ManusAll4partsWord I Joern Manfred Zube WAS MUSS AN DEN STAATSVERFASSUNGEN GEAENDERT WERDEN, DAMIT EIN ANDAUERNDER FRIEDE MOEGLICH WIRD, UND WIE KOENNEN DIESE REFORMEN DURCHGESETZT WERDEN? ================================================= Ein alternatives Titel koennte sein: FRIEDE DURCH VERFASSUNGSREFORM. Der Untertitel koennte etwa besagen: Ein radikaler und doch toleranter und deshalb friedensstiftender Verfassungsreformvorschlag fuer eine libertaere Gesellschafts und Wirtschaftsverfassung, zusammen mit dem aus ihr folgenden libertaeren Aufklaerungs-, Miliz-, Befreiungskriegs- und Revolutionsprogramm. Enthaelt einzigartige Loesung fuer die Atomkriegsgefahr. Abdruck, auch teilweise, mit Quellenangabe, ist frei und erwuenscht! J. M. Zube, 1982 ================================================================================== Die Regierungen haben getan was sie konnten und tun noch heute was sie koennen. Was dabei erreicht werden kann, kann jeder sehen: Alles ist vorbereitet, den groessten aller Kriege zu beginnen. Nichts ist getan, einen dauerhaften Weltfrieden zu stiften. Ganz neue Wege muessen beschritten werden: Die staatlichen Einrichtungen muessen zum grossen Teil durch private Institutionen, die Maximen der sogenannten Realpolitik und der Politik der Staerke durch Rechts- und Vernunftsgrundsaetze ersetzt werden. "People want peace so much that governments had better get out of their way and let them have it." - Dwight D, Eisenhower "Es sind die Verhaeltnisse und nicht die Menschen, die den Krieg begruenden; der Kriegszustand kann sich nicht aus rein persoenlichen, sondern nur aus sachlichen Verhaeltnissen heraus entwickeln." - Jean Jaques Rousseau "Frage alle Menschen: Wollt ihr den Frieden? Mit einem Munde werden sie alle antworten: "Ich wuensche, begehre, will und liebe ihn." Darum liebe auch die Gerechtigkeit; denn Gerechtigkeit und Friede sind zwei Freunde, Wenn du den Freund des Friedens nicht liebst„ wird dich der Friede auch nicht lieben., noch zu dir kommen." - Augustinus ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- First published on microfiche, in 1982, in PEACE PLANS Nos. 399-401. The manuscript was written 1959 to 1962. First digitized edition, April 2,002. JOHN ZUBE, "PEACE PLANS", LIBERTARIAN MICRO-FICHE PUBLISHING, 35 Oxley St., or P.O. Box 52, BERRIMIA, NSW. AUSTRALIA 2577, TEL: (02) 48 771436 No Fax! jzube@acenet.com.au www.acenet.com.au/~jzube Ergaenzungsliste fuer PEACE PLANS 1546 - 1620: www.butterbach.net Bisher sind 1743 Ausgaben von PEACE PLANS erschienen oder vorbereitet. Alle sind billig erhaeltlich auf Mikrofiche. Die erste 20 Ausgaben auch durch E-mail. ================================================================================== II WIDMUNG Dieses Buch ist gewidmet Herrn Ulrich von Beckerath, 14.5.1882 - 28.2.1969, meinem verehrten Lehrer, Meister und Freund, von dem die meisten Anregungen dieses Buches stammen und aus dessen Schriften, Briefen und muendlichen Aeusserungen ich, ohne es im Einzelnen immer anzugeben, sehr viele Saetze woertlich uebernommen habe, weil ich sie nicht haette besser formulieren koennen. (Er wollte nicht immer genannt werden!) Was Gedankentiefe, Gedankenschaerfe und Ideenreichtum anbetrifft, so ist er nach meiner Meinung noch von keinem Denker und Sozialreformer uebertroffen worden. Ich hoffe, dass man in nicht zu ferner Zukunft seine Denkleistungen wuerdigen wird, und mehr noch, dass man seine Reformvorschlaege verwirklichen wird. Er hatte leider infolge fortgeschrittenen Alters und infolge von Krankheiten und Gebrechen nicht. mehr die Kraft, die hier wiedergegebenen Reformideen mit ihren Auswirkungen auf das Wetfriedensproblem selbst schriftlich und im Zusammenhang darzustellen. EINLEITUNG Dieses Buch ist kein spannender Roman. Es stellt relativ hohe Anforderungen an den Leser und, weil es viele neuartige und zum Teil abstrakte Gedankengaenge und Ideen bringt, liest es sich schwer. Nur wenige werden genuegend Kenntnisse, Interesse und Konzentrationsfaehigkeit besitzen, um es in einem Zuge durchlesen zu koennen. Es waere ja auch erstaunlich, wenn ein Buch, an dem der Author jahrelang gearbeitet hat, in wenigen Stunden gelesen und verstanden werden koennte. Der Verfasser selbst muss bekennen, dass der Stoff ihm beim Niederschreiben ebenso wie beim wiederholten Durchlesen so viel Gedankenarbeit kostete, dass er immer nur wenige Seiten auf einmal bearbeiten konnte, ohne zu ermueden. Daher moechte ich Sie, verehrter Leser, bitten, dieses Buch zunaechst. einmal nur wie ein Nachschlagewerk zu benutzen. Die Gliederung und das alphabetische Inhaltsverzeichnis sind fuer diesen Zweck sehr detailliert worden. Man kann mit dem Lesen fast ueberall beginnen, z.B. auch im Anhang. Der Entwurf zu einer neuen Menschenrechtserklaerung im Anhang I und das Friedensprogramm im Anhang III geben in kurzer Form die Hauptideen dieses Buches wieder. Die in den Anhaengen II/1 bis II/ 7 enthaltenen Aufsaetze bzw. Auszuege von DePuydt, Herbert Spencer, Johann Gottlieb Fichte etc, schildern einleuchtend die revolutionaerste Idee dieses Buches. Man kann auch jedes der sieben Buecher, von einigen Bezugnahmen abgesehen, fuer sich allein lesen. Von Anfang bis zum Ende lesen sollte man es nur bei wiederholtem Durcharbeiten und wenn man sich fuer die Einzelheiten der Durchfuehrung des in den ersten beiden Buechern dargelegten Friedensprogrammes interessiert. Weil viele Gedankengaenge dieses Buches neuartig oder weitgehend unbekannt sind, jedenfalls den vorherrschenden Meinungen widersprechen, bittet der Verfasser Sie ausserdem noch, sich die Kritik bis zum Schluss aufzuheben, wenn Sie alles im Zusammenhang gelesen haben. Der Verfasser ist absichtlich nicht auf alle moeglichen und oft gehoerten Einwendungen eingegangen, weil dieses Buch dann noch umfangreicher und noch weniger lesbar geworden waere. Er hofft jedoch, dass sich die meisten Leser zunaechst mit seiner Versicherung begnuegen werden, dass es nicht viele Buecher gibt, die mit ebensogrosser Kritik an den eigenen Ideen und Meinungen durchgearbeitet wurden. Der Leser wird, sobald er alle hier vorgeschlagenen Reformen und ihren wechselseitigen Einfluss aufeinander gelesen und durchdacht hat, unvermeidlich bemerken, dass die meisten Einwendungen und Bedenken, die ihm beim ersten, auszugsweisen Lesen einfielen, entfallen. Der Verfasser hat wissentlich keine der vielen tausend Einwendungen, die ihm schon in muendlichen Eroerterungen dieser Themen entgegengehalten wurden, unbeachtet gelassen. Vergleiche ueber die letztere Behauptung Punkt 2131. III Viele Leser werden sich nach fluechtigem Durchblaettern zunaechst fragen, was viele der hier in Einzelheiten vorgetragenen Reformen mit Pazifismus zu tun haetten und ob sie nicht gar im Widerspruch zu Bemuehungen zur Erreichung des Weltfriedens stuenden. Die haeufigsten Fragen werden sein: Steht der Pazifismus nicht in offenbarem Gegensatz zu militaerischen Vorbereitungen und zu revolutionaeren Bestrebungen? Muss ein Pazifist wirklich militaerische Kenntnisse besitzen und ein Revolutionaer sein und darueber hinaus noch etwas von Rechtsphilosophie, Volkswirtschaft und Soziologie verstehen? Die ausfuehrlichen Antworten zu diesen Fragen sind in den entsprechenden Buechern dieser Abhandlung zu finden, doch ich will hier kurz einige der Grundideen andeuten: Eine der Eigenarten des heutigen Militaerapparates und der heutigen Kriegfuehrung ist ihre Tendenz,. sich selbst zu verewigen (d.h. immer wieder Kriege heraufzubeschwoeren) oder gar die Menschheit auszuloeschen. Nur Pazifisten sind imstande, die Grundsaetze der Militaerwissenschaft so weit zu entwickeln, dass Heere heutiger Art schliesslich als ueberfluessig aufgeloest und Atomwaffen als wertlos zerstoert werden koennen, weil die letzten etwa noch erforderlichen Kriege, Verteidigungskriege gegen totalitaere Staatssysteme, dann nicht mehr zu totalen Kriegen werden, sondern als blosse Polizeiaktionen gegen eine kleine Minderheit von politischen Verbrechern durchgefuehrt werden koennen, die keine grosse militaerische Staerke, viele Blutopfer oder Zerstoerungsmassnahmen erforderlich machen, die auch ohne Atomwaffen gegen einen mit Atomwaffen geruesteten Gegner Erfolg versprechen und die Reformen durchsetzen werden, welche Kriege, kuenftig weitgehend verhueten werden. Vergleiche hierzu Buch 6. Nur Pazifisten, die gleichzeitig Revolutionaere sind, koennen Kriege rasch beenden, indem sie jede der beteiligten Regierungen, die nicht einen gerechtfertigten Verteidigungskrieg fuehrt, entmachten. Zur Kriegsverhuetung muessen Pazifisten ebenfalls wissen, wie man Diktatoren wie z.B. Hitler rechtzeitig stuerzen und ihre Massenvernichtungswaffen zerstoeren kann. Vergleiche Buch 5. Es bedarf der Rechtsphilosophie, um erkennen zu koennen, dass die Anerkennung bestimmter neuer Rechtsprinzipien und eine sich auf diesen aufbauende Rechtsordnung, sowie neue Rechtsschutzorganisationen, die Grundlage bilden fuer die Herbeifuehrung des Friedens, insbesondere fuer die Verhinderung des Atomkrieges. Vergleiche die Buecher 1 und 3. Oekonomische Kenntnisse brauchen Pazifisten, um die wirtschaftlichen Reformen durchfuehren zu koennen, die notwendig sind, um wirtschaftliche oder ideologische Motive fuer Kriegen zu beseitigen und die Finanzierung unrechtmaessiger Kriege unmoeglich zu machen. Vergleiche die Buecher 2 und 4. Ferner muessen Pazifisten gleichzeitig soziologische Ueberlegungen anstellen, um erkennen zu koennen, welche Schwierigkeiten ueberwunden und welche Institutionen geschaffen werden muessen, um z.B. ein von zunaechst nur wenigen Menschen vertretenes und den Ansichten der Mehrheit widersprechendes aber realisierbares Friedensprogramm zur allgemeinen Anerkennung bringen zu koennen. Vergleiche Buch 7. Sollten Sie, bei der Durchsicht der oft sehr ins Detail gehenden Reformvorschlaege (Kann. man wirklich zu viele Einzelheiten des Problems, wie der Weltfreede zu erreichen ist, eroertern?) hin und wieder die Uebersicht verlieren, so werden Sie gebeten, die ausfuehrlichen Gliederungen zu Rate zu ziehen. Es waere mir nicht moeglich gewesen, den Inhalt dieses Buches in meiner Heimatstadt frei und oeffentlich zu eroertern. Im "freien" West-Berlin erklaerten mir meine Vorgesetzten im oeffentlichen Dienst, dass derartige Ideen die Sowjets provozieren wuerden und dass ich meine Stellung verlieren wuerde, wenn ich es nicht aufgaebe, sie IV zu verbreiten. So zog ich es vor, zu kuendigen und nach einem freieren Lande wie Australien auszuwandern. Lassen Sie mich abschliessend Kants leider immer noch notwendige Verteidigung der Utopisten aus der "Kritik der reinen Vernunft" anfuehren: "Die platonische Republik ist, als ein vermeintlich auffallendes Beispiel von ertraeumter Vollkommenheit, die nur im Gehirn des muessigen Denkers ihren Sitz haben kann, zum Sprichwort geworden, und Brucker findet es laecherlich, dass der Philosoph behauptete, niemals wuerde ein Fuerst wohl regieren, wenn er nicht der Ideen teilhaftig waere. Allein man wuerde besser tun, diesem Gedanken mehr nachzugehen und ihn (wo der vortreffliche Mann uns ohne Hilfe laesst) durch neue Bemuehungen ins Licht zu stellen, als ihn, unter dem sehr elenden und schaedlichen Vorwande der Untunlichkeit, als unnuetz beiseite zu stellen. Eine Verfassung von der groessten menschlichen Freiheit nach Gesetzen, welche machen, dass jedes Freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann (nicht von der groessten Glueckseligkeit, denn diese wird schon von selbst folgen), ist doch wenigstens eine notwendige Idee, die man nicht bloss im ersten Entwurfe einer Staatsverfassung, sondern such bei allen Gesetzen zugrunde legen muss und wobei man anfaenglich von den gegenwaertigen Hindernissen abstrahieren muss, die vielleicht nicht sowohl aus der menschlichen Natur unvermeidlich entspringen moegen, als vielmehr aus der Vernachlaessigung der echten Ideen bei der Gesetzgebung. Denn nichts kann Schaedlicheres und eines Philosophen Unwuerdigeres gefunden werfen, als die poebelhafte Berufung auf vorgeblich widerstreitende Erfahrung, die doch gar nicht existieren wuerde, wenn jene Anstalten zu rechter Zeit nach den Ideen getroffen wuerden, und an deren Statt nicht rohe Begriffe, eben darum, weil sie aus Erfahrung, geschoepft wurden, alle gute Absicht vereitelt haetten. Je uebereinstimmender die Gesetzgebung und Regierung mit dieser Idee eingerichtet waeren, desto seltener wuerden allerdings die Strafen werden, und da ist es denn ganz vernuenftig (wie Plato behauptet ), dass bei einer vollkommenen Anordnung derselben gar keine dergleichen noetig sein wuerden. Ob nun gleich das Letztere niemals zu Stande kommen mag, so ist die Idee doch gang richtig, welche dieses Maximum zum Urbilde aufstellt, um nach demselben die gesetzliche Verfassung der Menschen der moeglich groessten Vollkommenheit immer naeher zu bringen. Denn welches der hoechste Grad sein mag, bei welchem die Menschheit stehen bleiben muesse, und wie gross also die Kluft, die zwischen der Idee und ihrer Ausfuehrung notwendig uebrig bleibt, sein moege, das kann und soll niemand bestimmen, eben darum weil es Freiheit ist, welche jede angegebene Grenze uebersteigen kann." Joern Manfred Zube, Berrima, 1961/62. V An alle Kommunisten und Faschisten Hier wird Euch Eure letzte Chance geboten. Nutzt die neue oekonomische Toleranz, um Eure, nach unserer Meinung falschen Theorien in rechtmaessigen Experimenten auf Eure eigenen Kosten und Eur Risiko zu verwirklichen und andere zur freiwilligen Nachahmung aufzufordern, aber lasst davon ab, weiterhin zu versuchen, uns Eure Ideen aufzuzwingen, wenn Ihr nicht von uns die Ihr bedroht und von denen, die Ihr unterdrueckt, auf die in den Buechern 5 und 6 beschriebene Art entmachtet und verfolgt werden wollt. Ueber alle, die dieses Buch nach kurzem Blaettern aus der Hand legen: "Fuerchte nicht deine Feinde - denn sie koennen dich schlimmstenfalls nur toeten, Fuerchte nicht deine Freunde - denn sie koennen dich schlimmsstenfalls nur verraten; aber fuerchte die Gleichgueltigen - sie toeten nicht und verraten nicht, doch nur dank ihres stillen Einverstaendnisses herrschen Verrat und Mord auf der, Welt." - Bruno Jasiewski: Die Verschwoerung der Gleichgueltigen. VI HAUPTGLIEDERUNG Was muss an den Staatverfassungen geaendert werden, damit ein andauernder Friede moeglich wird, und wie koennen diese Reformen durchgegetzt werden? Erster Teil Welche Menschenrechtsgrundsaetze sind in die Verfassungen aller Staaten aufzunehmen, um den WeltfrIeden zu gewaehrleisten, und welche Einrichtungen sind auf Grund dieser Verfassungsaenderungen zuschaffen? Seiten 1. Buch, Nummern 1 - 205 Welche allgemeinen neuen Menschenrechte muessen in die Verfassungen aufgenommen werden?VII-IX & 1 - 30 2. Buch, Nummern 206 - 257 Welche wirtschaftlichen Menschenrechte sind in die Verfassungen aufzunehmen? .................................... 31 - 36 3. Buch, Nummern 258 - 399 Inwieweit muessen unsere Einrichtungen und Grundsaetze zum Schutz der Menschenrechte geaendert, bzw welche neuen Rechtsschutzeinrichtungen muessen geschaffen werden? ....................................................... 37 - 56 4. Buch, Nummern 400 - 874 Welche neuen wirtschaftlichen Institutionen sind auf Grund der wirtschaftlivhen Menschenrechte zu schaffen? ........................................................................................................................................ 57 - 122 Zweiter Teil 122 - 278 Wie koennen die In den Buechern 1 - 4 besprochenen Reformen durchgesetzt werden? 5. Buch, Nummern 875 - 1235 Verwirklichung der Menschenrechte sowie der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen und damit des Friedens durch Revolutionen zum Sturze der diktatorischen Regime .......................................................... 122 - 169 6. Buch, Nummern 1236 - 1814 Schaffung von Milizen zum Schutze der Menschenrechte und zur Herbeifuehrung des Weltfriedens ........ 170 - 239 7. Buch, Nummern 1815 - 2172 Wie koennen die in diesem Programm vorgetragenen Reformideen in den demokratischen Staaten ausreichend verbreitet werden? ........................................................................................................... 240 - 278 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Inhalt jedes dieser Buecher ist ist am Anfang des betreffenden Buches aufgegliedert. Anhang, Nummern 2173 - 2612 ........................................................................................................ 279 - 327 ALPHABETISCHES INHALTSVERZEICHNIS .............................................................................. 328 - 361 KURZES LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................ 362 BRIEFE UND ANMERKUNGEN ..................................................................................................... 363 - 401 ================================================================================== VII Erster Teil Welche Menschenrechtsgrundsaetze sind in die Verfassungen aller Staaten aufzunehmen, um den Weltfrieden zu gewaehrleisten, und welche Einrichtungen sind auf Grund dieser Verfassungsaenderungen zu schaffen? 1. Buch Welche allgemeinen neuen Menschenrechte muessen in die Verfassungen aufgenommen werden? "Das Recht ist also: Die vernuenftige Friedensordnung einer Menschengesellechaft in ihren aeusseren Beziehungen untereinander und zu den Sache." - Prof. Dr. Felix Dahn, "Deutsches Rechtsbuch" "Die Schoepfung allein: dass naemlich ein solcher Schlag von verderbten Wesen ueberhaupt hat auf Erden sein sollen, scheint durch keine Theodicee gerechtfertigt werden au koennen (wenn wir annehmen dass es mit dem Menschengeschlechte nie besser bestellt sein werde, noch koenne; ... Zu solchen verzweifelten Folgerungen werden wir unvermeidlich hingetrieben, wenn wir nicht annehmen, die reinen RechtsprinzIpien haben objektive Realitaet, d.i. sie lassen sich ausfuehren; und darnach muesse auch von Seiten des Volkes im Staate, und weiterhin von Seiten der Staaten gegeneinander, gehandelt werden; die empirische Politik mag auch dagegen einwenden, was sie wolle. Die wahre Politik kann also keinen Schritt tun, ohne vorher der Moral gehuldigt zu haben, und ob zwar Politik fuer sich selbst eine schwere Kunst ist, so ist doch Vereinigung derselben mit der Moral gar keine Kunst; denn diese haut den Knoten entzwei, den jene nicht aufzuloesen vermag, sobald beide einander widerstreiten. Das Recht dem Menschen muss heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so grosse Aufopferung kosten. Man kann hier nicht halbieren, und das Mittelding eines pragmatisch bedingten Rechts (zwischen Recht und Nutzen) aussinnen, sondern alle Politik muss ihre Knie vor dem ersteren beugen, kann aber dafuer hoffen, ob zwar langsam, zu der Stufe zu gelangen, wo sie beharrlich glaenzen wird." - Immanuel Kant, "Zum ewigen Frieden" "Man hat so viele Dinge versucht; wann wird man endlich das einfachste versuchen: die Freiheit! - die Freiheit aller Handlungen, welche die Gerechtigkeit nicht verletzen; die Freiheit zu leben, sich zu entwickeln, sich zu vervollkommnen; den freien Gebrauch der Faehigkeiten; den freien Austausch der Leistungen?" - Friedrich Bastiat, "Volkswirtschaftliche Harmonien" "Die Menschenrechtserklaerungen waren niemals vollstaendig und werden es auch voraussichtlich nie sein." - Prof. Arnold J. Lien VIII Erstes Buch Welche allgemeinen neuen Menschenrechte muessen in die Verfassungen aufgenomnen werden? Gliederung Nummern 1 - 6, Abschnitt 1: Einleitung: Die meisten Menschenrechte gelten nur fuer vernuenftige Wesen. 7 - 14, Abschnitt 2: Erweiterung des Toleranzprinzips 15 - 169, Abschnitt 3: Autrittsrecht und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen Abschnitt 3, A & B 15 - 17, A: Definition des Austrittsrechtes 18 - 169, B: Inwiefern wuerden die auf Grund des Austrittsrechts sich bildenden exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften mit ausschliesslich freiwilllgen Mitgliedern besser als die bisherigen Staaten der Herbeifuehrung und Aufrechterhaltung des Weltfriedens dienen? Abschnitt 3, B, Untergliederung 18 - 20, Kap. 1: Schon die blosse Inanspruchnahme des Austrittsrechts wirkt friedensfoerdernd. 21 - 23, Kap. 2: Experimentierfreiheit fuer soziale, wirtschaftliche und politische Experimente verhindert Kriege. 24 - 26 Kap. 3: Das Wettruesten wird beendigt. 27 - 32 Kap. 4: Abruestung wird ermoeglicht. 33 - 35 Kap. 5: Die geheime Herstellung von Atomwaffen wird fast unmoeglich gemacht. 36 - 39 Kap. 6: Atomwaffen sind dann ueberfluessig. 40 - 42 Kap. 7: Ein feindliches oder ein zu verteidigendes Gebiet gibt es dann nicht mehr. 43 - 44 Kap. 8: Grenzen und damit alle Grenzstreitigkeiten fallen fort. 45 Kap. 9: Buergerkriege werden seltener. 46 - 47 Kap. 10: Die kommunistische Weltrevolution wird erschwert. 48 - 52 Kap. 11: Imperialistische Kriege sind nicht mehr zu befuerchten. 53 Kap. 12: Es wird keinen Militarismus mehr geben. 54 - 55 Kap. 13: Die Faelle der missbraeuchlichen Anwendung des Prinzips der kollektiven Verantwortung werden verringert. 56 - 58 Kap. 14: Der Nationalismus wirkt nicht mehr friedensstoerend. 59 - 61 Kap. 15: Der Rassenhass vermindert sich. 62 - 64 Kap. 16: Handelskriege entfalllen. 65 - 68 Kap. 17: Die Voelkerverstaendigung wird erleichtert. 69 - 74 Kap. 18: Motive zu Kriegen wird es kaum noch geben. 75 - 79 Kap. 19: Entscheidung ueber Krieg und Frieden durch das Volk. 80 Kap. 20: Schaffung von Milizen zur Garantie des Weltfriedens. 81- 83 Kap. 21: Der Zusammenschluss zu einer Weltfoederation wird erleichtert. (Auch der zu mehreren, alle nur exterritorial und fuer Freiwillige! - J.Z., 9.3.02.) 84 - 86 Kap. 22: Das Voelkerrecht beruht kuenftig auf den Menschenrechten. 87 - 91 Kap. 23: Die rechtzeitige Erklaerung gerechter Kriegsziele wird Kriege rasch beenden. 92 - 97 Kap. 24: Kriegsgefangene und Ueberlaeufer werden zu Bundesgenossen. 98 Kap. 25: Gerechte Gegenregierungen koennen leicht geschaffen werden zur schnelleren Beendigung von Kriegen. IX 99 - 106 Kap. 26: Friedensschluesse werden erleichtert. 107 - 111 Kap. 27: Separatfriedensschluesse werden Kriege abkuerzen. 112 - 126 Kap. 28: Die Vorbereitung und Durchfuehrung eines unrevhtmaessigen Angriffskrieges werden erschwert. 127 Kap. 29: Der Weltfriede wird durch Freizuegigkeit gefoerdert. 128 - 133, Kap. 30: Das Waffenmonopol, das ebenfalls zu Kriegen fuehren kann, wird aufgehoben. 132 - 134 Kap. 31: Zwangsrekrutierung kann nicht mehr durchgefuehrt werden. 135 - 145 Kap. 32: Diktatoren koennen leichter gestuerzt werden. 146 - 148 Kap. 33: Gehorsamsverweigerung gegenueber unrechtmaessigen Anordnungen wird gefoerdert. 149 - 150 Kap. 34: Generalstreiks werden ueberfluessig. 151 - 155 Kap. 35: Unrechtmaessige Kriege koennen gegen den Willen des Volkes nicht mehr finanziert werden. 156 Kap. 36: Die Steuerverweigerung gegenueber einer Regierung, die einen ungerechten Krieg vorbereitet, wird ermoeglicht. 157 - 162 Kap. 37: Die Souveraenitaet der Regierungen, soweit sie zu Kriegen fuehren kann, wird aufgehoben. 163 - 169 Kap. 38: Zusammenfassung 170 - 178, Abschnitt 4: Widerstandsrecht und Widerstandspflicht 179 - 182, Abschnitt 5: Recht auf Waffenbesitz 183 - 185, Abschnitt 6: Das Recht, sich militaerisch zu organisieren und in den Waffen zu ueben. 186 - 193, Abschnitt 7: Freizuegigkeit 194 - 198, Abschnitt 8: Recht, Monopole zu brechen 199 - 204, Abschnitt 9: Schiedsgerichtsbarkeit 205 Abschnitt 10: Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel. ================================================================================= 1 Die meisten Menschenrechte gelten nur fuer vernuenftige Wesen 1.) Ihrer Natur nach sind die meisten Menschenrechte nur fuer vernuenftige Wesen gedacht. Daher kann sich keiner unbeschraenkt auf sie berufen, der so unvernuenftig ist, auch nur ein einziges Menschenrecht zu verletzen. 2.) Wenn man Tyrannen und ihren Helfershelfern Menschenrechte zugesteht, dann bleibt der Weltfriede dauernd gefaehrdet. 3.) Wenn man den Mitgliedern totalitaerer Parteien das Recht auf Waffenbesitz zugestaende, waeren die Menschenrechte aller uebrigen Buerger gefaehrdet. Die Ausuebung eines Menschenrechtes also wuerde die Mensehenrechte gefaehrden. Dies ist ein Widerspruch, der nur dadurch geloest werden kann, dass man anerkennt, dass die meisten Menschenrechte nur fuer erwachsene und vernuenftige Menschen und nicht fuer unvernuenftige Wesen gedacht sind. 4.) Jeder ist als unvernuenftig anzusehen, von dem man auf Grund seines bisherigen Verhaltens befuerchten muss, dass er die Menschenrechte auch kuenftig verletzen wird. 5.) In der Theorie ist dieser Satz schon weitgehend durch entsprechende Zusaetze in den Menschenrechtserklaerungen und Verfassungen anerkannt. So heisst es z.B. in Art. 30 der "Allgemeinen Erklaerung der Menschenrechte" vom 10,12.1948: "Keine Bestimmung der vorliegenden Erklaerung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus fuer einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Taetigkeit auszuueben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung, der in dieser Erklaerung angefuehrten Rechte und Freiheiten abzielen." 6.) In der Praxis ist die weitgehende Beschraenkung der Menschenrechte auf Rechte fuer vernuenftige Wesen bereits dadurch anerkannt, dass in fast keinem demokratischen Staat mehr eine nationalsozialistische Partei zugelassen wird, und dadurch, dass Verbrecher, d. h. Leute, die sich gegen die Menschenrechte auf Leben, koerperliche Unversehrheit und Eigentum vergangen haben, zu einer Art Sklavendasein auf Zeit verurteilt werden. Vergleiche den neuen Menschenrechtsentwurf im Anhang I Erweiterung des Toleranzprinzips (Vergl. PEACE PLANS 44.) 7.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, auf eigene Kosten und eigenes Risiko, nicht nur im Privatleben, sondern auch auf sozialem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet, alles zu tun, was die Menschenrechte anderer Personen nicht beeintraechtigt. 8.) Niemand darf gezwungen werden, seine Lebensweise nach einer gerade vorherrschenden Theorie einzurichten. Der Staat hat z.B, kein Recht, mit Gesetzen einzugreifen in wissenschaftliche Experimente wirtschaftlicher, rechtlicher, sozialer und politischer Art, sofern durch diese Experimente nur Leben, Gesundheit, Eigentum und Arbeitsmoeglichkeiten der betreffenden Personen beeintraechtigt werden koennen. 9.) Dieses Prinzip bedarf keiner Begruendung. Es ergibt sich ganz einfach aus der Rechtsidee und ist in etwas anderer Form bereits in vielen Menschenrechtskodifikationen enthalten. Beispiele: Franzoesische Verfassung vom 3. 9. 1791, Art. 4: "Die Freiheit besteht darin, alles tun zu koennen, was einem anderen nicht schadet. Also hat die Ausuebung der natuerlichen Rechte jedes Menschen keine Grenzen als jene, die den uebrigen Gliedern der Gesellschaft die Ausuebung der gleichen Rechte gewaehrleisten." 2 10.) Franzoesische Verfassung vom 24. 6. 1793, Art. 6: "Die Freiheit ist die Befugnis, die jedem Menschen zusteht, alles zu tun, was den Rechten des anderen nicht schadet..." 11.) Art. 2 der Verfassung von Hessen (1916): "Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt oder die verfassungsmaessige 0rdnung des Gemeinwesens nicht beeintraechtigt," 12.) Art. 2/1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoenlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaessige Ordnung oder das Sittengesetz verstoesst." 13.) Inwiefern koennte die Verwirklichung dieses neuen Toleranzprinzips zur Erreichung und Erhaltung des Weltfriedens beitragen? Fast saemtliche Ideologien verlieren ihre Aggressivitaet, sobald sie schon von Minderheiten inmitten einer andersgesinnten und nach einem anderen System lebenden Mehrheit verwirklicht werden koennen. Befreiungskaempfe sind bei der Herrschaft dieses Grundsatzes ebenfalls ueberfluessig. Streitpunkte oder Kriegsmotive gibt es dann kaum mehr. Mit dem Machthunger Einzelner kann man fertig werden, wie unten noch gezeigt werden wird. 14.) Realisiert wird das derartig erweiterte Toleranzprinzip durch das Austrittsrecht und das Recht, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zu bilden. Austrittsrecht und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen Definition des Austrittsrechtes 15.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, aus jeder unnatuerlichen Zwangsgemeinschaft, d.h., auch aus dem Staat, der Armee, der Gewerkschaft, der Einheitspartei usw. ebenso wie aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten, ohne dadurch auch nur ein Menschenrecht zu verlieren. 16.) Die aus einem Staate Ausgetretenen haben das Recht, ueberall, auch auf dem Gebietes dieses Staates, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften zu gruenden, sofern diese ebenfalls das Austrittsrecht vorsehen und sich im Rahmen der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen halten. 17.) Erlaeuterung: Der Gesellschaftsvertrag ist nicht ein zwischen Individuen freiwillig geschlossener Vertrag, sondern eine natuerliche Zwangsgemeinschaft. Als unnatuerliche Zwangsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft anzusehen, bei der durch Aufhebung des Zwanges keine Menschenrechte und natuerlichen Rechte vernuenftiger Wesen verletzt werden. Nach Durchsetzung des Austrittsrechtes werden diese unnatuerlichen Zwangsgemeinschaften sich allmaehlich ganz oder teilweise aufloesen. Von den Staaten koennen dann nur noch exterritoriale und autonome Rechtsgeimeinschaften aus Freiwilligen uebrigbleiben. Kein Staat darf den Ausgetretenen Einrichtungen und Dienstleistungen aufdraengen, die die Ausgetretenen gewillt und faehig sind, sich selbst zu verschaffen, oder auf deren Gebrauch sie verzichten wollen. Ein Zwang zur Beibehaltung der Staatsmitgliedschaft oder der Zugehoerigkeit zu einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft darf auch im Kriegsfalle in keiner Form und unter keinem Vorwand ausgeuebt werden. 3 Inwiefern wuerden die auf Grund des Austrittsrechtes sich bildenden exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften mit ausschliesslich freiwilligen Mitgliedem besser als die heutigen Staaten der Herbeifuehrung und Aufrechterhaltung des Weltfriedens dienen? (18 - 205) Schon die blosse Inanpsruchnahme des Austrittsrechtes wirkt friedensfoerdernd 18.) In den freien westlichen Laendern koennte das Austrittsrecht auf friedlichem Wege, z.B, durch einen Volksentscheid, in Laendern dagegen wie Sowjetrussland nur auf Grund einer Revolution durchgesetzt werden. 19.) In den westlichen Laendern wuerden alle Atomwaffen-Gegner aus den Staaten, die ueber Atomwaffen verfuegen, austreten. Sobald erst einmal alle Buerger genuegend aufgeklaert sind ueber die Unrechtmaessigkeit und die Gefahren auch einer Verteidigung und einer Abschreckung mit Atomwaffen sowie ueber die Moeglichkeit einer Verteidigung ohne Atomwaffen gegen einen mit Atomwaffen geruesteten Gegner, wuerde die Mehrheit der Buerger austreten. Sie wuerden dann auf Grund eines Volksentscheides aller Einwohner der betreffenden Gebiete die Zerstoerung aller Atomwaffen der verbleibenden Rest-Staaten beschliessen und selbst durchfuehren. Ihre "Einmischung in die "inneren Verhaeltnisse" dieser Staaten waere gerechtfertigt, weil sie dann rechnen muessten, dass diese Atomwaffen im Falls eines Krieges feindliche Bomben anziehen und so zur Ermordung aller Einwohner des betreffenden Gebiets fuehren wuerden. Das Austrittsrecht wuerde also zur - noetigenfalls einseitigen - Zerstoerung der Atomwaffen der freien westlichen Welt fuehren. 20.) In der Sowjetunion waere die Austrittserklaerung der Mehrheit der Buerger nur waehrend einer Revolution moeglich, ja, sie waere ein wesentlicher Bestandteil der Revolution. Die Austrittserklaerung der ersten 10 000 bewaffneten Russen, z.B. einer Division der Roten Armee, und die sich daraus ergebenden Moeglichkeiten fuer ein freies Leben im Rahmen verschiedener exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen wird, vorausgesetzt, das gesamte und gut ausgearbeitete Revolutionsprogramm (Vergl. Buch 5) ist in der Sowjetunion schon lange vorher ausreichend bekanntgemacht worden, weitere Austrittserklaerungen wie eine Kettenreaktion nach sich ziehen, d.h, durch die Inanspruchnahme des Austrittsrechtes und das Bekanntwerden der Anzahl der bereits Ausgetretenen, breitet sich die Revolution rasch aus, Die Sowjetregierung sieht sich bald von fast allen ihren Untertanen verlassen, behaelt jedenfalls zu wenige uebrig, um ihre Atomwaffen vor der Zerstoerung durch die Ausgetretenen schuetzen zu koennen. Gegen die Revolutionaere im eigenen Lande kann sie kaum Atomwaffen verwenden, ohne sich selbst zu gefaehrden. Ferner wird die Revolution im eigenen Lande sie abhalten, einen aeusseren Feind anzugreifen. Eximentierfreiheit fuer soziale wirtschaftliche und politische Experimente verhindert Kriege. 21. Diese Experimentierfreiheit vermindert die ideologischen Spannungen und wirtschaftlichen Interessengegensaetze zwischen den einander feindlichen Machtbloecken. 4 Die Staatskapitalisten (Bolschewisten) z.B. werden den Privat-Kapitalismus nicht mehr vollstaendig verurteilen koennen, sobald er tolerante staatskapitalistische Experimente zulaesst. Die Kapitalisten wiederum koennen den Sowjets auf wirtschaftlichem Gebiete kaum noch etwas vorwerfen, Sobald diese kapitalistische Experimente erlauben. 22.) Wer sein Programm schon auf dese Weise realisieren kann, findet keine Anhaenger, um die Staatagewalt an sich zu reissen, erhaelt daher such nicht die Macht, die ihn veranlassen koennte, zu versuchen, sein Programm anderen Staaten bzw. Rechtsgemeinschaften gewaltsam aufzudraengen. 23.) Adolf Damaschke bemerkte in seiner "Geschichte der Nationaloekonomie", Bd. II, 8, 101, ueber Considerant: "Sein 'Manifest' von 1841 zeichnet treffend das Wesen des Utopismus, indem es die letzte Entscheidung ueber Wert oder Unwert einer Utopie auf den Ausgang eines Versuchs stellt: 'Jede Theorie des sozialen Fortschritts muss, auf die Gefahr hin, unsinnig, unsittlich und antisozial genannt zu werden, eine Pruefung ihrer Richtigkeit durch oertliche Experimente zulassen und muss die Faehigkeit besitzen, die Menschheit zur allgemeinen praktischen Verwirklichung des neuen Systems durch freiwillige Nachahmung zu bewegen."" Das Wettruesten wird beendet 24.) Nach der Maxime: "Si vis pacem, para bellum" (Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor.) beteiligt sich jeder Staat am Wettruesten und fuehrt damit auf die Dauer fast unvermeidlich den Krieg herbei, Aus der Geschichte sind kaum Faelle bekanntgeworden, bei denen das Wettruesten nicht letzten Endes zum Kriege gefuehrt hat: "Von 4711 Friedensvertraegen wurden in 3500 Jahren 4697 gebrochen und von 1656 Wettruestungsversuchen fuehrten seit 650 v. Chr, 1640 zum Kriege." - Otto Lehmann-Russbueldt, "Wie gewinnen wir den Frieden?" 25.) Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen dagegen koennen und werden auf das Wettruesten verzichten. Sie sind keine souveraenen Staaten heutiger Art, die einen Krieg jederzeit vom Zaune brechen koennen, und muessen daher auch nicht jederzeit gegen jeden anderen geruestet sein. Sie besitzen auch keine Beweggruende, einander zu bekaempfen. (S. u. Kriegsmotive.). 26.) In einer Gesellschaftsordnung, die sich auf derartigen Gemeinschaften aufbaut, hat auch kaum jemand eine Chance, diktatorische Gewalt zu erlangen. Falls die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aber doch einmal einen Diktator bekaempfen muessen, so brauchen sie sich, da sie keine programmlosen Staaten sind, die sich nur auf ein Uebergewicht in der Bewaffnung ihrer Zwangsrekrutierten stuetzen koennen, sondern ein fuer jeden Unterdrueckten attraktives Befreiungs- und Friedensprogramm besitzen, nicht staerker als der Diktator zu ruesten, sondern koennen dessen Kraefte gegen ihn kehren und dadurch siegen. Vergl. insbes.: Militaerisches Jiu Jitsu, Militaerische Staerke und Ueberlaufen. Abruestung wird ermoeglicht 27.) "Niemand kann dem Volke zumuten, sich einfach mit einer hoeflichen Verbeugung vor den hilflosen Regierungen der Welt auf sein stuendlich moegliches Ende vorzubereiten. Das Volk muss jetzt vielmehr die Befugnis haben (das Recht hat es schon), sich zu exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften zu organsieren, zu denen die Untertanen aller Regierungen als Mitgliedereingeladen werden. Der vornehmste Zweck dieser Rechtsgemeinschaften muss es sein, voelkerrechtswidrige Kriegsmittel, vor allem Atomwaffen, in geeigneter Weise unbrauchbar zu machen." - T. 5 28.) Die heutigen Regierungen sind ausserstande, eine vollstaendige Abruestung durchzufuehren und zu kontrollieren. Eine vollständige Abruestung setzt voraus, dass kein einziger Mensch an der Macht bleibt, der ueberzeugt ist, dass Atomwaffen seinem Volk Staerke und damit Sicherheit veraschaffen, Solange es noch souveraene Staaten gibt, werden diese einander zu Recht fuerchten. Das bedeutet, dass nicht nur ein einziger derartiger Mensch unter den Maechtigen sein wird. Ein Machthaber aber hat in jedem Territorialstaat genuegend Moeglichkeiten eine Anzahl von Atombomben zu verbergen, "um sein Vaterland nicht wehrlos zu machen". Kein Kontrolleur koennte dies verhindern. Einen relativ leichten und kleinen Koerper von wenigen Pfunden Schwermetall kann man leichter und besser in einem Staatsgebiet verstecken, als eine Stecknadel in einem Heuhaufen. Weil jeder Maechtige dies weiss, ruestet keiner ab oder nimmt auch nur die eigenen Abruestungsvorschlaege ernst. 29.) Solange es noch Regierungen heutiger Art gibt, muessen sie geruestet sein, um sich voreinander schuetzen zu koennen, aus demselben Grunde aus dem Raubtiere zum Schutz voreinander scharfe Zaehne und Krallen benoetigen. Was man notwendig braucht, gibt man nicht freiwillig her. 30.) Wenn aber die Regierungen wirklich ernstlich um die Abruestung bemueht waeren, koennten sie mit ihren im Verhaeltnis zu der Groesse der Aufgabe wenigen Beamten nie jeden Winkel kontrollieren, was einem wachsamen Volke dagegen sehr wohl moeglich waere. 31.) Sind erst einmal exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zugelassen, so ist die Abruestung relativ leicht durchzufuehren, Dadurch, dass dann die Kriegsmotive (s. d.) verschwinden, tritt zunaechst einmal ein Ruestungsstillstand ein. Dieser wird noch dadurch garantiert, dass, ein weiteres Ruesten nicht zu finanzieren waere, weil niemand dafuer freiwillig Steuern zahlen wuerde. (Vergl. Freiwillige Steuerzahlung.) 32.) Heute besitzen die Regierungen noch ein Monopol fuer die Durchfuehrung von Abruestungsmassmahmen. Heute koennen die Atomanlagen und Atomwaffenlager noch von einer Handvoll Polizisten bzw. Soldaten gegen Zehntausende von Unbewaffneten "geschuetzt" werden. Dagegen bietet kein Staat heute seinen Buergern einen polizeilichen Schutz vor den eigenen Atomwaffen und den Atomwaffen der Gegner. Ein solcher Schutz ist ueberhaupt unmoeglich. Kuenftig werden die Buerger sich bewaffnen und in exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen organisieren koennen, um die Abruestung selbst in die Hand zu nehmen. Die geheime Herstellung von Atomwaffen wird fast unmoeglich gemacht 33.) Eine Atomwaffen-Ruestung durchzufuehren, ist nur fuer Staaten moeglich. Nur Staaten haben die Machtmittel, ein grosses Gebiet vollstaendig gegen die Aussenwelt abzuschirmen, sowie die finanziellen Mittel, um auf diesem Territorium Atombomben-Fabriken zu bauen und in Betrieb zu halten. 34.) Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen wuerden eine derartige Macht nicht besitzen. Da es dann kein abgeschlossenes Gebiet fuer Ruestungszwecke mehr gibt, wird es kaum noch moeglich sein, irgendwelche Ruestungsanlagen und Waffenvorraete geheim zu halten, zumindest nicht vor den in Milizen organisierten Buergern. 35.) Dass kuenftig einmal, wenn man die Atomwissenschaft sich ungestoert weiterentwickeln laesst, sich auch Privatleute mit geringer Muehe und geringen Kosten Atomwaffen herstellen koennten, widerlegt diese Feststellung nicht. Eine solche Entwicklung hat ebenfalls zur Voraussetzung, dass der Staat einmal die 6 Atomforschung gewaltsam vorangetrieben hat. Ist es erst so weit gekommen, so ist die Menschheit auf jeden Fall verloren. Um einen solchen "Fortschritt" zu verhueten, genuegt es nicht, nur die Atomwaffen und Brutreaktoren zur Herstellung radioaktiver Materialien zu zerstoeren. (Vergl. Pumkt 32 des Menschenrechtsentwurfs im Anhang I.) Atomwaffen sind dann ueberfluessig 36.) Es waere forthin kein "feindliches" Territorium mehr vorhanden, welches man mit Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungswaffen angreifen koennte. Die Mitglieder jeder exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen wohnen ueber die ganze Welt verstreut, d.h., man koennte es dann nie vermeiden, eigene Mitglieder zu toeten. 37.) Davor wuerden viels Diktatoren nicht zurueckschrecken? Diktatoren wuerde es kaum noch geben. (Vergl, 135 - 145.) Diktatoren, die Atomwaffen gebrauchten, wuerden nicht nur die eigenen und die feindlichen Buerger gegen sich aufbringen, sondern die Buerger aller Rechtsgemeinschaften, die einige Mitglieder in dem angegriffenen Lande hatten. Sie haetten praktisch die ganze Welt zum Feinde und deshalb keine Chance zu siegen. 38.) Die Mehrzahl alley Buerger wuerde kein Motiv mehr fuer den Besitz von Atomwaffen anerkennen und deshalb dafuer sorgen, dass niemand mehr ueber Atomwaffen verfuegen kann. Jeder kann dann die von ihm gewuenschte Gesellschafts- und Wirtschaftsform auch ohne Kampf und Machteroberung durchsetzen, wenn auch zunaechst nur innerhalb des Kreises seiner bisherigen Anhaenger. Sobald er genuegend Erfolg hat, werden sich ihm ihm viele aber nicht alle Mehrheit anschliessen. 39.) Kein Staat kann dann noch durch Zwangsrekrutierung zahlreiche Divisionen gegen uns aufstellen, denen wir nach der heute herrschenden Meinung nur mit Atomwaffen entgegentreten koennen. Ein feindliches oder ein zu verteidigendes Gebiet gibt es dann nicht mehr. 40.) Es gibt dann kein Herrschaftsgebiet mehr, noch aeussere Feinde, gegen die es verteidigt werden muss, auch kein Staatsgebiet, welches man angreifen koennte. Die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen sind Personen- und keine Gebietskörperschaften. 41.) Die Kriegsgefahr beruht zu einem grossen Tell auf der Aufteilung der Erdoberflaeche in mehrere staatliche Machtbereiche. 42.) Nur die Verfuegungsgewalt ueber ein Territorium und seine Hilfsmittel und Bewohner ermoeglicht die zu einer Kriegfuehrung notwendige Machtzusammenballung. Wenn man sich einen Zustand vorstellt, bei dem es auf der ganzen Erde keinen staatlichen Machtbereich oder nur noch einen Weltstaat gibt, so ist innerhalb dieses Zustandes kein Krieg mehr vorstellbar, sondern hoechstens ein Buergerkrieg (s. d.). Grenzen und damit alle Grenzstreitigkeiten fallen fort 43.) Nach Einfuehrung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen in der ganzen Welt gibt es keine Grenzen meter, die es zu verteidigen gilt. Ohne Grenzen, bzw. Fronten, ist kein Krieg vorstellbar. Weshalb gibt es dann keine Grenzen mehr? Weil diese Rechtsgemeinschaften ebenso wie Kirchen nur Personenkoerperschaften sind. 44.) Die Bewohner eines Gebietes sind dann nicht mehr einem einheitlichen Rechtssystem unterworfen, das durch militaerische Grenzen geschuetzt werden muss. Wozu sollte eine Grenze noch bewacht werden, wenn die Rechtseinheit (fuer all geltende Gesetzgebung) kein Ideal mehr ist, sondern nur noch die Rechtsordnung ueberhaupt; wenn also jeder im Rahmen der Menschenrechte nach eigenen Gesetzen leben kann? 7 Buergerkriege werden seltener werden 45.) Die Buergerkriege werden seltener werden, weil es dann bei Auseinandersetzungen nicht mehr um Herrschaft und Unterdrueckung, sondern nur um die Zulassung des etwas abweichenden Eigenlebens anderer geht. Das kuenftige, tolerante Gesellschaftssystem bietet die Moeglichkeit einer friedlichen Koexistenz zwischen den verschiedenen Sozialsystemen, die von den verschiedenen Minderheiten und der Mehrheit der Bevoelkerung eines Gebiets angestrebt werden. Die kommunistische Weltrevolution wird erschwert. 46.) Die Kommunisten sowjetischer Praegung drohen insbesondere deshalb mit einer Weltrevolution, weil sie sich allein durch Propaganda niemals durchsetzen koennten. Diese Tendenz zur Weltrevolution wuerde vermindert, wenn wir auch den Kommunisten gestatteten (Alle Menschenrechte besitzen nur die wenigen Kommunisten, die die Menschenrechte kennen und respektieren, d.h.,Vernunftwesen sind.), im Westen, auf eigene Kosten und eigenes Risiko soziale Experimente kommunistischer Art durchzufuehren. 47.) Der Westen hat bisher noch nie den Kommunismus als solchen bekaempft, sondern immer nur die Diktatur von Kommunisten ueber Andersdenkende. Der Staat gibt heute den Kommunisten und aehnlich unwissenden Sozialreformern keine Moeglichkeit, sich unter sich selbst aufzuklaeren durch Anwendung ihrer unsinnigen Grundsaetze unter sich. (Auch Fanatiker werden schliesslich durch eigenen Schaden klug werden.) Er zwingt sie foermlich dazu, ueber eine Eroberung der Staatsgewalt nachzudenken. Imperialistische Kriege sind nicht mehr zu befuerchten. 48.) Mit Imperialismus bezeichnet man die Ausdehnungstendenz der Staaten. Diese Tendenz entsteht durch das Beduerfnis jedes Maechtigen seinen Machtbereich noch mehr zu erweitern. Die Maehtmittel der Staaten erlauben es jeder Regierung, Eroberungkriege gegen schwaechere Staaten zu unternehmen. Die unterjochten Voelker wiederum versuchen, in Freiheitskriegen ihre Unabhaengigkeit wiederzugewinnen. Die Staaten befinden sich schon allein dadurch haeufig im Kriegszustand. 49.) Eine in exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen gegliederte Weltbevoelkerung kann keinen Angriffskrieg mehr vorbereiten und fuehren und will es auch nicht. Kein einzelner Mensch wird dann mehr ein Maechtiger im heutigen Sinne sein koennen. (Vergl. Diktatoren und Entscheidung ueber Krieg und Frieden.) Keine exterritoriale und autonome Rechtsgemeinachaft koennte gegen andere ruesten, ohne daran sofort gehindert zu werden, da die anderen schon die Vorbereitungen dazu bemerken wuerden. 50.) Die Steuerzahler, die die Aufruestung finanzieren muessten, treten aus der betreffenden Rechtsgemeinschaft aus. 51.) Das Motiv zu Eroberungskriegen entfaellt, weil kein Volk mehr ein Eigentumsrecht an Grund und Boden geltend machen, d. h., andere Voelker und Rechtsgemieinschaften an der Nutzung "ihres" Gebietes hindern kann. 52.) Die Soldaten der angreifenden Gemeinschaft wuerden scharenweise aus dieser Gemeinschaft austreten und sich mit den Angegriffenen verbuenden. Sie wollen nicht fuer unsinnige Zwecke ihr Leben hingeben. "Nationale Interessen" wuerden durch ihren Austritt nicht verletzt sondern, im Gegenteil, geschuetzt. 8 Es wird keinen Militarismus mehr geben. 53.) Der Militarismus (Ueberbetonung der Aufgaben und Einrichtungen des Wehrstandes, besonders ihre Uebertragung auf andere gesellschaftliche Formen des Staates und Volkes, auch: uebermaessiger Einfluss der Wehrmacht auf die Politik.) wird infolge der Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen die Sammlung der anderen veralteten Ismen bereichern. Niemand zahlt dann mehr Steuern zur Finanzierung eines Militaerapparates der heutigen Art. (Vergl. Freiwillige Steuerzahlung.) Ein Kadavergehorsam ist bei Milizsoldaten, die auf die Menschenrechte vereidigt sind, nicht zu erreichen. Es gibt dann keine aeusseren Feinde mehr, die die Existenz eines grossen stehenden Heeres rechtfertigen koennten. Einer militaristischen Regierung koennte man sich durch Austritt aus der betreffenden Staatsgemeinschaft entziehen. Die Faelle der missbraeuchlichen Anwendung des Prinzips der kollektiven Verantwortung werden verringert 54.) Die Ersetzung der Staaten durch exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen wuerde verhindern, dass weiterhin das Prinzip der kollektiven Verantwortung ungerechtfertigt angewandt wird und dadurch Kriege heraufbeschworen oder verschaerft werden. Der zweite Weltkrieg z.B. wurde erst dadurch zu einern Weltkrieg, dass die Alliierten alle Deutschen fuer die Verbrechen der Hitler Regierung und ihrer Anhaenger verantwortlich machten, z.B., in dem sie die deutsche Zivilbevoelkerung bombardierten, mit der Opposition gegen Hitler keine Vereinbarungen trafen und alle Kriegsgefangenen als Feinde behandelten. Die USA sind weitgehend nur deshalb mit Atomwaffen ausgeruestet, weil die meisten Amerikaner alle Russen als Kommunisten ansehen. Wie koennte man sonst auf den Gedanken kommen, Waffen gegen die Sowjetunion bereitzuhalten, von denen eine einzige moeglicherweise Millionen von unterdrueckten Russen, darunter Zehntausende von fanatischen Gegnern der Sowjets, und nur wenige tausend ueberzeugte Kommunisten toeten wuerde? Waere es anders, dann brauchten die Sowjetmachthaber Rede-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit nicht zu unterdruecken, und die Mitglieder der kommunistischen Staatspartei wuerden nicht nur eine Minderheit darstellen. Die Gleichsetzung des schuldlosen Teiles des Volkes mit der schuldigen Regierung und ihren Anhaengern und die Verantwortlichmachung auch dieses Volksteiles fuer die Untaten der anderen, ist dann nicht mehr moeglich, weil das Volk in Zukunft wirklich stets nur die Regierung haben wird, die es verdient, und nicht eine Regierung, die einer Minderheit oder gar der Mehrheit nur aufgezwungen wurde. Nur dann, wenn die Leitung einer Rechtsgemeinachaft verbrecherisch handelt und von den Mitgliedern dieser Gemeinschaft nicht sofort abgesezt und bestraft wird, oder nur wenige Mitglieder austreten, ist auf alle verbleibenden Mitglieder dieser Rechtsgemeinschaft das Prinzip der kollektiven Verantwortung anwendbar. In der Regel werden die autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaften verbrecherische Anfuehrer verhaften und selbst bestrafen oder ausliefern. Falls diese Anfuehrer zu maechtig sein sollten, dann werden die schuldlosen Mitglieder dieser Rechtsgemeinschaft austreten und die anderen Rechtsgemeinschaften ersuchen, ihnen gegen diese Verbrecher zu helfen. Die kollektive Verantwortung wird daher immer nur die Schuldigen treffen. 55. Vielfach denkt man noch nicht einmal in den Begriffen von Schuld und Verantwortlichkeit, sondern sieht auf Grund der unbeschraenkten Verfuegungsgewalt mancher Staaten ueber ihre Buerger, diese Buerger einfach als Eigentum ihrer Regierungen an. Auf Grund dieser Vorstellung will man die feindliche Regierung ggf. schaedigen, 9 indem man die unterdrueckte Bevoelkerung dieser Staaten mit Massenvernichtungswaffen umbringt. Diese Meinung wird nie oeffentlich ausgesprochen und ist den meisten Menschen auch gar nicht bewusst. Wohl aber handeln sie nach dieser Idee, etwa indem sie eine Wirtschaftsblockade gegen Russland vorschlagen oder unterstuetzen, um auf die Sowjetregierung einen Druck auszuueben. Wuerde man die unbewusst nach dieser Idee Handelnden fragen, ob, sie dieses Eigentumsrecht anerkennen, so wuerden sie es verneinen. Bei jedem neuen, konkreten Fall aber, den sie anschliessend "beurteilen", werden sie unwillkuerlich wieder die Untertanen der gegnerischen Regierung als das Eigentum dieser Regierung ansehen und entsprechende Vorschlaege machen. Eine Idee, die dem Menschen jahrtausendelang eingehaemmert wurde, ist nicht leicht auszurotten, nicht einmal durch ihre schrecklichste Konsequenz: Die Atomkriegsgefahr. Nach Durchsetzung des Austrittsrechtes jedoch wird man diesen folgenschweren Irrtum erkennen. Die aus einer Diktatur Ausgetretenen sind mit den freiheitlich-demokratischen Staaten und Rechtsgemeinschaften verbuendet, bzw. die den letzteren Rechtsgemeinschaften beigetretenen Buerger unterliegen nicht mehr der Verfuegungsgewalt des Diktators und koennen keinesfalls mehr all sein Eigenturn angesehen werden. Der Nationalismus wirkt nicht mehr friedensstoerend 56.) Durch Absperrung der Nationalstaaten gegeneinander und Benachteiligung der Mitglieder anderer Nationen (Einwanderungs- und Fremdengesetze) stachelt jeder Staat das Nationalgefuehl an und traegt so zur Entstehung von Nationalkriegen bei. Das Austrittsrecht wuerde jede Benachteiligung und Unterdrueckung einer Nation verhindern. Jede Nation und jede nationale Minderheit haette dann die Moegliehkeit, in Form einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen ein ungestoertes Eigenleben zu fuehren, bzw. sich dem Rechtssystem des Mutterlandes anzuschliessen. Die Deutschen haetten z.B. keinen Nationalkrieg gegen Napoleon gefuehrt, haette dieser ihnen die Bildung einer solchen Gemeinschaft gestattet. 57.) Nach Durchfuehrung dieser Reform in der ganzen Welt ist eine Aggression von aussen, durch einen Territorialstaat mit ausschliessender unerwuenschter Fremdherrschaft und einem sich daraus ergebenden Nationalkrieg nicht mehr zu befuerchten. 58.) Der Nationalismus wuerde einen seiner - uneingestandenen - Hauptantriebe verlieren: den Hass gegen den fremden Konkurrenten. Die durch die Zulassung von autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen geschaffene Experlmentierfreiheit fuer tolerante, soziale und wirtschaftliche Experimente wuerde u.a. dazu fuehren, dass die laengst vorhandenen Loesungen sozialer Probleme, wie z.B., Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot, von Minderheiten vorgefuehrt und dadurch allgemein bekannt wuerden. Der Hass gegen fremde Konkurrenten wuerde schliesslich ersetzt durch die Erkenntnis, dass jede zusaetzliche und oekonomisch eingesetzte Arbeitskraft durch vermehrte Arbeitsteilung den allgemeinen Wohlstand erhoeht. Der Rassenhass vermindert sich 59.) Der Rassenhass und die darauf beruhende Kriegsgefahr wuerden weitgehend beseitigt, weil dann niemand mehr die Angehoerigen verschiedener Rassen zwingen koennte, dieselben Institutionen zu benutzen und unter denselben Gesetzen zu leben. Verschiedene Rassen bewohnen dann zwar dieselben Ortschaften, sind aber dennoch, so weit wie sie es nur wuenschen, rechtlich voneinander getrennt. Die Furcht for dem andersrassigen Konkurrenten, die sehr leicht in Hass umschlaegt, wird ebenfalls aufhoeren. Das Austrittsrecht macht alle Bemuehungen einer bestimmten Rasse zur Erringung einer nicht auf Faehigkeiten und Koennen beruhenden Vorherrschaft wertlos. 10 60.) Jede Rassegemeinschaft wird frei sein, ihre eigenen Steuermittel fuer eigene Zwecke zu verwenden. Bei vielen Menschen geht der Rassenhass so weit, dass sie mit Menschen anderer Hautfarbe nicht dieselben Verkehrsmittel, Hotels Kinos und Schulen benutzen wollen. Gut, so moegen sie eigene benutzen, wenn sie die Mittel dazu selbst aufbringen. 61.) Eisenbahnen aber und aehnliche Monopoleinrichtungen werden sich schliesslich eine Sozialisierung nach dem System von Theodor Hertzka (s.u. Genossenschaften, offene) gefallen lassen muessen, welches natuerlich eine Benachteiligung einer Rasse ausschliesst. (Wenn sie verrueckt genug sollten, die Mehrkosten fuer getrennte Wagen zu tragen, so sollte dies ihnen natuerlich auch freistehen. - J.Z., 10.03.02.) Handelskriege entfallen 62.) Kein Staat wird mehr den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen beschraenken koennen, d.h., die Handelskriege hoeren auf, und kein Staat kann sich mehr als Vorbereitung zu einem Krieg auf Kosten des Lebenstandards der Untertanen autark machen. Fuer sich selbst erkennt jeder frueher oder spaeter die Nachteile der sogenannten Schutzpolitik, d.h. er tritt aus dieser Gesetzgebung aus. 63.) Wenn es in der Zwischenzeit noch eine Minderheit von Schutzzoellnern gibt, so wird es fuer diese sehr schwer, die Zollgrenzen, die sie sich selbst gesetzt haben, gegen Schmuggelversuche ihrer eigenen Mitglieder zu bewachen. Die Warentransporte der Mitglieder freihaendlerischer Gemeinsehaften, die nicht von ihnen "geschuetzt" werden wollen, duerfen sie ja nicht behindern. Sie koennen auch nicht von anderen verlangen, sich ebenfalls dem Schutzzollsystem zu unterwerfen, nur damit fuer sie selbst die Zollerhebung einfacher und weniger kostspielig wird. 64.) Die Unabhaengigkeit der neuen Rechtsgemeinschaften von den heutigen Gesetzen ueber Geld, Waehrung und Devisen, erlaubt es ihnen, Zahlungsweisen anzuwenden, die die Handelsschranken auch in den Augen der Schutzzoellner ueberfluessig machen werden (S. 586-598 ). Die Voelkerverstaendigung wird erleichtert 65.) Heute duerfen nur die Staatsregierungen rechtlich verbindliche Willenserklaerungen gegenueber anderen Voelkern abgeben. Diese Erklaerungen finden weder bei den Voelkern noch bei den anderen Regierungen volles Vertrauen, sondern ein weitgehend gerechtfertigtes Misstrauen. Die Geschichte beweist, dass Regierungen nicht immer ihr Wort halten. Sehr oft brechen sie es schon um eines geringen Vorteiles willen. Da sie bei einem Vertragsbruch nicht zur Verantwortung gezogen werden koennen, tun sie dies auch oft ohne unmittelbaren Schaden fuer sich. Natuerlich ist die Anzahl der Vertragsbrueche der diktatorisch regierten Staaten groesser. Laut Dr. Adenauer hat Sowjetrusslands Regierung bisher bereits in mehr als hundert Faellen Vertraege gebrochen. 66.) Vielfach ist die Regierung dabei aber auch in einer gewissen Zwangslage. Wuerde sie einen Vertrag halten und dadurch auf einen Vorteil verzichten, so wuerde sie sich fast alle Nationalisten ihres Landes zu Feinden machen. Man wuerde sie der Schwaeche beschuldigen. Welche Regierung aber riskiert dies oft? Wenn daher eine Regierung verspricht, sie wuerde keinen anderen Staat angreifen, wenn sie rechtmaessige Kriegsziele fuer den Fall eines Verteidigungskrieges verkuendet, wenn sie verspricht, Ueberlaeufer und Kriegsgefangene, die erklaeren, nur gezwungenermassen gegen sie gekaempft zu haben, nicht als Feinde, sondern als Gaeste oder Bundesgenossen zu behandeln, so kann man sich auf dieses Versprechen nicht verlassen, d.h., das Versprechen wird seinen Zweck oft nicht erreichen. 67.) Verhandlungen, Versprechungen und Vertraege zwischen Regierungen sind in allen wichtigen Faellen fast wertlos. Fast alle Regierungen haben z.B. den internationalen Brian-Kellogg Pakt ueber die Aechtung des Krieges unterzeichnet, im Jahre 1928. Von der Initiative und den Vertraegen der Regierungen untereinander konnte man auch keine bessere Weltfoederation als den Voelkerbund und die UNO erwarten. 11 Inwiefern wuerden dagegen die von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften gemachten Versprechungen Vertrauen verdienen? In ihnen kommt das Volk zu Wort. Das Volk selbst entscheidet in ihnen z.B. ueber Krieg und Frieden (s. u. Entscheidung ueber Krieg und Frieden). Ein einigermassen gebildetes Volk hat nie ein Interesse an einem ungerechten Krieg,, da es, weiss, dass dessen Lasten die Vorteile ueberwiegen und es alle Lasten selbst tragen muss. Ein Volk als Ganzes bricht auch nicht so leicht sein Wort, selbst wenn einzelne seiner Mitglieder ihre Meinung aendern sollten. Jeder Buerger einer anderen Nation bzw. einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen kann kuenftig das Versprechen der Buerger einer Rechtsgemeinschaft auf seine Vertrauenswuerdigkeit hin pruefen, indem er mit einzelnen Buergern dieser Rechtsgemeinsshaft spricht und sich davon ueberzeugt, dass diese bei Abgabe ihreer oeffentlichen Erklaerungen nicht heuchelten oder unter Zwang handelten. Bei der Abgabe von oeffentlichen Erklaerungen durch das Volk in grossen Volks- bzw. Mitgliederversammlungen, unter freiem Himmel, koennen beliebig viele Mitglieder anderer Gemeinschaften anwesend sein. Ein Volk, welches derart das Versprechen eines anderen Volkes ueberwacht, kann nicht getaeuscht werden. Vergleiche hierzu Lincolns Ausspruch, der besagt, dsss es sehr wohl moeglich st, einige Menschen fuer immer, viele fuer eine Weile zu taeuschen, aber unmoeglieh, alle fuer immer zu taeusehen. Die Voelker bzw. die neuen Rechtdgemeinschaften werden also sehr bald feststellen, dass sie ihren Versprechungen und Vertraegen zu Recht gegenseitig vertrauen koennen. Motive zu Kriegen wird es kaum noch geben 69.) Seitdem es Herrscher gibt, gab es fuer sie zwar niemals Gruende und Ursachen, aber doch stets genuegend Motive, um einen Krieg zu beginnen. Nach Einfuehrung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinsehaften aus Freiwilligen verschwindet ein grosser Teil der Kriegsmotive. 70.) Eroberungskriege sind dann nicht mehr sinnvoll und deshalb auch nicht mehr zu befuerchten. Es gibt ja dann kein Eigentumsrecht einer Regierung bzw. Leitung einer Rechtsgemeinschaft am Eigen tum und Leben der Buerger eines Teiles der Erdoberflaeche. Nationale Minderheiten koennen dann nicht mehr unterdrueckt werden, suchen daher nicht mehr Hilfe in ihrem Mutterland oder beginnen einen Buergerkrieg. Das friedliche Miteinander der Mitglieder verschiedener Rechtsgemeinschaften fuehrt allmählich zum gegenseitigen Verstaendnis und schliesslich auch zur Verschmelzung ungleicher Nationen und Rassen. Die gewaltsame Aufdraengung eines neuen Sozialsystems ist dann auch in den Augen der Anhaenger dieses Systems nicht mehr notwendig. Die Konurrenz durch auslaendische Arbeitskraefte, die wesentlich mit zur Entstehung den Nationalgefuehls beigetragen hat, wird fuer ungefaehrlich gehalten, sobald einige Rechtsgemeinschaften ein wirksames Arbeitsbeschaffungsprogramm anwenden, was bei Experimentierfreiheit nicht lange ausbleiben kann. 71.) Absatzmaerkte brauchen nicht mehr erobert zu werden, sobald die internationale Verrechnung nicht mehr von Seiten der Staaten behindert wird. 72.) Mit den Diktatoren verschwindet auch ihr Motiv, ausdenpolitische Erfolge zu erringen, um sich im Sattel halten zu koennen. (Die Sowjetregierung duerfte dieses Kriegsmotiv eigentlich nicht besitzen, weil sie weiss, dass der letzte Zar sich auch dadurch nicht retten konnte. Der russisch-japanische Krieg von 1905 und die Beteiligung Russlands am I. Weltkrieg beschleunigten nur den Ausbruch der Revolutionen von 1905 und 1917, statt sie zu verhindern.) 73.) Separatistische Bestrebungen fuehren alsdann nicht zu Sezessionskriegen, sondern hoechstens zur Bildung einiger neuer Rechtsgemeinschaften. 74.) Das Prestige einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemein- 12 schaft wird in erster Linie darin bestehen, dass die von ihr durchgefuehrten Experimente auf sozialem, wirtschaftlichem, verfassungs- und buergerlich-rechtlichem Gebiet erfolgreich verlaufen, nicht aber darin, die Macht zu besitzen, irgendeinen Landstrich mit Waffen verteidigen zu koennen oder als Aggressor gefuerchtet zu sein. Entscheidung ueber Krieg und Frieden durch das Volk 75) "Jeder Staat, in welchem nicht die Buerger ueber Krieg und Frieden zu entscheiden haben, ist eine Despotie." - T. Keine Staatsregierung raeumt dem Volke das Recht ein, ueber Krieg und Frieden selbst zu entscheiden, obwohl das Volk hierbei in der Regel besser entscheiden wuerde als die Herrscher. Das deutsche Volk z.B. war epaetestens 1917 und 1943 kriegsmuede. Selbst fuer demokratische Regierungen ist die Behauptung: Nur die Regierung darf ueber Krieg und Frieden entscheiden, ein religioeser Glaubenssatz geworden, an dem sie nicht mehr zweifeln. Sie kommen daher nicht auf den Gedanken Friedens- und Abruestungsvorschlaege nicht an die Unterdruecker (die das eigentliche Hindernis fuer den Frieden und die Zerstoerung der Massenvernichtungswaffen sind), sondern an die Unterdrueckten zu richten, die natuerlich - wenn auch notgedrungen stillschweigend - die Bundesgenossen aller freien Voelker sind. Dieses Entscheidungsrecht der Regierungen fuehrt vielfach ueberhaupt erst zu Kriegen, wenn die entscheidenden Maenner zufaellig einer kriegslustigen Minderheit angehoeren. Kommt noch hinzu, dass uebermaessige Macht stets die Tendenz hat, den Charakter und die Grundsaetze eines Menschen zu schwaechen. Die Regierungsmitglieder brauchen in einem Krieg nicht Gut und Leben hinzugeben wie ihre Untertanen. Sie entscheiden sich daher oftmals viel zu leichtfertig fuer einen Krieg. Sie koennen auch unmoeglich die Verantwortung fuer eine Fehlentscheidung tragen. Sie koennen jeweils hoechstens mit einem Leben fuer Millionen von Kriegsopfern buessen. 76.) Die Entwicklung der Massenvernichtungswaffen hat das Recht der Regierung, ueber Krieg und Frieden zu entscheiden, zu dem "Recht" einer geringen Anzahl von Menschen werden lassen, ueber den Fortbestand der Menschheit zu entscheiden. Niemals sind einer Regierung absichtlich derartige Vollmachten erteilt worden, und waere es auch geschehen, so waeren sie nicht rechtsverbindlich. Da die Regierungen sich, wie sie selbst wiederholt erklaert haben, ausserstande sehen, alle Atomwaffen zu zerstoeren, muss ihnen schon allein deshalb die Befugnis, ueber Krieg und Frieden zu entscheiden, genommen werden. Die ganze Buerde des Krieges faellt auf die Buerger, d.h., diejenigen, ueber deren Schicksal die Regierungen ggf, falsch entscheiden. Schon im Jahre 1795 trat daher Immanuel Kant in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" fuer das Recht des Volkes ein, ueber Krieg und Frieden selbst und allein zu entscheiden. 77.) Nach Einfuehrung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen liesse sich diese alte pazifistische Forderung leicht verwirklichen: Wer einen bestimmten Krieg ablehnt, koennte aus dem betreffenden Staat bzw. der betr. Rechtsgemeinschaft austreten. Sobald die Mehrheit der Buerger ausgetreten ist, kann die verbleibende Minderheit den beabsichtigten Krieg nicht mehr fuehren und will es auch nicht. Diese extreme Massnahme wird in der Regel nicht erforderlich sein. Es genuegt, dass sie jederzeit getroffen werden koennte, um die Durchfuehrung eines Volksentscheides ueber die Frage, ob Krieg oder Friede herrschen solle, zu garantieren. Die Leitung einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft ist unmittelbar vom Willen ihrer Mitglieder abhaengig, koennte also auch kaum gegen deren Willen einen Krieg beschliessen. Voraussichtlich wird in keiner der kuenftigen Rechtsgemeinschaften dieses bedeutende Recht dem Vorsitzenden uebertragen werden. 13 13 78.) Das neue Gesellschaftssystem ermoeglicht die Bewaffnung aller friedlich, freiheitlich und demokratisch gesinnten Buerger. Bewaffnete Pazifisten aber kann man nicht gegen ihren Willen in einen Krieg treiben. 79.) Es gaebe auch keinen absoluten Gehorsam mehr. Die Soldaten von gegeneinandergetriebenen Armeen koennten sich leicht ueber die Koepfe ihrer Generale und Regierungen hinweg miteinander verstaendigen und Frieden schliessen. Schaffung von Milizen zur Garantie des Weltfriedens 80.) Die stehenden Heere sowie die Heere aus Zwangsrekrutierten sind Werkzeuge des Militarismus und Imperialismus. Sie muessen daher allmaehlich aufgeloest werden. Nach Verwirklichung des Austrittsrechtes werden sich bald lokale Milizen aus Freiwilligen zum Schutze der Menschenrechte bilden und sich international verbuenden, zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens. Schliesslich werden diese Milizen die bisherigen Heere ersetzen. Das Waffenmonopol entfaellt infolge des Austrittsrechtes ebenso wie das Verbot privater Milizorganisationen. Das Recht, aus den Armeen auszutreten, bringt die Uebelstaende des Militarismus allmaehlich zum Verschwinden. Es kann nur noch eine Militaermacht bestehen bleiben, die so recht- und zweckmaessig organisiert ist, dass sie genuegend Freiwillige findet, die bereit sind selbst die Kosten ihrer Ausbildung und Ausruestung zu tragen. Eine internationale Organisation der lokalen Milizen ist notwendig zur Durchfuehrung groesserer militaerischer Aktionen z. B. gegen intolerante neue Sekten. (Vergleiche z.B. die Kriege der Anhaenger Mohammeds gegen die "Unglaeubigen".) Die blosse Existenz einer solchen Macht wird in den meisten Faellen eine Verletzung von Menschenrechten in groesserem Massstabe ( wie z.B. die Ermordung von bis zu 6 Millionen Juden durch die Nationalsozialisten ) verhindern, aehnlich wie das Bestehen einer, wenn auch noch sehr unvollkommenen Miliz, z.B. in der Schweiz und in den USA dort einen Staatsstreich und die Einfuehrung einer Diktatur verhindern. Wenn dort ein Putsch stattfaende, dann wuerden sich innerhalb von Stunden Hunderttausende von Milizsoldaten, militaerisch organisiert, nach der Hauptstadt in Marsch gesetzt haben, um dort den Rechtszustand wiederherzu stellen. Der Zusammenschluss zu Weltfoederationen wird erleichtert 81.) Ohne eine Aufteilung der Erdoberflaeche unter mehrere Staaten sind Kriege nicht moeglich. Durch die Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen ist dann jede gewuenschte Einheit der Welt, falls sie dann fuer den Weltfrieden noch noetig sein sollte, leicht herzustellen. (Eine wirklich freie Marktwirtschaft, zunaechst nur zwischen Gruppen von Freiwilligen und dann fast allgemein angenommen, wuerde die Welt ohnehin schon, so weit wie noetig, vereinigen.) Darueber hinaus wuerde es den internationalen Milizverband geben und internationale Schiedsgerichte. (Einwanderung und Auswanderung wuerden ebenfalls frei sein. - J.Z., 11.3.02.) 82.) Kein Veto einer Regierung wird die Voelker bzw. Rechtsgemeinschaften mehr hindern, sich ueber die Koepfe der Regierungen hinweg zu einer oder mehreren Weltfoederationen zusammenzuschliessen. Jedermann koennte dann einfach seine Mitgliedschaft zu einer - oder mehreren - der sich ueber die ganze Erde erstreckenden Weltfoederationen anmelden. 83.) Alle Irrwege und Irrtuemer auf dem Wege zu einer idealen derartigen Foederation koennen dann mit geringen Kosten und geringer Muehe geprueft werden, indem von verschiedenen Minderheiten alle moeglichen Formen von Weltfoederation praktiziert werden, bis man sich schliesslich weitgehend auf die beste Verfassung einigt und fuer diejenigen, die ihr zustimmen, wird sie gelten. Das Voelkerrecht beruht kuenftig auf den Menschenrechten 84.) Zwischen Staaten gibt es niemand der den Rechtszustand garantieren kann. Die Staaten halten sich fuer souveraen (d.h. die obersten Buerokraten handeln nach der Maxime: "Der Staat sind wir!" und erkennen keinen Richter, kein Schiedsgericht oder Geschworenengericht ueber sich an.) und verhalten, sich dementsprechend als maechtige Gegner. Daher wird es zwischen Staaten der heutigen Art (Territorialstaaten) immer wieder Kriege geben. Eine Folge davon ist, dass das heutige Voelkerrecht mehr oder weniger nur ein Kriegsrecht ist, welches den Staaten erlaubt, viele Menschenrechte zu unterdruecken oder zu missachten. 14 85.) Das Voelkerrecht der Zukunft wird auf den Menschenrechten beruhen. Zwischen den exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen wird es einige internationale Gerichtshoefe geben, denen die auf die Menschenrechte vereidigte internationale Miliz gehorchen wird. Kein Staat kann sich dann mehr der Schaffung derartiger Institutionen entgegenstellen. 86.) Die internationale Miliz braucht voraussichtlich nicht oft mobilisiert zu werden, weil es zwischen den neuen Rechtsgemeinschaften, die ihrer Natur nach nur auf der Grundlage der Menschenrechte bestehen koennen, selten zu Rechts- und Interessenkonflikten kommen wird. Zwischen ihnen ist eine friedliche und tolerante Koexistenz moeglich. Die rechtzeitige Erklaerung gerechter Kriegsziele wird Kriege rasch beenden. 87.) Staaten erklaeren nur selten ihre Kriegsziele fuer den Fall, dass sie angegriffen werden oder selbst angreifen. Diese Unterlassung fuehrt vielfach dazu, dass auf beiden Seiten die Kaempfenden glauben, fuer ihr nationales Interesse zu straiten. Die Kriege werden dadurch unnoetig in die Laenge gezogen und mit vermehrter Grausamkeit gefuehrt. 88.) Was veranlasst die Staaten, sich so zu verhalten? Kant bemerkt in "Zum ewigen Frieden": "Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizitaet vertraegt, sind unrecht." Offenbar sind also die meisten Kriegeziele der heutigen Staaten unrechtmaessig. Z.B. handelt jeder Staat mehr oder weniger nach dem "Recht" des Staerkeren, was in diesem Falle heisst: 'Was wir kriegen koennen, das nehmen wir." (Ueber das vermeintliche Recht des Staerkeren vergl, Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag", 3. Kapitel.) Ferner widerspricht es den herrschenden Auffassungen von der Souveraenitaet eines Staates, sich im voraus gegenueber dem Ausland derartig zu verpflichten. Ein territorialer Staat kann sich nie ausreichend von nationalistischen, imperialistischen und militaristischen Vorstellungen und Beweggruenden befreien, 89.) Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen dagegen haben nichts zu verbergen. Ihre Maximen sind rechtmaeseig, werden deshalb such rechtzeitig von ihnen bekanntgemacht und helfen ihnen, bei einer militaerischen Auseinandersetzung zu siegen. Hierzu sagte Kant, ebenfalls in "Zun ewigen Frieden": "Alle Maximen, die der Publizitaet beduerfen (um ihren Zweck nicht zu verfehlen), stimmen mit Recht und Politik vereinigt zusammen." 90.) Ein Staat kann sehr wohl ohne Anerkennung, ja durch Unterdrueckung der Menschenrechte existieren. Fuer autonome und exterritoriale Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen aber ist die Respektierung der Menschenrechte eine der Voraussetzungen ihrer Existenz, wenn und soweit ihre Mitglieder nicht (fuer sich selbst und freiwillig) auf einige Rechte verzichten. 91.) Unter anderem werden die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinsehaften als ihre Ziele fuer den Fall eines Krieges rechtzeitig, d.h. schon in Friedenszeiten, verkuenden: Keine Eroberungen, keine Reparationen, keine Zwangsarbeit. Wir wollen niemandem ein bestimmtes sozial- oder Wirtschaftssystem aufzwingen, sondern, nur die Herrschaft der Menschenrechte einfuehren, insbesondere aber das Selbstbestimmungsrecht auch fuer Minderheiten, welches realisiert wird durch das Austrittsrecht und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen. Kriegsgefangene und Ueberlaeufer werden zu Bundesgenossen 92.) Kein Staat beschaeftigt sich heute im voraus ausreichend mit dem Kriegsgefangenenproblem und behandelt deshalb im Kriegsfalle - wie es bisher ueblich war - selbst diejenigen Soldaten, die nur gezwungenermassen gegen ihn kaempften oder gar ueberliefen, als Feinde. Diese Behandlung ist oft derartig schlecht, dass die feindlichen Soldaten es vorziehen, bis zur letzten Patrone fuer eine ungerechte Sache zu kaempfen, als sich zu ergeben. Die Kriege werden dadurch verlaengert und verschaerft. 15 93.) Die Regierungen betrachten die Kriegagefangenen nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung als Bestandteile des Feindstaates oder doch als Mitschuldige. 94.) Wie wuerden dagegen exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen handeln? Sie wuerden grundsaetzlich, wenn sie einen Krieg gegen einen Staat fuehren, der das Austrittsrecht noch nicht anerkannt hat, zwischen den unfreiwilligen und den freiwilligen Mitgliedern dieses Staates unterscheiden, ist doch die Einfuehrung den Austrittsrechts auch in diesem Staate eines ihrer erklaerten Kriegsziele. Sie wuerden also alle Kriegsgefangenen und Ueberlaeufer, die erklaeren, dass sie nur gezwungenesen gekaempft haben, nicht als Feinde, sondern all Gaeste oder Bundesgenossen behandeln. Es handelt sich ja dabei weitgehend um Personen, die bisher nur durch die Umstaende verhindert waren, sich zu Mitgliedern freier Rechtsgemeinschaften zu erklaeren. 95.) Wenn es ueberhaupt geschieht, dann fordert heute ein Staat erst mitten im Kriege die gegnerischen Truppen zum Ueberlaufen auf, d.h., wenn das restliche gegenseitige Vertrauen bereits gruendlich zerstoert ist. Es ist dann nicht verwunderlich, wenn nur relativ wenige diesen Aufrufen Folge leisten und ueberlaufen, insbesondere, wenn den Ueberlaeufern nur die Gleichstellung mit Kriegsgefangenen und gute Behandlung als Kriegsgefangene versprochen wird. 96.) Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften wuerden anders handeln, weil sie auf der Erkenntnis aufbauen, dass Untertanen und Regenten oft entgegengesetzte Interessen haben, so dass erstere sich noetigenfalls, d.h., wenn kein legaler Austritt moeglich ist, durch Flucht oder Desertation ihrer Unterdrueckung zu entziehen suchen. Sie wuerden also schon im voraus, Jahre vor einer moeglichen kriegerischen Auseinandersetzung, oeffentlich erklaeren, Wie sie sich verhalten werden. Sie werden bekanntmachen, dass sie jedem, der nicht aus Ueberzeugung gegen sie kaempfte, die Aufnahme als Gast oder Bundesgenosse sowie die Bezahlung der mitgebrachten Waffen zusichern. Sie werden ihnen Wohnraum und Arbeitsgelegenheit sowie sofortigen freien Ruecktransport in die befreite Heimat und die Einfuehrung des Austrittsrechtes auch in ihrem Heimatland garantieren. 97.) Die Kampfhandlungen werden infolgedessen weitgehend durch die Publikation derartiger Aufrufe und ihre unvermeidlichen Rueckwirkungen auf die Armeen von Diktatoren ersetzt. (Vergl, 124, 1698, 1729, 1748.) Gegenregierungen koennen geschaffen werden zur schnelleren Beendigung von Kriegen 98.) Nach Zulassung der exterritorialen und autonomen Rechtdgemeinschaften aus Freiwilligen, zunaechst in den demokratischen Staaten des Westens, wuerden sich sehr schnell Gegenregierungen zu jeder diktatorischen Regierung bilden koennen. Zur Gegenregierung wuerden die patriotisch gesinnten Soldaten der unrechtmaessigen Regierung im Kriegsfalle bzw. schon vor Kriegsausbruch ohne Bedenken ueberlaufen koennen und werden es auch voraussichtlich in grosser Anzahl tun, weil sie von dieser Regierung nicht als feindliche Kriegsgefangene, sondern als befreite Buerger angesehen werden. Dadurch wuerden Kriege kuenftig schnell beendet werden koennen, bevor sie noch richtig angefangen haben. Keine Regierung wird mehr etwas gegen die Bildung eines derartigen Staates im Staate einwenden koennen, sobald erst einmal das Austrittsrecht durchgesetzt ist. Es handelt sich dann auch nicht nur um Puppenregierungen wie die meisten der bisherigen Gegenregierungen, denn diese Gegenregierungen waeren kuenftig exterritorial autonom. Der feindlichen Staatsmacht gegenueber hegen die Soldaten meist ein berechtigtes Misstrauen. Diese plant im allgemeinen nicht nur den Sturz eines Diktators, sondern auch Annektionen, Einziehung von Reparationen etc. 16 Friedensschluesse werden erleichtert 99.) Staaten sind schlechte Institutionen, um einen Frieden zu schliessen oder gar Kriege zu verhueten. Fast alle Kapitel dieses Abschnittes liefern dafuer Belege. Von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften dagegen kann man etwas Aehnliches nicht sagen. 100.) Die Staaten sind zu riesigen verbuerokratisierten Apparaten geworden, die sich mit so vielen Angelegenheiten befassen, dass sie zu wenig Aufmerksamkeit und Interesse der Herbeifuehrung einen dauerhaften Friedens widmen koennen. Stattdessen senden sie einige ihrer Beamten zu Konferenzen mit Beamten der anderen Staaten. Diese Beamten haben kein unmittelbares Interesse am Zustandekommen eines Friedensvertrages. Sie erhalten fuer die Dauer der Verhandlungszeit hohe Aufwandsentschaedigungen, stehen im Blickpunkt der Oeffentlichkeit und nehmen sich entsprechend wichtig. In der Regel werden sie sich nicht mehr als ihre Bequemlichkeit und die Sicherung ihres Postens verlangen, fuer die Erhaltung bzw. Herbeifuehrung eines dauernden Friedens einsetzen. Erfuellten sie ihre Aufgabe, so wuerden sie ja ueberfluessig. (Auch wenn man einigen von ihnen guten Willen zugestehen kann, dann heisst das immer noch nicht, dass sie wissen, wie ein gerechter Friede zu erreichen ist. Meines Wissens hat noch kein Politiker oder Diplomat in den letzten Jahren ganz klar die exterritoriale Autonomie fuer alle Minderheiten in allen Brennpunkten verlangt. Das Territorialprinzip spukt in ihren Koepfen, ebenso die "kollektive Verantwortung" und von individuellen Rechten kennen und schaetzen sie zu wenige. - J.Z., 11.3.02.) 101.) Nun ist es paradoxerweise so, dass nur dadurch, dass sie ihre Sonderstellung (ueber Krieg und Frieden monopolistisch zu verhandeln und zu entscheiden) verlieren, d.h., dadurch, dass die Voelker diese Aufgaben uebernehmen und jeder Einzelne durch Inanspruchnahme seiner Menschenrechte, insbesondere des Austrittsrechtes, an der Herbeifuehrung des Weltfriedens mitarbeitet, die Aufgaben dieser Diplomaten ueberhaupt geloest werden koennen. 102. "Wenn die Regierungsvertreter bei der naechsten Friedenskonferenz sich wieder nicht einig werden, so sollten sie durch die Voelker abgeloest werden" - soll Kruschtschow einmal, etwa im Jahre 1959, gesagt haben. Wahrscheinlich dachte er dabei an die geplante kommunistische Weltrevolution und uebersah, dass die von ihm unterdrueckten Russen etc. nur auf ein gutes Aufstandsprogramm warten, um diese Idee gegen ihn zu verwenden. 103.) Dwight D. Eisenhower hatte als Praesident der USA, einmal eine aehnliche und bereits am Anfang zitierte Bemerkung gemacht: "People want peace so much that governments had better get out, of their way and let them have it." ( Das Volk begehrt den Frieden so sehr, dass die Regierungen es klugerweise nicht mehr hindern sollten, ihn sich zu nehmen.) 104.) Im Allgemeinen liegen den Politikern jedoch derartige Gedankengaenge voellig fern. Sie nehmen eher die Rolle des ueberheblichen Praktikers ein - gibt es in der Praxis nicht dauernd Kriege ? - und sehen auf die Theoretiker des Pazifismus herab. Dabei uebersehen sie, dass es eine Praxis des Pazifismus noch nie gegeben hat, dass sie insofern also noch nicht einmal Praktiker des Pazifismus sind (Vergl, S. IV). 105.) Die Staaten beschaeftigen sich in der Regel nicht rechtzeitig mit dem Kriegsgefangenenproblem und behandeln deshalb die gefangenen Soldaten oft so schlecht, dass sie es vorziehen, bis zuletzt zu kaempfen. 106.) Den territorialen Staaten liegt es ihrer Natur nach fern - weil sie von den eigenen Buergern absoluten Gehorsam fordern - die gegnerische Regierung dadurch zu stuerzen bzw. rasch zu besiegen, dass sie deren Buerger und Soldaten zum Ungehorsam gegen ihre Regierung und zum Buendnis mit der eigenen Regierung auffordern. Mit anderen Worten: Die Staaten tragen auf verschiedene Weise, ohne es selbst zu wollen, dazu bei, den Friedensschluss zu verhindern oder hinauszuschieben. Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinsahaften aus Freiwilligen wuerden anders handeln, weil sie sich auf den Menschenrechten aufbauen. Separatfriedensschluesse werden Kriege abkuerzen 107.) Der Staat verbietet einzelnen Buergern, Vereinigungen und insbesondere natuerlich seiner Armee und Teilen davon, einen Separatfrieden abzuschliessen, und verfolgt derartige Bestrebungen als Landes- oder Hochverrat. Die Regierungen selbst aber bringen nur sehr schwer einen allgemeinen Friedensschluss zustande oder doch wenigstens, wenn sie Bundesgenossen haben, einen Separatfrieden fuer sich. Meist gelingt ihnen der Friedens- 17 schluss erst dann, wenn sie gegenseitig ihre Hilfsmittel bereits so weit erschoepft haben, dass sie rein technisch den Krieg einfach nicht mehr fortsetzen koennen. 108.) Gerechtfertigt aber unnoetig waeren derartige Verbote nur in einem Staate, der alle Menschenrechte, ohne Einschraenkung anerkennt. Ein solcher Staat waere aber, durch Anerkennung des Austrittsrechtes, selbst nur noch eine exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen. Jede Handlung gegen eine solche Gemeinschaft waere ein Vergehen gegen die Mensehenrechte. 109.) Ganz anders zu beurteilen dagegen ist ein Separatfriedensschluss zwischen Truppenteilem eines Hitler und eines Stalin.Ein solcher Vertrag waere ohne Zweifel pflichtgemaess gewesen, obwohl er natuerlich von den beiden beteiligten Regierungen als Hochverrat gebrandmarkt worden waere. Die Vertragschliessenden haetten sich um die Vorurteile ihrer bisherigen Unterdruecker nicht kuemmern, eine exterritoriale und autonome Rechtsgemeinachaft gruenden, sie mit Waffen und unter Beibehaltung ihrer militaerischen Organisation verteidigen und alle ihre russischen und deutschen Kameraden auffordern sollen zu ihnen ueberzutreten. Vom Standpunkt der Menschenrechte war es Hochverrat, dass sie nicht so handelten. 110.) Ein anderer Fall waere der, dass ein relativ freier und demokratischer Staat, z.B. England oder die USA, im Kriege mit der Sowjetunion befindlich, zu keinem schnellen Friedensschluss kommen koennte. Fuer jede russische Truppeneinheit waere es dann Pflicht, so bald wie moeglich einen Separatfrieden mit dem demokratischen Volk auf der Grundlage der Menschenrechte abzuschliessen. Ein Truppenteil des demokratischen Landes dagegen wuerde verbrecherisch (hochverraeterisch) handeln, wenn er seine Partei, die eine, wenn auch unvollkommene, Erklaerung der Menschenrechte verteidigt, aufgeben und einen Separatfrieden mit der Roten Armee bzw. der Sowjetregierung abschliessen wuerde unter Anerkennung der Ansprueche der Sowjetregierung. Eine demokratische Regierung sollte vernuenftigerweise nichts dagegen einzuwenden haben, wenn ihre Armee oder einzelne Truppenteile mit der Armee oder Truppenteilen der Gegenseite auf der Grundlage der Menschenrechte Separatfriedensschluesse abschliessen. 111.) Die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen werden jede Gelegenheit zum Abschluss derartiger Vertraege nutzen und alle ihre Truppenteile auffordern, ebenso zu handeln. Sie werden auch jeden Soldaten der Gegenseite darauf hinweisen, dass er durch Ueberaufen und Inanspruchnahme des Austrittsrechtes praktisch fuer sich allein einen Separatfrieden abschliessen kann. Viele derartige Vertraege zusammengenommen werden schliesslich zur Beendigung des Krieges fuehren, weil der feindliche Diktator sich daraufhin von fast allen seinen Soldaten verlassen sieht. Die Vorbereitung und Durchfuehrung eines unrechtmaessigen Krieges werden erschwert 112. "Krieg ist ein Zustand nicht zwischen Mensch und Mensch, sondern zwischen Staat und Staat." - Roussseau 113.) Souveraene Staaten sind ihrer Natur nach auf die Dauer unfaehig, friedlich und tolerant nebeneinander zu bestehen. Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen dagegen sind ihrer Natur nach fuer ein tolerantes Nebeneinanderbestehen praedestiniert. Sie sind ueberhaupt nur auf dem Boden der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen existenzfaehig. Territoriale Staaten sind geeignet, unrechtmaessige Kriege vorzubereiten, zu fuehren, auszuweiten, zu verlaengern und zu verschaerfen, und sie sind schlechte Institutionen um Frieden zu schliessen oder gar Kriege zu verhueten. Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen besitzen keinen dieser Fehler. 18 114.) Fuer Staaten ist eine Ruestung notwendig, weil. jeder Staat weiss, dass den anderen Staaten die Ruestung moeglich ist, ohne dass er es verhindern kann. Fuer die vorgeschlagenen Rechtsgemeinschaften dagegen ist eine geheime Ruestung fuer einen unrechtmaessigen Krieg nicht moeglich und eine umfangreiche Ruestung fuer Verteidigungszwecke nicht notwendig. Der etwa noch notwendige militaerische Schutz wird von der Miliz uebernommen werden. 115.) Die Staaten kennen nicht einmal hinreichend den Stand der Ruestung der anderen Staaten. In allen Staaten gelten alle Vorgaenge, die in Ruestungsfabriken, Uebungs- und Versuchegelaenden stattfinden, als Staatsgeheimisse. Diese Staatageheimnisse werden gewahrt durch die Schweigepflicht der Beamten, den absoluten Gehorsam fuer die Soldaten und die Bestimmungen ueber Hoch- und Landesverrat. Staaten sind in der Regel auch willens, ihre Geheimhaltungsmoeglichkeiten auszunutzen. Ganz allgemein gesprochen besteht die Geheimhaltungemoeglichkeit darin, dass ein bestimmtes Gebiet und bestimmte Produktionsstaetten fuer Auslaender abgesperrt werden und dass man den eigenen Staatsangehoerigen glaubhaft machen kann, die Geheimhaltung von Ruestungsvorgaengen sei pflichtgemaess, Die Geheimhaltung der Ruestungsvorbereitungen geht sogar so weit, dass ein grosser Tail der eigenen Staatsangehoerigen nichts Wesentliches ueber den Stand der Ruestung seines Staates erfaehrt. 116.) Auch die gegenseitige Spionage der heutigen Art kann die Geheimhaltungsmassnahmen nicht ausreichend zunichte machen. Die Spione muessen heute muehseelig eingeschleust werden und arbeiten oft unter grosser Lebensgefahr. Ihre Anzahl bleibt daher zu gering, um einen Staat ausreichend von den Kriegsvorbereitungen eines anderen Staates informieren zu koennen. Auch die Ausgaben eines Staates fuer seine Ruestung lassen sich im Staatshaushaltsplan verschleiern. Erhaelt aber ein Staat heute dennoch einmal Informationen ueber einen bedeutenden Ruestungsfortschritt auf der anderen Seite, dann traegt dies nur dazu bei, das Wettruesten und damit den Ausbruch des naechsten Krieges zu beschleunigen. 117.) Jedes Mitglied einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft waere gegenueber allen anderen Rechtsgemeinschaften ein Spion in Bezug auf etwaige Kriegsvorbereitungen. Die Spionage waere dann keine verwerfliche Handlung mehr, sondern eine Art Ehrenpflicht. Die Gesamtheit der Buerger wird durch staendige Ueberwachung alle Kriegsvorbereitungen durch Minderheiten verhindern. 118.) Wo und wie sollten exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften geheim ruesten? Es kann dann: keine abgesperrten Militaerbezirke mehr geben. Die Ruestung, die Uebungen und die Ausbildung der Milizsoldaten finden oeffentlich statt. Die Mehrheit der Buerger gehoert der zum Schutze der Menschenrechte geschaffenen Miliz an. Die Buerger geniessen auch als Milizsoldaten Rede-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit. Es kann daher kaum etwas vor ihnen geheim gehalten werden. Die Steuern werden nur fuer bestimmte Zwecke and gewiss nicht fuer eine geheime Ruestung gezahlt werden. Die Mitglieder einer autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinachaft sind infolge des Austrittsrechtes auch nicht an Geheimhaltungsvorschriften gebunden, 119.) Durch die Wehrpflicht erhalten die Staaten die notwendigen Soldaten zur Bildung stehender Heere. Im Frieden schon bauen sie strategisch wichtige Verkehrslinien, Flugplaetze etc., und. die Steuerzahler haben heute keine Gelegenheit, eine derartige Verwendung der Steuermittel zu verhindern. 120.) Die Geheimdiplomatie der Staaten fuehrt Kriegs-Situationen herbei, bevor noch die Oeffentlichkeit dessen gewahr wird und es verhindern koennte. (Praesident Wilson schlug daher in Punkt I seines Friedensprogrammes vor: "Oeffentliche Friedensvertraege, oeffentlich zustandegekommen. Danach sollen keine geheimen internationalen Abkommen irgendwelcher Art mehr getroffen werden duerfen, sondern die Diplomatie soll immer offen und vor aller Welt getrieben werden." 121.) Die Kriegsziele werden heute geheim gehalten, d.h., jeder Staat muss sich so verhalten, als wenn ihn jeder andere Staat jederzeit mit einem totalen Krieg ueberziehen wollte. Die allseitige Ruestung fuehrt zum Wettruesten, dieses wiederum letzten Endes zum Krieg. 19 122.) Die Bestimmngen der heutigen Militaerstrafgesetzbuecher ermoeglichen es den Staaten mir ihren Strafen auf Gehorsamsverweigerung und Desertation einen Krieg auch gegen den Willen aller Soldaten zu fuehren. Dies ist moeglich, wie Kant es ausdrueckt, solange noch nicht der Uebergang von der distributiven Einheit des Willens aller (z.B., alle sagen zu sich selbst: Ich will keinen Krieg, bin aber allein und deshalb ausserstande, ihn zu verhindern) zur kollektiven Einheit des vereinigten Willens (alle sagen: Wir wollen alle keinen Krieg und werden deshalb sofort gemeinsam gegen die Kriegstreiber vorgehen.) vollzogen ist. (Vergl. Kant, "Zum ewigen Frieden", Anhang I.) In solch einem Fall ist der Uebergang praktisch nur mit Hilfe des Austritts der Soldaten des Diktators, d.h, durch einen Militaeraufstand, zu erreichen. 123.) Durch die Kriegspropaganda und durch die mehr oder weniger grosse Unterdrueckung der Rede-, Presse-, Vereins und Versammlungsfreiheit, insbesondere der Soldaten, gelingt es den Staaten oft, eine groessere Anzahl ihrer Untertanen zu ueberzeugen, ein bestimmter Krieg sei notwendig und rechtmaessig. Das Austrittsrecht in Verbindung mit dem Schutz dieses und der anderen Menschenrechte durch Milizen aus Freiwilligen macht derartige Versuche zunichte. 124.) Die staatliche Buendnispolitik, die sogar vor Beistandspakten fuer den Fall eines ungerechtfertigten Angriffs nicht zurueckschreckt, hat die Tendenz, oertliche kriegerische Konflikte zu Weltkriegen auszuweiten. Zwischen exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen dagegen kann es keine Kriege geben. Kleinere, lokale Streitigkeiten koennen von der lokalen Miliz beigelegt werden. Noetigenfalls aber mobilisiert sich gegen eine Gruppe, die die Menschenrechte verletzte, die gesamte Miliz der Welt. Dadurch wuerde es dann zwar viele Beteiligte, aber nur wenige kriegerische Ereignisse geben, weil die relativ geringe Anzahl der Menschenrechtsverletzer dann rasch besiegt wuerde. Schon diese Gewissheit wird kriegsverhuetend wirken. 125.) Eine Verlaengerung der Kriege bewirken die Staaten u.a. dadurch, dass sie der Regiermg ein Monopol fuer den Abschluss von Friedensvertraegen sichern, die Untertanen gegen ihren Willen zum Weiterkaempfen zwingen (z.B. durch Dezimierung von Truppeneinheiten, die gemeutert haben) und indem sie durch die von ihnen befohlenen Untaten den Hass auf beiden Seiten schueren. (Z.B., Befehl, keine Gefangenen zu machen.) 126.) Eine Verschaerfung aller bewaffneten Konflikte fuehren sie durch Anerkennung des sogenannten Retorsionsrechtes herbei, wobei eine Partei versucht, die andere mit Gewaltmassnahmen, die alle auf Grund des Prinzips der kollektiven Verantwortung geschehen, zu uebertreften, bis schliesslich die beteiligten Staaten einen totalen Krieg miteinander fuehren. Der Weltfriede wird durch Freizuegigkeit gefoerdert 127.) Die Zulassung esterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen wuerde unbeschraenkte Freizuegigkeit fuer alle Personen und ihre Habe ermoeglichen und dadurch wesentlich zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens beitragen. Keine derartige Rechtsgemeinschaft besitzt ein ausschliessliches Territorium, welches sie vor Einwanderern und Fluechtlingen abschliessen kann. Die Verfassungen geben heute den Staaten die Befugnis, die Einwanderung beliebig zu beschraenken. Da die Staaten mit dem Problem der Arbeits- und Wohnraumbeschaffung fuer Einwanderer und Fluechtlinge nicht fertig werden, machen sie von dieser Befugnis weitgehend Gebrauch. Die Folge ist: Die Untertanen eines Diktators haben kaum noch die Moeglichkeit zu fluechten, bleiben wo sie sind und bilden die von uns so gefuerchtete und angeblich nur mit Atomwaffen in Schach zu haltende Armee des Diktators. 20 Das Waffenmonopol das ebenfalls zu Kriegen fuehren kann, wird aufgehoben 128.) Das Waffenmonopol der Polizei und der Wehrmacht ist nicht mehr aufrechtzuerhalten, wenn man sich den betreffenden Gesetzen durch Austritt entziehen kann. Dann wuerde nicht etwa ein Krieg aller gegen alle entstehen, sondern der innere sowie der aeussere Friede wuerden gefestigt. (Vergl. Buch 6.) Heute sind die friedliebenden und demokratisch gesinnten Buerger nicht bewaffnet und organisiert, weil es gesetzlich nicht zulaessig ist. Verbrecher und Terroristen dagegen bewaffnen sich illegal, Die Folge ist dass Sowjet- und Nazi-Diktaturen entstehen koennen, die die Welt immer wieder in Kriege verwickeln. 129.) Nach Beseitigung des Waffenmonopols koennten kein Polizeistaat und keine Militaerdiktatur mehr entstehen. Polizei und Armee koennen sehr leicht ein unbewaffnetes, aber nicht ein bewaffnetes Volk unterdruecken. Polizei- und Wehrmachtsoffiziere kann man bestechen und als Machtinstrumente missbrauchen (vergl. z.B. den Putsch von Napoleon III.), ein ganzes bewaffnetes Volk aber nicht. Heute koennen die Atombombenlager und Atombombenfabriken von einer Handvoll Polizisten gegen Zehntausende von Unbewaffneten vor ihrer Zerstoerung "geschuetzt" werden, 130.) Nach Aufhebung des Waffenmonopols sollte nicht etwa jedermann berechtigt sein, sich Massenvernichtungswaffen wie z.B. Atomwaffen zu verschaffen. Im Gegenteil, niemand sollte berechtigt sein, derartige, ihrer Natur nach rechtswidrige Waffen anzuwenden oder auch nur zu besitzen. Alle Buerger wuerden gemeinsam dafuer sorgen, noetigenfalls, indem sie Schusswaffen einsetzen (deren Wirkung sich im Gegensatz zu Atomwaffen nur auf die Kaempfenden beschraenkt), dass, alle Atomwaffen und Atomwaffen-fabriken sowie alle Atomkraftwerke (s.d.) zerstoert und auch in Zukunft keine mehr geschaffen werden. Die Regierungen haben mehrfach oeffentlich erklaert, daes sie Atomwaffen ueberall zerstoert wissen wollen und keinen Weg dazu sehen. Die Regierungen sollten also die letzten sein, um sich einer solchen Massnahme zu widersetzen. 131.) Eine Regierung, die Polizei und Armee fuer sich gewonnen hat, kann auch gegen den Willen der Mehrheit, d.h., der unbewaffneten Buerger, einen Krieg beschliessen und durchfuehren. Die bewaffneten Buerger dagegen wuerden sich das Recht, ueber Krieg und Frieden selbst zu entscheiden, nicht nehmen lassen. Zwangsrekrutierung kann nicht mehr durchgefuehrt werden 132.) Das Austrittsrecht wird die Durchfuehrung einer Zwangsrekrutierung unmoeglich machen. Die Zwangsrekrutierung ist aber eine der wesentlichen Voraussetzungen fuer jeden modernen Krieg. Nur ein Staat hat die noetige Macht, um eine Zwangsrekrutierung durchzusetzen. Die militaerische Macht der modernen Staaten wiederum beruht auf ihr. Auch die freien und demokratischen Staaten des Westens sind ueberwiegend nicht so frei und demokratisch, dass sie genuegend Freiwillige fuer ihre Heere finden koennen. (Sonst haben sie nur die Moeglichkeit die von ihnen unabsichtlich verursache Arbeitslosigkeit auszunutzen, um "Freiwillige" zu bekommen, oder ihre Steuermacht, um Berufssoldaten hoch zu bezahlen. - J.Z., 10.4.02.) 133.) Ein aus zwangsrekrutierten zusammengesetztes Heer schuetzt die eigenen Atomwaffen vor den eigenen Buergern, ohne jedoch die Buerger vor den Gefahren schuetzen zu koennen, die der Besitz derartiger "Waffen" unvermeidlich mit sich bringt. Freiwillige waeren kuenftig fuer die Bewachung von Atombombenlagern kaum zu gewinnen. Der hohe Sold zu Lasten unfreiwilliger Steuerzahler entfaellt natuerlich. Niemand wird dann mehr glauben, diese Waffen seien zur Verteidigung oder Aufrechterhaltung des Friedens erforderlich. (Ueber die Abschreckungstheorie siehe Anhang V.) Ferner sind natuerlich alle mit Atomwaffen ausgeruesteten Truppen im Kriegsfalle am meisten durch die Atomwaffen des Gegners gefaehrdet. Es waere also kuenftig kaum jemand zu finden, der Atomwaffen benutzen will. (Jetzige Terroristen wuerden dann volle exterritoriale Autonomie fuer ihre Ideale unter sich besitzen und dadurch ihren Fanatismus verlieren. - J.Z., 11.3.02.) 134.) Jeder koennte sich kuenftig einem von der Regierung ausgeuebten Zwang durch den Austritt aus dem betreffenden Staat entziehen. Folglich koennten dann nur noch diejenigen Staaten Kriege fuehren, die so gut regieren und so gerechte Kriegsziele vertreten, dass sie genuegend Kriegsfreiwillige finden. 21 Diktatoren koennen leichter gestuerzt werden 135.) Die Existenz von Diktatoren ist eine der haeufigsten Kriegsursachen, und Diktaturen koennen heute leicht entstehen und nur schwer und unter grossen Opfern wieder beseitigt werden. 136.) Besteht erst einmal eine Diktatur und stehen ihr Atomwaffen zur Verfuegung, so ist ein Atomkrieg fast unvermeidlich, wenn die Diktatur nicht noch rechtzeitig beseitigt wird. Gaebe es keine Diktatur, so wuerden Staaten, die im Sinne Kants demokratisch sind, d.h., in denen die Buerger ueber Krieg und Frieden entscheiden, sich wahrscheinlich keine Atomwaffen verschaffen. (Vergl. Kriegsmotive.) 137.) Ist es nicht schwieriger fuer einen einzelnen Mann, gegen den Willen, vieler eine Diktatur zu errichten und zu erhalten, als fuer viele, einen Einzelnen und dessen wenige Anhaenger zu entmachten? Hitler z.B, kam durch Ausnutzung der heutigen demokratischen Einrichtungen an die Macht und konnte sich anschliessend durch Errichtung eines Terrorregimes ueber unbewaffnete Buerger leicht im Sattel halten. Ihn zu stuerzen kostete Millionen Menschen das Leben. Eine Diktatur zu errichten ist nur schwierig in einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen, nicht aber in einer der heutigen demokratischen Staaten, in dem die Buerger unbewaffnet sind. In einem abgegrenzten Staatsgebiet kann man Menschen wie in einem Kaefig gefangenhalten und ihnen eine diktatorische Regierung, aufzwingen. 138.) Um die Staatsmacht an sich reissen zu koennen genuegt es, Polizei und Militaer auf seine Seite zu bringen oder einige wenige Regierungsmitglieder auszuwechseln oder sich auf die Unwissenheit der Mehrzahl der Buerger mit entsprechenden Schlagworten zu stuetzen. Alle Regierungsposten, deren Machtbefugnisse missbraucht werden koennen, sind unvermeiglich auch denen zugaengig, die sie missbrauchen wollen. So, wie das Militaerwesen heute in den meisten Staaten organisiert ist, brauchen die Generaele nur noch ueblen Willen zu besitzen und sich ihrer Macht bewusst zu werden, und schon koennen sie mit Hilfe der Armee einen Staatsstreich durchfuehren. 139.) Dadurch dass die Regierungen aller modernen Staaten sich alle sozial wichtigen Handlungen selbst vorbehalten haben, staerken oder erzeugen sie auch die Neigung, alles dem Staate zu ueberlassen (Etatismus), und erleichtern dadurch jedem, der Diktator werden will, die Arbeit. Er hat nicht mehr alle Buerger gegen sich, sondern in erster Linie nur diejenigen, die in dem betreffenden Staat bereits weitgehende Machtbefugnisse besitzen. 140.) Wer einmal gewaehlt ist, ist heute praktisch fuer mehrere Jahre unabsetzbar und kann sich in dieser Zeit zum Diktator aufschwingen. 141.) Ein Recht, einer Regierung, die die Menschenrechte verletzt, Widerstund zu leisten, erkennen nur wenige Regierungen an. Mittel, dieses Recht zu verwirklichen, d.h. Waffen und militaerische Organisation, gesteht kaum eine Regierung ihren Untertanen zu. 142.) Mit dem Programm: "Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen" dagegen kann jede Diktatur relativ leicht und unblutig gestuerzt werden. Neue Diktaturen koennen dann kaum noch entstehen, Die verschiedenen Gruppen der Opposition unterlassen dann alle gegenseitigen Streitigkeiten und arbeiten mit vereinten Kraeften auf den Sturz des Diktators hin. Keine Gruppe braucht mehr zu fuerchten, nach der Revolution von einer konkurrierenden Gruppe unterdrueckt zu werden. 22 Die Armeen des Diktators werden uebergehen und ebenfalls exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen bilden oder sich bereits bestehenden anschliessen. Weshalb sollten sie kaempfen? Eine Eroberung ihrer Heimat Ist, nicht zu befuerchten, weil es in der sie umgebenden freien Welt ja dann nur noch exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen gibt. 143.) Infolgedessen wird der Diktator vergeblich an das Nationalgefuehl appellieren. Im Gegenteil, die Revolutionaere und die auswaertigen Feinde des Diktators koennen sich auf das Nationalgefuehl stuetzen, indem sie den in allen Grosstaaten mehr oder weniger unterdrueckten nationalen Minderheiten die Unabhaengigkeit in der Form von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinsschafteni anbieten. 144.) Die Diktatoren koennen sich hauptsaechlich nur durch das Waffenmonopol der Armee und der Polizei halten. Wenn die Untertanen aber exterritoriale und autonome Rechtagemeinschaften aus Frewilligen anstreben und auch das Waffenmonopol nicht mehr anerkennen, so wird dieses Monopol auf die Dauer nicht mehr zu halten sein. Sobald die revolutionaeren Zivilisten erst einmal anfangen, sich zu bewaffnen und zu organisieren, werden auch die Soldaten des Diktators leichter zu ihnen uebertreten. 145.) Die miteinander verbuendeten Buergerwehren aller Laender sind die natuerlichen Feinde eines jeden Diktators, da jeder Diktator die Menschenrechte verletzt und der Schutz der Menschenrechte die eigentliche Aufgabe jeder Buergerwehr ist. Diese Buergerwehren werden sich nach Einfuehrung des Austrittsrechtes bald ueberall in der Welt bilden, und kein Diktator der Welt ist maechtig genug, um es mit ihnen aufnehmen zu koennen, wenn sie in der in Buch 6 beschriebenen Art organisiert sind bzw. vorgehen. Gehorsamsverweigerung gegenueber unrechtmaessigen Anordnungen wird gefoerdert 146.) Die heutige Gesellschaftsordnung ist auf dem Subordinationsprinzip aufgebaut. Die Nachteile dieses Prinzips sind u.a.: Der gehorsame Soldat desertiert auch nicht aus dem Heer eines Hitler oder Stalin. Der gehorsame Buerger fuehrt die Anordnungen eines Diktators aus, arbeitet fuer ihn und zahlt ihm Steuern. Die Unterordnung unter die Besitzer von Atomwaffen aber bedeutet auf die Dauer den Untergang der Menschheit. 147.) In exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen dagegen kann es eine rechtswidrige Obrigkeit hoechstens fuer wenige Tage geben, weil sie nicht nur gewaehlt wird, sondern auch jederzeit absetzbar ist und man sich ihr auch als Einzelner jederzeit durch den Austritt entziehen kann. 148.) Den Staaten liegt es ihrer Natur nach fern, weil sie von den eigenen Buergem absoluten Gehorsam fordern, die gegnerische diktatorische Regierung dadurch zu stuerzen, oder im Kriege zu besiegen, dass sie deren Buerger und Soldaten zum Ungehorsam gegen ihre unrechtmaessige Regierungund zum Buendnis mit deren Feinden auffordern und die zur Unterstuetzung dieser Aufrufe notwendigen Massnahmen ergreifen. Generalstreiks werden offensichtlich ueberfluessig 149.) Das was durch einen Generalstreik gegen Diktatoren und andere kriegstreiberische Regierungen wie z.B. die Kaiser. Wilhelms II. erreicht werden soll und meist nicht erreicht wird, ist leicht durch das Austrittsrecht zu erzielen. Man ist dann den Anordnungen, Gesetzen und Verfassungsbestimmungen der betreffenden Regierung nicht mehr unterworfen, braucht also auch nicht gegen sie zu streiken. Man verurteilt die Regierung zur Handlungsunfaehigkeit, indem man aufhoert, ihr Untertan zu sein. Man vergroessert die Anzahl ihrer Feinde, indem man exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften beitritt, die ihr feindlich gesinnt sind, oder indem man eine neue, gegen den Diktator eingestellte Rechtsgemeinschaft gruendet. Bei dieser Art von gewaltlosem 23 Widerstand werden Produktion und Austausch nicht unterbunden, d.h. die wirtschaftliche Versorgung der Revolutionaere und der Bevoelkerung wird dadurch nicht verschlechtert oder gar gaenzlich gefaehrdet. Diese Massnahme schaedigt ausschliesslich die Regierung und nicht, wie der Generalstreik, fast ausschliesslich die Mitbuerger. Gegen Teilnehmer eines Generalstreiks finden sich Soldaten, die auf die Streikenden schiessen. Auf die Ausgetretenen aber, insbesondere wenn sie bereits Milizen der in Buch 6 beschriebenen Art gegruendet haben, wuerden die Soldaten kaum schiessen, sondern eher zu ihnen uebergehen. 150.) Zu einem Generalstreik wuerde in erster Linie ein Militaeraufstand gehoeren. Dies haben die Anhaenger der Generalstreiksidee meist uebersehen. Ferner wuerde zu einem Generalstreik ein realisierbares System der Steuerverweigerung gehoeren. Unrechtmaessige Kriege koennen gegen den Willen des Volkes nicht mehr finanziert werden 151.) Nur ein Staat kann sich durch Steuererhebung, Zwangsanleihen und Ausgabe von Zwangskurs-Papiergeld die finanziellen Mittel verschaffen, um einen Krieg gegen den Willen der meisten Untertanen fuehren zu koennen. Nur ein Staat kann ein Geldmonopol aufrecht erhalten und damit die Ruestung erzwingen, indem er seine Monopolzahlungsmittel vorwegend an Ruestungsbetriebe verleiht, nicht aber an die Konsumgueterindustrie. 152.) Innerhalb eines Staates kann man keine Steuerverweigerung durchfuehren und kann sich such keiner Zwangsanleihe widersetzen, bei der z.B. 20 % der Summe aller Bankkonten zugunsten des Staates abgebucht werden und den Betreffenden stattdessen Staatsanleihestuecke gegeben werden. 153.) Man kann sich heute keiner vom Staat angeordneten und durchgefuehrten Zwangsablieferung, bzw. einem Verkauf zu staatlich festgesetzten Hoechstpreisen, mit Aussicht auf Erfolg widersetzen. 154 Die Annahme minderwertigen Staatspapiergeldes (minderwertig infolge der Finanzierung von Kriegskosten mit der Notenpresse) zum Nennwert kann man selten verweigern, wenn der Staat diese Verweigerung mit Zuchthaus oder gar, wie waehrend der Schreckensherrschaft in der Franzoesischen Revolution, mit dem Tode bestraft. (Die meisten Todesurteile waehrend der Franzoesischen Revolution erfolgten wegen dieses "Verbrechens".)Diese Annahmeverweigerung ist ferner nicht durchfuehrbar 1. wenn keine privaten Zahlungsmittel zur Verfuegung stehen, die man an Stelle der staatlichen annehmen koennte (die Ausgabe, solcher Zahlungsmittel ist vom Staat natuerlich untersagt.) und 2. wenn man vor keinem Gericht gegen die Aufdraengung minderwertiger staatlicher Zahlungsmittel klagen kann. 155.) In den vorgeschlagenen exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen erfolgt auch die Steuerzahlung freiwillig, d.h., ausschliesslich fuer Dienstleistungen, auf die die Steuerzahler Wert legen. Die "voluntary taxation" macht offenbar die Finanzierung einer Aufruestung und eines Krieges gegen den Willen eines Volkes unmoeglich. (Vergl. freiwillige Steuerzahlung) Wer wuerde wohl freiwillig in einer autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaft verbleiben, die Zwangsanleihen aufnimmt oder ihrem Steuerfundations-Papiergeld, um einen Krieg durch Inflation finanzieren zu koennen, eine Monopolstellung und den Zwangskurs verleiht? Die Steuerwerweigerung gegenueber einer Regierung die einen ungerechten Krieg vorbereitet wird ermoeglicht 156.) Keine exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen kann von ihren Mitgliedern Zwangssteuern erheben. Weil die Mitgliedschaft freiwillig ist, erfolgt auch die Steuerzahlung freiwillig. Fuer die Zwecke eines unrechtmaessigen Krieges erhielte die Leitung einer solchen Rechtsgemeinschaft keine Steuern von 24 ihren Mitgliedern. Staaten dagegen koennen, wie die Erfahrung bewiesen hat, eine Steuerverweigerung die nicht von einem Aufstand unterstuetzt wind, stets unterdruecken. Die Souveraenitaet der Regierungen, soweit sie zu Kriegen fuehren kann, wird aufgehoben. 157.) Das Ideal einer jeden Regierung, die voellig uneingeschraenkte teritoriale Souveraenitaet, verhindert nicht nur die freiwillige und exterritoriale Organisation aller Buerger der Welt und damit den Weltfrieden, sondern fuehrt viele Streitigkeiten und viele Kriege herbei. 158.) Die Anerkennung des Prinzips der territorialen Souveraenitaet fuehrt unvermeidlich zur Politik der Nichteinmischung in die sogenannten "inneren Angelegenheiten" eines anderen Staates. Dies bewirkt. u.a., dass Diktaturen sich in vielen Staaten ungestoert entwickeln und dann ueber die benachbarten Staaten herfallen koennen. (Vergl. die Entwicklung des Hitler-Regimes.) 159.) Zum Begriff der Souveraenitaet gehoert, dass man keinen Richter ueber sich anerkennt. Solange es aber keinen mit Machtbefugnissen ausgestatteten Richter zwischen den Staaten gibt (und solange sie das Territorialmonopol besitzen) ist es nicht moeglich, ihre Streitigkeiten friedlich beizulegen oder ganz zu vermeiden. Nach der herrschenden Lehre gehoert zu den Souveraenitaetsrechten das Recht, ueber Krieg und Frieden zu entscheiden (vergl. Entscheidung ueber Krieg und Frieden), sowie die Gesetzgebung ueber Geld und Finanzwesen. (vergl. Emissionsfreiheit, Wertmasse.) 160.) Inwiefern werden diese Nachteile von den vorgeschlagenen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen vermieden? Sie besitzen keine Souveraenitaet im heutigen Sinne mehr. Die Leiter dieser Gemeinschaften sind nicht nur gewaehlt, sondern auch jederzeit wieder absetzbar. Infolge des Austrittsreehtes besitzen sie nur freiwillige Gefolgsleute. Sie koennen sich daher keine grossen Privilegien sichern. 161.) Zum Grundgesetz jeder exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft wird das Prinzip des Artikels 27 der franzoesischen Verfassung von 1793 gehoeren, welcher lautet: "Jeder Einzelne, welcher sich die Souveraenitaet anmassen will, soll sogleieh durch die freien Maenner umgebracht werden." 162.) Souveraen sein heisst, ungestraft auch die Menschenrechte verletzen zu koennen. Die Milizen, die sich unvermeidlich auf Grund des Austrittsrechtes bilden werden, um die Menschenrechte zu schuetzen, werden deshalb nicht nur keine souveraenen Alleinherrscher, sondern auch kein souveraenes Parlament mehr dulden. Zusammenfassung des Abchnitts 3 163.) "Die Atombomben haben eine in der Weltgeschichte noch nicht dagwesene Situation geschaffen: Weniger als ein Dutzend Leute bestimmen ob die Menschheit weiterleben darf oder nicht." - T. 164.) Die Kriegsgefahr entsteht durch die blosse Existenz von Staaten der heutigen Art und kann durch sie auch nicht beseitigt werden. 165.) Die Fuehrung unrechtmaessiger Kriege wird nur durch die verfassungsmaessige Machtzusammenballung in den Haenden der territorialen Regierungen und Parlamente ermoeglicht. 166.) Die Staaten wurden hauptsaechlich zum Schutze des Lebens und Eigentums der Buerger geschaffen oder toleriert. Sie sind aber heute nicht mehr imstande, das Leben und Eigentum ihrer Buerger wirksam zu schuetzen. Im Gegenteil: Selbst die demokratischen Staaten stellen, ohne es zu wollen, eine grosse Gefahr fuer die eigenen Buerger sowie die Buerger aller anderen Staaten dar, sofern sie sich Atomwaffen verschaffen oder deren Bereitstellung in ihrem Gebiet zulassen. Jedes Gebiet, in dem Atomwaffen lagern und Atomkraftwerke 25 vorhanden sind, zieht im Kriegsfalle feindliche Atomwaffen an. Zur Abschreckung (s.d.) sind die eigenen Atomwaften unzureichend, zur Verteidigung (s.d.) sind sie ungeeignet und von einer Vergeltung haben die Opfer Nichts. Jede Regierung, die Atomwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen bereit haelt, bedroht also dadurch, sowie durch das Risiko einer unabsichtlichen Ausloesung des Atomkrieges, ihre Untertanen mit voelliger Vernichtung. Regierungen, die keine Atomwaffen besitzen, koennen ihre Untertanen ebenfalls nicht vor den Auswirkungen eines allgemeinen Atomkrieges (radioaktive Verseuchung) schuetzen. 167.) Alle Regierungen haben dadurch die wichtigste Bedingung des Buergervertrages verletzt: Sicherung der Buerger und ihres Eigentums als Gegenleistung fuer die Unterordnung und Steuerzahlung der Buerger, bzw. sind zu ihrer Einhaltung unfaehig geworden. Der Buergervertrag bzw. der Gesellschaftsvertrag, soweit er das Verhaeltnis zwischen Buerger und Staat regelt, ist dadureh aufgehoben worden. Die Regierungen sind ihren Untertanen gegenueber zu nichts mehr verpflichtet und berechtigt. Fuer die Buerger gilt das Gleiche. Die bisherigen Regierungs- und Parlamentsmitglieder sind dadurch wieder zu Buergern gewoehnlicher Art geworden und besitzen nur noch deren Rechte und Pflichten. 168.) Das bedeutendste Recht und die vornehmste Pflicht eines jeden vernuenftigen Buergers aber ist heute die Mitarbeit an der Herbeifuehrung eines dauerhaften Weltfriedens und am Aufbau einer gerechten Gesellschaftsordnung, 169.) Kein Gebiet dieser Erde ist vor Atomraketen sicher und noch nicht von einem Staat beherrscht. Es gibt also kein Land mehr, in das man noch fluechten koennte. Nur die Moeglichkeit, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zu gruenden, bietet einen Ausweg aus dieser Situation. Sie koennen weder das Leben ihrer Mitglieder, geschweige denn die Existenz der Menschheit ernstlich gefaehrden. Abschnitt 4 Widerstandsrecht und Widerstandspflicht 170.) "Bring den Tyrannen zu Fall, das buergerfressende Untier, Stuerzt ihn, wie immer du magst: Das verdenkt dir kein Gott" Theognissammlung, 1181/82 Jedes Vernunftwesen ist berechtigt und verpflichtet, allen Angriffen auf die Menschenrechte Widerstand zu leisten, bei der Durchsetzung und Aufrechterhaltung dieser Rechte mitauwirken sowie Tyrannen unschaedlich zu machen. 171.) Erlaeuterung: Dieses Recht kann abgeleitet werden aus den uebrigen Menschenrechten sowie aus der allgemeinen Rechtsidee, wonach das Recht mit der Befugnis zu zwingen verbunden ist. (Vergl. 2536) Das Recht auf Leben und Unversehrtheit seiner Person sowie jede militaerische oder sonstige Gehorsamspflicht finden hier ihre Grenze. Alles, was im Rahmen dieses Rechtes getan wird, ist nicht als Eidesverletzung, Verrat, Spionage, Sabotage oder Desertation anzusehen. Ein Tyrann ist jeder Machthaber, der die Menschenrechte nicht anerkennt und Befehle erteilt oder Massnahmen vorbereitet hat, durch deren Ausfuehrung diese Rechte verletzt wuerden. 172.) Wuerde dieses Recht zur Herbeifuehrung und Aufrechterhaltung des Friedens beitragen? Kriege entstehen zum grossen Teil durch den Machthunger von Diktatoren, wie z.B. Hitler. Ein Tyrann verletzt fortwaehrend das Recht auf Leben und das Recht auf Eigentum seiner Untertanen. Noch weniger Ruecksicht aber nimmt er auf die Buerger anderer Staaten. Sobald sich eine Gelegenheit dazu ergibt, beginnt er Raubkriege. Einen Diktator oder Tyrannen unschaedlich zu machen, kann daher Kriege verhueten. 26 173.) Selbst die Unterdrueckung einzelner Menschenrechte kann zum Kriege fuehren. So unterdrueckte Napoleon I die Rede- und Presse freiheit, erfuhr daraufhin selbst nichts von der Kriegsmuedigkeit seiner Soldaten im Jahre 1813 (Von 600 000 Soldaten sollen bereits 60 000 als Deserteure in den Waeldern gelebt haben) und riskierte deshalb die Fortsetzung des Krieges. Die Unterdrueckung der Versmmlungs-, Presse- und Redefreiheit, von Seiten der Nationalsozialisten, bewirkte, dass das deutsche Volk sowohl ueber die Zustaende im Ausland wie auch ueber die Verhaeltnisse im eigenen Lande falsche Vorstellungen erhielt, und so viele zu Anhaengern der Nationalsozialisten wurden oder es blieben. Z.B. war den meisten Deutschen unbekannt, dass die Anzahl der Arbeitslosen im Ausland noch schneller sank, ohne dass dort ein Arbeitsdienst eingefuehrt wurde, ferner, dass Juden und politische Gegner der Nationalsozialisten in Konzentrationslagern zu Hunderttausenden, schliesslich zu Millionen ermordet wurden. Noch heute ist den meisten Deutschen unbekannt, dass im Ausland die grosse Wirtschaftskrise, die 1929 begann, ohne einen Hitler schneller ueberwunden wurde als in Deutschland. Auch die Auslaender erhielten durch die Unterdrueckung der Rede-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit in Deutschland falsche Vorstellungen ueber Deutschland und den Nazismus. Sie behandelten deshalb im Kriege alle Deutschen, die aktiven Antifaschisten eingeschlossen, als Nazis, z.B., indem sie deutsche Staedte bombardierten. Sie erreichten dadurch einen verstaerkten Widerstand gegen sich und infolgedessen eine Verlaengerung des Krieges. 174.) Die Unterdrueckung des Menschenrechtes, sich selbst Arbeit zu verschaffen, ohne sie anderen wegzunehmen, dadurch, dass man allein oder gemeinsam mit anderen wie Geld gestueckelte und typisierte, zwangskursfreie Wertzeichen anbietet, deren Wert darin besteht, dass man sie beim Verkauf seiner Waren und Dienstleistungen wie Bargeld in Zahlung nimmt, fuehrt schliesslich zur Bildung eines Millionenheeres von Arbeitslosen, die plausiblen aber falschenVersprechungen von kuenftigen Diktatoren und Kriegsbrandstiftern Glauben schenken. (Vergl. Hitlers Aufstieg.) Der Aufstand und Krieg in Algerien begann, als 800 000 Einwohner, d.h., jeder 10. Algerier, arbeitslos waren. Familienangehoerige eingeschlossen, war etwa jeder dritte Algerier betroffen. (Dennoch wurde auch dort das Zentralbanksystem nicht in Frage gestellt. - J.Z., 12.3.02.) 175.) Indem der Staat sich auf Grund der Muendelsicherheitsbestimnungen die Mittel der Sozialversicherungstraeger aneignet, d.h., das Recht jedes Buergers verletzt, Vorsorge fuer sein Alter zu treffen, verfuegt er ueber grosse finanzielle Mittel fuer militaerische Zwecke. (In Deutschland, vor dem II. Weltkrieg, 24 Milliarden Goldmark.) Die daraufhin erfolgende verstaerkte Ruestung traegt zum Wettruesten und damit schliesslich zur Herbeifuehrung des Krieges bei. Die Folgen der Unterdrueckung des Austrittsrechtes wurden in den vorangegangenen Kapiteln geschildert. 176.) Die besondere Beschraenkung der Menschenrechte der Soldaten, d.h., der absolute militaerische Gehorsam, ermoeglicht es einem Diktator gegen den Willen der Mehrheit der Soldaten einen rechtswidrigen Angriffskrieg zu fuehren. 177.) Man kann schon aus diesen wenigen Beispielen ersehen, dass man kaum mehr zur Herbeifuehrung des Weltfriedens leisten kann als dadurch, dass man die Menschenrechte ueberall schuetzt, wo man es kann, und sei es dadurch, dass man allen Menschenrechtsverletzern militaerisch organisierten Widerstand entgegensetzt. 178.) Da es sich bei den Menschenrechtsverletzern fast stets nur um Minderheiten handelt, kann dieser Widerstand sich selten einmal zu grossen militaerischen Aktionen, zu gerechten Kriegen, ausweiten. (Vergl. Kriege/ Polizeiaktionen.) 27 Abschnitt 5 Recht auf Waffenbesitz Jedes Vernunttwesen hat das Recht, zur Ausuebung des Widerstandsrechtes Waffen, die nicht schon ihrer Natur nach menschenrechtswidrig sind, zu besitzen, zu tragen und sich ihrer noetigenfalls zum Schutze der Menschenrechte zu bedienen. Im Zustande der natuerlichen Rohigkeit des Menschen war es vielleicht notwendig die Mehrheit der Buerger zu entwaffnen und nur besonders ausgebildeten und ausgewaehlten Buergern, d.h., den muendigen Buergern, den Schutz Aller anzuvertrauen. Zumindest aber in den letzten Jahrzehnten hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Buerger schon eine so friedliche Gesinnung besitzt, bzw. in dieser Beziehung muendig geworden ist, dass der Waffenbesitz sie nicht zu unvernuenftigen Handlungen hinreissen wuerde. Die Schweizer sind keine besseren Buerger als die Buerger anderer ziilisierten Staaten. Diejenigen Buerger jedenfalls, die sich zu den Menschenrechten bekennen und bereit sind, ihr Leben fuer deren Schutz einzusetzen, kann man sich ohne Risiko bewaffnen lassen. 180.) Das heute bestehende Waffenmonopol der Polizei und der Armee wird gerade von den asozialen Elementen nicht respektiert. Sie beschaffen sich vielfach illegal Waffen und pluendern mit deren Hilfe ihre Mitbuerger aus. Diese Elemente endlich einmal zu entwaffnen wuerde eine der ersten Aufgaben der bewaffneten Menschenrechtsanhaenger sein. 181.) Kann ein gewaltloser Widerstand Erfolg haben, d.h., kann man ohne Waffen wirksam widerstehen? Mehr oder weniger handelt es sich bei dem sogenannten gewaltlosen Widerstand nicht um Aktionen, sondern um Demonstrationen, d.h., um einen Widerstand, der nicht widersteht: Demonstrationszuege, Massenversammlungen, Schweigemaersche. Der vermeintlich nichtaggressive Generalstreik ist nur mit Gewalt durchzusetzen und kommt einem Belagerungszustand der Mitbuerger gleich. Die Satya-Graha-Methode, d.h., die Nichtausfuehrung behoerdlicher Anordnungen, laesst sich gegenueber humanen Regierungen wie der englischen, nicht aber gegenueber Nationalsozialisten oder Sowjets anwenden, es sei denn, diejenige Minderheit, die faehig und willens ist, sie anzuwenden, ist mit ihrer Ausrottung einverstanden. Einen praktischen Wert hat eine solche Aktion meistens nicht. Es ist ferner noch sehr fraglich, ob man die Englaender nicht noch eher durch volle Ausnutzung der Rede-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit zum Verlassen Indiens haette bewegen koennen. Gewalt dort anzuwenden, wo die angegebenen gewaltlosen Mittel. zur Verfuegung stehen und die oeffentliche Meinung eine wirkliche Macht darstellt, ist natuerlich verfehlt. (S. Anhang IV) 182.) Inwiefern wuerde die Aufhebung des Waffenmonopols zur Aufrechterhaltung des Friedenn beitragen? Armee und Polizei haben ihre Waffen schon oft zur Unterdrueckung der Menschenrechte und zur Herbeifuehrung und Durchfuehrung eines unrechtmaessigen Krieges missbraucht. Sie haetten dies gegen den Willen der Mehrheit der Buerger nicht tun koennen, wenn diese bewaffnet und militaerisch organisiert sowie auf die Menschenrechte vereidigt gewesen waeren. (vergl. Buch 6.) Abschnitt 6 Das Recht, sich militaerisch zu organisieren und in den Waffen zu ueben 183.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich zur Ausuebung eines bewaffneten Widerstandes militaerisch zu organisieren und sich regelmaessig im Waffengebrauch zu ueben. 184.) Ohne militaerische Organisation ist die ordentliche Durchfuehrung militaerischer Aktionen nicht moeglich. Ohne regelmaessige Waffenuebungen aber sind die Milizen den aus Berufssoldaten bestehenden Heere eines Diktators zu Beginn eines Krieges unterlegen. 185. Die sich aus den uebrigen Rechten ergebenden Voraussetzungen sind, dass diese Organisationen auf 28 freiwilligem Eintritt und Austritt beruhen, ihre Mitglieder auf die Menschenrechte vereidigen, keine menschenrechtswidrigen Waffen verwenden, die Wahl und Abberufung von Offizieren durch die Untergebenen vorsehen, dass der Gehorsam den Offizieren gegenueber in den Menschenrechten seine Grenze findet und dass die Mitglieder auch als Soldaten nicht auf Rede-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit verzichten muessen. Die Wehrpflicht ist ueberfluessig, denn nur Vernunftwesen sind zum bewaffneten und organisierten Widerstand berechtigt und verpflichtet; und Vernunftwesen wuerden sich freiwillig zu einer Buergerwehr der hier angedeuteten Art melden. Da unvernuenftige Wesen kein solches Widerstandsrecht besitzen (ihre Rechte muessen von anderen geschuetzt werden), so duerfen sie ebenfalls nicht der Wehrpflicht unterworfen werden. Fuer eine Milizarmee waeren sie in der Regel auch nur eine Belastung. Abgesehen davon, wird das Austrittsrecht jeden Versuch zur Aufrechterhaltung oder Einfuehrung einer Wehrpflicht zunichte machen. Abschnitt 7 Freizuegigkeit 186.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht auf Freizuegigkeit, unbeschraenkt von Gebietsgrenzen. Dieses Recht schliesst ein das unbeschraenkte Ein- und Auswanderungsrecht sowie das Niederlassungsrecht. 187.) Eine Fluchtmogglichkeit (Freizuegigkeit) der Gegner des Nationalsozialismus sowie der Kriegsgegner im Jahre 1939 aus Deutschland hieraus, zum neutralen Ausland, haette Hitler den Angriffskrieg entweder unmoeglich gemacht oder ihn doch so geschwaecht, dass er schneller und leichter haette besiegt werden koennen. 188.) Dasselbe gilt fuer die Sowjetunion. Wieviele Russen wuerden sich wohl von den Sowjets als Arbeitskraefte ausbeuten oder als Soldaten missbrauchen lassen, wenn sie nach dem Westen mit allem Hab und Gut ohne Schwierigkeiten auswandern koennten und wenn sie als gleichberechtigte Buerger mit offenen Armen aufgenommen wuerden? Die Wirtschafts- und Militaermacht der Sowjetunion wuerden jedenfalls wesentlich verringert. Eine unbeschraenkte Freizuegigkeit fuer Auslaender nach und innerhalb der UdSSR wuerde eine grosse Anzahl von Touristen anziehen und ein grosser Teil dieser Touristen waeren praktisch Propagandisten gegen die Sowjets. Man kann allgemein sagen, dass eine totalitaere Diktatur auf die Dauer nur bei Unterdrueckung der Freizuegigkeit existieren kann. Bei Freizuegigkeit laufen ihr die Untertanen davon. Beim Bestehen des Austrittsrechtes treten sie aus, bleiben wo sie sind und schliessen sich zu exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zusammen, 189.) Zu dem Recht, z.B. aus der UdSSR und Rotchina auswandern zu koennen, gehoert unbedingt much das Recht, ohne jede Schwierigkeit in jedes freiheitlich-demokriatische Land einwandern zu duerfen, d. h., alle Einreise-, Zuzugs-, Aufenthalts- und Passbestimmungen sind aufzuheben. Ferner hat das Recht, seinen Aufenthaltsort zu veraendern, nicht viel Wert, wenn man an seinem neuen Aufenthaltsort nicht wohnen oder arbeiten darf oder dies nur mit groessten Schwierigkeiten kann. Wie man sich selbst Arbeit und Wohnraum beschaffen kann, ohne sie anderen wegzunehmen, wird in spaeteren Kapiteln gezeigt. 190.) Jede staatliche Planwirtschaft und die auf ihr beruhende Macht eines Diktators bricht unvermeidlich zusammen, sobald jeder Arbeitende Wohnort und Arbeitsplatz, frei waehlen kann. Die Sowjets koennten dann u.a. nicht mehr bis zu 20 Millionen Sklavenarbeiter fuer militaerisch bedeutsame Arbeiten einsetzen. 191.) Infolge unbeschraenkter Freizuegigkeit verschmelzen die verschiedenen Nationalitaeten und Rassen immer mehr miteinander, d.h., der Nationalismus und der Rassenhass werden vermindert. 29 192.) Wenn aus dichter bevoelkerten Laendern die Einwohner ohne Schwierigkeiten in schwaecher bevoelkerte Gebiete umsiedeln koennen, dann kann kein Demagoge mehr behaupten, er muesse fuer sein Volk zusaetzlichen Lebensraum erobern. 193.) Freizuegigkeit fuer die zwangsrekrutierten Soldaten eines Diktators wuerde bedeuten, dass sie jederzeit zu den Angegriffenen uebertreten und mit ihnen einen Separatfrieden schliessen koennen. Abschnitt 8 Monopole 194.) Aus den allgemeinen Menschenrechten und dem Recht jedes Vernunftwesens auf seinen vollen Arbeitsertrag folgt die Rechtswidrigkeit eines jeden gesetzlichen oder in einer Verfassung verankerten Monopols und das Recht jedes Vernunftwesens, alle vermeintlich ausschliesslichen Rechte (Monopole) zu ignorieren. 195.) Inwiefern wuerde die Beseitigung der Monopole den Weltfrieden foerdern? Siehe unter: Entscheidungsrecht ueber Krieg und Frieden, Waffenmonopol, Experimentierfreiheit, Separatfrieden. Das Monopol des Staates zur Durchfuehrung von Reformen, die den inneren und aeusseren Frieden herbeifuehren wuerden, wird durch das Austrittsrecht gebrochen. Das Notenemissionsmonopol ermoeglicht dem Staat eine Kriegsfinanzlerung mittels Inflation. (vergl. Krieg/Finanzierung). 196.) Das Postmonopol ermoeglicht es dem Staat, Verhandlungen zu erschweren zwischen seinen Soldaten und den Soldaten des Gegners. Mit Hilfe den Postmonopols kann der Staat leicht eine Briefzensur, Nachrichtensperre sowie eine Telephonueberwachung durchfuehren und dadurch einen unrechtmaessigen Krieg verlaengern. Erst durch seine Beherrschung der Nachrichtenuebertragungsmittel wird seine Kriegapropaganda wirksam. Er kann dann z.B. seine Soldaten auch in aussichtslosen Lagen noch zum Weiterkaempfen bewegen. Wer ueber eine Angelegenheit, die die Rechte und Interessen eines ganzen Volkes beruehrt, eine Nachrichtensperre verhaengt, d.h., alle anderen Buerger fuer unfaehig erklaert, ueber Tatsachen urteilen zu koennen, darf sich nicht wundern, wenn er daraufhin als Tyrann angesehen und behandelt wird. In demokratischen Laendern wird man kuenftig derartige Machthaber abberufen und gerichtlich zur Verantwortung ziehen. (Z.B., J.F. K. & K. waehrend der Kuba Krise.) 197.) Das Aussenhandelsmonopol des Staates oder von ihm privilegierter grosser Handelsgesellechaften fuehrte mehrfach zu Handelskriegen. 198.) Das Monopol des Staates zur Durchfuehrung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen und seine Unterdrueckung des Menschenrechtes, sich selbst Arbeit zu verschaffen, ohne sie anderen wegzunehmen, durch Emission eigener, zwangskursfreier Zahlungsmittel, schuf ganze Armeen von Arbeitslosen, die den Versprechungen von Diktatoren willig Gehoer schenkten und ihnen glaubten, wenn sie sagten, die Arbeitslosigkeit sei nur durch eine verstaerkte Ruestung zu beseitigen. Abschnitt 9 Schiedsgerichtsbarkeit 199.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, mit anderen an Stelle der staatlichen Gerichte private Schiedagerichte fuer alle etwaigen Streitigkeiten zu vereinbaren. 200.) Weshalb sollte man Menschen, die so friedfertig sind, auf parteiliche Selbsthilfe, die meist in Rache, manchmal sogar in Blutrache ausartet, zu verzichten, und die bereit sind, sich einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit unterzuordnen, zwangsweise einer staatlichen Gerichtsbarkeit unterwerfen? Man kann dieses Recht auch aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und dem allgemeinen, oben erwaehnten Toleranzgrundsatz ableiten. 30 201.) Sobald auch fuer internationale Streitigkeiten Gerichte vorhanden sind, die die Macht besitzen, ihre Urteilssprueche vollstrecken zu lassen, braucht keine der streitenden Parteien mehr um ihr Recht zu kaempfen. 202.) Solange allgemein vorausgestzt wird, dass einzig und allein der Staat das Recht zu wahren weiss, wird, man ihm ebenfalls zubilligen, daß er zur Erfuellung dieser Aufgabe eine Polizeimacht halten muss, die nach seinem Ermessen aufgebaut ist. In der Regel folgert man auch unter Ausserachtlassung des Beispiels der Schweizer Miliz, dass alle uebrigen Buerger waffenlos sein muessen. (Siehe u. Wafenmonopol.) 203.) Die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen werden jedenfalls Schiedsgerichte zur Entscheidung ueber ihre Streitigkeiten bestimmen. Die internationale Miliz wird die Urteile dieser Schiedsgerichte noetigenfalls vollstrecken. 204.) Heute koennen die Untertanen eines Staates, der von einem der heutigen machtlosen Schiedsgerichte (deren Zustandekommen und deren Vollmachten von dem Einverstaendnis auch der unrechtmaessigen Regierungen abhaengt) verurteilt wurde und sich daraufhin auf seine Souveraenitaet beruft und alle Einmischung in seine "inneren Angelegenheiten" ablehnt - nichts gegen ihre Regierung unternehmen. Die Mitglieder einer autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaft dagegen koennen - in einem solchen Falle ihre Leitung leicht absetzen, ihr wirksam mit dem Austritt drohen oder gar wirklich austreten. Sie sind sogar interessiert daran, dies zu tun, weil sie nicht von der internationalen Miliz kolleektiv verantwortlich gemacht werden wollen. Abschnitt 10 Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel 205.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, sich mit anderen zu versammeln, auch bewaffnet und unter freiem Himmel. Unter freien Himmel kann man sich versammeln, ohne dass einem Unkosten entstehen. Es ist dort keine Saalmiete zu zahlen und, wenn man aehnliche Versammlungs-Staetten einrichtet wie die Rednerecke im Hyde Park in London, entfallen auch die Werbungskosten. Daurch kann auch jeder Einzelne, der z.B. Vorschlaege zu machen hat, wie ein dauerhafter Friede erreicht werden kann, diese Vorschlaege oeffentlich eroertern und, wenn sie brauchbar sind, verbreiten. Ohne diese Art von Versammlungsfreiheit gilt die Redefreiheit nur fuer Organisationen, die ueber genuegend Geldmittel verfuegen, d.h. Parteien, Kirchen und Gewerkschaften. Diese aber sind fuer neue Ideen nicht empfaenglich. Ihre bisherigen Ideen haben offensichtlich versagt. Alle Fortschritte, die im Hinblick auf den Weltfrieden noch zu erwarten sind, koennen nur von Einzelnen oder kleinen Gruppen ausgehen. Diese aber sind, wenigstens zu Beginn ihres Wirkens, auf eine derartige Staette angewiesen. Fast alle Revolutionen begannen mit Volksversammlungen unter freiem Himmel. Da der revolutionaere Sturz der diktatorischen Regierungen eines der Hauptmittel zur Herbeifuehrung eines dauerhaften Weltfriedens ist, kann man kaum genuegend Betonung auf den Wert dieses Rechtes legen. Jeder Diktator weiss, wie gefaehrlich ihm dieses Recht werden kann. Eine seiner ersten Massnahmen ist es daher stets, dieses Recht zu unterdruecken. J. J. Rousseau: "Der Gesellschaftsvertrag", 3. Buch, 18. Kap.: "... sie verboten den Komitien, sich zu versammeln. Mit diesem einfachen Mittel reissen alle Regierungen, sobald sie erst mit der oeffentlichen Gewalt betraut sind, frueher oder spaeter die Staatsgewalt an sich." Jeder Diktator kann dies jedoch nur solange, als keine seiner Soldaten gegen ihn aufstehen und dieses und die anderen Rechte gegen seinen Willen geltend machen. 31 2. Buch Welche wirtschaflichen Menschenrechte muessen in die Verfassungen aufgenommen werden? 206.) "Trachtet allererst nach dem Reich der reinen praktischen Vernunft und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch euer Zweck (die Wohltat des ewigen Friedens) von selbst zufallen." - I. Kant, "Zum ewigen Frieden" 207.) "Durch das voellig freie Spiel der wirtschaftlichen Kraefte stellt sich die moegliche Harmonie der wirtschaftlichen Interessen ganz von selbst ein" - Quelle? 208.) Gliederung 209 - 232.) Abschnitt 1: Emissionsfreiheit fuer zwangskursfreie, gestueckelte und typisierte Zahlungsmittel 233 - 237.) Abschnitt 2: Freiheit des Wertmasses 238 - 240.) Abschnitt 3: Ablehnungsrecht gegenueber minderwertigen Zahlungsmitteln 241- 251.) Abschnitt 4: Freihandel 252 - 257.) Abschnitt 5: Freies Genossenschaftswesen 32 Emissionsfreiheit fuer zwangskursfreie gestueckelte und typisierte Zahlungsmittel 209.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, typisierte und wie Geld gestueckelte, zwangskursfreie (d.h., nicht mit allgemeinem Annahmezwang und nicht mit Zwangswert ausgestattete, also nicht inflationierbare) Wertzeichen, Gutscheine und Verrechnungswechsel, die zum Umtausch in Gueter oder Dienstleistungen beim Emittenten berechtigen, herzustellen, herstellen zu lassen und anderen zur Erfuellung seiner Zahlungsverpflichtungen anzubieten. Jedes Vernunftwesen ist ferner berechtigt, mittel und langfristige Inhaberobligationen auszugeben. Voraussetzung ist nur, dass alle Einzelheiten der Ausgabe der Oeffentlichkeit zugaengig sind. 210.) Dieses Recht folgt aus der Rechtswidrigkeit der Monopole (hier des Notenmonopols des Staates bzw. der staatlich privilegierten Zentralnotenbank), aus der Vertragsfreiheit, dem Recht, sich selbst Arbeit zu verschaffen und dem allgemeinen Toleranzgrundsatz. 211.) Koennte dieses Recht auf irgendeine Weise den Weltfrieden foerdern? Die Emissionsfreiheit wuerde dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Menschen, die nicht arbeitslos sind, sind weniger anfaellig gegenueber den Versprechungen eines Hitler. Die Franzoesische Revolution begann, als von 600 000 Parisern 200 000 arbeitslos waren. 212.) Man kann auch z.B. von den Atomarbeitern nicht verlangen dass sie sich arbeitslos machen, indem sie ihre Arbeit niederlegen und erklaeren: "Wir produzieren keine menschenrechtswidrigen Waffen mehr, zerstoeren alle derartigen Waffen sowie die Anlagen zu ihrer Herstellung und wollen uns einer nuetzlichen Beschaeftigung zuwenden." Unter dem heutigen Wirtschaftssystem wuerden sie daraufhin laengere Zeit hindurch arbeitslos bleiben, und das schreckt die meisten von ihnen ab. Nach Einfuehrung der Emissionsfreiheit aber koennten sie binnen Stunden andere und ebenso gut bezahlte Arbeitsplaetze finden. 213.) Arbeitslosigkeit wird in der Regel durch einen Mangel oder ein Zuviel an Zahlungsmitteln hervorgerufen. 214.) Der Mangel an Zahlungsmitteln entsteht unvermeidlich wenn die Geldausgabe zwangsweise, monopolisiert und. zentralisiert erfolgt. 215.) Erst die Aufhebung des Zwangskurses (Annahmezwang zum Nennwert, ohne Ruecksicht auf den tatsaechlichen Wert) ermoeglicht es, eine Unteremission zu vermeiden, weil man erst dann einen brauchbaren Masstab fuer die notwendige Zahlungsmittelmenge hat, den freien Kurs. Sobald bei fortwaehrender Ausgabe die ersten Gutscheine usw. ein kleines Disagio erhalten, ist die Unterversorgung beendet. 216.) Monopole werden meist durch Knapphaltung des Monopolgutes missbrauht. Die freie Emission von zwangskursfreien Wertzeichen ueberall dort, wo sie moeglich ist, bedeutet die Brechung des Emissionsmonopols. 217.) Eine Zentralnotenbank kann ein Land ebensowenig gleichmaessig mit Banknoten versorgen, wie eine Zentralbaeckerei ein ganzes Land mit frischen Broetchen versorgen koennte. Die Emissionsfreiheit wuerde eine dezentralisierte Zahlungsmittelausgabe ermoeglichen, d.h., eine Versorgung mit Zahlungsmitteln genau entsprechend den oertlichen Verhaeltnissen und dem Bedarf des Einzelnen an Zahlungsmitteln. 218.) Ein Zuviel an Zwangskurszahlungsmitteln, d.h., eine Inflation, bewirkt, dass schliesslich niemand mehr sein Kapital investieren will, und ruft dadurch ebenfalls Arbeitslosigkeit hervor. (Eine schnelle Inflation bewirkt auch eine relative Zahlungsmittelknappheit, und dadurch Arbeitslosigkeit, da dann die Preise der Notenpresse voran eilen. - J.Z., 13l3.02.) 219.) Ohne Zwangskurs koennte eine Inflation nicht herbeigefuehrt werden, weil nur die betreffenden Werttraeger, nicht aber das Wertmass selbst, z.B., ein Gramm Feingold, bei einer Ueberemission verschlechtert wuerden. (Die z.B. in Gramm Feingold ausgedrueckten Preise blieben unveraendert.) Wird ausserdem noch das Emissionsponopol aufgehoben, so ist niemand mehr auf die verschlechterten Zahlungsmittel angewiesen. Andere Zahlungsmittel wuerden mit dem verschlechterten Zahlungsmittel in Konkurrenz treten, d.h.,sie wuerden 33 schiesslich nicht nur nicht mehr zum Nennwert angenommen, sondern gaenzlich zurueckgewiesen werden. (Greshams Gesetz: Ein schlechtes Zahlungsmittel vertreibt das gute aus dam Verkehr, gilt nur fuer den Fall, dass das schlechte Zahlungsmittel Zwangskurs besitzt. Andernfalls wird es durch das guts aus dem Verkehr getrieben.) 220.) Zwangakursfreie Gutscheine etc. koennten nicht inflationiert werden, weil erstens der Emittent die Emission von selbst einstellt, sobald seine Scheine ein Disagio erhalten (er muss sie ja zum Nennwert wieder annehmen, ebenso wie einen seiner Eigenwechsel oder IOUs) und zweitens niemand mehr ein Zahlungsmittel mit Disagio als umlaufsfaehiges Geld annehmen wird. 221.) Erst bei Emissionsfreiheit koennen also die arbeitsteilig hergestellten Produkte sowie die spezialisierten Dienstleistungen reibungelos ausgetauscht werden. Ohne Austausch funktioniert die arbeitsteilige Produktion nicht. Zum Austausch sind beim heutigen Stand der Arbeitsteilung Zahlungsmittel erforderlich. Fehlen diese ganz oder teilweise, so entsteht unvermeidlich Arbeitslosigkeit, weil dann die notwendigen Austausch-Akte unterbleiben. In Form von Gutscheinen etc. koennten die fehlenden Zahlungsmittel jederzeit geschaffen werden, sobald die entsprechenden gesetzlichen Verbote aufgehoben oder erfolgreich ignorier werden. 222.) Wenn die Emissionsfreiheit durchgesetzt ist, dann koennen viele Unternehmungen kurze, umsatzbefoerdernde und daher arbeitsbeschaffende Kredite geben und werden es auch tun, Betriebe, die heute nur Kreditnehmer sind, z.B., die Lebensmittel- laeden. Dann koennten naemlich alle sofort verfuegbaren, aber nicht liquiden Kapitalien sofort fuer die Arbeitsbeschaffung fluessig gemacht werden, indem die Besitzer dieser Kapitalien Gutscheine (z.B., auf X Gramm Feingold lautend) ausgeben, mit denen man diese Konsumgueter oder Dienstleistungen ebenso wie mit Bargeld oder mit X Gramm Feingold (bei Preisauszeichnung in Goldgewichtseinheiten) kaufen kann. Als Kapitalien rechnen hier z.B., die Vorraete der Einzelhandelsgeschaefte, die Transportkapazitaet der Eisenbahn, ja sogar die Steuerquittungen des Staates. (Welchen Kapitalwert letztere besitzen weiss jeder, der einmal mit dam Gerichtsvollzieher zu tun hatte. Siehe auch unter Steuerfundation.) 223.) Ferner koennen dann die Arbeitgeber leicht und ausreichend mit Lohnzahlungsmitteln versorgt werden. Die daraufhin entlohnten Arbeiter wiederum verschaffen durch ihre Einkaeufe anderen Absatz und Arbeit. 224.) Die Abnehmer der Arbeitgeber, die Grosshaendler, werden dann ebenfalls mit Zahlungsmitteln versorgt, indem sie von Laeden oder Ladengemeinschaften Gutscheine erhalten. Deshalb braucht dann kein Arbeitgeber mehr seine Arbeiter zu entlassen, nur weil seine Abnehmer schlecht mit Zahlungsmitteln versorgt sind. 225.) Das Emissionsrecht erlaubt jedem, seinen Bedarf in Nachfrage (mit Zahlungsmitteln versehenen Bedarf) zu verwandeln, mit dieser seinen Bedarf zu stillen und dabei gleichzeitig Nachfrage nach seiner Arbeitskraft in Form von typisierten und wie Geld gestueekelten Gutscheinen in Umlauf zu setzen. Dies bedeutet, dass dann die Stillung des Bedarfs des Arbeitslosen zur Nachfrage nach seiner Arbeitskraft fuehrt. 226.) Mit anderen Worten: In Umlauf gesetzte, d.h., in Zahlung gegebene Gutscheine auf eigene Dienstleistungen oder Waren verschaffen dem Emittenten unvermeidlich Arbeit oder Absatz. Der Lohn bzw. Gewinn wird bei der Ausgabe der Scheine vorweggenommen. Durch fortwaehrende Wiederholung dieses Vorganges kann man es vermeiden, eine Zeitlang ohne Einnahmen zu sein. 227.) Schliessen sich eine Anzahl von Buergern und Unternehmungen fuer die gemeinsame Emission eines Zahlungsmittels zusammen, so wird dadurch natuerlich die Zirkulationsfaehigkeit dieses Zahlungsmittels vergroessert. Ein vollkommen entwickeltes Verechnungssystem wuerde aber auch Einzelnen die Emission eigener Geldzeichen leicht machen. 228.) Zusammenfassend kann man sagen, dass die Emissionsfreiheit die Arbeitslosigkeit dadurch beseitigt, dass sie es ermoeglicht, jeden in dem Masse, wie er selbst leistungsfaehig und leistungswillig ist, mit Zahlungsmitteln zu versorgen. 229.) Gegen eine Diktatur kann man mit Hilfe der Emissionsfreiehit eine Revolution finanzieren. Die Revolutionstruppen koennen dann ihren Lebensunterhalt und sonstigen Bedarf mit selbst emittierten, typisierten 34 und wie Geld gestueckelten, zwangskursfreien Steuergutscheinsn bar bezahlen, die ihren Wert dadurch erhalten, dass die Revolutionaere sie bei der Bezahlung der Revolutionssteuer und der sonstigen Steuern ebenso wie Bargeld zum Nennwert annehmen. (S.u. Barzahlung, Pluenderung, Steuerfundationsgeld. Ueber die Bedeutung dieser Zahlungsweise und der Barzahlung ueberhaupt fuer den Erfolg groesser und laengerer militaerischer Operationen siehe: Georg Holzhauer, Barzahlung und Zahlungsmittelversorgung in militaerisch besetzten Gebieten, 1939, Fischer, Jena.) 230.) Der Bargeldumlauf und damit schliesslich auch die Produktion kommen in Revolutionszeiten stets weitgehend zum Erliegen. Die Produktion kann aber aufrechterhalten werden und steht damit den Revolutionaeren zur Verfuegung, wenn es den Laeden und Ladengemeinachaften erlaubt ist, Ladenfundationsgeld auszugeben. 231.) Die Kosten der Vorbereitung der Revolution koennen auch bestritten werden durch typisierte Gutscheine, auf Goldgrundlage, mit denen man nach Ausbruch der Revolution eine Goldanleihe der Revolutionaregierung zeichnen kann. 232.) Fuer Analphabeten und alle anderen, die ein unueberwindliches Misstrauen gegen jede Art auch von zwangskursfreiem Papiergeld hegen, koennten die Revolutionaere beim Bestehen des Emissionsrechtes infolge des dazugehoerenden freien Praegerechtes z.B. vollwertige Silbermuenzen praegen. Freie Wahl des Wertmasses 233.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sein Vermoegen wertbestaendig anzulegen und bei allen Schuldvertraegen (u.a. auch bei Lohn-, Renten-, Mietvertraegen und Wohnungsbaudarlehen) Willenserklaerungen und Angeboten, sowie bei der Emission von Zahlungsmitteln, beliebige Wertmasse und Wertbestaendigkeitsklauseln zu verwenden. 234.) Dieses Recht folgt ebenfalls aus dem allgemeinen Toleranzgrundsatz und dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. 235.) Zusammen mit dem Ablehnungsrecht des Individuums gegenueber minderwertigen Zahlungsrmitteln wuerde die freie Wahl des Wertmasses den Zwangskurs des staatlichen Papiergeldes aufheben und damit eine Inflation unmoeglich machen. Inflationsgeschaedigte folgen gern den Versprechungen eines Napoleon oder Hitler. 236.) Dieses Recht wuerde ferner wertbestaendige Kapitalanlagen im Wohnungsbau ermoeglichen und dadurch in relativ kurzer Zeit die Wohnungsnot beseitigen. Diese aber ist eine der Hauptursachen der sozialen und ideologischen Spannungen, die einen Krieg herbeifuehren koennen. 237.) Weiterhin wuerde dieses Recht die Altersversicherungsbeitraege und die Renten vor einer Entwertung schuetzen und damit viele Buerger vor einer Verarmung bewahren, die sie umstuerzlerisch und kriegerisch gesinnten Parteien in die Arme treiben koennte. Ablehnungsrecht gegenueber minderwertigen Zahlungsmitteln 238.) Jedermann ist berechtigt, nach seiner Meinung minderwertige Zahlungsmittel, die er nicht selbst ausgegeben hat und zu deren Annahme er sich nicht vertraglich verpflichtet hat, ohne Angabe von Gruenden ganz abzulehnen oder nur zum Kurswert anzunehmen. Dieses Recht findet seine Grenze in der Verpflichtung, das oertlich umlaufende Zahlungsmittel zum Nennwert anzunehmen, solange es vollwertig ist und nichts Abweichendes vereinbart wurde. 239.) Dieses Recht verhindert eine Inflation durch Ueberemission von Zahlungsmitteln und verhindert damit die heute am weitesten verbreitete Methode der Kriegsfinanzierung. 240.) Inanspruchnahme des Ablehungsrechtes als revolutionaere Mass nahme gegenueber dem Papiergeld eines Diktators macht diesen Diktator schliesslich zahlungsunfaehig und damit letzten Endes auch kampfunfaehig. 35 Freihandel 241.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, mit seinen Arbeitsprodukten, Zahlungsmitteln, Wertpapieren und Wertgegenstaenden anderer Art oder mit den ihm von anderen zu diesem Zweck anvertrauten oder mit den von anderen erworbenen Guetern einen freien und auf kein Gebiet und keinen bestimmten Zeitraum eingeschraenkten Handel zu treiben. 242.) Erlaeuterung: Dieses Recht erfordert die Aufhebung aller Zoelle, Devisengesetze, Kontingentierungsvorschriften, Aussenhandelsmonopole und Ladenschlussvorschriften, Es schliesst das Recht ein frei Wertgegenstaende wie z.B. Gold, zu kaufen, anzuhaeufen und frei wieder zu verkaufen. 243.) Zum Schutze der Menschenrechte darf jedoch der Handel mit Giften, Explosivstoffen, Waffen etc. beschraenkt werden, d.h., sie duerfen frei nur an Vernunftwesen verkauft werden. 244.) Kriege um Absatzmaerkte wuerde es daraufhin nicht mehr geben. Die Mitglieder jedes Staates koennten dann ihre Waren ueberall in der Welt frei anbieten. 245.) Kein Staat wird einen Krieg gegen einen anderen fuehren, von dem er wirtschaftlich abhaengig ist. Im Zustande des Freihandels ist jeder Staat von anderen weitgehend abhaengig. Er kann dann keine Autarkiepolitik mehr durchfuehren, die das Ziel hat, ihm die Kriegfuehrung zu erleichtern. Nachdem das Freihandelssystem erst einmal einige Jahre lang bestanden und jeder seine Vorteile erlebt hat, kann das Schutzzollsystem nicht wieder eingefuehrt werden. 246.) Der Freihandel fuehrt zu einer besseren internationalen Arbeitsteilung und damit zu einem hoeheren Lebensstandard. Auf diese Weise wird es einer Diktatur erschwert, genuegend Unzufriedene zu finden, die fuer einen Krieg begeistert werden koennen. 247.) Zum Freihandel gehoert die freie Uebertragbarkeit von Kapitalien und diese schliesst die Freiheit ein, Kapital im Ausland anzulegen. Wer sein Kapital in einem anderen Land angelegt hat, wird kaum einen Krieg gegen dieses Land befuerworten. (Siehe:1556 - 1559) 248.) Je freier der Handel ist, um so groesser ist die Anzahl derer, die andere Voelker kennenlernen (z.B., Seeleute, Kaufleute u, Vertreter ) und die daraufhin ihre nationalen Vorurteile verlieren. 249.) Bei Freihandel kann kein Staat mehr den Handel und damit auch die Produktion so lenken, dass er einen unverhaeltnismaessigen Teil des Volkseinkommens fuer Ruestungszwecke verbrauchen und den Konsum seiner Untertanen entsprechend einschraenken kann. 250.) Immanuel Kant bemerkt dazu in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden"": "Es ist der Handelsgeist, der mit dem Kriege nicht zusammen bestehen kann und der frueher oder spaeter sich jedes Volkes bemaechtigt." 251.) Der Handel mit Atomwaffen, die ihrer Natur nach die Menschenrechte bedrohen, ist aehnlich menschenrechtswidrig wie der Sklavenhandel. Die Handelsfreiheit geht auch nicht so weit, Diktatoren Waffen oder Material zur Herstellung von Waffen liefern zu duerfen, weil dadurch die Menschenrechte ebenfalls gefaehrdet wuerden. Ein solcher Handel ist als ebenso rechtswidrig anzusehen wie die Belieferung einer Verbrecherbande mit Schusswaffen und Einbruchswerkzeugen. Freies Genossenschaftswesen 252.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, Produktions- und andere Genossenschaften mit beliebigen Statuten zu gruenden oder ihnen beizutreten, um arbeitsteilig und ohne ausgebeutet zu werden seinen Lebensunterhalt verdienen zu koennen. 253.) Offene Genossenschaften nach Theodor Hertzka: Jedermann darf Betrieben, die ein natuerliches Monopol ausbeuten, jederzeit als gleichberechtigtes, mitarbeitendes oder nur mitbestimmendes Mitglied beitreten. 36 Alle derartigen Betriebe sind als Produktionsgenossmnschaften anzusehen und weiterzufuehren. Eine so entstandene Genossenschaft hat dem bisherigen Eigentuemer seine Investitionen mit Zins und Zinseszins zurueckzuzahlen. 254.) Es gibt kein Eigentumsrecht von Einzelnen oder Gruppen an natuerlichen Monopolguetern. Offene Genossenschaften koennen kein Monopol mehr ausueben, d.h., einen Monopalgewinn erzielen, da sich dann sofort viele Arbeiter zur Mitarbeit anmelden wuerder oder, wenn es technisch nicht moeglich ist, die Anzahl der Mitarbeiter, noetigenfalls unter Verkurzung der Arbeitszeit, wesentlich zu vergroessern, dann wuerden sich genuegend Konsumenten als Mitglieder eintragen lassen und in einer von ihnen einberufenen Generalversammlung eine Herabsetzung der Preise der Waren und Dienstleistungen der betreffenden Genossenschaft durchsetzen. 255.) Welchen Einfluss haette die Verwirklichung dieser beiden Rechte auf den Weltfrieden? Eine der staerksten Stuetzen des Sowjetregimes sind die Misstaende im Westen, die sich aus dem Arbeitgeber-Arbeitnehmer - Verhaeltnis und aus der Ausnutzung des Besitzes natuerlicher Monopole ergeben. In einer Genossenschaft gibt es keine Arbeitgeber und keine Arbeitnehmer mehr. Eine Genossenschaft, die ein natuerliches Monopol besitzt, kann dann keinen Monopolgewinn mehr abschoepfen, weil ihr jedermann als gleichberechtigtes Mitglied beitreten kann Die Verwirklichung dieser Rechte, wenn auch zunaechst nur im Westen, wuerde den Sowjets fast alle Anhaenger dort und letzten Endes auch fast alle Anhaenger im eigenen Lande nehmen. 256.) Die Vorzuege der genossenschaftlichen Produktion (u.a., keine Streiks mehr, keine Materialverschwendung, keine Langssmarbeit, keine Diebstaehle mehr, dagegen ein grosses Interesse an jeder Rationalisierungsmassnahme, Einsatz der Arbeitskraefte mehr nach der Befaehigung etc.) steigert den Lebensstandard der Genossenschaftssmitglieder betraechtlich und staerkt dadurch ihre Abneigung gegen Kriege. In der Regel sind diejenigen am kriegerischsten gesinnt, die durch einen Krieg, am wenigsten zu verlieren haben. 257.) Da durch diese Genossenschaften und in diesen Genossenschaften niemand mehr ausgebeutet werden kann, d.h., da diese Betriebe als sozialisierte bzw. vergesellschaftete anzusehen sind, sollten sie wenigstens fuer einige Jahre von allen Steuern befreit werden. (Solange ueberhaupt Steuern noch toleriert werden. - J.Z., 3/02.) 37 Erster Teil 3. Buch ( 258 - 399 ) Inwiefern muessen unsere Einrichtugen und Grundsaetze zum Schutze der Menschenrehte geaendert bzw. welche neuen Rechtsschutzeinrichtungen muessen geschaffen werden '? 258.) "Das Problem der "Staatserrichtung ist, so hart es auch klingt, selbst fuer ein Volk von~ Teufeln (wenn sie nur Verstand haben), aufloesbar und lautet so: 'Eine Menge von vernuenftigen Wesen, die insgesamt allgemeine Gesetze fuer ihre Erhaltung verlangen, deren jedes aber insgeheim sich auszunehmen geneigt ist, so zu ordnen und ihre Verfassung einzurichten, dass, obgleich sie in ihren Privatgesinnungen einander entgegenstehen, diese einander doch so aufhalten, dass in ihrem oeffentlichen Verhalten der Erfolg eben derselbe ist, als ob sie keine solche boesen Gesinnungen haetten ...' 259.) "Wie denn auch nicht von dieser (der Moralitaet) die gute Staatsverfassung, sondern vielmehr umgekehrt, von der letzteren allererst die gute moralische Bildung eines Volkes zu erwarten ist." - Immanuel Kant, "Zum ewigen Frieden" Gliederung 260 - 262.) Abschnitt 1: Die Rechtsschutzeinrichtungen alter Art haben versagt. 263 - 274.) Abschnitt 2: Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen 275 - 279.) Abschnitt 3: Eine neue Menschenrechtszusammenstellung ist erforderlich. 280 - 293.) Abschnitt 4: Internationales Schiedsgericht 294 Abschnitt 5: Lokale Milizen und internationaler Milizverband 295 - 318.) Abschnitt 6: Welche Voelkerrechtsgrundsaetze muessen in die Verfassungen aufgenommen werden? 295 - 303.) Kap. 1: Die Fehler des alten Voelkerrechts 304 - 314.) Kap. 2: Das neue Voelkerrecht, im wesentlichen aus den Menschenrechten bestehend 315 - 318.) Kap. 3: Welches Recht sollte gelten fuer Streitfaelle zwischen Mitgliedern verschiedener Rechtsgemeinschaften? 319 - 355.) Abschnitt 7: Volksentscheide 319 - 328.) Kap. 1: Warum und worueber sollten Volksentscheide durchgefuehrt werden? 329 - 332.) Kap. 2: Sollten die lokalen Buergerwehren allein ueber Krieg und Frieden entscheiden oder das ganze Volk? 38 333 - 339.) Kap. 3: Warum ist das parlamentarische Vertretungssystem allein, ohne die Moeglichkeit, Volksentscheide durchzufuehren, unzureichend? 340 - 346.) Kap. 4: Ist das Volk zu unwissend, um in Volksentscheiden richtig entscheiden zu koennen? 347 - 349.) Kap. 5: Koennte das Volk, ungebildet wie es z.Zt. noch ist, bei Volksentscheiden zu leicht unter den Einfluss von Demagogen kommen? 350.) Kap. 6: Eignen sich Volksentscheide nur fuer kleine Staaten? 351 - 355.) Kap. 7: Welchen Einfluss haette die Einfuehrung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen auf die Durchfuehrung von Volksentscheiden? 356 - 382.) Abschnitt 8: Schiedsgerichtsbarkeit 356 - 367.) Kap. 1: Warum und inwieweit sollte die private Schiedsgerichtsbarkeit erweitert werden? 368 - 380.) Kap. 2: Einige Nachteile der heutigen, monopolistischen, staatlichen Gerichtsbarkeit 381 - 382.) Kap. 3: Allgemeine Regeln fuer Schiedsgerichte 383 - 387.) Abschnitt 9: Rueckberufungsrecht 388 - 391.) Abschnitt 10: Polizeimacht 392 - 397.) Abschnitt 11: Strafanstalten 398.) Abschnitt 12: Freiwilige Feuerwehren 399.) Abschnitt 13: Schlussfolgerung ================================================================================ Die Rechtsschutzeinrichtungen alter Art haben versagt 260.) Offentsichtlich haben die Rechtsschutzeinrichtungen alter Art, z.B. Staaten, Verfassungen, internationaler Gerichtshof in Haag, Polizei, Armeen der Verbuendeten, Voelkerrecht, parlamentarische Volksvertretung, staatliche Gerichtsbarkeit, periodische Neuwahlen und Strafanstalten nicht genuegt, das Recht zu schuetzen und damit den Frieden Aufreeht zu erhalten, sowie das Aufkommen von Diktatoren zu verhindern. Jedenfalls ist es diesen Institutionen nie fuer laengere Zeit im Weltmasstab gelungen. 261.) Sie muessen daher durch andere und bessere ersetzt bzw. ergaenzt werden. Viele der alten Institutionen und Grundsaetze stehen in direktem Widerspruch zu den Menschenrechten und den natuerlichen Rechten der vernuenftigen Wesen. Schon deshalb muessen sie zur Realisierung dieser Rechte abgeschafft werden. Dass die Anerkennung und der Schutz der Menschenrechte den Weltfrieden garantiert, duerfte in den vorangegangenen Ausfuehrungen bereits hinreichend glaubhaft gemacht Worden sein. 262.) In diesem und dem folgenden Buch wird ferner versucht, nachzuweisen, dass die territorialen Staaten, die unvermeidlich ihrer Natur nach auch militaerisch organisiert sind, nicht etwa erhalten bleiben muessen, weil wir sie angeblich Zum Schutze des Rechtes und zur Ordnung der Wirtschaft benoetigen und ihr militaerischer Charakter und die daraus folgende Kriegsgefahr nur unangenehme Begleiterscheinungen seien, die man wegen der Vorteile, die der Staat biete, in Kauf nehmen muesse. Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen 263.) Der Staat wird heute als die oberste Rechtsschutzeinrichtung angesehen. In seinem Rahmen erst seien andere Rechtsschutzeinrichtungen moeglich. Die Verfechter dieser Theorie uebersehen, dass auch heute noch grosse und 39 maechtige exterritoriale Gemeinschaften aus Freiwilligen existieren, die die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder wahren: die Kirchen, die Gewerkschaften und die Berufsverbaende. Frueher kam u.a, noch der Adel hinzu. Militaer und Beamtenschaft besitzen heute noch eine weitgehende eigene Gerichtsbarkeit und formen insofern ebenfalls "Staaten im Staate". 264.) Die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen werden ebenso die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen wie die obigen Organisationen, nur dass sie auf Grund ihrer vollen exterritorialen Autonomie mehr Moeglichkeiten dazu besitzen. Sie werden ihre eigene Verfassung, Gesetzgebung, Regierung, Rechtsprechung und Verwaltung besitzen, alle auf der Grundlage der Menschenrechte aufgebaut. 265.) Die Territorialestaaten haben als Rechtsschutzeinrichtungen versagt. Selbst wenn sie die Rechte der Majoritaet schuetzen, verletzen sie immer noch die der Minoritaeten. 266.) "Unter den drei Staatsformen ist die der Demokratie, im eigentlichen Verstande des Wortes, notwendig ein Despotismus, weil sie eine exekutive Gewalt gruendet, da alle ueber und allenfalls auch wider einen (der also nicht mit einstimmt), mithin alle, die doch nicht alle sind, beschliessen, welches ein Widersspruch des allgemeinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit ist." - Kant, "Zum ewigen Frieden". 267.) "Und der Verdienst der demokratischen Regierungsform besteht allein darin, dass sie sich gegen die kleinste Anzahl vergeht." - Herbert Spencer, "Social Statics". Vergl. 2438 - 2440.) 268.) Nur exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen bieten hier einen Ausweg. Ihre Mitglieder haben gleiche Interessen. Sie haben sich deswegen vereinigt und sind daher auch bereit, sich den gleichen Gesetzen zu unterwerfen. 269.) Sie koennen nicht das Selbstbestimmungsrecht des Individuums verletzen, weil jeder jederzeit aus ihnen austreten kann. In ihnen tritt die Freiheit des Individuums - im Rahmen der Menschenreehte - an die Stelle der Souveraenitaet der Staaten. 270.) Die Individuen koennen in diesen Rechtsgemeinschaften nicht mehr als nach Belieben zu handhabende Sachen gebraucht und verbraucht werden, wie es heute vielfach mit Staatabuergern und Steuerzahlern, besonders in Kriegszeiten, geschieht. 271.) Die Autonomie der exterritorialen und autonomen Rechtdgemeinschaften ist nur die Summe der Freiheit ihrer Mitglieder. 272.) Die neuen Rechtsgemeinschaften werden sich wahrscheinlich eine Zentralbehoerde (oder ein Netzwerk! - J.Z., 11.4.02) einrichten, die die Mitgliedschaft aller Buerger registriert, Austritts- und Eintrittserklaer annimmt und bestaetigt. (Keine Behoerde sollte jedoch ein Monopol fuer solche Registerfuehrung erhalten! - J.Z., 13.3.02.) 273.) Voraussichtlich werden sie sich zu einer Weltfoederation oder zu mehreren zusammenschliessen. Solange die Mitglieder einer solchen Foederation auch das Recht des Individuums schuetzen, auszutreten, wird sie nicht zu einer Welt- Diktatur ausarten koennen. 274.) "Die Idee einer mit dem natuerlichen Rechte der Menschen zusammenstimnenden Konstitution: dass naemlich die dem Gesetz Gehorchenden auch zugleich, vereinigt, gesetzgebend sein sollen, liegt bei allen Staatsformen zum Grunde, und das gemeine Wesen, welches, ihr gemaess durch reine Vernunftbegriffe gedacht, ein platonisches Ideal heisst (respublica noumenon), ist nicht nur ein leeres Hirngespinst, sondern die ewige Norm fuer alle buergerliche Verfassung ueberhaupt und entfernt allen Krieg. Eine dieser gemaess organisierte buergerliche Gesellschaft ist die Darstellung derselben nach Freiheitsgesetzen durch ein Beispiel in der Erfahrung (respublica phaenomenon) und kann nur nach mannigfaltigen Befehdungen und Kriegen muehsam erworben werden; ihre Verfassung aber, wenn sie im Grossen einmal errungen worden, qualifiziert sich zur besten unter allen, um den Krieg, den Zerstoerer alles Guten, entfernt zu halten; mithin ist es Pflicht, in eine solche einzutreten." - Immanuel Kant, "Streit der Fakultaeten". 40 Eine neue Menschenrechtszusammenstellung ist erforderlich 275.) Ist es notwendig, einen moeglichst vollstaendigen Menschenrechtakatalog aufzustellen, um die Menschenrechte zu schuetzen? Offensichtlich genuegt es nicht, in verstreuten Aufsaetzen, die nicht jedermannd und zwar jederzeit und vollstaendig zur Verfuegung stehen, auf einzelne Menschenrechte hinzuweisen. Eine Sammung, Zusammenstellung und ausreichende sowie wiederholte Publikation aller bisher bekanntgewordenen Menschenrechte in Form eines Menschenrechtskodexes ist notwendig, damit a) jeder jederzeit einen brauchbaren Masstab hat, ob eine Handlungsweise oder eine Anordnung rechtmaessig ist, b) jeder alle seine Menschenrechte kennenlernen und stets vor Augen haben kann, - c) niemand mehr einmal entdeckte Menschenrechte vergessen kann und d) jedermann sich jederzeit auf jedes Menschenrecht berufen kann. Nur unter diesen Voraussetzungen hat jeder die Moeglichkeit, die Menschenrechte zu beachten, Verstoesse gegen sie zu vermeiden und sich mit anderen zu ihrem Schutz zusammenzuschliessen. 276.) In alten Menschenrechtskodifikationen wurde dieser Gedanke bereits ausgesprochen: Franzoesische Verfassung vom 3. 9.1791: "Nachdem die Repraesentanten des Volkes, konstituiert als Nationalversammlung, erwogen haben, dass, die Unkenntnis, das Vergessen oder die Missachtung der Rechte des Menschen die alleinigen Ursachen des oetfentlichen Ungluecks und der Verderbtheit der Regierungen sind, so haben sie beschlossen in einer feierlichen Erklaerung die natuerlichen, unveraeusserlichen und geheiligten Menschenrechte darzulegen, damit diese Erklaerung allen Gliedern des gesellschaftlichen Verbandes staendig gegenwaertig sei und sie ohne Unterlass an ihre Rechte und Pflichten erinnern moege; damit die Handlungen der gesetzgebenden und die der ausuebenden Macht, wenn sie in jedem Augenblick mit dem Endzweck aller,politischen Satzungen verglichen werden koennen, mehr geachtet werden und damit die Ansprueche der Buerger des Staates, welche kuenftig auf einfache und unwidersprechliche Grundsaetze gegruendet sein sollen, sich immer auf die Wahrung der Verfassung und das allgemeine Wohl richten moegen." 277.) Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte vom 10.12.1948, Praeambel: "Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Wuerde und ihrer gleichen und unveraeusserlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet, da die Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei fuehrten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das hoechste Bestreben der Menschheit verkuendet worden ist, da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schuetzen, damit der Mensch nicht zu Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrueckung als letztem Mittel gezwungen wird, da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu foerdern, ... verkuendet die Generalversammlung die vorliegende Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte ..." 278.) Sind die alten Menschenrechtskodifikationen nicht ausreichend? Die alten Menschenrechtszusammenstellungen enthalten so viele Irrtuemer, unnoetige Einschraenkungen und Missverstaendnisse und sind, insbesondere in ihrem die wirtschaftlichen Rechte betreffenden Teil, so unvollstaendig, dass sie kaum zur Grundlage einer neuen, friedlichen Gesellschaftsordnung dienen koennen. Die vorangegangenen Kapitel duerften genuegend Belege dafuer geliefert haben. Man kann sogar sagen, dass die verschiedenen und einander teilweise widersprechenden Auffassungen ueber private und staatliche Monopole, das Eigentumsrecht und das Recht des Austausches seiner Erzeugnisse wesentlich zum Aufkommen des Bolschewismus und anderer totalitaerer Bewegungen beigetragen haben. 41 Woraus besteht die ganze Sowjetideologie denn anders als aus Missverstaendnissen, Verzerrungen und Unkenntnis wirtschaftlicher und politischer Rechte? Die neue, klare und nach dem heutigen Stande der Wissenschaft vollstaendige Aufzaehlung der Menschenrechte duerfte daher zur Herbeifuehrung bzw. Aufrechterhaltung des Weltfriedens beitragen. Im Anhang Nr. I wird ein neuer Menschenrechtsentwurf zur Diskussion vorgelegt. (In Peace Plans 589-590 werden etwa 100 private Menschenrechts-Entwuerfe vorgelegt.) 279.) "Denn die Rede ist hier nicht von Glueckseligkeit, die aus einer Stiftung oder Verwaltung des gemeinen Wesens fuer den Untertan zu erwarten steht; sondern allererst bloss vom Rechte, das dadurch einem jeden gesichert werden soll; welches das oberste Prinzip ist, von welchem alle Maximen, die ein gemeines Wesen betreffen, ausgehen muessen, und das durch kein anderes eingeschraenkt wird. In Ansehung der ersteren (der Glueckseligkeit) kann gar kein allgemein gueltiger Grundsatz fuer Gesetze gegeben werden. Denn sowohl die Zeitumstaende, als auch der sehr einander widersprechende und dabei immer veraenderliche Wahn, worin jemand seine Glueckseligkeit setzt (worin er sie aber setzen soll, kann ihm niemand vorschreiben), macht alle festen Grundsaetze unmoeglich und zum Prinzip der Gesetzgebung fuer sich allein untauglich, Der Satz "Salus publica suprema civitatis lex est", bleibt in seinesn unverminderten Wert und Ansehen; aber das oeffentliche Heil, welches zuerst in Betrachtung zu ziehen steht, ist gerade diejenige gesetzliche Verfassung, die jedem seine Freiheit durch Gesetze sichert, wobei es ihm unbenommen bleibt seine Glueckseligkeit auf jedem Wege, welcher ihm der beste duenkt, zu suchen, wenn er nur nicht jener allgemeinen gesetzmaessigen Freiheit, mithin dem Rechte anderer Mituntertanen Abbruch tut. ... (Es gilt) das Volk nicht gleichsam wider seinen Willen gluecklich zu machen, sondern nur zu machen, dass es als gemeines Wesen existiere." - Immanuel Kant "Ueber den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht fuer die Praxis." (Diese Bemerkung trifft natuerlich nicht nur auf Territoriale Staaten sondern viel besser zu auf exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen. - J.Z., 13.3.02.) Internationale Schiedsgerichte 280.) Zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften sowie zwischen territorialen Staaten und Rechtsgemeinschaften ist mindestens ein internationales Schiedsgericht erforderlich. Dieses Schiedsgericht muss die Fehler des Internationalen Haager Gerichtshofes, des Voelkerbundes und der UNO (die man auch als internationale Gerichtshoefe ansehen kann) vermeiden, d.h.: 281.) Jeder Staat und jede exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen ist Pflichtmitglied. Hierzu bemerkte Kant in Zum ewigen Frieden": "Der Mensch aber (oder das Volk) im blossen Naturzustande benimnt mir diese Sicherheit und laediert mich schon durch eben diesen Zustand, indem er neben mir ist, obgleich nicht taetig (facto), doch durch die Gesetzlosigkeit seines Zustandes (statu iniusto), wodurch ich bestaendig von ihm bedroht werde, und ich kann ihn noetigen, entweder mit mir in einen gemeinschaftlich - gesetzlichen Zustand zu treten, oder aus meiner Nachbarschaft zu weichen." 282.) Keines der Mitglieder, und sei es noch so maechtig, besitzt irgendeine Art von allgemeinem (souveraenen) Vetorecht. (Es sei denn dies wird nur zum Schutze eines anerkannten individuellen Menschenrechtes angewandt. - J.Z., 13.3.02.) 283.) Das internationale Schiedegericht ist zustaendig fuer alle Streitigkeiten der Mitglieder untereiander, die nicht schon binnen eines Monats durch diplomatische Verhandlungen oder von Schiedsgerichten (von den streitenden Parteien fuer diesen Fall bestimmt), beigelegt wurden. 284.) Das internationale Schiedsgericht entscheidet auch ueber sogenannte "innere Angelegenheiten" eines Mitgliedes, soweit es sich hierbei um Menschenrechtsverletzungen handelt. 285.) Das Grundgesetz des internationalen Schiedsgerichts ist der jeweils vollstaendigste der vorhandenen Menschenrechtskataloge. 42 286.) Das internationale Schiedsgericht ist ebenfalls zustaendig fuer sogenannte "lebenswichtige" Fragen seiner Mitglieder. 287.) Es kann auch von Individuen angerufen werden, die selbst nicht in ihren Rechten oder Interessen verletzt wurden. 288.) Es kann auch selbst taetig werden oder die Initiative ergreifen. 289.) Als Vollstreckungsmacht verfuegt es ueber die Internationale Miliz. (Der Schwur der Mitglieder der Miliz wird jedoch gegenueber keiner Institution und keinem Fuehrer geleistet sondern gilt nur dem Schutze der Menschenrechte. Falls auch die Juristen dieses Schiedsgerichtshofes diese Rechte einmal verkennen sollten, dann ist ihnen die Miliz nicht zum Gehorsam sondern zum Widerstand verpflichtet. Die Souveraenitaet bleibt schliesslich beim freiwilligen, aufgeklaerten und in den Waffen geuebten Buerger. - J.Z., 13.3.02.) 290.) Die Urteile des internationalen Schiedsgerichts sind aufhebbar im Wiederaufnahmeverfahren, das bei Faellen von Menschenrechtsverletzungen jederzeit und von jedermann betrieben werden darf, sowie durch Volksentscheide unter den streitenden Parteien. Das Urteil gilt aber nur dann als aufgehoben, wenn die Mehrheit der Mitglieder jeder der streitenden Parteien dagegen stimmt. Ferner wird ein Urteil dadurch aufgehoben, dass die internationale Miliz sich mit grosser Mehrheit gegen seine Vollstreckung erklaert. (Auch eine Juristenherrschaft muss vermieden werden. - J.Z., 13.3.02.) 291.) Das Gericht kann zu seiner finanziellen Unterhaltung (Gebuehren werden nicht erhoben) zunaechst selbst die noetigen Umlagen auferlegen und wie Steuern eintreiben, solange, bis das System der freiwilligen Steuerzahlung eingefuehrt ist. 292.) Damit die Richter unabhaengig von den Regierungen bzw. Leitungen der streitenden Parteien sind, werden sie von diesen weder ernannt, noch sind sie von diesen absetzbar. Zu Beginn werden die Richter jedes Staates und jeder exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft von deren parlamentarischen Vertretungen gewaehlt. Sie bilden daraufhin, aehnlich wie die meisten Universitaeten, eine selbstaendige Koerperschaft, die ihren Nachwuchs selbst ausbildet und ernennt. 293.) Die Senate des internationalen Schiedsgerichts sind paritaetisch mit Mitgliedern jeder der streitenden - Rechtsgemeinschaften bzw. mit Unparteiischen zu besetzen. Lokale Milizen und internationaler Milizverband 294.) Zu den, wichtigsten Rechtsschutzeinrichtungen der Zukunft werden lokale Buergerwehren aus Freiwilligen gehoeren, die auf die Menschenrechte vereidigt sind, ihre Anfuehrer selbst waehlen, nur rechtmaessige Waffen besitzen und militaerischen Gehorsam nur im Rahmen der Menschenrechte und der Widerstandspflicht schuldig sind. Diese Organisationen werden sich zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens international verbuenden. Naehere Einzelheiten sind im zweiten Teil, 6. Buch zu finden. Welche Voelkerrechts-Grundsaetze muessen in die Verfassungen aufgenommen werden ? Die Fehler des alten Voelkerrechts 295.) Einige Verfassungen, z.B. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, enthalten heute bereits eine Klausel, wonach das Voelkerrecht Bestandteil der Verfassung ist. (Vergl 1746) 296.) Wenn es ein gutes Voelkerrecht gaebe, dann waere diese Art der Verankerung dens Voelkerrechtes gut zu heissen. So aber ergibt sich die Situation, dass selbst Verfassungen, die die bisher anerkannten Menschenrechtsgrundsaetze in den Vordergrund stellen, mit dieser Klausel internationale Rechtsgrundsaetze aufnahmen, die den Menschenrechten direkt widersprechen. 297.) Das heutige Voelkerrecht besteht weitgehend nur aus Empfehlungen betreffend die Fuehrung von kalten und heissen Kriegen: "Bei dem Begriffe des Voelkerrechtes, als eines Rechtes zum Kriege, laesst sich eigentlich gar nichts denken (weil es ein Recht sein soll, nicht nach allgemein gueltigen aeusseren, die Freiheit jedes Einzelnen einschraenkenden 43 Gesetzen, sondern nach einseitigen Maximen der Gewalt, was Recht sei, zu bestimmen), es muesste denn darunter verstanden werden, dass Menschen, die so gesinnt sind, ganz recht geschieht, wenn sie sich untereinander aufreiben, ..." - sagte Kant in: "Zum ewigen Frieden". Die letzte Bemerkung schraenkte er allerdings an anderer Stelle ein: "Der Krieg ist darin schlimm, dass er mehr boese Leute macht, als er deren wegnimmt." 298.) Nicht nur, weil das heutige Voelkerrecht ueberwiegend ein schlechtes Kriegsrecht ist, ist es ueberfluessig und sogar schaedlich. Es erkennt z.B. die Souveraenitaet von Staaten an. Eine Bemerkung von Kant hierzu siehe unter 1352. 299.) Mit der Souveraenitaet erkennt das heutige Voelkerrecht nicht nur das Recht an, willkuerlich Kriege zu fuehren, sondern auch das Recht, die sogenannten "eigenen, inneren Angelegenheiten" nach Belieben zu regeln, wobei die Untertanen als Eigentum und Werkzeuge der Regierung angesehen werden, die man nach Belieben brauchen und verbrauchen koenne (Vergl. 55). "Man behandelt Voelker, also Gedankendinge, so als ob sie lelbhaftige Individuen waeren. Das sind sie nicht, haben daher auch nicht die Rechte von Individuen. Von 'Unabhaengigkeit' der Voelker zu sprechen, ist ein Missbrauch der Sprache." - T. 300.) Gewiss ist es richtig, dass die eigenen, inneren bzw. privaten Angelegenheiten eines Individuums kaum die Menschenrechte anderer beeintraechtigen koennen, d.h., in der Regel niemand anders etwas angehen. Rechtsverletzungen koennen aber sehr wohl geschehen, wenn das sogenannte "Volk" handelt. Deshalb haben nur die Individuen Anspruch auf Unabhaengigkeit. Die Freiheit des Individuums aber kann sich am weitesten im Rahmen von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen entfalten. Um "innere Angelegenheiten" eines Staates oder einer Rechtagemeinschaft handelt es sich immer nur dann, wenn keine Menschenrechtsverletzungen vorliegen. 301.) Diese notwendige Unterscheidung hatte schon Truman waehrend seiner Praesidentschaft gemacht, indem er dem Sinne nach erklaerte: Wer irgendwo in der Welt die Menschenrechte verletzt, erklaert damit der ganzen Welt den Krieg und darf sich nicht wundern, wenn sich daraufhin die ganze Menschheit gegen ihn verbuendet und seine Verbrechen nicht als seine "inneren Angelegenheiten" ansieht. 302.) Die heutigen Vorstellungen ueber "Unabhaengigkeit der Voelker" und "Innere Angelegenheiten" von Nationen fuehren zu der grotesken Situation, dass man Tyrannen bei "Staatsbesuchen" Schutzwachen gegen Tyrannenmoerder stellt, dass man versucht, mit Tyrannen zu einer dauerhaften, friedlichen Koexistenz zu kommen, und dass man alle direkten Verhandlungen mit den von diesen Tyrannen unterdrueckten Voelkern oder Nationen, d.h., mit moeglichst vielen von ihren Individuen, unterlaesst. 303.) Einige weitere Nachteile des heutigen Voelkerrechts sind: Es "schuetzt" kuenstliche Grenzen und sogenannte Hoheitsgewaesser und behandelt Bodenschaetze und ganze Laender als Eigentum der Regierungen. Es erlaubt, den internationalen Waren - und Personenverkehr beliebig zu beschraenken, und enthaelt keinerlei Zwangsmoeglichkeiten gegen aggressive Grosemaechte. Blockade und Boykottmassnahmen schaedigen nur die Untertanen, und, wie Voltaire einmal, dem Sinne nach, gesagt hat: "Die elendeste und schwaechste Regierung ist immer noch stark genug, das Elend ihrer Untertanen mit Wuerde zu ertragen." Indem es in dieser und anderer Weise die Menschenrechte einschraenkt, ist das heutige Voelkerrecht eine der Ursachen von Kriegen. Das neue Voelkerrecht, im wesentlichen aus den Menschenrechten bestehend 304.) Das neue Voelkerrecht muss aus den Menschenrechten bestehen, bzw. auf ihnen beruhen, ist also im Westenlichen nur eine Negierung des gesamten alten Voelkerrechts. 44 Da die Vorurteile betreffend das Voelkerrecht tief eingewurzelt sind, wird diese allgemeine Regel nicht ausreichend. sein. Es wird deshalb hiermit versucht, eine kurze Andeutung der kuenftigen Rechtsordnung zwischen Mitgliedern verschiedener exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen und den verbleibenden Staaten (die dann in Wirklichkeit infolge des Austrittsrechtes auch nur Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen sind) zu geben. 305.) Eine staatliche oder exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen ist kuenftig nur dann von den anderen Gemeinschaften anzuerkennen, wenn ihre Verfassung und ihre Gesetze sich auf den Menschenrechten aufbauen. 306.) Keine staatliche oder exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft darf das, was sie ausserhalb des Bereichs der Menschenrechte fuer Recht haelt, mit Waffengewalt gegenueber anderen Gemeinschaften durchsetzen. 307.) Jede staatliche Gemeinschaft oder exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft aus Freiwilligen ist berechtigt, jede notwendige Massnahme zum Schutze der Menschenrechte in anderen Gemeindchaften zu treffen, Tyrannenbeseitigung sowie Revolutionen eingeschlossen. Zu schuetzen sind die Menechenrecht natuerlich nur, wenn wirklich eine Unterdrueckung von Menschenrechten vorliegt und kein freiwilliger Verzicht, den man jederzeit wieder aufheben kann. 308.)Keine staatliche oder exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft darf eine andere Gemeinschaft von der Besiedlung und Bewirtschaftung irgendeines Gebietes und der Ausbeutung seiner Bodenschaetze ausschliessen, d.h., bestimmte Gebiete oder Bodenschaetze als ihr Eigentum behandeln. (Siehe unter: Genossenschaften, offene). 309. Kein Staat und keine autonome und exterritoriale Rechtsgemeinschaft darf Mitglieder anderer Gemeinschaften fuer Handlungen oder Unterlassungen, die diese Mitglieder nicht selbst begangen haben, kollektiv verantwortlich machen, d.h., Vergeltungsmassnahmen, wie z.B. Geiselerschiessungen sowie Blockade und Boykottmassnahmen gegenueber ganzen Gemeinschaften. Beschlagnahmung des Vermoegens von Auslaendern etc., sind in den meisten Faellen unrechtmaessig. Aber man kann darauf bestehen, dass Mitglieder entweder gewisse Handlungen oeffentlich verurteilen oder aus den betreffenden Gemeinschaften austreten - wenn sie nicht doch als kollektive verantwortlich fuer diese Handlungen angesehen werden wollen - da sie ja dann und offensichtlich diesen Handlungen zustimmen. Heute ist die allgemeine Aufklaerung schon genuegend fortgeschritten um aeussere Einmischung, z.B., gegen Massenmorde und Kindesopfer zu erlauben. Aber sie ist noch nicht fortgeschritten genug um dasselbe gegen Abtreibung zu unternehmen. Diejenigen, die Abtreibung moralisch als Mord verurteilen, werden daher diesen Rechtszustand in the naechsten Jahren und Jahrzehnten nur in ihhren eigenen Gemeinschaften durchsetzen koennen. 310.) Das sogenannte Prestige einer Gemeinschaft ist in keinem Falle eine Rechtfertigung fuer kriegerische Handlungen. 311.) Die Praesidenten, Aussenminister, Botschafter und Gesandten besitzen keine Monopolstellung mehr in Bezug auf Verhandlungen und Vertraege mit anderen Rechtsgemeinschaften. 312.) Alle internationalen Vereinbarungen sind oeffentlich und kommen oeffentlich zustande. Geheime diplomatische Abkommen sind rechtsunwirksam. 313.) Zusammenschluesse von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften bzw. Staaten zu internationalen Foederationen koennen nur auf Grund einer Gesamtabstimmung der Mitglieder vorgenommen werden und gelten nur fuer die Befuerworter des Zusammenschlusses. Sie sind jederzeit auf Grund einer aehnlichen Abstimmung kuendbar. Individuen koennen natuerlich auch einzeln aus diesen Foederationen austreten. 314. In allen voelkerrechtlicheen Zweifelsfaellen, die das Verfahren, die Form und die Zweckmaessigkeit, d.h., nicht die Menschenrechte selbst betreffen, sollte man stets zu Rate ziehen: Jerome Internoscias: "New Code of International Law', International Code Company of New York, 1910. Es bleibt zu hoffen, dass ein internationaler Juristenausschuss bald ein detailliertes und auf den Menschenrechten beruhendes Voelkerrecht ausarbeiten wird. 45 Welches Recht sollte gelten fuer Streitfaelle zwischen Mitgliedern verschiedener Rechtsgemeinschaften ? 315.) Vorausgesetzt ist, dass beide Rechtssysteme den Menschenrechten entsprechen. Die germanischen Staemme, die nach Untergang des westroemischen Reiches lange Zeit in Form von autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen lebten, mit bis zu 5 verchiedenen Rechtssystemen in einem Gebiet (Vergl. Anhang II/6), standen vor demselben Problem. Unter den Merowingern galt bei Streitfaellen zwischen Mitgliedern verschiedener Staemme das Recht des Angeklagten. 316.) Dieses Verfahren hat Nachteile, Ninmt man das Recht des Angeklagten, so liegt, wenn er den eigenen Gesetzen gemaess und nur den Gesetzen des Klaegers zuwider handelte, nicht immer eine Willensschuld des Angeklagten vor. Unkenntnis schuetzt aber nicht vor Strafe. Da der Klaeger in seinen Rechten verletzt wurde, darf der Angeklagte, selbst wenn kein, Vorsatz vorlag, nicht straflos ausgehen. Es liegt seinerseits zumindest Fahrlaessigkeit vor, da er eine Handlung gegenueber einem anderen oder dessen Eigentum, ohne dessen Einwilligung vornahm. Er setzte vielleicht fahrlaessigerweise dessen Einwilligung voraus. Haette er ihn befragt, so waere es moeglicherweise nicht zu einem Rechtsbruch gekommen. 317.) Andererseits koennte man sagen: Wenn immer nur das Recht des Klaegers (bzw, des in seinen Rechten Beeintraechtigten, des Angegriffenen, bzw., des in seinen Interessen Geschaedigten) gelten wuerde, dann wuerde derjenige straflos ausgehen, der ein Vergehen begeht an einem Mitglied einer Gemeinschaft, die dieses Vergehen nicht bestraft. Ist dies ein Uebelstand, wenn der Betreffende sich nicht unrechtmaessig behandelt fuehlt? Er wird nicht Klage erheben, und wo kein Klaeger ist, da ist kein Richter. Es koennte hoechstens geschehen, dass die eigene Rechtsgemeinschaft den Rechtsverletzer anklagt, weil er eines der Gesetze der Gemeinschaft, wenn auch nur gegenueber einem Aussenstehenden, verletzte. Dieser Prozess waere kein internationales Problem mehr. 318. Fuer Vergehen, die von einer Partei, der des Angeklagten, nicht als Vergehen angesehen werden, scheint es daher zweckmaessig, das Recht der Rechtsgemeinschaft des Klaegers anzuwenden. Dagegen, wenn beide Gemeinschaften fuer das gleiche Vergehen Strafen vorsehen und zwar verschiedene oder verschieden hohe, so sollte stets, um die abschreckende Wirkung zu erhoehen, das hoehere Strafmass gelten. In Praxis, unter der konsularen Gerichtsbarkeit, wurden, oft gemischte Gerichte, vereinbart, die paritaetisch besetzt wurden. Volksentscheide Warum und worueber sollten Volksentscheide durchgefuehrt werden? 319.) "Beseitigung der Atomkriegsgefahr durch alle, die es angeht, das ist der Beginn eines neuen Zeitalters, einer neuen politischen Ordnung, einer neuen Wirtschaftsordnung und sogar einer neuen Religion." T. 320.) Die Moeglichkeit, Volksentscheide durchzufuehren, ist ebenso ein Ausfluss des Stimmrechtes wie das Recht, Vertreter fuer das Parlament zu waehlen, Man kann das Stimmrecht nicht nur als ein Recht ansehen, fuer oder gegen einen Parteikandidaten zu stimmen. 321.) Wenn "Volkssouveraenitaet" nicht nur ein leerer Ausdruck sein soll, dann muss sie u.a. auch die Moeglichkeit fuer das Volk beinhalten, selbst und direkt ueber sein Schicksal zu entscheiden. 46 322.) Haeufig durchgefuehrte Volksentscheide bilden ein Gegengewicht zur Regierungsgewalt und verhindern weitgehend deren Missbrauch. Sie ermoeglichen es, den Willen der Buerger gegenueber der Staatsregierung bzw., der Leitung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft zur Geltung zu bringen, ohne dafuer die Buergerwehr einsetzen oder gar eine Revolution durchfuehren zu muessen. 323.) Zu dem Recht auf Stimmabgabe in Volksentscheiden gehoert natuerlich auch das Recht, grosse Volksversammlungen, wie sie in der Regel nur unter freiem Himmel moeglich sind, einzuberufen und daran teilzunehmen. Keine Polizeimacht der Welt hat das Recht, derartige Versammlungen von ihrer Genehmigung abhaengig zu machen. Die lokalen Buergerwehren werden kuenftig dieses Recht garantieren. 324.) Fuer alle Angelegenheiten, die die Rechte aller Buerger beruehren (z.B., Entscheidung ueber Krieg und Frieden, Ruestung, Abruestung, Verfassungsfragen, Steuererhoehungen sowie Verwendung grosser Teile des Steueraufkommens) und allen bei der letzten Wahl unvorhergesehenen wichtigen Fragen, sollte ein Volksentscheid obligatorisch sein. "Die Entscheidung darueber, ob die bewaffnete Macht mit Atom-waffen ausgeruestet werden soll, ob Fabriken zur Herstellung solcher Waffen errichtet werden sollen und ob die Hilfe von, Verbuendeten in Anspruch genommen werden soll, deren bewaffnete Macht Atomwaffen verwendet, hat nicht ein Ministerium zu treffen, auch nicht ein Parlament, sondern das Volk. Der Volksentscheid ist baldmoeglichst herbeizufuehren." T. 325.) In allen anderen Angelegenheiten sollte ein Volksentscheid durchgefuehrt werden, sobald eine bestimmte Mindestanzahl von Buergern (etwa 1-5 %) der Waehler) es verlangt. Ein Volksentscheid sollte ferner in jedem Fall veranlasst werden, wenn ein Viertel der Mitglieder der lokalen Buergerwehren es verlangt. 326.) Volksentscheide duerfen nicht dadurch erschwert werden, dass man eine zu grosse Anzahl von Befuerwortern erfordert, um sie durchzufuehren. Es mag sehr wohl sein, dass ein einzelner Buerger einen wertvollen Vorschlag zu machen hat, aber in der Regel besitzt er nicht die Moeglichkeit, ihn 50 000 Mitbuergern zu unterbreiten und sie zur Befuerwortung eines Volksentscheides ueber seinen Vorschlag zu bewegen. Meist sind heute sogar noch mehr Stimmen erforderlich, um einen Volksentscheid zu veranlassen. Man sollte deshalb fuer Antraege auf die Durchfuehrung von Volksentseheiden, die von einzelnen, bisher unbekannten Buergern ausgehen, eine weit geringere Anzahl von Stimmen erfordern als z.B., fuer einen Antrag, der von einer grossen Partei gestuetzt wird. 327.) Ein Parlament wuerde dann kuenftig nur noch ueber Fragen zu entscheiden haben, wenn es in offenbarer Uebereinstimmung mit der ueberwaeltigenden Mehrheit der Buerger ist, und ueber Fragen nebensaechlicher Bedeutung, ueber die alle Buerger zu befragen, sich nicht lohnt. (Es wuerde natuerlich verschiedenen autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen freistehen auf die Moeglichkeit von Volksentscheiden zu verzichten. Fuer jeden der Staat oder die staatenlose Gesellschaft seiner Traeume! - J.Z., 11.4.02.) 328.) Die billigste Art der Durchfuehrung dcheint die in Kalifornien verwandte zu sein: Bei den periodischen Wahlen werden den Buergern meist eine ganze Anzahl von Gesetzentwuerfen zur Entscheidung vorgelegt, nachdem sie vorher ausreichend in der Presse besprochen wurden. Sollten die lokalen Buergerwehren allein ueber Krieg und Frieden entscheiden oder das ganze Volk? 329.) Ein Krieg beruehrt nicht nur die Rechte und Interessen der Buergerwehrsoldaten. Es waere daher ein Unrecht, die uebrigen Buerger von der Entscheidung auszuschliessen. In der Praxis wird aber die Buergerwehr, zumindest im Verteidigungsfall, derjenige bedeutende Volksteil sein, der sich zuerst versammelt und zuerst die Entscheidung faellt. Ferner duerfte die spaeter erfolgende Entscheidung der Buerger kaum jemals von der der Buergerwehr abweichen, und selbst wenn sich Meinungsver schiedenheiten ergeben sollten, koennten sie die 47 Buergerwehr kaum zum Kampfe zwingen oder davon abhalten. Sie koennten nur mit Hilfe der Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit versuchen, die Buergerwehrsoldaten von ihrem Standpunkt zu ueberzeugen und sie dadurch zur Einstellung der etwa schon begonnenen Feindseligkeiten zu bewegen. 330.) Sollten die Buergerwehren aber jemals so entarten, absichtlich fuer die Unterdrueckung von Menschenrechten zu kaempfen, so haben die uebrigen Buerger offenbar nicht ihre Pflicht getan, um eine solche Entartung zu verhindern, indem sie ihr beitraten, aufklaerend wirkten, schlechte Offiziere abwaehlten etc. Sie waeren dann in derselben Lage, als wenn sie heute unter einer Militaerdiktatur lebten. Sie muessten also erneut eine Buergerwehr schaffen, deren einziger Zweck der Schutz der Menschenrechte ist. Da es unwahrscheinlich ist, dass alle Buergerwehren der Welt gleichzeitig derart entarten, wuerden verbrecherische Buergerwehren die ganze internationale Miliz, als Gegner haben. 331.) Der Volksentacheid ueber Krieg und Frieden wuerde also im wesentlichen nur gegenueber dem stehenden Heer, so lange es diese so leicht missbrauchbare Einrichtung noch gibt, gelten. Es waere dies insofern keine Neuerung als das Heer nach der Verfassung jedes demokratischen Staates der Zivilgewalt strikt untergeordnet sein soll. 332.) Fast ebenso wichtig wie die Entscheidung des Volkes ueber Krieg und Frieden waere der Volksentscheid, in dem das Volk beschliesst, dass alle Atomwaffen, chemischen Waffen und Bakkterienwaffen sowie ihre Herstellungsanlagen von bzw. unter Aufsicht der internationalen Miliz zu zerstoeren sind. Diese beiden Volksentscheide wuerden den Misstand beseitigen, dass eine geringe Anzahl von Menschen darueber entscheiden kann, ob die Menschheit weiterleben darf oder nicht. Jeder von diesen kann einen Atomkrieg ausloesen im Zustande der Trunkenheit, bei einem nervoesen Zusammenbruch, als Folge einer Fehlbeobachtung an einem Radarschirm etc. Warum ist das parlamentarische Vertretungssystem allein, ohne die Moeglichkeit Volksentscheide durchzufuehren, unzureichend? 333.) Die Verantworung fuer viele Entscheidungen, z.B., die ueber Krieg und Frieden und ob Atomwaffen angewandt werden duerfen oder zu zerstoeren sind, kann ueberhaupt nicht uebertragen werden. 334.) Im Wahlkampf wird meist ueber die sogenannten "heissen Eisen" nicht gesprochen, ueber die nachher, waehrend der Regierungsperiode, zu entscheiden ist. 335.) Die Kandidaten verlassen sich auf das kurze Gedaechtnis des Volkes und fangen Stimmen mit leeren Versprechungen. Falls sie spaeter doch einmal an ihre Versprechungen erinnert werden, berufen sie sich einfach auf den Verfasaungsartikel, der besagt, dass sie an Auftraege und Weisungen der Waehler nicht gebunden sind. 336.) Infolge des Fraktionszwanges sind die Meinungsaeusserungen im Parlament oft nichts weiter als die Meinungsaeusserungen weniger Parteifuehrer. 337.) Das Uebermass von Aufgaben, die der parlamentarische Staat unter Ausserachtlassung der Menschenrechte an sich gerissen hat, bringt es mit sich, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr von allen Volksvertretern gemeinsam, sondern nur von einem kleinen Teil von ihnen, in besonderen Parlamentsausschuessen getroffen werden. Die Ausschuesse sind infolge der geringen Anzahl ihrer Mitglieder noch mehr als das Parlament von Interessengruppen beeinflussbar. Ein ganzes Volk dagegen kann man nicht bestechen. 