N.N.:
Aktuelle Geldexperimente

Selbsthilfe im Bereich Währung und Verrechnung - ein Überblick

Die vielfältigen Probleme bei der Finanzierung alternativer Projekte sind den meisten bekannt. Wie viele ökologisch sinnvolle Produkte z.B. können nicht hergestellt werden, weil sie mit den entsprechenden Wegwerfwaren, die einen höheren Gewinnanteil abwerfen, nicht konkurrieren können, auf Deutsch: weil sie den von den Banken geforderten Darlehenszins für das zu ihrer Produktion aufzunehmende Fremdkapital nicht erwirtschaften! Diesen und anderen Problemen Abhilfe zu schaffen, werden / wurden die Ökobank und andere Organisationen aufgebaut. Darlehen können verbilligt, Zuschüsse sinnvoll verteilt werden und so fort. Der Ausbau einer Wirtschaft von unten jedoch sollte nicht mit Ökobank und vernetzter alternativer Finanzierungsstruktur beendet sein. Nicht zu vergessen bleibt, daß auch diese neuen Institutionen der ganz massiven Manipulation der Volkswirtschaft durch zentralistische, staatliche Machtinstrumente wie Diskont-, Geldmengen- und Mindestreservepolitik unterworfen bleiben. An regional unterschiedlichen ökonomischen Verhältnissen wird bei solchen "Steuerungen" vollkommen vorbeigeplant. Wo staatliche Geldpolitik hinführen kann, zeigen fünfstellige Inflationsraten in Südamerika bzw. deutsche Geschichte. Soll die Zigarettenwährung wieder eine Alternative werden?

Im folgenden werden einige alternative Zahlungsmittel beschrieben. Im ersten Teil wird die jeweilige Geldform kurz vorgestellt, im zweiten Teil nach verschiedenen Kriterien untersucht. Alle Beispiele stammen aus der heutigen Praxis der Selbsthilfe.

1. SIMPLE BARTER

Es gibt mittlerweile schon viele sogenannte Barter (=Tauschhandels-) Gesellschaften. Gemeinsames Prinzip ist es, durch (oft computerisierte) Vermittlung Naturaltauschpartner zusammenzuführen. Dabei muß der eine immer genau das haben, was der andere wünscht. Bei der Vermittlung werden meist Gebühren verlangt.

Simple Barter könnte man als Noterscheinung werten. Werden die "gesetzlichen" Zahlungsmittel zu knapp / zu teuer (hohe Zinsen!) und stehen keine anderen zur Verfügung, können die Betroffenen auf den direkten Tausch ausweichen, um ihre Absatzschierigkeiten zu reduzieren. Immer sichtbarer wird dieses Phänomen auch im Handel zwischen den Nationalstaaten (int. Schuldenkrise!).

Tauschhandel hat nichts mit Zahlungsmitteln zu tun, er sei hier nur zusätzlich erwähnt.

2. SACHWÄHRUNGSGUT-ZERTIFIKATE UND -DEPOTKONTOGUTHABEN ALS SACHWÄHRUNGSGELD
(100% gedeckte Forderungen auf Einlösung in Sachwährungsgut)

Beispiel A: "G-Notes"

Diese sind Noten mit 100% Golddeckung. Auf ihnen steht in etwa:

"Diese Note gilt als Bestätigung für den Besitz von x Gramm Gold. Auf Verlangen wird die Note nach Vorlage bei der Stelle Y gegen metallisches Gold eingelöst".

In den Besitz einer solchen Note kommt man:

  1. durch eigenes Deponieren von Sachwährungsgut (hier: Gold) beim Golddepot oder
  2. durch Kauf: Der künftige Notenbesitzer reicht beim Depot staatliches Monopolgeld (Nationalwährungsgut) ein, das Depot kauft damit am Markt Gold zum Tageskurs ein. Daraufhin stellt das Depot die Noten aus (Gepäckscheinprinzip). Es werden immer nur genau so viele Noten ausgestellt, wie Gold beim Depot lagert. Übertragbare Goldzertifikate: beim Kauf von Gütern wechselt die Note ihren Besitzer. Der jeweilige Inhaber kann entweder damit weiter einkaufen, horten, oder sie beim Depot in Gold einlösen.
Die Noten sind also sofort fällige Forderungen nach 100% Einlösung in Sachwährungsgut (hier: Gold).