338.) Es ist fuer den Waehler oft schwerer, festzustellen, ob ein Kandidat als Volksvertreter auch wirklich ausreichend seine Meinung oder eine klarere Auffassung vertreten wird, als selbst ueber einzelne Probleme zu 48 entscheiden. Bei der Schaffung der parlamentarischen Demokratie setzte man voraus, dass der Durchschnittsbuerger zu ungebildet ist und stets sein wird, um gute Gesetze mitberaten und mitbeschliessen zu koennen, dass er aber faehig und willens ist, Buerger ins Parlament zu waehlen, die die ihm mangelnde Gabe besitzen. Dies stellte sich weitgehend als Irrtum heraus. In der Regel werden Kandidaten gewaehlt, die nur in Schriftgewandtheit und Beredsamkeit den meisten ihrer Mitbuerger ueberlegen sind und die mit diesen Gaben alle Vorurteile von Durchschnittsmenschen in Gesetze hineinarbeiten. Selbst wenn einmal intelligente Vertreter gewaehlt werden, so muessen sie sich fast stets den Vorurteilen der Menge beugen, um wiedergewaehlt zu werden. Auf diese Weise wird wohl verwirklicht, was die Mehrheit der unvernuenftigen Buerger aus unvernuenftigen Beweggruenden heraus will und was oft den Menschenrechten und damit dem Gemeinwohl direkt widerspricht, nicht aber der Gemeinwille im Sinne Rousseaus verwirklicht, d.h., das, was alle Buerger, wenn und soweit sie vernuenftig sind, gemeinsam wollen. 339.) Das parlamentarische System bietet keinen Ausweg aus dieser Sackgasse, denn es traegt nichts zur Aufklaerung der Mehrheit der Buerger bei. Durch die Debatten im Parlament werden nicht einmal die Abgeordneten selbst ausreichend aufgeklaert, weil ihnen meist an der Erhaltung und Vergroesserung ihrer Machtstellung mehr gelegen ist als an der Loesung von zur Diskussion stehenden Fragen. Eine Veroeffentlichung ihrer Meinungsaeueserungen durch Presse, Rundfunk und Fernsehen traegt nur dazu bei, dass sie noch mehr als bisher mit Schlagworten an die Mehrheit der Ungebildeten appellieren, was nicht gerade zur Aufklaerung und zur Klaerung von Streitfragen beitraegt. (Carlyle behauptete dass es nie geschehen ist dass richtige Ideen in einem Parlament erfolgreich verbreitet wurden. Die Englische Freihandelsbewegung des 19. Jahrhunderts stellt vielleicht die einzige Ausnahme dar und sie war eine maechtige Volksbewegung die einen grossen Druck auf die Parlamentsdebatten ausuebte. - J.Z., 12.4.02.) Ist das Yolk zu unwissend, um in Volksentscheiden richtig entscheiden zu koennen? 340.) Sicherlich, in Fragen der Gelehrsamkeit, hat es nichts zu entscheiden, aber solche Fragen wird man ihm kaum jemals vorlegen. Offensichtlich kommt es aber auch bei anderen Fragen nicht darauf an, den Willen eines ungebildeten Volkes zu vollstsrecken. Wenn man das Volk, so unwissend wie es im Augenblick ist, ohne vorangegangenen oeffentlichen Kampf der Meinungen zu irgendeiner Angelegenheit befragt, so wird es ebensowenig die richtige Antwort geben koennen wie die heutigen Volksvertreter. 341.) Volksentscheide duerften deshalb nur stattfinden, nachdem fuer laengere Zeit ein voellig freier und oeffentlicher Meinungsaustausch ueber das betreffende Problem stattgefunden hat. Bei uneingeschraenkter Freiheit der Meinungsaeusserung (und Nutzung aller ihrer heute technischen Moeglichkeiten! - J.Z., 17.3.02.) findet ein ausreichend aufklaerender Meinungsaustausch auch unvermeidlich statt. Nur unter diesen Umstaenden gilt der Satz, dass man Einzelne fuer immer, viele fuer laengere Zeit aber nie alle fuer immer taeuschen kann, Wenn dieser Satz richtig ist, dann ist die Institution des Volksentscheides dem parlamentarischen System ueberlegen. 342.) Nicht nur das Recht zur freien Meinungsaeusserung muss unbeschraenkt sein, sondern es muss auch fuer jeden viele Gelegenheiten geben, seine Meinung vor einem groesseren Publikum zu aeussern. Es muessen also u.a., ueberall geschaffen werden: a) Versammlungs-Staetten unter freiem Himmel, aehnlich der Rednerecke im Hyde Park in London, in denen jedermann versuchen kann, seine Meinungen zu verbreiten, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen, b) oeffentliche Diskussions-Staetten in geschlossenen Raeumen, in denen taeglich je wenigstens einige Dutzend interessierte Buerger zu finden sind, die politische, soziale und wirtschaftliche Probleme miteinander diskutieren, c) Zeitschriften, die sich darauf spezialisieren, Reformvor schlaege, insbesondere von bisher unbekannten Reformern und anderen als anerkannten Fachleuten, kostenlos zu publizieren und zu eroertern sowie 49 d) Zeitschriften, die alle oeffentlichen Vortraege, Lesungen und Diskussionsabende ausreichend und rechtzeitig im voraus anzeigen und so jedem, der glaubt, seinen Mitbuergern etwas Wichtiges sagen zu koennen, genuegend Zuhoerer verschaffen. Fuer Theater-, Kino- und Sportveranstaltungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen hat sich die Voranzeige bereits erfolgreich durchgesetzt. 343.) Sobald diese und eine Reihe ergaenzender Einrichtungen geschaffen sind, klaert sich das Volk unvermeidlich von selbst auf. Immanuel Kant sagte hierzu in: "Was ist Aufklaerung?": "Dass aber ein Publikum sich selbst aufklaere, ist eher moeglich; ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit laesst, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten Vormuendern des grossen Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmuendigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernuenftigen Schaetzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden ... Zu dieser Aufklaerung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschaedlichste unter allem, was nur Freiheit heissen mag, naemlich die: von seiner Vernunft in allen Stuecken oeffentlichen Gebrauch zu machen." "(Vergl. Buch 7.) 344.) In erster Linie soll das Volk dann entscheiden, wenn es um Angelegenheiten geht, die die Menschenrechte jedes der Mitglieder beruehren. Ist dazu wirklich ein hoher und fuer die meisten unerreichbarer Bildungsstand erforderlich? Die Mehrheit aller Buerger kann sich die notwendige Kenntnis der Menschenrechte in wenigen Tagen, laengstens in einigen Wochen aneignen. 345.) Der Volksentscheid erzieht die Buerger, insbesondere durch den vorangegangenen Meinungskampf, derart, dass sie schliesslich ihre Rechte immer besser kennen und mit Hilfe des Volksentscheides immer besser wahrzunehmen wissen. 346.) Machiavelli sagte in seinen "Unterhaltungen ueber die erste Dekade der roemischen Geschichte des Titus Livius: "Die Forderungen freier Voelker sind selten der Freiheit schaedlich, weil sie entweder aus der Unterdrueckung selbst, oder aus Besorgnis vor ihr entstehen. Sind etwa diese Besorgnisse unrichtig, so hat man an den oeffentlichen Reden ein Mittel wider sie. Es trete ein redlicher Mann auf und zeige dem Volk seinen Irrtum. Denn ist das Volk gleich, wie Tullius sagt, unwissend, so ist es doch faehig, die Wahrheit zu fuehlen, und gibt leicht nach, wenn ein glaubwuerdiger Mann sie ihm vorhaelt. ... Betrachtet man nun die Absichten der Edlen und des gemeinen Mannes, so wird man gewiss bei jenen eine grosse Herrschbegierde, und bei diesen bloss das Verlangen, nicht beherrscht zu werden, mithin einen groesseren Hang frei zu bleiben, wahrnehmen, indem er weniger als die Grossen von ihrem unrechtmaessigen Besitz erhoffen kann. Ist also die Bewachung der Freiheit dem gemeinen Volk anvertraut, so wird es ganz vernuenftigerweise bessere Sorge dafuer tragen, und, da es sie nicht selbst zu unterdruecken im Stande ist, auch nicht zugeben, dass andere es tun." Koennte das Volk ungebildet wie es z.Zt. noch ist, bei Volksentscheiden zu leicht unter den Einfluss von Demagogen kommen ? 347.) Demagogen wird man kuenftig mit einem einfachen Mittel unschaedlich machen: Man wird alle ihre Trugschluesse, Verdrehungen, Schlagworte und von ihnen missbrauchte populaere Vorurteile ueber soziale, politische und wirtschaftliche Angelegenheiten, sowie die besten Widerlegungen und Antworten dazu sammeln, alphabetisch ordnen und in Form eines Lexikons der Irrtuemer veroeffentlichen. Mit Hilfe eines solchen Lexikons kann es dann selbst ein einfacher Buerger ohne besondere Schulung mit gewandten Demagogen aufnehmen und sie in aller Oeffentlichkeit laecherlich machen. 50 348.) Die Erfahrungen, die mit Volksentscheiden ueber Verfassungsfragen in den USA., Kanada und Australien und in der Schweiz z.B. sogar ueber Sozialversicherungsgesetzentwuerfe und die Verwendung von Millionenbetraegen, die aus Steuern gesammelt wurden, zeigen, dass das Volk nicht weniger reif zur Entscheidung derartiger Fragen ist als die Abgeordneten im Parlament. Man hat dem Schweizer Volk vorgeworfen, dass es z.B., in seinen Abstimmungen noch immer keine bessere Finanzordnung durchgesetzt habe, dass es zu wenig Interesse an den Abstimmungen zeige etc. Hat es sich aber damit als schlechter erwiesen als irgendein Parlament der Welt? (Der Wettbewerbsfaktor, der durch die Experimentierfreiheit unter exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen eingefuehrt wird fehlt auch noch in der Schweiz. - J.Z. 12.4.02.) 349.) Aus den vorangegangenen Ueberlegungen folgt, dass nicht der Bildungsstand der Buerger, sondern der Wortlaut der Verfassungen in den meisten Staaten die Durchfuehrung von Volksentscheiden verhindert oder erschwert,. Eignen sich Volksentscheide nur fuer kleine Staaten? 350.) Dies waere ein Grund mehr, uebergrosse Staaten in Bundesstaaten aus vielen kleinen, freien Staaten umzuwandeln. Dem Aufblaehen des buerokratischen Apparates nach zu urteilen, haben die meisten Staaten die optimale Staatsgroesse sicherlich schon ueberschritten. In jedem dieser kleineren Staaten waeren dann Volksentscheide und Volksversammungen relativ leicht durchzufuehren. Foederationen kleiner Staaten sind nicht weniger stark als Einheitsstaaten. (vergl. 1321). Die Staaten der Zukunft sind exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, die infolge des Austrittsrechtes ihre optimale Groesse kaum ueberschreiten koennen. Welchen Einfluss haette die Einfuehrun von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen auf die Durechfuehrung von Volksentscheiden? 351.) Die Begriffe Volk und Volksentscheid gewinnen mit der Einfuehrung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen und der Experimentierfreiheit fuer tolerante soziale, wirtschaftliche und politische Experimente einen ganz neuen Sinn. Die Guppen, die sich dann bilden bzw., die im Rahmen der alten Staatsverfassungen uebrig bleiben, sind jede fuer sich gleichfoermiger als die heutigen Staaten bzw. Voelker, d.h., jede besteht aus weitgehend gleichartig interessierten und weitgehend auch gleich gebildeten Buergern. Ihre Beratungen vor einer Mehrheitsentscheidung der Mitglieder werden daher sachlicher sein und ihr Abstimmungsergebnis wird mit groesserer Wahrscheinlichkeit rechtmaessig und zweckmaessig sein. Sollten sie aber Fehlentscheidungen treffen, so kann sich jeder leicht den Konsequenzen entziehen, indem er diese Gemeinschaft verlaeset. 352.) Mammutstaaten werden durch Inanspruchnahme des Austrittsrechtes in viele kleinere und uebersichtlichere Gemeinschaften aufgeteilt werden, die nicht zu gross sind, um in ihnen leicht Volksentscheide durchfuehren zu koennen. 353.) Die Experimentierfreiheit wird insofern erzieherisch wirken, als die Teilnehmer an einem Experiment selbst Risiko und Kosten eines von ihnen beschlossenen Experimentes tragen muessen. Sie werden sich daher ihre Entscheidungen ueberlegen, so gut sie nur koennen. 51 354.) Heute werden Volksentscheide, soweit sie ueberhaupt zulaessig sind, von Parteien veranlasst. Ihr Schlagwort-Kampf miteinander klaert das Volk nicht auf, sondern verwirrt es nur noch mehr. Mit dem Verschwinden des Parteienhaders, infolge der Einfuehrung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, entfaellt dieser Uebelstand weitgehend. (Siehe unter: Parteien.) 355.) Eine Mehrheitsentscheidung gegen ein noch nicht allgemein anerkanntes Menschenrecht waere, bei einem relativ ungebildeten Volke denkbar, wenn auch, wegen des vorangegangenen Meinungskampfes und der Leichtigkeit, Rechtsgrundsaetze zu erkennen, unwahrscheinlieh. Sollte aber tatsaechlich in einem Volksentscheid ein menschenrechtswidriges Gesetz durchkommen, so werden die lokalen Buergerwehren, wenn notwendig, die internationale Miliz, als Hueter der Menschenrechte, die vorlaeufige Nichtanwendung dieses Gesetzes erzwingen, sowie seine Aufhebung in einem zweiten Volksentscheid, vor dessen Durchfuehrung sie die notwendige Aufklaerungsarbeit leisten wuerden. Schiedsgerichtsbarkeit Warum und inwieweit sollte die private Schiedsgerichtsbarkeit erweitert werden? 356.) Infolge der Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen werden sich eine grosse Anzahl von Schiedßgerichten, auch fuer den Bereich des Strafrechtes, bilden. Buerger, die Schiedsgerichte vorziehen und denen man sie verweigern wollte, wuerden einfach aus der betreffenden Gemeinschaft austreten. Jeder, der sich nicht mit anderen ein besonderes Schiedsgericht bestellt oder sich einem bestehenden anschliesst, wird den normalen Gerichten seiner Rechtsgemeinschaft unterworfen sein. 357.) Ueber Nutzen und Wert von Schiedsgerichten zu sprechen, eruebrigt sich fast, denn sie haben sich im Privatrecht schon weitgehend durchgesetzt. Versicherungsgesellschaften vereinbaren Schiedsgerichte untereinander. Es gibt Boersenschiedsgerichte, und in vielen anderen privaten Vertraegen duerfen bereits Schiedsgerichte vereinbart werden. 358.) Bei allen kriminellen Handlungen jedoch und bei allen Angelegenheiten, bei denen das sogenannte oeffentliche Interesse eine Rolle spielt, werden den streitenden Parteien bestimnte staatliche Gerichte aufgezwungen. Nun hat aber bisher noch niemand das "oeffentliche Interesse" oder das "Gemeinwohl" ausreichend definieren oder einen Widerspruch zwischen den Menschenrechten und dem "oeffentlichen Interesse" oder "Gemeinwohl" nachweisen koennen. Die letzteren beiden Begriffe sind deshalb offenbar unbrauchbar als Masstaebe fuer die Schaffung von Verfassungen. 359.) Ferner haben die folgenden Dogmen zu der heutigen Regelung gefuehrt: Sondergerichte sind unzulaessig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Einheit der Rechtsprechung ist notwendig, und these Rechtseinheit kann nur durch staatliche und mit einem Rechtssprechungsmonopol ausgestattete Gerichte gewahrt werden. Private Richter wuerden ihre Stellung missbrauchen. Niemand darf Richter in eigener Sache sein. Man darf die Rechtsprechung nicht dem freien Wettbewerb ueberlassen. 360.) Alle Einwendungen gegen Sondergerichte treffen offenbar nicht zu fuer Schiedsgerichte, die von beiden Parteien freiwillig vereinbart wurden. 361.) Diese Gerichte wuerden natuerlich auch den Gesetzen der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligenentsprechen. 362.) Die Einheit der Rechtsprechung ist viel weniger notwendig, als dass tatsaechlich Recht gesprochen wird. 52 Letzteres wird voraussichtlich durch private Schiedsgerichte eher erreicht werden. Die monopolistische Rechtsprechung - gewissermassen aus einem Gericht mit vielen Unterabteilungen bestehend - bringt nur die Tendenz mit sich, einheitlichere, nicht aber rechtmaessigere Entscheidungen zu treffen. Im Gegenteil, wenn heute erst einmal ein oberstes Gericht einen rechtswidrigen Grundsatz aufgestellt hat, dann wirkt dieser eventuell noch jahrzehntelang durch alle Instanzen fort. 363.) Warum sollten private Richter ihre Stellung mehr missbrauchen als heute die beamteten? Sie sind nicht - auf dem Umweg ueber das Justizministerium - an die Regierungsmeinung gebunden und werden voraussichtlich in den meisten exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften bei Amtsmissbrauch auch abwaehlbar sein. 364.) Der Grundsatz, niemand duerfe Richter in eigener Sache sein, ist auch bei privaten Schiedsgerichten verwirklicht, und er wird nicht einen Zustand wie den heutigen herbeifuehren, bei dem ein Richter, ohne immer das Vertrauen beider Parteien zu besitzen, ueber die Angelegenheiten der ihm meist voellig fremden Parteien entscheidet. 365.) Man duerfe die Rechtsprechung nicht dem freien Wettbewerb ueberlassen? Warum nicht? Es ist Sache derer, die behaupten, das Rechtsprechungsmonopol sei notwendig, diesen Grundsatz zu verteidigen. Diejenigen, die die Freiheit auch in Bezug auf die Rechtsprechung verteidigen, haben sich nicht vor den Gegnern der Freiheit zu rechtfertigen. 366.) Wird es kuenftig noch besondere Militaergerichte geben? Nur dann, wenn die lokalen Milizen sie sich schaffen wuerden. Weil diese Gerichte von gewaehlten Richtern besetzt sein wuerden, die als Mitglieder der Miiliz besonders interessiert am Schutze der Menschenrechte sind, wuerden voraussichtlich viele Buerger diesen Gerichten nach einiger Zeit auch die Rechtsprechung ueber ihre privaten Rechtsstreitigkeiten uebertragen. 367.) Welche Vorteile wuerden die Ausdehnung des Schiedsgerichtswesens bieten? Dies zu entscheiden ist die Sache derjenigen, die Schiedsgerichte vorziehen und sie deshalb im voraus vereinbaren. Wer die heutige "Rechtsprechung" etwas kennt wird gewoehnlich eine solche Aufzaehlung fuer ueberfluessig halten. Einige Nachteile der heutigen monopolistischen, staatlichen Gerichtsbarkeit 368.) Die Abhaengigkeit der Richter von der Justizverwaltung und damit von der Regierung und der jeweiligen Parteipolitik ist so gross, dass man schon nicht mehr von einer unabhaengigen Rechtsprechung reden kann. Hierzu sagte der evangelische Bischof von Berlin, Dr. Otto Dibelius, in "Grenzen des Staates", Furche Verlag, Tuebingen, 1949, auf S. 101ff: "Hier ist ein sehr ernstes Problem, dass der Staat von heute zwar immer so tut, als sei das Recht etwas Hohes und Heiliges, so dass jedermann aufstehen muss, wenn der Gerichtshof den Saal betritt, und Aussagen vor Gericht mit feierlichem Schwur bekraeftigt werden, dass er aber, wenn es um ihn selbst und um seine politischen Interessen geht, sich kaltbluetig ueber alles Recht hinwegsetzt, nach aussen wie nach innen. Davon ist oben die Rede gewesen, Man muss: sich darueber klar sein, dass alles Recht seine Kraft und seine Autoritaet verliert, wenn der, der es handhabt, sich auch nur in einem einzigen Punkte um seiner selbst willen darueber hinwegsetzt. ... Die Folge kann nichts anderes sein, als dass das Recht auch im sogenannten Rechtsstaat schliesslich genau so dasteht wie im totalen Staat und dass jeder Richterspruch unter den Verdacht geraet, eine Handlung politischer Macht zu sein, nicht mehr ein Ver such, ein Recht, das ausserhalb menschlicher Willkuer steht, mit aller erreichbaren Objektivitaet zur Geltung zu bringen. Wie kann einer solchen Aufloesung des Rechtsbewusstseins in einem Volke gewehrt werden ? 53 369.) "Es kann nur geschehen durch Verselbstaendigung der Rechtsprechung gegenueber der Staatsgewalt. Eine solche Selbstaendigkeit hat frueher in den meisten Laendern bestanden und besteht, wenigstens grundsaetzlich, in der Regel auch heute noch, Sie muss aber unter den heutigen Verhaeltnissen viel bestimmter und klarer durchgefuehrt werden." 370.) Da die Richter heute meist nur formaljuristisch ausgebildet sind und fuer die verschiedenartigsten Rechtsfaelle derselbe Rechtsweg vorgeschrieben ist, fehlt den Richtern oft die noetige Sachkenntnis, um richtig entscheiden zu koennen. 371.) Fast alle bisherigen Richter sind ungeeignet ueber Menschenrechtsfragen zu entscheiden, weil sie nur ausgebildet wurden, um kritiklos alle bestehenden Gesetze moeglichst buchstabengetreu anzuwenden, nicht aber, um sie auf ihre Rechtmaessigkeit hin zu beurteilen, "... nach der Art echter Juristen (vom Handwerke, nicht von der Gesetzgebung), wenn sie sich bis zur Politik versteigen. Denn da dieser ihr Geschaefte nicht ist, ueber Gesetzgebung selbst zu vernuenfteln, sondern die gegenwaertigen Gebote des Landrechts zu vollziehen, so muss ihnen jede, jetzt vorhandene, gesetzliche Verfassung, und, wenn diese hoeheren Orts abgeaendert wird, die nun folgende, immer die beste sein; wo dann alles so in seiner gehoerigen mechanischen Ordnung ist. ..." - Kant, "Zum ewigen Frieden." 372.) Der heilsame Einfluss des Wettbewerbs fehlt in der heutigen Gerichtsbarkeit. 373.) Die Richter haben heute fast keinen Einfluss auf die Abschaffung oder Verbesserung schlechter Gesetze, obwohl sie die ueblen Folgen schlechter Gesetze mit als erste feststellen koennten. 374.) Die heutigen Gerichte haben zu viele Moeglichkeiten, die Oeffentlichkeit gerade dann von einer Gerichtsverhandlung auszuschliessen, wenn sie als Kontrollinstanz noetig ist. 375.) Die Gerichte vieler Laender sind heute mit Richtern durchsetzt, die mit nazistischen oder kommunistischen Ideen sympathisieren und entsprechende Urteile faellen. 376.) Die heutigen Gerichtsurteile sind, verglichen miteinander, zu unterschiedlich im Strafmass fuer gleichartige Straftaten und oftmals zu milde, um gerecht zu sein und auf eine gut funktionierende Rechtsprechung hinweisen zu koennen. 377.) Die beamteten Richter streiten heute oft mehr und laenger darueber, welches Gericht fuer einen bestimmten Fall zustaendig ist als ueber den eigentlichen Rechtsstreit. 378.) Die Bestechlichkeit oder Abhaengigkeit der staatlichen Richter ist oft so gross, dass man scherzhafterweise schon vorgeschlagen hat, alle Anklagen gegen Leute, die ueber 100 000 DM jaehrlich verdienen, der Einfachheit halber gleich niederzuschlagen. Der Sinn der Redensart, dass es zwei Gesetze gaebe, eines fuer reiche und eines fuer arme Leute, ist bekannt. 379.) Einerseits die Groesse des buerokratischen Apparates und andererseits die Schwierigkeiten, mehr Haushaltsmittel fuer eine Vermehrung der Richterplanstellen zu erhalten, fuehrten zu einem unnoetig verlaengerten Rechtsweg. Urteile werden heute manchmal erst nach Jahren gefaellt. Verzoegertes Recht ist keine Gerechtigkeit mehr. 380.) Ein vielfach unberechtigtes Misstrauen gegen alle staatlichen Gerichte ist weit verbreitet. Ihre Urteile werden oft als ungerecht empfunden. Gegen dieselben Urteile freiwillig vereinbarter Schiedsgerichte wuerden die Betreffenden kaum etwas einzu wenden haben. So aber handelt es sich um eine aufgezwungene und nicht um eine erbetene fremde Meinung. Wer moechte schon seine eigenen Angelegetheiten von Fremden oder gar anonymen Beamten geregelt wissen? Die einzige Rechtfertigung dafuer waere absolute Notwendigkeit. Diese liegt aber nicht vor. Schiedsgerichte koennten ueber alle sich aus den Menschenrechten ergebenden positiven Rechte und Pflichten ebenso oder besser urteilen. 54 Allgemeine, Regeln fuer Schiedsgerichte 381.) Die Schiedsrichter sollten nicht an den Buchstaben eines Gesetzes oder Vertrages gebunden sein, sondern abweichend davon entscheiden koennen, solange sie ihr Urteil oeffentlich und ausfuehrlich begruenden koennen. Die Richter der alten Germanen z.B., waren lange Zeit nicht an Gesetze und die islamischen Richter waren nur an den Koran gebunden. Schiedsgerichtssprueche, die Menschenrechte einschraenken oder gar aufheben, sind nichtig. Die Miliz wird noetigenfalls ihre Nichtanwendung und eine Wiederaufnahme des Verfahrens erzwingen 382.) Wenn ein Schiedsrichter im Zweifel ueber die Recht- und Zweckmaessigkeit eines Gesetzes ist, so hat er diese Zweifel einem uebergeordneten Gericht (einem vereinbarten Rechtsweg! - J.Z., 17.3.02.) mitzuteilen und zu veroeffentlichen. Haelt er ein Gesetz fuer rechts- oder zweekwidrig, so hat er einen entsprechenden verbesserten Gesetzesantrag zu stellen und zu veroeffentlichen. Rueckberufungsrecht 383.) "Weisst du nicht, mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird?" - Axel Oxenstierna Jede Wahl eines Volksvertreters und Ernennung eines Beamten ist eine Art Vollmachterteilung durch die Buerger. Ebenso wie jede andere Vollmacht muss auch diese jederzeit und ohne Angabe von Gruenden zurueckgezogen werden koennnn. Nur wenn diese Moeglichkeit besteht, kann man einen Missbrauch der den Bevollmaechtigten anvertrauten gesetzgebenden oder ausuebenden Gewalt verhindern. Eine bestimmte Anzahl von Waehlerstimmen sollte deshalb ausreichen, jeden Abgeordneten oder Beamten abzuberufen, 384.) Unter dem gegenwaertigen, weitgehend von Parteien beherrschten demokratischen Staatssystem muesste jedesmal eine Abstimmung unter allen Wahlberechtigten durchgefuehrt werden, weil, wenn ein kleiner Prozentsatz der Stimmen genuegte, jede Partei die Beamten und Abgeordneten der gegnerischen Partei abberufen wuerde. Die Gesamtabstimmung hat den Nachteil, dass die Mehrheit der Waehler den betreffenden unfaehigen Beamten oder Volksvertreter nicht aus eigener Erfahrung kennt, sich daher oft kein hinreichendes Urteil ueber ihn bilden kann und nicht genuegend interessiert an seiner Abberufung ist. Dies wirkt sich so aus, dass es heute, trotzdem es viele unfaehige Abgeordnete und Beamte gibt, dort, wo diese Art von Rueckberufung bereits eingefuehrt ist, z.B. in vielen Staaten der USA, es nur selten zu einer Abberufung kommt. Unfaehige und willkuerlich handelnde Volksvertreter und Beamte koennen sich daher unter diesem System immer noch ziemlich sicher fuehlen. 385.) Diese Situation wuerde sich mit der Einfuehrung des Austrittsrechtes aendern. Die dann entstehenden bzw. verbleibenden gesellschaftlichen Gebilde wuerden im wesentlichen nur aus Mitgliedern einer Partei oder Anhaengern einer Weltanschauung bestehen. Es wuerden sich daher keine Schwierigkeiten ergeben, wenn man schon einem kleinen Teil der Mitglieder erlaubte, unfaehige Beauftragte wieder abzurufen. 386.) Um sich Neuwahlen, die nach zu vielen Abberufungen vorgenommen werden muessten, zu ersparen, sollte schon gleich bei jeder Wahl ein Ersatzmann fuer jeden Beauftragten bestimmt werden. Dieser wuerde ein staendiger Aufpasser sein und von sich aus, wenn notwenig, die Rueckberufung des Amtsinhabers betreiben, 387.) Die Soldaten der Armee und der Miliz, sowie die Polizisten und andere Beamte muessten ebenfalls ein Rueckberufungsrecht gegenueber ihren Vorgesetzten erhalten. Zum Schutze der akadmischen Freiheiten sollten auch die Studenten wieder das Wahl- und Rueckberufungsrecht gegenueber ihren Professoren ausueben. 55 Polizeimacht 388.) Soweit nach Durchfuehrung einer derart weitgehenden Sozialreform, wie sie in dieser Abhandlung vorgeschlagen wird, es noch Kriminelle geben wird - ihre Anzahl wuerde sicherlich betraechtlich vermindert werden(*) - wird weiterhin eine besondere Polizeimacht noetig sein. (*) Vergl. hierueber meine beiden Artikel in PEACE PLANS 13 & 15. - J.Z., 12.4.02.) 389.) Zum Teil wird diese Aufgabe von der Miliz wahrgenommen werden (Schutz der Versammlungsfreiheit, Schutz des Eigentums bei Auflaeufen etc.). Wahrscheinlich werden aber noch viele Faelle uebrig bleiben, die zu bearbeiten vielen eine hauptberufliche Taetigkeit verschaffen wuerde. Einzelne exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften werden sich deshalb eine offizielle Polizeimacht schaffen, andere werden nur privaten Detektivorganisationen wie z.B., Scotland Yard und den Pinkertons die Arbeit erleichtern. 390.) Andere exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften wuerden nicht unrechtmaessig handeln, wenn sie jeden ihrer Buerger zwingen wuerden, irgendeiner Personen- und Vermoegensversicherungsanstalt beizutreten, die mit einem Teil der Praemieneinnahmen eine ausreichende Polizeimacht unterhaelt. 391.) Ausarten koennte eine solche Polizeimaeht nicht, weil ihre Funktionen sehr beschraenkt sind, die Buergerwehr als Gegengewicht vorhanden ist, diese Polizisten auf die Menschenrechte vereidigt wuerden und weil dann das Austrittsrecht besteht. Strafanstalten 392.) Dass der Staat zur Durchfuehrung der Rechtsprechung nicht erforderlich ist, wurde bereits oben gezeigt. Er ist aber auch fuer die Durchfuehrung des Strafvollzuges ueberfluessig und kann auf diesem Gebiet auf keine grossen Efolge hinweisen. 393.) So, wie die Gefaengnisae heute organisiert sind, Sind sie eine Last fuer die Steuerzahler, weil die Gefangenen produktive Arbeit entweder nicht leisten duerfen (infolge der Opposition durch die Gewerkschaften, die zusammen mit der Arbeitslosigkeit verschwinden wird) oder nicht wollen, weil sie nur ein Taschenrgeld und keinen Lohn erhalten. 394.) Ein Gefaengnis, organisiert als eine Genoesenschaft der Gefaengniswaerter, wuerde voraussichtlich manchmal zu einer Ausbeutung der Gefangenen fuehren. Eine wirksame Kontrolle durch die Oeffentlichkeit waere erforderlich. Diese ist aber nur bei der Betriebsform einer offenen Genossenschaft moeglich. Gefaengnisse sind daher als offene Genossenschaften der Waerter und anderer Interessenten zu organisieren, in denen die Gefangenen untergeordnete Produktionsgenossenschaften einfacher Art bilden duerfen. 395.) Vom Ertrag der Gefangenenarbeit sind abzuzweigen: a) der Unterhalt der Waerter und die Verwaltungskosten des Gefaengnisses, b) der Unterhalt der arbeitenden Gefangenen und der nicht arbeitsfaehigen sowie die Unterhaltskosten fuer die nicht arbeitsfaehigen Familienangehoerigen der Gefangenen, c) ein Betrag zur Wiedergutmachung des von den Verbrechern angerichteten Schadens (Strafgefangene koennten hierbei, ohne dass ihnen Unrecht geschieht, kollektiv zur Wiedergutmachung angehalten werden.) und d) ein Betrag, der ihnen auf ein Sparkonto fuer den Entlassungstag gutzuschreiben ist und es ihnen erleichtern soll, ein rechtmaessiges und geordnetes buergerliches Leben zu beginnen. Uebrig zu lassen ist ein Taschengeld, das zusammen mit den zwangsweise gesparten Betraegen einen ausreichenden Ansporn bildet und mit dem sich die Gefangenen z.B. zusaetzliche Nahrungsmittel kaufen koennen. 396.) Nur wenige Taetigkeiten sollten sie nicht ausueben duerfen, z.B., die Herstellung von Giften, Explosivstoffen und Waffen. 56 397.) Unverbesserlich arbeitsscheue Typen sollten durch disziplinarische Massnahmen gezwungen werden, wenigstens so viel zu arbeiten, dass sie die Kosten a - c aufbringen koennen. (Diese Disziplin koennte z.B. einfach darin bestehen dass ein Strafgefangener Zugang zu Lebensnotwendigkeiten und kleinen Annehmlichkeiten nur dann und insoweit erhaelt als er - soweit er arbeitsfaehig ist - wenigstens zuerst einen Mindestbetrag verdient - fuer seinen Unterhalt, den seiner abhaengigen Familienmitglieder und fuer seine Schadensersatzverpflichtung. In extremen Faellen koennte solchen Gefangenen z.B. die Wasserzufuhr abgeschaltet werden, solange sie sich weigern ihren Verpflichtungen nachzukommen - und sie dadurch anderen, Unschuldigen, diese Last aufbuerden wollen. Wie lange wuerde dann ihr Widerwille gegen Arbeit gegen ihren Durst anhalten? Hoechstens fuer 2-3 Tage! ) (Vergl. PEACE PLANS No. 13 &14.) Freiwillige Feuerwehren 398.) Niemand soll gezwungen werden duerfen, auf die Dienste einer staatlichen oder gemeindlichen Feuerwehr angewiesen zu sein oder zu deren Kosten beizutragen. Jeder, der aktives oder zahlendes Mitglied einer Feuerwehr ist, sollte den Anteil seiner Steuern, der fuer die staatliche Feuerwehr verwandt wird, erstattet erhalten. Aus dem Gesellschaftsvertrag folgt jedoch, dass jedermann verpflichtet ist, irgendeiner Feuerwehrorganisation als aktives oder zahlendes Mitglied anzugehoeren. Schlussfolgerung 399.) Aus dem Obigen ergibt sich, dass der Staat nicht erforderlich ist, um das natuerliche Recht zu schuetzen. Im Gegenteil, in Bezug auf andere Staaten ist er seiner Natur nach bestaendig ein Rechtsbrecher und in Bezug auf alle Minderheiten in seinem Machtbereich ebenfalls. Man kann daher nicht mehr sagen, wir muessten ihn und damit die Kriegsgefahr dulden, weil wir ihn zum Schutze des Rechts im Staatsgebiet benoetigen. Er ist auch in dieser Beziehung eine veraltete, rechtswidrige und schlechte Organisationsform, die durch bessere der oben geschilderten Art ersetzt werden muss. 57 Erster Teil 4. Buch (400 -- 874) Welche neuen wirtschaftlichen Institutionen sind auf Grund der wirtschaftlichen Menschenrechte zu schaffen ? 400.) "Die Fehler, wodurch die Menschen am meisten suendigen ist: sich mit allgemeinen Ansichten zu begnuegen und sich nicht zu befleissigen, ueber diejenigen Dinge, fuer welche man zu sorgen hat, sich ein klares Urteil zu bilden." - Friedrich II, "Ueber die Maersche einer Armee" Gliederung 401.) Einleitung 402 - 494.) Abschnitt 1: Private Notenbanken, die an Stelle von Banknoten alter Art Gutscheine ausgeben 403.) Kap. 1: Gutschein-Definition 404.) Kap. 2: Zweck der Gutscheine 4o5 - 406.) Kap. 3: Allgemeines ueber die Fundierung von Zahlungsmitteln 407 - 412.) Kap. 4: Laden-, Schuldner- und Annahmefundation als Deckung an Stelle eines Einloesungsfonds 413.) Kap. 5: Waehrungseinheit 414.) Kap. 6: Goldmarkt, Goldstueckumlauf und Disagio der Gutscheine 415 - 417.) Kap. 7: Gutscheine duerfen keinen Zwangskurs besitzen 418 - 422.) Kap. 8: Beschraenkte Gueltigkeit der Gutscheine 423 - 424.) Kap. 9: Aufhebung des Rechtsanspruchs auf Bargeld 425 - 426.) Kap.10: Aufschrift der Gutscheine, Stueckelung und Typisierung 427 - 428.) Kap.11: Grenzen der Gutscheinemission 429 - 430.) Kap.12: Disagio der Gutscheine 431.) Kap.13: Verwendung der Gutscheine 432.) Kap.14: Faelschungen 433 - 439.) Kap.15: Darlehensgewaehrung 440 - 442.) Kap.16: Der Kreislauf der Gutscheine 443 - 444.) Kap.17: Beleihung von Forderungen 445 - 446.) Kap.18: Diskontierbare bzw. beleihbare Forderungen 447.) Kap.19: Darlehensbedingung: Keine Preiserhoehung 448.) Kap.20: Kreditvergabe-Hoechstbetrag 449.) Kap.21: Geschaeftabezirk 450 - 453.) Kap.22: Benutzungsgebuehr 454.) Kap.23: Rueckzahlung und Ungueltigmachung 455.) Kap.24: Rueckzahlung mit Eigen-Verrechnungswechseln 456.) Kap.25: Schuldnerfundation als Rueckstrom-Garantie 457.) Kap.26: Aufgeld bei Rueckzahlung mit fremden Zahlungsmitteln 458.) Kap.27: Rueckstrom durch Ankauf von Gutscheinen 459.) Kap.28: Laufzeit der Darlehen 460.) Kap.29: Rueckzahlung in Raten 461 - 462.) Kap.30: Rechtsform der Emissionsstelle 463.) Kap.31: Kein Geschaeftsgeheimnis 464.) Kap.32: Verrechnungszentrale 465 - 466.) Kap.33: Die Stellung der Arbeitgeber im Gutscheinsystem 467 - 470.) Kap.34: Die Vorteile des Gutscheinsystems fuer die Arbeiter 58 471.) Kap. 35: Die Vorteile des Gutscheinsystems fuer Grosshaendler 472 - 473.) Kap. 36: Die Vorteile des Gutscheinsystems fuer Selbstaendige 474 - 475.) Kap. 37: Individuen als Gutscheinemittenten 476 - 479.) Kap. 38: Firmengutscheine 480 - 494.) Kap. 39: Grundsaetze und Bedingungen fuer die Beschaffung von langfristigem Kredit durch die Ladengemeinschaftsbank 495 - 535.) Abschnitt 2: Zwangskursfreies Papiergeld mit Steuerfundation 495 - 498.) Kap. 1: Emissionsfreiheit, auch fuer den Fiskus 499.) Kap. 2: Was ist Staatspapiergeld, wenn es nicht einloesbar ist und keinen Zwangskurs besitzt? 500 - 508.) Kap. 3: Worin besteht die Steuerfundation? 509 - 517.) Kap. 4: Warum soll dieses Papiergeld keinen allgemeinen Zwangskurs besitzen ? 518 - 520.) Kap. 5: Wann ist die Emission von Steuergutscheinen einzustellen ? 521 - 524.) Kap. 6: Wertbestaendiges Staatspapiergeld kann nur auf kurzfristige Steuerforderungen hin ausgegeben werden 225 - 526.) Kap. 7: Kein Monopol fuer die Emission derartiger Zahlungsmittel 527.) Kap. 8: Gold-Rechenwaehrung 528 - 529.) Kap. 9: Aufgeld bei Steuerzahlung mit anderen Zahlungsmitteln 530.) Kap. 10: Beschraenkte Gueltigkeit fuer Steuergutscheine? 531.) Kap. 11: Oeffentlichkeit aller Geschaeftsvorgaenge betr. die Emission von Steuergutscheinen 532 - 535.) Kap. 12: Zusammenfassung 536 - 553.) Abschnitt 3: Goldrechenwaehrung beim Bestehen eines freien Marktes fuer Gold und alle anderen Metalle, die als Wertmassund als Zahlungsmittel dienen koennen. 554 - 618.) Abschnitt 4: Freihandelssystem, eingefuehrt durch Freihaefen und Freihoefe 555.) Kap 1: Die Grundziele des Freihandels 556 - 562.) Kap.2: Die Grundsaetze und Tatsachen, auf die sich die Freihaendler stuetzen 563 - 564.) Kap. 3: Das Ideal der Schutzzoellner 565 - 571.) Kap. 4: Freihandel und Toleranz 572 - 573.) Kap. 5: Vorbilder 574 - 579.) Kap. 6: Einzelheiten ueber die zu gruendenden Freibezirke 580 - 585.) Kap. 7: Vermeintlich notwendige Schutzzollmassnahmen zu treffen, ist Sache der Schutzzollanhaenger 586 - 599.) Kap. 8: Was werden die Freihandelsorganisationen als Zahlungsmittel verwenden? 587.) a) Bezahlung mit Devisen 588 - 592.) b) Bezahlung mit dem zur Zeit umlaufenden Staatspapiergeld 593 - 594.) c) Bezahlung mit Goldmuenzen oder Anweisungen auf ein Golddeposit 595 - 599.) d) Bezahlung mit Goldwert-Verrechnungsanweisungen 600 - 604.) Kap. 9: Sollte auch freier Handel mit den kommunistischen Laendern eingefuehrt werden ? 605 - 608.) Kap. 10: Ist die Umstellung auf den Freihandel zu schwierig? 609 - 618.) Kap. 11: Ist Freihandel gut fuer einige Voelker und schlecht fuer andere ? 59 619 - 684.) Abschnitt 5: Produktionsgenossenschaften 620.) Kap. 1: Grundgedanke: Jedermann wird Eigentuemer von Produktionsmitteln 621 - 627.) Kap. 2: Kollektiveigentumsverhaeltnis, verschieden vom sogenannten Volkseigentum 628 - 634.) Kap. 3: Gruendung von Produktionsgenossenschaften durch Kauf bestehender Betriebe 635.) Kap. 4: Werden die Gewerkschaften diese Reform verhindern? 636.) Kap. 5: Geschlossene Genossenschaften im Gegensatz zu offenen Genossenschaften 637 - 641.) Kap. 6: Hauptprobleme: Geschaeftsfuehrung und Absatz 642.) Kap. 7: Auszahlung des Gewinns 643.) Kap. 8: Appell an den Kapitalmarkt, wenn notwendig 644.) Kap. 9: Haftung der Mitglieder 645 - 648.) Kap. 10: Die Organe der Genossenschaft 649 - 677.) Kap.11: Einzelne Vorteile der genossenschaftlichen Produktion 649 - 650.) a) Die Streikgefahr wird beseitigt 651 - 652.) b) Rationalisierung 653 - 656.) c) Erhoehung der Produktivitaet durch Aufgliederung grosser Genossenschaften in kleine Untergenossenschaften 657.) d) Qualitaetsverbesserung der Produkte 658 - 659.) e) Persoenliche Unabhaengigkeit 660.) f) Arbeitszeit 661.) g) Arbeitsertrag 662.) h) Fehldispositionen werden seltener 663 - 665.) i) Langsamarbeit 666.) j) Freie Bahn dem Tuechtigen 667.) k) Erhoehung der Produktion durch Rotation der Arbeitsstellen bei relativ einfachen und eintoenigen Arbeiten 668.) l) Diebstahl und Unterschlagung 669.) m) Verschwendung und Zerstoerungen durch Nachlaessigkeit und Mutwillen 670.) n) Arbeitserleichterungen 671.) o) Antreiberei 672.) p) Ueberfluessige Arbeiten 673.) q) Korruption 674 - 677.) r) Gerechte Festsetzung des individuellen Gewinnanteils 678 - 684.) Kap. 12: Schlusswort 685 - 731.) Abschnitt 6: Offene Genossenschaften nach Theodor Hertzka, zur Beseitigung der Monopolstellung aller sozial unentbehrlichen natuerlichen Monopole, die nicht auf Gesetzen beruhen 685 - 692.) Kap. 1: Unbeschraenkte Aufnahme neuer Mitglieder 693 - 698.) Kap. 2: Mitentscheidungsrecht aller Interessenten 699 - 700.) Kap. 3: Oeffentlichkeit aller Geschaeftsvorgaenge 701 - 702.) Kap. 4: Zusammenfassung des Bisherigen 703 - 704.) Kap. 5: Etwa noch verbleibende Monopolgewinne werden von den offenen Genossenschaften freiwillig fuer gemeinnuetzige Zwecke verwendet 705 - 718.) Kap. 6: Bodenmonopol 719 - 723.) Kap. 7: Grundeigentum und Recht auf Wohnraum 724 - 731.) Kap. 8: Umwandlung von Monopolbetrieben in offene Genossenschaften bedeutet ihre Sozialisierung 732 - 738.) Abschnitt 7: Freier und privater Wohnungsmarkt 739 - 758.) Abschnitt 8: Freier, privater Wohnungsbau 739 - 741.) Kap. 1: Inwieweit muss der Wohnungsbau frei werden? 60 742 - 749.) Kap. 2: Nachteile des staatlichen Wohnungsbaues 750 - 751.) Kap. 3: Wie sollte der private Wohnungsbau finanziert werden? 752.) Kap. 4: Steuerfreiheit fuer Neubauten und Wohnungsbaukredite 753 - 755.) Kap. 5: Ausbau des Bausparkassenwesens 756 - 757.) Kap. 6: Rationalisierung des Wohnungsbaues 758.) Kap. 7: Genossenschaften der Bauarbeiter 759 - 776.) Abschnitt 9: Private Sozialversicherungstraeger 759 - 761.) Kap. 1: Aufhebung der Zwangsversicherung bei einem Monopolversicherungstraeger 762.) Kap. 2: Eigenfinanzierung der Sozialversicherungstraeger mit eigenen Gutscheinen 763.) Kap. 3: Aufhebung der Hoechstzinssaetze 764 - 773.) Kap. 4: Sicherung der Vermoegensanlagen durch Reform der Muendelsicherheitsbestimmungen 774.) Kap. 5: Aufgliederung in moeglichst viele, lokale Versicherungsgenossenschaften 775 - 776.) Kap. 6: Trennung der Alters- und der Invalidenversicherung 777 - 797.) Abschnitt 10: Freie und private Boersen 798 - 807.) Abschnitt 11: Freiwillige Steuerzahlung 808 - 815.) Abschnitt 12: Arbeitslosenversicherung 816 - 819.) Abschnitt 13: Arbeitslosenvermittlung 820 - 825.) Abschnitt 14: Private Verkehrsgesellschaften 826 - 848.) Abschnitt 15: Freier Wettbewerb in der Energieversorgung 826 - 827.) Kap. 1: Kein rechtliches Monopol mehr fuer Kraftwerke, seien sie nun Staats-, Gemeinde- oder Privatbetriebe 828.) Kap. 2: Vergesellschaftung derjenigen Kraftwerke, die eine natuerliche Monopolstellung besitzen 829 - 843.) Kap. 3: Keine Atomkraftwerke 829 - 831.) a) Sie sind Monopolbetriebe 832 - 833.) b) Sie koennen fuer militaerische Zwecke missbraucht werden 834 - 843.) c) Weitere wesentliche Nachteile von Atomkraftwerken 844 - 848.) Kap. 4: Deckung des zukuenftigen Energiebedarfs durch Erschliessung neuer und Entwicklung alter, billiger und, im Vergleich zur Atomenergie, fast gefahrloser Energiequellen. 849 - 850.) Abschnitt 16: Private Postanstalten 851.) Abschnitt 17: Private Wasserversorgung und Abwaesserung 852.) Abschnitt 18: Private Muellabfuhr 853 - 872.) Abschnitt 19: Gemeindeverbaende aus exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen (Heute wuerde ich diesen Abschnitt sehr verschieden schreiben. Damals wusste ich noch zu wenig ueber die privaten und freiwilligen Alternativen. - J.Z., 17.3.02.) 853 - 854.) Kap.1: Einleitung 855 - 864.) Kap.2: Bemerkungen ueber einige der wichtigsten Aufgaben dieser Gemeindeverbaende: 856.) a) Strassennetz und Strassenbeleuchtung 857.) b) Flugplaetze 858.) c) Schulen 859.) d) Universitaeten 860.) e) Bibliotheken 861.) f) Parks und Sportplaetze 862.) g) Kanalisation 61 863.) h) Gesundheitswesen 864.) i) Entscheidung ueber die Art der Verwendung des Bodens 865 - 866.) Kap. 3: Gemeindeversammlung als oberstes Organ 867 - 872.) Kap. 4: Finanzierung der Gemeindeausgaben 873 - 874.) Abschnitt 20: Schlussfolgerung aus dem vierten Buch ================================================================================== Einleitung 401.) Richelieu schrieb in seinem Testament: "Waere das Volk im Wohlstande, so wuerde es sich nicht leicht in gesetzlichen Schranken halten lassen." Mit anderen Worten: Wenn die hier vorgeschlagenen wirtschaftlichen Reformen in Sowjetrussland und Rotchina durchgefuehrt werden, dann koennen sich, infolge des sich daraus ergebenden Wohlstandes, die kommunistischen Machthaber nicht mehr halten. Die Machthaber des Ostens koennen nicht umhin, nach und nach diese vom Westen vorzufuehrenden radikalen wirtschaftlichen Reformen nachzuahmen, wenn sie nicht, durch Rueckstaendigkeit in der Wirtschaft, auch militaerisch ins Hinterreffen geraten wollen. Darueber hinaus wird die Realisierung dieser ausbeutungsfreien Wirtschaftatsform jeder kommunistischen Propaganda den Boden entziehen Private Notenbanken die an Stelle von Banknoten alter Art Gutscheine ausgeben 402.) "Die Vorraete der Warenhaeuser und Ladengeschaefte sind ja doch das eigentlivhe Betriebskapital eines jeden Landes." T. Gutschein-Definition 403.) Unter Gutschein wird hier nicht ein Bezugschein auf eine bestimmte Ware verstanden, sondern ein wie Geld gestueckeltes und typisiertes Wertzeichen, welches die Moeglichkeit gibt, bei einer Reihe von Geschaeften Waren und Dienstleistungen verschiedenster Art, im Werte des Gutscheines, zu kaufen. Zweck der Gutscheine 404.) Sie sind ein Zahlungemittel fuer alle, die von der Zentralnotenbank nicht ausreichend mit gesunden Zahlungsmitteln versorgt werden. Sie sollen die Arbeitslosigkeit, Notpreise und Notloehne sowie die Inflation beseitigen. Sie sollen Arbeiter und Arbeitgeber unabhaengig von den Banken und der Geld- und Waehrungspolitik der Regierung machen. Wer sie anwendet, braucht keine Geldkrise, keinen Wucherer und keinen Gerichtsvollzieher mehr zu fuerchten. Der Schuldner bezahlt in Wirklichkeit mit seiner Leistung, der Glaeubiger aber ist so gestellt, als ob er Landesgeld erhaelten haette. Sie sollen den Absatz von Waren und Dienstleistungen erleichten. In demselben Masse, in dem die Mitglieder einer Emissions- und Zahlungsgemeinschaft ihre Gutscheine in Verkehr bringen koennen, verschaffen sie sich automatisch Absatz. 62 Einen Gutschein in Verkehr zu bringen ist wesentlich leichter, als eine bestimmte Ware zu verkaufen. Das Gutscheinsystem beendet daher den Kampf um Absatz und den Kampf um Absatzmaerkte und erspart nebenher noch einen grossen Teil alter heutigen Werbungskosten. Die Emission von Gutscheinen soll es u.a. auch ermoeglichen, eine Revolution der unterdrueckten Voelker zu finanzieren sowie Millionen von uebergelaufenen russischen oder chinesischen Soldaten binnen 24 Stunden als freie Arbeitnehmer oder Genossenschaftsmitglieder in den Produktionsprozess einzuschalten und dadurch den III. Weltkrieg zu verhindern oder doch abzukuerzen. Allgemeines ueber die Fundierung von Zahlungsmitteln 405.) "Zahlungsmittel muessen, um ohne Widerstand zirkulieren zu koennen, entweder einen allgemein begehrten Wert in sich selbst haben, oder aber muessen wenigstens an einer Stelle einem Zwang zur Inzahlungnahme zum Nennwert unterliegen. Diese Stelle darf fuer die Scheininhaber nicht allzuschwer erreichbar sein und muss zu jeder Zeit bereit sein, Gueter oder Dienstleistungen gegen Inzahlunggabe der Scheme zu verkaufen, die entweder Gegenstaende taeglichen Bedarfs sind, oder zusammen mit den Guetern oder Dienstleistungen der anderen, annahmepflichtigen Stellen eine Gesamtheit darstellen, deren Groesse und Zusammensetzung dem Gesetz der grossen Zahlen Rechnung traegt. Es muss also z.B., die Dienstleistung eines Rechtsanwaltes als Einloesungsgut mithaften (oder kann mithaften), obwohl diese Dienstleistung streng genommen nicht fuer jedermann ein Gegenstand taeglichen Bedarfs ist. Aber nach dem Gesetz der grossen Zahlen sind unter sehr vielen Gutscheininhabern mit Gewissheit auch einige zu erwarten, die der Dienste eines Rechtsanwalts beduerfen." - T. 406.) Staatspapiergeld macht keine Ausnahme. Es besitzt Steuerfundation, d.h. man kann damit Steuern bezahlen oder - anders ausgedrueckt - damit Steuerquittungen erwerben. Laden- Schuldner- und Annahmefundation als Deckung an Stelle eines Einloesungsfonds 407.) "Warenhaeuser und Ladengeschaefte waeren u.a. auch deshalb so geeignet, um einen Anfang mit der Emission von Gutscheinen zu machen, weil ihre Vorraete ja doch das eigentliche Betriebskapital eines jeden Landes sind, in China und in Europa. Jede Banknote, auch wenn sie von einer Zentralnotenbank mit sehr grossem Goldschatz herausgegeben ist, bekaeme sofort ein Disagio, wenn die Warenhaeuser und Laeden sie nicht mehr naehmen. Banknoten sind ueberhaupt unter den heutigen Verhaeltnissen eigentlich als Anweisungen auf die Vorraete in den Laeden anzusehen. "Jedes Gutscheinsystem muss auf diese Tatsache irgendwie Ruecksicht nehmen, und jede Emissionsstelle von Gutscheinen wird sich auf irgendeine Weise mit Warenhaeusern und Ladengeschaeften verstaendigen muessen." T. 408.) Alle Mitglieder und Schuldner einer Ladengemeinschaftsbank, d.h. insbesondere die Detailgeschaefte und die Arbeitgeber, muessen sich verpflichten, deren Gutscheine von jedermann, jederzeit und in jedem Umfang bei allen Zahlungen, die an sie zu leisten sind, ebenso wie Bargeld zum gleichen Nennbetrag anzunehmen. Daraufhin werden sich viele andere Personen und Untermehmungen, insbesondere die Schuldner der oben erwaehnten, freiwillig bereiterklaeren, die Gutscheine ebenfalls anzunehmen. 409.) Diese auf Verpflichtungen und dem eigenen Vorteil begruendete Annahmebereitschaft des Emittenten und seiner Schuldner ersetzt den Einloesungsfonds. Die Annahmebereitschaft der Laeden bedeutet die Zurverfuegungstellung von jederzeit verkaufsbereiten Waren taeglichen Bedarfs an Stelle eines Einloesungsfonds aus Edelmetallmuenzen. 410.) Da jeder Laden eine gewisse Zeit braucht, um seine Ladenvorraete einmal umzusetzen, die Gutscheine aber nur relative kurze Zeit umlaufen sollen, sollten die Vorraete eines Ladens zunaechst hoechstens bis zur Haelfte ihres Wertes mit Gutscheinen beliehen werden. Je langsamer der Umsatz des betreffenden Geschaeftes ist, um so geringer ist der als Deckung anerkennbare Warenvorrat. 63 411.) Fuer die Emissionsanstalt besteht die Deckung der ausgeliehenen Gutscheine in kurzfristigen Forderungen gegen die Schuldner der Emissionsstelle, d.h., insbesondere gegen Laeden und Arbeitgeber. 412.) Die Annahmebereitschaft des einzelnen Ladens muss hoeher sein als bis zum Betrage der eigenen Schuld gegenueber der Ladengemeinschaft, weil die Ladengemeinschaft auch mit Hinsicht auf seine Ladenvorraete Lohnkredite an Arbeitgeber gibt. Auf die Kreditvergabe hat er als Genossenschaftsmitglied der Ladengemeinschaftsbank einen Einfluss. Die Ueberschuesse an Gutscheinen, die der Laden auf diese Weise erzielt, muss er zur Auffuellung seiner Ladenbestaende verwenden. Dazu muss er mit seinen Gutscheinen ein Guthaben bei der Ladengemeinschaftsbank begruenden. Vermittels Scheck kann er dann beim Grosshaendler einkaufen. Der Grosshaendler aber praesentiert diesen Scheck der Ladengemeinschaftsbank zur Verrechnung mit der Forderung des Arbeitgebers gegen ihn, die die Ladengemeinschaft mit Gutscheinen beliehen hatte. Damit ist der Kreislauf geschlossen. (Vergl. 429, 444--442.) Waehrungseinheit 413.) Die Gutscheine lauten auf die Waehrungseinheit des betreffenden Landes so lange, bis dort ein freier Markt fuer Gold und andere Edelmetalle eingefuehrt ist, der es erlaubt, die Preise in Gold Gewichtseinheiten auszuzeichnen. Von dann an lauten die Scheine auf Gewichtseinheiten Feingold, Der entsprechende Teil des Gutscheintextes koennte dann etwa lauten: "Diesen Gutschein nimmt die Ladengemeinschaft ...... wie 5 g. Gold in typisierter und beglaubigter Form an, wenn er ihr bei Einkaeufen als Zahlungsmittel eingereicht wird." Goldmarkt, Goldstueckumlauf und Disagio der Gutscheine 414.) Der Umlauf von Goldstuecken soll nicht etwa verboten werden. Im Gegenteil, ein voellig freier Verkehr mit Gold ist wesentlich. Warum? Je mehr Goldstuecke umlaufen, desto leichter bekommen die Gutscheine (Zertifikate, Einkaufsscheine, Bezugscheine, Verrechnungsanweisungen, Transportzettel oder wie immer man sie auch nennen mag, ein Disagio, wenn bei der Emission auch nur der geringste Fehler gemacht wird. Die Gutscheine duerfen keinen Zwanskurs besitzen 415.) "Der Zwangskurs ist eine besonders gemeine Art von Despotisms." - T. 416.) Die Gutscheine unterliegen keinem allgemeinen Annahmezwang oder Zwangswert. Nur der Emittent und seine Schuldner muessen sie jederzeit zum Nennwert annehmen. Die Gutscheine koennen also auf dem Markt frei angeboten, angenommen oder abgelehnt werden, zu pari stehen, ein Agio oder ein Disagio erhalten. 417.) Eine Ueberemission, die zu einer allgemeinen Preissteigerung fuehrt, d.h., eine Inflation, kann daher durch diese Scheine nicht hervorgerufen werden. Es ist unmoeglich, zwangskurs-freie Zahlungsmittel in uebergrosser Anzahl in den Verkehr zu bringen, weil sich dann rasch ein Disagio an einigen Stellen bildet und sie daraufhin im allgemeinen Zahlungsverkehr sofort gaenzlich abgelehnt werden. Ohne Zwangskurs kann man auch beim schlechtesten Willen nicht inflationieren. 64 Ueber diejenigen, die sich anderes Geld als Zwangskurs-Papiergeld nicht vorstellen koennen, sagte Karl Marx in seiner "Kritik der politischen Oekonomie: "Es leuchtet daher ein, warum Beobachter, die die Phaenomene der Geldzirkulation einseitig an der Zirkulation von Papiergeld mit Zwangskurs studieren, alle immanenten Gesetze der Geldzirkulation verkennen mußten." Beschraenkte Gueltigkeit der Gutscheine 418.) Der Ladengutschein sollte nur eine begrenzte Laufzeit von etwa drei Monaten haben, waehrend der er unveraendert seinen Wert behaelt. 419.) Dadurch wird der Rueckstrom der Gutscheine zur Emissionsstelle gesichert und das Horten der Scheine viel wirksamer verhindert als durch das Wertmarken-Klebe-System von Silvio Gesell. Keine zusaetzliche Verwaltungsarbeit ist erforderlich, da es sich nur um eine Art Verjaehrung handelt. Die beschraenkte Gueltigkeit entspricht der beschraenkten Haltbarkeit der als Deckung dienenden Warenvorraete. Ein deutlich erkennbarer Aufdruck auf jedem Gutschein muss auf den Verfallstag hinweisen. 420.) Was geschieht mit den wenigen Gutscheinen, die nach Ablauf der Gueltigkeit noch nicht zur Emissionsstelle zurueckgestroemt sind? Die veraschiedenen Ladengemeinschaften werden hier verschiedene Regelungen treffen: a) Eine Moeglichkeit waere, den Gutschein fuer wertlos zu erklaeren, d.h., die Emissionsstelle und daraufhin die Laeden lehnen seine Annahme vollstaendig ab. b) Die Emissionsstelle koennte die Gutscheine noch mit Disagio annehmen. Daraufhin werden die Laeden diese Gutscheine entweder noch zum Nennwert annehmen, um sonst schwer verkaeufliche Waren (Ladenhueter) abzusetzen, oder die Laeden nehmen ebenfalls die Scheine nur mit Disagio an und lassen die Kunden den Verlust tragen, oder die Laeden verweigern die Annahme und verweisen die Kunden auf die Emissionsstelle, die die Gutscheine mit Disagio gegen Bargeld einloest, welches sie von den Laeden zur Tilgung von deren Schulden an Stelle von Gutscheinen erhalten hat. Das Disagio koennte nach Ablauf bestimmter Fristen vergroessert werden, um die Inhaber noch ausstehender Gutscheine weiterhin zur Rueckgabe anzuspornen. c) Eine weitere Moeglichkeit ist das Errichten eines Guthabens mit Hilfe dieser abgelaufenen Gutscheine bei den Laeden oder der Ladengemeinschaftsbank, ueber das die Inhaber nur nach deren Ermessen verfuegen koennen. d) Mit ueberfaelligen Einkaufsscheinen koennten langfristig kuendbare Guthaben begruendet werden. e) Der einzige Ausnahmefall, bei dem die Emissionsstelle ungueltig gewordene Gutscheine noch zum Nennwert annehmen koennte, waere der, dass Laeden ihre alten Schulden, die vor Ablauf der Gueltigkeit der Gutscheine faellig geworden sind, noch in diesen Gutscheinen bezahlen koennen. Ferner koennten ueberfaellige Einkaufsscheine zur Bezahlung von ueberfaelligen Schulden Dritter an die Bank verwendet werden, Der Einzahler erhaelt dann, nach Abzug einer Geschaeftsgebuehr, die Forderung der Bank gegen ihren Schuldner uebertragen. Ueber diese oder andere Verwendungsmoeglichkeiten abgelaufener Gutscheine wird die Emissionsstelle von Zeit zu Zeit Bekanntmachungen erlassen. 421.) Den Schuldnern muss die Verpflichtung auferlegt werden, bei der Inzahlungnahme von Gutscheinen oder Verrechnungswechseln diese in Gegenwart des Zahlenden (oder doch sofort bei der Zahlung) unbrauchbar zu machen und sie dann zur Darlehensrueckzahlung zu verwenden. Das gleiche gilt fuer ueber den Schuldbetrag hinaus eingehende Betraege. Der Kunde weiss nicht, ob der Ladenbesitzer noch Schuldner ist oder nicht. Der Ladenbesitzer aber verliert dadurch nichts. Er kann mit diesen Scheinen ein Guthaben bei der Emissionsstelle erwerben. 65 422.) Die Emissionestelle wird die im Laufe eines Tages vereinnahmten Gutscheine nicht wieder in den Verkehr bringen - soweit nicht ein einfaches Umwechseln oder "Herausgeben" an ihren Schaltern in Frage kommt. Die Emissionsstelle wird vielmehr die im Laufe eines Tages vereinnahmten Gutscheine spaetestens am folgenden Tage vernichten, nachdem ihre Nummern registriert wurden, und wird hierueber in ihren Bankausweisen berichten. Hierdurch wird die Uebersicht ueber die noch umlaufenden Gutscheine erleichtert. Die Druckkosten sind minimal. Indem der Gutschein in der Regel nicht wieder ausgegeben wird, wird ereicht, dass die meisten Gutscheine lange vor ihrem Verfallstag zurueckgestroemt sind und dass die meisten Zahlungsvorgaenge mit Gutscheinen getaetigt werdrn, die noch fuer einige Wochen Gueltigkeit haben. Aughebung, des Rechtsanspruchs auf Bargeld 423.) Die Emissionsanstalt als Glaeubiger und ihre Glaeubiger (diejenigen, die bei ihr ein Gutschein-Guthaben begruendeten) muessen auf jeden Rechtsanspruch auf Bargeld (Muenzen, Staatspapiergeld etc.) verzichten. Stattdessen erhalten sie einen Rechtsanspruch auf Verrechnung, hauptsaechlich vermittels Gutscheinen und Verrechnungsanweisungen. 424.) Das Versprechen, seine Schuld nach Ablauf einer bestimmten Frist in bestimmten Zahlungsmitteln zurueckzuzahlen, die nicht fuer jedermann jederzeit in dem gewuenschten Umfange leicht erhaeltlich sind, ist in Wirklichkeit ein Termingeschaeft, ein Leerverkauf von Bargeld. Diese Art von Geschaeften ist in fast allen Laendern wegen des damit verbundenen Risikos, der Wahrscheinlichkeit der haeufigen Unerfuellbarkeit, entweder gaenzlich verboten oder nur bei Vereinbarung einer Ruecktrittspraemie erlaubt. Deshalb darf auch auf den Gutscheinen keine Einloesung in Edelmetall auf Verlangen oder nach einer bestimmten Kuendigungsfrist versprochen werden. Aufschrift der Gutscheine, Stueckelung und Typisierung 425.) Ein entsprechender Aufdruck muss jede Ungewissheit ueber die Art und den Wert der versprochenen Waren und Dienstleistungen ausschliessen. Der Einfachheit halber wird im Folgenden nur ein Beispiel eines Gutscheintextes gegeben. Viele andere Formulierungen sind moeglich. Das Wesentliche ist jedoch in diesem Beispiel enthalten: "Gutschein im Werte von 5 g. Feingold (in typisierter und beglaubigter Form). Die Emissionsanstalt dieses Gutscheines, die Genossenschaft ..., nimmt diesen Gutschein ebenso wie Bargeld zum Nennwert bis zum ... (Datum) unabhaengig vom Kurswert an, wenn ihr jemand Waren oder Dienstleistungen abkauft oder Schulden an sie bezahlt. Das gleiche gilt fuer ihre Schuldner. Von dem oben genannten Tage an gilt der Gutschein als verfallen. (Ueber eine evtl. noch moegliche Verwendbarkeit verfallener Gutscheine wird die Emissionsstelle von Zeit zu Zeit Bekanntmachungen erlassen.) Eine Liste der zur Annahme gueltiger Gutscheine Verpflichteten liegt bei der Emissionsstelle zur Einsichtnahme aus. Jeder andere als die Emissionsstelle und ihre Schuldner kann diesen Schein ablehnen. Er unterliegt keinem allgemeinen Annahmezwang. Jeder andere kann diesen Schein auch so hoch oder so niedrig bewerten, wie er will. Dieser Gutschein unterliegt keinem Zwangswert. Nr. des Gutscheines und Serie - Datum der Ausgabe - Gesamtbetrag der an diesem Tage emittierten Gutscheine ... 66 Gesamtbetrag der beim letzten Bankausweis am ... noch ausstehenden Gutscheine ... und der zu dieser Zeit vorhandenen Deckung in Form von Waren und Dienstleistungen taeglichen Bedarfs ... und von kurzfristigen Forderungen der Emissionsstelle .... Name und Adresse des Ausstellers, Unterschrift, Beglaubigung." 426.) Die Lagerbestaende koennen nicht taeglich genau angegeben werden, sie wechseln zu haeufig. Das gleiche gilt fuer den Gesamtbetrag der noch ausstehenden Scheine. Hierueber sind periodisch Bankausweise zu veroeffentlichen. Die Gutscheine sind wie Geld zu stueckeln und zu typisieren. Farbe und Aufdruck muessen. sich jedoch weitgehend von den anderen umlaufenden Zahlungsmitteln unterscheiden. Grenzen der Gutscheinemission 427.) Fuer monopolisierte Zahlungsmittel gibt es keinen brauchbaren Masstab, um festzustellen, ob zu viele oder zu wenig dieser Zahlungsmittel ausgegeben wurden. Deshalb schwankt eine Volkswirtschaft, in der ein Notenemissionsmonopol besteht und die ausgegebenen Noten Zwangskurs besitzen, bestaendig zwischen Inflation und Deflation. Ja, selbst mitten in einer Inflation sind dann deflationaere Erscheinungen zu beobachten. 428.) Der genaue Masstab fuer den richtigen Betrag der Emission von zwangskursfreien Zahlungsmitteln ist ganz einfach und leicht anzuwenden. Er besteht in dem freien Kurs dieser Zahlungsmittel. Sobald einige Gutscheine zuviel ausgegeben wurden, zeigt sich schon - bei Grosshaendlern, in Wechselstuben, insbesondere auf dem Goldmarkt - ein geringes Disagio. Das geringste Disagio aber fuehrt zu einer weit verbreiteten Annahmeverweigerung gegenueber den Gutscheinen. Nur die Schuldner der Emissionsstelle nehmen diese Scheine dann noch gern an - um sie der Emissionsstelle zum Nennwert zu praesentieren. Wuerde die Emissionsstelle bei einem Disagio ihrer Scheine weiter emittieren, so koennte sie das nur unter Verlust, da sie die Scheine mit Disagio ausgeben muss und zum Nennwert von ihren Schuldnern wieder annehmen muss. Sie wird also in ihrem eigenen Interesse eine Ueberemission unterlassen. Disagio der Gutscheine 429. Die Moeglichkeit eines Disagios ist fuer das Gutscheinsystem unentbehrlich. Das Disagio bringt die Scheine dahin, wo sie hingehoeren: zu den Schuldnern (Laeden, Fabriken), und von da zur Emissionsstelle, womit sie aus dem Verkehr verschwinden. 430.) Es waere nun denkbar, dsss die Gutscheine bereits bevor ihre Deckung (Laden- und Schuldnerfundation) ueberschritten wurde, an einigen Stellen ein Disagio erhalten. Wuerde dies zu einem Verlust des Vertrauens in sie, zu einem "run" auf die Laeden und die Emissionsstelle, zu einem Zusammenbruch des Systems fuehren? Das Disagio verschwindet nach kurzer Zeit von selbst indem: a) die Schuldner der Emissionsstelle die Scheine zum Nennwert annehmen und damit ihre Schulden bezahlen, b) die Gehalts- und Lohnempfaenger die Scheine in die Laeden bringen, d.h., einkaufen und dadurch die Scheine und ihr Misstrauen loswerden und c) die Emissionsstelle mit anderen von ihr vereinnahmten Zahlungsmitteln die Gutscheine aufkauft. Der Einzige, der durch theses Disagio, einen Nachteil erleiden wuerde, ist derjenige, der aus Unwissenheit heraus die Gutscheine zum Nennwert annahm und mit Disagio weitergab. Dieser aber hat den Verlust verdient. 67 Verwendung der Gutscheine 431.) Die kommerzielle Technik bei der Verwendung von Gutscheinen und von Verechnungswechseln ist die gleiche, als wenn Bargeld verwendet wuerde und Wechsel gewoehnlicher Art anstatt der Verrechnungswechsel. Die Arbeitnehmer bemerken ueberhaupt keinen Unterschied. sie kaufen ebenso, als wenn sie Bargeld bekommen haetten. Faelschungen 432.) Die Gutscheine bieten den Faelschern keinen Anreiz. Die Zeit, um etwaige Faelschungen in groesseren Mengen in Verkehr zu bringen, ist im Hinblick auf die kurze Umlaufszeit der Gutscheine zu kurz. Da das Umlaufsgebiet der Einkaufsscheine eng begrenzt ist, wuerde es sofort auffallen, wenn eine groessere Menge von Gutscheinen an irgendeinem Ort des Umlaufsgebietes angeboten wird. Darlehensgewaehrung 433.) Die Ladengutscheine werden als Darlehen ausgegeben und dienen als Darlehenrueckzahlungsmittel. Die Nachfrage der Schuldner nach den Gutscheinen verleiht ihnen einen ausreichenden Rueckstrom. 434.) Es ist nur manchmal zweckmaessig, dem Entleiher selbst die Gutscheine zu uebergeben, z.B., wenn sie zur Lohnzahlung verwendet werden. Viel besser ist es, die Gutscheine den Glaeubigern des Entleihers zu uebergeben. Die Gefahr eines Missbrauchs des Darlehens wird dadurch vermindert. Wenn einem Mitglied ein Darlehen bewilligt wird, so erhaelt es daher den Betrag oft nicht in bar ausgezahlt, sondern es hat seine Rechnungen bei der Emissionsstelle einzureichen. Deren Bezahlung erfolgt dann durch die Emissionsstelle. 435.) Die Darlehen werden an Personen oder Firmen gegeben, welche Leistungen in Empfang genommeh haben, diese Leistungen auch bezahlen moechten, sie aber nicht sofort durch eine bare Gegenleistung ausgleichen koennen, insbesondere Ladenbesitzer, die Vorraete eingekauft haben. 436.) Eine andere Moeglichkeit ist, Personen Vorschuesse in Gutscheinen zu geben, die schon Waren verkauft haben aber noch auf den Eingang der Zahlung warten, d.h., an Arbeitgeber, die ihre Vorraete an Grosehaendler und an Grosshaendler, die ihre Vorraete an Detailhaendler verkauft haben. 437.) Die Darlehensgewaehrung an Arbeitgeber erfolgt in Form einer Beleihung oder des Ankaufs kurzfristiger Forderungen des Arbeitgebers gegenueber den Grosshaendlern. 438.) Die Detaillaeden erhalten Gutscheindarlehen gegen die Verpflichtung, die Gutscheine in unbeschraenktem Umfange wie Bargeld anzunehmen, sie als ungueltig zu kennzeichnen und zur Darlehensrueckzahlung oder zur Begruendung von Guthaben bei der Emissionsstelle zu benutzen. 439.) Die Grosshaendler erhalten ein Gutschein-Darlehen nur gegen kurzfristige Forderungen, die sie gegenueber den Detaillaeden besitzen. Der Kreislauf der Gutscheine 440.) Der Ladenbesitzer bezahlt mit den Gutscheinen bzw. einem Scheck auf das entsprechende, ihm bei der Ladengemeinschaftsbank eingeraeumte Guthaben, seine Einkaeufe beim Grosshaendler. Der Grosshaendler bezahlt damit seine Einkaeufe bei den Arbeitgebern. Die Arbeitgeber loesen die Schecks bei der Ladengemeinschaftsbank ein und entlohnen ihre Arbeiter. 68 Die Arbeiter bezahlen damit ihre Lebensbeduerfnisse in den Laeden und ermoeglichen es dadurch den Ladenbesitzern, ihre Darlehen zurueckzuzahlen. 441.) Ein Arbeitgeber kann einen Wechsel des Grosshaendlers bei der Ladengemeinschaft diskontieren und erhaelt Gutscheine, mit denen er seine Arbeiter entlohnt. Von den Arbeitern gelangen die Gutscheine in die Laeden, von dort zum Grosshaendler, der damit den ihm von der Ladengemeinschaftsbank praesentierten Wechsel einloesen kann. 442.) Offensichtlich verschafft dieser Kreislauf, wo immer er auch beginnt, den Laeden, Grosshaendlern und Fabriken Absatz, den Arbeitgebern Lohnzahlungsmittel und den Arbeitern bezahlte Arbeit. (Vergl. die schematische Darstellung in PEACE PLANS 41.) Beleihung von Forderungen 443.) Selbst wenn eine Ladengemeinschaftsbank Forderungen der Arbeitgeber nur beleiht und nicht ankauft, wird in dem Abkommen darueber auszumachen sein, dass die Ladengemeinschaftsbank ueber die beliehenen Forderungen so verfuegen darf, als wenn sie gekauft waeren. Hat die Ladengemeinschaft z.B,, einen Verrechnungswechsel der Strumpffabrik dazu benutzt, um im Auftrage eines der angeschlossenen Laeden von dieser Strumpffabrik einen Posten Struempfe zu kaufen, so ist noch am selben Tage der Arbeitgeber mit dem Betrage des Wechsels zu erkennen, d.h., seine Schuld an die Ladengemeinschaft vermindert sich um den Betrag des Wechsels. Die Form der Beleihung anstatt der Form des Ankaufs hat zum Zweck, fuer die Ladengemeinschaftsbank eine groessere Sicherheit zu schaffen. Ist naemlich unter den Verrechnungswechseln, welche der Arbeitgeber bei der Ladengemeinschaft verpfaendet, ein "fauler", so haftet der Arbeitgeber unmittelbar fuer diesen Wechsel, wenn die Ladengemeinschaftsbank ihn nur beliehen hatte. Beim Ankauf von Verrechnungaweehseln uebernimmt die Ladengemeinschaft selbst das Risiko, dass der Wechsel sich als "faul" erweist. Wenn der Apparat sich genuegend eingespielt hat, so wird vielleicht die Ladengemeinschaft Verrechnungswechsel nur noch ankaufen, anstatt sie zu beleihen. Buchhalterisch ergibt sich dadurch eine kleine Vereinfachung. Diskontierbare bzw., beleihbare Forderungen 445. Damit nun das System das Horten verhindert, muessen die beliehenen oder angekauften Forderungen kurzfristig faellige Verechnungswechsel oder ihnen gleichwertige Verrechnungsurkunden sein. Nur dann besteht eine bestaendige Nachfrage nach den Gutscheinen, die den Rueckstrom garantiert. Der Schuldner aus den Verrechnungswechseln muss eine Firma sein, die Gegenstaende des taeglichen Bedarfs herstellt oder vorraetig hat. Unter diesen Gegenstaenden muessen Lebensmittel sein. Als Schuldner eignen sich also z.B., Laeden, Bauern, Muehlen, Baecker, Brotfabriken, Konservenfabriken und entsprechende Grosshaendler. Sich solche Wechsel zu verschaffen, ist kein Problem, sondern nur eine Aufgabe, die jede Bank leicht loest. 446. Wenn derjenige, der die Gutscheine entleiht, nicht selbst entweder zu jeder Zeit oder doch kurzfristig verwertbare Sicherheiten zu stellen vermag, so muss ein Buergr es fuer ihn tun. Fuer die Buergschaft koennen die Buergen eine Verguetung verlangen. Darlehensbedingung: Keine Preiserhoehungen 447.) Die Ladenbesitzer, die sich Gutscheine geliehen haben oder deren Ladenvorraete als Deckung dienen, duerfen waehrend der Laufzeit des Darlehens oder solange sie Mitglieder der Ladengemeinschaft sind, keine Preiserhoehungen abweichend von den Preiserhoehungen des allgemeinen Marktes vornehmen. Andernfalls ist ihr gesamter Schuldbetrag gegenueber der Ladengemeinschaftsbank sofort faellig. 69 Sie duerfen ebenfalls nicht erhoehte Preise bei Zahlung in Gutscheinen verlangen oder minderwertige Waren fuer sie anbieten. Sie duerfen nicht einmal vorher fragen, ob ein Kunde mit Bargeld oder Gutscheinen bei ihnen einkaufen moechte. In ihrem eigenen Interesse, als Genossenschaftsmitglieder der Ladengemeinschaftsbank und weil sie als Ladenbesitzer keine Kunden verlieren wollen, werden sie derartige Praktiken vermeiden. Kreditvergabe-Hoechstbetrag 448.) Um das Risiko der Kreditvergabe zu vermindern, sollte eine einzelne Firma nie mehr als 10 % der gesamten ausgeliehenen Gutscheine der Ladengemeinschaftsbank erhalten. Geschaeftsbezirk 449.) Kredite werden nur an Geschaefte und Fabriken vergeben, die nicht weiter als 25 km von der Emissionsstelle entfernt sind. Die Ladengemeinschaftsbank kann dann leicht die Kreditwuerdigkeit und die Verwendung ihrer Kredite pruefen. Benutzungsbuehr (Zins) 450.) Es muss den Schuldnern eine so hohe Benutzungsgebuehr berechnet werden, dass sie ein genuegend starkes Interesse daran haben, das Darlehen baldmoeglichst zurueckzuzahlen. Jedoch verteilt die Emissionsstelle von Zeit zu Zeit die vereinnahmten Benutzungsgebuehren, abzueglich der darauf entfallenden Verwaltungskosten und der Versicherungsbeitraege (Reservefondsruecklagen) an diejenigen Schuldner, welche nicht im Rueckstand sind oder bei der Rueckzahlung gewesen sind Dadurch wird dann die Benutzungsgebuehr fuer alle puenktlich zurueckzahlenden Schuldner gleich den Verwaltungskosten und den Beitraegen zum Reservefonds der zur Deckung von Ausfaellen dient. Diese Kosten aber sind, wie Proudhon, Gesell und viele andere nachgewiesen haben, relativ gering und nur bei sehr kleinen Darlehensbetraegen relativ hoch. Die Verteilung koennte nach den Grundsaetzen der Verteilung der Versicherten-Dividende bei Versicherungsgesellschaften geschehen. 451.) Fuer Hypothekendarlehen und andere langfristige Kredite sind hohe Zinsen oft schwer zu tragen. (Viele amerikanische Bausparkassen, die einen grossen Teil aller Wohnhaeuser in den USA finanziert haben, verlangten und erhielten 9 % Zinsen fuer ihre Baukredite und konnten daraufhin ihren Bausparern 7- 8% Zinsen geben. Fuer manche Faelle sind also auch so hohe und noch hoehere Zinsen nicht zu hoch.) Das Gutscheinsystem ist jedoch in erster Linie zur Ueberwindung von Geld-Krisen durch kurzfristige Kredite bestimmt. 452.) Geraet der Entleiher mit seinen vertragsmaessigen Verpflichtungen gegenueber der Emissionsstelle in Verzug, so sind ausser der Benutzungsgebuehr noch Verzugszinsen zu zahlen. 453.) Die Festsetzung der Benutzungsgebuehr geschieht der Einfachheit halber in Bruchteilen des anfaengliehen Leihbetrages, also ohne Ruecksicht auf die fortschreitende Tilgung. Rueckzahlung und Ungueltigmachung 454.) Jeder von den Schuldnern vereinnahmte Gutschein ist ungueltig zu machen und der Emissionsstelle einzureichen. Wenn und soweit seine Schuld noch nicht faellig ist oder seine Einnahmen seine Schulden uebersteigen, erhaelt der Schuldner bei der Ladengemeinschaftsbank ein Guthaben, ueber das er sofort per Scheck verfuegen kann. 70 Rueckzahlung mit Eigen-Verrechnungswechseln 455.) Wenn ein Schuldner ohne eigenes Verschulden weder Gutscheine noch Bargeld zur Rueckzahlung seiner Schuld aufbringen kann, wird sich die Emissionsstelle damit begnuegen, von ihm Verrechnungawechsel zu fordern, etwa fuer DM 100 Schuld 15 Verrechnungswechsel zu je 10 DM. Diese Verrechnungewechsel hat dann der Schuldner, wenn sie ihm als Zahlungsmittel praesentiert werden, ebenso mit Waren oder Dienstleistungen einzuloesen wie bei der Inzahlunggabe von Gutscheinen oder von Bargeld. Schuldnerfundation als Rueckstrom-Garantie 456.) Bei der Emission der Gutscheine ist es die Ladenfundattion die den Gutscheinen ihren Wert verleiht. bei ihrem Rueckstrom die Schuldnerfundation. Von den Schuldnern der Bank geht eine bestaendige Nachfrage nach den Scheinen aus. Die Schuldner zahlen bestaendig die von ihnen vereinnahmten Gutscheine an die Bank zurueck. Wenn irgendwo im Verkehr sich eine Unterbewertung der Gutscheine bemerkbar macht, dann werden die Schuldner der Bank die fuer sie billigen Scheine mit anderen Zahlungsmitteln kaufen. (Sie sind ja nur verpflichtet, sie zum Nennwert anzunehmen bei der Abgabe von Waren und Dienstleistungen, oder, wenn jemand Schulden an sie bezahlt.) Dann werden sie diese billig erworbenen Gutscheine sofort zu Darlehensrueckzahlungen an die Bank benutzen. Das Disagio ist dann fuer die Schuldner ein Reingewinn. Rueckstrom durch Ankauf von Gutscheinen 458.) Alle bei der Emissionsstelle eingehenden fremden Zahlungsmittel sind zum Ankauf von Gutscheinen auf dem freien Markt zu verwenden. Laufzeit der Darlehen 459.) Die Ladengemeinschaftsbank vergibt in der Regel nur kurzfristige Darlehen und Vorschuesse. Die Hoechstdauer dieser Darlehen betraegt 3 Monate. Die Laufzeit kann individuell kuerzer feasgesetzt werden, im Verhaeltnis zur durchschnittlichen Umsatzzeit des betreffenden Betriebes. Rueckzahlung in Raten 460.) Die Darlehensnehmer muessen sich verpflichten, woechentlich das Darlehen mit wenigstens 1/4 bis 1/12 des Darlehensbetrages zurueckzuzahlen. Rechtsform der Emissionsstelle 461.) Die Ladengemeinschaftsbank besteht zweckmaessigerweise aus einer Genossenschaft der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer, d.h., insbesondere der Ladenbesitzer, der Grosshaendler und der Arbeitgeber. Die Genossenschaftsanteile brauchten nicht in bar, sondern koennten in Verpflichtungsanteilen eingezahlt werden, die der Emittent in seinem Zahlungsverkehr wie Bargeld auzunehmen hat. 462.) "Kapital" braucht die Emissionsstelle kaum. Es handelt sich nur um die anfaenglichen Kostens der Errichtung einer Geschaeftsstelle. (Wahrscheinlich kann eines der Mitglieder Geschaeftsraeume und Arbeitskraefte dafuer zur Verfuegung stellen.) und um die Bereitstellung eines Reservefonds von Anfang an. Betriebskapital braucht diese Bank insofern nicht, als es ihre Aufgabe ja nur ist, mit Hilfe des Gutscheinsystems das bei ihren Mitgliedern ueberreichlich vorhandene, illiquide Kapital (Vorraete und Dienstleistungen taeglichen Bedarfs sowie Produktionsbereitschaft) liquide zu machen. 71 Kein Geschaeftsgeheimnis 463.) Die Oeffentlichkeit muss sich stets ausreichend ueber die Einzelheiten der Emission informieren koennen. Die Namen der Schuldner der Emissionsanstalt, die Gesamtmenge der ausgegebenen und der noch ausstehenden Gutscheine, ihre Nummern und Serien, die Art und der Umfang der Deckung und der Fundierung, die ihren Rueckstrom sichern, ferner die Behandlung der zurueckgestroemten Scheine duerfen kein Geschaeftsgeheimnis sein. Einige Einzelheiten koennen auf den Gutscheinen selbst angegeben werden, andere werden durch Aushaenge der Ladengemeinschaftsbank, ihrer Mitglieder und Schuldner sowie durch in den Zeitungen veroeffentlichte Bankausweise bekanntzumachen. Die Emissionsanstalten haben wenigstens einmal woechentlich ihren Gutschein-Umlauf und den Betrag ihrer als Deckung dienenden kurzfristigen Forderungen, sowie die Summe der in der letzten Woche ausgegebenen und der zurueckgestroemten Gutscheine in einer Tageszeitung zu veroeffentlichen. Ihre Geschaeftsbuecher muessen jederzeit - soweit es der Geschaeftsverkehr erlaubt - zur Einsichtnahme offenstehen. Verrechnungszentrale 464.) Alle Ladengemeinschaftsbanken sind berechtigt und verpflichlet ihre faelligen gegenseitigen Ansprueche aufzurechnen. Sie muessen sich dazu eine besondere Verrechnungszentrale einrichten. Die Stellung der Arbeitgeber im Gutscheinsystem 465.) Die Arbeitgeber koennen die Forderungen, die sie gegen Grosshaendler haben, bei der Ladengemeinschaft mit Gutscheinen beleihen lassen oder sie gegen Gutscheine verkaufen. Mit den Gutscheinen koennen sie dann Lohne, Gehaelter sowie ihre persoenlichen Ausgaben bezahlen. Sie und ihre Beschaeftigten kaufen mit den Gutscheinen in den Laeden ein. Die Auftraege der Laeden und der Grosshaendler zur Auffuellung ihrer Warenvorraete verschaffen ihnen schliesslich den entsprechenden Absatz. Die Deckung der Gutscheine besteht in diesem Falle in den bereits an Gross- und Kleinhaendler verkauften Produkten dieser Arbeitgeber. 466.) Die Arbeitgeber koennen ferner Verrechnungsanweisungen, in denen sie sich verpflichten, sie ebenso wie Bargeld anzunehmen, wenn ihnen jemand etwas damit abkauft oder Schulden an sie bezahlt, gegen Ladengutscheine verkaufen oder sie zur Bezahlung von Rohstoffen verwenden. Noch offensichtlicher als in dem ersten Beispiel erhalten sie dadurch einen Absatz in Hohe ihrer Emission an Verrechnungsanweisungen. Vergl. 476ff und PEACE PLANS 41.) Die Vorteile des Gutscheinsystems fuer die Arbeiter 467.) Sie werden kuenftig nicht mehr auf die Strasse gesetzt, wenn der Arbeitgeber von den Banken keine Lohnzahlungsmittel erhaelt. Die Gefahr der Arbeitslosigkeit ist damn fuer sie zum groessten Teil beseitigt. 468.) Die relativ geringe Arbeitslosigkeit, die hin und wieder in einzelnen Berufszweigen infolge technischer Neuerungen entsteht, kann beseitigt werden durch Gewaehrung von Umstellungskrediten von Seiten noch zu schaffender besonderer Institutionen. 469.) Die Beseitigung des Notenemissionsmonopols fuehrt zur Beendigung der allgemeinen Zahlungsmittelknappheit. Die Arbeiter werden daher ihre Arbeitskraft nicht mehr zu Notloehnen verkaufen muessen. (In den unterentwickelten Laendern ist dieser Misstand besonders ausgeprraegt.) 72 470.) Ganz allgemein kann man sagen, dass durch das Gutscheinsystem die Arbeiter ihren Bedarf in zahlungsfaehige Nachfrage verwandeln koennen, wenn und soweit sie arbeitsfaehig und arbeitswillig sind. Die Vorteile des Gutscheinsystems fuer Grssshaendler 471.) Scheinbar kann die Emissionsfreiheit den Grosshaendlern nicht helfen, hatten sie doch schon vorher von der Emissionsfreiheit durch Wechselemission Gebrauch gemacht und ihre Wechsel zum groessten Teil verrechnet, statt in bar einzuloesen. Jedoch erst dann, wenn das Gutscheinsystem den Arbeitgebern die Moeglichkeit gibt, staendig ausreichend mit Lohnzahlungsmitteln versorgt zu werden, und den Laeden die Moeglichkeit, alle Waren, fuer die ueberhaupt Bedarf besteht, zu verkaufen, hat auch der Grosshaendler die Moeglichkeit, vollbeschaeftigt zu sein bei seiner Vermittlungstaetigkeit zwischen den Produzenten und den Einzelhaendlern. Ferner kann er nach Einfuehrung des Gutscheinsystems nicht mehr durch den Rechtsanspruch der Glaeubiger auf Bargeld in einen wirtschaftlich ungerechtfertigten Bankrott getrieben werden. Die Vorteile des Gutscheinsystems fuer Selbstaendige 472.) Die Selbstaendigen (Aerzte, Rechtsanwaelte, Friseure etc.) koennen im Hinblick auf ihre taeglich verkaufsbereiten Dienstleistungen ebenfalls Gutscheine als Darlehen von der Ladengemeinschaftsbank erhalten bzw., auch im Hinblick auf den Wert ihrer Dienstleistungen koennen den Arbeitgebern Lohnzahlungs-Kredite gegeben werden, d.h., ihre Kunden werden zahlungsfaehiger und zahlreicher. 473.) Sie koennen sich zu groesseren Gruppen zusammenschliessen und eigene Zahlungsmittel ausgeben. Aus China sind Faelle bekanntgeworden, in denen z.B. einzelne Friseure oder Gaststaettenbesitzer eigene Gutscheine ausgaben, die in der Nachbarschaft gern genommen wurden. Individuen als Gutscheinemittenten 474.) Individuen werden zunaechst in der Regel von der Emissionsfreiheit nicht Gebrauch machen koennen, sie werden anfangs nur indirekt Vorteile durch die Einfuehrung der Emissionsfreiheit geniessen: Vollbeschaeftigung und hohe Loehne bzw. Genossenschaftsgewinnanteile. 475.) Bei einem voll ausgebildeten Verrechnungswesen, jedoch, koennten sie oertlich umlaufende Gutscheine mit eigenen Verrechnungsscheinen kaufen, die auf ihre eigene Arbeitsleistung - in X Gramm Gold ausgedrueckt - lauten. Diese Verrechnungsscheine wuerden durch die Verrechnungszentralen denen gegeben werden, die die Arbeitskraft der Emittenten gebrauchen koennen und die ihnen dann ihre Scheme bei der Lohn- bzw. Gehaltszahlung an Stelle anderer Zahlungsmittel zurueckgeben. Wahrscheinlich wuerde ein einzelner Arbeiter oder Angestellter seine Gutscheine nur mit 10 - 30% Disagio diskontieren koennen. Offensichtlich aber koennte er sich dadurch selbst Arbeit beschaffen, in demselben Ausmasse, wie er seinen Bedarf mit seinen Verrechnungsanweisungen gestillt hat. Firmengutscheine 476.) Groessere Firmen koennen und werden von der Emissionsfreiheit selbst Gebrauch machen (kleinere werden sich zu Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen) und wie Geld gestueckelte und typisierte Verrechnungsanweisungen ausgeben, in denen sie sich verpflichten, sie wie Bargeld anzunehmen, wenn ihnen jemand damit etwas abkauft. 73 477.) Sie koennen damit ihre Handwerkerrechnungen, ihre Rohstofflieferanten und, nach vorangegangener Verstaendigung mit der Steuerbehoerde, ihre Steuern, ferner Eisenbahn- und Postdienstleistungen bezahlen. Aufgabe der Banken ist es dann, dafuer zu sorgen, dass diese Verrechnungsanweisungen wieder als Zahlungemittel gegen sie verwendet werden. 478.) Am leichtesten waere die Emission derartiger Gutscheine fuer grosse Warenhaeuser, Eisenbahnen (Deckung in Fahrscheinen, d.h., taeglicher Transportbereitachaft), Postanstalten, Wasserwerke, Elektrizitaetswerke, Gaswerke, Bergwerke, grosse Landgueter und Versicherungsanstalten. Gutscheine derartiger Firmen koennten auch im allgemeinen Zahlungsverkehr zirkulieren und als Lohnzahlungsmittel verwendet werden. 479.) Ein Gutschein dieser Art koennte etwa lauten: "Diesen zwangskursfreien Gutschein nimmt die Genossenschaft ... in der Zeit vom ... bis ... wie bares Geld im Werte von ... in ihrem Geschaeftsverkehr an. Diese Verpflichtung gilt auch fuer die Kantinen der Genossenachaft und fuer die von ihr betriebenen Verkaufsstellen anderer Art." Grundsaetze und Bedingungen fuer die Beschaffung von langfristigem Kredit durch die Ladengemeinschaft 480.) Wenn Gutscheine langfristig ausgeliehen wuerden, so stroemten sie nach kurzer Zeit in die Laeden. Die Ladenbesitzer wuerden dann ihre Vorraete gegen Gutscheine los, die sie so lange nicht verwerten koennten, bis die Rueckzahlung des langfristigen Kredits faellig ist. Eine andere als diese in der Zukunft liegende Deckung besaessen diese Scheine nicht. Die Ladenbesitzer koennten sie zwar der Emissionsstelle praesentieren; diese koennte ihnen aber keine sofortige Verwendungsmoeglichkeit nachweisen. Die Gutscheine wuerden daraufhin ein betraechtliches Disagio erleiden und im allgemeinen Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen werden. 481.) Bei langfristigen Darlehen ist der Entleiher nur verpflichtet, die Gutscheine im Betrage der naechstfaelligen Rate in seinem Geschaeftsverkehr anzunehmen und der Emissionsstelle zur Rueckzahlung einzureichen. Andernfalls waere es kein langfristiges Darlehen. Die Ladengemeinschaftsbank wird daher nur dann und insoweit langfristigen Kredit gewaehren koennen, als sich andere Personen bereiterklaeren, mit ihren Waren und Dienstleistungen taeglichen Bedarfs langfristig fuer solche Kreditnehmer einzutreten. Es kann dies dadurch geschehen, dass diese "Kapitalgeber" (es koennen auch Arbeiter oder Rentner sein) Gutscheine in ihrem Zahlungsverkehr annehmen und mit diesen bei der Ladengemeinschaftsbank ein langfristiges Guthaben anlegen. 482.) Da diese Guthaben mit Gutscheinen angelegt wuerden, die sonst von den Schuldnern der Emissionsstelle zur Rueckzahlung ihrer kurzfristigen Schulden an die Emissionsstelle verwendet worden waeren, besitzen diese Schuldner nun nicht mehr genuegend Gutscheine. Um nun einerseits diese Gutscheinknappheit zu beheben und, andererseits, den langfristigen Kredit zu geben (genauer gesagt, zu vermitteln), gibt die Emissionsstelle dann erneut Gutssheine im Gesamtbetrag der langfristigen Guthaben aus - und zwar an die Empfaenger des langfristigen Kredits. Diese bezahlen damit ihre Ausgaben, z.B., Loehne oder neue Maschinen. Die Produzenten der letzteren koennen dann mit den Gutscheinen Loehne zahlen. Von den Arbeitern stroemen die Gutscheine zu den Laeden und diese zahlen dann ihre kurzfristigen Schulden zurueck. Daraufhin ist, der erste Kreislauf geschlossen, der bei der Vergabe des langfristigen Kredits zustandekommt. Der langfristige Kredit wurde letzten Endes in Waren und Dienstleistungen gegeben, von denen, die ihn geben wollten. Bei dieser Technik handelt es sich um den Normalfall, der sich ereignet, wenn fuer die Ladenbesitzer keine besonderen Absatzschwierigkeiten vorliegen. 483.) Liegen Absatzschwierigkeiten vor und besitzen die Laeden unverkaeufliche Warenvorraete, dann sind sie bereit, um diese ueberhaupt verwerten zu koennen, sie langfristig zur Verfuegung zu stellen und sich dazu im voraus zu verpflichten. Die Ladengemeinschaftsbank gibt dann zusaetzlich Gutscheine aus auf Grund der 74 Verpflichtung des "Kapitalgebers", der seine Waren und Dienstleistungen langfristig zur Verfuegung stellen will, dass er die Gutscheine in dem und dem Betrage annehmen werde, wenn ihm jemand etwas abkauft, und dass er mit diesen Gutscheinen ein langfristiges Guthaben bei der Emissionsstelle begruenden werde. Um die jederzeitige Verwendbarkeit der Gutscheine zu sichern, muss der betreffende dieselben Verpflichtungen uebernehmen wie ein Schuldner der Emissionsstelle. Er hat sich ja doch zur (zeitweisen) Hergabe von Waren und Dienstleistungen verpflichtet. Schliesslich gelangen dann die zusaetzlich - an die Empfaenger des langfristigen Darlehens - ausgegebenen Gutscheine in seine Haende und er kann damit ein langfristiges Guthaben bei der Emissionsstelle begruenden. Die Emissionsstelle hat natuerlich auch diese zurueckgestroemten Gutssheine sofort zu vernichten. 484.) Was geschieht bei der Rueckzahlung dieser langfristigen Kredite? Die Emissionastelle kann dann kurz vor Faelligkeit des langfristigen Kredits (bzw. der jeweiligen Rueckzahlungsrate) Gutscheine in Hoehe dieses Kredits (bzw. der Rate) an diejenigen ausgeben, die bei ihr langfristige Guthaben besitzen. Diese Gutscheine, bzw., andere im gleichen Betrage gelangen schliesslich in die Haende derer, die sich langfristig gegenueber der Emissionsstelle verschuldet hatten, und sie koennen damit ihren Kredit zurueckzahlen. Die Kreditnehmer koennen aber auch kurzfristige Forrderungen, die sie z.B. gegenueber Grosshaendlern haben, der Emissionsstelle zur Verrechnung mit ihrer Schuld uebertragen. Die Emissionsstelle wird auf Grund dieser Forderungen Gutscheine ausgeben und damit die langfristigen Depositen zurueckzahlen. 485) Auch der langfristige Kredit wird daher im Rahmen des Gutscheinsystems nur mit kurzfristig gueltigen und kurzfristig umlaufenden Gutscheinen gegeben und zurueckgezahlt. 486.) Die Ladengemeinschaftsbank kann ueber diese langfristigen Guthaben uebertragbare Kontobuecher oder Bankobligationen ausstellen. 487.) Die Guthaben sind verzinslich, jedoch wird im voraus keine Verpflichtung in Bezug auf die Hoehe der Verzinsung uebernommen. 488.) Die Emissionsstelle ist berechtigt, diese Guthaben jederzeit zurueckzuzahlen, wenn sie keine Anlagemoeglichkeit findet. 489.) Die Guthaben koennen entweder fuer bestimmte Zeit begruendet werden, dann koennen Ausleihungen immer nur in dem entsprechenden Umfang und der entsprechenden Zeit vorgenommen werden, oder sie koennen fuer eine unbestimmte Zeit begruendet werden, wobei beiden Seiten ein Kuendigungsrecht zusteht. 490.) Fuer den Fall, dass die gekuendigten Betraege groesser sind als die laufenden Rueckzahlungen, die die Emissionsstelle erhaelt, muss die Emissionestelle im voraus bekanntmachen, dass sie entweder die Auszahlung in der Reihenfolge des Eingangs, der Kuendigungen vornehmen wird oder dass sie Ratenzahlungen auf alle gekuendigten Betraege leisten wird. In jedem Palle muss die Emissionsatelle einen kleinen Betrag bestimmen, der jeden Monat ausserhalb der bestimmten Reihenfolge gezahlt werden kann. 491.) Solange ein gekuendigtes Guthaben noch nicht zurueckgezahlt ist, darf die Emissionsstelle keine neuen langfristigen Ausleihungen vornehmen. 492.) Um den kurzfristigen Rueckstrom der fuer langfristige Darlehen ausgeliehenen Gutscheine zu sichern, duerfen die langfristigen Darlehen nur in dem Masse gegeben werden, als der Darlehensnehmer Ausgaben hat und zwar zu diesen Zeitpunkten oder kurz zuvor. 493.) Derjenige, der einen langfristigen Kredit sucht, koennte auch selbst Gutscheine etwa der folgenden Art ausgeben und zu verkaufen suchen: "Von dem und dem Tage an nehme ich diese Urkunde bei Zahlungen an mich selbst zum Betrage von so und so viel wie bares Geld an, behalte mir aber vor, stattdessen dem Inhaber gesetzliche Zahlungsmittel im genannten Betrage zu liefern." 494.) Die einzig moegliche Methode der Gutscheinfinanzierung von Guetern, die zu ihrer Herstellung laengere Zeit erfordern, ohne Inanspruchnahme eines langfristigen Kredits der oben angefuehrten Art ist die, dass die Missionsstelle Versprechungen der Besteller dieser Gueter, in kurzen Abstaenden Vorauszahlungen zu leisten, entweder beleiht oder kauft. Dadurch wird dann der kurzfristige Rueckstrom der Gutscheine und damit ihr Pari-Stand garantiert. 75 Zwangskursfreiss Papiergeld mit Steuerfundation Emissionsfreiheit auch fuer den Fiskus 495.) Die Emissionsfreiheit gibt nicht nur Privatleuten die Moeglichkeit, ihr Kapital (Vorraete, Dienstleistungen, Arbeitskraft) in Zahlungsmittel umzuwandeln. Auch der Staat, Gemeinden sowie Steuerkassen von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen koennen davon Gebrauch machen, indem sie ihr Kapital, ihre Steuerforderungen, in Zahlungsmittel umwandeln. 496.) Die bis jetzt angewandte Methode der Erhebung von Steuern zwingt jeden Steuerpflichtigen, damit er seine Steuern bezahlen kann, durch Verkauf seiner Waren oder seiner Arbeit sich zunaechst Zahlungsmittel zu verschaffen. Diese Methode nimmt keine Ruecksicht darauf, ob der Verkehr auch genuegend mit Zahlungsmitteln versehen ist. 497.) Auch in guten Zeiten empfiehlt sich die Ausgabe solchen Steuerfundationsgeldes, um deflationaere Stockungen zu vermeiden. Zu einer Zeit aber, wo die oeffentliche Hand 30 - 50 % des Volkseinkommens in Form von Steuern usw. an sich zieht, ohne dafuer ausreichend Zahlungsmittel zur Verfuegung zu stellen, sind Absatzmangel und Arbeitslosigkeit als Folge solcher Deflation unvemeidlich. 498.) "Die Regierungen sind sogar moralisch verpflichtet, so viel Papiergeld mit Steuerfundation auszugeben, wie die demnaechst faelligen Steuern ausmachen. Wenn eine Regierwng das nicht tut, dann steht sie nach Stuart vor ihren von Zahlungsmitteln entbloessten Untertanen so da, wie ein Inquisitor, der einen Stummen foltert." - T. Was ist Staatspapiergeld wenn es nicht einloesbar ist und keinen Zwangskurs besitzt? 499.) Es ist dann eine Verrechnungsanweisung, gezogen vom Fiskus auf die Steuerzahler, d.h., es ist ein Papiergeld mit Steuerfundation. Worin besteht die Steuerfundation? 500.) Wenn ein Papiergeld nicht einloesbar ist so genuegt es, zur Aufrechtsrhaltung der Weertgleichkeit des Papiergeldes mit dem Goldgeld (Pari-Stand), dass Stellen, welche Gegenstaende oder Dienstleistungen taeglichen oer allgemeinen Bedarfs verkaufen, das Pappiergeld ebenso annehmen wie Goldgeld. Man kann die Steuerquittungen einerseits als Gegeenstaende taeglichen Bedarfs und die staatlichen Dienstleistungen als Dienstleistungen taeglichen Bedarfs ansehen, andererseits ist die Steuerfundation nur ein Sonderfall der Annahme-, Schuldner- und Rueckstromfundation. 501.) Der Staat kann dem Papiergeld dadurch einen Wert verleihen, dass er es an den Steuerkassen zum: Nennwert annimmt, ebenso wie Kinos und Theater ihren Eintrittskarten einen Wert dadurch verleihen, dass sie sie zur Bezahlung ihrer Vorstellungen annehmen. Weitere Beispiele: Briefmarken der Post und Fahrkarten der Eisenbahn. 502.) Vom Fiskus geht eine bestaendige, genuegend grosse (wenn auch erzwungene) Nachfrage nach Papiergeld aus, die genuegt, um den Wert des Papiergeldes konstant zu halten. (Vorausgesetzt, natuerlich, dass der Staat seinem Papiergeld nicht eine Monopolstellung, Zwangskurs und einen kuenstlichen und abstrakten Papier-Wertmasstab gibt und den, so wie es Regierungen gewoehnlich tun, direkt, oder durch ihre Zentralbank, verschlechtern, durch uebermaessige Ausgabe dieses despotischen Geldes. Nur ein Ausweichen in erhoehte Preise und Loehne usw. ist seinen Opfern dann noch moeglich. - J.Z., 18.3.02.) 503.) Wenn die Staatsbank bis zur Hoehe der ihr als Sicherheit uebergebenen Wechsel des Staates Papiergeld ausgibt, so sind diese Noten gestueckelte Teile dieser Wechsel. Die Schuldverschreibungen des Staates werden schliesslich mit Steuereingaengen, bestehend aus diesen Papiergeldnoten, eingeloest. Durch dieses Verfahren wird den Buergern die Steuerzahlung und dem Staat die Fluessigmachung seiner Steuerforderungen erleichtert. Wuerde der Staat dieses Papiergeld selbst ausgeben, so wuerde er sich die Zinsen, die er bei der Diskontierung seiner Schuldverschreibungen zu zahlen hat, ersparen koennen. 76 504.) Der Fiskus kann Steuerforderungen fuer etwa die naechsten drei Monate in gestueckelter und typisierter Form als Zahlungsmittel zur Bezahlung von Beamtengehaeltern und Pensionen sowie zur Bezahlung von Lieferanten verwenden. 505.) Mit der Einlieferung dieser gestueckelten Steuerforderung bei der Steuerkasse erfuellt der "Steuerpflichtige" seine "Steuerpflicht" und die Steuerkasse kann die Steuergutscheine vernichten. Sie haben dann ihren Zweck erfuellt. Der Staat hat damit seine Ausgaben bestritten. Dem Steuerzahler wurde es erleichtert, sich Zahlungsmittel fuer seine Steuerzahlung zu verschaffen. 506.) Die richtige Deckung fuer Staatspapiergeld besteht somit darin, Steuern auszuschreiben oder durch Gemeinden ausschreiben zu lassen und das Papiergeld an den Gemeindekassen, den Heereskassen und sonstigen Kassen, bei denen Steuern zu erlegen sind, zum vollen Nennwert anzunehmen. 507.) Mit anderen Worten: Steuerfundation eines Papiergeldes ist das Vertrauen der Bevoelkerung, dass sie mit diesen Zahlungsmitteln Steuern zahlen kann oder - anders ausgedrueckt - das Vertrauen, dass der Staat genuegend viel Steuern erheben wird. Dieses Vertrauen koennen auch solche Staaten oder Gewalten rechtfertigen, die nicht im geringsten zahlungsfaehig im aelteren Sinne des Wortes sind. Hat ein Papiergeld Steuerfundation, so laeuft es nicht nur unter denen um, die gerade Steuern bezahlen muessen. 508.) Schon Adam Smith kannte diese Art der Fundierung von Zahlungsmitteln: "Wenn ein Fuerst verordnete, dass ein gewisser Teil der Steuern in einer bestimmten Art von Papiergeldes entrichtet werden muessen, so koennte er dadurch diesem Gelde einen bestimmten Wert geben, selbst wenn der Wiederzahlungstermin ganz vom Willen des Fuersten abhaengt." (Wealth of Nations".) Warum soll dieses Papiergeld keinen allgemeinen Zwangskurs besitzen? 509.) Die Steuerfundation bedeutet einen nur teilweisen Zwangskurs, den gegenueber den Steuerkassen. Ein allgemeiner Zwangskurs wuerde dem Staatdpapiergeld eine allgemeine Schuldnerfundation geben. Jeder koennte damit alle seine Schulden, nicht nur seine Steuerschulden, zum Nennwert bezahlen. Der Staat koennte daraufhin viel mehr Papiergeld ausgeben, als durch seine Steuereinnahmen gerechtfertigt ist, d.h., eine Inflation, eine Ueberemission mit entsprechender Entwertung, wird moeglich gemacht. 510.) Bei Zwangskurs ist das Zahlungsmittel gleichzeitig Werttraeger und Wertmass, d.h., eine Inflation des Werttraegers fuehrt dann gleich zu einer Inflation des Wertmasses. Da alle Preise in diesem Wertmass auszuzeichnen sind und die Zwangkurs-Werttraeger zum Nennwert anzunehmen sind, fuehrt eine Ueberemission dieser Zahlungsmittel zur einer allgemeinen und andauernden Preissteigerung, von der Geldseite her. 511.) Ein zuviel emittiertes zwangskursfreies Zahlungsmittel dagegen kann zwar selbst entwertet werden, hat aber keinen Einfluss auf das allgemeine Preisniveau, weil es nicht gleichzeitig Wertmass ist. 512.) Motive zu einer Inflation besitzt jede Staatsregierung genuegend, gibt es doch nur selten Proteste gegen diese heimliche Sonderbesteuerung aller Glaeuger, die als administrative Massnahme, ohne Zustimmung des Parlamentes durchgefuehrt werden kann. Kurz: Ohne einen allgemeinen Zwangskurs ist eine Inflation unmoeglich (Und die Politiker muessten sich durch hoehere Steuern und Zwangsanleihen noch mehr unpopulaer machen. - J.Z., 18.3.02.) 513.) Waehrend ueber den Zwangskurs und seine Wirkung heute in kaum einer Universitaet der Welt etwas gelehrt wird, waren die Nachteile der Papiergeldwirtschaft noch vor wenigen Jahrzehnten fast jedem Oekonomisten bekannt. Der Begriff Inflation war noch nicht gebraeuchlich. Sie behandelten die Geldentwertung unter der Rubrik '"Zwangskurs" und zwar nicht etwa als eine Besonderheit, sondern als eine selbstverstaendliche Erscheinungsform des Zwangskurses: "Wirtschaftsstoerungen, Interessen- und Rechtsverletzungen, korrumpierender Spielgeist und wildes Boersentreiben, Verschwendungssucht und Unwirtschaftlichkeit sind stets mehr oder weniger in Begleitung der Papiergeldwirtschaft." - Adolf Wagner. 77 514.) "Der Zwangskurs, eine Massregel die in der ueberwiegenden Zahl der Faelle den Zweck hat, gegen den Willen der Bevoelkerung, meist durch einen Missbrauch der Muenzhoheit oder des Notenregals entstandene pathologische (also exceptionelle) Formen von Umlaufsmitteln, durch einen Missbrauch der Justizhoheit dem Verkehr aufzudraengen oder in demselben zu erhalten, kann unmoeglich zum Begriff des Geldes oder wohl gar des vollkommenen Geldes gehoeren." - Carl Menger, in der 3. Auflage des Handwoerterbuchs der Staatswissenschaften. 515.) Noch interessanter ist eine kleine Bemerkung von Laves, der im Jahre 1890 in seinem: Buch "Die Warenwaehrung" sagt: "Wir sehen natuerlich ab von den excessiven Schwankungen des Geldwertes bei einer Papiergeldwaehrung. Eine solche Waehrung, ist geradezu ein Hohn auf die Forderung, dass der Wertmasstab unveraenderlich sein solle. Alle Nachteile der Geldwertschwankungen treten hier in einem mehrfach verstaerkten Masse auf. Bereits in maessig erregten Zeitperioden befindet sich dank dieser wunderbaren Einrichtung ein derartiges Land in einem fortdauernden Fieberzustande. Eine Illustration der ungeheueren Nachteile bieten gegenwaertig die Zustaende in Argentinien." In den damaligen Zeiten musste man also auf Argentinien hinweisen, wenn man erklaeren wollte, was eine Inflation ist. (Zufaellig, jetzt wieder einmal! - J.Z., 18.3.02.) 516.) Dass der Staat seine eigenen Steuergutscheine (genauer: Steuervorwegnahmescheine) zum Nennwert, unabhaengig von ihrem Kurswert annehmen muss, d.h., dass sie ihm gegenueber Zwangurs besitzen muessen, versteht sich eigentlich von selbst: Jeder muss natuerlich seine eigene Schuld anerkennen, indem er sie als Zahlungsmittel gegen sich gelten laesst. "Das Papiergeld soll nun aber freilich wenigstens gegen den Aussteller Zwangskurs zu dem ihm beigelegten Nennwert haben, namentlich wenn der Staat sich verpflichtet, solches Papiergeld bei den an den Staat zu entrichtenden Zahlungen statt baren Geldes zu nehmen, z.B., bei der Steuerzahlung, wird der Kurs des Papiergeldes sich auf der Hoehe des Nennwertes halten." - Prof. Dar. Felix Dahn: "Deutsches Rechtsbuch." 517.) Uneingeschraenktes Ablehungsrecht des Volkes gegenueber angebotenem Papiergeld macht jeden Missbrauch des Emissionsrechtes durch den Fiskus oder Privatpersonen unmoeglich. Wann ist die Emission von Steuergutscheinen einzustellen? 518.) Die richtige Hoechstgrenze fuer die freie Emission wird durch den freien Kurs angegeben. Sobald der Kurs auf 99 %, gesunken ist, ist der Verkehr ausreichend mit Steuerzahlungsmitteln versehen. Die Emission ist dann solange einzustellen, bis der Kurs wieder auf pari mit der Waehrungseinheit steht. 519.) Wuerde der Staat Papiergeld ausgeben, einem Disagio zum Trotz, so wuerde er sich damit nur selbst schaden, denn die Steuerzahler wuerden es ihm zum Nennwert anbieten, um Steuerschulden zu begleichen oder Steuervorauszahlungen damit zu leisten. Er haette dann also stets einen sicheren Verlust in Hoehe des Disagios der Steuergutscheine. 520.) Ueber die durch Steuervorauszahlungen entstandenen Steuerguthaben sind Anleihestuecke auszugeben, deren Goldwert garantiert werden muss und deren Kurs durch Uebertragbarkeit und Zinszahlung auf pari gehalten wird, sowie durch Verwendbarkeit zur Steuerzahlung nach ihrer Faelligkeit. Wertbestaendiges Papiergeld kann nur auf kurzfristige Steuerforderungen hin ausgegeben werden 521.) Staatspapiergeld, das nicht durch das kurzfristig zu erwartende Steueraufkommen gedeckt ist, hat keinen ausreichenden Ruecktrom, keine ausreichende Verwendbarkeit und damit keinen Abnehmer. Das Angebot eines so konstruierten Zahlungsmittels fuehrt zwangslaeufig zur Entwertung dieses Zahlungsmittel. 78 522.) Das augenblickliche Angebot an Steuerfundationsgeld muss immer in einem angemessenen Verhaeltnis zu der augenblicklichen oder kurzfristig zu erwartenden Nachfrage danach fuer Zwecke der Steuerzahlung stehen. Sind die Steuern zu gering oder erst in laengerer Zeit faellig, dann koennen nur entsprechend weniger Steuergutscheine ausgegeben werden. 523.) Benoetigt der Staat mehr kurzfristige Mittel, als er sich auf diese Weise verschaffen kann, d.h., sinkt der Kurs auf 99% bevor er genuegend Zahlungsmittel ausgeben konnte, so muss er die Steuern erhoehen und dann weitere Zahlungsmittel ausgeben, bis erneut deren Kurs auf 99 sinkt. 524.) Steuerfundation verleiht dem Papiergeld, wie Lorenz von Stein anscheinend als erster festgestellt hat, den Pariwert fuer einen Betrag wenigstens gleich den Steuereinnahmen auf drei Monate, auch ohne allgemeinen Zwangskurs. Kein Monopol fuer die Emission derartiger Zahlungsmittel 525.) Emissionsfreiheit heisst, dass Zahlungsmittel ueberall, wo sie benoetigt werden, geschaffen werden duerfen. Es sollte deshalb keine oeffentliche Kasse ein Monopol zur Ausgabe von Steuerfundationsgeld besitzen. Die verschiedenen exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen werden voraussichtlich ihre eigenen Emissionsanstalten gruenden. Gemeindeverwaltungen werden es, wenn sie es fuer noetig halten, ebenso ausgeben wie Bundesfinanzaemter. (Vergl. die Ausgabe von Schwundgeld mit Steuerfundation in Woergl, waehrend der Weltwirtschaftskrise.) 526.) Emissionsfreiheit bedeutet gleichzeitig: eine dezentralisierte Ausgabe derartiger Geldzeichen und damit eine gleichmaessigere Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln. Bei der heutigen zentralisierten Geldausgabe wurde haeufig beobachtet, dass manche Gegenden besser und andere schlechter mit Zahlungsmittsln versorgt wurden. Goldrechenwaehrung 527.) Zu einem Goldwert-Zahlungsmittel wird ein Papiergeld mit Steuerfundation durch eine Verpflichtung auf den Scheinen von etwa folgendem Wortlaut: "Diesen Schein ueber 20 Mark nimmt jede oeffentliche Kasse so an, wie sie ein Goldstueck vom gleichen Nennwert annehmen wuerde." Aufgeld bei Steuerzahlung mit anderen Zahlungsmitteln 528.) Um den Pari-Stand dieses Papiergeldes noch mehr zu sichern, koennte der Finanzminister bestimmen, dass. alle oder ein Teil der Steuern in diesem Papiergeld zu leisten sind, anderfalls ist ein Aufgeld zu zahlen. 529.) Gelangen daraufhin andere Arten von Zahlungsmitteln bei der Bezahlung von faelligen Steuern und sonstigen Abgaben in den Besitz der Steuerkassen so sind sie schon am naechsten Tage zum Ankauf der noch umlaufenden eigenen Steuergutseheine zu verwenden. Beschraenkte Gueltigkeit der Steuergutscheine? 530.) Die Steuerfundationsscheine brauchten nicht nach einer bestimmten Zeit ungueltig zu werden. Je mehr Scheine gehortet oder gar vernichtet werden, um so mehr koennten Staat und Gemeinden ausgeben, weil die Scheine dann immer noch nicht das Disagio erhalten, das sie ohne Hortung laengst erhalten haetten. Sollte die Hortung jedoch ploetzlich aufhoeren, so bestehen zwei Moeglichkeiten, ein groesseres Disagio zu vermeiden: 1. Der Staat kann Steuervorauszahlungen annehmen. 2. Er kann eine wertbestaendige Anleihe auflegen, die mit dem Steuerfundationsgeld zum Nennwert gezeichnet werden kann. Durch eine Beschraenkung der Umlaufszeit auf etwa 6 Monate koennen aber auch diese Faelle weitgehend vermieden werden. 79 Oeffentlichkeit aller Geschaeftsvorgaenge betreffend die Emission von Steuergutscheinen 531.) Alle oeffentlichen Koerperschaften, die Steuerfundationsgeld ausgeben, haben moeglichst taeglich den Betrag der von ihnen geforderten und die auf diese faelligen Forderungen nicht eingegangenen Steuern anzugeben, sowie den Betrag der ausgegebenen Gutscheine und ihren Verkehrswert. Zusammenfassung 532.) Im Grunde genommen sind alle Arten von heutigem Papiergeld nur Steuerfundationsgeld, d.h., ihr Wert besteht letzten Endes darin, dass man damit Steuerquittungen kaufen kann. 533.) Das heutige Steuerfundationsgeld besitzt allerdings einige schwerwiegende Fehler: a) Es ist das einzige erlaubte Barzahlungsmittel und reicht nicht aus, alle erwuenschten Austauschaktionen zu vermitteln. b) Es ist gleichzeitig Zahlungsmittel und Wertmass: Es besitzt Zwangskurs (Annahmezwang und Zwangswert). c) Es wird zentralisiert ausgegeben, wodurch viele Wirtschaftsbereiche unzureichend versorgt werden. Diese Fehler und die sich daraus ergebenden unheilvollen Folgen fuer jede Volkswirtschaft sollte das kuenftige Steuerfundationsgeld vermeiden. 534.) Die Emission von Geldzeichen wird kuenftig frei sein und dezentralisiert von so vielen Ausgabestellen vorgenommen werden, wie noetig erscheint. Die Aufhebung des Monopols beseitigt den Mangel an Steuerzahlungsmitteln. Die Trennung des Wertmasses vom Werttraeger durch Einfuehrung der Goldrechenwaehrung ermoeglicht eine wertbestaendige Rechnung. Der freie Kurs der Zahlungsmittel verhindert eine Ueberemission und damit eine Inflation. Kuenftig wuerden Finanzminister in von Wirtschaftskrisen betroffenen Laendern - falls es nach Einfuehrung der Emissionsfreiheit ueberhaupt noch Wirtschaftskrisen geben koennte - sich keine Sorgen mehr um auf Grund der Krise entstandene Steuerrueckstaende machen. Sie wuerden sich vielmehr ueber these Guthaben freuen, sie mit Hilfe des oben geschilderten Systems zu Bargeld machen und so wesentlich zur Beseitigung der Krise beitragen. Goldrechenwaehrung beim Bestehen eines freien Marktes fuer Gold und alle anderen Metalle die als Wertmasse und auch als gemuenzte Zahlungsmittel dienen koennen 536.) "Nicht das Gold ist schlecht geworden, sondern die Bankdirektoren. - Prof. Dr. Heinrich Rittershausen 537.) Welches sind die Eigenarten einer Goldrechenwaehrung und eines freien Goldmarktes? a) Wertmass ist die Gewichtseinheit Gold auf dem freien Markt. a) Die Einloesung aller auf Gold lautenden Scheine in Gold findet nur auf dem freien Markt statt. a) Jeder hat das Recht, Goldstuecke zu besitzen und zur Zahlung anzubieten. Heute sind infolge der Anti-Gold-agitation viele ueberzeugt, Gold sei eine juedische oder diabolische Erfindung. Deshalb sollten Goldstucke heute nicht mehr dem Zwangskurs unterliegen, Nach zwei oder drei Jahren der Erfahrung mit allen moeglichen Wertgrundlagen mag es anders gehalten werden. 80 Notwendig ist der Zwangskurs fuer Gold nicht. Fast jeder ist ohnehin zufrieden, Goldstuecke zu erhalten, oft sogar bereft, bei Zahlung in Gold besondere Vorteile einzuraeumen. 538.) Jeder hat das Recht, Goldstuecke als Zahlungsmittel anzunehmen oder anzubieten, wenn er sie besitzt. Keiner besitzt einen Rechtsanspruch auf Zahlung in Gold. Goldmuenzen sind und werden nie so zahlreich sein, um alle Zahlungsvorgaenge damit bestreiten zu koennen. Um den Schuldner or der Schwierigkeit, ja manchmal Unmoeglichkeit, in Goldstuecken, zu zahlen, zu bewahren, wird der Rechtsanspruch der Glaeubiger auf Zahlung in Goldstuecken aufgehoben und durch den Anspruch auf Verrechnung in Goldwerten ersetzt. Alle Feinde der Goldwaehrung verwechseln die Goldmuenzen und ihre kommerziellen sowie ihre wirtschaftlichen Eigenschaften mit dem Rechtsanspruch der Glaeubiger of Goldmuenzen. Nach Aufhebung des Rechtsanspruches auf Geld ist die Menge der zirkulierenden und der gehorteten Goldstuecke unwesentlich. Vertraege, die eine Zahlung in Gold vorsehen, muessen eine Ruecktrittspraemie enthalten. 540.) Jeder hat das Recht, Goldstuecke als Wertmass anzuwenden. Ladenbesitzer duerfen z.B. ihre Waren, in Goldpreisen auszeichnen. Dazu gehoert auch das Recht, in alle Schuldvertraege (Lohn-, Miet- und Darlehensvertrage) Wertbestaendigkeitsklauseln einzusetzen, die eine bestimmte Menge Feingold in Muenzform oder Barren zugrundelegen. Die Aufhebung des Rechtsanspruches auf Gold bedeutet hierbei, dass jedermann in Goldwert rechnen darf, d.h., man kann sich in Gold verschulden, nicht etwa, indem man sich verpflichtet, Gold zu einem bestimmten Termin in bestimmter Menge zu liefern, sondern nur, dem Glaeubiger einen bestimmten Goldwert zurueckzuzahlen. 541.) Dieses Recht schliesst das Recht ein, Zahlungsmittel auszugeben, die auf Goldwert lauten, in denen aber keine Einloesung, in Goldversprochen wird. Der Emittent erklaert sich nur bereit, sie in seinem Zahlungsverkehr ebenso wie eine bestimmte Gewichtsmenge Feingold anzunehmen. 542.) Die staatlichen Muenzstaetten werden verpflichtet, gegen Zahlung der Praegekosten, Goldbarren in unbeschraenktem Umfange zum Umpraegen entgegenzunehmen. 543.) Jeder hat das Recht, Goldstuecke zu praegen und praegen zu lassen, vorausgesetzt, Gewicht, Feingehalt, Durchmesser, Staerke und Emittent sind angegeben. Der Preisunterschied zwischen Barren und Muenzen bleibt dadurch gering. 544.) Jeder hat das Recht, typisierte Barren aus Edelmetall herzustellen, herstellen zu lassen und frei mit ihnen zu handeln. 545.) Aufzuheben sind alle Goldpraegungs- und Goldausfuhrverbote sowie alle staatlichen Preis-, Melde- und Ablieferungsvorschriften betreffend Gold. 546.) Die unter Ausbeutung der Steuerzahler angelegten staatlichen Goldhorte sind aufzuloesen, indem diese Goldbestaende gemuenzt und zur Bestreitung der Staatsausgaben verwendet werden. Fuer den Zeitraum, in dem die Staatsausggben aus diesen Mitteln bestritten werden koennen, sind alle sonst faellig werdenden Steuern zu erlassen. 547.) Oeffentlichkeit des Handels mit Gold und Bekanntmachung der bezahlten, der angebotenen und der geforderten Preise sowie der Umsaetze sind fuer den freien Goldmarkt wesentlich. (Ebenso alle Steuern of Kaeufe und Verkaeufe von Gold als Ware. - J.Z., 18.3.02.) 548.) Fuer ein Land mit wirklich freiem Goldmarkt und freier Auspraegung von Goldbarren, ist die Beschaffung von Gold kein, Problem. Das Gold stroemt dorthin, wo es die groesste Kaufkraft ausueben kann, es sei denn, es wird mit Gewalt daran gehindert. Dadurch findet eine genuegend gleichmaessige Verteilung statt. 549.) Waere die Umstellung schwierig? Bei voelliger Freiheit werden unvermeidlich Schuldvertraege, z.B. auch Hypotheken, auf Goldmark umgestellt werden. Noch bevor es allgemein bemerkt wird, ohne dass Kaufkraft verloeren geht und ohne dass der Fiskus weniger Steuern erhaelt oder mehr, ist die alte Goldwaehrung wieder eingefuehrt und nur ihre Auswuechse fehlen: 550.) a: die Verpflichtung der Zentralbank oder anderer Banken, Goldstuecke zahlen zu muessen, wenn es verlangt wird, b: die Notwendigkeit fuer Banken und indirekt fuer alle anderen Kreditgeber, die Kreditgewaehrung einzuschraenken, wenn Gold ins Ausland abfliesst. 81 551.) Eine Edelmetallwaehrung, bei welcher keine Edelmetallmuenzen umlaufen, kann sich auf die Dauer nicht halten. Sie geht am berechtigten Misstrauen gegen sie zugrunde. Jederman muss das Recht haben, mit seinen Papierscheinen auf dem Edelmetallmarkt dem Metallwert seines Papiergeldes festzustellen, nicht nur durch Anfrage, sondern durch realer Umtausch. Allein dadurch kann die Waehrung Vertrauen gewinnen. 552.) Die gleichen Grundsaetze gelten fuer Silbermuenzen und Silberbarren Beide Wertmasse koennen nach dem System der Parallelwaehrung - freier Kurs zwischen ihnen - ohne Schwierigkeiten nebeneinander benutzt werden. 553.) Jeder soll aber auch die Freiheit haben, irgendeine andere Grundlage als Gold oder Silber zu vereinbaren. (Freiheit in der Wahl des Wertmasses.) Die Erfahrung wird allerdings zeigen, dass Gold bei weitem das kleinaste Uebel ist, fuer Schuldner und fuer Glaeubiger, wenn und solange alle obigen Rechte gewahrt bleiben. Freihandelsystem, eingefuehrt durch Freihaefen und Freihoefe 554.) "Aktive und passive Handelsbilanzen existieren nur in der Einbildung der Leute und in den Maengeln der Handelsstatistik." - T. Die Grundziele des Freihandels 555.) Aufhebung der Zoelle auf Einfuhren und Ausfuhren und der Aussenhandelsmonopole. Aufhebung aller Ausfuhr-Subventionen, Preisvorschriften fuer den Aussenhandel und aller Kontingentierungsvorschriften, aller Einfuhr - und Ausfuhr-Lizensierungem und Devisenbeschraenkungen. Grundsaetze und Tatsachen auf die sich die Freihaendler stuetzen 556.) Die Zahlungsmittel, mit denen die Einfuhr bezahlt wird und seien es selbst Goldmuenzen statt der heute allgemein ueblichen papiernen Zahlungsmittel, stroemen unvermeidlich frueher oder spaeter zurueck und fuehren einen entsprechenden Export herbei. 557.) Einfuhr und Ausfuhr sind dadurch ebenso unzertrennlich wie Ein und Ausatmen und Tag und Nacht. Keine Regierung braucht sich daher um die Aufrechterhaltung der sogenannten Handelsbilanz zu kuemmern. 558.) Sie sollte dies auch schon deshalb nicht, weil sie an der Erzielung von Gewinnen niemals so interessiert sein wird, wie die Aussenhandelskaufleute selbst. 559.) Auch die Aufnahme von Krediten aus dem Ausland ist Sache und Risiko derer, die ihn geben und nehmen. Keine Regierung braucht oder sollte sich darum kuemmern. 560.) Nach Aufhebung der oben erwaehnten Wirtschaftshemmnisse und Wirtschaftsgrenzren wird die Arbeitsteilung zwische den Voelkern erweitert, mit denselben guenstigen Folgen fuer den allgemeinen Lebbensstandard und die wirtschaftliche Entwicklung, die die Aufhebung der Zollschranken im Land frueher bewirkt hat. Es handelt sich ja tatsaechlich nur um die Durchfuehrung derselben Massnahme auf hoeherer Ebene. 561.) Die durch Einfuehrung des Freihandels verbesserte Arbeitsteilung bewirkt, dass jeder schliesslich das herstellt, was er mit geringster Muehe und am billigsten herstellen kann, und dass die Konsumenten die Moeglichkeit haben, die besten und billigsten Waren zu kaufen und so ihren Lebensstandard zu heben. 562. Der durch den Freihandel eingefuehrte internationale Wettbewerb fuehrt zu einer besseren und billigeren Waren. Welchen Einfluss der Freihandel auf die Herbeifuehrungz des Weltfriedens haben wuerde, wurde bereits oben geschildert. (Ein klassisches und doch vergessenes und noch nicht uebersetztes Buch hierueber ist, anscheinend: Henri Lambert, Pax Economica. La Liberte des Echanges Internationaux, Fondement necessaire et suffisant de la Paix universelle et permanente, 1920, 321 S., reproduziert in PEACE PLANS 611.) 82 Das Ideal der Schutzzoellner 563.) Es besteht hauptsaechlich darin, moeglichst wenig im Ausland zu kaufen, daraufhin teuer im Inland zu kaufen, den daraus sich ergebenden niedrigeren Lebensstandard zu akzeptieren und moeglichst viel ins Ausland abzusetzen, d.h., das Warenangebot im Inland noch mehr zu verknappen und somit die Waren allgemein zu verteuern und auserdem den Verkaufserloes nicht zu verwerten, durch Einkauf im Ausland, sondern, stattdessen, langfristige Kredite damit an Auslaender zu geben, Kredite, um die sich viele Inlaender vergeblich bemuehen. Sobald dann nach einigen Jahren die auslaendischen Kreditnehmer anfangen, die Kredite zurueckzuzahlen, was letzten Endes nur durch Warenlieferungen ihrerseits geschehen kann, erlaesst man ihnen die Rueckzahlung lieber, als Waren von ihnen anzunehmen, d.h., man hat dann im Grunde genommen seine eigenen Exportprodukte verschenkt. (Das ganze laeuft dann unter dem hochtrabenden Namen von "Aussenhandelspolitik". - Auch sie ist das Problem und nicht die Loesung. - J.Z., 19.3.02.) 564.) Um die Durchfuehrung dieses unsinnigen Systems zu erreichen, sind die Schutzzoellner zu vielen Untaten bereit: Z.B., Schnueffeleien in Privatgepaeck, Auferlegung hoher Strafen fuer Zollhinterziehung, bis zur Erschiessung von Schmugglern gehend, die versuchen, zu fluechten, sowie Verschlechterung der Waehrung, um den Export zu erhoehen und den Import zu vermindern. Unvermeidlich bringt dieses System eine weitgehende Korruption mit sich und eine Art bestaendigen Kriegszustandes zwischen den Staaten. Diese Kriegfuehrung geschieht dadurch, dass man dem Handel anderer Voelker grossen Schaden zufuegt, ohne Ruecksicht darauf, das das eigene Volk dabei jedesmal einen ebensogrosse Nachteil erleidet. Die subventionierten bzw. gar verschenkten Exported und die Vorteile die der Empfaenger davon hat, stehen in keinem Verhaeltnis zu dem Schaden, der auch ihm durch Einschraenkung des freien Handels entsteht, und wird mehr als ausgeglichen durch die Steuerbetraege, die seine Regierung ihm zur Finanzierung der Exportsubventionen des eigenen Landes auferlegt. Manchmal werden durch den Handelskrieg sogar wirklische Kriege herbeigefuehrt, wie z.B. zwischen Japan und den U.S.A., vor dem 2. Weltkrieg. (Vor dem 1. Weltkrieg glaubten viele, dass England und Deutschland scharfe Gegner im Aussenhandel waeren, waehrend sie doch in Wirklichkeit gegenseitig ihre besten Kunden waren. Dieser Irrtum des Protektionismus befoerderte auch damals den Krieg, der allgemein durch Unwissenheit, Gleichgueltigkeit, Vorurteile und unrechtmaessige Institutionen herbeigefuehrt und moeglich gemacht wird. - J.Z., 19.3.02.) Freihandel und Toleranz 565.) Das Menschenrecht, freien Handel zu treiben, gibt jedermann das Recht, aber verpflichtet Niemand, die Vorteile des Freihandels fuer sich in Anspruch zu nehmen. 566.) Die Mehrheit ist heute immer noch schutzzoellnerisch gesinnt, d.h., sie stimmt fuer schutzzoellnerische Abgeordnete und wuerde auch bei einer Volksabstimmung, ohne ausreichende vorangegangene Aufklaerung, zu Gunsten des Schutzzollsystems stimmen. 567.) Dennoch nimmt fast jeder Schutzzoellner, wenn er die Grenze passiert, jede Gelegenheit wahr, die Zollbestimmungen zu umgehen, d.h., mit Worten erklaert sich fast jeder Schutzzoellner fuer den Schutzzoll und, gleichzeitig, durch seine Handlungen, dagegen. 568.) Auf welche Weise kann nun die aufgeklaerte Minderheit die Vorteile des Freihandels sofort fuer sich in Anspruch nehmen, ohne vorher die Vorurteile der Mehrheit muehsam austilgen zu muessen und wie kann sie den; Freihandel so propagieren, dass auch die Mehrheit ihm schliesslich zustimmt? 569.) Das Toleranzprinzip, in seiner neunen Fassung, das Austrittsrecht, die Experimentier- und die Vertragsfreiheit weisen hier auf einen Ausweg hin. Diese neuen Menschenrechte geben der aufgeklaerten Minderheit die Moeglichkeit, inmitten einer Mehrheit von Schutzzoellnern die Vorteile des Freihandels auf eigene Kristen und eigenes Risiko zu geniessen und zu demonstrieren und auf die "Vorteile" des "Schutzes" zu verzichten, ebenfalls auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Auf eigene Kosten und eigenes Risiko geschieht es schon deswegen, weil die Freihaendler ja nur ueber ihre eigenen Produkte, ihr eigenes Kapital und ihre eigene Kaufkraft Sowie ihre eigenen Dienstleistungen verfuegen koennen. 570.) Die Freihaendler koennen den Freihandel unter sich entweder in Form eines toleranten wirtschaftlichen Experimentes oder, auf Grund des Austritts- und Vereinigungsrechtes, in Form einer freihaendlerischen, exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft verwirklichen. 83 571.) Wuerden die Schutzzoellner Recht haben, dann wuerden diese Freihaendler durch ihr Verhalten nur sich selbst schaedigen und deshalb ihr Unternehmen bald aufgeben und endlich ueberzeugte Protektionisten werden. Mit welchen Argumenten will man daher die Handelsfreiheit weiterhin unterdruecken? Vorbilder 572.) Sowohl diejenigen, die den Freihandel fuer sich in Form eines toleranten wirtschaftlichen Experimentes durchfuehren, wie diejenigen, die freihaendlerische exterritoriale Rechtsgemeinschaften gruenden wollen, werden Institutionen errichten vergleichbar den heute noch vorhandenen Freihaefen und den Freihoefen und freien Messen des Mittelalters. 573.) Einige der heute noch vorhandenen Freihaefen und Freibezirke sind in Hamburg, Bremen, Singapur, Penang, New York, Colon und New 0rleans. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass Waren in sie zollfrei ein- und ausgefuehrt, in ihnen gelagert, verladen und z.T. auch bearbeitet werden koennen. In Colon und Hamburg, z.B., sind im Freibezirk des Hafens groessere Industrien zu finden. Selbst die Gegner des Freihandels nehmen in der Regel die Vorteile eines Freihafens gern fuer sich in Anspruch. Weitere Besipiele sind die nach dem zweiten Weltkrieg von den Besatzungsmaechten in Deutschland und Japan eingerichteten Einkaufsstellen und Clubs. Einzelheiten ueber die zu gruendenden Freibezirke 574.) Die lokale Organisation der Freihaendler bestimmt einen geeigneten Umschlagplatz mit Lagerhaeusern, Ausstellungs- und Verkaufsraeumen. Dann schliesst sie entweder im eigenen Namen oder im Auftrag einzelner Mitglieder Aussenhandelsgeschaefte, z.B., Importgeschaefte ab. Sie trifft Vereinbarungen ueber den Transport der erworbenen Waren zum Umschlagplatz, gruendet evtl. auch eine eigene Transportorganisation. 575.) Schliesslich verkauft sie die eingefuehrten Waren an ihre Mitglieder. Um sich moeglichst rasch vergroessern zu koennen, wird sie Verkaeufe an Nichtmitglieder ablehnen. Jeder, der die Vorteile, die das Freihandelssystem bietet, in Anspruch nehmen will, soll sich also offen zum Freihandel bekennen muessen. 576.) Nicht nur Verkaufsstellen fuer zollfreie Gueter sollten gegruendet werden, sondern auch zollfreie Industrien sind anzustreben, d.h., ganze Industrieunternehmungen, die Zollfreiheit wuenschen, um die fuer ihre Produktion benoetigten Rohstoffe, Halbfabrikate oder Maschinen billiger vom Ausland einfuehren und ihre Fertigrodukte auch zollfrei ausfuehren oder an interne Mitglieder zu verkaufen, sollten ihre Betriebe zu zollfreien Unternehmen erklaerenn duerfen. Vorbild: Industrieviertel im Hamburger Freihafen. 577.) Voraussichtlich wird es sich bei der Errichtung von Freihaefen und Freihoefen der vorgeschlagenen Art nur um eine Uebergangsmassnahme handeln. Wenn jeder Einzelne die Moeglichkeit hat, fuer sich selbst zu entscheiden, ob unbeschraenkte Einfuhr und Ausfuhr fuer ihn vorteilhaft ist oder nicht, dann wird sich bald jeder einer der Freihandelsgemeinschaften anschliessen, d.h., der Freihandel wird sich dann allgemein durchsetzen. 578.) Die Anzahl dieser Freihandels-Umschlagplaetze sollte nicht von vornherein zahlenmaessig begrenzt werden. Wahrscheinlich aber werden die Freihaendler sich damit begnuegen, je eine solche Staette fuer etwa 10.000 Einwohner einzufuehren. Diese Freihoefe werden die Vorteile des Freihandels so propagieren, dass sie sich schliesslich ueberfluessig machen. Vielleicht sollten deshalb die noetigen Raeumlichkeiten von vornherein nur fuer etwa 6 Monate gemietet werden. 579.) Im Uebergangsstadium werden sich den Freihandels-Umschlagplaetzen auch die Einzelhandelssgeschaefte nach und nach anschliessen, natuerlich immer unter der Verpflichtung, zollfreie Waren nur an Mitglieder zu verkaufen. (Vergl. das jetzt schon weit verbreitete Vorbild der "duty-free shops" fuer international Reisende. - J.Z., 19.3.02.) 84 Vermeintlich notwendige Schutzzollmassnahmen zu treffen ist Sache der Schutzzollanhaenger 580.) Es liegt in der Natur dieser Institutionen und der ihnen zugrundeliegenden Prinzipien, dass sie und alle ihre Mitglieder keinen Zoll-, Devisen- und anderen "Schutz" -Vorschriften unterworfen sind. 581.) Was die Schutzzoellner verlangen koennen, ist, dass sich die Freihaendler ihnen gegenueber als Mitglieder einer Freihandelsorganisation ausweisen. Vorbild: Gesandtschaftsmitglieder und die Immunitaet ihres Gepaecks und ihrer Clubs. 582.) Die Freihandelsorganisation wird es zulassen, dass die Schutzzoellner Zollschranken um ihren Umschlagplatz herum anlegen, natuerlich auf Kosten der Schutzzoellner, die ja glauben, diese Schranken seien zu ihrem Vorteil. Die Organisation wird ferner bereit sein, die Transporte, die sie erwartet, vom Absende- bis zum Empfangsort von Zollbeamten versiegeln zu lassen. 583.) Sie hat nichts dagegen, wenn die Schutzzoellner alle Nichtmitglieder scharf bestrafen, die irgendwie zollfreie Waren gekauft haben. Jedoch die Zurechtweisung und ggf. Bestrafung (Vertragsstrafe) ihrer Mitglieder, die in diesen Faellen gegen die Anweisung der Gesellschaft gehandelt haben, nicht an Aussenstehende zu verkaufen, behaelt sie sich selbst vor. 584.) Jede Freihandelsorganisation wird auch jederzeit bereit sein soweit es ihr Geschaeftsverkehr erlaubt - den Schutzzoellnern Auskunft zu erteilen, wer ihre Mitglieder sind, wann, von wo und in welchem Umfange sie Einfuhren erwartet. 585.) Sie wird ebenfalls grundsaetzlich bereit sein, ehemalige Zollbeamte als Angestellte, Lagerarbeiter oder Nachtwaechter anzustellen. Der schliesslich sich durchsetzende Freihandel wird den Umfang des internationalen Handels vervielfachen. Die sich daraufhin ausweitenden Handelsgesellschaften werden fruehere Zollbeamte gern als Arbeitskraefte annehmen. Was werden diese Freihandelsorganisationen als Zahlungsmittel verwenden ? 586.) Wirkliche Freiheit im Aussenhandel bedeutet u.a. auch, dass man jede Art von Zahlungsmitteln verwenden kann sowie jede Art von Wertmass. Die Freihaendler werden daher jede Art von Zahlungsmitteln und Verrechnungsmethoden anwenden, mit denen ihre Geschaeftspartner einverstanden sind. Welche Zahlungsmittel sie auch immer anwenden moegen, die Schutzzoellner werden niemals zu Recht darueber klagen koennen, dass sie direkt oder indirekt durch diese Zahlungsweise geschaedigt wuerden. Im Folgenden werden die verschiedenen Moeglichkeiten der Bezahlung von Importen einzeln eroertert. 587.) Bezahlung mit Devisen: Die Freihaendler werden nur die Devisen verwenden, die sie selbst durch Exporte erworben haben oder die sie auf dem mehr oder weniger freien Markt der Schutzzoellner guenstig erwerben koennen. Wenn die schutzzoellnerische Regierung ihnen Devisen grundsaetzlich verweigert, werden sie dagegen nichts einzuwenden haben, sind sie doch nicht auf diese Devisen angewiesen. Alle Devisen, die die Freihaendler verwenden, haben entweder sie selbst oder andere "Inlaender" (Auch dieser Begriff ist nach Einfuehrung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen ueberholt) fuer Exporte erhalten oder als Darlehen, die spaeter einmal durch Exporte zu begleichen sind. Wenn sie diese Devisen jetzt zur Bezahlung von Importen verwenden, so steht von Zeitdifferenzen abgesehen, jedem mit Devisen bezahlten Import ein ebensogrosser Export gegenueber. Die Schutzzoellner koennen daher gegen diese Zahlungsweise nichts einzuwenden haben. 588.) Bezahlung mit dem z.Zt. umlaufenden Staatspapiergeld: Wenn Importe mit dem inlaendischen Papiergeld bezahlt werden, geschieht kein Unglueck, sondern der oben geschilderte Fall geschieht umgekehrt: Der Import verursacht und ermoeglicht den Export. Fuer jede ins "Ausland" gestroemte Staatsbanknote gibt es letzten Endes nur eine Verwendung: Die Benutzung als Zahlungsmittel im Inland. Sie muss zurueckstroemen, um verwertet werden zu koennen, sie muss also einen entsprechenden Export herbeifuehren. 85 589.) Die Freihaendler werden den von den Regierungen vereinbarten internationalen Wechselkurs nur insofern anwenden, als er mit dem freien Marktkurs uebereinstimmt. Das von ihnen verwandte Papiergeld koennte daher, wenn die mit ihm bezahlten Importe umfangreich sind und es nicht gleich zur Bezahlung von Exporten zurueckstroemt, ein betraechtliches Disagio erleiden. 590.) Waere dies ein Nachteil? Nein, denn je groesser das Disagio ist. um so groesser wird das Interesse fuer alle Auslaender, sich diese Zahlungsmittel billig (auf Grund des gefallenen Wechselkurses) zu verschaffen und damit wohlfeil bei uns einzukaufen. Auf der anderen Seite sinkt natuerlich gleichzeitig das Interesse der Inlaender an Importen, weil sie ihr Papiergeld im Ausland nur noch mit einem grossen Disagio in Zahlung geben koennen, d.h., dass sie fuer alle Importwaren hohe Preise (im eigenen Papiergeld gemessen) zahlen muessen. Der Ausgleich zwischen Import und Export tritt in diesem Fall ebenfalls automatisch ein, ohne jede Regierungseinmischung. 591.) Was geschieht nun, wenn die auslaendische Zentralnotenbank das ihr zugestroemte Papiergeld als "Devisendeckung" benutzt fuer ihr eigenes Papiergeld? Muss daraufhin nicht bei uns eine Deflation folgen? Unsere Zentralnotenbank koennte den 'Rueckstrom dieser Noten erzwingen, indem sie erklaert, dass diese Noten innerhalb von 6 Monaten ungueltig werden und dass jeder, mit Ausnahme der auslaendischen Zentralnotenbank, sie bei ihr in die neuen Noten umtauschen kann. Sie koennte aber auch die Chance wahrnehmen, die Staatseinnahmen zu erhoehen, indem sie ebensoviele neue Noten auf Grund der Steuerfundation ausgibt, wie die auslaendische Notenbank gehamstert hat. Sollten diese gehamsterten Noten dann ploetzlich zurueckstroemen, so koennten sie in eine langfristige Anleihe umgewandelt werden - durch Annahme zum Nennwert bei der Anleihezeichnung, ohne Ruecksicht auf ein etwaiges Disagio. 592.) Abgesehen davon wird die Emissionsfreiheit bald jedermann, sogar die Zentralnotenbankpraesidenden und anderen "Experten" der Regierung belehren, dass man Zahlungsmittel auch ohne eine kostspielige Devisendeckung ausgeben kann. Auch gegen diese Zahlungsweise duerften die Schutzzoellner somit nichts einzuwenden haben. 593.) Bezahlung von Importen in Goldmuenzen oder Anweisungen auf ein Golddeposit: Wenn jemand ueber Goldmuenzen verfuegt soll er sie ebenfalls zur Bezahlung von Einfuhren verwenden duerfen. Sobald der Rechtsanspruch der Glaeubiger auf Zahlung in Gold aufgehoben ist und Goldmuenzen nur vom Schuldner aufdraengbare, nicht aber vom Glaeubiger verlangbare Zahlungsmittel sind und Schuldverpflichtungen grundsaetzlich durch Verrechnung erfuellt werden koennen, wird das durch Importe verursachte Abstroemen von Goldmuenzen es niemandem mehr unmoeglich machen, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 594.) Ueberdies hat das Gold nicht nur bei der reinen Goldwaehrung, bei der ausschliesslich Goldmuenzen Zahlungsmittel sind, sondern auch bei der Goldrechenwaehrung und beim Bestehen eines freien Goldmarktes, die Tendenz, sich gleichmaessig ueber alle zivilisierten und handelstreibenden Laender zu verteilen, d.h., dieselbe Menge Gold, die durch Importe aus dem Lande geht, kommt automatisch frueher oder spaeter zur Bezahlung von Exporten zurueck. (Gesetz der fluktuierenden Goldquantitaeten. - J.Z., 19.3.02.) Auch gegen diese Zahlungsweise duerften somit die Schutzzoellner nichts einzuwenden haben. 595.) Bezahlung mit Verrechnungsanweisungen: Die von den Freihaendlern am haeufigsten verwandten Zahlungsmittel werden Verrechnungsanweisungen sein. Sie stehen in jedem gewuenschten Umfange zur Verfuegung, werden nicht von der Regierung manipuliert wie das Staatspapiergeld, sind wertbestaendig (Goldrechnung) und enthalten kein Terminrisiko wie alle anderen Schuldverschreibungen, die nicht jederzeit verfuegbare Waren oder Dienstleistungen, sondern Bargeld versprechen, ohne dass, die Gewissheit besteht, dass das Bargeld zur gegebenen Zeit tatsaechlich beschafft werden kann. Diese Verrechnungsanweisungen werden z. T. aus Ladengutscheinen bestehen, insbesondere aber aus gestueckelten und typisierten Forderungen gegen Produzenten, in denen diese sich verpflichten, sie wie Bargeld anzunehmen, wenn ihnen jemand etwas abkauft, und sich vorbehalten, stattdessen Goldmuenzen oder "local 86 currency" zu liefern. In Betracht kommen hauptsaechlich Verrechnungsanweisungen landwirtschaftlicher Absatzgenossenschaften, grosser Maschinenfabriken und Bergwerke, darunter besonders Betriebe, die fuer den Export arbeiten. 596.) Offensichtlich fuehrt auch diese Art der Bezahlung von Importen automatisch einen entsprechenden Export herbei. 597.) Die beschraenkte Laufzeit der Verrechnungsanweisung garantiert den Absatz noch bevor die Waren verrotten und verhindert die Hortung der Verrechnungsanweisung durch auslaendische Zentralnotenbanken zur Verwendung als "Devisendeckung." Jedes Disagio einer Verrechnungsanweisung im Ausland beschleunigt nur ihren Rueckstrom, d. h., ihre Verwendung uns gegenueber, zur Bezahlung unseres Exports. 599.) Jeder, der bei Aussenhandelsgeschaeften nicht nur die Warenseite, sondern auch die Geldseite genau untersucht, muss sich logischerweise zu den Grundsaetzen des Freihandels bekennen. Die Schutzzoellner betrachten meist nur die Warenseite und auch davon nur die erste Haelfte. Sollte auch freier Handel mit den kommunistischen Laendern eingefuehrt werden? 600.) Selbstverstaendlich sollte kein Freihaendler die Sowjets mit Ruestungsartikeln beliefern duerfen. Indirekt aber unvermeidlich wuerde er damit die Menschenrechte verletzen. 601.) Der freie Handel wird sich daher auf nicht kriegswichtige Rohstoffe und Konsumartikel beschraenken. Alle auf diese Weise nach Russland und China gelangenden Waren werden durch ihre Qualitaet fuer die freie Wirtschaftsform des Westens Propaganda machen. (Voellig frei wird sie erst nach Realisierung aller in dieser Ausarbeitung geschilderten Menschenrechte wirtschaftlicher Art.) 602.) Die Sowjets koennen nun nicht etwa mit den vom Westen erworbenen Konsumartikeln ihre Ruestungsarbeiter versorgen und alle ihre Arbeitskraefte fuer die Ruestung verwenden. Der Handel ist ein zweiseitiger Prozess. Sie muessen einen Gegenwert liefern, dessen Herstellung unter dem System der sowjetischen Planwirtschaft gewiss mehr Arbeitskraft erfordert, als zur Produktion der vom Westen kommenden Exporte noetig war. 603.) Darueber hinaus wird das Planungssystem der Sowjets dafuer sorgen, dass ein grosser Teil der im freien Handel vom Westen eingefuehrten Konsumartikel, landwirtschaftlichen Maschinen etc., verplant wird. Der Westen wird dagegen die aus Sowjetrussland und Rot-China eingefuehrten Gueter voll auswerten. Der freie Handel wird daher die Wirtschaft des Westens mehr als die des Ostens staerken. Was kann man mehr verlangen? 604.) Auf den freien Handel brauchten die freien Laender selbst in Kriegszeiten nicht zu verzichten. Wie Friedrich Schiller, in seiner Geschichte des Abfalles der Niederlande, berichtete trieben die Niederlaender selbst waehrend des Unabhaengigkeitskrieges mit allen Laendern, auch mit Spanien, freien Handel, und ihr Reichtum und ihre wirtschaftliche und militaerische Macht vergroesserten sich dabei bestaendig, waehrend gleichzeitig Spanien, weil despotisch regiert, immer aermer wurde. Ein neueres Beispiel: Waehrend des zweiten Weltkrieges bluehte ein schwarzer und deswegen z.T. freier Handel zwischen den Untertanen der miteinander kriegfuehrenden Staaten Japan und China. (Quelle: Reader's Digest, Pacific Services Edition, Febr. 1944, S.13.) Ist die Umstellung auf den Freihandel zu schwierig? 605.) Die Konsumenten werden offensichtlich keine Schwierigkeiten haben, sich auf ein billigeres Warenangebot umzustellen. Sie haben dann nicht mehr die Monopolgewinne fuer die geschuetzten Produzenten aufzubringen. Sie werden diese Betraege also kuenftig behalten koennen und mit besseren Waren genuegend versorgt werden. Diese Aenderung kann man bestimmt nicht als Einwand gegen das System benutzen. Das waere naemlich vergleichbar mit der Klage der Holzhaendler, nach Abschaffung der Hexen- und Ketzerverbrennungen, sie haetten einen Einnahmeverlust erlitten, weil sie jetzt kein Holz mehr fuer Scheiterhaufen verkaufen koennten. 87 606.) Eine viel weitergehende Umstellung fand in der Regel bei Kriegsbeginn statt, ohne Arbeitslosigkeit zu bewirken. Diese Umstellungen geschahen bei gleichzeitigem Ausfall von Millionen von Facharbeitern, einer Blockierung fast aller Transportwege durch Truppentransporte und einem Wechsel in der Art der produzierten "Gueter", der viel weitgehender war als die Aenderungen in der Produktion eines Landes nach Einfuehrung des Freihandels je sein koennen. Die Wirtschaft, wenn man sie nur nicht durch Gesetze hemmt, ist viel anpassungsfaehiger als die Schutzzoellner meinen. 607.) Die Emissionsfreiheit fuer gestueckelte und typisierte Zahlungsmittel bietet die Moeglichkeit, jede etwa entstehende Arbeitslosigkeit binnen wenigen Tagen zu beseitigen, ohne die Opfer und Verluste, die das Schutzzollsystem - von seinen Anhaengern verlangt. 608.) Der Freihandel wird in jedem Wirtschaftsbereich groessere Umstellungen notwendig machen. eine kommerzielle Zerstoerung des Produktionsapparates aber ist bei Wirtschaftsfreiheit unmoeglich. Im Gegenteil, auch fuer die Betriebe, die sich umstellen muessen, wird sich die Umstellung in kurzer Zeit bezahlt machen. Auch sie profitieren von billigeren Importguetern, und nicht nur der Inlandmarkt, sondern der ganze Weltmarkt steht ihnen dann offen. Ist Freihandel gut fuer einige Voelker und schlecht fuer andere? 609.) Viele Gegner des Freihandels behaupten, der Freihandel sei nur gut fuer starke Laender, bzw. Laender mit vielen Rohstoffen oder billigen Arbeitskraeften oder viel Kapital und daraufhin vielen Maschinen oder Lander mit einem gut entwickelten Wirtschaftsleben, dagegen sei er unvorteilhaft fuer Laender ohne wenigstens eine dieser Voraussetzungen. Die "schwachen" Laender koennten nicht mit den starken Laendern auf dem Weltmarkt konkurrieren, und sie wuerden auch in ihrem eigenen Gebiet mit den Waren der starken Laender ueberschwemmt werden, koennten keine von ihren eigenen Warren absetzen und eine ungeheuere Arbeitslosigkeit waere fuer sie die unvermeidliche Folge, waehrend die starken Laender den ganzen Welthandel an sich reissen und die Vorteile der Vollbeschaeftigung geniessen wuerden. 610.) Alle diese Einwaende gehen fehl. Der freie Handel ist auch wichtig fuer Laender ohne Rohstoffe, weil sie nur bei Freihandel in ausreichendem Masse mit billigen Rohstoffen versorgt werden koennen. (Z.B. Japan.) 611.) Der Freihandel ist notwendig fuer Lander mit teueren Arbeitskraeften, damit der Lebensunterhalt dieser teueren Arbeitskraefte verbilligt und dann weitere Lohnerhoehungen vermieden werden koennen. Er ist ferner noetig fuer diese Laender, damit die teueren Arbeitskraefte staendig, im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung, voll beschaeftigt bleiben. 612.) Der freie Handel ist notwendig fuer die kapitalarmen Laenderp um Kapital einzufuehren, ihre eigenen Industrien daraufhin entwickeln und so schliesslich selbst Kapital bilden zu koennen. 613.) Er ist notwendig fuer unterentwickelte Laender, damit sie sich moeglichst rasch mit Hilfe der entwickelten Laender aufbauen koennen. 694.) Jedes "schwache" Land kann auf irgendeinem Gebiet mit jedem "starken" Lande erfolgreich konkurrieren. Die schwachen, unterentwickelten Laender haben z.B., als guenstige Voraussetzung am Anfang billige Arbeitskraefte zur Verfuegung. 615.) Welcher Kaufmann eines starken Landes, der seinen Verstand nicht verloren hat und keine Exportsubventionen erhaelt, wuerde ein schwaches Land mit Waren ueberschwemmen, wenn dieses schwache Land weder jetzt noch in absehbarer Zeit etwas als Gegenleistung zu bieten haette? 616.) Wenn ein Land tatsaechlich nichts zu bieten haette, dann koennte es eben keinen Handel betreiben. Daran wuerde der Freihandel nichts aendern. Wird aber eine Gegenleistung verlangt, so wird die befuerchtete Arbeitslosigkeit vermieden. 617.) Wer glaubt, dass die starken Laender den ganzen Welthandel an sich reissen koennten, uebersieht, dass ein Handel immer ein zumindest zweiseitiges Geschaeft ist. Er meint, im Grunde genommen, dass die starken Nationen dann das ganze Exportgeschaeft an sich reissen und auf entsprechende Importe gaenzlich verzichten koennen und werden, d.h., dass sie alle schwachen Laender kostenlos mit Waren und 88 Dienstleistungen versorgen werden und sich somit zum ueberarbeiteten Sklaven der "schwachen" Laender machen werden. Natuerlich wuerde sich dies unter dem Freihundelssystem nicht ereignen. Dagegen sind heute, unter dem Schutzzollsystem, bei dern Bestreben Export um jeden Preis" und den ueblichen Geschenken aus Steuermitteln zur Entwicklung unterentwickelter Laender, tatsaechlich aehnliche Tendenzen zu beobachten. Die unterentwickelten Laender sind u.a. deswegen unterentwickelt, weil sie unter dem Schutzzollsystem leiden und noch nicht einmal ein gut entwickeltes Zentralbanksystem, geschweige denn ein auf Emissionsfreiheit beruhendes Zahlungswesen besitzen. (Wuerden die "Starken" immer siegen und noch groesser werden, dann wuerden, auch in der freien Marktwirtschaft, schliesslich all Arbeiten nur noch in einem einzigen Riesenunternehmen gemacht werden. In Wirklichkeit sind Betriebe die ihre optimale Grenze ueberschritten haben, weniger produktiv als ihre Konkurrenten. Dafuer haben die kommunistischen Laender viele Beweise geliefert - und ebenso alle gesetzlich errichteten Monopolbetriebe in den "freien" Laendern. - J.Z., 19.3.02.) 618.) Was wuerde eine bestaendige Ueberschwernmung der schwachen Laender mit billigen Waren der starken Laender, im Austausch gegen die teueren Waren der schwachen Laender bedeuten? Die schwachen Laender wuerden von den starkers Laendern fuer ihre Zahlungsmittel eine grosse Menge billiger Qualitaetsware erhalten, waehrend die starkern Laender fuer diese Zahlungsmittel von den schwaehen Laendern nur eine geringe Menge teurer Waren schlechter Qualitaet zurueckerhalten wuerden. Das waere ein Austauseh, gegen den die schwachen Laender nichts einwenden koennten. Zm grossen Nachteil fuer sie findet auch dies in Wirklichkeit nie statt. Was geschieht in Wirklichkeit bei Freihandel? Es bildet sich automatisch eine Kaufkraftparitaet der beiden Waehrungen, die, wenn ein Land wirklich nur wenige und teuere Waren zu bieten hat, einen niedrigen Kurs fuer dessen Waehrung enthaelt und, wenn ein Land "stark" ist, einen hohen Kurs fuer dessen Waehrungseinheit. Das starke Land kann dann also billig die Waehrung des schwachen Landes erwerben und damit relativ billig, in Wirklichkeit aber nur entsprechend den Weltmarktpreisen, in dem schwachen Land einkaufen, waehrend das schwaehe Land relativ viel von seiner Waehrung aufwenden muss, um Importwaren erwerben zu koennen. Es hat also kein Interests daran, ein Uebermass einzufuehren. Sein allgemeiner Lebensstandard wird zwar durch den Freihandel verbessert, aber natuerlich weiterhin niedriger als der der starkern Nationen sein (bis es ebenso entwickelt ist. Auch Japan, England, die USA und Deutschland waren einst unterentwickelte Laender. - J.Z., 19.3.02.). Produktionsgenossenschaften 619.) "Kapitalismus ist die Unfaehigkeit der Menschen, ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen, verbunden mit aeusserster Interesselosigkeit dafuer." - T. (Als Kapitalismus wird hier angesehen ein Zustand in dem rechtmaessig aber unzweckmaessig und ganz unnoetigerweise das meiste Kapital etweder nur wenigen gehoert oder nur von wenigen verwaltet wird. - J.Z.., 1982.) Grundgedanke: Jedermann wird Eigentuemer von Produktionsmitteln. 620.) Grundgedanke der Befuerworter der Produktionsgenossenschaften ist es, das Eigentum an Produktiansmitteln nicht aufzuheben, wie es die Kommunisten anstreben, sondern moeglichst jeden Arbeitenden zum Eigentuemer von Produktionsmitteln zu macnen, mit all den Rechten und Pflichten eines Eigentuemers, und dadurch das Gewinnstreben aller Arbeitenden, nicht nur das der bisherigen Arbeitgeber, sondern das aller seiner bisherigen Beschaeftigten, voll auszunutzen zur Erhoehung der Produktivitaet jedes Betriebes und damit des Gewinnes jedes Mitgliedes des Betriebes. (Sehr viel kann schon errecht werden durch blosse Arbeitsgenossenschaften. Siehe PEACE PLANS No. 13, Dubreuils Beschreibung.) Kollektiveigentumsverhaeltnis verschieden vom sogenannten.Volkseigentum 621.) Da ein Einzelner selten genuegend Kapital ersparen kann, um sich einen ganzen Betrieb kaufen zu koennen, und die Automation meist noch nicht genuegend fortgeschritten ist, um es ihm zu ermoeglichen, einen Betrieb allein in Gang zu halten, handelt es sich darum, ein kollektives Eigentumsverhaeltnis zu schaffen welches Initiative, Verantwortungsgefuehl und Gewinnstreben des Individuums nicht im mindesten hemmt, sondern anspornt. Es muss sich also um ein Kollektiv-Eigentumsverhaeltnis handeln das grundsaetzlich verschieden von dem sogenannten Volkseigentum an Staatsbetrieben ist. 89 622.) Die Produktionsgenossenschaft muss aus echten Eigentuemern bestehen, d.h., jeder Mitarbeitende muss eine Mindestanzahl von Anteilen am Genossenschaftskapital entweder schon bei seinem Eintritt in die Genossenschaft oder nach und nach erwerben. Der Gewinn muss verteilt werden entsprechend der individuellen Arbeitsleistung und dem von dem Einzelnen zur Verfuegung gestellten Kapital. 623.) Das Kapital ist, wenn es nicht Monopolkapital ist, nichts weiter als eine in Geldeinheiten ausgedrueckte vorgeleistete Arbeit, fuer die der Gegenwert noch nicht empfangen wurde. 624.) Diese vorgeleistete Arbeit erhoeht die Produktivitaet der Genossenschaft und kann daraufhin eine besondere Verguetung in Form eines von den Genossen selbst bestimmten Zinssatzes beanspruchen. Wer vorgeleistete Arbeit zur Verfuegung stellt, hat ebenfalls das Recht, nicht ausgebeutet zu werden, d.h., das Recht auf seinen vollen Arbeitsertrag. 625.) In diesem Kapitel ist nur von den Produktionsgenossenschaften die Rede, weil diese bisher noch zu wenig entwickelt und zu schlecht organisiert sind, meist deswegen, weil sie vielen gesetzlichen Hemmungen unterworfen sind und ihrer Gruendung und Geschaeftsfuehrung viele Vorurteile entgegenstehen. 626.) Der Weiterentwicklung der Produktionsgenossenschaften sind kaum irgendwelche Grenzen gesetzt. Sie muessen nur noch in kleinere Unter-Genossenschaften aufgegliedert werden (siehe unten) und muessen damit aufhoeren, blosse Beschaeftigte einzustelen, die keine Genossenschaftsmitglieder sind. (Vergl. Dubreuil in PEACE PLANS No. 13.) 627.) Um einen Genossenschaftskapitalismus der Genossenschaftsmitglieder mit laengerer Mitgliedschaft zu vermeiden und damit die Nachteile des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhaeltnisses, muss die Satzung jeder Genossenschaft bestimmen, dass sie niemanden als blossen Arbeitnehmer einstellen wird. Die Aufklaerung unter den Genossen muss so weit gehen, dass alle dies freiwillig tun, weil sie darin ihr eigenes Interesse erkennen. Gruendung von Produktionsgenossenschaften durch Kauf bestehender Betriebe 628.) Die Gruendung von Produktionsgenossenschaften sollte in der Regel auf rechtmaessige Weise, d.h., durch Kauf von bestehenden Betrieben durch die genossenschaftlich organisierte Belegschaft erfolgen. 629.) Da die Arbeitnehmer meist nicht genuegend gespart haben, noch sparen koennen, um einen Betrieb, sobald sie es nur wollen, in bar bezahlen zu koenne, bleibt nur der Weg uebrig, dass jede Belegschaft ihren Betrieb durch Ratenzahlung erwirbt. Die entsprechende technisch beste Methode, die von Kapitalisten heute untereinander oft angewandt wird, ist die, zum Ankauf des Betriebes frei uebertragbare Obligationen (oder andere Sicherheiten) als Zahlungsmittel zu verwenden, die von der Genossenschaft nach und nach im Laufe von 10 - 25 Jahren eingeloest werden. Derartige Obligationen werden heute an der Boerse als Industrieobligationen gehandelt. In der Regel wird sich herausstellen, dass die Genossenschaft dann zur Kapitalrueckzahlung, einschliesslich Zins- und Zinseszins, weniger aufzubringen hat, als die Belastung des Betriebe mit Dividenden oder Unternehmergewinn fuer dieselbe Zeit betragen haette. Praktisch erfolgt die Ratenzahlung aus dem Mehrertrag des Betriebes den er durch den Uebergang zur genossenschaftlichen Produktion erbringen kann. 630.) Die Genossenschaftler werden auch, da sie die Mehrheit der Waehler darstellen, dafuer sorgen dass sie nicht mehr, wie heute die Unternehmer, als "Kapitalisten" besonders hoch besteuert werden. 631.) Da der Anteil des Staates an den Einnahmen eines Betriebes, in Form von diversen Steuern, heute oft schon ebenso hoch und manchmal hoeher ist als die gesamten Kosten fuer Loehne und Gehaelter, da also heute der Staat als Ausbeuter weitgehend an die Stelle der frueheren ausbeuterischen Unternehmer getreten ist (die heutigen Unternehmer und Kapitalgeber begnuegen sich, in der Regel, mit 5-10% der Betriebsreineinnahmen), wird auch dadurch die wirtschaftliche Lage der Mitglieder jeder Produktionsgenossenschaft wesently verbessert. (Sehr hohe und wirklich verdiente Anteile am Ertrag der Genossenschaftsproduktion wuerden sie nur entsprechend tuechtigen Geschaeftsfuehrern gewaehren. Untuechtige Geschaeftsfuehrer koennten sich bei ihnen nicht lange halten und sie koennten nicht mehr, wie heutige Direktoren, die Mehrheit der Aktienbesitzer, wie es heute allzu oft ueblich ist, um unverdiente Betraege betruegen. - J.Z., 19.3.02.) 90 Ein kurzes Studium der in fast jeder Tageszeitung veroeffentlichten Gewinn-und Verlustrechnungen der heutigen kapitalistischen Betriebe - wird jeden schnell aufklaeren koennen ueber das heute bestehende, oben angedeutete Verhaeltnis zwischen Loehnen und Gehaeltern sowie Sozialabgaben, im Verhaeltnis zum Unternehmergewinn, den Dividenden, Zinsen und Steuern. (Ueber die bestehen auch heute noch in den meisten Koepfen nur ideologische Mutmassungen und Verdaechtigungen. - J.Z., 19.3.02.) 632.) Der Ankauf von Betrieben durch ihre Belegachaft empfiehlt sich besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen, weil dann die Betriebe besonders billig sind. 633.) Sobald erst einmal einige beispielgebende Produktionsgenossenschaften auf die oben angedeutete Art gegruendet wurden, werden sich fast alle anderen Betriebe bald ebenfalls in Produktionsgenossenschaften umwandeln. Nur noch wenige, ganz besonders faehige Arbeitgeber werden mit den Genossenschaften konkurrieren koennen, d.h., ihren Arbeitnehmern hoehere Loehne zahlen koennen, als sie Genossenschaftsgewinne erhalten koennten. Diese Betriebe stellen dann aber keinen sozialen Misstand mehr dar. 634.) Der Widerstand der Arbeitgeber gegen die Umwandlung ihrer Betriebe in Genossenschaften wird geringer sein als die mentalen Hemmungen bei den Arbeitnehmern, bietet ihnen der Kaufvertrag doch eine sichere Rente und ausserdem - einen hohen Arbeitsertrag, wenn sie, als bisher schon bewaehrte Geschaeftsfuehrer, von der Genossenschaft als Geschaeftsfuehrer beibehalten werden. Viele Arbeitgeber werden ihre lebenslaengliche Anstellung als Genossenschaftsleiter zu einer ihrer Verkaufsbedingungen machen. Das Unternehmerrisiko wird ihnen abgenommen. Sie erhalten endlich ebenfalls eine kurze und geregelte Arbeitszeit. Werden die Gewerkschaften diese Reform verhindern ? 635.) Die Gewerkschaftsfunktionaere werden eine Umwandlung der Betriebe in Genossenachaften, eine Umwandlung, die sie als Gewerkschaftler ueberfluessig macht, von dem Augenblick an nicht mehr bekaempfen, da sie erkennen, dass ihnen viel besser bezahlte Positionen als Genossenschaftssekretaere offenstehen. Jede Genossenschaft wird viele intelligente, schreibgewandte und an selbstaendiges Arbeiten gewoehnte Angestellte benoetigen und ihnen eine bequemere Arbeit, sehr viel kuerzere Arbeitszeit und sogar mehr Einfluss bieten koennen als eine Gewerkschaft. Geschlossene Genossenschaften im Gegensatz zu offenen Genossenschaften 636.) Die hier vorgeschlagenen Produktionsgenossenschaften sollen nur Produktionsmittel benutzen, die keinerlei Monopol darstellen. Fuer alle anderen Betriebe, die ein natuerliches Monopol besitzen oder ausbeuten, sollten offene Genossenschaften, wie sie weiter unten geschildert werden, gegruendet werden. Die Genossenschaften, von denen hier die Rede ist, sollen jeden, der sich um die Mitgliedschaft bewirbt, abweisen duerfen mit dem Hinweis darauf, dass er ja leicht einer konkurrierenden Genossenschaft beitreten oder eine konkurrierende Genossenschaft gruenden koenne. In der Praxis wird sich jedoch, infolge der durch die Einfuehrung der Emissionsfreiheit fuer private Zahlungsmittel bewirkten Vollbeschaeftigung, herausstellen, dass jede Genossenschaft jeden sich um Mitgliedschaft Bewerbenden mit offenen Armen aufnehmen wird. Ein Recht auf Aufnahme in diese Genossenschaften sollte jedoch niemand besitzen. Hauptrobleme: Geschaeftsfuehrung und Absatz 637.) Die meisten der bisher gegruendeten Produktionsgenossenschaften scheiterten an den Problemen der Geschaeftsfuehrung und des Absatzes. Es handelte sich meist um Neugruendungen von Betrieben durch Leute, die zwar gute Facharbeiter waren, aber wenig mit der Verwaltungsarbeit einer Fabrik und mit dem Verkauf ihrer Produkte vertraut waren. 91 638.) Die Schwierigkeit, einen geeigneten Geschaeftsfuehrer und geeignete Verkaeufer zu finden, beseitigt man, indem man beim Ankauf der Betriebe die Faehigen unter den bisherigen Bstriebsfuehrern und Verkaeufern unter fuer sie guenstigen Bedingungen als Genossenschaftsvorstaende bzw. Genossenschaftsmitglieder in ihren bisherigen Positionen beibehaelt. 639.) Die nicht in persoenlichen Faehigkeiten, sondern wirtschaftlichen Ursachen liegenden Absatzschwierigkeiten werden durch Einfuehrung der Emissionsfreiheit beseitigt. Ohne Emissionsfreiheit ist jede 0rganisationsform vom umlaufenden Gelde, seiner Menge und seiner Verteilung abhaengig. Bei Hortung des monopolistischen Staatspapiergeldes muessen dann viele Betriebe, ohne Ruecksicht auf ihre Organisationsform, einfach stillgelegt werden. 640.) Zur Bezahlung von Rohstoffen und Maschinen, Zinsen und Kapitalrueckzahlungen, vielfach nach Vereinbarung mit der Steuerbehoerde, auch Steuern, wird die Genossenschaft Verrechnungsanweisungen auf ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen verwenden. Die Gewinne ihrer Mitglieder wird sie anfangs in Gutscheinen ihrer eigenen Kantinen, dann in Gutscheinen von benachbarten Konsumvereinen (die sie gegen ihre eigenen Verrechnungsanweisungen oer Forderungen aus Warenverkaeufen eintauschen kann) und schliesslich in Gutscheinen regulaerer Ladengemeinschaftsbanken (s. oben) auszahlen koennen. Dadurch aber verschafft sie sich automatisch Absatz in Hoehe ihrer Ausgaben und ihres Gewinnes. 641.) Die Genossenschaftsgesetze, die vielfach nur Hemmnisse fuer die Bildung von Produktionsgenossenschaften sind (viele fordern ein betraechtliches, in Bargeld aufzubringendes Gruendungskapital), sollten durch freiwillige Vereinbarungen ersetzt werden koennen. (Vergl. 2199 u. 2545.) Auszahlung des Gewinnes 642.) Der Reinertrag einer Genossenschaft wird erst am Schluss eines jeden Betriebsjahres feststehen. Deshalb erhalten die Genossen in kurzen Abstaenden Vorschuesse, entsprechend ihrer individuellen Arbeitsleistung. Der Gesamtbetrag dieser Vorschuesse sollte vorsichtshalber etwa 90 % des Reinertrages des Vorjahres nicht uebersteigen. Durch dieses System werden dann die Einnahmen eines Genossen auch nur einmal jaehrlich schwanken. Appell an den Kapitalmarkt 643.) Reicht das Eigenkapital einer Genossenschaft zur Deckung ihres Kapitalbedarfs nicht aus, so kann sie entweder den Genossenschaftsanteil erhoehen oder an den freien Kapitalmarkt appellieren, eine Anleihe aufnehmen oder Obligationen ausgeben. Diesen Glaeubigern wird sie in den Betriebsversammlungen die Rechte von Genossenschaftsmitgliedern einraeumen muessen. Wenn etwa je ein Genossenschaftsanteil einer Stimme entspricht, dann werden diese Kapitalgeber eine ihrem Kapitaleinsatz entsprechende Anzahl von Stimmen erhalten. Die Genossen, weil sie nicht nur ihr Kapital, sondern auch ihre Arbeitskraft fuer laengere Zeit investieren, sollten so viele Stimmen zusaetzlich erhalten, als ihrem Jahresarbeitsverdienst im Verhaeltnis zum Genossenschaftsanteil entspricht. Haftung der Mitglieder 644 Die Mitglieder haften im Falle der Aufloesung der Genossenschaft fuer alle Schulden der Genossensehaft im Verhaeltnis zu ihrer Gewinnbeteiligung. Ihre Haftung erlischt auch mit ihrem Austritt nicht fuer die zur Zeit des Austritts schon bestehenden Schulden. Evenso haben sie natuerlich in diesen Faellen einen Anspruch auf das etwa noch vorhandene Vermoegen der Genossenschaft. 92 Die Organe der Genossenschaft 645.) Oberste Behoerde der Genossenschaft ist die Generalversammlung, in welcher jedes Mitglied das gleiche aktive und passive Stimmrecht ausuebt, es sei denn es besitzt mehrere Genossenschaftsanteile und daraufhin entsprechend mehr Stimmen. Die Generalversammlung fasst ihre Beschluesse mit einfacher Stimmenmehrheit. Zu Statutenaenderungen und zur Aufloesung der Genossenschaft ist eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. 646.) Die Generalversammlung waehlt die Geschaeftsfuehrung fuer eine bestimmte Zeit. Die Geschaeftsfuehrung bleibt ihr voll verantwortlich und kann von ihr jederzeit wieder abgewaehlt werden. 647.) Alle uebrigen Vorgesetzten werden von den ihnen direkt Untergebenen, d.h., den Mitgliedern ihrer Abteilung oder Untergenossenschaft gewaehlt und noetigenfalls wieder abgesetzt. 648.) Die Generalversammlung waehlt jaehrlich einen aus X Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat, der die Geschaeftsfuehrung zu ueberwachen und darueber laufend Bericht zu erstatten hat. Einzelne Vorteile der genossenschaftlichen Produktion a) Die Streikgefahr wird beseitigt 649.) Lohnkaempfe sind in der Produktionsgenossenschaft unmoeglich, denn sie hat keine Arbeitgeber. Wen sollten die Geossen bestreiken? Sich selbst ? Einen unfaehigen Geschaeftsleiter setzen sie in einer Generalversammlung einfach ab. Arbeitszeit und individuellen Gewinn setzen sie selbst fest auf Grund ihrer Auftraege, ihres Arbeitswillens und ihrer bisherigen Verkaufseinnahmen. Wenn sie glauben, ihre Einnahmen seien zu gering, und glauben, den Absatz ihrer Produkte dadurch nicht zu sehr zu vermindern, dann werden sie den Preis ihrer Produkte heraufsetzen, oder aber, sie werden die Produktion noch mehr rationalisieren. Wenn der Absatz zurueckgeht, so werden sie sich ohne Murren mit geringeren Einnahmen begnuegen und versuchen, die Produktionskosten weiter hin zu verringern, um die Preise herabsetzen zu koennen oder versuchen ihre Produkte noch mehr zu verbessern. Keinesfalls aber werden sie sich ueber einen sie angeblich ausbeutenden Arbeitgeber beschweren koennen. Die eigene Erfahrung wird ihnen bald die noetigen wirtschaftlichen Kenntnisse verschaffen. Streiks sind, verglichen mit der Drohung, zu kuendigen und sich einer Produktionsgenossenschaft anzuschliessen, eine veraltete und unzuverlaessige Waffe. Eine Massenarbeitslosigkeit, die von der Kuendigung abhaelt, wird es nach Einfuehrung der Emissionsfreiheit nicht mehr geben. 650.) Nun koennte aber z.B. eine Genossenschaft der Hafenarbeiter einer Hafenstadt nicht gegen sich selbst, wohl aber gegen die Reederei eines Schiffes streiken, welches sie entladen soll. Wenn diese Hafenarbeiter sich vertraglich verpflichtet haben. das Schiff zu entladen, und dann ploetzlich vertragsbruechig werden, so sind sie natuerlich verpflichtet, dem Reeder Schadenersatz zu leisten. Behalten sie sich derartige vertragsbrueche vor und nennen das ihr "Streikrecht", dann koennen sie nicht erwarten, viele Auftraege zu erhalten. Sobald diese Genossenschaft aber in einem Hafen eine Monopolstellung fuer Ladearbeiten gewonnen hat, ist diese Monopolstellung zu brechen, indem diese Genossenschaft, noetigenfalls gegen den Willen der streiklustigen Hafenarbeiter, in eine offene Genossenschaft umzuwandeln ist. (s.u.) b) Rationalisierung 651.) Rationalisierungsmassnahmen werden heute von Arbeitern und Gewerkschaftlern oft nicht vorgeschlagen oder gefoerdert, weil sie Arbeitskraft ersparen. Sie werden im Gegenteil manchmal sogar systematisch boykottiert, um Entlassungen zu vermeiden. Die Loehne bleiben dadurch niedrig, die Preise hoch. 652.) In Genossenschaften dagegen haette jeder ein Interesse an Rationalisierungsmassnahmen, weil dadurch entweder sein Gewinn erhoeht oder seine Arbeitskraft verkuerzt wird und Arbeitslosigkeit nicht zu befuerchten ist. Genossenschaftler koennen einerseits nicht arbeitslos werden, weil sie Eigentuemer der Genossenschaft sind, und 93 andererseits, weildie Einfuehrung der Emissiomsfreiheit die Arbeitslosigkeit beseitigen wird. Als Eigentuemer der Genossenschaft koennen sie sich statt fuer eine allgemeine Arbeitszeitverkuerzung auch fuer eine teilweise Umstellung oder eine Ausweitung der Produktion entscheiden. Die noetigen Kredite sind beim Bestehen der Emissionsfreiheit, auch fuer Aktien etc. und einem freien Kapitalmarkt und unter Freiheit des Wertmasses leicht zu erhalten. Es steht natuerlich jedem Genossen auch jederzeit frei, seine Genossenschaftsanteile zu verkaufen und sich einer anderen Genossenschaft anzuschliessen. c ) Erhoehung der Produktivitaet durch Aufgliederung grosser Genossenschaften in kleine Untergenossenschaften 653.) Sieht man den Staat als eine Versicherungsgenossenschaft, die Steuern als Praemien, die Verwaltungs- und Sozialleistungen als Leistungen des Versicherungstraegers Staat an, so ist es klar, dass auch die kleinste Ersparnis, z.B., an Lichtstrom fuer eine Behoerde, letzten Endes jedem zugute kommt. Der Vorteil, den der Einzelne davon hat, ist aber so geringfuegig und der Nachteil durch eine einzige derartige Verschwendung ist fuer den Einzelnen so minimal, dass sie entweder uebersehen oder nicht beachtet werden, die moegliche Ersparnis also unterbleibt. Dies gilt fuer jede Taetigkeit der ''Versicherungsgenossenschaft Staat". Dadurch aber entstehen insgesamt grosse zusaetzliche Belastungen fuer die "Versicherten". 654.). Eine aehnliche Verschwendung findet such in grossen Privatfirmen statt, wie z.B., Siemens, mit mehr als 100 000 Beschaeftigten. Eine Verschwendung durch einen der Beschaeftigten in Hoehe von 10 DM belastet ihn und seine Arbeitskollegen nur mit je hoechstens 1/100 Pfennig, d.h., niemand kuemmert sich darum. 655.) Daraus folgt, dass es fuer jede Genossenschaft eine optimale Betriebsgroesse gibt, die nicht ueberschritten werden sollte. Sie liegt fuer fast jeden Betrieb irgendwo zwischen 5 und 50 Beschaeftigten. Innerhalb derart kleiner Genossenschaften kennt jeder den anderen und macht sich jede Verschwendung und jede Rationalisierungsmassnahme im Gewinnanteil eines jeden empfindlich bemerkbar. Jeder ueberwacht daher jeden mit dem Resultat einer sehr sparsamen und weitgehend rationalisierten Produktion. 656.) Betriebe, die dieses von Fall zu Fall verschiedene Optimum ueberschreiten, sind deshalb in kleine, dem jeweiligen Optimum entsprechende Untergenossenschaften aufzugliedern, die eigene Gewinn- und Verlustrechnung besitzen und Vertraege mit ihrer Genossenschaftszentrale ueber die Lieferung von Rohstoffen und den Absatz der von der Untergenossenschaft hergestellten Produkte abschliessen. Der tschechische Schuhfabrikant Bata soll dieses System in seinen Fabriken zuerst erfolgreich angewandt haben. d) Qualitaetsverbesserung der Produkte 657.) Wenn ein Arbeiter heute Qualitaetsarbeit leistet, gewinnt er dann dadurch immer etwas? Nein; er braucht meist nur mehr Zeit und Kraft als derjenige, der schlechter arbeitet und der daraufhin doch ebenso gut oder schlecht bezahlt wird. Oft wird der gute Arbeiter sogar noch geruegt, weil er zu langsam arbeitet. Deshalb arbeitet er heute in der Regel nach kurzer Zeit fast ebensos schleeht und fluechtig wie ein schlechter Arbeiter und denkt, teilweise zu Recht: der Verlust aus einer minderwertigen Produktion faellt nicht auf mich, sondern den Arbeitgeber. In einer Genossenschaft dagegen wird jeder Genosse direkt in seinem Gewinnanteil geschaedigt, wenn von ihm selbst oder von einem anderen Genossen mangelhafte Arbeit geleisted wird. Daraufhin kontrolliert jeder Genosse jeden anderen, so weit wie noetig, um dies zu verhindern. 94 e) Persoenliche Unabhaengigkeit 658.) Ein Genosse ist gegenueber den von ihm mit gewaehlten und mit seiner Stimme auch wieder absetzbaren Betriebsleitern und Vorarbeitern nicht mehr derart weisungsgebunden und abhaengig, wie heute ein selbstaendiger Arbeiter ist. Genossenschaftsmitglieder sind niemals hilflos Willkuerakten von Betriebsleitern, Vorgesetzten oder Gewerkschaftsfunktionaeren ausgeliefert. Es steht ihnen frei, ihre Vorgesetzten und ihre Anordnungen in Betriebsversammlungen zu kritisieren und, wenn ihre Kritik berechtigt ist, wird sie meist auch beruecksichtigt werden. 659.) Die Genossen sind wahrscheinlich nicht immer faehig, beim ersten Versuch schon den besten Betriebsleiter oder Vorarbeiter zu ermitteln. Sie sind aber bestimmt faehig, ungeeignete wieder abzurufen. f ) Arbeitszeit 660.) Die Genossenschaftsmitglieder setzen ihre Arbeitszeit selbst fest und muessen sich natuerlich, wenn sie ihre Arbeitszeit wesentlich verkuerzen wollen, ohne gleichzeitig entsprechend zu rationalisieren, mit einem entsprechend geringeren Gewinn zufrieden geben. Auch einzelne Genossen koennen eine kuerzere oder laengere Arbeitszeit mit entsprechender Minder- oder Hoeherbezahlung vereinbaren. g) Arbeitsertrag 661.) Ihren Genossenschaftsgewinn bestimmen die Genossenschaftsmitglieder durch ihre Beschluesse ueber Arbeitszeit, Art und Umfang der Produktion, der Investitionen, des Preises des fertigen Produktes etc. selbst. Ihr Arbeitsertrag entspricht dem Wert ihres Produktes auf dem freien Markt. Wenn er ihnen zu gering erscheint, koennen sie nur sich selbst verantwortlich machen. h) Fehldispositionen werden seltener 662.) Nach einigen Dutzend Betriebsversammlungen haben die Genossenschaftsmitglieder einen Einblick in die Wirtschaft gewonnen, den viele Unternehmer nicht haben. Warum? Weil sehr maechtige Leute es meistens nicht vertragen, dass man ihnen widerspricht. Dadurch entstehen Fehldispositionen. In der Betriebsversammlung dagegen muss die Leitung jedem Rede- und Antwort geben. Aus der Diskussion ergibt sich dann sehr wahrscheinlich die beste Art des Disponierens. Gewiss, manche Leute haben fuer solche Fragen kein Interesse, sind aber doch an ihrem Arbeitsplatz als Dreher, Schreiber oder Lagerverwalter tuechtig. Diese bleiben dann den fuer sie langweiligen Betriebsversammlungen fern. Um so fruchtbarer wird die Betriebsversammlung verlaufen. i) Langsamarbeit 663.) Der Lohn von Arbeitern bleibt meist gleich, ob sie nun viel oder wenig produzieren. Selbst wenn sie heute gegen Akkordlohn arbeiten, stellen sie bald fest, dass sobald fast alle Arbeiter mehr als die "Norm" produzieren, die Norm einfach heraufgesetzt wird und dadurch der Wert der durch ihre Mehrarbeit erzielten Produktion nicht in ihre, sondern in die Taschen des Unternehmers fliesst. Daher schliessen die Arbeiter fast jeden Betriebes mehr oder weniger offiziell "Arbeite Langsam Vereinbarungen" ab, die die Produktion des Betriebes und dadurch letzten Endes auch die Loehne senken. 95 664.) Genossenschaftler dagegen haben ein Interesse daran, moeglichst jede Minute ihrer Arbeitszeit zur Erhoehung der Produktion auszunutzen. Sie werden deshalb auch nicht oft "krankfeiern", insbesondere dann nicht, wenn sie als Genossen auch ihre eigene Krankenkasse besitzen, die Kosten des Krankfeierns also von ihren Kollegen getragen werden musssten. Diese finden auch oft viel eher heraus als der Vertrauensarzt, ob jemand wirklich arbeitsunfaehig ist. 665.) Verwandt und weitgehend identisch mit der Langsam-Arbeit ist das "Arbeitsam-tun" sobald ein Vorgesetzter vorbeikomnt, verbunden mit teilweise voelliger Untaetigkeit, sobald die Beaufsichtigung fehlt. Das eigene Gewinnstreben wird jeden Genossen veranlassen, darauf zu achten, dass niemand sich dieses Vergehens schuldig macht. Zu diesem Arbeitsam-Tun gehoert auch, dass Arbeiten, die an sich im Sitzen und ohne viel Hin- und Hergehen getan werden koennten, oft im Stehen oder unter bestaendigem Hin- und Hereilen verrichtet werden. Auch diese Art der Energieverschwendung werden sich Genossen ersparen. j) Freie Bahn den Tuechtigen 666.) In einer Genossenschaft hat jeder einen weitgehenden Einfluss darauf, welche Art von Taetigkeit er auszuueben hat. Dadurch wer den zu einem weit groesseren Prozentsatz als heute die Mitarbeiter in die Positionen kommen, in denen sie am meisten leisten koennen. Unfaehige Leute werden nicht mehr den Faehigen die Positionen wegnehmen koennen, nur weil sie gute Beziehungen zum Arbeitgeber oder zum Betriebsrat besitzen. Deshalb wird erst durch die genossenschaftliche Produktion eine wirkliche Freiheit in der Wahl des Arbeitsplatzes auch innerhalb eines Betriebes erreicht. k) Erhoehung der Produktion durch Rotation der Arbeitsstellen bei relativ einfachen und eintoenigen Arbeiten 667.) Ein Arbeiter ist heute oft jahrelang an einfache und eintoenige Arbeiten gefesselt. Er stumpft dabei ab, Qualitaet und schliesslich auch Quantitaet seiner Arbeitsleistung vermindern sich. Fuer jeden Positionswechsel benoetigt er die Zustimmung seiner Vorgesetzten. Derartige Wechsel sind daher heute selten. Genossenschaftler unter sich aber werden rasch darauf kommen, dass sie ihre Arbeit interessanter gestalten und dadurch ihre Produktion erhoehen koennen, wenn sie regelmaessig derartige Arbeitsplaetze austauschen. l) Diebstahl und Unterschlagung 668.) Sehr viele Arbeiter stehlen heute Rohstoffe und Fertigprodukte und glauben irrtuemlicherweise, damit nur den Arbeitgeber, nicht aber sich selbst und ihre Arbeitskameraden zu schaedigen. Die gegenseitige Ueberwachung in Genossenschaften und Untergenossenschaften wird derartige Veruntreuungen weitgehend ausschliessen. Die Kosten fuer Betriebsdetektive entfallen in einer Genossenschaft ebenso wie die extra Verwaltungskosten, die unter der Voraussetzung entstehen, dass jeder Angestellte vorsichtshalber als Betrueger anzusehen ist. m) Verschwendung und Zerstoerungen durch Nachlaessigkeit und Mutwillen 669.) Nachlaessigkeit und Mutwillen fuehren heute zu Materialverschwendung und kurzer Lebensdauer von Werkzeugen und Maschinen. In einer Genossenschaft werden die Arbeitskameraden von dem Betreffenden Schadensersatz fordern. Arbeitgeber dagegen finden die Schuldigen meist nicht heraus und buchen diese Verluste einfach zu den Produktionskosten. 96 n) Arbeitserleichterungen 670.) Arbeitserleichterungen, die dem Unternehmer nichts einbringen, sondern im Gegenteil etwas kosten, unterbleiben heute in der Regel. Genossenschaftler dagegen werden sie sich gern etwas kosten lassen, z.B., bessere Ventilationsanlagen einbauen und fuer alle Arbeiten, die auch im Sitzen getan, werden koennten, Sitzgelegenheiten vorsehen. o) Antreiberei 671.) Genossenschaftler werden im eigenen Interesse fleissig arbeiten, miteinander wetteifern, Faulenzer anspornen oder dafuer sorgen, dass sie entsprechend geringer bezahlt werden. Sie werden aber nicht von besonders dafuer angestellten Personen zur Erfuellung von Mindestnormen angetrieben oder gar gehetzt werden. Die Kosten der Bezahlung von Antreibern entfallen somit ebenfalls in einer Genossenschaft. p) Ueberfluessige Arbeiten 672.) Ueberfluessige oder unrentable Arbeiten werden heute oft von Vorgesetzten angeordnet, um ihre Abteilung betriebsam erscheinen zu lassen, den hohen Personalbestand zu rechtfertigen und bei ihren Vorgesetzten den Eindruck zu erwecken, sie haetten an alles gedacht. In einer Genossenschaft wuerde dies durch das Gewinnstreben aller Genossen verhindert. Niemand koennte und wuerde sie zwingen, fuer sie unrentable Arbeiten zu leisten. q) Korruption 673.) In einer Genossenschaft wird es auch weniger Korruptionsfaelle geben, da die Ueberwachung jedes Genossen fast 100 %-ig ist und die Genossen nicht nur Baamte, sondern Eigentuemer sind, jede Schaedigung des Betriebes sie auch selbst schaedigen wuerde. r) Gerechte Festsetzung des individuellen Gewinnanteils 674.) Heute wird oft fuer ungleiche Arbeit gleicher Lohn (Planstellenbezahlung) und fuer gleiche Arbeit ungleicher Lohn (Abstufung nach Alter und Dienstzeit) gezahlt. Man kann fast sagen, dass Gewerkschafts-Tarifvertraege dies zum System erhoben haben. 675.) Die Unternehmer und ihre Aufseher koennen beim besten Willen den Schwierigkeitsgrad einer Arbeit nicht so einschaetzen, wie die Arbeiter selbst. Letztere werden allmaehlich ein wissenschaftlich durchdachtes Akkordsystem zur Bemessung des individuellen Gewinnanteils entwickeln, fuer alle Arbeiten, die sich ueberhaupt wert-maessig einschaetzen lassen. 676.) Fuer Angestellten-Stellungen ist dies meist nicht moeglich. Hier kann durch ein anderes Verfahren der gerechte, individuelle Arbeitsertrag ermittelt werden: Sobald fuer eine derartige Stellung mehr als ein Genosse Interesse zeigt, wird sie ausgeschrieben werden und entsprechend Angebot und Nachfrage verguetet werden. Derjenige, der bereit ist, die Taetigkeit fuer die geringste Verguetung zu tun, wird sie erhalten, gleiche fachliche Qualifikationen vorausgesetzt. 677.) Bei genossenschaftlicher Produktion wird sich jeder Genosse, der meint, sein Gewinnanteil entspreche nicht seiner Arbeitsleistung, mit seinen Genossen darueber auseinandersetzen muessen, auf wessen Kosten er eine Erhoehung seiner Bezuege erhalten soll. In die Genossenschafts-Statuten wird man einen Paragraphen aufnehmen, 97 der dem Sinne nach besagt: Wer meint, dass er nicht richtig "eingestuft" sei und hoeher bewertet sein moechte, der hat in seinem Antrag diejenigen Genosssn zu bezeichnen, die seiner Meinung nach mit den Mehrausgaben durch die neue Einstufung belastet werden sollten. Schlusswort 678.) Das Hauptgebrechen aller heutigen, kapitalistischen Assoziationen ist. dass der Betrieb und der Ertrag den Kapitalgebern gehoeren, diese mit den Arbeitern nicht identisch sind und die Arbeiter nur ein Fixum erhalten. Daraus ergeben sich Unkenntnis und Gleichgueltigkeit der Arbeiter den Aufgaben des Unternehmens gegenueber. Der einzelne Aktionaer versteht in der Regel ebenso wenig von den Geschaeften seiner Gesellschaft und hat meist nicht die Absicht, sich um den Geschaeftsgang anders als durch die Inempfangnahme der Dividenden zu kuemmern. 679.) Die Institution des Arbeitgebertums laesst sich voraussichtlich nicht ueberall beseitigen. Es muss aber erreicht werden, dass sie ueberall da beseitigt wird, wo sie den Fortschritt der Technik beeintraechtigt, sich zu einer unberechtigten Vormundschaft ueber die Arbeitnehmer auswaechst und die Gefahr schafft, dass das Arbeitsprodukt ungerecht verteilt wird. 680.) Den einzelnen Genossenschaften steht es selbstverstaendlich frei, was und wie sie produzieren. Insofern besteht kein Unterschied zwischen ihnen und den kapitalistischen Unternehmungen. Sie produzieren schwer verkaeufliche Gueter in der Regel nur auf Bestellung und gegen Vorauszahlung und Waren taeglichen Bedarfs fuer den freien Markt. 681.) Durch die Vorteile der genossenschaftlichen Produktion im Verhaeltnis zur durchschnittlichen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Produktion wird nach den bisherigen Erfahrungen das durchschnittliche Einkommen der Mitglieder einer Genossenschaft sofort um ca 10 - 30 % und spaeter entsprechend der beschleunigten Rationalisierung ansteigen. 682.) Das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhaeltnis ist eine der staerksten Stuetzen des Kommunismus. Genossenschaftsmitglieder dagegen sind unempfindlich gegenueber den Versprechungen von kommunistischen und anderen Demagogen. Man koennte daher denjenigen, die eine kommunistische Weltrevolution anstreben, kaum einen schwereren Schlag versetzen, als indem man, wie oben angedeutet, die Vorteile des Kapitalismus fuer die Produktion ausnutzt, ohne doch seine unvorteilhafte Organisationsform der Produktion mit zu uebernehmen. 683.) Wenn man zugesteht, dass das Ziel des Sozialismus die Verwirklichung des Rechts auf den ungeschmaelerten Ertrag der eigenen Arbeit ist, dann muss man auch zugeben, dass Genossenschaften sozialistische Betriebe sind, denn sie sind die einzige bisher bekanntgewordene Betriebsform, in der dieses Recht realisiert werden kann. 684.) Wie aus dem obigen ersichtlich ist, kann dieser Genossenschaftssozialismus auch ohne Staatshilfe, Staatseinmischung, Enteignung und Verstaatlichung, einfach durch Selbsthilfe der Individuen, die von Anfang an keine Opfer fordert, sondern Gewinn erbringt, verwirklicht werden. Offene Genossenschaften nach Theodor Hertzka, zur Beseitigung der Monopolstellung, aller sozial unentbehrlichen Monopole die nicht auf Gesetzen beruhen. Unbeschraenkte Aufnahme neuer Mitglieder 685.) Die auf Gesetzen beruhenden Monopole werden durch die vorgeschlagenen neuen Menschenrechte aufgehoben. (Vergl. Anhang I.) 686.) Es verbleiben die natuerlichen und sozial unentbehrlichen Monopole wie z.B. Grund und Boden, 98 Bodenschaetze etc., aber auch Elektrizitaetswerke Eisenbahnen und Telephonnetzanlagen, Anlagen also, denen gegenueber Konkurrenzbetriebe zu errichten entweder unmoeglich oder doch ueberaus schwierig und kostspielig ist. 687.) Wie kann nun vermieden werden, dass Genossenschaften, die derartige Monopolbetriebe besitzen, ihre Monopolstellung missbrauchen und alle uebrigen Buerger ausbeuten? Irgendeine Art von Vergesellschaftung ist notwendig. Wenn diese Genossenschaftler ein unbeschraenktes Eigentumsrecht behalten, dann koennten sie, da die Konkurrenz fehlt, einen Monopolgewinn abschoepfen. Offenbar kann dieser Misstand vermieden werden, wenn auch jeder Aussenstehende leicht am Ertrage dieses Betriebes teilhaben, d.h., den Monopolgewinn teilen kann. Sobald die Moeglichkeit dazu besteht wuerden sehr viele davon Gebrauch machen, der Monopolgrwinn pro Kopf der Mitglieder der Monopolgenossenschaft wuerde sinken und schliesslich gaenzlich verschwinden. Nur noch ein Durchschnittsarbeitsertrag in Hoehe des normalen Durchschnittsarbeitsertrages in anderen Genossenschaften wuerde uebrig bleiben. Diesen auch noch zu teilen waere niemand mehr interessiert, denn um ihn teilen zu kornnen, muesste der Betreffende in der Regel in dem Monapolbetrieb arbeiten. Mit einem geringeren Arbeitsertrag als er anderswo erzielen koennte, wird sich auch in einer Monopolgenossenschaft niemand zufrieden geben. 688.) Ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Betrieb oder eine einfache Genossenschaft koennten die Aufnahme neuer Mitglieder ablehnen. Aber gerade dadurch soll sich ja die offene Genossenschaft unterscheiden. Sie soll jedem, der in ihr mitarbeiten moechte, offenstehen, ohne Ruecksicht darauf, ob er bereits Mitglied anderer Genossenschaften ist. Infolgedessen kann eine offene Genossenschaft niemanden mehr ausbeuten. Diese Art der Freizuegigkeit fuer Arbeitskraefte wuerde es verhindern. Der blosse Versuch, einen Monopolgewinn abzuschoepfen, wuerde der betreffenden Genossenschaft eine Vielzahl neuer Mitglieder bringen und dadurch koennte der Arbeitsertrag dann sogar voruebergehend unter den durchschnittlichen Arbeitsertrag sinken. Da die Genossenschaftsmitglieder dies von vornherein wissen, wird auch der Versuch in der Regel unterbleiben. 689.) "Offen" heisst hier also, die Genossenschaft muss so weit es technisch moeglich ist, noetigenfalls unter Verkuerzung der Arbeitszeit, alle sich bei ihr zur Arbeit Meldenden aufnehmen, ob dies den bisherigen Mitgliedern nun willkommen ist oder nicht. 690.) Fuer Fachkraefte bedeutet dies natuerlich, dass sie auch die noetigen Faehigkeiten und Kenntnisse besitzen muessen. Von den Faehigkeitspruefungen darf die Oeffentlichkeit in keiner Weise und unter keinen Umstaenden ausgeschlossen werden. Ungelernte koennen fast immer noch als Handlanger ertragbringend beschaeftigt werden. 691.) Wenn fuer jemanden keine seinen Kenntnissen und Faehigkeiten entsprechende Arbeit vorhanden ist und er auch nicht in kurzer Zeit angelernt werden kann, dann und nur dann darf eine offene Genossenschaft seine Aufnahme verweigern. 692.) Selbstverstaendlich kann jeder jede offene Genossenschaft nach Ablauf der Kuendigungsfrist wieder verlassen. Mitentscheidungsrecht aller Interessenten 693.) Einerseits ist die Anzahl der Arbeiter, die in einem Betrieb mit ertragreichen Taetigkeiten beschaeftigt werden koennen, begrenzt. So kann z.B. ein Kran in einer Schicht nicht ohne weiteres von 2 oder 3 anstatt einem Kranfuehrer bedient werden. 691.) Andererseits darf die Arbeitszeit in Monopolbetrieben nicht etwa zu sehr herabgesetzt werden, z.B., auf eine Viertelstunde taeglich bei einer Arbeitszeit von z.B., 6 Stunden taeglich in fast allen anderen Betrieben. Wenn die Arbeitszeit in einem Monopolbetrieb durch den Zuzug von Arbeitskraeften zu sehr herabgesetzt wuerde, dann zoege der Betrieb immer noch mehr neue Mitglieder an, die dann nicht mehr kaemen, um den Monopolgewinn zu teilen, sondern der besonders kurzen Arbeitszeit wegen. Der Arbeitsertrag des Einzelnen wuerde dann unter den 99 Durchschnittsertrag sinken. Die sich zum Schluss Meldenden wuerden diese Taetigkeit nur noch als Nebenbeschaeftigung ansehen, und die urspruenglichen Mitglieder waeren gezwungen, sich eine andere, zusaetzliche Arbeit zu suchen, um existieren zu koennen. Die Zeit fuer eine zweite Taetigkeit haetten sie infolge der herabgesetzten Arbeitszeit in ihrem alten Betrieb. Ihre urspruengliche Taetigkeit waere ihnen somit weitgehend weggenommen worden. Vielen wuerde dies nicht recht rein und sie wuerden sich beschweren. 695.) Ferner wuerde weiterhin der Misstand bestehen bleiben, dass diese offene Genossenschaft infolge ihrer Monopolstellung die Preise ihres Produktes bzw. ihrer Dienstleistungen weitgehend diktieren koennte, d.h., die Konsumenten immer noch ausbeuten koennte, indem sie ungerechtfertigt hohe Preise fordert. 696.) Deshalb sollte jede offene Genossenschaft auch noch in einer zweiten Hinsicht offen sein: Jedermann soll sich nicht nur als Mitarbeiter fuer diese Genossenschaften melden duerfen, sondern soll sich auch, ohne in ihnen zu arbeiten, an ihren Generalversammlungen beteiligen, mitberaten und mitbeschliessen duerfen. 697.) Wenn dann die Mitglieder einer offenen Genossenschaft nicht schon aus eigenem Interesse die Preise ihrer Produkte und Dienstleistungen hinreichend herabsetzen, um einen Monopolgewinn zu vermeiden und damit einen fuer sie zu grossen Zustrom von Arbeitskraeften, dann werden Aussenstehende, d.h. insbesondere ihre Konsumenten, es fuer sie tun. 698.) Das gleiche gilt, wenn eine offene Genossenschaft irgendwelche Schikanen anwenden sollte, um den Eintritt neuer Mitglieder zu erschweren. Die Konsumenten koennten durch diese Befugnis die Preise nicht zu sehr herabsetzen und damit die Mitglieder der betreffenden offenen Genossenschaft ausbeuten, weil, wenn diese Taetigkeit nicht mehr genuegend ertragreich waer, niemand mehr bereit waere, sie auszuueben. Oeffentlichkeit aller Geschaeftsvorgaenge 699.) Damit Zustrom und Abstrom von Arbeitskraeften und Mitberatern einer offenen Genossenschaft weder zu gross noch zu klein werden, muesste jede offene Genossenschaft auch noch in einer dritten Beziehung "offen" sein: Jeder muss sich leicht ueber die Preis-, Umsatz-, Gewinn-, Arbeitszeitverhaeltnisse, Schulden, Guthaben und andere wirtschaftliche Einzelheiten einer offenen Genossenschaft informieren koennen, d.h., ein solcher Betrieb darf keine Geschaeftsgeheimnisse haben und muss alle wesentlichen, seine Produktion und seinen Absatz betreffenden Daten in kurzen Zeitabstaenden veroeffentlichen. Jeder Interessent (Behoerdenvertreter, Gewerkschafts- und Parteifunktionaer, Reporter etc.) soll, soweit der Geschaeftsgang es erlaubt, das Recht haben, in alle Geschaeftsbuecher Einblick zu nehmen. 700.) Sobald dies geschieht, kann jeder leicht ermitteln, welcher Monopolbetrieb fuer seinen Beruf die hoechsten Gewinnchancen bietet, und er wird dann bei dieser offenen Genossenschaft Arbeit aufnehmen, d.h., es wird jedem Monopolbetrieb unmoeglich gemacht, einen Monopolgewinn zu erzielen. Der Zustrom neuer Arbeitskraefte wird schon binnen Tagen stattfinden, in manchen Faellen binnen Stunden nach Veroeffentlichung des letzten Geschaeftsberichtes. Ein solcher Betrieb ist dann eigentlich kein Monopolbetrieb mehr. Er ist - eine offene Genossenschaft geworden. Zusammenfassung des Bisherigen 701.) Mit Ausnahme der oben geschilderten Besonderheiten gilt alles, was im vorigen Abschnitt ueber die einfachen Produktionsgenossenschaften gesagt wurde, auch fuer die offenen Genossenschaften. Durch die Freizuegigkeit fuer alle Arbeitskraefte in Monopolbetriebe hinein, in Verbindung mit dem Mitentscheidungsrecht eines jeden interessierten Buergers ueber das Geschaeftsgebahren dieser Betriebe, ferner durch die Oeffentlichkeit aller seiner Geschaeftsvorgaenge, verliert jeder Monopolbetrieb alle Nachteile eines Monopolbetriebes: Unterproduktion, ueberhoehte Preise, Ausbeutung aller anderen Produzenten und Konsumenten und gewinnt dagegen alle Vorzuege des freien Wettbewerbs fuer sich. 100 702.) Offene Genossenschaften sind ein weiteres Beispiel dafuer, dass durch das freie Spiel der wirtschaftlichen Kraefte sich auch die Harmonie aller wirtschaftlichen Interessen einstellt. Etwa noch verbleibende Monopolgewinne werden von den offenen Genossenschaften fuer gemeinnuetzige Zwecke verwendet 703.) Die verschieden hohe Ergiebigteit z.B., verschiedener Ackerboeden und Erzvorkommen fuehrt oft dazu, dass viele Betriebe weit groessere Gewinne erzielen als andere. Fuer offene Genossenschaften wuerde dies einen starken Zustrom von Arbeitskraeften bedeuten. Solche offenen Genossenschaften sollten und werden von den Konsumenten nicht gezwungen werden, ihre Waren und Dienstleistungen, die sie, infolge geringer Selbstkosten und grosser Ergiebigkeit ihrer Arbeit unter dem Marktpreis verkaufen koennten, auch tatsaechlich unter diesem Preis abzugeben. Die Folge waere, dass eine uebergrosse Nachfrage nach den Waren und Dienstleistungen dieser Genossenschaft entstuende. Sie koennte nicht alle Wuensche befriedigen, muesste also ein Rationierungssystem einfuehren mit all seinen unvermeidlichen Nachteilen. 704.) Um diese Schwierigkeit zu beseitigen und nicht zu viele neue Mitglieder zu erhalten, wird voraussichtlich jede derartige offene Genossenschaft in ihrer Satzung bestimmen, dass derartige Sondergewinne fuer gemeinnuetzige Zwecke gestiftet werden. Ferner koennten aus diesen Gewinnen auch Betriebe finanziert werden, die geeignet sind, die Monopoldtellung der betreffenden offenen Genossenschaft aufzuheben. Bodenmonopol 705.) Jedes uneingeschraenkte Eigentumsrecht an Grund und Boden stellt ein Monopol dar, weil Grund und Boden nur in begrenztem Umfange zur Verfuegung steht. Dies gilt selbst dann, wenn der Boden nur dem ausschliesslich gehoert, der ihn bearbeitet. 706.) Verstaatlichung des Bodens fuehrt unvermeidlich zu den Uebelstaenden, die Begleiterscheinung jeder staatlichen Verwaltung sind. Jede Wirtschaftstaetigkeiy sollte immer denen ueberlassen bleiben, die selbst und direkt den finanziellen Erfolg oder Verlust ihrer Taetigkeit zu spueren bekommen. Beamte erhalten ihr festes Gehalt, unabhaengig davon, wie produktiv oder unproduktiv die von ihnen verwalteten Betriebe sind. 707.) Die Grundrente wegzusteuern bedeutet noch nicht, den Boden auf dem Umweg ueber das Finanzamt zu vergesellschaften. Man wird die Staatsausgaben fuer die Buerokratie, den Militaerapparat, die Wirtschaftssubventionen etc. kaum als richtige Verwendung "vergesellschafteten" Kapitals und deshalb dieses Kapital auch nicht als vergesellschaftet bezeichnen koennen. 708.) Um daher jedem Menschen sein gleiches Recht auf Nutzung des Bodens und der Bodendchaetze zu sichern, sollte auch hier das System der offenen Genossenschaft angewandt werden, d.h., der Boden und die Bodenschaetze sind genossenschaftlich zu bearbeiten und jede dieser Genossenschaften muss jeden, der in ihr mitarbeiten moechte, als Genossenschaftsmitglied aufnehmen. 709.) Demjenigen, der den Boden schon vorher bearbeitet und verbessert hatte, muessen bei der Bildung dieser Genossenschaften natuerlich seine Bodenverbesserungen als Kapitalinvestitionen gutgeschrieben werden. 710. Der folgende Einwand scheint schwerwiegend zu sein: Theodor Hertzkas Prinzip der offenen Genossenschaft fuehre zu einer verschwenderischen Wirtschaftsform. Jeder wuerde bestrebt sein, in kurzer Zeit moeglichst viel aus dem Boden herauszuholen und 101 und sich dann besserem Boden zuzuwenden. Man solle sich doch des Raubbaues am Boden erinnern, der in den USA zu der Zeit getrieben wurde, als es im Westen immer noch "freies" Land gab. 711.) Dagegen laesst sich nun Folgendes einwenden: Boden, an dem man Raubbau betreiben kann, ist heute nur noch in begrenztem Umfange vorhanden. 712.) Nur wenige Landarbeiter werden wie Nomaden zur Ausbeutung des jeweils besten Bodens hin- und herziehen wollen. Sie haengen meist an ihrem Haus,, ihrem Garten, ihren Bekannten und Verwandten, und nur grosse finanzielle Vorteile wuerden sie bewegen, diese Bande zu zerschneiden. 713. Heute wissen die meisten Landwirte, dass Bodenverbesserungen zu den ertragreichsten Anlagen ueberhaupt gehoeren und sich oft schon innerhalb eines Jahres voellig bezahlt machen. Die Tendenz, den vorhandenen Boden zu verbessern, wird daher heute groesser sein als die, ihn im Raubbau zu bearbeiten, insbesondere, wenn infolge der oben geschilderten monetaeren Reformen Kredit fuer Meliorationen leicht zu erhalten ist und die Mehrproduktion leicht abzusetzen ist. 714.) Einige Hemmnisse liegen auch im System der offenen Genossenschaft selbst: Sondergewinne wird auch der beste Boden kaum versprechen, weil dieser Gewinn entweder sofort durch Zuzug neuer Arbeitskraefte verschwindet oder dadurch, dass die bisherigen Genossen ihn Stiftungen geben werden, in der Absicht, dadurch einen ihnen unerwuenschten Zuzug von Arbeitskraeften zu verhueten. 715.) Andererseits werden natuerlich diejenigen, die bereits Kapital und Arbeit in einen Boden hineingesteckt haben, gegenueber den Neuzugekommenen, die ploetzlich Raubbau betreiben wollen, auch eine Stimme haben und mit Recht Einspruch erheben, mit Schadensersatzanspruechen drohen bzw. einen ihren Aufwendungen entsprechenden Gewinnanteil verlangen und, noetigenfalls von der Oeffentlichkeit unterstuetzt, auch erhalten. Die Hoehe eines derartigen, voellIg gerechtfertigten erhoehten Gewinnanteils wird wahrscheinlich auch den letzten Anhaenger des Raubbaues davon ueberzeugen, dass es sich viel mehr lohnt, den Boden zu verbessern. 716.) Dass ein jungfraeulicher Boden anfangs immer etwas ausgebeutet, d.h., verschlechtert wird, versteht sich von selbst und wird auch heute nicht vermieden. Sollte man etwa versuchen, gerade gerodeten Urwaldboden durch Kunstduenger noch fruchtbarer zu machen? 717.) Die Tendenz, in erster Linie den fruchtbarsten Boden zu bearbeiten, in Verbindung mit der Aufhebung aller Landesgrenzen, durch Einfuehrung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, wird im Gegenteil eine sehr wuenschenswerte Folge haben. Es wird nicht mehr ein Uebermass von Arbeit auf relativ unfruchtbaren Boden verwandt werden, um darauf relativ geringe Ernten zu erzielen, die nur auf Grund des Schutzzollsystems noch abgesetzt werden koennen, sondern die Lebensmittel werden in Zukunft auf dem fruchtbarsten Boden erzeugt werden, der auf der Erde zu finden ist. 718.) Alexander von Humboldt schaetzte, lass fuer die gesamte Menschheit, sie umfasste seiner Zeit etwa 1 Milliarde Menschen, leicht im Amazonasbecken allein genuegend Nahrungsmittel produziert werden koennten. Wahrscheinlich wird man erst nach Einfuehrung der offenen Genossenschaften, der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, der Freizuegigkeit und des Freihandels alle derartigen Moeglichkeiten ausnutzen und so mit einem Brruchteil des bisherigen Arbeits- und Kostenaufwandes alle Lebensmittel erzeugen koennen, deren die Menscheit bedarf. Grundeigentum und Recht auf Wohnraum 719) Die Aufhebung des Monopoleigentums an fuer wirtschaftliche Zwecke benutztem Land hebt nicht das Recht auf Wohnraum auf und das Recht, sich selbst Arbeit zu beschaffen. Diese Rechte erfordern, zu ihrer Verwirklichung, wenn auch nicht das Eigentumsrecht, so doch zumindest das ausschliessliche Benutzungsrecht an bestimmten Grundstuecken. 720.) Die durch die offenen Genossenschaften eingefuehrte Freizuegigkeit der Arbeitskraefte soll sich daher nicht auf Grundstuecke erstrecken, die eine gewisse Groesse nicht ueberschreiten, die der Besitzer bereits bebaut hat oder in absehbarer Zeit bebauen wird. Abstimmungen unter den in einem Wohnbezirk vereinigten Buergern werden hierueber verschiedene Richtlinien festlegen, entsprechend den lokalen Verhaeltnissen. 102 721.) Mit Wohnhaeusern oder Industriegebaeuden bebaute Grundstuecke sollten auch frei uebertragen, d.h., verschenkt, vererbt, verkauft und auch vermietet werden duerfen. Dadurch wird zwar immer noch ein kleiner Teil von Grundrente verbleiben, aber besser als durch freie Uebertragbarkeit und freie Preisbildung fuer Wohn- und Industriegrundstuecke, entsprechend dem Angebot und Nachfrage, laesst sich dieser Boden wahrscheinlich nicht verteilen. 722.) Die gemeindlichen Organisationen, zu denen auch die Buerger verschiedener exterritirialer und autonomer Rechtsgemeinschaften sich zusammenschliessen werden, werden darueber entscheiden, welcher Boden fuer landwirtsehaftliche, welcher fuer industrielle und welcher fuer Wohnzwecke benutzt werden darf und welche Groesse derartige Grundstuecke nicht ueberschreiten duerfen. (Diese verbleibende territoriale und etatistische "Loesung" erscheint mir jetzt sehr zweifelhaft. -J.Z., 20.3.02.) 723.) Fuer die Fuehrung von Grundbuechern ueber Privatgrundstuecke wird voraussichtlich der in den USA. bereits anerkannte Grundsatz allgemein anerkannt werden: Private Grundbuecher der Notare verdienen oeffentlichen Glauben. Umwandlung von Monopolbetrieben in offene Genossenschaften bedeutet ihre Sozialisierung 724.) Das Eigentum einer offenen Genossenschaft ist als vergesellschaftetes Eigentum anzusehen. Wer daran zweifelt, wird sich jederzeit davon ueberzeugen koennen, indem er einfach einer offenen Genossenschaft als Mitarbeiter oder Mitberater beitritt. 725.) Die meisten sozialistischen Schriftsteller haben es als selbstverstaendlich angesehen, dass die Sozialisierung in einer Verstaatlichung bestehen muesse. Nach den Erfahrungen mit der Verstaalichung in Sowjetrussland muss es aber als bewiesen gelten, dass der Staatskapitalismus schlimmer ist als der Privatkapitalismus. Die Vereinigung von politischer und wirtschaftlicher Macht entrechtet die Arbeiter voellig. (Ich stimme jetzt der Auffassung von Ayn Rand und den 'Objectivists' zu ueber "laissez-faire capitalism" und den "anarcho capitalists", die den "Kapitalismus" als ein bisher noch nicht voll erkanntes und realisiertes Ideal ansehen. Was gewoehnlich "Kapitalismus" genannt wird ist eine monopolistische Misswirtschaft in der Staatseinmischung eine allzu grosse und verheerende Rolle spielt. Panarchien fallen auch unter das freie Unternehmertum eines befreiten Privatkapitalismus. - J.Z., 11.4.02.) 726.) Die wenigen Sozialisten, die einen Unterschied machten zwischen Verstaatlichung und Vergesellschaftung, haben keinen konkreten Vorschlag gemacht, wie denn nun die Vergesellschaftung realisiert werden soll. 727.) Die Hertzkasche offene Genossenschaft ist, wie oben ersichtlich, zumindest in dreifacher Hinsicht jedem Mitglied der menschlichen Gesellschaft "offen", und dadurch ist das Eigentum einer solchen Genossenschaft, insbesondere ihre Produktionsmittel und ihr Boden als sozialisiert anzusehen. Ohne Regierungs-Dirigismus sind die Produktionsmittel einer offenen Genossenschaft jedem Einzelnen zugaenglich. Die Sozialisierung ist damit in die Haende des Volkes gelegt und wird und kann dabei nicht weiter getrieben werden, als wirklich notwendig ist, d.h., nur wirkliche Monopolbetriebe, wenn und soweit sie Monopolgewinne erzielen, werden durch sie sozialisiert. Verwirklicht bedeutet diese Idee, dass, ohne Blutvergiessen, ohne neue Gesetze, ohne Konfiskationen und ohne Ansprachen an das Volk, Tag fuer Tag der Nutzen aus allen Monopol-Produktionsmitteln unter allen Produzenten gleichmaessig, entsprechend ihrer Arbeitsleistung, verteilt wird, einfach dadurch, dass z.B., in einem Lande wie Deutschland, taeglich mehrere hundert Menschen von einer Genossenschaft zu einer offenen Genossenschaft uebertreten, weil sie sich davon einen Vorteil versprechen. (In idealen Genossenschaften verschwinden die vermeintlichen Unterschiede zwichen einem idealen Kapitalismus und einem idealen Sozialismus. Zum Unterschied vom "Staatskapitalismus" wurde dieser Sozialismus oft als "Genossenschaftssozialismus" oder "freiwilliger Sozialismus" bezeichnet. - J.Z. 11.4.02.) 728.) Eine "planmaessige" Lenkung der Produktion dieser "sozialisierten"" Betriebe von Seiten irgendeiner ausserbetrieblichen Zentrale ist ueberfluessig. Theodor Hertzka sagt hierzu treffend, in "Eine Reise nach Freiland": "Wo jedem gehoere, was er erzeuge, und wo ein freier Markt besteht, auf welchem die eigenen Erzeugnisse gegen die Gueter des eigenen Bedarfs umgetauscht werden, dort versteht es sich ganz von selbst, dass jedermann erzeugen werde was dem allgemeinen Bedarf entspricht, weil er ja nur unter dieser Voraussetzung den eigentlichen Zweck seiner Taetigkeit erreichten kann, bei moeglichst geringer Plage die eigenen Beduerfnisse moeglichst reichlich zu befriedigen. Daher gilt es, den Eigennutzen und das Gewinnstreben aller Arbeiter frei gewaehren zu lassen." 103 729.) Ein Arbeitgeber-Betrieb entspricht oft nur dem Gewinnstreben des Abeitgebers, eine Genossenschaft dem aller Genossen. Ein natuerliches Monopol im Privateigentum spricht nur das Gewinnstreben des Eigentuemers an. Wenn aber jeder am Ertrage dieses Monopols teilhaben oder einen Einfluss auf seine Preisgestaltung ausueben kann, dann erfolgt die Produktion in diesem Monopolbet.rieb auf Grund des Gewinnstrebens aller einzelnen Buerger. 730.) Wenn man Gleichberechtigung aller im wirtschaftlichen Leben als eine Definition fuer Sozialisierung gelten laesst, dann vollenden offene Genossenschaften offenbar die Sozialisierung. 731.) Um im Uebergangsstadium einen Buergerkrieg, zu vermeiden, und weil den jetzigen Monopolbesitzern, auch den Grundbesitzern, natuerlich ihre Kapitalinvestitionen erstattet werden muessen, sollen offene Genossenschaften ebenso gebildet werden wie normale Genossenschaften, d.h., durch Kauf der vorhandenen Betriebe durch die zu Genossenschaften organisierte Belegschaft - unter Verwendung von Betriebsobligationen als Zahlungsmittel. Die in den obigen Kapiteln geschilderten Eigenarten der offenen Genossenschaften garantieren, dass dabei ein gerechter Kaufpreis vereeinbart wird. (Ueber Steuerfreiheit siehe 237. Ueber Toleranz in der Bodenreform siehe PEACE PLANS No. 5.) Freier und privater Wohnungsmarkt 732.) Freier Wohnungsmarkt heisst: Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft, d.h., Beseitigung der Wohnungsaemter, der Zwangseinweisung in Wohnungen, der Hoechstmieten, der Beschraenkung des Kuendigungsrechtes der Hausbesitzer, auch Beseitigung aller Sondersteuern, die die Hausbesitzer und damit indirekt die Mieter belasten sowie den Wohnungsbau hemmen. 733.) Eine der vielen unangenehmen Folgen der Wohnungszwangswirtschaft war, dass jahrelang die Haelfte aller Rechtsstreitigkeiten aus Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bestand, die Gerichtshoefe voellig ueberlastet waren und alle Prozesse sich uebermaessig lange hinzogen. 734.) Die Hoechstmieten berauben einerseits die Hausbesitzer um einen grossen Teil des Ertrages ihrer vorgetanen Arbeit, fuehren andererseits zu ueberhoehten Preisen fuer Wohnungen, die nicht der Wohnungszwangswirtschaft unterliegen und sie schrecken vom Bau von Mietwohnungen und Eigenheimen ab. Eigenheime werden vielfach deshalb nicht gebaut weil man in einer Wohnung mit Hoechstmiete billiger als in einem Eigenheim wohnen kann. Mietwohnungen werden nicht gebaut, weil sie einen zu geringen Ertrag abwerfen. 735.) Die Beschraenkung des Rechtes, seinen ueberschuessigen Wohnraum frei zu vermieten, fuehrt dazu, dass die Besitzer Wohnraeume vielfach lieber unbenutzt lassen, als sie zu vermieten. 736.) Man hat geschaetzt, dass z.B. in Deutschland die Wohnungsaemter fuer Personal und Verwaltungs jedes Jahr ebensoviel kosten, wie die Errichtung von 100 000 Wohnungen kosten wuerde. Weitere Nachteile dieser Institutionen sind eine weitgehende Korruption und der Zeitverlust durch die oft jahrelangen Bemuehungen, eine Wohnung vom Wohnungsamt zugewiesen zu erhalten. 737.) Weit davon entfernt, eine gerechte Verteilung des Wohnraumes zu erreichen, die Wohnungsnot zu beseitigen und den Mietern zu helfen, verhindert die Wohnungszwangswirtschaft die gerechte Verteilung des Wohnraumes durch Unterdrueckung der Vertragsfreiheit und der freien Preisbildung. Sie erhaelt die Wohnungsnot aufrecht und schaedigt die Mieter dadurch, dass sie die private Bautaetigkeit hemmt. 738.) Freier Wohnungsmarkt heisst also niches weiter als Abwesenheit jeder staatlichen Einmischung in den Wohnungsmarkt. Die einzigen notwendignen neuen Institutionen waeren private gewerbliche Wohnraumvermittlungsstellen. 104 Freier, privater Wohnungsbau Inwieweit muss der Wohnungsbau frei werden? 739.) Das Haupthemmnis fuer den privaten Wohnungsbau besteht in der Inflationsgefahr. Deshalb ist der Zwangskurs des Staatspapiergeldes aufzuheben ebenso wie das Verbot von Wertbestaendigkeitsklauseln, die bei den meist langfristigen Baudarlehen besondere Bedeutung besitzen. Erst dadurch erhalten private Geldgeber das noetige Vertrauen, um ihr Kapital fuer den Beau von Mietwohnungen zu verwenden. Wer Kapital besitzt und damit rechnen muss, dass es ihm durch Abwertungen, Inflationen, uebermaessige Besteueerung oder durch Enteignung genommen wird, der leiht es gewiss nicht dahin aus, wo ihm derartige Gefahren drohen. lieber verspielt er es, amuesiert sich damit oder, wenn er kann, bringt er sein Kapital dahin, wo er es sicher glaubt. 740.) Weiterhin wird der private Wohungsbau beschraenkt durch das Notenmonopol das, indem es den Umsatzkredit beschraenkt und dadurch die Anzahl der Umsaetze herabsetzt, die Summe der Ueberschuesse vermindert, die sich beim Austausch von Waren und Dienstleistungen taeglichen Bedarfs ergeben und die fuer den langfristigen Kredit, d.h., unter anderem auch fuer den Wohnungsbau zur Verfuegung stehen wuerden. 741.) Hoechstzinssaetze, wie sie heute fast ueberall ueblich sind, vermindern ebenfalls das Kapitalangebot fuer den Wohnungsbau. Nachteile des staatlichen Wohnunsbaues aus Steuermitteln 742.) Wer die oben angedeuteten und auf Gesetzen beruhenden Hemmnisse fuer den Wohnungabau nicht beachtete, konnte leicht den falschen Schluss ziehen: Der private Wohnungsbau hat versagt und muss also durch einen Wohnungsbau von Seiten des Staates, finanziert aus allgemeinen Steuermitteln, ersetzt werden. 743.) Die Aufhebung dieser Gesetze wird bald zeigen, wie falsch diese Schlussfolgerung ist und wird auch die bisherigen Befuerworter eines staatlichen Wohnungsbaues schliesslich ueber dessen Nachteile aufklaeren. Die Aufklaerung wird noch beschleunigt werden, wenn sie, als Mitglieder einer besonders etatistisch organisierten exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft die Kosten dieses Systems selbst und allein zu tragen haben. 744.) Die Steuermittel, die ein durch Kriege, Wettruesten, Inflation und Zahlungsmittelmangel sowie vielfaeltige andere Gewerbe- und Handelsbeschraenkungen verarmtes Volk aufbringen kann, reichen nicht aus, um den Neubau der durch den Krieg zerstoerten, der infolge ihres Alters zerfallenden und der infolge des Bevoelkerungswachstums und des Fluechtlingsstromes notwendig werdenden Wohnhaeuser zu finanzieren. 745.) Der Staatsregierung sind auch fast stets viele andere Aufgaben wichtiger als der Wohnungsbau. Selbst bei voller staatlicher Wohnungsbautaetigkeit, d.h., wenn sie nicht gerade wieder einmal auf Grund angeblich notwendiger Kreditrestriktionen (als ob eine Uber-Vollbeschaeftigung und eine Ueberhitzung der Konkunktur moeglich waeren) eingeschraenkt wird, gehen die kuehnsten Versprechungen der Regierungen, doch nur dahin, den gegenwaertig vorhandenen und amtlich gemeldeten Wohnungsbedarf in 10 -20 Jahren zu decken. In der Zwischenzeit aber kann ein hoeherer als der gegenwaertige Wohnraumbedarf leicht entstehen. 746.) Dass ein staatlicher Wohnungsbau stets weitgehend mit Korruption verbunden ist und dass auf Grund von Staatsauftraegen errichtete Wohnungen weit teurer sind als privat erstellte Wohnungen gleicher Qualitaet, ist weitgehend bekannt. 747.) Weniger aber werden die widersinnigen Folgen fuer den einzelnen Steuerzahler beachtet. Derjenige, der sich unter grossen persoenlichen Opfern ein Eigenheim geschaffen hat, wird gezwungen, Steuern zu zahlen, mit denen Wohnungen errichtet werden fuer weniger sparsame Leute, die dann oft nur eine Hoechstmiete zu zahlen haben - die geringer ist als die Reparaturkosten fuer ein Eigenheim. 105 748.) Personen andererseits, deren Einkommen zu gering ist, um fuer eine unter dem staatlichen "sozialen" Wohnungsbau errichtete Eigentumswohnung den Baukostenzuschuss aufzubringen, werden gezwungen, mit ihren Steuern den Staatsanteil fuer diese Wohnungen fuer diejenigen aufzubringen, die finanziell gut genug gestellt sind, um den Baukostenzuschuss aufbringen au koennen. 749.) Das Ideal der Anhhaenger einer Regierungsplanwirtschaft (als ob die Privatwirtschaft planlos arbeitete), nur eine Stelle zur Gewaehrung von Baukrediten zu haben, hat u.a, zur Folge, dass jeder, der von dieser Stelle abgewiesen wird, nun auf den von ihm geplanten Beau verzichten muss. Jede der haeufigen Finanz-Schwierigkeiten eines Staates fuehrt zu zehntausenden solcher Faelle. Wie sollte der private Wohungsbau finanziert werden? 750.) Die Freiheit des Wertmasses (dazu gehoert u.a., ein freier Goldmarkt, s.o.) und die Freiheit, Wertbestaendigkeitsklauseln zu vereinbaren, in Verbindung mit der Freiheit, beliebig hohe Zinssaetze zu vereinbaren und dem sich indirekt, aus der Emissionsfreiheit fuer private Zaahlungsmittel ergebenden hoeheren Angebot an langfristigem Kapital, werden die Finanzierung des Wohnungsbaues mit privatem Kapital wesentlich erleichtern. In wenigen Jahren wird dann ebenso wie z.B., vor dem I. Weltkrieg in Deutschland, bei freiem Wohnungsmarkt, freiem Wohnungsbau und wertbestaendiger Waehrung, das Angebot an Wohnungen die Nachfrage uebersteigen. Die durch die Wohnungsnot in die Hoehe getriebenen Mieten werden dadurch auf eine normale Hoehe sinken. 751.) Fine besondere Art der Kreditversicherung, die Hypothekenversicherung, sowie die Schaffung neuer Hypothekenbanken, werden die Aufbringung von Kapitalien fuer den Wohnungsbau noch mehr erleichtern. Steuerfreiheit fuer Neubauten und Wohnungsbaukredite 752.) Nach dem 30-jaehrigen und dem 7-jaehrigen Krieg wurde Deutschland sehr rasch wieder aufgebaut, im wesentlichen dadurch, dass Wiederaufbaukredite auf der Basis von Edelmetall gegeben wurden, und dadurch, dass alle neu erbauten Haeuser, und die dafuer gewaehrten Kredite, steuerfrei waren. Das war fuer alle Geldgeber ein wesentlicher Anreiz, den Wiederaufbau zu finanzieren. Mit den oben angedeuteten Waehrungsgesetzen waere also ein Gesetz zu erlassen, welches neue Haeuser und Gebaeude, sowie die entsprechenden Baukredite, auf mehrere Jahre (2o Jahre waere heute das wenigste) von allen Einkommens- und Vermoegenssteuern befreit. Dem Lande, das damit anfaengt, wird das Fluchtkapital der Welt zur Beseitigung seiner Wohnungsnot zur Verfuegung stehen. Mit den gegenwaertig geltenden Steuersaetzen werden Objekte, die besteuert werden koennten, kaum gebaut, so dass Steuereinnahmen daraus nicht fliessen koennen. Bei Steuerbefreiungen fuer Neubauten und Baukredite aber fallen immerhin solche Steuern an wie Umsatzsteuern, Lohnsteuern und andere beim Bauen entstehende. Vor allem aber entfallen viele der Ausgaben fuer Arbeitslosenunterstuetzungen. Ausbau des Bausparkassenwesens 753.) Die Bildung und Entwicklung von privaten Bausparkassen waere weiter zu foerdern. Bausparkassen dienen der Foerderung des Zwecksparens fuer Wohungsraumbeschaffung und Hypothekenabloesung. Sie erheben in der Regel nur Beitraege von Mitgliedern, die damit frueher order spaeter das Recht auf einen Wohnungsbaukredit erwerben. Hohe Zinsen locken zwar auch Nichtmitglieder an, die Einnahmen bestehen aber hauptsaechlich aus Bausparbeitraegen und Tilgungsraten sowie Darlehenszinsen. 106 754.) Der Zins sollte moeglichst hoch festgesetzt werden, ca. 7-10%. Diejenigen, fuer die die Rueckzahlung des Baudarlehens einschliesslich Zinsen immer noch billiger ist als ihre Miete, werden das Baudarlehen so bald wie moeglich beantragen. Diejenigen aber, die pro Zeiteinheit nur wenig sparen koennen, schieben freiwillig ihre Baudarlehen hinaus, erhalten hohe Zinsen auf ihre Spareinlagen und helfen die Mittel fuer diejenigen aufzubringen, die nicht so lange warten wollen. Viele schieben dann freiwillig die Zuteilung des Baukredites so lange hinaus, bis das Sparguthaben die Bausparsumme erreicht. Die Verzinsung der Spareinlagen muss so hoch sein und entsprechend der Darlehenszins auch so hoch, dass das Warten auf die Zuteilung ebenso vorteilhaft ist wie die Zuteilung selbst. Infolge des hohen Zinssatzes ist also ein Zuteilungssystem kaum noch erforderlich. Die Kassen haben daraufhin oft mehr Geld, als sie bei dem hohen Darlehenszins anlegen koennen. Wenn aber einmal das Umgekehrte eintritt und weniger Geld vorhanden ist, als die Mitglieder geliehen haben wollen, so wird einfach eine Warteliste ausgelegt, und die Mitglieder bekommen ihr Darlehen in der Reihenfolge, wie sie in der Liste stehen. Zins bei Bausparkassen bezeichnet man besser als Wartegeld oder Ausgleichsbetrag, als eine Verguetung der zur Zuteilung gelangten Bausparer an die, die noch warten. Die Bausparkassen sollten vernuenftigerweise eine regelmaessige Tilgung in gleichbleibenden Tilgungsraten verlangen. 755.) Koennten nicht die anderen, ueblichen Finanzierungeinstitute auch diese Kredite vergeben, z.B., Banken und Sparkassen? Keine Bank wuenscht Amortisationsdarlehen zu geben, die erst in langer Zeit getilgt werden, und dies ist der Weg, auf dem 90% aller Eigenheime gebaut werden muessen. Ein Pfandbriefinstitut kuemmert sich nicht um Konten von Leuten, die nur geringe Betraege monatlich sparen koennen. Aber gerade solche Leute eignen sich fuer die Bausparkassen und werden Teilnehrner ihrer Prosperitaet. Rationalisierung des Wohnungsbaues 756.) Die durch die Emissionsfreiheit bewirkte Beseitigung der Arbeitslosigkeit und Leichtigkeit, Kredit fuer Betriebsrationalisierungen zu erhalten, wird fuer den Wohnungsbau die guenstige Wirkung haben, dass infolge der Knappheit an Arbeitskraeften und der Hoehe der Loehne alle arbeitssparenden Methoden angewandt werden. Es wurden z.B., einfache Werkzeuge erfunden, die die Haelfte der Maurerkosten ersparen. Es gibt Verputzmaschinen, die von Ungelernten bedient werden koennen, etc. 757.) Die saisonbedingte Arbeitslosigkeit von Bauarbeitern waehrend der Wintermonate wird beseitigt, wenn in dieser Zeit vorwiegend Bauten errichtet werden, die frostunempfindlich sind, z.B., Stahlskelette mit Aluminiumverkleidung, oder wenn unter dem Schutz von billigen Abschirmvorrichtungen gearbeitet wird. Genossenschaften der Bauarbeiter 758.) Die Gruendung von Bauarbeiter-Genossenschaften waere leicht, weil Eigenkapital kaum aufzubringen ist. Die Finanzierung der meisten Betriebskosten erfolgt durch den Auftraggeber. Da dann jeder Bauarbeiter finanziell an jeder Betriebsverbesserung interessiert ist, wird die Tendenz zur Rationalisierung und Verbilligung des Wohnungsbaues noch mehr verstaerkt. 107 Private Sozialversicherungstraeger Aufhebung der Zwangsversicherung bei einem Monopolversicherungstraeger 759.) Innerhalb der jedem Buerger obliegenden Verpflichtung, sich und seinen Angehoerigen fuer den Fall der Arbeitsunfaehigkeit, der Erreichung eines bestimmten fortgeschrittenen Alters und des Todes das Existenzminimum zu sichern, steht ihm das Recht zu, diese Sicherung ohne Mitwirkung der Behoerden durch private Organisationen oder Abschluss von geeigneten Vertraegen durchzufuehren. 760.) Der Versicherungszwang, d.h., der Zwang, sich gegen die Wechselfaelle des Lebens zu versichern, sollte deshalb beibehalten, die Zwangsversicherung jedoch, d.h., der Zwang, sich bei einem bestimmten Versicherungstraeger zu versichern, sollte aufgehoben werden. 761.) Ueber die Einhaltung der Verpflichtung, sich zumindest bis zur Hoehe des Existenzminimums bei einem beliebigen Versicherungstraeger zu versichern, sollte ein Verband aller Sozialversicherungstraeger wachen. Eigenfinanzierung der Sozialversicherungstraeger mit eigenen Gutscheinen 762.) Jedem Versicherungstraeger sollte es erlaubt sein, Renten und Krankengelder sowie die Gehaelter seiner Beschaeftigten in eigenen, wie Geld gestueckelten und typisierten Gutscheinen zu zahlen. Der Rueckstrom und damit der Paristand dieser Gutscheine waere dadurch zu sichern, dass die Sozialversicherungstraeger sie bei der Beitragszahlung ebenso wie bares Geld zum Nennwert annehmen, unabhaengig vom Kurswert. Im uebrigen Verkehr duerfen diese Verrechnungsscheine keinem Zwangskurs unterliegen. Es handelt sich, wenn man die Versicherungsbeitraege als freiwillig gezahlte Steuern ansieht, um eine Art Steuerfundationageld. Aufhebung der Hoechstzinssaetze 763.) Saemtliche Vorschriften, die die Hoehe von Zinsen begrenzen, sollten kuenftig auch fuer die Vermoegensanlagen der Sozialversicherungstraeger, insbesondere der Rentenversicherungstraeger, aufgehoben werden. Je hoeher der Zinssatz ist, den die Versicherten fuer ihre beim Versicherungstraeger angesamrnelten Beitraege erhalten, um so hoeher koennten ihre Renten etc. und um so niedriger die Beitraege sein. Sicherung der Vermoegensanlagen durch Reform der Muendelsicherheitsbestimmungen 764.) Den Muendelsicherheitsbestimmungen unterliegen grosse Teile des Volkseinkommens: alle Vormundschaftsgelder, das eingebrachte Gut der Ehefrau, Kindesvermoegen, die Vermoegen der Stiftungen, Innungen, Gemeinden, Kirchen, Sparkassen, die gewaltigen Vermoegen der Sozialversicherungstraeger und die Reserven der Rentenversicherungsgesellschaften. Die notwendige aber bisher kaum beachtete Folge ist natuerlich die Bevorzugung eines ganz bestimmten Kapitalbedarfs (der des Staates, erste Hypotheken etc.), waehrend jeder andere dadurch vernachlaessigt wird. Dies gilt vor allem fuer den industriellen Anlagekredit. 765.) Volkswirtschaftlich nuetzliche und auch gewinnbringende Plaene koennen oft deshalb nicht durchgefuehrt werden, weil die Banken, infolge der Muendelsicherheitsbestimmungen, dafuer kein Kapital zur Verfuegung stellen koennen. Die unmittelbaren Auswirkungen sind eine kuenstliche und ueberhoehte Steigerung der Anzahl der Arbeitslosen, ueberhoehte Versicherungsbeitraege und zu niedrige Renten. 108 766.) Waere die produktive Anlage in industriellen und landwirtschaftlichen Verbesserungen zulaessig, so ergabe sich ein Zins von ueber 10% (Viele dieser Anlagen machen sich bereits in einem Jahr bezahlt.), ferner aber eine Senkung des Preisniveaus durch bessere Versorgung mit allem. 767.) In der Schweiz, wo sich die oeffentlichen und die privaten Versicherer um die wenigen muendelsicheren Anlagen fast streiten, ist der Kurs durch die gewaltsam auf diese Anlagen gelenkte Nachfrage sehr hoch gestiegen. Die Rendite liegt oft unter 3 %. Der Zins fuer nicht-muendelsichere Anlagen ist aber auch in der Schweiz sehr hoch. 768.) Nun sind aber muendelsichere Vermoegensanlagen schon seit Jahrzehnten nicht mehr muendelsicher im Sinne der Urheber der Muendelsicherheitsbestimmungen. 769.) Diess ist ein weiteres Beispiel fuer die Notwendigkeit, Paines und Jeffersons Vorschlag zu verwirklichen, die Gueltigkeit von Gesetzen von vornherein auf einige Jahre zu beschraenken. 770.) Was muendelsicher sein sollte, hat sich als das Unsicherste erwiesen. Die Staatsanleihen, die die Versicherungstraeger, vom Gesetz gezwungen, vor der Waehrungsreform von1948 zeichnen mussten, stehen nur noch mit einem Erinnerungsposten zu Buch. 771.) Dass auch Staaten bankrott gehen koennen, dass dies haeufig geschah und geschieht und dass sie dies in der Regel dadurch zu verschleiern suchen, dass sie alle ihre Glaeubiger bankrott machen, daran hatte der Gesetzgeber ganz einfach nicht gedacht. (Vergl. ueber Staatsbankrotte das ausgezeichnete Werk von Alfred Manes: Staatsbankrotte, Verlag von Karl Sigismund, Berlin, 1918, 1922, 290 S., verfilmt in PEACE PLANS 645.) 772.) Auch die "muendelsicheren" Kapitalanlagen sind natuerlich, solange Wertbestaendigkeitsklauseln verboten sind und sie deswegen stets mit dem Nominalbetrag, ohne Ruecksicht auf eine inzwischen stattgefundene Entwertung des Staatspapiergeldes zurueckgezahlt werden koennen, dem Inflationerisiko unterworfen. 773.) Auch abgesehen vom Inflationsrisiko ist der Zwang zur Vermoegensanlage in Staatspapieren unrechtmaessig. Die meisten Steuerzahler sind heute der staatlichen Sozialversicherung unterworfen. Zur Rueckzahlung der vom Staate "geliehenen", Sozialversicherungsmittel muessen sie die entsprechenden Steuermittel also weitgehend selbst aufbringen. Mit anderen Worten: Sie muessen ihre Beitraege doppelt zahlen, einmal als Beitraege und eimmal als Steuern. 773.) Die Muendelsicherheitsbestimmungen sind deshalb, hauptsaechlich in drei Punkten zu aendern: 1.) Die "Anlage" in staatlichen Schuldverschreibungen ist, als viel zu riskant, untersagt. 2.) Wertbestaendigkeitsklauseln sind fuer alle mittel- und langfristigen Anlagen zu vereinbaren. 3.) Kreditversicherte Anlagen jeder Art sind als muendelsicher zu erklaeren. (Vergl., die Spezialschrift von Prof. Dr, Heinrich Rittershausen: Die Reform der Muendelsicherheitsbestimmungen und der industrielle Anlagekredit, Fischer, Jena, 1929, 90 S., verfilmt in PEACE PLANS 532.) Aufgliederung in moeglichst viele lokale Versicherungsgenossenschaften 774.) Um die betruegerische Erschleichung von Versicherungsleistungen sowie die Werbungskosten fuer neue Mitglieder und damit auch die Beitraege niedrighalten zu koennen, sollten moeglichst viele kleine, lokale bzw. betriebliche Versicherungsgenossenschaften gegruendet werden. In diesen kennt jedes Mitglied fast jedes andere. Es findet also eine wirksame gegenseitige Ueberwachung statt. Diese kleinen Versicherungsgenossenschaiten, mit etwa 100 bis hoechstens 1000 Mitgliedern, muessten auf Gegenseitigkeit beruhende Garantieverbaende gruenden, wie von Prof. Bleicher schon etwa im Jahre 1900 vorgeschlagen wurde. 109 Trennung der Alters- von der Invalidenversicherung 775.) Der Versicherungsfall der Erreichung einer bestimmten Altersgrenze ist vollstaendig vom Versicherungsfall der Invaliditaet verschieden. Je hoeher die Sterblichkeit ist, um so niedriger koennten die Beitraege fuer die Altersversicherung sein. Beim Versicherungsfall der Invaliditaey ist es genau umgekehrt. Je frueher die Invaliditaet eintritt, um so hoeher muessen die Beitraege sein, um so groesser ist das Versicherungsrisiko. (Vorausgesetzt, die Beitragsdauer spielt bei der Rentenberechnung keine entscheidende Rolle. Sie sollte jedenfalls gerade bei diesem Versicherungsfall keine Rolle spielen.) 776.) Daher sollten entweder verschiedene Versicherungstraeger diese verschiedenen Versicherungen durchfuehren, oder es muessten zumindest die Beitraege fuer diese Risiken getrennt festgesetzt werden, unabhaengig voneinander geaendert werden koennen und das aus ihnen angesammelte Kapital muesste getrennt verwaltet und nur fuer die betreffenden Versicherungsfaelle verwandt werden. Freie und private Boersen 777.) Ebenso wie private Banken, private Maerkte fuer Konsumgueter etc., sollte es auch freie und private Boersen geben. Der Lizensierungszwang fuer die Ausgabe von Wertpapieren sowie das Erfordernis der Genehmigung fuer ihren Handel auf einer Boerse sollten ebenfalls aufgehoben werden. 778.) Ohne freie Boersen fuer Wertpapiere und Rohprodukte ist der Markt nicht frei und kann daher nicht richtig funktionieren. 779.) Betruegereien an einer Boerse werden durch Oeffentlichkeit aller Geschaeftsvorgaenge weitgehend ausgeschlossen. Ferner ist die Ehrlichkeit der Boersenmakler schon fast sprichwoertlich geworden. 780. Ulrich von Beckerath sagte ueber die Bedeutung der Boersen in: "Muss Arbeitsbeschaffung Geld kosten?" (Annalen der Gemeinwirtschaft, Genf, 1935, PEACE PLANS No. 10), S. 75: "Das Verhaeltnis von Schuldner - und Glaeubiger war in alter Zeit ein rein persoenliches, und ein solches, persoenliches Verhaeltnis entspricht auch heute noch dem Volksbewusstsein. Die meisten Reformer moechten das Schuldverhaeltnis auch wieder zu einem rein persoenlichen machen. 781.) "Aus diesem Bestreben ergeben sich dann z.B. Forderungen wie etwa: die Inhaber-Papiere ganz zu verbieten. 782.) "Erst recht moechte man natuerlich die Boerse verbieten, als eine besonders vollkommene Einrichtung zur freien Uebertragung von Werten, eine Einrichtung, in Wirklichkeit ebenso wichtig fuer die Volkswirtschaft wie die Eisenbahnen und gewiss wichtiger als das Radio und das Grammophon. 783.) "Aber die Leute aus dem Volke, besonders solche, die nie ein Boersenpapier gesehen haben, meinen: 'Alles, was die Bewegungsfreiheit der "Kapitalisten" einschraenkt, das dient zu unserm Vorteil, und was die Kapitalisten weniger verdienen, das muss uns ja zukommen.' Wenn nur nicht in fast allen Laendern der Welt ein grosser Teil der Parteifuehrer und sogar der Regierungen gerade den Kreisen entstammte, die so denken und fuehlen. 784.) "Nichts ist wohl charakteristischer fuer die schon von Nietzsche und Spencer prophezeite Zunahme der kommunistischen Mentalitaet in der Welt - ja, man kann schon sagen des Ueberwucherns der kommunistischen Instinkte - als die in fast allen Laendern erlassenen neuen gesetzlichen Einschraenkungen der Uebertragungsmoeglichkeit von Guetern aller Art, von Waren, von Forderungen, von Zahlungsmitteln, von Grundstuecken, von Wertpapieren, etc. Um so beachtlicher ist dafuer allerdings die gerade in Russland von den Kommunisten hoechst widerwillig, und nur unter dem unwiderstehlichen Druck der Verhaeltnisse gewaehrte Erlaubnis, die dort noch bestehenden, kuemmerlichen Eigentumsreste auch uebertragen zu duerfen. 785.) "Es handelt sich um keine geringe Sache. Die Uebertragbarkeit von Werten macht sie erst zu Werten, und je weiter die Uebertragbarkeit geht, desto groesser ist die Wertsteigerung (Bastiat, "L'échange") . 110 786.) "Stueckelung von Werturkunden und Typisierung der Stuecke (alles was heute verboten oder erschwert ist) aber laesst erst die Uebertragbarkeit und damit die Werte selbst ihr Maximum erreichen, wie wir beim Grundeigentum nach Einfuehrung der Pfandbriefe sehen, bei den Wechseln (und dadurch bei den Waren) nach Einfuehrung der Privat-Banknoten, und wie sich bei der Arbeitskraft nach Einfuehrung der Milhaud'schen Einkaufsscheine zeigen wird. 787.) "Die freie Uebertragbarkeit der Werte war es, die den Jahrtausende alten Stammeskommunismus der praehistorischen Menschheit zerbrach, und damit die Grundlagen unserer Kultur schuf. Freilich - im Blut sitzt uns dieser alte Kommunismus immer noch, und von Zeit zu Zeit bricht er atavistisch hervor. Er duerfte soziologisch so ungefaehr das sein, was die Kirche von einem anderen Standpunkt aus hoechst passend Erbsuende nennt." 788.) Ebenda, S.138: "Sehr beachtlich ist noch eine Anregung Milhauds in Bezug auf die kommerzielle Berichterstattung, deren Durchfuehrung zur Verwirklichung eines wirklich freien Marktes unerlaesslich ist, naemlich die Bekanntgabe der tatsaechlich am Markte befindlichen Warenmengen nebst den zugehoerigen Kursen. Es muessten also nicht nur, wie es jetzt schon oefters geschieht, die wirklichen Umsaetze bekanntgegeben werden, sondern auch die Mengen der angebotenen nebst der Menge der unverkauft gebliebenen Waren und den geforderten Preisen, dazu die Orte der Lagerung, wenn es sich um Weltmaerkte handelt, damit der Interessent die Fracht abschaetzen kann. Entsprechend muesste nicht nur die befriedigte Nachfrage bekanntgegeben werden, sondern auch die unbefriedigt gebliebene nebst den Nachfragepreisen. 789.) "Dasselbe Prinzip koennte auch zur Belebung der Wertpapierboerse dienen. Wie oft geschieht es jetzt, dass die Besitzer von Wertpapieren selbst zu wirklichen Haussezeiten ihre Papiere nicht zu den im Kurszettel bekanntgemachten Kursen verkaufen koennen. Dadurch wird oft ein unberechtigtes Misstrauen gegen die Kurse erweckt. Wuerde aber das wirkliche Angebot und die wirkliche Nachfrage nebst den von den Interessenten bestimmten Limiten ehrlich im Kursblatt bekanntgegeben (an der Boerse selbst kennt man sie ohnehin), so wuerde dieses Misstrauen verschwinden; ganz gewiss wuerden auch die Umsaetze auf solche Nachrichten hin steigen." Ueber die Art und Bedeutung des Boersenhandels folgt eine kurze Ausarbeitung desselben Verfassers aus dem Jahre 1954: 790.) "Es ist offenbar ein Unterschied, ob Interessenten sich zu Gruppen zusammenschliessen oder einzeln am Markt erscheinen. Die englische Grosshandelsgesellschaft der Konsumvereine verhandelte mit asiatischen Teesyndikaten; sie besass mehrere eigene Dampfer fuer Lebensmitteltransporte. Es ergaben sich ganz andere Preise als etwa am Markt zu Marokko, wo einzelne kleine Teehaendler mit einzelnen Kunden verhandeln, und manchmal lange. 791.) "An Boersen liegen Proben dessen, was gehandelt wind, zu jedermanns Ansicht vor. Beim nicht-boersenmaessigen Handel entstehen oefters Differenzen darueber, ob der Lieferant das geliefert hat, was der Kunde bestellte. 792.) "Der boersenmaessige Handel ist so ausgebildet, dass ganze Schiffsladungen von Waren in wenigen Augenblicken umgesetzt werden koennen. Die Abschlussbedingungen sind sorgfaeltig durchgearbeitet und typisiert. Differenzen sind selten. 793.) "Beim boersenmaessigen Handel geschieht alles durch Vermittlung von Maklern. Die haben alle Usancen im Kopf. Bei nicht boersenmaessigem Handel vergessen auch erfahrene Kaufleute manchmal Wichtiges. 794.) "Der groesste Teil der Weltproduktion wird durch Zwischenhaendler an die Konsumenten geleitet. Die Zwischenhaendler werden aber von anderen Motiven geleitet als Konsumenten. Beispiel: Bei der letzten Kakao-Hausse bewahrten die meisten Zwischenhaendler kaltes Blut und stellten sich bei dem scheinbaren Ausbleiben von billigen Angeboten und dem Ausschreien von sehr teurer Ware einfach taub. Das wirkte. Ueberall wurde laengst bereitliegende Ware sichtbar, und die Preise gehen bestaendig herunter. 111 "Die deutschen Schokoladenfabriken machen die geringe Presserhoehung, die sie vorsichtshalber vorgenomrnen hatten, schon wieder rueckgaengig. Wenn einzelne Konsumenten verhandeln, so bieten sie beim Ausbleiben von Angebot gleich uebertriebene Preise. 795.) "Die Boerse schafft die Moeglichkeit, dass jeder Interessent von allen Angeboten Kenntnis erhaelt. Das Boersen-Nachrichten-Wesen bringt ein Element in den Handel, das da, wo keine Boerse besteht, fehlt. Bestaendige Informationen ueber den Handel und die Produktion brechen manches Monopol, das sich sonst bilden wuerde, schon im Entstehen. 796.) "An der Boerse werden Zeitgeschaefte getaetigt, ausgenommen da, wo der Unverstand sie verbietet. Das Zeitgeschaeft, besonders das Praemien-Zeitgeschaeft ermoeglicht es, sich Absatz auf lange Zeit zu sichern und zwar zu festem Preis. Die Praemie (das 'Reugeld') ermoeglicht den Ruecktritt vom Vertrag zu tragbaren Bedingungen. 797.) "Das Volk, insbesondere die Arbeiter, hat erst dann voellig oekonomische Freiheit wenn es sich der Boersenmethoden bedient." Freiwillige Steuerzahlung (Vergleiche den Artikel in PEACE PLANS No. 14 und die Fassung in PEACE PLANS 61-63.) 798.) Die freiwillige Steuerzahlung ergibt sich als technische Einrichtung automatisch aus dem Austrittsrecht. Auch die Steuerbeitraege, die von Mitgliedern exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen der Form nach erzwungen werden, sind in Wirklichkeit freiwillig geleistete Steuern, wenn und solange man das Austrittsrecht in Anspruch nehmen kann. (Wieviele Steuerzahler wuerden das heute nicht gern tun? - J.Z., 21.3.02.) 799.) Scheinbar geschieht in einem demokratischen Staat die Steuerzahlung heute schon freiwillig. Aufgabe der frei gewaehlten Volksvertreter ist es doch, u.a. nur die Staatsausgaben vorzunehmen, die von den Waehlern gewuenscht werden, und die Mittel dazu nur durch Steuern zu erheben, die den Waehlern genehm sind, und die Steuerhoehe so zu bemessen, dass sie fuer die Waehler noch tragbar ist. 800.) Die Praxis sieht, wie jeder weiss, anders aus. Das Recht Abgeordnete zu waehlen, die anschliessend eine Zeit lang fast alles tun koennen, was sie wollen, genuegt nicht. Um die Rechte und Interessen der Waehler und Steuerzahler besser zu wahren, muessen u.a. noch das Rueckberufungarecht, Volksabstimmunten ueber Steuern und Steuerhoehe und das Austrittsrecht realisiert werden. 801.) Vernunftwesen wuerden freiwillig einen Mindestbetrag festsetzen, den jedes Mitglied jeder exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft als Steuer abzufuehren hat. Dieser Betrag waere direkt oder indirekt zu erheben, entsprechend dem von der betreffenden Rechtsgemeinschaft angenommenen Steuersystem. 802.) Sie wuerden sich auch die Entscheidung ueber die Verwendung der von ihnen selbst aufgebrachten Steuermittel vorbehalten. Es kann dies geschehen, indem sie Vertreter waehlen und noetigenfalls absetzen oder individuell deren Entscheidungen durch Inanspruchnahme des Austrittsrechtes entgehen. Es kann darueber auch durch Volksabstimmungen entschieden werden, wobei es den ueberstimmten Minderheiten freisteht, auszutreten. 803.) Das beste und demokratischste System scheint jedoch zu sein, die Verwendung der von dem Einzelnen aufgebrachten Mittel ihm selbst zu ueberlassen, indem es ihm freigestellt wird, seine Steuerbeitraege ganz, oder teilweise, einmalig oder dauernd an die Institutionen (z.B. Bibliotheken, Schulen, Sportplaetze etc.) zu ueberweisen, die nach seiner Meinung weitere Geldmittel am noetigsten brauchen. Ein System der direkten Steuererhebung, vielleicht eine Art Kopfsteuer fuer alle Arbeitenden, ist hierbei vorausgesetzt. (Viele andere Vorschlaege wurden ueber die Moeglichkeiten der freiwilligen Steuerzahlungs gemacht. Eine Uebersicht ueber all davon sollte so schnell we moeglich zusammengestellt werden. Bis jetzt gibt es noch keinen solchen Band sondern nur zehntausende ueber Zwangssteuern. Die Steueropfer haben allzuzehr ihre Zustimmung gegeben und opponieren zum grossen Teil, wenn ueberhaupt, dann nur mit Scherzen oder Klagen, oder geben Billionen fuer Steuerberater aus, die so auch von der Steuersklaverei wie die Politiker und Bureaukraten und deren Anhaenger profitieren. - J.Z., 21.3.02.) 804.) Die Finanzaemter haetten dann nur Statistiken ueber die Staatsausgaben zu veroeffentlichen, welche Institutionen Staatszuschuesse erhalten und in welcher Hoehe, wie hoch die bisherigen Ueberschuesse bzw. Fehlbetraege waren, welche Sonderausgaben fuer das laufende Jahr beabsichtigt sind etc. Sie haetten die Ausgaben und Einnahmen des Vorjahres, die geplanten Ausgaben des laufenden Jahres und die bisherigen Einnahmen fuer jede einzelne Position anzugeben. 805.) Von den "Steuerpflichtigen" koennte dann das Finanzamt statt der Steuerzahlung nur noch eine Quittung in Hoehe des steuerpflichtigen Betrages verlangen, aus der hervorgeht, dass der "Steuerpflichtige" zu irgendeiner 112 der Staataausgaben freiwillig beigetragen hat. Wer, trotz aller bisherigen bitteren Erfahrungen mit Finanzverwaltungen und ausgabefreudigen Abgeordneten immer noch genuegend Vertrauen zu ihnen besitzt, dem soll es natuerlich nicht verwehrt sein, seine Steuerbetraege weiterhin dem Finanzamt zu ueberweisen. 806.) Natuerlich werden einzelne unvernuenftige Personen auch kuenftig noch gezwungen werden muessen, Steuern zu zahlen, fuer Unkosten, die fuer und durch sie entstehen und die sie, als Vernunftwesen, freiwillig zahlen wuerden. (Preise und Gebuehren sind keine Steuer-Tribute.) 807.) Vorbilder fuer die freiwillige Steuerzahlung sind u.a., die freiwilligen Leistungen der Perser unter Darius, der Patrizier in den Hansastaedten des Mittelalters, die oeffentliche Selbstveranlagung der Steuerpflichtigen, wie sie nach dem II. Weltkrieg in Italien praktiziert wurde (*), ferner die hohen Beitraege, die manche Sekten von ihren Mitgliedern verlangen, um ihre Heime, Krankenhaeuaer und Schulen zu unterhalten. (*) (Anmerkung von Prof. H. Rittershausen: "Wieviel zahlten die italienischen Feudealherren?") Arbeitslosenversicherung 808.) U.v.Beckerath: "Muss Arbeitsbeschaffung Geld kosten?" (Siehe PEACE PLANS No. 10, S.107/8): "Versicherung gegen Arbeitslosigkeit versus Sicherung der Arbeitsgelegenheit durch Einkaufsscheine: "Ein paar Worte der Kritik verdient noch die staatliche Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, um so mehr, als in vielen Laendern grosse, staatliche Anstalten zur Durchfuehrung einer solchen Versicherung bestehen, die in normalen Zeiten Einnahmen von insgesamt vielen hundert Millionen Goldfrancs im Jahr haben. 809.) "Die Beitraege der Arbeiter und der Arbeitgeber zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit sind ihrer eigentlichen Natur nach eine Steuer. Daraus ergibt sich schon mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass bei Stoerungen im Geldwesen der Eingang dieser Sondersteuer den gleichen Hemmungen unterliegen wird wie der Eingang aller anderen Steuern. Die laufenden Einnahmen einer Versicherungsanstalt gegen Arbeitslosigkeit aus Beitraegen werden also gerade dann vermindert, wenn man ihrer wirklich bedarf." (Selbst, wenn sie gleich bleiben, so werden doch durch diese Beitragszahlung allen Arbeitgebern die Lohnzahlungsmittel verkuerzt. Sie koennen also weniger Arbeiter einstellen bzw., muessen Arbeiter entlassen.) 810.) "Aehnliches gilt auch von den Reserven der Anstalt. Die Reserven werden ja nicht in barem Geld aufbewahrt. sondern bei irgendwelchen Schuldnern angelegt. Tritt nun die Arbeitslosigkeit ein, so wird diesen Schuldnern das Kapital gekuendigt. Besteht nun gleichzeitig eine Zahlungsmittelkrise, wie wohl stets bei allgemeiner Arbeitslosigkeit, dann wird den betreffenden Schuldnern die Rueckzahlung sehr schwer. (Das Bestehen einer Zahlungsmittelkrise wird manchmal dadurch verschleiert, dass gleichzeitig die Grossbanken in Verlegenheit sind, die ihnen infolge der Krise zahlreich zustroemenden kurzfristigen Gelder anzulegen.)" (Diese zusaetzlichen kurzfristigen Mittel sind Mittel die normalerweise langfristig angelegt worden waeren, die aber jetzt, waehrend der Krise, die Kassenhaltung verbessern sollen. Dadurch, dass sie nicht langfristig angelegt werden, tragen sie zur Arbeitslosigkeit bei. Sie koennen vielfach nicht von den Banken, bei denen sie sich ansammeln, kurzfristig, z.B., zu Lohnzahlungen, angelegt werden weil die Arbeitgeber, wegen der Zahlungsmittelkrise, Absatzschwierigkeiten haben und nicht gewiss sein koennen ihre volle Produktion auch absetzen zu koennen. So arbeiten sie lieber nur mit einem Teil ihres Produktionspotentials. Nur ihre direkte oder indirekte Gutscheinausgabe (wie Geld gestueckelt und letztlich basiert auf ihre Waren, Dienstleistungen und Guthaben) koennte ihre Absatzschwierigkeiten beheben und dadurch wieder Alles in normale Bahnen lenken. Die ueberfluessigen kurzfristigen Mittel wuerden dann wieder langfristig oder wenigstens vollstaendig fuer kurze Zeiten, angelegt und helfen damit die Zahlungsmittelkrise zu beseitigen. Dies ist gegenwaertig immer noch die beste Erklaerung die ich anbieten kann fuer das Paradox [eines Ueberflusses kurzfristiger Gelder bei den Banken waehrend einer Zahlungsmittelkrise]. - J.Z., 1982.) 811.) (Beckerath Bemerkungen, fortgesetzt) "War etwa die Reserve der Anstalt fuer Arbeitslosenversicherung bei Industriellen angelegt - oder zunaechst bei Banken und von diesen bei Industriellen - dann kann es leicht geschehen, dass die Industriellen, um der Anstalt die Guthaben zurueckzuzahlen, an den Loehnen sparen, d.h., Arbeiter entlassen muessen. Tritt das ein, dann kann man mit Recht sagen, dass die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit gerade zu Krisenzeiten zusaetzliche Arbeitslosigkeit bewirkt. Es duerfte sich hier keineswegs um Fantasiegebilde handeln, obwohl detaillierte Untersuchungen zu dieser Frage noch nicht vorliegen. 812.) "Da wo mit Einkaufsscheinen bezahlt werden dare, ist die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ueberfluessig. 813.) "Allerdings enthaelt der Gedanke einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit einen richtigen, wenn auch sehr versteckten Kern. Manchmal ist es moeglich, die Arbeitsgelegenheit in der Gegenwart einzuschraenken, um sie in der Zukunft zur Verfuegung zu haben. In diesem Falle muessen natuerlich die Mittel zur Finanzierung reserviert werden. Viele Arbeiten koennen z.B. anstatt im Sommer in Ueberstunden geleistet zu werden, auf die Wintermonate verschoben werden, wo stets eine Art von 'struktureller' Arbeitslosigkeit einsetzt. 113 "Der beruehmte Statistiker Bowley schaetzte z.B. im Jahre 1909, dass man in England von 1896 bis 1906 durch eine jahreszeitlich richtige Verteilung von Auftraegen der oeffentlichen Hand im Betrage von nur 4 Millionen £ jaehrlich (bei einem Gesamtaufwand von 150 Millionen £ fuer oeffentliche Arbeiten) ein sehr betraechtliches Mass an Arbeitslosigkeit haette verhueten koennen. Vergl. Schriften der Deutschen Gesellschaft zur Bekaempfung der Arbeitslosigkeit, Heft. 1, Berlin 1913, herausgegeben von Dr. Ernst Bernhard. Auch bei der Reservierung eines Teiles der oeffentlichen Arbeiten fuer die Wintermonate muss der Staatsmann pruefen, ob die Bezahlung der Arbeiten etwa aus im Sommer eingegangenen Steuern erfolgt. Geschieht dies, dann muessen die im Sommer eingehenden und im Winter ausgegebenen Steuern so angelegt werden, dass sie im Winter, durch Einkaufsscheine fluessig gemacht werden, nicht etwa durch Geld. Die uebliche Art der Anlegung durch die Banken in Boersenkrediten, welche dann im Winter fluessig gemacht werden, muss im Winter wenigstens ebensoviel Arbeitslosigkeit neu schaffen, als die Winterarbeit selbst gutmacht." (Selbst die saisonbedingte Arbeitslosigkeit wird infolge der Emissionsfreiheit verschwinden. Die Betreffenden koennen dann bis zur naechsten Saison leicht eine andere Beschaeftigung finden. - J.Z.) . 814.) Einige Bemerkungen desselben Verfassers aus dem Jahre 1956: "Die jetzt in fast allen Laendern eingefuehrte Versicherung gegen Arbeitslosigkeit durch den Staat hat folgende Grundfehler: 1.) Die Versicherung unterstellt, dass der Zufall hier eine analoge Rolle spielt wie etwa in der Feuerversicherung oder in der Krankenversicherung. Aber nur wenige Faele entstehen durch Zufall im Sinne der Versicherungstechnik. Krisen wie die von 1873, 1904, 1907, 1921 und 1932 sind keine Zufallserscheinungen. Es ist hier eine Unterscheidung zu treffen aehnlich wie in der Feuerversicherung, wo man die Kriegsschaeden aus der Versicherung ausschliesst, oder in der Krankenversicherung (wenigstens in der privaten), wo man die Seuchen ausschliesst. 815.) 2.) "Wenn die Art von Arbeitslosigkeit beseitigt ist, die aus unserem Geldsystem notwendig von Zeit zu Zeit entsteht, und wuerde die Arbeitsvermittlung besser organisiert sein, so koennte der kleine Rest von wirklich durch Zufall (im Sinne der Statistik) entstehender Arbeitslosigkeit leicht nebenher durch die Krankenversicherung mit uebernommen werden. (Geldsystem soll hier auch die Einrichtung bedeuten dass jeder Glaeubiger Anspruch auf Bargeld hat.)" - Vergl. 469 u. 2272. Arbeitslosenvermittlung 816.) U.v. Beckerath: "Muss Arbeitsbeschaffung Geld kosten?", S. 5: "Bei den allermeisten wird man die Meinung antreffen, das es geradezu unmoralisch sei, wenn Einzelne oder Gruppen etwas unternaehmen, was vielleicht auch der Staat unternehmen koennte. Zwar koennen sie diese, ihre Meinung nicht so abstrakt, wie vorstehend, ausdruecken, aber im einzelnen Falle werden 4 unter 5 nicht verfehlen, sie zu bekunden, wenn man sie fragt. Einige moderne Gesetze sind unmittelbar aus diesem Gefuehlskomplex heraus entstanden, wie z.B., das deutsche Gesetz ueber die Monopolisierung der Arbeitsvermittlung durch den Staat vom 22.7.1922, bestaetigt durch das Gesetz vom 16.7.1927. "Man sollte meinen, dass ein Parlament, welches ernstlich die Arbeitslosigkeit bekaempft, jede Art. von Arbeitsvermittlung unterstuetzen und nur die Missbraeuche verbieten wird. Der deutsche Reichstag hat das nicht getan und sogar auf besonderen Druck durch die SPD und die KPD ein Gesetz geschaffen, welches ganz gewiss dazu beigetragen hat, die Arbeitslosigkeit in Deutschland zu vergroessern. "Von Ideen, wie dem staatlichen Arbeitsvermittlungs-Monopol aus, ist zur Idee einer voellig verstaatlichten Volkswirtschaft nur ein Schritt." 817.) Punkt XI des Programms der "Berliner Gesellschaft von 1952 zur Bekaempfung der Ursachen der Arbeitslosigkeit": "Das Reichsgesetz vom 16.7.1927 ueber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Parag. 54-57 "Durch die oben bezeichneten Paragraphen ist die gewerbsmaessige Stellenvermittlung nach dem 31.12.1928 verboten. Bei Erlass des Gesetzes lagen die heutigen Erfahrungen mit Arbeitsaemtern noch nicht vor. Es hat sich 114 gezeigt, dass die Arbeitsaemter trotz guten Willens und guter einschlaegiger Kenntnisse vieler Leiter und ihrer Mitarbeiter doch nicht das geleistet haben, was sich die Arbeiterschaft s.Zt. von der staatlichen Arbeitsvermittlung versprochen hatte. Unsere Gesellschaft hat sich ueberzeugt, dass die bei der staatlichen Arbeitsvermittlung oft beobachteten Misstaende viel weniger einzelnen Beamten zur Last zu legen sind als dem System. 818.) "Eine unter der Kontrolle der Oeffentlichkeit arbeitende, private Arbeitsvermittlung wuerde mehr leisten als dieses System. Unsere Gesellschaft fordert daher im Interesse der Arbeitslosen die Wiederzulassung der privaten Arbeitsvermittlung durch Ausserkraftsetzung der oben bezeichneten Paragraphen fuer das Berliner Gebiet. Unsere Gesellschaft hat Grund zu vermuten, dass manche der jetzt bei den Arbeitsaemtern Taetigen in der privaten Arbeitsvermittlung, befreit von den beim Staatsbetrieb unvermeidlichen buerokratischen Fesseln, fuer die Arbeitslosen mehr tun koennen als jetzt; sie wuerden wahrscheinlich zur privaten Arbeitsvermittlungstaetigkeit uebergehen, sowie es ihnen gesetzlich moeglich ist." 819.) Das Gesetz zur Aenderung und Ergaenzung des Gesetzes ueber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 23.12.1956 hat das Monopol der Arbeitsvermittlung nicht aufgehoben, sondern eher noch verschaerft. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt fuer Arbeitsvermittlung gehoert es nunmehr, nach Paragr. 50, auch: "Mangel an Arbeitskraeften" zu vermeiden und zu beheben, d.h., deutlich gesprochen, die Arbeitslosigkeit nicht so gering werden zu lassen, dass dadurch die aus Arbeitslosen bestehenden "Arbeitskraftreserven" angetastet werden! Private Verkehrsgesellschaften 820.) Auch hier ist ein staatliches oder privates Monopol rechtswidrig, weil ausbeuterisch und widersinnig, wenn das Ziel ist, Personen und Gueter moeglichst billig zu befoerdern. 821.) Wohlstand beruht im Wesentlichen auf dem freien Austausch und damit auf dem Transport von Guetern. Deshalb muss jede derartige Beschraenkung den Lebensstandard senken. 822.) Dass private Eisenbahn-, Bus-, Taxi- und Strassenbahngesellschaften auch ohne Monopolstellung lebensfaehig sind und erfolgreich mit staatlichen Einrichtungen der gleichen Art konkurrieren koennen, wird u.a. durch die Praxis in den USA bewiesen: In der Market Street in San Franziako gab es bis 1944 zwei miteinander wetteifernde Strassenbahngesellschaften. Nach ihrer Vereinigung zu einer Gemeindestrassenbahn mussten die Fahrpreise heraufgesetzt werden. (John Gunther, "Inside USA", Hamish Hamilton, London.) Dass die staatliche Verwaltung bzw. Kontrolle der Verkehrsbetriebe aufgehoben werden sollte, ergibt sich u.a., aus den vielen Faellen, in denen der Staat seine Macht missbrauchte, um eine der Eisenbahn gefaehrliche Konkurrenz zu beschraenken. Bus- und Lastwagengesellschaften z.B., die Gueter und Personen billiger befoerderten als die Eisenbahn, wurden gezwungen, mindestens ebenso hohe Frachtkosten und Fahrpreise zu verlangen, oder sie wurden einer Lizensierungspflicht unterworfen, und die Erneuerung der Lizenz wurde nach einiger Zeit verweigert. In anderen Faellen, wie z.B., in NSW, in Australien, wurde die Befoerderung bestimmter Gueter, z.B., von Wolle, durch Lastkraftwagen ganz einfach untersagt. 823.) Selbverstaenduch koennen private Gesellschaften die natuerliche Monopolstellung einer Eisenbahnlinie fast ebenso missbeauchen und tun es, wie die Praxis in den USA ebenfalls beweist. Die Konkurrenz durch Busse und Lastwagen ist immer noch nicht ausreichend (insbesondere, weil sie von einem gut ausgebauten Strassennetz abhaengig ist), um das Monopol der Eisenbahn voellig zu brechen. Deshalb sind alle staatlichen, gemeindlichen und privaten Eisenbahn- und Strassenbahngesellschaften in offene Genossenschaften umzuwandeln. (S. oben.) Sobald Eisenbahnen nicht mehr Monopolbetriebe, sondern offene Genossenschaften sind, laesst sich der 115 Vorschlag (von Launhardt, Theodor Hertzka, Bellamy, Karl Marx, Friedrich Engels und Henry George) verwirklichen, diese Dienstleistungen kostenlos anzubieten und die Unkosten durch Steuern zu decken. Mitglieder einer offenen Genossenschaft koennen keine ueberhoehten Loehne usw. auf Kosten der Steuerzahler erzwingen. 824.) Entgeltliche Verkehrsbetriebe koennen sich ebenfalls leicht mit dem Gutscheinsystem finanzieren. Eine Spezialschrift hierueber ist: "Eisenbahngeld und Arbeitslosigkeit" von Dr. Walter Zander, Sparerbund e.V. Berlin, 1933. (Verfilmt in PEACE PLANS 9.) Im Folgenden ein kurzer Auszug: "Die Bahn erteilt Auftraege, deren Bezahlung nicht in gesetzlichen Zahlungsmitteln (Noten der Zentralbank) zu erfolgen hat, sondern in Gutscheinen, die an den Kassen der Bahn zum Nennwert wie bares Geld angenommen werden. Die Bahn stellt also den Lieferanten als Bezahlung Anweisungen auf ihre eigenen Leistungen zur Verfuegung und tauscht demgemaess die erhaltenen Waren unmittelbar in Befoerderungskilometer aus. Die Gutscheine lauten auf den Inhaber und sind dergestalt gestueckelt, dass sie im Verkehr bequem umlaufen koennen. 825.) "Selbstverstaendlich ist niemand gesetzlich gezwungen, derartige Gutscheine in Zahlung zu nehmen. Es besteht kein Annahmezwang. Lediglich der Bahn gegenueber, die sie ausgegeben hat, sind sie gesetzzliche Zahlungsmittel. Ebensowenig wird ihnen irgendein gesetzlicher Wert beigelegt, sie haben keinen Zwangskurs. Der Kurs ist vielmehr frei, und nur die Bahn hat sie ohne Ruecksicht auf den etwaigen Kurswert jederzeit zum Nennwert in Zahlung zu nehmen." Freier Wettbewerb in der Energieversorgung Kein rechtliches Monopol mehr fuer Kraftwerke, seien sie Staats-, Gemeinde- oder Privatbetriebe 826.) Es ist volkswirtschaftlich wuenschenswertg, Energie moeglichst billig zur Verfuegung zu haben. Jedes Monopol fuer die Krafterzeugung verhindert den freien Wettbewerb und verteuert dadurch, ganz unnoetig, den Strompreis. Wo und inwieweit konkurrierende Kraftwerke Aussicht auf Erfolg haetten, kann nur im Einzelfall und am besten von denen entschieden werden, die bei dem Versuch ihr Vermoegen riskieren wuerden. Ein rechtliches Monopol verhindert jedenfalls die Errichtung von konkurrierenden Kraftwerken auch da, wo sie rentabel waeren. 827.) Betriebe, die sich Energie viel billiger selbst verschaffen koennten, zu zwingen, den teueren Strom der staedtischen Kraftwerke zu kaufen, ist eine ganz ueble Art der Ausbeutung. Dass Kraftwerke Privatbesitz sein koennen, wird noch heute durch die Praxis in den USA bewiesen. Dass Wettbewerb auch unter Kraftwerken moeglich und wuenschenswert ist, beweisen die Verhaeltnisse in Seattle, Washington, USA. Seattle hat den niedrigsten Strompreis zumindest in den USA, velleicht sogar in der ganzen Welt. (Siehe John Gunther, "Inside USA.") Vergesellschaftung derjenigen Kraftwerke die eine natuerliche Mononolstellung besitzen 828.) Die Schwierigkeiten und Kosten, Elektrizitaet ueber laengere Entfernungen hin zu uebertragen, bewirken, dass z.Z. noch nicht so viele Kraftwerke miteinander konkurrieren koennen, wie z.B., Einzelhandelslaeden einer Stadt. Sobald dieses Problem einmal technisch geloest ist, koennen fast alle Kraftwerke miteinander konkurrieren. Solange ein Kraftwerk infolge seiner Lagee noch ein natuerliches Monopol besitzt, wird es als offene Genossenschaft organisiert werden muessen. 116 Keine Atomkraftwerke Sie sind Monopelbetriebe und Teil der Kriegsgefahr 829.) Eine besondere Art von Monopol bilden die Atomkraftwerke. Sie sind in ihrer Anlage zusammen mit den notwendigen Mindestsicherheitsmassnahmen so kostspielig, dass nur wenige grosse Organisationen, insbesondere Staaten, ihren Bau finanzieren koennen. 830.) Der Atombrennstoff ist knapp, nur an wenigen Stellen der Erde zu finden, schwer zu gewinnen und daraufhin teuer. 831.) Ferner ist die Anzahl derer, die Atomkraftwerke bedienen koennen, klein. Die Gewerkschaft, der die Atomarbeiter gehorchen, koennte und wuerde die Welt beherrschen, wenn die Welt jemals ueberwiegend Atomenergie gebrauchen wuerde. Sie koennen fuer militaerische Zwecke missbraucht werden 832.) Nach einer viel zu wenig beachteten Aeusserung Bulganins, im Jahre 1956, koennen die Anlagen zur Gewinnung von Atomenergie fuer friedliche Zwecke leicht zu Bombenfabriken umgebaut werden. Viele Atomkraftwerke sind nur dadurch annaehernd rentabel, dass sie ihre radioaktiven Nebenprodukte an den Staat verkaufen, der mit ihnen Atomwaffen herstellt. Im Falle eines Krieges wird sicherlich jedes Atomkraftwerk vollstaendig auf die Produkticm von Atomwaffen umgestellt werden. Es ist nicht moeglich, eine wirksame Kontrolle auszuueben, um dies zu verhindern. Daher ist es widersinnig, von einer "friedlichen* Verwendung der Atomenergie zu sprechen. In einem Kriege werden Atomkraftwerke, weil sie zur Herstellung von Atomwaffen dienen, mit als erstes durch die Atomwaffen des Gegners zerstoert werden. Die gesamte von der Atomenergie abhaengige Wirtschaft wuerde dadurch ebenfalls mit einem Schlage zum Stillstand gebracht. Kein moeglicher Vorteil aus der Verwendung der Atomenergie kann diese Gefahr aufwiegen. Auch wenn Atomenergie billiger geliefert werden koennte dan wuerden hierueber aufgeklaerte Buerger lieber ein paar Pfennige mehr fuer die Kilowattstunde zahlen als ihre elektrische Energie aus Atomkraftwerken umsonst zu erhalten. 833.) Letzten Endes muessen daher alle Atomkraftwerke ebenso wie alle Atomwaffenvorraete von den Pazifisten im Namen der Menschenrechte zerstoert werden. Weitere wesentliche Nachteile von Atomkraftwerken 834.) Im Verhaeltnis zu den Kraftwerken der bisherigen Art und den anderen, bisher noch nicht oder nur unzureichend erschlossenen Kraftquellen (siehe unten) sind Atomkraftwerke immer noch unrentabel. Man hofft nur, sie wuerden in einigen Jahren ebenso billig und vielleicht in 20 Jahren billiger sein. Wenn diese Hoffnungen sich bestaetigen sollten, dann wuerde den Regierungen noch mehr Energie fuer das Wettruesten zur Verfaegung stehen. Die Regierungen koennten vielleicht sogar ruesten, ohne durch uebermaessige Steuern die Buerger gegen sich aufzubringen. 835.) Selbst wenn Atomenergie in den Atomkraftwerken kostenlos gewonnen werden koennte, wuerde dadurch der Strompreis nicht wesentlich gesenkt werden koennen, da die Gestehungskosten fuer Elektrizitaet im allgemeinen nur 5-10% ausmachen und der Rest aus Verteilungskosten besteht, die auch bei Atomkraftwerken nicht wegfallen, sondern eher, durch eine noch weitergehende Zentralisation der Elektrizitaetserzeugung, groesser werden. 836.) Sollten aber die alten Methoden der Energiegewinnung kuenftig teuerer sein, so muessen wir den Mehrbetrag als eine Art Versicherungspraemie gegen die Gefahren der Atomenergie ansehen. 117 Atomkraftwerke duerfen auch niemals sehr rentabel werden, denn, wenn es erst einmal so weit ist, dass jede kleine Gruppe von Wissenschaftlern, mit relativ geringen Mitteln, beliebig grosse atomare Kettenreaktionen ausloesen kann, dann bedeutet dies, dass eine kleine Gruppe von Fanatikern der Weltbevoelkerung ihren Willen aufzwingen oder sie voellig vernichten kann. 837.) Auch die Atombrennstoffe sind nur in begrenzter Menge vorhanden. Wuerden wir uns voellig auf Atomenergie umstellen, dann wuerden sie voraussichtlich noch nicht einmal so lange reichen wie jetzt die Kohle und Oelvorraete zusammen. 838.) Zur Gewinnung des Atombrennstoffes sind ungeheuere Mengen elektrischer Energie erforderlich, die meist durch Kraftwerke der bisherigen Art aufgebracht werden. Atombrennstoffe sind also weitgehend nur eine in konzentrierte und leicht transportable Form umgewandelte Energie, die mit Kraftwerken der alten Art gewonnen wurde. 839.) Es ist bis jetzt kein Mittel gefunden worden und wird schwerlich je eines gefunden werden, um den massenhaft anfallenden Atommuell voellig unschaedlich zu machen. Wenn wir unseren gesamten Energiebedarf durch Atomenergie decken wuerden, dann wuerde so viel radioaktiver Muell anfallen, class jedermann gefaehrdet wuerde. 840.) Die Folgen des Versagens eines Atommeilers koennten so fuerchtelich sein, dass sie nirgendwo anderswo als an den Polen gebaut werden duerften. (Auch von dort koennte sich in die Luft oder das Wasser entlassene Radioaktivitaet verbreiten. - J.Z., 21.3.02.) Sie voellig fehlerfrei zu bauen und zu bedienen, ist auf die Dauer fuer Menschen nicht moeglich. 841.) Ein einzelner Saboteur kann leicht einen Atomreaktor zertoeren und dadurch die gesamte Umgebung weithin radioaktiv verseuchen. Bestimmte Machthaber werden durch die blosse Existenz so empfindlicher und bedeutender Anlagen foermlich zur Anstiftung von Sabotageakten herausgefordert. 842.) Groessere Schaeden an Atomreaktoren koennen nicht repariert werden, weil beim Eintritt solcher Schaeden gleich die ganze Umgebung radioaktiv verseucht ist und niemand an den Ort des Schadens herankann. 843.) Aus den oben angefuehrten Gruenden ergibt sich, dass niemand das Recht hat, Atomreaktoren zu errichten, ohne das Volk vorher gefragt zu hahen, oder gar gegen den Willen des Volkes. Deshalb muss ueber die Errichtung von Atomreaktoren von Fall zu Fall ebenso wie ueber das Schicksal der bereits bestehenden Anlagen abgestimmt werden. Da jede Atomanlage praktisch einen Angriff auf Leben und Gesundheit jedes einzelnen Buergges bedeutet, werden die Buerger diese Anlagen voraussichtlich verbieten. In dem Volksentscheid waere auch zu beschliessen, dass eine nach Freiheitsgrundsaetzen aufgebaute Buergerwehr die Durchfuehrung und Aufrechterhaltung des Verbotes zu uebernehmen hat. Deckung des zukuenftigen Energiebedarfs durch Erschliessung neuer und Entwicklung alter, billiger und, im Gegensatz zur Atomenergie, gefahrloser Energiequellen 844.) Abgesehen von den Gefahren, die die Ausnutzung, der Atomenergie mit sich bringt, muesste man schon deshalb zur Erschliessung neuer und zum Ausbau aller Energiequellen uebergehen, weil auch die Atombrennstoffe nur im begrenztem Umfange zur Verfuegung stehen. Es handelt sich in erster Linie um die Erschliessung noch nicht oder nur unzureichend erschlossener Kraftquellen wie Wind-, Gezeiten-, und Sonnenernergie, Erdwaerme, Temperaturunterschiede Im Meereswasser, zwischen verscheedenen Luftschichten und zwischen Meereswasser und Luft sowie um die Energie der Meereswellen und Stroeme, wie die Golfstrom. 845.) Solange selbst die Wasserkraefte der Erde erst zu 10% ausgenutzt sind, ist es unsinnig, von einer baldigen Erschoepfung der Energiereserven auf der Erde zu sprechen. Wahrscheinlich wuerde schon ein Bruchteil der bisher der Atomforschung zugeflossenen Mittel, auf die Erschliessung dieser Energien verwandt, genuegen, um eine Revolutionierung unserer gesamten Energiewirtschaft zu ermoeglichen. Die oben erwaehnten Energien fallen im Preise und sind praktisch unerschoepflich. 118 846.) Nach sorgfaeltigen Schaetzungen entspricht z.B., die gesamte, in rund drei Tagen den Erdball treffende Sonneneinstrahlung, saemtlichen Energiereserven der Welt an Kohle, Oel, Holz; sowie Atomsbrennstoffen. Bisher sind nur geringe Bruchteile dieer Energie in Maschinen eingefangen worden. (Noch sehr viel mehr Sonnenenergie geht jetzt, ganz unbenutzt von uns, an der Erde vorbei. Technisch koennte sie dort durch grosse Spiegel eingefangen und von dort durch Mikrowellen uebertragen werden. - J.Z., 21.3.02.) 847.) Natuerlich ist eine voellige Umwaelzung und Reform der Sozialordnung, wie sie die Befuerworter der "friedlichen" Ausnutzung der "kostenlosen" Atomenergie voraussagen, weder von der Atomenergie noch irgendeiner anderen Art von Energie zu erwarten. (Die schoepferische Energie des Menschen wird hier ausgenommen!) Welche von den in diesem Buche erwaehnten notwendigen Reformen wuerden z.B. durch kostenlose Energiegewinnung ueberfluessig gemacht? 848.) Es gibt viele bis in Einzelheiten ausgearbeitete Plaene, die bisher noch nicht oder nur unzureichend ausgenutzten Kraftquellen auszunutzen. In den meisten Faellen wuerde auch schon die Brauchbarkeit dieser Plaene durch Exrimentieranlagen bewiesen. Einige dieser Plaene und Erfahrungen wurden bereits beschrieben in den Schriften: Dr. Rudolf Laemmel, "Sozialphysik", Stuttgart, 1925 und Hans Guenther: "In hundert Jahren", Stuttgart, 1931, beide herausgegeben von Kosmos, Gesellschaft der Naturfreunde. (Seitdem gab es hierueber Tausende von Studien und Experimenten. Aber die Energieversorgung ist immer noch von Staaten monopolisiert oder "geregelt" und zurueckgehalten, es sei denn, sie brauchen eine Ablenkung von ihren massenmoerderischen Atomkriegsvorbereitungen, wie ihre angeblich "friedlichen" Atomkraftwerke. - Viel Initiative, Verstaendnis und schoepferische Kraft kann man von Politikern und Bureaukraten auch auf diesem Gebiet nicht erwarten. - J.Z., 21.3.02.) Private Postanstalten 849.) Den Nachrichtenaustausch und die freie Meinungsaeusserung in Form von Briefen und Telephongespraechen etc., zu erschweren, indem man die Briefbefoerderung und die Telephonanlagen monopolisiert und die Gebuehren dafuer so hoch bemisst, dass sie zu einer betraechtlichen Einnahmequelle fuer den Staat werden, ist offensichtlich ein Unrecht. Die Gebuehren sind dann zu diesem Ausmass nur eine Sonderbesteuerung des freien Meinungsaustausches. 850.) Postalische Dienstleistungen sollten doch offenbar so billig und zeitsparend wie nur moeglich erfolgen. Wie aber kann dies besser erreicht werden als durch freie Konkurrensz? Wenn die Staatspost die freie Konkurrenz nicht zu fuerchten haette, dann waere es ueberfluessig, ihr eine Monopolstellung einzuraeumen. Auch die Befuerworter einer staatlichen Post sollten logischerweise private Konkurrenzbetriebe wuenschen, um beweisen zu koennen, dass die Staatspost besser arbeitet. Private Wasserversorgung und Abwaesserung 851.) Ein staatliches oder gemeindliches Monopol fuer die Wasserversorgung und Abwaesserung ist ebenfalls ueberfluessig. Soweit es sich aber um natuerliche Monopole handelt (es ist z.B. nur eine Wasserquelle vorhanden), sind die betreffenden Unternehmungen durch Umwandlung in offene Genossenschaften zu vergesellschaften. Die Wassergenossenschaften in den Obstbaugebieten Kaliforniens koennten als Vorbild dienen. Private Muellabfuhr 852.) Warum Staedte und Gemeinden selbst fuer die Muellabfuhr Monopole errichteten, ist nicht einzusehen. Dass privater Wettbewerb auch hier moeglich ist, wird durch die Verhaeltnisse in den USA bewiesen. Es ist niemals recht- oder zweckmaessig, dem Konsumenten irgendwelche Dienste aufzudraengen, die er von anderen besser und billiger erhalten kann. Wer einer privaten Muellabfuhrgesellschaft angehoert, hat natuerlich das Recht auf Erstattung des entsprechenden Steueranteils. Nur diejenigen Gemeinde-Muellabfuhren, die tatsaechlich billiger und besser arbeiten als die privaten Konkurrenzbetriebe, werden sich dann halten koennen. 119 Gemeindeverbaende von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen (Dies wurde ca. 1962 geschrieben. Spaeter machte ich mir eine Notiz, dass ich dieses ganze Kapitel umschreiben sollte, bin aber dazu immer noch nicht gekommen. Ich sehe jetzt keine Rechtmaessigkeit oder Notwendigkeit fuer irgendeine territoriale organisation, nicht einmal auf lokaler Ebene. - J.Z., 21.3.02.) Einleitung 853.) Staat und Gemeinde haben eine Vielzahl von Aufgaben uebernommen, fuer die z.T. erst wieder Mittel und Wege gefunden werden muessen, sie mit Hilfe der Privatinitiative zu loesen. Fuer die Uebergangszeit, d.h., bis schliesslich private Organisationen diese Aufgaben uebernehmen koennen, muessen sich die Mitglieder der verschiedenen exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften, die in einem bestimmten Gebiet zusammen wohnen, zu einem Gemeindeverband zusammenschliessen. Dieser Gemeindeverband soll aber kein Monopol fuer irgendeine seiner Leistungen und Institutionen errichten duerfen. Es sollte diesen Institutionen aber auch nicht untersagt sein, Konkurrenzbetriebe z.B., zu privaten Kraftwerken zu bauen und die Kosten dafuer umzulegen, wenn die Gemeindeversammlung zustimmmt. Die Kunden eines privaten Kraftwerkes z.B., die das Gemeindekraftwerk nicht wuenschen und nicht in Anspruch nehmen, muessen von dieser Umlage natuerlich befreit sein. 854.) Prinzip dieser territorialen Arbeitsgemeinschaften sollte sein: Keinem Vernunftwesen soll die Gemeinde Dienstleistungen aufdraengen duerfen, auf die es verzichten kann oder will oder die es sich selbst anderswo und vielleicht billiger verschaffen kann. Bemerkungen ueber einige der wichtigsten Aufgaben dieser Gemeindeverbaende 855.) Die Aufgabe dieser Gemeindeverbaende waere es, gemeinnuetzige Institutionen und Anlagen im Gemeindebereich zu erhalten und die Mittel dazu aufzubringen. Im Folgenden werden einige dieser Einrichtungen besprochen. a) Strassennetz und Strassenbeleuchtung 856.) Solange, bis schliesslich gemeinnuetzige Stiftungen die Mittel dafuer zur Verfuegung stellen, werden die Autofahrer unter dem System der freiwilligen Steuerzahlung (s.d.) die Mittel dafuer aufbringen. (Eher die Fussgaenger, denn Autofahrer haben ja ihre Scheinwerfer! - J.Z., 21.3.02.) Es koennten aber auch private Gesellschaften der Gemeinde diese Aufgabe abnehmen, Strassen bauen und finanzieren, die sich dann durch Erhebung eines Strassenzolles bezahlt machen. Wegebaugenossenschaften werden die Kosten des Strassenbaues wesentlich verringern. Die Strassenbeleuchtung wird ziemlich bald von privaten Kraftwerken vorgenommen werden koennen. b.) Flugplaetze 857.) Die Unkoesten fuer Flugplaetze werden voraussichtlich von den privaten Fluggesellschaften getragen werden koennen. Sie waeren zum grossen Teil als offene Genossenschaften zu verwalten. c ) Schulen 858.) Gute Gemeindeschulen werden sich durch freiwillige Steuerbeitraege halten koennen, die uebrigen aber werden durch private Schulen abgeloest. Es gibt bekanntlich heute schon viele private Schulen, die besser als die meisten oeffentlichen Schulen sind. Die Gemeindeorganisation haette die Durchfuehrung des Schulzwanges zu garantieren und einen gewissen Mindest-Bildungsstand zu bestimmen, den die Kinder in diesen frei miteinander konkurrierenden Schulen erhalten muessen. Wer seine Kinder zu einer Privateschule schickt, ist natuerlich von der Abgabe des Steuerbetrages zu befreien, der von den Gesamtkosten fuer oeffentliche Schulen auf seinen Kopf entfaellt. 120 Nur wenige Eltern werden ihren Kindern den Mindest-Bildungsstand selbst vermitteln koennen und wollen. Es sollte ihnen jedenfalls nie verwehrt werden, dies zu tun. d) Universitaeten 859.) Universitaeten sind in den Haenden des Staates oder einer Gemeinde fast stets schlecht aufgehoben, weil diese mehr oder weniger stets die Freiheit der Lehre und Forschung beschraenken. Es ist deshalb zu versuchen, moeglichst bald private Stifgungen zu schaffen, die ihnen eine unabhaengige Existenz gewaehrleisten. Moeglicherweise werden auch die freiwilligen Steuerzahler genuegend Mittel dafuer zur Verfuegung stellen. e) Bibliotheken 860.) Bibliotheken sollten auch kuenftig jedem kostenlos zur Verfuegung stehen. Frueher oder spaeter werden genuegend Mittel dafuer von Stiftungen oder auf Grund der freiwilligen Steuerzahlung erreicht werden. (Staatliche Bibliotheken gibt es schon seit etwa 200 Jahren. Trotz grosser Staatszuschuesse ist noch keine von ihnen zu einer Weltbibliothek geworden. Auch die private Initiative hat auf diesem Gebiet bisher versagt, obwohl z.B. Mikrofilm und CD-ROMs die Errichting einer Weltbiliothek verhaeltnismaessig leicht und billig machen koennte, wenn es nur gelaenge dafuer eine genuegende Anzahl von Lesern, Schriftstellern, Redakteuren und Verlegern zu interessieren. - J.Z., 11.3.02.) f) Parks und Sportplaetze 861.) Parks und Sportplaetze waeren zunaechst weiterhin von der Gemeinde zu unterhalten, koennen aber spaeter ebenfalls von privaten und gemeinnuetzigen Gesellschaften finanziert werden. g) Kanalisation 862.) Auch fuer die Kanalisation wird der Gemeindeverband so lange zu sorgen haben, bis private Wasserwerke diese Aufgabe billiger loesen und sich durch Beitraege der Verbraucher finanzieren. h.) Gesundheitsaemter 863.) Die Gesundheitsaemter sollten nicht sofort aufgeloest werden. Ihre Aufgaben, wie z.B., Seuchenbekaempfung, werden jedoch nach und nach von den interessierten Versicherungsgesellschaften uebernommen werden. i.) Entscheidung ueber die Art der Verwendung des Bodens 864.) eine Aufgabe zumindest wird den Gemeindeorganisationen voraus. sichtlich verbleiben, die Aufgabe naemlich, festzusetzen, welcher Boden fuer Landwirtschaft, welcher fuer Forstwirtschaft, Wohnungsbau oder Industrieanlagen zu nutzen ist Die durch die offenen Genossenschaften einefuehrte Freizuegigkeit fuer das Individuum findet hier eine Grenze. Vielleicht wird jedoch das Mitbestimmungsrecht aller Interessenten ueber den Gebrauch des Monopolgutes Boden kuenftig einmal auch auf diesem Gebiet die Gemeindeorgansation ueberfluessig machen. Gemeindeversammlung als oberstes Organ 865.) Die Gemeindeversammlung sollte stets die oberste Behoerde der Gemeinde bilden. Vorbildlich sind hier die zahlreichen Volksabstimmungen in den schweizer Gemeinden, z.B., ueber die Anlage eines neuen Fussballplatzes, Schwimmbades oder Kraftwerkes aus Gemeindesteuermitteln. 866.) Die Abstimmung koennte dadurch geschehen, dass der einzelne Waehler seinen Steuerbetrag zugunsten dees von ihm befuerworteten Projektes einzahlt. Finanzierung der Gemeindeausgaben 867.) Wie sollten die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften zur Tragung der Kosten der gemeinsam benutzten Einrichtungen herangezogen werden? Jede exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft wird einen Betrag entsprechend der Kopfzahl ihrer Mitglieder im Gemeindebezirk aufzubringen haben. 121 868.) Rechtsgemeinschaften, die diesen Gemeindeorgansiationen nicht beitreten wollen und auch nicht freiwillig ihre schuldigen Abgaben zur Aufrechterhaltung der von ihnen mitbenutzten Anlagen leisten wollen, koennen von den anderen Rechtsgemeinschaften auf Grund einer Schiedsgerichtsentscheidung zur Steuerzahlung gezwungen werden. 869.) Die Gemeindeorganisation kann Steuern von den Rechtsgemeinschaften natuerlich nur in Hoehe ihrer Selbstkosten einschliesslieh Verwaltungakosten erheben und zwar nur fuer notwendige bzw. von allen Rechtsgemeinschaften gewuenschte Anlagen. Andernfalls wuerden die betreffenden Rechtsgemeinschaften konkurrierende Arbeitsgemeinsehaften gruenden. 870.) Wie die einzelnen Rechtsgemeinschaften diese Kosten und die Kosten der eigenen Einrichtungen auf die Mitglieder umlegen, bleibt ihnen selbst ueberlassen. Die Freizuegigkeit von einer Rechtsgemeinschaft zur anderen und die Freiheit, neue Rechtsgemeinschaften zu gruenden, werden eine ungerechte Steuerbelastung verhindern. 871.) Den Rechtsgemeinschaften sollte es natuerlich such freistehen, statt z.B., einen Beitrag zu den Unkosten der Strassenbeleuchtung zu zahlen, selbst eine entsprechende Strassenlaenge mit Laternen zu versehen. 872. Nach und nach, infolge der hier vorgeschlagenen Wirtschaftsfreiheit und immer mehr zunehmenden Wohlstandes, werden voraussichtlich Stiftungen die Finanzierung der Kosten aller gemeinnuetzigen Einrichtungen uebernehmen. 5113 Stliftungen in den USA besitzen zusammen ein Vermoegen von mehr als 11.5 Milliarden Dollars und gewaehren jaehrlich Subventionen von ueber 625 Millionen Dollar. Die gesamten philantrophischen Ausgaben in den USA, im Jhhre 1961, werden auf 9 Milliarden Dollar eingeschaetzt. (Encyclopaedia Britannica, Book of the Year 1962.) Beitraege zu derartigen Stiftungen sollten von den Steuern, nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen, absetzbar sein. (Heute wuerde ich viel in diesem Abschnitt umschreiben. - J.Z.,1982.) Schlussfolgerung aus dem vierten Buch 873.) In den obigen Darlegungen wurde versucht, nachzuweisen, dass staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben unrechtmaessig und unzweckmaessig sind und dass alle heute vom Staat geschaffenen und unterhaltenen wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen entweder ueberfluessig oder sogar schaedlich sind (z.B., Wohnungsaemter und Zentralnotenbanken) oder besser als Privatbetriebe oder vergesellschaftete Betriebe, ohne gesetzliche Monopolstellung, gefuehrt werden sollten. 874.) Gibt man das zu, dann kann man nicht mehr behaupten, dass man die schlechte und veraltete Organisationsform des territorialen Staates und die Kriegsgefahr, die er automatisch mit sich bringt, beibehalten muesse, weil die Wirtschaft staatlich gelenkt, geplant und eingeschraenkt werden muesse. 122 Zweiter Teil Wie koennen die in den Buechern 1 - 4 besprochenen Reformen durchgesetzt werden? 5. Buch (875- 1235) 875.) Verwirklichung der Menschenrechte sowie der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen und damit, Sicherung des Friedens - durch Revolutionen zum Sturze der diktatorischen Regime 876.) "Wenn die Regierung die Rechte des Volkes verletzt, so ist die Erhebung des Volkes, und jedes einzelnen Teiles desselben, das heiligste seiner Rechte und die hoechste seiner Pflichten. Art. 35 der franzoesischen Verfassung vom 24.6.1793. 877.) "Der Vertrag mit der Regierung wird durch Despotismus so vollstaendig geloest, dass der Despot nur so lange Herr ist, als er der staerkste bleibt. Er hat daher kein Recht, ueber Gewaltanwendung zu klagen wenn er vertrieben wird." J. J. Rousseau Gliederung 878 - 881.) Abschnitt 1: Einleitung 882.) Abschnitt 2: Was ist eine Revolution? 883 - 886.) Abschnitt 3: Wann ist eine Revolution gerechtfertigt ? 887 - 888.) Abschnitt 4: Gegen wen und was soll sich die Revolution richten? 889 - 891.) Abschnitt 5: Wer soll die Revolution durchfuehren? 892 - 897.) Abschnitt 6: Ein Programm ist erforderlich 898.) Abschnitt 7: Endziele der heute notwendigen Revolution 899 - 959.) Abschnitt 8: Welcher Mittel und Methoden duerfen sich Revolutionaere NICHT bedienen? 899.) Kap. 1: Massenvernichtungswaffen 900 - 913.) Kap. 2: Generalstreik 914 - 915.) Kap. 3: Zwangsrekrutierung 916 - 920.) Kap. 4: Pluenderung und Requisition 921 - 923.) Kap. 5: Bezahlung mit Requisitionsscheinen oder Inflationsgeld 924.) Kap. 6: Belagerungszustand 925.) Kap. 7: Blockademassnahmen 926 - 928.) Kap. 8: Massnahmen auf Grund des Prinzips der kollektiven Verantwortung 929.) Kap. 9: Vernichtung der Armee des Diktators 930 - 931.) Kap.10: Folterungen, Vergewaltigungen und andere Grausamkeiten 123 932 - 934.) Kap.11: Brandstiftungen 935 - 936.) Kap.12: Sabotageakte 937 - 939.) Kap.13: Behandlung aller Offiziere und Beamten des Diktators als Feinde 940 - 948.) Kap.14: Keinen Pardon zu geben oder alle, die gezwungenermassen gegen die Revolutionaere kaempften, zu Kriegsgefangenen zu machen 949.) Kap.15: Unbeschraenkte revolutionaere Zentralgewalt 950.) Kap.16: Spionage 951 - 956.) Kap.17: Alkoholkonsum 957.) Kap.18: Barrikaden 958.) Kap.19: Fahnen 959.) Kap.20: Schimpfliche Behandlung von Gefangenen 960 - 1166.) Abschnitt 9: Welche Mittel und Methoden SOLLTEN die Revolutionaere anwenden? 960 - 963.) Kap.1: Strikte Beachtung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen 964 - 988.) Kap.2: Organisatorische Massnahmen 989 - 1050.) Kap.3: Militaerische Massnahmen 989 - 991.) a) Die Revolution sollte mit einem Militaeraufstand beginnen 992.) b) Einberufung von Soldatenversammlungen 993 - 998.) c) Austritt aus der Armee und Gruendung der Miliz 999 - 1010.) d) Die ersten kleinen Aktionen der revolutionaeren Miliz 1011 - 1021.) e) Amnestie und Aechtung 1022.) f) Friedenserklaerung gegenueber dem Ausland 1023 - 1040.) g) Abruestung in Bezug auf menschenrechtswidrige Waffen 1041 - 1042.) h) Zeitpunkt des Beginns der Revolution 1043 - 1046.) i) Ort des Beginns der Revolution 1047 - 1050.) j) Wie wird verhindert, dass der Militaeraufstand in eine Militaerdiktatur uebergeht? 1051 -1166.) Kap. 4: Wirtschaftliche Massnahmen der Revolutionaere 1051 - 1063.) A) Monetaere Revolution 1051- 1056.) 1.) Besetzung und Schliessung der Zentralnotenbank 1057.) 2.) Proklamierung der Aufhebung des Zwangskurses und der Monopolstellung der Zentralnotenbank, Verkuendung der Emisslonsfreiheit fuer Zahlungsmittel und des Rechtes zu verrechnen, wo immer dies moeglich ist. 1058 - 1061.) 3.) Schaffung und Anregung von moeglichst vielen Verrechnungszentralen und Emissionsanstalten fuer private Zahlungsmittel, insbesondere Schaffung von moeglichst vielen Ladengemeinschaftsbanken 1062 - 1063.) 4.) Proklamierung der Freiheit des Wertmasses, Schaffung eines freien Goldmarktes und Einfuehrung der Goldrechenwaehrung 1064 - 1117.) B) Finanzierung der Revolution 1064 - 1071.) 1.) Einige Bemerkungen ueber die Bedeutung der Zahlungsfaehigkeit als Grundlage fuer eine erfolgreiche Revolution 1072 - 1077.) 2.) Wie beeinflusst eine Revolution den Zahlungs- und Kreditverkehr? 1078 - 1097.) 3.) Finanzierung der kaempfenden revolutionaeren Milizarmee 1078 - 1080.) a) Barzahlung statt Pluenderung 1081 - 1083.) b) Ausgabe von Steuerfundationsgeld 1084 - 1090.) c) Steuererhebung und Verwendung der Steuermittel 1091.) d) Verwendung von Edelmetallmuenzen 1092 - 1097.) e) Ausgabe von Ladengutscheinen und Verrechnungsanweisungen 124 1098 - 1108.) 4.) Die Bedeutung der monetaeren Revolution fuer die Finanzierung und den Sieg der Revolution 1109.) 5.) Verkuerzung der Lohnzahlungstermine 1110 - 1117.) 6.) Finanzierung groesserer Widerstandsgruppen vor Ausbruch der eigentlichen Revolution: 1118 - 1166.) C) Verschiedene wirtschaftliche & sozialreformerische Massnahmen der Revolutionaere 1118 - 1132.) 1.) Steuerverweigerung 1133 - 1144.) 2.) Annahmeverweigerung gegenueber dem Papiergeld des Diktators 1145.) 3.) Schutz der Vermoegenswerte 1146.) 4.) Aufrechterhaltung des Transports und Verkehrs 1147.) 5.) Aufhebung aller gesetzlichen Monopole und Wirtschaftsbeschraenkungen 1148.) 6.) Aufhebung aller Soll- und Ablieferungsvorschriften 1149.) 7.) Aufhebung aller Fest- und Hoechstpreisvorschriften 1150. 8.) Freier Handel mit Getreide und allen anderen landwirtschaftlichen Produkten 1151.) 9.) Gewerbe- und Ausbildungsfreiheit sowie das Recht, sich frei semen Arbeitsplatz waehlen zu duerfen 1152 - 1154.) 10.) Umwandlung aller staatseigenen Betriebe in einfache oder offene Genossenschaften 1155.) 11.) Aufnahme von Freihandelsbeziehungen mit dem Ausland 1156.) 12.) Freier Verkauf der staatlichen Lebensmittelvorraete an die Bevoelkerung 1157.) 13.) Arbeitsbeschaffung fuer alle, die durch die Revolution arbeitslos geworden sind 1158 - 1165.) 14.) Beseitigung der Wohnungsnot 1166.) 15.) Schaffung von Garantiegemeinschaften 1167 - 1232.) Abschnitt 10: Was kann bereits jetzt in den freien Laendern zur Vorbereitung einer Revolution gegen eine Diktatur wie die der Sowjets getan werden? 1167 - 1168.) Kap. 1: Die Sozialreform, die in den diktatorischen Staaten auf revolutionaerem Wege durchgesetzt werden muss, ist zunaechst auf friedlichem Wege in den freien Laendern durchzufuehren. 1169 - 1177.) Kap. 2: Hochschule zum Studium und zur Verbreitung der Kenntnis revolutionaerer Methoden 1178.) Kap. 3: Das hier nur skizzierte Revolutions-Programm muss weiter ausgearbeitet werden 1179 - 1183.) Kap. 4: Veroeffentlichung des Revolutionsprogrammes in den diktatorisch regierten Staaten 1184 - 1188.) Kap. 5: Garantieleistung fuer die rechtlichen und friedlichen Absichten der westlichen Voelker gegenueber den Unterdrueckten in den diktatoriseh regierten Laendern. 1189 - 1195.) Kap. 6: Unbeschraenkte Aufnahme von Fluechtlingen und Ueberlaeufern 1196 - 1197.) Kap. 7: Arbeits- und Wohnraumbeschaffung fuer Fluechtlinge und Ueberlaeufer 1198 - 1205.) Kap. 8: Schaffung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen im Westen und Zulassung und Foerderung solcher Gemeinschaften aus Fluechtlingen und Ueberlaeufern 1206 - 1213.) Kap. 9: Verbreitung der Kenntnis der Sprachen der diktatorisch regierten Staaten 1214.) Kap.10: Vorbereitung von Handelsbeziehungen 1215 - 1217.) Kap.11: Bereitstellung und Einschleusen von transportablen Rundfunksendern 1218 - 1229.) Kap.12: Einseitige Zerstoerung aller Atomwaffen 1230 - 1231.) Kap.13: Tyrannenbeseitigung 1232.) Kap.14: Aufforderung an die unterdrueckte Bevoelkerung, sich vom Diktator militaerisch ausbilden zu lassen 1233.) Abschnitt 11: Ratschlaege fuer die Taetigkeit von Widerstandsgruppen vor Beginn der allgemeinen Revolution 1234.) Abschnitt 12: Aufgaben der Widerstandsgruppen 1235.) Abschnitt 13: Offenes Wort an die Sowjetregierung, die Regierung Rot-Chinas und alle anderen diktatorischen Regierungen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------125 5. Buch Verwirklichung der Menschenrechte sowie der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen und damit Sicherung des Friedens durch Revolutionen zum Sturze der diktatorischen Regime Einleitung 878.) Die groesste Kriegsgefahr geht heute von den diktatorisch organisierten und regierten Staaten aus, insbesondere von der Sowjetunion und Rot-China. 879.) Kleinere diktatorisch regierte Staaten bilden jedoch eine fast ebensogrosse Gefahr wenn sie ueber Atomwaffen verfuegen. 880.) Demokratische Staaten, die Atomwaffen besitzen, koennen ebenfalls, ohne es zu wollen, einen Atomkrieg entfesseln. Eine falsche Radarbeobachtung, Trumkenheit oder eine sonstige voruebergehende Unzurechnungsfaehigkeit einesOffizieres etc., koennen ihn zum Ausbruch bringen. 881.) Waehrend in den demokratisehen Staaten die Atomwaffen jedoch ohne Zweifel auch auf friedlichem Wege, auf Grund eines Volksentscheides, zerstoert werden koennen, kann dies in den diktatorisch regierten Staaten nur auf revolutionaerem Wege geschehen. Was ist eine Revolution? 882. Eine Revolution ist die gewaltsame Umgestaltung der staatlichen sozialen und wirtschaftlichen Ordnung. Wann ist eine Revolution gerechtfertigt? 883.) Nur dann, wenn sie zum Schutze der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen begonnen und unter strikter Beachtung dieser Rechte durchgefuehrt wird. Alle anderen Revolutionsbestrebungen sind mit Recht zu unterdruecken. 884.) Welches Ausmass von Unterdrueckung dieser Grundrechte rechtfertigt eine Revolution? Solange Rede-, Press-, Vereins und Versammlungsfreiheit noch fast uneingeschraenkt bestehen, kann nahezu jede notwendige Reform auf dem friedlichen Wege der Evolution durchgesetzt werden. Besteht erst einmal eine Miliz zum Schutze der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen, so koennen alle uebrigen Reformen durch die blosse Drohung, die Miliz wurrde sich mobilisieren, durchgesetzt werden. Eine Revolution ist daher nur gerechtfertigt, wenn auch die oben angefuehrten Freiheiten unterdrueckt sind. 885.) "Regierungen, welche die Menschenrechte nicht anerkennen, sind anzusehen als eine Gruppe, die der Menschheit den Krieg erklaert hat. Ihre Machtmittel zu zerstoeren, ihre Untertanen darueber aufzuklaeren, dass Unterordnung unter eine solche Regierung niemals freiwillig sein darf, und ueber die Neuordnung der Gesellschaft, nachdem diese Menschenfeinde unschaedlich gemacht worden sind, jetzt schon ernstlich nachzudenken, ist eine jedem Menschen angeborene, religioese Pflicht." - T. 126 886.) Die Revolution, die das Austrittsrecht und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen durchsetzt, macht weitere Revolutionen ueberfluessig. Gegen wen und was soll sich die Revolution richten? 887.) Diktatoren unterdruecken nicht nur die Rechte ihrer eigenen Untertanen, sondern gefaehrden auch die Rechte der Buerger benachbarter Staaten und Rechtsgemeinschaften, indem sie sie mit Krieg bedrohen. Revolutionen sollten sich daher in erster Linie gegen Diktatoren und ihr Unterdrueckungssystem richten. 888.) Revolutionaere duerfen sich niemals gegen eine ganze Nation wenden. d.h., ostdeutsche, polnische und ungarische Rolutionaere duerfen z.B.. nicht die Russen mit den Sowjets verwechseln und sie kollektiv fuer all deren Untaten verantwortlich machen. Wer sollte die Revolution durchfuehren? 889.) Diejenigen, die unterdrueckt und entrechtet sind, und dazu gehoeren auch viele Mitglieder selbst der Unterdrueckangsorgane: Polizei und Armee, Einheitspartei, Einheitsgewerkschaften und Behoerden. Da das Volk unbewaffnet und weder militaerisch organisiert noch geuebt ist, wird die Revolution mit einem Militaeraufstand zu beginnen haben. 890.) Die Buerger werden anschliessend Milizen bilden und sich mit den aufstaendischen Soldaten verbuenden. 891.) Die Geschichte beweist, dass bereits eine Minderheit der Bevoelkerung genuegt, um eine Revolution durchzufuehren. Die Bolschewisten haben hierfuer vielleicht das beste Beispiel gegeben. Eine Minderheit genuegt nicht nur, Revolutionen werden sogar in der Regel von Minderheiten durchgefuehrt. Eine Minderheit von wenigstens 5 -10% der Bevoelkerung muss sich aktiv an der Revolution beteiligen. Die Mehrheit der Bevoelkerung muss mit dem Programm der Revolutionaere sympathisieren. Die Sowjetregierung und die Regierung Rot-Chinas werden nicht nur von einer Minderheit, sondern von einer betraechtlichen Mehrheit ihrer Untertanen abgelehnt und gehasst. Ein Programm ist erforderlich 892.) Goethes Ausspruch: "Nichts ist schrecklicher als taetige Unwissenheit" gilt auch fuer Revolutionen gegen diktatorische Staaten. 893.) "Eine Revolution, die kein gut ausgearbeitetes Programm hat, die ist verloren, noch ehe sie angefangen hat. Die Menschen greifen zuletzt zu den primitivsten Programmen, um nur nicht zu verhungern, wie es die Russen im Jahre 1917 getan haben. Sie ersetzten den Priratkapitalismus durch den Staatskapitalismus. Das war zwar Unsinn, aber es ging." - T. "Die Revolution ohne Programm verliert schliesslich sogar dann, wenn sie militaerisch gesiegt hat. Es darf sich natuerlich nicht nur um ein Hussiten-Programm fuer einen Amok-Lauf handeln. Der Glaube, es genuege zu siegen und alles andere werde sich dann schon finden, wird durch keine geschichtliche Erfahrung bestaetigt."- T. 894.) "Angriffe auf Personen als Reaktion auf soziale Misstaende sind unvermeidlich, wo das Volk kein Programm hat, um den Misstaenden zu begegnen. Das Volk sucht dann Schuldige, niemals Ursachen. Siegt die Revolution (womit noch nicht gesagt ist, dass das Volk gesiegt hat), so treibt sie nicht Sozialpolitik, sondern soziale Revanchepolitik. (Hitler gegen Juden, Russland gegen Kulaken, das revolutionaere Frankreich gegen Aristokraten, Franco gegen Nicht-Katholiken.)" - T. 127 895.) Als Kampfziel muessen die Revolutionaere die Menschenreehte in einer annehmbaren Fassung (Entwurf siehe Anhang 1) proklamieren und ein rechtmaessiges und brauchbares Wirtschafts- und Sozialprogramm besitzen. Ebenso muessen sie ein detailliertes Programm besitzen, wie sie die Revolution durchfuehren und finanzieren koennen. 896.) Da es in den diktatorisch regierten Staaten, in denen die Revolution vorgenommen werden muss, keine freie Meinungsaeusserung gibt und diese doch notwendig ist, um ein solches Programm entwickeln zu koennen, muss das programm in den freien Laendern ausgearbeitet werden. Anschliessend waere es durch Rundfunk und Flugzettel in den diktatorisch regierten Laendern bekanntzumachen. (Die Langwellensendungen koennen nur sehr schwer, die Ultrakurzwellensendungen ueberhaupt nicht gestoert werden.) Der Westen haette also den russischen Anti-Bolschewisten und den chinesischen Anti-kommunisten im wesentlichen keine Waffen, sondern die Ideen der Freiheit zur Verfuegung zu stellen. 897.) Das Revolutionsprogramm muss zumindest einer betraechtlichen Minderheit voellig bekannt sein. Es muesste ferner schon monatelang und, wenn moeglich, jahrelang vor Beginn der Revolution propagiert und durchdiskutiert werden. Endziele der heute notwendigen Revolution 898.) Durchsetzung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen, und damit Beseitigung der Kriegsgefahr, insbesondere durch: 1. Sturz der diktatorischen Regierungen durch Revolutionen, 2. Ersetzung der Staaten durch exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - durch Verwirklichung des Austrittsrechtes, 3. Gruendung von Milizen, zum Schutze der Menschenrechte, 4. Vollstaendige Abruestung durch das bewaffnete Volk in Bezug auf alle menschenrechtswidrigen Waffen, insbesondere Atom-, Gift- und Bakterienwaffen, 5. Vollbeschaeftigung durch Emissionsfreiheit fuer private Zahlungsmittel, 6. Beseitigung der Ausbeutung durch Schaffung von Produktionsgenossenschaften, Aufhebung der gesetzlichen Monopole und Vergesellschaftung (Umwandlung in offene Genossenschaften) aller Betriebe, die eine natuerliche Monopolstellung besitzen, 7. Beseitigung der Inflationsgefahr und der Wohnungsnot durch Aufhebung des Zwangskurses der Banknoten und des Emissionsmonopols fuer papierne Geldzeichen, Einfuehrung der Freiheit des Wertmasses und Zulassung von Wertbestaendigkeitsklauseln. (Vergl. das Friedensprogramm in Anhang III.) Welcher Mittel und Methoden duerften sich die Revolutionaere nicht bedienen? 1.) Massenvernichtungswaffen 899.) Da die Revolutionaere fuer die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen kaempfen, duerfen sie keine Waffen benutzen, durch die unvermeidlich auch Unbeteiligte und Unschuldige getoetet werden, d.h., insbesondere keine Massenvernichtungswaffen wie Atom-, Bakterien- und Giftwaffen. 128 2.) Generalstreik 900.) Ein Generalstreik im Sinne des Sprachgebrauchs ist kein allgemeiner Streik, weil er sich nicht auch auf Polizei und Armee erstreckt. Er kann dann leicht durch militaerische Massnahmen unterdrueckt werden. Vorausgesetzt, man koenne nicht auf die Mitwirkung von Polizei und Armee rechnen (Warum eigentlich nicht? Ist dann das Programm, das man vertritt, wirklich einleuchtend und rechtmaessig?), dann geht die Theorie dahin, 901.) dass in einer Diktatur nur alle Arbeiter passiven Widerstand, insbesondere durch Streiks, zu leisten haetten, um die Diktatur zu beseitigen. Der Diktator koennte ja schliesslich nicht alle Arbeiter erschiessen lassen. Die Arbeiter muessten nur bereit sein, ihr Leben einzusetzen. 902.) Hierbei wird uebersehen, dass selbst in Sowjetrussland die Mehrzahl der relativ wenigen dort produzierten Konsumgueter fuer die Arbeiter und nicht fuer Regierung, Partei und Armee bestimmt sind. 903.) Die Einstellung der Produktion dieser Gueter schaedigt also die Widerstandskaempfer selbst und kaum die Regierung. Regierung und Armee sind mit Vorraeten ausreichend versehen. Sie koennen leicht abwarten, bis die Widerstandskaempfer sich selbst ausgehungert haben. 904. Man kann die Widersinnigkeit der Generalstreiksidee vergleichen mit dem Verhalten einer Armee, die vor Beginn eines langen Feldzuges dafuer sorgt, dass Produktion und Nachschub von Waffen, Uneformen, Transportmitteln und Lebensmitteln eingestellt werden. 905.) Die beiden Weltkriege haben bewiesen, dass die Macht eines Volkes weitgehend in der Kraft seiner Volkswirtschaft liegt. Warum sollten also die Widerstandskaempfer sich selbst entmachten, indem sie einen Generalstreik durchfuehren? Warum sollten sie die Fabriken nicht fuer sich arbeiten lassen und die Produktion, statt sie einzustellen, anregen durch Einfuehrung der Emissionsfreiheit fuer private Zahlungsmittel, Zulassung you wertbestaendigen Kapitalanlagen und Uebergang zur genossenschaftlichen Produktion? Warum sollten die Revolutionaere durch den Generalstreik den Beginn der unausgebeuteten Arbeitstaetigkeit hinausschieben? 906.) Dass jeder noetigenfalls sein Leben in einem Generalstreik hinzugeben bereit ist, wird voraussichtlich nie der Fall sein. Aber: Revolutionen werden ja meist nur von Minderheiten gemacht. Wenn jedoch eine Minderheit Widerstand leisten will, dann sollte sie sich Waffen verschaffen und sich militaerisch organisieren. Sie hat dann groessere Chancen, sich gegenueber einer Tyrannenherrschaft durchzusetzen, und weniger Verluste. 907.) Am zweckmaessigsten sind Gehorsamsverweigerungen der Soldaten, die , in einen allgemeinen Militaeraufstand uebergehen sowie 908.) Streiks in einzelnen Bestrieben, wie Munitionsfabriken und Atombombenfabriken, in Betrieben also, die einer Regierung die Moeglichkeit zur Verwirklichung verbrecherischer Absichten geben. Gewehrfabriken z.B., sollten nicht stillgelegt werden, sondern die Produktion fortsetzen und Gewehre fuer die Buergerwehr produzieren. 909.) Weitere sinnvolle und rechtmaessige Streikmassnahmen sind Annahmeverweigerung gegenueber dem Papiergeld des Diktators und ein richtig organisierter Steuerstreik. Derartige Massnahmen richten sich nicht gegen die Revolutionaere, sondern ausschliesslich gegen die Anhaenger des Diktators. 910.) Wenn dagegen Aerzte, Feuerwehrleute, Drucker, Postarbeiter, Melker, Transportarbeiter, Arbeiter in Kraftwerken etc., streiken, dann werden offensichtlich die Menschenrechte verletzt. 911.) "Streik gegen einzelne private Arbeitgeber kann zweckmaessig und rechtmaessig sein. Streik gegen Arbeitgeber wobei auch unbeteiligte Mitbuerger betroffen werden (Eisenbahnstreik, Poststreik), kann zweckmaessig sein, ist aber nicht rechtmaessig. 912.) "Generalstreik ist Generalunsinn" - sagte Legien. Die Befuerworter selbst schraenken den Generalstreik manchmal durch die Tatsachen belehrt, ein. 913.) "Ein Generalstreik ist ein Beispiel dafuer, wie sich eine urspruenglich nicht unzweckmaessige Idee zueiner nicht unrechtmaessigen Massnahme, und durch unkritische Ausdehnung ueber die urspruenglichen Grenzen hinaus, zu einer unrechtmaessigen und zuletzt sogar unsinnigen Massnahme entwickelt." - T. 129 3. Zwangsrekrutierung 914.) Wer nicht freiwillig bereit ist, zum Schutze der Mensehenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen zu kaempfen, sondern dazu gezwungen werden muesste, wird nie ein guter und zuverlaessiger Milizsoldat werden und der Sache der Revolution mehr schaden als nuetzen. Daher sollten die Revolutionaere davon absehen, die Zwangsrekrutierung einzufuehren, so sehr sie auch die Pflicht eines jeden Buergers fuer die Menschenrechte zu kaempfen und noetigenfalls sein Leben hinzugeben, betonen sollten. 915.) Die Buerger, die sich nicht freiwillig melden, tragen durch ihre Steuerleistung zur Sache der Revolution bei. (Siehe unten.) 4. Pluenderung und Requisition 916.) Revolutionaere, die ihren Unterhalt durch Pluenderung oder Requisition bestreiten, machen sich selbstverstaendlich alle, bei denen sie gepluendert order requiriert haben, zu Feinden, selbst wenn ihre Opfer vorher mit der Revolution sympathisiert haben. Die Anzahl dieser Feinde waechst von Tag zu Tag. 917.) Revolutionaere, die das Eigentumsrecht derartig verletzen, koennen nicht von sich behaupten, dass sie die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen durchsetzen und verteidigen wollen. 918.) Durch dieses Verfahren werden die Kosten der Revolution ungleichmaessig und ungerecht verteilt, indem sie nur von den Einwohnern des Gebietes getragen werden, in denen es zu Kaempfen zwischen den noch regierungstreuen Truppen und den Revolutionaeren kommt. 919.) Die Revolutionaere sind dann auf die relativ geringen Vorraete des Durchmarsch- und Kampfgebietes angewiesen und koennen sicher sein, dass viele Vorraete bei ihrer Annaeherung versteckt werden. 920.) Dieses Verfahren erlaubt es daher nicht, groessere Truppeneinheiten auf relativ kleinem Raum zusammenzuhalten. Die Kampfkraft von sich so unterhaltenden kleinen Truppeneinheiten wird noch vermindert dadurch, dass staendig Requisitionskommandos unterwegs sind. Die Disziplin wird gelockert, indem auch die Requisition oft zu einer Pluenderung ausartet und Gewalttaten gegen die Einwohner mit sich bringt. Wenn zu gleicher Zeit die Armee des Diktators alle ihr angebotenen Lebensmittelvorraete bar bezahlt, dann stehen ihr die Vorraete des ganzen Landes zur Verfuegung, und sie kann, obwohl sie insgesamt schwaecher sein mag, gegenueber jeder Truppeneinheit der revolutionaeren Soldatenmiliz und der Buergerwehr eine ueberlegene eigene Truppeneinheit zusammenziehen und unterhalten. 5. Bezahlung mit Requisitionsscheinen oder Inflationsgeld 921.) Eine Bezahlung mit Requisitionsscheinen oder Zwangskurs-Papiergeld kann nur dann die Barzahlung ersetzen, wenn sie von den Verkaeufern als bare Zahlung empfunden wird. Dies ist aber fast nie der Fall, wenn die Revolution und damit die Einloesung der Requisitionsscheine sich voraussichtlich fuer eine unbestimmte Zeit hinziehen werden und der Erfolg der Revolution fraglich ist. 922.) Wenn alle Ausgaben mit Zwangskursgeld, frisch von der Notenpresse, bestritten werden, das Papiergeld sich also sehr rasch entwertet, wird ebenfalls niemand these Zahlungsmittel gerne annehmen. In diesem Falle werden die Waranbesitzer sich schliesslich weigern, gegen das Inflationsgeld zu verkaufen und, wenn sie Gewaltmassnahmen befuerchten, werden sie ihre Waren verstecken. 130 923.) Es gibt nur wenige Beispiele dafuer, dass eine Revolution dieser Massnahme zum Trotz gluecken kann, dagegen viele Beispiele fuer Revolutionen, die dadurch missglueckten: Franzoesische Revolution und fast alle Revolutionen in Suedamerika. (Die blosse Machtuebernahme durch eine neue Clique kann man nicht als eine erfolgreiche Revolution ansehen.) 6. Erklaerung des Belagerungszustandes 924.) Der Belagerungszustand ist ein Mittel fuer ein unrechtmaessiges Regime, um das Volk zu unterdruecken. Die Kapp-Putschisten z.B., beabsichtigten, am Morgen nach dem Putsch sofort den verschaerften Belagerungszustand auszusprechen. Revolutionaere, die fuer die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen kaempfen, muessen auf derartige Methoden verzichten. Der Belagerungszustand besteht ja aus nichts anderem als einem System der Unterdrueckung besonders wichtiger Grundrechte: der Freizuegigkeit, der Versammlungs-, Vereins-, Presse- und Redefreiheit. Revolutionaere sollten gerade diese Rechte so weit wie moeglich aufrechterhalten, schuetzen und zur Verbreitung der Revolutionsideen ausnutzen. 7. Blockademassnahmen 925.) Blockademassnahmen treffen jedermann, die Anhaenger des Diktators und seine Gegner. Diejenigen, die die Blockade ausueben, werden geschaedigt, indem die Blockade , den freien Handel mit ihren Waren beschraenkt. Da bei einer berechtigten Revolution der Diktator weniger Anhaenger als Gegner hat, schaden Blockademassnahmen den Revolutionaeren mehr, als sie ihnen.nuetzen. Hinzu kommt noch, dass die Anhaenger des Diktators, solange sie Macht besitzen, sich immer eine bessere Versorgung mit Lebensmitteln etc. sichern koennen und werden. Blockademassnahmen sind daher ebenfalls rechtswidrig und unzweckmaessig. 8. Massnahmen auf Grund des Prinzips der kollektiven Verantwortung 926.) Solange jemand ein Zwangsmitglied eines Staates, einer Armee, einer Einheitsgewerkschaft oder Einheitspartei ist oder infolge seiner Abstammung oder seines Alters automatisch zu bestimmten rassisch oder religioes sich unterscheidenden Gemeinschafteen gehoert, kann man ihn billigerweise nicht fuer Handlungen anderer Mitglieder dieser Gemeinschaften verantwortlich machen. 927.) Es wirkt sich ganz uebel fuer die Sache der Revolutionaere aus, wenn sie jedes Mitglied einer kommunistischen Partei als fanatischen Kommunisten ansehen und behandeln, jeden Polizisten und Gefaengniswaerter als Folterknecht, jeden Offizier als dem Diktator loyal ergeben und jeden Beamten als Anhaenger der staatlichen Planwirtschaft und Gegner eines Produktionssystems auf privatgenossenschaftlicher Grundlage, etc. Die Revolutionaere treiben dann potentielle Freunde und Bundesgenossen in die Arme des Diktators und machen sie erst zu seinen wirklichen Anhaengern und zu Gegnern der Revolution. 928.) Mit diesem System koennte hoechstens die menschenrechtswidrige Schreckensherrschaft einer Minderheit durchgesetzt werden. Die Revolutionaere werden daher jeden als ihren Feind behandeln, der derartige Verbrechen begeht. 9. Vernichtung der Armee des Diktators 929.) Ziel der Revolutionaere muss es sein, die Armee des Diktators aufzuloesen und nicht, sie zu vernichten. (Siehe unten ueber die Kriegfuehrung der Miliz.) 10. Foltern, Vergewaltigungen und andere Grausamkeiten 930.) Selbst die schlimmsten Verbrecher besitzen noch das Menschenrecht, nicht gefoltert, gequaelt oder sonst irgendwie grausam behandelt zu werden. Hinzu kommt, dass sie, wenn sie dies nach ihrer Gefangennahme erwarten muessen, sich natuerlich mit dem Mute der Verzweiflung wehren und somit noch viele Revolutionaere toeten wuerden. 131 931.) Jeder Revolutionaer, der Grausamkeiten begeht, ist daher sofort als Hochverraeter, der den Sieg der Revolution gefaehrdet, vor ein Milizgericht zu stellen. Sollte die Mehrheit der Revolutionaere Grausamkeiten begehen oder eine so grosse Minderheit, dass ihr nicht mehr widerstanden werden kann, so waere den Sowjets eher der Sieg zu goennen. 11. Brandstiftungen 932.) "Die Neigung des Poebels, bei Unzufriedenheit die eigenen Wohnungen anzuzuenden, die eigenen Lebensmittelvorraete und sonstige Vorraete, ist sehr verbreitet, aber den Historikern entgangen. In Nordafrika ist sie gerade in letzter Zeit oft beobachtet worden. Man denke auch an die Pariser Kommune." - T. 933.) "Im Jahre 1905 steckte die aufstaendische Bevoelkerung in Odessa Lagerhaeuser und Schiffe in Brand: Es war also ... in Odessa nur eine Meuterei und keine soziale Revolution. Wirkliche Revolutionaere wuerden an die Lagerhaeuser und Schiffe Plakate geheftet haben: "Volkseigentum'. Jeden Brandstifter aber haetten sie erschossen." T. "Die Brandstiftungen am 17.6.1953 haben der Sache der Aufstaendischen sehr geschadet. Die Niederbrennung von Gebaeuden und von der H.O. gehoerenden Verkaufsbuden sowie die Pluenderung der Baeckerlaeden haetten nicht vorkommen duerfen. Der Anblick der Flammen und der dichte Rauch in den Strassen muss die russischen Soldaten zu der Ueberzeugung gebracht haben, dass diesmal die Deutschen vor sich selbst geschuetzt werden muessen. Das brennende Columbushaus mit seinen grossen, der Versorgung der Arbeiter dienenden Vorraeten, die dadurch vernichtet wurden, muessen bei den russischen Soldaten die Vorstellung erweckt haben, dass Arbeiterfeinde kuenstlich einen Mangel bei den Arbeitern hervorrufen wollten." - T. 934.) Eine Ausnahme waere gewesen die Brandstiftung des "Roten Hauses" in der Friedrichstrasse in Berlin, waehrend der Nazizeit. In diesem Haus waren alle Juden Deutschlands nach Namen und Adressen erfasst, und in vielen Faellen lieferte diese Kartei den einzigen Nachweis, dass es sich bei bestimmten Familien um Juden handelte. Die deutschen Juden und die anderen Gegner der Nazis wussten dies, und dennoch fand keiner von ihnen den Mut, dieses Haus anzustecken. Die Widerstandspflicht haette diese Brandstiftung gerechtfertigt. 12. Sabotageakte 935.) Die Saboteure in Russland z.B. glauben, sowjetisches Eigentum zu zerstoeren, und zerstoeren doch in Wirklichkeit nur ihr eigenes und das ihrer Mitbuerger. Auf die Dauer kann dies den Mitbuergern nicht unbekannt bleiben, und, obwohl sie nicht mit den Sowjets sympathisieren, werden sie so allmaehich zu Gegnern der Revolutionaere. Militaerischen Wert haben diese Zerstoerungsakte in der Regel nicht. Wirtschaftliche Nachteile hat dadurch nur die von den Sowjets unterdrueckte russische Bevoelkerung. Der Lebensstandard der Sowjetmachthaber wird dadurch nicht beeintraechtigt. 936.) Ausgenommen von dieser Regel sind Sabotagemassnahmen zur Unschaedlichmachung von Massenvernichtungswaffen und ihren Produktionsstaetten und, im Kriegsfalle, von kriegsentscheidenden Anlagen wie Hochoefen und Kugellagerfabriken (siehe dort). Sie ergeben sich aus dem Widerstandsrecht und der Widerstandspflicht. 13. Behandlung aller Offiziere und Beamten des Diktators als Feinde 937. Die Offiziere und Beamten des Diktators sind zwar Nutzniesser seines Regimes, aber sie gehoeren auch zu den Gebildeteren. Sie haben einen besseren Ueberblick, und es sind ihnen mehr Informationen zugaengig als 132 einfachen Soldaten und Buergern. Sie sind daher such eher imstande, die Fehler und Nachteile des diktatorischen Regimes zu erkennen. Der prozentuale Anteil der Gegner des Diktators unter ihnen ist daher wahrscheinlich groesser als unter den meisten anderen Bevoelkerungegruppen. 938.) Beliebte und faehige Generaele sind in allen diktatorisch regierten Staaten in Lebensgefahr. Niederlagen und Misserfolge koennen ihnen ebenso wie grosse Erfolge und Siege den Kopf kosten. Stalin liess Tuchatschewski und Trotzki umbringen. Hitler liess Roehm ermorden. Chruschtchow entmachtete Bulganin und Chukow. Diese Faelle wiederholen sich, und fast jeder General weiss es 939.) Die zahlreichen Saeuberungsaktionen in der Sowjetunion beweisen dass die zivilen Beamten dort in keiner besseren Lage als die Offiziere sind und dass sie ebenfalls von den Machthabern nicht fuer zuverlaessig gehalten werden. Beide Gruppen sind daher von den Revolutionaeren nicht schon von vornherein als Gegner der Revolution zu behandeln. 14. Keinen Pardon zu geben, oder, guenstigstenfalls, alle, die gegen die Revolutionaere kaempfen, zu Kriegsgefangenen zu machen 940.) Revolutionaere kaempfen heute meist wie Partisanen, und so, wie Partisanen heute vorgehen, ziehen sich ihre Kriege erfahrungsgemaess oft jahrelang hin. Schon allein aus der langen Dauer dieses Kampfes ergibt sich, dass der Hass zwischen Partisanen und Soldaten anschwillt und dass es, heutige Unwissenheit und mangelndes Rechtsempfinden vorausgesetzt, auf beiden Seiten zu rechtswidrigen und unnoetigen Grausamkeiten kommt. Eine der schlimmsten dieser Grausamkeiten ist es, grundsaetzlich keinen Pardon zu geben (ebenfalls auf Grund des Prinzips der kollektiven Verantwortung). 941.) Vom Standpunkt der Revolutionaere, die die Soldaten des Diktators auf ihre Seite ziehen wollen, ist dies offensichtlich ein Fehler. Die meisten Soldaten eines Diktators werden doch erst dann zu wirklichen Feinden der Partisanen, wenn einige ihrer Kameraden keinen Pardon erhielten oder von den Partisanen unter Foltern getoetet wurden. Solche Scheusslichkeiten haben die Partisanen bisher nur zu oft veruebt. Als ob sie damit den Diktator schrecken koennten! 942.) Die diktatorischen Regierungen sind bisher recht geschickt gegen die Partisanen vorgegangen. Sie setzten gegen die Partisanen einer Provinz nicht etwa Zwangsrekrutierte dieser Provinz ein, sondern die aus anderen Bezirken, moeglichst sogar aus anderen Laendern mit anderen Sprachen. Sie wissen, die Partisanen wuerden zum Teil schon von selbst auf den Gedanken kommen, mit den gegen sie eingesetzten Zwangsrekrutierten ihrer Heimat (vielfach ihren Verwandten) zusammenzuarbeiten, gegen den Diktator. 943.) Die Partisanen muessen sich daher den einfachen Gedanken einpraegen, dass die gegen sie eingesetzten fremden Soldaten keine Freiwilligen sind und dass sie ebenfalls gute Gruende haben, einen Sturz des diktatorischen Regimes zu wuenschen. Von dieser Ueberzeugung ausgehend muessen sie allen Soldaten, die in ihre Haende fallen, Pardon geben und sie entweder auffordern, auf ihrer Seite zu kaempfen oder sie ohne Waffen und sonstige Ausruestungsgegenstaende wieder zu ihren Einheiten zurueckschicken. (Oder sie ihn ein neutrales Land ihrer Wahl schicken. - J.Z., 22.3.02.) (Deserteure von der Roten Armee in Afghanistan, die unter den wenigen waren ihre Gefangenennahme von den Aufstaendischen zu ueberleben, wuerden nicht befreit sondern nach der Schweiz geschickt und dort von der Schweizer Regierung in ihre Gefaengnisse gesteckt, vorbereitend zu ihrer Deportation nach Russland zu Ende des Krieges! - Nicht nur die totalitaeren Regime sind solcher Verbrechen und Fehler faehig. - J.Z., 12.4.02.) 944.) Sie muessen dies tun selbst dann, wenn z.B. die Sowjetoffiziere die russischen Soldaten weiterhin zwingen, gefangengenommene Partisanen sofort zu erschiessen. Die gefangengenommenen und zurueckgeschickten Soldaten werden dafuer sorgen, dass auch die uebrigen Soldaten immer schlechtere Sowjets und immer bessere Russen (etc.) werden und schliesslich auf die Seite der Partisanen treten. 945.) Auch die wenigen bis dahin noch fanatischen Kaempfer gegen die Revolution verlieren viel von ihrem Fanatismus und kaempfen nicht mehr mit dem Mute der Verzweiflung, wenn die Revolutionaere so vorgehen. Wird ihnen ausserdem noch die Moeglichkeit geboten, das von ihnen bevorzugte wirtschaftliche, soziale und 133 politische System in einer von ihnen zu gruendenden exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft fuer sie selbst zu verwirklichen bzw. zu erhalten, und sind sie sich ueber diese Chance auf Grund einer entsprechenden Propaganda voellig klar geworden, dann wird ihr Fanatismus gegen die Revolution und damit ihr Kampfeswille verschwinden. Deshalb sollten auch sie Pardon erhalten, selbst wenn die Revolutionaere noch kein Gebiet sicher beherrschen bzw. in ihm die Grundrechte garantieren koennen. Auch diese Gefangenen sollten wie oben erwaehnt, ohne Waffen und Ausruestungsgegenstaende zu den eigenen Linien zurueckgeschickt werden. Sie werden dadurch automatisch, ob sie es nun wollen oder nicht, zu Propagandisten fuer die Revolution. 946.) Sobald die Errichtung von Gefangenenlagern moeglich ist, sind diejenigen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder gegen die Revolutionaere kaempfen wuerden, als Kriegsgefangene gemaess der Haager Landkriegsordnung zu behandeln. 947.) Wer erklaert, dass er nur gezwungenerweise gegen die Revolutionaere kaempfte, gleichzeitig aber nicht bereit ist, fuer die Revolution zu kaempfen, sollte auf freien Fuss gesetzt werden. Er sollte die noetige Verpflegung, Taschengeld und eine Freikarte nach seinem Heimatort erhalten, wenn dieser bereits befreit ist. 948.) Ein Umstand des Partisanenkrieges scheint das Verfahren, keinen Pardon zu geben, zu rechtfertigen. Partisanen beherrschen in der Regel kein Gebiet ausreichend, um Gefangenenlager anlegen zu koennen, und bei ihren vielen kleinen Angriffs- und Rueckzugsbewegungen waere es schwierig, ja unmoeglich, eine grosse Anzahl von Gefangenen zu bewachen, ganz abgesehen von den Verpflegungs- und Unterbringungsschwierigkeiten. Wer so argumentiert uebersieht aber, dass eine Revolution nur dann berechtigt ist, wenn sie rechtmaessige Ziele vertritt, d.h., wenn die Mehrheit unter der ausreichend aufgeklaerten Bevoelkerung, und damit auch die aus dieser Bevoelkerung zwangsrekrutierten Soldaten, mit diesen Zielen sympathisiert. Dann aber werden nur wenige Soldaten - wenn sie nicht als Totfeinde von den Partisanen behandelt werden - wie Totfeinde kaempfen. Sie werden in grosser Anzahl entweder zu den Partisanen uebergehen oder sich leicht gefangennehmen lassen und, anstatt staendig zu bewachende Gefangene zu sein, zu Mitkaempfern der Revolutionaere werden. Dadurch wird die Revolution so bald wie moeglich beendet. 15. Unbeschraenkte revolutionaere Zentralgewalt 949.) Die oberste Gewalt sollte nie in den Haenden einer oder mehrerer Behoerden liegen. Die Gefahr, dass sich dann eine neue Diktatur bildet, ist zu gross. In der hier vorgeschlagenen freiheitlichen Revolution werden alle revolutionaeren Behoerden durch das Rueckberufungsrecht, die Institution des Volksentscheides, die Miliz und das Austrittsrecht, in ihrem Rahmen gehalten. Sie sind dann stets nur zeitweilig und fuer bestimmte Aufgaben bevollmaechtigt. 16. Spionage 950.) Die Revolutionaere, die eine Diktatur wie z.B., die sowjetische, stuerzen wollen, sollten sich grundsaetzlich nicht mit Spionage abgeben. Sie ist kein Mittel, das Sowjetsystem zu stuerzen oder auch nur zu schwaechen. 17. Alkoholkonsum 951.) Revolutionaere, die sich selbst ernst nehmen, wuerden jeden Alkoholkonaum untersagen und alle vorhandenen Vorraete an alkoholischen Getraenken vernichten. 952.) Niemals wuerden sie voreilige Siegesfeiern veranstalten und sich betrinken, bei denen sie dann von an sich schwaecheren aber nuechternen Regierungstruppen leicht ueberrascht und geschlagen werden koennen. 134 953.) Wenn sie nicht alle Spirituosenvorraete, insbesondere die der Armee des Diktators, zerstoeren, so kann sich wiederholen, was beim Aufstand in Ungarn geschah: Den russischen Soldaten wurde so viel Wodka gegeben, bevor sie gegen die Aufstaendischen eingesetzt wurden, dass sie schliesslich halb betrunken waren und deshalb nicht mehr zum Ueberlaufen veranlasst werden konnten. Diesen betrunkenen Soldaten konnte man auch glaubhaft machen, sie waeren in Aegypten eingesetzt, gegen eine Invasion von "Imperialisten"! 954.) Die Eigentuemer der zerstoerten Vorraete waeren zu entschaedigen. 955.) Wenn der Widerstand gegen eine Zerstoerung aller Alkoholvorraete zu gross ist (bei der gegenwaertigen Mentalitaet, die es als Menschenrecht betrachtet, seine Vernunft und seinen Koerper mehr oder weniger zu betaeuben, ist dies wahrscheinlich), dann sind sie zumindest unter Bewachung zu stellen. 956.) Das Verbot bzw. die Einschraenkungen sind gleich mit dem Zusatz zu versehen: Diese Verordnung tritt automatisch mit dem ... ausser Kraft. 18. Barrikaden 957.) Auf die Wertlosigkeit von Barrikaden bei Strassenkaempfen wies schon Theodor Fontane in seinen Erinnerungen ueber den 18.3.1848 hin. Die Berliner haben darueber auch 1945 Erfahrungen gesammelt. Die von den Nazis lange Zeit vorher und zwar sorgfaeltig errichteten Barrikaden und Panzersperren bedeuteten fuer die Sowjets bei der Besetzung Berlins kein Hindernis. Durch den Bau der militaerisch wertlosen Barrikaden verfeinden sich die Revolutionaere dagegen mit allen Buergern, die neben diesen Barrikaden wohnen und mit der Zerstoerung ihrer Haeuser rechnen muessen. 19. Fahnen 958.) Gegnerische Fahnen sollte man ruhig haengen lassen. Es lohnt sich nicht, auch nur einen Mann ihretwegen zu verlieren. Sie sind Symbole und nichts weiter. 20. Schimpfliche Behandlung von Gefangenen 959.) Selbst die Offiziere, die der Revolution feindlich oder neutral gegenueberstehen, sollten nicht schimpflich behandelt werden, etwa indem man ihnen in aller Oeffentlichkeit die Rangabzeichen von der Uniform reisst. Alle Offiziere sollten vielmehr ihre Rang und Ehrenzeichen behalten duerfen. Die neu gewaehlten und die durch Wahl in ihrer Stellung bestaetigten Offiziere sollten andere Rangabzeichen erhalten. Welche Mittel und Methoden sollten die Revolutionaere anwenden? 1. Strikte Beachtung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen 960.) Das Ziel der Revolution ist, die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen zu schuetzen. Die obige Forderung ist insofern selbstverstaendlich. 961.) Wenn und solange die Revolutionaere diese Rechte respektieren, sind sie als Vernunftwesen anzusehen und koenen daher night nur die Menschenrechte, sondern auch die natuerliche Rechte vernuenftiger Wesen in Anspruch nehmen. (S. Anhang I.) 962.) Wenn und solange die Gegner der Revolutionaere, ohne dazu gezwungen zu sein, gegen die Revolutionaere kaempfen, sind sie nicht als Vernunftwesen anzusehen, koennen also auch nicht die natuerlichen Rechte vernuenftiger Wesen fuer sich in Anspruch nehmen. 135 963.) Dass eine Truppe, die diese grundlegenden Rechte kennt, sie beachtet und selbst in Anspruch nimmt, auch einem zahlenmaessig staerkeren Feind gewachsen ist, wird durch die Erfahrung bewiesen. (Vergl.: 1531-1537.) Die auf diesen Rechten beruhende besondere Art der Kriegfuehrung (siehe dort) einer revolutionaeren Miliz vergroessert ihre militaerische Ueberlegenheit noch weiter. 2. Organisatorische Massnahmen 964.) "Freilich ist das Wollen aller einzelnen Menschen, in einer gesetzlichen Verfassung nach Freiheitsprinzipien zu leben (die distributive Einheit des Willens aller), zu diesem Zweck nicht hinreichend, sondern dass alle zusammen diesen Zustand wollen (die kollektive Einheit des vereinigten Willens), diese Aufloesung einer schweren Aufgabe, wird noch dazu erfordert, damit ein ganzes der buergerlichen Gesellschaft werde, und, da also ueber diese Verschiedenheit des partikularen Wollens aller, noch eine vereinigende Ursache desselben hinzukommen muss, um einen gemeinschaftlichen Willen herauszubringen, welches keiner von allen vermag: so ist in der Ausfuehrung jener Idee (in der Praxis) auf keinen anderen Anfang des rechtlichen Zustandes zu rechnen, als den durch Gewalt, auf deren Zwang nachher das oeffentliche Recht gegruendet wird; ..." - Immanuel Kant in "Zum ewigen Frieden". 965.) Mignet berichtet in seiner "Geschichte der Franzoesischen Revolution", Reclam, 11. Auflage, S. 357 ueber den Aufstand vom 1. Praerial (20.5.1795): "An diesem Tage sah man recht, wie eine unermessliche materielle Gewalt und ein genau bestimmtes Ziel noch nicht hinreichen, um den Erfolg zu sichern; es muessen noch Fuehrer und eine Behoerde dazu kommen, die den Aufstand stuetzen und leiten. Es bestand nur noch eine einzige legale Gewalt, der Konvent: die Partei, die ihn fuer sich hatte, siegte." 966.) Die Organisation der Revolution muss mit der Veranstaltung von Sooldaten-, Betriebs- und lokalen Volksversammlumgen beginnen. Die Versammelten muessen fuer den bewaffneten Schutz ihrer Versammlungen gegen alle Stoerungen sorgen. 967.) Sie muessen die Tatsache, dass sie sich mit revolutionaeren Absichten versammelt haben, sofort allen benachbarten Truppen, Beetrieben und Gemeinden mitteilen. 968.) Die Versammelten bekennen sich zu der neuen Fassung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen und leisten einen Eid auf sie. Sie beschliessen, den Text muendlich und schriftlich so weit wie moeglich zu verbreiten. 969.) Die Versammelten erklaeren ihren Austritt aus dem diktatorisch regierten Staat. (Eine oeffentliche und schriftliche Erklaerung hierueber werden die meisten erst dann bereit sein, abzugeben, wenn die Revolution militaerisch gewonnen ist, wenn es also sicher ist, dass die Namenslisten nicht in die falschen Haende geraten koennen.) 970.) Die Versammelten erklaeren sich zu Mitgliedern einer zunaechst einheitlichen exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft auf der Grundlage der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen. (Aus dieser ersten und einheitlichen, exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft werden dann, vermutlich erst nach Beendigung der Revolution, viele verschiedene Rechtsgemeinschaften hervorgehen.) 971.) Die Gruendung weiterer und verschiedener exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften ist moeglichst zu erleichtern. Insbesondere ist ueberall, wo moeglich, eine Behoerde zu schaffen zur Registrierung der Mitgliedschaft zu den Rechtsgemeinschaften. Diese lokalen Behoerden wiederum sollten sich ein zentrales Archiv anlegen. Je mehr Buerger sich eintragen lassen, um so offensichtlicher wird der Erfolg der Revolution und um so schneller schliessen sich diejenigen an, die bisher noch abseits standen. 136 972.) Fuer die laufenden Geschaefte der revolutionaeren Rechtsgemeinschaft, die nicht durch periodisch zu wiederholende Betriebs-, Miliz- und Gemeindeversamlungen erledigt werden koennen, werden Vertreter bzw. Betriebsraete, Soldatenraete und Volks- bzw. Gemeinderaete gewaehlt. 973.) Die Wahl der Raete erfolgt nur fuer die Dauer der Revolution, laengstens aber fuer 6 Monate. Danach sind, unter den ueblichen Kontrollmassnahmen, neue und diesmal geheime Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung durchzufuehren. Die Raete werden die ihnen durch die Revolution erteilten Vollmachten in die Haende dieser Versammlung legen, sobald sie konstituiert ist. Die Raete sind aber schon vorher jederzeit von denen, die sie gewaehlt haben, wieder absetzbar. 974.) Die Raete bilden aus ihren Reihen die noetigen lokalen Revolutionsbehoerden und waehlen Vertreter fuer ein zentrales Raete-Parlament. 975.) Die Raete sollten ueberall besondere Ausschuesse zur Entscheidung ueber Kleinigkeiten bilden, damit die fuehrenden, Koepfe der Revolution nicht mit Bagatellfaellen belaestigy werden muessen. 976.) Ferner muessten die Raete, insbesondere diejenigen der Miliz, Gnadenausschuesse schaffen, die auch noch nach Ablauf der Amnestiefrist (s.d.) zu pruefen haben, ob nicht trotz Fristversaeumnis Gruende vorhanden sind, jemand von der Aechtung zu befreien, z.B., weil er in einer abgelegenen Gegend lebte und deshalb erst zu spaet von der Amnestiemoeglichkeit und der Aechtung erfahren hat. 977.) Fuer die Gruendung und Taetigkeit der Behoerden sollten bereits vor der Revolution Vorbereitungen getroffen werden, so weitgehend, dass z.B. Gummistempel und Briefkoepfe gefertigt oder doch vorbereitet werden, so dass sie in wenigen Stunden verfuegbar sind. Kleine Ursachen haben oft grosse Wirkungen. Ohne diese Stempel und Briefkoepfe koennen die Revolutionaore z.B. keine Entlassungsbescheinigungen fuer Soldaten, keine Ausweise etc. ausstellen. Ohne solche Stempel kann auch keine Behoerde geschaffen werden, die ueber die staendig auftauchenden Kleinigkeiten entscheidet, die den Leitern einer Revolution. bisher fast stets viel Zeit raubten, d.h., sie hinderten, sich genuegend mit wichtigeren Dingen zu beschaeftigen. 978.) Die Beamten der alten Regierung, deren Behoerden nicht oder doch nicht sofort durch die Revolution ueberfluessig werden, sind nicht etwa von den revolutionaeren Versammlungen saemtlich als Feinde anzusehen und zu entlassen. Die Revolutionaere sollten vielmehr auch an diese Stuetzen und Nutzniesser des Regimes appellieren. Sie sind heute z.B. keinen Augenblick davor sicher, dass ihnen ihr Posten auf Grund einer Denunziation durch einen Konkurrenten genommen und sie zu Unrecht bestraft werden. 979.) Sobald sie nicht selbst schon revolutionaere Versammlungen abhalten, sind sie von den Revolutionaeren zu veranlassen, entweder ebenfalls den Eid auf die Menschenrechte zu leisten, oeffentlich, auf eine von der lokalen Milizorganisation bestimmte Platz, oder ihre Anstellung und saemtliche Pensionsansprueche zu verlieren. Insbesondere gilt dies fuer die Mitglieder der Polizei. (Ueber Strafrichter und Beamte, die unter dem Verdacht stehen, Foltern angewandt zu haben, siehe unter Amnestie und Aechtung.) 980.) Wuerden die alten Beamten saemtlich entlassen, so wuerde die revolutionaere Raeteregierung sich unnoetig viele intelligente Buerger, die ihr vorher gleichgueltig oder gar sympathisierend gegenueberstanden, zu Feinden machen. Sie wuerde sehr wahrscheinlich auch nicht imstande sein, alle freiwerdenden Plaetze mit geeigneten Leuten zu besetzen. Dieses Verfahren, mit Ausnahme der Vereidigung auf die Menschenrechte, wurde mit Erfolg angewandt u.a. von den Roemern in besetzten Gebieten, den Englaendern in Indien, Napoleon I und Hitler. 981.) Der Eid auf die Menschenrechte muss in Form eines unzweideutigen Bekenntnisses klarstellen, dass sie kuenftig die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen achten werden und dass sie keine Anordnung befolgen werden, deren Ausfuehrung diese Rechte verletzen oder einschraenken wuerde. 137 982.) Die in den Betrieben, Kasernen und Gemeinden Versammelten sollten muendlich und oeffentlich ihre friedlichen und freundschaftlichen Absichten erklaeren gegenueber allen benachbarten Staaten und exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften, die die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen respektieren. Sie sollten bekanntgeben, dass sie jederzeit bereit sind, Buendnisse mit ihnen abzuschliessen zum Schutz dieser Rechte. Ein formales und schriftliches Buendnis kann erst abgeschlossen werden, wenn bereits eine zentrale Raeteversammlung besteht. Das Buendnis sollte u.a., Vereinbarungen enthalten ueber: Freihandel zwishen den Verbuendeten, Lieferung von Verpflegung, Drucksachen, Waffen und vorfabrizierten Haeusern. Benutzung der westlichen Rundfunksender fuer Sendungen in die noch nicht befreiten Gebiete. Zufluchtmoeglichkeit fuer Revolutionaere im Westen. 983.) Die Versammelten sollten beschlieseen, sich in periodschen Abstaenden erneut zu versammeln. Groessere Staedte sind dazu in kleine Gemeindebezirke von bis zu etwa 5000 Einwohnern zu untergliedern. 984.) Die Revolutionaere muessen auch ihr Verhaeltnis zu einer etwaigen Besatzungsmacht klarstellen. Die Arbeiter in Ostdeutschland habeen dies in ihrem Aufstand am 17.6.1953 versaeumt. "Die Arbeiter hatten nicht erwogen, dass eine feindliche Haltung gegenueber Russland weder waehrend des Aufstandes noch spaeter je in Frage kommen konnte. Die Arbeiter haetten von Anfang an eine freundschaftliche wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem russischen Volk in Erwaegung ziehen muessen. Der Austausch unter Zuhilfenahme von Verrechnungsanweisungen haette das Hilfsmittel dazu geboten. Die Arbeiter haetten es vor allem ihre Sorge sein lassen muessen, dass in der Versorgung der russischen Besatzungsarmee keine Stockung eintrat. Die Bezahlung der Truppen mit Verrechnungsanweisungen, wie Geld gestueckelt, waere notwendig gewesen. Es waere zu pruefen gewesen ob nicht der russische Goldrubel als Geldeinheit anzunehmen gewesen waere und zwar allgemein. Waeren diese Bedingungen erfuellt gewesen, so wuerden wahrscheinlich die russischen Truppen nichts gegen die Aufstaendischen unternommen haben. Ganz besonders waere das der Fall gewesen, wenn die Arbeiter den Entwurf einer Verfassung proklamiert haetten, die im wesentlichen der russischen nachgebildet war, jedoch das in der russischen enthaltene diktatorische Element nicht enthielt. Die Arbeiter haben auch nicht erwogen, etwa die Ostzonenregierung zu verhaften und sie dem rusischen Hoechstkommandierenden zur Verfuegung zu stellen. (Der wuerde sie nach Moskau transportiert haben, wo sie wahrscheinlich bestraft worden waere.)" - T. 985.) "Ein ganz schwerer Fehler war es, als selbstverstaendlich anzunehmen, die russischen Truppen seien den deutschen Arbeitern feindlich gesinnt gewesen. Die russische Armee ist so erzogen, dass sie sich als Vorhut der um ihre Freiheit kaempfenden Arbeiter in der ganzen Welt fuehlt." - T. 986.) "Die Aufstaendischen vom 17.6.1953 ... haetten auch an einige hohe Sowjetoffiziere herantreten sollen mit der Bitte, die militaerische Fuehrung des Aufstandes zu uebernehmen. Waere dies bei einigen Offizieren gelungen, so haetten sich bald groessere Teile der Roten Armee den Aufstaendischen angeschlossen. 887.) "Die Besatzungsarmee haette auch offiziell aufgefordert werden sollen, Delegierte zu den Raeteversammlungen zu entsenden." 988 "Alle Bekanntmachungen des Arbeiter- und Soldatenrates sollen, wenn irgend-moeglich, in Deutsch, Russisch, Franzoesisch (oder Englisch) und in chinesischer Schriftsprache erfolgen, Letzteres waere sehr erwuenscht, da im Osten zahlreiche Truppen aus Ostasien stehen, und damit zu rechnen ist, dass sie eingesetzt werden, falls gewissen Leuten die russischen Truppen nicht genuegend "zuverlaessig" erscheinen. Aber, die russischen Truppen werden diese "gewissen Leute" verhaften, wenn sie taeglich aus den Proklamationen des Arbeiter- und Soldatenrates erfahren, dass der nur fortsetzt, was die russische Oktoberrevolution begonnen hat. Die Proklamationen werden auch die ostasiatischen Truppen beeindrucken. Die Proklamationen werden die russischen und die anderen Truppen darueber belehren, wie eine Truppe sich finanzieren kann, ohne zu pluendern. Holzhauers Schrift: "Barzahlung in besetzten Gebieten", Fischer, Jena, wird eine grosse politische Bedeutung gewinnen." - T. 138 3. Militaerische Massnahmen a) Die Revolution sollte mit einem Militaeraufstand beginnen 989.) Das Volk scheidet fuer den Anfang eines Aufstandes gegen einen Diktator meist aus. Es ist unbewaffnet und nicht militaerisch geuebt. Die Revolution muss daher zunaechst als ein Militaeraufatand begonnen werden. Soldaten sind auch ueberwiegend tapfere Leute, deren Bereitschaft, ihr Leben fuer ein Ideal einzusetzen, ganz anders ist als die der meisten Zivilisten. 990.) In der Roten Armee z.B. besteht keine wirkliche Treue zur Sowjetregierung. Es ist jedoch notwendig, sie von unseren friedlichen und rechtmaessigen Absichten zu ueberzeugen. Die meisten russischen Soldaten und Offiziere gehorchen den Sowjetmachthhabern, weil sie sich bisher immer vergeblich fragten: Was sollen wir denn nun tun? Ihr Fehler ist, dass sie kein Programm besitzen. 991.) Militaeraufstaende werden durch scharfe Militaerdisziplinarordnungen erschwert. Man sagt, dass Sowjetrussland das schaerfste Militaerstrafgesetzbuch der Welt besitzt. Dass man aber auch mit dieser Schwierigkeit fertig werden kann, beweist die Tatsache, dass dennoch bisher viele Militaerrevolten und Meutereien stattfanden. Sie mussten fast alle scheitern, weil die Aufstaendischen ueber kein Programm verfuegten, dass diesen Namen verdient. (Vergl. 892-897.) b) Einberufung von Soldatenversammlungen 992.) Ein Militaeraufstand koennte von Soldatenversammlungen ausgehen, d.h., die Soldaten nehmen sich die ihnen bisher vorenthaltene Rede- und Versammlungsfreiheit, sie sorgen fuer den bewaffneten Schutz ihrer Versammlungen, indem sie Wachen ausstellen und ihre Waffen in die Versammlung mitnehmen. c) Austritt aus der Armee und Gruendung der Miliz 993.) In der Soldatenversammlung beschliessen sie ihren Austritt aus der Armee des Diktators und ihre Neuorganisation fuer die Dauer der Revolution in Form einer Milizarmee. (Nach Beendigung der Revolution loest sich diese Milizarmee auf, ihre Mitglieder werden Mitglieder der lokalen Buergerwehren ihrer Heimatorte.) 994.) Sie leisten einen Eid auf die neue Erklaerung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen und 995.) ernennen oeffentlich die bereits vorher insgeheim dafuer bestimmten Soldaten zu Offizieren, setzen alle Offiziere, die dem Diktator treu bleiben wollen, und bestaetigen die Offiziersstellungen derjenigen faehigen Offiziere, die auf der Seite der Revolution stehen. 996.) Wenn noetig, wird den Offizieren und Soldaten des Diktators, die sich nicht den Revolutionaeren anschliessen wollen, Schutzhaft gewaehrt. Die Haager Landkriegeordnung ist auf sie anzuwenden. Diejenigen Anhaenger des Diktators, die sich nicht so verhasst gemacht haben, dass ihnen Schutzhaft gewaehrt werden muss, sind zu entwaffnen und mit einem Entlassungsschein, Reisegeld und Marschverpflegung zu entlassen. 997.) Der Sold der aufstaendischen Soldaten wird waehrend der Dauer der Revolution verdoppelt. Da alle Offiziere bereits relativ hoch bezahlt werden und eine Verdoppelung ihrer Gehaelter den Neid der Soldaten erregen koennte, werden ihre Gehaelter nur um 50% erhoeht. 139 d ) Die ersten kleinen Aktionen der revolutionaeren Miliz 999.) Die Versammelten benachrichtigen durch Nachrichtenlaeufer, Funk, Telefon etc., alle anderen Truppenteile, dass sie mit der Revolution begonnen haben, und fordern sie auf, sich ihrem Beispiel anzuschliessen. 1000) Zur Einberufung und zum Schutz von Betriebs- und Gemeindeversammlungen senden sie kleine Kampftruppen aus. 1001.) Die kuenstlichen Schranken zwischen Soldaten und Zivilisten werden aufgehoben, so dass einer Verstaendigung zwischen ihnen nichts mehr im Wege steht. 1002.) Sie unterstuetzen die Buerger in ihren Bemuehungen zur Errichtung von lokalen Buergerwehren, indem sie Ihnen ihre ueberschuessigen Waffen-, Munitions- und Uniformvorraete ueberlassen und ihnen Instrukteure geben. 1003.) Besetzung der Lebensmittelvorratslager der Armee und der Regierung. (In der Sowjetunion lagern wahrscheinlich ebenso wie im Westen Lebensmittelvorraete fuer die Armee fuer Monate. Die russischen Revolutionaere muessten sich daher zunaechst die Adressen verschaffen und diese Lager sofort beim Ausbruch der Revolution besetzen, nicht, um sie zu vernichten, sondern um die Aufstaendischen damit zu versorgen. Die Meuterei von 45 franzoesischen Divisionen im Mai 1917 scheiterte u.a. daran, dass die Meuterer dies versaeumten. Die "Rote Armee an Ruhr und Rhein" ist ein voellig vergessenes Kapitel der Weltgeschichte. Unter Fuehrung von zwei Unteroffizieren bildete sich in wenigen Tagen eine revolutionaere Armee von ueber 100000 Mann, belagerte Wesel und loeste sich dann, weil sie keine Lebensmittel hatte, ebenso rasch wieder auf, wie sie sich gebildet hatte.) 1004.) Wenn moeglich, Zerstoerung aller Spirituosenvorraete 1005.) Sofortige Freilassung aller Gefangenen, die inhaftiert wurden, weil sie ihre Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen in Anspruch nahmen. Ueber Zweifelafaelle sollte die naechste lokale Milizorganisation entscheiden. 1006.) Besetzung der Radio- und Fernsehsender, der Zeitungsverlage und Druckereien, des Telegram-, Telefon- und Telegraphennetzes der Post. 1007.) Alle Nachrichtenmittel sind, soweit es moeglieh ist, fuer die Oeffentlichkeit freizugeben. Dies heisst natuerlich nicht, dass die Revolutionaere Befehle des Diktators an die ihm noch gehorchenden Truppen weitergeben sollen. Jedenfalls sollten sie seine Befehlsuebermittlung nicht durch Zerstoerung der Leitungen hindern. Es wird meist genuegen, diese Befehle abzuhorchen und entsprechende Gegenmassnahmen zu treffen. 1008.) Auch die Stoersender sind zu besetzen. Die Stoersendungen sind einzustellen. Es ist zu versuchen, die noetigen technischen Aenderungen vorzunehmen, um auch diese Sender our Verbreitung, des Revolutionsprogramms und der Revolutions-Nachrichten benutzen zu koennen. Einige dieser Sender sind so umzubauen, dass ihre Sendungen hauptsaechlich in den Westen ausstrahlen, so dass die Revolutionaere direkte Verbindung zu den Buergern im freien Ausland haben. 1009.) Alle Revolutions-Vorgaenge und Revolutions-Aufrufe, das gesamte Revolutions-, Sozial-, Wirtschafts- und Friedensprogramm sowie die neue Menschenrechtserklaerung sind mit allen Mitteln zu publizieren. 1010.) Entwaffnung und Aufloesung der Polizeiorganisationen des Diktastors, die zur Unterdrueckung der Opposition dienten, sowie Beschlagnahmung ihrer Akten. Einzelnen Mitgliedern dieser Organisationen soll es nicht automatisch verwehrt sein, der Miliz beizutreten. Ueber die rein militaerische Seite der Auseinandersetzung mit den dem Diktator z.Zt. noch ergebenen Truppen siehe Buch 6. e) Amnestie und Aechtung 1011.) Sobald erst einmal offensichtlich wird, dass die Revolutionaere siegen werden, besteht fuer jeden eine natuerliche Neigung, zu ihnen ueberzugehen. Zu Beginn der Revolution mag diese Tendenz jedoch noch nicht sehr stark sein. Deshalb werden die Revolutionaere auf verschiedenen Wegen versuchen, insbesondere die fuehrenden Koepfe der Diktatur entweder auf ihre Seite zu ziehen oder, wenn dies night gelingt, sie unachaedlich zu machen. Es kann dies durch Androhung von Strafen geschehen. 140 1012.) Eine altbewaehrte Strafe ist die Aechtung, ein Verfahren, bei dem einzelne Personen fuer vogelfrei erklaert werden: d.h., jeder darf vom Augenblick der Aechtung an den Geaechteten straflos toeten oder auf andere Weise unschaedlich machen, ist sogar verpflichtet, dies zu tun. Er wird dafuer von den Revolutionaeren nicht strafrechtlich verfolgt, sondern, im Gegenteil, ausgezeichnet werden. 1 013.) Darueber hinaus sollten Preise ausgesetzt werden fuer die Unschaedlichmachung der fuehrenden Maenner des diktatorischen Regimes. Wer einen der Anfuehrer lebend den Revolutionaeren uebergibt, sollte die doppelte Praemie erhalten. (Vorschlag von Thomas Morus in his Utopia.) Als Nachweis fuer die Unschaedlichmachung einer dieser Personen sollte notfalls eine eidesstattliche Versicherung genuegen. (Falsche Erklaerungen wuerden als Meineid und Betrug bestraft werden.) 1014.) Es sollten nur die einflussreichen und verbrecherischen Maenner des diktatorisch regierten Staates geaechtet werden. Unfreiwillige und auch freiwillige einfache Helfer des Diktators, wie die meisten Offiziere, Soldaten und Polizisten es sind, sollten, wenn sie sich den Revolutionaeren nicht anschliessen wollen, nur entwaffnet und nach Hause geschickt werden. Fuer die einfachen Mitglieder kommunistischer Organsationen wird man versprechen koennen: Jeder kann die Amnestie in Anspruch nehmen. 1015.) Dass viele relativ unbedeutende Verbrecher dadurch ihrer verdienten Strafe entgehen, ist ein geringeres Uebel als der Schaden, den sie anrichten wuerden, wenn sie dem Diktator weiterhin mit dem Mute der Verzreiflung dienen wuerden. Die Anzahl der bewaffneten Mitglieder des Staatssicherheitsdienstes der Sowjets z.B., wird auf 2 Millionen geschaetzt. 1016.) Schon waehrend der ersten Soldatenversammlung ist dem Diktator und seinen wichtigsten Helfern ein Ultimatum zu stellen, entweder binnen 24 Stunden den Eid auf die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen zu leisten und sich den Revolutionaeren anzuschliessen oder bei ihnen Asyl vor der Volkswut zu suchen, wobei Ihnen eine Schutzwache und der Lebensunterhalt oder, wenn sie dies vorziehen, Auslandspaesse und eine Flugreservierung zugesichert werden. Widrigenfalls werden sie automatisch mit dem Ablauf der Amnestieperiode fuer vogelfrei erklaert. 1017.) Ebenso ist ein Ultimatum zu erlassen an alle Strafrichter und an Personen, die mit dem Verhoer politischer Gefangenen zu tun hatten und dem Verdacht unterliegen, dabei Folterungen angewandt zu haben, sich binnen 24 Stunden bei der naechsten revolutionaeren Behoerde zur Inhaftierung mit den Rechten von Kriegsgefangenen zu melden, Andernfalls wuerden auch sie automatisch vogelfrei. Wenn diesen Personen keine Vergehen gegen die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen zur Last gelegt werden koennen, dann sind sie nach beendigter Untersuchung zu entlassen. 1018.) Die 24-Stunden-Frist kann von den Raeten nach ihrem Ermessen verlaengert werden. 1019.) Die Dauer der Aechtung wird begrenzt durch eine der ersten Revolutionsgesetze: "Kein neues Gesetz und kein neuer Verwaltungsakt bleiben laenger als 10 Jahre in Kraft." 1020.) Ist es zweckmaessig, Atomwaffenbesitzer zu aechten, falls sie nicht rechtzeitig uebergegangen sind, d.h. sie in eine Situation zu treiben, aus der sie evtl. keinen anderen Ausweg sehen als ihre Atomwaffen einzusetzen? Es waere wohl gerechtfertigt, sie zu bestrafen, aber voellig zweckwidrig. Andererseits sollen sie sich natuerlich ebenfalls von den Revolutionaeren bedroht fuehlen. 1021.) Es sollte daher verkuendet werden, dass auch derjenige von der Aechtung frei wird, der nach Ablauf der Frist von 24 Stunden freiwillig uebergeht und wenigstens eine Atomwaffe nachweislich unschaedlich gemacht hat bzw. mitbringt. Hat z.B. ein General keine Atomwaffe mehr zur Verfuegung, um sich damit zu retten, so ist er auch nicht mehr zu fuerchten. Diese Regelung sollte sogar dann gelten, wenn der Betreffende bereits einige Atomwaffen gegen die Revolutionaere eingesetzt hat. 141 f) Friedenserklaermg Gegenueber dem Ausland 1022.) Am Schluss der ersten Soldatenversammlung sollten die Teilnehmer eine Friedenserklaerung gegenueber allen freiheitlichenbenachbarten Voelkern abgeben und sie auffordern, sie im Kampfe gegen den Diktator zu unterstuetzen und zu diesem Zweck mit ihnen einen internationalen Milizverband zu bilden. Wenn eine derartige Organisation. bereits besteht, treten die aufstaendigen Soldaten ihr durch eine oeffentliche Erklaerung bei. Diese Friedenserklaerung muss u.a. die Versicherung enthalten, dass keinerlei Gebietserweiterungen beabsichtigt und freie Handelsbeziehungen ab sofort erwuenscht sind, ferner dass alle bestehenden Diskriminierungen von Auslaendern entfallen, und dass moeglichst viele auslaendische Beobachter willkommem sind. g) Abruestung in Bezug auf menschenrechtswidrige Waffen 1023.) Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben der revolutionaeren Miliz ist die Abruestung in Bezug auf alle menschenrechtswidrigen Waffen, d..h., die Zerstoerung aller dieser Waffen und ihrer Produktionsstaetten. (Menschenrechtswidrige Waffen sind Waffen, die nicht eingesetzt werden koennen, ohne Unschuldige und Unbeteiligte umzubringen, d.h., insbesondere saemtliche Massenvernichtungswaffen wie Atom-, Bakterien- und Giftwaffen.) 1024.) Beschlossen wird diese Abruestung durch einen Volksentscheid waehrend der ersten revolutionaeren Versammungen. 1025.) Zerstoerung dieser "Waffen" durch die Miliz bedeutet ihre Zerstoerung durch das bewaffnete Volk und nicht durch die Regierungen. Das Monopol der Regierungen, Abruestungsmassnahmen durchzufuehren, ueber Atomwaffen, ihre Produktion und ihren Einsatz zu entscheiden, wird sofort aufgehoben. 1026.) Regierungen hatten die Gelegenheit, Abruestungsmassnahmen durchzfuehren, lange genug. Sie haben sie nicht genutzt und konnten sie night nutzen weil sie Regierungen von Territorialstaaten waren und sind. (Vergl. Buch 1.) Die Territorialstaaten sind daher durch Verwirklichung des Austrittsrechtes in exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen umzuwandeln, die ihrer Natur nach keine Atomwaffen herstellen, besitzen und anwenden koennen. Das wuerde die Gefahren einer weiteren atomaren Ruestung vermeiden. 1027.) Die Revolutionaere koennen aber nicht warten, bis sich diese Rechtsgemeinschaften endlich organisiert haben und schliesslich die fuer sie ueberfluessigen Waffen vernichten. Sie muessen sie sofort vernichten. Dazu muessen sie zunaechst die Atomwaffenlager und Atomwaffenfabriken (zu denen auch die angeblich nur dem Frieden dienenden Atomkraftwerke gehoeren) besetzen. 1028.) Schon vor der Revolution muessen sie deren Lage ausfindig machen und muessen dafuer sorgen, dass sie genuegend Physiker und Bombenentschaerfer sowie genuegend Abschirmmaterialien zur Hand haben, um die Bomben usw. gefahrlos zu demontieren und die dabei abfallenden radioaktiven Materialien sicher genug transportieren zu koennen. Die radioaktiven Materialien der Atomwaffen und der Atomreaktoren, die sich bekanntlich nicht vernichten lassen (abgesehen von der Explosion einer Bombe, die ja gerade verhindert werden, soll, und dem natuerlichen radioaktiven Verfall, den man nicht abwarten kann), sind in kleine Mengen zu unterteilen, von denen je mindestens ein Dutzend erforderlich waeren, um die kritische Masse herzuellen, die fuer eine Atombombe oder als Zuender fuer eine Wasserstoffbombe erforderlich ist. Je eine solche radioaktive Menge ist dann jeder lokalen Milizorganisation zur Bewachung zu uebergeben. 1030.) Spaeter wird es moeglich sein, diese Materialien z.B. in den Weltmeeren zu verteilen. Dies koennte u.a. dadurch geschehen, dass man stark verduennte Wasserloesungen einer wasserloeslichen chemischen Verbindung dieser Stoffe herstellt, Tanker damit belaedt und diese dann kreuz und quer ueber die Ozeane fahren laesst, wobei die Loesung allmaehlich ausgepumpt wird. Ebenso koennte diese Loesung von Flugzeugen ueber den Weltmeeren abgeregnet werden. 1031.) Da die meisten radioaktiven Materialien fuer die Fabrikation von Atomwaffen nur aus konzentrierten natuerlichen Rohstoffen bestehen, die z.T. in geeignetere Isotope umgewandelt wurden, waere durch ihre feine Verteilung nur der vorherige Zustand wieder hergesellt. (Anmerkung: Von diesen "Loesungen" bin ich spaeter ganz abgekommen. Der radioaktiven Verseuchung wegen waere es vorzuziehen, diese Materialien mit Raketen in die Sonne zu schiessen. - J.Z., 23.3.02.) 142 Nicht radioaktive Materialien, die zur Bombenfabrikation verwandt wurden, wie z.B., schweres Wasser, koennen einfach in die naechsten groessren fluesse geschuettet werden. 1032.) Die Atomwaffenlager und Atomwaffenfabriken koennten nur gegen einen aeusseren Feind mit Atomwaffen "geschuetzt" werden. Gegen einen Angriff von Revolutionaeren aus der Naehe, der mit Handfeuerwaffen vorgetragen wird, sind sie kaum zu verteidigen. Wuerden die Verteidiger in dieser Lage Atomwaffen benutzen, so kaeme dies einer Selbstmordhandlung gleich. 1033.) Warum aber sollten sie die Atomwaffen bewachen und verteidigen wollen, wenn dies doch nur zu ihrer Aechtung fuehrt und sie auf Amnestie rechnen koennen, wenn sie die Atomwaffen uebergeben oder selbst unschaedlich machen? Die schon vor der Revolution begonnene Propaganda wird sie davon ueberzeugt haben, dass Atomwaffen zur Verteidigung ueberfluessig sind, ihre Rechte und Freiheiten vielmehr gefaehrden. Die Revolutionre werden these Propaganda fortsetzen, so weit dies noch noetig ist, und deshalb wird es kaum zu ernstlichen Kaempfen um die Atombombenlager und Atombombenfabriken kommen. 1034.) Es ist nicht ausgeschlossen, dass die dort Beschaeftigten und die Bewachungsmannschaften am empfaenglichsten von allen fuer das Revolutions- und Friedensprogramm sind - sitzen sie doch im wahrsten Sinne auf einem Pulverfass und gehoeren zu den ersten, die auf Grund des ersten Kriegsfunkens sterben werden. Sie werden moeglicherweise gar nicht erst warten, bis revolutionaere Milizeinheiten vor den Toren stehen, sondern die Atomwaffen und Atomanlagen auf eigene Initiative zerstoeren. 1035.) Sobald die revolutionaeren Milizen in den diktatorisch regierten Laendern alle Atomwaffen zerstoert haben, wird auch in den freien Laendern niemand mehr zoegern, die dort vorhandenen Atomwaffen und Atomanlagen zu vernichten. (Vergl. Abruestung, einseitige) Bleibt nicht die Gefahr bestehen, dass eine groessere Anzahl von Atombomben von Fanatikern versteckt wird, die sich durch die Drohung mit ihrem Einsatz zu Herren der Welt aufschwingen wollen, oder von Nationalisten, die ihr "Vaterland nicht wehrlos machen" wollen? Wodurch wird die vollstaendige Abruestung in Bezug auf Atomwaffen und aehnliche Waffen garantiert? Bei einer der ersten Abbruestungskonferenzen nach dem zweiten Weltkrieg sagte der bekannte amerikanische Atomphysiker Oppenheimer, nachdem keiner einen Vorschlag machen konnte, wie man versteckte Atombomben aufspueren koenne, er wisse ein Mittel, sie zu finden. Aufgeregt bestuermten ihn die anderen Sitzungsteilnehmer, ihnen mitzuteilen, was fuer ein Mittel dies sei. Oppenheimer antwortete, es sei ganz einfach ein stabiles und grosser Schraubenzieher, mit dem man jede Kiste und jeden Schrank in der Welt aufschrauben oder aufbrechen koenne, um zu pruefen, ob eine Atombombe darin verborgen ist. Ein anderes Mittel gaebe es nicht. Selbst wenn man kurz vor einer mit Blei isolierten und in einer Kiste versteckten Atombombe stehe, koenne man sie auch mit den feinsten Instrumenten nicht aufspueren. 1037.) Diese mehr ernsthafte als scherzhafte Antwort weist ebenfalls auf die Unmoeglichkeit fuer jede Regierung hin, eine Abruestung des Gegners ausreichend zu kontrollieren, und ferner auf die Notwendigkeit, jeden Buerger aufzufordern, ein ehrenamtlicher Abruestungskontrolleur zu werden. Kein Versteck wird der Wachsamkeit und dem Spueuereifer der gesamten Buergerschaft auf die Dauer entgehen koennen. 1038.) Aus dem Widerstandsrecht und der Widerstandspflicht ergibt sich fuer jeden Buerger das Recht, auch in allen verdaechtigen privaten Haeusern und Grundstuecken nach versteckten Atomwaffen zu suchen. Das Recht auf Privatleben und Privateigentum und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schliessen offensichtlich nicht ein Recht ein, Atomwaffen privat und zur beliebigen Verwendung zu besitzen. In der Praxis wird dies so vor sich gehen, dass jeder, der Grund hat, anzunehmen, dass an irendeinem Ort Atomwaffen versteckt seien, zur naechsten Milizorganisation geht, die darueber beratschlaegt, gegebenenfalls eine Durchsuchung anordnet und sie selbst durchfuehrt. 143 1039.) "Allgemein kann man sagen, dass, wenn eine Regierung, Behoerde, Armee oder Gruppe von Fanatikern Atombomben beseite schafft, nachdem der Volksentscheid sich gegen sie ausgesprochen hat, dann wird es immer Mitwisser solcher Handlungen geben. Diese Mitwisser sind Menschen und koennen beeinflusst werden. Die Mannschaften z.B., die die beiseite geschafften Atommomben bewachen, leben ja zusammen mit Verwandten, mit Freunden und Freundinnen, besuchen Lokale und werden an vielen Orten auch Meinungen ueber den Volksentscheid hoeren und werden die ganze Frage in einer Weise dargestellt bekomnen, die ihnen neu ist, die sie vorher nicht in Betracht gezogen haben. Nach einiger Zeit wird es dann den Betreffenden aehnlich gehen wie den Fliegern die die Atombombe auf Hiroshima geworfen haben. Der eine ist wahnsinnig geworden, der andere ist ins Kloster gegangen. Die Bewachungsmannschaften werden nicht wahnsinnig werden und werden auch nicht ins Kloster gehen. Sie werden einfach den zustaendigen Stellen das Vorhandensein der Atomwaffen und ganz genau den Ort, an dem sie versteckt sind, bekanntgeben. Volksmassen werden dorthin ziehen und werden die geeigneten Massnahmen ergreifen, um auch diese Atomwaffen unschaedlich zu machen." - T. (Diese Gefahr besteht natuerlich auch heute und ist gross solange es noch Territorialstaaten gibt und die "" kollektive Verantwortung" immer noch in den meisten Koepfen herumspukt. - J.Z., 23.3.02.) 1040.) Als zusaetzliche Massnamne sollten fuer die Unschaedlichmachung von Atombomben und anderen Massenvernichtungswaffen sowie fuer das Aufspueren versteckter Atomwaffen etc., hohe Belohnungen ausgesetzt werden. h) Zeitpunkt der Revolution 1041.) Die Revolution sollte bei moeglichst langer Tageszeit, d.h., im Sommer und moeglichst bei trockenem Wetter beginnen. Sie sollte in der Mitte einer Woche anfangen, d.h., an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, jedenfalls nicht kurz vor oder kurz nach einem Wochenende, weil zu dieser Zeit bei den meisten Menschen die rein privaten Interessen ueberwiegen. Da schon am ersten Tage der Revolution moeglichst viel erreicht werden sollte und den Gegnern moeglichst wenig Zeit zu lassen ist, um ihren Gegenschlag vorzubereiten, sollte die Revolution in den fruehen Morgenstunden, am besten gleich nach Sonnenaufgang, beginnen. 1042.) Da es gefaehrlich ist, wenn zu viele Personen den genauen Zeitpunkt des Beginns der Revolution erfahren, sollte eine ganz geringe Anzahl von Personen ausgewaehlt werden, deren erste revolutionaere Handlung dann allen anderen das Signal zum allgemeinen Aufstand gegen den Diktator geben sollte. i) Ort des Beginns der Revolution 1043.) Die Revolution z.B., gegen das Sowjetregime sollte in Moskau und den anderen sowjetischen Regierungszentren sowie moeglichst nahe an den Raketenabschussbasen und Atombomberflugplaetzen beginnen, damit die Machthaber nicht Atomwaffen gegen die Revolutionaere einsetzen koennen, ohne sich selbst zu treffen. Vor Selbstmordhandlungen aber werden sie sich hueten, wenn man ihnen im Falle ihrer Kapitulation eine Leibwache und ihren Lebensunterhalt zusichert. Dieses Verfahren bringt noch den Vorteil mit sich, dass die Revolutionaere sofort zur Zerstoerung der Atomwaffen schreiten koennen. 1044.) Fast ebenso zweckmaessig koennte die Revolution nahe der Landesgrenze beginnen, unter der Voraussetzung, dass die Revolutionaere keine militaerische Unterstuetzung aus dem Westen erhalten. Wenn die Sowjets dann naemlich Atomwaffen ueber den Aufstandsgebieten abwerfen wuerden, so wuerden sie einen Krieg mit den Westmaechten riskieren. Ohne Not oder 100%ige Sicherheit zu siegen, werden sie dies aber voraussichtlich nicht absichtlich tun. Missglueckt der Aufstand, so koennten die Ueberlebenden dann leicht in den Westen fliehen. 1045.) Die Gefahr, dass Atomwaffen gegen die Aufstaendischen eingesetzt werden, wird ebenfalls weitgehend beseitigt, wenn die Revolutionaere gleichzeitig an vielen weit voneinander entfernten Orten beginnt. Die sowjetischen Truppen bei denen ja der Aufstand beginnen muesste, sind ohnehin schon ueber das ganze Territorium der UdSSR verteilt, um die Atomwaffen der Westmaechte moeglichst wirkungslos zu machen. 144 1046.) Was sollte nun aber geschehen, wenn die diktatorische Regierung mit den ihr etwa noch verbliebenen Atomwaffen jede 10. der aufstaendischen Garnisonen zerstoert und den uebrigen ein Ultimatum stellt? Dieser Fall ist unwahrscheinlich, weil der Aufstand ja insbesondere in den Regierungs- und Atomwaffenzentren beginnen soll. Ferner riskiert natuerlich jedes der beteiligten Regierungsmitglieder die Aechtung, waehrend es leicht Amnestie finden kann durch Unschaedlichmachung einer Bombe. Die aufstaendischen Soldaten wuerden sich auch in dieser Situation kaum ergeben, weil sie wissen, dass sie nach der Kapitulation doch umgebracht wuerden, besonders von einer so vertragsbruechigen Regierung wie der sowjetischen. Folglich wuerden auch Amnestieversprechungen der Sowjetmachthaber in einem derartigen Fall fast voellig wirkungslos bleiben. (Aber voellige Sicherheit vor Massenmoerdern gibt es nicht solange man es noch irgendwelchen Leuten erlaubt Massenmordwaffen zu besitzen. - J.Z., 23.3.02.) j) Wie wird verhindert dass der Militaeraufstand in eine Militaerdiktatur ausartet? 1047.) Das Militaer bleibt nicht die einzige bewaffnete Macht. Es werden vielmehr ueberall Milizen gebildet, und die Revolutionsarmee loest sich durch Beschluss der Soldaten auf, sobald sie ihren Zweck erfuellt hat. 1048.) Die Soldaten werden nicht auf die Anfuehrer, sondern auf die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen vereidigt, mit einem Zusatz ueber die Pflicht zur Gehorsamsverweigerung, wenn rechtswidrige Befehle erteilt werden, und die Pflicht zur Unschaedlichmachung derer, die sie erteilten. 1049.) Die Milizsoldaten kennen das Recht und die Pflicht, Tyrannen zu beseitigen. 1050.) Sie wissen, dass sie das Recht besitzen, aus der Revolutionsarmeeund dem Staat ebenso wie aus einer Kirche auszutreten. Sie werden dieses Recht als eine der Haupterrungenschaften der Revolution zu verteidigen wissen. 4. Wirtschafliche Massnahmen A) Monetaere Revolution Besetzung und Schliessung der Zentralnotenbank. 1051.) Eine der Hauptstuetzen fuer die Herrschaft eines Diktators ist die Zentralnotenbank. Durch Sperrung der Lohngelder, z.B., kann sie in kurzer Zeit jeden Aufstand zum Erliegen bringen. 1052.) Mit ihr kann der Diktator alle seine Machtmittel finanzieren, kann er durch Waehrungsverschlechterungen seine Untertanen enteignen, ohne dass diese es recht bemerken. 1053.) Es ist ausserordentlich aufschlussreich, dass das kommunistische Manifest, das in den Jahren 1847 - 1848 von Marx und Engels ausgearbeitet worden ist, den gegenwaertigen Zustand fordert, und zwar als ein Mittel zur Enteignung der Bourgoisie und zur Errichtung der Diktatur des Proletariats. Dort heisst es naemlich ausdruecklich: "Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutze, der Bourgoisie nach und nach alles Kapital zu entreissen, alle Produktionsinstrumente in den Haenden des Staates, d.h., des als herrschende Klasse organisierten Proletariates zu zentralisieren und die Masse der Produktionskraefte moeglichst rasch zu vermehren. Es kann dies natuerlich zunaechst nur geschehen vermittels despotisher Eingriffe in das Eigentumsrecht und in die buerzerlichen Produktionsverhaeltnisse, durch Massregeln also, die oekonomisch unzureichend und unhaltbar erscheinen, die aber im Laufe der Bewegung ueber sich selbst hinaustreiben und als Mittel zur Umwaelzung der ganzen 145 Produktionsweise unvermeidlich sind. Diese Massregeln werden natuerlich Je nach den verschiedenen Laendern verschieden sein. Fuer die fortgeschrittensten Laender warden jedoch die folgenden ziemlich allgemein in Anwendung kommen koennen. ... 5. Zentralisation des Kredits in den Haenden des Staats durch eine Nationalbank mit Staatskapital und ausschliesslichem Monopol." 1054.) Im Jahre 1848 wurde diese Forderung durch ein Flugblatt der Kommunistischen Partei unter Punkt 10 noch klarer umschrieben. Dort lautet es: "An die Stelle aller Privatbanken tritt eine Staatsbank, deren Papier gesetzlichen Kurs hat." 1055.) Auch ohne die Zentralnotenbank bewusst derart zu missbrauchen (um in dem daraufhin entstehenden Chaos im Trueben fischen zu koennen! - J.Z., 23.2.02.), fuehrt der blosse Umstand der Zentralisierung und Monopolisierung der Ausgabe von Geldzeichen zu einer Zahlungsmittelverknappung, insbesondere in Revolutionszeiten. Die sich daraus ergebende Behinderung des Austauschs und der Produktion fuehrt dann bald Zustaende herbei, die das vorangegangene Leben unter dem Diktator als betraechtlich besser erscheinen lassen. Eine Gegenrevolution von Seiten der Anhaenger des Diktators wird dadurch ungemein erleichtert. 1056.) Die Zentralnotenbank ist daher zu besetzen und aufzuloesen, und um zu verhindern, dass der Diktator sie nach einem voruebergehenden militaerischen Siege noch einmal missbrauchen kann, sind alle bisher noch nicht emittierten Notenvorraete und Druckplatten zu zerstoeren. Die Notenpressen selbst sollten die Revolutionaere zur Herstellung von zwangskursfreiem Steuerfundationsgeld verwenden. Wahrscheinlich aber wird der Diktator die Zentralnotenbank zerstoeren lassen, bevor die Revolutionaere sie noch besetzen koennen, weil er nicht vermutet, dass sich die Revolutionaere viel besser als durch eine Inflation finanzieren koennen. 1057.) Proklamierung der Aufhebung des Zwangskurses und der Monopolstellung der Zentralnotenbank, Ver-kuendung der Emissionsfreiheit fuer Zahlungsmittel und des Rechtes, zu verrechnen, wo immer dies moeglich ist. 1058.) Schaffung und Anregung von moeglichst vielen Verrechnungszentralen und Emissionsanstalten fuer papierne Zahlungsmittel, insbesondere aber Schaffung von moeglichst vielen Ladengemeinschaftsbanken. Die Revolutionaere muessen erklaeren, dass private Banken, Verrechnungsstellen, Notenbanken etc., an keine Konzession mehr gebunden sind. 1059.) Um es noch einmal zusammenzufassen: die von den Ladengemeinschaften ausgebenen Gutscheine und das Steuerfundationsgeld der Revolutionaere muessen an die Stalle des Regierungsgeldes treten. 1060.) Eine zweckmaessige Art, die Gutscheine den Lohnempfaengern zuzuleiten waere, den Arbeitgebern der Lohnempfaenger damit entweder Kundenwechsel, Eigenwechsel oder aehnliche Verpflichtungsurkunden zu diskontieren. Denjenigen Arbeitgebern, die auf Bestellung arbeiten, wie z.B., Werften oder Maschinenbaufabriken, koennten die Verpflichtungen der Besteller, Vorauszahlungen zu leisten, diskontiert oder beliehen werden. In manchen Gegenden wird zweckmaessigerweise an die Stelle einer Ladengemeinschaft die Kantine grosser Werke treten. 1061.) Die durch die Diskontierung von den Ladengemeinschaften oder von den Kantinen eingenommenen Wechseloder Verpflichtungsurkunden koennen als Zahlungsmittel gegenueber den Grosshaendlern benutzt werden. Auch in Friedenszeiten ist ja im Grosshandel die Verwendung von Wechseln etc. als Zahlungsmittel normal. Die Wechsel gehen dann ins Banken-Clearing und werden zuletzt den Ausstellern - eben durch das Clearing - als Zahlungsmittel praesentiert, wenn die Aussteller Ware abgegeben haben und auf Zahlungsmittel warten. 146 Proklamierung der Freiheit des Wertmasses, Schaffung eines freien Goldmarktes und Einfuehrung der Goldrechenwaehrung 1062.) Alle bisherigen Waehrungsgesetze und Gesetze ueber den Handel mit Gold und anderen Edelmetallen sind mit dieser Proklamation aufzuheben. "Am Tage des Beginns der Revolution rechnen alle Einwohner noch in der von der Regierung dem Lande aufgezwungenen Waehrung gleichgueltig, ob der von der Regierung aufgezwungene Wert als vernunftgemaess angesehen werden kann oder nicht. Im Argentinien Perons z.B., wuerde alles nach Pesos rechnen, obwohl die Nachrichten von auslaendischen Boersen zeigen, dass der gegenwaertige, argentinische Peso ein schlechtes und sich fast kontinuierlich entwertendes Geld ist. In Griechenland dagegen ist die Drachme derartig verschlechtert worden, dass Goldstuecke insbesondere englische Sovereigns - im Lande fast in gleicher Menge umlaufen, wie vor 1914 dort Goldstuecke umgelaufen sind. Fuer Goldstuecke ist in den Laeden alles zu haben, und die Goldpreise fast aller Artikel sind dem Volke wohl bekannt. 1063.) "In einem Lande wie Argentinien scheint es nun aber in der Linie des geringsten Widerstandes zu liegen, wenn die ersten Emissionen von Gutscheinen noch auf Pesos lauten. Eine bessere Wertgrundlage, etwa, frei gehandeltes Gold, koennte dann fuer neue Emissionen in dem Masse zugrundelegt werden, als die Laeden sich in Bezug auf die Warenpreise auf Gold (oder was als Wertgrundlage in Frage kommt) umgestellt haben, mit anderen Worten, in dem Masse, in dem sie ihre verkaufsbereiten Waren nicht mehr in Pesos auszeichnen." - T. 4. B) Finanzierung der Revolution Einige Bemerkungen ueber die Bedeutung der Zahlungsfaehigkeit als Grundlage fuer einen erfolgreichen Widerstand 1064.) Voraussetzung fuer die Operationsfaehigkeit von Revolutionstruppen ist deren ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Uniformen, Waffen und Unterkunft. 1065.) Kann die Revolutionsarmee diese Notwendigkeiten mit einem Zahlungsrnittel bestreiten, das von der Bevoelkerung freiwillig und gern entgegengenommen wird und nicht nur widerwillig, aus Mangel an besserem, wie es z.B. mit dem bestaendig entwertenden Zwangskurs-Papiergeld geschieht, so besitzt sie ein Machtmittel gegen den zu stuerzenden Staat, das schon von Staatsoberhaeuptern des Altertums nicht zu Unrecht gefuerchtrt wurde. So verbot z.B., Caesar den Besitz von mehr als 100 000 Sesterzen. Ein Untertan, der mehr besass, haette seine Position gefaehrden koennen. Die Jesuiten in Paraguay gingen sogar so weit, den Indianern jeden Besitz von Zahlungsmitteln zu untersagen. 1066.) Goethe bemerkte zu Eckermann ueber den Ausspruch Byrons: "Viel Geld und keine Obrigkeit", dass der Besitz vielen Geldes tatsaechlich von der Obrigkeit emanzipiere. 1067.) Auch die heutigen Regierungen fuerchten vielfach die Unabhaengigkeit, die sich das Yolk durch den Besitz von Gold (das heute noch stabilste Zahlungsmittel) oder Bargeld verschaffen koennte. In Ostdeutschland ist es fuer Ladenbesitzer gesetzlich vorgeschrieben, ihre Bareinnahmen bis auf einen geringen Kassen bestand taeglich an die Staatsbank abzufuehren. Ueberhaupt ist es in den von den Kommunisten regierten Laendern verboten, Zahlungsmittel in Form von Gold oder andere, die von der Regierung nicht zugelassen sind, zu besitzen. 1068.) Da Gold u.a. Lebensmittel aus den fernsten Gegenden staerker anzieht als ein Magnet das Eisen aus naechster Naehe, so waere eine Armee, deren eigene Zahlungsmittel ebenso wie Gold angenommen wuerden, unabhaengig. 1069.) Dass eine Revolutionsarmee fuer ihre Zwecke in den totalitaeren Staaten von dem einzigen dort vorhandenen Kreditgeber, der staatlichen Zentralbank, keinen Kredit erhalten wuerde, bedarf keines Beweises. Eine Revolution muss aber, weil sie meist mehrere Tage, wenn nicht Wochen oder Monate dauert, ebenso wie ein Krieg, regulaer finanziert werden. 147 1070.) Ausserdem muessten die Angehoerigen der Revolutionaere versorgt werden. Auch die uebrige Bevoelkerung steht der Revolution freundlicher gegenueber, wenn sie ein berechtigtes Vertrauen hegen kann, dass die neue Revolutionsregierung (bzw. die neuen Regierungen), imstande sein wird, die sozialen Leistungen aufrecht zu erhalten und eine Zahlungsmittelverknappung zu vermeiden, die letztlich zur Naturalwirtschaft und zu einer sklavenhaften Abhaengigkeit von wenigen Zahlungsmittelbesitzern fuehrt. 1071.) "Das Naechstliegende und Wichtigste waere gewesen, ein von den Sowjets unabhaengiges Zahlungsmittel zu schaffen. Anscheinend hat niemand daran gedacht. Im Staatsleben aber siegt derjenige, welcher Herr der Zahlungsmittel ist. Das sind nach wie vor die Sowjets, und die deutschen Arbeiter denken nicht im Traum daran, dass das anders sein koennte. Lenin besetzte, nachdem er das Preobraschenskische Regiment auf seine Seite gebracht hatte, zunaechst einmal die Notenpresse. Nun musste er siegen, denn er war der Einzige, der in Russland zahlungsfaehig war. Keiner der anderen Revolutionaere hatte sich mit der Frage beschaeftigt: Wie zahlt man am Tage nach der Revolution und wie wird man bezahlt?" - T., ueber den Aufstand vom 17.6.1953. Wie beeinflusst eine Revolution den Zahlungs- und Kreditverkehr? 1072.) Fast jede Revolution fuehrt zu einer weitgehenden Hortung von Zahlungsmitteln. Bei zentralisierter und monopolisierter Geldemission aber fuehrt die Hortung unvermeidlich zu einer katastrophalen Geldverknappung. 1073.) Warum wird in solchen Zeiten besonders viel gehortet? Jeder versucht, fuer Notfaelle (Arbeitslosigkeit oder Flucht) einen moeglichst grossen Kassenbestand anzusammeln, schiebt daher nicht dringend benoetigte Anschaffungen sowie die Bezahlung seiner Schulden hinaus. Die Banken nehmen keine Ausleihungen mehr vor, weil sie glauben, dass eine Revolution die Rueckzahlung gefaehrden wuerde. Geldueberweisungen werden nicht mehr vorgenommen, weil keine Gewissheit besteht, dass die Zustellung noch erfolgen wird. Sobald es zu Kampfhandlungen kommt, sind die Banken in der Regel geschlossen und ihre Geschaeftsbuecher in Sicherheit gebracht oder zerstoert. Zumindest voruebergehend kommt daher der gesamte bargeldlose Verkehr zum erliegen, d.h., der Bargeldbedarf waechst ungeheuer. 1074.) Fluechtlinge, die aus dem Aufstandsgebiet fliehen, nehmen viel Bargeld mit und vergroessern dadurch die Geldknappheit. Die alte Regierung wird stets versuchen, keine der Staats- und Gemeindekassen mit ihren Bargeldvorraeten in die Haende der Revolutionaere fallen zu lassen. 1075.) Die Revolution bringt Sondersteuern mit sich, d.h., noch mehr Zahlungsmittel werden voruebergehend aus dem Verkehr gezogen. 1076.) Die Folgen sind Absatzschwierigkeiten und daraufhin Produktionseinstellungen mit entsprechender Arbeitslosigkeit. Dadurch aber wird die Tendenz zur Hortung von Bargeld noch weiter verstaerkt. 1077.) Auf Grund der allgemeinen Erfahrung, dass das Bargeld in Revolutionszeiten ploetzlich knapp wird, muessen die Revolutionaere an die Beschaffung von Ersatzzahlungsmitteln denken. Finanzierung der kaempfenden, revolutionaeren Milizarmee a ) Barzahlung statt Pluenderung 1078.) Die Revolutionaere, die fuer die Menschenrechte kaempfen, duerfen nicht pluendern oder requirieren, sondern muessen alle Gegenstaende und Vorraete, die sie benoetigen, bar bezahlen und zwar mit einem zwangskursfreien Zahlungsmittel. Es kommen nur Zahlungsmittel in Frage, die so gut fundiert sind, dass jedermann gern bereit ist, sie freiwillig und zum Nennwert anzunehmen. 148 1079.) Die Bevoelkerung wird dann ihre Vorraete nicht mehr vor den Revolutionaeren verstecken und wird dem Diktator auch keine Spionagedienste leisten, weil sie nicht ueber Pluenderungen und aehnliche Gewalttaten erbittert ist. Sie wird vielmehr Lebensmittel etc., selbst aus den fernsten Gegenden fuer die Revolutionaere herbeischaffen. 1080.) Die Revolutionaere sollten jeden verlangten Press zahlen. Um so groesser wird das Angebot und die Konkurrenz unter den Anbietern werden. Dadurch aber wird letzten Endes der Preis wieder sinken. "Wellington z.B., im Spanienfeldzug gegen Napoleon I. bezahlte den Bauern jeden geforderten Press in Goldmuenzen. Die Goldmuenzen hatte er durch Kriegssteuern erhalten, die nicht hoch waren, aber in Gold bezahlt werden mussten. Er bezahlte, ohne zu handeln, jeden Preis. In der Praxis wurde natuerlich der niedrigste Preis zuerst gezahlt. Bald kamen die Bauern in Scharen und unterboten einander. Schliesslich waren der Marktpreis und die gute Versorgung erreicht, und die Truppe konnte zusammenbleiben." - T. Die militaerischen Nachteile der Pluenderung wurden u.a. schon von Shakespeare klar erkannt: Koenig Heinrich V, Akt 3, Sc. 6c: Koenig Heinricht: "Wir wollen alle solche Verbrecher ausgerottet wissen; und wir erteilen ausdruecklichen Befehl, dass auf unseren Maerschen durch das Land nichts von den Doerfern erzwungen warde, nichts genommen, ohne zu bezahlen, dass kein Franzose geschmaeht oder mit veraechtlichen Reden misshandelt werde: denn wenn Milde und Grausamkeit um ein Koenigreich spielen, so wird der gelindeste Spieler eher gewinnen." b) Ausgabe von Steuerfundationsgeld 1081.) Die Revolutionaere werden sich im Wesentlichen durch die Emission von zwangskursfreien Kassenscheinen finanzieren, die sie an allen ihren Kassen zum Nennwert bei der Bezahlung von Revolutionssteuern annehmen. Vergleiche hierueber die ausgezeichnete Ausarbeitung von Holzhauer: "Barzahlung in besetzten Gebieten", Fischer, Jena. 1082.) Die Auferlegung von Sondersteuern ist notwendig, da sonst die normalen, weiterlaufenden Ausgaben, z.B., fuer Rente und Besoldungen, nicht bestritten werden koennten und weil keine Sicherheit besteht, dass die Revolutionaere bald und vollstaendig in den Besitz der laufenden Staatseinnahmen gelangen werden. 1083.) Der Text der Steuergutscheine muesste u.a. enthalten: Laufende Nr., Tag der Ausgabe, Summe der Emission und der faelligen Steuerbetraege, Kassenschein der Milizarmee xyz im Werte von N Gramm Gold (anfangs ggf. entsprechend der Waehrungseinheit des betreffenden Landes), Gueltiges Zahlungsmittel bei allen Revolutionssteuern, die die revolutionaere Armee im Lande erhebt. Die Annahme an den Steuerkassen der Revolutionaere erfolgt zum Nennwert, ohne Ruecksicht auf den Kurswert. Andere Zahlungsmittel werden nur mit einem Aufgeld von x % angenommen. Dieses Zahlungsmittel unterliegt weder einem Anahmezwang noch einem Zwangswert im Privatverkehr und bei seiner Verwendung durch die Milizarmee oder einzelne ihrer Mitglieder. (S.u. Steuerfundationsgeld.) c ) Steuererhebung und Verwendung der Steuermittel 1084.) Die Steuererhebung geht zunaechst weiter, aber nicht mehr von Seiten des Diktators, sondern durch die Revolutionaere. Die Finanzaemter ueberweisen dem Diktator, seinen Regierungsstellen und Behoerden sowie seiner Armee kein Geld mehr. (Vergl. unten ueber Steuerverweigerung.) 1085.) Falls einige Finanzaemter sich weigern, dies zu tun, gruenden die Revolutionaere eigene Steuereinzugsbehoerden und erklaeren, dass alle Finanzbeamten, die weiterhin fuer den Diktator arbeiten, durch dieses Verhalten ihre Pensionsansprueche verlieren und dass, wer weiterhin seine Steuern zugunsten des Diktators einzahlt, ohne dazu gezwungen zu sein, sie noch einmal an die Steuereinzugstelle der Revolutionaere zu entrichten hat. (Die Beendigung aller Zwangssteuern kann nicht sofort durchgefuehrt werden. Aber Antizipationsscheine auf den Anteil aller Buerger an dem zu privatisierten Staatsbesitz koennten eine grosse Rolle spielen, wenn auch nicht direkt als Zahlungsmittel. Ebenso "Liberty Bonds" ausgegeben von den Revolutionaeren, die ihre Befreiungskosten darstellen und damit ihren Anteil an den zu privatisierten Staatsguetern. Siehe z.B. PEACE PLANS No. 19c. - J.Z., 23.3.02.) 149 1086.) Das Papiergeld des Diktators wird nicht fuer ungueltig erklaert, aber auch an den Steuerkassen der Revolutionaere nur noch zum Kurswert angenommen. Es wird einbehalten und durch das Steuerfundationsgeld der Revolutionaere ersetzt. (S.u. Annahmeverweigerung.) 1087.) Gutscheine von Ladengemeinschaften, Transportgesellschaften etc., sowie auslaendische Zahlungsmittel werden zum Kurswert zur Steuerzahlung zugelassen. 1088.) Wer erhaelt die vereinnahmten Steuermittel? Die zentrale Raeteversammlung wird zunaechst einige Tage benoetigen, um sich zu konstituieren. Die eingehenden Steuermittel muessen aber sofort zur Deckung der weiterlaufenden Staatsausgaben, z.B., der Sozialunterstuetzungen und zur Bestreitung der Unkosten der Revolution verteilt werden. Die fuer zivile Zwecke bestimmten Mittel sind daher den lokalen Raetekomitees zu ueberweisen, bis das zentrale Raeteparlament geschaffen ist. Die Ertraege der Revolutionssteuer aber werden den lokalen Milizorganisationen sowie der Milizarmee ueberwiesen. In den meisten Faellen werden letztere Steuern von der Miliz selbst erhoben worden. Die in besetzten Gebieten vorlaeufig an die Ortskommandantur gezahlten Steuern sind natuerlich auf die spaetere Steuerzahlung zugunsten des Raeteparlaments bzw. der Miliz anzurechnen. Die revolutionaere Milizarmee kann aber such die Zivilverwaltung eines besetzten Gebietes mit der Einziehung der Revolutionssteuer beauftragen. Dadurch entfallen viele psychologische Hemmungen bei der Bezahlung dieser Steuer bei allen, die nicht mit der Revolution sympathisieren. (Die Moeglichkeit selbst autonome und exterritoriale Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zu schaffen wird die Opposition sehr vermindern. - J.Z., 23.3.02.) 1089.) Was geschieht mit den bei der Steuerzahlung vereinnahmten Steuergutscheinen der Revolutionsarmee und der Revolutionsbehoerden? Sie sind zu vernichten. Die betreffenden Emissionsanstalten sind ueber den Betrag und die Nummern der vernichteten Scheine und ueber die Hoehe der noch ausstehenden Steuern zu unterrichten, so dass sie weiter laufend Steuerfundationsgeld ausgeben koennen. Die Vernichtung der Scheine sofort nach ihrem Rueckstrom erleichtert die Kontrolle des Umlaufs. Ihren Zweck haben diese Scheine ja bereits erfuellt, wenn sie zur Steuerkassen zurueckstroemen: Die Revolutionaere haben bei der Ausgabe dieser Scheine den Gegenwert erhalten. 1090.) Mit der allmaehlichen Einloesung aller vor Beginn der Revolution ausgegebenen Anleihe-Stuecke ist sofort zu beginnen,indem ein Teil der eingehenden Steuern dafuer abgezweigt wird. (Berichtigung, 23.2.02: der neu ausgegebenen Steuergutscheine dafuer benutzt wird. - J.Z.) d ) Verwendung von Edelmetallmuenzen 1091.) Ueberall dort, wo die Bevoelkerung jedem Papiergeld mit grossem Misstrauen gegenuebersteht, d.h., in Laendern mit vielen Analphabeten oder mit Sprachen, die nur wenigen der Revolutionaere bekannt sind, sollten Silbermuenzen aus reinem Silber zu Zahlungen verwendet werden. Die Revolutionaere sollten entweder schon vor dem Beginn der Revolution Silbermuenzen im Ausland kaufen oder bestellen, spaetestens aber am ersten Tage der Revolution selbst mit der Praegung beginnen. Die Annahme von vollwichtigen Silbermuenzen wird kaum jemand ablehnen. Silber aber ist heute relativ leicht in ausreichender Menge zu beschaffen. Besonders wichtig waere die Verwendung von Edelmetallmuenzen zur Bezahlung der Waffen z.B. von uebergelaufenen mongolischen Soldaten. e) Ausgabe von Ladengutscheinen und Verrechnungsanweisungen 1092.) T. ueber den Aufstand vom 17.6.1953: "Die Arbeiter hatten auch nicht ueberlegt, dass sie nur ueber eine Art von Kriegsfonds verfuegten, naemlich die in den Fabriken, den Werkstaetten und bei den Bauern vorhandenen Produkte. Durch den Verkauf der Produkte an die Bauern und an Bezieher ausserhalb der DDR haetten sich die Arbeiter Lebensmittel und Gegenstaende taeglichen Bedarfs verschaffen koennen. 150 1093.) "Die Arbeiter hatten sich ueber die Technik des Verkaufs ihrer Produkte und die Technik des Ankaufs von Lebensmitteln im Austausch gegen die Produkte gar keine Gedanken gemacht; sie hatten daher auch nicht den Gebrauch von Verrechnungsanweisungen zur Vermittlung dieses Austausches erwogen. Auch wussten die Arbeiter nicht, dass die Verrechnungsanweisung in grossen Abschnitten den Grosshandelswechsel ersetzen kann - evtl. sogar in der Form von Verrechnungswechseln - und in kleinen, wie Geld gestueckelten Abschnitten als Lohnzahlungsmittel dienen kann. 1094.) "Die Arbeiter hatten nicht ueberlegt, dass nicht jeder Betrieb eigene, zum Umlauf bestimmte Scheine ausgeben kann, sondern dass es in der Linie des geringsten wirtschaftlichen Widerstandes liegt, wenn eine Ladengemeinschaft die Scheine ausgibt und sie den Arbeitgebern (einschliesslich Genossenschaften) leiht, oder aber mit ihren Scheinen den Arbeitgebern die Kundenwechsel und diesen gleichzuachtende Werte abkauft. Noch weniger war den Arbeitern natuerlich die Technik eines solchen Vorgehens bekannt oder jemals von ihnen erwogen. 1095.) "Es waere notwendig gewesen, dass sofort alle Laeden, die Gegenstaende taeglichen Bedarfs fuehren, vor allem Lebensmittel, sofort den Arbeitgebern Darlehen in Gutscheinen gewaehrt haetten, die dann die Laeden von den damit entlohnten Arbeitern wie bares Geld angenommen haetten. 1096.) "Da das Verkaufspersonal in den Laeden in monetaeren Fragen voellig ungeschult ist, an seiner Bereitwilligkeit, ihre Mitbuerger mit Lebensmitteln etc., zu versorgen, aber nicht zu zweifeln ist, so haette der Arbeiter- und Soldatenrat durch deutlich abgfasste Anweisungen die Laeden eines Bezirks zu einer Ladengmeinschaft zusammenfassen muessen. Jedes Mitglied haette die Gutscheine der Gemeinschaft annehmen muessen. Die Gemeinschaft haette dann die Ausgabe der Gutscheine vorzunehmen gehabt, teils an einzelne Laedene teils gleich an Arbeitgeber." - T. 1097.) Allein im Gebiete des heutigen West-Deutschland haetten zur Finanzierung einer Revolution gegen Hitler etwa 5 Milliarden Goldmark in Form von Ladenvorraeten zur Verfuegung gestanden. Da die Ladenvorraete durch die laufende Produktion ja bestaendig ergaenzt werden, waere der Betrag sogar noch groesser gewesen. Die Bedeutung der monetaeren Revolution fuer die Finanzierung und den Sieg der Revolution 1098.) Die durch die Revolution herbeigefuehrte zusaetzliche Zahlungsmittelknmppheit muss beseitigt werden, um einen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu vermeiden. Dies geschieht zweckmaessigerweise durch Ausgabe neuer zwangskursfreier Zahlungsmittel, insbesondere solcher mit Steuer- oder Ladenfundation. 1099.) Die Ladengemeinschaftsbanken werden in erster Linie dazu dienen, die Lohnzahlungsmittel aufzubringen und die Produktion und den Absatz in Gang zu halten, so dass die Bevoelkerung ueberhaupt faehig ist, den Unterhalt der Revolutionsarmee durch eine entsprechende Warenproduktion zu gewaehrleisten. 1100.) Das von der Milizarmee und den Revolutionsbehoerden ausgegebene Steuerfundationsgeld soll in erster Linie zur Bezahlung der Revolutionskosten und der normalen Staatsausgaben dienen. Fuer die Vermittlung aller uebrigen wuenschenswerten wirtschaftlichen Umsaetze reicht es nicht aus. Ohne Steuerfundationsgeld auszugeben, koennten die Revolutionaere ihren Bedarf nicht bar bezahlen, waehrend die Steuerzahler auf Grund der durch die Revolution bewirkten Zahlungsmittelknappheit ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen koennten. 1101.) Ohne gleichzeitige monetaere Revolution koennte der Diktator die Revolution leicht ohne Anwendung militaerischer Gewalt besiegen: T., ueber den Aufstand vom 17.6. 1953: "Die Aufstaendischen haben voellig versagt, als es sich darum handelte, das Zahlungswesen aufrecht zu erhalten. Die beruehmte vor rund einem halben Jahrhundert vom revolutionaeren, franzoesischen Gewerkschaftsbund (Confédération générale du travail) aufgeworfene Frage: Arbeiter, womit bezahlt ihr am Tage nach der Revolution euer Brot, die Strassenbahn und was ihr sonst braucht? ist von den Aufstaendischen offenbar nicht eroertert worden, war ihnen whrscheinlich sogar unbekannt. (Diese Frage veranlasste Ulrich von Beckerath (T.) sich fuer den Rest seines Lebens, d.h., etwa fuer weitere 61 Jahre, mit dem Zahlungsproblem zu beschaeftigen und zum radikalsten Vertreter der Geldfreiheit zu werden. - J.Z., 12.4.02.) 151 1102.) "Dabei haetten sich die Arbeiter aber sagen muessen, dass, wenn sie nicht schon wenige Stunden nach der Revolution ein neues Zahlungrmittelwesen aufgebaut haben, die alte Regierung allein durch die Ostzonen Notenbank siegen wuerde. Es haette leicht vorausgesehen werden koennen, was tatsaechlich geschehen ist: Die Notenbank braucht nur die Ausgabe von Lohngeldern an die Betriebe einzustellen, und die Arbeiter sind in schlimmerer Lage als bei einer Aussperrung unter dem Kapitalismus." "Die geringen Bargeldvorraete sind stets in wenigen Tagen ausgegeben und von da an arbeitet 'General Hunger' fuer den Diktator." Die diktatorische Regierung koennte auch sehr wohl verordnen, dass ihr Geld in allen Aufstandsgebieten ausser Kurs gesetzt sei. Dann wuerden 90% der Buerger keine rechtswirksamen Zahlungen mehr leisten koennen. Sie wuerden daher auch die Annahme dieses Geldes von Seiten der Revolutionaere verweigern. Loehne koennten nicht mehr gezahlt werden. Fuer eine gewisse Zeit koennte fast der gesamte Wirtschaftsverkehr in den aufstaendischen Gebieten lahmgelegt werden. Daraufhin wuerde die Revolution wahrscheinlich misslingen. Die notwendigen Gegenmassnahmen der Revolutionaere sind: Ausgabe eigener Zahlungsmittel und Aufhebung des Dekrets des Diktators, noetigenfalls Annahme seines Papiergeldes an den Steuerkassen der Revolutionaere zum Nennwert - solange, bis die Krise behoben ist. 1104.) Schon weil die Revolution viele Geschaeftsverbindungen unterbricht, kann das Land nicht mehr von einer Zentrale aus ueberall ausreichend mit Zahlungsmitteln versorgt werden. Selbst in Friedenszeiten ist das nicht moeglich. Deshalb muss insbesondere in Revolutionszeiten jede lokale Zahlungsittellkrise durch lokale Emissionsanstalten ueberwunden werden. Die Zentralnotenbanken machen sich das Problem etwas zu einfach, wenn sie jeden von ihnen nicht befriedigten Zahlungsmittel- und Kreditbedarf fuer nicht "legitim" erklaeren. 1105.) Ferner ist eine Revolutionsfinanzierung mit Hilfe der Zentralnotenbank, durch Ueberemission von Zwangskurspapiergeld mit anschliessender Preissteigerung zu vermeiden, weil die Revolutionaere dadurch viele Buerger, die sich bisher noch neutral oder wohlwollend verhtielten, gegen sich aufbringen wuerden. (Vergl. 1056.) 1106.) Die Revolutionaere muessen die Druckplatten fuer die Herstellung des Papiergeldes des Diktators demonstrativ zerstoeren, um einerseits zu zeigen, dass sie keine Inflation verursachen wollen, und, andererseits, um den Diktator zu hindern, eine Inflation herbeizufuehren. Sobald zwangskursfreie und gut fundierte Ersatzzzahlungsmittel in ausreichender Menge ausgegeben sind, kann er dies beim uebelsten Willen nicht mehr tun. (Siehe unter Annahmeverweigerung.) 1107.) Wenn der Diktator die Notenpresse zerstoert (Vergl. 1056ff), koennen nur die monetaeren Freiheiten und ihre sofortige Inanspruchnahme den Revolutionaeren helfen. Die Raete muessen daher schon in der ersten Stunde des Aufstandes dafuer sorgen, dass nirgendwo ein Zahlungsmittelmangel eintritt. 1108.) Abgesehen von diesen Vorteilen fuer die Finanzierung der Revolution ist natuerlich die Verwirklichung der monetaeren Freiheiten und die sich daraus ergebende Beseitigung der Arbeitslosigkeit, der Absatzkrisen und der Inflationsgefahr eines der wichtigsten Endziele der Revolution. Verkuerzung der Lohnzahlungstermine Die Lohnzahlungstermine sollten gleich nach Beginn der Revolution verkuerztt werden. In Westdeutschland z.B., betragen die Lohnzahlungen ca, 3 Milliarden Goldmark monatlich, die Ladenvorraete ca. 5 Milliarden Goldmark. In den diktatorisch regierten Laendern wird dieses Verhaeltnis aehnlich sein. Es koennte nun sehr wohl geschehen, dass die Lohnempfaenger alle bei der Lohnzahlung erhaltenen Ladengutscheine gleich in Lebensmittel umwandeln wollen und dadurch binnen wenigen Stunden zumindest einige Lebensmittellaeden voellig von ihren Waren entbloessen. Das aber wuerde ein schlechtes Licht auf das zum Sieg der Revolution unentbehrliche Gutscheinsystem werfen. Es ist auch heute schon so, dass am Freitag, Sonnabend, dem 1. und 15. jedes Monats der Absatz groesser als sonst ist. Die Laeden wuerden durch die Verkuerzung der Lohnzahlungstermine den Vorteil eines gleichmaessigeren Absatzes haben. Bei einem Rueckschlag der Revolution in irgendeinem Gebiet, mit nachfolgender Beschlagnahmung der dort umlaufenden Zahlungsmittel, koennten keine so grossen Verluste eintreten. 152 Finanzierung groesserer Widerstandsgruppen vor Ausbruch der eigentlichen Revolution 1110.) Fuer die Menschenrechte kaempfende Revolutionaere sollten versuchen, in groesserem Umkreis um ihr Kampfgebiet herum, freiwillige Steuern zu erheben. Sie muessten verlangen, dass these Steuern nur in Scheinen gezahlt werden, die von den Revolutionaeren ausgegeben wurden. Rubelnoten koennte die Bevoelkerung wahrscheinlich selbst beim besten Willen nicht in genuegender Menge liefern, weil im Osten strenge vorschriften ueber die Ablieferung aller Bargeldvorraete bestehen. Auf Grund dieser Steuerfundation koennten dann die revolutionaeren Milizen eigenes Steuerfundationsgeld ausgeben und damit alle ihre Einkaeufe bar bezahlen. Zwangskurs duerften diese Scheine natuerlich nicht besitzen. Wenn die Revolutionaere pluendern und requirieren, anstatt bar zu zahlen, bringen sie damit allmaehlich die ganze Bevoelkerung gegen sich auf. 1111.) Wenn these Steuererhebung nicht gelingt, so koennten die Revolutionaere auch kleine Anleihestuecke ausgeben auf Goldgrundlage. Der Aufdruck muesste u.a. enthalten: a) Dieses Anleihestueck wird ab X, Monat nach dem Begin der Revolution eingeloest, indem es von der Revolutionsregierung zum Nennwert bei der Steuerzahlung in Zahlung genommen wird. b) Die Einloesung in Bargeld erfolgt nur dann und insoweit als der neuen Regierung Bargeld dafuer zur Verfuegung steht. c) Die Rueckzahlung der Anleihe erfolgt spaetestens binnen 10 Jahren nach dem Siege der Revolution. d) Der Zinssatz betraegt 6 % jaehrlich. e) Anleihestuecke, die vor dem X. Monat nach Beginn der Revolution eingereicht werden, werden nur zum Kurswert angenommen. Voraussichtlich werden die Anleihestuecke einige Jahre umlaufen und dann nach und nach durch Annahme an den Steuerkassen eingeloest werden. Wenn die Revolutionaere so vorgehen, wie es ihnen in diesem Aufsatz angeraten wird, dann wird ihr Widerstand bald die allgemeine Revolution ausloesen, d.h., die von ihnen kontrahierte Schuld wird nicht sehr gross werden. 1112.) Wenn es zu schwierig ist, derartige Anleihestuecke zu emittieren, so sollten die Partisanen doch wenigstens Gutscheine auf Goldgrundlage ausgeben, mit denen der Besitzer, wenn er eine gewisse Anzahl zusammen hat, zum Nennwert Anleihestuecke des kuenftigen Russland kaufen kann. Der in Russland sehr weit entwickelte schwarze Markt wird auch diese Umsaetze ermoeglichen. Einige politisch weitblickende Russen, die Bargeld zur Verfuegung haben, vielleicht hohe Sowjet-Beamte, werden im Ankauf dieser Gutscheine, bzw. der Anleihestuecke, ein gutes Geeschaeft erkennen und den Ankauf gleichzeitig als einen Beitrag zur Lebensversicherung ansehen. Diese Stuecke naemlich, am Tage X den Aufstaendischen vorgezeigt, koennen diesen Beamten das Leben retten. Viele Anleihestuecke wuerden auch ins Ausland gelangen. Touristen z.B., werden sie in Moskau angeboten erhalten und dann hier wieder verkaufen. Die vielen Freunde, die das freie Russland im Westen hat, werden diese Anleihestuecke kaufen. Viele dieser Bundesgenossen der Russen werden diese Anleihen auch kaufen in der Absicht, sie nie zu praesentieren. Es waere zweckmaessig, wenn sie dann die Nr. dieser Anleihestuecke ueber den Rundfunk bekanntgeben wuerden. Andere werden die Anleihestuecke sofort nach ihrem Ankauf vernichten. 1115.) Die oben geschilderten Abnehmerkreise fuer die Anleihen werden dafuer sorgen, dass der Kurs der Anleihestuecke nie uebermaessig sinkt. Je tiefer der Kurs sinkt, um so groesser ist auch der Anreiz, sie mit Gutscheinen der Revolutionaere aufzukaufen. Steht der Kurs auf 10%, so koennte man mut 20 Rubeln in Gutscheine, die man fuer eine Ware im Werte von 15 Rubeln erhalten hat, ein Anleihestueck ueber 200 Rubel Nennwert kaufen. (Ein weiterer Rueckstrom und Wert fuer diese Anleihen koennte dadurch geschaffen werden, dass diese Anleihestuecke als Anteile an den zu privatisierenden Staatsbetrieben angesehen werden, d.h., nach der Revolution in solche Sicherheiten umgetauscht werden koennen. - J.Z., 23.3.02.) 153 1116.) Auch oeffentliche Versammlungen im Westen, in denen zum Kauf dieser Anleihestuecke aufgefordert wird, duerften nicht wirkungslos bleiben. Die westlichen Regierungen werden wahrscheinlich veranlasst werden, derartige Kapitalanlagen nicht zu besteuern. Denjenigen, denen es unter der Herrschaft des Diktators nicht gelingt, ihre Gutscheine in Anleihestuecke umzutauschen, muessten mit ihnen nach der Revolution Anleihen des neuen Russland zeichnen duerfen bzw. Steuern mit ihnen zahlen koennen. 1117.) Die Emittenten muessten die Gutscheine und Anleihestuecke numerieren and Listen ueber die ausgegebenen Scheine und Stuecke fuehren, damit man am Tage X die gefaelschten Zertifikate erkennen kann. (Umtauschbarkeit in Sicherheiten der privatisierten Staatsbetriebe waere, wie erwaehnt, eine andere Moeglichkeit. - J.Z., 23.3.02.) 4 C) Verschiedene wirtschaftliche und sozialreformerische Massnahmen der Revolutionare Steuerverweigerung 1118.) Ziel einer Steuerverweigerung der Revolutionaere muss es sein, den Diktator zahlungsunfaehig zu machen, ihm die Bezahlung des Soldes seiner Geheimpolizisten, seiner Soldaten, Offizere und Beamten, seiner Ruestungskosten und seines Feldzuges gegen die Milizarmee unmoeglich zu machen oder doch wenigstens wesentlich zu erschweren. Auf die Dauer meutert auch der treueste Soldat und Beamte, wenn er keinen Sold erhaelt und die Versorgung mit Waffen und Lebensmitteln unzureichend ist. 1119.) Es kann nicht das Ziel der Revolutionaere sein, alle gerechtfertigten Zahlungen, die der diktatorische Staat aus Steuermitteln leistete, durch einen allgemeinen Steuerstreik zum Erliegen zu bringen. Die Revolutionaere wollen und duerfen nicht Ursache zur Einstellung der Zahlung z.B. von Sozialversicherungsrenten und Sozialunterstuetzungen sein. Auch die Feuerwehr, Eisenbahn, Post, Gerichte, Gefaengnisse etc. muessen weiterhin Zuschuesse aus Steuermitteln erhalten, sei es auch nur fuer einige Wochen oder Tage, bis sie umorganisiert sind und sich selbst finanzieren koennen. 1120.) Die Steuerverweigerung sollte also nicht vollstaendig sein in Bezug auf die Steuerleistung ueberhaupt, sondern nur hinsichtlich des bisherigen Empfaengers und Verteilers der Steuermittel, des Diktators, seines Steuereinzugs und seines Behoerdenapparates. 1121.) Die Revolutionaere muessten daher noetigenfalls eigene Steuereinzugsbehoerden gruenden und die bisherigen Finanzbeamten auffordern, zu diesen Behoerden ueberzutreten. (Vergl. 1084 ff.) 1122.) Die Revolutionaere muessen erklaeren, dass sie nunmehr die Bezahlung des Soldes, der Loehne und Gehaelter aller bisherigen Staatsdiener uebernehmen, die sich den Revolutionaeren angeschlossen haben, und dass sie die bisherigen Staatszuschuesse, solange sie noch noetig sind, weiterleisten wuerden. (Die von den Relutionaeren eingefuehrte Wirtschaftsfreiheit und die neuen Organisationsformen werden diese Zuschuesse bald ueberfluessig machen.) 1123.) Die Miliz wird die Steuerverweigerer gegen Repressalien von Seiten der diktatorisohen Regierung schuetzen. Ohne Miliz waere die Steuerverweigerung meist nicht durchfuehrbar. 1124.) Renten- und Sozialeistungen koennten auch direkt von den Gehaltsbueros der Betriebe gezahlt werden, indem man jedem Betrieb eine seiner Steuerleistung entsprechende Anzahl in der Naehe wohnender Rentner und Sozialunterstuetzungsempfaenger ueberweist und es den Betrieben dafuer erlaubt, die verauslagten Betraege von ihrer Steuerleistung abzuziehen. Renten und Unterstuetzungen koennten dadurch leichter als sonst in lokalen Ladengutscheinen gezahlt werden und die insbesondere in Revolutionszeiten oft entstehenden Schwierigkeiten, Geldzahlungen von einer Zentrale aus ueber grosse Entfernungen hin vorzunehmen, spielen keine Rolle mehr. 154 1125.) Da die meisten Steuermittel heute durch indirekte Steuern oder auf indirektem Wege erhoben werden, kommen auch nur wenige Buerger fuer den eigentlichen Akt der Steuerverweigerung in Frage. Es ist einerseits dafuer zu sorgen, dass alle anderen Buerger dieese Steuerverweigerer noetigenfalls schuetzen, andererseits, dass diese Personen die Steuern nicht fuer sich einbehalten. Jeder, der so handelt, ist von der Miliz als Betrueger und Feind der Revolution zu behandeln. Von diesem Vorwurf sind die Betreffenden nur frei, wenn sie nachweisen koennen, dass sie die von ihnen vereinnahmten Betraege an die Finanzaemter der Relolutionaere abgefuehrt haben. Die lokale Miilizorganisation sollte als Kontrollorgan der Finanzaemter handeln und jederzeit in alle Geschaeftsbuecher einsehen duerfen. 1126.) Da das bisherige Steuersystem uebermaessig kompliziert, und z.T. ganz unrechtmaessig ist (Progressivsteuer!), waere es ratsam, wenn die neuen Steuerbehoerden baldmoeglichst eine Steuerreform veranlassen. 