G-Notes:

Noten:
sofort fällige Forderungen auf 100 % Einlösung in Sachwährungsgut; Goldzertifikate;
Währungsgut:
Gold
Wertmaß:
Dollar von 1930
Emittent:
Goldbesitzer

Beispiel B: ALH (Anthony L. Hargis) und
NCBA (National Commodity and Barter Association)

Hier handelt es sich um Kontoguthaben mit 100% Golddeckung.

Wege, ein Konto zu eröffnen, sind wieder:

  1. Sachwährungsgut Gold zur Kontoführungsstelle bringen und dort deponieren, oder
  2. Gold wird zum Tageskurs von der Kontoführungsstelle für soviel Nationalwährungsgeld (staatl. Zwangskurs-Banknoten) gekauft, wie der Kontoeröffner eingezahlt hat.
Das Konto wird nach Deponieren des Goldes eröffnet. Es wird in "Gramm Gold" geführt. Der Kontoinhaber erhält "Transferanweisungsscheine" (ähnlich Schecks), und kann so Rechnungen selbst bezahlen oder über die Kontoführungsstelle bezahlen lassen (etwa wenn der Zahlungsempfänger nur Nationalwährungsgeld akzeptiert: in diesem Fall wird Gold zum Tageskurs verkauft und die Rechnung mit dem erhaltenen Geld beglichen). Die Summe aller Kontoguthaben entspricht der im Depot gesicherten Menge Sachwährungsgut.

Die Kontoguthaben stellen deshalb sofort fällige, 100% gedeckte Forderungen nach Sachwährungsgut (hier: Gold) dar.

ALH, NCBA:

Goldkonten:
Kontoguthaben = sofort fällige Forderungen auf 100 %Einlösung in Sachwährungsgut
Währungsgut:
Gold
Wertmaß:
1 Gramm Gold
Emittent:
Goldbesitzer

Beispiel C: Der United Elysian Exchange

bietet eine Art Kombination aus Beispiel A und B an. Es werden sowohl Zertifikate in Umlauf gesetzt, als auch Silberkonten geführt.

Die Emission der Silberzertifikate (hier heißen sie "Elyats") geschieht wie in Beispiel A, die Silberkontoeröffnung wie in Beispiel B.

Kontoguthaben sowie Noten (besser: Zertifikate) sind wieder sofort fällige Forderungen nach 100% Auszahlung in Sachwährungsgut (hier: Silber), sind also eindeutig Sachwährungsgeld.

UNITED ELYSIAN EXCHANGE:

Noten und Konten:
sofort fällige Forderungen auf 100 % Einlösung inSachwährungsgut
Währungsgut:
Silber (Feinsilber)
Wertmaß:
1 troy ounce (=31,1035 Gramm) Feinsilber
Emittent:
Silberbesitzer
Alle Beispiele stammen aus den USA. Die Zahlungsmethoden in den Beispielen A - C weisen eine ausgeprägte Wertbeständigkeit auf. Der Empfänger einer Zahlung z.B. mit Goldzertifikaten weiß, das das nicht nur bedrucktes Papier ist, ständiger staatlicher Entwertung unterworfen, sondern echtes Gold dahintersteht, das seinen Wert nicht verliert.

3. VERRECHNUNGSGELD

Beispiel D: "LET System" (Local Exchange and Trading System)

Dies ist ein Informations- und Aufzeichnungsservice zu dem Zweck, Kommunikation unter Einzelnen, Betrieben, gemeinnützigen Einrichtungen und anderen Mitgliedern einer regionalen Gemeinschaft zu erleichtern. Zum einen werden alle Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Teilnehmerkreis in einem Verzeichnis (Branchenbuch) aufgelistet, zum anderen wird für jedes Mitglied ein Konto geführt.