1127.) Es waere z.B., zweckmaessig, alle bisherigen Steuern durch eine einzige direkte Steuer zu ersetzen, eine Lohn- bzw. Gewinn- oder Einkommenssteuer, die fuer alle Arbeitsfaehigen (prozentual! - J.Z., 23.3.02.) gleich hoch ist. Sie waere mit der Auflage zu erheben, dass sie auf die Preise der Produkte bzw. der Dienstleistungen der Betreffenden umzulegen ist. Dadurch wuerde die Belastung durch sie gleichmaessig verteilt. Ihre Erhebung waere offensichtlich einfach. Sie wuerde, weil nicht progressiv, den Arbeitseifer nicht vermindern, sondern eher anspornen, weil jedem der ganze Mehrertrag etwaiger Mehrarbeit zugute kaeme. (Diese Wirkung koennte noch verstaerkt werden dadurch, das, als Schritt zur voelligen freiwilligen Steuerzahlung, den Steuerzahlern erlaubt wird ihre Betraege direkt fuer die von ihnen befuerworteten und noch verbleibenden oeffentlichen Auslagen zu zahlen. - J.Z., 23.3.02.) 1128.) Beamte, Soldaten, Lehrer etc. waeren, soweit ihr Einkommen aus Steuermitteln stammt, von dieser Steuerleistung zu befreien. Sie zu besteuern wuerde nur ein Hin- und Herschieben von oeffentlichen Mitteln, eine interne Verrechnung bedeuten, die unnoetige Verwaltungskosten verursacht. 1129.) Diese Art der Besteuerung boete den Vorteil, dsss sie zur Rationalisierung anregt, da sie jeden Betrieb um so weniger mit Steuern belastet, je weniger Beschaeftigte er hat. 1130.) Wenn feststeht, dass die Revolution schon nach kurzer Zeit siegen wird, dann kann diese Steuerform aber auch unterlassen und es den sich dann bald bildenden exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen ueberlassen, die von ihnen gewuenschte Steuer- oder Beitragsreform durchzufuehren. Sobald und soweit diese Gemeinschaften entstehen, geschieht die Steuerzahlung und die Steuerverweigerung unvermeidlich im Rahmen der oben besprochenen freiwilligen Steuerzahlung. 1131.) Die Finanzaemter der Revolutionaere muessen erklaeren, dass sie die Steuerleistung in jeder Art von. Zahlungsmitteln, d.h., auch in Devisen und Ladengutscheinen, zu ihrem jeweiligen Kurswert annehmen werden und dass sie bereit sind, jede Art von Verrechnung vorzunehmen. Sie muessen darauf hinweisen, dass sie nur zwei Arten von Zahlungsmitteln stets zum Nennwert annehmen werden: Ihre eigenen und die der revolutionaeren Milizarmee. 1132.) Im Hinblick auf die Kosten der Revolution und das unten geschilderte Wohnungsbauprogram sollte (vielleicht nur fuer kurze Zeit - J.Z., 23.3.02.) auch der Prozentsatz der Steuern weiter erhoben werden, der bisher zur Finanzierung des Wettruestens und des Unterdrueckungsapparates des Diktators diente. Annahmeverweigerung gegenueber dem Papiergeld des Dictators 1133.) Zur Ergaenzung der oben beschriebenen Steuerverweigerung sollten die Revolutionaere und alle mit ihnen Sympathisierenden die Annahme des Staatspapiergeldes des Diktators so weit wie moeglich verweigern. Dadurch wird der Diktator noch zahlungsunfaehiger, als er durch die Steuerverweigerung wird, und es wird ihm erschwert, die Steuerausfaelle mit Hilfe der Notenpresse zu ersetzen. 1134.) Die dem diktatorischen Staat noch ergebenen Gehaltsempfaenger, insbesondere Beamte und Soldaten, wuerden dadurch fast ebenso schlecht dastehen, als wenn sie keine Verguetung mehr erhielten. 1135.) Natuerlich wird der Diktator scharfe Strafen festsetzen fuer die Annahmeverweigerung. Er wird versuchen, den Zwangskurs seines Papiergeldes weiterhin aufrechtzuerhalten und dabei auch vor der Verhaengung dee Todesstrafe nicht zurueckschrecken. Viele Ladenbesitzer, z,B., werden von den Truppen des Diktators gezwungen werden, sein Papiergeld zum Nennwert anzunehmen. Aber ihr Hass gegen den Diktator wird dadurch gewiss nicht vermindert, weil sie ja das Papiergeld selbst nicht mehr leicht loswerden koennen und sich so zu Recht fuer beraubt halten muessen. 155 1136.) Schon die nur teilweise durchgefuehrte Annahmeverweigerung wird schliesslich dahin fuehren, dass kaum ein Soldat, Polizist, Munitionsarbeiter oder Verwaltungsbeamter es noch freiwillig bei der Sold-, Lohn- oder Gehaltszahlung anehrnen wird, weil er es selbst nicht mehr mit Gewissheit verwenden kann. 1137.) Es ist zu beachten, dass die Revolutionaere das Papiergeld des Diktators nicht einfach ausser Kurs und wertlos erklaeren koennten, ohne damit z.B., rechtswidrig alle Buerger zu enteignen, die es sich durch ehrliche Arbeit erworben haben. Die Revolutionaere muessen daher fuer eine bestimmte Zeit weiterhin bereit sein, dieses Papiergeld an ihren Steuerkassen anzunehmen Sollte these Annahme zum Nennwert geschehen? Wie wuerde dies zur revolutionaeren Methode der Annahmeverweigerung passen? Die Revolutionaere haben theses Papiergeld nicht ausgegeben, koennen daher auch nicht verpflichtet sein, dafuer zu sorgen, dass sein voller bisheriger Wert erhalten bleibt. Sie sind nur verpflichtet, ihm den Wert zu lassen, den es auf einem freien Markt erhaelt. Diejenigen, die dabei einen Kursverlust erleiden, stehen dann so da wie Aktienbesitzer, die einen Kursverlust erlitten, weil sie ihren Aktien zu lange ein ungerechtfertigtes Vertrauen schenkten. (Neue Ausgaben des Diktators sind ganz zu verweigern!) 1138.) Ferner ist fuer die Revolutionaere, die ihr eigenes Zahlungsmittel emittieren, dieses Papiergeld eine fremdes Zahlungsmittel, genauso wie irgendeine auslaendische Geldsorte. Ebenso wie sie Devisen nur zu ihrem Kurswert bei der Steuerzahlung anzunnehmen brauchen, haben die Steuerbehoerden der Revolutionaere auch das alte Staatspapiergeld nur noch zu seinem jeweiligen Kurs anzunehmen. Dazu aber sollten sie sich oeffentlich fuer eine bestimmte Frist verpflichte, um, wie schon gesagt, die privaten Geldbesitzer in den befreiten Gebieten nicht ungerechtfertigt zu enteignen. 1139.) Die Annahme nur zum Kurswert vermindert die Gefahr, dass der Diktator sich voruebergehend erfolgreich durch eine Inflation finanziert. Sie verhuetet jedenfaljs, dass die Revolutionaere dadurch einen finanziellen Schaden erleiden. Bei Annahme zum Nennwert koennen naemlich alle Steuern, auch die der Zukunft, durch wertloses Papiereld gezahlt werden, so dass dem revolutionaeren neuen "Staat" (ein voruebergehendes Gebilde, als Territorialorganisation! - J.Z., 23.3.02.) keine Steuerguthaben mehr als Grundlage fuer die Emission von Steuertundationsgeld verbleibt. Steuererhoehungen aber, zur Deckung weiterer Emissionen, waeren bestimmt nicht populaer. (Andererseits, werden aber bald viele vorherige Staatsausgaben wegfallen und dardurch werden weniger Steuern notwendig. - J.Z., 23.3.02.) 1440.) Das an den Steuerkassen vereinnahmte Staatspapiergeld des Diktators ist nicht wieder auszugeben, sondern zu vernichten und durch das zwangskursfreie Papiergeld mit Steuerfundation der revolutionaeren Behoerden zu ersetzen. (Darueber bin ich mir jetzt nicht so sicher. Warum sollte man es nicht wieder zum Kurswert und an die noch Annahmebereiten ausgeben und so zu seiner weiteren Entwertung beitragen und seine Annahmeverweigerung verbreiten? - J.Z., 23.3.02.) 1441.) Moeglich ist eine Annahmeverweigerung fuer Lohnempfaenger z.B. und in den meisten anderen Faellen nur dann, wenn Ersatzzahlungsmittel ausreichend vorhanden sind oder wenigstens Buerger, die wissen, wie man sie sich in wenigen Stunden auf Grund der Emissionsfreiheit verschaffen kann. Ohne Aussicht, ein anderes Zahlungsmittel erhalten zu koennen, wuerde fast niemand die Annahme des alten Papiergeldes ablehnen. 1142.) Die Annahmeverweigerung gegenueber dem Papiergeld des Diktators braucht nicht besonders als revolutionaere Massnahme propagiert zu werden. Es genuegt, die wirtschaftlichen Menschenrechte zu proklamieren und den Zwangskurs fuer aufgehoben zu erklaeten. Dann wird sich ueberall, wo ein freier oder teilweise freier Markt vorhanden ist, ein Disagio fuer das Staatspapiergeld des Diktators bilden. Ein Zahlungsmittel mit Disagio aber kann, wenn andere vollwertige Zahlungsmittel zur Verfuegung stehen, nicht mehr allgemein umlaufen. Die Aufhebung des Zwangskurses bewirkt also, ohne dass von den Ablehnenden ein Opfer verlangt wird, eine weitgehende Ablehnung des minderwertigen Papiergeldes des Diktators. Die auf Grund der Steuerverweigerung und den Fortschritten der Revolution geringe und geringer werdende Steuerzahlung an die Steuerkassen des Diktators wird nicht ausreichend sein, den Kurs seines Papiergeldes auf dem Paristand zu halten. 1143.) "Man koennte dagegen einwenden: Ja - wenn die Regierung aber einen Goldschatz besitzt und alles mit Goldstuecken bezahlt? Wird die moralische Kraft der Untertanen gross genug sein, auch Goldstuecke abzulehnen? Darauf ist zweierlei zu erwidern: 1.) Die amerikanische Regierung besitzt allerdings so viel Gold, dass sie damit einen Krieg auf ein paar Wochen bezahlen koennte. Aber, die amerikanische Regierung kann man ja nicht zu den imperialistischen rechnen. 156 2.) Die russische Regierung besitzt, wie man Grund hat anzunehmen, ebenfalls einen grossen Goldschatz aus dem an der Lena und sonstwo gewonnenen Golde. Aber, a) gewiss reicht der russische Goldschatz nur fuer wenige Tage aus, wenn alle Kriegsausgaben, einschliesslich die Loehne der Munitionsarbeiter, damit bezahlt werden sollen, b) die Mentalitaet der russischen Regierung ist so, dass sie niemals den eigenen Untertanen, auch den Munitionsarbeitern nicht, Goldgeld in die Hand geben wird. 1144.) "Im uebrigen aber duerfen wir die Widerstandsfaehigkeit des Volkes gegenueber angebotenen Goldmuenzen nicht ueberschaetzen. Zum Glueck hat keine heute als imperialistisch anzusehende Regierung so viel Gold, als dass sie auch nur 4 Wochen einen Krieg damit fuehren koennte. Es ist bekannt, wozu die imperialistischen Regierungen ihr Gold verwenden: Sie bezahlen damit lebenswichtige Importe aus dem Ausland. Dass aber manche Laendier auch gegenueber gebotenem Gold moralisch widerstandsfaehig sind, das hat sich im ersten Weltkrieg gezeigt. Schweden lehnte auf den Rat des Professor Cassel alles Gold fuer nachgefragtes Eisen und Eisenerz ab und verlangte Kohlen oder Lebensmittel. Die Schweiz verfuhr in den letzten Kriegsjahren ebenso." - T. Schutz der Vermoegenswerte 1145. Die Revolutionaere muessen schon in der ersten revolutionaeren Versammlung beschliessen: Alle Produktionsmittel, Fabriken, Bauernhoefe, Wohnhaeuser und Vorraete stehen ab sofort unter dem Schutz der Raete. Die Raete aber richten an die Miliz und jeden einzelnen Arbeiter und an jede Arbeiterin die Aufforderung, Pluenderer, Brandstifter und dergleichen Verbrecher unschaedlich zu machen. Die Miliz muss ferner einen regelmaessigen Streifendienst einrichten, um derartige Verbrechen zu verhueten. Aufrechterhaltung des Transports und Verkehrs 1146.) Bahnhoefe und Transportmittel sind von der lokalen Miliz zu schuetzen und fluer die Benutzung durch die Oeffentlichkeit freizugeben. Der Passzwang und das Erfordernis von Warenbegleitscheinen etc. sind mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Aufhebung aller gesetzlichen Monopole und Wirtschaftsbeschraenkungen 1147.) Die revolutionaeren Versammlungen und schliesslich die zentrale Raeteversammlung erklaeren, dass sie kein Recht der Regierung anerkennen, die freie Verwertung der Arbeitskraftund den freien Austausch zu behindern. Alle gesetzlichen Monopole und sonstigen Wirtschaftsbeschraenkungen werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Aufhebung aller Soll- und Ablieferungsvorschriften 1148.) Was bedroht die Freiheit in diktatorisch regierten Staaten nach Meinung des Volkes am meisten? Die verschiedenen Soll-Vorschriften, insbesondere die Mindestarbeitsnormen und das Ablieferungs-Soll. Eine der ersten Massnahmen muss daher sein, diese Zwangsvorschriften aufzuheben. Die Auferlegung jeder Art von Soll innerhalb des Wirtschaftslebens widerspricht den Menschenrechten. Niemand hat das Recht, einem anderen ein Soll aufzuerlegen. Wird vom Standpunkt der Regierung aus durch Auferlegung eines Solls mehr erreicht? Ohne ein Soll auferlegt bekommen zu haben, produzieren die westdeutschen Bauern mehr als die Deutschen verbrauchen koennen. Die allgemeine Klage aller freien Lebensmittelproduzenten ist, dass es nicht zu viel, sondern zu wenig Esser gibt. 157 Ist erst einamal da Soll abgeschafft, so laesst sich das Volk auf die Dauer auch andere Unterdrueckungen nicht gefallen. Eine der ersten Erklaerungen der Raete wird daher lauten: "Das von der bisherigen Regierung beanspruchte Recht. ihren Untertanen Arbeitstsnormen und aehnliche Mindestleistungen aufzuerlegen, erkennen wir nicht an. Wir erklaeren die darauf bezueglichen Gesetze und sonstigen Vorschriften fuer aufgehoben Jeder Versuch, dergleichen Gesetze oder Vorschriften durchzusetzen, wird als Versuch angesehen, freie Buerger in den Zustand der Sklaverei zu bringen: er berechtigt zu jeder Art von Selbsthilfe der Angegriffenen." - T. Aufhebung aller Fest- und Hoechstpreisvorschriften 1149.) Feste Preise entsprechen nicht den gerechten Preisen, die ein wirklich freier Markt in bestaendiger Abstimmung zwischen Kaeufern und Verkaeufern bildet. Hoechstpreise Vermindern offensichtlich das Angebot und die Produktion und schaedigen dadurch zuletzt auch diejenigen, die davon zunaechst einen Vorteil haben. Freier Handel mit Getreide und allen anderen landwirtschaftlichen Produkten 1150.) An die Bauern ist ein besonderer Aufruf zu richten, in dem u.a. darauf hinzuweisen ist, dass Getreide und alle anderen landwirtschaftlichen Produkte ab sofort frei gehandelt werden duerfen. Ueber die Einfuehrung der offenen Genossenschaft auf dem Gebiete der Landwirtschaft siehe unter offene Genossenschaften sowie unter Punkt 1152. 1151.) Gewerbe- und Ausbildungsfreiheit sowie das Recht sich frei seinen Arbeitsplatz waehlen zu duerfen Obwohl diese Rechte eigentlich selbstverstaendlich sind, sind sie dennoch im Westen und erst recht in den totalitaeren Staaten vielfach eingeschraenkt. Die Revolutionaere muessen sie daher noch einmal besonders proklamieren. Umwandlung der staatseigenen Betriebe in einfache oder offene Genossenschaften 1152.) Die faelschlich mit "Volkseigentum" bezeichneten regierungs- bzw; behoerdeneigenen Betriebe sind in wirklich volkseigene Betriebe mzuwandeln und zwar mit sofortiger Wirkung, d.h., innerhalb hoechstens einer Stunde. Die dazu noetigen Beschluesse sind waehrend der ersten revolutionaeren Betriebsversammlung zu fassen. 1153.) Sie sind in einfache Genossenschaften oder, wenn sie ein natuerliches Monopol ausbeuten, wie z.B., landwirtschaftliche Betriebe, in offene Genossenschaften umzuwandeln. Dies erfordert die Wahl neuer Betriebsleiter und verschiedener anderer Funktionaere sowie die Errichtung von Verkaufsabteilungen. 1154.) Die offenen Genossenschaften sowie alle einfachen Genossenschaften, die sich zu offenen Genossenschaften erklaeren, brauchen das in ihrem Betrieb von den Steuerzahlern investierte Kapital nicht zurueckzuzahlen, da es sich um vergesellschaftete Betriebe handelt. Die einfachen Genossenschaften aber, die sich aus den Staatsbetrieben bilden, muessen die Vermoegenswerte dieser Betriebe auf Raten binnen 15 - 25 Jahren kaufen und entsprechende Zinsen zahlen, d.h., sie leisten fuer diese Zeit eine Art Sondersteuer. Die uebrigen Steuern des neuen, durch die Revolution entstandenen Staates bzw., der Foederation aus exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften, waeren natuerlich fuer these Zeit entsprechend zu vermindern. 158 Aufnahme von Freihandelsbeziehungen mit dem Ausland 1155.) Die Revolutionaere muessen sofort freundschaftliche Beziehungen mit dem Ausland anknuepfen. Sie muessen deshalb die Grenzen oeffnen und voelligen Freihandel proklamieren. Handelsbeziehungen muessten schon vor Beginn der Revolution angeknuepft werden, damit der Gueteraustausch mit dem Ausland schon am ersten Tage der Revolution beginnen kann. Sie sollten freihaendlerisch austauschen, ohne Ruecksicht darauf, ob das Ausland auch fuer sich sofort den Freihandel einfuehrt. Sie muessten dazu alle Beschraenkungen des Handels aufheben, des Versicherungswesens, des Nachrichtenwesens und des Postverkehrs (Postmonopol). Sie muessten erklaeren, dass in ihrem Machtbßreich Verrechnungsstellen an keine Konzession mehr gebunden und dass Boersen und jede Art von Zahlungsmitteln frei zugelassen sind, beides mit Zulassung von Termingeschaeften, bei denen eine Ruecktrittspraemie vereinbart wurde. Freier Verkauf der staatlichen Lebensmittelvorraete an die Bevoelkerung 1156.) Die Lebensmittellager des diktatorischen Staates sind, wie schon oben erwaehnt, zu besetzen. Die Milizarmee deckt daraus anfaenglich ihren Bedarf und erhaelt die Einnahmen aus de freien Verkauf der Vorraete an die Bevoelkerung. Arbeitsbeschaffung fuer alle die durch die Revolution arbeitslos geworden sind Die politische, pazifistische, soziale und wirtschaftliche Revolution z.B., in Sowjetrussland und Rotchina, wird ganze Personengruppen arbeitslos machen, z.B., Zollbeamte, Berufssoldaten und viele Buerokraten. Um these Gruppen nicht zu Feinden der Revolutionaere zu machen, sollte schon im voraus erklaert werden, wovon diese kuenftig ihren Unterhalt bestreiten koennte. Die Zollbeamten z.B., koennten fuer die Uebergangszeit Zoelle erheben, die gerade ausreichen, ihre Gehaelter und Pensionen zu zahlen. Anschliessend koennte ein grosser Teil von ihnen Arbeit in den Emissionsanstalten der Laeden finden. Die arbeitslosen Soldaten, die sich der Miliz nicht angeschlossen haben, koennten Pioniereinheiten bilden und wohnliche Baracken fuer Fluechtlinge und Ueberlaeufer bauen. Die Abgabe einer entsprechenden Erklaerung ist fast wichtiger, as ihre praktische Durchfuehrung, weil die von den Revolutionaeren eingefuehrte Emissionsfreiheit fur private Zahlungsmittel ohnedies die Arbeitslosigkeit bald ueberall beseitigen wird. Enteigung und Lastenausgleich nur in wenigen Faellen 1158.) "Ist die neue Verwaltung ueberhaupt als Rechtsnachfolger des Sowjetismus und des ihm vorhergegangenen Regimes anzusehen? "Wer soll entschaedibgungsberechtigt sein? Auch die Arbeiter, auf Grund der Tatsache, dass ihnen so viele Jahre lang weit ueber die Haelfte ihres Arbeitsertrages von den jeweils Herrschenden gestohlen worden ist? Sollen Juden und Opfer des Nazismus vordringlich entschaedigt werden? Wenn ja: Warum? Wer soll die Mittel zur Entschaedigung aufbringen? Ist eine Sondersteuer zweckmaessig? In welchen Zahlungsmitteln soll sie gezahlt werden? Wenn festgestellt wurde, dass es im ganzen Osten nur Geschaedigte gibt, sollen die weniger Geschaedigten an die besonders Geschaedigten leisten? Wer ist 'weniger geschaedigt'? Soll eine Kategorie: "Opfer des Sowjetismus' geschaffen werden? 1159.) "Eine sehr betraechtliche Entschaedigung erhaelt jeder dadurch, dass ihm in Zukunft die freie Verwertung seiner Arbeitskraft moeglich sein wird, und dass alle Monopole aufgehoben sein werden. Was darueber hinausgeht, das ist zum mindesten nicht dringlich. "Wer nicht mehr arbeiten kann, der erhaelt eine Rente, nicht als Entschaedigung, sondern auf Grund seiner Rechte als Mensch und Buerger, wonach jeder Arbeitsunfaehige sein Existenzminimum erhaelt. 159 1160.) "Wenn man die Ausbeutung von Arbeitskraft als Rechtsgrund einer Entschaedigung ansieht, dann stehen den Arbeitern, sehr vielen Handwerkern und sogar Intellektuellen Ansprueche aus der ganzen Zeit zu, waehrend welcher der Kapitalismus einschliesslich Staatskapitalismus herrschte; sie haben diese Ansprueche von ihren ausgebeuteten Vorfahren geerbt. Von diesem Rechtsstandpunkt ergibt sich folgendes: "Falls sich nach der Aufrechnung der Ansprueche der Ausgebeuteten und ihrer Verpflichtung, Lastenausgleichs-Steuer zu zahlen, ein Saldo zu ihren Gunsten ergibt (was leicht moeglich waere), so ist zu pruefen, ob nicht viele derjenigen, die sich fuer entschaedigungsberechtigt halten, mit einem Anteil an diesem Saldo zu belasten waeren, so dass sie in Wirklichhkeit gar keinen Anspruch mehr haben. Angenommen, ein Fabrikbesitzer verlangt Rueckgabe seiner Fabrik, muesste da nicht von ihm gefordert warden, dass er nachweist, das in der Fabrik steckende Kapital stammt nicht aus Ausbeutung? 1161.) "Nach zwei so tiefgehenden Revolutionen, wie der nazistischen, und der sowjetischen muessen alle frueher erworbenen Rechtsansprueche, alle frueher anerkannt gewesenen Eigentumsrechte, und was, unter diese beiden Kategorien zu bringen ist, als zerstoert angesehen werden. Es ist eine Neuverteilung der noch vorhandenen Sachwerte auf Grund der Allgemeinen Rechte des Menschen und Buergers vorzunehmen. "Enteignungen der gegenwaertigen Besitzer sind nur insofern vorzunehmen, als deren Eigentum offenbar auf frueher stattgefundener Pluenderung, Erpressung, u.dgl. beruht, und ferner die Kosten der Einziehung weniger betragen, als das einzuziehende Objegt wert ist. Die Villen der frueheren Machthaber sind offenbar zu enteignen. Ein Fuellfederhalter, der nachweislich im Jahre 1945 im Buero eines Konsumvereins gestohlen wurde, nicht. 1162.) "Es ist Sache derer, die einen 'Lastenausgleich herbeifuehren wollen, ihre Ansprueche deutlich zu formulieren, Verschlaege ueber die zu ihrer Befriedigung aufzuerlegende Steuer zum machen, etc., alles so, dass ein Volksentscheid darueber stattfinden kann. " - T. Beseitigung der Wohnungsnot 1163.) Nach erfolgreicher Durchfuehrung der militaerischen Seite der Revolution sollte versucht werden, die Wohnungsnot zu beseitigen. Freiwillige, insbesondere der aufgeloesten Milizarmee, sollten eine Art Wohnungabauarmee bilden, die sich zur Aufgabe stellt, die Wohnungsnot binnen 2 Jahren zu beseitigen - durch den Bau komfortabler und z.T., auch transportfaehiger Haeuser bzw. Wohnwagen, die leicht auf Abzahlung erworben werden koennen. 1164.) Die Finanzierung koennte durch Verwendung der bisherigen Ruestungsausgaben als Darlehen fuer den Wohnungsbau erfolgen. Alle Rohstoffe, Transportmittel und Maschinen des Heeres des Diktators, die dafuer verwandt werden koennen, werden dafuer freigegeben. Ferner sind auch vom Ausland wertbestaendige Kredite dafuer aufzunehmen. 1165.) Jeder Privatmann und jede Gemeinde sollten berechtigt sein, unbeschraenkt Kredite dafuer aufzunehmen und die entsprechenden Wertpapieremissionen vorzunehmen. Alle Kapitalanlagen im Wohnungsbau und alle Ertraege daraus sollten fuer 20 Jahre von allen Steuern befreit werden. Schaffung von Garantiegemeinschaften 1166.) Die Miliz wird u.a. auch sorgen fuer die Schaffung von Garantiegemeinschaften zwecks erleichterter Aufnahme von Krediten und Erfuellung uebernommener Verpflichtungen auch gegenueber dem Ausland. 160 10. Was kann bereits jetzt in den freien Laendern zur Vorbereitung einer Revolution gegen eine Diktatur wie die der Sowjets getan werden? 10/1) Die Sozialreform, die in den diktatorischen Staaten auf revolutionaerem Wege durchgesetzt werden muss, ist zunaechst auf friedlichem Wege in den bereits relativ freien Laendern durchzufuehren 1167.) Eine der Voraussetzungen fuer die erfolgreiche Durchfuehrung der vorgeschlagenen Revolution ist, dass endlich die notwendigen Verfassungsreformen auf friedlichem Wege ueberall da, wo dies moeglich ist, durchgesetzt werden. Nur so koennen die Atomkriegsgefahr gebannt werden, das Sozialreformprogramm der Revolutionaere glaubwuerdig und realisierbar erscheinen und die Gefahr eines imperialistischen Angriffskrieges, des Westens gegen den Osten, voellig, auch nach Meinung der russischen Nationalisten, beseitigt werden. 1168.) In erster Linie waeren im Westen: a) Arbeitslosigkeit, Inflation und Wohnungsno zu beseitigen, insbesondere durch Einfuehrung der Emissionsfreiheit, Aufhebung des Zwangskurses, Einfuehrung der Goldrechenwaehrung und Zulassung von Wertbestaendigkeitsklauseln, b) Produktionsgenossenschaften einzufuehren, c) Natuerliche Monopole durch Ueberfuehrung in offene Genossenschaften zu vergesellschaften, d) territoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zu schaffen und e) ueberall Milizen zu gruenden. (S. Buch 6.) 10/2) Hochschule zum Studium und zur Verbreitung der Kenntnis revolutionaerer Methoden 1169.) Die meisten Revolutionaere wissen nicht, dass sie viele Vorgaenger hatten. Wenn sie es aber wissen, dann sind sie sich meist nicht ueber die Fehler im klaren, die von diesen begangen wurden. Daher wiederholen sie unvermeidlich die Fehler ihret Vorgaenger. Wie schwerwiegend und grundlegend diese Fehler oft sind, ist aus dem obigen Abschnitt 8 ersichtlich. 1170.) Jeder Revolutionaer sieht sich vor die Notwendigkeit gestellt, irgendwie gegen Truppen zu kaempfen, die nach wissenschaftlichen Grundsaetzen ausgebildet, gefuehrt und unterhalten werden. Die revolutionaere Technik, die ihm dabei zur Verfuegung steht, liegt an wissenschaftlichem und praktischen Wert noch unter der Alchemie, der Astrologie und den Zauberkunststuecken wilder Magier. Unter solchen Umstaenden koennen die Revolutionaere nur mit viel Glueck siegen. Die Militaerdiktaturen koennen daher relativ ungefaehrdet weiter existieren. 1171.) Die Ursache ist, dass es zwar Mlitaerakademien gibt aber keine Revolutionsakademien, genauer gesagt, keine Hochschulen, in denen gelehrt wird, wie man die Freiheit auf revolutionaerem Wege erreichen kann. 1172.) Wie man dagegen die Unfreiheit des staatssozialistischen Systems revolutionaer durchsetzen kann, ist bekannt und wird von den Sowjets in vielen Fachschulen gelehrt. 1173.) Es ist bezeichnend, wie wenig man im Hinblick auf die Herbeifuehrung des Weltfriedens und den Schutz der Menschenrechte von den Staatslenkern der relativ freien Laender des Westens erwarten kann, dass sie mit dem Beispiel der Hochschulen diktatorischer Staaten vor Augen, die lehren, wie man die restlichen Freiheiten in den westlichen Laendern auf revolutionaerem Wege beseitigen kann, immer noch nicht auf den Gedanken gekommen sind, Hochschulen zu gruenden, in denen gelehrt wird, wie rechtmaessige Revolutionen zum Sturze von Diktatoren durchzufuehren sind. 1174.) Eigentlich sollten Revolutions-Akademien als Sonderabteilungen der Militaerakademien schon heute ueberall bestehen, denn muss nicht jeder freiheitliche Staat damit rechnen, dass er einmal in einem Krieg besiegt wird und dass seine Buerger dann von einer feindlichen Militaerdiktatur beherrscht wuerden, die sich nur durch eine erfolgreiche Revolution wieder abschuetteln liesse? 161 Diese Unterlassungssuende erinnert an die Napoleons III., der seine Offiziere im Kriege mit Preussen nicht mit Karten Frankreichs versehen hatte, weil er nicht annahm, seine Armeen koennten geschlagen werden. Die meisten Schlachten dieses Krieges fanden aber auf franzoesischem Boden statt. Die Verwirrungen, die dadurch bei Truppenverschiebungen etc., im franzoesischen Heere stattfanden, trugen viel zur endgueltigen Niederlage von Napoleons III. bei. 1175.) Die Revolutionshochschule muesste klaeren, wie die bisherigen Revolutionen organisiert wurden, was die Revolutionaere bisher falsch machten und wie kuenftig freiheitsliebende Buerger leicht das Joch einer Diktatur abschuetteln koennten. 1176.) Wenn die freiheitlichen Staaten des Westens eine derartige Schule gruendeten und auch nur einen kleinen Prozentsatz ihrer Militaerausgaben zur Verfuegung stellten, dann wuerde in diesen Hochschulen sicherlich bald ein detailliertes Revolutionsprogramm entwickelt, das von den unterdrueckten Russen und Chinesen erfolgreich gegen ihre Machthaber angewandt werden koennte. Ideen kennen keine Landesgrenze. Der dritte Weltkrieg bliebe der Menschheit dann erspart. 1177.) Da von den Regierungen die Initiative zur Gruendung dieser Hochschule nicht zu erwarten ist, muesste diese Institution von der Miliz geschaffen werden. Es waeren zunaechst entprechende Miliz-Bildungsvereine zu gruenden. 10/3) Das hier skizzierte Revolutionsprogramm muss weiter ausgearbeitet werden 1178.) Die Weiterentwicklung des hier dargelegten Programms sollte einerseits in einer Hochschule der oben besprochenen Art, andererseits sollte es aber auch durch oeffentliche Diskussionen, ueberall wo sie moeglich sind, geschehen: In allen aussenpolitischen Debatten der Parteien, in Zeitungsartikeln und Leserbriefen, in Rundf'unk- und Fernsehsendungen, in oeffentlichen Versammlungen etc. Auf welche Weise der freie Meinungsaustausch angeregt und intensiviert werden koennte und wodurch richtige Erkenntnisse und Reformideen sich kuenftig leichter durchsetzen koennten, wird im 7. Buch geschildert. Alle dort vorgeschlagenen Institutionea werden auf ihre Weise zur Ausarbeitung eines guten Revolutionsprogramms beitragen. 10/4) Veroeffentlichung des Revolutionprogramms in den diktatorisch regierten Staaten 1179.) Das Revolutionsprogramm muss rechtzeitig einer genuegenden Anzahl unterdrueckter Buerger und Soldaten mitgeteilt werden. Da die Diktatur die freie Meinungsaeusserung unterdrueckt, muss die Verbreitung des Programms auf ungewoehnlichen Wegen geschehen. Erprobt sind bereits folgende Methoden. (Leider wurden sie nie angewandt, um eine brauchbares Revolutionsprogramm zu verbreiten.): Flugzettelabwuerfe von Ballons, Rundfunksendungen und Einschleusen von Literatur. 1180.) Mittels Ballons wurden z.B. in Ostdeutschland von Westdeutschland aus schon Millionen von Flugzetteln abgeworfen. Es liess sich oft so einrichten, dass sie hauptsaechlich ueber Manoevergelaenden der Roten Armee niederfielen. Bei guenstigem Wind koennen Flugzettel auf diese Weise ueber hunderte, manchmal tausende ivon Kilometern gesandt werden. Die japanische Armee sandte z.B., tausende von Brandbomben mit Hilfe von Papierballons ueber den ganzen Pazifik, nach der Westkueste der USA, in der Absicht dort Waldbraende zu verursachen. 1181.) Auch viele Rundfunkprogramme wurden und werden ueber den eisernen Vorhang hinweg gesendet und wurden, den vielen Stoersendern zum Trotz, von vielen der Unterdrueckten empfangen. Die Sendungen der amerikanischen Radiostation RIAS in Berlin-West werden von ca. 80 % der Bevoelkerung Ostdeutschlands gehoert. Langwellensendungen lassen sich nur unvollkommen und Ultrakurzwellensendungen ueberhaupt nicht stoeren. Die Anzahl dieser Sender sowie ihre Sendestaerke waere zu vergroessern. Vielleicht koennten auch die kuenstlichen Erdtrabanten hier einen nuetzlichen Zweck erfuellen und als Zwischenstationen bei der Uebertragung des Revolutionsprogramms durch Funk und Fernsehen dienen, wenn sie das Gebiet des Diktators ueberfliegen. 162 1182.) Zumindest einige Exemplare des vollstaendigen und schriftlich niedergelegten Revolutionagrogrammes waeren in die betreffenden Laender einzuschmuggeln. (Schmuggel, wenn er sich nur lohnte, hat man nie voellig unterdruecken koennen.) Diese Exemplare koennen dann von den Widerstandsgruppen vervielfaeltigt werden. 1183.) In den Radiosendungen sollten alle moeglichen Einwendungen gegen das Programm vorgebracht und widerlegt werden, um wenigstens einen Ersatz zu bieten fuer die durch das System des Diktators weitgehend unterdrueckte Aussprache zwischen den Mitgliedern der Opposition. 10/5) Garantie rechtlicher und friedlicher Absichten der westlichen Voelker gegenueber den Unterdrueckten in den diktatorisch regierten Staaten 1184.) Eine solche Garantie ist erforderlich, um z.B. die russischen und chinesischen Soldaten zu veranlassen, unseren Versprechungen Glauben zu schenken. Sie sind z. Zt. noch ueberwiegend Nationalisten im alten Sinne und willens, ihr Vaterland gegen jede Gefahr von aussen zu schuetzen. Dass das hier dargelegte Programm keine Gefaehrdung Russlands und Chinas, sondern ihre Befreiung bedeutet, werden sie einsehen. Aber sie werden nicht ohne weiteres glauben, dass wir uns an dieses Programm halten werden. 1185.) Dass sie den Versprechungen der Staatsmaenner nicht vollen Glauben schenken werden noch koennen, bedarf keines Beweises. 1186.) Um ihnen diese Befuerchtungen zu nehmen, die sie veranlassen koennten, den Sowjets bzw. Rotchinesen weiterhin zu dienen und in einem Kriege gegen uns zu kaempfen, muessten im Westen ueberall und wiederholt Volksversammlungen abgehalten werden, zu denen moeglichst viele Russen und Chinesen eingeladen werden sollten. In diesen Volksversammlungen muessen dann alle Buerger einen Eid leisten,dass sie alles tun wuerden, um die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen in Russland und China zu schuetzen, und dass sie sich eher gegen ihre eigene Regierung erheben wuerden, als ihr zu gehorchen, wenn diese so ausarten sollte, dass sie im Falle einer freiheitlichen Revolution in Russland und China, einen imperialiatischen Angriffskrieg gegen diese Laender befiehlt. Durch Rundfunk und Fernsehen sollten die Resolutionen dieser Volksversammlungen verbreitet werden. 1187.) Jeder einzelne Ruusse und Chinese weiss, dass ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen dem Versprechen eines Ministerpraesidenten und dem gleichen, oeffentlich und frei abgegebenen Versprechen jedes einzelnen Buergers. Dem letzteren Versprechen kann er Vertrauen schenken. 1188.) Schenkt er ihm aber Vertrauen, dann wird ihn sein Patriotismus nicht hindern, auch mit den auslaendischen Gegnern seiner Regierung zusammenzuarbeiten, um seine tyrannische Regierung zu stuerzen, sondern ihn im Gegenteil dazu veranlassen. 10/6) Unbeschraenkte Aufnahme von Fluechtlingen und Ueberlaeufern 1189.) Dass wir in Kriegs- und Revolutionszeiten bereit und faehig sein werden, binnen Tagen Millionen von Fluechtlingen und Ueberlaeufern aufzunehmen und sie sofort mit guten Unterkuenften und gut bezahlten Arbeitsgelegenheiten zu versorgen, dass sie weder zurueckgeschickt werden noch durch eine Not, wie sie sie heute in Fluechtlingslagern erleiden muessten, zurueckgetrieben werden, dass sie keine Not zu befuerchten haben, sondern im Gegenteil, als willkommene Helfer zur Steigerung des Lebensstandards (durch vermehrte Arbeitsteilung) angesehen werden, dass sie, wenn und solange sie sich nicht als Feinde benehmen, sich bei uns frei als Gaeste oder gar als Bundesgenossen werden bewegen und betaetigen koennen, all das wird man uns erst dann glauben, wenn wir uns bereits jetzt, in Friedenszeiten, gegenueber allen Fluechtlingen und Ueberlaeufern ebenso verhalten. 163 1190.) Jeder Fluechtling und Ueberlaeufer ist daher mit offenen Armen aufzunehmen. Er darf in keiner Weise dafuer benachteiligt werden, dass er Fluechtling oder Ueberlaeufer ist. Er sollte, wenn noetig, kostenlosen Sprachunterricht erhalten. 1191.) Entgegen der jetzt herrschenden Praxis sollten die Unterdrueckten sogar aufgefordert werden, jede Gelegenheit zur Flucht zu benutzen. Unter keinen Umstaenden sollte jemand gegen seinen Willen zurueckgeschickt werden. Selbst als rueckfaelliger Verbrecher kann er uns weniger Schaden zufuegen denn als Soldat des feindlichen Diktators. 1192.) Die heutige Fluechtling- und Fremdenpolitik stellt einen grossen Rueckschritt dar, da bereits im Mittelalter und bis zur Zeit Friedrich II. die Fuersten miteinander wetteiferten, moeglichst viele Fluechtlinge in ihr Land zu bekommen. Sie gewaehrten ihnen ueber die gleichen Rechte hinaus alle moeglichen Privilegien, meist Steuerfreiheit auf viele Jahre hinaus. Den Hugenotten im alten Preussen wurden Selbstverwaltung, eigene Gerichte und Schulen gewaehrleistet. Sie lebten also weitgehend bereits in autonomen Rechtsgemeinschaften. Die Verguetung der zusaetzlichen Arbeitskraefte mit Naturalien war kein Problem. 1193.) Die heutigen Wirtschaftslenker sind dagegen zu unwissend, um den Wohnungsbau und die zahlreichen Arbeitsgelegenheiten ausreichend finanzieren zu koennen. 1194.) Laege wirklich Uebervoelkerung vor, wie manche dieser "Fahleute" behaupten, so muessten die Bewohner der betreffenden Laender an Ueberarbeitung leiden statt an Arbeitslosigkeit. 1195.) Dasjenige Land, welches zuerst die neuen wirtschaftlichen Menschenrechte realisiert und dadurch unbeschraenkt Fluechtlinge aufnehmen kann, kann auch fast unbeschraenkt viele Einwanderer erhalten und dadurch einen gewaltigen Sprung in seiner Entwicklung tun, wenn es ausserdem als erstes Land auf alle Atomwaffen und Atomanlagen verzichtet, alle vorhandenen zerstoert und dies in der ganzen Welt bekanntmacht. Es wuerde automatisch zum Zufluchtsland fuer alle, die eine groessere Chance zum Ueberleben suchen. 10/7 ) Arbeits- und Wohnraumbeschaffung fuer Fluechtlinge und Ueberlaeufer 1196.) Der Hass gegen Zugewanderte wird mit Beseitigung der Arbeitslosigkeit (siehe dort) und der Wohnungsnot (s.d.) weitgehend verschwinden. Niemand wird dann mehr glauben, ihm wuerden Arbeits- und Wohngelegenheit von den Fluechtlingen weggenommen oder verknappt, und infolgedessen fuer eine entsprechende Gesetzgebung stimmen. 1197.) Die Milizorganisationen muessten die Unterbringung auch einer grossen Anzahl von Fluechtlingen durch Bereitstellung einer Vielzahl vorfabrizierter wohnlicher Baracken sichern. Da diese Baracken fuer den Kriegs- und Revolutionsfall und die dann zu erwartenden Millionen Fluechtlinge und Ueberlaeufer als vorlaeufige Unterkuenfte dienen werden, sollten die Kosten als Verteidigungskosten abgebucht werden. Offensichtlich wird durch dieses Verfahren indirekt die militaerische Staerke des Diktators vermindert. Die Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot unter den Ostzonenfluechtlingen in Westberlin z.B., war lange Zeit so gross dass 4 unter 10 es vorzogen, zurueckzugehen. 10/8 ) Schaffung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften im Westen und Zulassung und Foerderung solcher Gemeinschaften aus Fluechtlingen und Ueberlaeufern 1198.) Die Revolutionaere bilden selbst in der Regel eine Minderheit und muessen daher auch ueberlegen, wie sie, nach ihrem Siege andere Minderheiten zu behandeln haben, damit diese sich nicht gegen sie empoeren. 1199.) Die beste Loesung waere die, allen Minderheiten die Bildung exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften zu gestatten. In der von den Revolutionaeren anzustrebenden Gesellschaftsordnung wird daher jedes Individuum und jede Gruppe, sei sie nun nationaler, ideologischr, religioeser order rassischer Art, z.B., Ukrainer, Mongolen, Chinesen, Juden, Moslems, aber auch 164 Sowjets, "Idealkommunisten", Nazis und Rotchinesen das Recht besitzen, aus dem Staate auszutreten, ohne seinen Aufenthaltsort veraendern zu muessen, und sich mit Gleichgesinnten zu exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften zusammenzuschliessen. Die einzige daran geknuepfte Bedingung ist, dass die Betreffenden die Menschenrechte und natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen zumindest im Hinblick auf die Mitglieder anderer Gruppen anerkennen und respektieren und jederzeit den Austritt aus ihrer Gemeinschaft zulassen. 1200.) Mit dem Revolutionsprogramm: "Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen", kann jede Diktatur leichter gestuerzt werden. Die verschiedenen Gruppen der Opposition unterlassen dann alle gegenseitigen Streitigkeiten und arbeiten mit vereinten Kraeften auf den Sturz des Diktators hin. Keine Gruppe der Opposition braucht mehr zu befuerchten, nach dem Sturze des Diktators von einer konkurrierenden Gruppe unterdrueckt zu werden. 1201.) Im Jahre 1814 in Paris versprachen die verschiedenen Fraktionen einander, sich nicht zu verfolgen, gleichgueltig, welche Regierung ans Ruder kommen wuerde. Die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen bieten eine noch bessere Loesung dieses Problems. 1202.) Die Armeen des Diktators werden uebergehen und im Ausland autonome Rechtsgemeinschaften bilden, oder sie werden bleiben, wo sie sind und dort derartige Gemeinschaften bilden. Weshalb sollten sie zugunsten des Diktators kaempfen? Eine Eroberung des Lebensraumes der exterritorialen aud autonomen Rechtsgemeinschaft durch einen aeusseren Feind ist nicht zu befuerchten, weil sie nicht moeglich ist. Die exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft ist kein Staat, der ueber ein bestimmtes Gebiet herrscht. Folglich wird der Diktator vergeblich an das Nationalgefuehl der Soldaten appellieren. 1203.) Um den Revolutionaeren zu zeigen, dass eine buergerliche Ordnung, die sich auf exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen aufbaut, existenzfaehig und wuenschenswert ist, und sie zu ueberzeugen, dass diese Gemeinschaften keine Kriegsgefahr bedeuten, keine Massenvernichtungswaffen produzierren koennen und wollen, selbst Kommunisten die Moegliehkeit geben, unter dem von ihnen erstrebten System in friedlicher und toleranter Koexistenz mit anderen Systemen zu leben, etc., sind zunaechst im Westen derartige Gemeinschaften au gruenden. 1204.) Um ferner zu beweisen, dass es dem Westen ernst ist mit seinem Revolutionsprogramm: "Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen fuer alle Buerger der diktatorisch regierten Staaten", sind schon jetzt derartige Gemeinschaften von Fluechtlingen und Ueberlaeufern anzuregen und zu foerdern. 1205.) Diese Rechtsgemeinschaften treten dann an die Stelle der schon vielfach bewaehrten "Gegenregierung". "Eine Gegenregierung ist bereits in Friedenszeiten zu konstituieren, ganz wie es die Kommunisten ueberall gemacht hatten, wo sie nachher zur Herrschaft kamen. (Warum nicht vom Feinde lernen?) Auch ein Regierungsprogramm der Gegenregierung (Vielmehr, Gegenregierungen, alle nur fuer Freiwillige! - J.Z., 24.3.02.) muss vorbereitet sein - ja - noch viel mehr - es muss legal oder illegal veroeffentlicht sein. Im Zeitalter des Radios kann es nicht ausbleiben, dass ein in Island proklamiertes, freiheitliches Programm in Wladiwastok, Bukarest und Peking und praktisch an allen Orten der Welt gehoert wird, Nicht-imperialistische Regierungen haben kein Interesse daran, die Verbreitung eines solchen Programmes zu verbieten, sie haben vielmehr im hohen Masse das entgegengesetzte Interesse. Das gilt auch fuer die deutsche Regierung. Der "Slogan" der Gegenregierung aber muss sein: Buerger, eilt zu eurer rechtmaessigen Regierung, unterstuetzt sie, schuetzt auch den Frieden, den diese Regierung bereits abgeschlossen hat. Hier ist der Text des Friedensvertrages. Buerger, bildet Milizen, wo sie noch nicht bestehen. Soldaten, tretet in die Miliz ein und zwar moeglichst in geschlossenen Formationen. Es ist dafuer gesorgt, dass ihr Arbeit, Bezahlung und alles andere findet, worauf ihr Anspruch habt. Hier unser Arbeitsbeschaffungsprogramm fuer euch, hier unser Finanzprogramm fuer euch. (folgt Text, der aber schon in Friedenszeiten verbreitet sein muss.)" - T. 165 10/9) Verbreitung der Kenntnis der Sprachen der diktatorisch regierten Staaten 1206.) Revolutionaere muessen sich stets mit den gegen sie eingesetzten Soldaten in deren Sprache verstaendigen koennen. Zumindest muessen sie eine genuegende Anzahl von Dolmetschern besitzen. 1207.) Dies waere auch wichtig fuer den Fall, dass es z.B., den Sowjets gelingt, grosse oder alle Gebiete des freien Westens zu besetzen und die Sowjets dann auch im Westen auf revolutionaerem Wege zu stuerzen sind. 1208.) Es waeren also im Westen besondere Dolmetscherschulen zu gruenden. Rusisch und Chinesisch-Unterricht sollten in allen Schulen als Wahlfaecher eingefuehrt werden. 1209.) Die hauptesechlich zu lehrenden Sprachen waeren Russisch und Chinesisch sowie Tatarisch und die verschiedenen mongolischen Mundarten. Auch moeglichst viele gefluechtete Russen sind in diesen Sprachen zu unterrichten. Lenin und Trotzki setzten gegen die aufstaendischen Matrosen in Kronstadt, im Jahre 1921, Mongolen ein. Mongolen wurden auch gegen die aufstaendischen Ungarn im Jahre 1956 eingesetzt, weil die russischen Truppen sich oft mit den Ungarn verstaendigten oder gar auf ihre Seite traten. 1210.) Diese Dolmetscher koennen dann zur Verbreitung des Revolutionsprogrammes beitragen. 1211.) Sicherlich werden viele politische Emigranten bereit seine, sich als Lehrer zur Verfuegung zu stellen. Schulkinder z.B., werden von Russen, die ihnen aus eigenen Erfahrungen ueber die russischen Verhaeltnisse berichten koennen, leichter Russisch lernen als von anderen Lehrern. Den Jungen besonders wird der Unterricht interessant erscheinen, wenn man ihnen offen sagt, welche Ziele man mit dem Unterricht verfolgt. 1212.) In den von den Sowjets besetzten Gebieten Osteurapas z.B. sollte die Bevoelkerung jede ihr von der Besatzungsmacht gebotene Moeglichkeit wahrnehmen, Russisch zu lernen. Die Eltern sollten ihre Kinder anweisen, besonders fleissig den Russisch-Lektionen in der Schule zu folgen. Sie sollten es nicht mehr als eine Widerstandsmassnahme gegen die Sowjets ansehen, moeglichst wenig Russisch zu lernen. Vom Westen aus sind entsprechende Aufrufe an die gesamte von den Sowjets beherrschte Bevoelkerung zu erlassen, sich allmaehlich fuer sochen Sprachunterricht eintragen zu lassen. (Wenn alle kuenftigen Revolutionaere das sofort nach einer solchen Sendung tun wuerden, dann wuerde das natuerlich dem Regime auffallen und sie wuerden sich dadurch gefaehrden. - J.Z., 12.4.02.) 1213.) Um mit Sicherheit fuer den Revolutionsfall z.B., in Ostdeutschland genuegend Dolmetscher zu haben, sollte Westdeutschland schon jetzt moeglichst vielen Russen, Mongolen, Chinesen und Tartaren Gelegenheit geben, nach Westdeutschland zu kommen, dort zu wohnen und zu arbeiten. Sie sollten ungestoert die freiheitlichen demokratischen Einrichtungen kennenlernen koennen. Die meisten werden dann freiwillig bereit sein, im Falle einer Revolution der Ostdeutschen gegen das von den sowjetischen Truppen gestuetzte Regime als Dolmetscher zu dienen. 10/10) Vorbereitung von Handelsbeziehungen 1211.) Groessere Firmen des freien Westens sollten bereits jetzt Angebote machen und sie von Zeit zu Zeit wiederholen, dass und zu welchen Bedingungen sie Lebensmittel und andere Gueter, die die Revolutionaere benoetigen wuerden, bereits am Tage des Beginns der Revolution liefern wuerden. 10/11) Bereitstellung und Einschleusen von privaten und transportablen Rundfunksendern 1215.) Mit zu den wichtigsten Vorbereitungen fuer einen erfolgreichen Aufstand gehoert die Errichtung eines dichten Netzes privater Rundfunksender, die so stark sind, dass sie im Umkreis von ca. 50 km auch von gewoehnlichen Rundfunkempfaengern empfangen werden koennen. Die Einzelteile fuer einige dieser Anlagen koennten schon jetzt in die Laender, in denen ein freiheitlicher Aufstand notwendig ist, eingeschmuggelt werden. Vor dem Ausbruch des Aufstandes duerften diese Sender natuerlich nicht in Betrieb genommen werden, um nicht vorzeitig ent deckt zu werden. Sie muessten transportabel sein, evtl. genuegt es, Zusatzgeraete fuer die auch im Osten zahlreich vorhandenen Amateursender zu beschaffen. 166 1216.) Der Aufstand vom 17.6.1953 scheiterte u.a. deshalb, weil die Aufstaendisehen keine genuegende Verbindung miteinander hatten. Es kam vor, dass die Einwohner benachbarter Staedte bereit waren loszuschlagen und nur noch auf ein Zeichen aus der anderen Stadt warteten. Es gab aber keine Verbindung. Der Aufstand in beiden Staedten unterblieb daher. 1217.) Es waere dann auch nicht mehr notwendig, erst blutige Kaempfe um die staatlichen Sender zu fuehren, wobei diese leicht beschaedigt werden koennten. 10/12) Einseitige Zerstoerung aller Atomwaffen 1218.) Ein Abruestungsabkommen mit einer Regierung wie der Sowjetregierung ist weder zu erwarten, noch haette es irgendeinen Wert. 1219.) Die Voelker des Westens, repraesentiert durch eine Miliz der im 6. Buch beschriebenen Art, sollten daher einseitig alle Massen-vernichtungswaffen zerstoeren, a) weil diese Waffen ihrer Natur nach menschenrechtswidrig sind, b) weil sie in erster Linie die unterdrueckten Voelker und nicht deren Unterdrueeker bedrohen und c) weil die abschreckende Wirkung der Atomwaffen nicht unter allen Umstaenden stark genug ist, um einen Atomkrieg zu vermeiden. 1220.) Durch diese Aktion wuerden sie den unterdrueckten Voelkern erneut ihre friedlichen und rechtmaessigen Absichten beweisen und die Gefahr der Ausloesung des Atomkrieges durch Zufall bzw., gegen den Willen der Machthaber, betraechtlich vermindern. 1221.) Fuer die Milizen im Westen waere es sinnlos, erst auf die Zerstoerung der sowjetischen Atomwaffen durch Revolutionaere zu warten, weil sie die Atomwaffen auf Grund ihrer Prinzipien weder anwenden wollen noch koennen. Sie koennen nicht einmal mit ihrer Anwendung drohen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, weil jedermann darin die leere Drohung erkennen koennte. 1222.) Die Milizsoldaten wissen ferner, dass ihr Schwur, jeden als Tyrannen umzubringen, der eine Atomwaffe verwendet, viel abschreckender wirkt auf diejenigen, die beeinflusst werden sollen, die Diktatoren naemlich, als eine Drohung mit Atomwaffen je sein koennte (stehen diesen doch die besten Bunker und Abwehrraketen zur Verfuegung), 1223.) und dass sie durch Anstiftung von Revolutionen der Untertanen gegen die Tyrannen sich auch ohne Atomwaffen gegen einen mit Atomwaffen ausgeruesteten Diktator verteidigen koennen. (Vergl. Verteidigung.) 1224.) Wenn wir einseitig alle unsere Atomwaffen zerstoert haben, koennen die Diktatoren dann nicht einfach unsere Kapitulation verlangen und, wenn wir nicht gleich nachgeben, eine unserer groesseren Staedte nach der anderen mit Atomwaffen zerstoeren, biz wir schliesslich bereit sind, uns ihnen zu unterwerfen? 1225.) Gegen einen Gegner, der Atomwaffen benutzt, ist keine militaerische Verteidigung der bisher uebliehen Art moeglich. Bisher reichte z.B., zur Abwehr von Bomberangriffen, der Abschuss der Mehrzahl der Bombenflugzeuge aus. Schon die Zerstoerung eines Viertels der angreifenden Flugzeuge genuegte in der Regel, um vor weiteren Angriffen abzuschrecken. Gegen Atomwaffen dagegen muesste die Abwehr 100 %ig sein. Wenn auch nur jede 100ste der vorhandenen Atombomben ihr Ziel erreichte, wuerde ein grosser Teil der Erdbevoelkerung ausgerottet. Eine 100 %ige Abwehr ist aber so gut wie unmoeglich, denn gegen jede Abwehrmassnahme gibt es Gegenmassnahmen. Wenn zur Abwehr von Atomwaffenangriffen ebenfalls Atomwaffen verwandt werden, d.h., gelenkte Raketen mit Atomsprengkoepfen, so wird dadurch die radioaktive Verseuchung der Luft, gegen die u.a. uns diese Raketen schuetzen sollen, noch mehr verstaerkt. Ganz allgemein kann man sagen, dass allen Abwehrmassnahmen zum Trotz mit der Vergroesserung der Zerstoerungskraft neuer Waffen und Abwehrwaffen auch die Zerstoerungen immer groesser wurden. Die amerikanische und die sowjetische Regierung haben wiederhold erklaert, dass sie einander vernichtend schlagen koennen. Beide streben daher die Zerstoerung aller Atomwaffen an und verlassen 167 sich inzwischen nur auf deren abschreckende Wirkung. Die einzig moegliche Art der Verteidigung besteht aus Verhuetungs-, Abschreckungs- und Strafmassnahmen, wie die Bereiterklaerung zur Tyrannentoetung und zur Revolution es sind. (Vergl. Anhang V und auch unter Abruestung.) 1226 Wenn ein Diktator der Revolution im eigenen Lande zuvorkommt und einen Angriffskrieg mit Atomwaffen gegen den Westen beginnt, wenn also selbst die Drohung, ihn als Tyrann umzubringen„ die frueher oder spaeter mit Gewissheit erfuellt wuerde, ihn nicht abgeschreckt hat, dann sollte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es immer noch besser ist, wenn nur eine Seite Atomwaffen verwendet, wobei die Menschheit noch eine gute Chance behaelt, zu ueberleben, und wobei ferner derjenige, der Atomwaffen einsetzt, nicht so viele Atomwaffen verwendet, als wenn er mit einem Schlage auch alle Atomwaffenabschussbasen des Westens zerstoeren wollte. Er wuerde sich voraussichtlich mit der Zerstoerung unserer groessten Staedte begnuegen. 1227.) Was ist in diesem Falle zu tun? Wir sollten dann so schnell wie moeglich alle gewuenschten Friedensbedingungen unterzeichnen um die Zerstoerung weiterer Staedte zu vermeiden. Wir koennten dies fast gefahrlos tun unter der Voraussetzung, dass alle unsere Buerger a) ein gutes Programm zum Sturze von Tyrannen kennengelernt haben und wissen, wie sie sich im Revolutionsfall zu verhalten haben und b) wissen, wie man die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Probleme so viel besser als die Kommunisten loesen kann, dass selbst fast alle ueberzeugten Kommunisten dieses System schliesslich anerkennen werden. Dieses Wissen wuerde bald nach Besetzung des Westens zu einer erfolgreichen antibolsehewistischen Revolution im Westen und in Russland selbst fuehren, gegen die sich die Sowjetmachthaber nicht mit Atomwaffen verteidigen koennten. 1228.) Es darf bei diesen Erwaegungen nicht uebersehen werden, dass nicht erst die einseitige Abruestung diese Gefahr heraufbeschwoert, sondern das these Gefahr und die viel schlimmere eines allgemeinen Atomkrieges infolge der Moeglichkeit des Versagens der Abschreckungspolitik bereits laufend besteht. 1229.) Es gibt nichts Wichtigeres, als laufend darueber nachzudenken, wie alle Personen und Institutionen, die der Menschheit ein solches Schisksal bereiten koennen, entmachtet werden koennen, und entsprechend zu handeln. 10/3) Tyrannenbeseitigung 1230.) Die diktatorischen Machthaber sollten sich schon vor Beginn der Revolution nicht mehr sicher fuehlen duerfen. Bei der Propagierung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen ist also besonders das Recht und die Pflicht jedes Vernunftwesens zu betonen, Tyrannen unschaedlich zu machen. (Punkt 62 der neuen Menschenrechtserklaerung.) 1231.) Andererseits sollte man ihnen, wenn sie vor ihren Mitbewerbern um die Macht fluechten wollen oder muessen, obwohl sie a nicht, als Vernunftwesen anzusehen sind, das Asylrecht im Westen einraeumen, schon allein um das Misstrauen zwischen ihnen zu vertiefen. 10/1) Aufforderung an die unterdrueckte Bevoelkerung, sich vom Diktator militaerisch ausbilden zu lassen 1232.) Die Mitglieder z.B., der Arbeiterwehren und alle, die ihnen bisher noch nicht beigetreten sind, sollten vom Westen aus aufgefordert werden, sich von den Sowjets gut ausbilden zu lassen und jetzt schon insgeheim ihre Anfuehrer fuer den Ernstfall zu waehlen, Die Revolutionaere koennen nicht zu viele militaerische Kenntnisse besitzen. (Vergl. auch S. 169, Par. 2.) 11) Ratschlaege fuer die Taetigkeit von Widerstandsgruppen vor Beginn der Revolution 1233.) Die meisten der folgenden Ratschlaege entstammen dem Buch: Jan Valentin: "Tagebuch der Hoelle", Kiepenhauer Verlag, 1957: Jeder Widerstandskaempfer darf nur einen kleinen Kreis kennen. Bei der Aufnahme und Einweihung neuer Mitglieder muss man aeusserste Vorsicht walten lassen. 168 Keiner sollte schriftliches Material in seines Wohnung aufbewahren oder mit sich nehmen. Listen und Adressen sind auswendig zu lernen. Man sollte jedoch stets einige harmlose Briefe bei sich haben. Der Wohnsitz ist haeufig zu wechseln. Immer wiedr sind andere Decknamen zu verwenden. Wenn Koerpervisitationen zu befuerchten sind, sollten alle Waffen einer Begleiterin uebergeben werden. Alle Leute, die nach Personen ausserhalb ihres eigenen Widerstandskreises fragen, sind als verdaechtig anzusehen. Alle Beziehungen zu ehemaligen Freunden sind einzuschraenken und schliesslich ganz aufzugeben. Keine Liebesaffairen mit Aussenstehenden! Frauen und Geliebte von Verhafteten sind vollstaendig zu isolieren, da sie in erster Linie von der Polizei des Diktators ueberwacht werden. Alkoholische Getraenke sind strikt verboten. Aussehen und Auftreten sollten in der Regel so unauffaelig wie moeglich sein. Die Verschworenen sollten stets ohne Hast gehen. Sie sollten nicht zusammen gehen, sondern mit Abstand von einander. Sie sollten Zeichen vereinbaren wie z.B., "Stehen bleiben", wenn der Vordermann seine rechte Hand in die Tasche steckt, und: "Verschwinden", wenn er beide Haende in die Taschen steckt. Wichtige Mitglieder sollten bestaendig von wenigstens einem Mitglied gefolgt werden, als Sicherheitsmassnahme fuer die anderen, falls der Betreffende verhaftet wird. Wenn man eine Strasse entlang geht, sollte man sich moeglichst nahe an der Haeuserfront halten, damit man wenigstens von einer Seite etwas abgeschirmt ist und z.B. von einem im Wagen vorueberfahrenden Agenten nicht so leicht erkannt werden kann. Bevor man um eine Ecke geht oder in ein Haus eintritt, muss man sich ueberzeugen, dass man nicht beschattet wird. Ebenso sollte man die Spiegelwirkung von Schaufensterscheiben dafuer ausnutzen. Fuer alle Treffen und Zusammenkuenfte sind unverdaechtige Zeichen zu vereinbaren. Extreme Puenktlichkeit ist erforderlich. Man sollte nie laenger als eine Minute warten. Wartende koennten die Aufmerksamkeit von Passanten oder unsichtbaren Beobachtern auf sich lenken. Alleinstehende Wachposten fallen auf. die sollten daher mit einem Maedchen der Gruppe ein Liebespaerchen vortaeuschen. Die notwendigen Besprechungen sollten moeglichst im Freien, an wenig belebten Orten durchgefuehrt werden. An belebten Orten kann man zwar oft leichter einer Verhaftung entgehen, andererseits aber kann man dort auch leichter, ohne dass man es selbst merkt, von der Staatspolizei beobachtet werden, Bevor man sich zu einem Treffpunkt begibt, sollte man einen zuverlaessigen Jungen vorausschicken, um festzustellen, ob der vereinbarte Ort frei von verdaechtigen Spaziergaengern ist. Geheime Versammlungen sollten moeglichst nicht mehrfach am gleichen Ort stattfinden. Ein Versammlungsgebaeude sollten die Teilnehmer einer geheimen Versammlung nicht zur gleichen Zeit und nicht durch den gleichen Eingang betreten und verlassen. Es sollten stets mehrere Ausgaenge vorhanden sein. Die erste Minute eines geheimen Zusammenseins sollten die im Untergrund Taetigen stets benutzen, um zu vereinbaren, welche Angaben im Falls einer ploetzlichenVerhaftung gemacht werden sollten. Man sollte niemals Mitkaempfer in Gegenwart von Fremden ansprechen. Wenn nicht schon vorher ein Zusammentreffen vereinbart war, sollte man durch nichts zu erkennen geben, dass man sich kennt. Man sollte die Aufmerksamkeit von Nachbarn nicht dadurch erregen, dass man bis spaet in die Nacht hinein Licht brennt, die Schreibmaschine benutzt oder im Sommer Papiere verbrennt. Ueberfluessige und gefaehrliche Pagiere sollte man besser vergraben. Wenn man andere Widerstandskaempfer aufsuchen will, sollte man seine Wohnung erst dann verlassen, wenn man die Strasse und alle in der Naehe liegenden Fenster nach Beobachtern abgesucht hat. Man sollte mit Gesinnungsfreunden, die man als Besucher erwartet, Zeichen vereinbaren. Ein Blumentopf auf dem Fenster koennte z.B. bedeuten: Alles ist in Ordnung. Du kannst hereinkommen. Ein unordentlich vorgezogener Vorhang koennte eine Warnung sein: Vorsicht! Gefahr! 169 Wenn Propagandamaterial in groesserem Umfang hergestellt werden soll, dann sollte jeder Arbeitsgang der Herstellung an eine anderen Ort durchgefuehrt werden. Ein Ort fuer die Fertigung des druckfertigen Manuskriptes, einer fuer die Schreibmaschine, einer fuer die Druck- oder Vervielfaeltigungsmaschine, einer fuer die Ablage von Drucksachen. Die Mitarbeiter der verschiedenen Stellen sollten moeglichst wenig, voneinander wissen. Fuer je zwei Stellen ist ein besonderer Kurierdienst einzurichten. Beim Papierankauf muss man. besonders vorsichtig sein. Viele Papierhaendler arbeiten mit der Polizei zusammen. Die kostenlose militaerische Ausbildung, die der Diktator den Freiwilligen der Betriebs- und Arbeiterkampfgruppen gibt, sollten die Revolutionaere unbedingt benutzen. Mehr koennen sie doch wirklich nicht von einem Diktator verlangen, als dass er sie militaerisch ausbildet und bewaffnet. Merkwuerdigerweise aber halten sich z.B. in Ostdeutschland gerade die Gegner der Sowjets von den Betriebskampfgruppen etc. fern. Bei der Verteilung von Flugzetteln in mehrstoeckigen Haeusern sollte man oben beginnen. In oeffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verringert man die Gefahr einer Verteilung illegaler Flugzettel, indem man sie an verschiedenen Stellen den Nebenstehenden in groesseren Stapeln in die Hand drueckt und dann rasch weitergeht. Die Erfahrung zeigt, lass fast jeder, der einen derartigen Stapel von Flugzetteln erhaelt, ihn rasch weiter aufteilt und weitergibt und nur ein Exemplar fuer sich behaelt. Wer wiederholt aus Leichtsinn gegen die von der Gruppe vereinbanten Sicherheitsregeln verstoesst, ist auszzuschliessen. Mitkaempfer, die auffaellige koerperliche Merkmale besitzen, z.B., rote Haare, einen amputierten Arm etc, sind nicht als Wachposten zu verwenden. Durch Ankleben eines Stueckchens Pappe unter dem Absatz kann man seine Gangart wesentlich veraendern. An der Gangart aber kann man die meisten Menschen schon von weitem erkennen. 12.) Aufgaben der Widerstandsgruppen vot Begin der Revolution 1234.) 1.) Klaerung aller noch vorhandenen Zweifelsfragen ueber das vom Westen aus verbreitete Revolutionsprogramm. 2.) Einschmuggeln und Verbreiten von Propagandaliteratur. 3.) Bestimmung der kuenftigen Fuehrer und Unterfuehrer des Aufstandes. 4.) Ausbildung von Geschaeftsleitern fuer Ladengemeinschaftsbanken und Emissionsstellen der revolutionaeren Milizarmee. 5.) Feststellung, wo Lebensmittel-, Alkohol- und Waffenvorraete, insbesondere aber, wo Atomwaffen lagern. 6.) Festsetzung des Tages des Beginns der Revolution bzw. Wahl derjenigen, die das Zeichen dafuer geben sollen, sobald genuegend viele Soldaten und Buerger das Revolutionsprogramm kennen und billigen. 7.) Studium der Sprachen aller Soldaten, die moeglicherweise gegen die Revolutionaere eingesetzt wuerden. 13.) Offenes Wort an die Sowjetregierung, die Regierung Rot-Chinas und alle anderen diktatorischen Regierungen 1235.) Wenn Eure Staaten so demokratisch sind, wie Ihr vorgebt, und wenn nicht nur scheinbar 99% Eurer Waehler fuer Euch stimmen, dann braucht Ihr eine Revolution nicht zu fuerchten und koennt dieses Buch ignorieren. Unvermeidlich aber werdet Ihr Eure wahre Position und Gesinnung offenbaren, wenn Ihr behauptet, diese Abhandlung schuere den Voelkerhass und hetze zur Revolution und Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Voelker auf. Bedenkt ferner, dass jeder Versuch, diese Ideen zu unterdruecken, nur zu ihrer weiteren Propapagierung fuehren wird. Ideen, einmal geaeussert, lassen sich nicht mehr umbringen. 170 Zweiter Teil 6. Buch 1236.) Schaffung yon Milizen zum Schutze der Menschenrechte und zur Herbeifuehrung des Weltfriedens 1237.) "Um hier ein richtiges Urteil zu faellen, muss man wohl untersuchen, ob, die Neuerer auf eigenen Fuessen stehen, oder von anderen abhaengen; ob sie mithin ihr Unternehmen mittels guter Worte oder durch Gewalt durchsetzen koennen. Im ersten Falle geht es ihnen stets schlecht und sie gelangen zu nichts. Wenn sie aber auf eigenen Fuessen stehen und durch eigene Kraft mit Gewalt durchsetzen koennen, so misslingt es selten. Daher haben alle bewaffneten Propheten den Sieg davongetragen; die unbewaffneten aber sind zu Grunde gegangen." - Macchiavelli: Buch vom Fuersten. 1238.) "Der Friede bedarf keiner Propaganda fuer einen, der den Krieg erlebt hat. Aber die richtige Technik, um sich der Kriegspolitik der Regierungen zu entziehen, die bedarf einer Darlegung. Eine Milize organisiert nach dem Prinzip einer autonomen Rechtsgemeinschaft, gehoert - neben vielem anderen - ganz offenbar zur Technik. Die ganze fruehere, pazifistische Bewegung hat das nicht gewusset." - T. Gliederung 1239 - 1247.) Abschnitt 1: Ist die Miliz eine rechtmaessige Einrichtung? 1248 - 1258.) Abschnitt 2: Ist die Miliz zum Schutze der Menschenrechte notwendig? 1259 - 1268.) Abschnitt 3: Ueber den Einwand das Waffenmonopol duerfe nicht aufgehoben werden 1269 - 1363.) Abschnitt 4: Allgemeine Zielsetzung und einzelne Aufgaben der Miliz 1269 - 1285.) Kap. 1: Durchsetzung und Schutz der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen 1286 - 1287.) Kap. 2: Bekaempfung und Entwaffnung menschenrechtsfeindlicher Organisationen 1288 - 1296.) Kap. 3: Einige Beispiele fuer Rechte, die zu schützen Aufgabe der Miliz sein wird 1297 - 1301.) Kap. 4: Beseitigung der Atomkriegsgefahr 1302 - 1305.) Kap. 5: Beseitigung der Kriegsgefahr ueberhaupt 1306 - 1339.) Kap. 6: Aufgaben der internationalen Miliz 1306 - 1314.) a) Unterstuetzung der Bemuehungen der UNO 1315 - 1321.) b) Reform der UNO 1322 - 1329.) c) Beseitigung diktatorischer Regierungen 1330 - 1339.) d) Feststellung, wer als Angreifer anzusehen ist 1340 - 1343.) Kap. 7: Abschaffung der stehenden Heere 1344 - 1363.) Kap. 8: Entscheidung ueber Krieg und Frieden 1364 - 1514.) Abschnitt 5: Aufbau und Organisation der Miliz 1364 - 1367.) Kap.1: Lokale Organisation 1368.) Kap.2: Freiwillige Mitgliedschaft 1369 - 1377.) Kap.3: Vereidigung auf die Menschenrechte 1378 - 1381.) Kap.4: Autonomie der Miliz 1382 - 1387.) Kap.5: Art der Bewaffnung 1388 - 1409.) Kap.6: Allgemeine Rechte der Mitglieder der Miliz 1388.) a) Einleitung 1389 - 1393.) b) Rede- und Pressefreitheit 1394 - 1397.) c) Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 1398.) d) Petitionsrecht 1399 - 1405.) e) Informationsfreiheit 1406.) f) Geheimhaltungsrecht und Geheimhaltungspflicht 1407.) g) Individuelle Verantwortlichkeit 1408.) h) Prinzip der Freiwilligkeit 1409.) i) Welche Rechte werden durch die Widerstandspflicht und die Geheimhaltungspflicht beschraenkt? 1410 - 1428.) Kap.7: Der sich aus dem Widerstandsrecht und der Widerstandspflicht ergebende militaerische Gehorsam und seine Grenzen 1428 - 1440.) Kap.8: Wahl der Milizoffiziere 1441 - 1453.) Kap.9: Absetzung der Milizoffiziere in bestimmten Faellen durch die Untergebenen 1454 - 1457.) Kap.10: Sind Berufssoldaten notwendig ? 1458 - 1462.) Kap.11: Der Oberbefehlshaber 1463 - 1467.) Kap.12: Mobilisierung der Miliz: "On-the-Minute-Man" System 1468.) Kap.13: Oeffentlichkeit der Ziele, Beratungen und Handlungen der Miliz 1469.) Kap.14: Keine Soldzahlung 1470 - 1473.) Kap.15: Aufbringung der Unkosten in Friedenszeiten 1474 - 1481.) Kap.16: Ausbildung und Uebungen 4482 - 1493.) Kap.17: Mitgliedschaft 1482 - 1487.) a) Aufnahme 1488 - 1491.) b) Altersgrenze 1492.) c) Austrittsrecht 1493.) d) Ausschluss 1494 - 1501.) Kap. 18: Altersaufbau der einzelnen Abteilungen 1502.) Kap. 19: Militaerstrafgesetzbuch der Miliz 1503 - 1505.) Kap. 20: Gerichtsbarkeit 1506 - 1508.) Kap. 21: Versicherung der Mitglieder der Miliz 1509 - 1513.) Kap. 22: Befoerderungssystem 1514.) Kap. 23: Keine Klassenunterschiede zwischen Offizieren und Soldaten 1515 - 1516.) Abschnitt 6: Kann die Miliz den Menschenrechten gefaehrlich werden? 1517 - 1518.) Abschnitt 7: Wie soll die Miliz in den freiheitlich demokratischen Staaten geschaffen werden? 1519 - 1522.) Abschnitt 8: Verhaeltnis der neu gegruendeten Milizen zur Armee der alten Art 1523 - 1530.) Abschnitt 9: Internationale statt nationale Organisation der Miliz 1531 - 1537.)Abschnitt 10: Die Armee Cromwells: Ein geschichtliches Beispiel fuer die hier geplante Miliz 1538 - 1814.)Abschnitt 41: Methoden und Grundsaetze der Kriegfuehrung der Miliz. 1538 - 1539.) Kap. 1: Einleitung: Weshalb muessen sich auch Pazifisten bewaffnen, militaerisch organisieren und auf eine Kriegfuehrung vorbereiten? 1540 - 1541.) Kap. 2: Allgemeines Prinzip der Kriegfuehrung der Miliz 172 1541 - 1572.) Kap. 3: Welche Handlungen hat eine kaempfende Miliztruppe zu unterlassen? 1542.) a) Einleitung. 1543.) b) Behandlung aller Soldatem, Offiziere und anderen Untertanen des feindlichen Diktators als Feinde 1544 - 1546.) c) Bombardierung der Zivilbevoelkerung und der vorwiegend zivilen Zwecken dienenden Bauwerke 1547 - 1549.) d) Gefangennahme und Haftbarmachung von Geiseln 1550.) e) Blockademassnahmen 1551 - 1554.) f) Rechtswidriges Verhalten bei Belagerungen 1555.) g) Verwendung von Massenvernichtungswaffen 1556 - 1559.) h) Beschlagnahmung auslaendischer Kapitalanlagen 1560.) i) Pluenderung, Requisition oder Bezahlung mit minderwertigen Zahlungsmitteln 1561.) j) Grausamkeiten, Vergewaltigungen und Brandstiftungen 1562 - 1569.) k) Rueckzug unter Zuruecklassung "verbrannter Erde" 1570.) l) Sabotageakte 1571.) m) Feldgendarmerie 1572.) n) Passierscheinzwang in den besetzten Gebieten 1573 - 1809.) Kap. 4: Kampfmethoden der Miliz: Eine Art militaerisches Jiu-Jitsu 1574.) a) Einleitung 1575 - 1579.) b) Veranlassung von Militaeraufstaenden und Revolutionen gegen den feindlichen Diktator 1580 - 1620.) c) Aufforderung zum Ueberlaufen, gerichtet an die Soldaten und zivilen Untertanen des Diktators 1621.) d) Besondere Verhandlungen mit feindlichen Offizieren, um auch deren Mitwirkung zu sichern 1622 - 1630.) e) Separatfriedensschluesse mit ganzen "feindlichen" Truppenteilen 1631 - 1638.) f) Gruendung einer Gegenregierung und Abschluss eines Buendnisses mit ihr. (Mit so vielen Gegenregierungen als sie fuer sich wuenschen! - J.Z., 25.3.02.) 1639 - 1645.) g) Einzelheiten ueber die Behandlung von Ueberlaeufern und kriegsgefangenen Zwangsrekrutierten 1646 - 1655.) h) Arbeits- und Wohnraumbeschaffung fuer Ueberlaeufer 1656.) i) Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Ueberlaeufern 1657.) j) Sprachunterricht in allen Sprachen der diktatorisch regierten Laender 1658 - 1662.) k) Lebensmittelversorgung statt Bombenabwuerfe 1663 - 1685.) l) Verkuendung rechtmaessiger Kriegsziele 1686 - 1698.) m) Einseitige Friedenserklaerung 1699 - 1700.) n) Rechtzeitige Bekanntmachung des Programms der Miliz 1701 - 1727.) o) Tyrannenbrseitigung 1728 - 1749.) p) Einhaltung alles auf den Menschenrechten beruhenden Voelker- und Kriegsrechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung 1750 - 1755.) q) Was sollte in der Regel an Stelle der Festnahme von Geiseln geschehen? 1756 - 1761.) r) Bekaempfung national gesinnter Terroristen 1762 - 1769.) s) Behandlung von Kriegsgefangenen im alten Sinne 1770 - 1786.) t) Inwieweit wird die Miliz Zerstoerungen als Kampfmittel gebrauchen ? 1787 - 1797.) u) Massnahmen zur Verhuetung von Vergewaltigungen 1798 - 1809.) v) Oeffentliche Aufrufe als Kampfmittel 1810 - 1814.) Kap. 5: Einige Bemerkungen ueber die Finanzierung der Kriegfuehrung 173 Zweiter Teil Wie koennen die in den Buechern 1 - 4 besprochenen Reformen durchgesetzt werden? 6. Buch Schaffung von Milizen zum Schutze der Menschenrechte und zur Herbeifuehrung des Weltfriedens 1) Ist die Miliz eine rechtmaessige Einrichtung? 1239.) Zum Widerstandsrecht gehoert offenbar das Recht, Waffen zu besitzen und mit sich zu fuehren, die nicht schon ihrer Natur nach menschenrechtswidrig sind, und sich ihrer noetigenfalls zum Schutze der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen zu bedienen, sowie das Recht, sich zur Ausuebung eines bewaffneten Widerstandes militaerisch zu organisieren und sich regelmaessig im Waffengebrauch zu ueben. 1240.) Die Miliz wird das regulaere Organ fuer die Ausuebung des Widerstandsrechtes sein. Der Widerstand muss offensichtlich organisiert werden, wenn er nicht in wertlose Racheakte Einzelner ausarten soll. Mit anderen Worten: "Jeder seiner Rechte als Mensch und Buerger bewusste Mensch darf diese Rechte verteidigen und wahren. Da eine wirksame Verteidigung ohne Bewaffnung und militaerische Organisation nicht moeglich ist, so gehoert die Miliz zu den Bedingungen der Durchsetzung der Menschenrechte. - T. 1241.) "'Die Miliz ist die logische Weiterentwicklung des Wahlrechtes. Als die Arbeiter zu Beginn der sozialistischen Bewegung das Wahlrecht forderten, da nahmen sie als selbstverstaendlieh an, dass die herrschenden Klassen, die Buerokratie und alle anderen an der Verhinderung einer Reform (vielleicht aus religioesen Beweggruenden) interessierten Gruppen das Ergebnis einer Wahl widerstandslos hinnehmen wuerden, dass die Regierungspolizei nach einem fuer die Arbeiter guenstigen Ausfall einer Wahl selbstverstaendlich ihr Verhalten dem Ausfall der Wahl gemaesd einrichten werde - kurz, dass der moralische Einfluss eines Wahlergebnisses unwiderstehlich sein werde. Mehr als hundert Jahre bitterer Erfahrung haben dann die Arbeiter darueber belehrt, dass die Wirklichkeit von dieser Erwartung betraechtlich abweicht. 1242.) "Dabei vervollkommnen sich die Methoden der Herrschenden, um einem unbequemen Wahlergebnis auszuweichen, bestaendig. Vor 100 Jahren aenderten die Herrschenden die Verfassung, oefters nach blutigen Kaempfen (Spanien, Portugal, Frankreich unter Napoleon III, Deutschland nach 1848). 1243.) "Heute wird geschickter verfahren. Die Regierungschickt das Parlament nach Hause und beruft es nicht wieder ein. Gleichzeitig verkuendet die Regierung irgendeinen Notstand, behauptet, dass dieser Notstand nur diktatorisch zu bewaeltigen sei, und wenn sie keinen Notstand vorfindet. so verkuendet sie wenigstens die Gefahr eines Notstandes. Den Arbeitern werden scheinbar wichtige Konzessionen gemacht wie z.B., unter Bruening (Kampf gegen "Doppelverdiener" und aehnlicher Unsinn). Dann regiert die Buerokratie unbeschraenkter als unter dem absoluten Koenigtum; durch Erlass von despotischen, aber dem Arbeiter unverstaendlichen Gesetzen (Devisenvorschriften, Erklaerung des Regierungspapiergeldes zum allein anzuwendenden Wertmass und dergleichen) macht sie die in der Wahl siegreich gewesenen Klassen politisch und wirtschaftlich wehrlos und zwar ohne dass diese Klassen es recht gewahr werden. 1244. "Die Geschichtsschreibung unserer Zeit stellt diese Ereignisse noch nicht im rechten Licht dar; sie fasst sie als einzelne, sozusagen zufaellige, untereinander nicht zusammenhaengende Vorkommnisse auf, die vielleicht nicht eingetreten waeren, wenn die betreffenden Personen andere gewesen waeren. Die Geschichtsschreibung verkennt, dass es sich um unvermeidliche, aus dem System notwendig entspringende Vorgaenge handelte, bzw. aus den Fehlern des Systems. Ein Grundfehler des Systems war die Voraussetzung, dass die Verfolgung eines Wahlsieges ohne eine unmittelbar dahinter stehende bewaffnete Macht moeglich sei. Anders ausgedrueckt: Der unbewaffnete Waehler ist fuer die bewaffneten Herrschenden hoechstens eine komische Figur. (Vergl. die Geschichte der politischen Karikatur der letzten 100 Jahre.) 174 1245.) "Tatsaechlich haben auch die aelteren, sozialistischen Programme diesen Tatbestand nicht ganz verkannt, sie forderten die 'Volkswehr an Stelle von stehenden Heeren', ohne allerdings anzugeben, wie sie sich die Volkswehr vorstellen. Die Forderung einer bewaffneten Waehlerschaft ist also unabweislich." - T. 1246.) Die demokratischen Staaten setzen sich oft so weit ueber den Willen ihrer unbewaffneten Buerger hinweg, dass sie vielfach als Grundsaetze in ihre Verfassungen aufnahmen, dass a) Volksvertreter an Auftraege und Weisungen der Waehler nicht gebunden sind, b) Volksvertreter und Beamte von den Waehlern vor Ablauf der Wahlperiode nicht wieder abgesetzt werden koennen, und dass c) Volksentscheide nicht zulaessig seien. (Insbesondere nicht ueber Steuern! -J.Z., 25.3.02.) 1247.) Welche Rechte gewinnt ein Volk, ja ein Einzelner, wenn eine Regierung sich gegenueber einer feindlichen Bedrohung passiv verhaelt, d.h., aus irgendwelchen Ursachen (z.B., Unfaehigkeit oder Beschraenktheit der Regenten) nicht diejenigen Abwehrmittel gebraucht, die ihr in Wirklichkeit zur Verfuegung stehen? Das Volk und jeder Einzelne haben in solcher Lage das Recht, zur Selbsthilfe zu schreiten, d.h. Milizen zum Schutze der Menschenrechte zu bilden bzw., ihnen beizutreten. Es muss sich um Milizen handeln, die auf die Menschenrechte vereidigt und entsprechend den Menschenrechten organisiert sind, die unter Beachtung der Menschenrechte kaempfen und dabei nur Waffen gebrauchen, die nicht menschenrechtswidrig sind. 2.) Ist die Miliz: zum Schutze der Menschenrechte notwendig? 1248.) "Die Rechte des Menschen und Buergers erregten erst im 18. Jahrhundert die allgemeine Aufmerksamkeit. Als die Aufmerksamkeit erst einmal erweckt war, da entstand dann sofort die Frage: Ja - wie schuetzt man diese Rechte und wie stellt man sie wieder her, wenn sie unterdrueckt wurden? Die Antwort auf diese Frage lautete dem Sinne nach: Gewiss werden die Menschenrechte nicht nur durch den Wunsch der Menschen aufrechterhalten, und, wenn sie unterdrueckt wurden, so wird ganz gewiss freundliches Zureden nicht genuegen, um sie wieder herzustellen. Also: Eine bewaffnete Macht, dirigiert durch so viel Vernunft und sonstige Intelligenz, wie so gebrechliche Weseng wie die Menschen es sind, aufbringen koennen, ist notwendig." - T. 1249.) Die Armee schuetzt nur die Grenzen, gleichgueltig, inwieweit die Menschenrechte innerhalb der Grenzen unterdrueckt werden und ob der aeussere Feind Freiheit oder Unterdrueckung bringen wuerde. Kaum ein Soldat weiss genau, wofuer oder wogegen er kaempft. 1250.) Die Polizei hat von der Regierung andere Aufgaben zugewiesen erhalten, als die Menschenrechte zu schuetzen. Sie schuetzt das, was sie unter Ruhe und Ordnung versteht, und unterdrueckt dabei oft selbst die Menschenrechte. Am ruhigeten und ordentlichsten, nach Auffassung der Polizei, geht es in Polizeistaaten zu. 1251.) Es fehlt also eine dritte bewaffnete Macht zum Schutze der Menschenrechte. Sobald diese besteht und ihre Aufgabe ueberall ausreichend erfuellt, sind die Armeen der heutigen Art ueberfluessig geworden und koennen aufgeloest werden. Die bisherigen Polizeiorganisationen aber werden durch die Organisationen der oben unter 388-391 beschriebenen Art ersetzt werden. 1252.) Gegen diejenigen, die die Menschenrechte am haeufigsten verletzen, hilft kein geringeres Mittel. Es sind dies: a) radikale Parteien und Gewerkschaften, b) Diktatoren und c) Gesetzgeber, Behoerden, Polizei und Gerichte in demokratischen Staaten, die nach dem Mehrheitsprinzip und nicht entsprechend den Menschenrechten herrschen und urteilen. Diese Organisationen sind so maechtig, dass man die Menschenrechte gegen deren Willen nur mit Hilfe einer grossen und gut organisierten bewaffneten Buergerschaft schuetzen kann. 175 1253.) Ueberhaupt koennen unwissende Einzelne und Gruppen, die die Menschenrechte nicht kennen oder achten, nur durch Gewaltanwendung verhindert werden, unsinnig und rechtswidrig zu handeln. Da die Miliz nicht nur kaempfen, sondern auch Aufklaerungsarbeit in Bezug auf die Menschenrechte leisten wird, wird diese Gruppe allmaehlich immer kleiner werden. 1254.) Wie noetig die Bewaffnung und militaerische Organisation zum Schutze der Menschenrechte ist, ergibt sich indirekt aus den hohen Strafen, die z.B. in der Sowjetunion auf privaten Waffenbesitz stehen. Kein Diktator wird bewaffnete Organisationen zulassen, die nicht regierungstreu sind. Ohne die Bildung von Milizen hat aber eine Revolution gegen einen Diktator kaum Aussicht auf Erfolg. 1255.) Der Artikel 13 der Verfassung Virginias lautet: "Eine gut geschulte Miliz, aus dem Volke hervorgegangen und in den Waffen geuebt, ist der eigentliche, natuerliche und sichere Schutz eines freien Staates." Ebenso bestimmt der Artikel II der Zusatzartikel zur Verfassung. der USA. : "Da eine wohlgeordnete Buergerwehr zur Sicherung eines freien Staates notwendig ist, soll das Recht des Volkesg Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht gekuerzt werden." 1256.) Robert Owen bemerkte kurz vor seinem Tode, dass ohne eine Miliz die Sozialreform weder durchzufuehren noch ihre Ergebnisse zu erhalten seien. (Ich habe bisher vergeblich nach dieser Stelle gesucht. - J.Z., 25.3.02.) 1257 "Alle bewaffneten Propheten haben gesiegt", stellte Macchiavelli fest. "Der Bolschewismus ist eine neue Religion, Oft wurde diese Religion mit dem Islam verglichen. Gewiss ist dass Lenin, Trotzki, etc., die bewaffneten Propheten der neuen Religion waren. Auch heute noch hat diese Religion ihre bewaffneten Propheten. 1258.) "Aber auch die Menschenrechte leiten eine neue Religion ein. Wer eine Miliz zur Durchsetzung der Menschenrechte organisiert, der wird der bewaffnete Prophet dieser neuen Religion sein." - T. 3) Ueber den Einwand: Das Waffenmonopol duerfe nicht aufgehoben werden 1259.) Man koenne nicht jedermann Waffen anvertrauen. Ein Kampf aller gegen alle wuerde daraus entstehen. Deshalb muesse das Waffenmonopol der Polizei und der Armee aufrechterhalten werden. 1260.) Eine Art von Kampf verhindert das gegenwaertige Waffenmonopol allerdings, naemlich den Kampf von unterdrueckten Buergern gegen ihren Diktator. Von Diktatoren bzw. Eroberern unterjochte Voelker wurden fast stets entwaffnet, um die vielen Unbewaffneten durch wenige, dem Alleinherrscher ergebene Truppen, beherrschen zu koennen. 1261.) Sowie das Volk den Herrschenden physisch ueberlegen ist, wankt die Herrschaft. Das wissen die Herrschenden besser als das Volk selbst. Ein demokratischer Staat dagegen hat die bewaffneten Buerger nicht zu fuerchten, sondern kann sich im Gegenteil sehr wohl auf sie stuetzen. 1262.) Wenn ohne Waffen nicht jeder gegen jeden mit Steinen, Knueppeln oder Faeusten kaempft, so wird das auch nicht geschehen, wenn die Mitglieder der Miliz legal Waffen tragen duerfen., Als jeder Mann noch ein Schwert oder einen Dolch trug, gab es relativ wenige "gegenseitige Ueberfaelle". Duelle geschahen aus besonderen Motiven heraus. 1263.) Wuerden die Polizei und das stehende Heer ausreichen, um radikale Parteien und benachbarte Diktatoren in Schach zu halten? Die bewaffneten Anhaenger der Nazis und der Sowjets kamen zur Macht den Bemuehungen der Polizei zum Trotz. Diktatoren konnten und haben sich meist nur durch militaerische Erfolge laengere Zeit gehalten. Ferner sind Polizeistaaten und die blosse Existenz zweier, einander an einer Grenze sprungbereit gegenueberliegender Heere oft genug Ursache zu Kriegen gewesen. 1264.) Das Waffenmonopol der Pplizei und der Armee muss schon deshalb aufgehoben werden, weil es zu haeufig missbraucht wurde. Ist es erst einmal gebrochen, durch Schaffung einer Miliz zum Schutze der Menschenrechte, dann kann die kuenftige Polizeimach ihre Waffen nicht mehr unrechtmaessig einsetzen. 176 1265.) Ein haeufig gebrauchter Einwand zugunsten des Waffenmonopols ist, dass sich bei dessen Aufhebung Kriminelle ohne Schwierigkeiten mit Waffen versehen koennten. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich auch heute schon ein grosser Teil aller Gewaltverbrecher, selbst in der Sowjetunion, Waffen verschaffen kann. Die gesetzestreuen Buerger sind diesen Verbrechern unbewaffnet und daher wehrlos ausgeliefert. Die Polizei pflegt in der Regel erst dann einzutreffen, wenn ein Verbrechen bereits begangen ist. 1266.) Nicht uebersehen werden sollte, zu wessen Gunsten die Aufhebung des Waffenmonopols geschehen wird. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob z.B., 100 Maenner bewaffnet zu einer friedlichen, demokratischen Versammlung gehen, um diese Versammlung zu sprengen oder ob 100 andere Maenner bewaffnet dorthin gehen, um jede Stoerung der Versammlungs- und Redefreiheit zu verhindern. 1267.) Mit der Miliz wird das Waffenmonopol nicht vollstaendig aufgehoben. Die Miliz wird nur oder ueberwiegend aus Vernunftwesen im Sinne der neuen Menschenrechtserklaerung bestehen, und nur Vernunftwesen besitzen das Recht auf Waffenbesitz. Die Miliz wird alle entwaffnen, die die Menschenrechte nicht respektieren. (Vergl. 1286 &1287.) 1268. Zwei Verse aus "Aux armes citoyens!" von Georg Herwegh,1866: "Nur ein Volk in Waffen "Waffen, Waffen,Waffen Sprichy ein gueltig Wort, In des Volkes Faust, Kann ein Deutschland schaffen Dass es allen Pfaffen, Ohne Brudermord. Allen Junkern graust!" 4) Allgemeine Zielsetzung und einzelne Aufgaben der Miliz 4/1) Durchsetzung und Schutz der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen 1269.) "Die Aufgabe der Miliz ist es, die allgemeinen Rechte des Menschen und Buergers ueberall da durchzusetzen, wo sie unterrdrueckt sind, und sie zu schuetzen, wo sie gefaehrdet sind. 1270.) "Diese Aufgabe obliegt der Miliz in jedem Orte, an dem sie konstituiert ist. Oertliche Milizen duerfen daher nicht warten, bis etwa die Miliz des ganzen Landes ihrer Meinung ist; sie greifen durch, wo sich Unterdrueckung zeigt oder droht. Dabei kann es geschehen, dass in einem kleinen Dorf ein wichtiger Fortschritt erzielt wird, auf dessen Moegliehkeit die Milizen anderer Orte noch nicht gekommen waren. Beispiel: In dem Dorf wohnt die Witwe eines SS-Fuehrers, der durch Morde, Folterunrgen und andere Abscheulichkeiten zu einem hoch bezahlten Posten gekommen ist. Die zustaendige Behoerde erkennt der Witwe eine Rente auf Grund des Beamtengesetzes zu. Die Miliz des Dorfes beschliest aber, dass Auszahlungen an solche Witwen von keiner Behoerde des Dorfes vorgenommen werden duerfen, und erklaert grundsaetzlich, dass Angriffe auf die allgemeinen Menschenrechte und Verletzungen dieser Rechte unmoeglich einen Anspruch auf die gleichen Belohnungen gewaehren koennen wie ein ehrlicher Dienst eines wirklichen Beamten. 1271.) "Vorauszusehen ist, dass manche Juristen eine solche Haltung der Miliz als eine Beeintraechtigung der Rechtseinheit des Landes auffassen werden. Gleichzeitig werden die Juristen erklaeren, dass diese Rechtseinheit (die den Juristen manche Ausgaben fuer Literatur erspart) ein hohes Gut sei, um dessenwillen man allerlei Nachteile in Kauf nehmen muesse. Die oertliche Miliz wird darauf erwidern, dass die fruehere Meinung, die Untertanen eines Landes seien ein Amboss unter einem Hammer und christliche Ambosse muessen geduldig sein, als veraltet angesehen werden muss. Sozialer und politischer Fortschritt koennen sehr wohl in einem Dorf beginnen." - T. 1272.) Jede lokale Milizorganisation ist in erster Linie zum Schutze der Menschenrechte in ihrem eigenen Bezirk bestimmt. Nur in Kriegs- und Revolutionszeiten wird ein Teil ihrer Mitglieder als Soldaten einer Milizfoederation oder der internationalen Milizorganisation ihren eigenen Bezirk oft oder fuer laengere Zeit verlassen. Da die Milizsoldaten aber selbst ueber Krieg und Frieden entscheiden, werden sie auch dies freiwillig tun. 177 1273.) Die Miliz wird niemals jemandem die Befugnis zuerkennen, sie fuer irgendwelche Zwecke gegen den Willen ihrer Mitglieder an beliebigen Orten einzusetzen. Jede Milizorganisation wird aber auch in Friedenszeiten bereit sein, benachbarten Buergerwehren zu helfen, die Menschenrechte zu schuetzen. (Ulrich von Beckerath bemerkte oft, dem Sinne nach, das das groesste Uebel nicht sei dass gekaempft werde, sondern fuer was oder fuer wen gekaempft wurde. Man muesse unterscheiden, zwischen Kaempfern die nur fuer ihre Menschenrechte kaempften und solchen, die fuer die Interessen anderer und gegen die Menschenrechte kaempften. Natuerlich, wenn es keine aktiven und gefaehrlichen Gegner der Menschenrechte gaebe, ein wuenschenswerter aber nicht wirklicher Zustand, dann waere ein Kampf fuer die Menschenrechte, durch die, die sie anerkennen und die sie schuetzen oder verwirklichen wollen, ganz ueberfluessig. - J.Z., 12.4.02.) 1274.) Einzelnen Mitgliedern steht es frei, ihre Dienste als Milizsoldaten freiwillig den Milizen anderer Gebiete anzubieten. 1275.) Die lokalen Milizen werden ihnen bekanntgewordene Verletzungen der Menschenrechte, die ausserhalb ihres Bezirkes stattfanden, ihren Mitgliedern bekanntgeben und es ihnen anheimstellen, freiwillig den von der Verletzung Betroffenen zur Hilfe zu eilen. 1276.) Bei groesseren Rechtsbruechen muss natuerlich die ganze Miliz des Ortes, Landes oder Kontinents oder gar die Internationale Miliz mobilisieren. 1277.) Die Miliz wird die Menschenrechte schuetzen und nicht die politischen Rechte der Staatsbuerger oder der Mitglieder von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinsahaften aus Freiwilligen gegenueber ihrer obersten Leitung. 1278.) Die Miliz wird die Menschenrechte da schuetzen, wo die Behoerden, Polizei und Armee sie nicht schuetzen koennen oder wollen. (Beispiel: Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel.) 1279.) Insbesondere wird sie die Buerger schuetzen vor der Anwendung menschenrechtswidriger Gesetze und Verordnungen und rechtswidrigen Handlungen der Polizei und Armee. 1280.) Die Verfassungsschutzaemter werden weitgehend ueberfluessig werden, denn der Verfassungeschutz wird dabei von den Buergern selbst uebernommen. 1281.) Die Miliz wird darauf hinwirkeng dass bereits in den Schulen die Allgemeinen Rechte des Menschen und Buergers gelehrt werden, und dass die Grundsaetze der Haager Landkriegsordnung allen Bewaffneten zugaengig gemacht werden. Jeder Miliz-Angehoerige wird ein Exemplar der Haager Vertraege erhalten. 1282.) Die Miliz wird eine Propaganda entfalten gegen alle Religionen und Weltanschauungen, welche Grausamkeiten und kollektive Verantwortung im Kriege billigen, dulden oder gar foerdern. Sie wird auslaendische Buerger einladen, damit sie sich von dem Bestehen einer solchen Propaganda ueberzeugen und davon zu Hause berichten koennen. 1283.) Wenn eine Regierung die Menschenrechte verteidigt, so wird die Miliz mit dieser Regierung ein Buendnis abschliessen, sich ihr aber nicht zur freien Verfuegung stellen, d.h., sich ihr nicht unterorddnen. 1284.) In der Praxis werden nicht nur Staatsregierungen, sondern manchmal auch ihre Aufgaben verkennende Leiter von autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaften die Menscherechte verletzen, zuerst durch Unterdrueckung der Versammlungsfreiheit, dann durch Unterdrueckung der freien Meinungsaeusserung und zuletzt durch Gewalttaten gegen Missliebige. Die Maechtigen der Welt moechten sich dann aber vor der neuen (eigentlich sehr alten) Macht hueten. 1285.) "Die demokratisch organisierte, also nicht unter dem Oberbefehl des Regenten stehende Miliz, ist die von Kant vermisste oberste Instanz, die sowohl ueber dem Staatsoberhaupt (dem Regenten) als ueber dem Volk steht, wobei unter 'Volk' die Gesamtheit der muendigen Buerger zu verstehen ist, einschliesslich der polizeiwidrig Dummen (z.B., der Rassefanatiker) und der Gleichgueltigen, der Saeufer und der Asozialen." - T. 4/2) Bekaempfung und Entwaffnung menschenrechtsfeindlicher Organisationen 1286.) Die Miliz wird bestrebt sein, alle Waffentraeger zu entwaffnen, die die Menschenrechte nicht anerkennen und die bedingungslos ihren Anfuehrern gehorchen. In Algerien eingesetzt, haette die Miliz sowohl die algerischen Rebellen als die franzoesischen Soldaten entwaffnen und in Schranken halten muessen. Im zweiten Weltkrieg haette eine Milizarmee sowohl gegen Hitler als gegen Stalin kaempfen muessen und alle, die nur gezwungen fuer die beiden Diktatoren kaempften, auffordern muessen, zur Milizarmee ueberzugehen und sich mit ihr zu verbuenden. 178 1287.) Die Miliz bekaempft alle militaristischen und imperialistischen Organisationen und leistet den demokratischen Behoerden in deren Unterdrueckung aktive Unterstuetzung. Als militaerisch und imperialistisch werden dabei angesehen Organisationen, die offen oder getarnt ein nazistisches, faschistisches, kommunistisches oder irgendein anderes Programm authoritaerer Art verfolgen. Dieses Merkmal soll auch dann gelten, wenn das Programm nur aus den Handlungen der Mitglieder erschlossen werden kann. Sobald erst einmal Milizen der hier beschriebenen Art ueberall eingerichtet sind, haben Umsturzversuche z.B., von nazistischen oder kommunistischen Minderheiten kaum noch Aussicht auf Erfolg. 4/3 ) Einige Beispiele fuer Rechte die zu schuetzen Aufgabe der Miliz sein wird 1288.) Die Miliz wird sich insbesondere zu bemuehen haben, die soziale, oekonomische und politische Toleranz zu schuetzen, d.h. das Austrittsrecht und das Recht, tolerante Experimente sozialer, oekonomischer und politischer Art durchzufuehren. Hierzu gehoert auch, dass sie die exterritorialen und autonomen Rechtsgeinschaften aus Freiwilligen vor Uebergriffen noch bestehender Staaten schuetzt. Die Miliz wird sich darueber klar sein, dass die freie Konkurrenz zwischen den heutigen Staaten und den laufend entstehenden exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften schliesslich zur Aufloesung der Staaten und ihrer Ersetzung durch exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften fuehren wird. 1289.) Die Miliz ist selbst schon eine solche Rechtsgemeinschaft, mindest wird niemand sie hindern koennen, es zu sein. Auch das heutige Militaer ist ja bereits ein "Staat im Staat", wenn auch im abfaelligen Sinne, d.h.. nicht auf der Grundlage der Menschenrechte. Ueber den Einfluss des Austrittsrechtes auf die Herbeifuehrung des Weltfriedens siehe 15 - 205. 1290.) Loesung des Fluechtlingsproblems: Da heute die Menschenrechte in vielen Laendern unterdrueckt werden und die Buergerwehr in diesen Laendern wahrscheinlich erst zuletzt gegruendet werden kann und da ein grosser Teil aller unterdrueckten Buerger bei jeder Gelegenheit fluechten wuerde, wenn er nur sicher wuesste, dass er in den freieren Laendern gute Aufnahme finden wuerde, wird die Buergerwehr organisatorisch Massnahmen treffen muessen, um Millionen von Fluechtlingen in wenigen Tagen auch in kleinen Laendern aufnehmen, unterbringen und beschaeftigen zu koennen. Sie wird fuer diesen Zweck u.a., grosse Mengen von Materialien fuer die Errichtung von heizbaren und wohnlichen Baracken vorraetig halten, Pionierabteilungen zur ihrer Errichtung ausbilden, alle den Wohnungsbau hemmenden Vorschriften, Insbesondere die angeblich den Mieter schuetzendem und die wertbestaendige Anlage von Kapitalien im Wohnungsbau hindernden Vorschriften, aufheben. Fuer die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung fuer Millionen von Fluechtlingen wird sie Arbeitsbeschaffungsbanken gruenden die, nach dem Prinzip der Emissionsfreiheit, mit Hilfe von Gutscheinen und Verrechnungsscheinen ohne Zwangskurs, die zahlreichen vorhandenen illiquiden Kapitalien, die aus sofort verwertbaren Konsumguetern bestehen, fuer die Arbeitsbeschaffung liquide machen. Um nach dem Einsetzen des Fluechtlingsstromes damit keine Zeit zu verlieren und um erst einmal die Arbeitslosigkeit zu beseitigen, die selbst in Zeiten einer Hoechstkonjunktur heute noch in allen Staaten besteht, wird sie diese Banken schon vor dem Einsetzen eines solchen Fluechtlingsstromes schaffen. 1291.) Die Miliz wird die neuen wirtschaftlichen Menschenrechte, z.B., die Emissionsfreiheit fuer zwangskursfreie, private Zahlungsmittel und die Freiheit des Wertmasses, anfangs oft schuetzen muessen, verstossen doch diese Rechte gegen so etwas wie eine monetaere Volksreligion, die sehr intolerant ist und in der die Stellung der hohen Priester von der Mehrzahl der Volkswirtschaftsprofessoren eingenommen wird. Der Schutz fuer die ersten Emissionsanstalten wird jedoch nur fuer kurze Zeit erforderlich sein, weil die Vorzuege und die offenbare Harmlosigket privater und zwangskursloser Zahlungsmittel bald auch die hartnaeckigsten Zweifler ueberzeugen werden, die sich von theoretischen Darlegungen nie haetten ueberzeugen lassen. Ein Widerstand wird hier garnicht erst aufkommen, wenn die Miliz selbst, z.B. in Revolutions- oder Kriegszeiten, die ersten freien Emissionsanstalten gruendet. 179 1292.) Die Miliz wird eine Organisation der Produktion erzwingen, durch die auch die groesste Armee in die Lage versetzt wird, binnen 2 Stunden ihren eigenen Unterhalt zu produzieren. (Emissionsfreiheit, Gewerbefreiheit, Offene Genossenschaften und Freihandel.) Diese Organisation ist notwendig, wenn man sich bereit erklaert hat, eine beliebige Anzahl von Ueberlaeufern als Gaeste oder Bundesgenossen aufzunehmen. (Selbst zu Nazis, die doch nun wirklich keine solche Versprechungen machten und noch weniger daran dachten, Versprechungen zu erfuellen, liefen anfangs Millionen von Sowjetsoldaten ueber oder liessen sich fast widerstandslos gefangen nehmen.) Wie notwendig diese Bereiterklaerung ist, siehe unter Ueberlaufen. 1293.) Die Miliz wird natuerlich auch z.B. die westdeutsche Bevoelkerung vor etwaigen Uebergriffen von Seiten der Mitglieder einer nach Westdeutschland uebergetretenen russischen Armee schuetzen, die sich bis zum Sturze des Sowjetregimes in Westdeutschland niedergelassen und als eine russische, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft etabliert hat. 1294.) Freie Buerger haben das Recht, ueber die Verwendung der Steuermittel zu entscheiden: "Sollte die Regierung eines undemokratisch regierten Landes fortfahren, den Ertrag aus Steuern etwa fuer voelkerrechtswidrige Kriegemittel, unrechtmaessige Pensionen, Unterhaltung eines unproduktiven Beamtenstandes, Repraesentation, Prachtbauten, die finanzielle Unterstuetzung Untuechtiger, Entschaedigungen nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung etc., zu verwenden, so hat die Miliz das Recht, die Verwaltung der Steuern in eigene Regie zu uebernehmen, einen eigenen Plan zur Verwendung der Steuern aufzustellen und auch noetigenfalls die Methoden zur Erhebung der Steuern zu reformieren. Zahlung der Steuern in Verrechnungsscheinen koennte eine solche Methode sein." - T. Dies gilt natuerlich nur so lange, bis die exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften und das System der freiwilligen Steuerzahlung eingefuehrt sind. 1295.) Die Miliz wird u.a. die Freizuegigkeit garantieren. Jeder vernuenftige Mensch, gleichgueltig, welcher Rasse er angehoert und zu welcher Nation oder Weltanachauung er sich bekennt oder zu welchem Staat oder welcher Ideologie er sich bisher zu bekennen gezwungen wurde, hat das Recht, sich ueberall auf der Erde niederzulassen. Wer das verhindert oder erschwert, verletzt die Menschenrechte. Saemtliche Einwanderungsbestimmungen, die ja saemtlich auf Einwanderungsbeschraenkungen hinauslaufen, sowie alle Auswanderungsbeschraenkungen, sind von der Miliz mit sofortiger Wirkung fuer aufgehoben zu erklaeren. Die Miliz wird, sobald. sie maechtig genug ist, diese Freizuegigkeit mit allen voelkerrechtlich zugelassen Mitteln verteidigen. Sobald irgendein Gebiet wirklich von zu vielen Menschen aufgesucht wird, kann es diesen Menschen ja auf die Dauer nicht unbekannt bleiben. Die freiwillige Abwanderung in weniger dicht besiedelte Gegenden sorgt dann fuer den natuerlichen Ausgleich. Auch eine gut funktionierende und unbestechliche Behoerde koennte dies nicht besser besorgen. 1296.) Fuer demokratische Versammlungen wird die Miliz unentgeltlich den Saalschutz uebernehmen. Sie wird aber nicht einschreiten z.B., zum Schutz von Nazis und Kommunisten, die in ihren Versammlungen aufeinander losgehen. Dies liegt ausserhalb des Aufgabenbereichs der Miliz. Derartige Leute tun einander mit Schlaegen kein Unrecht an. Geht aber ein Andersgesinnter in eine solche Versammlung und wird er verpruegelt, so ist es seine Schuld. Er musste bei diesen Leuten damit rechnen und besuchte die Versammlung auf eigenes Risiko. Ueber die Zielsetzung und einzelne Aufgaben der Miliz in einem gerechten Befreiungs- oder Verteidigungskrieg siehe Abschnitt 11, Punkte 1538 ff. 4/4) Beseitigung der Atomkriegsgefahr 1297.) Die Miliz wird die Abruestung in Bezug auf menschenrechtswidrige Waffen (die unvermeidlich auch Kinder, Kranke, Frauen, Greise und andere Nichtkombattanten oder nur gezwungen sich am Kampfe Beteiligende toeten oder verstuemmeln) durchfuehren, d.h., alle Atom-, Bakterien- und chemischen Waffen zerstoeren, die in 180 ihre Haende gelangen. Sie wird nach einem entsprechenden Volksentscheid auch alle Produktionsstaetten fuer derartige"Waffen", Atomreaktoren eingeschlossen, zerstoeren. Die Menschheit kann nicht so lange warten, bis der fast unmoegliche Fall eintritt, dass die nationalen Regierungen einen Weg zu einer derartigen Abruestung finden. Sie wird selbst keine derartigen Waffen gebrauchen (Vergl. ueber ihre Bewaffnung 1382 -1387.), aber auch die Bewaffnung anderer mit ihnen nicht zulassen. 1299.) Sie wird auf Grund ihrer Art der Kriegfuehrung selbst einem mit Atomwaffen geruesteten Gegner gewachsen sein. 1300.) Indem sie selbst auch einseitig ihre Atomwaffen bzw., die in den von ihr beherrschten Gebieten, zerstoert, vermindert sie eine Gefahr, die das Verlassen auf die Abschreckungstheorie ("Wenn jeder sie besitzt, wird keiner sie vernuenftigerweise einsetzen.") noch mit sich bringt, die Gefahr naemlich, dass gegen den Willen der Beteiligten, z.B., durch eine falsche Radarbeobachtung, Trunkenheit oder den Nervenzusammenbruch eines 0ffizieres, ein Atomkrieg mit gegenseitiger Ausrottung ausgeloest wird. (Vergl. 2579 - 2612.) 1301.) Man koennte einwenden. dass wir den Sowjets hilflos ausgeliefert waeren, wenn wir keine Atomwaffen besitzen wuerden, dass wir uns dann nicht ihrer Uebermacht in konventionell ausgeruesteten Divisionen erwehren koennten. Wenn wir aber in der Milia eine genuegend starke konventionelle Verteidigungsmacht als Gegengewicht besitzen und der Sturz des Sowjetregimes nicht mit einem Angriff unsererseits gegen dieses Regime (nicht gegen das russische Volk), sondern mit einem Militaeraufstand der Roten Armee gegen die Sowjetmachthaber beginnt, dann werden diese weder Zeit und Gelegenheit noch einen Beweggrund besitzen, Atomwaffen einzusetzen. (Vergl. 1043 - 1446.) Wahrscheinlich werden sie versuchen, das ihnen vom Westen angebotene Asyl in Ansppruch zu nehmen. Die Abschreckung mit Atomwaffen wird durch die abschreckende Wirkung des Verfahrens der Aechtung und Tyrannenbeseitigung mehr als ersetzt. 4/5) Beseitigung der Kriegsgefahr ueberhaupt 1302.) In. erster Linie wuerde die Buergerwehr dadurch friedensstiftend wirken, dass sie die Menschenrechte schuetzt. Dass die ungestoerte Ausuebung aller Menschenrechte den Frieden sichert, wurde bereits oben eroertert. 1303.) Indem sie die Menschenrechte schuetzt, wuerde sie z.B., auch das Aufkommen von Diktatoren, wie z.B., Hitler und Stalin es waren, verhindern und die Kriegsgefahr beseitigen, die sich aus der blossen Existenz solcher Machthaber ergibt. Alle heute bestehenden Diktaturen aber wird sie auf revolutionaerem Wege beseitigen. 1304.) Sie wird in ihren oeffentlichen Versammlungen selbst weitgehend ueber Krieg und Frieden bestimmen. 1305.) Wenn dennoch ein Krieg irgendwo ausgebrochen ist, wird die Buergerwehr dadurch, dass sie die Menschenrechte aller Nicht-kaempfer schuetzt und die Menschenrechte aller unfreiwilligen Soldaten, den Krieg rasch beenden. 4/6) Aufgaben der internationalen Miliz a) Unterstuetzung der Bemuehungn der UNO 1306.) Eine internationale Foederation der lokalen Milizeen, die fuer den Kriegefall einen grossen Teil der Mitglieder der lokalen Milizen zu einer internationalen Milizarmee mobilisieren kann, wird die Aufgabe haben, die Bemuehungen der UNO zur Herbeifuehrung und Aufrechterhaltung des Weltfriedens zu unterstuetzen. 1307.) Sie wird nicht nur die von der Vollversammlung der UNO im Jahre 1948 beschlossene Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte, sondern die viel weitergehende Erklaerung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen (Entwuf im Anhang I. Weitere solche privaten Entwuefre, als Beitraege zu einer umfassenden Diskussion, sind in PEACE PLANS 589 & 590 zu finden.) verwirklichen und auch diese nur als eine Minimalprogramm ansehen, so dass Fortschritte in der Bestimmung neuer, vorher nicht anerkannt gewesener Menschenrechte moeglich sind. 181 1308.) Sie wird ausfuehrendes Organ einer reformierten UNO oder einer anderen etwa an deren Stelle geschaffenen Weltfoederation und des Weltschiedsgerichtes sein, aber sich gleichzeitig ihre Unabhaengigkeit bewahren, d.h., sie wuerde sich etwaigen rechtswidrigen Amordnungen dieser Institutionen widersetzen. (Sie wuerde auch den friedlichen Wettbewerb zwischen verschiedenen freiwilligen Weltfoederationen schuetzen, d.h., ihre exterritoriale Autonomie auf ihre Freiwilligen beschraenken. - J.Z., 25.3.02.) 1309.) Um es noch einmal zu betonen: Diese Militaermacht zur Unterstuetzung der guten Absichten der UNO wird nur aus Angehoerigen von Staaten und exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinsehaften bestehen, die die Menschenrechte anerkannt haben und respektieren. In allen anderen Staaten muessten erst noch Milizen geschaffen werden. 1310.) Sie wird mobilizieren, wenn die lokalen Milizen zur Bekaempfug von Diktatoren und Aggressoren wie Mussolini und Franco nicht ausreichen. 1311.) Im Falle eines Krieges, wie er z.B., gegen Hitler und Stalin stattfand, haette die internationale Miliz gegen beide Seiten zu kaempfen, wuerde aber, selbst wenn sie anfangs nur wenige Milizsoldaten einsetzen koennte, durch den Zustrom von Ueberlaeufern von beiden Seiten bald staerker als beide Diktatoren zusammengenommen sein. Voraussetzung ist allerdings, dass sie, wie es bei einer solchen Miliz kaum anders sein kann, keine menschenrechtswidrigen Kriegsziele verfolgt (Annektionen, Reparationen, Unterdrueckung der Bevoelkerung der besetzten Gebiete etc.), und keine menschenrechtswidrigen Massnahmen anwendet, wie z.B., Blockademassnahmen, Geiselerschiessungen, Einfuehrung der Zwangsarbeit in den besetzten Gebieten, Kampf nach dem Prinzip der verbrannten Erde etc. 1312.) Sie wir nie den Pardon verweigern, sondern im Gegenteil alle Gefangenen und Ueberlaeufer, die erklaeren, dass sie nur gezwungenermassen gegen sie kaempften, nicht als Feinde und Kriegsgefangene, sondern als Gaeste oder Bundesgenossen behandeln, fuer ihre Unterbringung und Verpflegung sorgen, ihnen die mitgebrachten Waffen bezahlen und ihnen eine nicht ausgebeutete Arbeit verschaffen, falls sie es nicht vorziehen, zusammen mit der Miliz fuer die Menschenrechte zu kaempfen. Den wenigen Soldaten, die aus Ueberzeugung gegen sie kaempften, wird sie alle ihnen nach der Haager Landkriegsordnung und der Internationalen Vereinbarung zum Schutze der Kriegsgefangenen zustehenden Rechte von Kriegsgefangenen sichern. 1313.) Eine andere Aufgabe der Internationalen Miliz wird es sein, die Freiheit der Meere und der Luftverkehrswege zu sichern sowie alle Kanaele, nicht nur den Suezkanal und den Panamakanal, fuer alle Nationen und exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften offen zu halten. 1314.) Ihr hauptsaechlichstes Kriegsziel wird stets sein die Schaffung einer den Menschenrechten entsprechenden Gesellschaftsordnung in allen besetzten Gebieten. Welcher Soldat wird sich ihr daraufhin ernstlich widersetzen? b) Reform der UNO 1315.) Die Internationale Miliz wird fuer eine Reform der UNO sorgen. Die reformierte UNO wird nur solche Organisationen als Mitglieder aufnehmen (oder behalten - J.Z., 25.3.02.) die die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen anerkennen und beachten. Alle Staaten, die die neue Menschenrechtserklaerung nicht sofort nach ihrer Verabschiedung durch die UNO Vollversammlung anerkennen und beachten, werden so angesehen, als ob sie auf die Mitgliedschaft verzichteten. 1316.) Die Sowjetregierung z.B., wird deshalb kuenftig nicht mehr im Sicherheitsausschuss der UNO vertreten sein und rechtmaessige Entschliessungen durch ein Veto verhindern koennen. Das Vetorecht der Grossmaechte ist ueberhaupt aufzuheben. 1317.) Zur Zeit ist die UNO nur ein Verband von Regierungen. Zukuenftig muessen aber auch andere Organisationen zur Mitgliedschaft zugelassen werden. Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, auch Rechtsgemeinachaften wie z.B. die Katholische Kirche, Rassengemeinschaften Farbiger, Gegenregierungen zu diktatorischen Regierungen, etc., werden auf Antrag als Mitglieder aufgenommen werden muessen. Der Name UNO (United Nations Organization) muesste dann natuerlich geaendert werden. 182 1318.) Der Sicherheitsrat der UNO hat z. Zt. die Befugnis Sanktionen anzuwenden, d.h. die wirtschaftlichen Beziehungen und die Eisenbahn-, Schiffahrts-, Flug-, Post-, Telegraphen-, Funk- und sonstigen Verbindungen ganz oder teilweise zu unterbinden und eine Blockade zu verhaengen. Derartige Sanktionen wird die reformierte UNO nicht mehr verhaengen, da sie unrechtmaessig sind, dadurch, dass sie auch Unschuldige treffen. Es kann nicht ihr Grundsatz sein, die Untertanen fuer die Fehler oder fuer die Verbrechen der Regenten buessen zu lassen. 1319.) An die Stelle der Sanktionen tritt ein aussschliesslich gegen den Regenten (der auch eine Koerperschaft sein kann, z.B., ein Parlament) gerichteter Bann. Durch den Bann wird jeder Untertan aufgefordert, dem Regenten den Gehorsam zu verweigern und keine Abgaben mehr an ihn zu entrichten. Ferner werden alle Regierungen und exterritoiriale und autonome Rechtsgemeinschaften aufgefordert, den mit dem Bann Belegten in die Acht zu erklaeren. 1320.) Die Finanzierung der reformierten UNO wird durch freiwillige Beitraege seitens aller geschehen, die die Menschenrechte anerkennen. Diese Beitraege sollten nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern von der Steuer selbst abgesetzt werden koennen. 1321. "Die Verwaltung der Welt muss auch kuenftig dezentralisiert sein, denn auch die kluegste und informierteste Weltregierung waere doch nicht imstande, ueber 2 Milliarden Menschen in Ordnung zu halten. Das Prinzip der Dezentralisation kann aber nach den gemachten, schlechten Erfahrungen nicht mehr das Territorial-Prinzip sein. "Neue, autonome Rechtsgemeinschaften sind zu bilden, aehnlich wie sie das Reich der Franken, der Alemannen, der Burgunder, etc., nach dem Zusammenbruch des Roemischen Reiches konstituierten. "Selbst zur Aufrechterhaltung des Friedens hat sich das Assoziationsprinzip dem Territorialprinzip als ueberlegen gezeigt. "Ein Buendnis von an sich schwachen Staedten besiegte die persische Weltmacht. Wenn Polybius recht hat, so haette Griechenland auch Rom besiegt, wenn der aetolische Bund und der achaeische Bund sich vertragen haetten. "Die Hansa nahm es leicht mit mehreren Koenigreichen zugleich auf, und ein Buergermeister von Danzig, gestuetzt auf die Hansa, konnte dem Koenig von Daenemark, der die Hanseaten schikaniert hatte,) den Krieg erklaeren. "Der schwaebische Bund hielt den Frieden unter seinen Mitgliedern aufrecht und schuetzte sie vor Angriffen maechtiger Feinde. "Die Fehme war ein Bund von Privatpersonen, und alles zitterte vor ihr. "In Spanien erreichte die Heilige Hermandad was der Koenig mit seiner grossen Macht nicht erreichen konnte, naemlich die Herstellung der Sicherheit im Lande." - T. c) Beseitigung diktatorischer Regierungen 1322.) "In seinen Folgerungen, die Ottaviane aus seinen Thesen ueber die Unsittlichkeit des modernen Krieges zieht, sagt er u.a.: 'Wenn die Volksvertreter und die Voelker selbst als evident feststellen, dass ihre Regierung durch einen Krieg die Abschlachtuung und den Ruin des Volkes vorbereitet, koennen und muessen sie auf gerechte Weise diese Regierung beseitigen.' " - Pierre Lorson, "Wehrpflicht und christliches Gewissen", Knecht Verlag, Frankfurt a.M.,1952, S. 83. 1323.) "Die Macht derjenigen Regierungen, die ihre Macht dazu benutzen, um ihre Untertanen zum Angriff auf benachbarte Voelker zu kommandieren, muss u.a., auch versucht werden dadurch zu brechen, dass im Lande der betreffenden Regierung eine Miliz organisiert wird, welche spaetestens bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr die Regierung verhaftet oder sie, wenn sich dies als nicht ausfuehrbar erweist, durch andere Mittel unschaedlich macht." - T. 1324.) Die menschenunwuerdige Behandlung irgendeiner Gruppe ist keine innerstaatliche Angelegenheit, sondern Angelegenheit aller Menschen, insbesondere aller Milizangehoerigen in allen Laendern, von Island bis nach Feuerland. 1325.) Jede Regierung, die solche Handlungen bewusst laengere Zeit hindurch an einer groesseren Anzahl von Personen vorgenommen hat, gilt von dem Augenblick an, da dies der internationalen Miliz irgendwie bekannt wird, als abgesetzt und wird von der internationalen Miliz vor dem Weltschiedsgericht zur Rechenschaft gezogen werden. 183: 1326.) Wenn die betreffende diktatorische Regierung Widerstand leistet, so wird die Internationale Miliz zunaechst die Miliz des betreffenden Landes und der benachbarten Laender auffordern, diese Regierung unschaedlich zu machen, und, wenn diese nicht stark genug sind, wird die Internationale Miliz selbst mobilisieren. Kriegsziel wird sein die Wiedereinsetzung einer Regierung, die die Menschenrechte beachtet. 1327.) Die Miliz ist also eine Truppe, die sofort mobilisiert, falls ein neuer Diktator auftritt, und nicht etwa eine Truppe, die nur auf einen neuen Diktator wartet, um ihm sofort bedingungslos zu gehorchen. Mit anderen Worten: Die Mitglieder der lokale Milizen sind verpflichtet, sich sofort zu versammeln, wenn irgendwo in ihrer Nachbarschaft (und dazu gehoeren (im Hinblick auf die mofernen Transportmittel wenigstens 1000 km im Umkreis) eine Diktatur gegruendet wird, und noetigenfalle dorthin abmarschieren! Jeder Putschversuch von Nazis oder Kommunisten ist als Versuch anzusehen, eine Diktatur zu errichten. 1328.) Wenn ein Diktator, bevor die Miliz noch dazu kam, ihn zu stuerzen, einen Angriffskrieg beginnt, so wird es stets das Ziel der Miliz sein, ueber den Kopf des Diktators und seiner Generaele hinweg Frieden mit den Soldaten und Untertanen des Diktators zu schliessen. 1329.) Die. Internationale Miliz wird ferner jedem Mitglied, jedem Soldaten und zivilen Untertan des Diktators die Pflicht nahelegen, den Tyrannen umzubringen. Sie wird auch fuer eine Reform des Strafrechts und der Verfassung sorgen, damit die Tyrannentoetung nicht mehr als Mord an einem Staatsoberhaupt beatraft werden kann. Sie wird jedem, der einen Tyrannen oder einen seiner Helfershelfer getoetet hat, Asyl gewaehren. d) Feststellung wer als Angreifer anzusehen ist 1330.) Damit eine internationale Militaermacht zur Erhaltung des Friedens eingesetzt werden kann, muss zunaechst geklaert werden, wer als Friedensbrecher bzw., Angreifer anzusehen ist. Die UNO-Kommission, die zur Definition des Begriffes 'Angreifer' eingesetzt war, hat sich auf einige Jahre vertagt, weil selbst jahrelange Debatten zu keinem positiven Resultat gefuehrt hatten. 1331.) Zunaechst einmal ist derjenige als Angreifer anzusehen, der zuerst die Grenze ueberschreitet. Diese Definition reicht aber fuer viele Faelle nicht aus. 1332.) Eine schon etwas genauere Formulierung besagt, dass auch schon derjenige als Angreifer anzusehen ist, der so viel Truppen und Kriegsmaterial an seinen Grenzen ansammelt, dass fuer die naechste Zeit mit einem Angriff seinerseits zu rechnen ist. Diese Erklaerung ist aber heute ebenfalls unzureichend, da heute beide Seiten ihre Atombomber und ferngelenkten Raketen mit Atomsprengkoepfen so weit entwickelt haben, dass sie jederzeit losschlagen koennen. Nach der obigen Definition muessten dann beide als Angreifer angesehen und behandelt werden, bevor noch ein einziger Bomber oder eine einzige Atomrakete gestartet ist. Diese Meinung hat viel fuer sich. 1333.) Die Definition Macchiavellis ist aehnlich: "Nicht der ist Angreifer, der zuerst die Waffen ergreift, sondern der, der dazu noetigt." Heute noetigt aber jeder Machtblock den anderen durch militaerische Drohungen und durch die Tstsache, dass er zu jeder Stunde den Gegner schwerstens verletzen kann, sich auf eine Verteidigung vorzubereiten. Die startbereiten Atombomber und Atomraketen beider Seiten beweisen, dass beide nicht nur als Verteidiger, sondern auch als Angreifer angesehen werden muessen. Sie tun damit zwar einander kein Unrecht an, wohl aber verletzen sie durch dieses Verhalten die Rechte der eigenen und der fremden Untertanen. Voelkerrechtlich sind beide als rechtswidrige Angreifer anzusehen. Solange beide Machtbloecke bestehen und beide ueber Atomwaffen verfuegen, wird diese Situation bestehen bleiben. 1334.) Dass die Motive verschieden sind, dass der Westen nur zur Verteidigung seiner Freiheit (obwohl Atomwaffen hoechstens Vergeltungswaffen sind) und zur Befreiung der Unterdrueckten im Osten die Waffen ergreift (wie man Atomwaffen dazu gebrauchen kann, wird vorsichtshalber verschwiegen) und der Osten dagegen zur Aufrechterhaltung der Diktatur im eigenen Lade und zur Unterdrueckung der uebrigen Voelker (Wie sie durch 184 den Gebrauch von Atomwaffen die "Kapitalisten" entmachten und die "unterdrueckten Proletarier" befreien wollen, wissen die oestlichen Machthaber nicht zu erklaeren.), spielt hier keine Rolle. Hier entscheidet nur die Tatsache, dass Massnahmen zur Vernichtung der Bevoelkerung ganzer Laender von beiden Seiten getroffen wurden, die in ihren Auswirkungen moeglicherweise alle Menschen umbringen wuerden. (Das solche lebenswichtigen Widersprueche mit den Ideologien der atomaren Grossmaechte einfach ignoriert statt diskutiert werden ist ganz typisch fuer die amoralische und unwissende Einstellung auf beiden Seiten. Nur kleinere Massenmoerder werden als solche erkannt und verfolgt. Die kollektive Verantwortung der Untertanen der beiden Regierungen fuer die Untaten dieser Regierungen sehen beide Regierungen und selbst ihre Opfer als selbstverstaendlich an. So weit hat es die "Erziehung" durch die Regierungen in der "Aufklaerung" gebracht. - J.Z., 12.4.02.) 1335.) Die Sowjetregierung kann allen nationalistisch gesinnten Russen durch den blossen Hinweis auf die Atomwaffen des Westens vormachen, sie sei nur zum Schutze Russlands gegen "Imperialisten" bewaffnet". (Dass auch ihre "Waffen" die angeblich unterdrueckten Proletarier des Westens zu Millionen ermorden wuerden, statt sie zu befreien, waehrend die westlichen Regierungen in den besten Bunkern wenigstens fuer Jahre ueberleben koennten, wird nicht bearchtet oder zugegeben. - Und im Westen erklaert man das Sowjetregime fuer eine totalitaere Diktator - bedroht aber mit den "modernen und wissenschaftlichen Waffen" nur die Opfer dieser Diktatur, nicht die Diktatoren selbst, statt zu versuchen diese Unterdrueckten zu befreien und nur die Tyrannen unschaedlich zu machen. Ein sehr "wissenschaftliches" Vorgehen! - auf beiden Seiten. - Beide Seiten erkennen nicht einmal den grossen Widerspruch zwischen ihren Ideologien und ihren militaerischen Handlungen. Beide Seiten erkennen nur den "Frieden" der Schlachtfelder und sehen keinen rechtmaessigen und vernuenftigen Ausweg - aber treiben uns dem Untergang entgegen, zu dem ihre territorialen und gewaltsamen Systeme fuehren, wie immer "demokratisch" oder "volksdemokratisch" sie auch formal sind. Auf allen Seiten denken Regierende und Regierte nur innerhalb des Territorialsystems. Und das bieten keinen Ausweg aus seinen eingebauten Problemen.- J.Z., 12.4.02.) 1336.) Truman hat als Praesident der USA im Jahre 1952 ganz offiziell erklaert, dass, wenn eine Regierung die Allgemeinen Rechte der Menschen und Buergers unterdrueckt, jeder Mensch und jede Regierung moralisch verpflichtet seien, den Unterdrueckten zu helfen, so weit sie es koennten. (Man hilft ihnen nicht, wenn man sie mit Atomwaffen bedroht!) Truman haette seinen sehr richtigen Grundsatz auch so fassen koennen: Wer die allgemeinen Menschenrechte unterdrueckt, der erklaert damit der ganzen Menschheit den Krieg, und er darf sich weder wundern noch beklagen, wenn gegen ihn nach Kriegsrecht verfahren wird, falls die anderen die Mittel dazu haben. Diese Definition des Begriffes "Angreifer" ist heute brauchbar. Wem sie zu weitgehend erscheint, der bedenke, dass hier nur eine Verallgemeinerung eines jedem Gebildeten bekannten Rechtsgedankens vorliegt: Wenn die Regierung eines Landes irgendeine Zeitschrift oder ein Buch beschlagnahmt, so weiss jeder Schriftsteller die Pressefreiheit und damit auch seine Rechte gefaehrdet und verteidigt deshalb die Rechte des angegriffenen Autors in allen ihm zur Verfuegung stehenden Zeitungen. Dieses Beispiel macht aber auch klar, dass man Trumans Definition nicht zu weit auslegen darf. Ein altes Sprichwort sagt, man solle nicht mit Kanonen nach Spatzen schiessen. Wenn also z.B., einmal eine oeffentliche Versammlung in China zu Unrecht von der chinesischen Polizei geschlossen wird, so waere es unsinnig, deswegen die Internationals Miliz zu mobilisieren und nach China in Marsch zu setzen. Wenn aber in einem ganzen Lande, an Millionen Menschen, jahrelang, die Menschenrechte unterdrueckt wurden, so liegt offensichtlich der fall vor, der nach Trumans Meinung militaerische Massnahmen rechtfertigt. In der Praxis handelt es sich meist um derartig klar erkennbare Faelle. 1337.) Wenn der Fall aber einmal zweifelhaft ist, so sollte er vor das Internationale Schiedsgericht gebracht werden. Das ist hier moeglich, weil bei diesem Angriff ja die Grenzen noch nicht ueberschriften wurden, die Ereignisse sich also noch nicht ueberstuerzen. Wenn eine derartig grosse Menschenrechtsverletzung, wie oben angedeutet, stattgefunden hat - in China soll die kommunistische Regierung bisher 32 - 64 Millionen Menschen getoetet haben - dann erfordern Recht und Pflicht dass die Internationale Miliz gegen diesen Angreifer, d.h., gegen die das Menschenrecht verletznde Regierung in Bewegung gesetzt wird. Die Milizsoldaten werden das selbst fordern und beschliessen und die Anfuehrer fuer diesen Feldzug waehlen. Beim Kampf gegen diese Regierung wird die Miliz die Untertanen dieser Regierung als die natuerlichen Bundesgenossen der Miliz ansehen, entsprechend behandeln und dadurch schnell siegen. (Ich glaube dass die einzige aeussere Einmischung die hier erforderlich waere, die Zusammenstellung und Publikation eines guten libertaeren Befreiungs-, Revolutions- und Militaeraufstandsprogramms ist. Mit den richtigen Ideen "bewaffnet" koennten alle unterdrueckten Minderheiten in Rot-China, die zusammen die grosse Mehrheit ausmachen, sich schnell und fast blutlos selbst befreien. Natuerlich muesste der Westen ein weit gerechteres und besseres Beispiel setzen als er es bisher getan hat. - J.Z., 12.4.02.) 1338.) "Gemeiniglich nimmt man an, dass man gegen niemand feindlich verfahren duerfe, als nur, wenn er mich schon taetig laediert hat, und das ist auch ganz richtig, wenn beide im buergerlich-gesetzlichen Zustande sind. Denn dadurch. dass dieser in denselben getreten ist, leistet er jedem (vermittels der Obrigkeit, welche ueber beide Gewalt hat) die erforderliche Sicherheit. Der Mensch aber (oder das Volk) im blossen Naturzustande benimnt mir diese Sicherheit und laediert mich schon durch eben diesen Zustand, indem er neben mir ist, obgleich nicht taetig (facto) doch durch die Gesetzlosigkeit seines Zustandea (statu iniusto), wodurch ich bestaendig von ihm bedroht werde, und ich kann ihn noetigen, entweder mit mir in einen gemeinschaftlich gesetzlichen Zustand zu treten, oder aus meiner Nachbarschaft zu weichen. -Das Postulat also, was allen folgenden Artikeln zugrunde liegt, ist: Alle Menschen, die aufeinander wechselseitig einfliessen koennen, muessen zu irgendeiner buergerlichen Verfassung gehoeren." - Kant: "Zum ewigen Frieden". 185 1339.) "Kein Staat kann Verfassungen, deren Oberherren Vorteile davon haben, wenn sie benachbarte Voelker unterdruecken, und die daher durch ihr blosses Dasein die Ruhe der Nachbarn unaufhoerlich bedrohen, vernuenftigerweise neben sich dulden; die Sorge fuer ihre eigene Sicherheit noetigt alle freien Staaten alles um sich herum gleichfalls in freie Staaten umzuschaffen und so, um ihres eigenen Wohles willen, das Reich, der Kultur ueber die Wilden, das der Freiheit uber die Sklavenvoelker um sich zu verbreiten." - J .G. Fichte: "Die Bestimmung des Menschen". 4/7) Abschaffung der stehenden Heere 1340.) Aufgabe der ersten Milizorganisation ist es, auf die Abshaffung aller aus Berufssoldaten und Zwangsrekrutierten bestehenden und auf absolutem Gehorsam aufgebauten Heere hinzuwrken und sie ueberall durch Milizen aus Freiwilligen zu ersetzen, die nur zum Schutze der Menschenrechte da sind, unter Beachtung der Menschenrechte kaempfen und entsprechend organisiert (und aufgeklaert - J.Z., 26.3.02) sind. 1341.) Dieser Vorschlag ist nicht neu. Er wurde schon von Kant deutlich in "Zum ewigen Frieden" ausgesprochen: "Stehende Heere (miles perpetum) sollen mit der Zeit ganz aufhoeren. Denn sie bedrohen andere Staaten unaufhoerlich mit Krieg, durch die Bereitschaft, immer dazu geruestet zu erscheinen - 1342.) - reizen diese an, sich einander in Menge der Geruesteten, die keine Grenzen kennt, zu uebertreffen und indem durch die darauf verwandten Kosten der Friede endlich noch drueckender wird als ein kurzer Krieg, so sind sie selbst Ursache von 1343.) Angriffskriegen, um diese Last loszuwerden; wozu kommt, dass zum Toeten, oder getoetet zu werden in Sold genommen zu sein, einen Gebrauch von Menschen als blossen Maschinen und Werkzeugen in der Hand eines anderen (des Staates) zu enthalten scheint, der sich nicht wohl mit dem Rechte der Menschheit in unserer eigenem Person vereinigen laesst. (So antwortete ein bulgarischer Fuerst dem griechischen Kaiser, der den Zwist mit ihm, nicht durch Vergiessung des Bluts seiner Untertanen, sondern gutmuetigerweise durch einen Zweikampf abmachen wollte: 'Ein Schmied, der Zangen hat, wird das gluehende Eisen aus den Kohlen nicht mit den Haenden herausnehmen.') Ganz anders ist es mit der freiwilligen periodisch vorgenommenen Uebung der Staatsbuerger bewandt, sich und ihr Vaterland dadurch gegen Angriffe von aussen zu sichern." 4/8 ) Entscheidung ueber Krieg und Frieden 1344.) "Der Krieg ist viel zu wichtig, als dass man ihn den Feldherrn ueberlassen duerfte." - Clemenceau 1345.) "Entscheidung ueber Krieg und Frieden durch das Volk." Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, Gotha, 1875, Par. 2/2. 1346.) Weder Staatspraesidenten, noch Kanzler, noch Kriegsminister, noch Parlamente oder gar Generaele sollten kuenftig ueber Krieg und Frieden entscheiden duerfen. Sie haben die Befugnis, den Frieden zu bewahren, lange genug gehabt und haben oft genug bewiesen, dass sie sie nicht zu nutzen verstehen. 1347.) Ueber dieses Problem sagte schon im Jahre 1795 Kant, in: "Zum ewigen Frieden" (Abschnitt, Par 4): "... Diese Leichtigkeit Krieg zu fuehren, mit der Neigung der Machthabenden dazu, welche der menschlichen Natur eingeartet zu sein scheint, verbunden, ist also ein grosses Hindernis des ewigen Friedens, ..." 1348.) Im Folgenden (2. Abschnitt, 1. Def. Art.) fuegt er hinzu: "Nun hat aber die republikanische Verfassung, ausser der Lauterkeit ihres Ursprunges, aus dem reinen Ouell des Rechtsbegriffs entsprungen zu sein, noch die Aussicht in die gewuenschte Folge, naemlich den ewigen Frieden; wovon der Grund dieser ist. - Wenn (wie es in dieser Verfassung nicht anders sein kann), die Beistimmung der Staatsbuerger dazu erforderlich wird, um zu beschliessen, ob Krieg sein solle, oder nicht, so ist nichts natuerlicher, 186 als dass, da sie alle Drangsale des Krieges ueber sich selbst beschliessen muessten (als da sind: selbst zu fechten, die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Habe herzugeben; die Verwuestung, die er hinter sich laesst, kuemmerlich zu verbessern; zum Uebermass des Uebels endlich noch eine, den Frieden selbst verbitternde, nie (wegen naher immer neuer Kriege) zu tilgende Schuldenlast selbst zu uebernehmen), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen. 1349.) "Dahingegen in einer Verfadsung, wo der Untertan nicht Staatsbuerger, die also nicht republikanisch ist, es die unbedenklichste Sache von der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigentuemer ist, an seinen Tafeln, Jagden, Lustschloessern, Hoffesten und dgl. durch einen Krieg nicht das mindeste einbuesst, diesen also wie eine Art von Lustpartie - 1350.) - aus unbedeutenden Ursachen beschliessen, und der Anstaendigkeit wegen dem dazu allezeit fertigen diplomatischen Korps die Rechtfertigung desselben gleichgueltig ueberlassen kann." 1351.) Im zweiten Definitivartikel zum ewigen Frieden ("Das Voelkerrecht soll auf einen Foederalismus freier Staaten gegruendet sein") betont er noch einmal indirekt, wie gefaehrlich es ist, wenn einer Staatsregierung das ausschliessliche Recht zugesprochen wird, ueber Krieg und Frieden zu entscheiden: "Gleichwie wir nun die Anhaenglichkeit der Wilden an ihre gesetzlose Freiheit, sich lieber unaufhoerlich zu balgen, als sich einem gesetzlichen, von ihnen selbst zu konstituierenden, Zwange zu unterwerfen, mithin die tolle Freiheit der vernuenftigen vorzuziehen, mit tiefer Verachtung ansehen, und als Rohigkeit, Ungeschliffenheit und viehische Abwuerdigung der Menschheit betrachten, so, sollte man denken, muessten gesittete Voelker (jedes fuer sich zu einem Staat vereinigt) eilen, aus einem so verworfenen Zustande je eher desto lieber herauszukommen: 1352.) "Stattdessen aber setzt vielmehr jeder Staat seine Majestaet (denn Volksmajestaet ist ein ungereimter Ausdruck) gerade darin, gar keinem aeusseren gesetzlichen Zwange unterworfen zu sein, und der Glanz seines Oberhauptes besteht darin, dass ihm, ohne dass er sich eben selbst in Gefahr setzen darf, viele Tausende zu Gebote stehen, sich fuer eine Sache, die sie nichts angeht, aufopfern zu lassen, und der Unterschied der europaeischen Wilden von den amerikanischen besteht hauptsaechlch darin, dass, da manche Staemme der letzteren von ihren Feinden gaenzlich sind gegessen worden, die ersteren ihre Ueberwundenen besser zu benutzen wissen, als sie zu verspeisen, und lieber die Zahl ihrer Untertanen, mithin auch die Menge der Werkzeuge zu noch ausgebreitereren Kriegen durch sie zu vermehren wissen." 1353.) Solange die Staaten heutiger Art weiterbestehen, ist die alte pazifistische und sozialistische Forderung: "Das Volk muss ueber Krieg und Frieden selbst entscheiden koennen," nicht zu verwirklichen. Wenn die Staaten jedoch infolge des Austrittsrechtes in Vereinigungen aus Freiwilligen uebergehen, so kann these Forderung erfuellt werden. Die freiwilligen Mitglieder exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften werden nur noch aus eigenem Entschluss Kriege fuehren, gerechte Kriege, z.B., zur Befreiung der Untertanen noch bestehender Diktaturen. Als freiwillige Mitglieder werden sie nicht mehr an ungerechten, befohlenen Kriegen teilnehmen. 1354.) Es wird dann nicht mehr vorkommen, dass Vernunftwesen gezwungen werden koennen, gegen Vernunftwesen zu kaempfen, sondern nur noch, dass Verteidigungsgemeinschaften von Vernuenftigen sich gegen die Angriffe von geistig Ummuendigen zur Wehr setzen. 1355.) Bisher war es oft sogar so, dass nicht einmal die verfassungsmaessig dafuer eingesetzten Personen ueber Krieg und Frieden entschieden, sondern untergeordnete Beamte. Bismarck z.B., aeusserte, er koenne beim besten Willen 75 % der Schriftstuecke, die er vorgelegt bekomme, nicht lesen und unterschreibe daher blind. Mélac ordnete gegen den Willen von Ludwig XIV. die Verwuestung der Pfalz an. Selbst wenn grosse Staatsmaenner wie Churchill ihre Verzweiflung und Ratlosigkeit gegenueber der Atomkriegsgefahr aussprechen, muessen sie sich entstellende Korrekturen ihrer Aeusserungn durch Stenographen gefallen lassen: Churchill sagte 1953 im Hinblick auf die Wasserstoffbombe: "Die Zukunft geht alte Leute nicht viel an; sie werden ohnehin 187 bald abtreten. Aber wenn ich die Kinder dort draussen spielen sehe, frage ich mich, was vor ihnen liegt, wenn Gott der Menschen muede werden sollte." Die Stenographen aenderten diesen Ausspruch und schrieben: "... was Gott wohl fuer die Menschen bestimmt hat." - Die Welt, 12.3.53. Nebenbei bemerkt: Churchill war derjenige, der die im Anhang V als verfehlt blossgestellte Abschreckungspolitik zur offiziellen Politik Englands machte. 1356.) Die Regierungen glauben, ein so weit gehendes Monopol auf Massnahmen zur Sicherung des Weltfriedens zu besitzen, dass selbst demokratische Regierungen ihren Untertanen, Beamten und Offzieren manchmal "nahelegen", oeffentliche Meinungsaeusserungen, z.B., ueber die Atomkriegsgehahr zu unterlassen, und dass sie sich fuer berechtigt halten, Friedens - und Abruestungsverhandlungen geheim zu halten. (S. unter Geheimdiplomatie.) 1357.) Kuenftig wird das Volk selbst ueber Krieg und Frieden entscheiden. Stimmberechtigt sind u.a. die waffenfaehigen Maenner, die Mitglieder der oertlichen, aus Freiwilligen bestehenden Milizorganisationen sind. (Vergl. 329 - 331.) 1358.) In einem solchen Volksentscheid koennen und werden sehr wohl auch "aggressive" (befreiende) militaerische Massnahmen gegen einen benachbarten Diktator beschlossen werden. 1359.) Im Verteidigungsfall wird sich die Miliz stets schon bewaffnet versammelt und in Marsch gesetzt haben, bevor noch ein Volksentscheid stattfinden kann. 1360.) Es wird dann von den Offizieren und Mannschaften gemeinsam, durch Stimmenmehrheit und bei oeffentlicher Stimmabgahe entschieden, ob und welche Widerstandsmassnahmen durch die Miliz zu treffen sind. 1361.) Ebenso wird die Miliz waehrend eines Krieges gegen einen Diktator oeffentlich in ihren Versammlungen beraten und entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen (abgesehen von denen, die sich aus den Mensschenrechten von selbst ergeben) sie einen Frieden abschliessen sollten. 1362.) Die Internationale Miliz wird nicht selbst und allein ueber Krieg und Frieden entscheiden, sondern im wesentlichen nur den Rahmen bilden um den Willen der Mehrheit der lokalen Milizorganisationen zu vollstrecken. Es wird den einzelnen lokalen Milizen und Einheiten der Milizarmee nicht untersagt sein, selbst mit Friedensverhandlungen zu beginnen und Separatfriedensschluesse auf der Grundlage der Menschenrechte abzuschliessen. 1363.) Der Milizmann behaelt sich also vor, zusammen mit seinen Kameraden zu entscheiden, ob seine exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft, Regierung oder Milizorganisation einen unrechtmaessigen Angriffskrieg, einen rechtmaessigen Befreiungskrieg, einen voelkerrechtlich zulaessigen Verteidigungskrieg oder einen unrechtmaessigen "Verteidigungs"- krieg fuehrt. An unrechtmaessigen "Verteidigungs"- kriegen nimmt er nicht teil, bzw., er fluechtet dann bei naechster Gelegenheit zu einer Formation, welche die Menschenrechte respektiert. Kurz gesagt: Er behaelt sich stets das Recht vor, sich mit der Partei zu verbinden, die das Recht auf ihrer Seite hat. 5) Aufbau und Organisation der Miliz 5/1 ) Lokale 0rganisation 1264.) Die Miliz sollte ueberwiegend aus einer grossen Anzahl relativ kleiner, lokaler, voneinander unabhaengiger Militaerorganisationen von Ortsansaessigen bestehen, die sich fuer groessere Aktionen (Krieg und Revolution) verbuenden. Bewohner von Nachbargemeinden sollten jedoch nicht von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sein. In kleinen Gemeinden wird eine Militaerorganisation genuegen, in groesseren werden mehrere erforderlich sein. Jede sollte moeglichst nur so viele der waffenfaehigen Buerger der Umgebung zusammenfassen, als sich leicht, in kurzer Zeit, an einem bestimmten Ort, auf ein Alarmsignal hin oder zu Uebungen, versammeln koennen. 188 1366.) Durch ihre lokale Organisation wird die Miliz fast allgegenwaertig, denn ein grosser Teil aller waffenfaehigen Buerger wird nach Einfuehrung der Miliz der lokalen Organisation beitreten. Die Milizsoldaten koennen dann schon sehr bald nach einem Rechtsbruch am Tatort erscheinen. Diese Moeglichkeit aber wird abschreckend wirken. 1367. Die Notwendigkeit der lokalen Organisation ergibt sich daraus, dass die Milizsoldaten keine Berufssoldaten sind. Die militaerischen Uebungen fuehren sie neben ihrer privaten Erwerbstaetigkeit durch. Die Uebungen duerfen daher nicht zu weit entfernt von ihrer Wohnung beziehengsweise ihrer Arbeitsstaette stattfinden. 5/2 ) Freiwillige Mitgliedschaft 1368.) Obwohl es die moralische Pflicht eines jeden waffenfaehigen Buergers ist, der Miliz beizutreten (Widerstandspflicht), sollten in die Miliz nur Freiwillige aufgenomnen werden, weil man nur von diesen das noetige Interesse und die noetige Einsatzbereitschaft fuer die Menschenrechte erwarten kann. Jeder Milizsoldat muss mit wirklicher Ueberzeugung fuer die Menschenrechte eintreten. Vom unfreiwilligen Mitgliedern ist zu erwarten, dass sie im entscheidenden Augenblick zum Feinde uebergehen. Zwar kann jahrelanger Drill auch aus Leuten, die nicht gerne Soldat sind, gute Soldaten - im alten Sinne machen, aber sie waeren keine guten Milizsoldaten. Sie wuerden verbrecherischen Befehlen ebenso bedingungslos gehorchen wie rechtmaessigen. Deshalb wird die Miliz die Wehrpflicht, bzw. Zwangsrekrutierung, auch in Kriegszeiten nicht einfuehren. 5/3 ) Vereidigung auf die Menschenrechte 1369.) Da die Miliz den Schutz der Menschenrechte zum Ziel hat, sind ihre Mitglieder nicht auf den obersten Befehlshabe, sondern auf die Menschenrechte zu vereidigen. Der Eid waere nach einer erfolgreich bestandenen Probezeit von etwa 3 Monaten vor der lokalen Milizversammlung auf einem oeffentlichen Platz abzulegen und von dem hoechsten der anwesenden Milizoffiziere abzunehmen. Er koennte etwa lauten: "Ich schwoere fuer die Durchsetzung und Aufrechterhaltung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen zu kaempfen und noetigenfalls mein Leben fuer sie einzusetzen. Ich werde jedem Diktator und Tyrannen den Gehorsam verweigern und sie nach Moeglichkeit unschaedlich machen. Als Diktator oder Tyrann betrachte ich jeden Machthaber, der die Meschenrechte nicht anerkennt und Befehle erteilt hat, durch deren Ausfuehrung sie verletzt wuerden." 1370.) Die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen sollten den Milizsoldaten in kurzen Zeitabstaenden vorgetragen werden, um sie an die sich aus ihrem Eid ergebenden Pflichten zu erinnern. 1371.) Diktatoren werden so vereidigte Soldaten nicht fuer ihre Zvecke nach Belieben gebrauchen koennen. 1372.) Monarchen und Beamte wurden bisher schon vielfach auf die Verfassung vereidigt. (nie allerdings auf die Menschenrechte.) Kaiser Wilhelm II. z.B., hat die Verfassung, die er beschworen hatte, niemals verletzt, obwohl es ihm oft genug nahegelgt wurde. Auf Koenig Georg IV von England soll die Vereidigung ebenfalls gewirkt haben. 1373.) Wer sich weigert, den Eid abzulegen, wird nicht in die Miliz aufgenommen. Quaeker z.B., und Gleichgesinnte koennen an Stelle eines Eides die bei ihnen uebliche Versicherung geben. 1374.) Die Vereidigung gilt lebenslaenglich und kann nur oeffentlich und feierlich widerrufen werden mit einer Erklaerung, dem Sinne nach lautet: "Ich werde kuenftig die Menschenrechte nicht mehr respektieren." Die Folgen einer solchen oeffentlichen Erklaerung muss der Betreffende natuerlich zu tragen wissen. 1375.) Alle erzwungenen Eide, zu denen man als Vernunftwesen nicht seine Zustimmung haette geben koennen, z.B., Eide, die einzelnen Personen unbedingten Gehorsam versprechen, erkennt die Miliz nicht an. Sie wird sich bemuehen, unter den Soldate der feindlichen Regierung die Kenntnis der Grenzen der Verbindlichkeit von Eiden zu verbreiten. 189 1376.) Was bedeutet die Vereidigung auf die Menschenrechte fuer die Praxis? Wenn z.B., ein Kommandant der Miliz den Befehl geben sollte, Handlungen zu begehen, wie z.B., die SS sie im zweiten Weltkrieg begangen hat, Ortschaften auf Grund des Prinzips der kollektiven Verantwortung zu zerstoeren, die Einwohner wegen ihrer Religion oder ihrer Rassezugehoerigkeit zu ermorden, sie gar vorher zu foltern, oder Kriegsgefangene zu ermorden, so wird die Miliz einen solchen Kommandanten sofort verhaften oder ihn, wenn dies zu schwierig sein sollte, auf andere Weise unschaedlich machen. 1377.) Die Vereidigung aendert die Natur des Soldaten bzw. entwickelt seine eigentliche Natur als Vernunftwesen, wenn a) sie auf die Menschenrechte erfolgt, b) der Soldat haeufig auf seinen Eid hingewiesen wird, c) Unterricht ueber die Menschenrechte erteilt wird und d) die Soldaten (ohne Rangunterschiede beachten zu muessen) frei ueber die Menschenrechte diskutieren duerfen und Zeit und Gelegenheit dazu erhalten. 5/4 ) Autonomie der Miliz 1378.) Die oertlichen Milizen, die Milizverbaende und die Internationale Miliz der hier geschilderten Art bilden zusammen eine weltumspannende, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft. Die Mitgliedschaft zu dieser Rechtsgemeinschaft schliesst die Mitgliedschaft zu anderen Rechtsgemeinschaften nicht aus. 1379.) Sie bilden eine exterritoriale Gesellschaft, weil sie nirgendwo einen Eigentumsanspruch auf ein bestimmtes Gebiet erheben, sondern nur beabsichtigen, ueberall auf der Erdoberflaeche die Menschenrechte zu schuetzen. 1380.) Sie sind autonom, indem sie selbst ihre Gesetze beschliessen, d.h., sich freiwillig zu den Menschenrechten bekennen, sie durch Diskussion verbessern und indem sie ihre Statuten entwerfen und in Kraft setzen. Sie setzen ihre Beschluesse selbst durch, noetigenfalls mit Waffengewalt und haben ferner auch eigene Gerichte zur Entscheidung ueber etwaige Streitigkeiten. Sie verwalten sich selbst, waehlen ihre Funktionaere selbst und entscheiden ueber Krieg und Frieden, kurz: Sie sind von jeder Regierung unabhaengig und unterwerfen sich freiwillig nur der Herrschaft der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen. 1381.) "Die franzoesische Nationalgarde verlor rasch ihren moralischen und ihren praktischen Wert, als die Regierung bestimmte, wer der Oberbefehlshaber sein sollte. Mit Lafayettes Fuehrung waren die meisten Nationalgardisten noch einverstanden, aber als man Santerre zum Oberbefehlshaber machte, da erhielt die Nationalgarde oft genug Befehle, mit denen die Nationalgardisten nicht einverstanden sein konnten, so dass sie missmutig wurden und (das kann man annehmen) ihre Waffenuebungen nur noch sehr laessig betrieben, vielleicht sogar austraten." - T. (Gibt es jetzt einige Studien darueber, wie die "Volksmilizen" und "Nationalgarden" allmaehlich von den Regierungen in blosse Reservetruppen der Regierungen umgewandelt wurden? - J.Z., 12.4.02.) 5/5 ) Art den Bewaffnung 1382.) Die Miliz wird keine Waffen besitzen oder Kampfmethoden anwenden, die ihrer Natur nach menschenrechtswidrig sind, weil sie unvermeidlich auch Unschuldige oder gar mit der Miliz Sympathisierende treffen. Derart rechtswidrige Waffen sind die Atom-, Gift- und Bakterienwaffen, schwere, weittragende und daher ungenau schiessende Geschuetze, Fernraketen, See- und Landminen. Andere Waffen, wie z.B., Schlachtschiffe, Unterseeboote und Panzer sind fuer die Verteidigung von Menschenrechten wertlos. Die Miliz wird, so weit es ihr moeglich ist, alle derartigen Waffen und, wenn noetig, auch ihre Produktionsstaetten zerstoeren. 1383.) "Noch eine Frage draengt auf eine klare und eindeutige Antwort: Gibt es - ja oder nein - Kriegsmittel, die an sich unsittlich sind und folglich unter keinen Umstaenden gebraucht werden duerfen, wie z.B., die Bombardierung offener Staedte, die Verwendung von Phosphorbomben? - Unserer Meinung nach unbedingt! Unserer Meinung nach rechtfertigt auch die Tatsache, dass der Gegner unerlaubte Mittel und Methoden anwendet, keinesfalls, dass wir selbst das gleiche tun. Nach dem letzten Krieg hat man immer wieder betont, es waere unehrenhaft, wollten die Sieger 190 den Besiegten gegenueber dieselben Methoden anwenden wie die Gestapo, die Konzentrationslager usw. Und man hat damit tausendmal recht gehabt. Dieser Grundsatz gilt auf der ganzen Linie, ein an sich unsittliches Mittel darf man niemals anwenden, auch in einem Verteidigungskriege nicht, auch nicht, wenn man das Recht auf seiner Seite hat; auch nicht, wenn der Gegner es gebraucht, auch nicht, wenn die Weigerungg es anzuwenden, zur Niederlage fuehren wuerde. Dieser Grundsatz ist absolut, weil das Gewissen absolut ist und strikt verbietet, schlechte Mittel anzuwenden, um Gutes zu erreichen." - Pierre Lorson, Wehrpflicht und christliches Gewissen, Knecht Verlag, Frankfurt a.M., 1952, S. 171. 1384.) Atomwaffen sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch unzweckmaessig. Wenn durch eine amerikanische Atombombe z.B., 1 Million Russen getoetet wuerde, wieviele Kommunisten waeren unter den Opfern, wieviele fanatische Gegner des Sowjetsregimes und wieviele unfreiwillige Mitlaeufer? Die eigentlichen Feinde der USA waeren offenbar unter den Opfern nur eine kleine Minderheit. Um die unterdrueckten Russen von den Sowjetmachthabern zu befreien, sollte man Pistolen, Handgranaten etc., verwenden, deren Wirkung sich auf die Machthaber beschraenken laesst und die nicht die zu Befreienden mit toeten. 1385.) Welche Waffen wird also die Miliz im wesentlichen verwenden? Waffen, die sich bei gutem Willen so anwenden lassen, dass durch sie die Rechte von Nichtkombattanden nicht verletzt werden, d.h., Infanteriewaffen wie Karabiner, Maschinengewehre, Handgranaten, Granatenwerfer, Panzerabwehrwaffen, leichte Artillerie, Flugzeugabwehrgeschuetze, Hubschrauber, Raketen zur Flugzeugabwehr und fuer Bodenziele in Sichtweite, Jagdflugzeuge und leichte Bombenflugzeuge, die Bomben gezielt abwerfen koennen. 1386.) Die Handfeuerwaffen sollten die Milizsoldaten, so weit dies moeglich und sicher ist (Verschlussmoeglichkeit muss vorhanden sein, um Kinder zu hindern, damit zu spielen), zu Hause aufbewahren. Im uebrigen waeren die Waffen in bewachten Zeughaeusern unterzubringen. Mit ihrer besonderen Art der Kriegfuehrung, die die Staerke des Gegners gegen ihn selbst wendet (s.u.) benoetigt die Miliz keine "starken" Waffen, um staerker zu sein als alle ihre Gegner. 1387.) Die Miliz wird auch dafuer sorgen, dass ihre Waffen an besonderen Herstellungsorten, weit genug von den Wohnvierteln entfernt, hergestellt werden und dass sie als Herstellungsorte ausdruecklich bekanntgemacht werden. Damit wird dem Gegner der Vorwand, offene Staedte zu bombardieren, genommen. 5/6 ) Allgemeine Rechte der Mitlieder der Miliz a) Einleitung 1388.) Ziel der Miliz ist es, die Menschenrechte durchzusetzen und zu schuetzen. Das gilt nicht nur fuer die Menschenrechte von Aussenstehenden, sondern auch fuer die der Mitglieder. Durch seinen Eintritt, in die Miliz verzichtet keiner auch nur auf eines der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen. Die Milizsodaten geniessen also nicht nur als freie Buerger ausserhalb ihres militaerischen Dienstes, sondern auch waehrend dieses Dienstes Versammlungs-, Rede-, Presse,- und Vereinigungsfreiheit etc. Zu jedem guten Ausbildungsprogramm fuer die Miliz gehoert die regelmaessige Ausuebung dieser Rechte. b) Rede- und Pressefreiheit 1389.) Die Milizsoldaten sind keine Zwangsrekrutierten. Sie entscheiden selbst ueber Krieg und Frieden und einzelne militaerische Massnahmen. Sie waehlen ihre Vorgesetzten und sind auf die Menschenrechte vereidigt. Grosse Meinungsverschiedenheiten zwischen den Soldaten und den Offizieren, die die Kampfmoral herabsetzen wuerden, sind daher bei dieser Truppe nicht zu befuerchten. Deshalb und weil sie sonst die Menschenrechte nicht richtig erkennen und daraufhin schuetzen koennten und weil sie selbst in erster Linie freie Buerger sind, die ihre Rechte verteidigen, muss ihnen u.a. auch Rede- und Pressefreiheit zustehen und Zeit und Gelegenheit zu ihrer Ausnutzung gegeben werden. 191 1390.) Aus der Widerstandspflicht ergibt sich, dass Zeit und Gelegenheit dazu natuerlich fast niemals waehrend einer Schlacht gegeben sind. Dann hat jeder ohne Zoegern und Unterbrechung seine Kampfaufgabe zu erfuellen. Jede kriegerische Auseinandersetzung besteht aber nicht nur aus Gefechten, sondern zum grossen Teil auch aus untaetigem Warten und Ruheperioden. Es gibt haeufig Kampfpausen; viele Truppen liegen nur in Reservestellung. 1391.) In Friedenszeiten, bei kleinen Einsaetzen, gibt es kaum je Situationen, die eine Einschraenkung der oben erwaehnten Rechte rechtfertigen wuerden. 1392.) Rede- und Pressefreiheit bestehen offensichtlich nur, wenn man sie in Anspruch nehmen kann, ohne Rangunterschiede beachten zu muesaen und ohne dass man fuer seine Aeusserungen von den Vorgesetzten bestraft werden kann. Nur so koennen Fehler der Vorgesetzten rasch bemerkt und haeufig verhindert werden und unfaehige Vorgesetzte bald wieder abgesetzt werden. 1393.) Fuer muendliche und schriftliche Antraege und Vorstellungen etc. braucht der sogenannte Dienstweg nicht eingehalten zu werden. Einige Grenzen fuer die Ausuebung dieser Rechte in Kriegszeiten ergeben sich aus der unten besprochenen Geheimhaltungspflicht. c) Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 1394.) Milizversammlungen sollten regelmaessig stattfinden und wann immer sich ein besonderer Anlass findet (Kriegsgefahr, Abwahl eines Offiziere etc.). Ohne regelmaessig stattfindende Versammlungen koennte keine freie Meinungsbildung der Miliz stattfinden, koennte sie keine Entscheidungen treffen und sich nicht bewusst fuer die Menschenrechte einsetzen. Jeder Truppenteil darf daher beratschlagen und beschliessen. 1395.) Die Milizsoldaten, die einer bestimmten exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft angehoeren, sollten sich '"landsmaennisch" vereinigen duerfen. Sie sollten politischen Vereinigungen weiter angehoeren oder ihnen beitreten duerfen. Sie sollten auch innerhalb der Miliz politische Vereinigungen bilden duerfen. 1396.) Parteienhader duerfte kaum daraus entstehen. Er wird durch die Zulaessigkeit exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen verhindert. Rede- und Pressefreiheit sowie zahlreiche Versammlungen werden dazu dienen, die Ansichten zu klaeren und Meinungsverschiedenheiten auszugleichen. Schlimmstenfalls bilden sich in einem Bezirk mehrere, miteinander wetteifernde Milizen, deren Statuten etwas verschieden sind und von denen jede sich bemueht, schneller als die anderen zur Stelle zu sein, wenn Menschenrechte verletzt werden. 1397.) Alle Einwuerfe, die gegen eine Zusammenrottung von Soeldnern oder Zwangsrekrutierten sprechen, gelten nicht fuer eine Miliz der hier beschriebenen Art. d) Petitionsrecht 1398.) Einzelne und Gruppen von Milizsoldaten sollten Petitionen und Resolutionen, die sich im Rahmen der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen halten, abfassen, mit unterschreiben, veroeffentlichen und jedem Vorgesetztrn bzw. jeder zivilen Behoerde uebergeben duerfen. e) Informationsfreiheit 1399.) Jean Jaurez bemerkte in "Die neue Armer", Diederichs, Jena,1913: "Die Generale des Altertums erlaeuterten den Truppen vor der Schlacht und auf den Maerschen Sinn und Ziel der begonnenen Bewegungen, das Verhaeltnid der Kraefte und die Aussichten auf Erfolg." 1400.) Die Milizsoldaten kennen die Kriegdziele, koennen auch nicht umhin, sie zu kennen, haben sie doch selbst den Krieg erwogen und beschlossen. 192 1401.) Sie sind aber auch, abgesehen davon, nicht nur gehorsame Befehlsempfaenger, sondern berechtigt, wenn genuegend Zeit dafuer vorhanden ist, Erlaeuterungen ueber den Sinn eines Befehls bzw. das Gefechtsziel zu verlangen. Ist keine Zeit dafuer uebrig und der Befehl ist offenbar rechtmaessig, so muessen sie ihn ausfuehren und koennen die Erlaeuterung nur anschliessend verlangen. 1402.) Nur wenn sie den Sinn und die Rechtmaessigkeit von Befehlen erkennen, koennen freie Menschen sie gut ausfuehren. 1403.) Die Milizsoldaten sind ebenfalls berechtigt, sich ueber den Stand der Verhandlungen mit dem Feind zu informieren bzw. informiert zu werden. Sie selbt sollen ebenfalls bestaendig versuchen, mit den ihnen gegenueberliegenden Truppen zu verhandeln. Keine Nachricht ueber den Stand des Kampfes auf anderen Kriegsschauplaetzen, auch wenn es sich um noch so schwere Niederlagen handelt, darf ihnen vorenthalten werden. 1404.) Milizsoldaten koennen ferner von den Vorgesetzten Rechenschaftsberichte verlangen. 1405.) Kurz: Die Verteidigung der Menschenrechte ist die eigene Angelegenheit der Milizsoldaten. Sie muessen sich frei ueber den Stand ihrer eigenen Angelegenheiten informieren koennen. f) Geheimhaltungsrecht und Geheimhaltungspflicht 1406.) Grundsatz soll sein: Eine Geheimhaltung ist nur dann zulaessig und pflichtgemaess, wenn Sie zum Schutze der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen erforderlich ist. Keiner der Milizsoldaten kann vernuenftigerweisr wuenschen, dem Feinde irgendwelche fuer ihn wichtige Informationen zukommen zu lassen. Dies gilt fuer gefangene Milizsoldate aber auch z.B., fuer Briefe von kaempfenden Milizdoldaten an ihre Angehoerigen. Eine etwa notwendige Briefzensur sollte im Kompaniebuero durchgefuehrt werden (im ersten Weltkrieg war es so) und zwar von gewaehlten Fuehrern. Geheim bleiben, d.h., nur den Milizsoldaten und evtl. nur einzelnen Offizieren bekanntsein, sollten z.B., Angriffstermine und Angriffspunkte. g) Individuelle Verantwortlichkeit 1407.) Eine kollektive Verantwortung fuer Handlungen, die man nicht selbst begangen oder unterlassen hat, widerspricht offenbar den Menschenrechten. Fuer Verfehlungen einzelner Milizsoldaten darf daher nie ein ganzer Truppenteil zur Rechenschaft gezogen werden. h) Prinzip der Freiwilligkeit 1408.) Der Eintritt in die Miliz geschieht freiwillig. Der Eintretende kann auch, nach Moeglichkeit, die Waffengattung waehlen. Fuer sogenannte Himmelfahrtskommandos sind nur Freiwillige einzusetzen. Die Mitglieder koennen aus der Miliz wieder austreten sowie in andere Milizverbaende uebertreten. Da jede Truppeneinheit ueber ihren Einsatz beschliessen darf, geschieht auch dieser freiwillig. Wenn Milizsoldaten z.B. eingekesselt sind, besitzen sie ein Mitentscheidungsrecht darueber, ob sie bis zuletzt, weiter kaempfen oder sich in Grfangenschaft begeben sollen. Sie werden sich in Friedenszeiten nicht zum Einsatz ausserhalb ihres Bezirkes kommandieren lassen, ihn aber selbst in bestimmten Faellen beschliessen. i) Welche Rechte werden durch die Widerstandspflicht und die Geheimhaltungspflicht eingeschraenkt? 1409.) Die Widerstandspflicht und die mit ihr verbundene Geheimhaltungspflicht sind uebergeordnete Pflichten, d.h. sie sind zu erfuellen ohne Ruecksicht auf die eigene Person. Die schraenken deshalb u.a. ein das Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit, das Recht auf Privatleben (Briefzensur) sowie die Bewegungsfreiheit und Freizuegigzkeit. Diese Einschraenkungrn werden in Kriegs- und Revolutionszeiten weitgehend aber in Friedenszeiten kaum jemals erforderlich sein. 193 5/7) Der militaerische Gehorsam und seine Grenzen, die sich aus dem Widerstandsrecht und der Widerstandspflicht ergeben 1410.) Zur Ausuebung des Widerstandsrechtes gehoert es, dass die Milizsoldaten alle zum Schutze der Menschenrechte gegebenen rechtmaessigen Befehle, die zur Ausfuehrung eines geordneten militaerischen Widerstandes notwendig sind, bedingungslos ausfuehren. 1411.) Dagegen darf kein Mitglied der Miliz Befehle befolgen, durch die offensichtlich die Menschenrechte oder die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen verletzt wuerden. Im Gegenteil, jeder Milizsoldat ist verpflichtet, sich jedem derartigen Befehl zu widersetzen. 1412.) Fuer Milizzoldaten gilt nicht der Grundsatz: "Befehl ist Befehl", sondern: "Ein Befehl ist nur dann ein Befehl, wenn er rechtmaessig und zweckmaessig ist. 1413.) Mit anderen Worten: Der blinde Gehorsam gegenueber aufgezwungenen Offizieren und ihren oft rechtswidrigen Befehlen soll aufgehoben werden. Allein ein freiwilliger und selbstverantwortlicher Gehorsam soll verbleiben. 1414.) Milizsoldaten behalten sich daher das Recht vor, jeden Befehl zunaechst auf seine rechtlichen Voraussetzungen und, wenn Zeit dafuer vorhanden ist, auf seine militaerische Notwendigkeit hin zu pruefen. Ist keine Zeit dafuer vorhanden und ist der Befehl rechtmaessig, so muessen sie ihn ohne Zoegern ausfuehren und koennen nur anschliessend eine Erlaeuterung ueber seine Zweckmaessigkeit verlangen. Sie sind zu diesem Gehorsam auch bei offenbarer Gefahr fuer Leib und Leben verpflichtet. (Ausnahme: Himmelfahrtakommandos, s. oben. Noetigenfalls entscheidet das Los). 1415.) Milizsoldaten werden einen rechtswidrigen Befehl night heimlich sabotieren, sondern sich offen weigern, ihn auszufuehren, und den Offizier, der ihn erteilt hat, sofort absetzen bzw. unschaedlich machen. Bis zur Neuwahl wird der rangnaechste Offizier die Aufgaben des Abgesetzten uebernehmen. 1416.) Milizsoldaten sind nicht nur verpflichtet, die Ausfuehrung rechtswidriger Befehle zu verweigern, sondern sind darueber hinaus verpflichtet, andere zu hindern, sie auszufuehren. 1417.) Sie muessen ebenfalls einschreiten, wenn versucht wird, ohne Befehl die Menschenrechte zu verletzen. 1418.) Ihre Pflicht ist es, zumindest auf die Rechtswidrigkeit einer Handlung hinzuweisen und bei der naechsten geeigneten Instanz Anzeige zu erstatten. Der Hinweis kann dureh Appell an die umstehenden Milizsoldaten geschehen: "Helft mir. Ich habe einen Befehl erhalten, ein Menschenrecht zu verletzen." 1419.) Die Milizsoldaten sind verpflichtet, Kameraden, die einen rechtswidrigen Befehl erhalten haben, beizustehen. 1420.) Sie muessen zunaechst den betreffenden Offizier auf die Rechtswidrigkeit seiner Anordnung hinweisen. Besteht er dennoch weiterhin auf ihr, so sind die Milizsoldaten verpflichtet, ihn festzunehmen. 1421.) Ein blosser Zweifel an der Rechtmaessigkeit oder Zweckmaessigkeit eines Befehles berechtigt nicht, den Gehorsam zu verweigern. 1422.) Findet ein Milizoffizier keinen Gehorsam oder genuegend Freiwillige fuer die Ausfuehrung eines Befehls, so ist in dieser Truppe entweder das Bewusstsein der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen noch nicht genuegend entwickelt, oder der Befehl ist unzweckmaessig oder der Offizier ist ungeeignet. Die Abhilfe gegen diese Faelle ist offensichtlich. 1423.) Sollte eine Truppeneinheit nicht oder nicht mehr fuer die Menschenrechte kaempfen, so ist jedes ihrer Mitglieder zum Widerstand, wo dieser moeglich ist, bzw. zum Austritt aus dieser Truppe und Uebertritt zu einer anderen verpflichtet. Der betreffende Milizverband ist aus der Internationalen Miliz auszuschliessen, und die verbleibenden Mitglieder sind zu entwaffnen, 1424.)Wie sollen diejenigen behandelt werden, die sich weigern, fuer die Menschenrechte zu kaempfen? Sie werden sofort automatisch aus der Miliz ausgeschlossen und entwaffnet, weil sie zumindest in dieser Beziehung nicht mehr als Vernunftwesen anzusehen sind. (Der Nervenzusammenbruch eines Milizsoldaten bei der Feuertaufe, z.B., soll nicht dazu fuehren.) 1425.) Von disziplinarischen Massnahmen, bis zur standrechtlichen Erschiessung gehend, wie sie heute ueblich sind, kann in den meisten Faellen abgesehen werden. Die Betreffenden sind in erster Linie aufklaerungsbeduerftig. Sie werden also weiterhin zu den oeffentlichen Milizversammlungen eingeladen werden. 194 1426.) Saemtliche vernuenftigen Vorschriften der alten Felddienstordnung sind beizubehalten, z.B., kein Soldat oder eine Truppe darf selbstaendig eine Schlacht beginnen. Sie duerfen nur ihr Selbstverteidigungsrecht ausueben. 1427.) Bei einer aus Freiwilligen bestehenden Kampftruppe ist es nicht erforderlich, sie durch Feldgendarmerie und Kommissare in die Schlacht zu treiben oder sie durch eine Feuerwalze der eigenen Artillerie am Zurueckgehen zu hindern. 1428.) "Blinder Gehorsam ist die Grundlage militaerischer Ordnung und Manneszucht."? - "Der Gemeingeist wird durch blinden Gehorsam ... gestuetzt und erhalten"? "Dem Ganzen zu dienen bedeutet in der Praxis dem Vorgesetzten gehorchen, und der vertritt keineswegs die Interessen des Ganzen, sondern gehorcht einfach seinen Vorgesetzten. So gehorcht dann der Soldat zuletzt dem obersten Befehlshaber. Wenn der nun ganz offenbar nicht die Interessen des Ganzen vertritt, sei es aus Dummheit oder aus Egoismus oder aus irrigen Religionsvorstellungen heraus, so hat der Soldat die moralische Pflicht zu rebellieren. Unmoeglich kann blinder Gehorsam die Grund-Mentalitaet des Soldaten sein, wenn der Soldat kein Soeldner ist." - T. 5 /8 ) Wahl der Milizoffiziere 1429.) Der Kriegsminister und die Armeefuehrer sollten kein Monopol besitzen, faehige Leute dorthin zu bringen, wohin sie gehoeren. Sie koennen auch beim besten Willen nicht alle Offiziere ausreichend kennen. Berichte von Vorgesetzten geben kein zuverlaessiges Bild. Sie koennen daher nicht die besten Offiziere auswaehlen. 1430.) Man kann grundsaetzlich sagen, dass niemand einen Kandidaten und seine Eigenschaften so gut kennt wie seine Kameraden, die taeglich mit ihm zusammen sind. 1431.) Auch widerspricht es dem Geist der Menschenrechte, wenn man Soldaten zwingt, sich gegen ihren Willen beliebigen, ernannten Offizieren unterzuordnen. Vertrauen und ein allgemeiner, williger Gehorsam koennen daraus nur selten folgen. (Vergl. 1381.) 1432.) Die Milizoffiziere sind daher zu waehlen. Ueber das Wahlsystem sind noch Erwaegungen anzustellen. 1433.) Es ist verfehlt, die Laenge der Dienstzeit zur Grundlage eines Ernennungs- und Befoerderungssystems zu machen, weil viele Individuen in ihrer geistigen Entwicklung stehen bleiben oder sich gar zurueckentwickeln. Was sinnvoll daran ist - tatsaechlich mit der laengeren Dienstzeit gewonnene groessere Erfahrung - wird den Betreffenden helfen, gewaehlt zu werden. 1434.) Man glaubte lange Zeit hindurch, nicht ohne Spiessrutenlaufen und Pruegelstrafe auskommen zu koennen. Jahrhundertelang hielt man einen hohen Sold oder die Zwangsrekrutierung fuer unentbehrlich. Ebenso glaubt man heute noch an eine Ernennung der Offiziere von oben her. Dieses Ernennungssystem entspricht dem heute in allen Armeen verwirklichten Subordinationsprinzip. 1435.) Dabei ist die Wahl von Offizieren durchaus nichts Neuartiges, sondern eine schon vielfach erprobte und bewaehrte Einrichtung: Die germanischen Staemme z.B. waehlten ihre Heerfuehrer. Auch die roemischen unteren Offiziere sollen von den Legionaeren gewaehlt worden sein. Waehrend des 7-jaehrigen Krieges wurden in der oesterreichischen Armee alle Offiziere bis zum Leutnant von den Soldaten gewaehlt. Die amerikanischen Milizen zur Zeit Benjamin Franklins (der selbst ein Miliz-Statut entworfen haben soll) waehlten ihre Offiziere. Nettelbeck wurde von der Kolberger Buergerwehr zum Anfuehrer gewaehlt. Die Luetzower Jaeger waehlten ihre Offiziere 1813 selbst. Die Bezirkshauptleute der Tiroler Landwehr wurden von den Landwehrmaennern noch bis in den II. Weltkrieg hinein gewaehlt. Diese Truppen haben sich unter Dietl in Norwegen bewaehrt. Sogar die Nazis erkannten diese Offiziersernennungen an. 1436.) Das groesste Experiment mit der Offizierswahl fand waehrend der Franzoesischen Revolution statt. Artikel 3 eines Dekrets von 1792 lautet: "Alle Leute, die eine Kompanie bilden, ernennen ihre Offiziere und Unteroffiziere, der Stab (also der Oberst und die zwei Oberstleutnants des Batallons) wird von dem ganzen Batallon ernannt." 195 Dr. Wilhelm Oncken bemerkte in: "Das Zeitalter der Revolution, des Kaiserreiches und der Befreiungskriege", Berlin, Historischer Verlag Baumgaertel, 1884, S. 555, ueber das Gesetz vom 22. 2. 1793: "Im zweiten Abschnitt des Gesetzes war das Befoerderungssystem geordnet: jedes Aufruecken geschah teils durch Ernennung, telis durch Wahl, teils nach dem Dienstalter, alle drei Verfahrensarten waren ganz eigentuemlicher Weise gemischt. In allen Graden mit Ausnahme, derjenigen des Brigadechefs und des Corporals, sollte 1/3 der erledigten Stellen nach dem Dienstalter, 2/3 durch Wahl aber innerhalb desselben Bataillons neubesetzt werden. Wurde die Stelle eines Brigadechefs frei, so rueckte der aelteste Bataillonschef der Halbbrigade auf. Corporals wurden aus allen Freiwilligen des Bataillons aber nur durch die Freiwilligen der betreffenden Kompanie gewaehlt. Zu den waehlbaren Stellen von Bataillonschefs wurde durch alle Mannschaften des Bataillons, zu den Stellen vom Rang des Hauptmanns, des Leutnants, Unterleutnants und Sergeanten wurde durch die Mannschaften der Kompanie so gewaehlt, dass die Waehler fuer jede erledigte Stelle mindestens 3 Kandidaten vorschlugen und aus diesen dann durch die Offiziere vom gleichen Rang der erledigten Stelle der Richtige ausgesondert ward. Die Stellen der Brigadegenerale sowie der Divisionsgenerale solltn zu 1/3 nach dem Dienstalter, zu 2/3 durch den Kriegsminister unter Verantwortungspflicht vor dem gesetzgebenden Koerper besetzt und aus den letzteren der Obergeneral nur auf Zeit durch die vollziehende Gewalt unter Oberaufsicht der Nationalversammlung gewaehlt werden. ...") 1437.) "Es ist bezeichnend, dass gegen das Ergebnis der Wahlen kaum Einwendungen zu finden sind. Es scheint, dass die Mannschaften im Grossen und Ganzen niche schlecht gewaehlt hatten. Aber das in fast allen Armeen herkoemmliche Dienstalter-Prinzip hatte schlechte Auswirkungen. Berichtet wird von einem alte, trunksuechtigen Packknecht, der schon 16 Jahre gedient hatte. Der Kerl konnte nicht viel mehr als Pferde, die nicht ziehen wollten, so pruegeln, dass sie zuletzt doch zogen. Und der wurde ploetzlioh ein hoher Offizier." - T. 1538.) Um das richtige Wahlsystem zu finden, sollte Folgendes geschehen: Alle moeglichen Formen der Ernennung von Vorgesetzten sollten einmal zusammengestellt werden, ebenso moeglichst viele der von den Geschichtsschreibern berichteten Wahlsysteme bei Volksheeren und Milizen. Die damit gemachten Erfahrungen und die besonderen Umstaende, unter denen sie gemacht wurden, sollten angegeben warden. Es waere leicht, aus diesem Material die noetigen Schlussfolgerungen zu ziehen. 1139.) Um wenigstens einen konkreten Vorschlag zu machen: Die niederen Offiziere (Gefreite, Unteroffiziere, Feldwebel, Leutnants, evtl., bis zum Hauptmann gehend, sollten durch die Mannschaften, die ja dauernd mit diesen Offizieren zu tun haben, gewaehlt werden. Die hoeheren Offiziere sollten durch die untergeordneten gewaehlt werden. Fuer die hoeheren Offiziersposten sollten aber auch die Soldaten ein Vorschlagsrecht besitzen. Eine einfache Stimmenmehrheit sollte genuegen. Jeder Einzelne einer dabei ueberstimmten Minderheit kann nach Ablauf einer bestimmten Kuendigungsfrist in eine andere Milizeinheit uebertreten oder die Betreffenden bilden eine Untergruppe mit dem von ihnen gewaehlten Kandidaten als Anfuehrer. So erhaelt schliesslich Jeder Anfuehrer nur freiwillige Gefolgsleute. 1440.) Auch dieses Wahlsystem hat natuerlich seine Grenzen. Moltke z.B., konnte nicht gut reden und waere wahrscheinlich nicht gewaehlt worden. Daher sollte innerhalb der Miliz eine besondere Institution geschaffen werden, die zur Aufgabe hat, Leute aufzuspueren, die Anlagen besitzen, gute Offiziere zu werden. Diese Institution sollte ebenfalls das Recht besitzen, Kandidaten vorzuschlagen. Dies waere dasselbe wie das heutige System aber unter Ausschaltung des Dienstweges und des Monopols der Ernennung von Offizieren, und es waere verbunden mit den Vorzuegen des Wahlsystems. Fuer Heere aus Zwangsrekrutierten waere die demokratische Wahl der Offiziere allerdings nur selten geeignet. 196 5/9) Absetzung von Milizoffizieren in bestimmten Faellen - durch die Untergebenen 1441.) Bei der Wahl von Offizieren handelt es sich um eine Vollmachterteilung. Diese Vollmacht muss in bestimmten Faellen, wenn der Bevollmaechtige die ihm anvertraute Macht missbraueht oder die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfuellt, auch vor Ablauf der normalen Wahlperiode, ebenso wie jede andere Vollmacht zurueckziehbar sein. (Vergl. Rueckberufungsrecht und Gehorsamsverweigerung.) 1442.) Die Vollmachterteiler (Waehler) ziehen ihre Vollmacht zurueck, indem sie den betreffenden Offizier absetzen, ggf. unschaedlich machen. 1443.) In welchen Faellen ist ein Offizier sofort abzusetzen bzw., unschaedlich zu machen? Bei Gefahr im Verzuge. Wenn er z.B., den Befehl erteilt, ein Dorf dem Erdboden gleichzumachen und saemtliche Einwohner zu erschiessen. Wenn ein Offizier befiehlt, in Sicherheit gebrachte Gefangene zu erschiessen. Wenn er Verwundete ermorden laesst, kurz: Wenn er Todesstrafen verhaengt unter Verletzung der Menschenrechte, z.B., nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung gegenueber Personen, die nicht nachweislich schuldige Mitglieder des betreffenden Kollektivs sind. Beispiel: Nur die Mitglieder einer Partisanenbande, die verbrecherisch gehandelt hat, duerften erschossen werden, nicht aber Dorfbewohner, bei denen die Partisanen Lebensmittel beschlagnahmt haben, die also nur unter Zwang die Partisanen unterstuetzt haben. 1444.) Vorgesetzte, die zu Grausamkeiten auffordern, sind kuenftig als von einem Religionswahn besessen anzusehen, und schon aus diesem Grunde ist ihnen, als von der Vernunft beraubten Menschen, kein Gehorsam zu leisten. Sie sind im Gegenteil unschaedlich zu machen. Ist aber zu erkennen, dass ein solcher Vorgesetzter nicht religioes wahnsinnig ist, und trotzdem Grausamkeiten befiehlt, so ist er als ein schlechter Mensch zu betrachten und als ein perverser Kerl, der ebenfalls baldmoeglichst unschaedlich zu machen ist. 1445.) Sollte blosses Misstrauen genuegen, um einen Offizier abzusetzen? Nach dem 10.8.1793 setzten die franzoesischen Soldaten die Offiziere, denen sie misstrauten, aus eigenem Antrieb ab. Das Misstrauen sollte gegenueber einem Offizier jedenfalls nur dadurch rechtswirksam, d.h., amtsenthebend ausgesprochen werden koennen, dass die Soldaten einen neuen Anfuehrer waehlen aund dieser auch sein Amt annimmt (positives Misstrauensvotum). 1446.) Es sollte eine Klausel gegen uebereilte Entschluesse eingefuehrt werden wie im alten Athen fuer Volksabstimmungen. Z.B.: Drei Tage Uberlegungszeit muessen dem Absetzungsbeschluss folgen, dann erst darf er ausgefuehrt werden. Inzwischen wird der betreffende Offizier in schwerwiegenden Faellen suspendiert, in leichteren Faellen uebt er sein Amt fuer diese Zeit weiter aus. Als schwerwiegende Faelle, die eine sofortige Suspendierung erfordern, sind anzusehen: Verrat (Verletzung der Geheimhaltungspflicht, Bestechung, Verletzung der Menschenrechte. An solche Faelle muesste sich stets ein gerichtliches Strafverfahren anschliessen. 1447.) Wenn ein Soldat meint, dass ein Befehl sein eigenes Leben in Gefahr bringe, sein Recht auf Leben verletze, so ist er deshalb nicht berechtigt, den Offizier abzusetzen oder gar zu erschiessen. 1448.) Beabsichtigt aber ein Offizier aus Rachsucht einen bestimmten Soldaten zu opfern, so sind dessen Kameraden selbstverstaendlich berechtigt und verpflichtet, daraufhin den Offizier abzusetzen. 1449.) Zur Absetzung (Abwahl) eines Offizieres sollte eine Stimmenmehrheit von 2/3 der Stimmen der wahlberechtigten Soldaten bzw. Offiziere des Truppenteiles genuegen. Bis zu einer Neuwahl (d. h., z.B. waehrend einer Schlacht) uebernimmt der rangnaechste Offizier die Aufgaben des Abgesetzten.. 1450.) Von den Offizieren gewaehlte hoehere Offiziere sollten nach einer bestimnten Zeit, etwa nach 6 Monaten, d.h., wenn die Truppe Zeit hatte, sie kennenzulernen, von den Soldaten wieder abgewaehlt werden koennen. 1451.) Dieses Rueckberufungsrecht sollte selbst gegenueber den hoechsten Offizieren, den Generalen und Armeekommandanten sowie dem Oberbefehlshaber gelten. 197 1452.) Die Absetzung eines Offizieres durch seine Vorgesetzten sollte, um rechtskraeftig zu werden, der Bestaetigung durch die Waehler dieses Offizieres beduerfen. 1453.) Das System der Absetzung ungeeigneter Offiziere, in der Regel von unten her statt von oben, entspricht der Erfahrung, dass selten jemand einen Vorgesetzten und seine Eigenschaften so gut kennt wie seine Untergebenen. 5/10 ) Sind Berufssoldaten notwendig? 1454.) Berufssoldaten sind u.a. deshalb fuer die Verteidigung der Menschenrechte ungeeignet, weil ihre soldatische Taetigkeit fuer sie in erster Linie nur ein Beruf, d.h., eine Moeglichkeit ist, Geld zu verdienen und Karriere zu machen. Fuer die freiwilligen Milizsoldaten dagegen ist ihre militaerische Taetig'keit niemals nur ein Beruf, sondern stets auch eine Berufung. 1455.) Nicht jeder waffenfaehige Mann koennte Berufssoldat werden, weil damit fast jede wirtschaftliche Taetigkeit zum Erliegen kaeme und die Berufssoldaten nicht mehr unterhalten werden koennten. Sehr wohl aber kann jeder waffenfaehige Buerger, neben seinem Beruf, freiwillig Mitglied einer Buergerwehrorganisation werden. 1456 Rein zahlenmaessig werden daher Milizheere den Heeren aus Berufssoldaten eines gleichgrossen Volkes ueberlegen sein. 1457 An Kampfbereitschaft waeren sie ueberlegen, weil sie Freiwillige sind und wissen, wofuer sie kaempfen. Ihre Art der Kriegfuehrung (s.d.) ist ueberlegen. Es bleibt nur noch ein Punkt zu entscheiden, ob sie naemlich auch an technischer Ausbildung und Kenntnissen Berufssoldaten gewachsen sein werden. Hierueber vergl. 1474 ff. 5/11) Der Oberbefehlshaber 1458.) Benoetigt die Miliz ueberhaupt einen Oberbefehlshaber? Wenn ja, in welchen Faellen? In Friedenszeiten wird er in der Regel ueberfluessig sein. Es handelt sich dann nur um lokale Aktionen einzelner lokaler Milizen oder Milizverbaende, die nur auf eigene Initiative handeln und keinen Generalstabes fuer ihren Einsatz (z.B., Schutz der Versammlungsfreiheit durch Stellung eines Saalschutzes), benoetigen. Wenn z.B., Streikende gegen Streikbrecher Gewalt anwenden, genuegen die taktischen Kenntnisse eines Leutnants. 1459.) Wer jeweils der Oberbefehlshaber ueber eine Aktion in Friedenszeiten ist, wird entschieden durch die beteiligten oertlichen Milizen. Ortliche Milizverbaende, die zusammen eine gewisse Mitgliederanzahl, z.B., Divisionsstaerke, erreichen, muessen sich schon vorher zusammen die entsprechenden Offiziere fuer Friedens- und Kriegseinsatz waehlen. 1460.) Fuer den Kriegseinsatz, d.h., wenn die fuer den Felddienst geeigneten Mitglieder der lokalen Milizen zusammen eine Milizarmee bilden, muessen Oberbefehlshaber fuer groessere Distrikte und ein oberster General der Internationalen Miliz gewaehlt werden. 1461.) St. Just bemerkte einmal ueber die Offizierswahl: Die gewaehlten Obersten sind die Volksvertreter bei einer Miliz. Sie sollten daher die Generaele ernennen duerfen. 1462.) Die Oberbefehlshaber sollten nur die Befugnis haben, ueber militaerische Einzelheiten zu entscheiden, nachdem sich die Milizsoldaten fuer den Krieg erklaert haben. 5/12) Mobilisierung der Miliz: "On the Minute Man" - System 1463.) Eines der Vorurteile zugunsten stehender Heere aus Berufssoldaten ist, dass sie jederzeit einsatzfaehig und schlagbereit sind. 1464.) Eine Miliz dagegen benoetige Tage, ja Wochen zu ihrer Mobilisierung. Dies ist jedoch nur richtig fuer die bisher ueblich gewesenen Volksheere aus Wehrpflichtigen, moegen sie nun Milizen, Nationalgarde, Landsturm oder Volkssturm genannt werden. 198 1465.) Das Mittel, eine Miliz, insbesondere eine Miliz der hier beschriebenen Art, blitzschnell zu mobilisieren, ist schon etwa 200 Jahre alt. Es wurde von der urspruenglichen amerikanischen Miliz im Unabhaengigkeitskrieg erfolgreich angewandt. Abwechselnd etwa jedes dritte Mitglied einer lokalenMiliz war verpflichtet, auf das Ertoenen eines Alarmsignals hin seinen Arbeitsplatz bzw. seine Wohnung innerhalb einer Minute zu verlassen, dabei seine bereitliegende Waffe zu ergreifen und sich schleunigst am Sammelplatz der lokalen Miliz einzufinden. So konnte in wenigen Minuten an jedem Ort eine betraechtliche Kampfeinheit aufgestellt werden. Truppen dieser Art ("On the Minute Men") leiteten den ersten bewaffneten Widerstand im amerikanischen Unabhaengigkeitskrieg (bei Lexington, Mass.) und erzielten den ersten Erfolg bei Concord., Mass. 1466.) Die Miliz kann daher nicht nur ebensoschnell mobilisiert werden wie ein stehendes Heer, sondern bietet noch den weiteren Vorteil der lokalen Organisation: Im Falle einer invasion sind an jedem Ort wenigstens kleine Einheiten zur Abwehr bereit, die durch die im Hinterland liegenden Einheiten rasch verstaerkt werden koennen. 1467.) Jeder Milizsoldat, der von seinem Arbeitsplatz abkoemmlich ist, sollte abwechselnd diese Art von Bereitschaftsdienst leisten. Viele der Mitglieder der Miliz sind aber an ihrem Ambeitsplatz fast unabkoemmlich. Sie koennen daher nur in ihrer Freizeit und an ihren freien Tagen binnen Minuten einsatzfaehig sein. Die Alamierung koennte heute durch Sirenen und fuer groessere Bezirke durch Radioansage erfolgen. (Mobile Telephone, "Pagers" etc. - J.Z., 27.3.02.) 5/13) Oeffentlichkeit der Ziele, Beratungen und Handlungen der Miliz 1468.) Die Miliz ist kein Geheimbundoder eine Untergrundbewegung. Ihr Programm ist bekannt. Ihre Versammlungen, Beratungen und Uebungen finden in aller Oeffentlichkeit statt, weil sie die Oeffentlichkeit nicht zu fuerchten hat, sondern nur von ihr unterstuetzt werden kann. Die Mitgliederlisten werden von Zeit zu Zeit veroeffentlicht. Die Miliz wird fortwaehrend in Verbindung mit der Zivilbevoelkerung bleiben und sich nicht kastenmaessig abschliessen. 5/14 ) Keine Soldzahlung 1469.) Die Mitglieder der Miliz sind keine Berufsoldaten oder Soeldner. Sie ueben sich in ihrer Freieit, d.h., nach ihrer normalen Arbeitstaetigkeit. Ihr Einsatz in Friedenszeiten unterbricht ihre Arbeitstaetigkeit stets nur voruebergehend, meist nur auf Stunden. Fuer die meisten Einsaetze in Friedenszeiten werden auch die Dienste derjenigen genuegen, die an diesen Tagen nicht arbeiten. Milizsoldaten benoetigen und erhalten deshalb keinen Sold. Die erfolgreiche Verteidigung ihrer Rechte ist ihnen Belohnung genug. Der unentgeltliche Dienst in der Miliz gehoert zu den Menschenpflichten. 5/15 ) Aufbringung der Unkosten in Friedenszeiten 1470.) Milizsoldaten kaufen und unterhalten ihre Handfeuerwaffen selbst, kaufen ihre Uniformen und verpflegen sich selbst bei laengeren Uebungen. Die Kosten fuer groessere und kostspieligere Waffen und Ausruestungsgegenstaende (leichte Artillerie, Hubschrauber, Funkgeraete etc.) bringen sie durch Umlage auf. 1471.) Sie werden dies leicht tun koennen, da sie ja heute schon, bei unfreier und ausgebeuteter Arbeit, die weit hoeheren Kosten fuer eine Ruestung der jetzt ueblichen Art aufbringen koennen. Kuenftig brauehen sie. da es kein stehendes Heer mehr geben wird, keine Steuern aufzubringen fuer die Militaerausgaben des Staates. Die Soldzahlungen an Berufssoldaten, die Ausgaben fuer Atomraketen, Panzer, Schlachtschiffe und Geschwader schwerer Bombenflugzeuge fallen weg. Sie koennen also mit einem Bruchteil der heutigen Ruestungskosten auskommen. Da sie u.a., einen Zustand voelliger Wirtschaftsfreiheit herbeifuehren werden, d.h., da ihre Arbeit dann frei und nicht mehr ausgebeutet sein wird, werden sie diese Kosten unschwer tragen koennen. 1472.) Durch das System der freiwilligen Steuerzahlung werden der Miliz weitere Mittel zur Bestreitung der Kosten einer guten Bewaffnung und Ausruestung zufliessen. 199 1473.) In Kriegszeiten koennen die Mitglieder der im Felde stehenden Miliz natuerlich nicht weiter berufstaetig sein. (Vergl. Krieg, Finanzierung.) 5/16 ) Ausbildung und Uebungen 1474.) Alle Milizsoldaten sollten eine Grundausbildung von 2 - 3 Monaten erhalten, insbesondere in Waffen und Gelaendekunde. Weil sie berufstaetig sind, werden die meisten Miliasoldaten diese Ausbildung nur mit Unterbrechung erhalten koennen, waehrend eines Urlaubes und an Wochenenden. Viele Milizeinheiten werden aber auch die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und eines Taschengeldes fuer die Milizsoldaten durch eine Umlage unter den Mitgliedern aufbringen und den Rekruten dadurch eine ununterbrochene Grundausbildung ermoeglichen. Die meisten Milizorgenisationen werden sich besondere Ausbildungsanstalten schaffen. 1475.) Milizsoldaten, die die Menschenrechte nicht genau kennen, koennten sie auch beim besten Willen nicht genuegend schuetzen. Ein besonders wichtiger Teil der Ausbildung von Milizsoldaten wird daher bestehen aus Unterricht, Vortraegen und Diskussionen ueber die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte vernuenftiger Wesen, sowie das Voelker- und Kriegsrecht . 1476.) Bei seiner Vereidigung sollte jeder Milizsoldat ein gut gebundenes Exemplar der Menschenrechtserklaerung, der Haager Landkriegsordnung und aehnlicher voelkerrechtlicher Abkommen erhalten. 1477.) An einzelnen Beispielen waeren den Milizsoldaten zu erklaeren, wie sich ein Milizmann in verschiedenen Situationen zu verhalten hat. Wenn solche Instruktionen nicht gegeben werden, wie z. B., bei manchen Formationen der deutschen Armee im letzten Weltkrieg, dann entartet manchmal eine regulaere Einheit zu einer Partisanentruppe. 1478.) Nachdem ein Milizsoldat these Ausbildung erhalten hat, muss er seine Kenntnisse und Faehigkeiten bestaendig durch regelmaessige woechentliche Uebungen und Unterricht, die wenigstens im Durchschnitt 2 - 4 Stunden dauern, erhalten und vertiefen. Nur wenn er das tut, wird er nach einigen Jahren auch an technischen Kenntnissen und Faehigkeiten Berufssoldaten gewachsen sein. 1479.) Die Miliz wird ihre Uebungen nie zu Strapazen ausarten lassen. Durch uebergrossr Anstrengungen wird die Nervenkraft der Soldaten nicht gestaerkt, sondern geschwaecht. Sie wird auch keine Parademaersche und Praesentiergriffe ueben, sondern sich auf die militaerisch notwendigen Uebungen beschraenken. 1480.) Die Miliz wird eine grosse Anzahl von Spezialisten ausbilden muessen, z.B., Versammlungsleiter fuer Versammlungen der Miliz, Pioniere fuer Bruecken- und Barackenbau, Berater fuer die Gruendung von Genossenschaften und Ladengemeinschaftsbanken. 1481 Jeder Angehoerige der Miliz hat ohne weiteres das Recht, sich selbst zum Offizier oder Spezialisten der obigen Art auszubilden. Wer koennte ihn hindern? Er kann auch - wie es in der Schweiz bereits geschieht - Gleichgesinnte zum Beitritt zu einer "Militaerwissenschaftlichen Gesellschaft aufrufen". 5/17 Mitgliedschaft a ) Aufnahme 1482.) Es werden nur Freiwillige aufgenommen. Sie muessen eine Probezeit von einigen Wochen erfolgreich bestehen. Sie muessen sich zu den Menschenrechten beknnen, bereit aein, sie zu verteidigen und einen Eid auf sie leisten. 1483.) Der Bewerber muss ein Examen ueber seine Kenntnis der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen sowie des Voelker- und Kriegsrechts ablegen. Gewisse Mindestkenntnisse auf diesen Gebieten muss er schon mitbringen. Viele lokale Milizen werden in ihren Statuten bestimmen: Niemand wird aufgenommen, der nicht die Menschenrechte in ihrer letzten Fassung auswendig kennt. 1484.) Sollten z.B. Mohammedaner und Hindus in die Miliz aufgenommen werden? Nur dann, wenn sie nachweislich religioes tolerant sind. Menschen, die nicht einmal die religioese Toleranz anerkennen, passen nicht in die Miliz. Menschen, die nur auf eine Gelegenheit warten, uebereinander herzufallen, irgendwelcher Glaubensstreitigkeiten wegen, sind nicht geeignet, die Menschenrechte zu schuetzen. Bilden derartige Buerger bewaffnete Organisationen, die die Menschenrechte nicht anerkennen, so sind diese Organsisationen der natuerliche Feind der Miliz. 200 1485.) Nicht aufgenommen werden duerfen Personen, deren frueheres Betragen einen Missbrauch von ihnen anvertrauten Waffen befuerchten laesst (z.B. Rowdies und Trunksuechtige). 1486.) Bei der Aufnahme wird kein Unterschied zwischen Staatsbuergern und Mitgliedern exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften gemacht. Die Miliz schuetzt die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen, die die gemeinsame Grundlage aller buergerlichen Gesellschaften sein werden. 1487.) Jede Milizorganisation kann die Anzahl ihrer Mitglieder beschraenken und jeden, der sich nach Erreichung dieser Anzahl meldet, ablehnen. Der Abgelehnte mag dann zu anderen Milizorganisationen gehen oder eine eigene gruenden. b) Altersgrenze 1488.) Mehr als 60 Jahre alte Maenner koennen bewaffneten Abteilungen der Miliz nicht mehr angehoeren. Die Altersgrenze in der alten roemischen Militaerverfassung betrug ebenfalls 60 Jahre. Als Instrukteure, Berater und Versammlungsleiter dagegen sind aeltere Buerger sehr oft noch unersetzlich. Fuer die in Kriegszeiten sich bildende Milizarmee wird die Altersgrenze niedriger festgesetzt werden muessen. 1489.) Die Miliz wird auch keine Knaben aufnehmen. Die untere Altersgrenze fuer die Mitgliedschaft betraegt 18 Jahre. Es hat wahrscheinlich nie Faelle in der Weltgeschichte gegeben, wo es militaerische Bedeutung hatte, die 14 - 18-jaehrigen einzuziehen. 1490.) Die lokale Milizorganisation soll das Recht haben, Bewerber, die das 18. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, fuer volljaehrig zu erklaeren. Wer auch die Rechte anderer Personen verteidigen soll, muss sein eigener Herr im Sinne des buergerlichen Rechts sein. 1491.) Fuer Knaben und Jugendliche wird die Miliz voraussichtlich eine besondere Jugendorganisation anregen und unterstuetzen, die die Kenntnis der Menschenrechte unter den Jugendlichen verbreiten und sie auf ihre Aufgaben als kuenftige Milizsoldaten hinweisen soll. c) Austritt aus der Miliz 1492.) Da die Mitgliedschaft zur Miliz freiwillig ist, muss auch ein Austritt aus ihr moeglich sein. Der Austritt sollte in Friedenszeiten zu jeder Zeit, in Kriegszeiten aber nur nach Ablauf einer gewissen Kuendigungsfrist zulaessig sein. Von dem Austretenden kann die Miliz eine Erklaerung verlangen, wie er kuenftig die Menschenrechte zu schuetzen gedenkt. Die Miliz darf diese Erklaerung veroeffentlichen. d) Ausschluss 1493.) Absichtliche und schwerwiegende Verletzung eines Menschenrechtes sowie das Bekanntwerden der Mitgliedschaft in einer rechts- oder linksradikalen menschenrechtsfeindlichen Organisation fuehren automatisch zum Ausschluss des Betreffenden. Demjenigen, der fuenfmal hintereinander unentschuldigt nicht zu den Uebungen erschieden ist, werden die Waffen, die nicht sein Eigentum sind, wieder abgenommen. Er scheidet durch sein Verhalten automatisch aus der Miliz aus. 5/18) Altersaufbau der einzelnen Abteilungen 1494.) Sollten fuer die aelteren Mitglieder besondere Formationen geschaffen werden? Die Buergerwehr des alten Athens war nach Jahrgaengen geordnet. Die Bastille wurde von invaliden Soldaten verteidigt. Die koerperliche Leistungsfaehigkeit sinkt, im Durchschnitt, von einem bestimmten Alter an. Aeltere Leute leisten mehr im Stellungskrieg als im Bewegungskrieg. Bei langeren Marschen wuerden zu viele von ihnen ausfallen. ManusALLthree201ff 201 1495.) Die Gliederung sollte nicht automatisch nach dem Alter, sondern nach der koerperlichen Leistungefaehigkeit im Einzelfall vorgenommen werden. Mancher 50- jaehrige wird zu den 18 - 40 jaehrigen und mancher 25-jaehrige zu den 40-60- jaehrigen versetzt werden muessen. Die aelteren Soldaten sind hauptsaechlich im Heimatdienst einzusetzen. Sie koennen z.B., Waffenlager bewachen. Von allen schweren Diensten sind sie zu befreien. 1496.) Es sollte aber auch vermieden werden, dass Formationen ausschliesslich aus jungen Leuten gebildet werden. Diese nehmen sich oft gegenueber der Zivilbevoelkerung eines besetzten Landes die unglaublichsten Sachen heraus und meinen, sie haetten das Recht dazu. 1497.) Die aelteren Soldaten wissen in der Regel weit besser als die jungen, was und wie sie etwas zu verteidigen haben. Junge Soldaten haben darueber oft nur recht unklare Vorstellungen. Mit aelteren Soldaten kann es einem ehrgeizigen General aehnlich gehen wie Eumenes, dem Feldherren Alexanders, der von seinen alten und kriegsmueden Soldaten einfach an den Gegner verkauft wurde. Die Soldaten handelten sich dabei u.a. freien Abzug in ihre Heimat ein. Als unter dem roemischen Feldherren Germanicus einige Legionen meuterten, waren die Meuterer hauptsaechlich alte Soldaten, die den Krieg endlich beendigen wollten, um nach Hause zu kommen. 1498.) Warum fanden in den letzten Jahrzehnten die Angriffsbefehle imperialistischer Regierungen so wenig Widerstand von Seiten derjenigen, die am ehesten Aussicht hatten, einen erfolgreichen Widerstand zu leisten, d.h., von Seiten der Soldaten? Wahrscheinlich u.a. deshalb, weil beim heutigen System diejenigen, die zuerst an die Front ruecken muessen, zu jung sind, um eine Entscheidung wie: "Soll ein Militaeraufstand begonnen werden oder nicht, waere er berechtigt?" rasch faellen zu koennen. Die 18 - 25-jaehrigen Soldaten kommen meist gar nicht auf den Gedanken, dass man die Ausfuehrung eines Befehles auch verweigern koennte. Sie koennen im allgemeinen zu leicht dazu gebracht werden, Menschenrechte zu verletzen. Fuer die aelteren Soldaten aber, insbesondere diejenigen, die Frauen und Kinder haben, liegt der Gedanke an Gehorsamsverweigerung nahe. (Allerdings haben auch diese sich bisher nur selten Gedanken ueber das "Wie?" eines Militaeraufstandes gemacht.) 1499.) Ist aber heute ein Krieg erst einmal so weit fortgeschritten, dass auch die aelteren Jahrgaenge einruecken muessen, dann ist es, wenn man kein Friedensprogramm wie das hier vorliegende besitzt, zu spaet oder doch sehr viel schwieriger, den Krieg durch einen Militaeraufstand zu beendigen. Es besteht dann fast stets die Tendenz, ihn bis zur beiderseitigen Erschoepfung auszukaempfen. 1500.) Die 18 - 25-jaehrigen Soldaten sollten deshalb zusammen mit den 26 - 40-jaehrigen in denselben Einheiten kaempfen, um an ihrem Beispiel lernen zu koennen und, wenn noetig, von ihnen in Schranken gehalten werden zu koennen. 1501.) Wie gross sollten die nach Leistungsfaehigkeit getrennten Abteilungen sein, Zug- oder Bataillonsstaerke? Die Frage beantwortet sich von selbst durch die lokale Organisation der Miliz. Die Miliz jedes Ortes besteht aus allen Altersgruppen. Je groesser die lokale Miliz ist, um so groesser koennen die nach Alter gegliederten Abteilungen sein. 5/19) Militaerstrafgesetzbuch der Miliz 1502.) Auch die Miliz wird ein Strafgesetzbuch schaffen, welches Strafen, bis zur Todestrafe gehend, vorsieht z.B., fuer Gehorsamsverweigerung gegenueber rechtmaessigen Anordnungen, Erteilung rechtswidriger Befehle, Pluenderung, Vergewaltigung, Verletzung der Geheimhaltungspflicht, Weigerung, Pardon zu geben, unerlaubte und ungerechtfertigte Entfernung vom Posten, Toetung eines Verwundeten, offensichtlich nicht auf dessen Verlangen, Trunkenheit im Dienst etc. Ein angetrunkener Soldat kann seine Pflichten nicht ausreichend erkennen und erfuellen. Die Ehre eines Milizsoldaten erfordert, dass er auch nuechtern bereit ist, sein Leben fuer die Menschenrechte hinzugeben. Die Anti-alkohol-Propaganda sollte unter den Milizsoldaten eigentlich besonders erfolgreich sein. 202 5/20 ) Gerichtsbarkeit 1503.) Besondere, rasch arbeitende Militaergerichte sollten eingerichtet werden fuer die auf frischer Tat, z.B., bei Mord, Raub, Pluenderung, Diebstahl, Brandstiftung und Vergewaltigung Ertappten. Schwierige und langwierige Faelle sollten jedoch von normalen Gerichten bearbeitet werden. 1504.) Die Militaergerichte der Miliz in besetzten Gebieten, die Verbrechen von feindlichen Soldaten oder Zivilpersonen abzurteilen haben, sollten paritaetisch aus Mitgliedern der Miliz und Juristen des besetzten Staates zusammengesetzt werden. Dies wird mit zur Milderung nationaler Spannungen beitragen. 1505.) Fuer Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Milizorganisationen sollten Schiedsgerichte bestellt werden mit einem Instanzenzug und einem obersten Geericht wie dem in Haag. 5/21 ) Versicherung der Mitglieder der Miliz 1506. Die Milizsoldaten werden korporativ Versicherungsanstalten beitreten zur Versicherung gegen Koeperschaeden bei Kaempfen, Todesfaelle und Vermoegensverluste der Mitglieder infolge von Kampfhandlungen. 1507.) Die Versicherungssummen waeren im Umlageverfahren von den Mitgliedern aufzubringen. Eine internationale Rueckversicherungsgesellschaft fuer alle lokalen Milizorganisationen waere zweckmaessig. 1508.) Die Milizsoldaten werden es ablehnen Beitraege zu leisten zu einem "Lastenausgleich" oder einer "Wiedergutmachung". Sie werden die Erstattung des entsprechenden Anteils der von ihnen gezahlten direkten und indirekten Steuern verlangen (solange die steuerzahlung noch unfreiwillig ist). Alle, die nicht Mitglieder der Miliz sind, sollten sich eigene Versicherungsanstalten fuer diese Faelle gruenden und, wenn sie dies nicht tun, die Folgen selbst tragen. 5/22) Befoerderungssystem 1509.) "Man hat es im Kriege oft erlebt, dass Soldaten, Gefreite oder Unteroffiziere bei Erkundigungen Hervorragendes leisten. Sie schleichen wie die Katzen an feindlichen Beobachtungposten vorbei, stellen fest, wo Minenwerfer stehen, wo der Telephonunterstand ist und wo sich der Kommandant einlogiert hat. Manchmal stellen sie es nur durch ihr Kombinationsvermoegen fest, aus aufgeschnappten Kommandos, aus Gespraechen der Soldaten im Graben, aus Munitionsstapeln. Dann kehren sie zurueck und bringen den feindlichen Posten, der sie festhalten wollte, als Gefangenen zurueck. Natuerlich wird der Held befoerdert. Aber da ergibt sich, dass er z.B., als Feldwebel unmoeglich ist. Er stellt an die Leute die gleichen strengen Anforderungen wie an sich selbst und erzeugt dadurch eine rebellische Stimmung. Von Verwaltung versteht er nichts, und etwas korrupt ist er auch. Man kann ihn eben nur zu Dingen gebrauchen, wie sie auch im Indianerkrieg vorkommen. Da aber uebertrifft ihn niemand, kein Hauptmann, kein General. 1510.) "Der Militarismus alten Stiles wird mit solchen Leuten nicht fertig, weil er sie nicht zu plazieren weiss. Beim herkoemmlichen Befoerderungssystem ist es unmoeglich, einen hohen Rang, den der Betreffende eigentlich verdient haette, mit der Taetigkeit zu vereinbaren, zu welcher er allein faehig ist. Es waere moeglich aus dem Dilemma herauszukommen. 1511.) "Zunaechst: Nachdem der Unteroffizier mehrere Erkundigungen durchgefuehrt hat, darunter solche von groesstem Wert, haette er eigentlich den Rang eines Obersten verdient. Im ersten Weltkrieg, an der Westfront, gab es z.B. einen ganz ungebildeten Soldaten der von Beruf Zirkusartist war. Hindernisse gab es fuer ihn nicht. Bei einer Offizierspatrouille, die im dritten Graben der Englaender ein dort befindliches, neu angekommenes Telephonbuch wegnehmen sollte, war er der einzige Nicht-Chargierte, der mitgenommen wurde. Sein Leutnant sprach Englisch wie Churchill, der Artist aber sprach - wie viele Artisten - viele Sprachen, darunter Englisch, aber nur ganz gemeinen Dialekt. Letzteres war hier gerade wichtig. Die beiden, in englischen Uniformen, holten 203 zunaechst das Telephonbuch. Die anderen 5 oder 6 - alles Offiziere - blieben zurueck, weil sie nicht mehr weiter konnten. Wenn der Artist einem englischen Soldaten begegnete so sprach er zu ihm wie ein Zuhaelter zum anderen; das wirkte humoristisch. Der als Sergeant verkleidete Leutnant pfiff ihn dann an und verbot ihm, in Gegenwart seines Sergeanten unanstaendige Ausdruecke zu gebrauchen. Die beiden kamen ueberall unangefochten durch. Es wird nicht berichtet, wie der Artist belohnt wurde. "Waere nun aber nicht Folgendes das Richtige gewesen? Zunaechst haette man dem Artisten das Gehalt eines hohen Offizieres gegeben, vielleicht sogar eines Obersten, denn das Telefonbuch - obwohl nur ganz kurze Zeit in Gebrauch - wog ein Regiment auf. Das hoehere Gehalt haette durch irgendein Abzeichen an der Uniform angedeutet werden koennen. Dann aber haette man ihm zum Feldwebel zur besonderen Verwendung befoerdert. Eine solche Rangstufe gibt es zur Zeit nicht. Das waere kein Grund, sie nicht einzufuehren. Ferner sollte bestimmt werden: Kein Offizier von weniger als Oberstenrang hat die Befugnis, dem Mann Auftraege zu erteilen. Der Mann wird dem Stabe des Regiments zugeteilt. Nun hat er einen Rang, der sein Begriffsvermoegen nicht uebersteigt. Er hat ein Gehalt, mit dem er zufrieden sein kann. Schikanen durch die Leute, die ihn vielleicht bisher schikaniert haben, sind kuenftig unmoeglich. Respektiert wird er im Regiment von den Soldaten wie ein Oberst, von den Offizieren aber wie ein sehr faehiger Feldwebel. Die Qualitaeten des Mannes, sein Rang, sein Gehalt und seine Sonderstellung sind alle durch einfache Zeichen auf den ersten Blick erkennbar. Etwas Aehnliches waere wahrscheinlich auch in einem Milizheer moeglieh." - T. 1512.) In der sowjetischen Armee wurden in II, Weltkrieg diejenigen Offiziere, die irgendwelche Gebiete, Ortschaften oder Anlagen im Kampf genommen hatten, besonders ausgezeichnet und leicht befoerdert. Dies fuehrte oft dazu, dass sie von der zerstoerenden Wirkung der Artilleriebeschiessung mehr ale noetig Gebrauch machten, nur um nachher auf die Zerstoerungen verweisen und sagen zu koennen, sie haetten mit schwerem Widerstand zu kaempfen gehabt und ihre Aufgabe dennoch erfuellt. Dies verfehlte System bestand und besteht wahrscheinlich noch in anderen Armeen. 1513.) Die Milizarmee wird anders verfahren. In ihr werden die Offiziere am meisten ausgezeichnet und am leichtesten befoerdert bzw., gewaehlt werden, die mit ihren Truppen bei Eroberungen am wenigsten zerstoeren, ja sogar die, die den kleinsten Prozentsatz gegnerischer Soldaten toeteten oder verwundeten - wenn sie nur die meisten Ueberlaeufer aufgenommen haben. Die hoechsten Ehren wird in ihr der Offizier geniessen, der die feindlichen Soldaten durch Propaganda auf seine Seite zieht und die wenigen fanatischen Gegner durch List, d.h., mit moeglichst wenig Blutvergiessen besiegt. (Kortmann) (Vergl. 1541) 5/23 ) Kein Klassenunterschied zwischen Soldaten und Offizieren 1594.) Die Milizoffiziere werden keine Privilegien besitzen, also keine besondere, von den gemeinen Milizsoldaten abgesonderte Kaste bilden. Unter dem System der Offizierswahl waere das such kaum vorstellbar. Auch in Kriegszeiten werden sie keine besondere Verpflegung oder bessere Quartiere erhalten. Nur ihre Besoldung, in Kriegszeiten, wird etwas hoeher sein als die der einfachen Soldaten. In den meisten Faellen wird sie von den Soldaten, in den Milizversammlungen, festgesetzt werden. Ihr Dienst in Friedenszeiten ist ebenfalls unentgeltlich. Betreffend die Grusspflicht sollte das Verfahren der amerikanischen Armee nachgeahmt werden. Jeder Offizier muss taeglich beim ersten mal gegruest werden. Bei jeder weiteren Begegnung ist eine Ehrenbezeugung ueberfluessig. Die Untergebenen haben dann nur ein achtungswidriges Verhalten zu unterlassen. 6) Kann die Miliz den Menschenrechten gefaehrlich werden? 1515.) Die herrschende Meinung geht dahin, dass jede unabhaengige, private militaerische Organisation den Menschenrechte gefaehrlich ist. Dies trifft nur zu fuer Militaerorganisationen der heutigen Art, nicht nur fuer die privaten, sondern insbesondere fuer die der Staaten. 204 1516.) Die hier vorgeschlagene Miliz unterscheidet sich aber wesentlich von allen bisherigen militaerischen Organisationen. Sie ist anders aufgebaut und hat andere Zielsetzungen. Sie bildet daher keine Gefahr fuer die Menschenrechte. Sie besteht nur aus Freiwilligen, die ihr beitreten, um die Menschenrechte zu schuetzen, und die deshalb auf die Menschenrechte und nicht auf den obersten Anfuehrer vereidigt werden. Zur Ausbildung und zu den periodischen Uebungen der Milizsoldaten gehoert die Vertiefung und Erweiterung der Kenntnis der Menschenrechte. Die Milizoffiziere sind waehlbar und absetzbar. Die Milizzoldaten schulden nur den Menschenrechten absoluten Gehorsam und sind gegenueber rechtswidrigen Anordnungen zur Gehorsamsverweigerung verpflichtet. Sie besitzen auch gegenueber ihren Offizieren unbeschraenkte Rede-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit. Alle Uebungen und Versammlungen finden so weit wie moeglich oeffentlich statt. Die Milizsoldaten sind zum Austritt aus einer ggf. entarteten Milizorganisation berechtigt und verpflichtet. Sie sind auch verpflichtet, anderen Milizorganisationen bei der Unschaedlichmaehung einer solchen Miliz zu helfen. Da sie die Unkosten selbst tragen muessen, werden sich Landsknechtsnaturen, denen die Menschenrechte gleichgueltig sind, kaum in sie einschleichen. Milizsoldaten koennen nicht von den anderen Buergern isoliert oder gegen ihren Willen in fremden Bezirken eingesetzt werden. Sie wohnen und arbeiten mit den anderen Buergern zusammen und werden daher stets auch die gleichen Rechte und Interessen verteidigen. 7) Wie soll die Miliz in den freiheitlich-demokratischen Laendern geschaffen werden? 1517.) Die entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen sind nicht einfach zu brechen oder gewaltsam aufzuheben. Vereine zur Foerderung der Milizidee werden die oeffentliche Meinung aufklaeren und dahingehend beeinflussen, dase schliesslich das Waffenmonopol und das Verbot militaerischer Organisationen fuer alle Buergerwehrorganisationen aufgehoben werden, deren Aufbau und Zielsetzung mit den Menschenrechten und den natuerlichen Rechten der vernuenftigen Wesen uebereinstimmen. Vereinigungen, die nicht fuer die Menschenrechte eintreten oder nicht entsprechend den Menschenrechten orgaisiert sind, sollten sich auch kuenftig nicht bewaffnen und militaerisch organisieren duerfen. 1518.) Bis zur Aufhebung der betreffenden Gesetze werden die vorbereitenden Vereinigungen ihre Mitglieder so weit wie moeglich auf ihre kuenftigen Aufgaben vorbereiten. Dies soll u. a. geschehen durch a) oeffentliche Diskussions- und Vortragsabende ueber die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen, b) Diskussionen, wie in einzelnen Faellen, z.B., in einem Generalstreik, die Miliz zum Schutze der Menschenrechte eingesetzt werden sollte. c) Diskussionen ueber den Aufbau und die Organisation der Miliz sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder, d) Gelaendeuebungen, e) Schutz der oeffentlichen Diskussions- und Vortragsabende von freiheitlich-demokratischen Organisationen gegen rechts- und linksradikale Stoerungstrupps, f) Ansammlung eines Fonds fuer den spaeteren legalen Ankauf von Wafen und anderen Ausruestungsgegenstaenden. Diese vorbereitende Ausbildung sollte so weitgehend und intensiv sein, dass die Miliz dann nur noch der Ausruestung bedarf und einer kurzen Ausbildung im Gebrauch der Waffen. 8) Verhaeltnis der Milizen zur Armee der alten Art 1519.) In den freiheitlich-demokratischen Laendern werden die heutigen Armeen nicht schon sofort nach Gruendung der ersten lokalen Milizen aufgeloest werden. Zunaechst werden die beiden militaerischen Organisationen nebeneinander bestehen. Die Milizen werden sich selbstverstaendlich bereiterklaeren, im Falle einer Aggression durch einen Diktator die Armee ihres Landes zu unterstuetzen. Sie werden aber auch fuer diesen Fall ihre eigene Organisationsform und ihre besondere Kampfesweise night aufgeben. Wer bereits Mitglied der Miliz ist, wird in diesem Fall den Dienst in der Armee verweigern. 205 1520.) Die Miliz wird verlangen, dass auch die Mitglieder der Armee auf die Menschenrechte vereidigt werden, dass ihnen das Austrittsrecht aus der Armee zugestanden wird, dass Mitglieder der Miliz und diejenigen, die ohne Mitglieder der Miliz zu sein, zu den Unkosten der Miliz in entsprechender Hoehe beitragen, von der Steuerzahlung zugunsten der Armee befreit werden. 1521.) Die Miliz wird dafuer sorgen, dass die Menschenrechte der Bevoelkerung besetzter Gebiete von der Armee respektiert werden. 1522.) Sie wird von der Armee den Verzicht auf menschenrechtswidrige Waffen fordern und ihre Zerstoerung ueberwachen. Kurz: Sie wird dafuer sorgen, dass die Armee baldmoeglichst in eine Milizarmee umgewandelt wird. 9) Internationale statt nationale Organistion der Miliz 1523.) Die Miliz hat die Menschenrechte und nicht "nationale Interessen" oder die "nationale Ehre" zu schuetzen. Nationale Gefuehle sollten die Handlungen der Miliz moeglichst wenig beeinflussen. 1524.) Die nationalen Regierungen, bzw. die Regierungen von national gesinnten exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften, sollten nie Gelegenheit erhalten, zu Befehlshabern der Miliz zu werden. 1525.) Internationale Buendnisse sollten moeglichst erleichtert und nicht durch eine nationale Gliederung erschwert werden. 1526.) Deshalb sind die lokalen Milizen nicht national, sondern nur lokal zu organisieren. Von den lokalen Milizen sind ueber nationale Grenzen hinweg Buendnisse abzuschliessen. Die Pariser und die Berliner Millz koennten z.B., in ein enges Buendnis treten, ebenso wie es jahrhundertelang die Staedte Zuerich und Strassburg getan haben. (Vergl. Fischart: "Das glueckhafte Schiff".) 1527.) Darueber hinaus werden sich alle lokalen Milizen international vereinigen. Die auf Grund der Menschenrechte errichteten lokalen Milizen sind von Natur aus kosmopolitisch, und oft wuerde ein nur von Fall au Fall organisierter Landesverband nicht genuegen, um mit staerkeren Feinden fertig zu werden, z.B., mit einem Diktator, der gerade in einem benachbarten Land eine Diktatur ausgerufen hat, die gefaehrlich werden koennte. Auch das Bestehen der Diktaturen im Osten macht umfassendere Massnahmen notwendig. Nicht nur die Milizen Europas, sondern die aller freien Laender werden sich zur Bekaempfung des Bolschewismus verbuenden muessen. 1528.) Die Leitung der Internationalen Miliz wird aus jaehrlich gewaehlten Vertretern der lokalen Buergerwehren bestehen. An jedem Tag des Jahres wird 1/365 der lokalen Buergerwehren ihre Vertreter waehlen, so dass bestaendig ein Kampf der Meinungen ueber die von der internationalen Miliz zu treffenden Massnahmen stattfindet. Milizverbaende, die sich an der Wahl nicht beteiligen, gelten als ausgetreten. 1529.) Koennte die Leitung der Internationalen Miliz ausarten, die Menschenrechte verletzen und zu einer diktatorischen Weltregierung werden? Die Vertreter der lokalen Milizen sind an deren Auftraege und Weisungen gebunden und koennen von ihnen wieder abgesetzt werden, auch vor Ablauf der Wahlperiode. Die lokalen Buergerwehren koennen aus der Internationalen Miliz, wieder austreten und besitzen ihr gegenueber Widerstandsrecht und Wideratandspflicht. Sie werden sich voraussichtlich von der Internationalen Miliz ebensowenig dazu gebrauchen lassen, die Menschenrechte, auf die sie freiwillig einen Eid leisteten, zu verletzen, wie sich jemand dazu gebrauchen laesst, seinen besten Freund zu emorden. Ein Missbrauah der Milizorganisationen erscheint unmoeglich, es sei denn, diese wollten selbst Untaten begehen. Wenn aber die Mehrheit - und die Mehrheit der waffenfaehigen Buerger wird schliesslich der Miliz angehoeren - mit aller Energie und Entschlossenheit Unrecht begehen will, so kann man sie daran natuerlich nicht hindern. Ein solches Ereignis ist jedoch unwahrscheinlich. 206 1530.) Die Internationale Miliz wird also eine Militaermacht sein, wie sie der UNO bisher immer fehlte, um ihren Urteilen in voelkerrechtlichen Angelegenheiten Geltung zu verschaffen. Da diese Militaermacht nicht auf nationalen Ideen aufgebaut sein wird, wird sie auch nicht die auf den nationalen Gefuehlen beruhenden Schwierigkeiten kennen lernen, die die anderen vorgeschlagenen internationalen Militaerorganisationen haben wuerden. 10) Die Armee Cromwells ein geschichtliches Vorbild fuer die hier geplante Miliz 1531.) Von allen Armeen der Welt kam wahrscheinlich Gromwells Armee einer Miliz der hier geschilderten Art am naechsten. Macauly hat ueber diese Armee interessante Einzelheiten berichtet: "Die Armee, die jetzt die groesste im Staat wurde, war ein Heer, das sehr verschieden war von allen Heeren, die wir seitdem gesehen haben. Gegenwaertig ist der Sold des gemeinen Soldaten derart, dass er nur die unterste Schicht der englischen Arbeiterschaft von ihrer Beschaeftigung losreissen kann. Eine fast unueberwindbare Schranke trennt ihn von einem koeniglichen Offizier. Die grosse Mehrheit derjenigen, die in der Armee in hohe Stellungen gelangen, erreichen dies durch Kauf. Die von England abhaengigen Gebiete sind so zahlreich und ausgedehnt, dass jeder Mann, der sich anwerben laesst, damit rechnen muss, viele Jahre im Exil zuzubringen und einige Jahre in Klimazonen, die fuer Gesundheit und Leistungsfaehigkeit der europaeischen Rasse unguenstig sind. 1532.) "Die Armee des 'Long Parliament' war fuer den Dienst in der Heimat aufgestellt worden. Der Sold des gemeinen Soldaten lag weit ueber den Loehnen, die die Mehrheit der Beschaeftigten verdiente, und, wenn er sich durch Intelligenz und Mut auszeichnete, konnte er hoffen, einen hohen Rang zu erreichen. Demzufolge setzten sich selbst die gemeinen Soldaten aus Maennern zusammen, die der Masse des Volkes durch ihre soziale Stellung und Erziehung ueberlegen waren. 1533.) "Diese besonnenen, moralisch hochstehenden, fleissigen Maenner, die gewohnt waren, nachzudenken, waren nicht durch Not und Elend gezwungen, nicht durch Vorliebe fuer Neues und bisher Verbotenes, nicht durch die Gewandtheit der anwerbenden Offiziere, sondern durch religioesen und politischen Eifer, begleitet von dem Streben nach Auszeichnung und Befoerderung, veranlasst warden, die Waffen zu ergreifen. 1534.) "Wie wir in ihren feierlichen Beschluessen niedergelegt finden, war es der Stolz der Soldaten, dass sie weder zum Dienst gezwungen worden waren, noch sich hauptsaechlich um des Gewinnes willen gemeldet hatten, dass sie keine Janitscharen, sondern frei geborene englische Buerger waren, die aus eigenem Antrieb ihr Leben der Gefahr ausgesetzt hatten, die der Kampf fuer die Freiheit und den Glauben Englands mit sich brachte, und deren Recht und Pflicht ed war, dad Gedeihen einer Nation, die sie gerettet hatten, zu sichern. 1535.) "Einer derart zusammengesetzten Militaermacht konnten, ohne dass ihre Leistungsfaehigkeit dadurch Schaden nahm, einige Freiheiten zugestanden werden, die in jeder anderen Truppe alle Disziplin untergraben haetten. Im allgemeinen wuerden Soldaten, die sich in politische Gruppen zusammenschliessen, die Delegierte waehlten und Resolutionen betreffend bedeutende Staatsangelegenheiten verabschiedeten, sich bald von jeder Ordnung loesen, wuerden aufhoeren, eine Armee zu bilden, und der schlimmste und gefaehrlichste aller Poebel werden. 1536.) "Auch heutzutage waere es nicht gefahrlos in irgendeinem Regiment religioese Versammlungen zu dulden, bei denen z.B., ein in der heiligen Schrift bewanderter Korporal den Gottesdienst fuer seinen weniger begabten Obersten leitete und einen abtruennigen Major ermahnte. Aber die Vernunft, der Ernst und die Selbstbeherrschung der Krieger, die Cromwell ausgebildet hatte, waren derartig, dass in ihrem Lager eine politische Ordnung und eine religioese 0rdnung bestehen konnten, ohne die militaerische Ordnung zu zerstoeren. Die gleichen Maenner, die ausserhalb des Dienstes als Volksredner und Feldprediger bekannt waren, zeichneten sich auf der Wache, beim Drill und auf dem Schlachtfelde durch Festigkeit, Ordnungssinn und prompten Gehorsam aus. 1537.) "Im Kriege war diese seltsame Armee unwiderstehlich. Der hartnaeckige Mut, der fuer das englische Volk charakteristisch ist, wurde durch Cromwells System gleichzeitig in die rechten Bahnen 207 gelenkt und angefacht. Andere Anfuehrer haben ebenso strenge Ordnung gehalten. Andere Anfuehrer haben ihre Parteigaenger mit ebensolchem gluehenden Eifer begeistert. Aber in seinem Lager allein fand sich die schaerfste Disziplin begleitet von der wildesten Begeisterung. Seine Truppen, schritten mit der Praezision von Maschinen zum Siege, waehrend in ihnen der wildeste Fanatismus der Kreuzzuegler brannte. Vom Zeitpunkt ihrer Umbildung bis zu ihrer Aufloesung hat diese Armee weder auf den britischen Inseln noch auf dem Kontinent einen Feind angetrffen, der ihrem Angriff standhalten konnte. In England, Schottland, Irland und Flandern haben die puritanischen Krieger nicht nur stets gesiegt, obwohl sie sich oft in Schwierigkeiten befanden und manchmal sogar gegen eine dreifache Uebermacht zu kaempfen hatten, sondern haben stets die Macht, die ihnen entgegentrat, zerbrochen und vernichtet. Schliesslich kamen sie so weit, den Tag der Schlacht als den Tag sicheren Sieges zu betrachten, und marschierten gegen die beruehmtesten Bataillone Europas mit verachtendem Selbstvertrauen." - Auszug aus Th. B. Macauly: Die Geschichte Englands von der Thronbesteigung James II. an. 11) Methoden und Grundsaetze der Kriegfuehrung der Miliz 11/1) Einleitung: Weshalb muessen sich auch Pazifisten bewaffnen, militaerisch organisieren und auf eine Kriegfuehrung vorbereiten? 1538.) Ist eine Miliz zur weiteren Aufrechterhaltung des Weltfriedens, wenn er erst einmal erreicht ist, weiter notwendig? Macht sie sich nicht selbst ueberfluessig? Die Miliz ist zunaechst einmal erforderlich, um eine Gesellschaftsordnung zu schaffen, die nicht schon ihrer Natur nach Kriege heraufbeschwoert. (Im Gegensatz zu souveraenen Territorialstaaten mit Zwangsmitgliedschaft, seien es diktatorische Regierungen, die die Mehrheit, oder demokratische Regierungen, die die Minderheiten unterdruecken.) 1539.) Auch nachden diese neue Gesellschaftsordnung (s.u. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen) verwirklicht ist, verbleibt noch eine Kriegsgefahr, die in der menschlichen Natur liegt: Die auf dem Fanatismus und der Intoleranz insbesondere religioeser Art beruhende Kriegsgefahr. Es koennte sehr wohl noch einmal ein moderner Mohammed auftreten und zu einem Krieg gegen alle Unglaeubigen aufrufen. (Vergl. 2522 ff.) Um auch solche Kriege schon im Keim zu ersticken, wird die Miliz auch in Zukunft erforderlich sein. Es ist daher nicht ueberfluessig, ueber die Grundsaetze der Kriegfuehrung einer pazifistisch gesinnten Miliz nachzudenken. Ist auch der ewige Friede vielleicht nie zu erreichen, so ist doch ein lange anhaltender Weltfriede erstrebenswert genug. Vielleicht ist es falsch und irrefuehrend, von einer "Kriegfuehrung" der Miliz zu sprechen. Mit einer Kriegfuehrung der bisherigen Art hat sie tatsaechlich wenig gemeinsam. Vielleicht wird man daher die Gesamtheit dieser Massnahmen kuenftig mit "Friedenspolitik der Miliz" oder einem aehnlichen Ausdruck bezeichnen. 11/2) Allgemeines Prinzip der Kriegfuehrung der Miliz 1540.) Die Miliz besteht aus praktischen Pazifisten und beteiligt sich daher nur an rechtmaessigen Kriegen gegen Diktatoren. Sie wird sich dabei stets bemuehen, einen Diktator unter strikter Beachtung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen moeglichst rasch und mit moeglichst wenig Blutvergiessen zu besiegen. 1541.) Vergleiche hierzu die Bemerkungen von ThomasMorus ueber die Kriegfuehrung der Utopier: "Die Utopier trauern ueber Nichts so sehr, als ueber die Lorbeeren eines blutigen Krieges; sie schaemen sich sogar derselben, da sie es fuer absurd halten, selbst die glaenzendsten Vorteile um menschliches Blut zu erkaufen. Fuer sie besteht der schoenste Ruhm darin, den Feind nur durch Gewandheit und List besiegt zu haben. Dann sieht man sie oeffentliche Triumphe feiern und wie nach einer Heldentat Trophaen errichten. Sie ruehmen sich, als Menschen und Helden gehandelt zu haben, so oft sie ausschliesslich durch die Macht der vernunft gesiegt, was von allen lebenden Wesen keines als der Mensch vermag. Der Loewe, sagen sie, der Baer, der Eber, 208 der Wolf, der Hund und die uebrigen wilden Tiere wissen im Kampf nur ihre Koerperkraft anzuwenden; der Mehrzahl nach uebertreffen sie uns an Kuehnheit und Staerke, und dennoch unterliegen alle der Macht der Intelligenz und Vernunft." Unsere Politiker und Militaers handeln heute so, als ob die Vernunft die Anwendung immer staerkerer und zerstoererischer Waffen verlangte. 11/3) Welche Handlungen hat eine kaempfende Miliztruppe zu unterlassen? a) Einleitung 1542.) Den Menschenrechten und den natuerlichen Rechten der vernuenftigen Wesen entspricht die individuelle Verantwortlichkeit fuer Handlungen oder Unterlassungen. (Vergl. Punkt 20 des Menschenrechtsentwurfs im Anhang I.) Die Miliz hat daher Insbesondere alle Massnahmen zu unterlassen, denen das Prinzip der kollektiven Verantwortung zu Grunde liegt. 1543 .) b) Behandlung aller Soldaten, offiziere und anderen Untertanen des feindlichen Diktators als Feinde. (Vergl. Buch 5.) c) Bombardierung der Zivilbevoelkerung und der vorwiegend zivilen Zwecken dienenden Bauwerke 1544.) Der britische Luftmarschall Harris erklaerte in seinem Buch "Bomberoffensive": "Es muss mit Nachdruck gesagt werden, dass, von Essen abgesehen, wir niemals ein besonderes Industriewerk gewaehlt haben. Unser eigentliches Ziel war immer die Innenstadt." 1545.) Von den im II. Weltkrieg abgeworfenen 2,5 Millionen Tonnen Bomben fielen 84% auf zivile Bezirke. Die Kriegsschaeden werden fuer die westdeutsche Industrie auf etwa 25 %, fuer die ostdeutsche auf etwa 20 % geschaetzt. Infolge des kriegsbedingten Industrieausbaues verringerte sich dadurch die Produktionskapazitaet gegenueber der Vorkriegszeit nur um 12 %. 1546.) Die Bombenteppiche im II. Weltkrieg auf die Wohnviertel der deutschen Staedte haben nicht die von den Alliierten erwuenschte Wirkung gehabt, das deutsche Kriegspotential durch Toetung der Arbeitskraefte wesentlich zu vermindern. Sie haben auch nicht die Bevoelkerung gegen das Hitlerregime aufgebracht, welches den Krieg begonnen hatte, sondern haben vielmehr die Nazi-Propagandathese unterstuetzt, die Alliierten wuerden die voellige Zerstoerung Deutschlands und die Ausrottung aller Deutschen beabsichtigen. Fast alle bis dahin noch nicht von einem Sinn des Krieges ueberzeugten Soldaten glaubten daraufhin, sie haetten etwas, fuer das zu kaempfen es sich lohnte, und die ausgebombte Zivilbevoelkerung bestaerkte ihre kaempfenden Soehne, Brueder und Vaeter in dieser Meinung. Durch Anstachelung des Kampfeswillens der deutschen Soldaten hat dieses Verfahren den Krieg verlaengert statt ihn abzukuerzen. (Und es hat dadurch auch unnoetig vielen der Soldaten und Flieger der Alliierten das Leben gekostet. Aber Ungerechtigkeit, Unwissenheit und Vorurteile herrschten auch dort, auf hoechster Ebene, so wie heute noch, ueberall. - J.Z., 27.3.02.) d) Gefangennahme und Haftbarmachung von Geiseln 1547.) Geiselerschiessungen sollten in keinem Falle stattfinden. Der Paragraph 34 des Genfer Abkommens vom 12.8.1949, ueber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten: "Die Festnahme von Geiseln ist untersagt", sollte wahrscheinlich in der Hauptsache das Unrecht der Geiselerschiessungen in der Mehrzahl der Faelle, in denen die kollektive Verantwortung nicht angebracht ist, beseitigen. (Heute werden die Bewohner ganzer Staedte, ja ganzer Laender als Geiseln betrachtet und "strategisch" behandelt. - J.Z., 27.3.02.) 1548.) In einigen Faellen aber ist die kollektive Verantwortung gerechtfertigt: Gegenueber einer Bevoalkerung z.B., die die Menschenrechte nicht anerkennt und die nur Respekt vor einem Feind hat, der ueber Geiseln verfuegt, evenfalls gegenueber Truppeneinheiten, die die Menchenrechte dauernd verletzen und Menschenrechtsverletzungen, wie z.B. die Verfolgung der Angehoerigen anderer Menschenrassen zu ihrem Programm erhoben haben, wie die SA und die SS. Hier ist das Geiselsystem moralisch unbedenklich. 209 Beispiel: Im I, Weltkrieg sprengten belgische Partisanen Zuege in die Luft. Die Deutschen nahmen daher in ihren Zuegen hohe und angesehene belgische Beamte und Geistliche mit und gaben dies rechtzeitig und allgemein bekannt. Dieses Verfahren wirkte. Die menschenrechtsverletzenden Attentate hoerten auf. 1549.) In der Regel sollten Geiseln jedoch keiner Lebensgefahr ausgesetzt werden. Sie sollten nur als Strafe fuer begangene und zur Sicherung gegen weitere menschenrechtswidrige Handlungen verhaftet werden und, solange es notwendig erscheint und aeusserstenfalls bis zum Friedensschluss, gefangengehalten und dabei wie Kriegsgefangene behandelt werden. (Vergl. 1750 -1755.) 1559.) e ) Blockademassnahmen (Vergl. 925.) f) Rechtswidriges Verhalten bei Belagerungen 1551.) Waehrend Belagerungen war es bisher die Regel, dass die Belagerer niemanden aus der belagerten Stadt abziehen liessen. Dieses Verbot hatte den Zweck, die Aushungerung der Belagerten zu beschleunigen. Nach Archenholtz ("Der Siebenjaehrige Krieg") wurden bei der Belagerung von Prag, durch die Preussen im Jahre 1757, 12,000 der Einwohner aus der Stadt gejagt, um die Hungersnot zu vermindern, allein die Kanonenkugeln der Belagerer trieben sie wieder in ihr Elend zurueck. 1552.) Die Miliz dagegen wird Hunger, Durst und Lebensgefahr der Nichtkombattanten nicht als eine Waffe gegen die Belagerten verwenden. Sie wird stets die Zivilisten, die eine von der Miliz belagerte Stadt verlassen wollen, frei fortziehen lassen. Von ihrem Eigentum sollen sie fortnehmen duerfen so viel wie sie fortschaffen koennen. Sie wird auch gegen belagerte Staedte keine allgemeine Bloekade durchfuehren. 1553.) Durch Beschiessung von offenen Staedten werden ebenfalls in der Regel mehr unschuldige Buerger und unfreiwillige Soldaten des feindlichen Diktators (die oft nur auf eine Gelegenheit warten zum Ueberlaufen) als Anhaenger des Diktators getoetet. Ein typisches Beispiel wird erwaehnt von Archenholtz (ebenfalls in seinem Werk: "Der Siebenjaehrige Krieg": Die Belagerung von Zittau durch Daun: Die Stadt wure in Truemmer geschossen und verbrannt. Die Zivilbevoelkerung erlitt grosse Verluste. Die preussische Besatzung jedoch entkam fast vollstaendig. Manchmal hat auf Grund dieser Beschiessungen die Bevoelkerung einer belagerten Stadt ihre Besatzungsmacht in der Abwehr unterstuetzt. 1554.) Die Absicht einer belagernden Milizarmee besteht darin, die Bevoelkerung der besetzten Stadt zu befreien, und nicht, sie systematisch zu toeten. 1555.) g) Verwendung von Massenvernichtungswaffen (s. Index.) h) Beschlagnahmung auslaendischer Kapitalanlagen 1556.) Alle Kapitalanlagen, insbesondere auch die von Auslaendern, sollten im Herrschaftsbereich der Miliz unantastbar sein. Sie sollten also auch im Kriege von ihren Eigentuemern, selbst wenn these Mitglieder der von der Miliz bekaempften Partei sind, uebertragen und abgehoben werden koennen. Zins und Zinseszins sollten auch fuer diesen Fall garantiert werden, und weitere Kapitalanlagen sollten zulaessig sein. 1557.) Die kollektive Verantwortlichmachung der Kapitalbesitzer fuer die Untaten ihrer Regierung ist ungerecht. 1558.) Aehnlich frei und gesichert war der Kapitalbesitz im alten Venedig. Viele hohe tuerkische Wuerdentraeger und Offiziere benutzten diese Gelegenheit zu einer sicheren Kapitalanlage. Die Folge war, dass die Republik Venedig von tuerkischen Generaelen bzw., Admiraelen nur selten vernichtend geschlagen wurde. Der Sultan aber konnte sich nie erklaeren, weshalb seine gut ausgeruesteten und meist in Uebermacht befindlichen Truppen so oft gegenueber den Venetianern versagten. 1559.) Die sowjetischen Offiziere gehoeren heute zu den Grossverdienern. Sie haben innerhalb Russlands keine Gelegenheit, ihr erspartes Kapital sicher anzulegen. Die Miliz sollte ihnen deshalb die hier angedeutete Gelegenheit geben. Selbstverstaendlich sollte jeder ein derartiges Konto auch anonym fuehren duerfen. 210 1560.) i) Pluenderung, Requisitionen oder Bezahlung mit minderwertigen Zahlungsmitteln (Vergl. Index.) 1561.) j) Grausamkeiten, Vergewaltigungen und Brandstiftungen (s. Index.) k) Rueckzug unter Zuruecklassung "verbrannter Erde" 1562.) Ist diese Art der Kriegfuehrung gerechtfertigt? Die Truppe vernichtet dabei fremdes Eigentum. Kriegerische Handlungen sind aber nur gerechtfertigt, wenn sie unter Beachtung der Menschenrechte, d.h., auch des Eigentumsrechtes stattfinden und zum Ziel haben„die Menschenrechte zu schuetzen. 1563.) Die Miliz fuehrt einen Krieg, um den Opfern eines die Menschenrechte unterdrueckenden Systems zu helfen, und nicht, um ihre Lage noch zu verschlimmern. Durch Zerstoerung des Eigemtums der Untertanen einer Diktatur wuerde die Miliz das diktatorische Regime nicht angreifen. Im Gegenteil, Die Verbitterung unter den Opfern einer solchen Massnahme duerfte oft so gross sein, dass sie bereit sein werden, ihrem Diktator zur Bekaempfung einer solchen Miliz noch groessere Vollmachten zu geben, als er sich bisher schon genommen hat. Wer vorher noch mit der Miliz sympathisierte oder gar ans Ueberlaufen dachte, koennte zu einem Anhaenger des Diktators werden. 1564.) Derartige Zerstoerungen richten sich auch nicht gegen einzelne, schuldige Buerger, sondern sind Massnahmen, die eine Kollektivschuld der gesamten Bevoelkerung, Saeuglinge und Greise eingeschlossen, voraussetzen. Sie sind daher offenbar rechtswidrig. 1565.) Selbst wenn es sich nur um die eigenen Vorraete der Miliz handelte, duerfte sie diese doch nicht nach Belieben wie anderes persoenliches Eigentum gebrauchen oder vernichten. (Ganz besonders nicht, wenn es sich um Lebensmittelvorraete handelt. Munitionslager sind eine andere Sache. - J.Z., 28.3.02.) Man darf zwar persoenliches Eigentum wie z.B., Kleidungsstuecke zerstoeren, aber nicht sein eigenes Haus abbrennen, wenn man nicht von der Gesellschaft zu recht als Brandstifter oder Wahnsinniger behandelt werden will. So weit geht das Eigentumsrecht nicht. 1566.) Weiterhin waere zu bedenken, dass nach einem eventuellen Siege die Bevoelkerung der verwuesteten Gebiete von der Miliz verpflegt und untergebracht werden muesste. 1567.) Die kleinen taktischen Vorteile und Zeitgewinne, die dieses System bietet, werden mehr als wettgemacht durch die obigen Nachteile. 1568.) Selbst wenn diese Massnahme ruecksichtslos durchgefuehrt wird, stellt sich nur immer wieder heraus, dass dadurch eine Armee einen Krieg nicht gewinnt, noch gewinnen kann. Es handelt sich um nichts weiter als einen Rache- und Vergeltungsakt einer geschlagenen Militaermacht. 1569.) Die Miliz wird daher weder Verkehrswege noch Gebaeude oder Lebensmittelvorraete zerstoeren, nur um sie nicht in die Haende der Feinde fallen zu lassen. (Vergl. Zerstoerungen.) 1570.) l) Sabotageakte (S. Index.) m) Feldgendarmerie 1571.) Eine Feldgendarmerie mit besonderem Korpsgeist braucht es bei einer Milizarmee nicht zu geben. Sie ist nur bei Heeren aus Zwangsrekrutierten erforderlich, um Desertationen ins Hinterland zu verhindern. n) Passierscheinzwang in den besetzten Gebieten 1572.) Die Miliz wird zur Aufrechterhaltung der Menschenrechte und nicht zu ihrer Unterdrueckung geschaffen. Sie wird daher auch in besetzten Gebieten die Freizuegigkeit einfuehren und aufrechterhalten und nicht, we andere Armeen, einen Passierscheinzwang, auferlegen. Die Miliz hat Desertationen im groesseren Umfang nicht zu befuerchten. Sie benoetigt daher auch keine Kontrolle dagegen. 211 11/4.) Kampfmethoden der Miliz: Eine Art militaerisches Jiu-Jitsu a) Einleitung 1573.) "Keine Armee der Welt ist staerker als eine Idee, deren Zeit gekommen ist." - Napoleon I 1574.) Die Miliz wird stets versuchen, einen Diktator nicht bloss durch militaerische Staerke, d.h., eine Uebermacht von Soldaten und bessere Bewaffnung und Ausruestung zu besiegen, sondern insbesondere durch rechtmaessige und vernuenftige, Menschenleben ersparende Kampfmethoden, die die Kraefte des Diktators gegen ihn selbst kehren. Nur wenn sie so kaempft, wie es im Folgenden geschildert wird, kann man sagen, dass die Miliz fuer und unter Beachtung der Mensehenrechte kaempft. b) Veranlassung von Militaeraufstaenden und Revolutionen gegen einen feindlichen Diktator 1575.) Jeder Diktator ist ein Feind der Miliz. Sie kann aber erst dann jedem Diktator den Krieg erklaeren, ohne die Gefahr eines Atomkrieges zu vergroessern, wenn bereits alle Atomraffen zerstoert sind. 1576.) In der Zwischenzeit wird die Miliz der freien Laender ihr Ziel nur durch Propaganda zu erreichen suchen. Diese Propaganda muss die Untertanen eines Diktators veranlassen, ihn zu stuerzen. 1577.) Die Miliz kann die Unzufriedenheit der Untertanen eines Diktators als vorhanden voraussetzen. Es wird deehalb in der Regel genuegen, das sozialreformerische Programm fuer die Zeit nach dem Siege der Revolution und das Programm fuer die praktische Durchfuehrung der Revolution ausreichend unter den Soldaten und anderen Untertanen des Diktators bekanntzumachen. 1578.) Solange eine Regierung wie die Sowjetregierung noch ueber Atomwaffen verfuegt, koennte selbst die gesamte Miliz des Westens keinen Befreiungskrieg gegen diese Regierung riskieren, weil die Sowjets dann voraussichtlich Atomwaffen einsetzen wuerden. Die Internationale Miliz kann gegen diese Machthaber erst dann helfend einschreiten, wenn eine Revolution die Atomwaffen bereits zerstoert hat. (Einzelheiten ueber die Organisation einer Revolution siehe Buch 5.) 1579.) Eine der wichtigsten revolutionaeren Methoden ist die, ueberall in dem von dem Diktator beherrschten Gebieten die Gruendung von Milizen anzuregen. c) Aufforderung zum Ueberlaufen gerichtet an die Soldaten und zivilen Untertanen des Diktators 1580 "Jede Regierung steht in Gefahr, von ihren Truppen verlassen zu werden, die nicht ein soziales Programm hat, das die Beseitigung der Ausbeutung garantiert und ein weltweites Friedensprogramm." - T. 1581.) "Ich baue nur noch auf Deserteure." - Andre Gide 1582.) Die revolutionaere Methode wird nicht ueberall oder nicht sofort Erfolg haben. Ferner laesst sich der Ungehorsam gegenueber dem Diktator in allen Grenzgebieten in der Regel am leichtesten durch Flucht aus dem Machtbereich des Diktators verwirklichen. Die Macht des Diktators nimmt auch offensichtlich mit der Anzahl der Menschen ab, ueber die er verfuegen kann. Deshalb und weil eine Flucht aus dem Machtbereich eines Diktators nichts weiter als die Ausuebung des Rechtes auf Freizuegigkeit ist, eines Rechtes, das, wenn es ausgeuebt wird, d.h. die Flucht vollendet ist, die Betreffenden von allen Strafmassnahmen des Diktators sichert (wuerden die Untertanen des Diktators dagegen aufgefordert, frei 212 ihre Meinung zu aeussern, so kaeme dies einer Aufforderung zum Selbstmord gleich.), sollte die Miliz alle Soldaten und Buegrer des Diktators, die der Meinung sind, dass sie fuer eine schlechte Sache kaempfen, auffordern, in die von ihr beherrschten Gebiete ueberzutreten, und ihnen fuer diesen Fall die ungestoerte Ausuebung aller ihrer Menschenrechte garantieren. 1583.) Diese Aufforderung zum Ueberlaufen sollte bei jeder Gelegenheit geschehen. Das bisher angewandte Prinzip: Erst schiessen, dann fragen, ist, so weit dies technisch durchfuehrbar ist, ins Gegenteil zu kehren. Die Milizsoldaten sind verpflichtet, so weit wie moeglich erst die gegnerischen Soldaten anzusprechen und zum Ueberlaufen aufzufordern. Nur so koennen gegenseitige Missverstaendnisse beseitigt und viele feindliche Soldaten zum Ueberlaufen bewogen werden. Erst dann, wenn dieser Versuch erfolglos bleibt, duerfen sie von ihren Waffen Gebrauch machen. 1584.) Um die Verstaendigung zu erleichtern, sollte sich die Miliz rechtzeitig eine moeglichst grosse Anzahl von Lautsprecheranlagen sowie Flugzettelmoersern verschaffen, mit denen sie Flugblaetter bis zu 3 km auf und hinter die feindlichen Linien schiessen kann. Zur Herstellung der Flugblaetter sollte sie eine Anzahl von Druckereien in Frontnaehe betreiben. 1585.) Wenn den Soldaten des Diktators dieses Freundschaftsangebot bereits lange vor dem Kriege bzw., der Revolution bekannt ist, dann wird es dabei nur selten Schwierigkeiten geben. Diejenigen, die ueberlaufen wollen, kommen dann nicht mit schussbereiter Waffe auf die Linien der Miliz zu, sondern heben sie hoch oder werfen sie in Sichtweite von sich. 1586.) Dieses Verfahren ist das einzige, welches der Tatsache entspricht, dass die Soldaten eines Diktators ja nicht weniger unterdrueckt sind als seine uebrigen Untertanen, mit denen sie ausserdem durch viele freundschaftliche und verwandtschaftliche Bande verbunden sind. Diese Soldaten sind im Hinblick auf die Bestrebungen der Miliz ihre natuerlichen Bundesgenossen und duerfen daher nicht kollektiv als Feinde angesehen und behandelt werden. 1587.) Auszug aus einem Brief von T. im Jahre 1952: "Maotsetung hat Tschiangkeischek gegenueber die Taktik befolgt, die Soldaten des Gegners einfach aufzufordern, sich nicht fuer diesen Gegner tot oder zum Krueppel schiessen zu lassen, sondern sich fuer neutral zu erklaeren, zu ihm - Mao - herueberzukommen, die Waffen mitzubringen, sich mit Geld, Proviant etc., versehen zu lassen und nach Hause zu reisen. Der Erfolg gab Mao in einem Ausmass recht, das ihn vielleicht selbst ueberrascht hat. In weniger als einem Jahr eroberte Mao mit weniger Munitionsaufwand, als eine Schlacht im letzten Weltkrieg gekostet hat, ein von ueber 300 Millionen Menschen bewohntes Gebiet. 1588.) "Mao hat insofern eine altchinesische Tradition befolgt, als - wie Kong Fu Tse in den Lun Yue berichtet - der Koenig Wen etwas ganz Aehnliches gemacht hat. Die Feinde Wen's konnten ihre Soldaten nicht bei sich behalten, es lief alles zu Wen ueber, weil sich ergab, dass er seine Versprechungen hielt und ausserdem gut regierte, sehr viel besser, als die ihm feindlichen Herrscher. Vielleicht weiss Mao selbst nicht, dass er einen solchen Vorgaenger gehabt hat. Es waere ueberhaupt moeglich, dass er garnicht nach einem Prinzip verfahren ist, sondern einfach das im Augenblick Zweckmaessige tat. 1589.) "Im jeden Falle aber muss es die Aufgabe der sich selbst ernst nehmenden Pazifisten sein, das hier gegebene ungeheuerliche Beispiel richtig zu erkennen, das ihm zugrunde liegende Prinzip ganz klar ans Licht zu stellen und - jeder in seinem Kreise - dahin zu wirken, dass moeglichst viele Menschen erkennen, was da in China vor sich gegangen ist, und sich bemuehen, das 1590.) Gleiche an jedem Ort der Welt zu erreichen, wo die Machthaber ihren Untertanen Waffen in die Hand geben und ihnen befehlen: So - nun geht mal aufeinender los - ich habe sonst keine Verwendung fuer euch - aber - wenn ihr siegt - so ist mein Vorteil gross! 1591.) "Mao ging von folgender Tatsache aus: Die Soldaten in modernen Kriegen kaempfen nicht freiwillig, sondern gezwungen. Wenn es ihnen frei stuende, weiter zu kaempfen oder zu ihren Familien zurueckzukehren, so wurden mehr als 9/10 das letztere waehlen. 213 1592.) "Ferner, wenn die an sich zum Kaempfen geneigten Soldaten sehen, dass rechts und links von ihnen die Kameraden nicht mehr mitmachen, dann verlieren die meisten von ihnen den Willen, weiter zu kaempfen, und gehen ebenfalls ueber. Kommt hinzu dass, wenn erst einmal rechts und links von einer Truppe die Truppenteile uebergegangen sind, die stehengebliebene Truppe damit rechnen muss, binnen wenigen Stunden von ueberlegenen Kraeften angegriffen zu werden. Ueber alles das haben wir in beiden Weltkriegen reichliche Erfahrungen gemacht. 1593.) "Besonders im ersten Weltkrieg konnte ich eigene Beobachtungen anstellen. Ich leitete damals - 11 Monate lang - die Lesehalle der Ortskommandantur von F. Es war, wie ich spaeter feststellen konnte, eine der groessten an der Westfront. Ich hatte Diskussionen mit hunderten von Soldaten und manchmal auch mit Offizieren, die alle Vertrauen zu mir hatten. (Vor Diskussionen ueber pazifistische Themen mit Schwaetzern und nicht Vetrauenswuerdigen huetete ich mich.) Die Lesehalle lag nur etwa 5 km hinter dem ersten Graben und somit in der Feuerzone. Jedenfalls war fuer alle darin Verkehrenden das Problem gegeben: Gehen wir heute ueber oder nicht? Sehr haeufig warfen englische Flugzeuge Zettel ab, in denen die deutschen Soldaten aufgefordert wurden, ueberzugehen. Gute Behandlung wurde versprochen. Fast taeglich hatte ich Konferenzen mit Kameraden, die sich ueberlegten, ob sie noch aushalten oder uebergehen sollten. 1594.) "Damals riet ich den Kameraden ab, ueberzugehen. Ich sagte ihnen: Seht euch die Russen an, die hier in F. arbeiten. Die muessen in der Feuerzone Munitions-Waggons entladen und allerlei machen, was in den Konventionen ueber die Kriegsgefangenen ausdruecklich verboten ist. Wir haben ja Nachrichten darueber, dass es den Deutschen drueben nicht besser geht. Es soll eine "Vergeltungsmassnahme" sein. Jedenfalls: wenn ihr hinuebergeht, so werdet, auch ihr wahrscheinlich in der Feuerzone Waggons abladen und zu essen kriegt ihr so viel, wie bei uns die Russen. 1595.) "Ich habe Grund anzunehmen, dass meine Worte wirkten. Die Erwiderung war allerdings allemal: 'Ja - sollen wir uns denn fuer these Halunken zum Krueppel schiessen lassen? Wenn die siegen, dann werden die uns behandeln, wie sie heute die russischen Gefangenen behandeln, und wenn sie den Krieg verlieren, weshalb haben wir dann gekaempft?' Der Hass gegen die Kriegsverlaengerer (Ludendorff, Tirpitz etc.) war unglaublich. 1596.) "Und dann kamen wir darauf: ja - wenn wir darauf rechnen koennten, drueben anstaendig behandelt zu werden, wenn wir wuessten, wir muessen nicht gegen unsere Kameraden arbeiten, z.B., Munitions-Waggons ausladen (die Leute waren alle gute Deutsche und keineswegs 'international' gesinnt), und wenn wir weiter wuessten, dass die nach dem verlorenen Krieg (an den Sieg glaubten nur noch wenige) Deutschland gut behandeln, dann bleiben wir keinen Tag mehr hier. Ja - die unsern sind Halunken und die drueben auch. Diese Worte habe ich oft gehoert. 1597.) "Einige kamen spaeter zu mir und fragten mich: wollen wir nicht in Verbindung bleiben und nach dem Kriege dahin wirken, dass die Staaten alle erklaeren: Wir machen ueberhaupt keine Kriegsgefangenen mehr, wer freiwillig zu uns kommt und erklaert, er habe nur gezwungenermassen gekaempft, den behandeln wir als Gast und neutralen Auslaender, und nach dem Siege soll die feindliche Regierung zwar entwaffnet werden, aber das Land soll nicht anders behandelt werden als unser eigenes! Welche Regieung wird da noch wagen, einen Krieg zu erklaeren? Der Krieg ist nach 4 Wochen zu Ende, weil die Soldaten weggelaufen sind. 1598.) "Und dann kommt aber die Vergeltung. Eine Regierung, die einen Angriffskrieg erklaert hat, die ist als Moerder-Clique zu behandeln, und das soll auch geschehen. Jede Regierung, die in einen Krieg eintritt, die moege das wissen! 1599.) "Ich kam ins Lazarett, die Adressen der Kameraden kamen mir abhanden und die Pazifisten, mit denen ich spaeter zusammenkam, die hatten sonderbarerweise gar kein Interesse fuer diese Ideen, sondern redeten von praktisch unausfuehrbaren Dingen: Bekehrung der Regierungen zum Pazifismus, Aufrichtung einer pazifistischen Weltregierung mit Zustimung der Nationalregierungen, etc. Was den Pazifisten damals fehlte, das war die unmittelbare Nachbarschaft zur Front, das waren die bestaendig abfeworfenen Zettel, auf denen zum Ueberlaufen aufgefordert wurde, das war die taeglich neu anzustellende Erwaegung: ja - hat denn das Weitermachen ueberhaupt einen vernuenftigen Sinn? 214 1600.) "Der Mensch (d.h. der Durchschnittsmensch) haengt eben doch von unmittelbaren Eindruecken ab, und wo die fehlen, da ergibt er sich naheliegenden aber unbrauchbaren Phantasien, das Technische soll nun mal etwas ganz Einfaches und leicht Fassliches sein, etwas, wo das Aussprechen von Wuenschen (evtl. wie bei den Nazis das Ausschreien) schon die erste Haelfte des Erfolges verbuergt. Die Welt is ganz anders eingerichtet. 1601.) "Im zweiten Weltkrieg sprach ich ueber die heute von Mao angewandte Methode mit vielen Nazis. Das war nicht sehr gefaehrlich, weil es den Nazis ja mal zunaechst als nationaler Uebereifer erscheinen musste, als eine Idee, die - wenn auch unbrauchbar - doch so gemeint ist, dass damit gesiegt werden soll. Einmal kam ich allerdings doch an die falsche Adresse. Die Antwort war gerade bei den ueberzeugtesten Nazis immer dem Sinne nach folgende: Solche Ideen sind dem Nationalsozialismus ganz zuwider. Wenn sich solche Ideen verbreiteten, so koennten sie auch bei den deutschen Soldaten Platz greifen. Sehr viele deutsche Soldaten sind aber gar keine Nationalsozialisten, und jedenfalls moechten sie lieber zu Hause sein als im Schuetzengraben. Der Feind brauchte also nur die Methode gegen Hitler anzuwenden, und Hitler haette einen sehr schweren Stand. Ausserdem liegt es im Nationalsozialismus, den 'Wehrwillen' in der ganzen Welt zu kraeftigen, die Menschheit zu soldatischem Denken zu erziehen, d.h. zu Disziplin und Gehorsam. Plaene fuer das Ganze zu entwerfen, ist nicht Sache jedes X-Beliebigen. Der Fuehrer bestellt dafuer Leute seines Vertrauens. Reden wir also nicht mehr davon! 1602.) "Die Nazis hatten von ihrem Standpunkt aus ganz recht. Das erkannte ich aber mit Genugtuung, dass der Faschismus das heute von Mao angewandte System tatsaechlich nicht anwenden kann. Der Faschismus muss diese Ideen verabscheuen und sogar verfolgen, aus dem gleichen Grunde, aus dem Napoleon die deutsche 'Ideologie' verabscheute und verfolgte. 1603.) "Er sah ganz richtig, dass da eine Macht war, viel staerker als seine Grande Armeé, und die aehnlich wie Pulver anzusehen ist. Das liegt 100 Jahre ganz harmlos da, scheinbar voellig ungefaehrlich. Und dann faellt ein Funke hinein. Kein Totalitarismus kann nunmehr das Pulver daran hindern, zu explodieren. (Ein Totalitaerer wie Mao hatte es angewandt, gegen ein etwas besseres System. Aber die Demokratien haben es immer noch nicht gegen sein System angewandt! - J.Z., 28.3.02.) 1604.) "Das System ist eine Art von politischem Jiu-Jitsu. Es wendet des Feindes eigene Kraft gegen ihn. 1605.) "Wenn das Prinzip erst einmal verbreitet ist, dann koennen nur noch Regierungen Krieg fuehren, deren Versprechungen sogar die feindlichen Soldaten vertrauen und die gleichzeitig ein gutes Friedensprogramm aufgestellt haben. 1606.) "Die Vorbereitungen dazu schon in Friedenszeitenzu treffen, ist moeglich und ist sogar moeglich, ohne dass die Vorbereitung als feindlicher Akt gedeutet werden kann. 1607.) "Die Befuerworter des Systems aber werden im eigenen Land als "Uebernationalisten" angesehen, die ihr Land unter allen Umstaenden zum Sieg fuehren wollen. Die Befuerworter spielen also eine ganz andere Rolle, als sie frueher die Pazifisten gespielt haben. Eine Gefahr, wie sie Pazifisten aelterer Richtung auf sich nehmen mussten, laufen sie nicht. 1608. "Ich selbst werde also, so weit man mich anhoert, verlangen, dass die deutsche Bundesregierung sowohl wie die deutschen Einzelstaaten erklaeren: Im Kriegsfalle koennen sich alle Soldaten von uns feindlichen Maechten by unseren Behoerden oder Truppenteilen melden und erklaeren, dass sie nicht mehr fuer die feindliche Regierung kaempfen werden. Wir werden diese Soldaten nicht als Kriegsgefangene betrachten, sondern als Gaeste und neutrale Auslaender: sie koennen gehen, wohin sie wollen, auch ins neutrale Ausland... " Etwas spaeter fuegte er hinzu: 1609.) "Mao fuehrte den Kampf nicht als Kommunist und ist noch heute kein Kommunist. Eines aber weiss der chinesische Bauer: Frueher betrugen die Abgaben 75%, jetzt 25%. Das machte ihn zum fanatischen Anhaenger Maos. (Durch Schaffung der Staatskommunen hat Mao diese Situation zu seinen Ungunsten veraendert. - Anmerkung des Verfassers.) Man kann auch vom Feinde lernen. Auch ein Kommunist kann mal auf einen guten Gedanken kommen. Wenn Mao aber so fortfaehrt zu regieren, werden seine Gegner diese Methode mit Erfolg gegen ihn anwenden koennen. 1610.) "Ein altes chinesisches Sprichwort lautet: "Ein Koenig hat stets so gut zu regieren, dass im Kriegsfalle die Soldaten seines Gegners zu ihm ueberlaufen." - T. 215 1611.) Jede kuenftige Verfassung sollte ein solches soziales und politisches System schaffen, dass kein vernuenftiger Grund besteht, jemals gegen dieses Gemeinwesen Krieg zu fuehren. 1612.) Nachdem die erste derartige Verfassung in der ganzen Welt bekannt ist und ihre Auswirkungen jedermann vor Augen sind, darf erwartet werden, dass es keiner Regierung gelingen wird, den waffenfaehigen Teil ihrer Untertanen zu einem Krieg gegen dieses Gemeinwesen einzusetzen; es darf im Gegenteil erwartet werden, dass die Heere der kriegfuehrenden Regierungen mit den Milizen des angegriffenen Gemeinwesens zusammenarbeiten werden, um im eigenen Lande eine aehnliche Verfassung zu schaffen und aehnliche Einrichtungen wie in dem freien Land, und dass die Kriegshetzer und Kriegsorganisatoren unschaedlich gemacht werden. 1613.) Schon die Idee einer zum Schutze der Menschenrechte errichteten Miliz schliess die Aufforderung an alle ein, die gegen ihren Willen zur Teilnahme an einem Krieg gezwungen wurden, sich dieser Miliz anzuschliessen und alle unschaedlich zu machen, die den Krieg fortsetzen wollen. Wenn das militaerische Jiu-Jitsu-System der Miliz angewandt wird, dann vergroessert ein Diktator mit jedem Untertan, den er zwangsweise rekrutiert, die Anzahl der gegen ihn bewaffneten Buerger. Die Ueberlaeufer werden nach Kriegsende den Kern der Milizen eines von aussen befreiten Landes bilden. 1614.) Ein Ueberlaeufer begeht keine ehrlose Handlung, wie sie bisher mit dem Namen Desertation gebrandmarkt wurde, wenn er zwangsweise eingezogen und bewaffnet sowie gezwungen wurde, fuer einen Despoten zu kaempfen und es ihm schliesslich gelingt, sich durch Flucht dem Despotismus zu entziehen. 1615.) Wohl aber wuerde ein Milizsoldat, der zum Heer eines Diktators ueberlaeuft, die Bezeichnung "Deserteur" verdienen. Es ist nicht zu befuerchten, dass viele Milizsoldaten auf Grund der fortwaehrenden Verhandlungen mit Soldaten des Diktators desertieren werden - solange die Miliz die Menschenrechte verteidigt. Sobald sie dies aber nicht mehr taete, waere Desertation pflichtgemaess. (Aber natuerlich nicht zu einem anderen Diktator! - J.Z., 138.3.02.) 1616.) "Wenn der Krieg, an dem teilzunehmen man einen Soldaten noetigt, ungerechtfertigt ist, hat er nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, zu desertieren."- August Lehmkuhl. 1617.) Auszug aus J. P. Marat: "Plan einer Kriminalgesetzgebung", 1780: "Ueber Fahnenflucht: Es ist nicht einfach ungerecht, sondern absurd, dieses Verbrechen mit dem Tode zu bestrafen. Wie sollte ein Soldat fuerchten, das Leben zu verlieren - er, der doch gewohnt ist, es taeglich wegen Kleinigkeiten aufs Spiel zu setzen, und der auf seine Todesverachtung stolz ist? Wenn er augenscheinlich die Ehrlosigkeit als groesstes Unglueck empfindet, so haltet ihn durch die Furcht vor einer entehrenden Strafe unter den Fahnen. 1618.) "Dennoch muss man immer die einzelnen Faelle unterscheiden. Wenn die Truppen nur aus Soeldnern bestehen, so ist es nur ein einfacher Betrug, wenn der Deserteur Waffen und Gepaeck mitnimmt. Er soll also zur Rueckgabe des Mitgenommenen an seinen Vorgesetzten und zum Pranger verurteilt werden. (Bei einer wohlgeordneten Regierung duerfen nur die Polizeifunktionen und die Disziplin der Armee zur militaerischen Gewalt gehoeren, in allem uebrigen jedoch haben sich die Offiziere und die Soldaten den Gesetzen zu unterwerfen wie die uebrigen Untertanen.) Wenn er nur seine Kleidung mitnimmt und weder schlechte Behandlung noch Ungerechtigkeit zu ertragen hatte, soll er drei Monate Gefaengnis erhalten. Wenn die Werbung zwangsweise geschah, so ist der Deserteur in beiden Faellen freizusprechen. 1619.) "Es ist aber wichtig, den Fahnenfluechtigen jeden Vorwand zu nehmen, indem man die zwangsweise Rekrutierung abschafft. Die Soldaten, die von ihren Truppenteilen ermaechtigt wurden, Rekruten anzuwerben, sollen verpflichten werden, ihre Vollmachten der Polizeibehoerde vorzulegen und ihr innerhalb von 24 Stunden die von ihnen angeworbenen Personen vorzustellen, denen es frei steht, sich von ihren Verwandten oder Freunden begleiten zu lassen. Erst nachdem sich diese Behoerde davon ueberzeugt hat, dass die Verpflichtung zum Militaerdienst freiwillig geschah, bestaetigt sie diese, damit sie gueltig wird. Jeder Werber, der bei einer Uebertretung ertappt wird, soll auf ebenso lange Zeit zu Gefaengnishaft verurteilt werden, wie der zwangsweise Dienst gedauert haette. ..." 216 1620.) "Ueber das Ueberlaufen zum Feinde: Ein Staatsverbrechen ist dies nur in den Laendern, in denen die Armee aus Buergern besteht; und da es in diesem Falle zum Verrat an den Interessen des Vaterlandes wird, soll dem Verbrecher fuer immer das Staatsbuergerrecht entzogen werden." - Marat, a.a.O. (Er war nicht nur ein totalitaerer Politiker, der schliesslich rechtmaessig von Charlotte Corday als Tyrann hingerichted wurde. - J.Z., 28.3.02.) 1621.) d) Besondere Verhandlungen mit feindlichen hoeheren Offizieren, um auch deren Mitwirkung zu sichern. e) Separatfriedensschluss mit ganzen feindlichen Truppenteilen 1622.) Aus dem von der Miliz vertretenen Recht jedes Buergers, ueber Krieg und Frieden selbst mitzuentscheiden, der oben besprochenen Aufforderung zum Ueberlaufen, dem Recht, aus unnatuerlichen Zwangsgemeinschaften austreten zu duerfen, der Vertragsfreiheit und auch aus dem Bestreben der Miliz, den Frieden baldmoeglichst herbeizufuehren, folgt, dass sie stets bemueht sein wird, mit einzelnen feindlichen Truppenteilen zu fuer beide Seiten guenstigen Bedingungen (s.u. Kriegsziele) Separatfriedensschluesse zu vereinbaren. (Vergl. unten, unter 1630.) 1623.) Ein solcher Friedensschluss muss selbstverstaendlich die Menschenrechte als Grundlage haben. 1624.) Ein einzelner feindlicher Soldat schliesst einen solchen Frieden indem er zur Miliz ueberlaeuft. 1625.) Sollten auch einzelne lokale Milizorganisationen und einzelne Einheiten der Milizarmee einen Separatfrieden abschliessen duerfen, waehrend alle anderen Milizeinheiten weiter gegen einen Diktator kaempfen? Wenn der Friedensvertrag auf der Grundlage der Menschenrechte abgeschlossen ist, dann gilt er automatisch auch fuer die gesamte Miliz, d.h., alle anderen Milizeinheiten treten ihm automatisch bei. Die Milizeinheit, die einen solchen Frieden abschliesst, scheidet dadurch nicht aus dem weiteren Kampf gegen die dem Diktator noch ergebenen Truppen aus. Damit wuerden die betreffenden Milizsoldaten ja ihre Widerstandspflicht verletzen. Ihr Friedensvertrag verpflichtet sie nur zur Einstellung der Feindseligkeiten gegenueber dem feindlichen Truppenteil, mit dem sie den Separatfrieden abgeschlossen hatten. 1626.) Die Soldaten des Gegeners sind immer wieder zum Abschluss solcher Vertraege aufzufordern und dabei darauf hinzuweisen, dass ja nicht sie, sondern ihre Unterdruecker den Krieg verursacht oder begonnen haben, 1627.) dass der Separatfriede fuer sie eigentlich nichts weiter ist als die Erklaerung: der Friede, soweit er sie betrifft, sei garnicht rechtmaessig unterbrochen worden, werde sofort wiederhergestellt und zwar unter Respektierung aller ihrer Menschenrechte und natuerlichen Rechte. 1628.) Die Miliz wird bei dieser Propaganda immer wieder betonen, dass die Ueberlaeufer bzw. die Vertragschliessenden ihrer unrechtmaessigen Regierung gegenueber keinen Gehorsam schuldig sind, weil alle einer solchen Regierung zwangsweise geleisteten Eide nichtig sind. (Ein freiwillig geleisteter Eid, in dem man sich verpflichtet, fuer die Unterdrueckung von Grundrechten zu kaempfen, ist evenfalls nicht rechtsverbindlich.) 1629.) Die Miliz wird darauf hinweisen, dass jeder mit der Miliz bzw. mit der mit ihr verbuendeten Gegenregierung abgeschlossene Separatfrieden in Wirklichkeit nur eine Art Treuebekenntnis zu der rechtmaessigen Regierung, der Gegenregierung, ist. 1630.) Keine Regierung kann einen Monopolanspruch darauf erheben, voelkerrechtliche Vertraege abzuschliessen. (Vergl. Entscheidung ueber Krieg und Frieden.) f) Gruendung einer Gegenregierung und Abschluss eines Buendnisses mit ihr 1631.) Die Miliz wird zur Bekaempfung aller diktatorischen Regierungen die Gruendung von Gegenregierungen, deren Verfassungen alle hier besprochenen Reformen enthalten, anregen und unterstuetzen sowie mit ihnen Buendnisse abschliessen. 1632.) Im Kriegsfalle wird die Gegenregierung alle Soldaten des Diktators auffordern, zu ihr, d.h., zu ihrer rechtmaessigen Regierung ueberzugehen bzw., zu ihrem Bundesgenossen, der Miliz. Sie wird sie auch auffordern, ihre Waffen gegen den Diktator zu kehren, entweder, nachdem sie uebergelaufen sind oder in Form eines Militaeraufstandes. Kurz: Sie wird die Soldaten des Diktators auffordern, ihre Pflicht zu tun. 217 1633.) Wenn sie unbeschraenkt Ueberlaeufer und andere Fluechtlinge aufnimmt und weiss, wie man die zahlreichen vorhandenen Arbeitsgelegenheiten und den noetigen Wohnraum finanzieren kann, wenn die Regierung des Gast-Landes ihr bei der Arbeitsbeschaffung und beim Wohnungsbau fuer die Ueberlaeufer und Fluechtlinge keine gesetzlichen Hindernisse in den Weg legt und wenn die Regierung des Gast-Landes den Fluechtlingen und Ueberlaeufern erlaubt, im Gast-Lande nach eigenen, selbstgegebenen Gesetzen unter der Gegenregierung zu leben, so wird es jedem Diktator schwer fallen, gegen die Regierung des Gast-Landes einen Krieg zu fuehren. Der Diktator muss dann im Gegenteil damit rechnen, dass eine von der Gegenregierung unterstuetzte Revolution ihn hinwegfegt. Seine Soldaten werden sich schliesslich gegen ihn wenden. Es handelt sich auch hier um eine Art militaerisches Jiu-Jitsu. 1634.) "Die hier dargelegte Idee ist in Wirklichkeit alt und vor 2000 Jahren von den Roemern oft praktisch erprobt. Montesquieu bemerkt in seinen "Considérations sur la grandeur des romains", dass es immer die Taktik des Senats war, bei Kriegen gleich eine Gegenregierung der feindlichen zu konstituieren. Mit dieser Gegenregierung wurde dann ein Buendnis abgeschlossen. Viele feindliche Soldaten, die nie zu den Roemern uebergegangen waeren, gingen ohne Schwierigkeiten zur Gegenregierung ueber. 1635.) "Etwas Aehnliches wurde ja auch in Europa haeufig veranstaltet und meistens mit Erfolg. Als in den Jahren 1814 und 1815 Napoleon bekriegt wurde, da stellte man ihm die Bourbonen als Gegenregierung entgegen. Sehr viele Franzosen, die nie zu den Preussen gegangen waeren, gingen ohne viele Hemmungen zu den Bourbonen und sagten sich: besonders gut haben die ja nicht regiert, aber leben konnte man unter den Bourbonen, und besser als Preussen, Russen oder Oesterreicher sind sie gewiss. Es begab sich, dass die Regierung Ludwigs XVIII. die beste war, die Frankreich bis dahin gehabt hatte, viel besser als die Regierung des beruehmten Heinrich IV., und das Frankreich in den 10 Regierungsjahren Ludwigs groessere Fortschritte in jeder Beziehung machte, als zu irgendeiner frueheren Zeit in 10 Jahren." - T., 1952. 1636.) "1948 wurde in New Yok eine Tschechisch-Slowakische Gegenregierung aus Emigranten gebildet. Es ist eine vielversprechende Bewegung. Solch eine Regierung stellt einen gefuehlsmaessigen Brennpunkt fuer alle patriotischen Elemente in dem bedrueckten Lande dar und ist wahrscheinlich der schnellste Weg zur Freiheit fuer sie." - T. 1637.) Wie sollte z.B. die antisowjetische Gegenregierung geschaffen werden und aus welchen Personen? Moegen sich diejenigen Personen, welche sich befaehigt fuehlen, eine Gegenregierung zu bilden, zusammentun, ihr Programm verkuenden und oeffentliche Diskussionsabende mit Konkurrenzorganisationen veranstalten. Das beste Programm wird sich durchsetzen. 1638.) Die Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen fuehrt natuerlich zur Gruendung einer Anzahl von Gegenregierungen bzw., einer Foederation von Gegenregierungen zur Bekaempfung jedes Diktators. g) Einzelheiten ueber die Behandlung von Ueberlaeufern und gefangengenommenen Zwangsrekrutierten 1639.) Aus der Zielsetzung der Miliz: Sturz des Dikators, Schutz der Menschenrechte der feindlichen Zivilbevoelkerung und selbst der Soldaten des Diktators, sowie aus der Nichtanerkennung des Prinzips der kollektiven Verantwortung. ergibt sich auch hier ein ganz bestimmtes und einzig rechtmaessiges Verhalten: Die Miliz wird alle Ueberlaeufer und Gefangenen ueber ihre Einstellung zur Diktatur befragen. Wer erklaert, dass er nur gezwungenermassen gegen die Miliz gekaempft hat, wird nicht als Kriegsgefangener, sondern, je nach seiner Wahl, entweder als Bundesgenosse, Buerger oder neutraler Auslaender bzw. Gast behandelt. 218 1640.) "Waehrend der ersten 6 Monate nach ihrem Uebertritt werden die Soldaten so bezahlt wie Angestellte unserer Zivilbehoerden, im Zweifel diejenigen der Post. Die Soldaten brauchen waehrend dieser Zeit nicht zu arbeiten, wenn sie nicht wollen. Nach Ablauf der 6 Monate gelten fuer sie uneingeschraenkt die Bestimmungen fuer neutrale Auslaender. Falls die Soldaten dann in ihre Heimat zurueckkehren wollen, erhalten sie ausreichendes Reisegeld, ausreichende Verpflegung und einen Geldbetrag, der es ihnen ermoeglicht, davon 3 Monate zu leben. Die Besserstellung von Offizieren erfolgt durch eine sinngemaesse Anwendung der Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung. Sollte der Krieg innerhalb der vorbezeichneten Monate noch nicht beendet sein, so haben die Soldaten doch Anspurch auf die hier bezeichneten Verguenstigungen aud die Zeit 6 Monate nach Kriegsende, falls sie sich dann noch im Gebiet der Republick auffhalten. 1641.) "Nach dem Siege ueber ihre Feinde wird die Republik dahinwirken, dass die bisher feindlichen Laender eine Verfassung erhalten, die im wesentlichen der Verfassung der Republik entspricht. Keinesfalls wird die Republik nach dem Siege Vergeltungsmassnahmen durchfuehren oder Reparationen fordern. 1642.) "Die Bestrafung der Kriegsverbrecher ueberlaesst die Regierung denjenigen Laendern, in denen sie verhaftet werden koennen. 1643.) "Eine solche Erklaerung, die vorstehend nur dem Sinne nach dargelegt ist, waere zu ergaenzen durch Erklaerungen ueber die Bezahlung mitgebrachter Waffen. Der Tarif kann einfach sein: mitgebrachte Waffen werden so bezahlt, wie ein Fabrikant von Kriegsmaterial sie bezahlt bekaeme. Einzelheiten waeren bekanntzugeben: Ein Flugzeug - 100 000 Dollar, ein Maschinengewehr = 200 Dollar, ein Fernrohr = 10 Dollar etc. Fuer Atombomben gelten dem Sinne nach folgende Bestimmungen: Wer sie mitbringt, erhaelt dafuer lebenslaenglich das gleiche Gehalt wie der Bundespraesident, wer sie nachweislich zerstoert, bevor sie Schaden angerichtet haben, wird ebenso belohnt. 1644.) "Jeder sollte dahin wirken, dass schon jetzt in die Verfassung des Landes, in dem er lebt, solche Bestimmungen aufgenommen werden. Er sollte ferner dahin wirken, dass seine in anderen Laendern wohnende Freunde bei ihren Regierungen fortwaehrend die gleichen Antraege stellen. Die betreffenden Bestimmungen der Verfassung sollten woechentlich wenigstens einmal per Radio bekanntgemacht und in allen Kultursprachen verkuendet werden. Nach einigen Monaten weiss dann jeder Erdbewohner, wie er sich im Falle eines kuenftigen Krieges zu verhalten hat. 1645.) "Ein solches Vorgehen scheint mir mehr Aussicht auf Erfolg zu versprechen, als Eingaben an die Regierungen der Welt, den Pazifismus finanziell zu unterstuetzen. Wie weit alle Regierungen von einer solchen Absicht entfernt sind, zeigt die Tatsache, dass die United Nations so schlecht unterstuetzt werden, und die ihnen zustehenden Mittel so unzulaenglich und unregelmaessig erhalten, dass die Leuten wie dem Grafen Bernadotte nicht einmal eine Leibwache stellen konnten." - T., 1952. h) Arbeits- und Wohnraumbeschaffung fuer Fluechtlinge und Ueberlaeufer 1646.) Das oben geschilderte Verfahren der voruebergehenden Rentenzahlung an Ueberlaeufer und Fluechtlinge findet seine Grenze in der finanziellen Leistungskraft der Miliz, d.dh., der Anzahl derer, die der Miliz Kriegssteuern zahlen im Verhaeltnis zu denen, die durch ihr Uebergehen voruebergehend zu Rentenberechtigten geworden sind. 1647.) Ein kleines freies Land wie West-Berlin koennte sehr wohl allein erfolgreich das hier geschilderte militaerische Jiu-Jitsu-System gegen die gesamte ostdeutsche Armee und die in Mittel-Deutschland und den benachbarten Laendern stehenden Teile der Roten Armee anwenden, d.h., binnen einer Woche 500 000 bis 1 Million Ueberlaeufer aufnehmen, aber es koennte nicht aus eigener Kraft allen die vorgesehene Rente zahlen. Auf ganz Westdeutschland oder gar die Miliz ganz West-Europas verteilt, koennten die Kosten nicht nur fuer 1 Million Ueberlaeufer, sondern fuer 5-10 Millionen aufgebracht werden. Ferner vermindert sich diese finanzielle Last in dem Masse, als Gebiete von der Herrschaft des Diktators befreit werden und die dort beheimateten Ueberlaeufer zurueckkehren. 1648.) Notwendig erscheint dieses Verfahren der Belohnung von Ueberlaeufern nur zu sein gegenueber Heeren von primitiven und unterentwickelten Voelkern oder Soeldnerheeren, gegenueber Soldaten also, fuer die der finanzielle Vorteil entscheidend ist. 219 1649.) Aber auch hier wird vielfach der Appell an das Nationalgefuehl und der Hinweis, dass kuenftig auch Minderheiten im Rahmen von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen ein ungestoertes Eigenleben entsprechend ihrer Weltanschauung werden fuehren koennen, genuegen, um viele Soldaten des Gegners auf die Seite der Miliz zu ziehen. 1650.) Ferner scheint das Belohnungs- und Ankaufs-Verfahren notwendig zu sein, wenn die Soldaten des Diktators zu unwissend sind, um das System der Arbeitsbeschaffung durch Emission privater Zahlungsmittel und das Wohnungsbauprogramm der Miliz verstehen zu koennen. Auch diese Soldaten wollen sicher sein, bevor sie ueberlaufen, dass sie dadurch ihren Lebensunterhalt nicht gefaehrden. Fuer sie ware daher die Rentenzahlung und die Bezahlung der Waffen das Richtige. 1651.) Das System der finanziellen Belohnung des Uebergehens ist aber zumindest in den Faellen ueberfluessig, wenn nicht sogar moralisch verwerflich, wo die Untertanen eines Diktators nicht nur ihren Vorteil, sondern auch ihre Pflicht, zur Miliz zu desertieren, klar erkannt haben und herueberkommen, mit der Hoffnung und Erwartung, nun endlich ihre Menschenrechte ungestoert ausueben zu koennen. Dies wird fuer sie Belohnung genug sein fuer die Gefahren, die sie dabei auf sich nehmen. 1652.) Sie muessen wissen, dass sie nicht als Feinde, laestige Auslaender oder unangenehme Konkurrenten angesehen werden. Wenn das zu befuerchten ist, dann wird ihre Anzahl stets zu gering sein, um einen Krieg rasch und noch im Anfangsstadium, ja fast ohne Blutvergiesen, beendigen zu koennen. 1653.) Indem die Miliz die neu erkannten wirtschaftlichen Menschenrechte durchsetzt und schuetzt, gibt sie Millionen von Fluechtlingen und Ueberlaeufern die Moeglichkeit, sich binnen wenigen Tagen durch freie und unausgebeutete Arbeit selbst unterhalten zu koennen, ohne jemandem Arbeit wegzunehmen. Die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung und des Wohnungsbaues bereitet mit dem Gutscheinsystem und der Moeglichkeit wertbestaendiger Kapitalanlage keine Schwierigkeit. 1654.) Eine anfaengliche Knappheit an Maschinen und Arbeitsraeumen wuerde dazu fuehren, dass die Miliz, noetigenfalls zwangsweise, in vielen Unternehmungen, die bisher in Tagschicht arbeiteten, voruebergehend die Schichtarbeit einfuehrt. 1655.) Die aktive Milizarmee kann sich nicht mit der Eingliederung der Ueberlaeufer in den Produktionsprozess beschaeftigen. Dies ist eine Aufgabe der lokalen Milizen. Diese haben dafuer Spezialisten, z.B., fuer die Errichtung neuer Ladengemeinschaftsbanken oder Produktionsgenossenschaften, und sie werden z.B. auch eingreifen, wenn ein Betrieb keine Russen oder Chinesen als Arbeiter aufnehmen will. Die Miliz wird die betreffende Betriebsfuehrung noetigenfalls an ihre Pflichten erinnern, ggf. fuer die Einsetzung bzw. Wahl einer neuten Betriebsleitung sorgen oder, wenn es sich nicht um ein Vergehen der Betriebsleitung, sondern der Arbeiter handelt, die Fremdarbeiter ebenso wie Streikbrecher schuetzen. 1556.) i) Zulassung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Ueberlaeufern (Vergl. Buch 5.) j) Sprachunterricht in allen Sprachen der diktatorisch regierten Laender 1657.) Eine grosse Anzahl der Milizsoldaten muss Sprachunterricht in den Sprachen der diktatorisch regierten Laender erhalten, damit die Miliz sich stets ausreichend mit den Soldaten und Offizieren eines Diktators verstaendigen kann. k) Lebensmittelversorgung statt Bombenabwurf 1658.) An Stelle von Blockademassnahmen gegen die Laender des Diktators, und Abwurf von Bomben ueber den von ihnen beherrschten Staedten, sollten die Untertanen des Diktators aus der Luft mit Lebensmitteln und anderen Bedarfsguetern versorgt werden. 1659.) Die Untertanen des Diktators sind durch das Buendnis mit der Gegenregierung Verbuendete der Miliz im Kampf gegen den Diktator. Oft fehlt es ihnen infolge der ihnen aufgezwungenen "Planwirtschaft" an Lebensmitteln, Kleidungsstuecken etc. Als Verbuendete haben sie Anspruch auf Hilfe. Diese kann ihnen mit Hilfe der bisher zum Bombenabwurf verwandten Flugzeuge gegeben werden. 220 1660.) Diese Idee ist durchaus nicht neuartig, wie aus der folgenden Nachricht in der Neuen Zuercher Zeitung vom 2.8.1955 zu ersehen ist: "Weizenbomben fuer China: Der republikanische Senator Flanders hat vorgeschlagen, die Vereinigten Staaten sollten das kommunistische China mit Weizen bombardieren - wenn notwending unter dem Schutz einer Eskorte von Kampfflugzeugen. Flanders sagte in einer Rede vor dem Senat, Millionen von Chinesen seien am Verhungern, waehrend die Vereinigten Staaten Millionen von Tonnen Weizen uebrig haetten." Propagandamaterial in chinesischer Sprache waere beizufuegen. Es werden sich genuegend Studenten finden, die in den USA studieren, um die notwendigen Uebersetzungen herzustellen. Gelegentlich scheinen die Nationalchinesen in Formosa schon nach diesem Prinzip gehandelt zu haben. Der Tagesspiegel, vom 21.6.57 berichtete: "Formosa-Flugzeuge warfen Reis ab. Flugzeuge der Nationalchinesen haben ueber den Hungergebieten Rotchinas mehr als 40,000 kg Reis, 30,000 Kleidungsstuecke und zwei Millionen Flugblaetter abgeworfen." 1661.) Bei der Belagerung einer von den Kommunisten besetzten Stadt, z.B., duerfte die Miliz die von den Kommunisten unterdrueckte Bevoelkerung ebenfalls nicht hungern lassen, auch auf die Gefahr hin, dass durch ihre Lieferungen die Kommunisten versorgt wuerden. 1662.) Auch hierfuer gibt es Vorbilder. Mignet berichtet in seiner "Geschichte der Franzoesischen Revolution" ueber die Zeit vom 5.5. - 4.8.1789: "... sagt ihm, dass jener Heinrich, den er sich zum Vorbild nehmen wollte, in das empoerte Paris, das er in eigener Person belagerte, Lebensmittel liess, waehrend seine grausamen Ratgeber das Getreide abweisen, das der Handel dem treuen und ausgehungerten Paris zufuehrt." (Vergl. 1775.) l) Verkuendigung rechtmaessiger Kriegsziele 1663.) Die Miliz kann ihre Ziele nicht erreichen, wenn sie sie geheimhaelt. Sie wird, im Gegenteil, nur dann schnell und sicher siegen, wenn sie ihre rechtmaessigen Kriegsziele ausreichend veroeffentlicht und keine anderen als rechtmaessigen Kriegsziele verfolgt. 1664. Inwieweit die Bekanntgabe der Kriegsziele ein Beitrag zur schnelleren Herbeifuehrung des Friedens ist, wurde gezeigt von Abbé de Mably ("Diplomatische Verhandlungen", Borngraeber, Berlin): "Nichts ist eines Fuersten, der den Wert von Menschenblut zu schaetzen weiss, wuerdiger, als in einem Manifest die Gruende zu verkuendigen, die ihn zur Schilderhebung bestimmt haben. Das heisst gewissermassen mit ganz Europa in Verhandlung eintreten. Gleichzeitig sollte man seine Ansprueche auf Schadensersatzforderungen bekanntgeben. 1665.) "Freilich hielten die meisten Minister im Gegenteil fuer besonders geschickt, nicht ganz klar zu sagen, was sie durch den Krieg zu gewinnen hofften. Sie haben Furcht, sich im Falle eines ungluecklichen Ausganges blosszustellen, wollen sich die Haende freihalten zu einer Steigerung ihrer Ansprueche fuer den Fall, dass die Erfolge ihren Hoffnungen entsprechen. 1666.) "Diese Politik kann doch nicht so bewundernswuerdig sein, wie man das allgemein glaubt; denn die Roemer, die ja den ganze Erdkreis erobert haben, ruesteten niemals ihre Legionen, ohne ihre Ansprueche bekanntzugeben. Auch nach den groessten Siegen erlegten sie den Besiegten keinerlei schaerfere Bedingungen auf; nach den schwersten Rueckschlaegen stellten sie immer weiter dieselben Forderungen. Unsere Art zu handeln kann den Ruf einer raenkesuechtigen Regierung begruenden oder festigen, die nur blenden will, nur den waltenden Umstaenden Rechnung traegt. Aber die Handlungsweise der Roemer ist viel geeigneter, die Kriege abzukuerzen, und sie allein kann dem Staate einen guten Ruf und Erfolg bringen. Wir leben gleichsam von der Hand in den Mund, machen uns von den Ereignissen abhaengig und suchen nur eine anstaendige Form, ihnen zu gehorchen. 1667.) "Da unser Gegner nie weiss, um was es sich dreht, so muss er dauernd auf die Wiederherstellung seiner Kraefte sinnen, wenn er geschlagen wurde, oder seine Erfolge auszunutzen streben, wenn er gesiegt hatte; und so rueckt der Friede immer wieder in die Ferne. Der Feind der Roemer dagegen wurde im Falle des Misserfolges durch ihre Hochherzigkeit geruehrt, im Falle gluecklicher Erfolge durch ihren Mut erschreckt; und dieses Doppelgefuehl veranlasste ihn, sich die Muehsale eines hartnaeckigen Krieges zu ersparen." 221 1668.) Schlosser bringt in seiner Weltgeschichte, Bd. I, S. 115, ein Beispiel, welches beweist, wie sehr das Bekanntgeben der Kriegsziele, auch dann schon, wenn sie nur teilweise rechtmaessig sind (Zusage: Ihr koennt Eure alte Verfassung behalten.) den Sieg erleichtert: "Der persische Koenig liess nun zunaechst durch einen Teil seines Heeres die griechischen Pflanzstaedte erobern, welche allein von allen Gliedern des lydischen Reiches die persische Herrschaft nicht anerkennen wollten. Mit Ausnahme von zwei Staedten fuegten sich alsbald alle der Uebermacht. Cyrus liess ihnen ihre Verfassung, so dass sie in der seitherigen Weise sich selbst regierten und nur ein von ihm ernannter Perser oder Meder die Oberaufsicht in jeder Stadt fuehrte. Dieses Verfahren war bei den Voelkern des Orients in der aelteren Zeit allgemein ueblich und ist es dort zum Teil noch jetzt. Man dachte bis zu den Zeiten nach Cyrus nie daran, bei einem unterworfenen Volke die Verfassung der Sieger einzufuehren, sondern man liess jedem Volke seine alten Einrichtungen und seine gewohnte Verwaltung; und wenn man etwa der Treue einer besiegten Nation nicht traute, so schwaechte man sie lieber durch Versetzung eines Teils der Bevoelkerung in entfernte Gegenden, als dass man in jenen Dingen eine Aenderung vornahm. Zwei griechische Staedte Kleinasiens, Teos und Phokaes, wollten nicht bloss in ihrer gewohnten Weise sich ferner selbst regieren, sondern auch unabhaengig und von fremder Oberherrschaft frei bleiben und verliessen daher lieber ihre Heimat, als dass sie den Persern tributpflichtig wurden." 1669.) Welches sind die rechtmaessigen Kriegsziele der Miliz? Hauptziel der Miliz ist die Einfuehrung bzw. Wiederherstellng der Herrschaft der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen. Sie kaempft also nur gegen die feindliche Regierung und nicht gegen, sondern fuer deren Untertanen. Dazu gehoert u.a., dass sie keine Eroberungen, keine Reparationen, keine Zwangsarbeiter und keine Demontagen erstrebt. 1670.) Die Miliz fuehrt keine imperialistischen Kriege, d.h., keine Eroberungskriege. Die Macht der Miliz wird vielmehr u.a. dazu verwandt werden, allen Eroberungsversuchen von Seiten diktatorischer Regierungen zu widerstehen. 1671.) Die Miliz beansprucht keine Herrschaft ueber irgendein bestimmtes Gebiet und seine Einwohner und wird selbst eine ihr freiwillig angebotene Herrschaft nicht uebernehmen. Sie ist und bleibt eine exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft, die ausschliesslich zum Schutze der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen existiert. 1672.) Sie wird ein bisher von einem Diktator besetztes Gebiet nur so lange besetzt halten, als dies zum Schutz der Rechte der Einwohner und zur Schaffung der sich aus ihnen ergebenden freiheitlich-demokratischen Institutionen erforderlich ist, d.h., solange noch nicht genuegend starke einheimische Milizorganisationen gebildet sind. 1673.) Wie unrechtmaessig jede von einer Regierung vorgenommene Staatsvergroesserung vom philosophischen Standpunkt aus ist, zeigt Immanuel Kan in "Zum ewigen Friedern": "Es soll kein fuer sich bestehender Staat (klein oder gross, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden koennen. Ein Staat ist naemlich nicht (wie etwa der Boden, auf dem er seinen Sitz hat) eine Habe (patrimonium). Er ist eine Gesellschaft von Menschen, ueber die niemand anders, als er selbst, zu gebieten und zu disponieren hat. Ihn aber, der selbst als Stamm seine eigene Wurzel hatte, als Propfreis einem anderen Staate einzuverleiben, heisst seine Existenz, als eine moralische Person, aufheben, und aus der letzteren eine Sache machen, und widerspricht also der Idee des urspruenglichen Vertrages, ohne die sich kein Recht ueber ein Volk denken laesst. (Ein Erbrecht is nicht ein Staat, der von einem anderen Staat, sondern dessen Recht zu regieren an eine andere physische Person vererbt werden kann. Der Staat erwirbt alsdann einen Regenten, nicht dieser als solcher, d.i. der schon ein anderes Recht besizt, den Staat.) In welche 222 Gefahr das Vorurteil dieser Erwerbungsart Europa, denn die anderen Weltteile haben nie davon gewusst, in unsern bis auf die neuesten Zeiten gebracht habe, dass sich naemlich auch Staaten einander heiraten koennten, ist jedermann bekannt, teils als eine neue Art von Industrie, sich auch ohne Aufwand von Kraeften durch Familienbuendnisse uebermaechtig zu machen, teils auch auf solche Art den Landesbesitz zu erweitern. - Auch die Verdingung der Truppen eines Staates und einen anderen, gegen einen nicht gemeinschaftlichen Feind, ist dahin zu zaehlen; denn die Untertanen werden dabei als nach Belieben zu handhabende Sachen gebraucht und verbraucht." 1674.) Wie unzweckmaessig Eroberungen vom politischen Standpunkt aus sind, weist Abbé de Mably nach (a.a.O., Kap. 16.): "Ueber Verhandlungen, die zum Frieden fuehren, Kongresse, Waffenstillstand, endgueltige Friedensschluesse: Wie man waehrend des Kriegsverlaufs nichts tun darf, was den Friedensschluss behindern koennte, so darf man bei der Gestaltung des Friedens nichts tun, was beim ersten Kriege, den man zu unternehmen genoetigt sein wuerde, schaden koennte. 1675.) "Aus diesem unbestreitbaren Grundsatz ergibt sich, dass das Hauptziel fuer eine Grossmacht im Rahmen der Friedensverhandlungen nicht sein darf, sich auf Kosten seines Feindes zu bereichern und gierig alles an sich zu reissen, was ihr genehm waere, sondern die Eifersucht oder den Hass zu saenftigen, den ihr Ruhm entfesseln koennte, die Freundschaftsbande noch enger zu knuepfen, die ihren Erfolg beguenstigt haben, und vor allem die Verhandlungen so zu leiten, dass der Gegener sich mit seinen Verbuendeten entzweit und seine Buendnisfaehigkeit in Verruf bringt. 1676.) "Meine ganze politische Schrift bildet einen Beweis fuer diese Behauptung. Aber ich gestehe, keine Wahrheit is weniger geeignet, verstanden zu werden. Die grosse Menge will, dass die Unterhaendler die Eroberungen der Heere dem Lande erhalten; sie ist ueber jede Rueckgabe ausser sich; und die Eitelkeit des Fuersten wird geschmeichelt, wenn unter seiner Regierung die Grenzen des Staates gedehnt wurden. Ein Minister wird nicht schwanken - wenn es gilt, die Gunst seines Herrschers und das Lob der Oeffentlichkeit zu erringen - die guenstigen Momente zum Abschluss eines sogenannten glaenzenden Friedens zu benutzen. Er wird durch seinen Ehrgeiz dem Staate Feinde schaffen, ihn bei seinen Verbuendeten in Verruf bringen und ihn dadurch weitaus mehr schwaechen, als er ihn durch die Erwrbung einiger Gebietsteile zu staerken glaubt. Ist es nur ein mittelmaessiger Kopf, dann wird er sich gar darob bewundern; ist er geistvoll genug, seinen Fehler und die Gefahren zu begreifen, denen er den Staat aussetzt, dann wird er sagen: 'Was hilft's, wir werden schon sehen, wenn wir so weit sind; mag nach mir, wer will, die Kastanien aus dem Feuer holen. ...' " 1677.) Die Miliz wird keine Reparationen fordern, weil sie weiss, dass sie die von einem Diktator unterjocht gewesene Bevoelkerung rechtmaessigerweise nicht fuer seine Untaten verantwortlich machen kann. 1678.) Sehr wohl aber wird sie waehrend des Kampfes gegen den Diktator Unkostenbeitraege von ihnen in Form von Kriegssteuern erheben. 1679.) Auch wird es vorkommen, dass auf Grund von Beschluessen internationaler Gerichtshoefe das Vermoegen von Kriegsschuldigen zur teilweisen Wiedergutmachung herangezogen wird. 1680.) Die Miliz wird ferner die Bevoelkerung besetzter Gebiete nicht zu Zwangsarbeiten abkommandieren. Ausgenommen hiervon sind z.B. Arbeiten, die der Seuchenbekaempfung dienen, wie z.B. die Beerdigung der Leichen eines Schlachtfeldes oder die Bekaempfung von Waldbraenden oder die Schliessung eines gesprengten Deiches. Derartig Dienstverpflichtete werden aber fuer ihre Arbeit von der Miliz wie Schwerarbeiter entlohnt werden. Im uebrigen wird die Miliz fuer alle nicht-militaerischen Aufgaben freie Arbeiter anwerben und keinerlei Druck auf sie ausueben, laenger zu arbeiten oder fuer geringeren Lohn. Der zweite Weltkrieg hat bewiesen, dass es notwendig ist, diese Selbstverstaendlichkeit noch einmal als Programmpunkt zu erklaeren. 223 1681.) Ebenfalls kann es nie Ziel der Miliz sein, die Wirtschaft irgendeines Landes durch Beschlagnahmung und Demontage seiner wertvollsten Maschinen zu verkrueppeln, in der Absicht, unliebsame Konkurrenten auszuschalten. Die Milizsoldaten wissen durch ihren Unterricht ueber das Menschenrecht, freien Handel zu treiben, dass das wirtschaftlich am weitesten fortgeschrittene Land bei wirklich freiem Handel unvermeidlich zum Helfer aller unterentwickelten Laender wird und dass die fortgeschrittenen Laender einander stets die besten Kunden sind. (England und Deutschland z.B. vor dem ersten Weltkrieg, entgegen dem allgemeinen Vorurteil.) Ein von den Siegermaechten unerwuenschtes Resultat der Demontierung eines grossen Teiles der Maschinen in Westdeutschland nach dem 2. Weltkrieg war, dass die deutschen Industrieunternehmen sich auf Kredit die neuesten und modernsten Maschinen beschafften (sie machen sich ja in der Regel schon nach 1-3 Jahren bezahlt) und mit ihnen z.B. besser und billiger als die Siegermaechte mit ihren veralteten Maschinen produzierten. 1682.) Eine Art von Maschinen aber wird die Miliz ueberall demontieren und zerstoeren: Rechtswidrige Kriegsmittel, soweit sie nicht mehr fuer friedliche Zwecke verwandt werden koennen, inbesodere aber Atomwaffen, Atombombenfabriken und Atomkraftwerke. (Siehe dort.) 1683.) Wenn die Miliz derartige Kriegsziele eidlich, oeffentlich und unter Einladung von Vertretern aller Armeen der Welt verkuendet, dann fragt sich natuerlich jeder feindliche Soldat: Wozu kaempfen wir denn ueberhaupt? Es geht offensichtlich nicht um die Verteidigung unseres Vaterlandes, unserer Religion, unserer Kultur, unseres Lebensstandards, unserer Weltanschauung. Im Gegenteil: Das Programm der Miliz bietet uns die Moeglichkeit, uns in exterritorialen und autoomen Rechtsgemeinschaften mehr noch als bisher als Patrioten zu betaetigen, d.h., allen anderen Nationen durch unsere Fortschritte ein Beispiel zu geben, unserer Religion bzw. Weltanschauung gemaess zu leben, unserer Kultur weiter zu entwickeln und entsprechend unseren wirtschaftlichen und sozialen Anschauungen zu handeln. 1684.) Die gegnerischen Soldaten werden durch die offene Verkuendigung der Kriegsziele die letzten Hemmungen verlieren, zur Miliz ueberzugehen. 1685.) Niemand wird mehr ernstlich glauben koennen, gegen einen "Gegner", der derartige Kriegsziele vertritt, duerfe man Atomwaffen einsetzen und die Zerstoerung der eigenen Atomwaffen wuerde das Vaterland wehrlos machen. m) Einseitige Friedenserklaerung 1686.) "Krieg den Palaesten, Friede den Huetten!" Bei den Friedensverhandlungen von 1918 in Brest-Litowsk geschah etwas in der Weltgeschichte noch nicht Dagewesenes: Die eine Partei, das revolutionaere Russland, durch seinen Wortfuehrer Trotzki, erklaerte den Krieg fuer beendet, erklaerte den Frieden, stellte die Feindseligkeiten ein und demobilisierte ihre Armee, weigerte sich aber gleichzeitig, einen ungerechten und bedrueckenden Friedensvertrag zu unterzeichnen. 1687.) Diese Erklaerung geschah in der Erwartung, dass die in Russland begonnene Revolution sich sehr bald auch auf Deutschland ausbreiten wuerde und dass deshalb weitere Angriffshandlungen von der deutschen Armee nicht mehr zu erwarten seien. Die Erwartungen Trotzkis wurden enttaeuscht. Die deutsche Armee ging zunaechst weiter vor. Die deutsche Revolution fand nicht sofort, sondern erst einige Monate spaeter statt. Die revolutionaere Russische Regierung wurde dadurch gezwungen, fuer sie noch unguenstigere Bedingungen im Friedensvertrag von Brest-Litowsk vom 3.3.1918 anzunehmen. 1688.) Aber auch die Unterzeichnung dieses Vertrages geschah unter einem bezeichnenden Protest: Sokolnikow (der Trotzki als Fuehrer der sowjetischen Delegation abgeloest hatte) erklaerte, dass Russland alle Bedingungen annehme, die ihm von Deutschland mit dem Schwert in der Hand diktiert wuerden. Als daraufhin die deutschen Vertreter protestierten und behaupteten, dass der Friedensvertrag doch das Ergebnis wochenlanger Debatten sei, 224 erklaerte S., dass man bei dieser Atmosphaere der Gewalt (die deutsche Armee war weiter vorgestossen) nicht von Diskussion sprechen koenne und dass sie jeden ihnen vorgelegten Entwurf unterzeichnen wuerden "unter den Augen der Arbeiter, Soldaten und Bauern der ganzen Welt, die ueber diese Vertraege ihr Urteil faellen wuerden." 1689.) Dieses geschichtliche Beispiel zeigt, dass man nicht nur einseitig einen Krieg, sondern auch den Frieden erklaeren kann. Die Wirkung dieser Friedenserklaerung auf die Meinung der Weltoeffentlichkeit und auf den Kampfeswillen der deutschen Soldaten war beachtlich. Sie waere gewiss groesser, wenn nicht sogar durchschlagend gewesen, wenn die Sowjets das Recht voellig auf ihrer Seite und die kaiserliche Regierung und Heerfuehrung die oeffentliche Meinung einmuetig gegen sich gehabt haetten. 1690.) Aber die Sowjets hatten sich schon von den ersten Tagen ihrer Herrschaft an viele Verbrechen zuschulden kommen lassen (z.B., bei und nach der Erstuermung des Winterpalais in Petersburg), und die von ihnen vorgeschlagene "Diktatur des Proletariats" schreckte jeden Vernuenftigen ab. Die Anzahl ihrer Gegner war daher von Anfang an sehr betraechtlich. 1691.) Die deutsche Fuehrung hatte die Mehrzahl der deutschen Nationalisten hinter sich, die in weiteren Gebietseroberungen etwas Erstrebenswertes sahen. Ausserdem glaubte man, die durch die Blockade Deutschlands hervorgerufene Hungersnot nur durch Beherrschung grosser landwirtschaftlicher Gebiete im Osten beheben zu koennen. Deshalb genuegte Trotzkis Erklaerung nicht, um allein und sofort die deutsche Heerfuehrung zur Einstellung der Feindseligkeiten zu zwingen und die Deutschen zur Revolution zu veranlassen. 1692.) Was war nun an Trotzki's Vorgehen falsch, und was war richtig? Koennte die Miliz ein aehnliches Verfahren anwenden? Wer koennte, ohne der Verstellung und Luege beschuldigt zu werden, eine solche Erklaerung abgeben und einen militaerischen Vorteil davon gewinnen? Jedenfalls nicht die Fuehrer imperialistischer Heere, wahrscheinlich aber eine Miliz, die ausschliesslich fuer und unter Beachtung der Menschenrechte kaempft. Wenn diese Erklaerung in oeffentlichen Milizversammlungen abgegeben wird, bei denen sich jeder einzelne Milizsoldat zu der Friedenserklaerung bekennt, dann wird diese Erklaerung Glauben und Vertrauen finden. 1693.) An wen sollte eine solche Friedenserklaerung gerichtet werden? Offenbar nicht an eine aus Verbrechern bestehende Regierung oder an eine Truppe, die aus freiwilligen Landsknechten besteht. Fanatischen Nazis und Kommunisten und deren Regierungen gegenueber, z.B., hat eine solche Erklaerung und gleichzeitige Demobilisierung keinen Wert, im Gegenteil, sie wuerde deren Bestrebungen foerdern, ihre Macht indirekt durch Schwaechung der eigenen Partei staerken. Ihre Eroberungs- und Unterdrueckungssucht wuerde dadurch nicht vermindert, sondern angestachelt. Ihnen gegenueber waere eine Friedenserklaerung genauso sinnlos und sogar verbrecherisch wie eine Erklaerung der Polizei, sie wuerde kuenftig Verbrecher nicht mehr verfolgen. 1694.) Nun bestehen die heutigen Heere und Voelker aber nur zu einem geringen Teil aus Fanatikern. Die Mehrheit kaempft und gehorcht nur gegen ihren Willen, weil sie keinen Ausweg erkennt. Nur solchen Heeren gegenueber hat eine Friedenserklaerung einen Sinn, ist sie rechtmaessig und pflichtgemaess. Nur ihnen gegenueber wird die Friedenserklaerung gelten, die teils von der Internationalen Miliz, teils von den freien Laendern, teils von den Gegenregierungen abgegeben wird. 1695.) Die oben angedeutete Friedenserklaerung muesste bestehen aus: 1.) Der Erklaerung der Kriegsziele und Friedensbedingungen, 2.) dem Versprechen unbeschraenkter Hilfe fuer all Unterdrueckten, mit denen man diesen Frieden schliesst. (Z.B., Versorgung mit Lebensmitteln.) 3.) Der Erklaerung, dass alle weiteren Kampfmassnahmen sich nur gegen die Gegner der Menschenrechte richten werden und dass jedem so weit wie moeglich die Gelegenheit gegeben wird, sich deren Gewalt zu entziehen. Die Friedenserklaerung muesste ferner auch ein vollstaendiges Friedensprogramm, aehnlich dem hier vertretenen, enthalten. 1696.) Auch ohne dass es deutlich ausgesprochen wird, wird jeder Einsichtige schon in der Vereidigung der Milizsoldaten auf die Menschenrechte eine solche Friedenserklaerung erkennen koennen, und nur Verbrecher koennen einen derartige Macht bekaempfen wollen. Sie werden aber durch die obige Erklaerung von allen unfreiwilligen Bundesgenossen isoliert werden. 225 1697.) Wenn Heere von rechtswidrigen Regierungen gezwungen werden, gegeneinander zu kaempfen, so waeren die Soldaten jedes dieser Heere verpflichtet, derartige Friedenserklaerungen abzugeben. 1698. Wenn diese Erklaerung einseitig von der Miliz abgegeben wird, handelt es sich nicht mehr um einen Krieg im ueblichen Sinne, d.h., einen Krieg von Volk gegen Volk, Rasse gegen Rasse, religioesem Fanatismus einer Art gegen religioesen Fanatismus anderer Art, auch nicht um einen Kampf von Weltanschauungen. Insofern beendigt die einseitige Friedenserklaerung den Krieg sofort und vollstaendig. Es verbleibt nur ein durch die Miliz geschuetzter Friede fuer die Mehrheit der Bevoelkerung, ein Schutz der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen fuer alle, die sie in Anspruch nehmen wollen und selbst beachten, und es verbleibt nur ein Kampf gegen eine Minderheit von Verbrechern, d.h., eine blosse Polizeiaktion. n) Rechtzeitige Bekanntmachung des Programms der Miliz 1699.) Um sofort bei Kriegsbeginn wirksam werden und alle Zweifelsfaelle und Missverstaendnisse noch durch Diskussion klaeren zu koennen, sowie um jedes Motiv fuer ein Wettruesten zu beseitigen und ein wirkliches Vertrauen zu diesem Programm aufkommen zu lassen, muss es als staendiges Ziel der Miliz schon Jahre vor einem Kriege jedem Soldaten und anderen Untertan des Diktators bekannt sein; 1700.) ja es muss bereits, so weit dies in Friedenszeiten moeglich ist, verwirklicht werden, z.B., indem man im Herrschaftsbereich der Miliz alle Menschenrechte schuetzt und unbeschraenkt Ueberlaeufer und Fluechtlinge aufnimmt. Wuerde das Milizprogramm erst mitten im Kriege verkuendet, so wuerde es kaum Vertrauen finden und verdienen. (Darueber, wie man das Programm der Miliz im Herrschaftsbereich des Diktators bekanntmachen kann, siehe 1178 1183.) o) Tyrannenbeseitigung 1701.) "Wer Tyrannen bekaempft, ist ein heiliger Mann, und wer Uebermut steuert, tut Gottesdienst." - Ernst Mortiz Arndt 1702.) Der Punkt 62 der neuen Menschenrechtserklaerung (Anhang I) lautet: "Auf Grund des Widerstandsrechtes und der Widerstandspflicht hat jedes Vernunftwesen das Recht und die Pflicht, Tyrannen unschaedlich zu machen. 1703.) Die Miliz fuehrt nur gerechte Kriege gegen Machthaber, die die Menschenrechte unterdruecken. Die Anfuehrer ihrer Gegener sind infolgedessen stets Tyrannen. Dies bedeutet, dass eines der ersten Kriegsziele der Miliz sein muss, den feindlichen Diktator, seiner Ober- und Unterfeldherren unschaedlich zu machen, wenn noetig, zu toeten. 1704.) "Sehr zur Verhinderung eines Krieges wuerdes es wahrscheinlich beitragen, wenn neue internationale Vereinbarungen, analog denen, die zur Haager Landkriegsordnung gefuehrt haben, noch folgende Bestimmung enthielten, die nachgebildet ist dem altroemischen Gesetz gegen Tyrannen. Dieses Gesetz bestimmte, wie bei Montesquieu nachzulesen ist, dass derjenige, der einen Tyrannen umbringt, auf 6 Monate gesetzmaessiger Diktator Roms werden sollte. Wenn also z.B. Khrustchow die russische Armee mobil machte und sie gegen Deutschland in Bewegung setzte, Shukow aber daraufhin Khrustchow verhaftete, die gesamte Armee aufforderte, ihm zu gehorchen, sie an das Beispiel Trotzkis erinnterte, der mitten im Kriege im jahre 1918 den Frieden proklamierte, dann sollte etwa Shokow automatisch fuer die naechsten 6 Monate Praedident der Europaeischen Foederation werden." - T., 1952. 226 1705.) Thomas Morus: Utopia, Kapitel: "Vom Kriege": "... Unmittelbar nach der Kriegserklaerung tragen sie Sorge, insgeheim und noch am gleichen Tage in den groessten Orten des feindlichen Landes Proklamationen anschlagen lassen, die das Siegel des Staates tragen. Diese Proklamationen versprechen dem Moerder des Fuersten glaenzende Belohnungen; minder betraechtliche Belohnungen, obgleich immer noch hoch genug, werden fuer die Koepfe einer gewissen Anzahl von Individuen versprochen, deren Namen auf diesen Todesurteilen vermerkt sind. Die Utopier setzen somit Preise auf die Koepfe der Raete oder Minister, die zunaechst dem Fuersten die vornehmsten Urheber der Beleidigung sind. Der dem Moerder versprochene Lohn wird fuer denjenigen verdoppelt, der einen der dem Tod Geweihten lebend ueberliefert. 1706.) "Selbst diejenigen, auf deren Kopf ein Preis gesetzt war, werden durch das Anerbieten aehnlicher Belohnungen und durch das Versprechen der Ungestraftheit aufgefordert, ihre Mitschuldigen zu verraten. Diese Massregel bewirkt under den Oberhaeuptern der entgegengesetzten Partei alsbald wechselseitiges Misstrauen. Es herrscht unter ihnen weder Zutrauen mehr noch Sicherheit; einer fuerchtet den anderen und diese Furcht is keineswegs unbegruendet. Denn es geschah tatsaechlich, dass oft mehrere, und unter diesen vorzueglich der Fuerst, gerade von denen verraten wurden, auf welche sie ihre sicherste Hoffnung gebaut hatten. So gross ist die Macht des Geldes dem Verbrechen gegenueber. Auch schonen die Utopier desselben unter solchen Umstaenden niemals. Mit der dankbarsten Freigebigkeit belohnen sie diejenigen, welche sich allen Gefahren der Verraeterei widmen; und sie tragen Sorge, dass die Grosse der Gefahr durch den Lohn aufgewogen wird. Zu diesem Zwecke versprechen sie den Verraetern nicht allein unermessliche Summen von Geld, sondern auch den unverlierbaren Besitz an Laendereien von bedeutendem Einkommen, die in sicheren Gegenden bei ihren Verbuendeten gelegen sind. Und ihr Wort halten sie getreu. 1707.) "Dieser Brauch, einen Preis auf den Kopf seiner Feinde zu setzen, wird ueberall anderswo als Grausamkeit und Feigheit verworfen, wie sie nur entartete Menschen kennen. Die Utopier aber ruehmen sich desselben als einer besonderen Klugheitsmassregel, welche die schrecklichsten Kriege ohne Kampf entscheidet. Sie machen sich eine Ehre daraus, wie aus einer Handlung der Menschlichkeit und des Erbarmens, die durch den Tod weniger Schuldiger, das Leben mehrerer tausend Unschuldiger erkauft, die auf dem Schlachtfelde zu sterben bestimmt waren. 1708.) "Denn die Schonung der Utopier umfasst die Soldaten aller Fahnen; sie wissen, dass der Soldat nicht aus eigener Entscheidung in den Krieg zieht, sondern durch die Befehle und die Streitsucht der Fuersten dazu gezwungen wird. 1709.) "Bleiben die obigen Mittel ohne Erfolg, so saeen und naehren unsere Unsulaner Uneinigkeit und Zwietracht; indem sie dem Bruder des Fuersten oder irgendeiner anderen hohen Person Hoffnung geben, sich des Thrones zu bemaechtigen. ..." (Siehe unter Gegenregierung.) 1710.) An einer anderen Stelle desselben Kapitels schreibt Thomas Morus : "In der groessten Hitze des Kampfes verfolgt ein Trupp auserlesener Leute, die sich durch einen Eid dem Tode gewidmet, den General der feindlichen Armee aufs Aeusserste. Sie greifen ihn entweder durch List oder im offenen Streit von nah oder fern an. Dieser kleine Trupp, ein langes Dreieck bildend, kennt weder Ruh noch Rast. Man erneuert ihn unaufhoerlich mit frischen Leuten, welche die ermuedeten Soldaten abloesen. Nur selten misslingt es, den feindlichen General zu toeten oder gefangenzunehmen, es sei denn, er rettet sich durch die Flucht." 1711.) Ein weiteres Vorbild bietet der Artikel 27 der franzoesischen Verfassung vom 24.6.1793: "Jeder Einzelne, der sich die Souveraenitaet anmasst, soll sogleich durch die freien Maenner getoetet werden." 1712.) Prinz Louis Ferdinand von Preussen, der Chef des Hauses Hohenzollern, erklaerte aus Anlass der Feierlichkeiten zur zehnten Wiederkehr des 20. Juli 1944: "Ich glaube, es gehoert zu den grossen Tragoedien unseres Zeitalters, dass die Verschwoerung vom 20. July 1944 gescheitert ist. Wenn der Staatsstreich Erfolg gehabt haette, waeren Millionen der Tod erspart geblieben, waeren Dutzende von Staedten in Deutschland und Europa vor Zerstoerung und Untergang bewahrt worden. Die sowjetischen Truppen wuerden nicht an Elbe und Werra stehen, und ganz Deutschland, vielleicht auch die baltischen Staaten, Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei wuerden noch zum freien Europa gehoeren." 227 1713.) Macchiavelli macht in seinem "Buch vom Fuersten" eine treffende Bemerkung ueber die Ausfuehrbarkeit von Attentaten auf Tyrannen und die Grenzen dieses Verfahrens - solange es noch keine Miliz der hier beschriebenen Art gibt: "Hierbei ist zu bemerken, dass die Fuersen solchen gewaltsamen Tod durch die Hand eines entschlossenen Mannes gar nicht vermeiden koennen. Denn es kann jeder die Tat vollbringen, der nur sein eigenes Leben nicht achtet. Doch hat der Fuerst die eben nicht zu fuerchten, weil solche Handlungen aeusserst selten sind." 1714.) Die Bestimmungen in den Strafgesetzbuechern, die zum Schutze der eigenen oder fremder Staatsoberhaeupter erlassen wurden, sind entweder aufzuheben oder durch Erklaerungen zu ergaenzen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Tyrannen niemals Staatsoberhaeupter sind, sondern dass das wahre Oberhaupt in tyrannisch regierten Staaten das Volk ist. Dieses Staatsoberhaupt z.B. mit Atomwaffen anzugreifen oder auch nur zu bedrohen, sollte allerdings hart bestraft werden. (Durch eine solche Handlung oder Drohung kann ein Machthaber sich auch selbst zum Tyrannen erklaeren! - J.Z., 30.3.02.) 1715.) Der internationale Verband der lokalen Milizen wird seine Mitglieder und Freunde auffordern, Fluechtlinge zu unterstuetzen und ggf. zu verbergen, wenn ihnen nichts weiter vorzuwerfen ist, als ein aktives Vorgehen gegen die Machthaber in totalitaeren Staaten oder gegen deren Helfer. Schliesslich wird jede Milizorganisation oeffentlich erklaeren: "Ein Mensch, der einen Tyrannen umbringt, findet im Bereich unserer Milizorganisation Schutz und Hilfe sowie Gelegenheit zur oeffentlichen Rechtfertigung seiner Handlung und Darstellung seiner Beweggruende." 1716.) Als Tyrann ist jeder Machthaber anzusehen, der die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen nicht anerkennt und Befehle erteilt oder Massnahmen vorbereitet hat, durch deren Ausfuehrung diese Rechte verletzt wuerden, und der nur durch die Unterdrueckung derartiger Rechte an der Macht bleibt. 1717.) Als Helfer und Helfershelfer eines Tyrannen ist jeder zu betrachten, der ebenfalls menschenrechtswidrige Befehle gibt oder der sie, ohne Widerstand zu leisten, ausfuehrt, bzw. der, wenn er keinen wirksamen Widerstand leisten kann, nicht einmal Einspruch erhebt. Als Helfer eines Tyrannen is unter Umstaenden auch derjenige anzusehen, der einer ausdruecklichen Auffforderung, den Tyrannen unschaedlich zu machen, nicht folgt. Ferner is derjenige als Tyrannenhelfer anzusehen, von dem auf Grund seiner Aesserungen oder seiner Handlungen Ermordungen seiner Gegner zu erwarten sind. 1718.) Den oben zitierten Artikel 27 der franzoesischen Verfassung von 1793 wird man kuenftig auch so verstehen, dass jeder als Tyrann anzusehen ist, der sich das Recht anmasst, ueber Krieg und Frieden allen zu entscheiden. 1719.) Wenn ein Milizmann im Kriege Handlungen ausfuehren soll, die vom Befehlshaber auf Grund einer nicht gerechtfertigten Anwendung des Prinzips der kollektiven Verantwortung befohlen sind, so ist dies fuer ihn ein Grund, bei naechster Gelegenheit zu einer Formation zu fluechten, welche die Menschenrechte und das Voelkerrecht anerkennt, und vorher, wenn moeglich, den Befehlshaber unschaedlich zu machen. Wenn der Befehlshaber seinen Befehl ohne Begruendung gibt, sich aus den Umstaenden aber ergibt, dass er das Prinzip der kollektiven Verantwortung unrechtmaessig anwendet, so betrachtet der Milizsoldat diesen Befehlshaber ebenfalls als einen, der seinen Fahneneid (Eid auf die Menschenrechte) verletzt hat, und bemueht sich auch in diesem Falle, ihn unschaedlich zu machen. 1720.) Wenn jemand aber einen rechtmaessig handelnden Befehlshaber ermordet hat in der Meinung, er sei ein Tyrann gewesen, so wird die Miliz diesen Moerder nicht unterstuetzen, sondern mit dazu beitragen, dass er als Moerder bestraft wird. Die Miliz wird es nicht dulden, dass diese wirksame Methode zur Bekaempfung von Tyrannen durch eine willkuerliche Ermordung aller Machthaber, wie sie etwa von manchen Anarchisten erstrebt wird, in Verruf gebracht wird. 1721.) Das normale Kampfmittel der Miliz zur Beseitigung von Tyrannen wird nicht nur in dem Schutz und der Hilfe fuer diejenigen bestehen, die wirkliche Tyrannen oder ihre Helfe aus eigener Initiative toeteten, sondern in der oeffentlichen Aechtung der Tyrannen und ihrer Helfer, in Verbindung mit der Zusicherung der Amnestie, falls sie innerhalb einer bestimmten kurzen Frist zur Miliz uebergehen. 228 Einen Menschen zu aechten bzw. fuer vogelfrei zu erklaeren, bedeutet, dass jedermann das Recht und die Pflicht hat, den Betreffenden - nach Ablauf der kurzen Frist, in der er noch von der Amnestie durch Uebertritt Gebrauch machen kann - unschaedlich zu machen, evtl. auch durch Toetung, wenn andere Mittel nicht zu Gebote stehen. (Ueber die Sonderbehandlung von Atomwaffenbesitzern siehe unter 1020 & 1021.) 1722.) Fuer einen einzelnen Menschen ist es oft schwierig, mit genuegender Sicherheit festzustellen, ob eine bestimmte Person ein Tyrann ist. Die Miliz als eine besondere Koerperschaft zum Schutze der Menschenrechte kann dies leichter feststellen und dem Einzelnen, durch ihre oeffentliche Aechtung mit Begruendung, die Gewissenslast abnehmen, ob nun die Toetung eines bestimmten Machthabers wirklich gerechtfertigt waere und nicht als Mord an einem Unschuldigen angesehen werden muss. 1723.) Die Miliz wird in oeffentlichen Versammlungen darueber diskutieren, ob jemand als Tyrann anzusehen ist. Sie wird einem Beschuldigten jede Moeglichkeit geben, sich von dem Vorwurf, ein Tyrann zu sein, zu reinigen. Sie wird, wenn genuegend Belastungsmaterial gegen einen verbrecherischen Machthaber zusammengetragen wurde, in einer Art Femegericht ein Verfahren gegen ihn eroeffnen und ihn dazu vorladen. Auch Einzelne sollen jeden Machthaber wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen vor einem solchen Gericht anklagen duerfen. 1724.) Nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren, in dem der Angeklagte, trotzdem ihm, bzw. seinem Bevollmaechtigen, jede Moeglichkeit gegeben wurde, seine etwaige Unschuld zu beweisen, nichts Hinreichendes zu seiner Entlastung vorbringen konnte, waehrend ueberwaeltigende Beweise fuer seine Schuld vorhanden sind, wuerde er dann durch Richterspruch geaechtet. 1725.) Bei geringeren Menschenrechtsverletzungen koennte dieses Feme-Gericht auch eine teilweise Aechtung, etwa in der Form eines Boykottes oder der Aberkennung von Pensionsanspruechen etc. gegen den Schuldigen als Strafe verhaengen. 1726.) Die Miliz wird keine kollektive Aechtung durchfuehren, z.B. aller Mitglieder einer Einheitspartei eines totalitaeren Staates, sondern sie wird alle nach individueller Pruefung ihrer Schuld Geaechteten namentlich auffuehren. (Die Mitgliedschaft auch in solchen Organisationen ist oft nicht ganz oder garnicht freiwillig. - J.Z., 309.3.02.) 1727.) Die Geaechteten duerfen zwar die Rechte in Anspruch nehmen, die sie auch nach dem Tierschutzgesetz haben, d.h., sie duerfen z.B. nicht gefoltert werden. Darueber hinausgehende Rechte haben sie nicht. Ihre Menschenrechte haben sie durch die Aechtung verloren. Sie sind von der menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen. p) Einhaltung des auf den Menschenrechten beruhenden Voelker- und Kriegsrechtes, insbesondere der Haager Landkriegsordnung 1728.) Die rechtmaessigen und anerkannten Regeln des Voelker- und Kriegsrechtes sind fuer alle Mitglieder der Miliz verbindlich insoweit, als Freiheitsbeschraenkungen und Gewaltanwendung ueber den durch sie gezogenen Rahmen hinaus bei keiner Gelegenheit zulaessig sind. Soweit das Voelker- und Kriegsrecht aber bisher unrechtmaessig war, d.h., im Widerspruch zu den Menschenrechten stand, sowie in Zweifelsfragen, ist die Miliz an die Menschenrechte gebunden. 1729.) Durch Anwendung aller bisherigen und der kuenftig noch aufzufindenden internationalen Regeln betreffend kriegerische Auseinandersetzungen verliert der Krieg seinen Charakter als totaler Krieg der gesamten Macht eines Staates gegen die eines anderen, und es verbleibt schliesslich nur die Verfolgung und Unschaedlichmachung einer Minderheit von Verbrechern durch eine bewaffnete Rechtsschutzorganisation, eine Aktion also, die kein Krieg mehr im Sinne des Sprachgebrauchs ist, sondern eine Aktion wie sie in kleinerem Masstabe laufend auch in Friedenszeiten erforderlich ist und voraussichtlich sein wird. Einige der wichtigsten Verbote der Haager Landkriegsordnung sind die folgenden: Verboten ist namentlich untersagt: 1730.) a) die Verwenung von Gigt oder vergifteten Waffen, 1731.) b) die meuschlerische Toetung oder Verwundung von Angehoerigen des feindlichen Volkers oder Heeres, 229 1732.) c) die Toetung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat, d) die Erklaerung, das kein Pardon gegeben wird, 1733.) e) der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnoetig Leiden zu verursachen, f) der Missbrauch der Parlamentaerflagge, der Nationalflagge oder der militaerischen Abzeichen des Genfer Abkommens, 1734.) g) die Zerstoerung oder Wegnahme feindlichen Eigentums ausser in den Faellen, wo diese Zerstoerung oder Wegnahme durch die Erfordernisse des Krieges dringend erheischt wird, 1735.) h) die Aufhebung oder zeitweilige Ausserkraftsetzung der Rechte und Forderungen der Angehoerigen der Gegenpartei oder die Ausschliessung ihrer Klagbarkeit. 1736.) Den Kriegfuehrenden ist ebenfalls untersagt, Angehoerige der Gegenpartei zur Teilnahme an den Kriegsunternehmungen gegen ihr Land zu zwingen; dies gilt auch fuer den Fall, dass sie vor Ausbruch des Krieges angeworben waren. 1737.) Art. 25: Es ist untersagt, unverteidigte Staedte, Doerfer, Wohnstaedte oder Gebaeude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschiessen. 1738.) Art. 28: Es ist untersagt, Staedte oder Ansiedlungen, selbst wenn sie im Sturm genommen sind, der Pluenderung preiszugeben. 1739.) Art. 44: Einem Kriegfuehrenden ist es untersagt, die Bevoelkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, Auskuenfte ueber das Heer des anderen Kriegfuehrenden oder ueber dessen Verteidigungsmittel zu geben. 1740.) Art. 45: Es ist untersagt, die Bevoelkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten. 1741.) Art. 48: Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zoelle und Gebuehren, so soll er es moeglichst nach Massgabe der fuer die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwaechst damit fuer ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmaessige Regierung hierzu verpflichtet war. 1742.) Art. 49: Erhebt der Besetzende in den besetzten Gebieten ausser den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckerung der Beduerfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. 1743.) Art. 50: Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf ueber eine ganze Bevoelkerung wegen der Handlungen einzelner verhaengt werden, fuer welche die Bevoelkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann." 1744.) Wenn im Kriege Situationen eintreten, in denen es wahrscheinlich ist, dass eine ganze Bevoelkerung voelkerrechtswidrige Handlungen Einzelner billigt oder gar unterstuetzt, so soll der Milizmann doch verlangen, dass den vielleicht vorhandenen rechtlich Gesinnten Gelegenheit gegeben werde, ihre Gesinnung glaubhaft zu machen, so dass sie geschont werden koennen. Kinder sollen in jedem Falle geschont werden. 1745.) Niederbrennen von Ortschaften als Vergeltungsmassnahme, Dezimierungen und aehnliche Massnahmen gelten als voelkerrechtswidrig und ein dazu ergangener Befehl verpflichtet den Milizmann nicht. (Nicht zum Gehorsam aber doch zum Widerstand! - J.Z., 30.3.02.) 1746.) Die Vorschrift der Haager Landkriegsordnung und im Geiste dieser Kriegsordnung geschaffene internationale Vereinbarungen binden den Milizmann, auch wenn er den Befehl erhaelt, sie zu verletzen. Vorbildlich ist in dieser Hinsicht der Artikel 25 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland von 1949: "Die allgemeinen Regeln des Voelkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar fuer die Bewohner des Bundesgebietes." Leider versaeumten es die Urheber dieser Verfassung, die Bestimmungen des Voelkerrechts in Deutschland wenigstens ebensogut bekantzumachen wie die Verfassung selbst. 1747.) Alle Mitglieder der Miliz werden daher in oeffentlichen Versammlungen und zwar eidlich gegenueber allen Regierungen und Buergern der Welt dem Sinne nach erklaeren: Wenn wir das Unglueck ahben sollten, an einem Kriege teilnehmen zu muessen, so werden wir keine Handlungen ausfuehren, die durch die Haager Landkriegsordnung (unterzeichnet von Deutschland am 18.10.1907) verboten 230 sind, selbst wenn wir ausdruecklichen Befehl dazu erhalten, d.h.: Wir werden in besetzten Gebieten nicht pluendern, selbst wenn wir den Befehl dazu erhalten. Wir werden keine Haeuser in Brand stecken noch sonstiges Eigentum der Einwohner zerstoeren, wir werden keine Bruecken sprengen, keine Kriegsgegangenen misshandeln und nicht bei Geiselerschiessungen mitwirken, auch nicht bei ausdruecklichem Befehlt, usw. Offiziere, die derartige Befehle erteilen, werden wir absetzen und andere ernennen, die das Kriegs- und Voelkerrecht kennen und respektieren. Diese Erklaerung sollte ferner die Aufforderung an jedermann enthalten, einen aehnlichen Eid abzulegen. Diesen Versprechungen kann jeder Soldat auf der Gegenseite vertrauen. Er weiss, dass ein derartiges Versprechen schwerer wiegt als ein Staatsvertrag oder ein Versprechen eines Diplomaten. 1748.) Ist dieser Eid erst einmal irgendwo geleistet worden, so werden ihm bald aehnliche Eidesleistungen in allen Teilen der Welt folgen. Ist dies aber geschehen, so wird das bewaffnete Volk allmaehlich immer mehr derartige Verpflichtungen uebernehmen, bis schliesslich, um es noch einmal zu betonen, keine konkrete Kriegshandlung unrechtmaessiger Art mehr uebrig bleibt, es sich also nicht mehr um einen Krieg im heutigen Sinne handelt. 1749.) Die herrschende Meinung geht dahin, dass derjenige der gerecht, fair und anstaendig kaempft, einem skrupellos kaempfenden Gegner stets unterlegen sein wird. Wer so denkt, uebersieht, dass in der Regel nur die Regierung und eine Minderheit eines Volkes derartig fanatisch und gewissenlos zu kaempfen bereit sind. Waere es anders, dann stuende diesem Fanatismus immer noch der Kampfeswille und der Kampfmut derjenigen entgegen, die fuer Freiheit und Recht kaempfen und als vernuenftige Wesen auch in anderer Hinsicht bessere Soldaten sind. (Vergl. hierzu: 1531-1537.) Im uebrigen aber wird das gerechte Verfahren des militaerischen Jiu Jitsu mit dem Fanatismus und der Grausamkeit der Anfuehrer der Heere des Diktators leicht fertig werden. Wuerde dagegen die Miliz diese verbrecherische Minderheit und ihren Zwangsrekrutierten mit rechtswidrigen Mitteln bekaempfen, nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung, so koennte sie sehr wohl unterliegen. q) Was soll in der Regel an Stelle der Festnahme von Geiseln geschehen? 1750.) Wenn ein Milizoffizier z.B. vermutet, dass einzelne Einwohner eines Ortes feindliche und voelkerrechtswidrig kaempfende Partisanen untestuetzt haben, so darf er nicht gleich und selbst Strafmassnahmen ergreifen. Er hat vielmehr vor einem Gericht Strafanzeige zu erstatten und sollte allen Einwohnern Gelegenheit geben schriftlich und oeffentlich zu erklaeren, dass sie die voelkerrechtswidrige Kriegfuehrung der Parisanen missbilligen und sie weder bisher unterstuetzt haben noch kuenftig unterstuetzen werden. 1751.) Welchen praktischen Wert haette eine solche Erklaerung? Sie ware ein Mitteln wenn auch kein voellig wirksames und ideales, um die menschenrechtsfeindlichen Buerger herauszufinden. Ferner sind Soldaten kaum noch im Zaum zu halten, wenn erst einmal einige Soldaten von Partisanen ermordet wurden. Eine solche Erklaerung wuerde dazu beitragen, die Soldaten zu beruhigen. Wenn die Soldaten sich dann anschliessend einwandfrei betragen und ein gerechtes Untersuchungsverfahren zur Ermittlung der Schuldigen begonnen wird, dann wird bald ein freundschaftliches Verhaeltnis zwischen der Zivilbevoelkerung und den Soldaten entstehen. Dieses freundschaftliche Verhaeltnis aber wuerde weitere Verbrechen weitgehend verhueten, bzw. zur baldigen Verhaftung der Teilnehmer weiterer Menschenrechtsverletzungen fuehren. Eine Verhaftung von Geiseln dagegen wuerde den Hass auf beiden Seiten vergroessern. 1752.) Nachdem in dem betreffenden Ort die Menschenrechte ausreichend bekanntgemacht wurden und eine Delegierter bestimmt wurde, der vorkommendenfalls seine Mitbuerger auf die Menschenrechte hinzuweisen hat, waere den Ortsbewohnern selbst die Fuehrung des Untersuchungs- und Gerichtsverfahrens gegen die Schuldigen zu ueberlassen. Die Miliz sollte nur Beobachter stellen und fuer eine moeglichst weitgehende Oeffentlichkeit der Verhandlungen sorgen. 231 1753.) Sollten in der Verhandlung die Schuldigen offenbar von ihren Landsleuten geschuetzt werden, dann waere immer noch Zeit, bekanntzugeben: Die Ortschaft xyz erkennt in der Praxis die Menschenrechte nicht an und wird nunmehr geaechtet. Die Buerger, die mit der Haltung ihrer Landsleute nicht einverstanden sind, koennen bei der Miliz Schutz suchen. 1754.) Die Miliz sollte fuer voelkerrechtswidrige Handlungen von Partisanen niemals die Todesstrafe beantragen, selbst wenn die Betreffenden sie reichlich verdient haetten. Ist naemlich mit der Verhaengung der Todesstrafe zu rechnen, dann zeigen die Ortsansaessigen die Schuldigen voraussichtlich nicht an. Wenn dagegen schon im voraus fuer solche Faelle eine Hoechststrafe von 10 Jahren verkuendet wird (Menschen, die keine Vernunftwesen, sondern durch Vorurteile Irregefuehrte sind, haben Anspruch auf Zuerkennung mildernder Umstaende), dann werden die Schuldigen viel leichter angezeigt. 1755.) Vorbeugend gegen Verstoesse der Zivilbevoelkerung des besetzten Landes gegen das Voelkerrecht sollten ganze Staedte und Kreise gezwungen werden, eine Art Pfand in Form eines hohen Geldbetrages herzugeben. Sie Summe waere im voraus zu zahlen und zwar in Wechseln. Diese Wechsel sollten erst faellig werden, wenn Verletzungen des Voelkerrechts vorgekommen sind, sonst nicht. Erreichte diese Pfandhinterlegung ihren Zweck, so werden diese Wechsel nach Kriegsende sofort zurueckgegeben. Fuer jeden ermordeten Milizsoldaten z.B. sollte eine bestimmte Summe festgelegt werden. Hohe Geldstrafen werden viele Partisanen von Mordtaten abschrecken. Wenn der Gesamtbetrag der in Wechseln verpfaendeten Summe auf einen laengeren Zeitraum und zahlreiche Termine verteilt wird, dann koennte die auferlegte Geldsumme relative hoch sein. Die Miliz sollte eine Stiftung schaffen zugunsten der Hinterbliebenen der in Kriegsgefangenschaft verstorbenen eigenen und fremden kriegsgefangenen Soldaten. Die aus den oben geschilderten Strafen fliessenden Mittel sollten an diese Stiftung gezahlt werden. Ein solches Verfahren kann man nicht als barbarisch bezeichnen, wie es das alte Geiselsystem offenbar ist. Auslieferung der Schuldigen befreit die Ortschaft selbstverstaendlich von der Haftpflicht. Praktisch besteht das Verfahren darin, dass Massnahmen zur Ermittlung von Menschenrechtsverletzern sowie Vorbeugungsmassnahmen von der Miliz auf die betreffende Gemeinden uebertragen werden. Diese Gemeinden werden nicht bestraft, wenn sie ihre Aufgaben pflichtgemaess erfuellen. Sie werden aber hart bestraft, wenn sie nachlaessig waren und die Schuldigen entkommen liessen oder gar unterstuetzten. r) Bekaempfung national gesinnter Terroristen 1756.) "Es ist eine der grossen Verdienste Kants, klar gemacht zu haben, dass im Nationalismus, das Wort im populaeren Sinnne verstanden, ein den Weltfrieden bedrohendes Element steckt, und er insofern ein soziales Unrecht ist. Kant hat weiter bewiesen, dass dieses Unrecht sehr schwer ist, und dass es alle rechtlich denkenden Menschen geradezu herausfordert, das Unrecht abzustellen, noetigenfalls mit Waffengewalt. 1757.) "Der Nationalismus, den Kant bekaempft, behaelt sich als wesentliches Recht der Regierung vor, zu jeder Zeit und aus irgendwelchem Motiv einer anderen Regierung den Krieg zu erklaeren, oder auch - wenn Voelker keine Regierung im modernen Sinne haben (etwa Negerstaemme an den afrikanischen Kuesten) - das betreffende Gebiet einfach zu besetzen und die Voelker fuer sich oder die Nation arbeiten zu lassen. 1758.) "Kant stellt dem unberechtigten Nationalismus den Patriotismus entgegen. Der Patriotismus bemueht sich, das eigene Volk auf eine Hoehe der Kultur, der Zivilisation und der Moral (wie Kant sie definiert hat) zu bringen, die der Hoehe bei keinem anderen Volk nachsteht, und sie, wenn es sein kann, uebertrifft. Der Patriotismus benachteiligt keinen Auslaender und kein fremdes Volk. Je mehr er sein Ziel erreicht, desto wertvoller wird das Volk, in dem echter Patriotismus taetig ist, fuer alle anderen. 232 1759.) "Diese Erkenntnisse Kants sind nicht ins Volk gedrungen und sind nicht einmal Gemeingut der Gebildeten. Gedankenloser Nationalismus ist immer noch die Grundeinstellung der meisten Menschen. "Heute geht der Nationalismus noch so weit, dass er den Regierungen das Recht zuspricht, im "eigenen" Lande nach belieben die elementaren Menschenrechte zu verletzen und alle Proteste von Auslaendern mit der Bemerkung abzuweisen: Das seinen 'innere Angelegenheiten der Nation' und gingen keinen 'Fremden etwas an. In Algier z.B., schreiben sich die arabischen Nationalisten das 'Recht' zu, Franzosen und sich der Nationalistenpartei nicht unterordnende Landsleute auf offener Strasse zu verbrennen (lebendig!) und andere Scheusslichkeiten solcher Art zu begehen. ... Aber man kommt um die Tatsache nicht herum, dass in fast allen Laendern ausserhalb Frankreichs die Presse mit den Aufstaendischen sympathisiert. Auch weite Kreise des Volkes sympathisieren mit den Aufstaendischen, obwohl ihnen die Greueltaten bekannt sind. .... 1760.) "In solcher Situation bringt man keine Buergerwehr zusammen, die in Algier die Menschenrechte schuetzt. (Die Menschenrechte werden auch von franzoesischen Soldaten, Offizieren und Zivilisten in der gemeinsten Weise verletzt.) Was im Ausland geschehen koennte, z.B. in Deutschland, das ist etwa Folgendes: Eine Gruppe von Verteidigern der Menschenrechte veroeffentlicht die Methode, wie man Auswanderern aus Algier schon in der Stunde ihrer Ankunft in Deutschland Arbeit verschafft, ohne anderen die betreffende Arbeit wegzunehmen. (Siehe Emissionsfreiheit und Gutscheine.) Diese Gruppe ladet alle Algerier und alle Franzosen, die bereit sind, oeffentlich die Menschenrechte anzuerkennen, zur Niederlassung in Deutschland ein - unter der einzigen Bedingung, dass sie sich unter Nennung ihres Namens zu den Menschenrechten bekennen. Das wird dann sogar auf verbohrte Nationalisten in Algier Eindruck machen, auch auf die arabischen und franzoesischen Grossgrundbesitzer, die nunmehr eine Abwanderung ihrer Arbeitskraefte befuerchten muessen. 1761.) "Angreifer im Sinne des Sprachgebrauchs sind die Nationalisten nicht; sie sind es im Sinne der Rechtslehre Kant's. Letzteres reicht zur Organisierung eines Kreuzzuges einer die Menschenrechte verteidigenden Buergerwehr in Algier aber nicht aus. Vielleicht sind die Verhaeltnisse in wenigen Jahren schon voellig anders." - T. (Welchen Einfluss die Errichtung von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften und Exilregierungen haben koennte wurde bereits eroertert.) s) Behandlung von Kriegsgefangenen im alten Sinne 1762.) Neben denen, die bei erster Gelegenheit zur Miliz uebertreten oder sich von ihr widerstandslos gefangennehmen lassen, weil sie nur gezwungenerweise gegen die Miliz kaempften, wird es auch noch viele Kriegsgefangene oder uebergelaufene Soldaten des Diktators geben, die auf Grund von Vorurteilen und der Propaganda des Diktators freiwillig und aus Ueberzeugung gegen die Miliz kaempften. Zum grossen Teil werden sie nur deshalb in die Haende der Miliz fallen, weil rechts und links von ihnen die Kameraden uebergegangen sind, worauf sie schliesslich einen weiteren Kampf fuer sinnlos hielten und ebenfalls uebertraten oder weil sie nunmehr zu schwar waren, um den Angriffen der Miliz widerstehen zu koennen. 1763.) Wuerden diese Kriegsgefangenen und Ueberlaeufer sofort freigelassen, so wuerden sie z.T. versuchen, die Miliz durch Sabotageakte etc. zu schaedigen. Um dies zu verhindern, sind sie wie bisher aber nur fuer die Dauer des Krieges und fuer keinen Tag laenger als Kriegsgefangene zu behandeln, und zwar unter Beachtung aller Rechte, die ihnen nach dem Kriegs- und Voelkerrecht zustehen. Sie sollten keine Zwangsarbeit leisten muessen. Es sollte ihnen, soweit dies moeglich ist, innerhalb des Lagers oder ausserhalb, unter Bewachung, Gelegenheit gegeben werden, produktiv und fuer den normalen Arbeitslohn zu arbeiten. Ihren Lohn sollten sie frei fuer Lebensmittel, Kleidungsstuecke etc. verwenden duerfen. Der Verkehr zwischen Zivilisten und den Kriegsgefangenen sollte keinen Beschraenkungen unterliegen. Sie sollten also Besuche, Briefe, Telegramme, Pakete und Zuwendungen sonstiger Art in beliebiger Menge empfangen duerfen. 1764.) Die Gefangenen sollten auch die Chance haben, schon vor Beendigung der Kampfhandlungen in die bereits befreiten Gebiete entlassen zu werden, wenn ihre Gesinnung sich auf Grund des ihnen von der Miliz erteilten Aufklaerungsunterrichtes geaendert hat. 233 1765.) Andere sollten auf ihr Ehrenwort hin, nicht wieder gegen die Miliz zu kaempfen, entlassen werden, um sich in den befreiten Gebieten ihren Lebensunterhalt als freie Arbeiter verdienen zu koennen, wodurch auch sie schliesslich durch diesen Anschauungsunterricht zu Anhaengern des auf den Menschenrechten aufgebauten Progamms der Miliz werden. Vergleiche mit dem System der Entlassung auf Ehrenwort die von Molkke entworfenen Kapitulationsurkunde fuer die bei Sedan geschlagene franzoesische Armee: Art.2: "In Ruecksicht auf die tapfere Verteidigung dieser franzoesischen Armee erhalten alle Generaele, Offiziere und im Range von Offizieren stehende Beamte die Freiehit, sobald dieselben ihr Ehrenwort schriftlich abgeben, bis zur Beendigung des gegenwaertigen Krieges die Waffen nicht wieder zu ergreifen und in keiner Weise den Interessen Deutschlands zuwiderzuhandeln. Die Offiziere und Beamten, welche diese Bedinungen eingehen, behalten ihre Waffen und ihre ihnen persoenlich gehoerenden Effekten." (Den einfachen Soldaten gestand man auch dann keine Ehre zu und schenkte ihnen kein Vertrauen, obwohl sie meist nur die unfreiwilligen Opfer ihrer Offiziere und Beamten waren! Offizieren hat man auch oft den Austritt aus der Armee erlaubt - aber ihren Militaersklaven nicht! Gegnerische Generaele und Politiker behandelten sich oft als "gentlemen", gleichgueltig, wie grausam und moerderisch sie ueber das Leben der Untertanen auf beiden Seiten verfuegten. Umso wichtige ist die gerechte Behandlung von uebergelaufenen Soldaten! - J.Z., 30.3.02.) 1766.) Ist die Gesamtheit dieser Gefangenen nur relative gering, so sind sie einfach zu entwaffnen und auf freien Fuss zu setzen. Einen grossen Schaden koennten sie dann nicht anrichten, und nach mehreren Wochen Aufenthalt in einem freien Land werden sie voraussichtlich nicht mehr Anhaenger des Diktators sein. 1767.) Wenn die Miliz rechtzeitig vor dem Kriege bekanntmacht, dass sie kuenftig bei allen Kapitulationen gegnerischer Truppen so verfahren wird, dann wird sie nur noch selten auf verzweifelten Widerstand stossen und grosse Aussichten haben, alle gerechten Kriege schnell zu gewinnen. 1768.) Es gibt jedoch bei jeder kriegerischen Auseinandersetzung einzelne Faelle, in denen kein Pardon gegeben werden kann, weil es unmoeglich ist, Gefangene zu machen. Patrouillen in Feindesland z.B. koennen kaum Gefangene machen, wenn sie nicht bereits auf dem Rueckwege sind. Entwaffnen sie einen Gefangenen nur und lassen sie ihn frei, so wird er ihre Anwesenheit wahrscheinlich verraten. Knebel und Fesseln aber wuerden, minus 30 Grad Celsius vorausgesetzt, ebenfalls Mord bedeuten. (Vielleicht koennten gewisse Drogen hier nuetzlich sein um die feindlichen Soldaten fuer lange genug unschaedlich zu machen.) Wachposten des Feindes muessen praktisch immer getoetet werden, wenn man sie hindern will, ihre Kameraden zu warnen. Shakespeare bringt ein weiteres Beispiel in "Koenig Heinrich V.", Akt 4, Szene 6. 1769.) Gefangenenmisshandlungen und willkuerliche Toetung von Gefangenen werden von der Miliz stets mit dem Tode bestraft werden. (Selbst wenn man so unmoralisch ist die ermordeten Gefangenen fuer "wertlos" zu halten, sollte man doch in Betracht ziehen wieviele der eigenen Soldaten auf lange Sicht als Resultat solcher Verbrechen zusaetzlich in bitteren Kaempfen oder aus Vergeltung getoetet werden wuerden. - J.Z., 30.3.02.) t) Inwieweit wird die Miliz Zerstoerungen als Kampfmittel gebrauchen? 1770.) Im zweiten Weltkrieg wurde von beiden Seiten versucht, den Gegner durch die Zerstoerungen von Staedten, Fabriken, Vorraeten, Daemmen, Transportwegen etc. im Hinterland, ueberwiegend mit Hilfe von Bombenflugzeugen zu schwaechen oder gar zu besiegen. Der gewuenschte Erfolg blieb aus. 1771.) Ziel der Miliz ist es auch den Krieg mit moeglichst wenig Zerstoerungen schnell und siegreich zu beenden. Die Loesung scheint darin zu liegen, die Zerstoerungen ausschliesslich auf militaerische Anlagen zu beschraenken. 1772.) Was aber sind militaerische und kriegswichtige Anlagen? Man koennte einfach sagen, das sind Anlagen, die waehrend eines Krieges vorwiegend fuer militaerische statt fuer zivile Zwecke benutzt werden. Dazu wuerden dann aber auch z.B. viele Bruecken, Kraftwerke, Kraftfahrzeuge, Zuege, Eisenbahnanlagen, Bergwerke und Oelraffinerien gehoeren, die in Friedenszeiten fast ausschliesslich fuer friedliche Zwecke benutzt werden. 1773.) Eine Panzerfabrik arbeitet vorwiegend fuer militaerische Zwecke. Aber, kann sie nicht relative leicht auf die Fabrikation von Autos, Lastkraftwagen und Traktoren umgestellt werden? Koennte nicht eine Gewehrfabrik bald nach Kriegsende wieder Naehmaschinen, eine Sprengstoff-Firma Duengemittel, Farben und andere chemische Produkte herstellen? Wuerden bei der Zerstoerung dieser Werke nicht immer viele Arbeiter getoetet und wertvolle Gebaeude zerstoert werden? Ist dies wirklich unvermeidlich? 1774.) Koennten die Zerstoerungsmassnahmen nicht auf einige wenige Betriebe konzentriert werden, deren Funktion wirklich kriegsentscheidend ist? Vergleiche hierzu den folgenden Auszug aus "The Individualist", London, 1948: 234 1775.) "Bericht aus Berlin: Jedermann in Berlin bewundert die britischen und amerikanischen Flieger, die, manchmal inmitten von 'Artillerie-Uebungen' der sowjetischen Flugzeugabwehrgeschuetze, Berlin versorgen. Man sagt, dass, wenn England dies in den ersten Tagen des Krieges getan haette oder sogar schon 1933, dann waere das Hitler-Regime in wenigen Wochen hinweggefegt worden. Ich denke, das trifft zu. Ein mit Schokolade beladenes Flugzeug ist eine schrecklischere Waffe gegen eine Diktatur als Bomben auf ihre Untertanen. Wie Voltaire sagte, jede Regierung, wie schlecht und schwach sie auch immer sei, ist genuegend stark, das Elend ihrer Untertanen zu ertragen. Er haette hinzusetzen koennen, dass sie nicht stark genug ist, standzuhalten, wenn ihre Untertanen vom Feinde mit Schokolade versorgt werden. Wenn es Krieg mit Russland gibt, dann moegen die Englaender so viele Bomben wie moeglich auf russische Munitionsfabriken werfen, aber ueber Moskau, Leningrad und Kiev sollten sie Schokolade, Kuchen, Suessigkeiten und Zucker abwerfen. Die Russen koennen jede Bedraengnis ertragen, aber gegen einen derartigen Angriff wuerden sie machtlos sein. Sie erinnern sich vielleicht, dass als Heinrich IV. von Frankreich eine Revolution zu unterdruecken suchte, er Lebensmittel in die von ihm belagerten Staedte sandte und niemals ohne Erfolg. Ich scherze nicht. (Vergl. oben, 1658-1662.) 1776.) "In dem deutschen statistischen Jahrbuch fuer 1938 finde ich auf S. 136 dass Deutschland im Jahre 1938 nur 134 grosse Hochoefen fuer die Produktion von Stahl und Eisen hatte. Nehmen wir an, England haette bei Ausbruch des Krieges nur diese Hochoefen bombardiert und Schokolade ueber den Staedten abgeworfen, wenn auch das Verlangen in England nach der Zerstoerung von zehn deutschen Staedten fuer jede zerstoerte englische Stadt niemals vorher so stark war. England wuerde Hochoefen bombardiert haben, weiter nichts als Hochoefen. Etwa 1940 wuerde es den letzten deutschen Hochofen zerstoert haben, und der Krieg waere beendet gewesen; denn selbst Hitler (der viel Erstaunliches tat und der, in seinen lichten Augenblicken, nicht so verrueckt war, wie er jetzt hingestellt wird) konnte nicht einen Krieg ohne Stahl fortsetzen. Bomben auf die Ruestungsfabrigken und Schokolade auf die Staedte - und England wird im Jahre 2000 Herr der Welt sein. 1777.) "Da die Berliner waehrend des ganzen Verlaufs des Krieges nur ein einziges russisches Flugzeug ueber Berlin beobachteten, schlossen sie daraus auf eine groessere Menschlichkeit der UdSSR. Die Russen, sagten sie, muessen besser sein, als sie von Goebbels dargestellt werden. Sie bombardieren die Zivilbevoelkerung nicht. Und im Jahre 1945 empfing Berlin die ersten russischen Soldaten mit aufrichtiger Freundlichkeit. Wenn die UdSSR das moralische Kapital genuetzt haette, das sie sich nicht durch Menschlichkeit, sondern durch eine weniger gefuehlsbetone Art der Kriegfuehrung angesammelt hatte, dann haette sie heute eine Deutsche Demokratische Republik, die Stalin wahrscheinlich treuer als die Ukraine anhaengen wuerde. Aber sie verschwendete ihr moralisches Kapital." - T. 1778.) An einer anderen Stelle bemerkte derselbe Verfasser: "England hatte bei Kriegsausbruch etwa 2000 Hochoefen, dazu noch eine Anzahl kleine, die fuer eine Munitions-Massen-Produktion nicht in Frage kamen. Wenn die deutsche Luftwaffe sich auf Angriffe gegen Hochoefen beschraenkt hatte, anstatt in voelkerrechtswidriger Weise englisches Zivil und seine Wohnstaetten anzugreifen, so haette schon nach einigen Wochen in England eine grosse Arbeitslosigkeit begonnen, und Kriegsmaterial haette nicht mehr produziert werden koennen. Spaetestens im Jahre 1942, wahrscheinlich aber viel frueher, waere England militaerisch erledigt gewesen. Nach dem Kriege aber waere der Wiederaufbau der Hochoefen kein grosses Problem gewesen. Entsprechendes gilt fuer die 600 Hochoefen Deutschlands bei Ausbruch des Krieges. Die Anzahl der Menschenopfer waere, bei dieser Art der Kriegfuehrung vielleicht geringer gewesen als bei einer der grossen, bekannten Schiffskatastrophen, etwa der der Titanic." 1779.) Aus dem Vorangegangenen folgt, dass nicht alle Arten von Ruestungsbetrieben und kriegswichtigen Anlagen zerstoert werden sollten, sondern dass man alle Bombenangriffe auf kriegsentscheidende Anlagen wie z.B. Hochoefen konzentrieren sollte. 1780.) Den Hochoefen an Bedeutung gleich kommen die Kugellagerfabriken. Ohne Kugellager kann ein moderner, weitgehend motorisierter Krieg nicht gefuehrt werden. Die russische Kugellagerfabrik in Karjanowitsch deckt mit 12000 Arbeitern den groessten Teil des Bedarfs der UdSSR. In Schweinfurt z.B. wurden waehrend des II. Weltkrieges 70% aller deutschen Kugellager hergestellt. 235 "Kugel-Fischer in Schweinfurt, ohne dessen Kugellager die gesamte Wehrmachtsmaschinerie innerhalb kuerzester Zeit lahmgelegt gewesen waere, wurde erst dann das Ziel der alliierten Luftangriffe, als die Wohnviertel der deutschen Grosstaedte nur noch Truemmerhaufen waren." - Freisoziale Presse, 5.7.57. 1781.) Die Nazis hatten die Bedeutung dieser Anlagen schliesslich erkannt und 1000 Flakgeschuetze aufgestellt, 4 Flugplaetze fuer Jagdflugzeuge angelegt und die wichtigsten Werke durch eine 3 Meter dicke Betondecke geschuetzt. (Hochoefen lissen sich nicht derartig schuetzen!) Als bei einem Angriff der Alliierten (allzu spaet vorgenommen!) von 500 Flugzeugen 150 abgeschossen wurden, gaben sie es auf. Fuer die militaerisch wertlosen Angriffe auf die Hauptstadt Berlin aber waren sie aus unvernuenftigen Motiven heraus bereit viel hoehere Opfer zu bringen. Auch derartig starke Betondecken haetten einer wiederholten Bombardierung mit Bomben schwersten Kalibers nicht standgehalten, und die Verluste an Bombenflugzeugen haetten vermindert werden koennen durch massenhaften Einsatz auch der Jagdflugzeuge. Selbst Verluste von 90% waeren immer noch gering gewesen im Vergleich zu den Blutopfern, die durch die Zerstoerung dieser Analgen und die dadurch folgende Verkuerzung des Krieges espart worden waeren. 1782.) In vielen Faellen ist die Zerstoerung solcher Anlagen durch Sabotageakte erfolgversprechender und kostet auch weniger Menschenleben. So berichtet Bruce Marshall in: "The White Rabbit", die Geschichte eines britischen Agenten (PAN Books, Ltd., London, 1956, S. 70.), dass widerholte Luftangriffe es nicht erreichten, die Produktion einer Kugellagerfabrik in Annecy wesentlich zu beeintraechtigen. Drei Saboteure dagegen mit Sprengstoffen und er Mithilfe von einem oder zwei Arbeitern beschaedigten die Maschinen derartig, dass die Fabrik bis zum Ende der Besetzung kein weiteres Kugellager mehr produzierte. Der Held dieses Buches, der Agent Yeo-Thomas, stellt an Hand dieses Beispieles die These auf, dass ein Bomber, beladen mit Sprengstoffen, die zu einer Widerstandsgruppe abgeworfen und von den rechten Maennern gehandhabt werden, mehr Schaden an der feindlichen Kriegsmaschinerie anrichten koennte, als die Ladung von 250 Bombern in einem der ueblichen Luftangriffe. 1783.) Sollte man neben Hochoefen und Kugellagerfabriken nicht auch Atombombenlager, Atomkraftwerke, Aufbereitungswerke fuer radioaktive Stoffe und Atomraketenabschussbasen durch Bombenabwurf zerstoeren? ] Die Gefahr, dass erst auf Grund dieser Versuche die Bedienungsmannschaften diese Waffen zur Selbstverteidigung einsetzen und ferner, das bei Zerstoerung dieser Anlagen die Umgebung radioaktiv verseucht wird, ist viel zu gross. Eine sachgemaesse Zerstoerung dieser Anlagen kann nur vom Boden aus erfolgen. Die Bedienungsmannschaften sowie die Bevoelkerung der Umgebung sind durch Abwurf entsprechender Flugzettel oder Radiosendungen dazu aufzufordern. 1784. Sollte man nicht wenigstens auch Transporte von Truppen und Kriegsmaterial in Zuegen, Schiffen und Lastkraftwagenkolonnen mit Flugzeugen angreifen? Die feindlichen Soldaten erhalten dann keine Gelegenheit zum Ueberlaufen. Gerade diese Gelegenheite soll und muss ihnen aber gegeben werden, da sie, es muss noch einmal betont werden, in der Mehrzahl stillschweigend mit der Miliz verbuendet sind. Das transportierte Kriegsmaterial aber kann zum grossen Teil kampflos gewonnen werden, indem Ueberlaeufer es mitbringen oder es kann bei einem, infolge der grossen Anzahl von Ueberlaeufern - schnellen Vormarsch erobert werden (oder von aufstaendischen Truppen gegen ihren Diktator verwandt werden! - J.Z., 30.3.02.). Derartige Bombenziele wuerden nicht kriegsentscheidend sein. Die Bombenflugzeuge wuerden daher besser fuer die Zerstoerung der oben besprochenen Anlagen eingesetzt sowie fuer den eigentlichen Kampf an der Front. 1785.) Ein von der Miliz gefuehrter Krieg wird nicht hauptsaechlich durch Zerstoerung des Kriegspotentials des Diktators beendigt werden, sondern durch das ihr eigene militaerische Jiu-Jitsu-System, bei dem die feindlichen Soldaten zum Ueberlaufen unter Mitnahme des leicht transportable Kriegsgeraets veranlasst werden und die Ruestungsfabriken anschliessend leicht unzerstoert besetzt und auf eine friedliche Produktion umgestellt werden koennen. 1786.) Die Miliz wird aus diesem Grunde mit der Zerstoerung der Hochoefen und Kugellagerfabriken nicht sofort by Kriegsausbruch beginnen, sondern erst einige Wochen abwarten, ob sie noetig ist. Moeglicherweise hat das Jiu-Jitsu-System der Miliz schon nach 14 Tagen (in einer neuen Form des "Blitzkrieges! - J.Z., 30.3.02.) zum Sieg gefuehrt, und die Zerstoerung dieser Anlagen waere dann wertlos gewesen. Man sollte also selbst diese Zerstoerungsmassnahme erst nach einigen Wochen vornehmen, wenn sich herausgestellt hat, dass der Krieg voraussichtlich noch einige Monate dauern wird. 236 u) Massnahmen zur Verhuetung von Vergewaltigungen 1787.) Wenn ihr Geschlechtstrieb laengere Zeit hindurch nicht befriedigt wird, dann werden sich auch viele Milizsoldaten annaehernd ebenso betragen wie viele russische Soldaten beim Einmarsch der Roten Armee in Deutschland im Jahre 1944. (Sie hatten oft zwei Jahre lang keinen Urlaub gehabt.) Vollstaendig verhueten lassen sich derartige Uebergriffe natuerlich nicht. Geschehen sie aber in groesserem Umfange in besetzten Gebieten, so stacheln sie den Hass und die Kampfeswut beim Gegner an und wirken deshalb kriegsverlaengernd. In Indochina hatten sich die franzoesischen Soldaten und Offizieren vielleicht hauptsaechlich durch zahlreiche Vergewaltigungen unbeliebt gemacht. 1788.) Sehr zur Verhinderung von Vergewaltigungen wuerde es beitragen, wenn man in den besetzten Gebieten, in denen die Miliz sich voraussichtlich mehrere Wochen aufhalten wird, die Errichtung von Bordellen zulaesst. Die Offiziere und Mannschaften der Miliz sollten selbst durch Mehrheitsbeschluss darueber entscheden. 1789.) "Es ist aus der Geschichte fast aller Kriege aus allen Zeiten bekannt, dass etwa 1/20 der Soldaten eine laengere, z.B. monatelange, geschlechtliche Abstinenz nicht vertraegt. Die Folge sind die aus allen Kriegen berichteten Vergewaltigungen der Frauen. (Macaulay berichtet, dass von den Truppen Cromwell's dergleichen nicht berichtet wurde. Die Ausnahme ist verschwindend.)" (In Irland, gegen Katholiken, haben sich auch Cromwell's Truppen schlecht benommen, wenn ich darueber richtig informiert wurde. - J.Z., 30.3.02.) "Das Problem hat von jeher fuer alle Armeen bestanden. Waehrend des 30-jaehrigen Krieges nahmen die Soldaten einfach ihre Frauen und die Freundinnen mit ins Lager. Das ist heute undurchfuehrbar. Die Armee Friedrichs II. von Preussen versuchte sogar in Friedenszeiten mit Zeitehen ("Liebsten-Scheinen") das Uebel zu bekaempfen. Ueber den Erfolg berichten die Historiker nichts. Zu loben ist hier die franzoesische Heeresverwaltung. Im Jahre 1918 richtete sie in dem von ihr besetzten Teil des Rheinlandes sofort ueberall Bordelle ein. Ganz offenbar trug diese Massnahme dazu bei, die Anzahl der Vergewaltigungen betraechtlich zu vermindern. Aehnliche Einrichtungen bestanden 1914-1918 in den groesseren Staedten des von den Deutschen besetzten Gebietes. Man sagt, die franzoesischen Stadtverwaltungen haetten sie mit Zustimmung der deutschen Heeresverwaltung eingerichtet. Genaueres konnte ich nicht erfahren. Mir sind aber in der ganzen Zeit, die ich in Frankreich zubrachte (Juli 1915 - October 1918), keine Faelle von Vergewaltigungen durch deutsche Soldaten berichtet worden. Ein Fall, an dem betrunkene Offiziere beteiligt waren, ist offenbar ganz vereinzelt gewesen. (Das Etappenleben habe ich allerdings kaum kennengelernt. Unsere Kompanie lag ununterbrochen in der Feuerzone.) 1790.) "Was die Folgen sind, wenn eine Armee nichts unternimmt, wie es anscheinend die Hitler-Armeen getan haben, ist in der vorletzten Nummer des "Kristall" berichtet. Die Misshandlungen der franzoesischen Maedchen, die mit Deutschen verkehrt hatten, waren so, wie sie im gleichen Falle unter Kongo-Negern vielleicht nicht vorgekommen waeren. Aehnliches wird uebrigens aus Frankreich berichtet, nachdem die deutschen Okkupationstruppen i.J. 1873 abgezogen waren." - T., 22.8.53. 1791.) Ehefrauen und Freundinnen sollten jedenfalls ihre Ehemaenner und Freunde besuchen duerfen, wenn und solange diese in Reservestellung oder Ruhestellung hinter der Frontlinie sind. 1792.) Freie Verbindungen, auch Eheschliessungen der Soldaten mit den Maedchen des besetzten Gebietes, waren wuenschenswert, und Verfolgung dieser Maedchen nach dem Kriege aus nationalistischen Motiven heraus hat die Miliz zu verhindern. Einen Misstand stellen diese Verbindungen nur dann dar, wenn die Bevoelkerung Not leidet und die Maedchen sich deshalb fuer Geld und Lebensmittel verkaufen. Dies wird aber unter der von der Miliz eingefuehrten Wirtschaftsfreiheit nicht der Fall sein. Da die Milizen als Befreier kommen und nicht als Eroberer, werden sich viele Frauen des besetzten Gebietes gerne mit ihnen anfreunden. 1793.) Die Situation wird ferner dadurch verbessert werden, dass ein Hilfskorps aus Maedchen und Frauen hinter der Frontlinie taetig sein wird. 237 1794.) Ein Krieg, der nach dem oben beschriebenen Jiu-Jitzu-System gefuehrt wird, dauert voraussichtlich nicht lange. Die Milizsoldaten und Ueberlaeufer koennen daher bald in die Heimat zurueckkehren bzw. koennen ihre Frauen oder Freundinnen nachkommen lassen. 1795.) Die Ueberlaeufer geniessen ebenfalls die Vorzuege der Freizuegigkeit. Der durch sie verursachte Maennerueberschuss wird sich daher waehrend der Kriegszeit auf alle freien Gebiete verteilen. 1796.) Die Miliz wird ferner dafuer sorgen, dass die Ueberlaeufer und Kriegsgefangenen freie Verbindungen oder Ehen mit den Maedchen des Aufenthaltslandes eingehen koennen. Was in Mexiko sogar fuer Strafgefangene moeglich ist (Parties im Gefaengnis und Besuche der Ehefrau oder Verlobten in der Zelle.), sollte erst recht in den Kriegsgefangenenlagern der Miliz moeglich sein. 1797.) Durch alle diese Massnahmen wird nicht nur die Anzahl von Vergewaltigungen, sondern auch die Anzahl der Faelle von Entartungen des Geschlechtstriebes, wie z.B. die Homosexualitaet, stark vermindert werden. v) Oeffentliche Aufrufe als Kampfmittel 1798.) "Ich war genoetigt, Europa mit Waffen zu baendigen. Der nach mir kommt, wird es zu ueberzeugen haben! Denn immer wird der Geist den Degen besiegen." - Napoleon I. 1799.) Alle Bestrebungen der Miliz haben die Oeffentlichkeit nicht zu fuerchten, sondern werden, im Gegenteil, durch sie gefoerdert. Auch ist die Oeffentlichkeit der Handlungen der Miliz ein erneuter Beweis ihrer Rechtmaessigket. Immanual Kant sagt hierzu in: "Zum ewigen Frieden": "Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizitaet vertraegt, sind unrecht." .... "Alle Maximen, die der Publizitaet beduerfen (um ihren Zweck nicht zu verfehlen), stimmen mit Recht und Politik vereinigt zusammen." 1800.) Die Miliz bereitet daher auch ihre Kriegfuehrung in aller Oeffentlichkeit vor und fuehrt sie so weit wie moeglich ohne Geheimniskraemerei durch. Geheimzuhalten sind jedoch Einzelheiten wie z.B. bestimmte Angriffstermine. 1801.) Die Miliz wird die Oeffentlichkeit ihrer Bestrebungen als ein Kampfmittel gebrauchen, indem sie Aufrufe, Erklaerungen, Proklamationen und Manifeste veroeffentlicht, die die Freunde und stillschweigenden Verbuendeten der Miliz zu bestimmten Handlungen zugunsten der Miliz veranlassen werden. Der Inhalt einzelner dieser Aufrufe ist in den obigen Kapiteln angedeutet worden. 1802.) Aufruge, Erklaerungen etc. wurden haeufig von Heerfuehrern und Staatsmaennern angewandt. Je rechtmaessiger sie waren, um so groesser war ihr Erfolg. Die beruehmtesten Beispiele sind die amerikanische Unabhaengigkeitserklaerung und die Erklaerung der Menschenrechte von 1789. 1803.) Die Miliz wird diese Waffe in ihrer vollkommensten Form gebrauchen, d.h., ihre Aufrufe und Erklaerungen werden nur rechtmaessige Grundsaetze, Aufforderungen und Angebote enthalten. 1804.) Welches ind die Voraussetzungen fuer die Wirksamkeit oeffentlicher Aufrufe und Erklaerungen? Sie muessen ueberall ausreichend bekannt werden. Fast alle Soldaten des Gegners muessen sie kennen. Wie sie in den vom Gegner beherrschten Gebiet bekanntgemacht werden koennen, wurde bereits oben geschildert. Sie muessen ferner rechtzeitig vor Beginn eines Krieges bekanntgemacht werden, am besten einige Jahre vorher, und ihre Bekanntmachung muss periodisch wiederholt werden. Insbesondere gilt dies fuer Erklaerungen wie: "Im Falle eines Krieges erstreben wir keine Eroberungen und keine Reparationen und werden weder Demontagen vornehmen noch Zwangsarbeiter rekrutieren, sondern einzig und allein fuer die Wiederherstellung der Herrschaft der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen sorgen." Auf keinen Fall duerfen die Ideen der Miliz bei Kriegsbeginn als etwas voellig Neues erscheinen. 238 1805.) Sie muessen wahrhaft sein, und alle in ihnen enthaltenen Versprechungen muessen getreulich erfuellt werden. Andernfalls werden sie mit berechtigtem Misstrauen empfangen werden und ihren Zweck verfehlen. Dass sie ernst gemeint sind, muss so weit wie moeglich schon in Friedenszeiten nachpruefbar sein. Das Versprechen z.B.: "Wir werden in Kriegszeiten jeden als Gast oder Bundesgenossen aufnehmen, der aus dem tyrannisch regierten Staat xyz flieht, und werden keines seiner Menschenrechte oder natuerlichen Rechte beeintraechtigen, d.h., er kann sich u.a. bei uns als freier Arbeiter niederlassen", muss schon in Friedenszeiten in Anspruch genommen werden koennen, damit es auch im Kriege Vertrauen findet. 1806.) Die Aufrufe und Erklaerungen sind nicht nur von den Anfuehrern der Miliz in deren Namen abzugeben, sondern von jedem einzelnen Milizsoldaten in oeffentlichen Versammlungen, ueber die in Rundfunk, Fernsehen und Presse zu berichten ist und zu denen moeglichst viele Auslaender als Beobachter einzuladen sind. 1807.) Sie muessen hauptsaechlich an das Rechts- und Pflichtgefuehl sowie an das persoenliche Interesse, d.h., an Vernunft und Verstand appellieren un dnicht an unbestimmte Gefuehle wie das Nationalgefuehl, Opferwillen, Ehrgefuehl oder Tapferkeit. 1808.) Welcher Art sollten diese Aufrufe und Erklaerungen sein? Es ist zu unterscheiden zwischen Aufrufen an die Soldaten und Aufrufen an alle Untertanen des Diktators. An die Soldaten sollten insbesondere die folgenden Aufrufe und Erklaerungen gerichtet werden: Erklaerung der Menschenrechte, deren Verwirklichung das Kriegsziel ist, Aufforderung zum Ueberlaufen, Erklaerung, dass Ueberlaeufer nicht als Kriegsgefangene, sondern als Gaeste oder Bundesgenossen behandelt werden, Versprechen, ihnen Arbeit sowie Unterkunft nachzuweisen, Aufruf an diejenigen Soldaten, die nicht ueberlaufen koennen, einen Militaeraufstand zu beginnen, nebst Darlegung eines Revolutionsprogramms, Aufruf zur Tyrannenbeseitigung, Aufruf, sich Versammlungs- und Redefreiheit zu nehmen und zu schuetzen, Aufruf, Milizen zu bilden, Aufruf, ebenfalls Atomwaffen und andere Massenvernichtungswaffen unschaedlich zu machen, Aufruf an einzelne Truppenteile, einen Separatfrieden abzuschliessen, Erklaerung, wie ein Militaeraufstand finanziert werden kann, Aufklaerung ueber populaere revolutionaere Massnamen, die zu unterlassen sind, wie z.B., Generalstreik, Protestmaersche, Brandstiftungen, Massnahmen nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung etc. 1809. Gleichzeitig waeren zumindest die folgenden Aufrufe und Erklaerungen an alle Untertanen des Diktators zu richten: Die Verwirklichung der Menschenrechte ist das Kriegsziel der Miliz, Aufforderung, Milizen zu bilden, sich Versammlungs- und Redefreiheit zu nehmen und zu schuetzen, die Diktatur auf revolutionaerem Wege zu beseitigen, Massenvernichtungswaffen und Atomkraftwerke zu zerstoeren, den Tyrannen und seine Helfer zu aechten, Erlaeuterungen, wie eine Revolution gegen einen Tyrannen finanziert werden kann, Aufforderung, aus dem diktatorisch regierten Staat auszutreten und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zu bilden, Aufforderung, ihre friedlichen und freundschaftlichen Absichten gegenueber dem Ausland in oeffentlichen Volksversammlungen eidlich zu bekraeftigen. Diese Aufzahlung erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit. Einige Einzelheiten ueber den Inhalt jedes dieser Aufrufe und weitere notwendige Aufrufe sind in den obigen Kapiteln dieses Aufsatzes enthalten. 11/5) Einige Bemerkungen ueber die Finanzierung der Kriegfuehrung der Miliz 1810.) Bei den Kriegen der Miliz handelt es sich voraussichtlich nicht nur um Blitzkriege, bei denen die Miliz durch vor dem Kriege bereitgestellte Vorraete versorgt werden kann. Sie wird ihre Kriegfuehrung manchmal auch regulaer finanzieren muessen. 239 1811.) Sie fuehrt einen Krieg nicht nur fuer die Rechte ihrer Mitglieder. Es kann ihr daher nicht zugemutet werden, groessere Kriegskosten allein zu tragen. Es ist nur recht und billig, wenn sie diejenigen, fuer deren Rechte sie ebenfalls kaempft, zur Tragung der Unkosten in technisch geeigneter Weise mit heranzieht. 1812.) Die Soldaten der Milizarmee muessen fuer die Zeit des Krieges ihre Beschaeftigungen aufgeben, um sich ganz mit militaerischen Aufgaben widmen zu koennen. Es bleiben der Miliz nur noch die Beitragszahler, die z.B.. wegen ihres Alters weiterhin in den lokalen Milizverbaenden bleiben und ihre Beschaeftigung weiter ausueben. Gerade in Kriegszeiten also, wenn die Ausgaben am hoechsten sind, gehen die regulaeren Einnahmen der Miliz zurueck. 1813.) Da die Miliz keine Waren und Dienstleistungen (abgesehen von den militaerischen Diensten) als Grundlage fuer die Emission von Verrechnungsscheinen zur Verfuegung stellen kann, bleibt nur die Moeglichkeit, Steuern auszuschreiben, die Eintreibung zu organisieren und sie wirklich ruecksichtslos einzutreiben, nachdem man das noetige Steuerfundationsgeld ausgegeben hat. (Vergl. Revolution/Finanzierung, Steuerfundationsgeld.) 1814.) Falls auch die Steuereinnahmen nicht aussreichen, dann sollte die Miliz Goldanleihen auflegen und die nach und nach faellig werdenden Anleihestuecke bei der Steuerzahlung zu ihrem Nennwert (z.B. x Gramm Gold) annehmen. Fuer gewisse Fanatiker waeren auch Roggen oder Indexanleihen aufzulegen. Der Kunde sollte entscheiden. (Die in PEACE PLANS 19c geschilderte Finanzierungsmethode kann auch hier sinngemaess angewandt werden. - J.Z., 1/82.) 240 Zweiter Teil (1815 - 2172) Wie koennen die in den Buechern 1 - 4 besprochenen Reformen durchgesetzt werden? (Programm fuer eine kulturelle Revolution zur Beschleunigung der Aufklaerung) 7. Buch Wie koennen die in diesem Progamm vorgetragenen Reformideen in den demokratischen Staaten ausreichend verbereitet werden? 1815.) "Man muss der Wahrheit moeglichst viele Gelegenheiten geben, uns und alle anderen zu erreichen." - Author Unknown 1816.) "Das Wunderbare und das Schreckliche an einem revolutionaeren Zeitalter wie dem unsrigen ist, dass Theorien und Ideen wahrscheinlich die bedeutendsten Tatsachen ueberhaupt sind." - Prof. Carl J. Friedrich. Gliederung (1817 - 2172.) 1817 - 1821.) Abschnitt 1: Vorwort 1822 - 1854.) Abschnitt 2: Diskussions-Staetten zur Foerderung des freien Meinungsaustauschs 1822 - 1824.) Kap. 1: Das Recht des Menschen und Buergers auf freie Meinungsaeusserung und die Freiheit sich zu informieren 1825 - 1837.) Kap. 2: Was fehlt zur Foerderung des freien Meinungsaustausches? 1838 - 1840.) Kap. 3: Wie muessen die Diskussionen in einer Diskussions-Staette organisiert werden, um den freien Meinungsaustausch noch mehr zu befoerdern? 1841 - 1847.) Kap. 4: Einige Vorzuege solcher Diskussions-Staetten 1848 - 1853.) Kap. 5: Einzelheiten ueber die zu schaffenden Diskussions-Staetten. 1854.) Kap. 6: Wie koennte die erste Diskussions-Staette in einer groesseren Stadt geschaffen werden? 1855 - 1893.) Abschnitt 3: Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel 1855.) Kap. 1: Was ist eine Versammlungs-Staette unter freiem Himmel? 1856 - 1862.) Kap. 2: Welche Vorteile bieten sie? 1863 - 1883.) Kap. 3: Ueber die Bedeutung solcher Versammlungs-Staetten 1884 - 1889.) Kap. 4: Einzelheiten ueber diese Staetten und ihre Einrichtung 1890 - 1893.) Kap. 5: Einige Bemerkungen ueber ihre Gruendung 1894 - 1963.) Abschnitt 4: Zeitschriften fuer freie Meinungsauesserung 1894 - 1896.) Kap. 1: Fuer wen und mit welcher Zielsetzung sollten solche Zeitschriften geschaffen werden? 1897 - 1903.) Kap. 2: Warum sind solche Zeitschriften notwendig? 1904.) Kap. 3: Sind sie ueberfluessig dadurch, dass viele Zeitungen eine Leserbriefspalte enthalten? 1905 - 1908.) Kap. 4: Warum gibt es derartige Zeitschriften noch nicht? 1909 - 1910.) Kap. 5: Womit sollen sich die vorgeschlagenen Zeitschriften befassen? 1911.) Kap. 6: Welche Art von Beitraegen sollten diese Zeitschriften nach ihrem Ermessen bevorzugt abdrucken? 1912 - 1931.) Kap. 7: Grundsaetze und Bedingungen fuer den Abdruck von Beitraegen aus dem Leserkreis 1932 - 1935.) Kap. 8: Loesung der Probleme, die sich aus der beschraenkten Seitenzahl ergeben 1936 - 1940.) Kap. 9: Periodische Leserversammlungen 1941 - 1949.) Kap. 10: Wie sollten diese Zeitschriften vertrieben werden? 1950 - 1954.) Kap. 11: Einige Anregungen fuer die Gruendung dieser Zeitschriften 1955 - 1962.) Kap. 12: Vorschlaege zur Finanzierung 1963.) Kap. 13: Einige Eigenarten dieser Zeitschriften, die ihre Finanzierung erleichtern werden 1964 - 1973.) Abschnitt 5: Zeitschriften fuer die rechtzeitige und ausreichende Voranzeige aller Vortrags- und Diskussionsabende, be denen Gaeste erwuenscht sind 1974 - 2031.) Abschnitt 6: Archiv der Sozialreformideen und der Anschriften von Sozialreformern 1974 - 1975.) Kap. 1: Die Bedeutung von Sozialreformideen 1976 - 2002.) Kap. 2: Welche Schwierigkeiten stehen der Verwirklichung von Sozialreformideen entgegen? 2003 - 2010.) Kap. 3: Was sollte getan werden, um die Durchsetzung von Sozialreformideen zu erleichtern? 2011 - 2022.) Kap. 4: Welche einzelnen Vorteile wuerde das Archiv bieten? 2023 - 2026.) Kap. 5: Grundsaetze und Aufnahmebedingungen des Archivs 2027 - 2029.) Kap. 6: Wie koennte dieses Archiv geschaffen werden? 2030 - 2031.) Kap. 7: Das hier vorgeschlagene Archiv ist nur ein Teil einer allgemeinen Zentrale fuer Ideen, Talente und Genies 2032 - 2148.) Abschnitt 7: Lexikon verbreiteter Vorurteile, Irrtuemer und Fehlschluesse, die dem sozialen Fortschritt entgegenstehen, nebst den besten bisher bekannt gewordenen Widerlegungen, zum Gebrauch bei allen Diskussionen ueber wirtschaftliche, soziale und politische Probleme. 2032 - 2040.) Kap. 1: Ueber die Verbreitung von Vorurteilen 2041 - 2047.) Kap. 2: Ueber die Bedeutung von Vorurteilen 2048 - 2056.) Kap. 3: Ueber die Leichtigkeit, Vorurteile, Irrtuemer, Fehlschluesse, etc., anzunehmen und weiterzugeben 2057 - 2095.) Kap. 4: Ueber die Schwierigkeit, Vorurteile, Fehlschluesse, Irrtuemer etc. zu widerlegen 2096 - 2105.) Kap. 5: Was fehlt zur Bekaempfung von Vorurteilen? 2106 - 2111.) Kap. 6: Reformvorschlag: Fertigstellung und Verbreitung eines Lexikons verbreiteter Vorurteile, Irrtuemer, Fehlschluesse etc. nebst ihren besten Widerlegungen 2112 - 2130.) Kap. 7: Welche Vorurteile wuerde diese Lexikon bieten? 2131 - 2135.) Kap. 8: Wie sollte es geschaffen werden? 2136 - 2143.) Kap. 9: Wie, wo, wann und wofuer sollte dieses Lexikon gebraucht werden? 2144.) Kap 10: Einige technische Einzelheiten des geplanten Lexikons 2145 - 2148.) Kap. 11: Wuerde diese Lexikon die oben besprochene Toleranz und Experimentierfreiheit fuer soziale Experimente ueberfluessig machen oder umgekehrt? 2149 - 2169.) Abschnitt 8: Plakat-Diskusionen 2149.) Kap. 1: Was ist eine Plakat-Diskussion? 2150 - 2164.) Kap. 2: Welche Vorteile bietet eine Plakat-Diskussion? 2165 - 2169.) Kap. 3: Wie kann eine Plakat-Diskussion durchgefuehrt werden? 2170 - 2172.) Schlusswort ================================================================================== Zweiter Teil 7. Buch Wie koennen die in diesem Programm vorgetragenen Reformideen in den demokratischen Laendern ausreichend verbreitet werden? 1.) Vorwort 1817.) Man wird voraussichtlich einige falsche Schlussfolgerungen in diesem Buch finden. Dass diese aber mehr als 10% ausmachen werden, glaube ich nicht. Dafuer sind sie schon zu oft durchdiskutiert worden. Auch die restlichen 90% werden aber gewiss nicht ungeteilten Beifall finden. Im Gegenteil. Zu jedem vorgetragenen Argument, zu jeder Schlussfolgerung, wird man wenigstens 10 Einwendungen vortragen, von denen jede, wenn die Mehrheitsentscheidung hier gelten wuerde, schlagend waere. Aber alle diese Gegenargumente widersprechen sich selbst oder den Tatsachen. Sie alle im Rahmen dieses Buches zu widerlegen, ist nicht moeglich. Die blosse Aufzaehlung aller zu diesen Themen bereits vorgetragenen Einwendungen und Bedenken wuerde hunterte von Seiten fuellen. Widerlegt aber muessen sie alle werden, soll dieses Buch die gewuenschte Wirkung erzielen. 1818.) Ich halte es fuer unwahrscheinlich, dass es auf der ganzen Welt mehr als einige Dutzen Menschen gibt, die die hier vorgetragenen Thesen und Ideen nach erstmaligem Lesen zu 90% billigen werden. Ich selbst kenne nur zwei. Viele Sozialreformer verschiedener Richtungen aber werden sich von einzelnen Punkte angesprochen fuehlen, und andere werden an diesem Buch nur interessiert sein, weil sie hier die radikalste Meinng unter den Meinungen ihrer Gegner vertreten finden. Diese Interessenten werden eine erste bescheidene Auflage dieses Buches ermoeglichen. 1819.) Wenn diese Ideen aber erst einmal in der Hand einiger tausend Menschen sind, die als Gegner oder anhaenger einzelner Punkte interessiert sind, kann es nicht ausbleiben, dass sich diese Ideen schliesslich durchsetzen. Es ist nur eine Zeitfrage. 1820.) Es muss schliesslich bemerkt werden, dass diese Reformideen eine Luecke ausfuellen, ein wirkliches Programm bilden, das einer strengen Pruefung im Wesentlichen standhaelt und praktische Loesungsvorschlaege zu den wichtigsten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen unserer Zeit bringt, hauptsaechlich aber, dass es das einzige gut fundierte Friedensprogramm ist. 1821.) Sie gesagt, es ist nur eine Zeitfrage. Aber wieviel Zeit zur Durchfuehrung dieser Reformen steht uns im Hinblick auf die Moeglichkeite eines Atomkrieges noch zur Verfuegung? Moeglicherweise nicht einmal eine Stunde von dem Augenblick an, das Sie dies lesen, moeglicherweise aber auch noch weitere 20 Jahre. Jedenfalls kann man sich nicht mehr mit dem Gedanken troesten, die Wahrheit werde sich letzten Endes durchsetzen. Moeglicherweise existiert die Menschheit, zumindest im zivilisierten Zustande, nicht mehr so lange. Der Aufklaerungsprozess muss daher beschleunigt werden. Wie koennte das geschehen? 243 2.) Diskussions-Staetten zur Foerderung des freien Meinungsaustauschs 2/1) "Das Recht des Menschen und Buergers auf freie Meinungsaeusserung und die Freiheit, sich zu informieren 1822.) Es genuegt nicht, dass dieses Recht in der Verfassung formell anerkannt wird. Es muessen auch die technischen Moeglichkeiten gegeben sein, um davon Gebrauch zu machen. Wenn in einem Gemeinwesen nirgendwo ein oeffentlich zugaengiger Ort vorgesehen ist, wo ein Buerger, der glaubt seinen Mitbuergern etwas Wichtiges mitteilen zu muessen, diese Mitteilung muendlich oder schriftlich anbringen kann, so ist dieses Recht beeintraechtigt, 1823.) ebenso, wenn dieser Ort nicht genuegend vor Stoerungen geschuetzt ist, insbesondere nicht vor solchen, die offensichtlich den Zweck haben, die Freiheit der Meinungsaeusserung oder die Informationsfreiheit zu beeintraechtigen. Jeder Buerger ist befugt, einzugreifen, wenn solche Stoerungen stattfinden oder vorbereitet oder versucht werden. Der einzelne Buerge und die Gesamtheit haben also einen Anspruch darauf, dass solche Orte vorgesehen werden, wenigstens ein Ort in kleinen Gemeinwesen, mehrere Orte in groesseren, so dass jeder einen davon erreichen kann, ohne Geld fuer Befoerderungsmittel aufwenden zu muessen. 1824.) Fuer Buerger, die wuenschen, ihre Mitteilungen in schriftlicher Form oder durch Druckschriften oder durch andere Vervielfaeltigungen zu machen, muss der Ort Einrichtungen vorsehen, welche das Auslegen oder das Aushaengen waehrend einer angemessenen Zeitspanne ermoeglichen, sei es in form einer allen zugaenglichen Lesehalle oder in einer gleichwertigen Form ..." - T. 2/2) Was fehlt zur Foerderung des freien Meinungsaustauschs? 1825.) Je aussergewoehnlicher und neuartiger Meinungen und Ideen derjenigen Buerger sind, die eine Reform der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstreben, um so notwendiger und schwieriger wird es fuer sie, sie durchzudiskutieren und gegebenenfalls zu verbreiten. 1826.) Die heute ueblichen Werbemittel, Werbemethoden und Werbeorganisationen sind technisch hoch entwickelt und meist auch wirksam. Sie sind aber fuer die Benutzer kostspielig und in der Regel nicht fuer Sozialreformer sondern fuer Geschaeftsleute gedacht, die ueber relative grosse Werbemittel verfuegen und die Werbungskosten auf den Preis ihrer Waren schlagen koennen. 1827.) Um den Aufklaerungsprozess und damit den sozialen Fortschritt zu beschleunigen, muss jeder Sozialreformer zumindest Gelegenheit haben, jederzeit Gesinnungsfreunde und Diskussionspartner zu finden. 1828.) Es fehlt also ein Mittel, welches die Schwierigkeiten der Entwicklung und Verbreitung von Sozialreformideen vermindert, indem es wenigstens die muendliche Werbung von Mann zu Mann erleichtert. 1829.) Fast jeder, der an der Reform der Staatsverfassung und der Wirtschafts- und Sozialrodnung interessiert ist, kennt in seinem unvermeidlich beschraenkten Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis nach seiner Meinung zu wenige Buerger mit den gleichen Interessen. Da die Sozialreformer insgesamt nur eine schwache Minderheit darstellen, fuehrt auch der Zufall sie nur selten zusammen. Dadurch wird der freie Meinungsaustausch zwischen ihnen nicht so umfangreich und vielseitig, wie er sein koennte und sein sollte. 1830.) Dies ist um so schwerwiegender, als alle Fortschritte von Einzelnen oder Minderheiten ausgehen und auch oft nur durch aktive Minderheiten durchgesetzt werden. Jede Erschwerung des freien Meinungsaustauschs zwischen einzelnen Buergern oder Vertretern von Minderheiten kann also das Weiterbestehen oder die Neueinfuehrung von Missstaenden zur Folge haben. 1831.) Fuer einen einzelnen Sozialreformer ist es zu schwierig und zeitraubend, unter tausenden ihm unbekannten Mitbuergern die wenigen Gesinnungsfreunde herauszufinden, die fuer bestimmte neue oder von denen der Mehrheit abweichende Ideen oder Meinungen empfaenglich sind. 1832.) Sie mit Hilfe von Anzeigen in den Zeitungen zu finden, wuerde jeden einzelnen Sozialreformer in Vermoegen kosten. 244 1833.) Die bestehenden Einrichtungen zur Meinungsbeeinflussung, die grossen Zeitungen und Rundfunksender, die Parteien, Gewerkschaftten und Kirchen, stehen auf Grund ihrer Tendenzen den fortschrittlich gesinnten Minderheiten nicht zur Verfuegung. Es waere zu viel verlangt, zu fordern, sie sollten gleichzeitig ein Sprachrohr fuer die Mehrheit und fuer die Minderheiten bilden. 1834.) Es fehlt offensichtlich eine Einrichtung, die einen grossen Teil der oben erwaehnten Auslesearbeit kostenlos uebernimmt, indem sie diejenigen, die ueberhaupt fuer ungewoehnliche Meinungen und Reformvorschlaege Interesse habe, wenigstens zeitweise von der Mehrheit der Unwissenden, Gleichgueltigen und Resignierten trennt und sie an einem Orte vereinigt. 1835.) Es sind also aehnliche Treffpunkte bzw. Kristallisationspunkte fuer Sozialreformer zu schaffen, wie es bereits fuer Kuenstler und Literaten in Form der Kuenstler- und Literaten-Cafes gab or gibt. 1836.) Wenn ein solcher Ort ausreichend bekanntgemacht und daraufhin genuegend stark besucht wird, dann koennte jeder Sozialreformer unter der Vielzahl der dort versammelten Sozialreformer taeglich Diskussionspartner und Gleichgesinnte finden, mit denen er in einen fruchtbaren Meinungsaustausch treten kann. Nach und nach koennte er dort fast all fuer seine Ideen und Meinungen interessierten Buerger kennenlernen, die in der Naehe dieser Staette leben. 1837.) Fuer alle Buerger, deren Ansichten wesentlich von denen der Mehrheit abweichen, d.h., fuer die meisten Sozialreformer, bedeutet erst das Vorhandensein einer solchen Diskussions-Staette in ihrem Bezirk eine teilweise Realisierung ihrer Rede- und Informationsfreiheit. 2/3) Wie muessten die Diskussionen in einer Diskussions-Staette organisiert werden, um den freienMeinungsaustausch noch mehr zu foerdern? 1838.) Jeder Besucher dieser Staette soll so weit wie moeglich Gelegenheit erhalten, das Thema zu eroertern, welches ihn besonders interessiert. Da nur selten alle Besucher das gleiche Thema besprechen moechten und auch niemand gezwungen werden soll, eine fuer ihn uninteressierte Frage zu diskutieren, bleibt nur die Moeglichkeit, das in der Diskussions-Staette gleichzeitig, an verschiedenen und genuegend weit voneinander entfernten Tischen, verschiedene Themen eroertert werden. 1839.) Solche Gruppenbildung kann z.B. von Einzelnen, kleinen Reformvereinigungen oder der Geschaeftsleitung veranlasst werden. Diese Gruppen sind selbstaendig, d.h., sie koennen ihre Diskussionsthemen selbst bestimmen und, falls dies noetig ist oder gewuenscht werden sollte, selbst Diskussionsleiter, Worterteiler und Protokollfuehrer waehlen und die Redezeit begrenzen. Jeder soll sich frei und ohne Aufsehen zu erregen einer jeden Diskussionsgruppe anschliessen sowie sich von ihr entfernen koennen. Nur dadurch hat jeder der Besucher Gelegenheit, alle anderen kennenzulernen und die fuer ihn interessante Gruppe herauszufinden und sich an ihrer Arbeit zu beteiligen. Grundsatz der Leitung einer Diskussions-Staette muss es sein, so wenig wie moeglich in den freien Meinungsaustausch einzugreifen, ihn aber dort wieder herzustellen, wo er gestoert wird. Moeglichst viel ist der Initiative der Besucher zu ueberlassen. Wenn diese aber versagt, sollte die Leitung der Staette helfend eingreifen. Faellt einer Gruppe z.B. die Themenwahl schwer, so sollte die Leitung Themenvorschlaege machen. Die Gruppen werden sich normalerweise spontan bilden oder aufspalten. Wenn dies aber nicht in genuegendem Masse geschieht und offensichtlich genuegend Interessenten fuer eine Untergruppe vorhanden sind, so wird ihre Bildung von der Leigung angeregt und organisiert werden. Wird eine Gruppe zu sehr von Dauerrednern und Unterbrechern belaestigt, so wird die Leitung es dieser Gruppe nahelegen, eine Begrenzung der Redezeit auf 3-5 Minuten zu beschliessen und einen Worterteiler zu bestimmen. Die Leitung wird nur in den ersten Wochen des Bestehens einer Diskussions-Staette haeufig eingreifen meussen. Danach wird die oeffentliche Diskussion bereits genuegend viele faehige Diskussionsleiter hervorgebracht haben. 245 1840.) Die Diskussions-Staette kann und soll schon aus Raum-Mangel nur eine Staette fuer Diskussionen und nicht eine fuer Vortraege an ein groesseres Publikum sein. Sie unterscheidet sich insofern von einer Vortrags- und Versammlungsstaette unter freiem Himmel wie der Rednerecke im Hyde Park in London. Die meisten Besucher gehen nicht in eine Diskussions-Staette, um dort nur einen bestimmten Vortrag zu hoeren, sondern um mit Gleichgesinnten und Gegnern ueber eine Anzahl verschiedener Themen zu sprechen. Niemand von ihnen sollte irgendwie gezwungen werden, irgendeinern Vortrag anzuhoeren oder sich nur an einer einzigen Diskussionsgruppe zu beteiligen. Deshalb sollen dort gleichzeitig und in verschiedenen Gruppen, um verschiedene Tische, verschiedene Themen eroertert werden. Dies schliesst nicht aus, dass jemand, um eine Diskussion in Gang zu bringen, ein einleitendes kurzes Referat von hoechstens 15 Minuten Dauer haelt. Ferner, wenn jemand eine Diskussionsgruppe fuer ein bestimmtes Thema schaffen will, so sollte er durch Aushang in der Diskussions-Staette bekanntgeben, dass er dann und dann ein kurzes Referat zu diesem Thema an einem der Tische der Diskussions-Staette halten werde und einige Zuhoerer und Diskussionsteilnehmer erwarte. Sollte es hin und wieder vorkommen, dass sich alle Besucher nur fuer ein Thema interessieren, so wuerden sie fuer diese wenigen Faelle vielleicht nur eine einzige grosse Diskussionsgruppe bilden. (Auch dann waere es ratsam, die grosse Gruppe in mehrere kleine aufzuspalten, die erst einmal untereinander diskutieren und dann spaeter ueber ihre Diskussion und die grosse und wieder vereinigte Gruppe Bericht erstatten. - J.Z., 31.3.02.) 2/4) Einige Vorzuege solcher Diskussions-Staetten 1841.) Kleist zeigt in seiner Abhandlung: "Ueber das allmaehliche Verfertigen der Gedanken beim Reden" die Notwendigkeit einer moeglichst haeufigen Aussprache zwischen Gleich- und Andersgesinnten. Er zeigt, dass das Denken zu einem Teil ein individueller und zu einem grossen Teil ein kollektiver Prozess ist, der besonders durch Rede- und Gegenrede gefoerdert wird. Die Diskussions-Staetten wuerden daher indirekt auch neue Reformideen hervorrufen. 1842.) Die geistig interessierten Menschen leben heute vielfach isoliert voneinander, jeder inmitten einer grossen Anzahl von Menschen mit Durchschnittsinteressen. Eine Organisation, welche diese Leute, gleichgueltig, welche Ideen und Richtungen sie vertreten, zum freien Meinungsaustausch zusammenbringt, gibt es bisher noch nicht. (Jetzt gibt es wenigstens die vielen "chat groups" und "Forums" auf dem Internet und die Moeglichkeit, bei einigen Webseiten, persoenliche Kommentare einzutragen. - J.Z., 31.3.02.) 1843.) Eine Diskussions-Staette ist eine Auslese-Einrichtung. Jeder, der den Problemen unserer Zeit gleichgueltig oder resigniert gegenuebersteht, wird natuerlich einer solchen Staette fernbleiben. Jeder Sozialreformer kann also damit rechnen, dort (ueber einen laengeren Zeitraum! - J.Z., 31.3.02.) viele ueberdurchschnittlich interessierte, kenntnis- und ideen-reiche Buerger anzutreffen. 1844.) Ueber jeden Misstand gibt es immer noch zahlreiche verschiedene Ideen und Auffassungen. Diese Ideen und Meinungen sollten bestaendig miteinander konkurrieren (auch innerhalb eines Ideen-Archivs! - J.Z., 31.3.02), bis sich schliesslich die besten durchgesetzt haben. Eine Diskussions-Staette bietet eine geeignete Arena fuer derartige Meinungsverschiedenheiten. 1845.) Ein solches Forum waere seiner Natur nach unparteilich, wuerde also jedem in gleicher Weise Gelegenheit zur Ausnutzung seiner Rede- und Informationsfreiheit geben. In Parteien kann praktisch nichts eroertert werden, was ausserhalb der Interessensphaere der Partei (oder auch nur der Parteifuehrer! - J.Z., 31.3.02) liegt. Selbst das eigene Programm wird in den Versammlungen fast jeder Partei nur selten eroertert, um Spaltungen zu verhueten. Parteiversammlungen bieten daher keinen Ersatz fuer Diskussions-Staetten. 1846.) Man kann sich in einer Diskussions-Staette sachlich, im kleinen Kreise, mit seinen Gegnern auseinandersetzen, waehren man sonst, als einzelner Sprecher in einer Massenversammlung der Gegner, kaum Zeit und Gelegenheit dazu erhaelt. 1847.) Neue Parteien und Reformbewewungen koennen in einer Diskussons-Staette leicht gegruendet werden und ihre ersten Mitglieder finden. 2/5) Einige Einzelheiten ueber die zu schaffenden Diskussions-Staetten 1848.) Die Waende der Versammlungsraeume sollten statt mit Bildern mit Anschlagtafeln behaengt werden, auf denen die Gaeste schriftliche Meinungsaeusserungen und Darstellungen von Reformvorschlaegen anheften koennen. Sind alle Anschlagbretter damit bedeckt, so wird die Geschaeftsleitung die aeltesten Anschlaege wieder enfernen. 246 Es sollten dort u.a. auch Plakatdiskussionen (s.u.) zur Vervollstaendigung ausgehaengt werden. 1849) Ein besonderes Anschlagbrett wollte auf die fuer die naechsten Wochen geplanten oeffentlichen Vortrags- und Diskussionsabende hinweisen, nicht nur die in der Diskussions-Staette. Fuer Demonstrationen vor einem groesseren Kreis sollte eine grosse Wand-Schiefertafel vorhanden sein und Kreide. 1850.) Wenn eine Diskussions-Staette ausreichend bekanntgeworden ist und genuegend stark besucht wird, so sollte ein Lesesaal in einem der Raeume eroeffnet werden, in dem sozialreformerische Zeitschriften ausliegen und diverse Lexika. Sehr vorteilhaft waere es, wenn die Diskussions-Staetten stets in der Naehe einer grossen oeffentlichen Bibliothek und einer Versammlungs-Staette unter freiem Himmel geschaffen werden koennen. 1851.) Fuer jeden Tisch sollten leere Schilder verfuegbar sein, auf denen das jeweilige Thema fuer jeden Voruebergehenden sichtbar vermerkt werden kann. Ferner sollten Schilder verfuegbar sein mit Hinweisen wie: a) "Weitere Zuhoerer und Diskussionsteilnehmer sind willkommen." b) "Hier ist die Redezeit auf 3 Minuten beschraenkt." c) "Diese Diskussionsgruppe hat ihr Maximum bereits erreicht. Weitere Zuhoerer sind willkommen, aber keine weiteren Diskussionsteilnehmer." Ist der einer Diskusions-Staette zur Verfuegung stehende Raum nur klein, so muss versucht werden, die Diskussionsgruppen klein zu halten, um zu lautes Sprechen zu vermeiden, und sie durch spanische Waende etc. voneinander zu trennen. Wenn einige Dutzend Besucher gleichzeitig anwesend sind, die einander voellig fremd sind, dann solte durch eine Art Abzeichen, das am Eingang erhaeltlich ist, jeder, der Gleichgesinnte sucht, auf seine speziellen Interessen hinweisen und dadurch leichter Kontakt finden koennen. 1852.) Wenn eine Diskussions-Staette in einem Café geschaffen wird, dann sollte der Verzehrzwang durch eine entsprechende Aufenthaltsgebuehr (Eintrittsgeld) ersetzt werden. Andernfalls koennten Rentner, Schueler, Studenten und Sozialunterstuetzte sie nur selten besuchen. 1853.) Alkoholische Getraenke sollten, weil sie das Niveau jeder Diskussion senken, nicht ausgeschenkt werden. Stattdessen sollten die Gaeste Kaffe, Tee, Limonaden und verschiedene Gesundheitstees nach irgendeinem Selbstbedienungssystem erhalten koennen. Mahlzeiten sollten nicht serviert werden, aber jeder sollte sich durch Selbstbedienung, vielleicht aus einem Automaten, Gebaeck Schokoladen etc. verschaffen koennen. 2/6) Wie koennte die erste Diskussons-Staette in einer groesseren Stadt geschaffen werden? 1854.) Fuer den Anfang wird es genuegen, wenn bei jeder Oeffnung einer Diskussion-Staette regelmaessig wenigstens 50-100 Disputanten anwesend sind. Ferner koennte die Staette anfangs nur einmal monatlich, dann schliesslich woechentlich und erst zuletzt taeglich geoeffnet werden. Es gilt daher zunaechst einen Stamm von Interessenten zu finden, der einerseits bei jeder Oeffnung eine Mindestanzahl von Besuchern gewaehrleistet, um die Diskussions-Staette vielseitig und anregend genug zu machen und, andererseits, weiter wachsen zu koennen. Die ersten Interessenten koennten durch Zeitungsanzeigen gewonnen werden. Ist diese Staette erst einmal einige Wochen lang mit Erfolg geoeffnet worden, so wird die Tagespresse sie wahrschenlich allgemein bekanntmachen. 3.) Versammlungs-Staetten unter freiem Himmel 3/1) Was ist eine Versammlungs-Staette unter freiem Himmel? 1855.) Es sollte in jedem grossen Bezirk ein verkehrsguenstig gelegene Staette, ein Park oder ein freier Platz etc., ausgewaehlt werden und ihre Freigabe fuer Versammlungen unter freiem Himmel durchgesetzt werden, nach dem Vorbild der "Speakers' Corner"im Hyde Park in London. 247 3/2) Welche Vorteile bieten sie? 1856.) Diese Staetten bieten jedem taeglich Gelegenheit, vor einem groesseren Zuhoererkreis Vortraege zu halten oder Meinungen und Reformvorschlaege zu aeussern, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. Sobald eine deartige Staette irgendwo geschaffen ist, wird sie schnell bekannt, und jeder aufgeschlossene Buerger des betreffenden Bezirks besucht sie hin und wieder, weil er damit rechnen kann, unter den vielen dort gleichzeitig sprechenden Vortragenden wenigstens einen zufinden, der auch ihm etwas zu sagen hat. Durch ihre gleichzeitige Anwesenheit an einem bestimmten Platz werben die Vortragenden, ob sie es nun wollen oder nicht, gegenseitig fuereinander. 1857.) Vergleichsweise kostet die Werbung auch nur eines Zuhoerers fuer eine Versammlung in geschlossenen Raeumen 1-2 DM, einschliesslich Saalmiete, Einladungs- und Anzeigenkosten. (Zu 1962 Preisen! -J.Z., 2002.) Diese Kosten aufzubringen ist den meisten Sozialreformern, kleinen Reformvereinigungen sowie vielen Minderheiten nicht moeglich. 1858.) Der Zuhoerer kann sich dort nicht nur ueber die Ansichten der vielen verschiedenen Minderheiten informieren, die in der Regel neuartiger und interessanter sind als die, die ihm durch die Massenpublikationsorgane mitgeteilt werden, sondern er kann dort auch leicht Gleichgesinnte fuer einen fruchbaren Meinungsaustausch im kleinen Kreise finden. 1859.) Insbesondere den Buergern und Minderheiten wird durch diese Einrichtung eine guenstige Gelegenheit zur freien Meinungsaeusserung gegeben, die sonst nicht genuegend zu Wort kommen, weil sie a) nicht uber genuegend Geldmittel verfuegen, b) keinen Zugang zu Presse, Rundfunk und Fernsehen besitzten, c) keine groessere Organisationen hinter sich haben, d) keine anerkannten Autoritaeten als Fuersprecher besitzen, e) Meinungen vortragen, die zur Zeit erst von wenigen geteilt werden oder f) neuartige Reformvorschlaege vertreten. 1860.) Diese Staette erweist sich aber auch fuer die Mehrheit als nuetztlich. Fuer die Waehler wird sie, waehrend des Wahlkampfes, zu einer guten Informationsquelle, weil dort gleichzeitig Vertreter verschiedener Parteien sprechen werden. Die Parteien wiederum finden dort leicht Kontakt mit den Waehlern, die die ueblichen Parteiversammlungen nur selten besuchen. (All das gilt natuerlich nur fuer gut entwickelte und viel besuchte Versammlungs-Staetten dieser Art. Gegenwaertig kann, so viel ich weiss, selbst die in London nicht mehr zu solchen gezaehlt werden. - J.Z., 31.3.02.) 1861.) Unter freiem Himmel kann ein guter Vortragender leicht tausende von Zuhoerern um sich versammeln. Die Grenze fuer einen Sprecher, der ueber keine Lautsprecheranlage verfuegt, liegt laut Benjamin Franklin bei etwa 30,000 Zuhoerern. 1862.) Im Gegensatz zu Versammlungen in geschlossenen Raeumen hat jeder Zuhoerer die Moeglichkeit, sich ohne Aufsehen zu erregen von einer Gruppe zu entfernen und sich einer anderen anzuschliessen, von der er Interessanteres erwartet oder erhofft und zu der er nur wenige Schritte zu gehen hat. Kein Versammlungsleiter kann ihm dort einfach das Wort abschneiden. 3/3) Ueber die Bedeutung solcher Versammlungs-Staetten 1863.) Die unbeschraenkte Versammlungsfreiheit gehoert zu den natuerlichen Rechten jedes vernuenftigen Wesens. Ihre Inanspruchnahme darf daher auch fuer Versammlungen unter freiem Himmel nicht von einer polizeilichen Genehmigung abhaengig gemacht werden. 1864.) Wenn unvernuenftige Wesen dieses Recht fuer sich in Anspruch nehmen und missbrauchen, so sind sie und niemand anders dafuer zur Rechenschaft zu ziehen. Unrechtmaessig dagegen ist es, im Hinblick auf die Moeglichkeit eines Missbrauchs durch einzelne Unvernuenftige, die Versammlungsfreiheit fuer Versammlungen unter freiem Himmel fuer alle zu beschraenken. 1865.) So waere z.B. ein Sprecher, der dort eine Menschenmenge zur Ermordung eines freiheitlich-demokratischen Politikers aufruft und der mit seiner Ansprache nicht nur einen Lacherfolg erzielt, wie dies im Hyde Park ja oft geschieht, sondern ernsthaften Beifall findet, zu verhaften und vor Gericht zu stellen. Einen Vortragenden dagegen, der jeden freiheitlich gesinnten Buerger an seine Pflicht erinnert, Tyrannen wie Hitler und Stalin bei jeder Gelegenheit, noetigenfalls unter Einsatz des eigenen Lebens, umzubringen, waere polizeilicher Schutz zu gewaehren, sollte der noetig werden. 1866.) Ueberhapt ist es Aufgabe der Polize und bewaffneter Selbstschutzorganisationen der Buerger, die Rede-, Informations- und Versammlungsfreiheit in einer solchen Staette vor allen Verlet zungen durch die Vertreter totalitaerer Regime und Weltanschauungen zu schuetzen. 248 1867.) Es geht hier darum, die Versammlungsfreiheit wieder zu erreichen, die Jesus Christus in Palaestina hatte, die Griechen im alten Athen und die Roemer auf dem Forum. 1868.) Hitler und Stalin kamen nicht daruch zur Macht, dass zu viel, sondern dadurch, dass zu wenig diskutiert wurde. Sie konnten sich auch nur durch die Unterdrueckung der freien Meinungsaeusserung im Sattel halten. In ihrem Machtbereich gabe es keine vergleichbare Staette. 1869.) Jeder Versammlungs-Staette unter freiem Himmel ist ein neutrales Forum, in dem alle Anschauungen gleichermassen zu Worte kommen, in freien Wettbewerb miteinander treten und so helfen, allmaehlich eine aufgeklaerte oeffentliche Meinung zu bilden. 1870.) Einige Historiker behaupten, die Volksaufklaerung haette nie wieder den Stand der Aufklaerung der athenischen Buerger erreicht. Wenn dies der Fall ist, so haben gewiss deren Versammlungs-Staetten unter freiem Himmel, auf dem Markt- und auf dem Gerichtsplatz, einen grossen Teil dazu beigetragen. Vergleiche hierzu die Apostelgeschichte, 17, Kapitel, Verse 15-34. 1871.) Wenn es richtig ist, dass alle Fortschritte von Minderheiten ausgehen, dann haben diese Staetten grossen Einfluss auf den Fortschritt, weil sie die Minderheiten zu Wort kommen lassen. 1872.) Vom Park des Palais Royal in Paris aus begann die Franzoesiche Revolution als Volksbewegung. Die Ansprache Camille Demoulins am 12.7.1789 fuehrte binnen 25 Stunden zur Gruendung einer Pariser Nationalgarde, und weitere Aufrufe auf demselben Platz fuehrten am 14.7.1789 zur Erstuermung der Bastille. 1873.) In der Speaker's Corner in Hyde Park in London wurde die Gleichberechtigung der Frau erstmalig (oeffentlich und muendlich - J.Z., 31.3.02.) gefordert. 1874.) Die Australische Labour Party wurde auf Grund von Versammlungen in dem Park "The Domain" in Sydney gegruendet. (Und seitdem gibt es dort, aber nur am Sonntag Nachmittag, auch eine solche Rednerecke. An allen anderen Tage und zu allen anderen Stunden und und anderen Plaetzen bleibt sie verboten! Redefreiheit unter Polizeigewalt - auch im "freien" Australien! - J.Z., 31.3.02.) 1875.) Die gegenwaertige demokratische Verfassung von Kalifornien laesst sich auf Volksversammlungen unter freiem Himmel zurueckverfolgen, veranstaltet von Dennis Kearney's "Workingman's Party of California". 1876.) Die erste demokratische Revolution in Preussen begann mit Volksversammlungen unter freiem Himmel im Berliner Tiergarten, im Maerz 1848. (Auch jetzt sind solche Versammlungen dort immer noch verboten! - J.Z., 31.3.02.) 1877.) Wodurch wurde der I. Weltkrieg einige Monate vor dem voelligen militaerischen Zusammenbruch beendigt? Dadurch, dass die Kieler Matrosen sich bewaffnet und allen gesetzlichen und militaerischen Verboten zum Trotz das Recht herausnahmen, sich unter freiem Himmel zu beratschlagen. (Dadurch wurde unter anderem der befuerchtete letzte und verzweifelte Einsatz der deutschen Flotte verhindert. - J.Z., 30.3.02.) 1878.) "Alle Revolutionen der Vergangenheit, ohne Ausnahme, wurden durch Wort und Schrift vorbereitet; ausgeloest und in die Entscheidungsphase getrieben wurden sie stets durch die Macht des Wortes, gesprochen auf dem Markte und in der Arena." - H. E. Jahn: "Rede, Diskussion und Gespraech", Panorame Verlag, 1954. 1879.) In einem demokratischen Staat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und dessen Verfassung, wenn sie voellig demokratisch ist, auch Volksentscheide vorsieht (und eine Miliz zum Schutze der Menschenrechte! - J.Z., 31.3.02.), darf man es dem Volke nicht verwehren, sich auch unter freiem Himmel (und bewaffnet! - J.Z., 31.3.02.) oeffentlich zu beraten und belehren zu lassen, sowie seine Meinung zu aeussern. 1880.) Das Fehlen einer freien Meinungsaesserung von unten und ihre Uebermittlung nach oben ist ein Kennzeichen des Totalitarismus und leider weitgehend auch der meisten der repraesentativ-demokratischen Staaten des Westens. (Wie z.B. die Geschworenengerichte mit ihren Freiheiten, so sind auch die Versammlungs-Staeten unter Freiem Himmel ueberall von den Machhabern verboten oder allzusehr beschraenkt worden, im Interesse der Machthaber, nicht der Voelker. - J.Z., 31.3.02.) 1881.) Gefaehrlich kann eine Versammlungs-Staette unter freiem Himmel nur einer Diktatur werden. Deshalb duldet auch keine Diktatur eine solche innerhalb ihres Machtbereichs. Fuer einen demokratischen Staat dagegen ist sie eine Art Sicherheitsventil und schuetzt ihn, indem sie Revolutionen gegen ihn verhueten hilft. Ohne unbeschraenkte Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel verliert die beste und voellig demokratisch gesinnte Regierung ihren Kontakt mit ihren Waehlern und kann dann beim besten Willen nicht mehr demokratisch handeln. Um eine Revolution gegen einen solchen Staat ueberfluessig zu machen, ist es nicht notwendig, dass sich auf dieser Staette stets viele Buerger versammeln, um Reformen zu eroertern (in ihrem eigenen und direkten Volksparlament. - J.Z., 31.3.02.). Es genuegt, wenn dort an jedem Tag einige Redner vor einigen Dutzend Zuhoerern sprechen und jeder dort seine Meinung aeussern kann, sobald er es fuer erforderlich haelt. 1882.) Jeder Buerger muss wenigstens an einem Ort Gelegenheit haben, so viele Zuhoerer zu finden wie ein Abgeordneter im Parlament. (Wenn er sie nicht ebenfalls und allzusehr langweilt. - J.Z., 31.3.02.) 249 1883.) Gegen den Bolschewismus und andere totalitaere Ideologien gibt es umfangreiches und wirksames Propagandamaterial. Aber unter den gegenwaertigen Verhaeltnissen wird das Material nicht genuegend bekannt, und die Redner werden nur von einem geringen Bruchteil der Bevoelkerung gehoert. Sobald jedoch Versammlungen unter freiem Himmel nicht nur an einer Stelle (und einmal in der Woche), sondern ueberall und jederzeit erlaubt sind, wo sie den Verkehr nicht zu sehr behindern, kann das Volk ueber einzelne Fragen manchmal binnen wenigen Tagen (manchmal sogar innerhalb von Stunden! - J.Z., 31.3.02.) aufgeklaert werden. 3/4) Einzelheiten ueber diese Staetten und ihre Einrichtung 1884.) Der fuer die Versammlungs-Staette zu waehlende Platz muss einerseits verkehrsguenstig gelegen und andererseits geschuetzt vor Verkehrslaerm sein. Er sollte, wenn moeglich, in der Naehe einer grossen oeffentlichen Bibliothek liegen und von Cafés etc. mit Versammlungsraeumen. 1885.) Der Platz sollte moeglichst so gross sein, und die Rednerpulte muessen so aufgestellt werden, dass sich dort noetigenfalls zehntausende von Buergern versammeln und Dutzende von Vortragenden gleichzeitig sprechen koennen, ohne dass sie einander stoeren. 1886.) Einige Anschlagbretter sollten aufgestellt werden, auf welchen diejenigen, die auf dem Gelaende Vortraege oder Ansprachen halten oder Diskussionen organisieren wollen, das Thema, ueber das sie sprechen wollen, und die Zeit der Veranstaltung ausreichend im voraus ankuendigen koennen. 1887.) Ferner waere dort allmaehlich eine groessere Anzahl von Anschlagtafeln und Litfassaeulen aufzustellen fuer schriftliche Meinungsaeusserungen der Besucher. Diese Anschlaege sollten auch irgendwie vor Witterungseinfluessen geschuetzt werden. Es koennte dies entweder dadurch geschehen, dass die Besucher der Staette genuegend Geldmittel fuer die Aufstellung dieser Tafeln spenden, oder dadurch, dass ein Privatmann oder eine gemeinnuetzige Gesellschaft derartige Anzeigenflaechen gegen eine geringe Gebuehr vermietet. Niemand sollte jedoch ein Monopol fuer die Aufstellung von Anschlagflaechen besitzen. Nur die uebliche Geschaeftswerbung sollte nicht zulaessig sein. Wer von dieser Gelegenheit zur schriftlichen Meinungsaeusserung Gebrauch macht, kann damit rechnen, dass eine Meinungsaeusserung innerhalb eines Monats von einigen tausend Buergern gelesen wird. Er steht also fast ebenso guenstig da wie jemand, dem es gelungen ist, einen Artikel in einer Zeitschrift zu veroeffentlichen, die eine Auflage von einigen tausend Exemplaren hat. (Diese Anschlaege waeren zu ergaenzen durch grosse "bulletin boards" fuer solche Zwecke z.B. in und an Bibliotheken, Postaemtern, Universitaeten, anderen oeffentlichen Gebaeuden und Einkaufszentralen, bestens nach Themen geordnet. Die Meinungen von Architekten und Buerokraten sind hier weniger wichtig als die des Volkes. - J.Z., 31.3.02.) 1888.) Die Verteilung und der Vertrieb von Flugzetteln, Broschueren und kleinen Zeitschriften duerfte auf diesem Platz verhaeltnismaessig leicht sein. Die kleinen und fast unbekannten Zeitschriften koennten sich dort gemeinsam eine Verkaufsstelle leisten, die gleichzeitig eine Art von bestaendiger Zeitschriftenausstellung fuer sie sein koennte. 1889.) Fuer die Zuhoerer sollten Stuehle und Baenke bereitgestellt werden, wenn es erreicht werden kann dadurch, dass Personen, die jetzt gewerbsmaessig Stuehle und Baenke in den Parks vermieten, Gelegenheit erhalten, ihre Taetigkeit auf das vorgesehene Gelaende auszudehnen. Fuer heisse Sommertage muessen schattenspendende Baeume vorhanden sein. Fuer regnerische Tage sollten irgendwelche Unterstellmoeglichkeiten errichtet werden. (Oder Versammlungsraeumer in der Naehe vorhanden sein. - J.Z., 31.3.02.) 3/5) Einige Bemerkungen ueber die Gruendung derartiger Staetten 1890.) Dort, wo keine Gesetze oder Verordnungen im Wege stehen, ist die Gruendung dieser Staetten einfach, und in der Regel bestehen sie dort bereits. Meist jedoch steht das Erfordernis einer behoerdlichen Genehmigung fuer alle Versammlungen unter freiem Himmel entgegen. Der Zwang, eine Genehmigung fuer jede einzelne Versammlung einzuholen, verhindert spontane Meinungsaeusserungen, die genauso rechtmaessig und fuer eine solche Staette besonders wichtig sind. Er bewirkt auch, dass sich nur wenige die Muehe machen, Versammlungen unter freiem Himmel zu veranstalten, und verhindert, dass viele Vortragende gleichzeitig an einem freien Platz unter freiem Himmel sprechen. Wenn jeder Vortragende fuer sich allein eine Genehmigung einholen und allein die Versammlung organisieren muss, dann hat er natuerlich auch die ueblichen Werbungskosten zu tragen. Die gegenseitige Werbung vieler Vortragender fuereinander durch ihr Zusammenwirken auf einem Platz faellt fort. Was hilft es schon einem Vortragenden, dem die Genehmigung zu einem Vortrag unter freiem Himmel unrechtmaessig verweigert wurde, wenn er schliesslich nach mehrjaehrigem und kostspieligem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht das Recht zugesprochen erhaelt, seine Versammlung unter freiem Himmel abzuhalten? 250 1891.) Diese Genehmigungspflicht ist tatsaechlich eine verkappte Zensur durch Regierungen, denen eine Kritik unerwuenscht ist und die damit rechnen, dass eine oeffentliche Meinung, die sich frei aeussern kann, viele ihrer Handlungen missbilligen wuerde. 1892.) Wo immer derartige Beschraenkungen bestehen, sollte versucht werden, Regierung, Parlament und Behoerden durch Petitionen mit einer grossen Anzahl von Unterschriften zu ihrer Aufhebung zu bewegen oder zunaechst wenigstens eine Pauschal-Genehmigung fuer alle freiheitlich-demokratischen Redner fuer einen freien Platz zu erteilen, und, nachdem die Buerger sich dort laengere Zeit hindurch friedlich versammelt haben, diese Genehmigung auf alle geeigneten Oertlichkeiten auszudehnen. 1893.) Alle Besucher und Sprecher der wenigen bereits bestehenden Versammlungs-Staetten unter freiem Himmel sollten alle derartigen Bestrebungen an anderen Orten unterstuetzen und dazu eine internationale Vereinigung gruenden. 4.) Zeitschriften fuer freie Meinungsaeusserung 4/1) Fuer wen und mit welcher Zielsetzung sollten solche Zeitschriften geschaffen werden? 1894.) Zeitschriften fuer freie Meinungsaeusserung sollten diejenigen zu Worte kommen lassen, die keinen Zutritt zu den Massen-Publikationsorganen finden koennen. Es handelt sich also um Zeitschriften, die im Wesentlichen die Meinungen und Ideen von ( kleinen und weitgehend unbekannten - J.Z., 31.3.02) Minderheiten publizieren sollen. Die wichtigsten der bisher noch nicht ausreichend zu Worte gekommenen Minderheiten sind die der Sozialreformer. Diese Zeitschriften sollten sich also vor allem der Diskussion ueber Fragen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Reform widmen. "Was wir brauchen, ist mehr freie Meinungsaeusserung, die zu hoeren sich auch lohnt." - Anonym. 1895.) Um die Meinungsaeusserungen ueber sozialreformerische Fragen so frei wie moeglich zu gestalten, sollten die Redaktionen moeglichst wenig als Redakteure und Zensurstellen taetig werden. Die Leser, in diesem Falle die Sozialreformer, sollten als Mitarbeiter den groessten Teil der Redaktionsarbeit selbst leisten, d.h., ihre Interessen, Meinungen und Ideen sollten weitgehend ueber den Inhalt dieser Zeitschriften entscheiden. 1896.) Diese Zeitschriften muessten also Programme und Satzungen besitzen, die jeder rechtmaessigen sozialreformerischen Bestrebung Gelegenheit zur Meinungsaeusserung im Rahmen der Zeitschriften bieten. Die Redaktionen sollten an diese ebenso wie eine demokratische Regierung an die Verfassung gebunden sein. Programm und Satzung sollten durch Leserversammlungen im Interesse der freien Meinungsaeusserung von Minderheiten geaendert werden koennen. 4/2) Warum sind solche Zeitschriften notwendig? 