Zu Beginn haben alle Konten den Stand 0. Bei Kauf oder Verkauf wird dem Konto des Verkäufers ein Betrag in Höhe des Preises der verkauften Ware gutgeschrieben, das Konto des Käufers mit dem selben Betrag belastet. Die Teilnehmer haben folglich entweder positive (Kontoguthaben) oder negative (Schulden) Kontostände. Verrechnungsgeld wird also durch Kontoüberziehung des Käufers emittiert. Wertmaß bleibt das jeweilige Nationalwährungsgeld (Währungsgut bleiben die staatlichen Monopolbanknoten). Der Inhaber eines Kontos mit negativem Kontostand ist Schuldner nicht eines Einzelnen, sondern des ganzen Systems bzw. der Gemeinschaft der Guthabenbesitzer. Die Summe aller Guthaben ist gleich der Summe aller Schulden. Schulden werden nicht mit Zinsen belastet, sie werden auch nicht zeitlich begrenzt. Einen Anspruch auf Barauszahlung in Nationalwährungsgeld gibt es nicht. Kontoguthaben können auch nicht mit Nationalwährungsgeld ge- oder verkauft werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, alle Kontostände frei einzusehen. Insbesondere vor Abschluß eines Geschäfts werden die Kontobewegungen mit dem Handelsvolumen eines Käufers verglichen, um in etwa einschätzen zu können, ob er seine Verpflichtungen an die gesamte Gemeinschaft auch erfüllen kann. Jedes Mitglied trägt so der ganzen Gemeinschaft gegenüber Verantwortung, indem es die Ratsamkeit eines Geschäftsabschlusses beurteilt.

Die Gesamtheit aller Kontoguthaben stellt nicht-sofort-fällige Forderungen nach Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an die Inhaber aller Negativstandkonten dar.

Die Vorteile dieses Systems liegen auf der Hand: Die Zahlungsfähigkeit der Teilnehmer wird erhöht. Zinsbelastung und zeitliche Rückzahlungszwänge fallen weg. Neu geschaffene Kaufkraft kann den Teilnehmerkreis nicht verlassen. Regionales Wirtschaften wird so gefördert. Diese Selbsthilfeform wird in mehreren Regionen Kanadas praktiziert.

LET SYSTEM:

Konten:
Kontoguthaben = nicht sofort fällige Forderungen auf Lieferung von Waren und Dienstleistungen imTeilnehmerkreis.
Währungsgut:
Zentralbanknoten
Wertmaß:
Canadian Dollar
Besonderheit:
keine Barauszahlung, keine Rückzahlungsfrist, keine Zinsen

Beispiel E: WIR

Ähnlich wie in Beispiel D (LETS) handelt es sich bei "WIR" (=Wirtschaftsring) um einen Tauschring (verwirrender Name: es wird nichts getauscht, sondern verrechnet !) mit Buchgeld auf Konten. Jedes Mitglied erhält jährlich ein Branchen- und Orts-, sowie ein Gaststättenverzeichnis, in dem die Teilnehmer aufgelistet sind. Ferner gibt es eine monatliche Zeitung und Messen. Hier ist der Teilnehmerkreis nicht regional begrenzt. Mitglied können jedoch nur Betriebe aus dem kleineren und mittleren Gewerbe werden.

Auch beim WIR Ring wird Geld durch Kontoüberziehung bzw. durch die anderen erhältlichen Kredite emittiert. Wertmaß ist das Nationalwährungsgeld. Ein WIR Baudarlehen kann zu extrem günstigen Bedingungen (nur ca. 2 % Zins und darunter !) einen Wohnungsbau mit bis zu 80 % des Anlagewertes finanzieren. Weiterhin gibt es auch günstige Kredite für andere langfristige Investitionen. Alle Kredite sind unterschiedlich lange zeitlich befristet. Es gibt keinen Anspruch auf Barauszahlung. Der Handel (also Kauf und Verkauf) mit Kontoguthaben ist verboten. Im Branchenbuch gibt jeder Teilnehmer verbindlich an, zu welchem Prozentsatz er eine Zahlung in WIR-Geld annimmt. Kostet ein Radio z.B. Fr 100.-, und hat der Verkäufer einen WIR-Satz von 70% im Branchenbuch angegeben, wird die Rechnung mit Fr 30.- in Bargeld und zu Fr 70.- in WIR- Verrechnungsgeld bezahlt. Jeder Kontoinhaber verfügt zur Zahlung über "Buchungsaufträge", die er dem Zahlungsempfänger übergibt. Letzterer reicht sie der Zentrale ein, welche den Betrag dann seinem Konto gutschriebt und das Käuferkonto mit dem selben Betrag belastet. Die Kontostände der anderen Teilnehmer sind nicht frei einsehbar. Nur der Empfänger einer Zahlung kann nachfragen, ob das Käuferkonto über diesen Zahlbetrag gedeckt ist. Eine Umsatzgebühr in Höhe von 1% der Einnahmen innerhalb des Systems wird von der Kontoführungsstelle in bar erhoben.