1897.) "Wohl allen Regierungen liegen hunterte oder tausende von Projekten vor. Man sagt, dass allein der deutschen Regierung in den letzten Jahren ueber 50,000 eingereicht wurden, der Reichsbank in den ersten Monaten nach dem 13. Juli 1931 aber mehr als 1000. "In frueheren Zeiten hat es gleichfalls nicht an Projekten gefehlt. Bastiat berichtet in seinem Aufsatz "Eigentum und Gesetz", veroeffentlicht am 15.4.1848, dass der franzoesischen Regierung damals schon ueber 500 Vorschlaege zur Organisation der Arbeit und ebensoviele zur Organisation des Kredits vorlagen. ... Die Gesamtzahl der seit dem Krieg in der Welt veroeffentlichten oder den Regierungen eingereichten Reformvorschlaege zur Verbesserung der allgemeinen Wirtschaftslage betraegt gewiss mehr als 100 000." - Ulrich von Beckerath, "Die Durchfuehrung der Vorschlaege von Milhaud", Annalen der Gemeinwirtschaft, 1934. (Wahrscheinlich hat diese oder einen entsprechende Bemerkung von Ulrich von Beckerath meinen Vater, Kurt Helmut Zube, 1905 - 1991, dazu angeregt, seit 1939 ein "Ideen Archiv" zu befuerworten, in zwei Buechern und vielen Schriften, und auch zu versuchen, nach dem 2. Weltkrieg, es zu verwirklichen. Aber er befand sich dabei, wie auch ich, in spaeteren Versuchen aehnlicher Art, viel zu allein. Sein zweites Buch darueber ist immer noch nicht veroeffentlicht worden und gegenwaertig arbeitet mein Scanning-Programm wieder einmal nicht. Fuer alte Schriftsaetze arbeitet es [OmniPage Pro 10] auch so fehlerhaft, dass das erneute Eintippen oft viel schneller und richtiger geht. - J.Z., 31.3.02.) 251 1898.) Nur die wenigsten dieser Vorschlaege sind jemals ausreichend veroeffentlicht worden. Die meisten verstaubten in den Archiven der Regierungen und Behoerden. Keine Regierung der Welt hat genuegend Zeit und Sachverstaendige, diese Vorschlaege auch nur zu lesen. 1899.) Es ist fuer die meisten Sozialreformer nahezu unmoeglich, ihre Ideen an die Oeffentlichkeit zu bringen. Kaum ein groessere Zeitung oder Zeitschrift wagt oder wuenscht es, viele sozialreformerische Beitraege zu bringen. Vorwiegend aus geschaeftlichen Gruenden gibt die Presse heute meist nur die Meinung der Leser und anerkannter Authoritaeten wieder und damit, da es sich meist um Massenpublikationen handelt, die Meinung der Mehrheit der Buerger. "Eine Parteizeitung ist eine Zeitung, die die Meinung der Leser durch Artikel beeinflusst, die der Meinung ihrer Leser entsprechen." Mehr oder weniger gilt dieser Ausspruch auch fuer die meisten der heutigen Publikationsorgane. 1900.) Waehrend beim muendlichen Meinungsaustausch zwischen Sozialreformern die verschiedenen, oft radikal entgegengesetzten Meinungen lebhaft miteinander um die Gunst de Publikums wetteifern, fehlt ein entsprechender Wettkampf von schriftlich niedergelegten Meinungen im Rahmen von Zeitschriften. 1901.) Von der heute in der Verfassung zugesicherten Pressefreiehit koennen daher heute fast nur diejenigen Gebrauch machen, die ueber genuegend Kapital verfuegen, um eigene Zeitschriften zu gruenden, oder die die Meinungen derer vertreten, in deren Besitz sich die Presse befindet. 1902.) Es fehlen daher ueberall besondere Zeitschriften, die sich ganz der Publikation von Sozialreformvorschlaegen aller Art und dem Meinungsaustausch ueber sie widmen. 1903.) Wenn die Presse heute ausnahmsweise einmal zu sozialen Problemen Stellung nimmt, so geschieht es auf eine Weise, dass der Leser nach der Lektuere seine Meinung nicht zu aendern und keinen Entschluss zu fassen braucht. Die folgende Kritik eines solchen Aufsatzes gilt nicht nur fuer einen Einzelfall: "Beachtlich ist der Aufsatz aber vom folgenden Standpunkt aus betrachtet: Eine der groessten und angesehensten Tageszeitungen veroeffentlicht ihn, obwohl - meiner Meinung nach - nicht eine Zeile wirklich etwas zur Loesung des Problems beitraegt. Warum veroeffentlicht wohl die Zeitung den Aufsatz? Nun - weil er so nichtssagend ist, gar keine Stellungnahme enthaelt, aber doch gut und geschickt geschrieben ist, so dass man meint, etwas gelesen zu haben. Solche Aufsaetze liest der Durchschnittsmensch (for allem die Durchschnittsfrau) gern; sie verursachen keine Denkarbeit, erwecken aber beim Leser das Gefuehl, dass er sich doch mit der Sache beschaeftigt hat. So etwas braucht eine Tageszeitung." - T. 4/3) Sind sie ueberfluessig dadurch, dass viele Zeitungen und Zeitschriften eine Leserbriefspalte besitzen? 1904.) Infolge der durch die Redakteure ausgeuebten Zensur werden in den Leserbriefspalten meist nur unwichtige und nebensaechliche Probleme behandelt. Wenn die Schlagzeilen z.B. von Kriegsgefahr sprechen, dann erscheinen Leserbriefe ueber Tierschutz, Milchpreis und Reform der Rechtschreibung etc. Leserbriefe betreffend "heisse Eisen" haben kaum jemals eine Chance, veroeffentlicht zu werden. Wenn es aber einmal geschieht, dann werden sie oft sinnentstellend gekuerzt oder gar veraendert, oder ihre Vorschlaege entsprechen nur alten Vorurteilen. 4/4) Warum gibt es derartige Zeitschriften noch nicht? Es gab bereits viele Versuche, Zeitschriften fuer eine freie Meinungsaeusserung zu schaffen. Weniger bekannt ist, weshalb sie gescheitert sind. Zumindest ale derartigen Unternehmungen, die der Verfasser kennenlernte, litten an folgenden Maengeln: 1905.) a) Sie bevorzugten irgendeine Bewegung oder Richtung der Sozialreform und wurden so mehr oder weniger zu Parteizeitungen. 1906.) Selten nur vertraten sie mehrere positive sozialreformerische Ideen von groesserer Bedeutung. Wenn, dann waren diese Ideen gleichzeitig das Programm der Herausgeber und ihre Eroerterung schloss meist die Eroerterung der Vielzahl der anderen Reformideen aus. 252 1907.) b) Meist hatten die Herausgeber die ihnen bekannten Reformideen und Einwendungen gegen bestehende Einrichtungen bereits in den ersten Nummern publiziert. Die folgenden Nummern enthielten blosse Wiederholungen und wurden dadurch uninteressant. 1908.) c) Es wurde versucht, diese fuer Minoritaeten bestimmten Zeitschriften mit denselben Mitteln und Methoden zu verbreiten, mit denen die Massenblaetter vertrieben werden. Diese Methoden sind aber fuer diesen Zweck voellig ungeeignet. 4/5) Womit sollten sich die vorgeschlagenen Zeitschriften befassen? 1909.) Es wurde bereits gesagt, dass diese Zeitschriften Sozialreformideen publizieren sollten. Aus welchen Stoffgebieten also wuerden sie ihre Themen waehlen? a) Beseitigung der Atomkriegsgefahr, b) Verteidigung gegen einen totalitaeren Staat, c) Wiederherstellung der Herrschaft der Menschenrechte in diktatorisch regierten Staaten, d) Reformen der Verfassung, der Gesetzgebung und der Verwaltung, e) Beseitigung der Arbeitslosigkeit und der Absatzkrisen, f) Beseitigung der Inflationsgefahr, g) Finanzierung des Wohnungsbaues, h) Eingliederung von Fluechtlingen in den Produktionsprozess, i) Vervollstaendigung des Menschenrechtskataloges, j) Reform in der Volksaufklaerung, k) Reformen im Sozialversicherungswesen sowie l) Philosophie, Religion und Geschichte im Zusammenhang mit Themen der oben beschriebenen Art. 1910.) Ferner wuerden diese Zeitschriften u.a. veroeffentlichen: a) Gute Widerlegungen der verbreiteten Irrtuemer auf politischem, wirtschaftlichem und Sozialen Gebiet, b) gute Definitionen von Begriffen, die fuer die Loesung sozialreformerischer Probleme von Bedeutung sind, z.B., Freiheit, Recht, Staat, Sozialismus, Geld und Waehrung, etc., c) Besprechungen von Buechern und Artikeln die sozialreformerische Themen behandeln, d) Voranzeigen oeffentlicher Versammlungen von Sozialreformern. 1911.) 4/6) Welche Art von Beitraegen sollten diese Zeitschriften bei Platzmangel nach ihrem Ermessen bevorzugt abdrucken? a) Beitraege, die nicht nur allgemeine Kritiken und Hinweise auf Misstaende, sondern auch mindestens einen konkreten Verbesserungsvorschlag enthalten, b) Reformvorschlaege, die auch Details ueber die Mittel und Wege zu ihrer Verwirklichung angeben, c) Vorschlaege, die nicht im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen und d) Artikel ueber Sozialreformvorschlaege, die von anderen Zeitschriften bereits abgelehnt wurden oder fuer deren Aufnahme in anderen Zeitschriften nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht. 4/7) Grundsaetze und Bedingungen dieser Zeitschriften fuer den Abdruck von Beitraegen aus dem Leserkreis 1912.) Jedermann ist zur Mitarbeit aufgefordert. 1913.) Honorar fuer Beitraege wird grundsaetzlich nicht gezahlt. Diese Zeitschriften wuerden sonst noch teuerer werden und zu viele Beitraege enthalten, die nur des Honorars wegen geschrieben wurden. Derartige Beitraege enthalten meistens keine wertvollen Reformvorschlaege. 1914.) Beitraege von nicht mehr als 250 Worten werden unentgeltlich und in der Regel ungekuerzt abgedruckt. Als Bearbeitungsgebuehr ist jedoch jeder Zeitschrift doppeltes Briefporto in Form von Briefmarken beizufuegen. Fuer alle laengeren Zuschriften muss der Einsender vor dem Abdruck eine den geschaetzten Selbstkosten entsprechenden, von der Redaktion von Zeit zu Zeit bestimme Gebuehr entrichten. 253 Diese Bestimmung soll dazu fuehren, dass moeglichst viele Sozialreformer zu Wort kommen und dass sie sich laenger nur ueber die Vorschlaege auslassen, die ihnen wichtig genug erscheinen, um sie zu kleinen finanziellen Opfern fuer ihre Publikation zu veranlassen. Die Tatsache, dass sie eine laengere Ausarbeitung in der Regel bezahlen muesen, wird sie dazu fuehren, sich kurz und deutlich auszudruecken. Diese Zeitschriften koennen daraufhin etwas billiger verkauft und weiter verbreitet werden. In Ausnahmefaellen werden die Abdruckskosten erlassen. Hat eine laengere, bezahlte Zuschrift ein groesseres Echo ausgeloest, so wird die Redaktion den Druckkostenbeitrag auf spaetere Zusendungen anrechnen. (Die Leser sollten auch dazu eingeladen werden, den Verfassern, mit denen sie uebereinstimmen, direkt eine Belohnung zu ueberweisen, wenigstens um zu helfen, ihre Beitragskosten zu decken. - J.Z., 31.3.02.) 1915.) Die Redaktion behaelt sich vor, Verstoesse gegen Grammatik, Rechtschreibung und anerkannte Stilregeln zu berichtigen, sowie Kuerzungen, die den Sinn nicht entstellen, und Zusammenfassungen gleichartiger Argumente vorzunehmen. Sie wird sich bei Kuerzungen stets bemuehen, jeden neuen Gedanken und jedes neue oder unbekannte Argument aus den Zuschriften zu veroeffentlichen. 1916.) Der Abdruck eines sozialreformerischen Artikels in unverkuerzter Form kann nur fuer den Fall zugesagt werden, dass die vollen Kosten getragen werden und nicht mehr als eine Seite in einer Nummer der Zeitschrift in Anspruch genommen wird. Durch letztere Bestimmung soll ein "Aufkauf" der Zeitschrift vermieden werden. 1917.) Um eine moeglichst weite Verbreitung des publizierten Materials durch Nachdruck in Tageszeitungen etc. sowie das rasche Bekanntwerden dieser Zeitschriften zu errreichen, sind der genaue Nachdruck und wortgetreue Uebersetzungen mit Quellenangabe frei und erwuenscht, soweit es sich um Originalbeitraege handelt. Die wenigen Ausnahmen hiervon, die die Redaktion zulassen wird, werden besonders gekennzeichnet werden. 1918.) Die Einsender haben in der Regel mit ihrem Namen fuer ihre Artikel einzutreten. Damit sie direkt miteinander in Verbindung treten koennen wird die Redaktion auch ihre volle Anschrift mit abdrucken. Anonyme Zuschriften werden nur veroeffentlicht wenn, nach Meinung der Redaktion, hinreichende Gruende dafuer vorliegen. 1919.) Von Zusendungen gleichen Inhalts wird nur die abgedruckt, die sich am kuerzesten und praegnantesten ausdrueckt, sowie die in dieser nicht enthaltenen guten Argumente der anderen Zuschriften und die Namen und Anschriften aller Einsender. (Sind diese zu zahlreich, dann koennen die Beitraege bei der Redaktion eingesehen werden. - J.Z., 31.3.02.) Sind die Qualitaetsunterschiede dieser Beitraege nicht gross, so entscheidet das Los. 1920.) Wenn mehr als 10 Zuschriften zu einem Thema eingehen, so wird die Redaktion einen Diskussionsabend zu diesem Thema anregen. Die Zuschriften werden bei dieser Veranstaltung ausgelegt oder vorgelesen werden. Ueber das Resultat dieser Versammlung werden Leserzuschriften veroeffentlicht werden. 1921.) Derjenige, der eine laengere Debatte in der Zeitschrift ausgeloest hat, erhaelt Raum fuer ein Schlusswort von bis zu 250 Worten. 1922.) Wenn es nach dem Ermessen der Redaktion moeglich und noetig ist, so wird sie den Verlauf und das Ergebnis laengerer Debatten in Form von Plakat-Diskussionen (s.d.) veroeffentlichen. (Das koennte sehr billig auf Mikrofiche Duplikaten geschehen, von denen jede 6 Plakat-Dikussionen von ca. 1.5 x 1 m oder 72 x 48 "inches enthalten kann. Die koennten nur auf Bedarf produziert und billig verkauft werden. Heute koennte das auch auf Disketten geschehen. - J.Z., 31.3.02.) 1923.) Publikation besonders interessanter und ansprechender Zuschriften: Der Artikel aus jeder Zeitschriftennummer, der jeweils die meisten Zustimmungserklaerungen und Entgegnungen aus dem Publikum erhaelt, der also das groesste Interesse geweckt hat, wird saemtlichen Tageszeitungen zugeleitet mit dem Ersuchen, dazu Stellung zu nehmen. Gehen mehr als 500 Zustimmungserklaerungen zu einem Artikel ein und wird er von den Tageszeitungen dann nicht ohnehin abgedruckt, so wird die Zeitschrift die betreffenden Leser auffordern, so viel fuer diesen Artikel zu spenden, dass er in den drei groessten Tageszeitungen als Inserateneinschaltung veroeffentlicht werden kann. Etwaige Ueberschuesse werdem dem Autor ueberwiesen. 1924.) Welche Art von Beitraegen werden diese Zeitschriften nicht veroeffentlichen? Sie werden keine Angriffe auf Personen oder Vereinigungen publizieren, sondern nur sachliche Kritiken an Grundsaetzen, Irrtuemern und Misstaenden. 1925.) Einsendungen, die das Prinzip der kollektiven Verantwortung als bewiesen voraussetzen, werden ebenfalls nicht abgedruckt. 254 1926.) Nicht zur Veroeffentlichung angenommen werden Vorschlaege, die keine Sozialreformplaene sind, z.B. Plaene zur Durchfuehrung eines Staatsstreichs gegen eine demokratische Regierung von Seiten einer fanatischen Minderheit und Plaene zur Einfuehrung einer "Diktatur des Proletariats" etc. 1927.) Zuschriften zu Themen, die in der letzten Zeit bereits ausreichend in der Tagespresse eroertert wurden, werden nur dann abgedruckt, wenn der Einsender das Thema von neuen Gesichtspunkten aus behandelt. 1928.) Die Ueberschriften sind stets in deutlichen und vollstaendigen Saetzen zu formulieren. 1929.) Die Reihenfolge des Abdrucks der nach obigen Gesichtspunkten ausgewaehlten Artikel bestimmt der Eingangsstempel der Redaktion. 1930.) Die Redaktion wird in der Regel nur diejenigen an sie gerichteten Zuschriften selbst beantworten, die sie abdruckt, und sie wird dabei ihre Antwort ebenfalls veroeffentlichen. 1931.) Fuer Zuschriften und Manuskripte wird keine Haftung uebernommen. (Die Einsender brauchen ja nur Fotokopien einsenden oder sie fuer sich selbst machen. - J.Z., 31.3.02.) Manuskripte werden nur zurueckgesandt wenn dies ausdruecklich erwuenscht wird und ein addressierter Freiumschlag beiliegt. Die presserechtliche Verantwortung fuer den Inhalt tragen die Einsender selbst. 4/8) Loesung der Probleme, die sich aus der beschraenkten Seitenzahl ergeben. 1932.) Soweit die Redaktion Zuschriften aus Platzmangel nicht abdrucken kann, wird sie versuchen, sie durch oeffentliche Auslage bzw. Aushang in einer geeigneten Oertlichkeit, u.a. auch in ihren periodischen und ausserordentlichen Leserversammlungen einem groesseren Publikum bekanntmachen. (Vergl. 1872.) 1933.) Unabhaengig davon, ob die Zeitschrift die Zuschriften abdruckt oder nicht, wird sie alle Beitraege, die Reformvorschlaege enthalten, dem Archive fuer Sozialreformideen, 1934.) und alle Beitraege, die gute Widerlegungen verbreiteter Irrtuemer enthalten, dem Institut fuer die Schaffung eines Lexikons verbreiteter Irrtuemer (s.d.) uebersenden. Auf diese Weise koennen alle Einsender wertvoller Beitraege fast sicher sein, dass ihre Gedanken doch einige Beachtung finden. 1935.) Sobald so viele Zuschriften eingehen, dass die betreffende Zeitschrift selbst bei woechentlichem Erscheinen nicht mehr den groessten Teil und auf jeden Falle alle wertvollen Beitraege abdrucken kann, weil sie sonst zu umfangreich wuerde, wenn sie also mit der Publikation der Einsendungen zu sehr in Rueckstand geraet, dann wird versucht werden, sie zunaechst in zwei Zeitschriften aufzuspalten. Diese beiden Zeitschriften teilen dann die Sachgebiete untereinander auf. Die eine widmet sich z.B. vorwiegend wirtschaftlichen Reformvorschlaegen, die andere politischen. Ferner wird die erste erfolgreiche Zeitschrift fuer freie Meinungsaeusserung die Gruendung aehnlicher Zeitschriften in allen groesseren Laendern und allen Weltsprachen anregen. Die erste Zeitschrift dieser Art wird allen Interessenten ihre Erfahrungen und das von ihre gesammelte Material, evtl. auch einige Mitarbeiter fuer den Start zur Verfuegung stellen. Wenigstens in einer dieser Zeitschriften wird fast jeder seinen Beitrag unterbringen koennen. Findet er dann in dieser genuegend Interesse, so wird sein Beitrag auch von den anderen Zeitschriften abgedruckt werden. (Bei Zeitschriften, die nur auf Mikrofiche, Webseiten, Disks oder durch E-Mail veroeffentlicht werden ist dieses Problem und auch das finanzielle Risko viel geringer oder fast abwesend. - J.Z., 31.3.02.) 4/9) Periodische Leserversammlungen 1936.) Ausser den durch grosses Interesse an bestimmten Artikeln hervorgerufenen Leserversammlungen, die also nur nach Bedarf stattfinden, sollten regelmaessig, im Abstand von hoechstens zwei Monaten, Leserversammlungen stattfinden. 1937.) In diesen Versammlungen sollte die Redaktion einen Rechenschaftsbericht ablegen und jede gewuenschte Auskunft ueber ihre Geschaeftsfuehrung gewaehren. Sie wird z.B. Angaben ueber Auflage, Druck- und Vertriebskosten der Zeitschrift machen und angeben, wieviel sie z.B. die Publikation eines Leserbriefes von 500 Worten kostet. 255 1938.) Bei dieser Gelegenheit werden die unveroeffentlichten Leserbriefe zur Einsichtnahme ausgestellt sowie durchgesprochen werden. Interessenten koennen sie zur Beantwortung entleihen oder fotokopieren. (Wenn bei dieser Gelegenheit einige dieser Leserbriefe von einer gewissen Mindestanzahl anderer Leser mit unterzeichnet wuerden, dann sollten auch diese Briefe bald in der Zeitschrift veroeffentlicht werden. - J.Z., 31.3.02.) 1939.) Uberhaupt sollen diese Versammlungen auch dazu dienen, die Leser miteinander in Kontakt zu bringen. Ferner soll ihnen dabei die Moeglichkeit gegeben werden, Aenderungsvorschlaege betreffend Programm und Satzung der Zeitschrift vorzubringen und zu diskutieren. 1940.) Dort koennten auch Arbeitsgemeinschaften von schriftgewandten Lesern gegruendet werden, die denen helfen, die zwar gute Ideen besitzen, aber sie nicht gut genug ausdruecken koennen. 4/10) Wie sollten diese Zeitschriften vertrieben werden? 1941.) Fuer Zeitschriften mit niedrigen Auflagen ist der uebliche Weg, auf dem Massenpublikationen vertrieben werden, nicht geeignet. 1942.) Die Zeitschriften-Grosshaendler sind nicht bereit, Werbungskosten auf sich zu nehmen fuer eine Zeitschrift, die ihnen allein schon auf Grund ihrer geringen Auflage im Augenblick nur eine geringe Einnahme bieten, und, solange diese Zeitschrift noch neu ist, ist das Risiko, dass sie voellig scheitert, gross. Sie vertreiben daher fast ausschliesslich Massenpublikationen, d.h., Publikationen mit hoher Auflage und nahezu garantiertem Absatz und sind dabei auch mit einer geringeren Verdienstspanne zufrieden. 1943.) Das gleiche gilt fuer die Zeiungs- und Zeitschriften-Detailhaendler. In der gleichen Zeit, in der sie ein Exemplar einer neuen Zeitschrift mit geringer Auflage absetzen, koennen sie in der Regel Dutzende der Massenblaetter muehelos verkaufen. Es lohnt sich daher fuer sie nicht, eine neue kleine Zeitschrift auszustellen. Es kommt noch hinzu, dass die eingefuehrten und profitablen Zeitschriften ihre Ausstellungsflaeche bereits fuellen. Unter der Vielzahl der bei ihnen vertriebenen Zeitschriften wuerde eine Neuerscheinung auch kaum bemerkt. 1944.) Deshalb kann der Vertrieb von Freie-Meinungs-Zeitschriften, wie den hier geplanten, ueber den Zeitschriften-Grosshandel und den Kleinhandel erst dann erfolgen, wenn die Zeitschriften bereits laengere Zeit hindurch erschienen sind und groessere Auflagen erreicht haben, wenn also bereits eine genuegend grosse Nachfrage nach ihenen besteht. Sie muessen daher auf irgendeine andere Weise eingefuehrt und abgesetzt werden. 1945.) Da es sich um Zeitschriften fuer Minderheiten handelt, werden sie zweckmaessigerweise dort angeboten, wo die groestmoegliche Anzahl von Vertretern dieser Minderheiten zu finden ist. Dies ist der Fall z.B. in Versammlungss-Staetten unter freiem Himmel, in Diskussions-Staetten, bei oeffentlichen Vortrags- und Diskussionsabenden ueber sozialreformerische Themen sowie in Hochschulen. Ferner waere eine billige Methode, sie einem groesseren Publikum bekanntzumachen, die, sie bei Aerzten, Friseuren und in Cafés auszulegen. 1946.) Sie im Strassenhandel, vor grossen Bahnhoefen etc. an ein Zufallspublikum zu verkaufen zu suchen, hat nur dann einen Sinn, solange sie noch einen Neuigkeitswert besitzen. 1947.) Zwei, jedenfalls nicht mehr als ein Dutzend Personen, die ersten Mitarbeiter an einer solchen Zeitschrift, wuerden voraussichtlich genuegen, um einige tausend Exemplare einer solchen Zeitschrift binnen einem Monat auf die oben angedeutete Weise zu vertreiben. Da die Zeitschrift zunaechst nur nach Bedarf erscheinen wird, bleibt voraussichtlich genuegend Zeit, um alle Exemplare einer geringen Auflage abzusetzen. Diese Vertriebsart vermindert offenbar das Risiko der Herausgabe. Allmaehlich kann so ein groesserer Abonnentenstamm gesammelt werden, der bei weiterem Vertrieb mithelfen wird. 1948.) Da sie ja damit zur Verbreitung ihrer eigenen Artikel beitragen, werden relative viele Leser bereit sein, beim Vertrieb mitzuwirken. Die Redaktion wird sie bestaendig auffordern, auf folgende Weise zu helfen: a) durch Verkauf und Auslage an den oben bezeichneten Orten, b) durch Abnahme mehrerer Exemplare zur Verbreitung in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis und c) durch moeglichst haeufige Nachfrage an allen Zeitungskiosken, die die Zeitschrift noch nicht ausgestellt haben und sie auf Grund von vielen Nachfragen von Seiten der Leser schliesslich bestellen wuerden. (Sie muessten auch dafuer sorgen, dass die schliesslich bestellten und da ausgestelten Exemplare dort auch gekauft wuerden, wenn auch als Doppelexemplare fuer diese Kaeufer. - J.Z., 31.3.02.) 256 1949.) Man koennte diejenigen under den ersten Lesern, die genuegend ueberzeugt von dem Werte dieser Zeitschrift sind, bitten, der Zeitschrift dadurch eine gewisse Mindestauflage und eine groessere Verbreitung zu sichern, dass sie sich verplichten, von den ersten 6 Nummern je 5-50 abzunehmen und zu verkaufen oder sonst irgendwie zu verbreiten. Solange die Anzahl der Leser noch gering ist, haben diese ersten Leser natuerlich den Vorteil relativ viel Raum in der Zeitschrift zur Verbreitung ihrer Ideen erhalten zu koenne.(Einige koennten auch auf ihren kuenftigen Seltenheitswert spekulieren und dann spaeter diese ersten Ausgaben zu hoeheren Preisen an Interessenten verkaufen. Aber das wuerde die urspruengliche Verbreitung nicht ebenso unterstuetzen wie ihren urspruenglichen Verkauf an solche Sammler. - J.Z., 31.3.02.) 4/11) Einige Anregungen fuer die Gruendung dieser Zeitschriften 1950.) Wenn groessere Geldmittel zur Verfuegung stehen dann duerfte die Gruendung nicht so schwer fallen. 1951.) In der Regel wird diese guenstige Voraussetzung jedoch nicht erfuellt sein. Diese Zeitschriften werden also angangs nur mit einer geringen Auflage von 2000 - 5000 Exemplaren und mit nur wenigen Seiten erscheinen koennen. 1952.) Um das Risiko zu vermindern, sollten sie anfangs nur nach Bedarf erscheinen, d.h., sobald die vorangegangenen Nummern vertrieben sind. Allmaehlich, in dem Masse, wie die Nachfrage nach ihnen, die Zuschriften sowie die Mitwirkung der Leser beim Vertrieb zunehmen, sollte die Auflage erhoeht und der Umfang vergroessert werden. Sie werden dann bald regelmaessig, zunaechst vierteljaehrlich, dann immer haeufiger und schliesslich vielleich auch woechentlich erscheinen. (Solange sie genuegend neues Material von Qualitaet erhalten! - J.Z., 31.3.02.) Das Abonnement waere also anfangs nicht auf Zeit, sondern auf eine bestimmte Anzahl von Nummern dieser Zeitschrift abzustellen. Inwieweit die Herausgabe so geringer Auflagen durch eine besondere Vertriebsart gefoerdert werden kann, siehe oben unter Vertrieb. 1953.) Wenn diese Zeitschriften nur von einem Einzelnen oder einer kleinen Reformvereinigung herausgegeben werden, so werden sie anfangs nicht ueber genuegend Material verfuegen und auch noch nicht genuegend Leserzuschriften erhalten, um sie von Anfang an vielseitig und interesssant im Rahmen ihres Programms zu gestalten. Diesem Mangel kann vielleicht abgeholfen werden, indem das bereits in privaten Archiven fuer Sozialreformideen (s.d.) und fuer ein Lexikon verbreiteter Irrtuemer (s.d.) gesammelte Material verwandt wird. Jedenfalls waere es ratsam, mit dem vorhandenen Material bereits einige weitere Nummern vorzubereiten. In dem Masse, wie Leserzuschriften eingehen, ist das vorbereitete Material dann durch sie zu ersetzen. Die Gruender koennen sich dadurch nach dem ersten Erscheinen und fuer die ersten Nummern hauptsaechlich auf den Vertrieb konzentrieren. 1954.) Es koennen zumindest fuenf verschiedene Wege fuer die Gruendung beschritten werden: Fall 1: Die Mitglieder einer kleinen Arbeitsgemeinschaft verfassen einige Nummern dieser Zeitschrift bzw. stellen sie aus dem Material von Ideen Archiven und Sammlungen von Argumenten zusammen, bringen die Druckkosten fuer die erste Nummer auf und vertreiben sie dann auf dem oben andgedeuteten Wege. Fall 2: Durch ein oder mehrere Archive fuer Sozialreformideen und der Sozialreformer oder durch ein Institut zur Schaffung eines Lexikons verbreiteter Irrtuemer, die dem sozialen Fortschritt engegenstehen, in den Diskussions-Staetten oder durch Zeitungsanzeigen werden genuegend Adressen von Interessenten gesammelt, die die Zeitschrift abonnieren und finanziell unterstuetzen sowie sich an der Vertriebsarbeit beteiligen und Beitraege zur Publikaton einsenden wuerden. Diese waeren dann zu einer Gruendungsversammlung einzuladen. Falls es gelingen sollte, dadurch relative rasch einige tausend Adressen von wahrscheinlichen Interessenten zu sammeln, koennte die erste Nummer auch von einem Einzelnen zusammengestellt und auf seine Kosten gedruckt und versandt werden, in der Erwartung, dass etwa jeder zweite dieser Interessenten die Zeitschrift abonnieren wird. Es muesste sich allerdings um sehr ausgesuchte Adressen von Sozialreformern handeln. (Die Schwierigkeit liegt darin, diese zu erhalten. Das Absatzproblem wird nur dadurch teilweise geloest, dass Duplikate nur nach Bedarf produziert und verkauft werden, was billig und viel leichter fuer alternative Medien moeglich ist wie Mikrofilm, Disks, und elektronisch uebertragene Zeitschriften. - J.Z., 31.3.02.) 257 Fall 3: Die Gruendung koennte auf Grund einer Zusammenarbeit zwischen kleinen Reformvereinigungen geschehen, die bisher keine Zeitschrift besitzen oder nur eine fuer Mitteilungen an Mitglieder, und keine, die geeignet ist, weitere Mitglieder zu werben. Sie koennten sich die Kosten der Gruendung einer solchen Zeitschrift teilen, um darin ihre Programm zu veroeffentlichen und zur Diskussions zu stellen, sowie ihre oeffentlichen Versammlungen ankuendigen zu koennen. Den Absatz der geringen Anfangsauflage koennten sie darudh sicherstellen, dass sie wenigstens je ein Examplar fuer jedes ihrer Mitglieder nehmen. Fall 4: Die Zeitschrift erscheint als erste Publikation einen neu errichteten Archivs fuer Sozialreformideen. (s.d.) Fall 5: Die Zeitschrift erscheint zunaechst nur als Beilage zu einem Vortrags- und Versammlungs-Anzeiger. (s.u.) 4/12) Vorschlaege zur Finanzierung 1955.) Die Art der Finanzierung richtet sich weitgehend danarch, wie diese Zeitschriften gegruendet oder vertrieben werden. Wenn sie nur klein anfangen, so ist kein grosses Kapital und, falls sie auf die oben beschriebene Weise vertreiben werden, sind nur die Papier- und Druckkosten aufzubringen. Die letzteren Kosten koennen aber schon von einem halben Dutzend Interessenten leicht und noetigenfalls auch von einem Einzelnen getragen werden. (Wenn alternative Medien wie Mikrofilm und Disks benutzt werden, dann koennte auch ein Einzelner die Materialkosten tragen - wenn die Produktion nur auf Bedarf geschieht. - J.Z., 13.4.02.) Aus dem Verkaufspreis der ersten Nummer wird dann die naechste finanziert etc. Bismarck beschwerte sich einmal im Reichstag darueber, dass man schon mit einem Kapital von nur 150 - 300 Goldmark oppositionelle Zeitschriften gruenden koennte. Vielleicht kann durch die oben beschriebenen Gruendungs- und Vertreibsmethoden ein derartiger Zustand endlich wieder erreicht werden. 1956.) Ferner koennten Interessenten fuer die Uebernahme von GmbH - Anteilen eines solchen Zeitschriften-Unternehmens durch Anzeigen in den Tageszeitungen gewonnen werden. In den Anzeigen waere darauf hinzuweisen, dass derartige Anteile im Gegensatz zu Obligationen etc. keiner Geldentwertung unterliegen. 1957.) Eine andere Moeglichkeit waere die, die erste Nummer in groesserer Auflage als Werbeexemplar zu vertreiben und erst mit ihr, d.h., wenn klar vor Augen steht, was realisierbar ist, Geldgeber und Interessenten fuer eine baldige und umfangreichere periodische Publikation zu gewinnen. Dieses Verfahren hat groessere Aussichten auf Erfolg als Prospekte ueber Programm und Gestaltung der geplanten Zeitschrift. 1958.) Weiterhin koennte die Zeitschrift bei der Gruendungsversammlung und durch Anzeigen in Tageszeitungen oder in der ersten Werbenummer zur Zeichnung von Anteilscheinen im Werte von 5 - 100 DM auffordern. Der Erloes dieser Massnahme koennte ebenfalls von Anfang an eine groessere Auflage und periodisches Erscheinen ermoeglichen. Schon hundert Interessenten koennten auf diese Weise ein fuer diese Art von Zeitschriften betraechtliches Gruendungskapital aufbringen. Die Anteilscheine koennten spaeter, sobald die Zeitschrift Ueberschuesse abwirft, eingeloest oder allmaehlich mit faelligen Abbonnentsbetraegen und Abdrucksgebuehren verrechnet werden. Ein grosser finanzieller Gewinn kann natuerlich niemandem versprochen werden, weil diese Zeitschriften voraussichtlich nie zu Massenblaettern werden. 1959.) Eine andere Moeglichkeit waere die, die ersten Interessenten zu veranlassen, Abbonnementsgeler und Abdrucksgebuehren fuer laengere Zeit bzw. viele Nummern im voraus zu zahlen. 1960.) Voraussetzung fuer alle vorgeschlagenen Fianzierungsverfahren ist, dass die Herausgeben aus ihrem Geschaeftsgebahren kein Geheimnis machen, Einsichtnahme in ihre Buecher zulassen und Rechenschaftsberichte ablegen. 1961.) Alle Beitraege zur Finanzierung der Zeitschrift waeren auf ein Sparkonto zu ueberweisen, welches erst angegriffen werden darf, wenn es die vorgesehene Hoehe erreicht hat. Andernfalls sind alle Betraege wieder zurueckzuschicken. 1962.) Besitzer groesserer und nicht voll ausgelasteter Druckereien, die die ihnen hier gebotene Chance erkennen, koennten veranlasst werden, einen Druckerkredit zu geben. Wenn dies gelingt und bereits ein Vertriebsring der oben bezeichneten Art vorhanden ist, dann sind weitere Ueberlegungen ueber die Finanzierung ueberfluessig. Der Druck und der Vertrieb sind dann so weit wie moeglich gesichert. 258 4/12) Einige Eigenarten dieser Zeitschriften, die ihre Finanzierung erleichtern werden 1963.) Da es sich um Zeitschriften fuer freie Meinungsaeusserung handelt, finanzieren ihre Geldgeber weitgehend auch die Verbreitung ihrer eigenen Ideen. Ein Teil der Unkosten wird von den Einsendern von Zuschriften getragen. Durch den Wegfall des Honorars und die geringe Anzahl der erforderlichen Mitarbeiter werden die Kosten der Herausgabe niedrig gehalten. Die von diesen Zeitgschriften angewandte rationelle und billige Vertriebsweise erspart viele Werbeausgaben, die fuer die Gruendung und Verbreitung fast aller anderen Zeitschriften erforderlich sind. 5.) Zeitschriften fuer die rechtzeitige und ausreichende Voranzeige aller Vortrags- und Diskussionsabende, bei denen mehr Gaeste erwuenscht sind 1964.) Es ist einfach, sich ueber alle Kino-, Theater- und Konzertveranstaltungen einer Stadt zu informieren, weil viele Zeitungen zumindest einmal woechentlich eine Seite deren Voranzeigen widmen. 1965.) Dagegen ist es zur Zeit nicht moeglich, eine aehnlich klare und vollstaendige Uebersicht ueber alle geplanten oeffentlichen Vereinsversammlungen, Vortragsabende und Treffen von Diskussionsgruppen zu erhalten. 1966.) Nur ein kleiner Bruchteil dieser Versammlungen wird ueberhaupt oeffentlich angezeigt, und, wenn es geschieht, dann oft noch unzureichend. 1967. Die Folge ist, dass Vortraege, die es verdienen, von Tausenden gehoert zu werden, und fuer die auch Tausende von Interessenten vorhanden sind, nur vor einigen Dutzend Zuhoerer stattfinden oder ueberhaupt nicht gehalten werden, weil es den Vortragenden und Organisationen an Mitteln fehlt, einen groesseren Hoererkreis zu werben bzw. alle Interessenten auf ihre Veranstaltungen rechtzeitig hinzuweisen. 1968.) Es fehlt eine Einrichtung, die automatisch Angebot und Nachfrage auf diesem Gebiet zusammenbringt und dadurch den Veranstaltern die Werbungskosten erspart. 1969.) Wie diese Einrichtung aussehen muesste, ergibt sich durch Anwendung der Erfahrungen, die mit der Voranzeige von Kino-, Theater-, Konzert-, Rundfunk- und Fernsehprogrammen gewonnen wurden. Es muessten also besondere Zeitschriften (oder Beilagen) geschaffen werden, die sich ausschliesslich der Anzeige saemtlicher Veranstaltungen der oben bezeichneten Art widmen. 1970.) Sie wuerden offensichtlich viel zur Foerderung des Versammlungs- und Vereinslebens in jeder Stadt beitragen und koennten leicht von allen interessierten Vortragenden und Vereinen und ihren Zuhoerern gemeinsam geschaffen und verbreitet werden. Die Gruender wuerden schon bald durch eine groessere Anzahl von Zuhoerern und durch zusaetzlich gewonnene Vereinsmitglieder fuer ihre Bemuehungen und Unkosten entschaedigt werden. 1971.) Solche Zeitschriften wuerden voraussichtlich auch die Kosten ihrer Schaffung und laufenden Herausgabe wider einbringen, kommen doch fast alle Besucher oeffentlicher Vortrags- und Diskussionsversammlungen als Bezieher in Frage. 1972.) Der Absatz dieser Zeitschrift wird ebenfalls sehr erleichtert durch den Vertrieb vor und nach allen oeffentlichen Versammlungen. (Jetzt koennte sie billig auf Mikrofiche, "floppy disks", durch E-mail und Webseiten angeboten werden. - J.Z., 31.3.02.) 1973.) Sie koennten ebenso wie die oben bezeichneten Zeitschriften fuer freie Meinungsaeusserung zunaechst nur in kleiner Auflage und mit geringem Umfang beginnnen, muessten jedoch regelmaessig erscheinen. (Anfangs koennten sie sich darauf beschraenken, regelmaessig wiederholte Versammlungen anzuzeigen, wie ich das mit meinen "Contacts" fuer Sydney gemacht habe. - J.Z., 31.3.02.) Sie koennten aber auch von Anfang an in groesserer Auflage als Beilage zu einer Zeitschrift oder Zeitung erscheinen, die durch diese interessante Beilage ihre Auflage erhoehen koennte. (Eine in einer Grosstadt erscheinende Zeitschrift fuer FreienMeinungsaeusserung und solch ein Vortrags-Voranzeiger koennten einfaenglich eine gute Kombination darstellen und sich gegenseitig ihren Absatz erleichtern. - J.Z., 31.3.02.) 259 6.) Archiv fuer Sozialreformideen 1974.) "Sinn und Zweck erhaelt nach Kant der ganze Kosmos nur dadurch, dass es in der Welt Menschen gibt, die sich um Sozialreform bemuehen." - T. 6/1) Die Bedeutung von Sozialreformideen 1975.) "Richtige Ideen sind das einzige reale und dauernde Guthaben einer jeden Nation. Fortschritt steht in direkter Beziehung zu der Haeufigkeit, in der Verbesserungsvorschlaege ausgedacht, veroeffentlicht und angewandt werden. ..." - P. Clavel Blount Der soziale Fortschritt besteht ueberhaupt nur in der Verwirklichung rechtmaessiger und vernuenftiger Reformideen und fast alle grossen Probleme unserer Zeit sind sozialreformerische Probleme: Kriegsgefahr, Arbeitslosigkeit, Inflation, Wohnungsnot etc. 6/2) Welche Schwierigkeiten stehen der Propagierung und Verwirklichung von Sozialreformideen entgegen? 1976.) An sich sollte jeder Buerger bereit sein, jeden Reformvorschlag unparteilich zu pruefen, durchzudiskutieren und daraufhin entweder zu billigen oder zu verwerfen. Wenn alle Sozialreformer ein derartiges Entgegenkommen faenden, waeren die verbleibenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Problem schon laengst geloest. Fuer Sozialreformvorschlaege finden sich jedoch nur selten Interessenten. In der Regel stossen Reformvorschlaege auf Gleichgueltigkeit, Unwissenheit und Feindseligkeit. 1977.) Die Interessen der meisten Menschen beschraenken sich auf ihr Familien- und Berufsleben, Vergnuegungen und Hobbies. Nur selten koennen daher Reformideen ueberhaupt auf Interesse stossen. "Man meine nur ja nicht, die sozialen Probleme wuerden geloest. Sie werden von einer gelangweilten Menschheit links liegen gelassen." - Anonym. "Glaube nur ja niemand, dass man auf ihn als den Messiah gewartet habe." - Unbekannt. 1978.) Jedem Neuen steht das Althergebrachte, von den Vaetern uebernommene, die Gewohnheit, die Tradition entgegen. Man kam bisher mit den alten Einrichtungen irgendwie aus und glaubt daher, das Neue sei ueberfluessig, ja sogar schaedlich, weil es das Alte abschaffen wuerde. 1979.) Ferner steht jedem Reformvorschlag die Denkfaulheit sowie der Mangel an Fantasie und Urteilskraft der meisten Menschen entgegen. Sie suchen sich vor dem Denken unter allerlei Vorwaenden ebenso zu druecken wie vor koerperlicher Arbeit. Statt sich selbst ein Urteil zu bilden, nehmen sie die herrschende Meinung ihrer Umwelt an und halten sie jeder neuen Idee entgegen. "Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklaerung." - Kant: Was ist Aufklaerung? 1980.) Weiterhin ist die Unwissenheit der Mehrheit, die in einer Demokratie von der Guete und Rechtmaessigkeit eines Reformvorschlages ueberzeugt werden muesste, so gross, dass ein Reformvorschlag oft einfach nicht verstanden wird. Vielfach reicht auch der Wortschatz eines Durchschnittsmenschen nicht aus, um ihn begreifen zue koennen. 1981.) Viele umwaelzende Reformideen gehen nicht von anerkannten Fachleuten, sondern von Personen aus, die vom Publikum fuer Laien gehalten werden. Jemand aber, der als Laie gilt, findet nur selten genuegend Gehoer. 1982.) Fuer neue Ideen gibt es keine Fachleute, ganz einfach weil sie neu sind. Dennoch haelt sich jeder, der auf anderen Gebieten Fachkenntnisse besitzt, fuer berufen, ueber sie abfaellig zu urteil. Es ist eine bekannte Tatsache, dass neue, bahnbrechende Ideen und Begabungen in der Regel einen harten Kampf um ihre Durchsetzung gegen die von anerkannten Fachleuten vertretenen herrschenden Auffassungen fuehren muessen. 1983.) Sozialreformer gibt es nur vereinzelt. Sie sind weitgehend isoliert voneinander und von der Masse, haben also nur selten Gelegenheit zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Als Einzelne aber fuehlen sie sich heute zu recht weitgehend ohnmaechtig. Fast die Einzigen, die sich fuer ihre Verbesserungsvorschlaege interessieren wuerden, sind die anderen, ebenso isolierten Sozialreformer, von denen sie nur wenige und dise meist nur durch Zufall kennenlernen. 260 1984.) Man sollte meinen, die Parteien waeren an guten Reformvorschlaegen interessiert und willig, sie zu vertreten. Weit gefehlt! Sie wollen in erster Linie Stimmen einfangen, halten sich also mit ihren Vorschlaegen im Rahmen der Vorurteile der Mehrheit. (Vergleiche die heute wieder populaeren Vorurteile gegen Einwanderer und die entsprechenden, oft grausamen Massnahmen der Machthaber, in fast allen Laendern. - J.Z., 31.3.02.) Um Parteispaltungen zu vermeiden, veroeffentlichen sie kaum je ein konkretes Reformprogramm das diesen Namen verdient. (Ein Aussprechen von Wuenschen kann man nicht ein Programm nennen, wenn nicht gleichzeitig deutlich gesagt wird, wie sie erfuellt werden koennen.) Selten wagen sie es irgendwie von der Parteidoktrine abzuweichen. Der Fraktionszwang haelt die Minderheit der mehr aufgeklaerten Parteimitglieder davon ab, fuer Verbesserungsvorschlaege zu stimmen. Die Parteifuehrer, die in erster Linie Vorschlaege ueber die Aenderung des Parteiprogramms zu pruefen haben, sind in der Regel nicht die faehighsten, sondern nur die populaersten Mitglieder. Die Parteiarbeit laesst ihnen auch nie genuegend Zeit, um Reformvorschlaege ausreichend pruefen zu koennen. Parteipolitik, Parteiexistenz (und politische Karrieren - J.Z., 31.3.02) sind Selbstzweck geworden; was Mittel sein muesste, ist Ziel geworden. 1985.) Etwas Neues zu erarbeiten und diese Neuerung durchzusetzen, das sind zwei sehr verschiedene Dinge, und gerade grosse Denker sind oft so besessen von ihrer Aufgabe, so voellig hingegenben nur der reinen Leistung selbst, dass sie darueber den noetigen Eifer fuer die Durchfuehrung vernachlaessigen. Selbst wenn sie, wie viele Sozialreformer, diesen Eifer besitzen, so gehen ihnen doch meist die besonderen Faehigkeiten ab, die noetig sind, um ihre Ideen zu popularisieren. 1986.) Wer etwas Neues in die Welt bringt, der mag noch so dringende Beduerfnisse befriedigen koenne, er wird dennoch mehr oder weniger lange Zeit auf keine Nachfrage stossen. Den von dem Neuen hat die Masse keine Vorstellung; sie ist nicht gewoehnt daran. Sie ist vorher - wenn auch mehr schlecht als recht - ohne das Neue ausgekommen. (Ein nicht anerkannter Beweis dafuer liegt in der Existenz dieses alten Buchmanuskriptes und in dem fehlenden Absatz von dem wahrscheinlich besten Anti-Atomkriegs-Programm in PEACE PLANS No. 16-18. - Selbst ein Ideen Archiv, wie es hier vorgeschlagen wird, brauchte eigentlich ein Ideen Archiv um sich leicht durchsetzen zu koennen! Auch mein Vorschlag, in PEACE PLANS 19 C, jeden Australier zum Millionaer zu machen, durch gerechte Verteilung oder Privatisierung der von den Buerokraten besetzten und allzu schlecht verwalteten Kapitalien, stieg by 19 Millionen Australien meist auf keinerlei Interesse! Das Interesse koennte richtig erst bei der Verwirklichung dieses Vorschlages geweckt werden, indem man jedem Australier seinen Anspruch gehoerig zertifizierte, als ein uebertragbares grosses Wertpapier, einige Zeit bevor der entscheidenden Wahl. Bis jetzt trauemen sie meist noch nicht einmal davon, wieviel Reichtum ihnen die Buerokratie vorenthaelt, ihnen abzwingt oder sie verhindert, ihn fuer sich zu schaffen. - J.Z., 31.3.02.) 1987.) Nur sehr wenige koennen auch von Anfang an fuer dieses Neue Interesse besitzen, weil sie ja dazu den Mangel ebenso wie der Urheber, Entdecker oer Erfinder erkannt haben muessen. Selbst wenn sie Interesse besitzen, fehlen ihnen meist noch Gelegenheit, Zeit und Mittel, diese Ideen genuegend zu pruefen, um selbst voellig ueberzeugt zu werden. 1988.) Es gibt zur Zeit kein geeignetes Forum fuer die Bekanntmachung, Eroerterung und Durchsetzung von Reformvorschlaegen. (Die Parlamente und Regierungen haben als solche Institutionen offenbar versagt und die existierenden Probleme mit ihren Eingriffen noch schlimmer gemacht und vermehrt. - J.Z., 31.3.02.) 1989.) Die Moeglichkeit, soziale Reformen durchzufuehren, ist heute weitgehend von der Regierung und dem Parlament monopolisiert. "Den massgebenden Leuten im Staate kann man nichts raten und nichts beibringen. Aber ist irgendeine Regierung der Welt mit andersartigen Leuten besetzt? Auf Regierungen kann man nur in der Weise wirken, dass man eine 'Bewegung' schafft und die so gross werden laesst, dass sie unangenehm zu werden vermag, wenn man sie dauernd ignoriert." - T. 1990.) Die Mehrheit braucht jedoch oft Jahrzehnte, um von Einzelnen oder Minderheiten schriftlich oder muendlich vorgetragene Reformideedn anzunehmen, und sehr viele nimmt sie einfach nicht an (die Ideen der Freihaendler z.B.). Diese Tatsache entmutigt sehr viele Reformer. 1991.) Oft sogar fuerchtet die Mehrheit Veraenderungen und Experimente: "Keine Experimente!" ist das Wahl-Versprechen vieler erfolgreicher Politiker. Man verbietet also alle Experimente, die nicht von der Mehrheit gebilligt werden, so weitgehend, dass man selbst tolerante soziale Experimente von Minderheiten, die nachweislich nur auf Kosten und Risiko der Minderheiten geschehen wuerden, nicht zulaesst. Man versucht dieses Vorgehen damit zu rechtfertigen, dass die Gesetze fuer alle einheitlich gelten muessten. Wer so argumentiert, versucht, aus Unkenntnis der Menschenrechte, die Gesetze an deren Stelle zu setzen. Diese Freiheitsbeschraenkung ist folgenschwer, weil die Mehrheit der Menschen kaum durch Worte, sehr wohl aber durch den Augenschein, d.h., durch den erfolgreichen Ablauf toleranter Experimente zu ueberzeugen ist, die in aller Oeffentlichkeit stattfinden. (Auch ich bin meist Gegener von "Experimenten", von oben, die zwangsweise mit allen Untertanen in einem Territorium von einer Regierung oder einem Parlament vorgenommen werden. Sie sind meist unrechtmaessig und verfehlten ihren Zweck. Experimentierfreiheit nur fuer Freiwillige haette ganz andere Resultate und ist ganz anders zu beurteilen. - J.Z., 13.4.02.) 1992.) Petitionen an Regierung oder Parlament haben nur dann einen Sinn, wenn ihr Inhalt gleichzeitig und ausreichend veroeffentlicht wird. Dies ist aber fuer die Minderheiten heute nur selten moeglich. Ferner sammeln jede Regierung und jeder Partei tausende von Petitionen an, die sie schon aus Zeitmangel nicht bearbeiten koennen. 261 1993.) Vielen Reformvorschlaege stehen die finanziellen Interessen grosser Personengruppen entgegen. Das bekannteste Beispiel ist wahrscheinlich die Gegnerschaft der zollgeschuetzen Industrien gegen die Einfuehrung des Freihandels. 1994.) Zahlreiche Reformideen scheiterten, weil sie noch nicht genuegend durchdacht und ausgefeilt waren, d.h., viele berechtigte Einwendungen herausforderten. Wie aber kann ein einzelner Reformer, ohne dass ihm die Arbeiten seiner Vorgaenger, alle aehnlichen Gedankengaenge und Reformvorschlaege zur Verfuegung stehen, seinen eigenen Reformvorschlag genuegend vervollkomnen? Es zeigt sich daher unter den Sozialreformern immer wieder die Tendenz, aus Unkenntnis der Erfahrungen anderer, all deren Fehler zu wiederholen. 1995.) Die Materialien, mit denen ein Reformer seine Vorschlaege ausbeuten und stuetzen koennte, sowie die besten Argumente zu ihrer Propagierung, sind ueber Millionen von Buechern und Zeitschriften verteilt, sowie zum grossen Teil nicht einmal niedergeschrieben und an keiner Stelle konzentriert vorhanden. Ein Mensch kann aber im Laufe seines Lebens hoechstens einige tausend Buecher lesen. (Chesterton las etwa 20,000. - J.Z., 13.4.02.) 1996.) Natuerlich waere es Aufgabe der Presse, Reformvorschlaege zu publizieren. Die Presse ist aber heute weitgehend fuer die an Reformvorschlaegen uninteressierte Masse zugeschnitten und hat die Tendenz, nur das zu publizieren, was die Masse jetzt schon stark interessiert, und nicht das, wofuer sie sich interessieren sollte: Rechtmaessige und vernuenftige Reformvorschlaege. Es gibt kein Publikationsorgan, das allen Reformvorschlaegen offensteht. Ueberall wird eine Zensur entsprechend den Vorurteilen und Interessen der Herrschenden, der sogenannten Fachleute, der Herausgeber und der Redakteure ausgeuebt. Eine eigene Zeitschrift kann sich ein Sozialreformer in der Regel nur bei zahlreicher Anhaengerschaft leisten. Wie aber kann er diese vorher gewinnen? 1997.) Vielfach entsteht eine Feindseligkeit gegen Reformvorschlaege aus Missverstaendnissen. Neue Ideen werden selten richtig verstanden. Man bildet sich Zerrbilder, die rasch bekantwerden, und greift das Zerrbild unter demselben Namen an wie die Idee. Gegenueber dem Zerrbild ist der Angreifer meist im Recht. 1998.) Feindseligkeit gegen soziale Reformen entsteht weiterhin aus der Erkenntnis heraus, dass die Mehrzahl aller Reformvorschlaege nichts taugt und dass dennoch Fanatiker oft versucht haben, Reformen, die in Wirklichkeit Verschlechterungen waren, anderen aufzuzwingen. 1999.) Es ist haeufig leichter, neue Ideen anzugreifen, als sie zu verteidigen. Die Menge laesst sich den fast sicheren Sieg ueber einen Einzelnen, der ihr widerspricht, nicht leicht entgehen. 2000.) Wenn Humor der Vergleich einer Sache mit einem heterogenen Begriff ist (Schopenhauer), dann ist es verstaendlich, wenn alles Neue zunaechst fuer die Menge sogar laecherlich wirkt. 2001.) Niemand laesst sich gerne Irrtuemer nachweisen. Gerade dies muss aber jeder Sozialreformer gegenueber der Mehrheit zunaechst tun. Ueber die Schwierigkeiten der Propaganda von Sozialreformideen a) von Mann zu Mann, siehe 1822ff, b) gegen populaere Vorurteile, siehe 2032ff, und c) durch oeffentliche Vortraege, siehe 1855ff und 1964ff. 2002.) Infolge dieser Schwierigkeiten fuer Sozialreformer wird mit unserem kostbarsten Kapital, den fortschrittlichen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ideen, eine sinnlose Verschwendung getrieben. Oft entscheidet der blosse Zufall, ob sich eine segensreiche Reform durchzusetzen vermag. Viele Reformideen werden verspaetet und manche ueberhaupt nicht verwirklicht. Vieles bleibt ganz unbekannt. Es bestehen daher heute viele Misstaende, fuer die die geeigneten Loesungsvorschlaege bereits seit vielen Jahren vorhanden sind. Sie muessen nur - durch die hier vorgeschlagene Einrichtung - zu Tage gebracht und propagiert werden. (Auch Ideen muessen durch besondere Maerkte vermarktet werden. Das haben aber leider selbst die meisten Anhaenger der freien Marktwirtschaft immer noch nicht begriffen. - J.Z., 31.3.02.) 6/3) Was sollte daher getan werden, um die Durchsetzung von Reformideen zu erleichtern? 2003.) "Es laege im oeffentlichen Interesse, dass alle auf die allgemeine Wohlfahrt abzielenden Bestrebungen baldmoeglichst bekannt und ihren Vorkaempfern Hilfe und Unterstuetzung zuteil wuerden." - Quelle? 262 2004.) Fuer alle Kapitalarten mit Ausnahme des Ideenkapitals gibt es Maerkte und Vermittlungsstellen. Fuer das Geldkapital gibt es Banken, fuer Wertpapiere, Waren und Rohprodukte gibt es Boersen. Fuer das Arbeitskraftkapital wurden Vermittlungsstellen geschaffen. Der Wert derartiger Einrichtungen wird von Vernuenftigen nicht bestritten. Es gibt jedoch nichts Vergleichbares fuer Sozialreformideen. 2005.) Die Patentaemter beschaeftigen sich nur mit einem Teil aller Ideen, den gewerbsmaessig ausnutzbaren Erfindungen. (Und sie haben auch nicht die Erwartungen und Hoffnungen der Erfinder und ihrer Freunde erfuellt. Die Loesung liegt nicht in der Gewaehrung eines zeitweiligen gesetzlichen Monopols, auch hier nicht! - J.Z., 31.3.02.) 2006.) "Man findet keine Loesung der dringenden Weltprobleme, weil man keine systematische Sammlung der zur Loesung dieser Probleme geeigneten Ideen, Plaene, usw., bzw. der dazu faehigen Begabungen ueberhaupt versucht hat, weil man kein zentrales Weltregister der Ideen und Begabungen besitzt, weil man hinsichtlich der wichtigsten Werte arbeitet wie ein Kaufmann ohne Buchfuehrung und systematischen Plan." - Solneman (K. H. Zube), Ideen-Archiv", Einfuehrungsband. (Verfilmt, mit Englischer Uebersetzung, in PEACE PLANS 183.) 2007.) Es sollte daher ein zentrales Verzeichnis angelegt werden von allen Arten von Sozialreformideen und allen anderen Ideen, die von grosser Bedeutung fuer den sozialen Fortschritt sind oder vielleicht sein koennten, sowie aller Adressen von Sozialreformern, unter Angabe ihrer besonderen Interessengebiete. 6/4) Welche Vorteile wuerde dieses Archiv bieten? 2008.) Es wird die wenigen heute schon vorhandenen Interessenten fuer Sozialreformideen, d.h., insbesondere die Sozialreformer selbst, mit allen Sozialreformideen und allen Sozialreformern bekanntmachen, indem es seine Sammlung durch oeffentliche Auslage und verschiedene Publikationen der Oeffentlichkeit zur Verfuegung stellt. Dadurch werden fast automatisch alle Sozialreformideen weitgehend zugaenglich und bekanntgemacht und die Sozialreformer miteinander in Verbindung gebracht. 2009.) Vereinigt werden die Sozialreformer eine neue Macht zur Durchsetzung von Sozialreformideen bilden koennen. Ueber den Wert dieses Archivs zur Foerderung der Sozialreform werden sich auch die fanatischen Gegner unter den Sozialreformen bald einig sein. 2010.) Die optimale Nutzbarmarchung alle guten Sozialreformideen und aller sozialreformerischen Kraefte, d.h., der Quelle und des Motors alles sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fortschritts, ist eine Aufgabe, hinter der an praktischer Bedeutung alle anderen zurueckstehen. 2011.) Dieses Archiv bietet einen Gesamtueberblick ueber alle bisher ausgearbeiteten Reformvorschlaege und alle Einwendungen, die ihnen entgegenstehen. (Ebenfalls ueber die Tatsachen, Argumented und Referenzen die auf ihre Seite stehen. - J.Z., 13.4.02.) 2012.) An die Stelle der kostspieligen und schwierigen Werbung fuer einzelne Reformideen tritt das einfache Verzeichnis in diesem speziellen "Markt" fuer Sozialreformideen. 2013.) Das Archiv ist eine neutrale Einrichtung und wuerde z.B. Angriffe auf Personen nicht registrieren. Die Eroerterung von Revormvorschlaegen wuerde daher sachlicher werden. 2014.) Keine Reformidee kann mehr vergessen oder zu lange missverstanden werden. Alle Sozialreformideen werden bald bekannt und, wenn sie es verdienen, anerkannt werden. Auch eine scharfe Kritik vermeintlicher Fachleute wird nicht mehr den Untergang einer in diesem Archiv vertretenen wertvollen Idee erreichen koennen. Das Archiv wird u.a. eine Art Weltgedaechtnis fuer alle Sozialreformiden und Sozialreformer bilden. 2015.) Jede dort niedergelegte Reformidee wird von vielen Interessenten durchgesprochen, kritisiert, verworfen, weiterentwickelt oder gebilligt werden. Alle Reformideen treten dadurch in einen verstaerkten Konkurrenzkampf miteinander, in dem sich die besten schliesslich durchsetzen werden. 2016.) Diese Zentrale wird bald fuer jedes soziale, wirtschaftliche oder politische Problem gut Reformvorschlaege bieten koennen. (Die meisten in dieser Schrift wiedergegebenen Reformideen z.B. stammen aus einem vom Verfasser und wenigen Freunden zusammengestellten kleinen Archiv fuer Sozialreformideen.) 2017.) Jeder vernuenftige und rechtmaessige Sozialreformvorschlag, und sei er auch zur Zeit nur von einem einzelnen Menschen vertreten, erhaelt durch das Archiv eine gute Chance, genuegend bekannt und schliesslich durchgesetzt zu werden. Seine Registrierung im Archiv wirkt wie eine Daueranzeige in dem am besten geeigneten Publikationsorgan. (Selbstverstaendlich ist bei disen Betrachtungen immer nur an ein bereits voll ausgebautes und bekanntgewordenes Archiv gedacht.) 263 2018.) Das Archiv kann die gesammelten und durchgesprochenen Reformvorschlaege durch eigene Zeitschriften publizieren. Fast alle vom Archiv registrierten Sozialreformer kommen als Abonnenten in Frage. Wenn diese Zeitschriften in geeigneter Weise publiziert werden, z.B. in Karteiform, dann wird sich jeder Abonnent ein eigenes Sozialreformarchiv anlegen koennen und dadurch zu einem noch aktiveren Mitarbeiter werden. (Heute waere die Publikation aller solcher Vorschlaege auf einigen CD-ROMs oder DVDS kein Problem. - J.Z., 31.3.02.) 2019.) Das Archiv kann mit seiner Sammlung der Adressen von Sozialreformern muehelos Kontakte unter ihnen vermitteln und Gleichgesinnte und Gegner zu einem fruchtbaren Meinungsaustausch zusammenbringen, dessen Resultate dann im Archiv festgehalten werden. 2020.) Es waere fuer das Archiv nicht schwierig, einen Auskunftsdienst einzurichten. Jeder koennte durch diesen Informattionsdienst von ueberraschenden neuen Gesichtspunkten und Loesungsmoeglichkeiten unterrichtet und zu weiteren Reformvorschlaegen angeregt werden. Es kann dadurch jedem Sozialreformer auf die schnellste und billigste Art die Erfahrungen aller Vorgaenger und Zeitgenossen bieten. 2021.) Schlechte Parteiprogramme, Gesetze etc. wird das Archiv wirksam kritisieren koennen, weil es nicht nur unter vielen schlechten Reformvorschlaegen nur die besten aufnehmen wird, sondern auch die besten Einwendungen gegen schlechte Reformvorschlaege, Gesetze und Einrichtungen sammeln wird. Wenn ein von den Mitarbeitern des Archivs besprochenes und berichtigtes Parteiprogramm von der betreffenden Partei nicht beachtet wird, so wird die gegnerische Partei sich diese Berichtigungen im Wahlkampf zunutze machen, oder es wird sich eine neue, konkurrierende Partei mit dem berichtigten Programm bilden. 2022.) Jedem Minister und jedem Abgeordneten koennen mit Hilfe dieses Archivs leicht und oeffentlich jede Unwissenheit und jeder Irrtum nachgewiesen werden. Sie werden dadurch indirekt gezwungen, die Dienste des Archivs in Anspruch zu nehmen, um stets ausreichend informiert zu sein. 6/5) Grundsaetze und Aufnahmebedingungen 2023.) Das Archiv wird alle Arten von Sozialreformvorschlaegen sowie Erfundungen und Entdeckungen registrieren, die von Bedeutung fuer den sozialen Fortschritt sind. Als solche sind nicht anzusehen z.B. Plaene fuer neue Massenvernichtungswaffen und aehnliche Ideen, die offenbar im Widerspruch zu den Menschenrechten und den natuerlichen Rechten der vernuenftigen Wesen stehen. 2024.) Das Archiv masst sich nicht an, stets richtig urteilen zu koennen, ob eine Sozialreformidee wertvoll ist oder nicht. Es wird daher jede Idee archivmaessig erfassen und veroeffentlichen, die ihm als wertvoll mitgeteilt wird. Ebenso wird jeder Buerger ohne Pruefung als Sozialreformer registriert werden, der glaubt, ein Sozialreformer zu sein, oder der von anderen dafuer gehalten wird. 2025.) Ausgeschlossen von der Aufnahme in das Archiv sind alle Angriffe auf Personen. 2026.) Das Archiv koennte auch beim besten Wiollen nicht alle ihm eingereichten Reformvorschlaege entsprechend ihrem Wert honorieren. Auch ist es eine Eigenart der Sozialreformer, dass ihnen mehr an der Propagierung und Durchsetzung ihrer Idee liegt als an einer finanziellen Belohnung. Wie wollte man auch den Urheber eines guten Friedens- oder Arbeitsbeschaffungsprogrammes ausreichend honorieren? Die Anerkennung der Urheberschaft und der Prioritaet an einer Sozialreformidee ist einem Sozialreformer in der Regel genug. Kuenftig koennte diese Anerkennung dazu fuehren, dass dem Betreffenden gut bezahlte leitende Stellungen oder der Preis einer Stiftung angeboten werden. Das Archiv wrid daher ausdruecklich jede Honorierung von eingereichten Ideen ablehnen und vom Urheber bzw. Einsender eine ausdrueckliche Erklaerung verlangen, dass er keinerlei Rechte oder Ansprueche gegenueber dem Archiv und den Verwertern und Nutzniessern seiner Ideen (zu denen auch die Verleger und Zeitchriftenherausgeber gehoeren, die seine Ideen publizieren) geltend amchen will. Durch diese Aufnahmebedingungen werden automatisch alle sozial nicht bedeutsamen Ideen, Erfindungen und Entdeckungen von der Registrierung im Archiv ausgeschlossen. Die Tatsache der Urheberschaft und gegf. der Prioritaeten werden durch diese Verzichterklaerung nicht beruehrt. (Es wuerde den Sozialreformern nicht verwehrt sein nur Abstrakte oder unvollstaendige Beschreibungen ihrer Vorschlaege dort zu veroeffentlichen. - 13.4.02.) 264 6/6) Wie koennte das Archiv geschaffen werden? 2027.) Am guenstigsten waere es natuerlich, wenn dieses Archiv gleich von Anfang an im Weltmasstab geschaffen werden koennte. Es koennte dies geschehen, wenn ein Geldgeber, wie z.B. eine der grossen humanitaeren Stiftungen, sich bereit erklaerte, es zu finanzieren. (Wuerde viel Kapital und Arbeitskraft erforderlich sein, wenn eine Organisation sich zunaechst bereit erklaeren wuerde, alle Beitraege in electronischer Form anzunehmen und auf CD-ROMs zusammenzustellen und in billigen Duplikaten solcher CD-ROMs zu verkaufen? Eine "Global Ideas Bank" besteht auf dem Internet bereits. Sie hat sich aber leider auf was sie "soziale Erfindungen" nennt beschraenkt, die zum grossen Teil nur Wohlfahrtsstaatsideen sind. Libertaere und Anarchisten haben fuer sich und die Welt noch nicht etwas Aehnliches geschaffen, fuer ihre freiheitlichen Ideen. - J.Z., 31.3.02.) 2028.) Wahrscheinlich aber wird dieses Archiv ganz klein beginnen muessen und nur sehr langsam wachsen koennen und erst spaet, vielleicht, im Hinblick auf den kommenden III. Weltkrieg, zu spaet, den ihm gebuehrenden Platz einnehmen. 2029.) Die Keimzelle zu diesem Unternehmen kann schon die Sammlung eines Einzelnen sein, die nach und nach immer weitere Interessenten und Mitarbeiter an sich zieht, bis schliesslich genuegend Reformvorschlage, Adressen von Sozialreformern und Mitarbeitern fuer die Herausgabe einer Zeitschrift gesammelt sind. Von da an duerfte die Weiterentwicklung leicht sein. Einen Anfang hat der Verfasser durch die Sammlung von ca. 2000 Sozialreformideen bereits gemacht. (In der PEACE PLANS Serie wurden viele dieser Ideen meist in Englisch und nur auf Mikrofiche reproduziert, auch ganze Buecher und Zeitschriftensammlungen die voll von wertvollen Ideen sind. - J.Z., 31.3.02.) 6/7) Das hier vorgeschlagene Archiv ist nur ein Teil einer allgemeinen Zentrale fuer Ideen, Talente und Genies 2030.) "Hat das nicht bisher gefehlt? Eine ganz einfache Idee, aber ein Columbus-Ei. Ein Archiv mit ueber die ganze Welt verteilten Mitarbeitern, das alle Ideen, Plaene, Methoden, Verfahren, Forschungsergebnisse, Erfindungen und Entdeckungen usw., die auf irgendeinem Lebensgebiet von praktischer Bedeutung sind, aufspuert, sammelt, registriert und in periodischen Veroeffentlichungen allen Interessenten zugaenglich macht. 2031.) "Ergaenzt wird dies durch Aufspuerung, Sammlung, Verzeichnung, Vermittlung und Untestuetzung der Ideen-Schoepfer und Ideen-Traeger, darueber hinaus der auf irgendeinem Gebiet besonders Begabten und Faehigen, aller Talente und Genies der Welt. "Das Ideen-Archiv beschaeftigt sich nicht nur mit Erfindungen oder mit technischen und wissenschaftlichen Problemen, sondern mit Ideen auf allen Lebensgebieten. Angebot und Nachfrage hinsichtlich aller Ideen, aller Begabten und Faehigen, aller Talente und Genies, koennten sich nunmehr an einer Stelle begegnen, statt, wie bisher, zerstreut ins Leere zu stossen." - Solneman (K. H. Zube): "Ideen-Archiv". (Publiziert von mir, mit einer Englischen Uebersetzung, in PEACE PLANS No. 183. Die Folgebaende wurden ebenfalls verfilmt, erhalten aber nur wenige Sozialreformvorschlaege die ich fuer wertvoll halte. - J.Z., 31.3.02. 7.) Lexikon verbreiteter Vorurteile, Irrtuemer und Fehlschluesse, die dem sozialen Fortschritt entgegenstehen, nebst den besten bisher bekanntgewordenen Widerlegungen - zum Gebrauch bei allen Diskussionen ueberwirtschaftliche, soziale und politische Probleme 7/1 Ueber die Verbreitung von Vorurteilen 2032.) "Der Weg, der zur Weisheit fuehrt, ist mit Dummheiten gepflastert." - So lautet ein altest Sprichwort. Eine aehnliche Aeusserung stammt von Hans Kudzus: "Um einen Gedanken haben zu koennen, muessen wir uns viele aus dem Kopf geschlagen haben." 2033.) Robert Horser bemerkte (in: "Das Parlament", 14. 8. 57) dass, "... wenn wir uns und unsere Mitmenschen genauer beobachten, dann werden wir feststellen, dass es fuer gewisse Fragen typische Antworten gibt, 'vorgepraegte' Formeln, die immer wieder gesagt werden und alle anderen an sich auch moeglichen Antworten nach und nach verdraengen." 2034.) Auch Bernhard Shaw hat sich mit diesem Problem beschaeftigt: "Man darf mir nicht zumuten, dass ich die Erde fuer eine platte Flaeche halte oder damit sagen wolle, dass alle Objekte unserer verblueffenden Leichtglaeubigkeit nur Taeuschung oder Betrug seinen. Ich verteidige bloss mein eigenes Zeitalter gegen den Vorwurf, es waere weniger einbildungsfaehig als das Mittelalter. Ich behaupte, dass das 19. und noch mehr das 20. Jahrhundert in puncto Empfaenglichkeit fuer Wunder und Heilige und Propheten und Zauberer und Ungetueme und Feenmaerchen alle Arten des 15. Jahrhundert in den Sack stecken." (Aus dem Vorwort zur Heiligen Johanna".) (Dafuer hat er auch selbst, mit den Vorurteilen der Fabians, einen sehr guten Beweis geliefert. - J.Z., 31.3.02.)- 265 2035.) Hierzu gehoeren auch drei Aussprueche von Christian Morgenstern: 1.) "Es gibt nichts Hemmenderes als Gemeinplaetze und Redensarten. Jeder Redensart ist die Fratze eigener Gedanken, ein 'Mitesser' im Zellengewebe des Denkens." 2036.) 2.) "Mit keinem Koeder fischt Mephisto so gluecklich, als mit allem, was im Engeren und Weiteren unter den Begriff des Schlagwortes faellt." 3.) "Es gibt Menschen, welche Schlagworte wie Muenzen schlagen, und Menschen, welche mit Schlagworten wie mit Schlagringen zuschlagen. Nichts ist so verbreitet wie das Schlagwort. Es wird bis in die hoechsten Geisteskreise hinauf gebraucht und haengt oft noch dem Schaftsinnigsten als Zoepfchen hinten." 2037.) H. L. Follin ("Paroles dún Voyant", Paris, 1934, 205 S., in P EACE PLANS No. 322.) traegt Folgendes zu diesem Thema bei: "Welchen schlechten Dienst leistet man doch der Masse, indem man ihr vage Formulierungen bietet, die sie dann auch noch falsch auslegt, sie glauben macht, dass die Formulierung irgend etwas ueber die Wirklichkeit aussagt, die sie doch nicht kennt. Diese falsche Wissenschaft, dieser Hang, sich mit Worten zu begnuegen und alles nur beinahe richtig zu sagen, dieser Widerwille gegen den Grad der Intensitaet des Nachdenkens, den man braucht, um zu erkennen, welche Art von Wirklichkeit jedem sprachlichen Ausdruck entspricht, das sind grosse Plagen unserer Zeit, und die Presse traegt die eigentliche Verantwortung dafuer." 2038.) "Es steht immer Behauptung gegen Behauptung, These gegen These, und nur selten gelingt eine ausreichene, durchschlagende oder zufriedenstellende Beweisfuehrung. Das ist und bleibt das grosse 'Erbuebel' der Geisteswissenschaften, wozu ja auch die Volkswirtschaft noch immer zu rechnen ist." (Follin war ein Freund von Ulrich von Beckerath aber ich besitze keinen ihrer Briefe. Sie sind wahrscheinlich auch 1943 mit der grossen Bibliothek von Ulrich von Beckerath bei einem Bombenangriff auf Berlin verbrannt worden. Gibt es die Briefe noch bei den Erben von Follin? - Follin verfasste mehrerre Friedenschriften in Franzoesich. Ich habe noch keine von ihnen gesehen. Bei der Alliance Francaise ist er auch ganz unbekannt, in Deutschland, Australien, Amerika und Kanada, wo immer ich nach ihm fragte. - Follin war einer der wenigen Verfechter des Austrittsrechtes aus dem Staat. - J.Z., 31.3.02. 2039.) Die Gebildeten unterscheiden sich heute von den Ungebildeten im Wesentlichen nur durch die Anzahl der von ihnen angesammelten Vorurteile. Diejenigen, die viele Vorurteile kennen, gelten als gebildet, diejenigen, die wenige kennen, gelten als ungebildet. 2040.) Wir koennen diesen Abschnitt mit einem Zitat aus Goethe's Faust, 1. Teil, beschliessen: "Oh, gluecklich, wer noch hoffen kann, aus diesem Meer des Irrtums aufzutauchen. Was man nicht weiss, das even brauchte man, und was man weiss, kann man nicht brauchen." 7/2) Ueber die Bedeutung von Vorurteilen 2041.) "Laengst nicht mehr versteht sich das Moralische von selbst in einem Jahrhundert, da die Korruption jeder moralischen Idee, die Verfaelschung jedes politischen Ideals, ja das frivole Spiel mit Worten und Begriffen eine der staerksten Waffen zur Propagierung der Tyrannei wurde." - sagte Erich Kaestner (Die Neue Zeitung, 14.12.1952), waehrend Benjamin Franklin Folgendes vorschlug: 2042.) "Wollen wir die schlechten Gewohnheiten eines Landes umformen und neue, bessere einfuehren, so muessen wir den Menschen ihre Vorurteile nehmen, ihre Unkenntnis beseitigen und sie davon ueberzeugen, dass der beabsichtigte Wechsel in ihrem Interesse liegt; und dieser Wechsel laesst sich nicht an einem einzigen Tage bewaeltigen." 2043.) "Fuer gewoehnlich stehen nicht die Worte in der Gewalt des Menschen, sondern die Menschen in der Gewalt der Worte." - H. v. Hofmannsthal. Mit anderen Worten ausgedrueckt: "Die Menschen werden mehr durch ihre Meinungen geplagt, die sie von Dingen haben, als von den Dingen selbst." - Quelle? 2044.) Vorurteile finden sich natuerlich nicht nur unter den Gegnern der Sozialreformer, sondern auch unter den Sozialreformern selbst. Die Folgen beschrieb Bernhard Shaw schon 1919: "Die Idealisten dagegen sind weder in den Zielen noch in den Mitteln einig. Sie sind ein bunter Haufen von fuenfzehn Meinungen auf ein Dutzend Koepfe und treiben den Individualismus so weit, dass sie ihren Feinden gegenueber stets die Schwaecheren sind, obwohl sie, wenn sie einig waeren (oder genuegend tolerant! - J.Z.) die ueberwaltigende Mehrheit bildeten." 2045.) Inwiefern sind die populaeren Vorurteile Hemmschuhe fuer den sozialen Fortschriftt? Die Mehrheit besitzt sie, und die Mehrheit bzw. ihre Fuersprecher herrschen ihnen gemaess. Die aufgeklaerten Minderheiten haben kaum eine Gelegenheit, die Mehrheit durch blosse Worte zu ueberzeugen. Durch praktisches Beispiel aber darf die Minderheit heute nicht zu ueberzeugen suchen, weil die Mehrheit ihre auf Vorurteilen beruhenden Gesetze auch der Minderheit aufzwingt, keine Experimente zulaesst und das Austrittsrecht noch nicht anerkannt hat. Hierzu bemerkt Goethe treffend: "Es ist nichts schrecklicher als eine taetige Unwissenheit." 266 2046.) Welchen Schaden und welche Verbrechen z.B. die Vorurteile angerichtet haben und noch anrichten, die unter dem Stichworten Antisemitismus, Nationalismus und religioese Intoleranz zusammengefasst werden koennen, ist bekannt. 2047.) Wie uebel der Einfluss von Vorurteilen ist, erkannte auch Schiller: "Er wirft einen Blick ueber das Menschengeschlecht, vergleicht Voelker mit Voelkern, Jahrhunderte mit Jahrhunderten und findet, wie sklavisch die groessere Masse des Volkes und Ketten des Vorurteils und der Meinung gefangen liegt, die seiner Glueckseligkeit ewig entgegenarbeiten - dass die reineren Strahlen der Wahrheit nur wenige einzelne Koepfe beleuchten, welche den kleinen Gewinn vielleicht mit dem Aufwand eines ganzen Lebens erkauften. Wodurch kann der weise Gesetzgeber die Nation derselben teilhaftig machen? Die Schaubuehne ..." ("Die Schaubuehne als moralische Anstalt betrachtet.") 7/3) Ueber die Leichtigkeit, Vorurteile, Irrtuemer, Fehlschluesse etc. anzunehmen und weiterzugeben 2048.) Ulrich von Beckerath bemerkte ueber Irrtuemer betreffend soziale, wirtschaftliche und politische Angelegenheiten: "Alles das, was den Leuten so durch den Kopf faehrt, sprechen sie aus, und weil sie keine Hemmungen dabei verspueren, halten sie es fuer richtig." Mit anderen Worte sagte Clausewitz in "Vom Kriege" dasselbe: "Denn in diesen Dingen glaubt jeder das, was ihm einfaellt, indem er die Feder ergreift, eben gut genug, um gesagt und gedruckt zu werden, und haelt es fuer ebenso unzweifelhaft, als dass zweimal zwei vier ist." 2049.) Karl Otto Erdmann verfolgte diesen Gedanken weiter: "... von den Gegenbeispielen kann man nicht erwarten, dass ie zur rechten Zeit ins Bewusstsein treten, denn die guten Einfaelle kommen nicht, wenn man will, sondern wenn sie wollen. Und der Hoerer ist doch nicht in der Lage, im Laufe eines Gespraechs lange Pausen zu machen, um jedesmal eine umstaendliche Induktion und zeitraubende Pruefung zu veranstalten, fuer die ihm ueberdies meist die inneren und aeusseren Vorbedingungen fehlen. Also nimmt er die so einleuchtenden Saetze auf Treu und Glauben hin, und die unendliche Zahl der Irrtuemer auf der Welt ist wieder um einen vermehrt. ..." 2050.) "Diese Leichtfertigkeit im Ableiten von Regeln und Gesetzen entspricht die Leichtglaeubigkeit der Hoerer, ihr naives Zutrauen in den Wert allgemeiner Saetze. Die Suggestivkraft der Einzelfaelle und der tendenzioes gewaehlten Beispiele ist dabei unwiderstehlich. Es ist erstaunlich, wie wenig Menschen das Beduerfnis fuehlen, Behauptungen, die ihnen auf den ersten Blick einleuchten, nachzupruefen." 2051.) "... Ist es nicht ruehrend komisch, wenn neue, vielleicht grundlegende Allgemeinurteile ueber ganze Voelker, ueber jahrhundertelange Kulturepochen, ueber grosse, verwickelte geistige Stroemungen nach einfachem Hoeren gutglaeubig als richtig angenommen oder als falsch verworfen werden? Es ist ganz heilsam, sich ab und zu vor Augen zu halten, auf wie schwankendem Boden unsere Buchkultur steht; und wie wenig unsere angeblichen tieferen Einsichte, unsere unerschuetterlichen Ueberzeugungen mit wirklichem Wissen zu tun haben." - Karl Otto Erdmann, "Die Kunst Recht zu behalten", H. Haessel Verlag, Leipzig, 1924, S. 329ff.) 2052.) Kurz zusammengefasst: "Wir sind in erschuetterndem Masse beeinflussbar. Unsere Geisteshaltung wird viel eher durch Leichtglaeubigkeit als durch Zweifel bestimmt. Wir alle glauben fast die ganze Zeit. Wenige zweifeln, und auch sie nur dann und wann." - James Harvey Robinson: Die Schule des Denkens. 2053.) Eine bissige Bemerkung zu diesem Thema stammt von G. Chr. Lichtenberg: "Die Menschen bilden sich ein, das Gehirn sei ihr edelstes Organ. Wie falsch! Der Magen z.B. erbricht schon nach wenigen Studen alles Verdorbene, das er in sich aufgenommen hat. Das Gehirn behaelt es bis ans Lebensende." 267 2054.) Abschliessend moechte sich noch drei Aussprueche von Goethe zitieren: 1.) "Der eigentliche Obskurantismus ist nicht, dass man die Ausbreitung des Wahren, Klaren, Nuetzlichen hindert, sondern dass man das Falsche in Kurs bringt." 2055.) 2.) "Der Irrtum ist viel leicher zu erkennen, als die Wahrheit zu finden; jener liegt auf der Oberflaeche, damit laesst sich wohl fertig werden, diese ruht in der Tiefe, danach zu forschen ist nicht jedermanns Sache." 2056.) 3.) "Die Wahrheit widerspricht unserer Natur, der Irrtum nicht, und zwar aus einem sehr einfachen Grunde: Die Wahrheit fordert, dass wir uns fuer beschraenkt erkennen sollten, der Irrtum schmeichelt uns, wir seien auf eine oder die andere Weise unbegrenzt." 7/4) Ueber die Schwierigkeit, Vorurteile, Fehlschluesse, Irrtuemer etc. zu widerlegen 2057.) "Man findet besoners auf geistig-weltanschaulichem Gebiet oft so krasse Auffassungs-Unterschiede, dass man sich fragt, wie dies in unserem Zeitalter fast gleichartiger Eindruecke durch Film und Fernsehen, Rundfunk und Presse noch moeglich sein kann." - Curt Ganswindt 2058.) Die durch die Publikationsorgane vermittelten Eindruecke sind nicht so gleichartig, wie C. G. vermutet. Man findet auch in ihnen fast alle Auffassungsunterschiede, nur dass natuerlich die populaeren Vorurteile und ihre Widerholungen in dern verschiedensten Formen ueberwiegen. 2059.) Westhalb sind diese Auffassungsunterschiede moeglich? Ganz einfach deshalb, weil jedes, selbst das unsinnigste Vorurteil, nicht leicht zu widerlegen ist, zumindest in den Augen desjenigen, der es vertritt. Eine der Ursachen hierfuer erwaehnt Schopenahuer: "Alle Irrtuemer haengen unterirdisch zusammen und alle Wahrheiten auch." Zur Stuetzung eines Irrtums kann der durch logische Argumente Widerlegte also leicht auf das ganze Arsenal aller anderenIrrtuemer und Vorurteile zurueckgreifen. 2060.) Im folgenden werden einige weitere Schwierigkeiten aufgezaehlt: Das Festhalten an bestimmten Vorurteilen und Irrtuemern ist oft ratsam, wenn man in der sogenannten Gesellschaft oder in einer bestimmten Berufsgruppe oder anderen Klasse vorankommen will. "Als sein Aufstieg begann, hatte er zwar noch keine gut sitzenden Anzuege, aber schon gutsitzende Vorurteile." - Hans Kreilsheimer. "Es ist unmoeglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedraenge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen." - G. Chr. Lichtenberg. 2061.) "Was jemand in der Jugend lernt, das sitzt. Somit vertreten die Leute Ansichten, die grossenteils vor etwa 30 Jahren gelehrt wurden. Dem damaligen Lehrer aber ging es ebenso." - Otto Leibecke. 2062.) "Es ist leichter, eine Luege zu glauben, die man schon tausendmal gehoert hat, als eine Tatsache, die einem voellig neu ist." - Quelle? 2063.) "Man kann in einem Satz leicht 5 Irrtuemer aussprechen, aber man kann diese Irrtuemer nicht einmal in 5 Saetzen ausreichend widerlegen." - Quelle? 2064.) "Es gibt keine Ausrede auf der Welt, die einem Menschen zu schlecht waere, wenn er sich vor dem Nachdenken druecken moechte." - Thomas Edison. Vergl. 1991. 2065.) "Die populaeren Irrtuemer sind die eigentliche Volksreligion." - Quelle"? - Man koennte hinzusetzen: Alle Religionen haben, allen Aufklaerungsversuchen zum Trotz, eine lange Lebensdauer. 2066.) Die Denkweise der meisten Menschen besteht in einem blossen Aneinanderreihen von sprichwoertlichen Vorurteilen. (Ganz so wie hier? - J.Z., 31.3.02.) 2067.) "Die Menschen haben von jeher den rechten Weg erst dann gefunden, nachdem sie alle Abwege durchirrt hatten." - Quelle? Vergl. 1964.) 2068.) "Ebenso wie die Zahlungsmittel sich nicht immer dort einstellen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, stellen sich aud die besten Argumente nicht immer bei der Diskussion ein, wo sie gerade am noetigsten sind." - T. 2069.) "Kein Irrtum, hinter dem nicht eine Wahrheit steht, kein Schatten, der nich aus von einem Lichte geht." - Fr. Rueckert. 2070.) "Ganze, Halb- und Viertel-Irrtuemer sind gar schwer und muehsam zurechtzulegen, zu sichten und das Wahre daran dahin zu stellen, wohin es gehoert." - Goethe, Sprueche in Prosa, I. Abteilung. 2071.) Ebenda: "Wie soll aber nun ein junger Mann fuer sichselbst dahin gelangen, dasjenige fuer tadelnswert und schaedlich anzusehen, was jedermann treibt, billigt und foerdert? Warum sollte er sich nicht und sein Naturell auch, dahin gehen lassen?" 2072.) "Ganz trostlos sind die staendigen, allseitigen Wiederholungen." 268 2073.) "Im Faustkampfe, wo man seinem Feinde mit gezuecktem Schwert gegenuebersteht, ist ein Schlag entscheidend; denn dem Gesetz der Natur nach ist der Mensch, sobald das Gehirn aus ihm heraus ist, ehrlicherweise tot und macht einem weiter keine Muehe. Wie ganz anders aber, wenn man mit Vernunftgruenden kaempft. Hier laesst sich ueberhaupt kein bestimmbarer Sieg als entscheidend betrachten. Man schlage seinen Gegner mit parlamentarischen Schmachworten nieder, bis seine Sinne ihn verlassen; man schneide ihn entzwei und haenge die eine Haelfte auf diese, die andere Haelfte auf jene Dilemmaspitze; man schlage das Gehirn - oder das Denkvermoegen fuer den Augenblick ganz aus ihm heraus; es ist alles umsonst, am naechsten Morgen lebt er wieder auf, schaerft er von neuem seine Waffen!" - Thomas Carlyle: Die Franzoesische Revolution. 2074.) "In der Bildung unserer Glaubenssaetze sind wir unsaeglich bedenkenlos, aber wir setzen uns leidenschaftlich fuer sie ein, wenn es jemand einfaellt, sie uns nehmen zu wollen." - J. H. Robinson: Die Schule des Denkens. 2075.) "Die Stifter oder Fuehrer meiner Partei sind tuechtige Maenner, und deshalb sind ihre Lehren wahr; das ist die Meinung einer im Irrtum befangenen Sekte, deshalb ist sie falsch; das hat lange in der Welt gegolten, deshalb ist es wahr; oder es ist neu und deshalb falsch. Diese und viele aehnliche Saetze, die auf keine Weise Masstaebe fuer Wahrheit und Falschheit sind, werden von der grossen Mehrheit der Menschen zu Kriterien erhoben, wonach sie ihren Verstand zu urteilen gewoehnen. Und da sie so in die Gewohnheit verfallen, nach solchen verkehrten Masstaeben ueber Wahrheit und Falschheit zu entscheiden, so ist es kein Wunder, wenn sie den Irrtum als Gewissheit annehmen und sehr bestimmt auf Dingen bestehen, wofuer sie keinen Grund haben." - John Locke: Ueber den menschlichen Verstand. 2076.) "Wohlan! Es muss denn also verteidigt werden, ihr Maenner von Athen, und versucht werden, Euch ein Vorurteil, dass Ihr in langer Zeit gefasst, in so kurzer Zeit zu nehmen." - Sokrates, in seiner Verteidigungsrede. 2077.) "Der Gewissenhafte, der sich bemueht, der strengen Wahrheit und Vernunft treu zu bleiben, kommt gegen einen Widersacher nicht auf, welcher wissentlich zu taeuschen und zu uebertaeuben sucht und zu seinem Zweck alle Mittel fuer erlaubt haelt." - Forster: Ansichten vom Niederrhein. 2078.) "Der Unglaube der meisten Menschen einer Sache gegenueber stuetzt sich meist auf blinden Glauben gegenueber einer anderen Sache." - Quelle? Vergl. 1991. 2079.) Die meisten Menschen beherrschen die sozialen Vorurteile wie im Schlaf. Auf bestimmte Aeusserungen gibt es immer gleich bestimmte Antworten. Kaum einer aber beherrscht die Erkenntnisse und Tatsachen ebenso. 2080.) Es ist mit den sozialen Irrtuemern aehnlich wie mit mathematischen Aufgaben. Derjenige, der als einziger die richtige Loesung errechnet hat, weiss zwar, dass er im Recht ist, aber er kann den anderen nicht sofort sagen, wo ihr Fehler liegt. Er muss erst selbst ihre fehlerhaften Berechnungen muehsam nachrechnen, und das koennte so viel Zeit kosten, wie er sie in einer Diskussion nur selten hat. 2081."Die wirklichen Gruende fuer unsere Glaubenssaetze, wenn wir uns ihren Ursprung klarmachen, sind hauptsaechlich historischer Natur. Unsere wichtigsten Ueberzeugungen - beispielsweise jene, die sich auf traditionelle, religioese und moralische Bekenntnisse, Eigentumsrechte, Patriotismus, nationale Ehre, den Staat und tatsaechlich auf alle ueberkommenen Grundlagen der Gesellschaft beziehen - sind, worauf ich bereits hingewiesen habe, selten das Ergebnis vernuenftiger Ueberlegung, sondern gedankenloser Angleichung an die soziale Umgebung, in der wir leben. Infolgedessen haben sie den Charakter 'unmittelbarer Gewissheit', und wir nehmen es besonders uebel, wenn sie Zweifeln oder einer Kritik unterzogen werden." - J. H. Robinson, a.a.O. 2082.) "Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die Faehigkeit der Menschen und besonders der heute lebenden Generation, andere zu ueberzeugen und sich ueberzeugen zu lassen, nur bei wenigen Individuen vorhanden ist." - Quelle? (Sogar einfache aber lange Saetze gehen allzuoft ueber das Verstehen vieler Leute hinaus. Sie verstehen nur kurze und einfache Saetze, so wie in Lesefibeln. - J.Z., 31.3.02.) 2083.) Falls es heute wirklich noch schwieriger ist, als es frueher war, andere zu ueberzeugen, so mag eine der Ursachen dafuer sein, dass ein gewisses Niveau von allgemeiner Bildung heute weiter als je verbreitet ist und dass diese Art von Allgemeinbildugn eine Vielzahl populaerer Vorurteile enthaelt. Ungebildete Leute kennen nicht so viele gegensaetzliche Meinungen. 269 2084.) "Allem laesst sich widersprechen; alles laesst sich leugnen; alles laesst sich behaupten, alles sich verteidigen; alles laesst sich nachahmen; alles laesst sich in Unordnung bringen; alles laesst sich vergessen. Oh, armer Geist!" - Quelle? 2085.) "Was man recht weiss, weiss man eigentlich nur sich selbst." - Goethe. 2086.) Wozu fuehren all diese Schwierigkeiten, wenn und solange es noch kein Lexikon der verbreiteten Vorurteile nebst Widerlegungen gibt? Der einzelne aufgeklaerte Mensch resigniert schlieslich in der Regel und sagt sich wie Ludwig Renn (in: "Der Spanische Buergerkrieg"): "Was war ich einzelner Mensch gegenueber einer so maechtigen Phrase?" oder wie Goethe: "Lass dich nur in keiner Zeit zum Widerspruch verleiten. Weise verfallen in Unwissenheit, wenn sie mit Unwissenden streiten." - Oder, wie Schiller: "Gegen Dummheit kaempfen Goetter selbst vergebens." Man braucht, wie aus den folgenden Abschnitten ersichtlich wird, kein Gott zu sein, um dennoch, mit einem Lexikon der Irrtuemer, die Dummheit wirksam bekaempfen zu koennen. 2087.) "Beunruhigend und erschreckend ist heutzutage nicht so sehr die Menge der Irrtuemer und Abgeschmacktheiten - es hat deren immer viele gegeben - sondern vielmehr die Tatsache, dass sie fast keinen geschlossenen Widerstand mehr finden." - Jules Romains, in: Die Neue Zeitung, 14.12.1952. 2088.) Kann wirklich niemand ueberzeugt werden? Nehmen wir einmal an, es gaebe auf dem Gebiet der Sozialreform etwa 50 000 verschiedene Ansichten (von denen hoechstens 10% richtig sind) und zumindest 50 verschiedene zu jedem der groesseren Problem: Arbeitslosigkeit, Inflation, Krieg etc. Die wirkliche Anzahl ist moeglicherweise noch groesser, weil der Verfasser, als Einzelner, schon 5,000 verschiedene vorurteilsvolle Ansichten betreffend sozialreformerische Probleme sammeln konnte. Nur sehr wenige Menschen kennen und vertreten mehr als 500 dieser Meinungen, d.h., 1 Prozent. Jederzeit bewusst, so dass sie sie jederzeit auf Verlangen hersagen koennten, sind ihnen hoechstens 50 davon. Was bedeutet dies fuer jede Debatte ueber sozialreformerische Probleme zwischen zwei Menschen? Zumindest vier verschiedene Faelle sind moeglich: 2089.) Wenn zwei Durchschnittsmenschen, d.h. Menschen ohne nennenswerte Urteilskraft fuer alles, was ueber Haushalts- und Berufsangelegenheiten (und einige Hobbies) hinausgeht, laengere Zeit miteinander ueber soziale Probleme sprechen, so aeussert jeder von ihnen einige der populaeren Vorurteile. Jeder stimmt denen des anderen zu. Sie gehen wieder friedlich auseinander. Irgendein geistiger Fortschritt wird nicht erzielt. 2090.) Diskutieren zwei Durchschnittsmenschen miteinander, die in verschiedenen Weltanschauungen aufgewachsen sind, so aeussert jeder die Vorurteile seiner Gruppe. Nehmen wir an, es seien je 500 verschiedene aber doch irgendwie zusammenhaengende Ideen. Nur wenige Vorurteile werden von beiden gemeinsam vertreten, wahrscheinlich nicht mehr als 50. Die meisten Meinungen, die einer von ihnen ausspricht, stossen daher bei dem anderen auf Widerspruch. Sucht er seine Meinung zu stuetzen, so kann er dies nur mit Vorurteilen und Argumenten tun, von denen 9/10 von seinem Diskussionspartner ebenfalls nicht anerkannt werden. Keiner von ihnen ist daher imstande dem andern mehrere Vorurteile zu widerlegen. Koennen sie da ueberhaupt zu einer Verstaendigung kommen? 2091.) Ein dritter Fall waere der, dass ein Mensch mit sozialreformerischen Kenntnissen und ueberdurchschnittlicher Urteilskraft einen Durchschnittsmenschen ueber irgendeine soziale Angelegenheit aufklaeren moechte. Es wird hier vorausgesetzt, dass es dem Intelligenteren gelingt, den Durchschnittsmenschen zu einer laengeren Diskussion zu bewegen, und dass letzterer nicht grundsaetzlich abgeneigt ist, seine Kenntnisse zu erweitern. Was geschieht dann in den meisten Faellen? A. aeussert einen richtigen Gedanken. B. haelt ihm ein Vorurteil entgegen. A. kann daraufhin nicht einfach fortfahren, seinen ersten Gedanken zu entwickeln, sondern muss sich bemuehen, das von B. vorgebrachte Vorurteil zu widerlegen. B. stuetzt nun sein Vorurteil mit einem weiteren Irrtum. Bevor A. dazu kommt, B.'s erstes Vorurteil zu widerlegen, muss er noch auf B.'s weiteren Irrtum eingehen. Hin und wieder unterlaeuft natuerlich auch dem A. bei dieser Auseinandersetzung ein Irrtum. Schliesslich, wenn A. dem B. 10 Vorurteile widerlegt hat (wenigtens nach Meinung jedes aufmerksamen und unparteiischen Zuhoerers), sichert sich B. irgendeinen guten Abgang, indem er irgendeine Behauptung aufstellt 270 und dann Zeitmangel und dringende Geschaefte vortaeuscht und daraufhin verschwindet. In der Regel wird dieses Gespraech auch spaeter nie mehr wieder aufgenommen. Laengere Zeit hindurch vertrug B.'s Eigenliebe diese Belehrungen nicht. Seine Abneigung, andere auf irgendeinem Gebiet als ueberlegen anzuerkennen, ueberwog nur zu bald sein schwaches Streben nach Erkenntnissen. Oft bringt B einige Tage spaeter, in einer Diskussion mit anderen Personen, dieselben Vorurteile vor, die ihm A. widerlegt hatte. (Sollte dabei ein Zuhoerer der vorherigen Diskussion anwesend sein, und ihm das vorhalten, dann wird er wahrscheinlich so etwas sagen wie: "Alles ist nur eine Meinungsache und meine Meinung ist ebenso gut wie eine andere!" - J.Z., 31.3.02.) Um B. vollstaendig und auf die Dauer zu ueberzeugen, haette A. mindestens einige Dutzend Vorurteile des B. widerlegen muessen. Dazu reicht aber eine Diskussion von wenigen Stunden in der Regel nicht aus. Selten findet sich noch ein C. und ein D., die den von A. begonnenen Unterricht da fortsetzen, wo A. aufhoeren musste. A hatte auch nicht stets die besten Gegenargumente bereit. Er kaempfte also fuer eine gute Sache mit unzulaenglichen Waffen. Er musste sich zwischendurch an bestimmte Tatsachen erinnern, verschiedene Folgerungen ziehen, seine Argumente deutlich vortragen. Er benoetigte daher viel Zeit und Energie um B. zu widerlegen. B's Vorurteile hingegen lagen auf dessen Zunge. Sie brauchtennur noch rasch und ohne Nachdenken ausgesprochen zu werden. A sprach auch nicht voellig selbstsicher, weil er sich alles erst selbst erarbeiten musste. B. hingegen aeusserte seine Irrtuemer sehr von sich selbst uebezeugt. Fuer ihn handelte es sich um Selbstverstaendlichkeiten, die keines Beweises beduerfen. Deshalb hat auch diese Art von geistigen Auseinandersetzungen heute nur geringen Erfolg. 2092.) Viertens kommt es auch manchmal (insgesamt zu selten, weil die im 7. Buch aufgefuehrten Einrichtungen fehlen) zu Diskussionen zwischen kenntnisreichen und urteilsfaehigen Personen. Diese kennen zwar mehr Wahrheiten als andere Menschen, dafuer haben sie aber auch mehr Irrtuemer kennengelernt und auf Autortitaet hin anerkannt. Sie stellen keine soziale Gefahr dar, weil sie einander nach und nach aufklaeren, wenn sie nur oft genug zusammenkommen. Selbst bei groesster Begabung und haertester Arbeit koennen sie aber im Laufe ihres ganzen Lebens nicht alle alle populaeren Irrtuemer als solche kennenlernen und die besten Widerlegungen dieser Irrtuemer finden. Ferner bleiben sie solange noch der Herrschaft der unaufgeklaerten Mehrheit unterworfen, bis die Experimentierfreiheit fuer soziale Experimente und das Austrittsrecht durchgesetzt sind. Auch zwischen diesen Disputanten gibt es noch sehr haeufig Streit ueber Meinungen, die laengst irgendwo und von irgendjemand glaenzend widerlegt wurden. Diese Widerlegungen aus Bibliotheken herauszusuchen, kostet meist mehr Zeit und Arbeit, als die beiden Disputanten aufbringen koennen. Ihr Durst nach Wahrheit ist aber immerhin gross genug, um sie, nachdem sie den Grundgedanken des Lexikons der Irrtuemer kennengelernt haben, zu Foerderern dieses Unternehmens werden zu lassen. 2093.) Eine soziale Gefahr dagegen stellen die in den Punkten 1-3 erwaehnten unwissenden, uninteressierten und urteilsunfaehigen Menschen dar, wie z.B. Nazis und Kommunisten. Gegen diese Leute gilt es nicht nur eiserne, sondern auch geistige Waffen zu schmieden. Wie muessten sie aussehen? 2094.) Einen von beiden Seiten anerkannten Richter ueber die Streitpunkte gibt es in keinem der Faelle. Es gibt ja ueberhaupt noch keine allgemein anerkannte Autoritaet fuer sozialreformerische Probleme. Wenn sie es gaebe, dann waeren diese Probleme laengst geloest. Jeder der beiden haelt in der Regel seine Meinung fuer zumindest gleichwertig der des Gegners. Es steht Behauptung gegen Behauptung, Argument gegen Argument. Vorschlag gegen Vorschlag. Selten nur lernt daher jemand etwas aus Dialogen. Anders ist die Situation schon, wenn diese zwei einige Zuhoerer haben. Dann kann man in den meisten Faellen den Gegner nicht einfach fuer verrueckt oder unwissend halten oder gar erklaeren, sondern muss versuchen, seinen eigenen Standpunkt vor den Zuhoerern zu beweisen (wenn man von diesen nicht fuer einen Fachmann gehalten wird). Bevor noch zehn verschiedene Punkte in einem Zweier-Gespraech "durchdiskutiert" sind, ist in der Regel der Diskussionsabend zu Ende, oder zumindest einer der Diskussionspartner hat die Geduld verloren. In vielen Faellen gehen sie dann als erbitterte Feinde auseinander. Letzteres hat zu dem Misstand gefuehrt, dass bei fast allen geselligen Zusammenkuenften die problematischen Themen verpoent und nur relativ neutrale Themen: Sport, Wetter, Junst, Mode etc. erwuenscht sind und geduldet werden. 271 2095.) Bei Debatten in einem groesseren Kreis ist das Chaos der verschiedenen Meinungen noch groesser. Dennoch kommt man dabei meist zu einer Einigung bei der voraussichtlich - im Hinblick auf die grosse Anzahl von populaeren Irrtuemern, die es fuer jede Wahrheit gibt (oben ist ein Verhaeltnis von mindestens 10 zu 1 angenommen worden), der populaerste Irrtum sich durchsetzt. Er wird meist verkuendet von jemandem, der von der Mehrheit als Fachmann angesehen wird, weil er ihren Irrtum teilt und gut auszusprechen weiss. Was kann getan werden, um den wirklichen Erkenntnissen gegenueber der Unzahl der Irrtuemer und Vorurteile zum Siege zu verhelfen? 7/5) Was fehlt zur Bekaempfung von Vorurteilen? 2096.) "Ein Mittel, durch das man einen Gegner logisch das Lebenslicht ausloeschen koennte, ist in der konstitutionellen Kultur vielleicht noch ein Desideratum. Leider! Denn wie kann, solange man nicht einigermassen weiss, wann jemand logisch den Geist aufgibt, in den Parlamenten etwas gefoerdert werden und das ewige Reden einmal aufhoeren oder sich vermindern?" - Thomas Carlyle: Die Franzoesiche Revolution. 2097.) "Vor allem aber muss ein Mittel ersonnen werden, durch welches der Verstand geheilt, und, so viel als anfaenglich angeht, gereinigt wird, damit er die Dinge gluecklich ohne Irrtum und so gut als moeglich erkennt." - Spinoza, Abhandlung ueber die Laeuterung des Verstandes. 2098.) "Der Mensch kann der Erkenntnis der Wahrheit nur naeherkommen, wenn ihm das ganze Wissen und die ganzen Erfahrungen der Menschheit zur Verfuegung stehen." - Quelle? 2099.) "Es sollte ein fuer alle Male erkennbar sein, was hinsichtlich eines bestimmten Problems bereits gesichert ist und was noch zweifelhaft ist." - Quelle? 2100.) "Das ganze Elend unserer Zeit beruht auf einem wilden Kampf von Wahnideen untereinander, die mit fuerchterlichen Verlogenheiten erbarmungslos ihre Anhaenger und Gegner den Sinnlosigkeiten der oeffentlichen und geheimen Schlachtfelder ausliefern. Deshalb ersehne ich leidenschaftlich ein Buch, das den Menschen ganz allgemein zum Bewusstsein bringt, wie dumm sie sind. Bevor nicht die entsetzlichen Wahnideen des utopischen Sozialismus, Imperialismus, Kommunismus, Demokratismus usw. durch eine ehrliche Selbstkritik des Denkvermoegens eingeschraenkt werden, duerfen wir auf Erden kein Abreissen der verhaengnisvollen Katastrophenketten erwarten." - Hans Domizlaff, Die Welt, 24.12.1953. 2101.) Was laesst sich nun unternehmen, damit die Diskussion in den oben besprochenen Faellen groessere Aussicht auf Erfolg hat? A. muesste dazu binnen wenigen Sekunden ueber jede der besten Widerlegungen aller 50 000 Vorurteile verfuegen koennen, die B. im Laufe der Diskussion moeglicherweise aeussert. Er muesste also u.a. auch die Widerlegungen von tausenden von Vorurteilen zur Hand haben, die er niemals gehoert hat. Diese Widerlegungen muessten dem B. aus eine Quelle vorgetragen werden, die einige Autoritaet beanspruchen kann, die B. zumindest beweist, dass die Widerlegung schon von einigen Dutzend guten Koepfen geprueft und fuer gut befunden wurde. Aber auch B. muesste ebenso schnell kontrollieren koennen, ob nicht A. hin und wieder auch einen Trugschluss begeht. Kann dieser Idealzustand irgendwie erreicht werden? Weder A. noch B. koennen dieses Ziel allein und aus eigener Kraft erreichen. Ein Hilfsmittel dieser Art ist aber bisher noch nicht bekannt geworden. 2102.) Es laesst sich jedoch ein Hilfsmittel zur Erreichung dieses Zieles schaffen. Die Schoepfer der Konversationslexika haben, wie der Name beweist, schon an etwas Aehnliches gedacht. Diese Lexika geben uns aber in der Regel nur eine Uebersicht ueber unser Tatsachenwissen und geben nur wenige Meinungen wieder. Soweit sie Meinungen vortragen, enthalten sie sich meist, "aus Gruenden der Objektivitaet", aller Widerlegungen. Wenn man z.B., das 25 Punkte Programm der NSDAP widerlegen wollte, so wuerde man fast nichts darueber in einem Konversationslexikon finden. 2103.) Ein anderes Beispiel: Duden hat sich bemueht, ein Lexikon zu schaffen, mit dem man binnen wenigen Sekunden bestimmte Streitigkeiten - die ueber die deutsche Rechtschreibung - beendigen kann. Heute zweifelt kaum noch jemand, dass ihm dies gelungen ist, ja gelingen musste, wenn es nur ernsthaft in Angriff genommen wurde. 272 2104.) Es sollte daher ein aehnliches Lexikon geschaffen werden, eines der verbreiteten Vorurteile, Irrtuemer, Fehlschluesse etc., insbesondere derjenigen, die direkt oder indirekt dem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fortschritt im Wege stehen. Dieses Lexikon muesste zu jeder dieser Meinungen die beste bisher bekanntgewordene Widerlegung enthalten. 2105.) Es gibt bereits viele verschiedene Lexika, z.B., ein Lexikon des Aberglaubens, Lexika philosophischer Begriffe, Lexika fuer Staatswissenschaften, etc., aber noch keines, dass diesen Zweck allgemein erfuellt. Und so koennen wir daher mit Lichtenberg sagen: "Es stimmt nicht, dass gegen die Dummheit kein Kraut waechst; es wird nur keines angepflanzt." 7/6) Einzelheiten ueber die Fertigstellung und Verbreitung eines Lexikons verbreiteter Vorurteile, Irrtuemer, Fehlschluesse etc., nebst ihren besten Widerlegungen 2106.) Um moeglichst alle Vorurteile, Irrtuemer, Fehlschluesse etc., die dem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fortschritt entgegenstehen, wirksam bekaempfen zu koennen, muessen zunaechst einmal alle gesammelt und uebersichtlich geordnet werden, am besten in alphabetischer Reihenfolge, in Form von Lose-Blatt Lexikons. Sobald diese Sammlung angefangen ist, koennen auch die Widerlegungen zu diesen Vorurteilen zusammengestellt und die besten und kuerzesten davon ausgewaehlt werden fuer eine erste Publikation. 2107.) Offensichtlich ist diese Arbeit fuer einen Einzelnen zu umfangreich und zeitraubend. Auch wuerden sich seine eigenen Vorurteile dabei einschleichen. Es handelt sichdaher um eine Arbeit fuer wenigstens ein Dutzend, wenn nicht sogar hunderte oder tausende von kenntnisreichen Sozialreformern, die bei dieser Sammlung und Ordnung automatisch ihre verbliebenen Vorurteile gegenseitig berichtigen wuerden. Die erste Publikation dieses Lexikons wird ferner jeden interessierten Leser zu seinem Mitarbeiter machen und dadurch zu einer weitgehenden Berichtigung und Vervollkommnung dieses Lexikons fuehren. 2108.) Wer soll entscheiden, ob eine bestimmte Meinugn auf einem Vorurteil beruht oder nicht, d.h., ob sie aufgenommen werden sollte oder nicht? Es sollte keine derartige Zensur vorgenommen werden. Erst das fertiggestellte Lexikon selbst wird ein hinreichend vollkommener Zensor sein. Es sollten also zunaechst alle Vorurteile etc. unterschiedslos aufgenommen werden, auch die, bei denen es sich in Wirklichkeit um Erkenntnisse handelt, sie aber von einige Mitarbeitern fuer Vorurteile gehalten werden. Koennte dies nicht nachteilige Folgen fuer das Lexikon haben? Ob es sich jeweils wirklich um ein Vorurteil handelt oder nicht, muss sich schliesslich unvermeidlich herausstellen, weil viele Sozialreformer verschiedener Richtungen daran mitarbeiten werden und schliesslich irgendeiner von ihnen feststellen muss, dass eine als Vorurteil aufgenommene Meinung in Wirklichkeit eine Erkenntnis ist und die vermeintlichen Widerlegungen dieser Meinung auf Vorurteilen beruhen. Die alphabetische Anordnung bzw. die alphabetische Uebersicht ueber alle in dem Lexikon enthaltenen Vorurteile und Widerlegungen wird diese Selbstreinigung des Lexikons beschleunigen. (Falls die Zusammenstellung und Verbesserung jetzt auf einer allen zugaenglichen Webseite geschehen wuerde, dann koennte dieses Lexikon sehr schnell weit entwickelt werden. - J.Z., 1.4.02.) 2109.) Um den Umfang der von diesem Lexikon wiederzugebenden und zu widerlegenden Thesen, Ideen und Meinungen klarer zu umreissen, folgt hier eine Aufzaehlung der verschiedenen allgemeinen Arten von Vorurteilen, Irrtuemern und Fehlschluessen, die das Lexikon enthalten wird. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit: Schlagworte, Parolen und Wahlsprueche, Mottos, unzulaessige Verallgemeinerungen, unklare Begriffe und falsche Definitionen, ungenaue und daher unzutreffende Urteile, Halb- und Viertelwahrheiten, unzutreffende Argumente, unberechtigte Einwaende, falsche Beobachtungen sozialer Erscheinungen, unbegruendete Meinungen und Reformvorschlaege, blosse Behauptungen und Dogmen, Gemeinplaetze, seichte und oberflaechliche Gedanken, veraltete Vorstellungen, absichtliche Entstellungen und Verdrehungen, Sophismen der Schulen, Einwaende, wie sie in den ersten 5 Minute nach dem Hoeren eines Reformvorschlages jedem Durchschnittsmenschen einfallen, charakteristische Aeusserungen verfehlter Einstellungen zum Leben und seinen Aufgaben, nicht ausgesprochene, weil fuer selbstverstaendlich gehaltene Irrtuemer und Voraussetzungen, die fuer die meisten Menschen ueber 273 jede Kritik erhaben sind, insbesondere aber Irrtuemer in Politik und Volkswirtschaft, die als keiner Beweise beduerftige Wahrheiten angesehen werden, Frechheiten, Unverschaemtheiten und Grobheiten, die eine schlagende und scharfe Antwort erfordern (die nicht allgemein bekannt und nicht immer zur Hand ist), religioese Glaubenssaetze (die sich auf weltliche Angelegenheiten beziehen), richtige Saetze, die in der Regel falsch angewandt oder ausgelegt werden, dialektische Schliche, Finten und Advokatenkniffe, Redewendungen, bei denen sich alles und nichts denken laesst. 2110.) Insbesondere aber die Irrtuemer, Vorurteile etc., der Geisteswissenschaften stehen dem sozialen Fortschritt entgegen. Es sollten daher zunaechst diejenigen gesammelt werden, die aus den folgenden Sachgebieten stammen: Volkswirtschaft, Rechtswissenschaft, Sozialreform, Pazifismus, Philosophie, Politik und Religion. 2111.) Die Widerlegungen der oben erwaehnten Vorurteile etc. sollten stets so sachlich, kurz, klar und treffend wie moeglich sein. Sie muessten fuer viele Vorurteile ergaenzt werden durch mundstopfende Antworten, die gegen Demagogen anwendbar sind, gegen Schreihaelse, Unverschaemte und Fanatiker. (Spaeter kam ich dazu, ein besonderes Lexikon zu befuerworten, eines fuer "Redensarten", dass nicht nur, wenn noetig, scharfe Entgegnungen liefert sondern hauptsaechlich nicht-provozierende und einschmeichelnde Worte, die den ueblichen Widerstand gegen neue Ideen so viel wie moeglich reduzieren. Lexika von Beleidigungen gibt es schon in betraechtlicher Anzahl aber Lexika voller Vorschlaege ueber nicht-provozierende Wortwahl und einleitende Bemerkungen etc. gibt es so viel ich weiss noch immer nicht. Zuviele Menschen, ich selbst eingeschlossen, bemerken oft garnicht wie sehr sie, ganz unnoetig, aber aus Sprachgewohnheit, ihrer Gegener schon durch durch ihre Wortwahl provozieren - ganz abgesehen von den Ideen die sie zu verbreiten suchen. Aber auch ein solches Werk brauchte viele Mitarbeiter oder wenigstens die jahrelange Bemuehung eines Einzelnen um eine erste und anziehende Ausgabe zu ermoeglichen. Genuegend Zeit dafuer habe ich mir auch noch nicht genommen und wird mir vielleicht auch nicht mehr zur Verfuegung stehen. Soziale Aufgaben wie diese koennen bestens geloest werden in weltweiter Arbeitsteilung unter vielen Interessenten. Aber bisher sind leider noch nicht einmal alle solche Aufgaben in einer Projekteliste zusammengefasst worden. Fuer Libertaere habe ich eine erste Projekteliste in Englisch in PEACE PLANS 20 geliefert, die etwa 1000 solcher Projekte aufzaehlt und zur Mitarbeitung an ihnen auffordert. - J.Z., 1.4.02.) 7/7) Welche Vorteile wuerde dieses Lexikon bieten? 2112.) Wenn es schliesslich einmal fertiggestellt ist (Ganz wird die Arbeit daran nie abgeschlossen sein. - J.Z., 1.4.02.), so wird es zu jedem verbreiteten Irrtum, Vorurteil etc. die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft beste und kuerzeste Widerlegung bieten. Glaenzende Widerlegungen werden dann nicht mehr vergessen werden und auch mittelmaessige Koepfen zur Verteidigung der Wahrheit zur Verfuegung stehen. (Ich bin keiner von denen, der ueberzeugt ist, genug zu wissen um mit allen Vorurteilen fertig werden zu koennen, d.h., sie anderen ausreichend widerlegen zu koennen. Es gibt einfach zu viele davon und die Selbstzufriedenen und Selbstvertrauenden besitzen davon auch allzu viele. - J.Z., 1.4.02.) 2113.) Sind diese Widerlegungen durch weite Verbreitung des Lexikons bei allen oeffentlichen Diskussionen zur Hand, dann kann offensichtlich allen Irrtuemern, Vorurteilen, Trugschluessen etc. bald und leicht das Lebenslicht ausgeblasen werden. Selbst unwissende und fanatische Sprecher koennen es auf die Dauer nicht vertragen, immer wieder in aller Oeffentlichkeit und von vielen Leuten widerlegt zu werden. (Vielleicht werden ihre Bemerkungen in Zukunft einfach unterbrochen werden mit einem Ausruf wie: "Sieh doch einmal ins Lexikon der Irrtuemer hinein!" - und von da an einfach ignoriert werden. - J.Z., 1.4.02.) 2114.) Die vorlaute und voreilige Aeusserung von unbegruendeten Behauptungen und Schlussfolgerungen und das anschliessende starre Festhalten daran werden seltener werden. Weil dann ein neutraler Dritter, das Lexikon, ueber viele oder die meisten Streitpunkte entscheidet, werden Diskussionen nicht mehr so haeufig zu Beleidigungen fuehren. 2115.) Diese Lexikon wird den bestaendigen Wiederholungen derselben Vorurteile ein Ende machen und jeder guten Widerlegung Gelegenheit geben, sich rasch - mit der naechsten Auflage des Lexikons - durchzusetzen. 2116.) Das Lexikon wird folglich den Don-Quichote-Kampf aller ernst zu nehmenden Sozialreformer gegen die Windmuehlenfluegel der populaeren Vorurteile beenden. Den bisherigen Kampf mit Irrtuemern kann man ferner vergleichen mit dem Kampf des Herkules gegen die Hydra. Kaum hatte er ihr einen von vielen Koepfen abgeschlagen, so ware schon ein oder zwei neue nachgewachsen. (Vergl. 1991.) Selbst die ungeheueren Koerperkraefte des Herkules halfen ihm in diesem Kampf wenig. Die einzig wirksame Waffe war konzentrierte Energie in Form von Feuer und blitzschnellem Handeln, naemlich Verbrennen des Stumpfes mit einer Fackel. Das Lexikon der Irrtuemer wird jedem Besitzer konzentrierte geistige Energie geben - in Form der besten Gegenargumente zu jedem populaeren Irrtum - und zwar in der kuerzesten Frist. 2117.) Ein Einzelner kann damit in einer Debatte sogar mehrere Widersacher widerlegen, von denen jeder einige unzutreffende Einwaende vorbringt. Demagogen werden es schliesslich nicht mehr fertig bringen, ganze Voelker irrezufuehren. Sie werden in oeffentlichen Versammlungen nur noch die Rolle von Narren spielen koennen. (Wenn sie es nicht wagen, sich persoenlich zu stellen, so koennte man, in oeffentlichen Versammlungen, ihre gedruckten Reden vorlesen oder auf Tonband aufgenommene vorspielen, und, wo immer noetig, ihre Aussagen unterbrechen, durch Einfuehrung der besten Widerlegungen. - Ihre auf Tonband aufgenommenen Reden koennten bei diesen Gelegenheit auch einer "voice stress analysis" oeffentlich unterworfen werden, um zu zeigen, wo sie luegten oder ihrer Sache nicht sicher waren. - J.Z., 1.4.02.) 2118.) Aehnlich wie eine mathematische Formelsammlung wird das Lexikon es seinem Benutzer ersparen, einen Lehrsatz immer wieder erneut und selbst zu beweisen. Der Hinweis auf bestimmte Artikel wird in der Regel genuegen. Wenn nicht, dann werden sie einfach vorgelesen. 2119.) "Je mehr Vorurteile wir ueber Bord werfen, um so groesser wird unser Wissen." - Quelle? 2120.) Das geplante Lexikon wird auf dem Gebiete der Meinungen, Ideen und Lehren die Spreu vom Weizen trennen bzw. helfen, die Stecknadeln der grossen Wahrheiten im Heuhaufen der Irrtuemer und Vorurteile zu finden. 274 Es wird uns aus dem Labyrinth der sozialen Frage und der pazifistischen Reformvorschlaege herausfuehren, indem es eine Sachgasse nach der anderen als solche kennzeichnet. Infolgedessen werden die wertvollen Reformideen schneller anerkannt werden und sich durchsetzen koennen. 2121.) Es wird ein Lexikon sein, das, zusammen mit dem oben besprochenen Ideen-Archiv die Aufklaerungsabsichten der Enzyklopaedisten des 18. Jahrhunderts endlich verwirklicht. 2122.) Die Ueberfuelle der Reformliteratur wird zusammenschrumpfen. Schliesslich werden nur noch sozialreformerische Schriften erscheinen, die neue und noch nicht widerlegte Gedankengaenge und Reformideen enthalten. 2123.) Die vernuenftigen Menschen (soweit Menschen ueberhaupt vernuenftig sein koennen) waren bisher noch nie frei im Sinne des Ausspruchs von Goethe: "Freiheit ist die Moeglichkeit, unter allen Umstaenden das Vernuenftige zu tun." Sie hatten stets mit dem Widerstand der in Irrtuemern und Vorurteilen befindlichen Mehrheit zu kaempfen. Das Lexikon der Vorurteile und Irrtuemer wuerde ihnen endlich eine Chance geben, sich durchzusetzen. 2124.) Es wird beweisen, dass eine annaehernd vollkommene Vernunft nur bei der Gattung Mensch zu finden ist und auch nur dann, wenn sie ihre Kenntnisse zweckmaessig ordnet. Der Einzelne, selbst wenn er ein Genie ist (oder glaubt, eins zu sein! - J.Z., 1.4.02.), besitzt nur kleine Bruchteile des gesamten Wisssens. 2125.) Fuer ein friedliches und gerechtes Zusammenleben der Menschen miteinander reicht es bereits aus, wenn sie nur so viel Vernunft besitzen, um Recht und Unrecht unterscheiden zu koennen. (Vergl. Anhang I, ueber die natuerlichen Rechte vernuenftiger Wesen.) 2126.) Die Vernunft war bisher immer an unvollkommene Gehirne gefesselt. Das Lexikon bietet gewissermassen einen Ersatz fuer ein vollkommenes Gehirn, soweit es mit der Widerlegung von Irrtuemern zu tun haette. Die besten Leistungen aller menschlichen Gehirne, in Bezug auf die Widerlegung populaerer Irrtuemer, werden in ihm vereinigt. 2127.) Dieses Lexikon wird fuer die geistige Auseinandersetzung einmal das bedeuten, was der Duden fuer die Rechtschreibung ist, d.h., alle Vorurteile, Irrtuemer, Fehlschluesse etc. koennten dann schnell, sicher und authoritativ von jedermann widerlegt werden. 2128.) Es wird nicht nur die Oeffentlichkeit fuer Diskussionen im kleinen Kreis ersetzen, sondern auch eine Art oberstes Gericht und hoechste Authoritaet sein. Dem Urteilsspruch dieses Gerichtes, dieser Authoritaet, wird sich schliesslich fast jeder willig beugen, der sich nicht laecherlich machen will. Es wird somit die meisten Streitigkeiten bei Diskussionen schlichten. 2129.) "Wenn wir das Festhalten an einer nicht beweisbaren Meinung in demselben Grade fuerchteten, wie wir uns vor einer falschen Handhabung des Essbestecks am Mittagstisch fuerchten, wenn uns der Gedanke, an einem Vorurteil festzuhalten, ebenso abschreckte wie eine ekelerregende Krankheit, dann wuerden die Gefahren der menschlichen Beeinflussbarkeit in Vorteile verwandelt werden." - Trotter: Instincts of the Herd. Sobald das oben angedeutete Mittel vorhanden ist, wird diese erwuenschte Folge eintreten. 2130.) Nicht zuletzt werden kuenftig Millionen von Menschen diesem Lexikon ihre Lebenzu verdanken haben, denn: "Zwischen der Verschwommenheit der bisherigen politischen Programme und den vielen Kriegen, der Verschwommenheit der sozialen Programme und den vielen blutigen Revolutionen besteht ein einger Zusammenhang." - T. 7/8) Wie sollte dieses Lexikon geschaffen werden? 2131.) Wie oben schon bemerkt wurde, kann dieses Lexikon durch einen Einzelnen nicht geschaffen werden, weil kein Einzelner alle Irrtuemer kennt und noch weniger die besten Widerlegungen fuer sie. Ein einzelner Mensch kann nur einen Anfang machen, und dies ist auch geschehen durch Sammlung einiger tausend Irrtuemer und Widerlegungen. 2132.) Teile dieses angefangenen Manuskriptes waeren in Zeitschriften der oben besprochenen Art und durch Auslage und Aushang in Diskussions-Staetten in geschlossenen Raeumen und in Versammlungs-Staetten unter freiem Himmel zu veroeffentlichen, immer mit der Aufforderung, weitere Irrtuemer und gute Widerlegungen mitzuteilen und sich zur regelmaessigen Mitarbeit zu melden. 2133.) Um gute Widelegungen zu sammeln, sollten z.B. auch oeffentliche Versammlungen organisiert werden, in denen eine Reihe verbreiteter Vorurteile vorgelesen und die Zuhoerer aufgefordert werden, sich sogleich schriftlich zu ihnen zu aeussern und ihre Notizen der Versammlungsleitung zu uebergeben, die dann die Antworten vorliest und durch allgemeine Diskussion die besten darunter ermitteln laesst. 2134.) Nach einiger Zeit koennte dann ein Auszug aus dem bis dahin gesammelten Material veroeffentlicht werden, wodurch fuer eine weitere Vervollstaendigung der Sammlung und Erweiterung des Kreises der Mitarbeiter gesorgt wird. Moeglicherweise wird dieses Lexikon erst nach der 10. Auflage seine Aufgaben annaehernd erfuellen koennen. 2135.) Wenn entgegengesetzte Standpunkte von einzelnen Personen oder ganzen Vereinigungen vertreten werden, so wird die Arbeitsgemeinschaft, die sich bemueht, das Lexikon fertigzustllen, versuchen, dadurch eine Entscheidung herbeizufuehren, dass sie oeffentliche Streitgespraeche ueber diese Themen veranlasst und organisiert, insbesondere in Versammlungs-Staetten unter freiem Himmel. Solange der Meinungsaustausch erfolglos bleibt, werden die gegenseitigen Standpunkte nebeneinander in das Lexikon aufgenommen werden. (Das Internet wuerde jetzt auch diese Arbeit sehr erleichtern koennen und es vielen erlauben an solchen Projekten mitzuarbeiten. - J.Z., 1.4.02.) 7/9) Wie, wo, wann und wofuer sollte das Lexikon gebraucht werden? 2136.) Dieses Diskussions-Lexikon sollte ueberall angewandt werden, wo Diskussionen stattfinden, zumindest aber bei allen oeffentlichen Diskussionsabenden, bei Wahlversammlungen und in den Parlamenten. 2137.) Die Leser von Zeitungen und Zeitschriften sollten es verwenden, um die durch die Presse verbreiteten Irrtuemer, Vorurteile und Fehlschluesse durch Leserbriefe zu berichtigen. (Bis schliesslich die Medien alle ihre Beitraege, vor ihrer Veroeffentlichung, ebenso durch diese Lexikon pruefen, wie sie jetzt auf Tippfehler, Rechtschreibung, Grammatik und Stil achten. Wenn sie das nicht taeten, dann wuerden ihre Konkurrenten ihre Fehler veroeffentlichen. - J.Z., 1.4.02.) 2138.) In der Einleitung zu Neuauflagen wertvoller Buecher wird man kuenftig Hinweise auf die Irrtuemer und Vorurteile aufnehmen, die der Verfasser noch vertrat. 2139.) Buchbesprechungen werden durch das Lexikon wesentlich vereinfacht werden. 2140.) Jeder Sozialrefomer wird mit seiner Hilfe viel Zeit ersparen, wenn er in seinem Briefwechel kurze Hinweise auf die zur Debatte stehenden und bereis im Lexikon behandelten Themen aufnimmt. 2141.) Kuenftig wird man, noch waehrend der Gegner weiterspricht, der eine Reihe von Vorurteilen vertritt, die Gegenargumente im Lexikon aufschlagen. Wenn man ihm antwortet, liest man eines oder mehrere dieser Gegenargumente vor und wird fuer die uebrigen meist nur auf die betreffenden Stellen im Lexikon hinzuweisen haben. Der blosse Hinweis, dass eine bestimmte Meinung bereits als Vorurteil dort enthalten und widerlegt ist, wird oft genuegen, einen Diskussionsgegner zum Schweigen zu bringen. 2142.) Eine Handvoll von Buergern, die dieses Lexikon besitzen, koennten, vorausgesetzt, dass man ihre Redefreiheit nicht unterdrueckt, in kurzer Zeit eine beliebig grosse Partei, die ein falsches Programm vertritt, entweder zur Aufloesung der Partei oder zur Berichtigung ihres Programmes veranlassen, indem sie moeglichst viele oeffentliche Versammlungen dieser Partei besuchen und die Parteiredner immer wieder mit Hilfe des Lexikons glaenzend widerlegen. 2143.) Durch das negative Ausleseverfahren bei der Fertigstellung dieses Lexikons bleiben schliesslich eine Anzahl unbestreitbarer Thesen und Meinungen uebrig, die in einenm besonderen Lexikon sozialer Erkenntisse veroeffentlicht werden sollten. (Dies ist auch eine Anregung von T., fuer die er einige Eintragungen machte. - J.Z., 1.4.02.) 7/10) Einige technische Einzelheiten des geplanten Lexikons 2144.) Das Lexikon sollte als Lose-Blatt-Ausgabe erscheinen, um die Einordnung der angangs zahlreichen Ergaenzungen und Berichtigungen zu ermoeglichen. Die am haeufigsten geaeusserten Vorurteile etc. sollten in einem Sonderband veroeffentlicht werden. Die rethorischen Tricks, Advokatenkniffe etc. und die zugehoerigen Widerlegungen sind zweckmaessigerweise im Anhang gesondert abzudrucken. (Vergl. Schopenhauer's Eristische Dialektik, 37 S., die in PEACE PLANS 404 verfilmt wurde. - J.Z., 1.4.02.) Jede Ausgabe des Lexikons sollte ferner im Anhang eine Suchliste enthalten, in der die noch nicht oder noch nicht ausreichend widerlegten Irrtuemer verzeichnet sind. 276 7/11) Wuerde dieses Lexikon die oben besprochene oekonomische Tolernaz und die Experimentierfreiheit fuer soziale Experimente ueberfluessig machen oder umgekehrt? 2145.) Auch durch dieses Lexikon soll und kann niemand zwangsweise bekehrt werden. (Abgesehen von dem "Zwang" die von Wahrheiten ausgeuebt wird. - J.Z., 2.4.02.) 2146.) Viele sind durch Worte ueberhaupt nicht, sondern nur durch den Augenschein zu ueberzeugen. Ihnen fehlt genuegend Urteilsksraft um theoretische Beweise verstehen zu koennen. Sie muessen eben in praktischen Experimenten selbst Lehrgeld zalen oder wenigstens Gelegenheit erhalten, die Experimente anderer zu beobachten. Ein soziales Experiment koennte sehr wohl manchmal beweisen, dass das Lexikon eine Lehre zu Unrecht als Irrtum angegriffen hatte. Viele Streitigkeiten koennen leichter und manche ueberhaupt nur durch Experimente entschieden werden. 2147.) Ferner wird nich irgendein Sozialsystem, sogar das beste nicht, fuer alle Menschen das gegebene sein. Die Menschen sind verschieden und moechten ihr Leben auch verschieden einrichten. Deshalb wuerde das Lexikon die oekonomische und soziale Toleranz nicht ueberfluessig machen. 2148.) Wuerden die erweiterte Tolerance und die Experimentierfreiheit das Lexikon ueberfluessig machen? Das Lexikon ist erforderly, um die Idee der sozialen und oekonomischen Toleranz und der Experimentierfreiheit fuer soziale Experimente, ja die ganze neue Fassung der Menschenrechte ueberhaupt verteidigen und propagieren zu koennen. Ferner sind viele Irrtuemer rein spekulativ und koennen durch Experimente nicht entschieden werden. (Z.B.: Viele religioese Vorurteile.) Zu hoffen ist jedenfalls, dass eine in 100 Jahren erscheinende Auflage nicht mehr so umfangreich zu sein braucht wie die heute notwendige. 8.) Plakat - Diskussionen 8/1) Was ist eine Plakat - Diskussion? 2149.) Eine neue Form ist gefunden worden, um eine schriftliche Diskussion kurz, klar und uebersichtlich zu gestalten, Wiederholungen zu vermeiden, Gedankengaenge unbeirrt fortzusetzen und jedem zu ermoeglichen, sich zu beliebiger Zeit und von beliebigen Orten aus daran zu beteiligen. Sie wurde Plakat-Diskussion genannt, da sie sich strahlenfoermig vom Thema ausgehend ueber einen grossen Bogen Papier ausbreitet. Antworten, Widerlegungen, Erklaerungen, Behauptungen etc. schliessen sich wie Perlen einer Kette in Form kleiner beschriebener Zettel aneinander an und entwickeln so einzelne Gedanken zum Thema. Verzweigungen laufen von einigen Gliedern dieser Ketten aus, und auch der entfernteste Punkt laesst sich jederzeit wieder zum Kern des Ganzen, dem Thema, zurueckverfolgen. Am Schluss laesst sich der Rahm abschoepfen, indem man die aeussersten Beitraege zusammenstellt und gegebenenfalls als Ergebnis der Diskussion in einer Brochuere niederlegt. 8/2) Welche Vorteile bietet die Plakat-Diskussion? 2150.) Selbst ganz komplizierte Fragen werden durch Aufloesung in viele Detailfragen beantwortbar oder als bisher unaufgeloese Probleme erkannt. 2151.) Fragen, zu denen es verschiedene Standpunkte gibt, koennen mit grosser Uebersichtlichkeit dargestellt werden. 2152.) Der letzte Stand der Diskussion wird festgehalten und ist jederzeit sofort zu erkennen. Die Diskussion kann an diesen Punkten dann wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. 2153.) Die Haupt-Denkarbeit wird hierbei vom Papier und der Methode der Zusammenstellung und Aufloesung der Fragen geleistet. Diejenigen Gedankenverbindungen, die nicht in einer Sachgasse einden, liefern die Antwort. 2154.) Diese Diskussionsform spart im Verhaeltnis zur muendlichen Diskussion Gedaechtnisarbeit und im Verhaeltnis zu sonstigen schriftlichen Diskussionen viele Such- und Nachschlagearbeit. 277 Die graphische Uebersicht ermoeglicht es, die gesamte Diskussion leicht zu ueberblicken und zu ueberpruefen. 2155.) Jedes Argument kann hierbei beliebig lange ueberlegt und allmaehlich immer mehr verbessert werden. 2156.) Diese Diskussion kann unschwer erweitert und vertieft werden. Keine einmal geaeusserte Meinung kann hierbei uebergangen und vergessen werden. Frueher oder spaeter einmal wird sie wieder von irgendjemand aufgenommen. (Da sie dort offensichtlich noch nicht beantworted worden ist. - J.Z., 2.4.02.) 2157.) Wiederholungen werden auf ein Minimum verringert. 2158.) Man kann dabei nur schwer vom Thema abweichen und stets schnell wieder dazu zurueckfinden. Jede Schlussfolgerung kann schrittweise zurueckverfolgt werden. 2159.) Jeder kann jederzeit die Richtigkeit der geesamten Argumentation vom Anfang bis zum Ende ueberpruefen. 2160.) Die Mitwirkenden brauchen nicht an einem bestimmten Ort und zu bestimmte Zeit zusammenzukommen. Jeder kann sich auch einzeln, per Brief oder Telefon daran mitwirken. Bei der muendlichen Diskussion kann immer nur einer sprechen. Hier aber koennen gleichzeitig zehn Teilnehmer oder mehr die Diskussion vorantreiben. (Wird ein in Bearbeitung befindliches Plakat gedruckt oder vervielfaeltigt, so koennen gleichzeitig beliebig viele an der Beantwortung bestimmter Fragen mitarbeiten. (Druck und Photokopiekosten sind hoch. Verfilmung und Duplizierung auf Mikrofilm waere billig. Eine elektronische Plakat-Diskussion waere moeglich. Ich habe sie noch nicht verglichen mit einigen der auf dem Internet stattfindenden Diskussionen, die, vielleicht, aehnlich "ausgebreitet" sind statt nur Zeilen, Paragraphen und Seiten einander gerade folgen zu lassen. - J.Z., 2.4.02.) 2161.) Die schriftliche Festlegung der eigenen Meinung innerhalb einer Gedankenreihe zwingt die Teilnehmer, sich ernstlich mit den Gedanken der anderen Teilnehmer auseinanderzusetzen. (Wenn sie ernst genommen werden wollen. - J.Z., 2.4.02.) 2162.) Die Form der Diskussion zwingt dazu, sich kurz zu fassen und immer nur einen oder wenige Gedanken auf einmal vorzutragen. 2163.) Man erkennt auf einen Blick, dass die Diskussion fortschreitet, und verliert nicht so leicht den Mut, weiter zu diskutieren. 2164.) Viele Menschen koennen sich besser schriftlich als muendlich ausdruecken. 8/3) Wie kann eine Plakat-Diskussion durchgefuehrt werden? 2165.) Die erste und schwierigste Voraussetzung fuer jede Plakat-Diskussion ist es, Interessenten fuer diese neue Diskussionsform zu finden, die sich und ihr Thema genuegend ernst nehmen, um die damit verbundene Muehe und den Zeitaufwand nicht zu scheuen, in der Erkenntnis, dass sie sich schlieslich mit grosser Wahrscheinlichkeit neue Erkenntnisse und Ideen erarbeiten werden. Jedoch auch ein Einzelner kann allmaehlich, durch Sammlung der zu seinem Thema gehoerigen Argumente in seinem Freundes- und Bekanntniskreis, und in der Literatur, eine Plakat-Diskussion weit vorantreiben. 2166.) An Schreibmaterial sind erforderlich: ein grosser Plakatbogen, ein grosses Blatt fuer das Thema und viele kleine Zettel, ferner, ein grosser Tisch, eine Decke, Stecknadeln und fuer die letzte Zusammenstellung der Argumente etwas Klebstoff. Das grosse Blatt, mit dem Thema, ist in die Mitte des Plakatbogens zu kleben. Dann sind alle Teilnehmer aufzufordern, ihre ersten Antworten, Zustimmungen oder Einwendungen auf je einen kleinen Zettel zu schreiben und zwar fuer jeden lesbar, moeglichst in Blockschrift, und sie rings um das Thema-Blatt zu legen und vorlaeufig festzustecken. Dann waeren diese Meinungsaeusserungen von allen Beteiligten zu lesen und zu pruefen und jeder waere aufzufordern seine Entgegungen ebenso beizutragen, d.h., jeder Meinungsaeusserung zu den ersten und folgenden ist wiederum auf kleinen Zettel niederzuschreiben und dort zuzufuegen, wo sie gehoert. Die strahlenfoermige Anordnung jeder Meinung um das Hauptthema im Zentrum herum, bzw. ein einzelnes Argument dieser Diskussion erlaubt es jeder Meinung mehrere andere gegenueberzustellen. Dies ist fortzusetzen bis die Beiteiligten im Augenblick keine weiteren Meinungen hinzufuegen koennen. Nunmehr sind alle Argumente noch einmal zu sichten, zu ordnen und besser zurechtzulegen. Soweit wie moeglich, sollten sie dabei verkuerzt werden. Schlechte oder unzureichende Argumente sind durch bessere, schlechte Formulierungen sind durch klare und eindringliche zu ersetzen. Schliesslich koennen alle geordneten und berichtigten Meinungsaeusserungen festgeklebt und entsprechend ihrer logischen Aufananderfolge mit Pfeilen verbunden werden, um die Uebersicht zu erleichtern. Dann sind die widerlegten Meinungen, die ungeloesten Fragen und die erarbeiteten Kenntnisse und Vorschlaege durch 278 verschiedene Farbstifte zu kennzeichnen. Es sind Hinweise anzubringen auf Argumente an anderer Stelle, durch die ein Einwand bereits widerlegt ist, ferner auf die Behandlung einer Detailfrage in einer besonderen Plakat-Diskussion. Das ganze Plakat ist in Planquadrate aufzuteilen, um die Bezugnahme auf einzelne Argumente zu erleichtern. Alle angefuehrten Argumente sind stichwortartig und in alphabetischer Reihenfolge in einer Ecke des Plakats zu registrieren. (Es waere auch ratsam, die handschriftlichen Meinungen einzutippen und auf einem neuen Bogen ebenso einzutragen, um die Lesbarkeit zu vergroessern und Dasselbe fuer den alphabetischen Index zu tun - sobald diese schriftliche Diskussion einen Mindestumfang erreicht hat. - J.Z., 2.4.02.) Wenn ein Plakat nicht ausreicht, um alle relevanten Meinungsaeusserungen zu umfassen, so ist ein groesserer oder ein weiterer Plakatbogen zu verwenden. (Oder das Thema waere aufzuspalten in zwei oder mehrere Unter-Themen.) 2168.) Eine derartig begonnene Plakat-Diskussion ist moeglichst vielen Interessenten oder ganzen Diskussionsgruppen zur Ergaenzung und Berichtigung vorzulegen. Dies kann u.a. durch Aushang in einer Diskussions-Staette oder Versammlungs-Staette unter freiem Himmel geschehen. 2169.) Wenn eine Plakat-Diskussion schliesslich laengere Zeit hindurch von vielen Interessenten durchkritisiert und berichtigt worden ist, dann sollten ihre Schlussfolgerungen in Form eines kurzen Berichtes der Plakatdiskussion beigefuegt und, wenn moeglich, als Zeitungsartikel oder besonderen kleine Broschuere veroeffentlicht werden. ("Computer conferencing" ist eine moderne, bessere aber teuere Form von Plakatdiskussion. Mikrofiche kann 6 dieser Plakate auf ein sehr kleines Format reduzieren, und sie duplizieren, sobald solche Plakat-Diskussionen ein gewisses Ausmass erreicht haben. Ob "computer conferencing" in einigen seiner Formate besser sein koennte als eine papierne oder Mikrofilm Diskussion dieser Art kann ich noch nicht beurteilen. Arbeitseinsparungen und leichtere Uebertragung des Standes solcher Diskussionen waeren dabei moeglich. Offensichtlich, auf dem Schirm eines Mikrofilm Lesegeraetes oder Computers kann man auf einmal nur einen Teil eines solche grossen Plakates unterbringen. - J.Z., 1982 & 2.4.02.) Schlusswort 2170.) Die zuletzt besprochenen sieben Propagandaeinrichtungen fuer alle Reformvorschlaege, die von Einzelnen oder Minderheiten ausgehen, ergaenzen sich gegenseitig und werden dazu beitragen, dass jeder Reformvorschlag der es verdient, bald genuegend Befuerworter finden wird, um die Massenpublikationen zu veranlassen, ihn ebenfalls vorzutragen und damit schliesslich eine genuegende Anzahl von Buergern hinreichend aufzuklaeren, um diese Reformvorschlaege realisieren zu koennen. 2171.) Der Verfasser erwartet daher, dass die in diesem Friedensprogramm enthaltenen Reformvorschlaege durch die hier beschriebenen Einrichtungen und Methoden relativ leicht durchgesetzt werden koennen, waehrend sie sonst, allein durch die Publikation dieses Buches, dazu kaum ein Chance haben. 2172.) Sobald die oeffentliche Meinung erst einmal genuegend aufgeklaert ist, koennen alle notwendigen Verfassungs- und Gesetzesaenderungen in allen demokratischen Staaten auf friedlichem Wege durchfuehrt werden, z.B., durch Volksentschiede. (Zu der englischen Uebersetzung dieses Manuskriptes wurden noch weitere Vorschlaege fuer eine "kulturelle Revolution zur Beschleunigung und Sicherung der Aufklaerung" beigefuegt. - J.Z., 13.4.02.) 279 ANHANG (2174 - 2611) UEBERSICHT 2174 - 2287.) Anhang I: Entwurf zu einer neuen Zusammenstellung der bisher gefundenen Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen 2288 - 2530.) Anhang II: Verschiedene Beitraege zur Erlaeuterung des Vorschlages, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zuzulassen - zur Herbeifuehrung des Weltfriedens und einer gerechten Gesellschaftsordnung 2288 - 2303.) 1.) Johann Gottlieb Fichte: "Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums ueber die Franzoesiche Revolution", 1793, Auszug aus dem 1. Buch, 3. Kapitel. 2304 - 2425.) 2.) P. E. De Puydt: "Panarchie", Revue Trimestrielle, Bruessel, 1860. 2426 - 2461.) 3.) Herbert Spencer: "Soziale Zustaende", 1850, Auszug aus dem Kapiteln XIX und XXI. 2462 - 2472.) 4.) Werner Ackermann: Aufruf zur Gruendung einer Cosmopolitischen Union, 1931. 2473 - 2503.) 5.) Ulrich von Beckerath, Entwurf zu Bestimmungen fuer den naechsten Friedensvertrag mit Russland, 1933. 2504 - 2511.) 6.) Edward Gibbon: "Die Geschichte des Verfalls und Unterganges des roemischen Reiches", 4. Bd., Kap. 38: "Die Gesetze der Barbaren". 2512 - 2530.) 7.) Ulrich von Beckerath: Vergleich des Anarchismus mit dem in diesem Buche vorgeschlagenen neuen Gesellschaftssystem 2531.) Anhang III: John Zube: Kurze Zusammenfassung der Hauptpunkte dieses Buches 2532 - 2578.)Anhang IV: John Zube: Hat passiver Widerstand Aussicht auf Erfolg? 2579 - 2611.) Anhang V: John Zube: Einige Bemerkungen ueber die Theorie, die Sicherheit der freien Welt koenne durch die abschreckende Wirkung der Atomwaffen gewaehrleistet werden. 280 Anhang I 2174.) Entwurf zu einer neuen Zusammenstellung der bisher gefundenen Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen Einleitung 2175.) Fast alle Schwierigkeiten, die sich bei der Verwirklichung der bisherigen Menschenrechtserklaerungen ergaben, lassen sich auf eine der drei folgenden Ursachen zurueckfuehren: 2176.) 1.) Die bisherigen Menschenrechtserklaerungen waren zu unvollstaendig. Wichtige Rechte, wie z.B. das Emissionsrecht (ohne das weder die Arbeitslosigkeit beseitigt werden kann, noch ein voellig freier und deswegen ungefaehrlicher Wettbewerb moeglich ist), fehlten voellig. 2177.) 2.) Irrtuemlich wurden, unter der Voraussetzung, dass alle Menschen ausreichend vernuenftig seien, alle Rechte allen, ohne Einschraenkung, zugesprochen, die aeusserlich Menschen glichen, Verbrecher, Geisteskranke und Kinder eingeschlossen. 2178.) 3.) Zu viele der bisher aufgefuehrten Rechte sind keine Freiheitsrechte des Individuums, sondern Forderungen und Staat oder Gesellschaft, die weder der Staat noch die Gesellschaft erfuellen koennen, z.B., das "Recht auf Arbeit". 2179.) In diesem Entwurf wird versucht, eine gewisse Vollstaendigkeit zu erreichen, zwischen Rechten der Vernunftwesen und den Rechten aller Menschen zu unterscheiden, sowie alle vermeintlichen Rechte auszulassen, die nur unerfuellbare oder ungerechtfertigte Wuensche oder Forderungen sind. Erlaeuterung einiger Begriffe 2180.) Recht ist die Uebereinstimmung der Freiheit eines jeden mit jedermanns Freiheit zu einem allgemeinen Gesetze. Es ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden. (Kant) 2181.) Freiheit ist der Zustand, in dem jeder Mensch und jedes Vernunftwesen alle ihre Recht ungehindert ausuebern koennen. Sie darf nicht mit Willkuer verwechselt werden. Willkuerhandlungen auch nur eines Einzelnen fuehren fast immer zur Unfreiheit anderer, haben also nichts mit einem allgemeinen Freiheitszustand gemeinsam. 2182.) Gewiss ist, dass eine vollstaendige Theorie des Rechts zugleich auch eine Theorie der Freiheit und der Befugnis ist. Daher kann zwischen Recht und Freiheit kein absoluter Gegensatz bestehen. 2183.) Menschenrechte sind grundlegende Rechte, die jedem einzelnen Menschen von Geburt an gleichermassen zustehen, ohne Ruecksicht auf seine individuellen Eigenarten, wie z.B. Rasse, Geschlecht, Religion und Weltanschauung. Sie koennen auch von einer Mehrheit von Buergern keinem Menschen abgesprochen werden. 2184.) Vernunftwesen sind von der Natur mit Vernunft, bzw. der Anlage dazu, begabt worden und damit auch mit dem Recht, ihre Vernunft zu gebrauchen, ebenso wie sie ihre Organe und Gliedmassen gebrauchen duerfen. 2186.) Ihre Vernunft koennen sie aber nur dann frei gebrauche, wenn ihnen gewisse grundlegende Rechte zustehen. Diese sind die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen. Sie sind unveraeusserlich und unverlierbar wenn, solange und soweit der Betreffende ein Vernunftwesen bleibt. Praeamble 2187.) Unkenntnis, Vergessen und Missachtung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen sind die alleinigen Ursachen von politischen, sozialen und wirtschaftlichen Misstaenden sowie Kriegen und Buergerkriegen. 2188.) Die Kenntnis aller Menschenrechte und aller natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen vermittelt auch das noetige Wissen, wie die Unterdrueckung dieser Rechte vermieden bzw. beseitigt werden kann. 281 2189.) Ebenso wie die Grundsaetze der verschiedenen Religionsgemeinschaften wuerden auch diese Grundsaetze wieder in Vergessenheit geraten, wenn sie nicht regelmaessig in oeffentlichen Versammlungen, durch Rundfunk, Fernsehen und Presse vorgetragen wuerden. Eine der Pflichten aller Publikationsorgane gegenueber der Oeffentlichkeit is damit gekennzeichnet. 2190.) Index fuer die folgenden Punkte der Menschenrechtserklaerung (Die Nummern geben die Sequenz der Auffuehrung an.) Arbeit, das Recht sie sich zu verschaffen: 40. Arbeitsertrag, Recht auf den vollen - : 43. Arbeitszeit: 53. Asylrecht: 13. Ausbildungsrecht: 31. Austrittsrecht: 7. Bewegungsfreiheit: 11. Eheschliessung und Scheidung: 38. Eigentum, Recht auf - : 44. Emissionsfreiheit: 50. Exterritorialie und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 9. Fehler, Recht sie zu machen: 35. Freiheit, Recht auf - : 2. Freiheitsgrundsatz: 5. Freizuegigkeit: 12. Geheimhaltungsrecht: 29. Geraeusche, Recht sie zu verursache, sowie das Recht auf Ruhe: 37. Gewerbefreiheit: 41. Haftzeitentschaedigung: 22. Handel, Freiheit des - : 42. Informationsfreiheit: 28. Inhafthaltung, Schutzrecht gegen willkuerliche - : 17. Koalitionsrecht: 55. Krieg, Recht einen unrechtmaessigen Kried und die Beteiligung daran abzulehnen: 65. Leben, Recht auf - : 3. Meinungsaeusserung, Freiheit der - L 26. Militaerische Organisation: 64. Monopole, Ausbeutung natuerlichre - : 45. Nachkommen, Recht auf - : 39. Naturforschung: 32. Petitionsrecht: 27. Popularklage: 60. Preise: 47. Privatleben, Recht auf - : 36. Rechtsgemeinschaften, Recht auf Mitgliedschaft: 10. Rechsprechung: 18. Rechtsschutz: 14. Religionsfreiheit: 34. Ruhe, Recht auf - : 37. Scheidung und Eheschliessung: 38. Schiedsgerichtsbarkeit: 19. Schuldnachweis ist erforderlich: 21. Schuldtilgung: 49. Sklaverei: 1. Sprache, freie Wahl der - : 33. Steuerzahlung, freiwillige: 46. Stimmrecht: 24. Strafmass: 23. Streikrecht: 56. Tyrannenbeseitigung: 62. Umstellungskredit, Recht auf - : 58. Unversehrtheit der Person: 4. Verantwortlichkeit, individuelle: 20. Vereinigungsfreiheit: 8. Verhaftung: 15. Verhoere: 16. Verrechnen, Recht zu - : 48. Versammlungsfreiheit: 30. Versichern, Recht, sich zu - : 57. Vertragsfreiheit: 6. Vollmachterteilung: 25. Vormundschaft: 59. Waffenbesitz: 63. Wertmass, freie Wahl des Wertmasses: 52. Widerstandsrecht: 61. Wohnraum, Recht, sich Wohnraum zu beschaffen: 54. Zahlungsmittel, freie Wahl des Zahlungsmittels: 51. 1. Sklaverei 2191: Alle Menschen sind frei geboren, d.h., nicht als Eigentum oder Sklave einer Person oder Koerperschaft, z.B. eines Staates, und koennen auch niemals Eigentum oder Sklave einer Person oder Koerperschaft werden. 2.) Recht auf Freiheit 2192.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht auf Freiheit. 2193: Erlaeuterung: Alle erwachsenen Menschen, ohne Ruecksicht auf Geschlecht, Rasse, Religion, Weltanschauung oder Zugehoerigkeit zu irgendwelchen Vereinigungen, haben als im Besitz gleicher Rechte bzw. gleicher Freiheiten betrachtet zu werden bis zu dem Zeitpunkt, das sie durch ihr Handeln (Verletzen der Rechte anderer Menschen) beweisen, dass sie in Bezug auf manche oder alle Freiheiten keine Vernunftwesen sind. Sie koennen dann einige oder alle Rechte der vernuenftigen Wesen fuer immer oder nur fuer begrenzte Zeit verlieren. 2194.) Kinder werden noch nicht mit unbeschraenkten und gleichen Rechten geboren. Sie erwerben sie nach und nach mit zunehmenden Jahren, bis sie nach Erreichung einer bestimmten Altersgrenze oder schon vorher, durch Ablegung einer Reifepruefung, die vollen Rechte von Erwachsenen beanspruchen koennen. 282 2195.) Einem Menschen, der dauernd oder voruebergehend unvernuenftig ist, geschieht kein Unrecht, wenn man ihn zwingt, das zu tun, was er als Vernunftwesen von selbst tun wuerde. 3.) Recht auf Leben 2196.) Jedes Vernunftwesen (Kinder eingeschlossen, weil sie die Anlage Vernunftwesen zu werden in sich tragen) hat das Recht auf Leben. Erlaeuterung: Unvernuenftige Wesen haben kein absolutes Recht auf Leben. Es kann ihnen, ausser von sich selbst, abgesprochen werden. 4.) Recht auf Unversehrtheit der Person 2197.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht auf Unversehrtheit seiner Person. Das Recht auf gesunde Atemluft sowie auf durch giftige oder radioaktive Stoffe unverseuchte Lebensmittel, Regen-, Fluss- und Meereswasser sowie das Recht, nicht gefoltert oder anderer grausamer Behandlung unterworfen zu werden, koennen auch unvernuenftige Wesen fuer sich in Anspruch nehmen. 5.) Freiheitsgrundsatz 2198.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, auf eigene Kosten und eigenes Risiko, nicht nur im Privatleben, sondern auch auf sozialem, wirtschaftlichem und politischen Gebiet, alles zu tun, was die Menschenrechte bzw. die natuerlichen Rechte anderer Personen nicht beeintraechtigt, unabhaengig von der gerade bestehenden Gesetzgegung. Erlaeuterung: Niemand darf gezwungen werden, seine Lebensweise nach eine gerade vorherrschenden und in Gesetzen verankerten Theorie einzurichten. Der Staat hat z.B., kein Recht, mit Gesetzen einzugreifen in Experimente wirtschaftlicher, rechtlicher, sozialer und politischer Art, sofern durch diese Experimente allein Leben, Gesundheit, Eigentum und Arbeitsmoeglichkeiten der betreffenden Personen beeintraechtigt werden koennen. 6.) Vertragsfreiheit 2199.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht nach freiem Willen mit anderen Vertraege zu schliessen und dabei auch Abweichungen von gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, sofern sich diese Abweichungen im Rahmen der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen halten. Erlaeuterung: Vernunftwesen werden z.B. bei Grundstueckskaeufen nicht auf die notarielle Beurkundung verzichten, oder diesse als eine Einschraenkung der Vertragsfreiheit ansehen. Menschen unter Alkoholeinfluess sind, zumindest voruebergehend, nicht als Vernunftwesen zu betrachten. 6. Austrittsrecht 2200.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, freiwillig eingegangene Vertraege durch vertragsmaessige Kuendigung wieder zu loesen und aus jeder unnatuerlichen Zwangsgemeinschaft, d.h. auch as dem Staat, der Armee, der Gewerkschaft, der Einheitspartei uws. ebenso wie aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten, ohne dadurch auch nur ein Menschenrecht zu verlieren. 2201.) Erlaeuterung: Der Gesellschaftsvertrag ist nicht ein zwischen Individuen freiwillig geschlossener Vertrag, sondern eine natuerliche Zwangsgemeinschaft. 2202.) Als unnatuerliche Zwangsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft anzusehen, bei der durch Aufhebung des Zwanges keine Menschenrechte und natuerlichen Rechte vernuenftiger Wesen verletzt werden. Nach Durchsetzung des Austrittsrechtes werden diese unnatuerlichen Zwangsgemeinschaften sich allmaehlich ganz oder teilweise aufloesen. Von den territorialen Staaten koennen dann nur noch exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen uebrig bleiben. 2203.) Kein Staat darf den Ausgetretenen Einrichtungen und Dienstleistungen aufdraengen, die die Ausgetretenen gewillt und faehig sind, sich selbst zu verschaffen, oder auf deren Gebrauch sie verzichten wollen. 283 2204.) Ein Zwang zur Beibehaltung der Staatsmitgliedschaft oder der Zugehoerigkeit zu einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft darf auch im Kriegsfalle in keiner Form und unter keinem Vorwand ausgeuebt werden. 8.) Vereinigungsfreiheit 2205.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich mit anderen zu Gemeinschaften und Vereinen zu verbinden. Es darf nicht gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehoeren. Erlaeuterung: Jedes Vernunftwesen ist z.B. berechtigt, aber nicht verpflichtet, einer Partei anzugehoeren, die die Menschenrechte vertritt, und es ist berechtigt, jederzeit aus ihr wider auszutreten sowie eine andere Partei zu gruenden. (Parteien der heutigen Art, die andere ueberstimmen und dadurch ein territoriales Monopol, wenn auch nur zeitweise, erhalten koennen, und damit die Macht, Andersgesinnte zu zwingen, wird es in einer menschenrechtlichen Zukunft nicht mehr geben. - J.Z., 3.4.02.) 9.) Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen 2206.) Die aus einem Staate Ausgetretenen haben das Recht, ueberall, auch auf dem Gebiete dieses Staates, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften zu gruenden, sofern diese ebenfalls das Austrittsrecht vorsehen und sich im Rahmen der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen halten. 10.) Mitgliedschaft bei Rechtsgemeinschaften 2207.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, einem Staat order einer exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft oder auch mehreren gleichzeitig anzugehoeren, nach freier Wahl, sowie das Recht, seine Mitgliedschaft zu wechseln. Keinem Menschen darf seine Mitgliedschaft willkuerlich entzogen werden. Jeder exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaft darf sich jedoch weigern, jemanden aufzunehmen oder als Mitglied beizubehalten, der andere Ansichten als die Mehrheit der Mitglieder vertritt, z.B. politische und wirtschaftliche Theorien oder Glaubenssaetze. 11.) Bewegungsfreiheit 2208.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht auf unbehinderte Bewegungsfreiheit, soweit nicht die Gesellschaft (d.h., die Gemeinschaft der vernuenftigen Wesen) eine Freiheitsbeschraenkung rechtfertigen kann. (Z.B. Strassenordnung und Quarantaene.) 12.) Freizuegigkeit 2209.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht auf Freizuegigkeit, unbeschraenkt von Gebietsgrenzen. Erlaeuterung: Dieses Recht schliesst das unbeschraenkte Ein- und Auswanderungsrecht sowie das Niederlassungsrecht in sich ein. Auch ein Passzwang wuerde dieses Recht beeintraechtigen. 13.) Asylrecht 2210.) Jedes Vernunftwesen, das aus einem Gebiet flieht, weil dort seine Rechte verletzt oder bedroht werden, hat das Recht auf Asyl in jedem Lande. 14.) Rechtsschutz 2211.) Jeder Mensch hat das Recht auf wirksamen Rechtsschutz vor unabhaengigen und unparteiischen oder paritaetisch zusammengesetzten Gerichten gegen alle Handlungen, die seine Rechte verletzen. 15.) Verhaftung 2212.) Niemand darf willkuerlich angeklagt, in Haft genommen oder gehalten werden. Eine Verhaftung darf ausser im Falle der Ergreifung auf frischer Tag nur auf Grund eines begruendeten richterlichen Befehls erfolgen, der bei der Verhaftung bekanntzumachen ist. 16.) Verhoere 2213.) Jeder Beschuldigte hat das Recht, nur in Gegenwart seines Anwaltes oder eines anderen, unparteiischen Zeugen verhoert zu werden. 284 17.) Schutzrecht gegen willkuerliche Inhafthaltung 2214.) Jeder Mensch hat das Recht, binnen 24 Stunden nach seiner Verhaftung vor seinen Richter gefuehrt zu werden, sowie auf Verurteilung bzw. Freisprechung innerhalb einer angemessenen Frist. 18.) Rechtsprechung 2215.) Jeder Mensch hat das Recht, nur von einem unabhaengigen und unparteiischen oder paritaetisch zusammengesetzten Gericht in einem oeffentlichen Verfahren, in dem alle fuer seine Verteidigung noetigen Voraussetzungen gewaehrleistet sind, verurteilt werden zu koennen. Erlaeuterung: Die Oeffentlichkeit darf bei einem Gerichtsverfahren nur dann und insoweit ausgeschlossen werden, als durch sie das Recht auf Privatleben eines der Zeugen verletzt oder beschraenkt wuerde. (Jetzt wuerde ich hier eher vom Recht der Zeugen auf Leben und physische Unversehrtheit sprechen, wenn sie z.B. gegen maechtige Personen Aussagen machen. - J.Z., 3.4.02.) 19.) Schiedsgerichtsbarkeit 2216.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, mit anderen an Stelle der staatlichen Gerichte, bzw. der Gerichte seiner exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft, private Schiedsgerichte zu vereinbaren und durch diese die ihn betreffenden Rechtsfaelle entscheiden zu lassen. 20.) Individuelle Verantwortlichkeit 2217.) Jeder Mensch hat das Recht, nur fuer seine eigenen Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden zu koennen. Erlaeuterung: Niemand darf kollektive vertantwortlich gemacht werden auf Grund seiner Zugehoerigkeit zu irgendeiner Vereinigung oder Gruppe, fuer Handlngen, die er nicht selbst begangen oder unterlassen hat. 21.) Schuldnachweis ist erforderlich 2218.) Jeder Mensch hat das Recht, so lange als unschuldig angesehen und behandelt zu werden, bis ihm seine Schuld durch einen Richterspruch nachgewiesen wurde. Waehrend seiner Haftpflicht darf er keinen Haerten unterworfen werden, die nicht zur Sicherstellung seiner Person erforderlich sind. 22.) Haftzeigentschaedigung 2219.) Jeder Mensch hat im Falle eines Freispruchs Anspruch auf Schadensersatz gegenueber der Rechtsgemeinschaft der Anklaeger bzw. denjenigen, die ihn zu Unrecht verhafteten und in Haft gehalten haben. 23.) Strafmass 2220.) Jeder Mensch hat das Recht, nur zu einer Strafe verurteilt werden zu koennen, die seinem Vergehen oder Verbrechen angemessen ist. 24.) Stimmrecht 2221.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, Volksentscheide anzuregen und in ihnen ueber Verfassungsfragen, Gesetzesantraege, (Steuern! - J.Z., 3.4.02.) und internationale Vertraege selbst und direkt mitzuentscheiden. 25.) Vollmachterteilung 2222.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, einem anderen an seiner Stelle mit der Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen zu beauftragen und diese Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gruenden zurueckzuziehen. Erlaeuterung: Dies gilt insbesondere fuer die Wahl und Abberufung von Abgeordneten, Beamten und Offizieren. 26.) Freiheit der Meinungsaeusserung 2223.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, seine Feststellungen, Gedanken und Meinungen durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise uneingeschraenkt zu aeussern und zu verbreiten. 285 2224.) Erlaeuterung: Diese Freiheit der Meinungsaeusserung gilt selbst dann, wenn eine Meinungsaeusserung von anderen als unwahr, Schmutz oder Schund angesehen wird. 2225.) Die Rede- und Pressefreiheit darf unter keinen Umstaenden und in keiner Weise durch vorbeugende Massregeln, namentlich Zensur, Konzessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschraekungen der Druckereien, des Buchhandels, durch Postverbote, Beschraenkung der Versorgung mit Papier oder anderen Hemmungen des freien Verkehrs (oder der Kommunikation - J.Z., 3.4.02.) beschraenkt, suspendiert oder aufgehoben werden. 2226.) Eine Aufreizung zu einer Rechtsbrechung (z.B., zu Totschlag, Sachbeschaedigung etc.) wuerde die Menschenrechte gefaehrden. Vernunftwesen wuerden diese Grenze der freien Meinungsaeusserung nicht ueberschreiten. Sie wuerden auch nicht absichtlich Irrtuemer oder Luegen verbreiten. 2227.) Zur Presse- und Redefreiheit gehoert es, dass jeder das Recht hat, Falschmeldungen und irrtuemliche Meinungen so bald wie moeglich und in gleicher Ausfuehrlichkeit zu berichtigen bzw. berichtigen zu lassen. (Jetzt wuerde ich sagen: Nur auf eigene Kosten, z.B. auf einer Web-Seite. Von der Quelle, die den falschen Bericht brachte, koennte man hoechstens verlangen, dass es auf die URL der Berichtigung hinweise. Organe, die auch solche Berichtigungshinweise verweigern, wuerden von Vernunftwesen systematisch boykottiert werden. - J.Z., 3.4.02.) 27.) Petitionsrecht 2228.) Jeder Mensch hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Petitionen abzufassen, sie zu veroeffentlichen und andere zur Unterzeichnung aufzufordern. 28.) Informationsfreiheit 2229.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich mit allen rechtmaessigen Mitteln ueber alles zu informieren, was nicht das Privatleben anderer lebender Personen betrifft. 29.) Geheimhaltungsrecht 2230.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht und die Pflicht, Informationen geheim zu halten, deren Preisgabe die Menschenrechte oder die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen verletzen wuerden. Erlaeuterung: Unvernuenftigen Wesen die Wahrheit zu verschweigen ist manchmal pflichtgemaess. Die Vertragsfreiheit vermoeglicht die Auferlegung einer besonderen Schweigepflicht. Andererseits: Die Widerstandspflicht verpflichtet jedes Vernunftwesen zur Bekanntgabe von Einschraenkungen der Menschenrechte etc. auch innerhalb von Firmen, Vereinen und Gemeinschaften. 30.) Versammlungsfreiheit 2231.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich mit anderen zu versammeln, auch bewaffnet und unter freiem Himmel. Das Recht zur Teilnahme an Demonstrationen ist darin eingeschlossen. (Erlaeuterung: Nur ganz friedliche Demonstrationen fallen unter die Rede- und Pressefreiheit. Eroberungs-, Besetzungs- und Zerstoerungsaktionen und gewaltsame "Demonstrationen" gegen Andersgesinnte und deren Eigentum, muessten sich natuerlich gefallen lassen, dass ihnen auch mit grosser Waffengewalt entgegengetreten wird. Das Austrittsrecht und die exterritorialen Gemeinschaften von Freiwilligen werden Aufruhr auf den Strassen gewoehnlich verhindern. Die heutigen Demonstranten waeren dann frei ihre "Ideale" ganz und selbst zu verwirklichen - aber nur unter sich und nur auf ihre Kosten und ihr Risiko. - J.Z., 3.4.02.) 31.) Ausbildungsrecht 2232.) Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, seine Anlagen, die den Menschenrechten, den natuerlichen Rechten der vernuenftigen Wesen und den Pflichten gegen sich selbst nicht widerstreiten, auzubilden oder ausbilden zu lassen sowie sich ein gewisses Mindestmass an Bildung anzueignen. Erlaeuterung: Kinder haben, wenn die Eltern ihnen keine ihren Faehigkeiten engemessene Erziehung gewaehrleisten koennen, gegenueber der Gesellschaft einen Anspruch auf ein ausreichendes Erziehungsdarlehen. Die Pflicht, sich immer mehr zu vervollkommnen, rechtfertigt einen Schul- und Ausbildungszwang, bei dem die Wahl der Schule bzw der Ausbildungsstaette freisteht. 32.) Naturforschung 2233.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, naturwissenschaftliche Experimente vorzunehmen und naturwissenschaftliche Kenntnisse zu sammeln und zu verbreiten, solange diese Experimente und Kenntnisse nicht die Rechte anderer Menschen, insbesondere das Recht auf Leben und Unversehrtheit der Person gefaehrden. Erlaeuterung: Atomspaltungs- und Atomfusionsexperimente, z.B., duerfen nur dann vorgenommen werden, wenn im Falle ihres Gelingens oder Versagens niemand anders als die beteiligten Wissenschaftlier und ihre freiwilligen Helfer gefaehrdet wuerden. 286 33.) Freie Wahl der Sprache 2234.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, seine Muttersprache oder jede beliebige andere Sprache zu sprechen und in ihr zu schreiben und zu lesen. (Erlaeuterung: Erlaeuterung, natuerlich ist niemand verpflichtet, ihn zu verstehen, anzuhoeren, Schriften in seiner Sprache zu lesen und ihm in seiner Sprache zu antworten. - J.Z., 3.4.02.) 34.) Religionsunterricht 2235.) Jeder Mensch hat das Recht, keiner Religion anzugehoeren oder einer beliebigen Religion und die dazu gehoerigen Kulthandlungen unbehindert auszuueben, solange diese nicht mit den uebrigen Menschenrechten und den natuerlichen Rechten der vernuenftigen Wesen im Widerspruch stehen. Erlaeuterung: Jeder Mensch ist berechtigt, sich jederzeit einer Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft anzuschliessen (sie zu gruenden - J.Z., 3.4.02) oder aus ihnen auszutreten. Niemand darf gezwungen werden, auf irgendeine Weise an den Handlungen und Feierlichkeiten einer Religionsgemeinschaft teilzunehmen oder deren Feiertage zu beachten. Neue Religionsgemeinschaften duerfen sich bilden. Einer Anerkennung ihres Bekenntnisses bedarf es nicht. Niemand ist verpflichtet, seine religioese Ueberzeugung zu offenbaren oder eine religioese Eidesform zu benutzen. 35.) Das Recht, Fehler zu machen 2236.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, auch unueberlegt und ungeschickt zu handeln, wenn es dadurch nicht die Menschenrechte, die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen oder seine Pflichten gegen sich selbst verletzt. 36.) Recht auf Privatleben 2237.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht auf ein ungestoertes Privatlben. Dieses schliesst ein u.a. das Recht auf Freizeit und Musse, auf Briefgeheimnis, Post-, Telegraphen- und Fernsprechtgeheimnis und das Recht, Abbildungen seiner Person ohne Angabe von Gruenden zu verbieten, sich beliebig zu bekleiden, sowie das Recht auf Unantastbarkeit seines Hauses bzw. der Wohnung und eines privaten Grundstueckes. Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von Briefen und Telegrammen sowie die Ueberwachung von Telephongespraechen duerfen, abgesehen von einer Ausuebung des Widerstandsrechtes oder einer rechtmaessigen Verhaftung, nur auf Grund eines mit Gruenden versehenen richterlichen Befehlts vorgenommen werden, welcher den Beteiligten sofort zugestellt werden muss. Erlaeuterung: In diesem Recht finden u.a. die Presse-, Rede-, Informations- und Bewegungsfreiheit ihre Grenze. 37.) Recht, Geraeusche zu verursachen, sowie das Recht auf Ruhe 2238.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, Geraeusche zu verursachen (z.B. bei seiner Arbeit, Forbewegung oder Freizeitbeschaeftigung). Diese duerfen aber nicht zu ruhestoerendem und andauerndem Laerm ausarten, weil andererseits jeder Mensch das Recht auf Ruhe hat. 38.) Eheschliessung und Scheidung 2239.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich nach eigenem, freien Willen mit einer oder mehreren vernuenftigen Personen des anderen Geschlechts zu beliebigen Bedingungen, auf die Dauer oder nur fuer eine bestimmte Zeit, zu einer ehelichen Gemeinschaft zusammenzuschliessen. Jedes Mitglied einer solchen Gruppe kann auch ohne Zustimmung der anderen jederzeit wieder aus diese Gruppe austreten. 39.) Recht auf Nachkommen 2240.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, beliebig viele Kinder zu zeugen bzw zu empfangen. Dieses Recht findet seine Grenze in der Pflicht, seine Kinder nach besten Kraeften zu unterhalten. 40.) Recht, sich Arbeit zu beschaffen 2241.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, arbeitsteilig seinen Lebensunterhalt zu produzieren, d.h., das Recht, sich selbst Arbeitsgelegenheit zu beschaffen, ohne dadurch anderen Arbeitsgelegenheit wegzunehmen, und alle zu diesem Zweck notwendigen Massnahmen finanzieller, monetaerer sowie organisatorischer Art durchzufuehren. Erlaeuterung: Jedes Vernunftwesen hat z.B. das Recht, sich zur Arbeitsbeschaffung zu beliebigen Bedingungen mit anderen zuammenzuscshliessen, z.B. zu Arbeitsbeschaffungsbanken, die eigene Zahlungsmittel ausgeben, sowie zu privaten Arbeitsvermittlungsstellen. 287 41.) Gewerbefreiheit 2242.) Jedes Vernunftwesen kann ueber seine Dienste und seine Zeit frei verfuegen. Es hat das Recht, jede Art von Beruf, Arbeitsplatz und Berufsausbildungsstaette frei zu waehlen und die gewaehlte Taetigkeit frei auszuueben und zu wechseln. Es kann nicht gezwungen werden, Zwangsarbeit zu leisten, ist aber verpflichtet, bei der Ueberwindung von Braenden, Naturkatastrophen und bei Unfaellen Hilfe zu leisten. Erlaeuterung: Auch Unterrichtsanstalten zu gruenden und zu leiten steht jedem frei. Wer ohne akademische Ausbildung, z.B., als Arzt oder Rechtsanwalt taetig sein will, darf natuerlich die Oeffentlichkeit in keiner Weise ueber die Art seiner Ausbildung taeuschen. Er muss vor seiner Praxis bzw. seiem Buero einen unuebersehbaren Hinweis auf die Art seiner Ausbildung oder Qualifikation anbringen. 42.) Freiheit des Handels 2243.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, mit seinen Arbeitsprodukten, Zahlungsmitteln, Wertpapieren und Wertgegenstaenden anderer Art oder mit den ihm von anderen zu diesem Zweck anvertrauten oder mit den von anderen erworbenen Guetern einen freien und auf kein Gebiet und keinen bestimmten Zeitraum eingeschraenkten Handel zu treiben. Erlaeuterung: Dieses Recht erfordert die Aufhebung aller Zoelle, Devisengesetze, Kontingentierungsvorschriften, Aussenhandelsmonopole und Ladenschlussvorschriften. Es schliesst das Recht ein, frei Wertgegenstaende wie z.B. Gold zu kaufen, anzuhaeufen und frei wieder zu verkaufen. Zum Schutze der Menschenrechte darf jedoch der Handel mit Giften, Explosivstoffen, Waffen etc. beschraenkt werden, d.h., sie duerfen frei nur an Vernunftwesen verkauft werden. 43.) Recht auf den vollen Arbeitsertrag 2244.) Jedes Vernunftwesen, Jugendliche eingeschlossen, hat das Recht, arbeitsteilig seinen Lebensunterhalt zu verdienen und dabei nicht ausgebeutet zu werden, d.h., den vollen Ertrag seiner Arbeit zu erhalten, ihn frei austauschen zu koennen und jegliches kuenstlich aufrechterhaltene wirtschaftliche Monopol zu brechen. 2245.) Zur Durchfuehrung dieses Rechtes ist es u.a. berechtigt, Produktionsgenossenschaften oder andere Genossenschaften mit beliebigen Statuten zu gruenden oder ihnen beizutreten. 2246.) Erlaeuterung: Ausbeutung ist insbesondere die Nutzung der Zwangslage oder Unwissenheit von Personen zu deren Nachteil und zum eigenen Vorteil. Ausbeutung wird zum Betrug, wenn dabei ein Unwissender absichtlich zu seinem Nachteil getaeuscht wird. 2247.) Jedes Monopol ermoeglicht eine Ausbeutung und fuehrt in der Regel dazu, weil es die auf das Monopol Angewiesenen in eine Zwangslage versetzt. 2248.) Arbeitsertrag ist der frei gebildete Preis der Arbeitsleistung. Er ist der Wert, den die Arbeitsleisung auf einem wirklich freien Markt erzielt. Er kann nur durch die Befreiung des Marktes von allen seinen Fesseln erreicht werden. 2249.) Gesetze, die von bisher Arbeitslosen ein fuer sie unerschwingliches Barkapital fuer die Gruendung einer Genossenschaft fordern, sind rechtswidrig. 2250.) Dieses Gesetz schliesst auch das Recht ein, die Umwandlung eines Betriebes in eine Genossenschaft zu versuchen, indem die zu einer Genossenschaft zusammengefasste Belegschaft das Angebot macht, den Betrieb mit Obligationen zu kaufen, die nach und nach innerhalb der naechsten Jahre faellig werden und aus dem kuenftigen Arbeits- und Kapitalertrag eingeloest werden. 2251.) Ferner schliesst es das Recht eines jeden Erfinders, Entdeckers und Urhebers ein auf eine angemessene Belohnung von Seiten der Ausbeuter seiner Entdeckung, Erfindung oder Werke. 288 2252.) Niemandem darf sein Arbeitsertrag verkuerzt werden, nur weil er alleinstehend ist, nicht einmal zugunsten der Kinderreichen. 2253.) Gesetzliche Monopole, z.b. betreffend die Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizitaet, die Muellabfuhr und die Entwaesserung, das Postwesen etc. sind rechtswidrig. 44.) Recht auf Eigentum 2254.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, Eigentum zu erwerben und zu besitzen, allein oder in Gemeinschaft mit anderern. 2255.) Das Eigentumsrecht gilt uneingeschraenkt nur fuer erarbeitetes, ererbtes, gewonnenes oder geschenkt erhaltenes Eigentum. Es kannn nicht geltend gemacht werden an natuerlichen Monopolguetern wie z.B. Laendereien, Bodenschaetzen, Energiequellen, Seen, auch nicht an Verkehrswegen wie Eisenbahnen, Kanaelen, Fluessen, Meeren, Strassen und Luftverkehrswegen. 2256.) Es schliesst die Testierfreiheit fuer den Teil des Vermoegens ein, der nicht zur Sicherung des Existenzminimums der naechsten Familienangehoerigen erforderlich ist. 2257.) Jeder hat das Recht auf eine vorsorgliche, durch Richterspruch festgesetzte Entschaedigung im Falle einer Enteignung seines Besitztums, die im gerichtlich festgestellten oeffentlichen Interesse erforderlich ist. Im Falle einer oeffentlichen Notlage muss die Entschaedigung sofort nachtraeglich gerichtlich festgesetzt werden. 45.) Ausbeutung natuerlicher Monopole 2258.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich an der Ausbeutung aller natuerlichen Monopole, wie z.B. Laendereien, Bodenschaetze, Energiequellen, Fluesse, Seen und Meere zu beteiligen, sowie an der Verwaltung aller gemeinnuetzigen Einrichtungen, die ebenfalls eine Art natuerliches Monopol besitzen, wie z.B. Eisenbahnen, Strassen, Kanaele und Telephonnetze. Erlaeuterung: Dieses Recht laesst sich in Form von offenen, d.h., jedem jederzeit als Mitarbeiter, Einleger oder Mitberater zugaenglichen Genossenschaften verwirklichen, deren Mitglieder entsprechend ihrem aufgewandten Kapital und ihrer Arbeit entlohnt werden. 46.) Freiwillige Steuerzahlung 2259.) Jedermann ist bereichtigt, die Leistung von Steuern fuer alle Zwecke zu verweigern, die weder seine Zustimmung finden noch zum Schutze der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen erforderlich sind und auch nicht zu seinem Vorteil geschehen. 2260.) Jeder Steuerzahler hat ferner das Recht zu bestimmen, fuer welche der von ihm gebilligten oder auch ohne seine Zustimmung gerechtfertigten Ausgaben der auf ihn entfallende Steuerbetrag zu verwenden ist. Erlaeuterung: Infolge der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften wird die Steuerzahlung weitgehend freiwillig. Die Unzufriedenen treten aus und schliessen sich zu neuen Gemeinschaften zusammen. Als gerechtfertigt anzusehen sind z.B. die von einer Miliz zur Ausuebung des Widerstandsrechtes erhobenen Kriegssteuern. Ein Zwang bei der Erhebung derartiger Steuern ist daher gerechtfertigt. Ueber die Verwendung seines Steuerbetrages koennte jeder selbst verfuegen, indem er z.B. seinen Steuerbetrag oder einen Teil davon direkt einer oder mehreren der von ihm besonders befuerworteten Einrichtungen, z.B. einer oeffentlichen Bibliothek oder Universitaet ueberweist. Alle nachweislich derart geleisteten Steuern muessen selbstverstaendlich von den an den Fiskus zu zahlenden Steuerbetrag, nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen, abgesetzt werden koennen. Eine weitgehende Oeffentlichkeit aller Einnahmen und Ausgaben sowie des Bedarfs der Regierung, der einzelnen Ministerien und oeffentlichen Einrichtungen, in Verbindung mit der Verschiedenheit der Interesssen der einzelnen Steuerzahler, wuerden automatisch fuer den noetigen Ausgleich sorgen. (Alle bisherigen Ausgaben fuer die nicht genuegend Steuerzahler bereit sind, freiwillig einen Teil ihrer Steuern zu leisten, sind aus den Haushalten zu streichen oder entsprechend zu verringern. - J.Z., 3.4.02.) 289 47. Preise 2261.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, jede Art von Preis fuer seine Waren, Arbeit, Kapital, Wohnruam, etc. voellig frei mit seinem Geschaeftspartner auszuhandeln. 48.) Recht, zu verrechnen 2262.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, seine Forderungen und seine Schulden auf dem Wege der Verrechung auszugleichen und sich dafuer die technisch beste Form selbst waehlen zu duerfen. 49.) Schuldtilgung 2263.) Jeder Mensch hat das Recht, die Tilgung seiner Schuld mit beliebigen Zahlungsmitteln zu versuchen. Er darf nicht gezwungen werden, seine Schulden nur mit einer bestimmten Art von Zahlungsmitteln zu tilgen. Niemand darf fuer zahlungsunfaehig erklaert werden bevor nicht jede Moeglichkeit einer Verrechnung erschoepft ist. 50.) Emissionsfreiheit 2264.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, wie Geld gestueckelte und typisierte, zwangskursfreie, z.B. auf irgendeinen Sachwert wie Gold lautende Wertzeichen, Gutscheine und Verrechnungswechsel, die zum Umtausch in Gueter oder Dienstleistungen beim Emittenten berechtigen, herzustellen, herstellen zu lassen und anderen zur Erfuellung seiner Zahlungsverpflichtungen anzubieten. Jedes Vernunftwesen ist ferner berechtigt, mittel- und langfristige Inhaberobligationen auszugeben. Voraussetzung ist nur, dass alle Einzelheiten der Ausgabe der Oeffentlichkeit zugaenglich sind. (Jedes Vernunftwesen ist verplichtet seine Schuldpapiere anzunehmen. - Zusatz von H. Rittershausen.) 51.) Ablehnungsrecht gegenueber minderwertigen Zahlungsmitteln 2265.) Jeder Mensch ist berechtigt, nach seiner Meinung minderwertige Zahlungsmittel, die er nicht selbst ausgegeben hat und zu deren Annahme er sich nicht vertraglich verpflichtet hat, ohne Angabe von Gruenden ganz abzulehnen oder nur zum Kurswert anzunehmen. Dieses Recht findet seine Grenze in der Verpflichtung, das oertlich allgemein umlaufende Zahlungsmittel zum Nennwert anzunehmen, solange es vollwertig ist und nichts Abweichendes vereinbart wurde. 52.) Freie Wahl des Wertmasses 2266.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sein Vermoegen wertbestaendig anzulengen und bei allen Schuldvertraegen (u.a. auch bei Lohn-, Renten-, Mietvertraegen und Wohnungsbaudarlehen), Willenserklaerungen und Angeboten sowie bei der Emission von Zahlungsmitteln (und Wertpapieren - J.Z., 3.4.02.) beliebige Wertmasse und Wertbestaendigkeitsklauseln zu verwenden. 53.) Arbeitszeit 2267.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, eine beliebig lange oder kurze Arbeitszeit fuer sich zu vereinbaren. 54.) Recht, sich Wohnraum zu beschaffen 2268.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich Wohnraum zu beschaffen, ohne ihn anderen anders als auf dem wege freier Konkurrenz wegzunehmen, durch Miet-, Bau- oder Kaufvertrag auf voellig freier Grundlage. 55.) Koalitionsrecht 2269.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, Gewerkschaften und Berufsverbaende zu gruenden und ihnen anzugehoeren, aber auch das Recht, den Eintritt in solche Organisationen zu verweigern, jederzeit aus ihnen wieder auszutreten sowie Abweichungen von tariflichen Regelungen zu vereinbaren. 290 56. Streikrecht 2270.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt aber nicht verpflichtet, sich an einem Streik zu beteiligen, der nur den Arbeitgeben und nicht etwa Aussenstehende schaedigt (wie es z.B. bei einem Streik der Post-, Bahn- und Bankbeamten geschieht). Erlaeuterung: Dieses Recht gibt nicht die Befugnis, Arbeitskollegen zu zwingen, an einem Streik teilzunehmen oder einen Arbeitsvertrag nach Belieben zu brechen, d.h., ein Streik ist nur nach Voranzeige und Ablauf einer Kuendigungsfrist zulaessig. Das Streikrecht beeintraechtigt nicht das Kuendigungsrecht des Arbeitgebers. 57.) Recht, sich zu versichern 2271.) Jeder Mensch ist berechtigt und verpflichtet, Vorsorge zu treffen gegen die Wechselfaelle des Lebens durch Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einem beliebigen Versicherungstraeger. Erlaeuterung: Er darf nur gezwungen erden, sich so hoch zu versichern, dass z.B. bei Krankheit, Unfall, Invaliditaet oder fortgeschrittenem Alter sein Existenzminimum gesichert ist. Die Mitgliedschaft in einer autonomen Rechtsgemeinschaft, die jedem Mitglied, das koerperlich oder geistig nicht in der Lage ist, sich und seine Familie selbst zu unterhalten, das Recht auf ein Darlehen zur Deckung des Existenzminimums einraeumt, ist als eine ausreichende Versicherung anzusehen. 58.) Recht auf Umstellungskredit 2272.) Jeder Mensch, dessen Arbeitskraft z.B. infolge technischer Neuerungen in dem bisher betriebenen Beruf keinen ausreichenden Ertrag mehr liefert, hat Anspruch auf einen Umstellungs- oder Umschulungskredit gegenueber der Gesellschaft. Erlaeuterung: Fuer diesen Zweck ist ein besonderes Kreditinstitut zu schaffen, welches an die Stelle der bisherigen Arbeitsaemter treten, aber keine Monopolstellung erhalten sollte. (Verschiedene autonome Rechtsgemeinschaften werden auch darueber verschiedene Regeln verwirklichen. - J.Z., 3.4.02.) 59.) Vormundschaft 2273.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, sich zum Vormund eines anderen zu machen, aber nur um dessen Rechte zu schuetzen oder durchzusetzen. Erlaeuterung: Dieses Recht beeintraechtigt z.B. nicht das Recht aller Eltern, die Rechte ihrer Kinder selbst zu wahren, sondern verhindert den Missbrauch elterlicher Gewalt. 60.) Popularklage 2274.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt, sobald es sich um die Verletzung der hier zusammengestellten Grundrechte handelt, vor allen Gerichten Klage zu erheben, auch dann, wenn es ihn nicht persoenlich betrifft. 61.) Widerstandsrecht 2275.) Jedes Vernunftwesen ist berechtigt und verpflichtet, allen Angriffen auf die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen Widerstand zu leisten und bei der Durchsetzung und Aufrechterhaltung dieser Rechte mitzuwirken. 2276.) Zum Widerstandsrecht gehoert das Recht, gesetzliche Vorschriften, Anordnungen der Behoerden und dergleichen unbeachtet zu lassen, ween sie aelter als 30 Jahre sind oder wenn sie nicht durch ein allen Buergen zugesandtes Gesetzblatt bekanntgemacht werden, welches die fuer jeden Buerger geltenden Gesetze etc. enthaelt, also nicht die nur fuer einen bestimmten Kreis geltenden, z.B. fuer einzelne Gewerbegruppen. Dieses Recht gilt auch fuer den Fall, dass die Gesetze etc. nicht oder nicht ausreichend erklaert und begruendet sind. Die Erklaerungen und Begruendungen sind zusammen mit den Gesetzen etc. im Gesetzblatt zu veroeffentlichen. 2277.) Erlaeuterung: Dieses Recht kann abgeleitet werden aus den uebrigen Menschenrechten bzw. den natuerlichen Rechten der vernuenftigen Wesen sowie aus der allgemeinen Rechtsidee, wonach das Recht verbunden ist mit der Befugnis, es zu erzwingen. 291 2278.) Das Recht auf Leben und Unversehrtheit der Person sowie jede militaerische oder sonstige Gehorsamspflicht finden hier ihre Grenze. Alles, was im Rahmen dieses Rechtes getan wird, ist nicht als Eidesverletzung, Verrat, Spionage, Sabotage oder Desertation anzusehen. 2279.) Wenn ein Individuum seine eigenen Rechte verteidigt, ist es nur berechtigt, Rechtsbrecher unschaedlich zu machen, sie noetigenfalls im Akte der Selbstverteidigung zu toeten, nicht aber Rache-, Vergeltungs- oder Strafmassnahmen durchzufuehren. Dies ist Sache einer freien und unparteiischen Gerichtsbarkeit. 62.) Tyrannenbeseitigung 2280.) Auf Grund des Widerstandsrechtes und der Widerstandspflicht hat jedes Vernunftwesen das Recht und die Pflicht Tyrannen unschaedlich zu machen. Erlaeuterung: Als Tyrann ist jeder Machthaber anzusehen, der die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen nicht anerkennt und Befehle erteilt oder Massnahmen vorbereitet hat, durch deren Ausfuehrung diese Rechte verletzt wuerden, und er nur durch die Unterdrueckung derartiger Rechte an der Macht bleibt. (Andernfalls waeren die Mitglieder der jetzigen foederalen Zentralregierung von Australien, die fuer die Schaffung und Aufrechterhaltung von Konzentrationslagern fuer illegale Immigranten sorgte, auch als Tyrannen anzusehen und zu behandeln. Die Rede- und Pressefreiheit und die Moeglichkeit eine andere Regierung zu waehlen, haben sie aber noch nicht unterdrueckt. Leider wird die Unterdrueckung der illegalen Einwanderer von einer oeffentlichen Meinung unterstuetzt, sie sehr von einer langjaehrig anhaltenden Massenarbeitslosigkeit beeinflusst ist und auf Unwissenheit beruht wie diese Arbeitslosigkeit schnell durch volle Wirtschaftsfreiheit, insbesondere durch volle Geldfreiheit beseitigt werden koennte. - Dann waere diese grausame Massnahme nicht mehr popular. Seit dem 2. Weltkrieg gabe es 5 Millionen legale oder spaeter legalisierte Einwanderer nach Australien. Mit ihren Kindern und Enkeln machen sie einen noch groesseren Teil der heutigen Bevoelkerung von ca. 20 Millionen aus. - Letzlich sind alle Australier, die Aboriginess eingeschlossen, fruehere oder spaetere "boat people", i. e., Einwanderer und die frueheren besitzen natuerlicherweise keine groesseren Rechte als die spaeteren. - J.Z. 3.4.02.) 63.) Recht auf Waffenbesitz 2281.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, zur Ausuebung des Widerstandsrechtes Waffen, die nicht schon ihrer Natur nach menschenrechtswidrig sind, zu besitzen, zu tragen und sich ihrer noetigenfalls zu bedienen. 64.) Recht, sich militaerisch zu orgnisieren 2282.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht, sich zur Ausuebung eines bewaffneten Widerstandes militaerisch zu organisieren, und sich regelmaessig im Waffengebrauch zu ueben. 2283.) Erlaeuterung: Die sich aus den uebrigen Rechten ergebenden Voraussetzungen sind, dass diese Organisationen auf freiwilligem Eintritt und Austritt beruhen, ihre Mitglieder auf die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen vereidigen, keine menschenrechtswidrigen Waffen verwenden, die Wahl und Abberufung von Offizieren durch die Untergebenen vorsehen, dass der Gehorsam den Offizieren gegenueber in den Grundrechten seine Grenze findet und dass die Mitglieder auch als Soldaten nicht auf Rede-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit verzichten muessen. 2284.) Die Zwangsrekrutierung ist nicht nur unrechtmaessig sondern ueberfluessig, denn nur Vernunftwesen sind zum Widerstand berechtigt und verpflichtet und Vernunftwesen wuerden sich freiwillig zu einer Buergerwehr der hier angedeuteten Art melden. Da unvernuenftige Wesen kein Widerstandsrecht besitzen (ihre Rechte muesse von anderen geschuetzt werden), duerfen sie ebenfalls nicht der "Wehrpflicht" unterworfen werden. Fuer eine Milizarmee waere sie in der Regel nur eine Belastung. Abgesehen davon, wird das Austrittsrecht jeden Versuch zur Einfuehrung oder Aufrechterhaltung einer Zwangsrekrutierung zunichte machen. 65.) Recht, einen unrechtmaessigen Krieg und die Beteiligung daran abzulehnen 2285.) Jedes Vernunftwesen hat das Recht und die Pflicht, einen rechtswidrigen Krieg und die Beteiligung daran abzulehnen und dieses Recht zu verteidigen. Dieses Recht schliesst das Recht ein, in Volksabstimmungen und in Versammlungen der Buergerwehr ueber Krieg und Frieden, Ruestung und Abruestung mitzuentscheiden und sich an einer ggf. notwendigen Revolution gegen eine Regierung zu beteiligen, die einen unrechtmaessigen Krieg vorbereitet oder angefangen hat. 2286.) Erlaeuterung: Dieses Recht wird solange immer wieder verletzt werden, wie Zwangsrekrutierung und "Wehrpflicht" bestehen und Massenvernichtungswaffen (Atom-, Gas-, Gift-, Bakterienwaffen) angewandt werden, die ihrer Natur nach stets auch Unbeteiligte und Unschuldige oder gar Freunde und stillschweigend Verbuendete treffen und somit die Menschenrechte und die natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen verletzen. Die blosse Existenz derartiger "Waffen" bedroht dieses Recht und das Recht auf Leben. Zum Widerstandsrecht gehoert es daher auch, alle derartigen "Waffen" zu zerstoeren und alle verdaechtigen Ortlichkeiten nach etwa versteckten Massenvernichtungswaffen durchzusuchen. Das Widerstandsrecht ist hierbei dem Recht auf Privatleben und Privateigentum uebergeordnet. 292 Schlusswort zu dieser Menschenrechtserklaerung 2287.) Die hier zusammengestellten grundlegenden Rechte koennen von keiner Mehrheit, Kirche, oder machthabenden Gruppe ausser Kraft gesetzt werden und duerfen nicht unterdrueckt werden, auch nicht in einem Krieg und waehrend eines Aufruhrs. Beamte und Soldaten koennen diese Rechte ebenso uneingeschraenkt ausueben. Jede Gesetzgebung ist an sie gebunden. (Vergl. die ca. 100 privaten Menschenrechtsentwuerfe, die in PEACE PLANS 589 & 590 zusammengestellt wurden. Kein Menschenrechtsentwurf ist entgueltig. Neue Rechte und Verfeinerungen alter Rechte werden noch fuer lange Zeit entdeckt werden. Eine ausreichende Diskussion ueber sie hat noch nicht stattgefunden, obwohl sie jetzt vielleicht noetiger ist als je zuvor. - J.Z., 3.4.02.) Anhang II Verschiedene Beitrage zur Erlaeuterung des Vorschlages, zur Herbeifuehrung des Weltfriedens, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zuzulassen II/1) Auszug aus: Johann Gottlieb Fichte: "Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums ueber die Franzoesiche Revolution", 1793. (Felix Meiner, Leipzig, 1922, S. ff., in PEACE PLANS 416, 282 S.) 2288.) "Jeder hat das vollkommene Recht aus dem Staate zu treten, sobald er will; er wird weder durch den Buergervertrag, der nur so lange gilt, als jeder es will, und dessen Rechnung sich in jedem Augenblick abschliessen laesst, noch durch besondere Vertraege ueber sein Eigentum oder ueber seine erworbene Kultur gehalten: Sein Eigentum bleibt sein; seine Kultur, die sich ihm ueberdies nicht abnehmen laesst, gibt den Staate keine Befugnis, ueber Verletzung eines Vertrages oder ueber Undankbarkeit zu klagen. 2289.) "Kann einer aus dem Staate austreten, so koennen es mehrere. Diese stehen nun gegeneinander und gegen den Staat, den sie verliessen, unter dem blossen Naturrechte. Wollen die, welche sich abgesondert haben, sich enger untereinander vereinigen, und einen neuen Buergervertrag auf beliebige Bedingungen schliessen, so haben sie vermoege des Naturrechts, in dessen Gebiet sie sich zurueckgezogen haben, dazu das vollkommene Recht. 2290.) "Es ist ein neuer Staat entstanden. Die zur Zeit nur noch einen Teil umfassende Revolution ist vollendet. Zu jeder Revolution gehoert die Lossagung vom ehemaligen Vertrage und die Vereinigung durch einen neuen. Beides ist rechtmaessig, mithin auch jede Revolution, in der beides auf die gesetzmaessige Art, d.i., aus freiem Willen, geschieht. 2291.) "Bis jetzt bestehen noch zwei Staaten neben und ineinander, die sich verhalten, wie alle Staaten sich gegeneinander verhalten, d.h., wie Einzelne, die ohne besondere Vertraege unter dem blossen Gesetze des Naturrechts stehen. Aber, hier stosse ich auf den maechtigen Einwurf von der Schaedlichkeit des Staates im Staate, welcher Fall hier offenbar eintreten wuerde. Ich habe mich losgerissen, und bin in die neue Verbindung eingetreten. Meine beiden Nachbarn rechts und links stehen noch in der alten; und so ist ueber die ganze unabsehbare Strecke alles vermischt. Welche Verwirrungen und Unordnungen werden daraus nicht entstehen? 2292.) "Aber, fragt doch nicht immer zuerst, was daraus entstehen wird, sondern untersucht vor allen Dingen, was ihr tun duerft oder nicht duerft, um es abzuwenden. "Mich verhindern aus eurer Verbindung zu gehen, und in eine neue einzutreten, duerft ihr nun einmal nicht; ihr wuerdet ein Menschenrecht in mire verletzen. Euch zwingen, dass ihr die alte aufgebt, und mit mir in die neue tretet, darf ich ebensowenig: dann wuerde ich das Menschenrecht in euch verletzen. Wir muessen uns also beide einrichten, so gut wir koennen, und ertragen, was wir nicht hindern duerfen. Es kann sehr wohl sein, dass es einem Staate unangenehm ist, einen Staat in sich entstehen zu sehen; aber davon ist hier nicht die Frage. Die Frage ist: ob er es rechtlich verhindern duerfe; und darauf antworte ich: Nein." 293 (Fichte fuehrt hier in der Folge als erstes Beispiel das Judentum an, in dem er einen Staat im Staat erkennen zu koennen glaubt, und aeussert einige eines Philosophen unwuerdige antisemitische Ansichten, die nur beweisen, wie selbst grosse Geister doch noch Kinder ihrer Zeit sind. Zur Zeit Fichtes war der Antisemitismus bekanntlich noch verbreiteter als heute.) 2293.) "Neben diesen hin flicht sich ein beinahe ebenso fuerchterlicher Staat durch militaerische Monarchien: das Militaer. Durch eben das, was ihren Stand hart macht, die strenge Manneszucht, und die mit Blut geschriebenen Gesetze desselben an ihn gefesselt, 2294.) finden ise in ihrer Erniedrigung ihre Ehre, und in der Ungestraftheit bei Vergehungen gegen den Buerger und Landmann ihre Entschaedigung fuer die uebrigen Lasten desselben. Der roheste Halbbarbar glaubt mit der Montur die sichere Ueberlegenheit ueber den scheuen, von allen Seiten geschreckten Landmann anzuziehen, welcher nur zu gluecklich ist, wenn er seine Neckereien, Beschimpfungen und Beleidigungen ertragen kann, ohne noch dazu von ihm vor seinen wuerdigen Befehlshaber geschleppt und zerschlagen zu werden. Der Juengling, der mehr Ahnen, aber nicht mehr Bildung hat, nimmt sein Degenband als einen Berechtigungsbrief, auf den Kaufmann, den wuerdigen Gelehrten, den verdienten Staatsmann, der ihn vielleicht selbst in der Ahnenprobe besiegen wuerde, hoehnend herabzusehen, ihn zu necken und zu stossen; oder unsere Juenglinge, die sich den Wissenschaften widmen, von ihren etwaigen Unarten durch Fusstritte zu heilen. (Dass hier kein Zug sei, der sich nicht mit zahlreichen Tatsachen belegen liesse, weiss jeder, der gewisse starke Garnisonen kennt. Das uebrigens auch dieser Stand manche edle Tugend vorzueglich pflege und naehre; das schnelle und mutige Entschlossenheit, dass maennliche und offene Freimuetigkeit, die Wuerze des gesellschaftlichen Lebens, in unserem Zeitalter fast nur noch bei gebildeten Offizieren angetroffen werde, setze ich hinzu, und bezeuge allen wuerdigen Maennern, die ich in diesem Stande kenne oder nicht kenne, meine desto innigere Verehrung. Aber das Urteil im allgemeinen ist hier gar nicht auf die groessere oder geringere Anzahl der Tasachen, sondern auf Gruende aufgebaut. 2295.) "Wenn ein Stand dem allgemeinen Gerichtshofe entzogen und vor einen besonderen gefuehrt wird; wenn die Gesetze dieses Gerichtshofes von den allgemeinen Gesetzen der Sittlichkeit sehr verschieden sind, und mit strenger Haerte bestrafen, was vor dieser kaum ein Fehler ist, und Vergehungen uebersehen, die diese streng ahnden wuerden: so erhaelt dieser Stand ein abgesondertes Interesse und eine abgesonderte Moral, und wird ein gefaehrlicher Staat im Staate. Wer den Verfuehrungen einer solchen Verfassung entgeht, ist ein um so edlerer Mann; aber er widerlegt nicht die Regel; er macht nur die Ausnahme. 2296.) "Weniger gefaehrlich, seitdem er nicht mehr der ausschliessende Besitzer der Reichtuemer und der duerftigen Kultur unmuendiger Voelker ist, aber doch noch immer ein wirklicher Staat im Staate ist der Adel, abgesondert durch den Zunftgeist, durch seine Verheiratungen untereinander, und durch das noch immer ausschliessliche Recht auf gewisse Bedienungen; allenfalls nur da gut, wo das Volk noch einer solchen Vormauer gegen den Despotismus bedarf. 2297.) "Ich erwaehne nicht der fortdauernden furchtbaren Gewalt der Hierarchie, weil ich zunaechst fuer protestantische Laender schreibe; wenn aber auch unsere Geistlichkeit durch ihre ausschliessliche Subordination unter Oberkonsistorien, Konsistorien und Superintendenten, durch ihren abgesonderten Gerichtshof und durch die hier und da noch sehr herrschende Maxime, manches nicht zu Gad und Askalon zu verkuendigen, um den Philistern nicht ein Lachen zuzubereiten; kurz, durch ihren abgesonderten Staat nicht oeffentlicher uns staerker auf die ausgeschlossenen Buerger drueckt, so beweist dies nichts weiter, als dass die Reformation wirklich einen besseren Geist ins Christentum gebracht hat. Und ist es denn nicht auch unserer Geistlichkeit gelungen, den Fortgang des menschlichen Geistes aufzuhalten und wichtigen Verbesserungen sich mit Glueck zu widersetzen? 2298.) "Kleinere Neckereien begehen die Zuenfte der Kuenstler und Handwerker, die man bloss darum weniger fuehlt, weil man mit groesseren Plagen zu kaempfen hat. 2299.) "Alles dieses sind ja Staaten im Staate, die nicht nur ein abgesondertes, sondern ein allen uebrigen Buergern entgegengesetztes Interesse haben; - Wahrheiten, deren ich hier bloss im Vorbeigehen erwaehne, die ich aber, wenn ich meine Leser je wiedersehe, im folgenden Kapitel auf Grundsaetze zurueckzufuehren habe. Es sind wirklich feindselige Staaten. Warum erinnert man sich doch nur hier seines Grundsatzes nicht? 294 2300.) "Kein Staat wird dadurch gefaehrlich, dass er dem Raume nach in einem anderen Staate ist, sondern dadurch, dass er ein dem anderen entgegengesetztes Interesse hat. 2301.) "Wenn nun alle Staaten, so wie isolierte Menschen, unter dem Gesetze des Naturrechtes stehen, und dieses Gesetz jedem schlechthin verbietet, die gesetzmaessige Freiheit der anderen zu hemmen, inwiefern sie die seinige nicht hemmt, so kann ein solcher Widerstreit gar nicht entstehen, wenn nicht in einem von beiden, oder in beiden Staaten die Mitglieder sich verbunden haben, ungerecht zu sein. Das sollten sie nicht; sie haben demnach gar nicht ueber den Druck der Umstaende, sondern ueber ihren eigenen boesen Willen zu klagen. Sie duerften nur alle gerecht sein, und sie wuerden, ganz vermengt und doch abgesondert voneinander, die verschiedensten Geschaefte betreiben koennen. 2302.) "Habt ihr nie gesehen, dass in verschiedenen Strichen des deutschen Reiches die gedrueckten und ausgesogenen Laendereien groesserer und kleinerer Despoten sich durch die gesegneten Fluren milder und menschenfreundlicher Fuersten hindurchwinden: und dass dennoch der verwelkende Sklave neben dem starken Landmanne ruhig ackert? Seid ihr nie aus dem Gebiete einer gewissen Reichsstadt, auf welchem der genaehrte, gebildete und geehrte Landmann es nicht neu findet, dass er eures Gleichen sei, da er ein Mensch sei, ueber Grenzen getreten, welche statt des Wappens ueberall durch das Bild der Hand unter dem Beile, und des an die Karre Gefesselten bezeichnet werden, auf welchen euch ausgetrocknete Mumien in Lumpen begegneten, die vor eurem ganzen Rocke den Rest ihrer Kopfbedeckung abzogen, ehe sie noch in euren Gesichtskreis kamen? Die Letzteren leben ruhig neben und unter den Ersteren, und verbluten jetzt ihren letzten Tropfen Blut fuer den, der ihre vorherigen verkaufte. Hier sind ja wohl verschsiedene Staaten im gleichen Raume, und es entsteht kein Widerstreit derselben gegeneinander. 2303.) "Moegen doch also diejenigen, die aus der alten Verbindung getreten sind, sich durch eine neue vereinigen und ihren Bund durch freiwilligen Beitritt mehrerer staerken; sie haben dazu das vollkommene Recht. Hat endlich die alte Verbindung gar keinen Anhaenger mehr, und haben alle sich zur neuen freiwillig gewendet, so ist die gaenzliche Revolution rechtmaessig vollzogen. "Und hier lege ich denn die Feder nieder, um sie eben da wieder aufzunehmen, wenn ich finden sollte, dass ich nicht vergebens gearbeitet, und wenn das Publikum den gewohnten Vorwurf, dass es zu solchen Untersuchungen noch lange nicht reif sei, einmal durch die Tat widerlegt. Wo nicht, so laufe ich meine Bahn in einer anderen Sphaehre." (Nur nach vielen Jahren fand ich und konnte ich verfilmen einige der wenigen Antworten auf diese Schrift von Fichte, die meist noch zu seiner Zeit in Zeitschriften erschienen sind. - J.Z., 2.4.02.) Anhang II/2 P. E. de Puydt P A N A R C H I E zum ersten Mal auf Französisch veröffentlicht in der Revue Trimestrielle, Bruxelles, July 1860 From www.panarchy.org Notiz von John Zube Aus dem Anhang eines 1962 Buchmanuskriptes von John Zube, reproduziert in PEACE PLANS 399-401: "Was muss an den Staatsverfassungen geaendert werden damit ein andauernder Friede moeglich wird und wie koennen diese Reformen durchgefuehrt werden?" Uebersetzt von Adrian Falk, E.M.Z. & J.M.Z. Einzelheiten ueber das Panarchie Konzept und seine Vorbilder sind insbesondere in der ON PANARCHY Serie von PEACE PLANS zu finden, auf bisher 24 Mikrofiche, und in einigen separaten Mikrofiche die insbesondere die Tradition der exterritorialen Autonomie behandeln. Siehe meine Website fuer diese Titel. Punktierung, Klein-Schreibung, Stil und Vokabular sind immer noch nicht optimal. Jeder wird gebeten daran so viel wie moeglich und noetig zu verbessern. Keine Rechtsvorbehalte. Dupliziert und publiziert den Aufsatz so viel wie moeglich. Ihr koenntet dadurch helfen Vielen das Leben und die Freiheit retten und einen dauerhaften und gerechten Frieden moeglich machen. PIOT, John Zube, 9.6.01. jzube@acenet.com.au www.acenet.com.au/~jzube ================================================================================================== 2304) "Meine Idee ist ein Samenkorn, das ich in den Wind werfe. Wird es nun auf fruchtbaren Boden oder auf die Pflastersteine der Strasse fallen? - De Puydt I. Vorwort 2305.) Ein moderner Schriftsteller sagte einmal: "Wenn ich die Hand voller Wahrheiten haette, wuerde ich mich wohl hueten, sie zu oeffnen." Dieser Ausspruch stammt vielleicht von einem Weisen, ganz bestimmt aber von einem Egoisten. 2305.) Ein anderer schrieb Folgendes: "Die Wahrheiten, die man am wenigsten hoeren moechte, sind diejenigen, die auszusprechen am wichtigsten ist." 295 Da haben wir nun zwei Denker, die nicht bereit sind sich zu verstehen. Ich wuerde mich gut mit dem zweiten vertragen, aber in der Praxis bringt seine Ansicht, Unbequemlichkeiten mit sich. 2307.) Ich befragte die Weisen aller Voelker: Sie belehren mich: "Es ist nicht ratsam die volle Wahrheit zu sagen." So sei es; aber wo soll man da die Grenze ziehen? Andererseits lehrt uns das Evangelium dass man sein Licht nicht unter den Scheffel stellen soll. 2308.) Das hat mich nun voellig verwirrt. Ich habe eine neue Idee. Zumindest glaube ich, dass sie neu ist, und irgendetwas sagt mir, dass es meine Pflicht ist, sie zu verbreiten. Dennoch ueberkommt mich eine gewisse Unruhe in dem Augenblick in dem ich "die Hand oeffne". Welcher Erfinder ist nicht irgendwie verfolgt worden? 2309.) Was die Idee anlangt, so wird diese ihren Weg gehen, so gut sie es vermag, wenn sie erst einmal dem geformten Wort anvertraut worden ist. Ich halte sie fuer ausgereift. Meine Besorgtheit gilt daher nur dem Autor. Wird man ihm den Ablass erteilen, dafuer, dass er eine Idee gehabt hat? 2310.) Ein Weiser des Altertums, der Athens, ja ganz Griechenland gerettet hat, sagte in einem Streitgespraech, ich weiss nicht mehr zu welchem Rohling, der einen Stock gegen ihn erhob, als er mit seinen Argumenten am Ende war: "Schlag ruhig zu, aber hoere!" Das Altertum ist reich an grossen Vorbildern. Indem ich Themistocles nachahme, spreche ich meine Idee aus und sage zu meinen Lesern: "Lest mich bis zu Ende und steinigt mich erst anschliessend, wenn ihr dann noch immer meint, ich haette es verdient." Ich weiss natuerlich dass ich nicht gesteinigt werde. Der Rohling, von dem ich spreche, starb, in Sparta vor 24 Jahrhunderten, und jeder kennt den ungeheueren Fortschritt, den die Menschheit in dieser Zeit gemacht hat. 2311.) Heutzutage duerfen alle Ideen ohne Bedenken vorgetragen werden, und wenn man von Zeit zu Zeit noch einen Erfinder pruegelt, so geschieht es nicht mehr wie frueher, sondern indem man ihn einen Agitator oder Utopisten schimpft. Diese Ueberlegungen beruhigen mich, und ich komme entschlossen zur Sache. II 2312.) "Ein Doppelgaenger, meine Herren, ist aller Welt Freund." - Molière. 2313.) Ich liebe die Volkswirtschaftslehre und wuenschte, die ganze Welt haette dafuer die gleiche Achtung wie ich. Diese Wissenschaft, gestern erst entstanden und heute schon die bedeutsamste von allen, ist weit davon entfernt ihr letztes Wort gesprochen zu haben. Frueher oder spaeter - und ich hoffe recht bald, - wird sie die Welt beherrschen. Ich kann das mit gutem Grund versichern, denn das Prinzip, das ich zugrundegelegt habe, steht in den Schriften der Oekonomisten und ich schlage davon nur eine neue Anwendung vor. Diese Ableitung des Prinzips ist viel weitreichender und nicht weniger logisch als alle anderen. Lassen Sie mich zuerst einige Aphorismen vortragen, deren Zusammenstellung den Leser vorbereiten mag. 2314.) "Die Freiheit und das Eigentum sind eng verbunden. Die Freiheit beguenstigt den Austausch der Reichtuemer und das Eigentumsrecht reizt an, sie zu schaffen." "Der Wert der Reichtuemer hangt von dem Nutzen ab, den man daraus zieht." "Der Preis von Dienstleistungen entsteht direkt proportional zur Nachfrage und umgekehrt proportional zum Angebot." "Die Freiheit bewirkt Konkurrenz, die auf ihre Weise den Fortschritt hervorbringt." (Ch. de Brouckere, Principes généraux d'économie politique.) 2315.) Also: Freie Konkurrenz, zuerst unter den Individuen, dann zwischen den Nationen. Freiheit zu erfinden, zu reisen, auszutauschen, zu kaufen und zu verkaufen. Freiheit den Preis der Produkte seiner Arbeit zu bestimmen. Keine Einmischung von Seiten des Staates. Er hat seine Massnahmen auf seine Staatsgueter zu beschraenken: "Laissez faire, laissez passer." Da haben wir mit wenigen Worten die Grundlage der politischen Oekonomie; die Zusammenfassung einer Wissenschaft ohne die es nur schlechte Verwaltungen und ausbeuterische Regierungen gibt. Man kann noch viel weiter gehen und in den meisten Faellen diese grosse Wissenschaft in einer einzigen Maxime zusammenfassen: "Laissez faire, laissez passer." 296 2316.) Ich lege diese Maxime zugrunde und sage: Im Bereiche der Wissenschaft gibt es keine Halbwahrheiten. Es gibt keine Wahrheiten, die unter einem Gesichtspunkt betrachtet wahr sind und die aufhoeren, wahr zu sein, unter einem anderen Gesichtspunkt. 2317.) Das Universum ist bewundernswert einfach eingerichtet. Ebenso bewundernswert ist seine unfehlbare Logik. Das Gesetz ist immer dasselbe. Nur seine Anwendungen sind verschieden. Die hoechst entwickelten Lebewesen und die einfachsten, vom Menschen bis zur tieraehnlichen Pflanze und bis hinab zum Gestein, zeigen uns genaue Einzelheiten ueber ihren Aufbau, ihre Entwicklung und ihre Zusammensetzung, und schlagende Vergleiche verknuepfen die moralische Welt mit der materiellen. Das Leben ist eine Einheit und die Materie ist eine Einheit. Nur ihre Verkoerperungen unterscheiden sich. Die Anzahl der moeglichen Verbindungen ist unzaehlbar, die der Individualitaeten ist unendlich, aber dessen ungeachtet sind sie alle in einem grossen Plan zusammengefasst. Unser mangelhaftes Verstaendnis und unsere grundsaetzlich falsche Erziehung bewirken allein die Verschiedenheit der Systeme und bringen entgegengesetzte Ideen hervor. 2318.) Bei zwei Meinungen, die sich gegenueberstehen, gibt es eine wahre und eine falsche, wenn nicht beide falsch sind; aber beide koennen nicht wahr sein. Eine Wahrheit, wissenschaftlich vorgetragen, kann nicht hier wahr sein und falsch irgendwo anders, gut z.B. fuer die soziale Oekonomie und schlecht fuer die politische. Das ist, was zu beweisen war. 2319.) Ist nicht das grosse Gesetz der politischen Oekonomie, das Gesetz der freien Konkurrenz: "Laissez faire, laissez passer", anwendbar fuer die Regelung der industriellen und komerziellen Interessen, oder, mehr wissenschaftlich ausgedrueckt, fuer die Produktion und den Austausch der Reichtuemer? Die Dunkelheit in der politischen Oekonomie, die durch diesen Grundsatz erleuchtet wurde, der Zustand eines dauernden Wirrwarrs, der heftige Gegensatz der Interessen, die er befriedigt hat, regieren sie nicht hauptsaechlich in der politischen Sphaere? Und zeigt der Vergleich nicht, dass in beiden Faellen das gleiche Heilmittel angewandt werden kann: "Laissez faire, laissez passer"? 2320.) Seien wir uns indessen darueber einig: Es gibt zwar hier und dort so freie Regierungen, wie die menschliche Schwaeche sie gegenwaertig zulaesst, doch sollten die Zustaende in diesen besseren Republiken so gut sein, wie es ueberhaupt moeglich ist. 2321.) Die einen sagen: Die vorhandenen Fehler sind offensichtlich auf zu viel Freiheit zurueckzufuehren, die anderen meinen, dass dort noch nicht genuegend Freiheit herrscht. 2322.) Die Wahrheit ist, dass in diesen Republiken nicht die Freiheit vorhanden ist, die bestehen sollte, und zwar die grundlegende Freiheit, die Freiheit, frei zu sein oder nicht frei zu sein, nach eigener Wahl. 2323.) Jeder erhebe sich zum Richter und verfahre mit dieser Frage nach seinem eigenen Geschmack und seinen individuellen Beduerfnissen. 2324.) Es gibt ueber diesen Gegenstand ebensoviele Meinungen wie es Individuen gibt. "Tot homines, tot senses." 2325.) Sie ersehen, dass sich hieraus ein Wirrwarr ergibt, welches mit dem schoenen Namen "Politik" geschmueckt wird. Die Freiheit des einen bedeutet die Verneinung der Rechte der anderen und umgekehrt. 2326.) Die weiseste und beste Regierung kann niemals taetig sein mit vollem und freiem Einverstaendnis aller Regierten. Es gibt Parteien, siegende und unterliegende, Mehrheiten und Minderheiten, die stets miteinander kaempfen; und 2327.) je unklarer ihr Ziel ist, desto leidenschaftlicher kaempfen sie dafuer. 2328.) Die einen moegen unterdruecken im Namen des Rechts, die anderen sich erheben im Namen der Freiheit, um ihrerseits Unterdruecker zu werden, sobald sich dazu eine Gelegenheit bietet. 2329.) "Ich verstehe", sagt der Leser, "Sie sind einer von den Utopisten, die mit allen Mitteln ein System zusammenbasteln, in dem sie die Gesellschaft ersticken wollen, mit oder ohne deren Zustimmung. Nichts ist besser als das, was ist, und Sie glauben, Ihr Allheilmittel allein wird die Menschheit erretten. Nach dem Motto: 'Und willst Du nicht mein Bruder sein, so schlag ich Dir den Schaedel ein.'" 297 2330.) "Irrtum!" Ich habe keine andere politische Meinung, als alle Welt sie hat, und ich unterscheide mich in nichts Wesentlichem von den anderen, das heisst, nur in einem Punkt, und dieser ist, dass ich Verteidiger aller Bestrebungen bin, d.h., aller Regierungsformen, derjenigen wenigstens, die Anhaenger haben." 2331.) "Ich verstehe nichts mehr." "Nun gut, lassen Sie mich fortfahren. Man ist im Allgemeinen geneigt, die Theorie zu weit zu treiben. Muss man daraus schliessen, dass alle Vorschlaege, die zusammen eine Theorie ergeben, immer als falsch betrachtet werden muessen? Man sagt, dass es bei der Anwendung der menschlichen Intelligenz Missbraeuche und Narrheiten gaebe. Zu erklaeren, man schaetze die spekulative Vernunft nicht und verachte die Theorie, heisst das nicht zu verzichten auf die Faehigkeit zu denken? Diese Ueberlegungen stammen nicht von mir. Ihr Urheber ist einer der grossen Denker unseres Zeitalters: Jeremias Bentham. Royer-Collard hat dasselbe sehr ausdrucksvoll gesagt: "Geben wir vor, dass die Theorie fuer nichts gut sei und dass die Praxis der einzige sichere Fuehrer sei, so bedeutet das die Anmassung zu handeln, ohne zu wissen was man tut und zu reden ohne zu wissen was man sagt." 2332.)Wenn es nichts Vollkommenes gibt, in dem was der Mensch erfindet, so bemueht er sich doch wenigstens bestaendig, diese unmoegliche Vollkommenheit zu erreichen: Das ist das Gesetz des Fortschritts. 2333.) Es gibt keine unveraenderlicheren Gesetze als die der Natur. Sie bilden die Grundlagen, auf denen man jede Gesetzgebung aufbauen muss, denn allein sie haben die Macht das soziale Gebaeude zu tragen; aber das Gebaeude selbst ist das Werk der Menschen. 2334.) Jede Generation gleicht einem neuen Mieter, der, bevor er Besitz ergreift, die Einrichtung aendert, die Fassade erneuert, einen Fluegel zufuegt oder abreisst, ganz nach seinen individuellen Beduerfnissen. Von Zeit zu Zeit waechst eine Generation auf, die kuehner oder weniger vorsichtig ist als ihre Vorgaenger. Sie reisst das ganze Gebaeude nieder und ist bereit unter heiterem Himmel zu schlafen, bis sie es wieder aufgebaut hat. Obwohl man es nach einem neuen Plan wieder errichtet hat, nach tausend Entbehrungen und ungeheueren Anstrengungen, ist man ganz kleinlaut, weil man es nicht wohnlicher findet als das alte. Diejenigen, die den Plan dazu aufgestellt haben, sind, das ist wahr, bequem eingerichtet: Schoen geschlossen, warm im Winter, kuehl im Sommer; aber die anderen, die nicht waehlen konnten, sind in das Zwischenstockwerk, den Keller oder den Dachboden verbannt. So sind dann wieder genuegend Unzufriedene und Stoerenfriede vorhanden, von denen die einen dem alten Gebaeude nachtrauern, waehrend die Wagemutigeren schon wieder von einem neuen Abriss traeumen. Nur wenige sind zufriedengestellt; dagegen sind die Unzufriedenen unzaehlbar geworden. 2335.) Es gibt inzwischen aber auch Zufriedengestellte. Nehmen wir davon Kenntnis. Das Gebaeude ist nicht tadellos, wie es sein sollte, aber es hat Vorteile. Warum soll man es morgen wieder einreissen, oder spaeter, ganz gleichgueltig wann, solange es genuegend Mietern Bequemlichkeit bietet um es zu erhalten? 2336.) Ich hasse fuer meinen Teil die Demolierer ebenso wie die Tyrannen. Nehmen Sie an, Sie wohnen unterm Dachstuhl. Ihre Wohnung ist zu klein oder ungesund: So wechseln Sie sie einfach. Mehr verlange ich nicht. Waehlen Sie sich woanders eine Wohnung aus. Ziehen Sie stillschweigend aus und, um Himmels willen, sprengen Sie beim Fortgehen nicht das Haus in die Luft. Das, was Sie nicht mehr zufriedenstellt, kann die Freude Ihres Nachbarn ausmachen. Verstehen Sie diesen Vergleich?" 2337.) "Vielleicht; aber wo wollen Sie dabei anfangen? Noch mehr Revolutionen? Ich bin der Meinung, dass sie neun mal mehr kosten als sie einbringen. Erhalten wir das alte Gebaeude, aber wo bringen wir die unter, die ausziehen wollen?" 2338.) "Wo diese Lust haben; das soll nicht meine Sorge sein. Meine Meinung ist, dass man in dieser Beziehung voellige Freiheit aufrechterhalten sollte. Das ist die Grundlage meines Systems: 'Laissez faire, laissez passer.'" 2339.) "Ich glaube zu verstehen. Diejenigen, die mit ihrer Regierung unzufrieden sind, sollen sich eine andere suchen gehen. Sie haben da in der Tat Auswahl vom marokkanischen Reich, ganz abgesehen von den anderen, bis zur Republik von St. Marino; von der City von London bis zur amerikanischen Pampas. Ist das Ihre ganze Idee? Sie ist nicht neu, moechte ich Ihnen sagen." 298 2340.) "Es handelt sich nicht um Auswanderung. Man nimmt nicht das Vaterland an seinen Schuhsohlen mit. Uebrigens ist eine so grosse Voelkerwanderung unzweckmaessig und wird es immer sein. Alle Reichtuemer der Menschheit wuerden nicht ausreichen, um die Umzugskosten zu bestreiten. Ich bin nicht mehr dafuer, die Buerger getrennt nach ihren Meinungen anzusiedeln, z. B. die Katholiken in die flaemischen Provinzen zu verbannen und bei Mons à Liège die Grenzen des Liberalismus zu ziehen. Ich wuensche, dass man weiterhin dort zusammenlebt, wo man ist, im uebrigen, wie man will, aber ohne Zwietracht, als gute Nachbarn, so dass jeder seine Meinung frei verkuenden kann und sich allein der Macht unterwirft, die er selbst waehlt oder anerkennt." "Jetzt verstehe ich nichts mehr." 2341.) "Sie erstaunen mich gar nicht. Mein Plan, meine Utopie, ist doch nichts Verstaubtes, wie Sie vorher annahmen, und dabei ist nichts in der Welt einfacher und natuerlicher; aber es ist bekannt, dass in Regierungsangelegenheiten ebenso wie in der Mechanik die einfachsten Ideen immer zuletzt einfallen. 2342.) Kommen wir zur Sache: Nichts ist dauerhaft, was sich nicht auf Freiheit gruendet. Anders als durch das freie Spiel aller seiner mitwirkenden Teile kann sich nichts Bestehendes erhalten und mit allen seinen nuetzlichen Auswirkungen reibungslos arbeiten. Andernfalls bedeutet es Verlust an Energie, baldigen Verschleiss des Raederwerks und ganz bestimmt Brueche und schwere Unfaelle. 2343.) Ich verlange somit fuer all und jede Elemente der menschlichen Gesellschaft die Freiheit, sich zu vereinigen entsprechend ihren Neigungen und nicht anders zu handeln als im Verhaeltnis zu ihren Faehigkeiten. 2344.) Mit anderen Worten: Das absolute Recht, die politische Ordnung zu waehlen, in der sie leben wollen, und von nichts anderem abzuhaengen als von dieser." 2345.) "Also Sie, Sie sind Republikaner..." "Ich? Der Himmel bewahre mich davor!" "Nehmen wir es der Einfachheit halber an. Das monarchistische Gebaeude stellt Sie nicht zufrieden. Die Luft ist dort zu stickig fuer Ihre Lungen und Sie haben dort nicht die Bewegungsfreiheit, die zur Erhaltung Ihrer Gesundheit erforderlich waere. Entsprechend den jetzt herrschenden Ideen neigen Sie dazu, dieses Gebaeude abzureissen, Sie und Ihre Freunde, und das Ihre an dessen Stelle zu setzen. Aber wenn Sie das tun, haben Sie alle Anhaenger der Monarchie gegen sich, die an ihrem Bauwerk haengen, und im allgemeinen diejenigen, die nicht Ihre Ueberzeugung teilen. 2346.) Machen Sie es besser: Versammeln Sie sich, fassen Sie ihr Programm ab, erheben Sie Ihre Jahresbeitraege, legen Sie Listen von Ihren Anhaengern an, stellen Sie die Anzahl Ihrer Anhaenger fest und, wenn diese ausreicht, um die Kosten dafuer aufzubringen, gruenden Sie Ihre Republik." 2347.)"Und wo da? In der Pampas?" "Nein, wahrhaftig nicht, hier wo Sie sind, ohne Ortsveraenderung. Es ist bis jetzt notwendig, das gebe ich zu, dass die Monarchisten ihre Zustimmung geben. Ich beginne entschlossen mit der Frage des Grundsatzes, um meine Darlegung zu vereinfachen. Ausserdem uebersehe ich keinesfalls die Schwierigkeit, alles wegzuraeumen, was Platz zu machen hat fuer das, was sein sollte und sein muesste. Ich enthuelle meine Idee und habe nicht die Absicht sie jemandem aufzuzwingen. Ich sehe, dass die gegenwaertige Politik sie zurueckstossen muss. Weiss man nicht, dass allerorten die Regierten und die Regierungen schlecht genug zusammenwirtschaften? 2348.) Im Zivilrecht hat man gegen die schlechten Haushaltungen durch gesetzmaessige Trennung oder Scheidung Abhilfe geschaffen. Diese Einrichtung ist vergleichbar mit derjenigen, die ich fuer die politische Ordnung vorschlage, wobei die letztere es nicht noetig hat, sich mit so vielen Formen und Schutzvorschriften zu umgeben, weil in der Politik eine erste Heirat weder koerperliche Spuren noch eine Nachkommenschaft hinterlaesst. Mein System unterscheidet sich von den ungerechten und tyrannischen Systemen, die bis zum heutigen Tag angewandt werden, darin, dass ich nicht beabsichtige, irgendjemandem Gewalt anzutun. 2349.) Wollen Sie also in der Politik etwas Aehnliches wie eine Kirchenspaltung verursachen? Sie sind davon der Herr und Meister, aber zu der Bedingung, sie nur in Ihrer Familie zu veranstalten, ohne irgendwelche Rechte noch den Glauben anderer anzutasten. Um dies zu erreichen, ist es absolut nicht notwendig das Territorium des Staates in so viele Teile zu teilen, wie es bekannte und gut geheissene Regierungsformen gibt. 299 Noch einmal, ich lasse jeden und jede Sache am gleichen Platze. Ich verlange einzig und allein, dass man ein wenig zusammenrueckt und dass die Andersglaeubigen frei ihre Kirche bauen und ihren Allmaechtigen auf ihre Art anbeten koennen." 2350.) "Und wie sieht das in der Praxis aus, bitte?" "Gerade das ist meine Staerke. Sie kennen doch den Mechanismus des Standesamtes. Es handelt sich nur darum, ihn neu anzuwenden. Wir eroeffnen in jeder Gemeinde eine neue Behoerde, das Buero fuer politische Mitgliedschaft. Dieses Amt verschickt an jeden volljaehrigen Staatsbuerger einen Fragebogen ebenso wie fuer die Einkommenssteuer oder die Hundesteuer. 'Frage: Welche Regierungsform wuenschen Sie?' Sie antworten darauf voellig offen: 'Monarchie oder Demokratie oder irgendeine andere.' 'Frage: Wenn es Monarchie ist, wollen Sie sie absolut oder gemaessigt, ggf. wodurch gemaessigt?' Sie antworten: 'Verfassungsmaessig, nehme ich an.' Was immer es auch schliesslich sei, Ihre Antwort wird in dem entsprechenden Register notiert, und, einmal eingetragen, sind Sie damit Untertan eines Koenigs oder Buerger einer Republik, 2351.) es sei denn, Sie widerrufen Ihre Erklaerung unter Beachtung der gesetzlichen Formen und Fristen. 2352.) Von nun an haben Sie nichts mehr mit der Regierung der anderen zu schaffen, nicht mehr als ein preussischer Untertan mit der belgischen Obrigkeit. 2353.) Sie gehorchen Ihren Vorgesetzten, Ihren Gesetzen und Verordnungen. Sie werden gerichtet wie Ihresgleichen, besteuert von Ihren Abgeordneten. Sie zahlen dabei nicht mehr und nicht weniger, aber moralisch ist das eine andere Sache. 2354.) Zuguterletzt steht jeder in seiner politischen Gemeinschaft so da, als ob es neben ihr nicht noch eine andere - was sage ich - zehn andere Regierungen gaebe, von denen jede ihre Steuerpflichtigen hat. 2355.) Was geschieht, wenn es nun zu einer Streitigkeit zwischen Untertanen der verschiedenen Staaten oder zwischen einer Regierung und einem Untertan einer anderen kommt? Es handelt sich dann nur darum, die im Augenblick von benachbarten und befreundeten Regierungen beachteten Regeln anzuwenden, und, wenn sich in diesen eine Luecke findet, dann werden die Menschenrechte und alle anderen moeglichen Rechte diese Luecke muehelos ausfuellen. Der Rest is Sache gewoehnlicher Gerichtshoefe." 2356.) "Das ist eine neue Goldgrube fuer Rechtsstreitigkeiten, deren Erfindung die Advokaten auf Ihre Seite bringen wird." 2357.) "Damit rechne ich wohl. Diese Rechtsstreitigkeiten koennten und sollten auch alle Einwohner in einem bestimmten Umkreis gleichermassen interessieren, welche politische Zugehoerigkeit sie auch immer haben. Fuer diese Faelle wuerde jede Regierung zu der Gesamtnation gehoeren, wie z.B. jeder schweizer Kanton oder vielmehr die Vereinigten Staaten von Amerika in einer foederalistischen Regierung zusammengefasst sind. 2358.) So finden sich fuer alle neuen Fragen, die anfangs aeusserst schwierig erscheinen, vorbereitete Loesungen, und eine eingerichtete Rechtsprechung ist fuer die meisten Streitigkeiten schon vorhanden. Die Fragen sind in Wirklichkeit keine ernstlichen Probleme. Es wird sich sicher herausstellen, dass Toren, unverbesserliche Traeumer und asoziale Elemente sich unter keiner bekannten Regierungsform wohlfuehlen werden. Es wird Minderheiten geben, die so schwach sind, dass sie nicht die Mittel zur Unterhaltung ihres Idealstaates aufbringen koennen. Zu schlecht fuer die einen wie fuer die anderen! Den einen wie den anderen steht es frei, Propaganda zu machen, um genuegend Mitglieder oder vielmehr Geldmittel zu erhalten. Denn alles ist letzten Endes eine Finanzfrage. Bis zu diesem Zeitpunkt muessen sie eine der vorhandenen Regierungsformen waehlen. Es versteht sich, dass Minderheiten von so geringer Anzahl keine Schwierigkeiten verursachen werden. 2359.) Das ist noch nicht alles: Dieses Minderheitenproblem wird von den opponierenden Meinungen nur selten aufgeworfen. Man schlaegt sich haeufiger und kraeftiger geringer Unterschiede wegen als fuer die Nationalfahne. Ich bezweifle nicht dass, ungeachtet einiger Schwaechen, in Belgien die ueberwiegende Mehrheit fuer die gegenwaertigen Institutionen stimmen wuerde; aber deshalb ist man mit ihrer Funktion noch lange nicht zufrieden. 300 2360.) Haben wir nicht zwei oder drei Millionen Katholiken, die nur auf M. de Theux schwoeren, und zwei oder drei Millionen Liberale, die nur an sich selbst glauben? Wie kann man sie in Einklang bringen? Indem man sie ueberhaupt nicht in Einklang bringt; indem man jede Partei sich selbst regieren laesst, nach ihrer Art und auf ihre Kosten. 2361.) Priesterherrschaft fuer den, der sie wuenscht; die Freiheit soll bis zu dem Recht gehen, sogar auf die Freiheit selbst zu verzichten. 2362.) Weil es nur unterschiedlicher Meinungen bedarf, kann man die Raederwerke der Regierungen bis ins Unendliche vervielfaeltigen. 2363.) Im allgemeinen Interesse wird man sich bemuehen, die Maschine zu vereinfachen und dasselbe Zahnrad zu gebrauchen, um einen doppelten oder dreifachen Erfolg zu erzielen. Ich will das naeher erlaeutern: Ein weiser und wirklich verfassungsmaessiger Koenig wuerde beide Parteien, die Katholiken sowie die Liberalen, zufriedenstellen; er wuerde nur einer Verdoppelung des Ministeriums beduerfen; M. de Theux fuer die einen, M. Frère-Orban fuer die anderen, der Koenig fuer Alle. 2364.) Wer wuerde selbst die gewissen Herren, die ich nicht nennen moechte, hindern, wenn sie sich zusammenschliessen wuerden, um den Absolutismus einzufuehren, damit derselbe Fuerst sein grosses Wissen und seine reiche Erfahrung anwenden kann, um die Geschaefte dieser Herren zu erledigen, ohne dass diese kuenftig in der traurigen Verlegenheit waeren, ihre Meinungen ueber die Regierungsgeschaefte aeussern zu muessen? 2365.) Und, in der Tat, wie ich so darueber nachdenke, sehe ich ueberhaupt nicht ein, warum dieser gemeinsame Fuerst nicht ein recht annehmbarer Praesident fuer eine ehrenhafte und gemaessigte Republik sein koennte, wenn man eine Regelung im entgegengesetzten Sinne trifft. 2366.) Es sollte nicht untersagt sein, mehrere Aemter innezuhaben. III. 2367.) "Die Freiheit hat ihre Unbequemlichkeiten und ihre Gefahren, aber auf lange Sicht fuehrt sie immer zur Erloesung." - M.A. Deschamps 2368.) Schliesslich hat mein System noch einen unvergleichlichen Vorteil, abgesehen von all den anderen, und der besteht darin, dass es leicht, natuerlich und voellig legitim die Varianten bietet, die heutzutage von den braven Buergern missachtet werden und die man grausamerweise mit dem Namen "politische Abtruennigkeit" gebrandmarkt hat. 2369.) Das ungeduldige Streben nach Veraenderungen, welches man ehrsamen Buergern als Verbrechen anrechnet und das dazu beigetragen hat, dass man gewisse alte und neue Nationen des Leichtsinns und der Undankbarkeit bezichtigt, was ist das schliesslich anderes, als der Wille zum Fortschritt? 2370.) Und ist es nicht seltsam, dass man in den meisten Faellen gerade diejenigen der Inkonsequenz und Wankelmuetigkeit beschuldigt, die sich selbst treu bleiben? Man verlangt die Treue zur Partei, zur Fahne, zum Fuersten. Sehr gut, wenn Fuerst und Partei unveraenderlich sind. Was aber, wenn sie sich wandeln und anderen Platz machen, die ihnen nicht genau entsprechen? Nun, wenn Sie wollen, nehmen wir an, ich haette mir als Fuehrer, Chef und Meister einen Fuersten gewaehlt, der seinem Jahrhundert voraus ist; ich haette mich seinem maechtigen und schoepferischen Willen gebeugt, und ich haette meiner persoenlichen Initiative entsagt, um diese in den Dienst seines Genies zu stellen. Und dann, wenn dieser Fuerst gestorben ist, kommt ein beschraenkter Geist, der durch das Erstgeburtsrecht die Nachfolge antritt, mit falschen Ideen vollgesogen ist und der Stueck fuer Stueck das Werk seines Vaters niederreisst. Sie verlangen also, dass ich diesem die Treue bewahre? Warum? Weil er der direkte und legitime Erbe des ersten ist? Direkt, das muss ich zugeben, aber legitim, wenigstens in dem, was mich betrifft, das leugne ich ausdruecklich. Gegen mehr wuerde ich nicht revoltieren. 2371.) Ich habe Ihnen gesagt, dass ich Revolutionen verabscheue, aber ich wuerde mich fuer verletzt halten und fuer berechtigt, beim Ablauf des Vertrages zu wechseln. 301 2372.) "Sir", sagte Madame de Staël zum Zaren, "Ihr Charakter ist fuer Ihre Untertanen eine Verfassung und Ihr Gewissen eine Garantie." "Wenn das so waere," antwortete Alexander, "waere ich nicht mehr als ein gluecklicher Zufall." Dieses Wort, so glaenzend und wahr, fasst voellig meinen Gedanken zusammen. 2373.) Unser Allheilmittel, wenn wir dieses Wort gebrauchen wollen, ist doch die freie Konkurrenz auf dem Gebiet der Regierungen. Es ist das Recht eines jeden, sein Wohl zu suchen, wo immer er es zu sehen glaubt, und sich Sicherheit zu verschaffen unter Bedingungen, die ihn befriedigen. 2374.) Das bedeutet andererseits den garantierten Fortschritt durch einen Wettkampf zwischen den Regierungen, die dadurch gezwungen werden, sich unaufhoerlich um Mitglieder zu bewerben. 2375.) Das ist die wahre Freiheit, wenn sie erst einmal auf der ganzen Welt eingefuehrt worden ist: Die Freiheit, die sich niemandem aufdraengt. Sie ist fuer jeden gerade das, was sich jeder von ihr erwartet, sie unterdrueckt weder, noch betruegt sie, und die Beschwerde steht jederzeit gegen sie offen. 2376.) Um diese Freiheit zu erreichen, braucht man weder den Traditionen des Vaterlandes noch den Familienbanden zu entsagen. Man braucht auch wirklich nicht anzufangen, in einer neuen Sprache zu denken. Ebenfalls ist es voellig ueberfluessig, Fluesse und Meere zu ueberqueren, wobei man die Gebeine seiner Ahnen mit sich nehmen muesste. 2377.) Es handelt sich nur um eine einfache Erklaerung vor dem politischen Ausschuss seiner Gemeinde und, ohne dass man seinen Morgenrock oder seine Filzpantoffeln ausziehen muss, hat man freiwillig den Schritt von einer Republik zur Monarchie getan, vom Parlamentarismus zur Autokratie, von der Oligarchie zur Demokratie oder selbst zur Anarchie des Herren Proudhon. 2378.) Sind Sie des Laerms im Forum muede, d.h., der Wortklaubereien auf der parlamentarischen Tribuene oder der etwas brutalen Kuesse der Freiheitsgoettin? Sind Sie uebersaettigt vom Liberalismus und Klerikalismus bis zu dem Punkt, dass Sie bisweilen M. Dumortier mit M. de Fré verwechseln und nicht mehr wissen, worin sich im Einzelnen M. Rogier und M. de Decker unterscheiden? Streben Sie nach Ruhe, der sanften Mattigkeit einer ehrenhaften Despotie? Fuehlen Sie die Notwendigkeit einer Regierung, die fuer Sie denkt, die an Ihrer Stelle handelt, die das Auge fuer Alles und eine Hand ueberall hat und die zu Ihrem Vorteil die Rolle der stellvertretenden Vorsehung spielt, die den Regierungen im Allgemeinen so sehr gefaellt? Sie brauchen nicht nach dem Sueden auszuwandern wie die Schwalben zur Sonnenwende und die Gaense im November. Das, was Sie wuenschen, finden sie dort. Fuer Sie liegt das Glueck unbedingt in der Ferne. Tragen Sie sich als Mitglied ein und nehmen Sie den Ihnen zugewiesenen Platz ein! 2379.) Was so bewundernswuerdig an dieser Entdeckung ist, besteht darin, dass sie fuer immer Revolutionen, Meutereien und Strassenkaempfe bis zu kleineren Erregungen der politischen Gefuehle verhindert. Sie sind nicht zufrieden mit Ihrer Regierung? Nehmen Sie eine andere! Diese vier kleinen Worte, schreckensvoll und in Blut gebadet, die alle Schwurgerichte, die hohen wie die niedrigen, die Kriegsgerichte, die staedtischen Gerichte und die Sondergerichte, alle ohne Ausnahme, mit grosser Mehrheit als schuldig der Aufhetzung zur Revolution verdammen wuerden, diese vier kleinen Worte werden unschulding und rein, als waeren sie von Kindern geaeussert worden, und so guetig wie das Heilmittel, dem M. de Bourceangnac zu Unrecht misstraute. "Nehmen Sie eine andere!", heisst: Gehen Sie zum Buero fuer politische Zugehoerigkeit. Nehmen Sie Ihren Hut vor dem Abteilungsleiter ab. Bitten Sie ihn, Sie zu guten Bedingungen von der Liste zu streichen, auf der sie aufgefuehrt sind, und Ihren Namen auf die von xyz zu uebertragen. Es ist unwichtig, welche. Der Abteilungsleiter wird seine Brille aufsetzen, das Register aufschlagen, Ihre Erklaerung eintragen und Ihnen davon eine Bestaetigung geben. Sie gruessen ihn von neuem, und die Revolution ist vollendet, ohne etwas anderes zu vergiessen als einen Tropfen Tinte, vollendet durch Sie allein, davon bin ich ueberzeugt. Ihr Uebertritt verpflichtet Niemanden, und das ist sein Vorteil. 2380.) Es wird weder eine triumphierende Mehrheit noch eine besiegte Minderheit geben. Aber die restlichen 4,600,000 Belgier wird Nichts hindern, Ihrem Beispiel zu folgen, wenn es ihnen gefaellt. Das Buero fuer politische Zugehoerigkeit wird Ueberzaehlige befragen. 302 2381.) Welches ist, im Grunde genommen, die Funktion einer jeden Regierung, wenn man all anerzogenen Vorurteile beiseiteschiebt? Sie besteht, wie ich schon gesagt habe, darin, den Buergern die sogenannte Sicherheit zu bestmoeglichen Bedingungen zu verschaffen. (Ich gebrauche das Wort "Sicherheit" in seiner weitesten Anwendung.) Ich weiss sehr wohl, dass ueber diesen Punkt die Ideen noch etwas verwirrt sind. 2382.) Es gibt Leute, denen eine Armee nicht ausreicht, um sie gegen aeussere Feinde zu schuetzen, und denen eine Polizei, eine Gendarmerie, der koenigliche Staatsanwalt und die Herren Richter nicht genuegen, um die Ordnung im Innern zu sichern und fuer Recht und Ordnung Respekt zu verschaffen. Es gibt einige, die eine Regierung wuenschen, die eine Fuelle von gut bezahlten Aemtern bietet, ferner wohlklingende Titel sowie glaenzende Orden; eine Regierung mit Zollaemtern an den Grenzen, um die Industrie gegen die Konsumenten zu schuetzen, und Legionen von Beamten, die die schoenen Kuenste, die Theater und die Schauspielerinnen unterstuetzen. Aber ich weiss auch, dass dies das alte Lied der Regierungen ist, die gern die Vorsehung spielen und von denen wir kurz zuvor gesprochen haben. 2383.) Bis zu dem Zeitpunkt, da die Experimentierfreiheit diesen Regierungen Gerechtigkeit hat widerfahren lassen, sehe ich nichts Uebles darin, dass sie irgendwie weiterbestehen, zur Zufriedenheit derer, die sie so lieben. 2384.) Ich verlange nur eines, und das ist die Freiheit der Wahl. Denn das bedeutet alles: Freiheit der Wahl, Konkurrenz, 'Laissez faire, laissez passer!' Dieser erhabene Grundsatz, der auf der Fahne der Wirtschaftswissenschaft geschrieben steht, wird eines Tages auch der der politischen Welt sein. Der Begriff 'politische Oekonomie' laesst es schon vorhersehen, und es ist sehr seltsam, dass man versucht hat, diesen Namen zu aendern, z.B. in soziale Oekonomie. Der gute Instinkt des Volkes aber hat dieses Zugestaendnis abgewiesen. Die wissenschaftliche Wirtschaftslehre ist und wird immer an erster Stelle eine politische Wissenschaft bleiben. Ist sie es nicht, die den modernen Grundsatz der Nichteinmischung und seine Formel: 'Laissez faire, laissez passer!' gepraegt hat? Also: Freie Konkurrenz auf dem Gebiete der Regierung, ebenso wie in allen anderen. 2385.) Stellen Sie sich hiernach, nachdem der erste Augenblick der Ueberraschung verflogen ist, das Bild eines Landes vor, das derartig der Konkurrenz unter seinen Regierungen unterliegt ist, d.h., das gleichzeitig und regelmaessig verflochten so viele Regierungen besitzt wie man erfunden hat und neu erfinden wird." 2386.) "Ja, wahrhaftig! Das wird ein schoenes Wirrwarr werden. Und Sie wollen wissen, wie man sich aus diesem Gewirr herausfinden wird?" 2387.) "Sicher, und Nichts ist einfacher einzusehen, wenn man dieses Gewirr etwas naeher untersucht. Denken Sie an die Zeiten, in denen man sich fuer die Religion heiser schrie, mehr als man sich je fuer politische Meinungen heiser geschrien hat? Als der heilige Schoepfer aller Wesen der Herr der Heerscharen war, ein raechender und mitleidsloser Gott, in dessen Namen das Blut in Fluessen vergossen wurde? Die Menschen haben seit jeher sich darum bemueht, Gottes Sache in ihre Haende zu nehmen und ihn zu einen Komplizen ihrer blutgierigen Leidenschaften zu machen. 'Toetet alle! Gott wird die Seinigen schon erkennen!' Was ist aus dem unversoehnlichen Hass geworden? Der Fortschritt des menschlichen Geistes hat ihn hinweggefegt wie der Herbstwind die welken Blaetter. Die Religionen, in deren Namen ehemals Scheiterhaufen errichtet und Folterinstrumente hergestellt wurden, bestehen heute friedlich nebeneinander unter denselben Gesetzen und zehren an demselben Budget, und, wenn jede Sekte immer nur ihre eigene Vortrefflichkeit predigt, so erreicht sie damit mehr, als wenn sie noch dazu die rivalisierende Sekte verdammen wuerde. 2388.) Nun gut; was auf diesem finsteren und unergruendlichen Gebiet des Gewissens moeglich geworden ist, bei dem Bekehrungseifer der einen, der Intoleranz der anderen, dem Fanatismus und der Unwissenheit der Massen; was man in diesem Punkt in der Haelfte der Welt antreffen und vorfinden kann, ohne dass daraus noch Unruhen oder Gewalttaten entstehen; dass, im Gegenteil, beachtenswerter Weise, besonders dort, wo es viele verschiedene Glaubensrichtungen gibt, die zahlreichen Sekten auf der Grundlage Fusse voelliger gesetzlicher Gleichheit allesamt mehr um ihre Wuerde und die Reinheit ihrer Moral bedacht und besorgt sind als um andere, 303 waere das, was unter derart schwierigen Bedingungen moeglich geworden ist, nicht noch eher moeglich in dem rein weltlichen Bereich der Politik, wo Alles klar sein sollte, wo sich das Endziel in einem Satz ausdruecken und sich die Wissenschaft in vier Worten darlegen laesst? 2389.) Es ist bei den heute herrschenden Zustaenden einfach unvermeidlich, dass eine Regierung nur dadurch besteht, dass sie die anderen ausschliesst, dass eine Partei nur herrschen kann, nachdem sie die gegnerischen Parteien zersplittert hat, dass eine herrschende Mehrheit stets eine Minderheit neben sich weiss, die ungeduldig darauf wartet zu regieren, dass die Parteien sich hassen und, wenn nicht im Krieg miteinander, so doch wenigstens in einem Zustand des Wettruestens leben. Und wer waere verwundert, zu sehen, wie die Minderheiten ohne Unterlass Raenke schmieden und wuehlen, sowie die Regierungen jedes Streben nach einer anderen politischen Form, sei sie auch noch so exklusiv, gewaltsam unterdruecken, dahingehend, dass sich die Gesellschaft schliesslich aus ehrgeizigen Erbitterten zusammensetzt, die auf die Stunde der Vergeltung warten, und aus ehrgeizigen Zufriedengestellten, die es sich satt und behaglich am Rande des Abgrundes bequem machen. 2390.) Irrige Prinzipien fuehren nicht zu richtigen Schlussfolgerungen, und Gewalt erzeugt weder Wahrheit noch Recht. 2391.) Aber aller Zwang soll kuenftig aufhoeren, jeder volljaehrige Buerger sei und bleibe frei, nicht nur einmal am Tage nach irgendeiner blutigen Revolution, sondern immer und ueberall, under den dargebotenen Regierungen diejenige auszuwaehlen, die zu seiner Geisteseinstellung, seinem Charakter oder zu seinen persoenlichen Beduerfnissen passt. Er soll frei sein, zu waehlen, wohlverstanden, aber nicht frei, seine Wahl anderen aufzudraengen. Dann wird jede Unordnung aufhoeren und jeder fruchtlose Kampf unmoeglich sein. 2392.) Das ist nur eine Seite der Frage. Hier is noch eine andere: Von dem Augenblick an, da die Regierungsverfahren der Herrschaft der Experimentierfreiheit unterworfen sind, d.h., der freien Konkurrenz, muessen sie Fortschritte machen und sich vervollkommnen, das ist ein Naturgesetz. Nichts kann dann einfach mehr in Nebel gehuellt werden oder in Tiefen verschwinden, die nur die Leere verbergen. 2393.) Keine Verschmitztheiten mehr, die unter dem Namen "diplomatische Schachzuege" laufen. 2394.) Keine Feigheit oder Frechheit mehr, die als Staatsraeson getarnt ist. 2395.) Keine Hofkabalen oder Befoerderungssucht im Felde mehr, die unter den falschen Namen "Ehre" und "Nationales Interesse" laufen! 2396.) Kurz, aller Betrug in Bezug auf die Art und Guete der Staatsmaschinerie hoert auf. Kuenftighin ist ueberall Licht. Die Regierten stellen Vergleiche an und erstatten einander darueber Bericht. Die Regierenden sehen endlich die Wahrheit ein, dass in Wirtschaft und Politik auf dieser Welt der Erfolg eine Bedingung hat: Es besser zu machen und billiger als die anderen. 2397.) Von diesem Augenblick an waechst die weltumspannende Eintracht. Die Kraefte, die bis dahin durch unfruchtbare Arbeit, Reibereien und Widerstandsaktionen verloren gingen, vereinigen sich jetzt, um in unvorhergesehener Weise den Fortschritt und die Menschheit auf dem Wege zum Glueck voranzutreiben, gewaltig, schwindelerregend." 2398.) "Amen. Erlauben Sie waehrenddessen einen kleinen Einwand: Wenn alle erdenklichen Moeglichkeiten in Bezug auf Regierungen von allen Seiten geprueft worden sind, in aller Oeffentlichkeit und bei freiem Wettbewerb, was wird sich dabei ergeben? Es wird offensichtlich eine Regierungsform geben, die als die allervollkommenste erkannt wird und die jeder schliesslich fuer sich erwaehlt, was uns dahin zurueckfuehren wuerde, dass es fuer alle wieder nur eine Regierung gaebe, d.h. zurueck zum Ausgangspunkt." 2399.) "Nicht so schnell, bitte, lieber Leser. Was! Sie geben doch selbst zu, dass alle dann in Eintracht leben wuerden, und das nennen Sie zum Ausgangspunkt zurueckkommen? Ihr Einwand laesst mich die Debatte um den hauptsaechlichen Vorschlag gewinnen, dass naemlich die weltumspannende Eintracht durch die einfache 304 Auswirkung des 'laissez faire, laissez passer!' zustande kaeme. Ich koennte mich nun darauf beschraenken, die Gelegenheit beim Schopfe zu packen und Sie fuer ueberzeugt zu halten, zu meinem System bekehrt. Aber mir liegt Nichts an Halbueberzeugungen, und ich bin nicht bekehrungssuechtig. 2400.) Nein, man wird nicht darauf zurueckkommen, nur eine einzige Regierungsform zu haben, hoechstens vielleich in ganz ferner Zukunft, wenn die Regierungsfunktionen mit allgemeiner Zustimmung auf die allereinfachste Form vermindert worden sind. Dort sind wir noch nicht, und wir sind noch weit entfernt, um dahin zu gelangen. Es versteht sich, dass die Menschen weder alle einer Gesinnung sind, noch alle das gleiche moralische Empfinden haben und auch nicht so leicht zu versoehnen sind, wie Sie annehmen. Die Herrschaft des freien Wettbewerbs ist deshalb die einzig moegliche. Der eine braucht Aufregung und Kampf. Ruhe waere fuer ihn toetlich. Der andere, als Traeumer und Philosoph, sieht nur halbbewusst das Wogen der Gesellschaft, und seine Gedanken formen sich allein in allertiefster Ruhe. Dieser, arm, gelehrt, ein unbekannter Kuenstler, braucht Ermutigung und Unterstuetzung, um sein unsterbliches Werk zu schaffen; ihm fehlt ein Laboratorium fuer seine Versuche, eine Werkstaette, ein Marmorblock, aus dem er Gott schlagen kann. Jener, ein kraftvolles, naturwuechsiges Genie, ertraegt keine Fessel und bricht den Arm, der ihn fuehren will. Fuer den einen ist die Republik das Richtige, ihre Hingebung und Selbstverleugnung; fuer den anderen die absolute Monarchie mit ihrem Prunk und ihrer Herrlichkeit. Der eine, als Redner, wuenscht ein Parlament, der andere, unfaehig zehn zusammenhaengende Worte zu sprechen, verlangt, dass man die 'Schwaetzer' verbanne. Es gibt wache Geister und Holzkoepfe, Menschen mit unersaettlichem Ehrgeiz und einfache Leute, die mit dem kleinen Anteil zufrieden sind, der ihnen zugefallen ist. Es gibt schliesslich ebenso viele verschiedene Charaktere wie Individuen und so viele verschiedene Beduerfnisse wie unterschiedliche Naturen. Wie soll man alle diese auf einmal mit einer einzigen Regierungsform zufriedenstellen? Offensichtlich wird man an ihr in recht unterschiedlichem Grade Gefallen finden. Es wird Zufriedengestellte, Gleichgueltige, Maekler und Unzufriedene geben und sogar Verschwoerer. 2401.) Auf alle Faelle koennen Sie auf Grund der menschlichen Natur damit rechnen, dass die Anzahl der Zufriedengestellten geringer sein wird als die der Unzufriedenen. Wie vollkommen auch immer wir uns diese einheitliche Regierung vorstellen, und sei sie die Vollkommenheit selbst, es wird stets eine Opposition geben: Naemlich die der unvollkommenen Naturen, denen die ganze Vollkommenheit unverstaendlich und unsympathisch ist. 2402.) In meinem System dagegen sind die heftigsten Unzufriedenheiten nichts weiter als Ehestreitigkeiten, fuer die die Ehescheidung das letzte Heilmittel ist. 2403.) Aber welche Regierung wuerde sich unter dieser Herrschaft des Wettbewerbs von den anderen im Streben nach dem Fortschritt ueberholen lassen wollen? Welche Vervollkommnungen, die der Nachbar erfolgreich anwendet, wuerde man sich weigern, auch bei sich einzufuehren? Dieser ununterbrochen aufrechterhaltene Wetteifer wird Wunder gebaeren. 2404.) Aber auch die Regierten werden alle Musterbeispiele sein. Da es ihnen freistehen wird, zu kommen und zu gehen, zu sprechen oder zu schweigen, selbst zu handeln oder andere handeln zu lassen, koennen sie allein sich selbst anklagen, wenn sie nicht voellig zufriedengestellt sind. Man wird nunmehr, anstatt sich in die Opposition zu begeben, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, seiner Eigenliebe dadurch schmeicheln, dass man sich selbst und andere ueberreded, die Obrigkeit, von der man abhaengt, sei die beste und vollkommenste, die man sich ertraeumen kann. 2405.) Auf diese Weise wird sich zwischen Regierenden und Regierten ein freundliches Einvernehmen ergeben, ein gegenseitiges Vertrauen und eine Einfachheit der Beziehungen, wie sich leicht begreifen laesst. 2406.) "Was, Sie ertraeumen ernstlich und in hellwachem Zustand diese voellige Eintracht zwischen Parteien und politischen Gruppen? Sie rechnen damit, dass sie Seite an Seite auf demselben Gebiet existieren werden, ohne dass sie sich gegenseitig stossen, ohne dass die Staerksten versuchen werden, die Schwaechsten sich anzugliedern oder sie zu unterdruecken? Sie stellen sich vor, dass ein so grosses Babylon die Weltsprache hervorbringen wird?" 305 2407.) "Ich glaube an die Weltsprache, ebenso, wie ich an die Freiheit als die hoechste Macht glaube, um den Frieden in der Welt herzustellen. Ich bin weder in der Lage, die Stunde noch den Tag dieser Eintracht vorauszusehen. Meine Idee ist ein Samenkorn, das ich in den Wind werfe. Wird es nun auf fruchtbaren Boden oder auf die Pflastersteine der Strasse fallen? Das ist nicht mehr meine Sache. Ich schlage nichts vor. 2408.) Alles ist uebrigens eine Frage der Zeit. Wer hat vor einem Jahrhundert an die Gewissensfreiheit geglaubt? Und wer wagte es heutzutage, sie in Frage zu stellen? 2409.) Ist es sehr lange her, dass man noch ueber die seltsame Idee laechelte, dass die Presse eine Gewalt sei, eine Macht im Staate? Und jetzt machen die ehrsamen Staatsmaenner Buecklinge vor ihr. Und haben Sie diese neue Macht, die oeffentliche Meinung, vorhergesehen, deren Geburt jeder von uns miterlebt hat, und die, obgleich noch in den Windeln steckend, ihren Urteilsspruch den Staaten auferlegt? Sie faellt selbst bei Entschluessen von Despoten schwer ins Gewicht. Haetten Sie nicht demjenigen ins Gesicht gelacht, der es gewagt haette, ihre Herrschaft zu prophezeien?" 2410.) "Von dem Augenblick an, da Sie nichts vorschlagen, koennen wir uns unterhalten. Sagen Sie mir z.B., wie bei diesem Wirrwarr von Obrigkeiten ein jeder die seinige erkennt? Und, wenn man sich zu jeder beliebigen Stunde fuer die eine Regierung eintragen lassen und von der anderen lossagen kann, an wen oder was kann man sich wenden, um die Staatshaushalte zu begleichen und das Buergerverzeichnis zu fuehren? 2411.) "Zunaechst einmal nehme ich nicht an, dass man die Freiheit haben sollte, zu jeder beliebigen Stunde seine Regierung zu wechseln und sie bankrott gehen zu lassen. Man kann fuer diese Art von Verpflichtung eine Mindestdauer vorschreiben; ein Jahr nehme ich an. Von Beispielen in Frankreich und anderswo ausgehend, erlaube ich mir zu denken, dass es sehr wohl moeglich ist, fuer die Dauer eines ganzen Jahres die Regierung zu unterstuetzen, die man sich selbst gegeben hat. Die regelmaessig bewilligten und verteilten Staatshaushalte wuerden jeden nur insoweit belasten, wie es sich als Resultat eines freien Wettbewerbs als notwendig ergibt. In Streitfaellen wuerden regulaere Gerichte die Entscheidung faellen. Was das Wiederfinden seiner Untertanen, Verwalteten oder Steuerpflichtigen anbetrifft, ist das etwa schwieriger als fuer jede Kirche, ihre Glaeubigen, oder als fuer jede Gesellschaft, ihre Aktionaere zu zaehlen?" 2412.) "Aber Sie werden zehn, ja vielleicht zwanzig Regierungen an Stelle von einer haben, also ebensoviele Staatshaushalte und Zugehoerigkeitsverzeichnisse, d.h., die allgemeinen Unkosten wuerden um so viele Male vermehrt sein, wie es verschiedene Staatsbeamte derselben Art geben wird." 2413.) "Ich leugne durchaus nicht die Gewichtigkeit dieses Einwandes. Beachten Sie jedoch dass, durch das Gesetz des Wettbewerbs bedingt stets jede Regierung sich notwendigerweise bemuehen wird, so einfach und sparsam wie moeglich zu wirtschaften. Die Staatsbeamten, die uns, weiss Gott, ein wahres Vermoegen kosten, wuerden auf die unbedingt erforderliche Anzahl verringert werden, und die ueberfluessigen Staatsbeamten wuerden anfangen muessen, produktive Arbeit zu leisten. 2414.) Die Frage waere jedoch dadurch nur halb beantwortet, und ich liebe keine nur fast richtigen Loesungen. Zuviele Regierungen wuerden einen Uebelstand bilden, Ursache zu uebermaessigen Ausgaben, wenn nicht Verwirrungen. Nun gut, von da an, wo man diesen Uebelstand bemerkt, wird das Heilmittel nicht auf sich warten lassen. Das gute Feingefuehl der Oeffentlichkeit wird den Unmaessigkeiten Gerechtigkeit widerfahren lassen, und die Oeffentlichkeit wird bald nur noch die Regierungen unterstuetzen, welche wirklich lebensfaehig sind. Die anderen gehen an Erschoepfung zugrunde. 2415.) Sie sehen, die Freiheit hat auf Alles eine Antwort." 2416.) "Vielleicht, und glauben Sie, dass die herrschenden Dynastien, die tonangebenden Mehrheiten, die bestehenden Koerperschaften und die in Ansehen stehenden Lehren jemals zuruecktreten werden, um sich gutwillig unter das Banner des 'Laissez faire, laissez passer' zu stellen? Sie haben sehr schoen gesagt, dass Sie nichts vorschlagen, man weicht aber so nicht der Debatte aus." 306 2417.) "Sagen Sie mir zuerst, ob Sie ernsthaft glauben, dass diese ihrer Stellung so sicher sind, dass sie es sich immer werden leisten koennen, ein grosses Zugestaendnis abzuschlagen? Nun aber, ich selbst werde Niemanden absetzen. Alle Regierungen bestehen vermoege einer Kraft, die sie irgendwo aus ihrem Inneren schoepfen und von der sie, um fortzubestehen, mehr oder weniger geschickt Gebrauch machen. Nunmehr haben sie ihren sicheren Platz in meiner Organisation. 2418.) Dass sie anfangs eine gehoerige Anzahl ihrer mehr oder minder freiwilligen Anhaenger verlieren muessen, scheue ich mich nicht zuzugeben. Aber, ohne die Chancen der Zukunft in Betracht zu ziehen, welch beneidenswerter Ausgleich ergibt sich von Seiten der Sicherung der Macht und ihrer Stabilitaet! Weniger Untertanen, nein, weniger Steuerzahler ist das richtige Wort, aber zum Ausgleich ergibt sich eine absolute Unterordnung, die sogar fuer die Dauer des Vertrages freiwillig geschieht. Kein Zwang mehr, weniger Gendarmen, kaum noch Polizei und Soldaten: gerade genuegend fuer die Parade, aber dafuer besonders gut aussehende. Die Ausgaben nehmen recht schnell ab, damit die Einnahmen nicht zurueckgehen. Keine Anleihen mehr, keine Finanzierungsschwierigkeiten mehr. Was man bisher nur in der Zeitschrift 'Die Neue Welt' gelesen hat, wird Wirklichkeit: Wirtschaftssysteme, die Menschen gluecklich machen koennen. Man wird gesegnet sein, beweihraeuchert, und ich spreche nicht etwa von diesen betaeubenden Dueften, die man den taumelnden Maechtigen in die Nase blaest, sondern von echt arabischem Parfuem, das fuer die Nasen der Elite hergestellt ist. 2419.) Welche Dynastie wuerde sich nicht auf diese Weise verewigen wollen? Welche Mehrheit wuerde nicht ihre Zustimmung geben, die Minderheiten in Scharen ausziehen zu lassen? 2420.) Sehen Sie schliesslich, wie ein System, das zur Grundlage das grosse oekonomische Prinzip des 'laissez faire' hat, allen Schwierigkeiten gewachsen ist? Die Wahrheit ist nicht nur zur Haelfte wahr; sie ist die Wahrheit, nicht mehr und nicht weniger. 2421.) Heutzutage haben wir herrschende Dynastien, wie auch verfallene. Fuersten, die die Krone tragen, und andere, die absolut nicht boese waeren, wenn sie sie tragen koennten. Jeder hat seine Partei, und jede Partei hat zur Hauptaufgabe, Knueppel in die Raeder der Staatskarosserie zu werfen, bis zu dem Tage, an dem sie den Wagen umgestuerzt haben und ihrerseits einsteigen und riskieren koennen, sich zu ueberschlagen. Das bezaubernde Spiel auf der Wippe, fuer das das Volk die Unkosten aufbringt, aber bei dem es nicht mitspielen darf, wie Paul-Louis Courier sagte. 2422.) Bei unserem System gibt es weder diese kostspieligen Gleichgewichtsspielereien, noch von Laerm begleitete Umstuerze, weder Verschwoerungen noch Raeubereien. Alle Welt ist legitim. Jedermann stellt etwas dar. Man ist unstreitig legitim, solange man es nur fortfuehren kann, und einzig und allein bei den Seinen. Ausserhalb gibt es kein heiliges noch irdisches Recht, ausgenommen das, sich zu veraendern, seine Plaene zu vervollkomnen und einen neuen Aufruf an die Aktionaere ergehen zu lassen. 2423.) Keine Verbannungen mehr, weder Beschlagnahmungen, noch Verfolgungen irgendwelcher Art. Die Regierung, die zerfaellt, meldet bei ihren Glaeubigern Konkurs an. Wenn sie ehrenhaft gewesen und ihre Buchfuehrung in Ordnung ist, wenn sie die Statuten, verfassungsmaessige oder andere, getreulich beachtet hat, kann sie ihren Palast erhobenen Hauptes verlassen und auf das Land ziehen, um sich in ihren Memoiren zu rechtfertigen. Sind andere Umstaende eingetreten: Die Ideen aendern sich, es wird in dem Gesamtstaat eine Luecke spuerbar, es fehlt eine Spezialitaet, untaetige oder unzufriedene Aktionaere suchen eine Stelle, wo sie ihr Geld anlegen koennten etc.; schnell laesst man sein Programm vom Stapel, sammelt Beitrittserklaerungen und, wenn man glaubt, stark genug zu sein, geht man nicht auf die Strasse, wie man es in einem Aufstand bezeichnet, sondern begibt sich zum Amt fuer politische Zugehoerigkeit. Man gibt seine Erklaerung ab, die man durch die Hinterlegung eines Exemplars seiner Satzungen und einer Liste, in die sich die Anhaenger eintragen koennen, stuetzt, und schon gibt es eine Regierung mehr. 2424.) Das Uebrige sind innere Probleme, sozusagen innerfamiliaere Angelegenheiten, und die Teilnehmer allein sind befugt, sich darum zu kuemmern. 307 Ich schlage eine Mindestgebuehr fuer Eintragungen und Aenderungen vor, die die Angestellten des Bueros fuer politische Zugehoerigkeit als ihren Gewinn einnehmen. Einige hundert Francs fuer die Gruendung einer Regierung, einige Centimes, um als Einzelner von der einen zur anderen ueberzutreten. Die Angestellten werden keinerlei anderes Gehalt beziehen, aber ich stelle mir vor, dass sie nicht zu schlecht bezahlt sein und dass diese Bueros recht viel besucht werden. 2425.) Sind Sie nicht von der Einfachheit dieses Raederwerkes ueberrascht, von diesem gewaltigen Mechanismus, den ein Kind handhaben koennte, und der dennoch alle Beduerfnisse befriedigt? Durchsuchen Sie es, tasten Sie es ab, durchforschen und zergliedern Sie es. Ich fordere Sie auf, es in irgendeinem Punkte fehlerhaft zu finden. Auch bin ich ueberzeugt, dass niemand es uebel nehmen wird: Der Mensch ist so geartet. Es ist gerade diese Ueberzeugung, die mich verleitet meine Idee zu veroeffentlichen. In der Tat, wenn ich keine Anhaenger finde, so ist all dass nichts weiter als eine Gedankenspielerei, und keine bestehende Macht, keine Mehrheit, keine Vereinigung, niemand schliesslich, verfuege er ueber was immer es auch sei, hat das Recht, mir etwas zu verdenken." "Und so haben Sie mich also ganz per Zufall ueberzeugt?" "Psst... Sie sind drauf und dran mir zu schaden!" ================================================================================= Notiz von John Zube Ulrich von Beckerath, 1882-1969, wurde auf diesen Aufsatz schon vor dem 1. Weltkrieg hingewiesen, durch eine Stelle in einem der vielen Werke von Wilhelm Roscher, die ich in den mir zugaengigen Werken Roschers noch nicht gefunden habe. Wer kennt sie? Beckerath versuchte waehrend des 1. Weltkrieges einmal, als Kurier, abweichend von seiner Route, das Exemplar in der Koeniglichen Bibliothek in Bruessel einzusehen. Dabei wurde er von der Miltaerpolizei als Spion verhaftet und beinahe auf der Stelle erschossen. Erst kurz vor meiner Auswanderung, in 1959, war es mir moeglich Bruessel zu besuchen und eine Kopie zu bestellen. Die erhielt ich schliesslich und sandte eine Kopie davon an Beckerath, die jetzt noch in seinen verbleibenden Papieren, im Besitz von Eckard Duewal, vergraben ist. Meine Uebersetzung gab ich an Adrian Falk, mit dem ich Verbindung verlor, da ich nicht glaubte, mir den Druck davon leisten zu koennen. Gian Piero de Bellis, verschaffte sich eine Kopie von einer anderen Quelle, digitisierte sie und sandte sie mir durch e-mail. Aber mein Programm hat diese Fassung nicht richtig uebertragen koennen. So sandte er mir eine Photokopie, die ich verfilmen werde und mit der ich meine html Version korrigieren kann. De Bellis hat fuer diesen Text und andere eine neue Webseite geschaffen: www.panarchy.org und wuerde gern auch eine CD-ROM diesem Thema gewidmet sehen. Er beabsichtigt diesen Text ins Italienische zu uebersetzen, vielleicht in diesem Sommer, und bat mich um den deutschen Text. - PIOT, John Zube, 9.6.01 (Seine italienische Uebersetzung ist jetzt auch auf www.panarchy.org zu finden und er bemueht sich um eine Spanische Uebersetzung. - J.Z., 13.4.02.) =============================================================================== Anhang II/3 Herbert Spencer Soziale Gleichgewichtslehre, 1850 (Social Statics) (Robert Schalkenbach Foundation, New York, 1954, Nachdruch der Erstauflage von 1850, 1970. PEACE PLANS 184. - In spaeteren Auflagen hat Spencer das folgende Kapitel ausgelassen. Ich suche immer noch nach seiner Ausrede dafuer. - J.Z., 3.4.02.) Auszug aus Kapiteln XIX und XXI XIX.) Das Recht, den Staat zu ignorieren 2426.) 1.) Da es eine Folgesatz ist, aus dem Vorschlag, dass alle Einmischungen dem Gesetz der gleichen Freiheit unterworfen werden muessen, haben wir keine andere Wahl, als das Recht der Buerger zuzugeben, einen Zustand der freiwilligen Gesetzlosigkeit anzunehmen. 2427.) Wenn jedermann die Freiheit hat, alles zu tun, was er will, vorausgesetzt, er verletzt nicht die gleicht Freiheit irgendeines anderen, dann ist er frei, alle Verbindung mit dem Staat fallen zu lassen, auf seinen Schutz zu verzichten und sich zu weigern, etwas fuer dessen Aufrechterhaltung zu zahlen. 2428.) Es ist offensichtlich, dass er durch dieses Verkalten in keiner Weise in die Freiheit anderer eingreift, denn er nimmt dann eine passive Stellung ein, und solange er passiv bleibt, ist er kein Angreifer. 2429.) Es ist gleichfalls offensichtlich, dass er nicht gezwungen werden kann, Mitglied einer politischen Koerperschaft zu bleiben, ohne dadurch das moralische Gesetz zu verletzen, wenn man in Betracht zieht, dass Staatsangehoerigkeit die Zahlung von Steuern mit sich bringt; und von eines Mannes Eigentum etwas gegen seinen Willen wegzunehmen, eine Verletzung seiner Rechte ist. 2430.) Die Regierung ist nur ein Anwalt, der von einer Anzahl von Individuen gemeinschaftlich angestellt ist, um ihnen gewisse Vorteile zu sichern, und so bringt es schon die Natur dieser Verbindung mit sich, dass es von jedem Einzelnen abhaengt, ob er einen solchen Angestellten beschaeftigen will oder nicht. Wenn irgendeiner von ihnen beschliesst, dieses of Gegenseitigkeit beruhende Schutzbuendnis zu ignorieren, dann kann man nichts anderes dagegen sagen, als dass er alle Ansprueche auf dessen gute Dienstleistungen verliert und sich der Gefahr, misshandelt zu werden, aussetzt, was ihm voellig freisteht. 2431.) Er kann nicht in eine politische Verbindung gezwungen werden, ohne das Gesetz der gleichen Freiheit zu brechen; er kann aus ihr austreten, ohne eines solchen Bruches schuldig zu werden, und er hat daher das Recht, derart auzutreten. 2.) ... 2432.) Die erste Bedingung, nach der man sich richten muss, wenn man eine Gesetzgebung schaffen will, ohne das Gesetz der gleichen Freiheit zu uebertreten, ist die Anerkennung des hier diskutierten Rechtes, den Staat zu ignorieren. 308 2433.) (Hieraus kann man ein Argument fuer die direkte Besteuerung ableiten, weil nur dann, wenn die Besteuerung direkt ist, eine Abwerfung der Staatslasten moeglich wird.) 2434.) 3.) Die Verteidiger eines reinen Despotismus moegen natuerlich glauben, dass die Staatsherrschaft unbegrenzt und unbedingt ist. Diejenigen, die behaupten, dass die Buerger fuer die Regierungen und nicht die Regierungen fuer die Buerger geschaffen wurden, moegen folgerichtig behaupten, dass sich niemand aus dem Bereich der politischen Organisation entfernen kann. 2435.) Aber diejenigen, die behaupten, dass das Volk die einzige rechtmaessige Machtquelle ist, dass die gesetzgeberiscche Gewalt nicht urspruenglich, sondern uebertragen ist, koennen nicht das Recht leugnen, den Staat zu ignorieren, ohne sich in einen Widerspruch zu verwickeln. 2436.) Denn, wenn die gesetzgeberische Gewalt uebertragen ist, so folgt, dass diejenigen, von denen sie ausgeht, die Herren derjenigen sind, denen sie verliehen wurde; ausserdem folgt, dass sie als Herren die erwaehnte Vollmacht freiwillig erteilen, und dies schliesst ein, dass sie sie nach Belieben geben oder verweigern koennen. 2437.) Das erteilt zu nennen, was Menschen entwunden wurde, ob sie nun wollten oder nicht, ist Unsinn. Und was hier fuer alle gemeinschaftlich zutrifft, ist gleichfalls wahr fuer jeden Einzelnen. Ebenso wie eine Regierung nur dann rechtmaessig fuer ein Volk handeln kann, wenn sie durch das Volk ermaechtigt wurde, so kann sie auch fuer das Individuum nur dann rechtmaessig handeln, wenn sie von ihm bevollmaechtigt wurde. Wenn A, B und C beratschlagen, ob sie einen Agenten einstellen sollten, um ihnen einen bestimmten Dienst zu leisten, und wenn, waehrend A und B sich einig sind, C nicht zustimmt, dann kann C gerechterweise nicht zu einem Vertragspartnr gemacht werden wider seinen Willen. Und dies muss fuer 30 wie fuer 3 wahr sein und wenn fuer 30, warum nicht fuer 300, oder 3000 oder 3 Millionen?? ... 2438.) 4.) ... Die Beherrschung der Mehrheit durch die Minderheit nennen wir Tyrannei; die Beherrschung weniger durch viele ist ebenfalls Tyrannei, nur von geringerem Ausmass. 2439.) Und der Verdienst der demokratischen Regierungsform besteht ganz allein darin, dass sie sich gegen die kleinste Anzahl vergeht. ... 2440.) Auf diese Weise erkennen wir wiederum von einem anderen Standpunkt aus, dass es selbst fuer eine Regierung gerechtester Art unmoeglich ist, sich vom Uebel loszusagen; und weiterhin, dass, wenn nicht das Recht, den Staat zu ignorieren, anerkannt ist, seine Handlungen unvermeidlich verbrecherisch sein muessen. (Vergl. 265-267.) 2441.) 5.) Dass ein Mensch frei ist, die Wohltaten der Staatsmitgliedschaft aufzugeben und ihre Lasten abzuwerfen, kann in der Tat aus den Zugestaendnissen der heutigen Authoritaeten und der oeffentlichen Meinung gefolgert werden. So unvorbereitet, wie sie wahrscheinlich fuer eine so extreme Doktrin wie die hier geaeusserte sind, so bekennen doch die Radikalen unserer Tage unwissentlich ihren Glauben an eine Maxime, welche deutlich diese Doktrin verkoerpert. 2442.) Hoeren wir sie nicht bestaendig Blackstone's Behauptung zitieren, dass "kein englischer Untertan gezwungen werden kann, irgendwelche Beitraege oder Steuern zu zahlen, selbst fuer die Verteidigung des Koenigreiches oder die Aufrechterhaltung der Regierung, als solche, die mit seiner eigenen Einwilligung oder der seines Vertreters im Parlament auferlegt wurden."? Und was bedeutet das? Es bedeutet, so sagen sie, dass jedermann eine Stimme haben sollte. Sehr wohl, aber es bedeutet viel mehr. Wenn es ueberhaupt irgendeinen Sinn in Worten gibt, dann ist es ein deutlicher Ausspruch gerade des Rechtes, um das hier gestritten wird. Indem es bestaetigt, dass niemand besteuert werden darf, wenn er nicht direkt oder indirekt seine Zustimmung dazu gegeben hat, besagt der Ausspruch, dass man sich weigern kann, besteuert zu werden. Die Steuern zu verweigern bedeutet aber, alle Verbindungen mit dem Staat zu durchschneiden. 243.) Vielleicht wird man einwenden, dass diese Einwilligung nicht bestimmt, sondern allgemein gemeint ist, und dass es sich versteht, dass der Buerger, als er fuer seinen Vertreter stimmte, zugestimmt hat zu allem, was dieser tun mag. Aber angenommen, er stimmte nicht fuer ihn und tat im Gegenteil alles, was in seiner Macht stand, um jemandem zum Wahlsieg zu verhelfen, der entgegengesetzte Ansichten vertritt - was dann? 309 2244.) Die Antwort wird wahrscheinlich lauten, dass er durch die Teilnahme an einer solchen Wahl stillschweigend zustimmte, die Entscheidung der Mehrheit anzuerkennen. 2445.) Was aber, wenn er ueberhaupt nicht waehlte? Nun, dann kann er sich gerechterweise ueber keine Steuer beschweren, weil er keinen Protest gegen ihre Auferlegung erhob. 2446.) So, seltsam genug, scheint er seine Zustimmung gegeben zu haben, wie immer er auch handelte, ob er ja sagte, ob er nein sagte oder ob er nichts sagte! Wahrhaftig, dies ist ein fataler Grundsatz. Hier haben wir nun einen ungluecklichen Buerger, der gefragt wird, ob er fuer einen bestimmten angebotenen Vorteil einen Betrag zahlen will. Ob er nun den einzigen Weg, seine Weigerung auszusprechen, beschreitet order nicht, man sagt uns, dass er praktisch zustimmt, wenn nur die Anzahl derjenigen, die zustimmen, groesser ist als die derer, die anderer Meinung sind. Und so werden wir mit dem ungewoehnlichen Prinzip bekanntgemacht, dass A's Zustimmung zu einer Sache nicht durch das bestimmt wird, was A wuenscht, sondern durch das, was B. moeglicherweise sagt. Diejenigen, die Blackstone zitieren, muessen zwischen dieser Absurditaet und der oben dargelegten Doktrin waehlen. Entweder schliesst Blackstones Maxime das Recht ein, den Staat zu ignorieren, oder sie ist reiner Unsinn. 2447.) 6.) ... Im gegenwaertigen Fall z.B. wuerde sie Folgerichtigkeit zwingen, zuzugeben, dass sie ueber andere Punkte, ausser dem gerade erwaehnten, Meinungen besitzen und Argumente gebrauchen, in denen das Recht, den Staat zu ignorieren, enthalten ist. Denn was bedeutet Abweichung von der Kirche? Es gabe eine Zeit, in der eines Mannes Glaube und die Art und Weise seines Gottesdienstes ebenso durch Gesetz bestimmt wurden wie seine weltlichen Handlungen; und, gemaess einigen Verordnungen unseres geschriebenen Rechtes sind sie es immer noch. Infolge des Wachstums eines protestantischen Geistes jedoch haben wir den Staat in dieser Angelegenheit ignoriert - vollstaendig in der Theorie und teilweise auch in der Praxis. Und wie haben wir das erreicht? Indem wir eine Haltung eingenommen haben, die, konsequent beibehalten, das Recht, den Staat voellig zu ignorieren, stillschweigend voraussetzt. Beachten wir den Standpunkt der beiden Parteien: "Dies ist Dein Glaubensbekenntnis", sagt der Gesetzgeber; "Du must glauben und oeffentlich bekennen, was hier fuer Dich niedergelegt ist." "Ich werde nichts dergleichen tun", antwortet der Nonkonformist; "ich wuerde eher noch ins Gefaengnis gehen." "Deine religioesen Gebraeuche," faehrt der Gesetzgeber fort, "werden so sein, wie wir sie vorgeschrieben haben. Du wirst die Kirchen besuchen, die wir eingerichtet haben, und die in ihnen ueblichen Zeremonien befolgen. "Nichts wird mich veranlassen, so zu handeln;" ist die Antwort; "ich bestreite grundsaetzlich Dein Recht, mir in diesen Angelegenheiten Vorschriften zu machen, und gedenke mich bis zum Aeussersten zu widersetzen." "Schliesslich", fuegt der Gesetzgeber hinzu,"werden wir von Dir verlangen, so viel fuer den Unterhalt dieser religioesen Einrichtungen zu zahlen, wie wir fuer angemessen halten." "Von mir wirst Du keinen Pfennig erhalten!" ruft unser kuehner Independent (Protestant) aus. "Sogar wenn ich an die Doktrinen Deiner Kirche glaubte (was nicht der Fall ist), wuerde ich mich dennoch Deiner Einmischung widersetzen und wenn Du mein Eigentum nimmst, wo wird es durch Gewalt sein, und unter meinem Protest." 2448.) Worauf laeuft nun diese Auseinandersetzung hinaus, wenn sie abstrahiert wird? Es ergibt sich die Behauptung des Individuums, das Recht zu besitzen, eine seiner Faehigkeiten, und zwar das religioese Empfinden, auszuueben, ohne Genehmigung oder Behinderung und mit keiner anderen Grenze als der, die durch die gleichen Ansprueche anderer festgelegt wird. Und was ist mit Ignorierung des Staates gemeint? Einfach eine Behauptung des Rechtes, alle seine Faehigkeiten aehnlich frei auszuueben. Das eine Recht ist einfach eine Erweiterung des anderen, berught auf derselben Grundlage und muss mit ihm stehen oder fallen. Man spricht in der Tag von buergerlicher und religioeser Freiheit als von verschiedenen Dingen; aber die Unterscheidung ist ganz willkuerlich. Sie sind Teile desselben Ganzen und koennen philosophisch nicht getrennt werden. 310 2449.) "Ja, sie koennen," wirft ein Gegenredner ein; "die Wahrung der einen Freiheit ist notwendig als eine religioese Pflicht. Die Freiheit, Gott auf die Weise zu verehren, die einem richtig zu sein scheint, ist die Freiheit, ohne die man nicht das erfuellen kann, was man fuer goettliche Gebote haelt, und daher erfordert das Gewissen, sie aufrechtzuerhalten." "Nur zu richtig; aber wie waere es, wenn man dasselbe fuer alle anderern Freiheiten behaupten koennte? Was, wenn die Aufrechterhaltung dieser Freiheiten am Ende auch eine Gewissenssache waere? Haben wir nicht erkannt, dass das Glueck der Menschheit von Gott beabsichtigt ist, dass nur durch Ausuebung unserer Faehigkeiten dieses Glueck erreichbar ist und dass es unmoeglich ist, unsere Faehigkeiten ohne Freiheit zu entwickeln? (Kap. IV) 2450.) Und wenn die Freiheit, unsere Faehigkeiten zu ueben, eine Bedingung ist, ohne die das Goettliche nicht erreicht wrden kann, dann ist deren Erhaltung eine Pflicht nach unserem Gegenredners eigener Beweisfuehrung. Oder, mit anderen Worten, es stellt sich heraus, dass die Aufrechterhaltung der Handlungsfreiheit nicht nur eine Angelegenheit des Gewissense sein koennte, sondern unbedingt sein sollte. Und so wird uns klar vor Augen gefuehrt, dass die Ansprueche, den Staat ignorieren zu duerfen, in religioesen wie in weltlichen Angelegenheiten, im wesentlichen identisch sind. 2451.) Das andere Argument, das gewoehnlich zur Stuetzung des Nonkonformismus herangezogen wird, laesst eine aehnliche Behandlung zu. Abgesehen von dem Widerstand gegen die blosse Tatsache der staatlichen Bevormundung leistet der Dissident (Protestant) Widerstand, weil er die Doktrinen missbilligt, die gelehrt werden. Kein gesetzlicher Befehl wird ihn dazu veranlassen, etwas anzunehmen, was er fuer einen Irrglauben haelt. Da er sich seiner Pflicht gegenueber seinen Mitmenschen bewusst ist, weigert er sich, durch Zahlungen seinerseits die Ausbreitung dieses Irrglaubens zu unterstuetzen. Sein Standpunkt ist durchaus verstaendlich. Aber es ist einer, der seine Anhaenger auch einem buergerlichen Nonkonformismus ausliefert oder sie in einer Verlegenheit laesst. Denn warum weigern sie sich zur Verbreitung von Irrtuemern beizutragen? Weil Irrtum dem menschlichen Glueck entgegensteht. Und weshalb wird irgendein Teil der weltlichen Gesetzgebung missbilligt? Aus demselben Grunde - weil man glaubt, dass er mit dem menschlichen Glueck unvereinbar ist. Wie nun koennte man beweisen, dass man dem Staat in dem einen Fall Widerstand leisten sollte und nicht in dem anderen? 2452.) Will irgendjemand mit Ueberlegung behaupten, dass, wenn eine Regierung Geld von uns verlangt zur Verbreitung von Lehren, die nach unserer Meinung Uebles hervorrufen werden, wir es verweigern sollten, aber, wenn das Geld fuer den Zweck verlangt wird, etwa zu tun, was nach unserer Meinung Uebelstaende hervorbringen wird, dann sollten wir es nicht verweigern? Doch das ist ja gerade der hoffnungsvolle Vorschlag den diejenigen zu verteidigen haben, die das Recht, den Staat in religioesen Angelegenheiten zu ignorieren, anerkennen, aber leugnen, in weltlichen Angelegenheiten ebenso verfahren zu duerfen. 2453.) 7.) Der Gegenstand dieses Kapitels erinnert uns noch einmal an das Missverhaeltnis zwischen einem vollkommenen Gesetz und einem vollkommenen Staat. Die Anwendbarkeit des hier dargestellten Prinzips aendert sich direkt entsprechend der gesellschaftlichen Moralitaet. In einer voellig lasterhaften Gemeinschaft wuerde seine Zulassung zur Anarchie fuehren. In einer vollstaendig rechtschaffenen wuerde seine Zulassung sowohl unschaedlich wie unvermeidlich sein. 2454.) Fortschritt in Richung eines Zustandes sozialer Gesundheit - eines Zustandes also, in dem die heilenden Massnahmen der Gesetzgebung nicht mehr notwendig sind - ist ein Fortschritt zu einem Zustand hin, in dem diese der Heilung dienenden Massnahmen beiseite geworfen werden und die Autoritaet, die sie vorschreibt, nicht mehr beachtet wird. Diese beiden Aenderungen sind ihrer Natur nach untrennbar verbunden. 2455.) Die moralische Gesinnung, deren Vorherrschaft die Gesellschaft harmonisch und Regierungen ueberfluessig machen wird, ist dieselbe moralische Gesinnung, die dann jedermann veranlassen wird, seine Freiheit zu behaupten, sogar bis zu dem Ausmass, den Staat zu ignorieren. Es ist dieselbe moralische Gesinnung, die dadurch, dass sie die Mehrheit abschreckt, die Minderheit zu zwingen, schliesslich Regierungen unmoeglich machen wird. 311 2456.) Da alle Wirkungen, die nur verschiedene Verkoerperungen derselben Gesinnung sind, ein gleichbleibendes Verhaeltnis untereinander haben muessen, wird die Tendenz zur Nichtanerkennung der Regierungen nur in dem Masse sich verstaerken, als die Regierungen ueberfluessig werden. 2457.) Keiner sollte sich daher ueber die Bekanntmachung der obigen Doktrin beunruhigen. Es muessen noch viele Aenderungen geschehen, bevor sie einen grossen Einfluss ausueben kann. Wahrscheinlich wird noch eine lange Zeit vergehen, bevor das Recht, den Staat zu ignorieren, allgemein zugegeben wird, selbst auch nur in der Theorie. Es wird noch laenger dauern, bevor es gesetzliche Anerkennung findet. Sogar dann wirds es ueberaus viele Hindernisse fuer seine zu fruehe Inanspruchnahme geben. 2458.) Harte Erfahrung wird diejenigen genuegend belehren, die zu frueh den gesetzlichen Schutz verlassen. 2459.) Unter der Mehrheit der Buerger aber besteht solche Vorliebe fuer erprobte Verhaeltnisse und eine so grosse Furch vor Experimenten, dass sie wahrscheinlich erst dann auf Grund dieses Rechtes handeln werden, ween es schon lange Zeit sicher gewesen waere, es zu tun." 2460.) Kap. XXI: "Die Pflichten des Staates" 1.) ... Denn wenn, wie gezeigt wurde, jedermann das Recht hat, sich vom Staat loszusagen, und wenn folglich der Staat als eine Gemeinschaft von freiwillig vereinigten Buergern angesehen werden muss, dann bleibt nichts, um ihn im Abstrakten von irgendeiner anderer rechtsfaehigen Gesellschaft zu unterscheiden. 2461.) Nichts verbleibt, um seine besonderen Funktionen zu bestimmen, und wir koennen uns vorstellen, dass seine Mitglieder ihm jede Aufgabe uebertragen werden, die nicht einen Bruch des moralischen Gesetzes mit sich bringt." =============================================================================== Anhang II/ 4 Die Cosmopolitische Union, von Werner Ackermann, 1931, aus: RADIKALER GEIST. 2462.) Die Mitgliedschaft der Cosmopolitischen Union ist kostenlos. Die Mitglieder befuerworten, ohne fuer ihre Person eine Verpflichtung einzugehen, folgende Grundforderungen der Cosmopolitischen Union: 2463.) I.) Jeder hat das Recht zum Austritt aus dem Staat. (Vergl. Kirchenaustritt) 2464.) II.) Cosmopoliten (freiwillig Staatenlose) besitzen ueberall Einreise-, Niederlassungs- und Arbeitsrecht. 2465.) III.) Unfreiwillig Staatenlose koennen durch einfache Option entweder Cosmopoliten oder Staatsangehoerige werden. 2466.) IV.) Der Staat erkennt die Staatslosigkeit als Rechtszustand und die Cosmopoliten als internationale Minderheit im Sinne des modernen Minderheitenrechts an. 2467.) V.) Der Staat respektiert die Unabhaengigkeit einer Schutzstelle fuer Cosmopoliten und erkennt sie als im staatsrechlichen Sinne vertragsfaehig an. Die Schutzstelle kann Zweigstellen mit konsularischen Befugnissen errichten. 2468.) VI.) Cosmopolitische Paesse und Personalausweispapiere, die den bei der Schutzstelle registrierten Cosmopoliten ausgestellt werden, sind von allen Behoerden anzuerkennen. 2469.) VII.) Im Kriegsfalle gelten Cosmopoliten als neutrale Auslaender. Der Staat hat weder im Frieden noch im Kriege das Recht, Freiheit und Vermoegen von Cosmopoliten anzutasten. Cosmopoliten duerfen zu keinerlei Kriegsdiensten, Kriegshilfsdiensten, Kriegssteuern oder sonstigen Kriegslasten herangezogen werden. 2470.) VIII.) Ein Zwang zur Beibehaltung der Staatsangehoerigkeit darf auch im Kriege in keiner Form und unter keinem Vorwand ausgeuebt werden. 2471.) IX.) Der Staat respektiert die Unabhaengigkeit gemeinnuetziger cosmopolitischer Einrichtungen, wie Fuersorgezentralen, Versicherungsanstalten, Bankinstitute, Rechtsstellen, Archive, Bildungs- und Erziehungsanstalten, Krankenhaeuser, Altersheime uws. Der Staat draengt den Cosmopoliten keinerlei Einrichtungen und Dienste auf, die die Cosmopoliten gewillt und faehig sind, sich selbst zu verschaffen, oder auf deren Gebrauch sie verzichen wollen. 312 2472.) X.) Der Staat prueft weitere Forderungen, die sich aus den Grundsaetzen der Cosmopolitischen Union ergeben. Auf Antrag der Schutzstelle tritt er mit ihr in Verhandlungen ueber den Ausbau der gemeinsam geschlossenen Vertraege ein. Ausfuhrbestimmungen, die auch die praktisch gebotenen Uebergangsbestimmungen enthalten, werden vom Staat und der Cosmopolitischen Union gemeinsam ausgearbeitet. Beitrittserklaerungen zur C.U. nimmt entgegen: W. A. .... (Anzeige der Zeitschrift RADIKALER GEIST, im Jahre 1931. - Diese Zeitschrift meines Vaters wurde reproduziert in PEACE PLANS No. 1321.) (Ulrich von Beckerath, 1882 - 1969 und Kurt Helmut Zube, 1905 - 1991, waren Mitglieder. Werner Ackermann gelang es vor den Nazis nach Suedafrika zu fluechten, wo er sich u.a. als Schriftsteller betaetigte. Beckerath hatte lange Zeit mit ihm ueber Minderheitenrechte korrespondiert, insgesamt 2 Leitzordner gefuellt, die mit seiner Bibliothek verbrannten. Ich nehme an, dass Ackermann seinen Teil der Korrespondenz und seine Bibliothek bei seiner Flucht nicht retten konnte. Moeglicherweise aber gibt es diesen Briefwechsel noch irgendwo in Deutschland, d.h., er wurde nicht verbrannt oder endete auf einem Muellhaufen. Ich waere an diesem Briefwechsel sehr interessiert. - J.Z., 3.4.02.) 312 Anhang II/5 Entwurf zu Bestimmungen fuer den naechsten Friedensvertrag mit Russland Auszug aus einem Brief von Ulrich von Beckerath, im July 1933, also unter Nazi Zensur geschrieben und entsprechend ausgedrueckt! 2473.) "... Der Krieg zwischen Deutschland und Russland wird eines Tages kommen. Die Ausfuehrungen des Kanzlers in seinem grossen Werk ueber diesen Gegenstand sind deutlich; der Kanzler hat auch noch nichts von diesen Ausfuehrungen zurueckgenommen und die Deutschen in Russland haben daher allen Grund zu hoffen. 2474.) Der Friedensschluss stellt aber die deutsche Regierung vor Aufgaben ganz anderer Art, als sie je vorher eine siegreiche Regierung gegenueber einem niedergeworfenen Feinde hatte. Zunaechst ist zu erwarten, das in militaerischer Beziehung sich die Ereignisse von 1805, 1807, 1856 und 1904 wiederholen werden. Die im Felde stehenden russischen Armeen werden geschlagen werden, und die russische Regierung wird sich beeilen, Frieden zu schliessen, bevor eine nationale Revolution sie wegfegt. Die russische Regierung wird dabei auch demuetigende Friedensbedingungen in Kauf nehmen, wie sie es bei frueheren Gelegenheiten getan hat. Aber: Die Erfahrung nicht nur mit Russland, sondern mit manchen anderern Staaten hat gelehrt, dass weder Gebietsabtretungen noch eine Kriegsentschaedigung noch die Beschraenkung kuenftiger Ruestungen auf die Dauern einen Staat niederhalten koennen. Diesmal muessen viel wirksamere Massnahmen ergriffen werden. 2475.) Eine Besetzung des ganzen russischen Territoriums kommt meiner Meinung nach nicht in Frage. Dass eine deutsche Armee unter guenstigen Umstaenden es sehr wohl mit einer vierfach groesseren russischen aufnehmen kann, das haben die Ereignisse bewiesen. Eine ganz andere Aufgabe ist aber die jahrelange Besetzung eines Landes, welches dreimal bevoelkerter ist als Deutschland und mehr als zehnmal ausgedehnter, waehrend moeglicherweise auch noch gegen andere Feinde Wacht zu halten ist. Die Niederhaltung Russlands kann nur dadurch geschehen, dass die zentrifugalen Kraefte des Landes sich frei entfalten koennen. 2476.) Man weiss, dass die Sowjetmacht durch eine ziemlich duenne Oberschicht ausgeuebt wird, die sich allerdings im Laufe der Jahre vergroessert hat und noch mehr vergroessern wuerde, geschaehe ihr kein Einhalt. Wenn aber den jetzt unterdrueckten Unterschichten, insbesondere der Bauern, einmal eine Gelegenheit gegeben wird, sich von der Oberschicht unabhaengig zu machen, so wird dies, gerade weil die Oberschicht duenn ist und die Unterschicht starkt, wahrscheinlich dauerhafte Neubildungen ergeben. 2477.) Natuerlich wird man sich zunaechst einmal bemuehen muessen, Russland zu zerschlagen und in moeglichst viele kleine Staaten aufzuloesen. Aber das sind nicht die Neubildungen, die ich meine. In jeder der neuen russischen Staaten muss vielmehr den Unterworfenen Gelegenheit gegeben werden, aus dem betreffenden Staate auszutreten, wie man aus der Kirche austritt, ohne dass deshalb die Landesregierung das Recht haben darf, die Ausgetretenen auszuweisen. Die Rechte der Ausgetretenen moeglichst wirksam zu unterstuetzen, die Deutschen Russlands zur Kerntruppe der Ausgetretenen zu machen und keine Ruecksicht darauf zu nehmen, dass dieser Gedanke fuer die Oeffentlichkeit neu ist (den Theoretikern ist er ja keineswegs neu) das muss das Ziel der deutschen Regierung sein, und nur dadurch kann sie ihr Ziel dauernd erreichen. 2478.) Der Austritt aus dem Staat duerfte das antikommunistischste Prinzip sein, das denkbar ist. Es ist in Russland keineswegs unbekannt, und ich las im Jahre 1921, dass die Propaganda dafuer mit dem Tode bestraft wurde - vom kommunistischen Standpunkt aus ganz mit Recht. 313 2479.) Fuer Deutschland waere die Annahme des Prinzipls keine besondere Neuerung. Vor 10 Jahren erklaerte ja Deutschland viele Deutschen der Randstaaten zu seinen Staatsangehoerigen und zwar mit dem ausgesprochenen Zweck, ihre Interessen bei den betreffenden Regierungen zu vertreten. Diesen damals meines Wissens zum ersten Mal in der Weltgeschichte umgesetzten Gedanken heisst es heute wieder auszubauen. Die beiliegenden Vorschlaege sollen diesem Ausbau dienen: 2480.) 1.) Jeder russische Untertan hat das Recht, aus dem russischen Staatsverband auszutreten. 2481.) 2.) Der Austritt erfolgt durch eine Erklaerung gegenueber der unteren Polizeibehoerde. Das Verfahren bestimmt sich im uebrigen nach dem Schema der preussischen Gesetze ueber den Austritt aus der Kirche. Insbesondere duerfen dem Austretenden durch das Verfahren nicht mehr Kosten und Umstaendlichkeiten erwachsen, als die genannten preussischen Gesetze bestimmen. 2482.) 3.) Die Ausgetretenen haben das Recht, ihre Aufnahme in den deutschen Staatsverband zu betreiben, sie stehen von dem Tage an, an welchem wie bei dem zustaendigen deutschen Konsulat ihre Aufnahme beantragen, unter deutschem Schutz. Etwaige Ablehnungen der Aufnahme geschehen sowohl durch Mitteilung an den Betreffenden als durch eine oeffentliche Erklaerung des Konsulats. 2483.) 4.) Das Recht, die Aufnahme in den deutschen Staatsverband zu betreiben, steht auch allen anderen Bewohnern des russischen Reiches zu, die aus irgendeiner Ursache die russische Staatsangehoerigkeit nicht besitzen. 2484.) 5.) Alle Bewohner des russischen Reiches, welche die russische Staatsangehoerigkeit nicht besitzen oder nicht besitzen wollen, jedoch aus irgendeinem Grunde die deutsche Staatsangehoerigkeit nicht haben oder nicht erhalten, haben das Recht, sich zu Schutzvereinigungen zusammenzuschliessen. 2485.) 6.) Die Deutsche Regierung behaelt sich vor, solche Schutzvereinigungen als befreundet anzuerkennen. Nach der Anerkennung haben die Leitungen der Schutzverbaende gegenueber der russischen Regierung die Privilegien deutscher Staatsangehoeriger, soweit nicht in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. 2486.) 7.) Schutzvereinigungen, welche die deutsche Regierung nicht ausdruecklich als ihr befreundet anerkennt, haben in jedem Falle das Recht, beim Voelkerbund ihre Anerkennung als Minoritaet im Sinne des modernen Minoritaetenrechts zu betreiben. 2487.) 8.) Der deutschen Regierung befreundete Schutzvereinigungen haben das Recht, iihre Mitglieder zu bewaffnen, militaerisch auszubilden, Waffenlager zu unterhalten, Werkstaetten zur Herstellung von Kriegsmaterial zu errichten, Befestigungen anzulegen und eine Seemacht zu unterhalten. 2488.) 9.) Die russische Regierung wird keine Gesetze oder Verfuegungen erlassen, wodurch der Verkehr zwischen russischen Untertanen und Angehoerigen von der deutschen Regierung befreundeten Schutzvereinigungen erschwert wird. Insbesondere wird die russische Regierung keinen ihrer Untertanen hindern, an Angehoerige der bezeichneten Schutzvereinigungen Waren oder Grundstuecke zu den gleichen Bedingungen zu ueberlassen, die fuer die Erwerber mit russischer Staatsangehoerigkeit gelten. 2489.) 10.) Wohnstaetten, Werkstaetten, Bildungsanstalten, Krankenhaeuser, dem Handel und Verkehr dienende Gebaeude und Grundstuecke, Wohlfahrtseinrichtungen und alle anderen, einem geordneten Gemeinwesen unentbehrlichen Anstalten, ferner militaerischen Zwecken dienende Grundstuecke, gelten als exterritorial, wenn sie von Mitgliedern der der deutschen Regierung befreundeten Schutzvereinigungen oder den Vereinigungen selbst rechtmaessig erworben werden. Streitigkeiten ueber die Exterritorialitaet entscheidet der Haager Schiedsgerichtshof, es sei denn, dass die Streitenden sich von Fall zu Fall ueber besondere Schiedsgerichte vereinigen. 2490.) 11.) Die der deutschen Regierung befreundeten Schutzvereinigungen und die Mitglieder solcher Vereinigungen haben das Recht, auf eigene Kosten und eigene Gefahr eigne Einrichtungen zu schafen und zu benutzen, um die Wohlfahrt, die Sicherheit, den Arbeitsertrag und den Austausch der Mitglieder untereinander und mit Fremden zu sichern und zu verbessern. Als solche Einrichtungen gelten: Bildungsanstalten, Kirchen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Banken und Kreditinstitute, Versicherungsanstalten, Arbeitsnachweise, Druckereien, Zeitungen und Zeitschriften, 314 Radiostationen und alle anderen Einrichtungen, welche das Leben, die Sicherheit, die Wohlfahrt und den Arbeitsertrag russischer Untertanen nicht beeintraechtigen, aber von den Schutzvereinigungen oder deren Mitgliedern gewuenscht werden. 2491.) 12.) Die vorstehenden und die folgenden Bestimmungen gelten sinngemaess auch fuer deutsche Staatsangehoerige. Ihre Rechte und Interessen werden von den zustaendigen deutschen Konsuln wahrgenommen. 2492.) 13.) Die russische Regierung ist verpflichtet, diejenigen Steuern gesondert zu erheben und auszuweisen, deren Ertrag zu Zwecken der Bildung, politischer Propaganda, zur Unterstuetzung in Faellen von Krankheit, Arbeitslosigkeit und ueberhaupt von Beduerftigkeit, ferner zu militaerischen Zwecken dienen soll. Deutsche Staatsangehoerige und die Mitglieder von Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen sind von diesen Steuern befreit. Falls indirekte Steuern zu den vorgenannten Zwecken erhoben werden, haben die deutschen Staatsangehoerigen und die Mitglieder von Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen einen Anspruch auf eine Entschaedigung, die in russischen Zahlungsmitteln ausgezahlt werden kann. 2493.) 14.) Deutsche Staatsangehoerige und die Mitglieder von Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen haben das Recht, mit Deutschland zollfrei zu verkehren, d.h., von dort Warensendungen und Postsendungen jeder Art zollfrei zu erhalten und ihrerseits solche Sendungen nach Deutschland zu schicken, ohne russische Ausfuhrabgaben zu bezahlen. Die russische Regierung wird die Anlage von Entrepots, welche diesem Zwecke dienen, nicht hintern. 2494.) 15.) Die russische Regierung verzichtet darauf, den Aufenthalt von deutschen Staatsangehoerigen und Mitgliedern von Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen zu beschraenken oder sie auszuweisen oder ihnen bestimmte Beschaeftigungen zu untersagen. 2495.) 16.) Die russische Regierung ist nicht verpflichtet, fuer deutsche Staatsangehoerige oder Mitglieder von Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen in den Faellen zu sorgen, welche bisher Gegenstand der oeffentlichen Armenpflege oder der Sozialversicherung in Russland waren. Die russische Regierung wird aber im Sinne der obigen Bestimmungen nichts unternehmen, um die bezeichneten Personen zu hindern, fuer sich selbst zu sorgen. 2496.) 17.) Deutsche Staatsangehoerige und die Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen haben das Recht, im Verkehr untereinander deutsche Wertmasse und deutsche Zahlungsmittel, sowie auch eigene Wertmasse sowie eigene Zahlungsmittel zu benutzen. Als solche Wertmasse gelten z.B. ein Gramm Feingold nach den Handelsgebraeuchen eines freien Goldmarktes, etwa des Londoner, oder aber eine bestimmte Menge Silver, Kupfer, Getreide, irgendwelcher anderer Waren oder eine Kombination davon. Als eigne Zahlungsmittel gelten Noten oder typisierte Schecks, die ihren Wert dadurch haben, dass der Emittent sich verpflichtet, die Noten oder Schecks als Zahlungsmittel gegen sich gelten zu lassen. 2497.) 18.) Deutschland erhebt keinen Anspruch auf Zwangskkurs oder Annahmezwang fuer seine Noten, soweit der Verkehr mit Russland in Frage kommt. Es wird auch fuer die Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen keinen solchen Anspruch geltend machen. Das Recht von Privatpersonen oder privaten Vereinigungen, durch Privatvertraege einen Zwang zur Annahme zum Nennwert zu begruenden, bleibt unberuehrt. 2498.) 19.) Dem freien Verkehr der Deutschen und der Mitglieder der Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen untereinander wird die russische Regierung keine Schwierigkeiten bereiten. Dies gilt sowohl fuer den Privatverkehr, als auch fuer oeffentliche und nicht-oeffentliche Versammlungen, fuer den Briefverkehr, fuer jede Meinungsaeusserung in Wort und Schrift. Der freie Gebrauch der deutschen Sprache in Russland unterliegt keinen anderen Beschraenkungen als der Gebrauch der russischen Sprache in Deutschland. Entsprechendes gilt fuer die Verbreitung deutscher Schriften und den Empfang deutscher Radiosendungen. 2499.) 20.) Deutsche Staatsangehoerige und die Mitglieder von Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen sind nicht verpflichtet, vor russischen Gerichten Recht zu nehmen oder zu geben; sie sind befugt, sich in Rechtsstreitigkeiten, die sie miteinander haben, entweder an die deutschen Konsulate oder an eigene, von den Schutzvereinigungen eingesetzte Gerichte zu wenden. Russische, in Deutschland wohnende Untertanen haben die Befugnis, in Rechtsstreitigkeiten, die sie untereinander haben, die russischen Konsulate anzurufen. 315 In Streitigkeiten zwischen in Russland wohnenden Deutschen oder Mitgliedern von Deutschland befreundeten Schutzvereinigungen entscheiden gemischte Gerichtshoefe entsprechend dem geltenden internationalen Recht fuer gemischte Gerichtshoefe. Im Zweifel gelten diejenigen Bestimmungen, die am 1.1.1914 fuer Aegypten in Kraft waren. Die gemischten Gerichtshoefe sind an keine bestimmten Rechtsnormen gebunden, jedoch sollten sie etwaige Abweichungen von dem im "New Code of International Law" von Jerome Internoscia festgelegten Grundsaetze im Urteil begruenden." 2500.) Anmerkung von J.Z.: Dieser Brief wurde zu einer Zeit geschrieben, als es in Deutschland keine freie Meinungsaeusserung mehr gab (Juli 1933), und musste daher auf die Vorurteile der Herrschenden Ruecksicht nehmen. Dieses scheinbar nationalistische Programm sollte, von Nationalisten propagiert, schliesslich zur Aufloesung fuehren von allen territorialen Nationalstaaten, d.h., der Staaten bisheriger Art. Die Rueckwirkung der hier nur fuer Russland vorgeschlagenen Einrichtungen auf Deutschland und die uebrige Welt waere nicht ausgeblieben. Die Nationalsozialisten erkannten dies und nahmen daher diese Programm nicht an. Haetten sie es offen und ehrlich vertreten, so waere es wahrscheinlich nicht zum 2. Weltkrieg gekommen. Zumindest die russischen Soldaten haetten keinen Widerstand geleistet, weil ja der "Feind" eine Freiheit gebracht haette, von der sie bisher nur zu traeumen wagen konnten. Dass die Nationalsozialisten den Plan annehmen wurden, erwartete der Verfasser, Ulrich von Beckerath, ebenfalls nicht. Er wollte nur versuchen auf diesem Umweg die oeffentliche Diskussion dieser Ideen zu erreichen, woraufhin dann wahrscheinlich das Ausland diese Ideen aufgegriffen und gegen das Hitler-Regime verwandt haette. 2501.) Anmerkungen von T. aus dem Jahre 1962 zum Aufsatz von De Puydt ueber die Panarchie. Sie werden hier wiedergegeben, weil sie auf den oben besprochenen Friedensvertragsvorschlag Bezug nehmen: "Beim naechsten Friedensvertrag sollte der Sieger dem Besiegten die Verpflichtung auferlegen, den Austritt aus dem Staat durch ein neues Gesetz zu erlauben und zwar in jedem beantragten Falle. Die nach den Ideen des De Puydt gebildeten Vereinigungen muessten staatsrechtlich die Stellung haben, wie sie der "Heilige Stuhl" gegenueber Italien und dadurch gegenueber allen anderen Staaten hat. 2502.) "Durch ein solches Gesetz wird der besiegte Staat militaerisch voellig wehrlos, in viel hoeherem Grade als durch das alte Mittel der Beschraenkung der Anzahl der Soldaten (Tilsiter Friede, wonach Preussen hoechstens 40 000 Mann halten durfte, Versailler Vertrag, welcher die Reichswehr auf 100 000 beschraenkte.) 2503.) "Haetten die Alliierten im November 1918 darauf bestanden, dem Vertrag ueber den Waffenstillstand vom 15.11.1918 eine Klausel anzufuegen wie vorstehend angedeutet, und wuerden die Alliierten dazu proklamiert haben: Wer aus dem Staate austritt, der ist von den Lasten durch die Kriegsentschaedigung frei, dann wuerden vielleicht 3/4 aller Deutschen ausgetreten sein, die Monarchisten, weil sie nicht in einer Republik leben wollten, die anderen, weil sie vom Staat ueberhaupt genug hatten. Die Inflation, der Hitlerismus und der II. Weltkrieg waeren unterblieben." (Ebenfalls die Massenarbeitslosigkeit der Inflationszeit und der Weltwirtschaftskrise, die wesentlich dazu beigetragen hat, das Hitler-Regime moeglich zu machen. Die Experimentierfreiheit unter den Ausgetretenen, die die Geld- und Waehrungsfreiheit ausprobiert haetten, wuerde sie schnell von Inflations und Deflationseinfluessen befreit haben. Juedische Buerger z.B., haetten ihre vollstaendige Unabhaengigkeit, soweit sie diese wuenschten, nicht nur in Deutschland und Palaestina, in Russland und Amerika, sondern in der ganzen Welt realisieren koennen, ohne, wie in Israel, zu territorialen Zielscheiben zu werden fuer ABC Massenmord - "Waffen" und Terroristenangriffe, denn die verschiedenen bisherigen Terroristen koennten ja dann frei unter ihren eigenen und persoenlich gewaehlten Gesetzen und Institutionenen leben. Nur ein Monopol auf ein ausschliessliches kleines bis grosses Territorium, welches, mit allen solchen Anspruechen endlose Streitigkeiten verursacht, duerfte keiner Gruppe mehr zugestanden werden. Es ist hohe Zeit, dass eine ausfuehrliche und oeffentliche Diskussion ueber diese Freiheitsmoeglichkeiten endlich begonnen wird denn der Territorialismus verlaengert und verschlimmert ueberall zahlreiche Probleme, gerade weil er Minderheiten unterdrueckt (wie immer auch demokratisch und republikanisch) und Staatsaustritt, Experimentierfreiheit, Freiwilligkeit und die exterritoriale Autonomie, fuer die, die sie fuer sich waehlen wurden. Vergl. www.panarchy.org - J.Z., 3.4.02.) Anhang II/6 Ein Beispiel aus der Geschichte, welches beweist, dass es moeglich ist, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften zu schaffen 2504.) "Jedoch waren die Gesetze der Germanen ihren Beduerfnissen und Wuenschen sowie ihrer Beschaeftigung und ihren Faehigkeiten angepasst. Sie alle trugen dazu bei, den Frieden zu erhalten und Verbesserungen zu foerdern, in einer Gesellschaft, fuer die sie urspruenglich geschaffen worden waren. Anstatt ihren verschiedenen Untertanen allgemeingueltige Verhaltungsmassregeln aufzuzwingen, gestatteten die Merowinger einem jeden Volke und einer jeden Familie in ihrem Herrschaftsbereich, sich ungestoert ihrer eigenen Institutionen zu erfreuen. 25.05.) (Fussnote: Das Recht der Ripuarier schreibt diese Grosszuegigkeit zugunsten des Klaegers vor und erklaert sie (tit XXXI.. in tom. IV p 240); und dieselbe Duldsamkeit ist in allen Gesetzbuechern ausgenommen das der Westgoten in Spanien vorausgesetzt oder ausgedrueckt. 316 2506.) Es gab so viele voneinander abweichende Gesetze - sagt Agobard im 9. Jahrhundert - dass man sie nicht nur in verschiedenen Gebieten oder Gemeinden, sondern sogar in vielen Haushaltungen hatte. Denn es geschah haefig, dass, wenn fuenf Manner beisammen waren, keiner von ihnen mit einem der anderen unter dem gleichen Gesetze lebte. (tom VI. p. 336) 2507.) Auch die Roemer waren nicht von dieser allgemeinen Wohltat der Duldsamkeit dieser Gesetze ausgeschlossen. (Fussnote: "Wir befehlen, dass die Geschaefte zwischen Roemern nach roemischem Gesetz abgeschlossen werden muessen." Dies sind die Worte aus einer allgemeinen Verfassung, die von Clotaire verkuendet worden ist, dem Sohne Clovis'und Alleinherrscher ueber die Franken etwa um das Jahr 560.) 2508.) Die Kinder nahmen das Gesetz ihrer Eltern an, die Frau das ihres Mannes, der Freigelassene das seines Herren. 2509.) Im Falle die streitenden Parteien verschiedener Nationalitaet waren, musste der Klaeger sich dem Gerichtshof des Angeklagten unterwerfen, der sich stets auf die uebliche gerichtliche Annahme berufen konnte, er sei im Recht oder unschuldig. 2510.) Ein weiterer Spielraum war gelassen, indem jeder Buerger vor einem Richter erklaeren konnte, unter welchem Recht er zu leben wuensche und welcher Nation er angehoeren wolle. 2511.) Eine derartige Grosszuegigkeit schaffte natuerlich die durch einen Sieg verursachten Klassenunterschiede ab; und die roemischen Provinzbewohner konnten geduldig die Beschwerden ihrer Lage ertragen, da es von ihnen selbst abhing, die Vorrechte freier, kriegerischer Germanen in Anspruch zu nehmen, wenn sie es wagten, diesen Rang einzunehmen." - Auszug aus Edward Gibbon: "Die Geschichte des Verfalls und Unterganges des Roemischen Reiches", 4. Band, Kap. 38: "Die Gesetze der Barbaren".) Anhang II/7 Vergleich des Anarchismus mit dem in diesem Buche vorgeschlagenen neuen Gesellschaftssystem von Ulrich von Beckerath 2512.) "Ueber die Woerter 'Anarchie' zur Bezeichnung eines Gesellschaftszustandes, 'Anarchismus' zur Bezeichnung des politischen Systems, welches als geeignet angesehen wird, die 'Anarchie' herbeizufuehren, 'Anarchist' zur Bezeichnung eines Anhaengers des Anarchismus: 2513.) John Henry Mackay laesst in seinem Roman: 'Die Anarchisten' den franzoesischen Anarchisten Carrard Auban sagen: 'Das Wort "Anarchie" bezeichnet haarscharf, was wir wollen. Feig und unklug waere es, dasselbe um der Schwaechlinge willen fallen zu lassen. Wer nicht stark genug ist, es auf seinen wahren Sinn zu pruefen und es zu verstehen, der ist auch nicht stark genug zu eigenem, selbstaendigen Denken und Handeln.' Mit der Auffassung Mackay's haben sich, seitdem sein Buch erschienen ist, also seit 1891, alle Anarchisten einverstanden erklaert, die das Buch kannten. 2514.) In einem Gedicht hat Mackay versucht, den Begriff 'Anarchie' zu erklaeren und sagte: 'Ich will nicht herrschen und beherrscht nicht werden.' Dem Sinne nach dasselbe hat Proudhon schon im Jahre 1840 in seiner Schrift gesagt: 'Qu'est ce qu'est la propriété?' (Was ist das Eigentum?). 2515.) Diese Definition ist verfuehrerisch, so dass man es verstehen kann, wie auch so hochstehende Personen wie Elisé Reclus sich damit einverstanden erklaerten und sich kuehn 'Anarchisten' nannten. Lebte Reclus heute, so wuerde er sich wahrscheinlich als Anhaenger Gandhi's bekennen. Anwendung der Aufklaerung als einzige Waffe zur Erreichung dessen, was Reclus und seine Gesinnungsgenossen als Anarchie bezeichneten, und grundsaetzlicher Verzicht auf Gewalt waren das politische Programm von Reclus und Gandhi. 2516.) Der Sprachgebrauch hat sich nicht darum bekuemmert; er ist durch die Tatsache bestimmt worden, dass die vielen anarchistischen Attentate auschliesslich von Anhaengern des 'kommunistischen Anarchismus' begangen wurden. Diese Leute bekannten sich vor Gericht als 'Anarchisten'. Ihre Erklaerungen kamen in alle Zeitungen. 317 2517.) Es fand sich, dass die Anzahl der Anhaenger des kommunistischen Anarchismus die des individualistischen Anarchismus (Mackay, Borgius, Friedlaender, Tucker, etc.) um ein Vielfaches uebertraf. Nur wenige Personen, einige Professoren, die Vorlesungen ueber Volkswirtschaft hielten und in volkswirtschaftlichen Lexika Artikel ueber 'Anarchismus' schrieben, ferner ein paar Schriftsteller, hatten ueberhaupt Kenntnis von der Existenz einer antikommunistischen Richtung unter den Anarchisten. Das Volk und die Gebildeten verstehen daher heute ebenso wie frueher unter einem Anarchisten einen Kerl, der vor Mord und Brandstiftung nicht zurueckschreckt, um sein politisches Ziel zu erreichen oder auch nur die Aufmerksamkeit auf den kommunistischen Anarchismus zu lenken ('Propaganda der Tat'). 2518.) Unter diesen Umstaenden muss jemand, der entschlossen ist, ausschliesslich die Aufklaerung zur Erreichung eines auf Recht und Gerechtigkeit gegruendeten Gesellschaftszustandes anzuwenden, und der - belehrt durch die politische Erfahrung von Jahrzehnten - von Attentaten als Auswirkung nur Repressalien ueberlegener Maechte erwartet (Staat und staatserhaltende Parteien), 2519.) ein solcher muss also heute die Bezeichnung 'Anarchist' als unpassend ablehnen. Es waere ungefaehr so, als wenn ein Mediziner sich selbst einen 'Giftmischer' nennen wollte, in der Hoffnung, gerade dadurch Vertrauen zu erwecken, oder ein Astronom sich 'Sterngucker' nennen wuerde oder gar 'Astrologe', obwohl der Sprachgebrauch diese Worte nicht in dem gewuenschten Sinn nimmt, sondern in einem ganz anderen. 2520.) Die Bezeichnung 'Anarchist' ist noch aus einem ganz anderen Grunde fuer alle diejenigen unmoeglich geworden, die nicht Anhaenger des kommunistischen Anarchismus sind, die also sowohl den Kommunismus als gesellschaftliches Endziel ablehnen wie auch Attentate als politische Kampfmittel. Dieser Grund ist das Aufkommen 'totalitaerer' Parteien und sogar Staaten. Anhaenger von Gandhi, Elisé Reclus, Tolstoi, Jesus Christus (Matth. 5/39) oder Lao Tse waren durch die Nazis, die Faschisten und die Bolschwisten ploetzlich in genau die gleiche Lage versetzt wie die frommen, Gewaltlosigkeit predigenden Quaeker Pennsylvaniens in dem von Franklin beschriebenen Indianerkrieg. Ohne irgendeinen vernuenftigen Grund hatten die Indianer die Ansiedlungen der Weissen, Quaeker und anderen, ueberfallen, sie niedergebrannt und die Bewohner zu Tode gemartert. Beim Anblick der Marterpfaehle und der herumliegenden Knochen erkannten sogar die Quaeker, dass das Prinzip der Gewaltlosigkeit in papiernes Prinzip ist, das man allenfalls in ruhigen Zeiten an ruhigen Orten sanftmuetigen Leuten predigen kann, das aber Angreifern gegenueber angewendet, einigen gemeinen Halunken die Herrschaft ueber die Welt verleiht und zwar solange, wie das Prinzip angewendet wird. 2521.) Zwar haben auch Mackay, Tucker und sogar sehr viele aufrichtige Anhaenger Jesu Christi ein defensives Verhalten von einem aggressiven unterschieden; sie sind aber in der Unterscheidung nicht so gruendlich gewesen, wie es die Praxis verlangt. Vor allem haben sie nicht erkannt, dass ein Mensch, der seine Rechte gegenueber einem gewaltsamen Angriff verteidigt, die Angreifer unschaedlich machen und sie noetigenfalls umbringen muss. Das mit Ueberzeugung ausgesprochene Wort Mackay's: 'Ich will nicht herrschen und beherrscht nicht werden' genuegt hier nicht und wirkt sogar laecherlich. Anders ausgedrueckt: Gegenueber Nazis, Faschisten und Boschewisten kann auch der individuelle Anarchist kein Anarchist bleiben und kann sich daher ehrlicherweise auch nicht mehr so nennen. Neue Grundsaetz sind noetig und neue Namen, eine neue Wissenschaft der aktiven Verteidigung unterdrueckter Rechte und eine neue, aus dieser Wissenschaft abgeleitete Technik. Man sollte daher die alten, missverstaendlich gewordenen, voellig unpassenden und nur Abscheu erweckenden Namen: Anarchie, Anarchismus und Anarchist nicht mehr gebrauchen. 2522.) Wer aus dem Studium der Weltgechichte die Meinung gewonnen hat, dass der Totalitarismus eine ererbte, soziale Krankheit ist, eine schlimme und in jeder Generation von neuem zu ueberwindende Entwicklungsstufe und im uebrigen dem bekannten biogenetischen Grundgesetz unterworfen, der wird nicht die Anarchie als idealen Gesellschaftszustand anstreben, sondern eine bewaffnete Bereitschaft aller Menschen mit Rechtsempfinden zur Niederhaltung der zu jeder Zeit zum Angriff bereiten Totalitaeren. 318 2523.) Was die alte roemische Republik erreichen wollte, aber nicht erreicht hat und nicht erreichen konnte, das muss das Endziel sein: Eine Rechtsgemeinschaft, verbreitet ueber die ganze Welt, gegruendet - wie im alten Rom - auf die Pflicht aller der Gemeinschaft Angehoerenden: Im Falle des Versuches irgendwelcher Personen, eine Tyrannei zu errrichten, die betreffenden sofort unter Einsatz des eigenen Lebens anzugreifen und sie umzubringen. (Montesquieu, "Ueber die Groesse und den Niedergang der Roemer", Kap. XI. Wie Montesquieu hervorhebt, wurde Caesar nicht 'ermordet', sondern auf Grund des alten Gesetzes gegen Tyrannen von freiheitsliebenden, ihre Pflicht erfuellenden Buergern hingerichtet. Die roemische Republik konnte ihr politisches Endziel nicht erreichten, weil sie die Sklaverei und andere soziale Abscheulichkeiten nicht als solche erkannte und beseitigte. 2524.) Ist die Anarchie als idealer Gesellschaftszustand eine Unmoeglichkeit und als soche erkannt, so ist der Anarchismus als Bewegung unmoeglich geworden; seine logische Grundlage ist ihm entzogen. Er ist zu ersetzen durch einen Republikanismus - das Wort im altroemischen Sinne genommen - der die technischen Moeglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Rechtes und zur immer besseren Erkenntnis des Rechtes bestaendig prueft und sie durchzusetzen bemueht ist. Sind aber Anarchie und Anarchismus logisch, psychisch und praktisch unmoeglich geworden, so ist auch der Name "Anarchist" durch einen besseren zu ersetzen. Was die besseren unter den Anarchisten und die ernst zu nehmenden in Wirklichkeit immer gemeint haben, koennte vielleicht in dem Namen 'Kosmpolitischer Republikaner' ausgedrueckt werden. 2525.) Die Kaempfe gegen den Faschismus in Italien, gegen den Nazismus in Deutschland und gegen den Boschewismus in den oestlichen Laendern haben eine Erscheinung gezeitigt, die nie wieder vergessen werden darf, wenn sie auch heute bereits halb vergessen ist: Diese Erscheinung ist die spontan zutage getretene Solidaritaet aller ehrlichen Leute gegenueber dem Totalitarismus. Wohl jeder hat es entweder selbst erlebt oder glaubhaft berichtet bekommen: gegen die Nazis hielten Sozialisten und Konservative, Katholiken und Protestanten, Juden und andere treu zusammen. Alle Unterschiede der Partei, der Religion und der Rasse waren mit einem Male unwichtig geworden. Die Konsequenz dieser eigentlich ungeheuerlichen, frueher fuer unmoeglich gehaltenen politischen Erfahrung ist noch nicht gezogen; sie muss aber endlich gezogen werden. Die Konsequenz muss sein: Toleranz bis zur Grenze des technisch, sozial und politisch Moeglichen gegenueber allen Andersmeinenden, wenn sie nur keine Totalitaristen sind. 2526.) Einige Beispiele sollten andeuten, in welcher Weise das Toleranzprinzip noch ausgedehnt werden sollte, nachdem alle Verfassungen es auf dem Gebiete der Religion, der Rassenzugehoerigkeit und der Parteienbildung bereits verwirklicht haben, ausgenommen die totalitaeren Laender, z.B. die bolschewistisch beherrschten, Suedafrika mit seiner Unterdrueckung der Farbigen und einige jetzt selbststaendig gewordene, fruehere Kolonien. 2527.) Monopole sind mit keinem Rechtsgrund mehr zu verteidigen, auch nicht mehr das Zahlungsmittel - Monopol, auch nicht das Zunft-Monopol (das sich unter allerlei Benennungen sogar in Deutschland wieder auszudehnen beginnt), auch nicht das Behoerdenmonopol, z.B. auf den Gebieten der Handelslenkung, der Organisation der Arbeit und der Altersversorgung. 2528.) Ein Fremdenrecht ist zu schaffen, dass allen Nicht-Staats-Angehoerigen wenigstens die gleichen Freiheiten gewaehrt, wie sie frueher die Auslaender in orientalischen Staaten hatten. Fremde und Nicht-Staats-Angehoerige sollten auf allen Gebieten des Lebens, der Wirtschaft und der Kultur von jeglicher, staatlicher Bevormundung befreit werden, auch von jeder Aufsicht, wenn sie die Garantie geben, dass sie in Faellen gemeinsamer Not und Gefahr ihren Mitmenschen die gleiche Hilfe gewaehren, die sie selbst erwarten. 2529.) Die rechtliche Moeglichkeit, aus einem Staatsverband auszutreten, ohne das Staatsgebiet verlassen zu muessen, sollte allen gewaehrt werden, die bereit sind, sich den fuer Fremde oder Nicht-Staats-Angehoerige geltenden Bestimmungen zu unterwerfen. Das alte Ziel des Anarchismus, den Staat zu vernichten, ist also zu ersetzen durch Anerkennung des Rechtes der Anhaenger des Staatsprinzipls, sich einer Staatsregierung zu unterwerfen, mit anderen Worten: 319 Toleranz seitens der sich frueher Anarchisten Nennenden gegenueber ihren etatistisch gesinnten Mitmenschen. Der Staat hoert auf, eine Feind zu sein, sowie er das Toleranzprinzip auch im Gebiet des Sozialen und des Politischen anerkennt. 2530.) Die innere Unlogik des Anarchismus trat auch dadurch in Erscheinng, dass mehrere prominente Vertreter ohne viele Schwierigkeiten zum Totalitarismus uebergingen. Mussolini war bekanntlich in jungen Jahren ein Gewaltanarchist. Krapotkin reiste nach der Oktober-Revolution 1917 nach Russland und machte Frieden mit Lenin, ueberzeugt, dass keine grundsaetzlichen Gegensaetze zwischen kommunistischem Anarchismus und Bolschewismus bestaenden. In Deutschland waehlten Vertreter des 'wissenschaftlichen' Anarchismus nazistisch. Aehnliches zeite sich unter den Individualisten. Bruno Bauer schrieb in den letzten Jahren seines Lebens fuer extrem reaktinoaere Zeitungen. Sein Bruder Edgar, der noch im Jahre 1848 die Arbeiter aufgefordert hatte, Berlin zu pluendern, war in den letzten Jahren seines Lebens Mitarbeiter einer extrem reaktionaeren, protestantischen Kirchenzeitung." Anhang III 2431.) Herbeifuehrung des Weltfriedens und Errichtung einer gerechten Gesellschaftsordnung durch: 1.) Entscheidung ueber Krieg und Frieden durch die Voelker selbst und direkt. 2.) Oeffentliche Erklaerungen der Voelker ueber ihre friedlichen und rechtmaessigen Absichten. 3.) Zerstoerung aller Massenvernichtungswaffen (Atom-, Gift-, Bakterienwaffen etc.) durch die bewaffneten Buerger. 4.) Schaffung lokaler Buergerwehren zum Schutze der Menschenrechte. 5.) Internationale Foederation der lokalen Buergerwehren. 6.) Arbeits- und Wohnraumbeschaffung fuer alle Buerger und Soldaten, die aus dem Machtbereich eines Tyrannen fluechten. 7.) Veranlassung der Soldaten eines Tyrannen zum Ueberlaufen zur internationalen Buergerwehr bzw. zu einer rechtmaessigen Gegenregierung. 8.) Aechtung aller Tyrannen und ihrer Helfer. 9.) Veranlassung von Militaeraufstaenden und Revolutionen gegen Tyrannen. 10.) Firedensschluss mit den unterdrueckten Voelkern, ueber die Koepfe ihrer Herrscher hinweg. 11.) Umwandlung der ihrer Natur nach kriegerischen territorialen Nationalstaaten in exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, die ihrer Natur nach friedfertig sind. 12.) Verkuendigung und Realisierung neu entdeckter Menschenrechte, die zur Schaffung einer gerechten und deshalb friedlichen Gesellschaftsordnung erforderlich sind, insbesondere: a) des Rechtes, aus allen Zwangsgemeinschaften, auch Staaten und Armeen, austreten zu duerfen, b) der Experimentierfreiheit fuer tolerante Experimente auf wirtschaftlichem, sozialen und politischen Gebiet, c) des Rechtes und der Pflicht, Widerstand zu leisten gegen alle Vorbereitungen zur Fuehrung unrechtmaessiger Kriege sowie gegen alle uebrigen Angriffe auf die Menschenrechte, d) des Rechtes auf Waffenbesitz und militaerische Organisation zum Schutze der Menschenrechte, e) des Rechtes auf unbeschraenkte Freizuegigkeit, f) des Rueckberufungsrechtes gegenueber allen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern, die ihrer Pflicht, an der Herbeifuehrung des Weltfriedens mitzuarbeiten, nicht genuegend nachkommen, g) des Rechtes, nicht kollektive verantwortlicht gemacht zu werden fuer Handlungen anderer Mitglieder der eigenen Rechts-, Rasse- oder Religonsgemeinschaft, h) des Rechtes, die Zahlung von Steuern, z.B. fuer die Finanzierung unrechtmaessiger Kriege, zu verweigern, 320 i) des Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag, welches u.a. einschliesst das Recht, kuenstliche Monopole zu missachten, und das Recht Produktionsgenossenschaften zu gruenden und ihnen beizutreten, j) der Emissionsfreiheit fuer zwangskursfreie, wie Geld gestueckelte und typisierte Zahlungsmittel (notwending zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit), k) des Ablehnungsrechtes gegenueber minderwertigen Zahlungsmitteln (notwendig zur Beseitigung der Inflationsgefahr), l) der Freiheit des Wertmasses (notwendig zur Beseitigung der Wohnungsnot und zur Sicherung einer ausreichenden Alters- und Invalidenversicherung). 13.) Beschleunigung der zur Herbeifuehrung des Weltfriedens und zur Errichtung einer gerechten Gesellschaftsordnung erforderlichen Aufklaerung durch Schaffung: a) moeglichst vieler Diskussions-Staetten in geschlossenen Raeumen und b) Versammlungs-Staetten unter freiem Himmel, c) eines Archivs aller Sozialreformideen und der Adressen aller Sozialreformer, d) eines Lexikons populaerer Irrtuemer und ihrer besten Widerlegungen, e) einer grossen Anzahl von Zeitschriften, die jedem Sozialreformer Gelegenheit zur freien Meinungsaeusserung geben und von f) Zeitschriften zur rechtzeitigen und ausreichenden Voranzeige aller geplanten oeffentlichen Vortrags- und Diskussionsversammlungen. (Vergl. besonders PEACE PLANS 12, PLAN 221, page 66 und Appendix 1 von PEACE PLANS 16-18 [neu in PP 16-17], pages 200 - 208, und PP 16-198, Appendix 6, 9, 10.) Anhang IV Hat passiver Widerstand Aussicht auf Erfolg? 2532.) "Passiver Widerstand ist ein Widerstand, der nicht widersteht." - Ferdinand Lassalle IV/1) Einige allgemeine Einwendungen gegen einen passiven bzw. gewaltlosen Widerstand 2533.) Die Namensgebung erscheint unpassend. Die Bezeichnung 'passive Gehorsamsverweigerung' waere vielleicht geeigneter. 2534.) Duldend Unrecht zu ertragen, z.B. in Form von Strafen fuer eine rechtmaessige aber unbewaffnete Gehorsamsverweigerung, bezeugt eine Sklavengesinnung. 2535.) Dagegen fordert Kant die Menschen auf: "Werdet nicht der Menschen Knechte, lasst eure Rechte nicht ungeahndet mit Fuessen treten!" 2536.) Er beweist in seiner Rechtslehre, dass Recht mit der Befugnis zu zwingen verbunden ist: "Der Widerstand, der dem Hindernisse einer Wirkung entgegengesetzt wird, ist eine Befoerderung dieser Wirkung und stimmt mit ihr zusammen. Nun ist alles, was unrecht ist, ein Hindernis der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen; der Zwang aber ist ein Hindernis oder Widerstand, der der Freiheit geschieht. Folglich: Wenn ein gewisser Gebrauch der Freiheit selbst ein Hindernis der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen (d.i. unrecht) ist, so ist der Zwang, der diesem entgegengesetzt wird, als Verhinderung eines Hindernisses der Freiheit mit der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmend, d.h. recht; mithin ist mit dem Rechte zugleich eine Befugnis, den, der ihm Abbruch tut, zu zwingen, nach dem Satze des Widerspruchs verknuepft." ("Metaphysik der Sitten") 2537.) Von diesem Gesichtspunkt aus scheint passiver Widerstand nichts als eine zu weit getriebene christliche Duldsamkeit zu sein. 2538.) Gewalt an sich ist nichts Uebles. Nur ihr Missbrauch ist vom Uebel. 2539.) Die Befuerworter der Gewaltlosigkeit unterscheiden leider nicht zwischen aggressiver und defensiver Gewalt, einer Gewaltanwendung zur Verletzung des Rechtes und einer zu seinem Schutz. 2540.) Ziel sollte es nicht sein, selbst keine Gewalt anzuwenden, sondern vielmehr andere, die gewaltsam Unrecht verueben, jetzt und kuenftig daran zu hindern - noetigenfalls unter Gewaltanwendung. 321 2541.) Zugegeben, Gewalt sollte so wenig wie moeglich gebraucht werden. Andererseits sollte sie aber auch so oft wie rechtmaessig und noetig ausgeuebt werden. 2542.) Die geeignete Organisation zur Ausuebung der noetigen und gerechtfertigten Gewaltanwendung scheint die im 6. Buch geschilderte Miliz zu sein. 2543.) Waren die Attentatsversuche gegenueber Hitler unrechtmaessig? Haetten die Allierten Hitler nicht mit Waffengewalt bekaempfen sollen. (Leider kaempften sie nicht gegen Hitler selbst und direkt sondern hauptsaechlich gegen seine Zwangsrekritierten und andere seiner Opfer, z.B. die Zivilisten in Staedten. - J.Z., 5.4.02.) 2544.) Es ist richtig, dass es besser ist, hilflos und unbewaffnet zu sterben und als Opfer eher denn als Tyrann. Noch besser aber ist es, sich selbst zu helfen, zu vermeiden, dass man Opfer wird, indem man Tyrannen bewaffneten Widerstand entgegensetzt, sie unschaedlich macht und sich und andere dadurch am Leben erhaelt. 2545.) Wenn das Wort: "Wer zum Schwerte greift, der wird durch das Schwert umkommen", wahr waere, dann waere die Menschheit wahrscheinlich schon ausgestorben, denn es gibt nicht viele Maenner, die noch an keinem Kriege teilgenommen haben. (Wer zuerst das Schwert ergriffen hat wird in der Regel nicht sogleich durch ein Schwert umgebraucht sondern, wenn ueberhaupt, dann nur viel spaeter. Die Muehlen Gottes sind langsam und unverlaesslich und die von Regierungen noch mehr so, wenn es auf die Wiederherstellung der Gerechtigkeit ankommt. - J.Z., 5.4.02.) 2546.) Eine Welt, die weitgehend neutral ist oder nur auf einen passiven Widerstand eingestellt ist, ermutigt dadurch, ohne es zu wollen, rechtswidrige und gewaltsame Aggressionen; und Rechtsbrecher wird es voraussichtlich immer geben. 2547.) Geschieht demjenigen Unrecht, den man zwingt, das zu tun, was er als Vernunftwesen von selbst tun wuerde? (Naemlich, kein Unrecht zu begehen? - J.Z., 5.4.02.) 2548.) Ist es unrechtmaessig, einen von einem Schwurgericht zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Gewaltverbrecher zwangsweise gefangen zu halten? 2549.) Ist es unrechtmaessig, in Revolutionszeiten eine aufgeregte Menge von sinnlosen Zerstoerungen und Pluenderungen mit Gewalt abzuhalten? Handelt ein Saalschutz in einer demokratischen Versammlung unrechtmaessig, wenn er sich gegen eine kommunistische oder nazistische Stoertruppe zur Wehr setzt? 2550.) Wurden viele tyrannische Regierungen bisher durch gewaltlosen Widerstand gestuerzt? 2551.) Wer den anderen stets die Initiative und die Gewalt laesst und ihnen nie gewaltsam widersteht, muss auf die Dauer unterliegen. Welche Aussichten hat z.B. ein passiver Widerstand gegen Umsturzvorbereitungen durch eine bewaffnete und organisierte kommunistische oder nazistische Minderheit? 2552.) Hat die Mehrheit jemals viel freiwillig getan fuer die Nazis, Rotchinesen, Sowjets? Gehorchten sie nicht ueberwiegend nur unter Zwang? Sind sie nicht erfolgreich, durch Gewaltanwendung, an der Ausuebung eines gewaltlosen Widerstandes gehindert worden? 2553.) Wie koennen die Insassen eines Vernichtungslagers sich durch gewaltlosen Widerstand retten? Die letzten Ueberlebenden von Buchenwald, Treblinka, Bialystok und Sobibór haben sich nicht dadurch, sondern durch bewaffnete Aufstaende gerettet. 2554.) Wie sinnvoll ist passiver Widerstand gegen einen Gegner, der Atomwaffen anwendet? Eine tyrannische Regierung wird skrupellos Atomwaffen ueber Gegenden abwerfen, in denen passiver Widerstand geleistet wird. Die Ueberlebenden sind dann genuegend eingeschuechtert. 2555.) Schon wenn ein geringer Teil dieser "Widerstandskaempfer" zur Zwangsarbeit oder zum Tode verurteilt wird, kehren die uebrigen zum Gehorsam zurueck. 2556.) Wenn man politische Vorgaenge als Kraefte und deren Wirkungen ansieht, dann kann passiver Widerstand offenbar ebensowenig Erfolg haben, als wenn er versuchsweise gegen Naturkatastrophen wie z.B. Waldbraende, Ueberschwemmungen und Erdbeben angewandt wuerde. 2557.) In welcher Weise koennte die Polizei passiven Widerstand gegen Verbrecher leisten? (Oder koennten Verbrecher, auf frischer Tat ertappt, erfolreich gewaltlosen Widerstand gegen die Polizei leisten? - Manchmal ist gewaltsamer Widerstand anratsam - aber ganz gewiss passt er nicht fuer alle Faelle. - J.Z., 5.4.02.) 2558.) Ein gewaltloser Widerstand ist nur dort durchfuehrbar, wo schon so viel Freiheit vorhanden ist, dass eine gewaltsame Revolution ueberfluessig ist, weil alles auf dem Wege der Evolution erreicht werden kann. 2559.) Gegenueber demokratischen Regierungen kann man mit gewaltlosem Widerstand etwas erreichen. Viel mehr aber koennte man in diesen Staaten durch Ausnutzung der Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit bewirken. Ist etwa Ungehorsam gegenueber Gesetzen eines demokratischen Staates immer der richtige und beste Weg sie abzuschaffen oder zu aendern? Unbeschraenkte Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit (vergl. Buch 7) (und aller Moeglichkeiten und Gelegenheiten, sie voll auszunutzen, wie z.B. moderne, alternative, maechtige und billige Medien - J.Z., 5.4.02) koennten gewaltsamen und gewaltlosen Widerstand zum grossen Teil ueberfluessig machen. 322 2560.) Gegenueber einem totalitaeren Staat dagegen kann mit passivem Widerstand wenig erreicht werden. Die Blutopfer derjenigen, die einem Tyrannen gewaltlosen Widerstand entgegensetzten, waeren voraussichtlich groesser als die der Widerstandskaempfer und der Tyrannenhelfer zusammen - in einer rechtmaesigen und auf rechtmaessige Weise durchgefuehrten Revolution. Die Revolution, die zum Sturze von Napoleon III. fuehrte, kostete kein einziges Menschenleben. Das gleiche gilt fuer den Sturz Mussolinis. Die tarquinischen Koenige wurden verbannt, die Medicis 1494 aus Florenz vertrieben, ohne Blutvergiessen. Der tyrannische James II. wurde 1688 durch William of Orange gestuerzt, ohne eine einzige Schlacht. Nur kleine Scharmuetzel fanden statt. Die meisten Soldaten gingen ueber. Die demokratische Revolution im Maerz 1917 in Russland und die im November 1918 in Deutschland, kosteten nur wenige Menschenleben. Diese Tatsachen sollten verglichen erden mit den Mordtaten der totalitaeren Regime. Nach Schaetzungen haben Hitler und seine Anhaenger etwa 30 Millionen, die Sowjets etwa 40 Millionen und die Machthaber in Rotchina etwa 20 Millionen Menschenleben auf dem Gewissen. (Nach den Statistiken von Prof. Rummel und anderen, haben diktatorische Regierungen im 20. Jahrhundert etwa 170 Millionen Menschen umgebracht. - J.Z., 5.4.02.) In der Regel fehlt es keiner totalitaeren Regierung an Raum fuer Massengraeber fuer die Anhaenger der Gewaltlosigkeit. 2561.) Ein Grundfehler des gewaltlosen Widerstandes ist es, dass er nicht nur den trifft, gegen den er sich richtet (wenn diesen ueberhaupt), sondern auch andere, Unbeteiligte oder andere Opfer des Regimes. Typische Beispiele: Steuerstreik und Generalstreik der ueblichen Art. 2562.) Viele Befuerworter des gewaltlosen Widerstandes setzen stillschweigend voraus, dass Polizei, Armee und Staatsbeamte nicht mit ihnen sympathisieren, d.h. auf ihre Seite treten wuerden. Wem sonst sollten sie direkt widerstehen wollen? Haben sie aber auch die Mehrheit der Mitglieder der Staatsorgane auf ihrer Seite, dann ist ihr Widerstand ueberfluessig. 2563.) Andernfalls koennte man nur annehmen, dass die Befuerworter der Gewaltlosigkeit eine Minderheit darstellen, die gegen irgendwelche Massnahmen der Mehrheit opponiert. Dann kann diese Minderheit aber billigerweise nur verlangen, ihre Neuerungen fuer sich durchfuehren zu duerfen (in exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen). (Leider aber treten die meisten Anhaenger des gewaltlosen Widerstandes nicht fuer das Austrittsrecht aus dem Staat und fuer exterritorial autonome Gemeinschaften aus Freiwilligen ein. Auch sie wollen Andersdenkende territorial dominieren. - J.Z., 5.4.02.) 2564.) Eine der Grundideen der Befuerworter der Gewaltlosigkeit scheint zu sein: "Eine Minderheit kann sich gegenueber einer Mehrheit nur mit Gewalt behaupten. Eine Mehrheit dagegen kann sich gegenueber einer herrschenden Minderheit leicht mit gewaltlosem Widerstand durchsetzen." Wenn die Mehrheit sich gewaltlos gegen die gewaltsame und herrschende Minderheit durchsetzt, dann hat sie meist viele Verluste zu beklagen, mehr wahrscheinlich als wenn sie selbst zur Gewalt gegriffen haette. Im letzteren Falle haette die Minderheit sich fast kampflos ergeben muessen. Die Anhanger der Gewaltlosigkeit vertreten also ein Verfahren, bei dem mehr Blut und zwar das der guten Buerger, nicht das der diktatorischen Oberschicht, vergossen wird, als bei Anwendung von defensiven Gewaltmassnahmen. 2565.) Die Befuerworter des gewaltlosen Widerstandes bekaempfen bestimmte Regierungen oder Regierungsinstitutionen, denken aber in der Regel nicht daran, sich eigene und bessere Einrichtungen zu schaffen oder doch wenigstens zu planen und vorzubereiten, d.h., eigene Banken, Gerichte, Schulen, Wohlfahrtseinrichtungen, Gesetze, Finanzaemter, Parlamente, Verwaltungen, Versorgungsbetriebe, Armeen, Universitaeten etc. Haben sie das aber getan, dann brauchen sie keinen gewaltlosen Widerstand mehr zu leisten. Sie schreiten ganz einfach zur Selbsthilfe. Natuerlich waere auch das nur in einem demokratischen Staat moeglich. IV/2) Kriegsdienstverweigerung 2566.) Die Theorie des passiven Widerstandes geht dahin, dass, wenn alle Untertanen passiven Widerstand leisten, leicht jede Diktatur gestuerzt werden kann. Aber: Polizisten und Soldaten gehoeren auch zu den Untertanen, und, wenn bereits alle Soldaten und Polizisten der Regierung den Gehorsam verweigern, wozu sollen dann noch alle Arbeiter in den Generalstreik treten, Arbeitgeber und Kaufleute die Steuerzahlung einstellen etc.? Das waere dann offensichtlich ueberfluessig. Was den Befuerwortern des passiven Widerstandes somit dunkel vorschwebt, ist im Grunde genommen ein einmuetiger und deswegen unblutiger Militaeraufstand zur Durchsetzung der Rechte des Menschen und Buergers. Aber selbst die Kriegsdienstverweigerer sind sich darueber noch nicht ganz klar 323 geworden. Viele Kriegsdienstverweigerer wollen, im Granzfall, auch dann keinen defensive Gewalt anwenden, wenn alle Soldaten und Offiziere einer Armee, bis auf einen, den Kriegsdienst verweigern und dieser eine sie daraufhin, nach und nach, vorausgesetzt, er hat genuegend Zeit und Munition, als Meuterer erschiesst. In der Praxis genuegt es natuerlich schon, seit Jahrtausenden, jeden zehnten Kriegsdienstverweigerer zu erschiessen, um den Gehorsam der uebrigen wiederherzustellen. (Dezimierung.) IV/3) Steuerverweigerung 2567.) Die Steuerverweigerung im populaeren Sinne: "Wir zahlen einfach keine Steuern mehr!" - ist eine weitere Art des passiven Widerstandes. 2568.) Ganz abgesehen von der Schwierigkeit, sie bei vorwiegend indirekten Steuern und indirektem Steuerabzug durchzufuehren, verbleibt das Dilemma, wer denn dann die Mittel fuer die laufenden Staatsleistungen aufbringen soll, fuer Renten, Pensionen, die Verwaltungs- und Gerichtskosten etc. Die Mehrheit der Bevoelkerung wuenscht diese Leistungen und moechte sie nicht unterbrochen oder abgeschafft sehen, wird also die Steuerzahlung nicht auf laengere Zeit hindurch verweigern. 2569.) Soldaten, Polizisten und Zoellner aber werden gern die Aufbringung der Mittel zur Zahlung ihrer Gehaelter erzwingen. 2570.) Ziel kann es nur sein, eine Steuerverweigerung so zu organisieren, dass alle weiterhin erwuenschten Staatsausgaben von den Steuerverweigerern weiter bestritten werden. Wie? Letzten Endes koennte das nur durch ein System der freiwilligen Steuerzahlung geschehen. 2571.) Wuerden die Banken heute Anweisungen, keine Steuern mehr zu zahlen, befolgen? 90% der Steuern werden von den Banken bargeldlos gezahlt. Die Banken stehen fast stets auf der Seite des Staates. Der Staat koennte einfach verfuegen, monatlich seien 10% aller Bankguthaben zu seinen Gunsten abzubuchen. 2572.) Wieviele Buerger sind voellig ehrlich der Steuerbehoerde gegenueber? Nur die hohen Strafen auf Steuerhinterziehung halten die meisten Steuerzahler vor groesseren Steuerhinterziehungen ab. (D.h., von einem allgemeinen Steuerstreik. - J.Z., 5.4.02.) 2573.) Der Staat kann auch leicht die Steuerschuldner zu Steuerzahlungsgemeinschaften zusammenfassen, die er kollektiv fuer Rueckstaende verantwortlich macht. Diese Gemeinschaften erzwingen dann von ihren Mitgliedern die Steuerzahlung wirksamer als augenblicklich die Finanzaemter. 2574.) Heute koennte die Regierung sich auch immer noch durch Ausgabe von Zwangskurs-Papiergeld helfen. Solange es das Monopol-Zahlungsmittel ist, muessen es die Steuerverweigerer annehmen, wenn sie nicht auf die Geldwirtschaft und ihre Vorteile verzichten wollen und koennen. 2575.) Die Nazis haetten sicherlich Listen mit Namen und Anschriften der Steuerverweigerer veroeffentlicht, mit der Aufforderung an die Arbeitslosen, Kriegsopfer etc.: "Holt euch aus den Haushaltungen derer, die euch verhungern lassen wollen, das was ihr braucht. Wir sichern euch Straflosigkeit zu." Was waere daraufhin aus dem Steuerstreik geworden? 2576.) Sinnvoll und aussichtsreich waere die Steuerverweigerung nur dann, insoweit und fuer diejenigen, die sich so organisiert haben, dass sie die staatlichen Dienstleistungen, auf die sie nicht verzichten wollen, durch eigene Institutionen leisten und finanzieren koennen, d.h., fuer diejenigen, die exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen gebildet haben. Dann aber ist eine Steuerverweigerung, von Revolutionszeiten abgesehen (Vergl. 118-1133) ueberfluessig. Es handelt sich ja dann nur um eine freiwillige Steuerzahlung an die eigene und gewuenschte Regierung und Aufbringung der Kosten fuer Anlagen und Institutionen (z.B. Strassen und Bibliotheken), die man gemeinsam mit anderen autonomen Rechtsgemeinschaften aufrechterhalten will. (Vergl. PEACE PLANS Nos. 13 & 14.) IV/4) Boykott 2577.) Auch der passive Widerstand, der in Boykottmassnahmen besteht, ist nicht vorbehaltlos zu billigen. Einschraenkungen, z.B. des Handels mit der Sowjetunion, schaedigt in erster Linie die den Sowjets ueberwiegend feindlich gesinnte Bevoelkerung und hindert die Sowjetregierung nicht am Aufbau einer riesigen und gut geruesteten Militaermacht. Voltaires Ausspruch: "Auch die schwaechste und elendste Regierung ist immer noch stark genug, das Elend ihrer Untertanen gelassen zu ertragen", passt auch hierfuer. 324 2578.) Ueber den Generalstreik vergl. die im Index angefuehrten Stellen. Die uebrigen Methoden der Gewaltlosigkeit, Fasten, Sitzstreik, Protestmaersche etc. sind so unsinnig, dass es sich eruebrig, auf sie einzugehen. Anhang V Einige Bemerkungen ueber die Theorie, die Sicherheit der freien Welt koenne durch die abschreckende Wirkung der Atomwaffen gewaehrleistet werden 2579.) Nach der herrschenden Meinung beruht die Sicherheit der "freien" Welt 2580.) (dieses Buch soll u.a. dem Nachweis dienen, dass sie noch lange nicht frei genug ist, es aber leicht auf reformerischem Wege werden kann) auf der abschreckenden Wirkung der Atomwaffen der westlichen Grossmaechte. Hierbei wird meist stillschweigend (und oft sogar unbewusst) vorausgesetzt: 2581.) 1.) dass es unbedingt wuenschenswert sei, wenn diese abschreckende Wirkung zu 100 % errreicht wuerde, (oder dass eine teilweise oder starke Abschreckung auch in diesem Falle ausreichend sein wuerde. - J.Z., 5.4.02.), 2582.) 2.) dass man in einem Kriege, der ohne Atomwaffen gefuehrt wird, von vornherein unterlegen waere, weil man den militanten Kommunisten keine genuegend grosse konventionelle Militaermacht entgegenstellen koenne, 2583.) 3.) dass man ebenso stark wie der Gegner geruestet sein muesse, d.h., man muesse Atomwaffen anwenden, um einen Angreifer, der ueber Atomwaffen verfuegt, schlagen und deshalb abschrecken zu koennen, 2584.) 4.) dass man bei dieser "Politik der Staerke" nur diejenigen abschrecke, die abgeschreckt werden sollten, 2585.) 5.) dass die Abschreckung auf jeden stark genug wirke, der einen Angriff mit Atomwaffen ausloesen kann, 2586.) 6.) dass die abschreckende Wirkung immer noch vorhanden sei, wenn die Drohung mit Atomwaffen unter dem unausgesprochenen Vorbehalt gemacht wird, den unser Rechts- und Pflichtbewusstsein erfordert, diese Waffen nie ainzusetzen, 2587.) 7.) dass es keine Moeglichkeit gibt, noch geben wird, dem Gegner zuvorzukommen, d.h., seine Atomwaffen zu zerstoeren, bevor er noch zurueckschlagen kann und 2588.) 8.) dass die blosse Atomforschung sowie die Herstellung, jederzeitige Einsatzbereitschaft und Erprobung von Atomwaffen fuer die Menschheit nicht gefaehrlich seien. Welches sind die Trugschluesse dieser 8 Voraussetzungen der gegenwaertigen Verteidigungs- und Abschreckungspolitik des Westens? 2589.) Zu 1: Wenn die abschreckende Wirkung dieser Waffen sehr stark ist, so koennen gerade daraufhin die mit Atomwaffen ausgeruesteten Maechte so handeln, als ob diese Waffen ueberhaupt nicht existierten, d.h., die Kriegsgefahr besteht weiter, der dritte Weltkrieg finded stattt, ohne dass - zumindest zu Beginn - Atomwaffen verwendet werden, weil keiner der Beteiligten es wagt, sie einzusetzen. (So wie Giftgas im 2. Weltkrieg nicht verwandt wurde. - J.Z., 5.4.02.) 2590.) Zu 2: Nicht nur das militaerische Gleichgewicht, sondern sogar das Uebergewicht kann durch eine Miliz der im Buch 6 beschriebenen Art erreicht werden. Ferner kann man auf die in den Buechern 5 und 6 dargelegte Weise die Militaermacht eines diktatorischen Gegners gegen ihn selbst kehren. 2591.) Zu 3: Es ist nicht noetig, dem Gegner mit gleichartigen Waffen ueberlegen zu sein. Gegen einen Militaeraufstand seiner Soldaten kann sich ein Diktator weder mit noch ohne Atomwaffen verteidigen. Wenn daher unsere Verteidigung gegen die Sowjetmachhaber in der Hauptsache in der Veranlassung eines Militaeraufstandes gegen sie besteht, dann brauchen wir keine Atomwaffen, um sie zu entmachten und die russischen Buerger und Zwangsrekrutierten, die zu befreien ja auch unsere Absicht sein muss, bleiben am Leben. 2592.) Zu 4: Abschrecken von einer Tat kann man nur den, der sie begehen kann oder will. Dies trifft im Falle des Gebrauchs von Atomwaffen nicht auf das russische Volk zu. Das russische Volk (und die vielen uebrigen "gefangenen Nationen" von Diktaturen - J.Z., 5.4.02.) wird durch die Atomwaffen des Westens nicht abgeschreckt, sondern bedroht. Diese Bedrohung schafft Feinde, wo wir sonst Verbuendete haben koennten, und unterstuetzt den sowjetischen Propaganda-Slogan: "Die imperialistischen Regierungen des Westens wollen Russland vernichten." 325 2593.) Zu 5: Wenn ein Diktator den Befehl zum Angriff mit Atomwaffen erteilt, dann gibt er ihn voraussichtlich vom besten Bunker des von ihm beherrschten Landes aus, d.h., er hat eine gute Chance zu ueberleben. 2494.) Selbst wenn er im Falle eines Gegenschlages mit Atomwaffen in ebensogrosser Gefahr schweben wuerde, wie seine Untertanen, brauchte ihn dies nicht abzuhalten, den Befehl zu geben, der den Atomkrieg ausloest, sobald er es fuer richtig haelt. Man kann Diktatoren vieles vorwerfen, aber selten Feigheit vor persoenlicher Gefahr. 2595.) Weiterhin wird bei der Erwartung, die Abschreckung wirke genuegend stark auf diejenigen, die ueber Atomwaffen verfuegen, vorausgesetzt, dass sie stets und unter allen Umstaenden vernuenftig handeln wuerden. Nun sind Kriege aber zumindest auf einer Seite in der Regel aus unvernuenftigen Beweggruenden heraus begonnen worden. Zweimal, z.B., versuchten deutsche Regierungen die ganze Welt zu bekaempfen. Nach bisher noch von keiner Seite bestrittenen Schaetzungen besitzen die USA 1240 und die UdSSR 145 mal so viele Atomaffen als noetig sind, um Russland bzw. Noramerika zu zerstoeren. Dennoch werden weiterhin Atomwaffen produziert und finden weiterhin Atomwaffenversuche statt. Deutet dieses Verfahren auf Vernunft auf beiden Seiten hin? (Und wenn waehrend einer grossen Krise alle Atomwaffen schon abschussbereit sind, und alle die Mannschaften dieser Batterien erwarten muessen, zuerst von den Atomwaffen der gegnerischen Regierung angegriffen und getoetet zu werden, dann wird es ihnen sehr naheliegen, in der Hoffnung doch noch siegen und ueberleben zu koennen, oder doch wenigstens ihren fast sicheren Tod zu raechen, als erste auf die bereiten Knoepfe zu druecken. Sie sind in die Enge getriebene Ratten, aber nicht nur mit Zaehnen sondern mit Atomwaffen versehen. - J.Z., 5.4.02.) 2596.) Es genuegt wenn ein Diktator oder auch nur einer der vielen Offiziere, der mit Atomwaffen ausgeruesteten Einheiten zu viel getrunken hat, sich mit Selbstmordabsichten traegt, Liebeskummer oder einen Nervenzusammenbruch hat. (Die Literatur hat darueber bisher schon sehr viele plausible Zukunftsromane und Geschichten geliefert. - J.Z., 5.4.02.) 2597.) Es koennte aber auch einfach eine Radarbeobachtung falsch ausgelegt werden. Ein Schwarm von Meteoren koennte fuer ein Geschwader von Atomraketen gehalten werden. Es gibt keine Moeglichkeit, ausreichende Sicherheitsmassnahmen gegen ein dertartiges Versagen von Menschen und Maschinen einzubauen. (Und die Zeit fuer die Entscheidgung wird immer kuerzer. In manchen Faellen ist sie schon auf 2-20 Minuten herunter. Wann werden wir bei 20 Sekunden Entscheidungszeit ankommen, falls das nicht schon der Fall ist? - J.Z., 5.4.02.) Die Gefahr einer "zufaelligen" (besser: unabsichtlichen) Ausloesung des Atomkrieges, selbst wenn sie nur von den USA ausgehen wuerde, ist so gross, dass man allein daraufhin schon mit einem Atomkrieg innerhalb der naechsten 50 Jahre rechnet. Jede andere Regierung, die ueber Atomwaffen verfuegt, verkuerzt den uns guenstigstenfalls noch zur Verfuegung stehenden Zeitraum entsprechend. 2598.) Wenn alle Menschen genuegend vernuenftig waeren, um nie ernsthaft die Anwendung von Atomwaffen zu planen und vorzubereiten, dann haetten sie auch schon laengst die notwendigen Schritte unternommen, um die Kriegsgefahr ueberhaupt zu beseitigen. 2599.) Ferner hat der Diktator selbst unter der von ihm verfuegten Unterdrueckung der Freiheit der Meinungsaeusserung zu leiden, weil er dadurch nur selten wirkliche Meinung anderer Personen erfaehrt. Ein Diktator kann sich also sehr wohl einbilden, am besten geruestet zu sein und am schnellsten, nach dem besten Plan, angreifen zu koennen, so dass die Atomwaffen des Westens noch am Boden zerstoert werden. Zur Zeit sind uns die Sowjets, laut Dr. Edward Teller, in der Entwicklung von Abwehrraketen gegen Atomraketen voraus. Die Sowjetmachthaber koennten sich sehr wohl einbilden, ihre Abwehrraketen wuerden ihnen einen genuegenden Schutz gewaehrleisten. Ob dies nun der Fall ist oder nicht, der Abwurf von tausenden, vielleicht zehntausenden Atombomben und Abschuss entsprechender Menge von Atomraketen, und damit die Ermordung der Haelfte aller Menschen werden dadurch wahrscheinlich. Die Abschreckung ist besonders fuer einen Diktator nicht unter allen Umstaenden gross genug. 2600.) Fuer Diktatoren gibt es eine andere und viel wirksamere Abschreckungsmethode, die sich ausschliesslich gegen sie und nicht gegen Unschuldige oder gar geheime Bundesgenossen richtet und vor der ihn weder ein Bunker noch eine Leibwache ausreichend zu schuetzen vermoegen: Der Schwur von tausenden von Maennern, unter den eigenen Untertanen und von verhaeltnismaessig freien Buergern, ihn noetigenfalls unter Einsatz des eigenen Lebens hinzurichten, wenn er eine Atomwaffe einsetzt oder auch nur mit ihrem Einsatz droht oder sie zum Einsatz bereit haelt. Attentate sind eine toetliche Gefahr fuer jeden Diktator, sobald sich genuegend Attentaeter finden. (Nach Macchiavelli wuerden meist schon 12 separate Versuche dieser Art, ihn loszuwerden, genuegen. - J.Z., 5.4.02.) 326 2601.) Wer kann, vom Diktator abgesehen, noch Atomwaffen einsetzen? Die Mannschaften der Atomraketenbatterien und der Atombombenflugzeuge. Ihr Selbsterhaltungstrieb wird ihnen im Falle einer Krise nahelegen, dem befuerchteten Atomwaffenangriff des Westens, der sich natuerlich zuerst gegen ihre Anlagen richten wuerde, zuvorzukommen, ob sie nun einen Befehl von ihren Vorgesetzten dazu erhalten oder nicht. Fuer sie gibt es dann nur einen Gedanken: Der Westen koennte seine Atomwaffen verwenden bevor sie es tun. (Das Umgekehrte gilt natuerlich auch. - J.Z., 5.4.02.) 2602.) Zu 6: Allen diktatorischen Regierungen ist ohne weiterest zuzutrauen, dass sie die Atomwaffen, die sie besitzen, auch skrupellos einsetzen werden, falls sie es fuer noetig halten. Fuer die auf (wenn auch unvollkommenen) Rechtsprinzipien beruhenden demokratischen Regierungen kann man dies mit gleicher Sicherheit schon nicht mehr behaupten. Sie wissen in der Regel, dass es rechts- und pflichtswidrig ist, auch nur einen Unschuldigen umzubringen, und verhalten sich meist entsprechend. Mit Atomwaffen wuerden sie Millionen von Unschuldigen, ja sogar ihre natuerlichen Bundesgenossen (die unterdrueckten Buerger) ermorden. 2603.) Zumindest aber ist ihnen folgender humanitaerer Standpunkt - nach einem erfolgreichen Ueberraschungsangriff durch einen Diktator zuzutrauen: Die meisten Menschen der westlichen Welt sind tot. Die um die ganze Welt ziehenden radioaktiven Wolken werden auch einen grossen Teil der Menschen in den nicht bombardierten Laendern und Kontinenten toeten. Wir koennten noch Vergeltungsmassnahmen durchfuehren, mit der Aussicht, die diktatorisch regierten Laender ebenso vernichtend zu schlagen, durch Absendung von Atomraketen von gut geschuetzten Bunkern oder Unterseebooten aus. Aber was waere damit gewonnen? Waehrend jetzt vielleicht die Haelfte der Menschheit die Chance hat, zu ueberleben, unter dem bolschewistischen Joch, solange, bis sie es abzuschuetteln vermoegen, wuerde evtl. die gesamte Menschheit ausgerottet werden, wenn wir die noch nicht zerstoerten Atomwaffen auch noch einsetzten. Wenn es den westlichen Staatslenkern (oder Militaers) in den kritischen Augenblicken gelingt, diese oder aehnliche Ueberlegungen anzustellen, dann werden sie keinen primitiven Rachegefuehlen nachgeben und ihre Atomwaffen nicht einsetzen. 2604.) Die abschreckende Wirkung ist also auch hier wieder subjektiv. Ziemlich sicher vorhanden ist sie nur bei Streitigkeiten von Diktatoren miteinander. Bei einer Auseinandersetzung zwischen einem demokratischen Staat und einem Diktator haengt es davon ab, wieviel "Humanitaetsduselei" der Diktator dem demokratischen Staatslenker zutraut. Eine Drohung des Papstes, z.B., Atomwaffen zur Verteidigung der heutigen Katholischen Kirche einzusetzen, wuerden die Machthaber im Kreml selbst dann nicht ernst nehmen, wenn der Papst Atomwaffen besaesse. Ebenso koennte eine Miliz der oben im 6. Buch beschriebenen Art niemals wirksam mit Atomwaffen drohen. 2605.) Zu 7: Der Westen haette durch Veranlassung einer Revolution in Sowjetrussland die Moeglichkeit, einem Atomwaffenangriff der Sowjets zuvorzukommen und die sowjetischen Atomwaffen zu zerstoeren. Vergl. Buch 5. 2606.) Darueber hinaus geht die Tendenz der Atomwaffen-Ruestung dahin, ein fast augenblickliches Zuschlagen mit Atomwaffen zu ermoeglichen, wobei es dann schliesslich nur noch davon abhaengt, wer zuerst auf den Knopf drueckt. Vor einigen Jahren hatte es noch einige Stunden Vorwarnung zwischen der ersten Beobachtung des Herannahehns von Atomwaffentraegern bis zur voraussichtlichen Atomexplosion gegeben. Nach Pressemeldungen, die jetzt schon wieder laengst veralten sein werden, sind es jetzt nur noch 10-15 Minuten. (Fuer bereits plazierte geheime Atomwaffen, durch Funksendung sofort auszuloesen, gibt es gar keine Warnungszeit. In New York wurde kuerzlich nach solchen "Waffen" gesucht. - J.Z., 5.4.02.) 327 2607.) Zu 8: Es kann hierbei sehr wohl zu unvorhergesehenen Atomexplosionen kommen, die wiederum als Atomwaffenangriffe gedeutet und beantwortet werden koennten. Einer der alarmbereiten Atombomber der USA hatte, vor einiger Zeit, eine Wasserstoffbombe ueber North-Carolina abzuwerfen, weil eine Notlandung bevorstand. Von den 6 eingebauten Sicherheitsvorrichtungen, die eine unbeabsichtigte Explosion der Bombe verhindern sollten, versagten nicht weniger als 5. Waere diese Bombe explodiert, wobei sie wahrscheinlich den groessten Teil von North-Carolina zerstoert haette, so haette die Explosion sehr wohl als Beginn eines sowjetischen Angriffs gedeutet und beantwortet werden koennen. 2608.) Die Atomforschung kann schliesslich dahin fuehren, dass die Herstellung von Atomwaffen so einfach und billig wird, dass jede kleine Gruppe von Fanatikern sich Atomwaffen leisten kann. 2609.) Die ersten 100 Atomwaffenversuche kosteten nach Eingestaendnissen der Sachverstaendigen der Regierung der USA auf der ganzen Welt jaehrlich etwa 100 000 Menschen das Leben. Um diese Anzahl naehmlich sind die Faelle toetlich verlaufender Leukaemie und aehnlicher Erkrankungen dadurch gestiegen. Die amerikanische Regierung sah diese Toten richtig als die ersten Kriegsopfer an. Seitdem sind mehrere Jahre vergangen und hunderte von weiteren Versuchsexplosionen vorgenommen worden. Nach Berechnungen des amerikanischen Atomwissenschaftlers und Friedens-Nobelpreistraegers Prof. Linus Pauling, verlieren nach Explosion einer einzigen Atombombe von 20 Megatonnen Sprengkraft bei einem Versuch in der Atmosphaere - nicht etwa bei einem kriegsmaessigen Einsatz - rund 10 000 Menschen infolge Leukaemie und Knochenkrebs und weitere 90 000 durch andere Krankheiten ihr Leben. 2610.) Fast alle Berechnungen, die die Harmlosigkeit bestimmter Dosierungen radioaktiver Strahlungen nachweisen sollen, uebersehen die Auswirkungen auch allerkleinster Dosen auf die menschlichen Keimzellen. Die Anzahl der Mutationen und dadurch die Anzahl der Missgeburten und tot Geborenen koennen schon durch kleinste Dosierungen leicht vervielfacht werden. 2611.) Eine Pistole in der Hand eines Attentaeters gegen einen Tyrannen bedeutet eine wirksamere Verteidigung fuer den Westen als 1000 Atombomben - unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig ein gutes Friedens-, Revolutions-, Militaeraufstands- und Sozialreformprogramm vorhanden und rechtzeitig und ausreichend bekanntgemacht worden sind. 2612.) "Kein sicherer oder gerechter Friede kann sich auf ein bewaffnetes Gleichgewicht der Voelker gruenden." - Praesident Wilson, 1917. ================================================================================== 328 Alphabetisches Inhaltsverzeichnis (Seiten 328 - 361) (Wie alle von Einzelnen angefertigten alphabetischen Inhaltsverzeichnisse ist auch dieses sehr unvollstaendig und fehlerhaft. Da der Text jetzt digitisiert ist kann jetzt jeder in der vereinten Akte (file), die das ganze Buch umfasst, nach jedem darin enthaltenen Wort automatisch mit dem Such-Befehl suchen. Das koennte dann viele Stellen anzeigen, die nicht hier registriert sind. - J.Z., 5.4.02.) Abberufung s. Rueckberufungsrecht Abgeordnete s. Volksvertreter Abhaengigkeit s. Unabhaengigkeit Ablehnungsrecht gegenueber minderwertigen Zahlungsmitteln: 154, 235, 238-240, 425, 517, 909, 2265. Vergl. Annahmeverweigerung Ablieferungszwang: 153, 1148 Abruestung - s. Atomwaffen/Zerstoerung - Austrittsrecht: 18-20, 27-32, 1026, 2501-2503 - Buerger koennen sie durchfuehren: 32 - s. Diktatoren, insbes. 885 - einseitige: 19, 1195, 1218-1229, 1297-1301, 1685 - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften: 27-32, 1026, 1027 - Kontrolle: 27-32, 114ff, 832, 1036-1039 - s. Kriegsziele, insbes. 1685 - Miliz: 32, 843, 1023-1040, 1297, 1382 - Radioaktive Bombenmaterialien, Unschaedlichmachung: 1028-1031 - Regierungen dazu unfaehig: 27-32, 65ff, 76, 130, 1297 - Revolution: 1023-1040 - Volksentscheide: 19, 332, 1039, 1297 - Waffenmonopol: 32, 130 Absatz: 223, 224 - durch Gutscheine: 404, 465, 466 - Lohnzahlungstermine: 1109 - Produkte von Genossenschaften: 637, 639, 640 - Revolutionszeiten: 1098ff - Schwierigkeiten: 497, 639 Absatzmaerkte: 71, 244, 404 Abschreckung: 2579-2612 - mit Atomwaffen: 166ff, 1219ff, 1300, 1355 - durch Bereiterklaerung zur Tyrannenbeseitigung: 1218ff, 1301, 2600 - Vergl. Abruestung, Revolution, Tyrannenbeseitigung Abwaehlbarkeit s. Rueckberufungsrecht Aechtung und Amnestie des Diktators u. seiner Helfer: 1011-1022, 1046, 1319, 1721-1727, 1753, vergl. Tyrannenbeseitigung Aechtung des Krieges: 67 Akademie fuer Revolutionaere: 1169ff Akkordlohn: 663, 675 Aktiengesellschaften: 678 Algerien, Aufstand: 174, 1286, 1759-1761 Alkoholkonsum: 951-956, 1823, 2199 Allgemeine Ansichten: 400, 1600, 2037, 2041-2095 Altersversicherung: 175, 233, 237, 759-776, 2271, vergl. Sozialversicherungstraeger, Menschenrechte/Versicherung und Muendelsicherheitsbestimmungen Anarchismus: 1720, 2512-2530 Amnestie s. Aechtung - fuer Atomwaffenbesitzer: 1020, 1021, 1033 - s. Asylrecht - s. Kriegsgefangenenbehandlung - Amnestieversprechen der Sowjets: 1046 Anerkennung von Staaten und Rechtsgemeinschaften: 305 Angebot u. Nachfrage: 788, 789, 2314 Angreifer, Definition: 1330-1339, 1761, 2428 Angriffskrieg - Diktator, um Revolution zu verhueten: 72, 1226ff, 1328 - imperialistischer: 48-52, 57, 1498, 1499, vergl. Eroberungskriege - Menschenrechte der Soldaten: 176 - Revolution zur Verhuetung: 20, 878-881, 885 - Sozialreform zur Verhuetung: 1167, 1168 Ankauf von Betrieben durch Belegschaften: 628-238, 684, 731, 1154, 2250 Anleihen, Widerstands- und Kriegsfinanzierung: 1111-1117, 1814 Annahmefundierung fuer Zahlungsmittel: 220, 238, 407-412, 416, 500ff Annahmepflicht fuer eigene Zahlungsmittel: 220, 238, 405, 509, 516 Annahmeverweigerung: 407 - s. Ablehnungsrecht - Papiergeld eines Diktators: 909, 1086, 1133-1144 - Goldmuenzen: 1143, 1144 - s. Zwangskurs Annahmezwang: 209, 215, 405-417, s. Zwangskurs Annektionen s. Eroberungskriege Anschlagtafeln, oeffentliche, fuer Sozialreformer: 1848, 1849, 1184, 1886, 1887 Ansichten, allgemeine: 400, 1600, 2037, 2041-2095 Antisemitismus: 80, 894 Antreiberei: 671 Arbeit - s. Ausbeutung - eintoenige und stumpfsinnige: 667 - Recht, sich selbst - zu verschaffen: 174, 189, 198, 308, 719, 2241 - ueberfluessige: 672 - vorgeleistete: 623, 624 Arbeiter, Stellung im Gutscheinsystem: 467-470 - Unabhaengigket von Regierung: 404 Arbeitgeber - Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhaeltnis: 255, 678ff, vergl. Genossenschaften - Firmengutscheine: 476-479 - Genossenschaftssozialismus: 619ff, 633, 634, 649, 679, 729 - Gutscheinsystem: 404, 465, 466 - Lohnzahlungsmittel: 223, 224 Arbeitsaemter s. Arbeitslosenvermittlung Arbeitsbeschaffung: 222-228 - s. Arbeitslosigkeit - s. Emissionsfreiheit - Fluechtlinge, Kriegsgefangene u. Ueberlaeufer: 96, 127, 404, 1189-1197, 1290, 1650-1655, 1760 - Monopol fuer die - : 198 - Revolution: 1157 - Recht, sich selbst Arbeit zu beschaffen: 174, 189, 198, 224, 308, 719 - Zollbeamte: 585, 1157 Arbeitsdienst: 173, vergl. Zwangsarbeit Arbeitserleichterungen: 665, 670 Arbeitsertrag, Recht auf den vollen - : 194, 622-624, 661, 663-665, 674-677, 683, 728, 2244-2253 - s. Ausbeutung, Genossenschaften, Monopole Arbeitskraft - billige und Freihandel: 609ff - Recht auf freie Verwertung seiner - : 1158-1160 - Uebertragbarkeit als Ware: 786 Arbeitskraftreserven: 819 Arbeitslosenvermittlung: 816-819 Arbeitslosenversicherung: 808-815 Arbeitslosigkeit: 1290 - s. Arbeitsbeschaffung - Atomarbeiter: 212 - Emissionsfreiheit: 174, 198, 211, 224, 228, 404, 465-470, 474, 475, 639, 649, 2241 - Experimentierfreiheit: 58 - Freihandel: 605-611, 616 - Hitlerregime: 173 - Inflation: 218 - Kriege und Buergerkriege: 174 - Muendelsicherheitsbestimmungen: 764-767 - Rationalisierung: 652, 756, 757 - Recht, sich selbst Arbeit zu verschaffen: 174, 189, 198, 308, 719, 2241 - saisonbedingte: 813 - u. Steuerhoehe: 497 - technische Neuerungen: 468, 2272 - Uebervoelkerung: 1194 - Ursache: 213ff - Versprechungen des Diktatoren: 173, 198 - s. Zahlungsfaehigkeit, Emissionsfreiheit, Geld Arbeitsnormen: 663, 1148 Arbeitsplatz, freie Wahl: 190, 666, 1151, 2242 - Ausschreibung: 676, 677 - Rotation der Arbeitsplaetze: 667 Arbeitsteilung - Ausbeutung: 252ff - Emissionsfreiheit: 221 - Fluechtlinge: 1189ff - internationale: 246, 650, 561 - s. Freihandel Arbeitszeit: 254, 634, 649, 652, 660, 661, 694 Archiv der Sozialreformideen: 1974, 2031 Armee - s. Atomwaffen - s. Austrittsrecht - s. Berufssoldaten - Cromwells Ironsides: 1531ff - des Diktators: 127, 900, 929 - Friedensgarantie? 260, 261, 2612 - s. Generalstreik - Ideen, staerker: 1573-1814 - Menschenrechte, Schutz, insbes.: 260, 261, 1249 - s. Militaeraufstand - s. Miliz, insbes.: 993-998, 1278, 1279, 1519-1522 - Stehende Heere: 53, 80, 138, 331, 1340-1343, 1352, 1354, 1463 - s. Ueberlaeufer, insbes. 142, 1292, 1293 Asoziale Elemente: s.u. Faschisten, Hitler, Kommunismus, Strafgefangene, Terroristen, Tyrannen u. Verbrecher Assoziationsprinzip: 1321 Asylrecht: 2210 - Fluechtlinge und Ueberlaeufer: 188, 1189-1195, 1582 - Diktatoren: 1016, 1043, 1231, 1301, 1721 - Tyrannen-Toeter: 1329, 1715, 1720 Atomarbeiter: 2212, 831 Atombrennstoffe: 830, 837, 838, 844, 856, 1028-1031 Atomenergie, friedliche Verwendung? s. Atomkraftwerke Atomforschung: 35, 836, 845, 2233, 2607 Atomkraftwerke: 35, 829-848, 2233 - s. Atombrennstoffe - Atommuell: 839 - Energieverbrach: 838 - Energieversorgung, ohne sie: 844ff - Explosionsgefahr: 840 - Friedlich? 832, 834 - Kosten: 829, 832, 834-836 - Macht des Personals: 831 - militaerische Bedeutung: 832 - Monopolbetriebe: 829-831 - Reparaturen: 842 - Sozialreform: 847 - Volksentscheide: 843 - Wettruesten: 834 - Zentralisation: 835 - Zerstoerung: 833, 936, 1028-1031, 1297 Atomkrieg - s. Abruestung - s. Atomwaffen - einseitiger: 1226ff - unabsichtlicher: 166, 880, 1220, 1300, 2596-2598 - unvermeidlich, solange es Diktatoren gibt: 135, 878-881 - Verhuetung: 1225ff Atomkriegsgefahr: 18-205 - s. Abruestung - s. Abschreckung - Atomraketen bedrohen jeden: 169 - s. Atomwaffen - Atomwaffenbesitzer sind Angreifer: 1332ff - Beseitigung durch alle, die es angeht: 319 - Fluechtlinge, Ueberlaeufer und Kriegsgefangene: 127 - Miliz: 1297-1301, 1323 - s. Revolution/Atomwaffen - Sklavische Gesinnung als Ursache: 54, 55, 76, 146, 163 - Sozialreform: 1167, 1168, 1610, 1821 - s. Verteidigung Atommeiler s. Atomkraftwerke Atommuell: 839 Atomreaktoren: s. Atomkraftwerke Atomversuche: 2233, 2609, 2610 Atomwaffen - s. Abruestung - s. Abschreckung - Angreifer: 1332-1335 - s. Atomforschung - Befreiungskrieg: 1334, 1384 - Besitz ist gefaehrlich genug: 166, 880, 1220, 1300, 2596-2598 - Diktatoren: 878-881, 1334, 1335 - Drohung mit Atomwaffen: 1714 - Friede: 133, vergl. Abschreckung und Kriegsmotive - Geheime Herstellung, 33, 34 - Geheime Lagerung: 1036-1038, 2286 - Gewaltloser Widerstand? 2554 - Handel mit Atomwaffen? 251 - Herstellungskosten: 35 - Kollektive Verantwortung: 54, 55 - Kriegsziele: 1685 - s. Miliz - Revolution: 899, 1023-1040, 1043-1046 - Staerke: 1541, 2583, 2590, 2591, - s. Tyrannenbeseitigung, insbes. 2611 - ueberfluessig: 36-39, 54, 127, 2590 - ungeeignet: 1384 - Verantwortung: 75, 333, vergl. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - verbrecherisch: 54, 55, 1219, 1382, 1383, 1714, 2591, 2592 - Verteidigung? 133, 1218ff, 1333, 1334, 1382-1384, 2583, 2591, vergl. Abschreckung und Verteidigung - weltgeschichtlich einmalige Situation: 76, 146, 163, 332 - Zerstoerung, siehe unter: - Zerstoerung, Amnestieangebot: 1020, 1021, 1033, vergl. Asylrecht - Zerstoerung, Atomarbeiter: 212 - Zerstoerung, Austrittsrecht: 18, 19 - Zerstoerung, Belohnungen: 1040, 1643 - Zerstoerung, Bewachungsmannschaften: 10330, 1034 - Zerstoerung, einseitige: 19, 1195, 1218, 1229, 1297-1301, 1685 - Zerstoerung, Miliz: 843, 1023-1040, 1221, 1382-1384, 1522, 1682 - Zerstoerung, Pazifisten: 833 - Zerstoerung, Radioaktive Materialien, Unschaedlichmachung: 1028-1031 - Zerstoerung, Revolutionaere: 1023-1040 - Zerstoerung, Volk: 19, 130, 319 - Zerstoerung, Volksentscheide: 19, 332, 1024, 1297 Atomwaffenbesitzer, Asylangebot: 1020, 1021 - Unterordnung unter sie? 76, 146, 163 Atomwaffengegner, Austritt aus dem Staat: 19, 20 Attentate kommunistischer Anarchisten: 2516-2519 - auf Tyrannen s. Tyrannenbeseitigung Aufenthaltsvorschriften: 189, s. Freizuegigkeit Aufgeld auf Steuerfundationsgeld: 528 - auf Gutscheine: 457 - Vergl. Disagio Aufklaerung, s. insbesondere Buch 7 - Arbeiter: 662 - Freiheit: 1765, 1766 - Genossenschaften: 662 - Gewaltanwendung: 2514, 2515, 2518 - Glaube an Anthoritaeten: 1979-1982 - Interesse fuer Einzelheiten: 400 - Meinungsaesserung, freie, Gelegenheiten: 340-346, 355, Buch 7, 2531 - ueber Menschenrechte: s. Menschenrechte/Bildung, Schulunterricht, Vereidigung - der Miliz: 1377, 1399-1405, 1425, 1475-1477 - durch die Miliz: 1253, 1759-1760, 1764 - Parlamente: 339 - der Unterdrueckten: 885, 892-897, 990, 991, 1178-1183, 1227 - s. Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel, insbesondere: 1869, 1870 Aufrufe als Kampfmittel: 97, 1184-1188, 1608, 1704, 1705, 1747, 1798ff, vergl. Friedenserklaerung, Kriegsziele, Oeffentlichkeit Aufruestung s. Abruestung, Miliz/Bewaffnung, Ruestung, Wettruestung Aufstand s. Revolution, Militaeraufstand Aufstiegsmoeglichkeiten: 666 Ausbeutung - Arbeit, vorgeleistete: 622-624 - Arbeiter: 1160, s. Arbeitsertrag - Freiheit, politische: 401 - Generalstreik: 905 - Genossenschaften: 252-257 - Goldhorte: 546 - Konsumenten: 695 - Monopole, gesetzliche, s. Monopole - Monopole, natuerliche: 685-731 - Monopolkraftwerke: 827 - s. Notloehne, insbes. 469 - Recht, nicht ausgebeutet zu werden: 252-257, 2244-2253 - Steuerzahler: 546, 823 - Streikgefahr: 649 Ausbildung - s. Aufklaerung - Ausbildungsfreiheit: 1151, 2232 - s. Bildung - der Miliz: 118, 1177, 1388, 1474-1481, 1518 - von Revolutionaeren: 1169-1177 Ausfuhr s. Export Aushaenge, Gelegenheiten fuer oeffentliche Aushaenge fuer Sozialreformer: 1824, 1848, 1849, 1886, 1887 Auskunftsdienst ueber Sozialreformvorschlaege: 2020 Auslaender, Konkurrenz: 58, 70, vergl. Austrittsrecht, Fluechtlinge, Freizuegigkeiet, Fremdenrecht, Minderheiten Auslandskapital: 309, 559, 1556-1559, 1734, 1735 Aussenhandelsmonopol: 197, 241-243, vergl. Freihandel Aussenminister, kein Monopol fuer Verhandlungen mehr: 65ff, 311, vergl. Verhandlungen Aussenpolitische Erfolge: 72, vergl. Eroberungskriege Austausch, freier: 62-64, 241-243, 2243ff, 2261ff, s. Boersen, Emissionsfreiheit, insbes. 221, Freihandel, Gutscheine, Markt, freier, Monopole, Uebertragbarkeit, Verrechnungsanweisungen Austrittsrecht: Vergl. Gliederung, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Experimentierfreiheit, Toleranz, Anhang II/1-7, 2288-2530 - Abruestung: 18-20, 27-32, 1026, 2501-2503 - Armee: 993ff, 1050, 1520, 2200-2204 - Atomwaffengegner: 19, 20 - Bedingung, einzige: 1199 - Buergerkriege: 45 - Definition: 15-17, 2200-2004 - Ehescheidung als Beispiel: 2348, 2350ff, 2402 - Freiwillige Steuerzahlung: 798-807 - Friede: 15-169, insbes. 18-20 - Generalstreik: 149 - Germanisches Rechtssystem als Beispiel: 2504-2511 - Kriegsfall: 2204, vergl. Diktatoren, Revolution - Kuendigungsfrist: 2351, 2411 - Miliz: 185, 1423, 1492, 1516 - Militarismus: 53, 80, 2501-2503 - s. Minderheiten - s. Monopole - s. Polizei, insbes. 391 - Rechtsgemeinschaften, Groesse: 352 - s. Reformen, insbes. 195, 1989 - Religionsfreiheit als Beispiel: 2349, 2447-2452 - Revolution: 18, 20, 886, 969ff, 993-998, 1200ff - Rueckberufungsrecht: 385 - Separatfriedensschluss: 111 - Schiedsgerichtsbarkeit: 356 - Staaten: 2202 - Steuerzahlung: 50, vergl. freiwillige Steuerzahlung - Weltfoederation: 273, 313 Auswanderungsrecht: s. Austrittsrecht & Freizuegigkeit Autarkiebestrebungen: 62, 245, 246, vergl. Freihandel Autonome Rechtsgemeinschaften s. exterritorialie & autonome Rechtsgemeinschaften Autonomie - von Rechtsgemeinschaften: 264, 268-271 - der Miliz: 1378-1381 Bakterienwaffen s. Massenvernichtungswaffen Banken: 404, vergl. Emissionsfreiheit, Zentralnotenbank Banknoten: 407, vergl. Gutscheine, Steuerfundationsgeld, Verrechnungsanweisungen Bankobligationen ueber langfristige Gutschein-Guthaben: 486ff Bann: 1319, vergl. Aechtung, Tyrannentoetung Barbarei: 277 Bargeld, Rechsanspruch auf - : 423, 424, 471, 539, 540, 815, 2262, 2263 - Besitz von - macht unabhaengig: 1064-1071, 1101-1103 - Genossenschaftsgruendung: 641 - s. Gutscheine, Papiergeld, Steuerfundationsgeld, Verrechnungsanweisungen Bargeldverknappung in einer Revolution: 230, 1055, 1072ff, 1098ff Barrikaden: 957 Barzahlung, Revolution und Kriegfuehrung: 920-923, 1064ff, 1078-1117, 1680 - und Ankauf der Betriebe: 629ff Bata-System: 653-656 Bauarbeitergenossenschaften: 758 Baukostenzuschuss: 748 Bausparkassen: 451, 753-755 Beamte: 706, 927, 928, 937-939, 978-981, 1270, 1725 Bedarf und Emissionsfreiheit: 225-227, 467-470, 475 Befehle, rechtswidrige: 171, 1376, 1411ff, 1443, 1444, 1746, 1747, vergl. Gehorsam, Gehorsamsverweigerung, Widerstandspflicht Befoerderungssystem der Miliz: 1509-1513, vergl. Miliz/ Offiziere, Miliz/Dienstalterprinzip, Rueckberufungsrecht Befreiungskrieg: 48ff, 98, 1334, 1353, 1384, 1760, 1761 Beistandspakte: 124 Belagerungen: 1551-1554, 1661, 1662 Belagerungszustand: 924 Beleihung von Forderungen mit Gutscheinen: 443-446 Berichtigungsrecht: 2227 Berufssoldaten: 184, 1343, 1454-1457, 1463, 1464 Besatzungsmacht, Verhaeltnis der Revolutionaere zur - : 984-988 Beschlagnahmung von Auslandsvermoegen: 309, 1556ff, 1734, 1735 Bestechung: 129, 378 Betriebsgroesse und Produktivitaet: 653-656 Betriebskapital: 402, 407, 462, 641 Betriebskrankenversicherung: 664 Betriebsleiter, Waehlbarkeit und Absetzbarkeit: 647, 658, 659 Betriebsraete s. Raete Betriebsversammlungen: 662, 966ff Bewaffnung: s. Gewaltanwendung, Miliz, Revolution, Waffenmonopol, Widerstandsrecht Bewegungsfreiheit: 2209, 2237, s. Freizuegigkeit Bibliotheken: 860 Bilanzen kapitalistischer Betriebe: 631 Bildung, heutige: 2039, 2083 - Kenntnis der Menschenrechte: 344ff - Mindest-Bildungsstand: 858, 2232 - vergl. Aufklaerung und Ausbildung Blockademassnahmen: 54, 55, 303, 309, 925, 1318, 1552, 1658ff, 1691, 2577, vergl. Freihandel, Kollektive Verantwortung Blutrache s. Rache Blutvergiessen durch Miliz verringert: 1512, 1513, 1541, 1573-1809, vergl. Aechtung, Aufrufe, Kriegfuehrung, -Kriegsgefangenenbehandlung, Revolution, Tyrannenbeseitigung, Ueberlaeufer Bodenmonopol: 51, 308, 703-723, 864 Bodenschaetze: 303, 308, 686ff Bodenverbesserungen: 709, 713 Bolschewismus s. Sowjetdiktatur Bombardierung der Zivilbevoelkerung: 54, 173, 1382-1384, 1544-1546, 1553, 1554, 1737, 1770ff - mit Lebensmitteln: 1658ff, 1775m 1776 - Vergl. Atomwaffen Boersen, freie und private: 777ff - Berichterstattung ueber - : 788, 789, 795 - Betrug: 779 Botschafter: 311 Boycott: 303, 309, 2577, vergl. Blockademassnahmen Brandstiftungen: 932-934, 1145, 1562-1569, 1745 Brest-Litowsk, Friede von - : 1686ff Briand-Kellogg-Pakt: 67 Briefzensur: 196. Vergl. Geheimhaltung Bundesgenossen, unterdrueckte Voelker als - : 75, 92ff, 302, 1022, 1184ff, 1336, 1337, 1586, 1658ff - Kriegsfefangene und Ueberlaeufer als - : 92ff, 106 - Vergl.: Gegenregierungen, Kriegsgefangenenbehandlung, Separatfriedensschluesse, Ueberlaufen, Verhandlungen, Verstaendigung, Buendnisse s. Bundesgenossen, Diktaturen, Unterdrueckte Voelker - der Miliz mit Gegenregierungen: 1631ff, 1659 - der Soldaten ueber die Koepfe ihrer Regierungen: 52, 79, 196, 1328 - der Revolutionaere mit freien Rechtsgemeinschaften: 982, 1022, 1184ff - zwischen Regierungen: keine Garantie fuer Weltfrieden: 65ff, 124, 260, 261, 1185, 1187, 1605 Buerger, Eigentum der Regierungen? 55. Vergl. Austrittsrecht, Individuen, Menschenrechte, Widerstandsrecht, Voelker Buergerkrieg: 41, 45, 70, 86, 174, 211, s. Austrittsrecht, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Militaeraufstand, Revolution, Toleranz Buergerliche Gesellschaft: 274 Buergervertrag: 877, 1673, vergl. Gesellschaftsvertrag Buergerwehr s. Miliz Buerokratie: 350, 1241, 1243 Chemische Waffen s. Massenvernichtungswaffen Christentum: 2520ff, 2534ff. Vergl. Religion, Pflicht Cromells Armee: 1531ff Darlehensgewaehrung mit Gutscheinen: 433ff, 480ff Deckung von Zahlungsmitteln: 405ff, 478. Vergl. Emissionsfreiheit, Gutscheine, Steuerfundationsgeld, Verrechungsanweisungen - Annahmefundation: 220, 238, 500ff - Devisen: 591, 592, vergl. Devisengesetze - Golddeckung: 407, vergl. Goldrechenwaehrung - kurzfristige Forderungen: 445, 446, 459, 480ff, 521ff - Ladenfundation: 419, 429, 430, 435, 445, 446, 459 - s. Rueckstrom - Schuldnerfundation: 429, 430, 433, 436, 445, 446, 456, 465, 500, 509 - von Staatspapiergeld mit Gold: 407, 456, 550, vergl. Papiergeld - Staatsschuldverschreibungen: 503 - Steuerfundation: 500-508 Deflation: 213ff, 427, 497 Demagogen: 346, 347, 2032, 2148 Demokratie und Atomkrieg: 136, 166/167, 888 - s. Austrittsrecht - Diktatur: 137, 265ff, 2326ff, 2438ff - s. Experimentierfreiheit - s. exterritorialie und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - Mehrheitsprinzip: 265ff, 2438ff - oberste Instanz: 1285 - Sozialreform: Buch 7 (1815-2172) - Steuerzahler: 799, 800 - s. Freiwillige Steuerzahlung - s. Toleranz - Versagen: 260, 261 - Versammlungsfreiheit: 1880ff - s. Waffenmonopol, insbes. 182, 1261 - s. Westen, demokratischer Demonstrationszuege: 181 Demontagen: 1681, 1682 Desertation: 1571, 1572, 1614, 1620, 2278, s. Ueberlaufen Despotie s. Diktatur, Machthaber, Militaerdiktatur, Tyrannen - Zwangskurs: 415 Devisen-Deckung: 591, 592 Devisengesetze: 64, 586, 587, 2243 Dezentralisation s. Austrittsrecht, Emissionsfreiheit, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus freiwilligen, Monopole, Private ...., Weltfoederation, Zentralnotenbank Dezimierung von Truppen: 125, 1745 Diebstahl in Genossenschaften: 668 Dienstpflicht, allgemeine: 1680, 2242, s. Zwangsrekrutierung, Zwangsarbeit Diktatoren/Diktatur, Despotien, Tyrannen Abschreckung mit Atomwaffen? 1279ff, 2579ff - Abschreckung ohne Atomwaffen: 1218ff, 1301, 2600 - s. Aechtung - s. Angreifer - s. Arbeitsbeschaffung fuer Fluechtlinge etc. - s. Armee - s. Asylrecht - Atomkriegsgefahr: 136, 142ff - Atomwaffen der Gegner staerken ihre Position: 2592 - Aufstieg und Sturz: 135-145 - Aussenpolitik: 72 - s. Beamte - s. Demokratie - Diktatur des Proletariats: 1053, 1054, 1690 - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden, insbes. 75ff - Errichtung: 46, 47 - s. Fluechtlinge - s. Freizuegigkeit, insbes.: 127, 193, 1582ff - s. Gegenregierungen - s. Generalstreik - Hochschulen fuer Revolutionaere: 1169ff - s. Hochverrat, insbes. 109 - Ideen der Freiheit: 1573, 1602, 1603 - s. Innere Angelegenheiten - s. Kollektive Verantwortung, insbes. 924ff - s. Kommunismus, insbes. 46, 47 - Kriegsgefahr: 135, 136, 172, 1323, 1338, 1339 - Kriegszustand mit Menschheit: 885 - s. Menschnrechte, insbes. 2188 - s. Militaeraufstand - s. Miliz - Notstandserklaerungen: 1243 - s. Offiziere/Kolletive Verantwortung - Partisanen: 940ff - Programm zu ihrem Sturz erforderlich: 892ff, 990/1, 1227 - s. Revolution, insbes. 876, 877, 1575ff - Revolution, verhindert durch Angriffskrieg? 72, 1226ff - s. Separatfriedensschluesse, u.a. 107ff - s. Steuerstreik - Sturz durch Austritt der Untertanen: 54, 142ff, 1200ff, vergl. Fluechtliche, Ueberlaeufer - Sturz mit Hilfe der Emissionsfreiheit: 229ff,1064-1117 - s. Tyrannen und Tyrannenbeseitigung - s. Ueberlaufen - s. Unterdruecker - Verhandlungen mit - : 65ff, 302, 1185, 1187 - Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel: 205, 1871-1883 - Vereidigung ehemaliger - auf die Menschenrechte: 1016 - Vorurteile: 2041 - s. Waffenmonopol - s. Widerstandsrecht - Zahlungsufaehigkeit infolge von Annahmeverweigerung gegenueber ihrem Papiergeld: 1133ff, vergl.Annahmeverweigerung - Zahlungsunfaehigkeit durch Steuerverweigerung: 1118ff, vergl. Steuerverweigerung - s. Zentralnotenbank Dipomatie: 101, 1350, 2393, vergl. Geheimdiplomatie Dirigismus, Sozialismus ohne - : 683, 684, 727ff Disagio - Gutscheine: 215,219, 220, 407, 414, 417, 427-430, 589ff - s. Inflation - s. Kurs, freier - Papiergeld des Diktators: 1137ff - Steuerfundationsgeld: 516-520, 523 - s. Wechselkurs - s. Zwangskurs Diskontierung - mit Gutscheinen: 445ff, 480ff, 1060, 1061 - von Staatsschuldverschreibungen: 503 Diskussionen: 2032ff, 2149ff Diskussionsabende, Voranzeige: 1964ff Diskussions-Staetten: 1822ff Disziplin: 920, 1425, 1428, 1479, 1536/1537, 1601, vergl. Gehorsam, Miliz/Freiwilligkeit, Miliz/Militaergerichte Dividenden: 629ff Dolmetscher: 1206ff, 1657, vergl. Sprachunterricht Duldsamkeit: 2534ff, vergl. Toleranz und Widerstandspflicht Dummheit: 383, 619ff, vergl. Fachleute Dumping: 564, 609ff Ebbe und Flut, Energiegewinnung: 844ff Edelmetalle s. Gold, Silbermuenzen, Wertmass Egoismus: 619ff, 678, 727-729 Eheschliessung: 1791ff, 2239/40 Eidesverletzung und Widerstandspflicht: 171, 1375, 1628/29, 2278, vergl. Vereidigung Eigene Angelegenheiten s. Innere Angelegenheiten Eigenleben, ungestoertes, s. Austrittsrecht, Experimentierfreiheit, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Individuen, Minderheiten, Toleranz, Unabhaengigkeit Eigennutz s. Gewinnstreben, vergl. Individuum, Gemeinwohl, Gemeinnuetzigkeit Eigentumsrecht: 2254-2257, vergl. Freizuegigkeit, Genossenschaften/ offene, Sozialisierung, Vergesellschaftung, Verstaatlichung - Auslandskapital: 309, 559, 1556ff, 1734/35 - Belagerungen: 1552 - Entschaedigungsansprueche: 1661, 2257 - Freiheit: 2314ff - Grund und Boden, s. Bodenmonopol - Kriegfuehrung: 1734, vergl. Barzahlung, Beschlagnahmung, Bombardierung, Pluenderung, Verbrannte Erde, Zerstoerungen - Monopole, natuerliche: 253/54, 686ff, 2255, 2258 - Produktionsmittel: 619ff - der Regierung an den Untertanen: 55, 70, 270, 1343, 1352, 1673, 1757 - Revolutionszeiten: 916ff, 932ff, 1145 - Steuern: 2429, vergl. freiwillige Steuerzahlung - Volk, an Grund und Boden sowie Bodenschaetzen: 51, 308, 1202 Einfuhr s. Export, Freihandel Einheit, gegen Diktatoren: 142ff, 1200ff, 2525ff - Rechtseinheit: 44, 1271 - Rechtsprechung: 359, 362 - s. Austrittsrecht, Experimentierfreiheit, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Toleranz, Vertragsfreiheit, Weltfoederationen, Weltstaat Einkaufsscheine s. Gutscheine Einloesung von Zahlungsmitteln: 405ff, 424, 499, 500, 508, 546, 550, 921, vergl.: Deckung, Goldrechenwaehrung Einmischung s. Innere Angelegenheiten Einseitige Abruestung: 19, 1195, 1218ff, 1297ff, vergl. Abruestung, Abschreckung, Atomwaffen Eintracht, weltumfassende: 2392ff Einwanderungsrecht s. Freizuegigkeit Einzelheiten, Interesse fuer - : 400, 2037 Einzelne s. Individuen Eisenbahnen, Monopolstellung: 61, 686ff, 822, 823 - kostenloser Transport: 823 - private: 820ff - Revolutionszeiten: 1146 Eisenbahngeld: 222, 476ff, 824/25, vergl. Gutscheine, Verrechnungsanweisungen Elektizitaetswerke s. Energiegewinung Emissionsfreiheit fuer zwangskursfreie Zahlungsmittel: 154, 174, 198, 209ff, 402ff, 607, 2264, vergl. Gliederung - Absatzschwierigkeiten: 639 - s. Annahmefundation - Annahmeverweigerung: 1141 - s. Arbeitslosigkeit/ Emissionsfreiheit - Banknoten: 786 - s. Deckung - s. Deflation - Devisendeckung: 591/92 - s. Disagio - s. Einloesung - s. Eisenbahngeld - Emissionsmonopol: 151, 154, 195, 427, 469, 526, 528 - Fehler bei der Emission: 414, 427/28, vergl. Disagio - s. Fluechtlinge/Arbeitsbeschaffung - Fiskus: 495ff, vergl. Steuerfundationsgeld - s. Gutscheine - s. Inflation - s. Krieg/Finanzierung - s. Ladenfundation - s. Ladengemeinschaftsbanken - Produktionsgenossenschaften: 636 - Rationalisierung: 652 - s. Rueckstrom - s. Schuldnerfundation - Schutz durch die Miliz: 1291 - s. Steuerfundation - Sturz von Diktatoren, s. Revolution/Finanzierung - Ueberemission s. Ablehnungsrecht, Disagio, Inflation, Zwangskurs - unterentwickelte Laender: 617 - Wohnungsbau: 740 - s. Zentralnotenbank - Zirkulationsfaehigkeit: 220, 227, 405ff Energieversorgung: 686ff, 826ff Enteignung: 684, 1158ff, 2257 Entlassung von Arbeitern - Emissionsfreiheit: 224, 639 - Rationalisierungen: 651/52 Entlassung von Kriegfefangenen s. Kriegsgefangenenbehandlung, Ueberlaufen Entschaedigung der durch die Diktatur Geschaedigten? 1158ff Entscheidung ueber Krieg und Frieden durch das Volk: 52, 68, 75ff, 100ff, 122, 131, 136, 159, 297/98, 319, 329ff, 1328, 1344ff, 1462ff, 1708, 1718, 2285.Vergl. Abruestung, Atomwaffen, Monopole/Internationale Vertraege, Verhandlungen, Verstaendigung Entwaffnung - der Buerger: 179ff, 1259ff - menschenrechtsfeindlicher Organisationen: 1267, 1286, 1287. Vergl. Miliz, Waffenmonopol Entwicklung der unterentwickelten Laender: 469, 609ff, 1681 Erbrecht: 2256 Erbsuende, soziologische: 787 Erdwaerme, Energiegewinnung: 844ff Erfahrung, gerechte Gesellschaftsordnung: S. IV. Vergl. Experimentierfreiheit, Toleranz Erfinder: 2251 Erklaerungen als Kampfmittel: 97, 1184ff, 1608, 1704/05, 1747, 1798ff. Siehe: Bundesgenossen, Buendnisse, Friedenserklaerung, Kriegsziele, Menschsenrechte, Oeffetlichkeit, Verhandlungen Eroberungskriege: 48ff, 57, 70, 91, 142, 192, 308, 1202, 1669ff, 1691. Vergl. exterritoriale u. autonome Rechtsgemeinschaften, Gebietskoerperschaften, Kriegsziele Erziehung: 344/45, 347, 858, 1281, 2232, 2242, Buch 7. Vergl. Aufklaerung, Ausbildung Etatismus: 139, 2529. Vergl. Dirigismus, Planwirtschaft, Verstaatlichung Evolution: 884, 2558/59 Existenzminimum, Recht auf - : 759ff, 1159, 2256, 2271 Experimente, naturwissenschaftliche: 35, 836, 845, 2233, 2607 Experimentierfreiheit fuer soziale, wirtschaftliche und politische Experimente: 7ff, 70, 74, 351ff, 2198, Anhang II/1-7 (2288-2530) - Experimente: 7ff, 70, 74, 351ff, 2198, Anhang II/1-7 (2288-2530) - Arbeitslosigkeit: 58, 70 - s. Austrittsrecht - Buergerkriege: 45 - s. Emissionsfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - Freihandel: 565ff - Kommunisten: S. V, 46, 47 - Kriegsverhindernd: 21-23, 58 - Lexikon der Irrtuemer: 2145ff - Machtkaempfe: 38 - Mehrheit: 38, 1991, 2045, 2418/19, 2259 - Schutz durch die Miliz: 1288 - s. Toleranz - Ueberzeugungskraft von Experimenten: 1291 - s. Vertragsfreiheit - Weltfoederationen: 83, 2392ff - s. Wertmass/Freiheit des Wertmasses Explosivstoffe, Handel mit - : 2243 Export: 556-558, 563/64, 588ff, 615, 617. Vergl.: Freihandel Exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 15-169, 263-274, Anhang II/1-7 (2288-2530) - Abruestung: 27ff, 1026/27 - Armee als Beispiel: 2293ff - s. Austrittsrecht, insbes. 54, 399, 1288, 2202, 2461 - Autonomie: 264ff - Beispiele: 1192, 2504ff. Vergl.: Religionsfreiheit und 2293ff - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden, insbes. 1353 - Erklaerung: 15-17, 2206 - Exterritorialitaet: 2489 - s. Fanatiker - s. Friede, insbes. 15-169. Vergl. Gliederung - s. Freihandel, insbes. 565ff, 2493 - Freiheit des Individuums: 300 - s. Freiwillige Steuerzahlung - s. Gegenregierungen - Gemeindeverbaende: 853ff - Gemeinnuetzige Einrichtungen: 2490 - s. Gesellschaftsordnung, gerechte - Gruendung: 966ff, 2346ff, 2377, 2379, 2416ff, 2423 - Internationaler Zusammenschluss: 273, 313. Vergl. UN, Weltfoederationen - Konkurrenz unter ihnen: 2373ff - s. Menschenrechte, insbes.: 16, 86, 89, 90, 106, 113, 263ff, 2206/07, 2461, 2522ff - Miliz wird sie schuetzen: Buch 6, insbes.: 1248ff, 1269ff, 1515/16 - Miliz ist eine - : 1238, 1283, 1285, 1289, 1308, 1378ff, 1671 - s. Minderheiten - Mitgliedschaft: 2207 - Optimale Groesse: 350 - Parteienhader: 142, 354, 1200ff, 2319 - Polizeimacht: 388ff - Programmentwurf: 2462ff - Rechtsprechung zwischen verschieden Rechtsgemeinschaften: 315ff, 2499 - Religionsfreiheit als Beispiel: 2296/97, 2349, 2387/88, 2447ff - Revolution: 54, 142ff, 886, 970, 1198ff, 2379/80, 2389ff - Rueckberufungsrecht: 385 - Schiedsgerichtsbarkeit: 203/04, 356, 361 - Staaten, durch sie ersetzt: 263ff, 1288, 2202, 2460/61 - Steuern: 2492 - s. Steuerfundationsgeld - Steuerreform: 1126ff, 1294 - s. Steuerverweigerung, insbes. 2576 - Steuerzahlung, freiwillige: 798ff. Vergl. Freiwillige Steuerzahlung - s. Toleranz, insbes. 14 - s. Totalitarismus, insbes. 2522ff - s. Ueberlaufen, insbes. 1198ff, 1293 - s. Unabhaengigkeit - UN-Mitgliedschaft: 1315ff. Vergl. UN, Weltfoederationen - Verfassungsentwuerde: 2462-2503 - Volk: 351 - Voelkerrecht: 304ff - Volksentscheide: 351ff - Vorbilder: 1192, 1321, 2504ff. Vergl. Relilgionsfreiheit, s. Weltfoederationen - Westen muss sie zuerst schaffen: 1203/04 - Zentralbehoerde: 971. Vergl. Weltfoederationen Fachleute: 383, 536, 783, 1193/94, 1291, 1981/82, 2094/95 Fachschule fuer Revolutionaere: 1169ff Fahnen: 958 Fahneneid s. Eidesverletzung; Vereidigung auf die Menschenrechte Fahnenflucht: s. Desertation, Ueberlaufen Falschmeldungen, Berichtigungsrecht: 2227 Faelschungen, Gutscheine: 432 Fanatiker: 46/47, 54, 941ff, 1036ff, 1749 Faschisten - s. Imperialismus - s. Kommunismus - s. Militarismus - s. Nationalismus - s. Sowjetdiktatur - s. Terroristen - s. Totalitarismus - s. Ueberlaufen, insbes. 1601/02 - s. Verteidigung, insbes. 2520ff - s. Waffenmonopol, insbes. 128 - Warnruf an alle: S. V - Widerstand, gewaltloser: 191, 2520ff, 2532ff. Vergl. Gewaltlosigkeit Fehlschluesse, Lexikon der - : 2032ff Feinde? 40, 53, 92ff. Vergl.: Aggression, Entscheidung ueber Krieg und Frieden, Kollektive Verantwortung, Kriegsgefangenenbehandlung, Ueberlaufen. Feldgendarmerie: 1427, 1571 Femegerichte gegen Tyrannen: 1722ff Fernsehsender, Revolutionszeiten: 1006 Festpreise: 153, 1149 Feuerwehr, freiwillige: 398 Finanzaemter, freiwillige Steuerzahlung: 804ff - der revolutionaere: 1084ff, 1121, 1131 Finanzierung - s. Arbeitsbeschaffung - Arbeitslosenversicherung: 808ff - s. Atomkraftwerke/Kosten - Atomwaffen: 33ff - s. Eisenbahngeld - s. Emissionsfreiheit - Firmengutscheine: 476ff - s. Freiwillige Steuerzahlung - s. Gutscheine - Importe: 556ff, 588ff - s. Krieg/Finanzierung - Gemeindeverbaende esterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften: 867ff - s. Ladengemeinschaftsbanken - s. Miliz/Finanzierung - Muendelsicherheitsbestimmungen: 764ff - s. Revolution/Finanzierung - Ruestung: 151ff, 175 - Sozialversicherungstraeger: 175, 762ff - s. Steuerfundationsgeld - UN: 1320 - s. Verrechnungsanweisungen - Widerstandsgruppen:1110ff - s. Wohnungsbau/finanzierung - Zeitschriften fuer freie Meinungsaeusserung: 1955ff Firmengutscheine: 476ff Fiskus s. Steuerfundationsgeld Flucht - s. Arbeitsbeschaffung - Atomkriegsgefacht: 127, 169 - Austrittsrecht: 96, 188 - s. Diktatoren, insbes. 186ff, 1016 - s. Freizuegigkeit - Kriegsgegner: 187 Fluchtkapital fuer Wohnungsbau: 752 Fluechtlinge - Arbeitsbeschaffung: 96, 127, 404, 1189ff, 1290, 1650ff, 1760 - s. Asylrecht - Aufnahme, unbeschraenkte: 188, 1189ff, 1582. - exterritorialie und autonome Rechtsgemeinschaften: 1198ff, 1293, 1656 - s. Freizuegigkeit - Miliz: 1290 - Wohnraumbeschaffung: 96, 127, 1196/97, 1290 Flugplaetze: 857 Flugzettel: 896, 1179/80, 1584, 1660, 1888 Flutkraftwerke: 844ff Folterungen: 930, 1017, 1727, 1739, 2197. Vergl. Grausamkeiten Fortschritt: 1975, 2314, 2332, 2454ff - Atomwissenschaft: 35, 836, 845, 2233, 2607 - ausgehend von einem Dorf: 1269ff - Lexikon der Vorurteile: 2032ff - Minderheiten: 205, 1830, 1873ff, 2045. Vergl. Austrittsrecht, Experimentierfreiheit, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Toleranz - sozialer, durch Experimente: 23, 2392-2409. Vergl. Experimentierfreiheit - Sozialreformideen: 1974ff - technischer, s. Rationalisierung Fraktionszwang: 336, vergl. Parteien Franco: 894, 1310 Franzoesiche Revolution: 154, 211, 894, 1381, 1872 Freibezirke fuer Freihandel: 565ff Freies Spiel der wirtschaftlichen Kraefte: 207, 702. Vergl. Laissez faire Freie Wahl des Arbeitsplatzes: 190, 666/67, 1151, 2242 Freihaefen: 565ff Freihandel: 62ff, 241ff, 303, 554ff, 2243. Vergl. Gliederung, B. 3 - Arbeitsbeschaffung fuer Zollbeamte: 585, 1157 - Arbeitsteilung, internationale: 246, 560/61, 717/18 - Aussenhandelsmonopol: 197, 241ff - Autarkiebestrebungen: 62, 245/46, 249 - Belagerungen: 1661/62 - Demontagen: 1681 - Dumping: 564, 609ff - Einfuhr bewirkt Ausfuhr und umgekehrt: 556ff, 588ff - s. Export - Friede: 245/46, 250 - Handelskriege: 62ff, 564 - mit kommunistischen Staaten: 251, 600ff - in Kriegszeiten: 604, 1661/62 - Lebensstandard: 246, 560/51, 617/18 - Menschenrecht: 2243, 565ff - Nationalismus: 248 - Revolutionszeiten: 1155, 1214 - Ruestung: 249 - Schmuggel: 63, 564, 567 - Schutzzollsystem: 62ff, 563ff, 609ff, 717 - Toleranz: 565ff, 600-604 - Voelkerverstaendigung: 248 - Vorteilhaft fuer alle: 609ff Freiheit: 297ff, 2180ff, 2192ff, 2198, 2314/15, 2320ff, 2343ff, 2367, 2373ff, 2415, 2426ff, 2448, 2450 - akademische: 387 - allgemeine, gesetzmaesige: 279 - s. Austrittsrecht - Aufklaerung: 343 - buergerliche Gesellschaft: 274 - Definition: S. IV, VII, 7ff, 2q81, 2487 - Demokratie: 265ff, 2438ff. Vergl. Individuum, Mehrheit, Minderheit - einfachstes und noch nicht versuchtes Mittel: S. VII - s. Entscheidung ueber Krieg u. Frieden - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Friede, insbes. 274, 2407 - gleiche - : 2426ff - Grenzen: S. IV - Harmonie der wirtschaftlichen Interessen: 207, 702. Vergl. Laissez faire - Ideen, freiheitliche, als Kampfmittel: 896. Vergl. Aufrufe, Ideen Archiv - s. Individuum, insbes. 268ff, 300 - s. Innere Angelegenheiten - s. Konkurrenz - Laissez faire: 2314ff, 2384, 2399 - Luftverkehrswege: 1313 - der Meere: 1313 - s. Meinungsaeusserung - s. Menschenrechte - s. Pressefreiheit - Recht: 7ff, 297, 2180ff, 2192ff - Rechtsprechung: 365 - s. Redefreiheit - s. Souveraenitaet, insbes. 298ff, 1352 - s. Toleranz, insbes. 7ff - s. Unabhaengigkeit - unfrei zu sein: 307, 2322ff - Unterdrueckung s. Revolution - vernuenftige - : 1352 - s. Versammlungsfreiheit - Voelker wahren sie besser: 346 - s. Volksentscheide - Willkuer: 299, 1351/52 - wirtschaftliche: Boersen, Emissionsfreiheit, Freihandel, Freizuegigkeit, Freiwillige Steuerzahlung usw. - Wohlstand: 401 Freiheitskriege: 48ff, 98, 1334, 1353, 1384, 1760/61 Freihoefe: 565ff Freiwillige Feuerwehren: 398 Freiwillige Mitgliedschaft in der Miliz: 185, 1368. Vergl. Miliz/Freiwilligkeit, Zwangsrekrutierung. Freiwillige Steuerzahlung: 60, 155/56, 798ff, 872, 2492 - Austrittsrecht: 798, 802 - Bibliotheken: 860 - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 798ff - s. Finanzierung - Menschenrecht: 2259/60 - Miliz: 1472 - Schulen: 858 - Sozialversicherung: 762 - s. Steuerverweigerung, insbes.: 1130 - Strassenbau: 856 - UN: 1320 - Universitaeten: 859 - Vernunftwesen: 801 - Verwendung der Steuermittel: 802ff - Volksentscheide: 866 - Vorbilder: 807 - Widerstandsgruppen: 1110. Vergl. Revolution/Finanzierung - Zwangsanleihen: 151ff - Zwangsbeitreibung: 156, 799, 800, 806, 868 Freizuegigkeit: 56, 127, 186ff, 308, 924, 1189, 1195, 1295, 1572, 1582, 2209, 2339/40 Fremdengesetze: 56, 1192ff, 1652, 2528, 2529. Vergl. Auslaender, Austrittsrecht, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Fluechtlinge, Minderheiten, Toleranz, Fremdherrschaft: 57 Friede - Assoziationsprinzip: 1321 - Atomforschung: 35, 832/33 - Austrittsrecht, s. insbes. 15-205 - Brest-Litowsk: 1686ff - s. Buendnisse - Buergerliche Gesellschaft: 274 - Emissionsfreiheit: 21/22, 229ff - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - durch Erschoepfung? 107 - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwiligen - Freihandel: 245/46, 250 - s. Friedenserklaerung - Freiheit: 274, 2407 - Genossenschaftswesen: 255/56 - Gleichgewicht der Voelker: 2612 - Idealverfassung: 274 - s. Jiu Jitsu, militaerisches - Kriege werden zu blossen Polizeiaktionen gegen Verbrecher: 97, 124, 1628, 1698, 1729, 1748 - s. Kriegsziele - s. Menschenrechte, insbes. 101, 168, 172, 177, 274, 277/78, 1302ff. Vergl. Austrittsrecht, Emissionsfreiheit - Miliz, insbes. 80, 1297-1305, 1538/39 - Monopole: 195ff - s. Nationalismus, insbes. 1756ff - Pflicht, in herbeizufuehren: 168, 274, 277 - Programm: 2130, 2531 - Propaganda: 205, 1033/34, 1238 - Recht: S. I, VII, 101, 168, 206, 260/61, 274, 277 - s. Separatfriedensschluesse - Staaten, souveraene: 113. Vergl. Austrittsrecht, Koexistenz, Territorialstaaten - s. Toleranz, insbes. 13 - s. Ueberlaufen - s. UN, insbes. 1306ff - Verfassungsreform: Buecher 1-4, 1611/2, 1644 - Versammlungsfreiheit: 205 - s. Voelkerrecht, insbes. 295ff - s. Waffenmonopol, insbes. 128ff - s. Widerstandsrecht, insbes. 170ff - Zerstoerungsmassnahmen: 936, 1770ff. Vergl. Atomwaffen/Zerstoerung Friedenserklaerung, einseitige: 982, 1022, 1184ff, 1686ff Friedenskonferenzen: 100ff. Vergl. Abruestung durch das Volk, Diplomatie, Entscheidung ueber Krieg und Frieden, Erklaerung der Kriegsziele durch das Volk, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, Geheimdiplomatie, Miliz, Internationale Milizfoederation, Regierungen, UN, Verhandlungen Weltfoederationen Friedensprogramm, Kurzfassung: 2531 Friedenspropaganda: 205, Buch 7 Friedensschluss - s. Abruestung - Atomkriegsgefahr: 1224ff - Bedingungen: 1675/6. Vergl. Kriegsziele - s. Bundesgenossen - s. Buendnisse - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Gegenregierungen - s. Krieg/Polizeiaktion - s. Kriegsziele - kuenftiger, mit Russland: 2473ff - Monopol fuer Abschluss: 27, 32, 65, 125, 311, 1356, 2221 - Regierungen untereinander: 24, 99ff - s. Separatfriedensschluesse - -Soldaten, untereinander: 75 Friedensverhandlungen: s. Diplomatie u. Geheimdiplomatie, Entscheidung ueber Krieg und Frieden - Monopol fuer - : 27, 32, 65, 125, 311, 1356, 2221 - mit den Unterdrueckten: 75, 1184ff - s. Voelkerverstaendigung Friedfertigkeit der Mehrheit: S. I, 68, 179, 1238. Vergl., Demokratie, Despotism, Diktators, Entscheidung ueber Krieg und Frieden, Voelker Fronten: 43, 44 Fundierung von Zahlungsmitteln: 405ff. Vergl. Annahmefundation, Deckung, Einloesung, Gutscheine, Ladenfundation, Rueckstrom, Schuldnerfundation, Steuerfundation, Verrechnung Garantie fuer die rechtlichen und friedlichen Absichten des Westens: 68, 1184ff, 1219/20 Garantiegemeinschaften s. Kreditversicherung Gebiet, feindliches, gibt es kuenftig nicht mehr: 36 Gebietserweiterungen: s. Eroberungen Gebietskoerperschaften: 36ff, 265ff, 1321. Vergl. Eroberungskriege, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, Personenkoerperschaften, Regierungen, Staaten Gefangenenbehandlung s. Kriegsgefangenenbehandlung Gefaengnisse: 260/61, 392ff. Vergl. Strafen, Strafgefangene Gefaengnisarbeit: 393ff Gegenregierungen: 98, 1205, 1317, 1629, 1631ff, 1659 - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 1633, 1638, 1709 Gehaelter s. Lohn Geheimdiplomatie: 120, 312, 1356. Vergl. Oeffentlichkeit Geheimhaltungsmoeglichkeiten der Staaten: 114ff, 196 Geheimhaltungspflicht: 1406, 1409, 1446, 2230 Gehorsam: 106, 1410ff, 1601 - Atomwaffenbesitzern gegenueber: 146 - bedingungsloser: 53, 1286, 1327, 1368, 1413, 1428, 1628 - s. Austrittsrecht - s. Buendnisse - s. Desertation & Ueberlaufen - s. Disziplin - Eidesverletzung: 171, 1375, 1628/29, 2278 - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden, insbes. 79 - Gesellschaftsordnung: 146ff] - Gesetze: 274. Vergl. Vertragsfreiheit - Informationsfreiheit: 1399ff - Militarismus: 53, 176, 1327 - sowjetischer Untertanen: 1184ff. Vergl.: Aufrufe, Friedenserklaerungen, Revolution, Separatfrieden, Sowjetdiktatur - Statsgeheimnisse: 115ff. Vergl.: Geheimhaltung, Spionage - Staatsregierungen gegenueber: 166/67 - Stehende Heere: 1340. Vergl. Armee - s. Vereidigung auf die Menschenrechte - Wahl der Offiziere: 1431 Gehorsamsverweigerung: 122, 146ff, 907, 1369, 1411ff, 1497ff, 1683/84. Vergl..: Generalstreik, Gewaltlosigkeit, Militaeraufstand, Revolution, Separatfriedensschluesse, Ueberlaufen, Widerstandsrecht Geiseln: 309, 1547ff, 1750ff Geld s. Ablehnungsrecht, Annahmefundation, Annahmeverweigerung, Annahmezwang, Barzahlung, Boerse, Deckung, Deflation, Disagio, Emissionsfreiheit, Finanzierung, Goldrechenwaehrung, Gutscheine, Inflation, Kapital, Kapitalismus, Krieg/Finanzierung, Kurs, Ladenfundation, Markt/freier, monetaere Revolution, Papiergeld, Private Banken, Revolution/Finanzierung, Rueckstrom, Schuldnerfundation, Steuerfundation, Steuerfundationsgeld, Steuerverweigerung, Verrechnungsanweisungen, Waehrung, Wechselkurs, Wertmass, Zahlungsfaehigkeit, Zentralnotenbank, Zwangskurs, Zwangswert Geldkrise: 469, 497/98 - Arbeitslosenversicherung: 808ff - s. Arbeitslosigkeit/Emissionsfreiheit - s. Emissionsfreiheit - Gutscheinsystem: 404, 469, 1072ff, 1098ff - Revolution: 1064-1144 - s. Zahlungsunfaehigkeit Geldmenge, Zwangskurs: 215, 427/28. Vergl.: Deflation, Disagio, Inflation, Kurs/freier, Zwangskurs Geldmonopol s. Emissionsfreiheit Geldpolitik der Regierungen: 404 Geldumlauf: 417 Gemeindeverbaende von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 722, 853ff, 966ff, 983 Gemeinnuetzige Institutionen: 855ff, 2490 Gemeinwesen: 274, 279 Gemeinwohl: 279, 358 Generaele: 938, 1344, 1346, 1710 Generalstreik: 149, 150, 181, 900-913 Genies, zentrales Register: 2030ff Genossenschaften, einfache: 252ff, 619ff, 2244ff - Absatz: 637ff - s. Ankauf von Betrieben - Antreiberei: 671 - Arbeitgeber: 619ff, 633/34, 649, 679, 729 - Arbeitnehmer: 255, 626/27, 678/79, 682 - Arbeitserleichterungen: 655, 670. Vergl.: Rationalisierung - s. Arbeitsertrag. Vergl. Genossenschaften/Gewinnverteilung - Arbeitsplaetze, Rotation: 667 - s. Arbeitszeit - Bauarbeiter: 758 - Besteuerung: 630/31 - Betrug: 668 - Fehldispositionen: 662 - Freie Bahn dem Tuechtigen: 666 - Friede: 255/56 - Genossenschaftsanteile: 622ff - Gesetzliche Hemmnisse: 641 - Geschaeftsfuehrung: 634, 637/38, 649 - Gewerkschaften: 635 - Gewinnverteilung: 622ff, 640, 643, 674ff - Groesse: 653-656 - Gruendung: s. Ankauf - Haftung: 644 - Kapital: 622ff, 643 - Kontrolle, gegenseitige, der Genossen: 664/65, 668, 671, 673, 675, 774 - Korruption: 673 - Ladengemeinschaftsbanken: 461/62 - Langsamarbeit: 663ff - Monopole: 636 - Organe der Genossenschaft: 645ff - Persoenliche Unabhaengigkeit: 658/59 - Qualitaetsarbeit: 657 - Rationalisierung: 649ff, 672, 1681 - Sozialismus: 252, 257, 683/84 - Strafgefangene: 394ff - Streikgefahr: 649/50. Vergl. Streik - Untergenossenschaften: 653ff - Unterschlagung: 668 - Verschwendung: 669 - Vorteile der genossenschaftlichen Produktion: 649-684 - Wahl und Abwahl der Vorgesetzten: 647. Genossenschaften, offene: 252ff, 685ff, 2258 - Bodenmonopol: 705ff, 864 - einfache Genossenschaften: 636. Siehe oben - Eisenbahnen als offene Genossenschaften: 823 - Gruendung s. Ankauf der Betriebe: - Kraftwerke: 828 - Mitentscheidungsrecht aller Interessenten: 693ff - Monopole, natuerliche: 253/54, 686, 2255, 2258 - Monopolgewinne, verbleibende: 703, 704 - Offenheit einer - : 685ff - Oeffentlichkeit aller Geschaeftsvorgaenge: 699, 700 - Raubbau: 710ff - s. Sozialisierung, insbes. 724ff - Staatsbetriebe, Ueberfuehrung in offene Genossenschaften: 1152ff - Wasserversorgung und Abwaesserung: 851 - Wohnraum, Recht auf Wohnraum: 719ff Genossenschaftskapitalismus: 626/27 Genossenschaftssozialismus: 252, 257, 683/84 Gerechtigkeit, selbst fuer Teufel moeglich: 258/59 - und Friede: S. I, VII, 206, 260/61, 274. Vergl. Verfassung/gerechte - s. Menschenrechte - u. militaerische Staerke: 1749 - s. Recht Gesellschaftsordnung, gerechte: 2522ff - s. Austrittsrecht - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Freiheit - s. Gemeinwesen - s. Gerechtigkeit - Glueckseligkeit: S. IV, 279 - s. Menschenrechte - s. Miliz, insbes. 1314, 1538 - Pflicht, sie zu errichten: 168, 274, 277, 885 - s. Recht - Teufel selbst koennen sie schaffen: 258/59 - s. Toleranz, insbes. 38, 45, 70, 1339 - s. Verfassung Gesellschaftsvertrag: 274, 398, 877, 1673, 2201 - gebrochen oder aufgehoben durch Regierungen: 166/67 Gesetze: 276, 2454ff - s. Austrittsrecht - Bekanntmachung: 2276 - s. Experimentierfreiheit, insbes. 7ff, 2198 - s. exterritorialie und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Freiheit, insbes. S. IV, 274, 279, 2432 - s. Gehorsam, insbes. 274 - Gueltigkeit, beschraenkte: 769, 956, 1019, 2276 - Gesetzesinitiative: 373, 2221. Vergl. Volksentscheide - Ideen, echte: S. IV - kritiklose Anwendung: 371, 381 - s. Menschenrechte - s. Minderheiten - s. Recht - Rechtfertigung: 2276 - s. Rechtseinheit - s. Toleranz - s. Vertragsfreiheit, insbes. 2199 - s. Volksentscheide Gesundheitsaemter: 863 Gewalt vor Recht? 88, 297, 2390. Vergl. 2536 Gewaltanwendung: 126, 171, 303, 306, 307, 877, 964/65, 1253, 1354, 2191, 2195, 2532ff, 2564 - defensive: 2520ff, 2539, 2564 - s. Geiseln, Kollektive Verantwortung, Miliz, Revolution/Recht, Widerstandsrecht, Zerstoerungen Gewaltlosigkeit: 149, 181, 2514/15, 2520ff, 2532ff. Vergl. Generalstreik, Boykott Gewerbefreiheit: 1151, 2242 Gewerkschaften: 1252, 2269 - Austrittsrecht: 2200, 2269 - s. Generalstreik - Genossenschaftssozialismus: 635 - Lohnvereinbarungen: 674, 2269 - s. Streik - Unabhaengigkeit, persoenliche: 658 Gewinn- und Verlustrechnung der kapitalistischen Betriebe: 631 Gewinnstreben: 619ff, 727ff, 678 Gezeigen, Energiegewinnung: 844ff Gifte: 243, 2197, 2243. Vergl. Massenvernichtungswaffen Glaeubiger - s. Bargeld, Rechtsanspruch auf Bargeld - s. Geldkrise - s. Gutscheine, insbes. 404 - Schuldverhaeltnis: 780ff - s. Verrechnung - s. Wertmass Gleichberechtigung: 7ff, 268, 730, 2193 Gleiche Freiheit: 7ff, 2426ff. Vergl. Freiheit, Recht, Menschenrechte Gleichgewicht der Voelker: 2612 Gleichgueltigkeit gegenueber den Problemen unserer Zeit: S. III, 2389 Gleichheit: 268, 674. Vergl.: Harmonie, Laissez faire, Loehne Glueckseligkeit: S. IV, 279, 2292, 2449 Gold, Anleihen auf Goldgrundlage: 1111ff - Bankdirektoren: 536 - Deckung: 407, 539/40, 546, 548, 550, 553 - Importe, Bezahlung mit - : 593/94 - Markt, freier, fuer - : 413/14, 536ff, 2243 - Rechtsanspruch auf Zahlung in - : 539/40. Vergl. Bargeld - Uebertragbarkeit: 241ff, 414, 2243. S. Uebertragbarkeit - Umlauf von Goldmuenzen: 414, 536ff. Vergl. Silbermuenzen - Unabhaengigkeit: 1066ff - s. Wertmass Goldrechenwaehrung: 219, 222, 413/14, 500, 536ff, 593/4 Goldschatz der Regierungen: 1143/44 Grausamkeiten: 87, 930, 940, 1282, 1444, 1749, 2197. Vergl. Folterungen, Kollektive Vertanwortung Grenzen: 43/44, 186, 303, 1249. Vergl. Austrittsrecht, exterritoriale u. autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, Freizuegigkeit Greshams Gesetz: 219 Grossbetriebe: 653ff Grundbuecher: 723 Grundeigentum und Recht auf Wohnraum: 719ff Grundrente, Wegsteuerung? 707. Vergl. offene Genossenschaften - Rest wird verbleiben: 721 Grundstuecke, Uebertragbarkeit: 780ff Gueltigkeit - Gesetze: 769, 956, 1019, 2276 - Ladengutscheine: 418ff, 597 - Steuergutscheine: 530 - Verrechnungsanweisungen: 597 Guetertransport: 820ff Gutscheine, zwangskursfreie: 209ff, 402. Vergl. Gliederung, Buch 4 - s. Annahmefundation - Arbeiter: 467ff - Arbeitgeber: 465/66 - Arbeitslosigkeit: 209ff - Aufgeld bei Rueckzahlung mit fremden Zahlungsmitteln: 457 - Aufschrift, Stueckelung und Typisierung: 413, 425/26, 479, 493 - s. Bargeld - Beleihung von Forderungen: 443ff - Benutzungsgebuehr: 450ff - Darlehensgewaehrung: 433ff, 480ff - Definition: 403 - s. Disagio - diskontierbare Forderungen: 445/46, 480ff, 1060/61 - s. Eisenbahngeld - Emissionsstellen, Rechtsfrom: 461/62 - Faelschungen: 432 - s. Finanzierung - Firmengutscheine: 476ff - Fundierung: 405ff. Vergl. Deckung - s. Geldkrisen - Geschaeftsgeheimnis? 463 - Goldmarkt, freier: 414 - s. Goldrechenwaehrung - Grenzen der Emission: 427/28 - Grosshaendler: 223, 471 - Gueltigkeit, beschraenkte: 418ff, 597 - Individuum als Emittent: 225ff, 472ff - Kreislauf: 411/12, 429, 440ff - Kurzfristige Forderungen als Grundlage: 445/46, 459, 480ff, 521ff - s. Ladenfundation - s. Ladengemeinschaftsbanken - langfristige Kredite: 480ff - Laufzeit der Darlehen: 459 - Laufzeit der Gutscheine etc.: 418ff, 597 - Lohnzahlungstermine: 1109 - Oeffentlichkeit: 425/26, 463, 531, 2264 - Produktionsgenossenschaften: 639/40 - Revolutionsfinanzierung: 229ff, 404, 915ff, 1052ff - s. Rueckstrom - Selbstaendige: 472/73 - Sozialversicherung: 762 - s. Schuldnerfundation - s. Steuerfundationsgeld - Uebertragbarkeit, freie: 780ff - Vernichtung nach Rueckstrom: 422 - Verrechnungszentrale: 464 - Vertrauen: 430 - Verwendbarkeit: 431 - Vorraete der Laeden: 402 - Waehrungseinheit: 413. Vergl. Goldrechenwaehrung - Widerstandsgruppen, Finanzierung: 1110ff - s. Zahlungsfaehigkeit - s. Zwangskurs - Zwecke: 404 Haager Landkriegsordnung: 1281, 1728ff. Vergl. Voelkerrecht Haftzeitentschaedigung: 2229 Handel, freier, s. Freihandel Handelsbilanzen: 554ff Handelskriege: 62ff, 564 Harmonie der wirtschaftlichen Interessen: 21, 86, 207, 702. Vergl. Laissez faire Hass, s. Kollektive Verantwortung, Konkurrenz, insbes. 58, Nationalismus (vergl. Patriotismus), Partisanen, insbes. 940ff, Rassenhass, Toleranz Hausbesitzer, Entrechtung: 732ff Haushaltsplan, Oeffentlichkeit: 116, 804 Haussuchungen: 1036-1038, 2237, 2286 Heer s. Armee, Miliz, Waffenmonopol Heldentaten: 1541 Herrschaft: 45, 2514/15, 2521 Herrschaftsgebiet: 33ff. Vergl. Gebietskoerperschaften, Territorialstaaten Hitler: 54, 128, 137, 146, 158, 172/73, 187, 211, 235, 894, 938, 980, 1286, 1303, 1311, 1546, 1601, 1712, 1775ff, 1865, 1868, 2543 Hochoefen: 936, 1776ff Hochschule fuer Revolutionaere: 1169ff Hoechstmieten: 732ff Hoechstpreise: 153, 1149 Hoechstzinsen: 741, 763 Hochverrat - s. Geheimhaltung - Revolution: 931 - s. Separatfriedensschluesse, insbes. 107, 109 - Staatsgeheimnisse: 115 - s. Tyrannenbeseitigung - s. Widerstandspflicht, insbes. 170ff, 2278 Hoheitsgewaesser: 303 Hortung: 419, 530, 539, 591, 597, 639, 1072ff Hugenotten: 1192 Hunger als Kampfmittel? 1551ff, 1658ff, 1691 Hypotheken und Muendelsicherheitsbestimmungen: 764ff Hypothekenversicherung: 751 Ideen - Ausfuehrung: S. IV, 1976ff, 2304ff - Gerechte Gesellschaftsordnung: S. IV, 274, 1975 - Macht der - : 896, 1573ff, 1602/3, 1798, 1816 Ideen-Archiv: 1974ff Ideologische Spannungen - s. Austrittsrecht - s. Experimentierfreiheit, insbes. 21/22 - Koexistenz: 45, 86, 113, 302 - s. Kommunismus - s. Toleranz Illegale Taetigkeiten gegen Tyrannen, Ratschlaege: 1233/34 Imperialismus: 48ff, 80, 88, 1286/87 Imperialistische Kriege: 48ff, 57, 1167, 1498/99 Import, verursacht und ermoeglicht Export: 556ff, 588ff. Vergl. Export, Freihandel Indien, Unabhaengigkeit: 181 Individuum - Abruestung, insbes. 1037 - Atomwaffen: 333 - s. Austrittsrecht - s. Entscheidungsrecht ueber Krieg und Frieden - s. Experimentierfreiheit - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - Freihandel: 567, 676 - s. Freiheit, insbes. 271, 300 - Gewinnstreben: 619ff, 678, 727ff - Gutscheinemission: 225ff, 472ff - s. Mehrheit - s. Menschenrechte - s. Minderheiten - Ohnmacht: 122. Vergl. Ideen/Macht - Propagandamoeglichkeiten: Buch 7 - Regierungsgewalt: 2423ff - Selbstbestimmungsrecht: 268ff - Sozialer Fortschritt: 205. Vergl. Fortschritt - Staatsaufgaben? 816 - s. Toleranz - s. Tyrannen, Tyrannenbeseitigung - Verantwortlichkeit: 333, 926ff, 2217. Vergl. Kollektive Verantwortung - s. Vertragsfreiheit - Voelker: 299, 300 - s. Volksentscheide, insbes. 326 Inflation: 213ff, 235, 238ff, 427, 509ff - Arbeitslosigkeit: 213ff - s. Disagio - s. Emissionsfreiheit - s. Gutscheine, insbes. 404, 427/28 - s. Krieg/Finanzierung - s. Kurs, freier - Muendelsicherheitsbestimmungen: 768ff - s. Revolution/Finanzierung - s. Wertmass, insbes. 233ff - Wohnungsbau, privater: 739 - s. Zentralnotenbank - s. Zwangskurs, insbes. 415ff, 428 Informationsfreiheit: 115ff, 1822ff, 2229, 2237. Vergl. Geheimdipilomatie, Geheimhaltung, Geschaeftsgeheimnis, Kriegsziele, Miliz, insbes. 1399ff, Oeffentlichkeit, Spionage Inhaberobligationen: 209, 781. Vergl. Ankauf der Betriebe Inhaftierung: 2214, 2218/19 Innere Angelegenheiten? 19, 158, 204, 284, 299ff, 306, 307, 885, 1324ff, 1759 Innerer Friede und Waffenmonopol: 128, 1248ff, 1259 Instinkte, kommunistische: 780ff Institutionen und nicht Personen sind schuld an Kriegen: S. I, IV, 112ff, 164ff, 258/59, 274, 399, 894, 1244. Vergl. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, Regierungen, Territorialregierungen Interesse an den eigenen Angelegenheiten und Kapitalismus: 619 Interessen, Harmonie der wirschaftlichen - : 21m 86, 207, 702. Vergl. Laissez faire Interessengruppen: 337 Internationale Arbeitsteilung: 246, 560/61, 717/18. Vergl. Freihandel Internationale Miliz: 80, 85/86, 124, 204, 289, 290, 330, 332, 1022, 1272ff, 1306ff, 1523ff Internationale Organisationen: s. Weltfoederationen Internationale Rechtsstreitigkeiten: 315ff Internationales Schiedsgerichte: 65, 84/85, 159, 201ff, 260/61, 280ff, 1308, 1325 Internationale Vereinigung zur Foerderung des freien Meinungsaustauschs: 1893 Internationale Vertraege - Monopol fuer den Abschluss: 27, 35, 65, 125, 311, 2221 - Oeffentlichkeit: 120, 312, 1356. Invalidenversicherung: 775/76, 2271 Irrtuemer, Berichtigungsrecht: 2227 - Lexikon der - : 2032ff Isolierung geistig interessierter Menschen: 129ff, 1842, 1983, 2019 Jiu Jitsu, militaerisches: 1541, 1573ff, insbes. 1604ff. Vergl. Gliederung, Buch 6, Buendnisse, Friedenserklaerung, Gegenregierungen, Miliz, Militaeraufstand, Revolution, Ueberlaufen Kampf aller gegen alle? 128, 1259ff Kampf zum grossen Teil ersetzt durch oeffentliche Aufrufe: 96/97. S. Aufrufe, Erklaerungen, Militaeraufstand, Oeffentlichkeit, Revolution, Ueberlaufen Kanaele: 1313 Kanalisation: 851/52 Kapital: 218, 402, 495 - Auslandskapital: 309, 559, 1556ff, 1734/35 - Boersen: 777ff - Definition: 623 - s. Finanzierung - Freihandel und Kapitalarmut: 609ff - Grund und Boden, Vergesellschaftung: 707, 709, 715 - Ideen-Kapital: 2002ff] - s. Kredit - Ladengemeinschaftsbank: 462 - liquides und illiquides Kapital: 222, 462, 495, 1290 - Markt, freier: 652, 739ff, 777ff - Muendelsicherheit: 764ff - Produktionsgenossenschaften: 622ff, 643, 652 - Sparen und Emissionsfreiheit: 739/40 - s. Uebertragbarkeit, freie, insbes. 777ff - Wertbestaendigkeit: 233ff, 739, 752, 768ff. Vergl. Wertmass - s. Wohnungsbau Kapitalismus: 619, 678ff, 893/94 - Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhaeltnis: 255, 678/79, 682 - s. Bargeld/Rechtsanspruch auf Bargeld - Bekaempfung mit Atomwaffen? 