Durch dieses Verrechnungssystem läßt sich für die Teilnehmer zusätzlicher Umsatz ohne großen Mehraufwand erzielen. Dadurch werden die Betriebe besser ausgelastet und bei gleichbleibenden Festkosten die Erträge verbessert. Kaufkraft kann auch hier den Teilnehmerkreis nicht verlassen, gegenseitige Solidarität und Selbsthilfe wird dadurch gefördert. Ein weiterer ganz entscheidender Vorteil sind die äußerst günstigen Kredite (niedrige Zinsen !).

Der Tauschring besteht in der Schweiz nun schon über 50 Jahre. Er wurde mit dem Ziel der Schaffung neuer Kaufkraft in einer Zeit des extremen Kaufkraftmangels gegründet. Mit seinem langen Bestehen, ca. 25000 Verrechnern (1981) mit je einem durchschnittlichen Zusatzumsatz von ca. Fr 11.000,- im Jahr ist der WIR - Ring das wohl eindrucksvollste und erfolgreichste Beispiel der Gegenwart für Selbsthilfe im Geldwesen.

WIR - RING:

Konten:
Kontoguthaben = sofort fällige Forderungen auf Lieferungvon Waren und Dienstleistungen im Teilnehmerkreis
Währungsgut:
Zentralbanknoten
Wertmaß:
Schweizer Franken
Emittent:
Konsument (=Produzent)
Besonderheit:

Beispiel F: Berkshares

"Berkshares" sind Noten, die nur innerhalb einer bestimmten BIO-Region Gültigkeit besitzen.

Im Gegensatz zu Beispiel D (LETS, Konsument als Käufer und Emittent) werden die Berkshares in erster Linie durch Umsatzkredite an den Produktionssektor ausgegeben. Folgendes Beispiel soll das erläutern: Eine Vollkornbäckerei benötigt zur Begleichung von Rechnungen Zahlungsmittel. Sie reicht nun eine Art Wechsel bei der Emissionsstelle SHARE (Self Help Association for a Regional Economy) ein, und erhält dafür neu gedruckte, neu emittierte Noten in Höhe des Wechselbetrages. Sie verpflichtet sich, diesen Betrag nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder zurückzugeben.

Die Bäckerei ist jetzt in der Lage, ihre Rechnungen zu bezahlen, das Verrechnungsgeld kehrt durch den Verkauf ihrer Produkte schließlich zur Bäckerei zurück, diese zahlt gegen Rückgabe des Wechsels die "Schulden" zurück, und das Verrechnungsgeld ist aus dem Verkehr gezogen.

Währungsgut bei den Berkshares sind "standard cords of wood" (ca. 3,625 Kubikmeter Holz). Holz ist eine für die betreffende Bioregion wichtige, erneuerbare und lokal verfügbare Energiequelle. Ein Geldschein lautet dann z.B. auf 5 Berkshares (1 Berkshare = 1/100 standard cord of wood), also etwa 0,18 Kubikmeter Holz. Auf der Note steht: "Wert: Diese Note kann bis zum 31. Dez. 19.. für Güter und Dienstleistungen in teilnehmenden Geschäften in Zahlung gegeben werden. Der Wechselkurs mit Zentralbanknoten wird bestimmt durch einen Index regionaler Preise für ein Standard Cord (128 Kubikfuß) ungereiften, gemischten, harten Holzes, in 16-24 Inch Länge geschnitten und gespalten. Dieser Index wird regelmäßig vom Emittenten, SHARE, berechnet und in regionalen Zeitungen veröffentlicht." Die Note garantiert dem Inhaber nun auch Einlösung in Währungsgut: "Einlösung und Wechseln: Für die Dauer von 90 Tagen nach dem 31. Dez. 19.. , jedoch nicht vorher, kann diese Note gegen Zentralbanknoten vom Berkshare-Konto bei den teilnehmenden regionalen Banken zum dann gültigen Kurs gewechselt werden oder in Holz in Mengen nicht unter einem Cord von einem teilnehmenden Holzhändler eingelöst werden." Weiter steht auf der Note:

"Verfall: Der Wert dieser Note wird vom 1. April 198. an täglich um 1 % abnehmen. Am 9. Juli 198. wird sie jeden Wert verlieren und null und nichtig sein."

Dieser Zusatz verhindert eine Hortung der Noten und verstärkt den Rückstrom an die Kassen der Annahmeverpflichteten vor dem Verfallsdatum. Dadurch wird die Umlaufgeschwindigkeit erhöht.

Da sich regionale Geschäfte verpflichten, die Noten anzunehmen (und zwar zum gerade gültigen, regionalen Holzpreis), stellt die Note nicht nur eine zu einem bestimmten Zeitpunkt fällige Terminforderung nach Einlösung in Währungsgut, sondern auch eine sofort fällige Forderung nach Waren und Dienstleistungen der Annahmeverpflichteten dar.

Vorteile: Die regionale Gültigkeitsbegrenzung der Noten verhindert den Zahlungsmittelabstrom in die Metropolen. Ähnlich wie in den regionalen Beiräten der Ökobank werden bei SHARE ökologische-, Sozialverträglichkeits- und Friedensmaßstäbe von einem Gremium zur Vergabe der Umsatzkredite angesetzt. Kosten für die Emission fallen nur in sehr geringem Maße an: Versicherung und Druck der Noten. Dadurch können die Umsatzkredite sehr günstig für ca. 3 % vergeben werden.

Die erhöhte Umlaufgeschwindigkeit wirkt sich noch weiter belebend auf die Handelstätigkeit aus. Alle diese Faktoren werden den regionalen Handel stärken sowie eine enorme Unterstützung für viele kleine, ökologische und selbstverwaltete Betriebe bedeuten.

BERKSHARES:

Noten:
sofort fällige Forderungen auf Waren oder Dienstleistungenbei verpflichteten Geschäften, auch: zu einem bestimmten Zeitpunkt fällige Forderung auf Einlösung in Währungsgut
Währungsgut:
ungereiftes, hartes Mischholz
Wertmaß:
1 standard cord = 3,625 Kubikmeter Holz
Emittent:
ökologische, soziale und Friedenskriterien erfüllenderProduzent
Besonderheit:

4. DISKUSSION

Inflation der "gesetzlichen" Zahlungsmittel

Was würden Mieter sagen, die Quadratmetermieten zahlen, wenn die Längenmaße staatlich verordneten Schwankungen unterliegen würden? Wenn zum Zeitpunkt 1.1.85 ein Meter 100 cm, ein Jahr später der Meter aber nur mehr 95 cm, zwei Jahre später dann etwa 91 cm hätte und so weiter? Das ist absurd? Nun, die Einkommensbezieher und Sparer müssen sich mit solch einem absurden "Phänomen" jedoch abfinden, und sind jährlich um die Inflationsrate betrogen.

Bei Lohnanpassung weiß man sich eventuell in eine höhere Steuerklasse geschoben, um am Ende noch weniger reales Einkommen zu sehen als vor der Lohnerhöhung! Betrachtet man die Preise über die Jahre und Jahrzehnte, so ist bei allen Papierwährungen ein nachhaltiges Ansteigen des Preisniveaus zu registrieren.

Die Beispiele A - C und F bilden vor Überflutung mit staatlichen Zwangskurs-Papierfetzengeld sichere Alternativen. Sie benutzen ihr eigenes, unabhängiges Wertmaß und sind mit einer 100% erfüllbaren Einlösungsgarantie ausgestattet. Gold, Silber und Holz sind Rohstoffe, die im Wert relativ beständig bleiben - verglichen mit Papierwährungsgeld.