1334/35 - Experimentierfreiheit: 21 - Genossenschaftssozialismus: 620ff Kapitulation im Falle eines Angriffs mit Atomwaffen: 1244ff Kassenscheine s. Steuerfundationsgeld Kaufkraftparitaet: 589, 617/18. Vergl. Devisen, Kurs/freier Kinder, Ausbildungsrecht: 2232 - Arbeitsertrag: 2244ff - Recht auf Leben: 2196 - Vormundschaft: 2273 Klassenunterschiede - Offiziere und Soldaten: 1514 - Arbeitgeber-Arbeitnehmer: 255, 682, 678/79 Kleinstaaten: 350, 352 Koexistenz: 45, 86, 113, 302. Vergl. Experimentierfreiheit, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Freiwilligkeit, Toleranz Kohlevorkommen: 387 Kollektive Verantwortung: 54/55, 93/94, 309, 926ff, 940ff, 1282, 1407, 1542 - Aechtung: 1726 - Atomwaffen: 54/55 - s. Beamte - s. Befehle, rechtswidrige, insbes.: 1376, 1443 - Belagerungen: 924, 1551ff, 1661/62 - s. Blockademassnahmen, insbes. 925 - s. Bombardierung - Boykott: 303, 309, 2577 - s. Brandstiftungen - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften: 54, 94, 204 - s. Gehorsam, insbes. 1376 - Geiseln: 309, 1547ff, 1750ff - Geldstrafen: 1743, 1755 - s. Generaele - Gewaltlosigkeit: 2561/62 - Kriegfuehrung: 309 - s. Kriegsgefangenenbehandlung, insbes. 93/94 - s. Kriegsverlaengerung, insbes. 126 - Menschenrechte: 1407, 2217 - Miliz: 1719 - Nationalismus: 888 - s. Offiziere, insbes. 937ff - Pardon-Verweigerung: 940/41, 948 - Reparationen: 91, 98, 1677ff - s. Sabotage, insbes. 935 - s. Ueberlaufen, insbes. 94, 1639ff - UN: 1318/19 - s. Voelkerrecht - s. Zerstoerungen als Kampfmittel. Vergl. Bombardierungen Kollektiveigentum, freies: 619ff Kommunismus - s. Abschreckung - Arbeitnehmer-Arbeitgeber Verhaeltnis: 255, 678/79, 692 - Atomwaffen: 54/55, 1384. Vergl. Verteidigung/Atomwaffen - Austrittsrecht, insbes. 2475ff - Bekaempfung durch Propagierung freiheitlicher Ideen: 896 - s. Diktatoren - Eigentum an Produktionsmitteln: 619ff - Entwaffnung seiner Anhaenger: 1286/87 - Experimentierfreiheit: S. III, 46/47 - s. Fanatismus - s. Genossenschaften - Gewaltloser Widerstand: 2520/21 - Instinkte, kommunistische: 780ff - s. Kollektive Verantwortung, insbes. 926ff - Menschenrechte: 46/47. Vergl. Vernunftwesen - Mentalitaet, kommunistische: 780ff - Miliz: 1286/87. Vergl. Gliederung, Militaeraufstand, Revolution, Verteidigung - s. Planwirtschaft - Programm erforderlich zu seiner Bekaempfung: 892ff - s. Rotchina, insbes. 1609 - Russen: 54 - s. Sowejetdiktatur - s. Sozialisierung - s. Sozialismus - Sozialreform im Westen: 401, 1167/68, 1189ff, 1610 - s. Terroristen - Uebertragbarkeit von Werten: 780ff - s. Vergesellschaftung - s. Verteidigung - Warnruf an alle Kommunisten: S. III - Weltrevolution: 21/22, 46/47 - s. Zentralnotenbank, insbes. 1053/54 - s. Zwangskurs, insbes. 1053/54 Konkurrenz: 2314/14 - Arbeitgeber und Genossenschaften: 633 - Demontagen: 1681 - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, insbes. 2315, 2373ff - Finanzierung durch Monopolbetriebe: 704 - Furcht vor - : 58/59, 70 - Harmonie der wirtschaftlichen Interessen: 21, 86, 207, 702 - Internationaler Handel: 609ff - Kraftwerke: 828, 853 - s. Laissez faire - Lieferanten der Revolutionaere: 1080 - s. Markt, freier - s. Monopole - Muellabfuhr: 852 - Parteien: 142, 354, 1200ff, 2389ff - Postanstalten: 840-850 - Rechtsprechung: 356ff - Regierungen: 2315, 2373ff - Schulen: 858 - Staaten und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 1288 - s. Verkehrsanstalten - Wasserversorgung: 851 - s. Wertmass - Widerstandsgruppen: 142, 1200ff - s. Wertmasse - Zahlungsmittel: 219. Vergl. Emissionsfreiheit Konsumenten, Mitbestimmung in offenen Genossenschaften: 253/54, 693ff - Freihandel: 605 - Zwischenhandel: 794 Konsumgenossenschaften: 626 Kontrolle - Abruestung: 27ff, 114ff, 832, 1036ff - Gutscheinemissions: 421/22, 463, 531, 2264 - Produktion, s. Planwirtschaft - Produktionsgenossenschaften: 664/65, 668, 671, 673, 675, 774 - Versicherungszwang: 761 Konventionelle Waffen: Vergl.: Abschreckung, Atomwaffen, Massenvernichtungswaffen, Miliz/Bewaffnung, Verteidigung, Waffen, Waffenmonopol Konzentrationslager: 173, 2553 Kopfsteuer: 801ff. Vergl. freiwillige Steuerzahlung Korruption: 673, 736, 746 Krankengelder, in Gutscheinen: 762 Krankfeiern von Arbeitnehmern: 664 Kropotkin: 2530 Kredit, Auslandskredit: 539. Vergl. Auslandskapital Kredit - Emissionsfreiheit: 222 - Export: 563 - s. Gutscheine, insbes. 410ff, 433ff - Zentralisation: 1053ff. Vergl. Zentralnotenbank Kredit, langfristiger - Emissionsfreiheit fuer Wertpapiere: 2264. Vergl. 740 - mit Gutscheinen: 480ff - s. Wertbestaendigkeit Kreditrestriktionen: 745 Kreditversicherung: 751, 773, 1166 Kreislauf der Gutscheine: 411/12, 440ff, 429 Kreislauf von Steuerfundationsgeld: 505. Krieg - Abhaengigkeit, wirtschaftliche: 245. Vergl. Autarkie, Unabhaengigkeit - s. Abruestung - Absatzmaerkte: 71, 244, 404 - aller gegen alle? 128, 1259ff - Arbeitslosigkeit: 174 - s. Atomkrieg - s. Atomwaffen - s. Aufrufe, oeffentliche - s. Austrittsrecht, insbes. 15-169 (Gliederung, Buch 1), 2204 - s. Bombardierung - s. Diktatoren, insbes. 1338/39 - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Eroberungskriege - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - Finanzierung: 151ff, 195, 238/39, 1143/44, 1473, 1678, 1810ff. Vergl. Revolution/Finanzierung, Zahlungsfaehigkeit - s. Fluechtlinge - Fluchtmoeglichkeit: 187. Vergl. Austrittsrecht, Ueberlaufen - s. Freiheit, Friede, Friedenserklaerung, Geheimdiplomatie, Gerechtigkeit, Gewaltlosigkeit, Handelskriege, Internationale Miliz, Internationales Schiedsgericht, Jiu-Jitsu/militaerisches, Koexistenz, Kollektive Verantwortung, Kommunismus, Kriegfuehrung, Kriegsgefangenenbehandlung, Kriegsziele, Massenvernichtungswaffen - s. Menschenrechte, insbes. S. I, 172, 177, 277/78, 206, 1302ff, 2188, 2285/86 - s. Militaeraufstand - s. Militarismus - Militaerstrafrecht: 122 - s. Miliz, insbes. 1297ff, 1323, - Motive s. Kriegsmotive - Polizeiaktion bleibt uebrig: 97, 124, 1628, 1698, 1729, 1748 - Propaganda: 123 - s. Regierungen - s. Revolution, insbes. 20, 878ff, 885, 898 - Separatfriedensschluesse: 107ff, 193, 1622ff - s. Souveraenitaet - Staaten, territoriale, als Kriegsursachen: S. I, 112ff, 164ff, 274, 258/59, 399, 894, 1244. Vergl. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, Regierungen, Staaten - s. Toleranz, Tyrannenbeseitigung, Ueberlaufen - Unsittlichkeit des modernen Krieges: 1322 - Verantwortung: 75, 333 - s. Verfassung; Verteidigung, Voelkerrecht, Waffenmonopol, Weltfoederationen - Zerstoerer alles Guten: 274 - s. Zerstoerungen als Kampfmittel - s. Zwangsrekrutierung Kriegfuehrung s. Aechtung, Atomwaffen, Aufrufe, Kolletive Verantwortung, Kriegsfefangenenbehandlung, Kriegsziele - kuenftig nur noch mit Freiwilligen moeglich: 134 - s. Massenvernichtungswaffen - s. Militaeraufstand - der Miliz: 1573-1814 (s. Gliederung zu Buch 6) - s. Revolution - s. Ueberlaufen - unrechtmaessige: 112ff, 1311, 1542ff - s. Verteidigung - s. Voelkerrecht Kriegsdiensverweigerung: 1519, 2566 Kriegserklaerung: 885, 1335ff Kriegsfreiwillige: 132ff Kriegsgefangenenbehandlung: 54, 66, 93ff, 105, 106, 125, 940ff, 959, 996, 1014/15, 1312, 1587, 1594ff, 1608, 1732, 1762ff, 1796. Vergl. Aufrufe, Friedenserklaerung, Gegenregierung, Kriegsziele, Ueberlaufen Kriegslasten: 76, 1348 Kriegslisten: 1513, 1541 Kriegsmotive: 38, 51, 69ff, 172, 1334 Kriegsmuedigkeit: 75, 173, 256 Kriegsopferversorgung: 1506, 1508. Vergl. Lastenausgleich Kriegspolitik der Regierungen: 1238, 1322/23, 1590, 1664ff. Vergl. u.a. Atomwaffen, Entscheidung ueber Krieg und Frieden, Innere Angelegenheiten, Kollektive Verantwortung, Kriegsziele, Regierungen, Souveraenitaet/territoriale, Staaten, Verteidigung, Wettruesten, Zwangsrekrutierung Kriegspropaganda: 123, 196, 1546 Kriegsrecht: 1728ff, vergl. Voelkerrecht Kriegsruhm: 1513, 1541 Kriegstreiber: 122, 149 Kriegsursachen: 69ff. Vergl. Kriegsmotive, Entscheidung ueer Krieg u. Frieden, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Regierung, Staat - Nicht Personen, sondern Verhaeltnisse und Zustaende fuehren zu Kriegen: S. I, 103, 112ff, 164ff, 258/59, 274, 276, 399, 894, 1244 Kriegsverbrecher: 1598, 1642, 1679. (Unsere Institutionen machen solche Verbrechen moeglich! - J.Z., 6.4.02) Kriegsverlaengerung: 87, 92ff, 105, 106, 112ff, 173, 196, 1546 Kriegsvorbereitung: 112ff. Vergl. Atomruestung, Ruestung, Wettruesten, Zwangsrekrutierung, Zwangskurs, Zwangsteuern, Zwangsanleihen. Kriegsziele, Atomwaffen: 1685 - Erklaerung rechtmaessiger - : 68, 87ff, 121, 134, 1311, 1314, 1546, 1596/97, 1641/42, 1663ff, 1804, 2473ff, 2511 - rechtmaessige: 1326, 1669, 1703 - unrechtmaessige: 88 Kriminelle s. Verbrecher Kritik an Vorgesetzten - in einer Genossenschaft: 658ff - in der Miliz: 1388ff, 1536 Kugellagerfabriken, Zerstoerung im Kriegsfall: 936, 1780ff Kuendigungsrecht. Vergl. Austrittsrecht - Streikrecht? 649, 2270 - Hausbesitzer: 732ff Kurs, freier: Vergl. Disagio, Wechselkurs, Zwangskurs, Zwangswert - Berichterstattung: 788/89 - Muendelsicherheitsbestimmungen: 767 - Waehrungen: 617/18, 589ff - fuer Zahlungsmittel: 215, 219/20, 414, 417, 427ff, 516ff, 523 Ladenfundation fuer Zahlungsmittel: 407ff, 419, 429/30, 435, 445/46, 459 - s. Emissionsfreiheit - Geschaeftsbezirk: 449 - Geschaeftsgeheimnisse? 563 - s. Gutscheine - Kapital: 462, 1290 - langfristige Kredite: 480ff - Lohnzahlungsmittel: 1099 - Rechtsform: 461/62 - Revolutionsfinanzierung: 1092ff Ladengeschaefte: Bedeutung ihrer Vorraete: 402, 407 Ladengutscheine s. Gutscheine Ladenschlussvorschriften: 2243 Laissez faire: 2314ff, 2384, 2389. Vergl. Harmonie Landesverrat s. Hochverrat Landfriede und Waffenmonopol: 128, 179 Landsknechte und Waffenmonopol: 1516. Vergl. Berufssoldaten Landwirtschaft: 717/18, 1150 Langsamarbeit: 663ff Lastenausgleich; 1158ff, 1508 Lastwagenverkehr: 821ff Leben, Recht auf - : 171, 843, 1409, 1414, 1448, 2196, 2233, 2277 Lebensmittelvorraete, staatliche: 1003, 1156 Lebensraum und Freizuegigkeit: 192 Lebensstandard: 246, 256, 560/61, 618, 651/52, 681, 717/18, 1189ff Lebensunterhalt, Recht auf: 252, 2241 Leibwache fuer uebergelaufene Diktatoren: 1016, 1043, 1231, 1301, 1721 Lenkung der Produktion s. Planwirtschaft Leserbriefe: 1904 Leserversammlungen: 1936ff Lexikon populaerer Vorurteile: 347, 2032ff Lexikon sozialer Erkenntnisse: 2143. Vergl. Ideen-Archiv Loehne - Angebot und Nachfrage: 676 - s. Arbeitszeit, insbes. 660 - Dienstpflicht: 1680, 2242 - Freihandel: 609ff - Genossenschaftsgewinn: 622ff, 633, 640, 642, 674ff - gleiche, fuer gleiche Arbeit? 674 - s. Lebensstandard - Notloehne: 469 - s. Produktivitaet, insbes. 663 - s. Rationalisierung, insbes. 651 - Unternehmergewinn: 629ff - wertbestaendige: 233ff. Vergl. Wertbestaendigkeit, Wertmass - s. Zentralnotenbank Lohnkaempfe s. Streiks Lohnzahlungsmittel: 223ff, 467, 1093, 1099. Vergl. Gutscheine Lohnzahlungstermine: 1109 Loyalitaet: 927, 2370/71 Luftangriffe: Bombardierung Luftverkehrswege: 1313 Luftwaerme, Energiegewinnung: 844ff Luegen, Berichtigungsrecht: 2227 Macht, Diktator und Freizuegigkeit: 127, 193, 1582ff. Vergl. Fluechtlinge, Ueberlaufen. - Recht: 88, 368, 1573ff, insbes. 1749. Vergl. Aufrufe, Ideen - Regierungen und Parlamente: 165ff. Vergl. Austrittsrecht, Entscheidung ueber Krieg und Frieden, Parlamente, Regierungen Machthaber: 49 - s. Diktatoren, Entscheidung ueber Krieg und Frieden - gerechte, Ermordung: 1720 - Neigung, Krieg zu fuehren: 1247ff - s. Regierung, Revolution - s. Tyrannenbeseitigung - s. Unterdruecker - Wirtschaftsreform: 401, 1167/68, 1189ff, 1610 Machtmittel des Staates: 48ff. Vergl. Armee, Miliz, Polizei, Waffenmonopol Machtstreben: 22, 48ff, 1347ff Mao Tse Tung: 1587ff, 1609 Markt, freier - s. Arbeitsertrag, insbes. 2244ff - Boersenhandel: 777, 797 - s. Disagio - s. Emissionsfreiheit - s. Freihandel, insbes. 2243 - Gold und andere Edelmetalle: 413ff, 536ff, 2243. Vergl. Wertmass - Grundstuecke, 721 - s. Hoechstmieten - s. Hoechstpreise - s. Hoechstzinsen - Kapitalmarkt: 652, 739ff - s. Konkurrenz - s. Kurs, freier - Landwirtschaft: 1150 - s. Nachfrage und Angebot - s. Menschenrechte - s. Monopole - s. Planwirtschaft - Produktion fuer den - : 680, 728 - Revolution: 1080 - Sozialreformideen: 2003ff - s. Uebertragbarkeit - s. Wechselkurs - s. Wertmass - Wohnungsmarkt: 732ff - Zahlungsmittel: 589, 590. Vergl. Kurs/freier, Wechselkurs Massenvernichtungswaffen: 130, 185, 899, 1023ff, 1382ff, 1730, 1733 - s. Abruestung - s. Abschreckung - s. Atomwaffen - s. Bewaffnung - Gefahr: 76, 163 - Haussuchungen nach versteckten: 1036ff, 2237, 2285/85 - s. Sabotageakte - unsinnig und rechtswidrig: 54, 55, 1219, 1384, 2591/92 - s. Verteidigung - voelkerrechtliche Auswirkung: 1332ff - Zerstoerung s. Atomwaffen/Zerstoerung Massenversammlungen s. Volksversammlungen Materialverschwendung: 669 Meereswaerme, Energiegewinnung: 844ff Mehrheit: 45, 265ff, 1252, 2046, 2389, 2244ff - s. Austrittsrecht - s. Demokratie, insbes. 2438ff - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Experimentierfreiheit - s. exterritorial und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, insbes. 2416ff - Friedfertigkeit: S. I, 68, 179, 1239 - Gemeinwille: 338 - gewaltloser Widerstand: 2552, 2562/63 - s. Individuum - Menschenrechte: 355, 2183, 2287 - Miliz: 118 - s. Minderheiten - Revolution: 891 - Rueckberufung: 384/85 - Sozialreform: 1879/80, 1986, 1990, 2045 - s. Toleranz - s. Voelker - s. Volksentscheide Meinungsaeusserung, Freiheit: 340ff, 849/50, 896, 1356, 1822ff, 2223ff, 2237, Buch 7 s. Aufklaerung, Pressefreiheit, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Zeitschriften Meliorationen: 709, 713 Menschen - nicht die Menschen, sondern die Institutionen muessen reformiert werden: S. I, 112ff, 258/59, 349, - allgemeine Ansichten: 400, 1600, 2037, 2041ff Menschenrechte s. Anhang I, Uebersicht: 2190, Kurzfassung: 2531. Vergl. insbes. Austrittsrecht, Experimentierfreiheit, Monopole, Recht - s. Ablehnungsrecht - Altersversorgung: 175, 759ff, 2271 - s. Annahmeverweigerung - Arbeitsbeschaffung: 174, 189, 198, 308, 719, 2241 - s. Arbeitsertrag - Arbeitsplatzwahl: 190, 666, 1151, 2242 - s. Arbeitsteilung - s. Arbeitszeit, insbes. 2267 - s. Asylrecht; - s. Atomforschung - s. Atomkraftwerke - s. Atomkriegsgefahr - s. Atomwaffen - s. Ausbeutung, insbes. 2244ff - Ausbildungsrecht: 2232 - s. Austrittsrecht - Auswanderungsrecht s. Freizuegigkeit - s. Befehle, rechtswidrige - Berichtigungsrecht: 2227 - Berufswahl: 2242 - Bewegungsfreiheit: 2208 - Bildung: 344ff, 2232 - Definition: 2183 - s. Diktators - Durchsetzung: 170. Vergl. Miliz - Ehe: 2239/40 - Einwanderungsrecht s. Freizuegigkeit - s. Emissionsfreiheit - Entschaedigung: 1158ff, 2257. Vergl. Lastenausgleich, Reparationen, Wiedergutmachung - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - Entwaffnung ihrer Gegner: 1286/87 - Erziehung: 2232. Vergl. Aufklaerung, Bildung, Erziehung, Schulunterricht, Schulzwang - s. Existenzminimum - s. Experimentierfreiheit, insbes. 2198 - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, insbes. 16, 86, 89, 90, 106, 113, 363ff, 2206/7, 2461, 2522ff - Fehler zu machen: 2236 - s. Fluechtlinge, insbes. 1290 - Forschung: 2233. Vergl. Atomforschung - s. Freihandel - s. Freiheit - s. Freizuegigkeit - Friede: 99ff, 168, 172, 177, 274, 277, 278, 1302ff, - s. Eigentumsrecht, insbes. 2254ff - s. Geheimhaltungsrecht, insbes. 120, 312, 2230. - s. Gehorsam - s. Gehorsamsverweigerung - s. Genossenschaften, insbes. 2244ff - s. Gesetze - Gesetzesinitiativen: 2221 - Gewerbefreiheit: 2242. Vergl. Ausbildungsrecht - Gewerkschaften: 2269/70 - s. Glueckseligkeit - Haftzeitentschaedigung: 2219 - Handel, freier: 2243. Vergl. Freihandel - Hochverrat: 107ff - Individuum: 101, 268ff - s. Informationsfreiheit - Inhaftierung: 2214, 2218/19 - s. innere Angelegenheiten - Koalitionsrecht: 2269 - Kollektive Verantwortung? 2217 - s. Kommunismus, insbes. 46/47 - s. Krieg/Menschenrechte. Vergl. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Kriegserklaerung - s. Kriegsziele - Leben: 21, 96, 171, 843, 1402, 1414, 1448, 2223, 2277 - Lebensunterhalt: 2241 - s. Massenvernichtungswaffen - s. Mehrheit - s. Meinungsaeusserung - s. Militaerische Organisation - s. Miliz - s. Monopole - s. Nationalismus, insbes. 1759ff - Natuerliche Rechte vernuenftiger Wesen: 2184ff - Niederlassungsrecht s. Freizuegigkeit - oeffentliches Intersse: 279, 358 - s. Passzwant - s. Petitionsrecht - s. Pflicht - Popularklage: 2274 - Preisfestsetzung: 2262 - s. Pressefreiheit - s. Privatleben - Publikation: 2189. Vergl. Oeffentlichkeit - s. Recht - s. Rechtsprechung, insbes. 260/61, 368, 399, 2211ff - s. Redefreiheit - s. Regierung - Religion: 1258, 2235 - s. Revolution/Recht - s. Rueckberufungsrecht - Ruhe: 2238 - Separatfriedensschluesse: 99ff, 1623ff - Sklaverei: 2191 - Soldaten: 176, 1388ff. Vergl. Miliz - Soll-Auferlegung: 1148 - s. Souveraenitaet - s. Sowjetdiktatur - Sprache: 2234 - Schiedsgerichtsbarkeit: 2216 - Schuldnachweis: 2218 - Schuldtilgung: 2263 - Schulunterricht: 1281. Vergl. Schulzwang - Schutz der Menschenrechte: 170ff, 258ff, 883ff, 1248ff, 1269ff, 1515/16. Vergl. Miliz - Staaten: 90 - Steuerzahlung, s. Freiwillige Steuerzahlung, insbes. 2259/60 - Stimmrecht: 2221/22 - s. Strafen, insbes. 2220 - s. Streiks, insbes. 908ff, 2270 - Testierfreiheit: 2256 - s. Toleranz - s. Tyrannenbeseitigung - s. Ueberlaufen - Umstellungskredite: 468, 2272 - UN: 5, 277, 1306ff. Vergl. UN & Weltfoederationen - Unkenntnis: 276/77, 2188/89 - Unterdrueckung: 173ff, 301, 1336ff, 1352/53 - Unversehrtheit: 2197, 2277 - s. Vereidigung auf die Menschenrechte - Vereinigungsfreiheit: 2205, 2269 - s. Verfasung - Verhaftung: 2212, 2214 - Verhoere: 2213 - Verkennung: 276/77, 2188/89 - s. Vernunftwesen - s. Verrechungs, insbes. 423/24, 815, 2262/63 - s. Versammlungsfreiheit - Versicherung: 175, 233, 237, 759ff, 2271 - s. Vertragsfreiheit, insbes. 2199 - s. Volksentscheide, insbes. 344, 355, 2221 - s. Voelkerrecht - Vollmachterteilung: 2222 - Vormundschaft: 2273 - s. Waffen - s. Wahlrecht - s. Wahlsystem - s. Wertmass - Widerspruch? 3, 2226 - s. Widerstandsrecht - Wohnraum: 719-723, 735, 2268 - Zensur: 2225 - Zwangsarbeit: 2242 Menschenrechtserklaerungen: 275ff, Anhang I (2174-2287) - Erklaerung vom 10.12.1948: 5, 277, 1307 - Fehler der bishrigen - : 278 - Kurzfassung: 2531 - stets unvollstaendig: S. VI Menschenrechtswidrige Waffen s. Atomwaffen, Massenvernichtungswaffen Menschheit - s. Abruestung, einseitige - s. Abschreckung - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften: 169 - Fortbestand? 76, 146, 163, 332 - Gehorsam, uebertriebener: 76, 146, 163ff - hoechster Grad ihrer Entwicklung: S. IV Meuterei: 124, 933. Vergl. Militaeraufstand, Revolution Mieterschutz: 732ff Milde macht maechtiger als Terror: 1080 Militaerakademien: 1174 Militaeraufstand: 122, 150, 204, 889ff, 1498/99, 1575ff, 1704. Vergl. Gliederung, Buch 5 & Revolution - Annahmeverweigerung: 1136 - s. Atomwaffen, insbes. 1043ff, 1301 - Finanzierung s. Revolution/Finanzierung - s. Miliz - Ort des Beginns: 1043ff - Steuerverweigerung: 1118, 1122 - Zeitpunkt des Beginns: 1041/42 Militaerdiktatur: 128ff, 330, 949, 1047ff, 1515/16, 1529 Militaergerichte, Miliz: 366, 1503ff Militaerisches Jiu Jitsu: 1541, 1573-1809, insbes. 1613. Vergl. Gliederung, Buch 6 - s. Austrittsrecht - s. Gegenregierungen - s. Kriegsziele - s. Militaeraufstand - s. Revolution Militaerische Organisation: 80, 178, 183ff, 1239ff, 1254, 2282ff. Vergl. Miliz Militaerische Staerke: 74, 401, 963, 1321, 1541, 1573-1809, insbes. 1602/03, 1613, 1749, 1789ff - s. Atomwaffen, - s. Aufrufe - s. Ideen - s. Massenvernichtungswaffen Militarismus: 53, 80, 88, 114, 1286/87, 2293ff, 1501ff Militaerstrafrecht: 122, 991, 998, 1502 Miliz: 149, Buch 6 (1236-1814), Gliederung, 2282ff - Abruestung: 32, 843, 1023ff, 1297, 1382 - Abruestung, einseitige: 1218ff, 1297ff - s. Abschreckung - Altersaufbau: 1494ff - Altersgrenze: 1488ff - s. Arbeitsbeschaffung, insbes. 1646ff - s. Armee - Atomkraftwerke/Zerstoerung: 843 - s. Atomkriegsgefahr, insbes. 1297ff - Atomwaffen: 843, 1023ff, 1221, 1382ff, 1297ff. Vergl. Miliz/Bewaffnung - Aufgaben: 1269ff - s. Aufklaerung. Vergl. Miliz/Propaganda - Aufnahme: 1482ff - s. Aufrufe, oeffentliche. Vergl. Oeffentlichkeit - Ausbildung: 118, 1177, 1388, 1474ff, 1518. Vergl. Aufklaerung/Miliz - s. Auslandskapital, insbes. 1556ff - Ausschluss: 1493 - Austritt: 185, 1423, 1492, 1516. Vergl. Miliz/Freiwilligkeit - Auszeichungen: 1512/13 - Autonomie s. Miliz/exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Barzahlung, vergl. Miliz/Pluenderung - Befoerderungssystem: 1509ff - Belagerungen: 1551ff, 1661/62 - s. Berufssoldaten - s. Beschlagnahmungen - Besetzung eines Gebietes: 1672. Vergl. Eroberungskriege - Bewaffnung: 1382ff, 1470ff, 1512/13, 2583, 2591 - s. Blockade, - s. Bombardierung - Brandstiftungen: 932ff, 1145, 1525/26 - Buendnisse lokaler Milizen: 993ff, 1525/26 - Buendnisse mit den Unterdrueckten: s. Bundesgenossen, Buendnisse, Unterdrueckte - Cromwells Ironsides: 1531ff - Definition: 294, 1339/40, 1248, 1340 - Dienstalter-Prinzip: 1433, 1437 - Dienstweg: 1393 - Diktatoren: 80, 145, 890, 992ff. Vergl. Austrittsrecht, Militaeraufstand, Ueberlaufen - Entartung s. Militaerdiktatur - Entscheidung ueber Krieg und Frieden: 329ff, 1328, 1344ff - exterritoriale und autonnome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 1238, 1283, 1285, 1289, 1308, 1378ff, 1671 - Disziplin: 1425, 1428, 1479 - Feldgendarmerie: 1427, 1571 - Finanzierung: 80, 1470ff, 1810ff. Vergl. Revolution/Finanzierung - Foltern s. Grausamkeiten - Freiwilligkeit: 185, 1272ff, 1368, 1408, 1422, 1457 - s. Freizuegigkeit, insbes. 1295, 1572 - s. Friede - s. Friedenserklaerung, insbes. 1686ff - s. Gegenregierungen - Geheimhaltungspflicht: 1406, 1409, 1446, 2230 - s. Gehorsam & Gehorsamsverweigerung, Widerstandsrecht, Widerstandspflicht - Geiseln: 309, 1547ff, 1750ff - s. Grausamkeiten - Gruendung: 993ff, 1002, 1517/18 - Haager Landkriegsordnung: 1281, 1728ff - Informationsfreiheit: 1399ff - s. Internationale Miliz - Klassenunterschiede: 1514 - s. Kollektive Verantwortung - s. Kommunismus, insbes. 1286/87, 2582, 2590 - s. Kriegfuehrung - Kriegsgefahr: 1297ff, 1323 - s. Kriegsgefangenenbehandlung - Kriegspropaganda: 123 - Kriegsrecht: 1281, 1728ff - s. Kriegsziele - Lebensmittelversorgung waehrend einer Revolution: 1003, 1156. Vergl. Barzahlung - Lebensmittelversorgung statt Bombenabwurf: 1658ff, 1775/76 - Lokale Organisation: 1269ff, 1364ff - s. Massenvernichtungswaffen - s. Menschenrechte, insbes. 170ff, 1248ff, 1269ff, 1515/16 - Menschenrechte der Mitglieder: 118, 176, 185, 1388ff - s. Militaeraufstand - Militaerdiktatur: 128ff, 330, 949, 1047ff, 1515/15, 1529, - Militaergerichtsbarkeit: 366, 1502ff - Militaerisches Jiu Jitsu: 1541, 1573-1809. Vergl. Gliederung zu Buch 6 - Mitgliedschaft: 1482ff - Mobilmachung: 1310/11, 1327, 1366, 1463ff - s. Nationalismus, insbes. 1523ff, 1756ff - Oberbefehlshaber: 1381, 1451, 1458ff - s. Oeffentlichkeit, insbes. 118, 1468, 1798ff - Offiziere, Ausbildung: 1481 - Offiziere des Feindes: 927, 937ff, 959, 996 - Offiziere, Waehlbarkeit und Absetzbarkeit: 185, 387, 995, 1381, 1392, 1415ff, 1429ff - Organisation: 1364ff - Passierscheinzwang: 1572 - Pazifismus: 1538/39 - Petitionsrecht: 1398 - Pluenderung: 916ff, 1078ff, 1245, 1738 - s. Polizei - Pressefreiheit: 1389ff - Probezeit: 1482/83 - s. Programm - Propaganda: 1282, 1513, 1626ff. Vergl. Aufklaerung, Propaganda - Rechtmaessigkeit: 1239ff - Redefreiheit: 1389ff - Reformen: 884, 1256 - Regierung ihr untergeordnet: 1285 - Requisitionen: 916, 923. Vergl. Pluenderung - Revolution, insbes. 993ff, 1575ff - Ruestung, geheime: 33ff, 114ff. Vergl. Abruestung, Ruestung - Sabotageakte: 171, 935/36 - Separatfriedensschluesse: 107ff, 193, 1622ff - Sold: 1469 - s. Souveraenitaet, insbes. 162 - s. Sprachunterricht - Schiedsgerichtsbarkeit: 202, 381, 998, 1503ff - Stehende Heere s. Armee - s. Steuererhebung - s. Steuerfreiheit - s. Steuerfundationsgeld - s. Steuerverweigerung, insbes. 1123 - s. Tyrannenbeseitigung, insbes. 1701ff - ueberfluessig, kuenftig? 1538/39, 2522ff - s. Ueberlaufen, insbes. 1580ff, 1639ff - Uebungen: 118, 184, 1367, 1474ff - s. UN - verbrannte Erde: 1562ff - Vereidigung auf die Menschenrechte: 1369ff, 1696, 1747/48, - Vergewaltigungen: 930/31, 1787ff - Vermoegenswerte, Schutz: 1145. Vergl. Zerstoerungen - Vernunftwesen: 1267, 1354, 1377, 2522ff - Versammlungen: 966ff, 983, 992ff, 1394ff, 1536, 1747, 1806, - Versicherung der Mitglieder: 1506ff - Verteidigung einer Rechtsgemeinschaft: 114, 1255, 1299ff, 1519. Vergl. Abschreckung, Atomwaffen - Volk ist ihr untergeordnet: 1285 - s. Voelkerrecht, insbes. 1728ff, 1281 - Volksentscheide: 322, 325, 329ff, 355 - Waffen: 1382ff, 1512/13, 2583, 2591 - s. Waffenmonopol - Wahlrecht: 1241ff. Vergl. Miliz/Offiziere - s. Widerstandspflicht - s. Wohnungsbau - Zerstoerung der Atomwaffen s. Abruestung, Atomwaffen - Zerstoerungen: 932ff, 1145, 1512/13. Vergl. Atomwaffen, Bombardierung, Brandstiftung, Verbrannte Erde - Zerstoerungen als Kampfmittel: 1734, 1770ff - Zielsetzung: 1269ff - s. Zwangsrekrutierung, insbes. 914/15. Vergl. Miliz/Freiwilligkeit Minderheiten: 399, 2326 - s. Austrittsrecht - Buergerkriege: 45 - Demokratie: 265ff, 2438ff - Entscheidung ueber Krieg und Frieden: 77 - s. Experimentierfreiheit - s. exterritorialie und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - Fortschritt, sozialer: 205, 1830, 1871, 2045 - Freihandel: 568ff - gewaltloser Widerstand: 2562ff - s. Individuum - Krieg: 117, 178 - Kriegsziel: 91 - s. Menschenrechte - Nationalismus: 56ff, 70, 1143, 1199ff - Propaganda & Aufklaerung: Buch 7 - Revolution: 891, 897, 906, 1198ff - Rueckberufungsrecht: 385 - Sozialreform: 1829ff - s. Toleranz - undemokratische: 1287 - Volksentscheide: 802 Misstaende und Menschenrechte: 276/77, 2188/89 - durch Verhaeltnisse und Systeme: S. I, 112ff, 258/59, 274, 164ff, 399, 894, 1244, Mistrauen - Boersenkurse: 789 - s. Oeffentlichkeit - Regierungserklaerungen gegenueber: 65ff, 95, 98, 105, 235, 1187, 1605 - Russen gegenueber dem Westen: 1184ff. Vergl. Kriegsziele, Verhandlungen, Versprechen, Vertrauenswuerdigkeit, Voelkerverstaendigung, Volksversammlungen Mitbestimmung s. Genossenschaften Mitschuldige s. kollektive Verantwortung Mobilmachung: 1310/11, 1327, 1463ff Monetaere Revolution: 1051ff. Vergl. Gliederung zu Buch 5. Monopole: 184ff, 216 - Abruestungsmassnahmen: 27, 32, 65ff, 1025 - Arbeitsbeschaffung: 198 - Arbeitsvermittlung: 816-819 - s. Ausbeutung - Aussenhandel: 197, 241ff - s. Bodenmonopol - s. Emissionsfreiheit - Energieversorgung: 826, 831 - Entscheidung ueber Krieg und Frieden: 75ff, 107ff, 1356 - Friede: 195ff - Geldmonopol s. Emissionsfreiheit - Gesetzgebung s. Parlamente, Volksentscheide - gesetzliche: 685 - internationale Verhandlungen und Vertraege: 27, 32, 65, 125, 311, 1356, 2221 - s. Menschenrechte - Muellabfuhr: 852 - natuerliche - : 253/54, 686ff, 2255. Vergl. Genossenschaften/offene - Oeffentlichkeit der Boersenvorgaenge: 795 - Offiziersernennung s. Miliz - Post: 196, 849/50 - Recht, sie zu brechen: 2244ff - Rechtsprechung: 359, 362, 368ff. Vergl. Schiedsgerichtsbarkeit - Reformtaetigkeit: 195, 1989. Vergl. Experimentierfreiheit - Revolution: 1147 - Sozialisierung der Monopolbetriebe: 727ff. Vergl. Sozialisierung, Vergesellschaftung, Verstaatlichung - Sozialversicherungstraeger: 759ff - Toleranz: 2526/27 - Transportwesen: 820ff - UN-Mitgliedschaft: 1317 - s. Verhandlungen. Vergl. Geheimdiplomatie - s. Waffenmonopol - Wasserversorgung: 851 - s. Wertmass, Freiheit des Wertmasses - Zentralnotenbank: 1051ff Monopolgewinne: 687/88, 694, 700, 703/04, 714, 727 Moral und Politik: S. VII. Vergl. Menschenrechte, Recht, Oeffentlichkeit Mord an gerechten Machthabern: 1720. Vergl. Tyrannenbeseitigung Muendelsicherheitsbestimmungen: 764ff Muenzpraegung: 232, 542ff Mussolini: 1310, 2520 Nachfrage und Angebot - Bedarf: 225ff, 467ff, 475 - Berichterstattung: 788/89, 795 - s. Emissionsfreiheit - Papiergeld: 501/02, 522 - Preisbildung: 2314 Nachlaessigkeit in Genossenschaften: 665 Nachrichten ueber Boersenvorgaenge: 788/89, 795 Nachrichtensperre: 196. Vergl. Informationsfreiheit Napoleon I: 56, 173, 235, 1573, 1602/03, 1798 Nationaleigentum: 51, 308, 621, 1202 Nationale Interessen: 52, 87 Nationale Minderheiten: 56ff, 70, 143, 1199ff Nationalismus: 56ff, 66, 70, 88, 143, 926ff, 1184ff, 1202, 1335, 1756ff, 2500 - s. Atomwaffen, insbes. 1036ff, 1335 - s. Eroberungskriege - Freihandel: 248 - s. Patriotismus - Verschmelzung verschiedener Nationen: 191 Nationalsozialisten s. Faschisten, Diktatoren, Hitler, Kommunismus, Terrorregime, Unterdrueckung, Tyrannen Natur des Menschen & Institutionen: S. I, IV, 112ff, 164ff, 258/59, 274, 399, 894, 1244 Naturforschung: 2233. Vergl. Atomforschung Natuerliche Rechte vernuenftiger Wesen: 2184ff. Vergl. Menschenrechte Neutralitaet: 2546 Neutralitaetserklaerung der Soldaten de Diktators: 1587, 1608. Vergl. Aufrufe, Friedenserklaerung, Kriegsziele, Separatfriedensschluesse, Ueberlaufen Nichtangriffspakt: 66. Vergl. Vertrauenswuerdigkeit Nichteinmischung s. innere Angelegenheiten Niederlassungsrecht s. Freizuegigkeit Nonkonformismus und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften: 2447ff Normen fuer Arbeitsleistungen: 663, 1148 Notenbank s. Zentralnotenbank Notenemissionsmonopol s. Emissionsfreiheit Notstandserklaerung: 1243 Notwehr: 2279 Nutzen und Recht: S. VII. Vergl. Glueckseligkeit Oberbefehlshaber: 1381, 1451, 1458ff, 1703ff Offene Genossenschaften s. Genossenschaften/offene Oeffentlichkeit: 88, 89, 1799 - Archiv fuer Sozialreformideen: 2008 - s. Aufrufe, oeffentliche - Ausbildung der Miliz: 118 - Austrittserklaerungen der Revolutionaere: 969ff - Boersenhandel: 779, 788/89, 795 - Freihandelsgemeinschaften:584 - s. Friedenserklaerung - Geheimdiplomatie: 120, 312, 1356 - Geheimhaltungsrecht: 1406, 1409, 1446, 2230 - Gesetze: 2276 - Gewerbefreiheit: 2242 - Gold, Handel mit Gold: 546 - Gutscheinemission: 425/26, 463, 531, 2264 - Haushaltsplan: 116, 804. Vergl. freiwillige Steuerzahlung - Interesse, oeffentliches: 358 - internationale Vertraege: 312 - s. Kriegsziele - Lexikon der Irrtuemer: 2132ff - Meinung, oeffentliche: 181, 2409 - s. Meinungsaeusserung - Menschenrechte: 2189 - Miliz: 118, 1463, 1798 - Offene Genossenschaften/Geschaeftsvorgaenge: 699, 700 - Parlamentsdebatten: 399. Vergl. Lexikon der Vorurteile - Plakatdiskussion: 2168/69 - s. Pressefreiheit - Rechtsprechung: 374, 381, 382, 2215 - s. Redefreiheit - Revolutionsziele: 968, 988, 1009 - Sozialreformideen: Buch 7, insbes. 1897ff, 1976ff, 2057ff - Steuerfundationsgeld: 531 - Steuerzahlung, freiwillige: 2260 - Uebungen der Miliz: 118 - Vereidigung auf die Menschenrechte: 979, 1369 - Versammlungen, oeffentliche: 1822ff, 1936ff, 1964ff. Vergl. Versammlungsfreiheit - s. Vertrauenswuerdigkeit Offiziere der Miliz, Wahl und Abberufung: 185, 387, 995, 1382, 1392, 1415ff, 1429ff Offiziere und kolletive Verantwortung: 927, 937ff, 959, 996. Vergl. Befehle, rechtswidrige Oelvorkommen: 837 Opfer, Sozialismus: 684 Opferwilligkeit: 901, 906 Opposition - gegen Hitler: 54. Vergl. Hitler - Kampf der Widerstandsgruppen untereinander: 142, 354, 1200ff - unter den Nutzniessern einer Diktatur: 937ff Optimale Betriebsgroesse: 653ff, 774 Optimale Groesse einer Rechtsgemeinschaft: 350 Ordnung und Ruhe: 1250 Osthandel: 251, 600ff. Vergl. Freihandel Panzersperren: 957 Papiergeld: 405/06, 1065 - Annahmeverweigerung - Ausserkurssetzung: 1086, 1103, 1137ff - Bezahlung von Importen: 588ff - Deckung mit Gold: 407. Vergl. Goldrechenwaehrung - s. Deflation - s. Gutscheine - s. Inflation - kuenftiges - : 406, 415ff, 495ff. Vergl. Steuerfundationsgeld - Stillegung von Betrieben: 639 - s. Zwangskurs - s. Zentralnotenbank Pardon s. Kriegsgefangenenbehandlung Paristand s. Aufgeld, Disagio, Inflation, Kurs Parks: 861 Parlamente: 333ff, 341, 799, 800, 2073, 2096, 2442ff - Ausschuesse: 337 - Entlassung: 1243 - Kriegsproblem: 2060/61. Vergl. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - Macht, uebermaessige: 165ff - souveraene: 162 - Volksentscheide: 327, 333ff, 348 - Vollmachten und Privilegien: 166/67 Parteien: 1845ff, 2326ff, 2421 - Archiv fuer Sozialreformideen: 2021/22 - s. Austrittsrecht - s. Buergerkrieg - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften - s. Fashismus - Kampf untereinander: 142, 354, 1200ff, 2389ff - s. Kommunismus - Lexikon der Irrtuemer: 2142 - s. Minderheiten, insbes. 1833 - Rechtsprechung: 368 - Rueckberufungsrecht: 384/85 - Reformvorschlaege: 1984 - Stimmrecht: 320, 333ff - s. Toleranz, insbes. 2360ff - totalitaere: 3. Vergl. Fashismus, Hitler, Kommunismus, Totalitarismus - Unwissenheit ihrer Fuehrer: 783 - Vereinigungsfreiheit: 2205 - Versagen: 205, 1252 - s. Volksentscheide Partisanen: 940ff, 1110ff,1548, 1750ff. Vergl. Revolution Passiver Widerstand - s. Boykott - s. Generalstreik - s. Gewaltlosigkeit Passzwang: 189, 1246, 1572, 2209 Patriotismus: 98, 1188, 1626, 1683ff, 1758. Vergl. Nationalismus Pazifismus - s. Friede - s. Miliz, insbes. 1238, 1538/39 - Theorie und Praxis: S. IV, 104, 1589, 1599, 1600, 1645 - Waffenbesitz: 78 - Zerstoerung aller Atomwaffen: 833. Vergl. Atomforschung, Atomkraftwerke, Atomwaffen Pensionsansprueche, Verlust: 979, 1270, 1725 Personen, Verhaeltnisse & Krieg: S. I, IV, 112ff, 258/59, 274, 894, 1244 Personenkoerperschaften: 36ff, 303. Vergl. Eroberungskriege, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften Petitionsrecht: 1398, 1992, 2228 Pflicht - Abruestung: 1036ff - Atomkriegsgefahr: 1229 - Atomwaffen nicht anzuwenden: 2586, 2602 - Aufklaerung dr Unterdrueckten: 885 - Bildung zu erwerben: 2232 - Desertation: 1581, 1615/16, 1651 - Dienstpflicht, allgemeine: 1680, 2242. Vergl. Zwangsarbeit - Freiheit aufrecht zu erhlaten: 2450 - Geheimhaltung: 1406, 1409, 1446, 2230 - s. Gehorsamsverweigerung, insbes. 1048 - Gesellschaftsordnung: S. IV, 168, 274, 277, 885, 2332 - Mitgliedschaft in der Miliz: 1368 - nachzudenken ueber gerechte Gesellschaftsordnung: 885 - Reformideen zu verbreiten: 2308 - Revolution: 876 - Separatfriedensschluss: 109/10 - Spionage: 117, 171 - Sozialreform: 1974 - Steuerfundationsgeld auszugeben: 498 - s. Tyrannenbeseitigung - Unterdrueckten zu helfen: 1336 - Unterhaltungspflicht: 2240, 2256 - Versicherung: 759, 2271 - Voelkerrecht: 1746 - Weltfriede: 168, 274, 277 - s. Widerstandspflicht - Plakat-Diskussion: 2149ff - Planwirtschaft - s. Emissionsfreiheit - s. Freihandel, insbes. 603 - Freizuegigkeit: 190 - Lebensmittelversorgung: 1148, 1659/60 - s. Markt - s. Menschenrechte - Sozialismus: 728 - s. Verstaatlichung - Wohnungszwangswirtschaft: 732ff - s. Zentralnotenbank Platonische Republik: S. IV, 274, 279 Pluenderung: 916ff, 1078ff, 1145, 1738 Poebel: 932/33, 1145. Vergl. Voelker Politik: 2319ff - s. Austrittsrecht - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften - Maximen, rechtmaessige: 89 - Moral: S. VII - s. Parlamente - s. Parteien - Pazifismus: 104 - s. Regierung, - s. Staat - der Staerke: 2579ff - s. Toleranz - s. Verteidigung - s. Volksentscheide Politische Gefangene, Freilassung: 1005 Polizei: 128ff, 179/80, 202, 323, 388ff, 927, 1010, 1017, 1241 - Menschenrechte: 391, 1250ff, 1278/79 - s. Miliz - private: 388ff - Revolution: 900, 978ff - Verhuetung von Verbrechen: 1265 - s. Waffenmonopol Polizeiaktionen an Stelle von Kriegen: 97, 124, 1628, 1698, 1729, 1748 Popularklage: 287, 290, 2274 Postmonopol: 196, 849, 850 Praegerecht: 232, 542ff. Vergl. Emissionsfreiheit Praktiger: S. IV, 104, 2331/32. Vergl. Ideen, Pazifismus/Theorie, Platonische Republik Preise - Angebot und Nachfrage: 2314 - Auszeichung: 510, 549, 1063 - Berichterstattung: 788/89 - Boersenhandel: 790, 794 - genossenschaftliche Produktion: 649 - Hoechstpreise: 153, 1149 - s. Inflation - s. Loehne - s. Markt, freier - Menschenrecht: 2261 - Monopole: 254, 693ff - Muendelsicherheitsbestimmungen: 766 - Revolution: 1080 - ueberhoehte: 701 - s. Wertmass - Wohnungsmarkt: 732ff - s. Zwangskurs, insbes. 417, 509ff Presse: 1899ff, 1996, 2170, 2189 Pressefreiheit: 181, 884, 1336, 1824, 2223ff, 2237, 2559 - Berichtigungsrecht: 2227 - Kriegspropaganda: 123, 173 - Milizsoldaten: 185, 1389ff - Revolutionspropaganda: 924 - Zeitschriften fuer freie Meinungsaeusserung: 1894ff Prestige: 74, 310, 1352 Private... Vergl. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften, Monopole, Toleranz - Arbeitsvermittlungsstellen: 816ff, 2241 - Boersen: 777ff - Feuerwehren: 398 - Flugplaetze: 857 - Grundbuecher: 723 - Initiative: 853 - Kraftwerke: 826ff, 853 - Militaermacht: 1515/15. Vergl. Miliz - Muellabfuhr: 852 - Notenbanken: Vergl. Emissionsfreiheit, Gutscheine, Zentralnotenbank - Polizeimacht: 388ff - Postanstalten: 849/50 - Sozialversicherungstraeger: 759ff - Schulen: 858, 2232, 2242 - Strassenbahnen: 820ff - Verkehrsgesellschaften: 820ff - Wasserversorgung: 851 Privatkapitalismus: 619, 678ff, 893 - Experimentierfreiheit: 21 - s. Genossenschaften - Misstaende des - als Stuetzen der Sowjets: 255, 678/79, 682 - Staatskapitalismus: 725 Privatleben, Recht: 1036ff, 1409, 2215, 2229, 2237, 2286 Privilegien: 160, 166/67, 197. Vergl. Monopole Produktion - arbeitsteilige und Emissionsfreiheit: 221 - s. Genossenschaften - fuer Markt: 680. Vergl. Konkurrenz - Regierungslenkung: 728. Vergl. Planwirtschaft - Revolutionszeiten: 1098ff - s. Ueberlaufen, insbes. 1292 Produktionsmittel: 619ff Produktivitaet - Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhaeltnis: 649ff. Vergl. Gliederung, Buch 4. - Gewinnstreben: 619ff - Monopole, natuerliche: 703, 704 - Rotation der Arbeitsstellen: 667 - Untergenossenschaften: 653ff - vorgeleistete Arbeit: 622ff Professoren, Waehlbarkeit: 387 Profit kapitalistischer Betriebe: 631 Programm - Diktatoren, Sturz: 892ff, 990/91, 1227 - Friedensprogramm, Kurzfassung: 2531 - Propaganda: Buch 7 - Rechtzeitigkeit: 897, 1585, 1699, 1700 - Revolution: Buch 5, 896, 898, 1178-1183 - Staerke, militaerische: 26, 1580. Vergl. Ideen, Jiu Jitsu/militaerisches, militaerische Staerke - Verschwommenheit: 278, 2130, 2327 - Verwirklichung zunaechst im Westen: 401, 1167/68, 1580 Progressivesteuer: 1126/27 Proletariat und Atomwaffen: 1334/35 Propaganda & Aufklaerung: Buch 7 - Atomwaffenbesitzern gegenueber: 1033/34 - s. Aufklaerung - s. Aufrufe/oeffentliche - Freihandel: 601 - s. Friedenserklaerung - Friedenspropaganda: 205, 1238 - kommunistische: 401 - s. Kriegsziele - Miliz: 1282, 1513, 1626ff - s. Oeffentlichkeit - s. Pressefreiheit - s. Redefreiheit - Revolution: 896, 924, 945, 1660 - s. Versammlungsfreiheit Propheten, bewaffnete: 1237, 1257, 1258 Protestantismus und Austrittsrecht: 2447ff Putschgefahr: 80, 138, 1243, 1287. Vergl. Waffenmonopol Qualitaetsverbesserung durch genossenschaftliche Produktion: 657 Quantitaetstheorie s. Inflation, Papiergeld, Zwangskurs Rache - Atomwaffen: 166, 2603. Vergl. Abschreckung - Kollektive Verantwortung: 309 - Schiedsgerichtsbarkeit: 200 - Verbrannte Erde: 1568 - Widerstandsrecht: 1240, 2279 Radioaktive Stoffe, Unschaedlichmachung: 1028ff Radioaktive Verseuchung: 839, 842, 2197, 2609/10 Radiosender und Revolution: 896, 1006, 1181, 1183, 1205, 1215ff Rassegemeinschaften & UN: 1317 Rassenhass: 59ff, 70, 191, 926 Raete, revolutionaere: 972ff, 987, 1088, 1096, 1145 Ratenzahlung zum Ankauf von Betrieben: 629 Rationalisierung - Arbeitslosigkeit: 652, 756/57 - Arbeitszeit: 660 - Betriebsgroesse: 653ff - Produktionsgenossenschaften: 649ff, 672, 681 - s. Produktivitaet - Steuersystem: 1226ff - Wohnungsbau: 756ff Raubbau durch offene Genossenschaften? 710ff Recht. Vergl. Gesetze, Menschenrechte, Verfassung - Abruestung: 1036ff, 2237, 2286 - Alter, Recht, Vorsorge zu treffen: 175, 759ff - Arbeit, sich Arbeit zu verschaffen: 174, 189, 198, 308, 719, 2241 - s. Arbeitsertrag - s. Arbeitsteilung - s. Atomwaffen - s. Ausbeutung - Definition: S. VII, 2180, 2536 - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Freiheit - s. Freihandel - Friede: S. I, VII, 101, 168, 206, 260/61, 274, 277 - Glueckseligkeit: S. IV, 279, 2292, 2449 - Heiligkeit: S. VII, 368 - Irrtuemer und Luegen zu berichtigen: 2227 - Leben und koerperliche Unversehrtheit: 171, 843, 1409,1414, 1448, 2196, 2277 - s. Meinungsaeusserung - s. militaerische Organisation - s. Monopole, insbes. 2041 - natuerliche Rechte der vernuenftigen Wesen: 2184ff - s. Privatleben - Rechtsschutzeinrichtungen: 260/61, 399 - Rechtsstaat: 368 - s. Revolution/Recht - des Staerkeren: 88, 297, 877. Vergl. Ideen, Jiu Jitsu/militaerisches, Staerke/militaerische - Steuerzahlung s. Freiwillige Steuerzahlung - s. Verrechnung - s. Waffenmonopol - s. Wahlrecht - Weltfriede: S. I, VII, 101, 168, 260/61, 274, 277 - s. Wertmass - s. Widerstandsrecht - s. Wohnraum - Zwangsmassnahmen s. Gewaltanwendung, Gewaltlosigkeit, insbes. 2536. Rechtseinheit: 44, 359, 362, 1271 Rechtsgemeinschaften s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen Rechtsordnung: 44 - tolerante - : verhindert Kriege und Buergerkriege: 43ff. Vergl. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften Rechtsprechung: 199ff, 260/61, 315ff, 356ff, 2211ff - Einheit der - : 359, 362 - Geiselerschiessungen: 1750ff - Staatsgewalt: 368/69 - Tyrannenbeseitigung: 1722ff. Vergl. Aechtung Rechtsprinzipien haben objektive Realitaet: S. VII Rechtsschutzeinrichtungen: 258-399. Vergl. Miliz, insbes. 2211 Rechtsstaat: 368 Rechtzeitigkeit der Bekannmachung des Friedens-, Kriegs- und Revolutionsprogramms: 95/96, 105, 897, 1585, 1699, 1700, 1804 Redefreiheit: 181, 884, 924, 992, 2223ff, 2237, 2559 - Berichtigungsrecht: 2227 - gegenueber Vorgesetzten: 658/59, 662 - Diskussions-Staetten: 1822ff - Kriegspropaganda: 123, 173 - Milizsoldaten: 185, 1389ff - Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel: 204, 1855ff Reformen s. Sozialreform Regierung: Vergl. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen. Staat - Abruestung: 27ff, 65ff, 76, 130, 1036ff, 1297 - Arbeitsbeschaffung: 127, 198 - s. Armee - s. Atomwaffen, insbes. 166/67 - s. Austrittsrecht - Buendnispolitik: 124 - Buergervertrag: 166/67, 274, 877, 1673, - Definition: 2381ff, 2430 - demokratische und Diktatur: 137, 265ff, 2326ff, 2438ff - s. Diktatoren - Dummheit der Regenten: 383, 783. Vergl. Fachleute - s. Emissionsfreiheit - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Experimentierfreiheit - s. Friedensschluss, insbes. 99ff - s. Gegenregierungen - s. Gehorsam & Gehorsamsverweigerung - s. Individuum, insbes. 2434ff - Interesse der Untertanen oft engegengesetzt: 96 - s. Kollektive Verantwortung, insbes. 54, 55 - Konkurrenz unter den Regierungen: 2315, 2413 - Kontrolle der Abruestung: 27ff, 114ff, 832, 1036ff - s. Krieg/Finanzierung, insbes. 151ff - Kriegslasten: 76, 1348. Vergl. Lastenausgleich - s. Kriegspolitik - s. Kriegsursachen - s. Kriegsverlaengerung - Kriegsziele, unrechtmaessige: 88. Vergl. Eroberungskriege - Machtmissbrauch: 138. Vergl. Macht - s. Menschenrechte, insbes. 276, 885, 1248/50 - Miliz ist ihr uebergeordnet: 285 - s. Monopole - s. Oberbefehlshaber, insbes. 1381 - s. Planwirtschaft - s. Polizei - s. Recht - s. Rechtsprechung, insbes. 363, 368 - rechtswidrige: 147. Vergl. Diktatoren, Tyrannen, Underdruecker - Regierungsvertreter: 100ff - s. Revolution/Techt - Ruestung, geheime: 33ff, 1114ff - s. Souveraenitaet - s. Sozialismus - Sozialreformvorschlaege: 1897/98 - Stabilitaet durch Austrittsrecht: 2417ff - Staerke der Regierungen: 303, 1775. Vergl. Fluechtlinge, Ideen, Jiu-Jitsu/militaerisches, militaerische Staerke, Ueberlaufen - s. Toleranz - unfaehig, ihre Untertanen zu schuetzen: 166/67 - Untertanen: 54/55, 70, 270, 1343, 1352, 1673, 1757. Vergl. kollektive Verantwortung, Menschenrechte - Verantwortung: 54/55, 75, 333. Vergl. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - Verderbtheit der Regierungen: 276 - Versagen: 260/61 - s. Versammlungsfreiheit, insbes. 205 - s. Versprechungen - s. Verteidigung - Vetorecht: 82, 282, 1316 - Volk: S. I, 103, 346, - s. Volksentscheide, insbes. 322 - Vollmachten, ungueltig: 166/67 - Vollmachterteilung: 2222, 2430ff - s. Waffenmonopol - s. Wahlrecht - s. Wertmass - s. Wettruesten, insbes. 24ff - s. Widerstandsrecht - Wohnungsbau: 732ff - s. Zentralnotenbank Reife des Volkes: 348 Religion: 885, 1257/58, 1701, 2065, 2235, 2534ff. Vergl. Pflicht Religionsfreiheit und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 2296/97, 2349, 2387/88, 2447ff Renten: 233, 237, 762ff, 775, 1124 Reparationen: 91, 98, 1677ff. Vergl. Kriegsziele Republikanismus im altroemischen Sinne: 2522ff Requisitionen: 916ff, 1078ff. Vergl. Barzahlung, Krieg/Finanzierung, Pluenderung, Revolution/Finanzierung Retorsionsrecht: 126, 309. Vergl. kollektive Verantwortung, Voelkerrecht Revanchepolitik: 894 Revolte s. Revolution Revolution: 5. Buch, 875-1235. Vergl. Gliederung, 2233ff - Ablehnungsrecht: 238ff, 407, 909, 1086, 1133ff - Ablieferungsvorschrieften: 153, 1148 - Abruestung: 1023ff - s. Aechtung. Vergl. Tyrannenbeseitigung - s. Algerien - Alkoholkonsum: 951ff - s. Amnestie - Angriffskrieg: 21, 1226ff - Anregung vom Ausland: 1167ff - s. Arbeitsbeschaffung, insbes. 1157 - s. Armee - s. Asylrecht - s. Atomwaffen, insbes. 20, 1043ff, 1218ff, 1322, 2605 - Aufstand vom 17.6.1953: 933, 984-988, 1071, 1092ff, 1101ff - Austrittsrecht: 18,20, 886, 969ff, 993ff, 1200ff - Bagatellfaelle, Ausschuss fuer: 975 - Barrikaden: 957 - s. Barzahlung - Beamte des alten Regimes: 927/28, 937ff, 978ff - Beginn: 964ff, 1041ff - Behoerden der Revolutionaere: 949, 965, 971ff. Vergl. Revolution/Raete - Bekanntmachungen, mehsprachig: 988 - Belagerungszustand: 924 - Besatzungsmacht: 984ff - s. Blockademassnahmen - Blutvergiessen: 142, 727, 731, 2552. Vergl. militaerisches Jiu-Jitsu, Ueberlaufen - s. Brandstiftungen - Buendnis der Revolutionaere mit den freien Rechtsgemeinschaften: 982, 1022, 1084ff. Vergl. Bundesgenossen, Buendnisse - s. Buergerkrieg - Definition: 882 - Diktatoren, Asylmoeglichkeit: 1016. Vergl. Asylrecht - s. Emissionsfreiheit, insbes. 1057ff - Endziele: 898, 2174ff, 2531 - Enteignungen: 727, 731, 1158ff - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - Fahnen: 958 - Finanzierung: 229ff, 404, 898, 915ff, 1041ff. Vergl. Gliederung, Buch 5 - s. Fluechtlinge, insbes. 1189ff - s. Folterungen - s. Franzoesische Revolution - s. Freihandel, insbes. 1155, 1214 - Freilassung der politischen Gefangenen: 1005 - Friedens- und Freundschaftserklaerung gegenueber dem Ausland: 982, 1022, 1184ff, 1686ff - Garantiegemeinschaften: 1166 - Gefangenenbehandlung s. Kriegsgefangenenbehandlung, Ueberlaufen - s. Gegenregierungen - s. Generalstreik - s. Gehorsamsverweigerung - Gnadenausschuss: 976 - s. Goldrechenwaehrung, insbes. 1062/63 - s. Grausamkeiten - s. Gutscheine, insbes. 1093/ff - Hochschule fuer Revolutionaere: 1169ff - Hoechstpreise: 1149 - Inflation: 898, 921ff, 1052ff, 1065, 1105/06 - s. kollektive Verantwortung - kommunistische Weltrevolution: 46/47, 102, 682 - Krieg beschleunigt sie: 72 - Kriegsgefahr: 20, 878ff, 885, 898 - s. Kriegsgefangenenbehandlung - Landwirtschaft: 1150. Vergl. Bodenmonopol, Genossenschaften/offene - Lebensmittelvorratslage: 1003, 1156 - letzte: 886 - Lohnzahlungstermine: 1109 - s. Markt, insbes. 1080, 1150 - s. Massenvernichtungswaffen - Menschenrechte: 883, 960ff. Vergl. Vereidigung - s. Militaeraufstand, insbes. 889ff - s. Militaerdiktatur - militaerische Massnahmen: 989ff, 1232 - s. Miliz - Minderheit kann sie durchfuehren: 891, 897, 906, 1198ff - monetaere - : 1051ff, 1098ff - Monopole: 1147 - s. Oeffentlichkeit - s. Pluenderung - s. Polizei, insbes. 1010 - Produktion und Absatz: 1098ff - s. Programm - s. Radiosender - Raete: 949, 972ff, 987, 1088, 1096, 1145. Vergl. Revolution/Behoerden - Recht auf - : 277, 307, 876/77, 883ff, 948, 1322/23, 2285, 2303 - s. Requisitionen - s. Rotchina - s. Rote Armee - Sabotageakte: 171, 935/36 - s. Silbermuenzen - Soldaten-, Betriebs- und Volksversammlungen: 966ff, 983, 992. Vergl. Miliz/Versammlungen - Sollvorschriften: 1148 - s. Sowjetdiktatur - soziale, ohne Blutvergiessen: 727ff - Sozialreform im Westen: 401, 1167/68, 1189ff, 1610 - s. Spionage - s. Sprachunterricht - Schutz der Menschenrechte: 307, 883ff - Staatsbetriebe: 1152ff - Steuererhebung: 1084ff - s. Steuerfundationsgeld, insbes. 1081ff - s. Steuerverweigerung - Sturz von Diktatoren: 135ff - s. Terrorregime - Transport und Verkehr: 1146 - s. Tyrannenbeseitigung, insbes. 1011ff, 1230/31 - s. Ueberlaufen, insbes. 1189ff - s. Unterdruecker, Unterdrueckte, Unterdrueckung - Unterstuetzungen vom Ausland: 1167ff - Veranlassung von aussen: 1575ff - s. Vergewaltigungen - s. Versammlungsfreiheit, insbes. 205, 1872ff - Vorbereitung: 1167ff - Volksentscheide: 322 - s. Wertmasse, insbes. 1062/63 - Widerstandsgruppen, 1110ff, 1233/34 - s. Widerstandspflicht, Widerstandsrecht - wirtschaftliche Massnahmen: 1051ff. Vergl. Gliederung, Buch 5 - s. Wohnungsbau, insbes. 1163ff - s. Zahlungsunfaehigkeit, insbes. 1064ff - Zahlungsmittelverknappung: 230, 1055, 1072ff, 1098ff - Zentralgewalt: 949 - s. Zentralnotenbank - Zerstoerungen: 916ff, 932ff, 1145 - s. Zwangskurs - s. Zwangsrekrutierung Richter: 292/93, 359ff, 382. Vergl. Rechtsprechung, Schiedsgerichtsbarkeit Rohstoffarmut und Freihandel: 609ff Roemische Republik: 2523/24 Rotchina: 401, 1336/37, 1587ff, 1609. Vergl. Sowjetdiktatur Rote Armee: 110, 889ff, 984ff, 1184ff, 1301, 1559, 1586, 1647 Rueckberufungsrecht: 140, 147, 196, 204, 383ff, 799, 800, 1246, 2222. Vergl. Miliz/Offiziere Rueckstrom von Zahlungsmitteln: - Ankauf von Gutscheinen: 458, 529 - Annahmezwang gegenueber dem Emittenten: 220, 238, 500ff - Aufgeld bei Rueckzahlung mit anderen Zahlungsmitteln: 457 - Benutzungsgebuehr, hohe: 450ff - Deckung mit kurzfristigen Forderungen: 445/46, 459, 480ff, 521ff - s. Deckung - s. Disagio, insbes. 429/30 - Gueltigkeit, beschraenkte, der Gutscheine: 418ff, 597 - s. Ladenfundation - Laufzeit der Darlehen: 459 - Nachfrage, starke: 501/02, 522 - Rueckzahlung in Raten: 460 - Schuldnerfundation: 456 - Steuerfundationsgeld: 500ff Ruecktrittspraemie: 424, 539 Ruhe, Recht auf: 2238 Ruhe und Ordnung: 1250 Run: 430 Rundfunk s. Radiosender Russen: 54, 102, 110, 188, 888. Vergl. Kommunismus Revolution, Rote Armee, Sowjetdiktatur Ruestung: - s. Abruestung - Arbeitslosigkeit: 198 - Atomkraftwerke: 832, 834 - s. Atomwaffen - Finanzierung: 151ff, 175 - Miliz: 1382ff, 1470ff, 1512/13, 2583, 2591 - notwendig fuer Regierungen: 24, 28/29, 114 - Stillstand der - : 31 - s. Wettruesten - weitgehend ueberfluessig: 114 - geheime: 33ff, 114ff Saalschutz: 1296 Sabotage: 171, 935/36, 2278 Sanktionen: 1318/19. Vergl. Aechtung, Blockade, kollektive Verantwortung Saeuberungsaktionen: 939 Selbstaendige und Gutscheinsystem: 472/73 Selbstbestimmungsrecht - s. Austrittsrecht - s. Freiheit - Individuum, insbes. 269ff - s. Minderheiten, insbes. 91 - s. Unabhaengigkeit Selbsthilfe - s. Abruestung - s. Ankauf der Betriebe - Arbeitsbeschaffung: 174, 189, 198, 308, 719, 2241 - s. Austrittsrecht - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Fluechtlinge - s. Miliz - Monopole: 2244ff - Notwehr: 2279 - s. Sozialisierung: 727 - s. Schiedsgerichtsbarkeit - s. Separatfriedensschluesse - s. Toleranz - s. Ueberlaufen - Verfassungschutz: 1280 - Versicherung: 2271 - Verteidigung: 1247 - s. Volksentscheide - s. Wertmass - s. Widerstandsrecht Separatfriedensschluesse: 107ff, 193, 1622ff Seuchenbekaempfung: 863 Sezessionskriege: 73 Sicherheit? 169 Sicherheitsmassnahmen von Widerstandskaempfern: 1233 Sicherung der Buerger und ihres Eigentumes: 166/67 Silbermuenzen zur Revolutionsfinanzierung: 232, 552/53, 1091 Sklavenexistenz der Menschenrechtsverletzer: 6. Vergl. Vernunftwesen Sklaverei: 251, 448, 2191 Soldaten: 989 - s. Armee - Austrittsrecht: 993ff - s. Berufssoldaten - s. Cromwell's Armee - Menschenrechte: 176 - s. Militaeraufstand - s. Miliz - s. Partisanen - s. Rote Armee - Soeldner: 1516 - s. stehende Heere Soldatenraete s. Raete Soldatenversammlungen, revolutionaere: 966ff, 983, 992ff. Vergl. Versammlungsfreiheit Solidaritaet gegenueber dem Totalitarismus: 2525 Soll: 153, 663, 1148 Souveraenitaet: 88, 113, 157ff, 204, 269, 298ff, 321, 1352, 1711 Sonnenenergie: 844ff Sowjetdiktatur - s. Abruestung, insbes. 1218 - s. Abschreckung - s. Aechung - s. Asylrecht - s. Atomwaffen, insbes. 54, 55, 1299ff, 1334/35, 1384 - s. Aufrufe, oeffentliche - Austritt aus ihr: 20 - s. Blockademassnahmen - Brest-Litowsk, Friedensschluss: 1686ff - s. Diktatoren - Druck auf die Sowjetregierung: 54/55 - Eigentumsrecht: 784 - s. Experimentierfreiheit, insbes. 21 - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Fluechtlinge - freiheitliche Ideen: 896. Vergl. Ideen, Programm - s. Freizuegigkeit, insbes. 188 - s. Friedenserklaerung - Goldschatz: 1143/44 - Handel mit ihr: 251, 600ff - Ideologie: 278 - s. Koexistenz - s. kollektive Verantwortung - s. Kommunismus - s. Kriegsgefahr: 72, 878 - Loyalitaet der Untertanen: 54 - s. Massenvernichtungswaffen - s. Militaeraufstaende - s. militaerisches Jiu Jitsu - s. militaerische Staerke - s. Miliz - Minderheit erhaelt sie aufrecht: 54, 2476 - Minderheit kann sie stuerzen: 891 - s. Planwirtschaft - Programm notwendig zu ihrem Sturz: 892ff - Revanchepolitik: 894 - s. Revolution - s. Rote Armee - s. Separatfriedensschluesse, insbes. 110 - Staatskapitalismus: 725 - s. Toleranz - s. Tyrannenbeseitigung - s. Ueberlaufen - UN: 1315ff - s. unterdrueckte Voelker - s. Verhandlungen - s. Verteidigung, insbes. 2521ff - Verstaatlichung: 725 - s. Vertrauenswuerdigkeit - s. Waffenmonopol, insbes. 128 - Weltrevolution: 46/47, 102, 682 - Wirtschaftsreform im Westen: 401, 1167/68, 1189ff, 1610 - s. Zentralnotenbank Soziale Probleme und Experimentierfreiheit: 58 Sozialer Wohnungsbau: 747/48 Sozialisierung: 252ff, 686ff, 727, 1152ff. Vergl. Genossenschaften/offene, Vergesellschaftung, Verstaatlichung Sozialismus - s. Ankauf der Betriebe - Genossenschaften: 252ff, 683/84, 727ff - Miliz: 1241ff Sozialreform: 884, 892ff, 1237 - Archiv fuer Sozialreform-Ideen: 1974ff - Atomenergie: 847 - Miliz: 884, 1256 - Monopol fuer die Durchfuehrung: 195, 1989 - Propaganda und Aufklaerung: Buch 7 - im Westen zur Vorbereitung der Revolution im Osten: 401, 1167/68, 1189ff, 1610 - UN: 1315ff Sozialreformer - zentrales Register: 1974ff - Vereinigung aller - : 2009/10, 2044 Sozialreformideen: 1897, 1974ff Sozialsysteme, verschiedene - s. Austrittsrecht - s. Experimentierfreiheit - s. exterritorialie und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Gesellschaftsordnung - s. Koexistenz - s. Minderheiten - s. Toleranz Sozialversicherungstraeger: 175, 233, 237, 390, 759ff, 2271 Sparen bei Bausparkassen: 753ff Spiel, freies, der wirtschaftlichen Kraefte: 207, 702. Vergl. Harmonie, Laissez faire Spionage: 116/17, 171, 950, 1079, 2278 Spirituosen und Revolution: 951ff. Vergl. Alkoholkonsum Sportplaetze: 861 Sprache, freie Wahl der - : 2234 Sprachunterricht: 1190, 1206ff, 1657 Sprengstoffe, Handel: 243 Subordination s. Gehorsam Systeme und nicht Personen sind schuld an Misstaenden: S. I, IV, 112ff, 258/59, 274, 894, 1244 Schiedsgericht, internationales s. internationales Schiedsgericht Schiedsgerichtsbarkeit: 199ff, 356ff, 2216 - Austrittsrecht: 356, 361 - Miliz: 202, 381, 998, 1503ff - Privatrecht: 357 - Strafrecht: 358 Schlagworte: 338/39, 347, 2032ff Schmuggel: 63, 564, 567 Schoepfung, Rechtfertigung: S. VII Schuld s. kollektive Verantwortung Schuld an Misstaenden: 894. Vergl. Programm Schuldnachweis: 2218 Schuldnerfundation: 407ff, 429/30, 433, 436, 445/46, 456, 465, 500, 509 Schuldtilgung mit der eigenen Leisung: 404, 423/24, 2263 Schuldverhaeltnis, persoenliches: 780ff Schulunterricht: 1206ff, 1281 Schulen, private: 858, 2232 Schulzwang: 858, 2232 Schutz - s. Abschreckung - Armee und Polizei: 1249ff. Vergl. Armee, Polizei - Atomkrieg: 166, 169 - s. Atomwaffen, insbes. 32 - der Atomwaffen vor Zerstoerung durch die Buerger: 32, 139, 133, 1032ff - Diktatoren, ehemalige: 1016, 2043, 1231, 1301, 1721 - Kommunisten und Nationalsozialisten: 1296 - Leben und Eigentum der Buerger: 166, 399 - s. Menschenrechte, insbes. 170ff, 258ff, 1248ff, 1269ff, 1515/16 - militaerischer: s. Miliz/Verteidigung - Polizeiorganisationen, private: 388ff - Schutzhaft fuer Gegner der Revolutionaere: 996 - s. Verteidigung Schutzzollsystem s. Freihandel Schweigepflicht: 115, 2230. Vergl. Geheimhaltung Schwundgeld: 419 Staaten: Vergl. Regierung - s. Abruestung - Aufdraengung von Diensten: 852, 854 - Ausdehnungstendenz: 48ff. Vergl. Imperialismus - s. Austrittsrecht - Austrittsrecht macht sie zu exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 54, 399, 1288, 2202, 2461 - s. Buergerkrieg - Buergervertrag: 166/67, 877, 1673 - s. Demokratie - s. Diktatoren - Eigentum anderer Staaten? 1673 - s. Emisionsfreiheit, insbes. 495ff - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwiligen - s. Friede, insbes. 99ff - Geheimhaltungsmoeglichkeiten: 114ff. Vergl. Geheimdiplomatie, Ruestung - s. Gemeindeverbaende - Gerichtsbarkeit s. Rechtsprechung, Schiedsgerichtsbarkeit - Hoheitsaufgaben: 816 - Ignorierung des Staates: 2426ff. Vergl. Austrittsrecht - s. Individuum - s. Krieg, insbes. 36ff, 112-126 - s. Machthaber - s. Menschenrechte, insbes. 90 - s. Minderheiten, insbes. 399 - s. Parteien - Prestige: 74, 310, 1352 - s. Recht, insbes. S. VII - Rechtfertigung: 166 - Rechtsbrecher: 368, 399. Vergl. Miliz, Polizei, Verbrecher, Waffenmonopol - Rechtsschutzeinrichtungen: 260/61, 399 - s. Regierung - Ruestung: 24, 28, 29, 114 - s. Souveraenitaet - im Staate: 263, 1289, 2291ff - Versagen: 166/67, 260/61, 265ff - als Versicherungsgenossenschaften: 653 - s. Voelker - s. Voelkerrecht - wirtschaftliche Betaetigung: 706, 873/74. Vergl. Planwirtschaft - Wohnungsbau: 732ff Staatsangehoerigkeit: 2204, 2207, 2429 - s. Austrittsrecht - s. kolletive Verantwortung, insbes. 926ff - Verzicht auf sie und ihre Laten: 2441ff. Vergl. Austrittsrecht Staatsanleihen: 770 Staatsbankrotte: 771 Staatsbesuche: 302 Staatseigentum: 621, 1152ff Staatsformen: 274. Vergl. Demokratie, Diktatur Staatsgebiet - Abgrenzung hilft Diktatoren: 137 - Voraussetzung fuer Kriege: 33ff, 265ff, 1321. Vergl. Gebietskoerperschaften, Territorialstaaten Staatsgeheimnisse: 115ff. Vergl. Geheimdiplomatie Staatsgewalt: 24, 34, 42 - Eroberung der - : 46/47, 138 - Monopolisierung in den Haenden der Regierung: 139 - Rechtsprechung: 368/69 - s. Versammlungsfreiheit - Volksentscheide: 322 Staatsgroesse, optimale: 350 Staatskapitalismus - Experimentierfreiheit: 21 - s. Kapitalismus - s. Kommunismus - s. Planwirtschaft - s. Privatkapitalismus - Programm: 893/94 - s. Sowjetdiktatur - s. Verstaatlichung Staatsoberhaupt, Schutz: 1714. Vergl. Tyrannenbeseitigung Staatspapiergeld s. Papiergeld, Steuerfundation Staatsschuldverschreibungen: 503, 765, 770ff Staatsstreich: 80, 138, 1243, 1287 Staerke, militaerische: s. Miliz, Staerke Stalin: 1286, 1303, 1311, 1865, 1868 Stehende Heere: s. Armee, Soldaten Stellenvermittlung: 816ff, 2241 Steuern: 630/31, 653, 739, 2252, 2433 - Emissionsfreiheit: 495ff - Kriegsfinanzierung: 151ff, 1741/42 - Revolution/Finanzierung: 1084ff - Widerstandsgruppen: 1110 Steuerfreiheit - Beamte: 1128 - Fluechtlinge: 1192 - Gemeinnuetzige Stiftungen: 872 - Genossenschaften: 257 - Milizsoldaten: 1508, 1520 - Neubauten und Wohnungsbaukredite: 752 - fuer staatliche Dienstleistungen die nicht in Anspruch genommen werden: 398, 852, 858 Steuerfundation: 500ff Steuerfundationsgeld: 222, 229, 406, 495ff, 591, 762, 1081ff, 1098ff, 1110, 1137ff Steuermittel - Missbrauch: 1294 - Rassegemeinschaften z.B. duerfen ihre Steuermittel fuer sich verwenden: 60 - Revolutionszeiten: 1088, 1090 - Verwendung: Entscheidung durch die Steuerzahler selbst und direkt: 802ff. Vergl. freiwillige Steuerzahlung - Wohnungsbau: 742ff. Vergl. Wohnungsbauarmee Steuerreform: 1126ff, 1294 Steuerstreik s. Steuerverweigerung Steuerverweigerung: 50, 53, 118/19, 133, 150, 152, 156, 909, 1084/85, 1118ff, 1142, 2259/60, 2427ff, 2442ff. Vergl. freiwillige Steuerzahlung Stillegung von Betrieben: 224, 639 Stimmenfang: 138, 334/35 Stimmrecht: 266, 320ff, 2221. Vergl. Mehrheit, Rueckberufungsrecht, Volksentscheide, Wahlrecht Stoersender, Revolution: 1008 Strafanstalten: 260/61, 392ff Strafen: S. IV, 122, 318, 376, 392ff, 2197, 2220, 2279 Strafgefangene: 392ff, 1005, 1796 Strafrecht, Schiedsgerichtsbarkeit: 358 Strafrichter des Diktators: 1017 Strafvollzug: 392ff Strassenbau nach Einfuehrung des Austrittsrechtes: 856, 871 Streiks: 908ff, 2270 - Annahmeverweigerung - Atomarbeiter: 212,908 - s. Generalstreik - s. Gehorsamsverweigerung - Genossenschaften: 649/50 - s. Militaeraufstand - s. Revolution - s. Steuerverweigerung - s. Widerstand Talente, Zentralarchiv: 2030/31 Tarifvertraege: 674, 2269 Tauschmittel s. Emissionsfreiheit Gutscheine, Steuerfundationsgeld, Verrechnung, Zahlungsmittel Telephondienst: 196, 686ff, 849/50 Termingeschaeft: 423/24, 595, 796 Territorialstaaten: 33ff, 127, 265ff, 1321. Vergl. Gebietskoerperschaften Terroristen: 128, 180, 1286/87, 1756ff Testierfreiheit: 2256 Theorie und Praxis: S. IV, 104, 1816, 2331/32 Todesstrafe: 154, 1135, 1754, 1769. Vergl. Tyrannenbeseitigung Toleranz, soziale, politische und oekonomische: 7ff, 2198, Anhang II/1-7 (2288-2530) - s. Austrittsrecht - Buergerkriege: 45 - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - Fanatismus: 945 - Faschisten: S. V - Freihandel: 565ff - Fremdengesetze: 56, 1192, 2528/29. Vergl. Fluechtlinge, Ueberlaufen - Friede: 13 - Kommunismus: S. V, 46/57 - Lexikon der Irrtuemer: 2145ff - s. Miliz, insbes. 1288 - s. Monopole, insbes. 2526/27 - Schiedsgerichtsbarkeit: 200 - Solidaritaet: 2524 - Souveraenitaet: 113 - s. Wertmass, insbes. 233ff - s. Widerstandspflicht Totaler Krieg: 112ff Totalitarismus: 278, 1602/03, 1880, 2520ff, 2560 Transport und Verkehr: 820ff, 1146. Vergl. Eisenbahn Tuechtige, freie Bahn: 666. Vergl. Buch 7 Tyrannen - Asylrecht: 1016, 1043, 1231, 1301, 1721 - Definition: 161, 171/72, 1369, 1711, 1716, 1718, 2280 - s. Diktatoren - Helfer: 1717 - Menschenrechte: 2 Tyrannenbeseitigung: 161, 170ff, 196, 277, 302, 207, 1049, 1222ff, 1329, 1369, 1701ff, 1865, 2280, 2523, 2543/44, 2550, 2600, 2611. Vergl. Aechtung, Asylrecht, Atomwaffen Ueberemission s. Inflation, Zwangskurs Ueberhitzung der Konjunkture: 745 Ueberlaufen: 52, 66, 105, 127, 173, 1580ff, 1784/85, 1805 - s. Arbeitsbeschaffung - Aufnahme, unbeschraenkte: 1189ff - s. Austrittsrecht, insbes. 96, 142/43, 149 - Desertation: 1571/72, 1614ff, 2278 - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Ueberlaeufern: 1198ff, 1293 - s. Fluechtlinge - s. Gegenregierungen - s. Kriegsgefangenenbehandlung, insbes. 1762ff - s. Kriegsziele, insbes. 1683/4 - Menschenrechte: 1305, 1311ff - Millionen von Ueberlaeufern: 404, 1292 - s. Miliz - Pardon-Verweigerung: 940ff - Pflicht: 171, 1581, 1615/16, 1651 - s. Revolution, insbes. 142, 144ff - s. Separatfriedensschluesse, insbes. 111, 193 - Strafbarkeit: 122 - s. Verstaendigung - Waffen der Ueberlaeufer, Bezahlung: 96, 1091, 1643 - s. Widerstandspflicht, insbes. 171 - s. Wohnungsbau Uebermacht, feindliche - Atomwaffen: 2583, 2590/91 - s. militaerisches Jiu Jitsu - s. militaerische Staerke - s. Miliz - s. Ueberlaufens - s. Verteidigung - s. Zwangsrekrutierung (insbes. 39) Uebertragbarkeit, freie: 721, 777ff, 1556ff, 2243 Uebervoelkerungstheorie: 192, 718, 1148, 1194, 1295 Uebervollbeschaeftigung? 745, 881/19 Ueberwachung s. Kontrolle Uebungen der Miliz: 118, 184 Ultimatum an Diktatoren: 1016. Vergl. Aechtung, Tyrannenbeseitigung Umlaufsfaehigkeit von Geldzeichen: 220, 227, 405ff Umsaetze, Berichterstattung: 788/89 Umstellungskredite: 468, 2272 UN: 67, 1306ff, 1530, 1645. Vergl. Weltfoederationen, Weltstaat Unabhaengigkeit: 299ff - Autarkie: 62, 245/46 - Emissionsfreiheit: 404 - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Freiheit - Genossenschaften: 658/59 - s. Individuum, insbes. 268ff, 300 - Kriege: 48ff, 56/57 - s. Menschenrechte - Reformarbeit: 1237 - Rechtsprechung: 363, 368 - s. Souveraenitaet - Universitaeten: 859 - s. Zahlungsfaehigkeit, insbes. 1064ff, 1101ff Ungehorsam s. Gehorsamsverweigerung Universitaet fuer Revolutionaere: 1169ff Universitaet, Unabhaengigkeit: 859 Unterdruecker s. Diktatoren, Tyrannen Unterdrueckte Voelker - Atomwaffen des Westens: 54, 55, 1219, 1334/35, 1384, 2591/92 - Bombardierung mit Lebensmitteln: 1658ff, 1775/76. Vergl. Bombardierung, Zerstoerungen - Bundesgenosssen des Westens: 75, 92ff, 302, 1184ff, 1336/37, 1586, 1658 - s. Fluechtlinge - s. Friedenserklaerung - s. Gegenregierungen - s. interntionale Miliz - s. kollektive Verantwortung - s. Kriegsgefangenenbehandlung - s. Kriegsziele - s. Militaeraufstand - Militaerische Ausbildung: 1232 - s. Miliz - Nationalgefuehl der Unterdrueckten: 143, 1184ff, 1335 - s. Programm - s. Regierungen, insbes. 96 - s. Revolution - s. Separatfriedensschluesse - s. Tyrannenbeseitigung - s. Ueberlaufen - s. Verhandlungen - s. Verstaendigung - s. Waffenmonopol Unterdrueckung: 45 - Aufstand gegen - : 277. Vergl. Revolution/Recht - s. Austrittsrecht, insbes. 56 - Belagerungszustand: 924 - s. Diktatoren - Freizuegigkeit: 127 - s. Menschenrechte, insbes. 307, 2188. Vergl. Widerstandsrecht - s. Militaeraufstand - s. Miliz - s. Monopole - s. Rede- und Pressefreiheit: 123 - s. Revolution, insbes. 884 - s. Sowjetdiktatur - s. Totalitarismus - s. Tyrannen - s. Tyrannenbeseitigung - s. Ueberlaufen, insbes. 1311, 1613 - s. Waffenmonopol, insbes. 129, 131, 137, 144, 1260ff - Zentralnotenbank: 1051ff, 1101ff Unterentwickelte Laender: 469, 609ff, 1681. Vergl. Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosigkeit, Freihandel, Inflation Unterhandlungen s. Verhandlungen Untergrundarbeit: 1233/34 Unterhaltspflicht: 2240, 2256 Unternehmergewinn: 629, 631 Unternehmerrisiko: 634 Unterordnung - unter Atomwaffenbesitzer: 146 - der Buerger: 166/67 - s. Gehorsam - s. Gehorsamsverweigerung - s. Militaeraufstand - s. Miliz - unter Regierungen, die die Menschenrechte verletzen: 885 - s. Revolution - s. Widerstandspflicht Unterschlagung: 668 Unverletzlichkeit der Wohnung und Kontrolle der Abruestung: 1036ff, 2237, 2286 Unvernuenftige Wesen: 1ff, 2192ff. Vergl. Anhang I (2174-2287), Vernuenftige Wesen Unversehrtheit, Recht auf: 2197, 2233, 2277 Urheber: 2251, 2305ff Ursachen von Kriegen: 69ff, 164/65. Vergl. Friede, Krieg Ursachen, nicht Personen sind zu bekaempfen: S. I, 103, 112ff, 164ff, 258/59, 276, 399, 894, 1244 Utopien: S. IV, 274 Utopismus und Experimentierfreiheit: 23 Vaterlandsverteidigung: 1249. Vergl. Verteidigung Verallgemeinerungen: 913. Vergl. Lexikon der Vorurteile Verantwortung: 54, 55 - s. kollektive Verantwortung - ueber Krieg und Frieden: 75 - ueber den Einsatz von Massenvernichtungswaffen: 333 Verbesserungsvorschlaege: 651/52, 1974ff "Verbrannte Erde": 1562ff Verbrecher, Rechte: 930 - Waffenmonopol: 128, 180, 1265ff Verbuendete der freien Welt: die unterdrueckten Voelker: 75, 92ff, 302, 1184ff, 1336/37, 1586, 1658ff Vereidigung auf die Menschenrechte - Armee: 1520 - Beamte des Diktators: 979ff - Buerger: 1186 - Diktatoren, bisherige: 1016 - Miliz: 53, 85, 182, 185, 391, 1369ff, 1696, 1719, 1747/48 - Revolutionaere: 968, 979, 981 Vereinigungsfreiheit: 2205, 2269, 2343/44. Vergl. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - der Milizsoldaten: 1395ff, 1536 Verfassung: 274ff - authoritaere: 1339 - s. Demokratie - s. Freiheit, insbes. S. IV, 274 - gerechte, verhuetet Kriege: 274, 1348, 1611/12, 1644. Vergl. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Gerechtigkeit - ideale Verfassung setzt keine Idealmenschen voraus: S. I, VII, 112ff, 258/59, 274, 276, 349, 894, 1244 1259, - s. Menschenrechte, insbes. 305 - Schutz der - : 258ff, 1280. Vergl. Miliz - Stimmrecht: 2221 - Versagen der bisherigen Verfassungen: 260/61 - Voelkerrecht: 295/96, 1746 - Volksentscheide: 340ff - Weltfoederationen: 83 Vergeltung s. Rache Vergesellschaftung: 252ff, 686ff - Grundrente: 705ff - von Monopolbetrieen: 686ff - staatseigener Betriebe: 1152ff - s. Verstaatlichung Vergewaltigungen: 930/31, 1787ff Verhaftung: 2212, 2214 Verhaeltnisse und nicht Personen fuehren Kriege herbei: S. I, VII, 112ff, 258/59, 274, 276, 349, 894, 1244 Verhandlungen - mit den unterdrueckten Voelkern statt mit den Tyrannen: 75, 92ff, 302, 1184ff, 1336/37, 1586, 1658ff. Vergl. Buendnisse - der Regierungen: 65. Vergl. Geheimdiplomatie, Vertrauenswuerdigkeit - kein Monopol mehr: 27, 32, 65ff, 125, 311, 1356, 2221 - der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften und der Miliz mit den Soldaten der Gegenseite: 78, 111, 196, 1582ff, 1626ff - s. Gegenregierungen - s. Ueberlaeufer - s. unterdrueckte Voelker - s. Verstaendigung Verhoere: 2213 Verhuetung von Kriegen: 1255 - s. Abruestung - s. Austrittsrecht - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Experimentierfreiheit - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - s. Freihandel - s. Friede - s. Gegenregierungen - s. Krieg - s. Kriegsziele - s. Menschenrechte - s. Miliz - s. Revolution - s. Toleranz - s. Tyrannenbeseitigung - s. Verteidigung Verkehr, Revolutionszeit: 1146 Verkehrsgesellschaften: 820ff Vermoegensanlage - s. Auslandskapital - s. Kapital - s. Steuerfreiheit Vermoegensbeschlagnahmung: 309, 1556ff, 1734/35 Vernunft: 2123ff, 2184 Vernuenftige Wesen: 46. Vergl. Anhang I - Definition: 1240, 2184/85 - Kriegfuehrung: 1541, 1573ff - Menschenrechte gelten ohne Einschraenkung nur fuer - : 1ff, 961ff, 2192ff - Miliz: 1267 - Recht, Fehler zu machen: 2236 - Soldaten koennen durch Aufklaerung zu vernuenftigen Wesen werden: 1377 - Verteidigung gegen die Unmuendigen: 1354, 2522ff Veroeffentlichung s. Oeffentlichkeit Verrat s. Hochverrat Verrechnung: 815 - Bargeld, Rechtsanspruch auf - : 423/24, 471, 539/40, 815, 2262/63 - internationale: 71, 586 - Revolutionszeiten: 1057ff - vollkommen entwickelte: 227, 474/75 Verrechnungsanweisungen: 455, 466, 499, 595ff, 640 - s. Gutscheine - s. Steuerfundationsgeld Verrechnungszentrale: 464 Versailler Vertrag: 2501ff Versammlungsfreiheit der Miliz: 123, 966ff, 983, 992ff, 1284, 1296, 1388, 1394ff, 1536, 1747, 1806 Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel: 205, 323, 1278, 1885ff Versammlungsstaetten unter freiem Himmel: 342, 1855ff Versicherung - s. Altersversicherung - Arbeitslosigkeit: 808ff - Atomenergiegewinnung: 836 - Invaliditaet: 775/76 - Milizmitglieder: 1506ff - s. Muendelsicherheitsbestimmungen - Recht und Pflicht sich zu versichern: 2271 - Zwangsversicherung und Versicherungszwang: 390, 759ff Versicherungsgesellschaften - Gesundheitsamt: 863 - optimale Groesse: 774 - Polizeimacht: 390 - s. Sozialversicherungstraeger - Staat als Versicherungsgesellschaft: 653 Versprechungen - Diktatoren: 174, 198, 235 - s. Erklaerungen, oeffentliche - s. Friedenserklaerung - Kandidaten im Wahlkampf: 335 - s. Kriegsgefangenenbehandlung - Regierungen: 24, 65ff, 95, 98, 105, 235, 1185, 1187, 1605 - s. Ueberlaufen - s. Voelker: 68, 1184ff, 1219, 1220. Vergl. Misstrauen Verschwendung im Produktionsprozess: 653ff, 669 Verschwoerung vom 20.7. 1944: 1712 Verstaatlichung: 864, 725/26, 816 - des Bodens: 706 - Rueckgaengigmachung: 1152ff - s. Vergesellschaftung Verstaendigung gegeneinandergetriebener Soldaten miteinander: 79, 196, 1582ff, 1626ff Verstaendigung zwischen den freiwilligen und den unterdrueckten Voelkern: 75, 92ff, 302, 1184ff, 1337, 1586, 1660. Vergl. unterdrueckte Voelker, Verhandlungen, Voelkerverstaendigung Verteidigung: 2521ff - s. Abruestung, einseitige, betr. Atomwaffen - s. Abschreckung - mit Atomwaffen (s.d.), insbes. 133, 1218ff, 1333/34, 1382ff, 2583, 2591 - s. Jiu Jitsu, militaerisches - Militaeraufstaende und Revolutionen als Verteidigungsmittel: 1223, 1575ff - s. militaerische Staerkie - s. Miliz, insbes. 114, 1247, 1255, 1299ff, 1519 - s. Tyrannenbeseitigung, insbes. 1222, 2611 - s. Zwangsrekrutierung Vertragsbrueche der Regierungen: 24, 65ff Vertragsfreiheit: 2199 - Arbeitszeit: 660 - s. Austrittsrecht - Eheschliessung: 2239/40 - s. Experimentierfreiheit - Genossenschaften: 641 - internationale Vertraege: 65ff, 311 - s. Markt, freier - s. Monopole - Preise: 2314 - Sozialversicherung: 759ff - Schiedsgerichtsbarkeit: 200 - Tarifvertraege: 674, 2269 - Wertmass: 233ff - Wohnungsmarkt: 732ff - Zinsen: 741, 763 - s. Uebertragbarkeit Vertrauen - Waehrung: 551, 739 - Zahlungsmittel: 430, 507 Vertrauenswuerdigkeit - der Regierungen: 24, 65ff, 95, 98, 105, 235, 1185, 1187, 1605 - der Voelker: 68, 1184ff, 1219, 1220 Verkehrszwang: 1852 Verzicht auf die Menschenrechte: 307, 2322ff Vetorecht: 82, 282, 1316 Vogelfreierklaerung s. Aechtung, Tyrannenbeseitigung Voelker - Abruestung durch die - : 19, 27, 32, 75, 332, 1036ff, 1297 - Abruestung, einseitige: 19, 1195, 1218ff - s. Atomwaffen, insbes. 19, 130, 136, 319 - Eigentumsrecht an Laendern: 51, 308, 1202. Vergl. Freizuegigkeit, Genossenschaften/offene - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, insbes. 351 - Freiheit: 346 - Friede: S. I, 75. Vergl. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - Friedenskonferenzen: 102 - Interesse an Kriegen: 68 - Kriegsvorbereitungen: 117/18 - Miliz, richtig organisiert, ist uebergeordnet: 1285 - Programm fehlt: 894 - Rechte der Voelker: 299. Vergl. Voelkerrechct - Rechtsprinzipien: S. VII - Regierungserklaerungen: 65ff, 95, 98, 105, 235, 1185, 1187, 1605 - Reife: 348 - s. Revolution - Selbsthilfe: 1247 - Sozialisierung: 727 - Taeuschung eines Volkes: 341 - Unabhaengigkeit: 299/300 - Unbestechlichkeit: 129, 337 - s. Unterdrueckung, insbes. 129, 401 - s. Verfassung, insbes. 259 - s. Verhandlungen - s. Volksentscheide Voelkerrecht: 85/85, 260/61, 295ff, 1281, 1728ff, 1755 - Angreifer, Definition: 1330ff - s. Geiseln - s. kollektive Verantwortung - s. Menschenrechte Voelkerverstaendigung: 65ff, 173, 1220. Vergl. Aufrufe, Buendnisse, Entscheidung ueber Krieg und Frieden, Friedenserklaerung, Internationale Vertraege, Kriegsziele, Oeffentlichkeit, Vertrauenswuerdigkeit, Volksentscheide Volksaufsstand s. Revolution Volksbefragungen: 340, 566 Volkseigentum: 51, 308, 621, 1202 - Ueberfuehung in genossenschaftliches Eigentum: 1152ff Volksentscheide: 319ff, 1878, 2172, 2221 - Atomkraftwerke: 843, 1297 - Atomwaffen: 19, 332, 1039, 1297 - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Freiwillige Steuerzahlung - Gemeinden: 865, 866 - Kleine Gemeinschaften nur koennen sie durchfuehren? 350 - Lastenausgleich: 1162 - s. Mehrheit - Meinungsaeusserung, freie: 340ff, Buch 7 - Menschenrechte: 344, 355, 2221 - Miliz: 322ff, 329ff, 355, 1285 - s. Parlamente - Schiedsgericht, internationales: 290 - technische Durchfuehrung: 323, 326, 328, 966 - Weltfoederation: 313 Volksheer: 1245. Vergl. Miliz Volksraete, revolutionaere s. Raete Volkssouveraenitaet - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Mehrheit - s. Souveraenitaet - s. Volksentscheide Volksversammlungen: 181, 323, 350 - zur Garantie der rechtlichen und friedlichen Absichten des Westens: 68, 1184ff - revolutionaere: 966ff, 983 - s. Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel - s. Versammlungs-Staetten Volksvertreter: 338/39 - Abwaehlbarkeit: 383, 799, 800. Vergl. Rueckberufungsrecht - Auftraege und Weisungen: 355, 1246 - s. Entscheidung ueber Krieg und Frieden - s. Parlamente - Versagen gegenueber dem Kriegsproblem: 260/61 - s. Volksentscheide - Vollmachten sind ungueltig: 166/67 Volkswirtschaftslehre: 2313ff, 2319, 2384 Vollbeschaeftigung s. Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosigkeit Vollkommene Gesellschaftsordnung: S. IV, 168, 274, 277, 885, 2332 Vollmachten - s. Miliz/Offiziere - Parlament: 166/67 - Regierung: 76, 166/67, 2430ff - s. Rueckberufungsrecht Voranzeiger fuer oeffentliche Versammlungen: 342, 1964ff Vorarbeiter, Waehlbarkeit und Absetzbarkeit: 647, 658/59 Vorherrschaft bestimmter Rassen: 59. Vergl. Rassenhass Vormundschaft: 2273 Vorraete der Laeden, das eigentliche Betriebskapital: 402, 407. Vergl. Gutscheine, Ladenfundation Vortraege, oeffentliche, Voranzeige: 342, 1964ff, 1849, 1886 Vorurteile: 338/9, 2032-2148 Waffen - s. Atomwaffen - Handel mit - : 243, 251, 600, 601 - Herstellung: 1387. Vergl. Ruestung - s. Massenvernichtungswaffen - Miliz: 130, 185, 1382ff - moderne s. Atomwaffen, Massenvernichtungswaffen - rechtmaessige: 1385 - rechtswidrige s. Atomwaffen, Massenvernichtungswaffen - Ueberlaufen: 96, 1091, 1643 Waffengewalt - gerechtfertigte: 307 - ungerechtfertigte: 306. Vergl. Gewaltanwendung, Gewaltlosigkeit Waffenmonopol: 3, 80, 128ff, 144, 179ff, 202, 1047, 1237ff, 1259ff, 1517, 2281 - Abruestung: 32, 130 - s. Armee - Diktatoren: 129, 131, 137, 144, 1260 - s. Polizei Wahl und Absetzung der Milizoffiziere s. Miliz/Offiziere Wahlkampf: 138, 334/35 Wahlrecht: 140, 260/61, 320ff, 338, 383, 386/87, 799, 800, 1241ff, 2221/2, 2430ff. Vergl. Rueckberufungsrecht, Stimmrecht Wahrheit: 1815, 2047, 2054ff, 2059/60, 2069/70, 2077, 2095, 2098, 2230, 2304ff, 2316ff Waehfung: 404, 413/14, 515, 1062/63. Vergl. Goldrechenwaehrung; Inflation, Wertmass, Zwangskurs Waehrungsreform: 549 Waehrungsverschlechterung s. Inflation Wasserkraftwerke der Erde: 845 Wasserstoffbomben s. Atomwaffen, Massenvernichtungswaffen Wasserversorgung: 851 Wechselkurs, freier: 589ff, 617/18 Wehrmacht s. Armee, Berufssoldaten, Desertation, Disziplin, Gehorsam, Miliz, Militaerdiktatur, Revolution, Verteidigung, Waffenmonopol Wehrpflicht s. Zwangsrekrutierung Wellenenergie: 844ff Weltfoederationen: 41, 67, 81ff, 157, 273, 313, 1321, 1351/52, 2393-2403, 2522ff. Vergl. UN Weltfriede s. Friede Weltgeschichte, einmalige Situation durch Atomwaffen: 76, 146, 163, 332 Weltkrieg I: 1877, 2501ff Weltkrieg II: 54, 187, 1311, 1601/02, 1712, 1770ff. Vergl. Hitler Weltkriege, Buendnispolitik: 124 Weltmarkt und Freihandel: 609ff Weltrevolution, kommunistische: 46/47, 102, 682 Weltstaat s. UN, Weltfoederationen Weltschiedsgericht s. internationales Schiedsgericht Weltwirtschaftskrise: 173 Werbung fuer Sozialreformideen: Buch 7. Vergl. Ideen Archiv, Meinungsaeusserung Werbungskosten und Gutscheinsystem: 404 Wert und Uebertragbarkeit: 785 Wertbestaendigkeit: 233ff, 739, 752, 768ff - Steuerfundationsgeld: 521ff - Wohnungsbau: 739, 752 Wertbestaendigkeitsklauseln: 739, 772/73 Wertmass, Freiheit des Wertmasses: 233ff, 536ff, 586, 1062/63, 2266 Wertpapiere, Emissionsfreiheit: 777ff, 1165, 2264 Westen, demokratischer - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 1303/04 - s. Revolution im Osten, insbes. 896, 1167ff - Vorbild durch wirtschaftliche Reformen: 401, 1167/68, 1610 Wettbewerb s. Konkurrenz Wettruesten: 24ff, 1341/42, - s. Abruestung - s. Abschreckung - Atomkraftwerke: 834 - s. Atomwaffen - exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen: 24ff - s. Kriegsziele, insbes. 121 - s. Ruestung - Spionage: 116 Widerlegungen: Lexikon der besten Widerlegungen: 2032ff Widerstand, gewaltloser s. Gewaltlosigkeit Widerstandspflicht: 170ff, 914/15, 934, 1368/69, 1410, 1625, 2275ff Widerstandsrecht: 141, 170ff, 277, 1239ff, 2275ff - Abruestung, Hausdurchsuchungen: 1036ff, 2237, 2286 - s. Atomwaffen/Zerstoerung - Definition: 180, 2275 - Kriege: 178. Vergl. Krieg/Polizeiaktionen - s. Militaeraufstand - s. Miliz, insbes. 1240ff - s. Revolution/Recht - s. Waffenmonopol, insbes. 179ff - s. Zerstoerungen Widerstandsgruppen: 1110ff, 1233/34 Wiederaufbau: 752 Wiedergutmachung: 1158ff, 1508, 1679 Wiedervereinigung: 1268 Willkuer: 299, 1352. Vergl. Freiheit Windenergie: 844ff Wirtschaft - Anpassungsfaehigkeit: 605ff - Harmonie der Interessen: 207, 702. Vergl. Laissez faire Wirtschaftsfachleute, heutige: 1193/94. Vergl. Fachleute Wirtschaftsfreiheit: 401, 601, 1167/68, 1195 Wirtschaftskrisen - Ankauf von Betrieben: 632 - s. Absatz - s. Arbeitsbeschaffung - s. Arbeitslosigkeit - s. Emissionsfreiheit - s. Geldkriese - s. Inflation - Zahlungsmittelkrise: 810 Wirtschaftsreformen und politische Freiheit: 401, 1167/68, 1610 Wohlstand vergroessert Freiheit: 401 Wohnraum, Recht auf - und Grundeigentum: 719ff, 735, 2268 Wohnungsaemter: 732ff Wohnungsbau, freier und privater: 739ff - Bausparkassen: 753ff - Emissionsmonopol: 740 - Finanzierung: 739ff, 1165 - fuer Fluechtlinge und Ueberlaeufer: 96, 127, 1196/97, 1290, 1646ff - Genossenschaften der Bauarbeiter: 758 - Hoechstzinssaetze: 741 - Hypothekenversicherung: 751 - Inflationsgefahr: 739 - Rationalisierung: 756/57 - Steuerfreiehit: 752, 1165 - Unantastbarkeit des Hauseigentums: 739 - Wertbestaendigkeitsklauseln: 739, 1165 - Wohnungsbauarmee: 1132, 1157, 1163ff - Wohnungsmarkt, freier: 732ff Wohnungsnot - Experimentierfreiheit: 58 - Freiheit des Wertmasses: 236 - Freizuegigkeit: 189 - Wohnungszwangswirtschaft: 732ff Wucher: 404 Zahlungsfaehigkeit: 240, 404, 469, 497/98, 639, 808ff, 1064ff. Vergl. Emissionsfreiheit, Verrechnung Zahlungsmittel, Aufdraengbarkeit: - s. Geld - s. Gutscheine - s. Steuerfundationsgeld - s. Verrechnungsanweisungen - s. Zwangskurs Zahlungsmittelfundierung: 405ff. Vergl. Annahmefundation, Deckung, Einloesung, Ladenfundation, Rueckstrom, Schuldnerfundation, Steuerfundation Zahlungsmittelkriese s. Emissionsfreiheit, Geldkrise, Gutscheine Zeitgeschaefte: 423/24, 595, 796 Zeitschriften - fuer freie Meinungsaeusserung: 342, 1850, 1888, 1894ff - fuer Voranzeige aller oeffentlichen Versammlungen: 342, 1964ff Zeitungsverlage, Revolution: 1006ff Zensur: 2225. Vergl. Geheimhaltung Zentralnotenbank: 214, 407, 525/26, 1051ff, 1101ff - Devisendeckung: 591/92 - s. Emissionsfreiheit - s. Goldrechenwaehrung - s. Gutscheine - kommunistische Institution: 1053/54 - Unterdrueckungswerkzeug: 1051ff, 1101ff Zerstoerungen - s. Atomwaffen/Zerstoerung - als Kampfmittel: 1734, 1770ff. Vergl. Atomwaffen, Bombardierung, Massenvernichtungswaffen, Verbrannte Erde - mutwillige - und Genossenschaften: 669 - poebelhafte, in Revolutionszeiten: 932/33, 1145, 1512/13 Zins: 450ff, 622ff, 629, 631, 741, 753/54, 763ff Zirkulationsfaehigkeit s. Umlaufsfaehigkeit Zivilbevoelkerung s. Bombardierung, kollektive Verantwortung Zollbeamte, Arbeitsbeschaffung bei Freihandel: 585, 1157 Zuzugsbestimmungen s. Freizuegigkeit Zwangsablieferung: 153, 1148 Zwangsanleihen zur Kriegsfinanzierung: 151ff Zwangsarbeit: 91, 190, 1680, 2242 Zwangsgemeinschaften, unnatuerliche: 2200ff. Vergl. Austrittsrecht, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen Zwangslage der Regierungen: 66. Vergl. Territorialstaaten, Wettruesten Zwangskurs: 405, 415ff, 425 - s. Ablehnungsrecht, - s. Annahmeverweigerung - Despotismus: 415 - der Emissionsstelle gegenueber: 220, 238, 405, 416, 509, 516 - Erklaerung: 209, 215 - Inflation: 218ff, 235, 417, 427/28, 509ff - kommunistische Forderung: 1053/54 - Kriegsfinanzierung: 151ff - Muendelsicherheitsbestimmungen: 772, 773 - s. Papiergeld, insbes. 1065 - s. Revolution/Finanzierung, insbes. 922/23, 1057 - Wohnungsbau: 739, 1165 Zwangskursfreie Zahlungsmittel: 198, 209, 229, 1291 - s. Arbeitsbeschaffung - s. Arbeitslosigkeit - s. Disagio - s. Eisenbahngelt - s. Emissionsfreiheit - s. Goldrechenwaehrung - s. Gutscheine - s. Inflation, insbes. 220, 417 - s. Kurs - s. Revolution/Finanzierung - s. Verrechnungsanweisungen - s. Wertmass Zwangsmassnahmen s. Gewaltanwendung, Gewaltlosigkeit Zwangsmittgliedschaft - s. Austrittsrecht - s. kollektive Verantwortung, insbes. 926ff - s. Staatsangehoerigkeit Zwangsrekrutierung: 26, 39, 80, 119, 132ff, 185,193, 914/15, 942, 1340ff, 1368, 1571, 1590ff, 1613ff, 1736, 2284-2286 Zwangssteuern: 156, 799, 800, 868. Vergl. freiwillige Steuerzahlung Zwangsversicherung: 759ff Zwangsvollstreckung und Guscheinsystem: 404 Zwangswert: 209, 405, 415ff, 425. Vergl. Annahmezwang, Zwangskurs Zwecksparen fuer Wohnraumbeschaffung: 753ff Zwischenhaendler: 793/94 ================================================================================== 362 KURZES LITERATURVERZEICHNIS BECKERATH, ULRICH VON: 1.) "Die Durchfuehrung der Vorschlaege von Milhaud", Annalen der Gemeinwirtschaft, I/ 1934, Genf (PEACE PLANS 347-348), 2.) "Muss Arbeitsbeschaffung Geld kosten? ibid, I/1935 (PEACE PLANS 372), 3.) "Public Insurance and Compensation Money, Williams & Norgate, London, 1938. (PEACE PLANS 11) BEST, Dr., "Ueber die Vier Gesetzentwuerfe", Der Sparerbund, e.V., Berlin, (in: PEACE PLANS 428ff) DAVIES, Lord: "Selbstmord oder Vernunft?", Reimar Hobbing, Berlin 1932 DE PUYDT, P.E., "Panarchie", Revue Trimestrielle, Brussels, Juli 1960. (PEACE PLANS 4 & 16-17) DE WITT WARNER, JOHN, "The Currency Famine of 1893", in "Sound Currency", New York, 15.2.1895. (PEACE PLANS 9) DIBELIUS, DR. OTTO, "Grenzen des Staates", Furche Verlag, Tuebingen, 1949, 121 S. (PEACE PLANS 786) FICHTE, JOHANN GOTTLIEB, "Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums ueber die Franzoesische Revolution", 1793, Felix Meiner, Leipzig, 1922. (PEACE PLANS 416) FISCHER, GEORGE, "Der Fall Wlassow", "Der Monat", 33/35 (1951) GREENE, WILLIAM B., "Mutual Banking", 1849, in PEACE PLANS 106 HARTUNG, FRITZ, Dr. H.C., "Die Entwicklung der Menschen- und Buergerrechte von 1776 bis zur Gegenwart", Musterschmidt Verlag, Goettingen, Frankfurt, Berlin, 1954 HERTZKA, THEODOR, 1.) "Freiland", E. Piersons Verlag, Dresden und Leipzig, 1890. (PEACE PLANS 753) 2.) "Eine Reise nach Freiland", Reclam, 1893 (PEACE PLANS 402). HOLZHAUER, DR. GEORG, "Barzahlung in besetzten Gebieten", Fischer, Jena, 1939, in PEACE PLANS 532 HUMBOLDT, WILHELM VON, "Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen", 1792, PEACE PLANS 395. KANT, IMMANUEL, "Zum ewigen Frieden", 1795, in PEACE PLANS 398. KITSON, ARTHUR, "The Money Question", Grant Richards, London, 1903. (PEACE PLANS 42-44) MEULEN, HENRY, "Free Banking", McMillan & Co., London, 1934. (PEACE PLANS 796) MILL, JOHN STUART, 1.) "On Liberty", 1859. (PEACE PLANS 408), 2.) "Vom Einfluss der Regierung", aus: "Grundsaetze der politischen Oekonomie", Bad. III, Buch 5. MORUS, THOMAS, "Utopia", 1516. (Extract of chapter on war in PEACE PLANS 404.) POLONIUS, "Keine Angst vor Sowjetrussland", Kurt Vowinckel, Heidelberg, 1951 RITTERSHAUSEN, HEINRICH, Prof.: "Der Neubau des deutschen Kreditsystems", Georg Stilke, Berlin, 1932. (In PEACE PLANS 315) SOLNEMAN (KURT HELMUT ZUBE), "Ideen-Archiv", Weltweiter Verlag, Gmunden, 1949, in PEACE PLANS 183. SPENCER, HERBERT, 1.) "Social Statics", 1850. (PEACE PLANS 184.), 2.) "The Man versus the State", Williams & Norgate, 1881. (PEACE PLANS 204.) TUCKER, BENJAMIN R., "Individual Liberty", Vanguard Press, New York, 1926. (PEACE PLANS 537.) ZANDER, DR. WALTER, 1.) "Begruendung zu den "Vier Gesetzentwuerfen zur Bekaempfung der Deflation, Verhinderung der Inflation und Senkung des Zinses", Berlin, 1932. (PEACE PLANS 40.) 2.) "Der Kampf der Wertpapierbesitzer" 3.) "Ein Ausweg aus dem Waehrungschaos", 1935. (Englisch in PEACE PLANS 9.) 4.) "Eisenbahngeld und Arbeitslosigkeit", 1934. (PEACE PLANS 1455.) Nur ein Teil der im Text erwaehnten Buecher sind hier aufgezaehlt. ================================================================================== 363 LETZTER TEIL ANMERKUNGEN UND EINIGE KORRESPONDENZ 1. Anmerkungen des Verfassers zur 1982 Verfilmung dieses Manuskriptes .......................................... 363 2. Verlag C. F. Mueller an John Zube, 17.12.1963 ........................................................................ 364 3. John Zube and Verlag C. F. Mueller, 24. 7. 1963 ...................................................................... 365 4. Szczesny Verlag an John Zube, 28.8.1964 .............................................................................. 366 5. John Zube an Verlag Szezesny, 17.8.64 ................................................................................. 367 6. W. Kohlhammer Verlag an John Zube, 7. 6. 64 ........................................................................ 368 7. John Zube and den W. Kohlhammer Verlag, 1.8.64, 2 Seiten ueber das "Lexikon der Vorurteile ............... 369 8. W. Kohlhammer Verlag an John Zube, 23.12.64 ....................................................................... 371 9. Verlag Anton Pustet an John Zube, 1.4.65, mit nicht abgesandter und undatierter Anwort von J.Z. ............ 372 10. Felix Meiner Verlagsbuchhandlung an John Zube, 15.5.63 ......................................................... 373 11. John Zube an Richard Meiner, 21.5.63 ................................................................................. 373 12. Richard Meiner an John Zube, 1.7.63 .................................................................................. 375 13. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung an John Zube, 19.9.63 ...................................................... 376 14. John Zube an die C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, 4.12.63 ................................................. 377 15. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung an John Zube, 9.12.63 ...................................................... 378 16. R. Piper & Co Verlag an John Zube, 27.6.63 ......................................................................... 379 17. Colloquium Verlag an John Zube, 20.5.63 ............................................................................ 379 18. Kindler Verlag an John Zube, 27.5.63 ................................................................................. 380 19. Seewald Verlag an John Zube, 16.10.66 ............................................................................... 380 20. Stern, Verlag Henri Nannen an John Zube, 2.5.63 ................................................................... 381 21. E.S. Mittler & Sohn, Verlagsbuchhandlung, an John Zube, 1.4.64 ................................................ 382 22. John Zube and E. S. Mittler & Sohn, 14.4.64 ......................................................................... 382 23. John Zube, Lebenslauf, 1964, 1 S. ...................................................................................... 383 24. E.S. Mittler & Sohn and John Zube, 17.4.64 .......................................................................... 384 25. John Zube, Kurze Darstellung des hier vorgetragenen Programmes under verschiedenen Gesichtspunkten 385 26. Flamberg Verlag an John Zube, ueber Frau Drews, 2.11.64 ........................................................ 386 27. John Zube an Victor Gollancz, 22.7.63, 10 S., ueber sein Buch: "Stimme aus dem Chaos", im Vergleich mit diesem Manuskript ................................................................................................... 387 28. John Zube an Hannah Arendt, 17.8.65, ueber ihr Buch "On Revolution", im Vergleich mit diesem Manuskript, 4 S., Englisch ............................................................................................... 397 29. John Zube, Was koennte es bedeuten wenn alle Manuskripte leicht und billig auf Kosten der Autoren oder ihrer Anhaenger veroeffentlicht werden koennten. Mikrofiche Publikation macht das moeglich. 1 S., 1982 104 ================================================================================== 363 ANMERKUNGEN DES VERFASSERS ZUR 1982 VERFILMUNG DIESES MANUSKRIPTES Selbst das Original der 2. Abschrift des deutschen Manuskriptes (Ich fertigte auf Seidenpapier bis zu 13 Durchschlaege an!) war nicht gut genug zum Verfilmen, teils weil ich zu viele Durchschlaege zu machen suchte und teils weil ich Farbbaender zu lange brauchte und eine zu fehlerhafte Schreibmaschine benutzte. Dazu kamen noch ungezaehlte Tippfehler. Um es lesbarer zu machen, habe ich das Manuskript handschriftlich verbessert. Das hat mich aber so viel Zeit gekostet dass eine erneute Abschrift, die ich mir hatte sparen wollen, vielleicht schneller fertig geworden waere. Falls das Interesse an diesem Manuskript die damit verbundene Arbeit rechtfertigen sollte dann wuerde ich es noch einmal ganz ueberarbeiten und umschreiben. Robert Heinlein, der beruehmte Zukunfsromaschriftsteller, empfahl Schriftstellern sich so lange um den Absatz ihrer Manuskripte zu bemuehen bis sie schliesslich einen Verleger finden wuerden. (Selbst seine Schriften wurden in ihren Originalausgaben von Herausgebern umgeschrieben und nur nach seinem Tode wurden einige davon "unverbessert" veroeffentlicht. - J.Z., 8.3.02.) Ich hatte mir etwa 100 Verleger zu Ziel gesetzt aber bei diesem Maratholauf ging mir dann schonnach 60 Versuchen die Luft aus. An die Englische Uebersetzung dieses 1962 Manuskriptes wagte ich mich erst 1979 heran - als ich mir wenigstens eine Mikroficheausgabe leisten konnte. (PEACE PLANS 61-63.) Verleger die von den Autoren die ganze oder teilweise Finanzierung der Veroeffentlichung verlangen konnte ich mir nicht leisten - und allzuoft werden die meisten dieser Ausgaben nach einigen Jahren auch zu Schleuderpreisen verkauft oder vielleicht sogar eingestampft. Diese Auflagen sind meist auch nicht hoch genu um ein Buch genuegend zu verbreiten. Buecher, die anfangs nur an eine kleine Minderheit appellieren - in der Hoffnung diese zu staerken und zum Wachstum zu verhelfen, haben auf dem gegenwaertigen Buechermarkt fast keine Chance. Ihre Chance wird jedoch vergroessert um so mehr als Verzeichnisse von in Druck befindlichen Buechern zugaengig werden in besseren Buechereien. Im Druck befindliche Englische und Amerikanische Buecher, z.B., sind jetzt auf Mikrofiche erfasst und die besseren Buchhandlungen in Sydney haben diese Listen und ein Mikrofiche Lesegeraet und einige lassen ihre Kunden es benutzen. Aber die Preise einiger der Nachdrucke sind fuer den Durchschnittskonsumer unerschwinglich. Z.B. viel von W.G. Sumner ist noch oder wieder im Druck - aber die Preise gehen von etwa $ 200 bis zu $ 600 fuer groessere Werke. Auch zwei Ausgaben von Herbert Spencer's Werken sind verzeichnet - aber fuer $ 1,000 p 1,200! Immerhin waere fuer viele Freiheitssucher von Interesse wenn jemand sich die Muehe machen wuerde diese Listen auf Freiheitsliteratur hin durchzusehen und eine spezielle Liste dieser Buecher zusammenzustellen - zum Verfilmen. Seit 1964 hatte ich versucht einige der Ideen dieses Manuskriptes in meiner PEACE PLANS Serie kurz darzustellen und hatte einige Abschnitte dafuer uebersetzt. (PEACE PLANS 1-20. Diese sind jetzt digitisiert und durch e-mail erhaeltlich, mit der Absicht, sie spaeter mit anderen libertaeren Schriften auf einer CD-ROM zusammenzustellen. - J.Z., 8.3.02.) Aber die damit verbundene Arbeit, Papier- und Portokosten und Absatzschwierigkeiten, die notwendigerweise kleinen Auflagen, die Unvollkommenheiten der Vervielfaeltigung und des Offset-Selbstdruckes, verleideten mir diese Taetigkeit. Die geringen Auflagen von 500 - 1000 waren bald vergriffen oder verteilt und die Arbeit und Kosten, die mit Neuauflagen verbunden gewesen waeren, schreckten mich ab. Sie haetten mir auch noch weniger Zeit gelassen weiter an gewissen Ideen zu arbeiten. Es verblieb auch immer noch eine Fuelle von Material das ich nicht auf diese Weise haette "veroeffentlichen" koennen. In der Zwischenzeit ist die anarchistisch-individualistisch-libertaere und Friedensbewegung sehr angewachsen und hat, unter grossen Opfern, auch viele Zeitschriften und Buecher veroeffentlicht - von denen die meisten wahrscheinlich schon wieder vergriffen sind und die verbleibenden nur in wenigen Buchhandlungen erhaeltlich sind. Hierzu kommt dass die meisten der vor 1964 veroeffentlichten Schriften nicht nur vergriffen sind sondern kaum eine Chance haben auf konventionellem Wege wieder herauszukommen - trotz betraechlicher Anstrengungen in dieser Richtung z.B. von "Liberty Classics".. Aus diesen und aehnlichen Gruenden habe ich seit 1978 ein Veroeffentlichungsmittel gewaehlt das den meisten der Freiheits- und Friedenssucher noch unbekannt ist, das ihnen aber ebenso leicht wie mir zur Verfuegung steht. Sie koennen sich im gleichen Masse Arbeit und Kosten ersparen und dutzende von Buechern in dieser Form in jedem Jahr produzieren. In meinem Fall habe ich es auf etwa 100 Buecher pro Jahr gebracht. Wuerde es viele Jahre dauern die gesamte Freiheitsliteratur leicht und billig allen zugaengig zu machen, wenn hunderte von Freiheitssuchern aehnlich aktive werden wuerden? 364 Gibt es irgendein anderes Mittel das es jedem so leicht macht ein Verleger zu werden? Koennen Freiheitsideen auf andere Weise so schnell, billig und vollstaendig gesammelt und zugaengig gemacht werden? (Ja, jetzt z.B.: "floppy disks", CD-ROMs, DVDs und Webseiten - aber sie wurden bisher nur fuer einen kleinen Bruchteil der Freiheitsliteratur benutzt. - J.Z., 8.3.02.) Einzelheiten sind in meinem letzten gedruckten Buechlein: "Gone Fiching - for Liberty" beschrieben, das immer noch fuer $ 1 erhaeltlich ist - und in einigen Flugblaettern, herausgegeben von meinem "Libertarian Microfiche Publishing". Erika Margarete Lehmann/Zube/Shaw hatte den ersten Entwurf des im Anhang wiedergegebenen und spaeter mehrfach, meist von mir, ueberarbeiteten Menschenrechtsentwurf zusammengestellt, hauptsaechlich aus Schriften von Ulrich von Beckerath. Waehrend ich heute grundsaetzlich noch mit etw 90% des Inhaltes dieses Manuskriptes uebereinstimme, weiss ich doch dass viele Einzelheiten heute berichtigt und ergaenzt werden muessten. Zum Teil ist das auch schon in der PEACE PLANS Serie geschehen und einige Quellenbuecher sind in dieser Serie verfilmt worden und andere sind zum Verfilmen geplant. In Handbuchform, alphabetisiert und nur im Englischen sind dieselben Ideen auch kurz in PEACE PLANS 16-17 dargestellt worden. Einige Antworten von Verlegern zu diesem Manuskript sind auf den folgenden Seiten wiedergegeben - einige davon mit meinen Anmerkungen. ================================================================================== 365 M. J. Schmidt (Urspruenglich gewaehltes Pseudonym) ... Berrima, den 24.7.1963 C. F. Mueller, Buchdruckerei und Verlag, 7500 Karlsruhe/Baden West ... Sehr geehrte Herren! Weitgehend entgegen meiner eigenen Ueberzeugung aber auf Anraten des Piper Verlages, der der Meinung ist, dass es "gewiss einen ausgezeichneten Platz in einem juristischen Verlag haette", uebersandte ich Ihnen am 18.7.63 per Schiffspost das Manuskript meines Buches': "Was muss an den Staatsverfassungen geaendert werden, damit ein andauernder Friede moeglich wird, und wie koennen diese Reformen durchgesetzt werden? Es wird etwa Ende August, Anfang September bei Ihnen eingehen. Wenn es einen juristischen Verlag gaebe, der Untersuchungen ueber Natur- und Menschenrechte sowie Verfassungsfragen in den Vordergrund seines Verlagsschaffens stellte, so waere dieser gewiss der geeignete Verlag fuer dieses Buch. Leider gibt es, so viel ich weiss, einen solchen Verlag nicht. In Ihrem umfangreichen Verlagsprogramm betreffend die positive Gesetzgebung verschwinden die wenigen Abhandlungen naturrechtlicher Fragen fast voellig. Jedoch, auch Sie haben wenigstens einige derartige Buecher veroeffentlicht. Ein weiterer Punkt, der mich zweifeln macht, ist, dass auch diese Ihrer Publikationen ausschliesslich von anerkannten Fachleuten verfasst wurden. Dennoch wage ich es, Ihnen mein Manuskript zu unterbreiten, in der Erwaegung, dass es sich hier um die Eroerterung von fuer alle Menschen bedeutende Fragen handelt, fuer deren Loesung es noch keine allgemein anerkannten Fachleute gibt und ueber die nachzudenken nach meiner Meinung jeder Mensch verpflichtet ist. Sollten Sie kein Interesse an der Publikation dieses Manuskriptes haben, dann senden Sie es bitte per Schiffspost zurueck. Rueckporto, DM 4,80 in Briefmarken, liegt bei. Hochachtungsvoll ================================================================================== 364 (In der Filmausgabe war die Anordnung der Seiten manchmal eher nach dem verfuegbaren Platz als nach dem Datum.) VERLAG C. F. MUELLER Karlsruhe Herrn Manfred J. Schmidt, Berrima... 17.12.1963 Sehr geehrter Herr Schmidt! Betrifft: Ihr Manuskript ...... Fuer ihr freundliches Schreiben vom 11.12.1963 danken wir Ihnen sehr und bitten sie hoeflichst um Entschuldigung, dass wir so lange nichts haben von uns hoeren lassen Obwohl unser Verlagsprogramm fuer die naechste Zeit vollstaendig ausgelastet ist, haben wir Ihr Manuskript eingehend durchgesehen; dabei kamen wir zu dem Ergebnis, dass das von Ihnen in so eingehender und gruendlicher Weise durchdachte und niedergeschriebene Thema nicht in unsere Plaene fuer die Zukunft passt. Daher senden wir Ihnen Ihr Manuskript am heutigen Tage per Schiffspost wieder an Sie zurueck und hoffen, dass Sie es in einigen Wochen gut erhalten. Zum Schluss moechten wir Ihnen fuer das unserem Hause entgegengebrachte Vertrauen Dank sagen und sind mit freundlichen Empfehlungen C. F. Mueller Verlag, I.A. "Schnelle", Assessor ================================================================================= 367 An den Verlag Szezesny, Muenchen ... 17.8.1964 Sehr geehrter Herr Szczesny! Der Berliner Schriftsteller Ulrich von Beckerath empfahl mir Ihren Verlag fuer mein Manuskript: .... Er schrieb mir, Sie haetten Schwierigkeiten gehabe wegen eines von Ihnen verfassten antireligioesen Buches. Ob Sie damls schon den Verlag hatten, ist ihm nicht bekannt. Jedenfalls haette sie sich daraufhin entschlossen, Ihrem Verlag im wesentlichen der Publikation freigeistiger und fortschrittlicher Werke zu widmen. Ein solcher Verlag fehlt heute in Deutschland mehr denn je, wie ich nunmehr auf Grund eigener Erfahrungen - vielfache Ablehnung meines Manuskriptes - festgestellt habe. Als mir Herr Beckerath Ihre Anschrift mitteilte, hatte ich kein Exemplar mehr zur Verfuegung. Ich bat daher den Stahlberg Verlag in Karlsruhe sein Exemplar an Sie weiterzuleiten. Das hat er nunmehr, nach seinem Schreiben vom 7.8.64 auch getan. Aus Ruecksicht auf meine Familie habe is bisher das Pseudonym: M.J. Schmidt, Berrima benutzt. Nunmehr ist die Familie - nicht durch meine Schuld - zerbrochen und die Kinder leben bei ihrer Mutter. Diese Ruecksichtnahme ist daher jetzt auch nach meiner Meinung nicht mehr erforderlich. Ich habe inzwischen eine zweite, leicht verbesserte Fassung hergestellt die um fast 100 Seiten kuerzer ist, daher nicht mehr so abschreckend lang wirkt. Sie steht ihnen natuerlich zur Verfuegung, falls Sie an einer Veroeffentlichung interessiert sind und sie sich leisten koennen. Im Falle einer negativen Entscheidung bitte ich Sie, das Manuskript zurueckzusenden an Frau D. Drews, Berlin.... Hochachtungsvoll ... ================================================================================== 366 Szczesney Verlag KG, Muenchen ........... 28.8.1964 Sehr geehrter Herr Zube das mir freundlicherweise durch den Stahlberg-Verlag, Karlsruhe, uebermittelte Manuskript ... muss ich Ihnen leider wieder zurueckschicken, da ich keine Moeglichkeit sehe, es in meinem Verlag zu veroeffentlichen. Eine Utopie dieser Art ist, sosehr man im einzelnen die Vernuenftigkeit vieler ihrer Vorstellungen zugeben muss, als Buch meines Erachtens nicht verkaeuflich. Mit verbindlichen Gruessen -- gez. Dr. Gerhard Szczesny ================================================================================== 368 W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart .......... 7. 6. 1964 Sehr geehrter Herr Schmidt, Sie waren so freundlich, uns vor einigen Wochen Ihr Manuskript zu den Problemen des Weltfriedens zur Pruefung zuzuschicken. Dafuer danken wir Ihnen verbindlich. Mit Recht vermuten Sie, dass wir an der Publikation derartig in die Tiefe gegehender Werke grundsaetzlich interessiert sind. Wir haben uns deshalb auch - Ihrer Empfehlung in der Einleitung entsprechend - Zeit genommen, um nicht vorschnell zu urteilen. Man darf wohl sagen, dass wenige Autoren die draengenden Probleme unserer Zeit in solcher Breite angehen wie Sie in den 2612 Punkten des umfassenden Friedensprogramms. Und viele Ihrer Einzelvorschlaege haben uns durch ihre Originalitaet beeindruckt. Trotzdem wuerden wir Bedenken tragen, das Werk in der vorliegenden Form dem deutschen Publikum zu praesentieren; so sehr auch im Grunde die Loesung dieser Frage draengt, scheint uns doch einfach die Zeit noch nicht reif zu sein, um durch ein solches "Generalrezept" ins Lot gebracht zu werden. Vorher werden sicher noch viele Irrtuemer auszuraeumen und neue Moeglichkeiten zu diskutieren sein. Deshalb hat uns das von Ihnen erwaehnte "Lexikon verbreiteter Vorurteile, Fehlschluesse, Irrtuemer" in Loseblattform - auch unter verlegerischem Aspekt - besonders gefesselt. Das vorliegende Manuskript aber duenkt us auch wegen seiner so ungewoehnlichen Darstellungsart zu probelmatisch: der Leser hierzulande wuerde sich der streckenweise aphoristischen Form wohl nur schwer anbequemen, weil ihm die systematisch aufbauende Art mit Eroerterung der Gegenstimmen und - argumente vertrauter ist. Ihr Werk wuerde daher - mindestens im Rahmen unseres Programms - kaum die ihm zukommende Beachtung finden. Aus diesen Gruenden koennen wir uns leider nicht entschliessen, das Werk in Verlag zu nehmen. Wir danken Ihnen aber fuer das Vertrauen, dass Sie unserem Hause entgegengebracht ahben. Das Manuskript geht ihnen wunschgemaess zu Schiff wieder zu. Mit freundlicher Empfehlung W. Kohlhammer GBMH, Lektorat gez. Bruegelmann ================================================================================== 369 J.M.Zube ......... 1.8.64 An den Kohlhammer Verlag ... Betr.: Ihr Schreiben vom 7.6.64 ... an Manfred J. Schmidt Sehr geehrte Herren! Aus Ruecksicht auf meine Familie ahbe ich bisher das obengenannte Pseudonym benutzt. Nunmehr ist meine Familie - nicht durch meine Schuld - zerbrochen und die Kinder leben bei der Mutter. Diese Ruecksichtnahme ist daher jetzt auch nach meiner Meinung nicht mehr erforderlich. Ihrer positiven Kritik meines Manuskriptes stimme ich zum grossen Teil zu. Auch mir erscheint es viel zu lang und ich bin mit der Darstellungs- und Ausdrucksweise nicht zufrieden. Andererseits bin ich aber z.Zt. nicht bereit, noch einmal vier Jahre meiner freien Zeit zu verwenden, um es voellig umzuschreiben und wahrscheinlich auch dann noch nicht zur allgemeinen Zufriedenheit. Ich hatte absichtlich nicht die systematisch aufbauende Darstellungsweise mit Darstellung und Eroerterung aller Gegenargumente gewaehlt, weil ich voraussah, dass mein Buch dann schliesslich mehrere Baende fuellen wuerde und mich noch viele weitere Jahre gekostet haette. Ihre verlegerischen Bedenken glaube ich zu verstehen, hat doch mein Vater den groessten Teil seines Lebens im Verlagswesen gearbeitet, einige Buecher und Zeitschriften verlegt und dabei ueberwiegend Verluste erlitten. In Bezug auf dieses Manuskript hoffe ich noch einen Verleger zu finden, der genuegend finanzkraeftig ist, um das mit der Veroeffentlichung dieses Buches verbundene Risiko auf sich zu nehmen. Grosse Hoffnungen mache ich mir nicht, will mir aber spaeter auch nicht vorzuwerfen haben, dass ich nicht alle Moeglichkeiten erschoepft haette. Insgesamt habe ich mir vorgenommen, 100 Verleger anzusprechen. Sie schrieben, der Plan ein "Lexikon verbreiteter Vorurteile, Fehlschluesse, Irrtuemer" in Loseblattform, haette Sie auchuner verlegerischem Aspekt besonders gefesselt. Ihre Bemerkung veranlasste mich zu diesem Schreiben. Vielleicht waere es ratsam, die aufklaererische Seite eines solchen Lexikons mehr in den Vordergrund zu stellen mit einem Titel wie etwa: "Lexikon der besten Widerlegungen populaerer Vorurteile, Fehlschluesse, Irrtuemer etc., die dem sozialen Fortschritt entgegenstehen"? In meinem Buch hatte ich mir die Argumentation vielfach einfach gemacht, indem ich von Rechtsprinzipien ausging. Zum Beweis der Rechtmaessigkeit eines Reformvorschlages genuegt der Hinweis, dass er mit der Rechtsidee uebereinstimmt. Das geplante Lexikon dagegen muesste auch die Zweckmaessigkeit bzw. Widersinnigkeit von Ideen und Vorschlaegen eroertern. Das aber erfordert eine Arbeit, die fuer einen Einzelnen zu umfangreich ist. Bedenken Sie z.B. die ungeheuere Literatur die es gibt ueber Verfassungsfragen, Geld, Kredit und Waehrung, Krieg und Frieden, Schutzzoll und Freihandel, die verschiedenen Arten von Sozialismus etc. Natuerlich koennte die erste Auflage nicht umfangreich sein und einen Anspruch auf Vollstaendigkeit erheben. Der Bedarf fuer eine solches Lexikon muss doch mehr oder weniger erst geweckt und durch praktische Anwendung einer Erstauflage bewiesen werden. Aber auch um nur eine erste, kurze, ansprechende Auflage dieses Lexikons herstellen zu koennen, muss bereits eine umfangreiche Sammlung von Irrtuemern und Widerlegungen hergestellt werden, aus der dann die wichtigsten bzw. besten auszuwaehlen waeren. Diese Arbeit waere fuer einen Einzelnen zu umfangreich und er waere dafuer auch zu subjektiv. Seine Argumente wuerden zwar ihn selbst, aber nicht jeden anderen ueberzeugen. Es geht ha hierbei nicht nur um die Anwendung einfacher Rechtsprinzipien. Es wird dabei fast eine goettliche Allwissenheit, zumindest aber Anwendung der sozialreformerischen Kenntnisse sehr vieler Sozialreformer erforderlich. Sobald erst einmal eine erste, verhaeltnismaessig objective, d.h. von mehreren Sozialreformern verschiedener Richtungen zusammengestellte Auflage erschienen ist, wird ein grosser Teil der Arbeit der Materialsammlung fuer vollstaendigere Ausgaben vom Publikum uebernommen werden. 370 Aber andererseits wird dadurch die Arbeit das Material zu ordnen und die am besten geeigneten Argumente auszuwaehlen, nur noch groesser. Hatten Sie daran gedacht, bei der Zusammenstellung eines solchen Lexikons in irgendeiner Weise aktive Hilfe zu leisten oder erwarteten Sie die Uebersendung eines druckreifen Manuskriptes? Ihnen ist doch sicherlich besser als mir bekannt, welche ungeheuere Arbeit z.B. in der Encyclopaedia Britannica und im Handwoerterbuch der Staatswissenschaften steckt, obwohl es sich dabei meist nur um eine blosse Zusammenstellung von Tatsachen und Meinungen handelt und nicht um den systematischen Versuch, die falschen und die richtigen Meinungen zu trennen und die falschen, die den Fortschritt besonders hindern, ausreichend zu widerlegen, somit endlich ein Lexikon zu schaffen, wie es wahrscheinlich die Encyclopaedisten im Zeitalter der Aufklaerung als Ideal vorschwebte. Zumindest waere m.E. fuer die Herstellung einer Erstauflage 12 Mitarbeiter erforderlich, die einander ihre Beitraege uebersenden, sie (gegenseitig) berichtigen und ergaenzen. Ich koennte voraussichtlich Herrn Prof. H. Rittershausen in Koeln, Mr. Henry Meulen in London (Herausgeber einer kleinen Zeitschrift) und den Berliner Schriftsteller Ulrich von Beckerath, vielleicht auch noch drei weitere, Englisch und Deutsch verstehende Schriftsteller fuer eine Mitarbeit gewinnen. Das Lexikon von vornherein in zwei Sprachen, Englisch und Deutsch anzulegen, waere m.E. ratsam. Wenn Ihre Zusicherung dahinterstuende, dass Sie die deutsche erste Ausgabe eines solchen Lexikons veroeffentlichen wuerden, dann waere es relativ leicht durch Anzeigen weitere Mitarbeiter zu gewinnen. Honorierung von Beitraege brauchte, glaube ich, nicht versprochen zu werden. (Wenn man Vertreter von Sozialreformbewegungen dafuer anspricht. - J.Z., 8.4.02.) Insofern waere fast jeder zur ehrenamtlichen Mitarbeit bereit. (Besser wohl: Dann waere viele zur ehrenamtlichen Mitarbeit bereit. - J.Z., 8.4.02.) Anders waere es natuerlich mit denen bestellt, die einen grossen Teil oder ihre ganze Zeit der mit diesem Lexikon verbundenen Arbeit widmen wuerden. Die meisten Zeitschriften wuerden wahrscheinlich bereit sein, in ihren Kulturnachrichten auf Ihren Plan hinzuweisen und dadurch kostenlos ehrenamtliche Mitarbeiter zu werben. Ich wuerde gern erfahren, wie weit Ihr verlegerisches Interesse an diesem Plan geht und welche Gedanken Sie sich ueber seine Realisierung gemacht haben. Die private Sammlung die ich hergestellt habe is natuerlich noch sehr unvollstaendig und subjektiv und weit davon entfernt, druckreif zu sein. Unvermeidlich wuerden sich natuerlich, nachdem dieses Lexikon eine gewisse Vollstaendigkeit erreicht hat, gewisse (besser: einige. J.Z., 8.4.02) sozialreformerische Meinungen und bestimmte Reformvorschlaege als praktisch unanfechtbar erweisen und ihre Zusammenstellung und Veroeffentlichung in zwei gesonderten Buechern waere dann empfehlenswert. Ich bin, weil ich von Rechtsprinzipien ausgegangen bin und mich auf Rechtsprinzipiien gestuetzt habe, der Meinung, dass diese letzteren beiden Buecher von meinem Friedens- und Sozialreformprogramm, ausgedrueckt in dem von Ihnen abgelehnten Manuskript, nicht wesentlich abweichen wuerden. Hochachtungsvoll, J.M.Zube ================================================================================== 371 W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 23. 12.1964 Sehr geehrter Herr Zube, Ihr langes Schreiben vom 1.8. hat unsere Gedanken einige Zeit bewegt. Bitte verstehen Sie mich aber recht, wenn ich gestehe, dass nach so eingehender Erlaeuterung Ihres Vorhabens unser verlegerischer Drang wieder etwas gedaempft worden ist. So imponierend sich der Plan ausnimmt, sind wir jedoch, wenn ich so sagen darf, bescheidener geworden nach mancher Erfahrung auch mit unseren grossen Publikationen. Weder erwarten wir von einem Autorenteam die fast goettliche Allwissenheit noch moechten wir glauben, das die Mehrzahl zu honorarfreier Mitarbeit bereit waere. Lassen Sie sich aber durch unser Zurueckstehen nicht den Schwung nehmen, Ihr grosses Programm weiter zu verfolgen. Dazu wuenschen wir Ihnen den verdienten Erfolg. Hochachtungsvoll Ihr gez. Bruegelmann (Eine Annaeherung zur "goettlichen Allwissenheit" gibt es natuerlich nur durch das Zusammenbringen der jetzt auf viele Koepfe und Schriften verteilten Kenntnisse und durch weitverbreitete, gegenseitige und systematische Korrektur. Das Internet koennte solche Zusammenarbeit sehr erleichtern und die meisten Mitarbeiter an Diskussionen dort erwarten nicht fuer ihre Beitraege bezahlt zu werden. - J.Z., 8.4.02.) ================================================================================== 372 Verlag Anton Pustet, Muenchen, 1.4. 1965 "Sie haben uns eine sehr anspruchsvolle Arbeit geschickt mit der Frage, ob wir diese veroeffentlichen koennen. Leider kann ich Ihnen nach ausgiebiger Pruefung keine Zusage machen. Um es gleich zu sagen: Sie haben einen riesigen Stoff zusammengedraengt auf 360 Seiten. Das ist in such einfach unmoeglich. Ferner gaube ich auch, dass eine Staatsverfassung ihrem Wesen nach nicht alle diese einzelnen Programmpunkte in sich aufnehmen kann. Wo bleibt denn da die Freiheit des Menschen? Ferner haben Sie den Glauben an eine absolute Wertordnung, die als soclhe ohne alle Maengel zu verwirklichen waere. Das scheint eine Illusion zu sein. Bitte, haben Sie Verstaendnis fuer unseren Standpunkt. Hochachtungsvoll ... Dr. Erich Lampey ================================================================================ "Manche Leute haben einen Horizont mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." - Quelle? Ich beantwortete den obigen Brief nie sondern machte nur die folgenden Notizen auf ihm: "Dankeschoen fuer das indirekte Kompliment, dass ich versucht habe mein Material auf 360 zusammenzudraengen. Andere Verleger beschwerten sich: das Manuskript sei bereits zu lang. 'Unmoeglich'? Es mag nicht verstanden werden und alle moeglichen Einwendungen koennen in der Kurzfassung gewiss nicht behandelt werden. Deshalb schlug ich auch im 7. Teil bestimmte Institutionen zur Foerderung des Meinungsaustausches vor: Archiv fuer Reformideen aller Art, Register und Lexika fuer Forurteile und ihre besten Widerlegungen etc. Eine Staatsverfassung koennte alle diese Reformen umfassen. Alle wuerden es nicht. (Diejenigen, die friedenswichtig sind, wurden verhaeltnismaessig ausfuehrlich behandelt und ihr Prinzip koennte und muesste aufgenommen werden.) Ich schlug kein einheitliches Programm (fuer alle) vor, sondern Panarchy und nur eine gemeinsame Grundlage fuer die verschiedenen Staatssysteme. (Exterritoriale Autonomie fuer Gemeinschaften von Freiwilligen.) Ich sprach z.B. fuer Goldwaehrung, insbesondere Goldrechenwaehrung, nur im Rahmen der Freiheit in der Wahl des Wertmasses. Diese Freiheit wuerde einschliessen ein regierungsmaessig vorgeschriebenes Wertmass fuer die, die es und diese Regierung vorziehen. (Oder die einer entsprechenden exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaft beitreten.) Freihandel wuerde nur gelten zwischen Mitgliedern von Freihandelsgemeinschaften, Polygamie nur fuer die, die sie vereinbaren. Dadurch, dass ich nicht einheitliche Gesetze fuer alle vorschlug, sondern nur verschiedene Moeglichkeiten aufzeigte und eine besonders vorschlug, habe ich gewiss nicht 'die Freiheit des Menschen' eingeschraenkt sondern, stattdessen, neue Moeglichkeiten gezeigt, sie auszunutzen: Staatsaustritt, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, Widerstandsrecht etc. Die genossenschaftliche Produktion, z.B., ist kein "muss" sondern eine Produktionsart die sich im freien Wettbewerb und aus den angefuehrten Gruenden allmaehlich fast allgemein durchsetzen wird (in ihren besseren Formen). 'Wo bleibt denn da die Freiheit des Menschen?' - In dem vorgeschlagenen freiwilligen Entwicklungsprozess der dem Entwicklungsstadium des Einzelnen angepasst ist. Ich spreche auch nur von einem Recht auf freie Meinungsaeusserung, nicht von einer Pflicht, sie zu gebrauchen, von einem Recht ueber Krieg und Frieden mitzubestimmen, nicht von einer Pflicht von Unwissenden ihre Stimmen ueber derartige Angelegenheiten abzugeben. 'Absolute Wertordnung'? Ich habe wiederholt klar ausgedrueckt, dass ich den beigefuegten Menschenrechtsentwurf fuer verbesserungsfaehig halte und dass die Entwicklung der Menschenrechte nie voellig abgeschlossen sein wird. Wie notwendig aber die Vorstellung eines absoluten Masstabes ist, dem sich anzunaehern wir immer bemueht sein sollten, hat Immanuel Kant z.B. in der von mir zitierten beruehmten Stelle gezeigt. Als Menschenrechtsprogramm wird es von den modernen Nihilisten und 'Realisten' nicht anerkannt. Es ist aber eine Illusion zu glauben man koenne auf alle von deren Irrtuemern und Vorurteilen in einem Buch kurz und schlagend antworten. Ich habe fuer diesen Zweck mehrere neue Institutionen vorgeschlagen. Jedem erscheint das eine oder andere eine Illusion zu sein. Gerade deshalb schlug ich einen naturrechtsmaessigen Weg vor der jedem die beste Moeglichkeit bietet seinen Illusionen ungestoert nachzugehen - um sie dadurch, wenn sie wirklich unbegruendet sind, am schnellsten zu verlieren. Das laeuft also nicht auf eine einheitliche und vorgeschriebene Wertordnung hinaus sondern 'ein System' das Allwissenheit ablehnt und groesste Moeglichkeiten bietet sogar fuer Leute die von anderen fuer Narren gehalten werden. Auch diese koennen dann etwas fuer den Fortschritt tun, indem sie unabhaengig von den Gesetzen und Institutionen der Mehrheit handeln koennen. Der besondere Wert des neuen 'Systems' besteht gerade in der Abwesenheit eines fuer alle vorgeschriebenen Wertsystems. Alle Beteiligten muessen sich nur auf einige allgemeine Prinzipien der Nichteinmischung einigen. Diese sind vergleichbar der Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit oder religioese Toleranz ist nicht an absoluter religioeser Wertbegriff sondern eine Institutiion die es ermoeglicht jeder, irgendeiner oder keiner religioesen Glaubensart anzuhaengen und entsprechend zu leben. ================================================================================== 373 Felix Meiner Verlagsbuchhandlung in Hamburg 15. Mai 1963 .... Sehr geehrter Her Schmidt! Besten Dank fuer Ihren Brief vom 184.63, mit dem Sie Ihr Manuskript ... ankuendigten. Inzwischen ist es hier eingegangen Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass es sich zur Veroeffentlichung in meinem Verlag nicht eignet, da wir uns hauptsaechlich mit der Herausgabe klassischer philosophischer Texte beschaeftigen, worueber Sie der Ihnen gleichfalls per Drucksache zugehende Katalog des naeheren unterrichtet. Befor ich das Manuskript Ihrem Wunsche entsprechend per Schiffspost an Sie zuruecksende, moechte ich doch fragen, ob Sie bereits mit anderen Verlegern Fuehlung aufgenommen haben, damit ich das Manuskript dann von hier aus evtl. gleich an eine andere Adresse senden kann, um eine Gefaehrdung auf dem langen Transport zu vermeiden. Ich behalte das Manuskript also zunaechst hier und bitte nochmals um naehere Anweisung, wohin ich es schicken soll. Mit vorzueglicher Hochachtung gez. Richard Meiner ================================================================================== Berrima, den 21.5.1963 Sehr geehrter Herr Meiner! Vielen Dank fuer ihren freundlichen Brief vom 15.5.63. Es ist sehr ruecksichtsvoll von Ihnen, bereit zu sein, das Manuskript an einen anderen Verlag weiterzuleiten. Es von hier aus anzubieten ist allerdings zeitraubend und kostspielig. Ich war daher gezwungen, Kopien gleichzeitig mehreren Verlegern zu uebersenden. Ich waere Ihnen dankbar, wenn Sie es dem Verlag R. Piper & Co., ... zusammen mit den 6.- DM in Briefmarken uebersenden wuerden. Fuer Ihre Portokosten fuege ich 1.60 DM in Briefmarken bei. Sie lehnen eine Veroeffentlichung meines Manuskriptes ab, weil Sie sich hauptsaechlich mit der Herausgabe klassischer philosophischer Texte beschaeftigen. Ich hatte nicht angenommen, dass mein Manuskript genau in Ihr Verlagsprogramm passen wuerde. Es gibt meines Wissens keinen Verlag, der sich besonders der Herausgabe von Buechern widmet, die wie das vorliegende gleichzeitig sozialreformerisch, pazifistisch, utopisch und rechtsphilosophisch sind. M. E. kommt Ihr Verlag einem solchen, fuer mich idealen Verlag, noch am naechsten. Viele der meinem Manuskript zugrundeliegenden klassischen rechtsphilosophischen Schriften haetten auch in Ihrem Verlag publiziert sein koennen, z.B. die Buecher von W. v. Humboldt, J. St. Mill, Th. Morus, H. Spencer 374 und von den neueeren Dr. Hartung und Dr. Dibelius. (Vergl. S. 362.) Rousseaus Werke und zwei der hauptsaechlich von mir benutzten Buecher: Fichte, "Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums ueber die Franzoesische Revolution" (Vergl. Anh. II/1) und Kant: "Zum ewigen Frieden", sind tatsaechlich in Ihrem Verlag erschienen. Man koennte mein Manuskript sehr wohl als einen Versuch ansehen, die in den beiden letzten Werken ausgesprochenen rechts- und staatsphilosophischen Ideen auf die heutige Zeit anzuwenden. Die Seiten 1-26 und 357-390 (in der 450 S. Version des Manuskriptes) sind ausschliesslich der von ihnen einmal publizierten Theorie Fichtes gewidment, und fast alle anderen Teile meines Buches stellen mehr oder weniger nur einen Kommentar hierzu dar. Mein Manuskript ist natuerlich und kann kein klassisch-philosophisches Werk sein. Es ist aber gewiss eine Abhandlung ueber klassische humanitaere Ideen bzw. ein Versuch, das Naturrecht und die Menschenrechte weiterzuentwickeln, insbesondere in Buch 1 und Anhang I. Es ist zu den philosophischen Werken zu rechnen, es sei denn, man stellt sich auf den Standpunkt, dass es unter der Wuerde eines Philosophen sei, praktische Vorschlaege zu aeussern zur Loesung der brennendsten Probleme unserer Zeit. Dann aber muesste man zunaechst Kant widerlegen, der in "Zum ewigen Frieden", 2. Zusatz, "Geheimer Artikel zum ewigen Frieden", die Philosophen deutlich genug als die eigentlichen und notwendigsten Berater der Koenige hinstellt und der in der "Kritik der reinen Vernunft", Elementarlehre, II/II/1/1: "Von den Ideen ueberhaupt", im anschluss und ueber die von mir auf S. IV zitierte Stelle sagt: "Statt aller dieser Betrachtungen, deren gehoerige Ausfuehrung in der Tat die eigentliche Wuerde der Philosophie ausmacht, beschaeftigen wir uns jetzt mit einer nicht so glaenzenden, aber doch auch nicht verdienstlosen Arbeit, naemlich: den Boden zu jenen majestaetischen sittlichen Gebaeuden eben und baufest zu machen ..." Eine der vornehmsten Aufgaben eines jeden Verlegers, wenn auch leider selten eine seiner besten geschaeftlichen Chancen, ist es, zur Aufklaerung seiner Zeitgenossen beizutragen. Diese moralische Verpflichtung setzt dem Wiederabdruck und der Erlaeuterung klassischer Schriften eine gewisse Grenze. Keiner der klassischen Schriftsteller hat eine Weltsituation wie die unsrige (Atomkriegsgefahr und die Schwierigkeiten, sie zu beseitigen) vorausgesehen, und deshalb machte keiner geeignete Loesungsvorschlaege. Sehr wohl aber haben Philosophen wie Kant, W. v. Humboldt und Fichte das unentbehrliche Fundament fuer eine Loesung wie die in meinem Manuskript geschilderte gelet. Meine Schrift hat auch in ferner Zukunft kaum eine Chance, einmal klassisch genannt zu werden, weil sie gewiss kein literarisches Meisterwerk ist. Diese Erkenntnis hat mir aber nicht den Mut genommen, ihre Veroeffentlichung zu versuchen, weil ein vergleichbares und besseres Buch meines Wissens bisher weder in Englisch noch in Deutsch erschienen ist. Abgesehen vom Zeitmoment wird eine Schrift dann fuer klassisch gehalten, wenn sie allgemeinen Beifall gefunden hat und noch findet. Das kann aber jede Schrift nur nach ihrer Publikation. Insofern kann man sagen, das die Verleger es sind, die ein Buch als klassisch stempeln oder in Vergessenheit geraten lassen. Ich versuche mich etwas mit der Erkenntnis zu troesten, dass jede Schrift, die ein neues Gedankensystem darstellt oder eine neue Wissenschaft begruendet (hier die der sozialen, politischen und oekonomischen Toleranz) eine kleine Chance hat, einmal klassisch genannt, d.h. beachtet zu werden, auch wenn ihre literarische Form mangelhaft ist. Ich befuerchte jedoch, dass die Menschheit - wenigstens im zivilisierten Zustande - nicht mehr lange genug existieren wird. Auch Ihr Lebenswerk, die Publikation und Erlaeuterung klassischer philosophischer Schriften, wird durch die Existenz der Massenvernichtungswaffen bedroht. Muss man in einer solchen Zeit starr an einem alten Verlagsprogramm haften bleiben? War nicht die Veroeffentlichung der Schriften Albert Schweitzers in dem unter Ihrem Namen laufenden Parallelverlag auch schon eine Abweichung von dem urspruenglichen Programm? Diese und aehnliche Ueberlegungen gaben mir den Mut, Ihnen mein Manuskript zu unterbreiten und lassen mich hoffen, dass Sie es noch einmal pruefend in die Hand nehmen werden. Hochachtungsvoll, gez. M. J. Schmidt (J.M.Z.) 375 Felix Meiner Verlagsbuchhandlung in Hamburg 1. Juli 1963 ... Sehr geehrter Herr Schmidt! Starke Inanspruchnahme liess mich leider nicht dazu kommen, Ihren ausfuehrlichen Brief vom 21.5.63 zu beantworten. Sie haben natuerlich recht, dass es sicherlich keinen Verlag geben wird, der ausschliesslich Buecher des von Ihnen angeschnittenen Themenkreises veroeffentlicht. Aber es gibt Verlage, die sich sehr eng auf ein bestimmtes Programm konzentriert haben oder durch die Ungunst der Zeit zu dieser Konzentration gezwungen wurden. Es gibt aber auch Verlage, die es sich ihrer Struktur und ihrer Zielsetzung nach leisten koennen, die verschiedensten Richtungen in sich zu vereinigen. Mein Verlag gehoert nun zu der ersten Kategorie und alle Versuche, die selbst gesteckten Grenzen zu ueberschreiten und einmal nicht am bisherigen Verlagsprogramm haften zu bleiben, sind meistens sowohl fuer den betreffenden Autor als auch fuer den Verlag erfolglos geblieben. So koennen Sie uns wohl nicht veruebeln, wenn wir aus Selbsterhaltungstrieb gezwungen sind, der von Ihnen proklamierten vornehmsten Aufgabe des Verlegers in unserem eigenen Bereich bestimmte Grenzen zu setzen. Ihr Manuskript habe ich wunschgemaess sofort an den Piper-Verlag in Muenchen weitergeleitet. Ich wuensche Ihnen dass Ihre Bemuehungen zu einem guten Ergebnis fuehren moechten. Mit vorzueglicher Hochachtung gez. Richard Meiner ================================================================================== 376 C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Muenchen und Berlin 19. September 1963 ... Sehr geehrter Herr Schmidt! Beiliegend duerfen wir Ihnen Ihr umfangreiches Manuskript ueber die Reform der Staatsverfassungen zuruecksenden. Ihre Arbeit ist bestimmt interessant, doch sehen wirk keine Moeglichkeit, sie in unserem Haus erfolgversprechend zu verlegen. Bei dem Umfang Ihres Werkes ist ein erheblicher Satz- und Druckkostenaufwand notwendig, der kaum durch den Absatz gedeckt werden koennte. Erfahrungsgemaess wissen wir, dass die Verbreitung derartiger Schriften gerade in Deutschland sehr schwierig ist. Vielleicht waere es das Zweckmaessigste, Ihre Arbeit einer internationalen Organisation, wie z.B. der UNO oder UNESCO, vorzulegen. Mit der Bitte um Verstaendnis fuer unsere Entscheidung gruessen wir ..... C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, Juristisches Lektorat (Unterschrift) ================================================================================== 377 M. J. Schmidt Berrima, den 4.12.63 An die Beck'sche Verlagsbuchhandlung ... Sehr geehrte Herren! Ihre Ablehnung meines Manuskriptes stuetzen Sie auf geringe Aussichten auf geschaeftlichen Erfolg. Es ist sehr moeglich, dass Sie damit Recht haben. Zumindest ist mein Buch in dieser Hinsicht ein groesseres Risiko als andere. Aber, fuer mich ist die Veroeffentlichung dieses Buches nicht nur ein Geschaeft. Gleichzeitig verstehe ich Ihr geschaeftliches Interesse, und ich habe mir daher ueberlegt, ob nicht ein Kompromiss moeglich ware. Eine geringe Auflage von 2 - 4000 Exemplaren koennte schon zum betraechtlichen Teil an die Bibliotheken abgesetzt werden. Ich selbst wuerde mich bemuehen, durch Anzeigen fuer das Buch zu werben. Ich stelle mir daher den Kompromiss so for, dass ich Ihnen eine Ausfallbuergsschaft fuer eine erste, geringe Auflage biete, bzw. einen Zuschuss zur Publikation, der rueckzahlbar ist, falls wider Ihr Erwarten alle Exemplare verkauft werden sollten. Waeren Sie mit einer solchen Loesung einverstanden, und wie hoch wuerde dann meine Ausfallbuergschaft etwa sein muessen? Der Umfang meines Buches betraegt 450 Schreibmaschinenseiten. (Nur 362 S. in der 2. Umschrift.) Hochachtungsvoll ... ================================================================================== 378 C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Muenchen und Berlin 9 Dezember 1963 Sehr geehrter Herr Schmidt! Wir bestaetigen dankend Ihr Schreiben vom 4.12.1963. Offensichtlich gehen unsere Ansichten bezueglich der Absatzchancen Ihres Werkes erheblich auseinander. Wenn wir ganz ehrlich sein duerfen, glauben wir, von Ihrem Werk nicht einmal 500 Exemplare vertreiben zu koennen. Wenn Sie schon selbst einen Zuschuss anbieten, duerfte ex zweckmaessiger sein, Sie setzen sich mit einer kleineren Druckerei in Verbindung und geben das Werk im Selbstverlag heraus. Wahrscheinlich kommt es so fuer Sie billiger. Da wir auf lange Zeit hinaus mit vordringlichen Arbeiten voellig ausgelastet sind, koenne wir Ihr Projekt leider nicht weiter verfolgen. Mit verbindlichen Empfehlungen .... ================================================================================== 379 R. Piper & Co. Verlag, Muenchen 27. Juni 1963 Sehr geehrter Herr Schmidt, haben Sie freundlichen Dank fuer die Ueberlassung Ihres Manuskripts .... , das uns von der Verlagsbuchhandlung Felix Meiner auf Ihren Wunsch weitergeleitet wurde. Ihr Werk ist imponierend in seiner gruendlichen Arbeit und in der Stoffmenge und zweifellos ein sehr interessantes Projekt. Leider aber laesst es sich in den Rahmen unseres Verlagsprogramms nicht einfuegen, wuerde deshalb bei uns isoliert stehen und nicht recht zur Geltung kommen, Es haette gewiss einen ausgezeichneten Platz in einem juristischen Verlag. Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, wenn wir aus diesem Grunde auf die Veroeffentlichung verzichten wollen und Ihnen das Manuskript wieder zurueckschicken (mit getrennter Post, eingeschrieben). Mit bestem Dank fuer Ihr Vertrauen und verbindlichen Gruessen R. Piper & Co Verlag, Lektorat, gez. Dr. Christa Dericum ================================================================================== Sehr geehrter Herr Schmidt, 20. 6. 1963 nach einer gruendlichen Pruefung Ihres Manuskriptes ....., muessen wir Ihnen leider heute mitteilen, dass ir uns nicht dazu entschliessen konnten, die Arbeit zu uebernehmen. Wir haben Ihre Ausfuehrungen mit grossem Interesse gelesen, zweifeln aber daran, dass der Kreis der Leser, die sich fuer eine solche Untersuchung interessieren, gross genug (ist), um die Herausgabe der Studie als Buch zu rechtfertigen. Wir bedauern sehr, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu koennen und verbleiben mit vorzueglicher Hochachtung Colloquium Verlag Lektorat gez. Marianne Mueller ================================================================================== (Offensichtlich gehoeren hoefliche Ablehnungend zu den haeufigsten Werken der meisten Verlage. - J.Z., 9.4.02.) ================================================================================== 380 Kindler Verlag GMBH Muenchen 27.5.1963 Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Manuskript "Was muss and den Staatsverfassungen geaendert werden .... (450 Seiten), welches Sie uns mit Ihrem Brief vom 18. 4. 1963 ankuendigten, das aber erst Anfang Mai hier ankam, is im Lektorat gelesen worden. Dabei hat sich ergeben, dass es sich zur Herausgabe im Kindler Verlag nicht eignet. Nicht etwa nur deshalb weil seine Grundvoraussetzungen ziemlich konfus sind, sondern auch, weil seine sprachlichen Formulierungen nicht ausreichen. (So etwa, wenn in der Einleigung alle Kommunisten und Faschisten gewart werden "uns fernerhin ihre Ideen mit Gewalt aufzwingen zu wollen" und nun "- wenn Ihr nicht wie Raubtiere oder laestiges Ungeziefer bekaempft werden wollt.") Ich glaube nicht, dass man mit einer solchen Sprache den Weltfrieden sichern kann. Ihr Manuskript geht, wie verlangt, per Schiffspost ueber Hamburg and Sie zurueck. Mit verbindlichem Gruss, gez. Hans-Geert Falkenberg ================================================================================= Seewald Verlag 26.10.66 Sehr geehrter Herr Zube, wir bitten sehr um Entschuldigung, dass wir Ihnen erste heute wegen Ihres Manuskripts "Was muss and den Staatsverfassungen geaendert werden ... " schreiben koennen. Dass es so lange gedauert hat, liegt daran, dass wir Ihre Arbeit mit groesstem Interesse geprueft und uns ernsthaft damit beschaeftigt haben, sie in unser Programm aufzunehmen. Unsere Untersuchungen ueber die Erfolgsaussichten haben aber leider ergeben, dass wir Ihnen doch nicht den durchschlagenden Erfolg verschaffen koennen, den Ihre Arbeit verdient, so dass wir uns schweren Herzens entschlossen haben, auf die Veroeffentlichung zu verzichten. Wir lassen Ihnen deshalb das Manuskript wieder zugehen und erlauben usn, den Prospekt unserer Neuerscheinungen beizulegen. Mit dem Ausdruck vorzueglicher Hochachtung Seewalt Verlag, i.A., gez. Erich Lenzing ================================================================================= 381 STERN Die Grosse Illustrierte, Verlag Henri Nannen GmbH 2.5.1963 Zentrallektorat Sehr geehrter Herr Schmidt Ihre Einsendung Was Muss an den Staatsverfassungen geaendert werden haben wir mit grossem Interesse gelesen. Zweifellos enthaelt Ihr Werk viele Vorschlaege fuer Neuerungen, die, sollten sie sich durchfuehren lassen, unserer Welt wohl ein neues Antlitz geben wuerden. Leider fuerchte ich, dass unsere Leseschaft an so technisch ausgefeilten Verbesserungsvorschlaegen nicht den Anteil nehmen wuerde, der dieser Sache gebuehrt. Daher sende ich Ihnen das Manuskript in der Anlage mit bestem Dank zurueck Mit freundlichen Gruessen gez. Helmut Eilers ================================================================================== 382 E. S. Mittler & Sohn GmbH, Verlagsbuchhandlung, Berlin, Frankfurt/M 1.4.1964 Sehr geehrter Herr Schmidt! Wir bestaetigen den Eingang Ihres Briefes vom 26.3.64 sowie des Manuskriptes. Wir werden den Inhalt Ihres Werkes pruefen und Ihnen dann unsere Vorschlaege und Entscheidungen mitteilen. Bitte geben Sie uns einen kurzen Aufriss Ihres Lebenslaufes. Mit den besten Empfehlungen gez. Grell-Goenner ================================================================================== J. M. Zube 14.4.1964 Sehr geehrter Herr Goenner! Ihr Schreiben vom 1.4. habe ich gestern dankend erhalten. Den gewuenschten Lebenslauf fuege ich bei. Bisher habe ich den Schriftwechsel aus Ruecksicht auf meine Familie unter dem Pseudonym M. J. Schmidt gefuehrt. Da ich jetzt jedoch von meiner Familie getrennt lebe, habe ich keinen Grund mehr fuer ihre Sicherheit besorgt zu sein. (Antikommunisten werden selbst in Australien von den Sowjets bespitzelt und meines Wissens wurde bisher noch kein detailliertes Programm fuer einen Militaeraufstand gegen die Sowjets veroeffentlicht.) Ich habe daher jetzt nichts mehr dagegen, das Buch unter meinem richtigen Namen anzubieten und zu veroeffentlichen. Falls die Sowjets nach der Publikation des Buches etwas gegen mich unternehmen sollten, wuerde es voraussichtlich nur die Verkaufschances des Buches erhoegen. Sollten Sie an meinem Manuskript interessiert sein, so werde ich Ihnen ein zweites durchgearbeitetes Exemplar senden, mit vielen Textverbesserungen. Im Augenblick bin ichmit dem Abschreiben dieser verbesserten Ausgabe beschaeftigt. Hochachtungsvoll ... ================================================================================= 383 LEBENSLAUF Geboren: 10.6.1933 in Berlin. Vater: Kurt Zube, Verlagsbuchhaendler Mutter: Hildegard Zube, geb. Canon, Sekretaerin Schulbesuch von 1939 - 1951. Abschluss: Abitur. 1951 - 1959: Lehrling und Angestellter der LVA-Berlin. Besuch der Sozialversicherungsfachschule 1959: Heirat und Auswanderung nach Australien 1959/60: Fabrikarbeiter, seitdem Gefaengniswaerter im Berrima Training Centre. -------------------- Beide Eltern sind Buecherliebhaber und Lesen fuellt auch den groessten Teil meiner freien Zeit. Mit meinem Vater teile ich das Interesse fuer politische und wirtschaftliche Reformideen, mit der Mutter das fuer gute Romane. Die entscheidenden Erlebnisse meines Lebens waren der Bombenkrieg und das Kriegsgefangenen- und Fluechtlingselend das ich in Berlin beobachten konnte. Seit 1952 wurden meine Ideen und Interessen weitgehend beeinflusst durch haeufige Diskussionen mit dem Berliner Schriftsteller Ulrich von Beckerath. Von dieser Zeit an studierte ich, privat, insbesondere Kriegs- und Revolutionsgeschichte, volkswirtschaftliche und politische Prinzipien sowie Sozialreformideen jeder Art. Das erste Ergebnis dieser Bemuehungen ist das in Ihren Haenden befindliche Friedensprogramm. Meine Auswanderung von Berlin nach Australien, im Jahre 1959, erfolgte weil in Berlin-West nicht einmal eine freiheitlich-demokratische Einrichtung wie eine Rednerecke unter freiem Himmel zugelassen wurde, die freie Meinungsaeusserung auch sonst vielen Beschraenkungen unterlag und, hauptsaechlich, weil die meisten West-Berliner glaubten, durch blosse Stimmabgabe bereits genug fuer die Erhaltung der Freiheit zu tun und auch nach Kruschtshows Drohung, Berlin besetzen zu lassen, nicht bereit waren, die amerikanischen Truppen bei der evtl. notwendigen Verteidigung Berlins gegen die Kommunisten irgendwie militaerisch zu unterstuetzen. 384 Darueber hinaus glaubte ich nicht, dass die Abschreckungspolitik dauernd wirksam sein wird und dass Europa mit Atomwaffen verteidigt werden kann. Ich wusste dagegen, dass ich und meine Kinder, ich habe jezt 3 Soehne, in Australian eine etwas bessere Chance besitzen, einen Atomkrieg zu ueberleben und dass ich infolge der hier herrschenden groesseren Freiheit der Meinungsaeusserung auch mehr fuer seine Verhinderung tun koennte. gez. Joern Manfred Zube ================================================================================== E. S. Mittler & Sohn GmbH ... 17.4.64 Sehr geehrter Herr Schmidt! Wir haben das uns zugereichte Manuskript eingehend studiert und mehrfach in Konferenzen ueber seinen Inhalt debattiert. So sehr wir einerseits von dem Inhalt beeindruckt sind, ebensosehr wurden aber auch Stimmen der Beurteiler laut, die dahingehen, dass die geplante Veroeffentlichung wahrscheinlich keinen genuegenden Absatz finden duerfte. Nach laengerer Bedenkzeit haben wir uns dann entschlossen, dem Rate des Hauptreferenten zu folgen und Ihnen das Manuskript wieder zur Verfuegung zu stellen. Die Nichtannahme stellt keinesfalls ein Werturteil ueber Ihre Arbeit dar, sondern erfolgt einzig und allein aus der Sorge, eine Fehlinvestition zu begehen. Zu unserer Entlastung haben wir das Manuskript heute auf dem Schiffsweg an Ihre Adresse auf den Weg gebracht und hoffen auf guten Empfang. Mit den besten Empfehlungen .... gez. Grell-Goenner Wehrtechnische Monatshefte ... Wehrwissenschaftliche Rundschau .... Marine-Rundschau ..... ================================================================================== 385 KURZE DARSTELLUNG DES HIER VORGETRAGENEN PROGRAMMES UNTER VERSCHIEDENEN GESICHTSPUNKTEN. Von J.Z., undatiert. (Seiten 385/86 der Mikrofiche-Ausgabe in PEACE PLANS 399-401.) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Es ist ein Programm zur besseren Realisierung der Vereinigungsfreiheit, schlaegt es dochu.a. folgende Rechte und Freiheiten vor: a) Das Recht sich mit Gleichgesinnten zu exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften und Experimentiergemeinschaften zusammenzuschliessen. b) Das Recht Buergerwehren zu bilden. c) Das Recht, Banken und andere Zahlungsgemeinschaften zu bilden. d) Das Recht, internationale Austauschgemeinschaften, aehnlich den frueheren Freihoefen, zu bilden. e) Das Recht Wirtschaftsgemeinschaften zu gruenden in denen Gewerbefreiheit besteht. f) Das Recht Produktionsgenossenschaften zu gruenden. g) Das Recht "offene" Genossenschaften zu gruenden. h) Das Recht, private Boersen zu schaffen. i) Das Recht private Arbeitsvermittlungsstellen einzurichten. j) Das Recht private Verkehrsgesellschaften zu gruenden. k) Das Recht private Postdienste zu liefern. l) Das Recht private Sozialversicherungstraeger zu gruenden. 2. Man kann es auch als ein Programm der Vertragsfreiheit ansehen: a) Weil es Monopole ausschliesst. b) Weil es die Zulassung von Wertbestaendigkeitsklauseln und die Freiheit des Wertmasses fordert. c) Weil es erlaubt freien Handel ohne Ruecksicht auf Landesgrenzen zu treiben. d) Weil es auf dem Recht besteht, Kaufvertraege unabhaendig von der Tageszeit abschliessen zu duerfen, entgegen allen Ladenschlussvorschriften. e) Weil es viele Vertraege beschreibt fuer die Vertragsfreiheit bestehen sollte, wie z.B. Separatfriedensschluesse und Abruestungsabkommen. 3.) Man kann es auch als ein Programm des Antimonopolismus ansehen, denn es tritt ein fuer: Emisionsfreiheit, Freiheit des Wertmasses, Recht auf Waffenbesitz, Handelsfreiheit, offene Genossenschaften, private Post-, Verkehrs-, Sozialversicherungsgesellschaften, Kraftwerke und Wasserwerke und allgemein fuer Gewerbefreiheit. Insbesondere aber auf dem "Staatshoheits" - Gebiet und fuer internationale Beziehungen will es alle Monopole beseitigen. 4. Es kann auch als ein Programm fuer Reprivatisierung angesehen werden durch seine Vorschlaege ueber Buergerwehr, exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen, private Notenbanken und Boersen etc. 5. Es ist ebenfalls im Wesentlichen ein antikommunistisches Programm, indem es fuer individuelle Menschenrechte eintritt, insbesondere den Staatsaustritt, freiwillige Milizen zum Schutze der Menschenrechte, Autonomie auf exterritorialer Grundlage fuer alle Minderheiten, libertaere Revolutionen gegen alle Diktatoren, volle Wirtschaftsfreiheit und eine freiheitliche und befreiende Art der Kriegfuehrung gegen alle Diktatoren. 6. Es enthaelt ein Arbeitsbeschaffungsprogramm indem es u.a. fuer Emissionsfreiheit, Freiheit des Wertmasses, freien Wohnungsbau, freie Preissetzung, freie Lohnvereinbarungen, offene Genossenschaften, Gewerbefreiheit und Freihandel eintritt. 7. Man kann es auch als ein Programm zur Erreichung der sozialen Sicherheit ansehen durch seine Vorschlaege ueber Vollbeschaeftigung durch Emissionsfreiheit, einen freien Wohnungsmarkt, das Recht sich selbst Arbeit zu verschaffen, das Recht auf den vollen Arbeitsertrag, das Recht Monopole zu brechen, das Recht auf Umstellungskredite und durch die Beseitigung der Kriegs- und Revolutionsgefahr, im Wesentlichen durch die Einfuehrung der exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen (die nebenbei auch mit den verschiedensten sozialen Sicherheitssystemen experimentieren werden). 8. Es ist gleichfalls ein Programm des freien Marktes, sogar auf dem Gebiete der Zahlungsmittel und der Wertmasse und Wertpapiere, natuerlich auch fuer den Wohnraum und Arbeitskraefte. Mehr noch, es will alle heutigen Staatsaufgaben, einschliesslich Polizei, Gerichtswesen und Verteidigung durch freiwillige Einrichtungen und Dienstleistungen ersetzen. 9. Es ist zugleich ein Programm fuer mehr Zentralisierung und eines fuer eine weitgehende Dezentralisierung: Es schlaegt Zentralisation z.B. auf dem Gebiet der Ideen- und Adressensammlung vor, fuer Antiquariate in einer 386 Stadt, fuer Verrechnungsstellen usw. Es schlaegt auch internationale Foederationen vor, z.B. von autonomen und exterritorialen Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen und von lokalen Milizen. Aber zugleich tritt es auch fuer extreme Dezentralisieruntg ein, die dem Individuum "Hoheitsrechte" zugesteht - durch Anerkennung aller seiner Menschenrechte und natuerlichen Rechte vernuenftiger Wesen, z.B. des Rechtes aus allen Zwangsgemeinschaften, einschliesslich Gewerikschaften, Armeen und Staaten, wie aus einer Kirche austreten zu koennen und die Freiheit alternative, exterritoriale und autonome Gemeinschaften zu gruenden, die die Staaten heutiger Art ersetzen werden. Sogar die Verteidigung soll durch lokale Buergerwehren weitgehen dezentralisiert werden und das Geldwesen - durch lokale freie Banken. 10.Man kann dieses Programm auch einfach als ein Selbsthilfeprogramm ansehen, denn auf allen Gebieten wird Unabhaengigkeit von staatlichen und privaten Buerokratien vorgeschlagen. Man vergleiche z.B. was darin ueber Menschenrechte, Buergerwehr, Gewerbefreiheit, Widerstandsrecht, Recht sich Arbeit und Wohnraum zu verschaffen, das Recht ueber Krieg und Frieden mitzubestimmen, bei einer Abruestung mitzuhelfen, Tyrannenmord zu unternehmen usw. gesagt ist. Das Programm ist nur scheinbar widerspruechlich indem und soweit es zugleich ein kapitalistisches und ein sozialistisches Programm ist, ein Programm der weitgehenden Gewaltlosigkeit und eines der rechtmaessigen Gewaltanwendung, ein Programm der Aufklaerung und der Revolution, ein Programm des Friedens und des Befreiungskrieges, ein liberales und ein anti-liberales Programm. Durch seinen hauptsaechlichen Programmpunkt, den der exterritorialen Autonomie, beruhend auf der freien Wahl von Einzelnen, bietet es Gelegenheit fuer die tolerante Verwirklichung aller Ismen und, letztlich, die Loesung aller sozialen Probleme die ueberhaupt geloest werden koennen. Koennten Gegner und Freunde dieser Ideen vernuenftigerweise mehr verlangen? Flamberg Verlag, Verlagsleitung Zuerich, 2. November 1964 Sehr geehrte Frau Drews, Von Herrn J. M. Zube haben wir ein Manuskript ..... erhalten. Wie uns Herr Zube dazu mitteilte, duerfen wir Ihnen das Manuskript retournieren, was mit separater Post auch geschieht. Es ist uns leider nicht moeglich, die sehr gruendliche, inhaltlich aber nur mit Schwierigkeiten schluessig zu beurteilende Schrift zu veroeffentlichen, da sie nicht in unser Editionsprogramm passt. Wir haetten keine Moeglichkeit sie gebuehrend durchzusetzen. Wir danken Herrn Zube fuer die Moeglichkeit sein Manuskript zu pruefen. Mit freundlichen Gruessen ... gez. Eugen Marti ================================================================================== 387 - 396 Joern Manfred Zube .... Berrima, den 22. Juli 1963 Mr. Victor Gollancz, Publisher London England Sehr geehrter Herr Gollancz! Das aufmerksame Lesen einer Auswahl aus Ihren Schriften: "Stimme aus dem Chaos", Nest Verlag, 2. Auflage, 1960, sowie die Tatsache, dass Sie ein Verleger sind, veranlassen mich, mit einem ungewoehnlichen Anliegen an sie heranzutreten: Ich habe Ihnen, einem englischen Verleger, am 16.7.63 das Manuskript meines in deutscher Sprache geschriebenen Buches: "Was muss an den Staatsverfassungen geaendert werden, damit ein andauernder Friede moeglich wird, und wie koennen diese Reformen durchgesetzt werden?" uebersandt mit der Ueberzeugung, dass Sie diesem Buch eher eine Chance geben werden als irgendein deutscher Verleger. Von einem deutschen Verleger erfuhr ich, dass einer der letzten Friedensnobelpreistraeger, Philipp Noel-Baker, selbst nach seiner Auszeichnung mit dem Friedensnobelpreis, keinen bekannten deutschen Verleger fuer sein Friedensbuch finden konnte und dass er es schliesslich nur dank eines finanziellen Zuschusses in einem dritt-klassigen Verlag, und deshalb ohne Wirkung, herausbringen konnte. Aus Ihrer Verlagstaetigkeit vor dem Kriege und Ihren Reiseberichten ueber das Nachkriegs-Deutschland folgere ich, dass Sie Deutsch ebenso wie Englisch verstehen koennen, wenn Sie es auch, vielleicht nur aus Zeitmangel, vorzogen, Ihre Schriften ins Deutsche uebersetzen zu lassen. Mein Englischkenntnisse reichen gewiss noch nicht aus, mein Buch selbst ins Englische zu uebertragen. Der einzige Praecedenzfall, der mir bekannt ist, ist die Veroeffentlichung von Irmgard Groettrups Buch: "Rocket Wife" bei Andre Deutsch Ltd., London, 1959, anscheinend ohne vorherige Publikation in deutscher Sprache. Nach dem Lesen Ihres Buches hege ich einige Hoffnung, dass sich dieser seltene Fall mit meinem Buch in Ihrem Verlag wiederholen koennte. Ich habe beim Lesen der oben erwaehnten Auszuege zu meiner grossen Ueberraschung und Freude festgestellt, dass das Fundament Ihrer und meiner Weltanschauung weitgehend identisch ist - und es gibt gewiss nicht viele, die mit mir oder mit denen ich uebereinstimme. Die Differenzen in unsere Ansichten scheinen im wesentlichen nur in dem "Ueberbau", in einigen Schlussfolgerungen und Beurteilungen ueber das, was praktisch getan werden sollte, zu bestehen. Auch ueber letztere scheint mir ein weitgehendes Einverstaendnis moeglich zu sein. Ihnen, einer bekannten und weitgehend Beachtung findenden "Stimme aus dem Chaos" liegt daran wahrscheinlich recht wenig, mir aber, einer vereinzelten und sehr leisen "Stimme aus dem Chaos" liegt daran sehr viel. Im Folgenden werde ich versuchen, zu zeigen, wie weitgehend Ihre grundlegenden Ideen mit den in meinem Buche verarbeiteten uebereinstimmen, so dass mancher nach einer Publikation dieser Schrift in Ihrem Verlage vielleicht geneigt sein wuerde - wenn mein Buch literarische Qualitaeten besaesse - es wegen der weitgehenden Uebereinstimmung der Ideen, Ihnen zuzuschreiben. Nur diese Erkenntnis gibt mir den Mut zu meinem Anliegen. Lassen Sie mich bitte nun den Beweis antreten: Betr.: Freiheit des Individuums Sie treten immer wieder fuer die Freiheit des Individuums ein und hegen hoechste Achtung vor dem individuellen Gewissen. Die "Achtung vor der Persoenlichkeit" ist Ihr Masstab fuer alle Systeme und Reformen. Was Sie ausdruecken mit: "Die Achtung vor der Persoenlichkeit, des hoechsten alle werte, ist heute ueberall bedroht. Stuendlich wird sie in Denken, Rede und Tun entehrt." - wird mit anderen Worten ausgesprochen in der Praeambel zu einem neuen Menschenrechtsentwurf im Anhang I: "Unkenntnis, Vergessen und Missachtung der Menschenrechte und der natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen sind die alleinigen Ursachen von politischen, sozialen und wirtschaftlichen Misstaenden sowie Kriegen und Buergerkriegen. Die Kenntnis aller Menschenrechte und aller natuerlichen Rechte der vernuenftigen Wesen vermittelt auch das noetige Wissen, wie die Unterdrueckung dieser Rechte vermieden bzw. beseitigt werden kann." Sie glauben ebenfalls an die Menschenrechte und leiten sie, nebenher bemerkt, aehnlich wie Herbert Spencer in "Social Statics" ab. Das Endziel sei, Freiheit als geistiges Wesen zu erlangen. Die Uebereinstimmung dieser Prinzipien mit dem Rechts- und Freiheitsideen meines Buches bedarf meines Erachtens keines weiteren Beweises. Betr.: Moeglichst weitgehende Toleranz "Die grundlegende Auseinandersetzung im heutigen Europa ist das Ringen zwischen der liberalen Denk- und Lebensweise und jenen totalitaeren Ideen deren wichtigster Exponent der Sowjetkommunismus geworden ist." In meinem Buch glaube ich den Weg gezeigt zu haben, wie, durch eine moeglichst weitgehende Toleranz, dieser Kampf zu einem fuer uns erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann. "Das Entscheidende ist fuer den Sozialisten die freie Entwicklung der Persoenlichkeit, und diese ist nur in einer kooperativen Gesellschaft moeglich." Konkretisiert bedeutet diese Forderung die Anerkennung der Experimentierfreiheit, der Vertragsfreiheit, des Rechtes, aus dem Staate ebenso wie aus einer Kirche auszutreten und exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen zu gruenden oder ihnen beitreten zu duerfen. Vergl. Punkte 2898 bis 2207 des im Anhang abgedruckten neuen Menschenrechtsentwurfs sowie die Punkte 15-169 des ersten Buches. Auf wirtschaftlichem Gebiet fuehrt diese Forderung letztlich zu einem Genossenschaftssozialismus der insbesondere in dem Menschenrecht No. 43 (Punkte 2244-2253) und in den Punkten 252-257 sowie 619-731 beschriebenen Art. "Die ideale Gesellschaft besteht, so wuerde man sagen duerfen, aus voll entwickelten Persoenlichkeiten, die in Freiheit zusammenwirken, deren jede aber im Innern mit einem Kern von unverletzbarer Abgeschiedenheit ausgestattet ist." Die Idee Ihrer Einschraenkung auf "voll entwickelte Persoenlichkeiten" habe ich, bzw. meine Ehefrau, versucht, weiterzuentwickeln in den Punkten 1-6, 2177, 2184-2186 sowie ueberhaupt in dem ganzen neuen Menschenrechtsentwurf (Anhang I). Sie wird ferner abgehandelt im Anhang II/7, insbesondere in den Punkten 2520-2559. Der "Kern von unverletzbarer Abgeschiedenheit" jedes Individuums besteht m.E. aus den Menschenrechten, deren Anerkennung erst die Existenz von exterritorialen und autonomen Rechtsgemeinschaften ermoeglicht. Vergl. u.a. Punkte 86, 90, 263-274. (Individuelle Anarchisten sprachen hier ueber "individuelle Souveraenitaet". - J.Z., 9.4.02.) "... all die sadistisch-masochistische Lust, zu herrschen und beherrscht zu werden." Auch hier kann ich wieder auf das erweiterte Toleranzprinzip (Punkte 7-14) sowie den Anhang II/7, Punkte 2414ff verweisen. "Der Totalitarismus ist von Grund auf boese." Was sollte gegen ihn getan werden? Diese Frage wird u.d. in den schon oben erwaehnten Punkten 2520ff beantwortet. Der technischen Durchfuehrung dieser Aufgabe sind die Buecher 5 und 6 gewidment. "Es gibt wirklich nur eine Methode der Umerziehung von Menschen, naemlich das Beispiel, das man selber vorlebt." "Ein geeintes Europa bedroht niemanden. Durch sein Beispiel zur Freiheit hinzufuehren, ist seine Mission, nicht aber Systemen das Lebensrecht zu bestreiten, die, wenn auch auf Wegen, die uns fremd sind, empor zum Lichte streben." Dass, anders ausgedrueckt, Experimentierfreiheit (fuer soziale, wirtschaftliche und politische Experimente toleranter Art) den sozialen Fortschritt garantiert, Buergerkriege verhuetet und dass exterritoriale und autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen Kriege verhindern wuerden, habe ich versucht, in den Punkten 18-205, insbesondere in den Punkten 21-23, 45, 58 und 86, zu zeigen und es wird ansprechend demonstriert in De Puydt's Essay (Anhang II/2). Julius Braunthal sagte im Vorwort zu der oben erwaehnten Auswahl aus Ihren Schriften ueber Sie und allgemein ueber die Toleranzidee der Englaender sehr treffend: "Aber schliesslich ging aus diesen Kaempfen triumphierend das unverwirkbare Recht des individuellen Gewissens hervor, fuer sich selbst, ohne das Mittlertum von Kirche oder Partei, in religioesen wie in politischen Angelegenheiten zu entscheiden." Auf die Praxis angewandt bedeutet dieser Satz nicht nur Rede- und Pressefreiheit, sondern u.a. auch Vertragsfreiheit, so weitgehend, wie sie im Punkt 2199 dargestellt ist, Handlungs- bzw. Experimentierfreiheit im Rahmen des erweiterten Toleranzprinzips (Punkt 2198) und sogar das Recht, aus dem Staate ebenso wie aus einer Religionsgemeinschaft aufstreten zu duerfen. Letzteres Recht ist im Anhang II (2288-2530) ausfuehrlich erlaeutert und begruendet und im 1. Buch in seinen Auswirkungen auf den Weltfrieden dargestellt. Sie kommen immer wieder auf die Idee moeglichst weitgehender Toleranz zurueck. So zitieren Sie z.B. ausdem Brief eines ehemaligen Nationalsozialisten: "Und so sollte heute unser Kampf nicht gegen irgendwelche Ideologie gefuehrt werden, gegen irgendeine Religion oder einen politischen Glauben, nicht gegen Juden oder Antisemiten, sondern gegen jedwede Form des Fanatismus, gegen jede Form des Hasses, gegen jede Form negativer Unduldsamkeit." Mein ganzes Buch stellt weitgehend nur den Versuch dar, dieses Prinzip ueberall zu verwirklichen, in den Staatsverfassungen, in der Wirtschaft, bei sozialreformerischen Bestrebungen, ja sogar in gerechtfertigten Revolutionen und Verteidigungskriegen. Die Idee, man sollte seine Feinde lieben, oder, wie Sie an einer Stelle sagten: "... denen, die uns mit Bosheit begegnen, Gutes tun", kann nach Anerkennung des erweiterten Toleranzprinzips eine ueberraschende und weltpolitisch heute hoechst bedeutsame Anwendung finden: Die Gewaehrung der Experimentierfreiheit fuer kommunistische Experimente im Westen, durchgefuehrt von kommunistischen Freiwilligen, auf deren Kosten und Risiko. Soweit diese Kommunisten das zugrundeliegende Toleranzprinzip, und die Menschenrechte ueberhaupt, nicht anerkennen, d.h., nicht zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden wissen, im Sinne des neuen Menschenrechtsentwurfs also nicht zu den Vernunftwesen gehoeren, ist ihnen diese Freiheit nicht als ihr Recht einzuraeumen, sondern, entsprechend der obigen christlichen Idee als eine Gabe, die sie sich im Hinblick auf ihre bisherige Handlungs- und Denkweise uns gegenueber nicht verdient haben. Sie werden dieses Geschenk aus Nuetzlichkeitserwaegungen annehmen, waehrend wir es in der Gewissheit geben koennen, dass es die Wirkung haben wird, sie zu reformieren, zu erziehen, aufzuklaeren und schliesslich zu unseren Freunden zu machen. Auch der staerkste Fanatismus kann es nicht auf die Dauer vertragen, immer wieder die Kosten und Muehen, die seine Irrtuemer mit sich bringen, selbst und direkt tragen zu muessen, ohne die Moeglichkeit zu haben, sie auf irgendwelche Andersdenkende abzuwaelzen. Meine Forderung liesse sich kuerzer auch so ausdruecken: Handelt nicht nur den tolerante Kommunisten gegenueber rechtmaessig, das ist selbstverstaendlich, sondern gebt den intoleranten, fanatischen Kommunisten mehr, als sie von Rechts wegen fordern koennten: gebt ihnen die Freiheit, die sie euch streitig machen wollen, und tut es in der Gewissheit, dass ihr sie dadurch letzten Endes zu euren Freunden machen werdet. (Vegl. S. III, und die Punkte 46 und 47.) "Achtung vor der Persoenlichkeit" und Liebe gegenueber einem Feinde, einem Verbrecher etc., heisst hier also die Erkenntnis, dass unter bestimmten Umstaenden jeder Mensch, der nicht gerade geisteskrank ist, nach und nach zu einem vernuenftigen Wesen (das also zumindest Recht und Unrecht zu unterscheiden imstande ist) werden kann, und dass also das kuenftige vernuenftige Wesen schon jetzt in ihm zu respektieren ist, ebenso wie in einem Kinde, ohne Ruecksicht darauf, wie unwissend und barbarisch es sich in seinem jetzigen Entwicklungszustande noch benimmt. Diese schliesst natuerlich Notwehr und Widerstandsmassnahmen, auch unter Gewaltanwendung, nicht aus. Betr.: Widerstandspflicht Ebenso wie Sie habe ich eine zeitlang mit der Idee der unbedingten Gewaltlosigkeit sympathisiert aber mich schliesslich doch zu einer Bejahung der Widerstandspflicht gegen eine Bewegung wie die faschistische durchgerungen. (2275-2286) Einige der Fehlschluesse der Anhaenger der unbedingten Gewaltlosigkeit sind in den schon oben erwaehnten Anhang II/7 dargestellt, andere im Anhang IV (2532-2578). Einem Spezialfall des Widerstandsrechtes und der Widerstandspflicht, der Pflicht, Tyrannen unschaedlich zu machen, messe ich besondere Bedeutung bei, und eine Ihrer Aeusserungen habe ich als Bejahung dieses Prinzips ausgelegt: "Abgesehen von den grundsaetzlichen Einwaenden gegen die Todesstrafe unter jederlei Umstaenden - ich jedenfalls erachte sie als laesterlich und widerlich - , erschiene es durchaus moeglich, sofern nur der Wille dazu vorhanden waere, wirklich gefaehrliche Menschen ungefaehrlich zu machen." Es scheint mir, dass es heute besonders wichtig ist, die Drohung gegenueber einem Tyrannen, seine Untertanen nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung mit Atomwaffen umzubringen, falls er Atomwaffen gebraucht, durch die Drohung zu ersetzen, nur ihn umzubringen, alle seine Untertanen zu schonen, mehr noch, sie zu befreien. Alle diesbezueglichen Stellen sind im Index unter Aechtung, Amnestie, Asylrecht, Tyrannen und Tyrannenbeseitigung zu finden. Betr.: Nationalismus Ebenso wie Sie verabscheue ich den Faschismus, intoleranten Kommunismus, Kapitalismus, Nationalismus, Rassenhass, die Idee der Kollektivschuld eines ganzen Volkes und den "kollektiven Egoismus, Souveraenitaet genannt". Ebenso wie Sie zahle ich mich zu den Sozialreformern, Sozialisten und Pazifisten. Es ist ueberfluessig, all diese Uebereinstimmungen durch Hinweise zu belegen. Doch lassen Sie mich auf einige eingehen. Sie sagen: "Der Nationalismus ist ein Laster." Ferner: "Ich darf noch einmal wiederholen, dass wir unsere Werte, wo immer wir mit anderen Voelkern in Beruehrung kommen, hegen und pflegen muesen, und zwar besonders in unseren Beziehungen zu diesen Voelkern." Vergleichen Sie hierzu bitte die Punkte 56-58 und die von mir zitierten Aeusserungen meines Freundes T., Punkte 1756ff, insbes. unter 1758: "Kant stellt dem unberechtigten Nationalismus den Patriotismus entgegen. Der Patriotismus bemueht sich, das eigene Volk auf eine Hoehe der Kultur, der Zivilisation und der Moral (wie Kant sie definiert hat) zu bringen, die der Hoehe bei keinem anderen Volk nachsteht, und sie, wenn es sein kann, uebertrifft. Der Patriotismus benachteiligt keinen Auslaender und kein fremdes Volk. Je mehr er sein Ziel erreicht, desto wertvoller wird das Volk, in dem echter Patriotismus taetig ist, fuer alle anderen. "Betr.: Rassenhass Sie treten gegen jeden Rassenhass auf und kritisieren die UN, weil sie den juedischen Minoritaeten keine Stimme gibt. Wege, den Rassenhass zu vermindern, werden in den Punkten 59-61, 70 & 190 angedeutet. Die Zulassung von Rassegemeinschaften als Mitglieder der UN wird im Punkt 1317 gefordert. Betr.: Kollektive Verantwortung Sie sind einer der sehr wenigen Maenner, die ich kennengelernt habe, die sich ueber die unheilvollen Auswirkungen des Prinzips der kollektiven Verantwortung und das Ausmass seiner Anwendung klar sind. Der Bekaempfund dieser Idee sind viele Abschnitte des Manuskriptes gewidment. (Vergl. u.a. Punkt 2217.) Der enge Zusammenhang zwischen Kriegen, der Atomkriegsgefahr und diesem Prinzip wird u.a. in den Punkten 54 und 55 gezeigt. Weshalb Widerstandsbewegungen nicht nach diesem Prinzip handeln duerfen, wird in den Punkten 887/88 und 899ff dargelegt. Die Stellungnahme einer idealen internationalen Polizeimacht hierzu wird in den Punkten 1407, 1410ff, 1542ff und 1573ff eroertert. Gleichzeitig treten aber auch Sie fuer die in meinem Buch mehrfach erwaehnte Pflicht jedes Menschen ein, bei der Herbeifuehrung des Weltfriedens und der Schaffung einer gerechten Gesellschaftsordnung mitzuarbeiten, indem Sie sprechen "von einer direkten Verantwortlichkeit jedes Menschen fuer das, was anderen Menschen irgendwo in der Welt geschieht." Vergleichen Sie bitte S. IV, 168, 274, 277, 885, 2332. In dem neuen Menschenrechtsentwurf ist diese Pflicht als Widerstandspflicht aufgenommen: 2275-2279 sowie 170-178. Betr.: Internationale Gemeinschaft Sie ueben wiederholt Kritik an der bisherigen ungerechten Politik, an Kriegen und der Art der Kriegfuehrung, die immer wieder weitere Kriege verursachen: "... das Dinge getan wurden, deren Entsetzlichkeit in der Geschichte der Menschheit durch nichts ueberboten wurden, und dass sie die absolute Verpflichtung haben trotz aller Schwierigkeiten ... eine ... Gemeinschaft zu errichten, ... in der solche Dinge fuer alle Zeiten unmoeglich sein werden." Sie schlagen vor, eine "... internationale Gemeinschaft ... die der Wuerde und dem Stolz des Menschen entspricht". Die noetigen Reformen der UN sind unter 1315-1321 angedeutet. Die wichtigste und vielleicht sogar die einzig notwendige internationale Gemeinschaft und eine, die offensichtlich dem Stolz und der Wuerde des Menschen entspricht, wird evtl. die internationale Buergerwehr der von mir unter 1306ff und 1523ff geschilderten Art sein. Wenn die Mehrheit der Menschen sich zu den Menschenrechten bekennt und militaerisch organisiert ist, um diese Rechte noetigenfalls zu schuetzen, dann bedarf es evtl. keiner weiteren weltstaatlichen oder weltfoederalistischen Organisation. Nach Anerkennung des Austrittsrechtes haetten wir uebrigens bald nicht nur eine, sondern eine ganze Anzahl internationaler, exterritorialer und autonomer Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen - auf der gemeinsamen Grundlage der Menschenrechte. Betr.: Heutige Politik Auch "ich verabscheue naemlich das Vorgehen fast saemtlicher Staatsmaenner" und dies ist eines meiner Motive, das Recht, aus dem Staate ebenso wie aus einer Religionsgemeinschaft austreten zu duerfen, zu befuerworten. Diese begruendete Abscheu deutet auf die Notwendigkeit hin, die Maximen und die Praktiken der heutigen Machthaber durch bessere, rechtmaessige und vernuenftige zu ersetzen - das Hauptthema meines Buches. Ihre Aeusserung erinnerte mich an vielen Stellen an die von mir sehr geschaetzten Schrift Immanuel Kants: "Zum ewigen Frieden", Anhang I: "Ueber die Misshelligkeit zwischen der Moral und der Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden", insbes. an Stellen: "Statt der Praxis, deren sich diese staatsklugen Maenner ruehmen, gehen sie mit Praktiken um, indem sie bloss darauf bedacht sind, dadurch, dass sie der jetzt herrschenden Gewalt zu Munde reden (um ihren Privatvorteil nicht zu verfehlen), das Volk, und, wo moeglich, die ganze Welt preiszugeben, nach der Art echter Juristen (vom Handwerke, nicht von der Gesetzgebung), wenn sie sich bis zur Politik versteigen." ... "Das Recht dem Menschen muss heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mach es auch noch so grosse Aufopferung kosten. Man kann hier nicht halbieren, um das Mittelding eines pragmatisch-bedingten Rechts (zwischen Recht und Nutzen) aussinnen, sondern alle Politik muss ihre Knie vor dem ersteren beuten, kann aber dafuer hoffen, obzwar langsam, zu der Stufe zu gelangen, wo sie beharrlich glaenzen wird." (Vergl. S. IV.) Sie sagen mit anderen Worten an einer Stelle dasselbe: "Was wir brauchen - was die Welt braucht - sind sittliche Grundsaetze im oeffentlichen Leben, freie, unverbluemte Rede und ein Idealismus, der allein wirklich realistisch ist. "Betr.: Aufstellung rechtmaessiger Kriegsziele Sie treten ein fuer die Aufstellung und Veroeffentlichung klarer und rechtmaessiger Kriegsziele fuer den Fall eines gerechtfertigten Verteidigungskrieges. Z.B. verlangen Sie nur die Zerstoerung des politischen Systems des Faschismus und die Befreiung statt die Vernichtung des deutschen Volkes. Sie lehnen daraufhin jede Annektionspolitik, Demontagen, Zwangsarbeit, Zwangsvertreibungen, Fraternisationsverbote etc. schaerftens ab. "Wenn man einem besiegten Feinde Grund zur Rache gibt, so wird er sie suchen; im umgekehrten Falle wird das nicht geschehen. "Die Ausarbeitung dieser Idee nimmt in meinem Manuskript ebenfalls viel Raum ein, vergl. z.B. 1663-1685. Im folgenden Abschnitt, 1686-1698, ist uebrigens eine weitere praktische Anwendung eines Ihrer Hauptprinzipien, der christlichen Forderung: "Liebe Deinen Feind!" geschildert: Die einseitige Friedenserklaerung. Betr.: Bombardierung der Zivilbevoelkerung Sie verurteilen jede Bombardierung der Zivilbevoelkerung: "'Gestern', pflegte der Sprecher des BBC zu sagen, 'haben wir soundso viele tausend Bomben ueber Deutschland abgeworfen.' Doch, meine Freunde, wir haben die Bomben nicht ueber Deutschland abgeworfen ... Wir haben soundso viele tausend Tonnen Bomben auf ... geworfen, schliesslich aber - und hierin lag die wesentliche, die schreckliche Wahrheit - auf soundso viele Tausende, Zehntausende, Hunderttausende von Maennern, Frauen und Kindern." Die Atombomben und die Wasserstoffbomben sind nichts weiter als die logische Konsequenz dieses rechtswidrigen Verfahrens: Wenn Bombenteppiche erlaubt und zweckmaessig sind, dann sind es auch Atomwaffen. Wie rechtswidrig und sinnwidrig diese Art der Kriegfuehrung ist, habe ich in den Bemerkungen gezeigt ueber die einseitige Abruestung in Bezug auf Massenvernichtungswaffen (s. Index) und in den Punkten 1544-1545, ferner in dem Abschnitt: "Lebensmittelversorgung statt Bombenabwurf" (1658-1662) und in dem Abschnitt: "Inwieweit wird die Miliz Zerstoerungen als Kampfmittel gebrauchen?" (1770-1786) Ich habe in diesen Abschnitten gleichzeitig rechtmaessige Massnahmen der Kriegfuehrung bzw. Verbrecherverfolgung erwaehnt, dieweit wirksamer als die alten sind. Betr.: Kriegsverbrecherprozesse Sie warnen vor Kriegsverbrecherprozessen: "Wenn die augenblicklichen Machthaber so ziemlich die Gewissheit haben muessen, dass sie im Falle ihres Sturzes hingeschlachtet werden, ist es dann nicht wahrscheinlich, dass ie sich mit allen denkbaren Kunstgriffen der Brutalitaet und Unterdrueckung an die Macht zu klammern versuchen werden? Einen Ausweg ausdem Dilemma, zu versuchen, diese Leute abzuschrecken, Verbrechen zu begehen, ohne sie in die Enge und zur Verzweiflung zu treiben, habe ich ebenfalls angegeben. Die entsprechenden Stellen sind unter Aechtung des Diktators, Amnestie fuer Atomwaffenbesitzer, Asylangebot an Diktatoren und unter Tyrannenbeseitigung im Index angefuehrt. Betr.: Kriegsgefangenenbehandlung Sie beklagen die Ungerechtigkeit bei der Behandlung von Kriegsgefangenen: "Mein Gott, wie ich in diesem Augenblick die Grausamkeit und Wortbruechigkeit der Menschen hasse, die sich so versuendigen koennen, ihre Gefangenen festzuhalten, fuer ein Jahr, fuer zwei Jahre, fuer drei Jahre, fuer immer vielleicht, obgleich der Krieg zu Ende ist." Inwieweit die bisher uebliche Behandlung von Gefangenen kriegsverlaengernd wirkt und rechtmaessige Revolutionen zum Scheitern bringen kann, habe ich an vielen Stellen nachgewiesen, die im Index unter Kriegsgefangenenbehandlung zu finden sind. Wie die entgegengesetzte Behandlung von Kriegsgefangenen Kriege rasch beenden kann, ist dargestellt in den Stellen, die unter dem Stichwort "Ueberlaufen" erwaehnt sind. Betr.: Kampf gegen Vorurteile etc. Im Hinblick auf Ihren Kampf gegen Gedankentraegheit und Indifferenz gegenueber den Leiden anderer Voelker moechte ich hinweisen auf die auf S. III zitierte Aeusserung von Bruno Jasiewski und die unter 885 erwaehnte Pflicht. Sie bekaempfen Vorurteile und sprechen vom "heutigen Verfall des objektiven Denkens" und bemerken: "Ich habe lange Zeit hindurch gedacht, dass ein gut Teil des Schlechten in dieser Welt von unserer wie es scheint, fast unheilbaren Angewohnheit herruehrt, in bedeutungslosen, abstrakten Begriffen zu denken, statt in greifbaren Wirklichkeiten. Ich habe mich bemueht, mein Friedensprogramm so konkret und detailliert wie nur moeglich darzustellen. Das von Ihnen angeschnittene allgemeine Problem habe ich versucht, durch die in den Punkten 2032-2148 vorgeschlagene Zusammenstellung und Publikation eines neuartigen Lexikons einer Loesung naeherzubringen, eines Lexikons verbreiteter Vorurteile, Irrtuemer und Fehlschluesse, die dem sozialen Fortschritt entgegenstehen, nebst den besten bisher bekanntgewordenen Widerlegungen, zum Gebrauch bei allen Diskussionen ueber wirtschaftliche, soziale und politische Probleme. Falls es mir gelungen sein sollte, Sie zu ueberzeugen, dass die Veroeffentlichung dieses Buches in englischer Uebersetzung, in Ihrem Verlage, Ihren bisherigen idealistischen Bestrebungen als Verleger aus Berufung und Ihren eigenen sozialreformerischen und pazifistischen Bemuehungen weitgehend entspricht, so wuerde ich gerade wegen der ausfuehrlichen Ausarbeitung moeglichst vieler Einzelheiten in diesem Friedensprogramm, die nur diejenigen, die die Allgemeinheit und deshalb Missverstaendlichkeit der bisherigen Friedensprogramme nicht erkannt haben, mir zum Vorwurf machen werden, einen Titel etwa wie "Blueprints for Peace" vorschlagen, mit einer Uebersetzung des deutschen Titels im Untertitel. Da mein Buch auch ein Revolutionsprogramm fuer eine Revolution gegen die Sowjetregierung enthaelt, habe ich aus Sicherheitsgruenden - ich bin verheiratet und habe zwei kleine Kinder - gegenueber deutschen Verlegern bisher das Pseudonym M.J. Schmidt verwant. Sobald ich einer ausreichenden Publikation des Manuskriptes gewiss sein kann, bin ich bereit, das Pseudonym fallen zu lassen. Hochachtungsvoll, gez. J. M. Zube ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 397 - 400 J. M. Zube ................ 17.8.1965 Miss Hannah Arendt, c/o Faber and Faber Ltd., London .... (Slightly revised on retyping the text. - J.Z., 10.4.02.) Dear Miss Arendt, a lengthly review of your book: "On Revolution" by Eugene Kamenka in "The Australian", 20.3.65, brought your book to my notice. The title intrigued me as I have myself written a lengthly book manuscript - in German - about the constitutional reforms necessary to make world peace possible, half of which contains a detailed program for a rightful revolution against dictatorship. Living in the country, it took me a couple of weeks before I could obtain a copy of your book and I only just finished reading it. As it contains a wealth of ideas and arguments, I am hesitant to express a general judgment about it. It did not make me an enthusiastic follower of all our thoughts but it already occupies a place among the few books concerning social affairs which I really appreciate. Anyhow, you neither depend on my praise nor need you be afraid of my criticism. But I would like to discuss a few points with you and make you acquainted with a political theory which, judging by your book, has so far escaped your notice. It has mainly been expressed by Johann Gottlieb Fichte (in: "Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums ueber die Franzoesische Revolution"), Herbert Spencer (in: "Social Statics", chapter 19 of the original edition, reprinted by the Robert Schalkenbach Foundation, New York, 1954), and by P. E. de Puydt. I enclose an English translation of the latter's contribution and a German translation of Spencer's. This theory has either been overlooked or forgotten by political science. Nowhere in English or German literature could I find any systematic study of it and the cases in which it has been consciously or unconsciously applied. One application is mentioned by Gibbon in his "History of the Decline and Fall of the Roman Empire", chapter 38: "The Laws of the Barbarians". As many of your own thoughts, expressed in "On Revolution, are related to this theory, I presume that you will be interested in it. In p. 164 you mention that constitutions were framed with the intention to prevent the elective despotism of majority rule. Panarchism, as proposed by de Puydt, would prevent both, minority and majority despotism, by permitting splits into new self-governing institutions with voluntary membership. All major decisions in these would be made unanimously or rather only by those who would remain as members, who had agreed. Thus a majority would obtain the right to be ruled despotically, as much and as long as it likes: It would have the freedom to be unfree. Commenting upon the Greek concept of "isonomy", which was new and interesting to me, you said on p. 23: "The Greeks held that no one can be free except among his peers, ..." The division of our more or less uniform states into exterritorial communities of volunteers would realize this freedom in a rather surprising manner. People with an etatist mentality would thus be free unly under a despotism of their own choice. Their rulers would be their peers and equals, having the same "rule or be ruled" mentality. Libertarians or "rational beings", as they are called in my human rights draft in PEACE PLANS 4, could then, among their peers, without hindrance, enjoy all the rights and liberties which they appreciate. People of different races and ideologies could thus obtain all the independence they can conceive - among their equals, among themselves. (If negroes in the U.S.A. would have demanded and obtained this independence, they would have by now, at least by trial and error, found a way to abolish unemployment among themselves. The recent racial riots would not have happened. But at present they depend in this respect upon the prejudices of the white majority, particularly concerning monetary affairs.) On page 108 you say: "And although the whole record of past revolutions demonstrates beyond doubt that every attempt to solve the social question with political means leads into terror, and that it is terror which sends revolutions to their doom, it can hardly be denied that to avoid this fatal mistake is almost impossible when a revolution breaks out under conditions of mass poverty." I contend that the panarchic freedom is a political means too, which has not yet been fully tried and which would certainly not lead to terror, thus making it easy, at least for some, finally for most, perhaps all, to achieve a social revolution. Panarchist revolutionaries would desire the changes which their opponents presume to be harmful and unjust - only for and among themselves. As they would thus, in they eyes of their enemies, punish themselves, they would hardly find any serious resistance to all their tolerant reforms. (In my book manuscript I tried to show in detail how abstention from indiscriminate and unjust terror, and application of rightful methods of resistance only, can almost guarantee a victorious revolution.) Is it really the poverty of revolutionaries which makes them adopt terrorist means or their ignorance? Im an inclined to think that they are terrorists out of ignorance, ignorance about the result of terror, ignorance which makes them believe that persons, not systems are at fault, ignorance which makes them condemn, collectively, whole classes of people, ignorance which makes them believe that with brute force everything can be achieved (e.g. death penalty on "defamation" of assignates), ignorance which makes them believe that one can be well off only at the expense of others, etc. I would go further than you and say that revolutionaries who are por and have no detailed program on how they intend to improve their conditions, at their own expense and risk, without expropriating others, have not right to revolt. Only those rational beings, who know and are willing to respect the rights of others. are entitled to revolt - if they cannot realize their rights otherwise. P. 110: "Nothing, we might say today, could be more obsolete than to attempt to liberate mankind from poverty by political means; ... I would wholeheartedly agree if you meant with this only political means like "the right to vote" or "dictatorship of the proletariat" or "guided democracy" and similar systems, which prevent minorities from undertaking improvements. Any political system, however, which would allow minorities to demonstrate them in practical experiments among themselves, to show that their reform-theories are right, could very well and is likely to lead much more quickly to the solution of the social question. Naturally, most of the experiments will fail - but only at the expense of the participants. The main thing is that, simultaneously, successful experiments can be undertaken by others. This freedom for experiments would give all the "public space where they themselves could become visible and be of significance", which you mention on page 121. On the same page you speak of "the central idea of revolution, which is the foundation of freedom, that is, the foundation of a body politic which guarantees the space where freedom can appear." Thus understood, a revolution, which would realize a panarchistic society, would be the last revolution that requires force for its realization, and only a minimum of it, as well. Afterwards, the pioneer spirit of revolution need not die out, only revolutionary violence would, as even individuals could then achieve radical revolutionary changes for themselves and their followers, on their own initiative. And, as said before, this new body politic would not only allow people to be free, but to be unfree, too, if they want to. It would not exclude an authoritarian welfare state for those who prefer it. "Tyranny ... in which the ruler ... had monopolized for himself the right of action ..." is mentioned on page 126. In this respect all present governments are tyrannical. They all claim the monopoly to rule over a territory and all its inhabitants. Migration into any other system is not possible within that territory. (By the way, this political organization has created the bomb aims, the "enemies" and motives for the use of super weapons. Only revolutionaries cannot use these weapons, cannot be defeated with them and can destroy them without causing a nuclear war.) If you define Tyranny thus, then panarchy would turn out to be the only non-tyrannical system. P. 145: "Hence, according to Madison, 'it is of great importance in a republic, not only to guard the society against the oppression of its rulers, but to guard one part of the society against the injustice of the other part,' to save the rights of individuals, or of the minority ... from interested combinations of the majority." Only in a panarchistic organization of society would the individual be in a position to safeguard his rights himself - by leaving an oppressive association. The right to leave would be upheld in the common interest even by the majority, by all minorities, all individuals, similar to the protection of religions tolerance, which it receives from all sides, wherever it has been realized and understood. On page 151 you speak of the need for a balance of powers and quote John Adams: "Power must be opposed to power..." This would only be necessary if powers are kept alive in excess of those powers which would be voluntarily supported. If every power had the inbuild automatic check against abuse consisting of the opportunity, even for individuals, to withdraw from its sphere, then there would hardly be any need to balance powers against each other. Not all powers should be opposed to each other or controlled, but: all territorial sovereign powers over dissenting minorities, majorities and individuals ought to be abolished. Only exterritorially autonomous powers - to the degrees desired - ought to remain for the new exterritorial and autonomous communities of volunteers. In other words, the old powers would be largely replaced by rights and liberties, the right of independence and self-rule even for minorities and individuals, within the framework of exterritorial autonomy. Rights, if they are true rights, need not be controlled, checked or opposed. They are, by their definition, the only checks and controls necessary. (From future editions I would like you to eliminate the self-evident truism which does not teach anything: "... no revolution ever succeeded ... so long as the authority of the body politic was truly intact." - page 153. You might as well have said: No revolution will occur where there is no opposition.) On page 158 you mentione: "the most elementary predicament of all modern political bodies, their profound instability, the result of some elementary lack of authority." I would say that only unanimous consent can give true authority, authority in they eyes of all who consent. Its by-product will be stability. Both can be obtained fully only within each panarchic institution, among its voluntary members. On page 162 you say that majority rule would only exist when minorities are politically or physically liquidated. I think this remark could lead to misunderstandings. A minority is rule over, at least temporarily, but not liquidated, not even politically, if it still retains freedom of expression. Only its freedom of action is liquidated. On page 171 you speak of "this eagerness of experimentation" and the "popular theory of the origin of government in the consent of the governed. "Should not this preference and this theory lastly and logically lead to a panarchic society? Would not this political system give a new interpretation to the famous passage you quote on page 176?: "... the men who out of the uninterrupted strength of this tradition 'bid a final adieu to Britain' knew their chances from the beginning; they knew of the enormous power potential that arises when men "mutually pledge to each other (their) lives, (their) fortunes and (their) sacred honor." A part explanation is probably that most other parts of the world were as absolutely governed that nothing else was possible. I read once the review of a book describing no less than 140 utopian colonies, which had existed in California. Which other country would have been as tolerant towards experimenting societies? The architects, like Harrington, who want to force others to live in houses built on the architects' plans, without the approval of all the tenants, are well criticized by de Puydt in pp 5ff of my pamphlet No. 4. (Your page 210.) The perplexities of beginning, which you mention in page 214, would be solved by allowing everyone to make a beginning - for himself - according to his own principles. The proof required by others would consist in the success of free and tolerant social experiments. Page 227: "When men exert their reason coolly and freely on a variety of distinct questions, they inevitably fall into different opinions on some of them. ..." Why then should they not be allowed to put their different opinions tolerantly into practice, in the same territory? Page 235: "Should freedom, in its most exalted sense as freedom to act, be the price to be paid for foundation?" The right of the individual to secede from a state shows a way out of this dilemma. Everyone will then have it in his power "to begin the world over again". On page 195/96 you speak of "the most dangerous disguise the absolute ever assumed in the political realm, the disguise of the nation ... absolutism ... proved to be inherent in the traditional concept of law." This could almost be a sentence written by de Puyt in his "Panarchie". Only when one considers the possibility of autonomous and exterritorial associations will one fully realize how absolutist and despotic our equal territorial laws for everyone are, how much those who demand, that the law (positive law) be the same for everyone, do ignore the possibility and "tremendous strength inherent in mutual promises". (Moreover, there exists not only a tradition of territorial laws but also one of exterritorial or personal laws, although most historians, political, social and economic "scientists" have managed to ignore all such facts in their descriptions and theories. - J.Z., 10.4.02.) On page 238, discussing Jefferson's direct democracy proposal: the establishment of small wards for citizen participation, you say: "only the representatives of the people, not the people themselves, had an opportunity to engage in those activities of 'expressing, discussing and deciding' which in a positive sense are the activities of freedom." Is not "people" in this connection an as wrong concept as "nation" is? Does there exist a uniform entity, "the people", anywhere in the world? Could one and the same institution - the wards - satisfy all? It might solve most of the problems of minorities that are local majorities but it would not solve the problem for those minorities whose members are thinly sprinkled through all wards. On page 284 you speak of "the most important negative liberties which we have enjoyed since the end of the ancient world, namely freedom from politics, which was unknown to Rome or Athens and which is politically perhaps the most relevant part of our Christian heritage." Is not the last conclusion of this freedom the one Spencer drew when he argued for the right of the individual "to ignore the State"? From the point of view of panarchism, not only the communist anarchist but even most individualist anarchists and limited government libertarians are to a degree themselves totalitarians, since they want their system of "no rule" to be applied to all people living in a territory, whether they like it or not and in spite of the fact that most people are at present still statist minded. Fichte dealt with the right to leave a State especially on pages 112ff and 229 of the edition of Felix Meiner, Leipzig, 1922, of his "Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums ueber die Franzoesische Revolution", written between 1793 and 1795. I possess this rather rare book in extracts in another edition and would be prepared to lend this to you, if you desire this. (*) The first three editions of my PEACE PLANS series I send to you per ship mail. The most important articles, referring to the new political theory have been marked by me. Should you possess enough time and interest for such ideas then I would like to send you also a copy of my German book manuscript on the subject. I have to warn you, however, it comes to 362 foolscap pages, closely typed. (*) In your terms, it is a program for a liberation and one for a libertarian and social revolution, both to help establish world peace. In the seventh and last part of my book I have made some concrete and detailed proposals how the "public space" or, as I understand it, the opportunities for the expression of opinions and ideas could be improved, particularly for minorities and individuals. But, I could not send you the time to read it. Faithfully yours, J. M. Zube. (*) Somehow I managed, in these two paragraphs, to slip into German and only here and now I did correct this mistake. - J.Z., 10.4.02.) ================================================================================== 401 ( Das folgende Blatt, ist eine Seite von 3 Seiten von Ergaenzungen, mit denen ich die Mikroficheausgabe in PEACE PLANS 399-401 fuellte. Die letzten beiden Seiten, in Englisch, habe ich hier weggelassen. Sie wurden wiederholt meinen PEACE PLANS beigefuegt. IhrTitel: What Advantages has Microfiche Reading and Publishing for Libertarians? (1980) WAS KOENNTE ES BEDEUTEN WENN ALLE MANUSKRIPTE LEICHT UND BILLIG - AUF KOSTEN DER AUTOREN ODER IHRER ANHAENGER VEROEFFENTLICHT WERDEN KOENNTEN? MIKROFICHE PUBLIKATION MACHT DAS MOEGLICH! Wieviele, nicht nur schlechte, sondern auch hervorragende Manuskripte in der Welt verstauben, jahrelang und jahrzehntelang ungelesen - oder werden gar zerstoert - nur weil es nicht leicht oder billig war einen Verleger fuer sie zu finden? Wieviel sonst moeglicher Fortschritt unterbleibt dadurch? Die veroeffentlichten Manuskripte waren bisher vielleicht nur die Spitze des Eisberges? Die Buchverleger sehen die meisten Manuskripte nicht als profitable Kapitalanlagen an - und lehnen daher ihre Veroeffentlichung ab. Oft haben sie damit Recht und selbst Pionierarbeiten wuerden anfangs zu wenige Leser finden, um die Satzkosten etc. zu rechtfertigen. Die Autoren haben oft ueberhoehte Erwartungen ueber Gewinnmoeglichkeiten mit ihren Werken und wenn sie darueber endlich genuegend aufgeklaert sind, dann haben sie nur die Wahl zwischen den hohen Kosten des Selbstverlages und den Verlagen, die hohe Zuschuesse von den Authoren verlangen - fuer konventionelle Buchproduktion. Andere Veroeffentlichungsmoeglichkeiten werden von den Autoren meist nicht ernstlich erwogen und die meisten Verleger verhalten sich ebenso einfallslos - und schicken die meisten Manuskripte zurueck. Infolgedessen "zirkulieren" von diesen Manuskripten bestenfalls nur eine Handvoll von Kopien oder Abschriften im Freundeskreise und enden schliesslich, vielleicht, in einer der grossen Bibliotheken. Dieser Tatbestand deutet auf die Moeglichkeit hin, einen Spezialverlag fuer Manuskripte zu gruenden, der nur mit Mikrofiche arbeitet. Dieser Verlag koennte anfaenglich auschliesslich auf Kosten der Autoren arbeiten und koennte fuer seine Arbeit so geringe Gebuehren verlangen, dass seine Grundleistung fuer fast jeden Autor oder Freund eines unbekannten Werkes erschwinglich seine wuerde, da sie sich nur auf etwa 1- 5 % der sonst anfallenden Kosten belaufen wuerde. Es wuerde von den Autoren und ihren Freunden abhaengen wieviele der von diesem Mikrofiche Verleger fuer Manuskripte angebotenen Vorteile sie gebrauchen und bezahlen wollen. Sie wuerden von einem gestaffelten Preistarif waehlen koennen, der etwa folgende Angebote enthalten koennte: 1.) Herstellung des kopierbaren Mikrofiche Originals und Einfuehrung in den Katalog des Verlages. Per 100 S.: x DM Der Verlag liefert dann jederzeit auf Bestellung und an jedermann Duplikate dieses Originals auf Mikrofiche, zu je y DM. Quantitaetsrabatte fuer 100 = .... %, fuer 1,000 = .... % Diese Preise koennten so niedrig gehalten werden, dass fas jeder sie sich leisten koennte. ALLE Manuskripte, die nicht zur Strafverfolgung fuehren wuerden, werden angenommen 2.) Gebuehren fuer 10 Minimalanzeigen : ... DM 3.) Gebuehren fuer je 10 Buchverlage, die mittels Mikrofiche Duplikaten um Buchverlegung angesprochen werden: ... DM 4.) Anfertigung eines Abstrakts und Veroeffentlichung des Abstraks in wenigstens 3 Sammlungen: ... DM 5.) Buchbesprechung und Veroeffentlichung der Besprechung in wenigstens 3 Sammlungen: ... DM 6.) Versandt von Duplikaten an 100 der groessten Bibliotheken der Welt: .... DM Versandt an alle Universitaetsbibliotheken im Lande: ... DM 7.) Indexierung, maximal 5 Seiten per 100 S. Manuskript: ... DM. U.s.w. J.Z., 2/82 P.S.: LIBERTARIAN MICROFICHE PUBLISHING versucht dieses Projekt wenigstens fuer freiheitliche Schriften zu verwirklichen. (Sinngemaess waere dieser Vorschlag anzuwenden auf einen Verlag der Manuskripte nur photokopieren oder auf Tonband oder Videoband, floppy disks, CD-ROMs oder DVDs aufnehmen wuerde, in den letzteren Faellen sogar zu hunderten wenn nicht tausenden zugleich. Selbsthilfe, unter Nutzung der jetzt schon weitgehend verwandten technischen Moeglichkeiten, bietet auch hier Loesungen fuer schon allzulange bestehende Probleme. - J.Z., 10.4.02.) FINIS