Anders die Verrechnungsbeispiele D und E: Sie benutzen ja das jeweilige Nationalwährungsgeld als Wertmaß. Guthaben auf LETS und WIR Konten erleiden deswegen den selben Wertverlust wie entsprechende Bargeldguthaben.

Abhilfe könnte man durch die Einführung eines eigenen, von der Nationalwährung unabhängigen Wertmaßes schaffen.

Tatsächlich ist die Furcht vor Inflation der mit Annahmezwang und Zwangswert (zusammen: Zwangskurs) ausgestatteten Zentralbanknoten das Hauptmotiv für die Benutzung der Geldarten A - C.

Überemission

Die Gefahr einer Überemission von Gold- / Silberzertifikaten bzw. -Konten (A - C) ist per Definition nicht gegeben. Es werden ja nur dann Zertifikate ausgegeben bzw. Kontoguthaben gutgeschrieben, wenn volle Metalldeckung gewährleistet ist. Beispiel D, LETS: Hier besteht die Gefahr der Überemission sehr wohl: Der Käufer, der hier der eigentliche Geldemittent ist, tritt als Konsument in Erscheinung, der Kredit bezieht sich auf Waren zum Verbrauch, nicht Gebrauch. Besser wäre es, wenn der Kredit einem produzierenden oder handelnden Käufer gegeben würde. Ein Bäckerkollektiv kann ständig neue Brote backen, die dann zum Verkauf bereit stehen und eine ständige Einnahmequelle sichern. Eine Vorfinanzierung von Löhnen und Rohstoffen wäre in diesem Fall unbedenklich. Natürlich kann man dem Brotkäufer auch seinen Kauf vorfinanzieren, nur müßte dann geklärt werden, wie er das Geld wieder einnehmen will, wenn er die Brote nicht weiterverkauft. An diesem Punkt sollte die Umsatzkreditvergabe aber zuerst ansetzen. Der Anteil des emittierten LETS-Geldes, dem keine zum Verkauf bereitgestellten Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs oder mit Bestellungen gegenüberstehen, kann Überemission bedeuten.

Zur Vermeidung der Überemission ist eine freie Kursbildung zum jeweiligen Währungsgut erforderlich, weil erst durch diesen Kurs die Überemission als solche überhaupt genau erkannt werden kann. Dazu müßten jedoch die Verrechnungsguthaben zum Kauf / Verkauf von der Verrechnungsstelle freigegeben werden. Außerhalb der Kontrolle einer verbietenden Verrechnungsstelle wird es - sofern technisch übertragbar - sowieso einen Schwarzmarkt des Kaufens und Verkaufens von Verrechnungsgeld gegen das entsprechende Währungsgeld geben.

Falls mehr LETS Kontoguthaben für den Kauf von Nationalwährungsgeld erforderlich ist, als dem Nennwert entsprechen würde, ist der Kurs unter pari (100%) gefallen. Anders ausgedrückt, bekommt man am freien Markt für 100 $ LETS - Verrechnungsgeld nur noch 99,98 $ Nationalwährungsgeld, so haben die "LETS" eine Tendenz zu einem leichten Disagio. Das wäre ein Signal für die Verrechnungsstelle, Maßnahmen gegen die Überemission zu ergreifen: Laufzeitbegrenzungen für die Umsatzkredite, Überziehungsgrenzen je nach Umsatzvermögen der Schuldner, Kreditstopp für "faule" Schuldner.

Im Beispiel E ist eine Überemission wesentlich unwahrscheinlicher, da alle Schuldner gleichzeitig auch Produzenten sind (Mitglieder nur aus kleinem bis mittleren Gewerbe!), und die Kreditkonditionen die Emission beschränken. Eine freie und vor allem öffentliche Kursbildung zur Zentralbanknote für die Feststellung der "optimalen Verrechnungsgeld-Teilmenge" wäre auch hier sehr zu begrüßen.

Beispiel F, Berkshares: Auch hier ist durch verschiedene Kriterien bei der Berkshare-Umsatzkreditvergabe (Emission) eine Sicherheitsmaßnahme gegen Willküremission eingebaut.

Zum Erkennen einer (unwahrscheinlichen) Überemission ist die freie Wechselkursbildung Berkshares - $ wertvoll. Die der Emissionsstelle verpflichteten Geschäfte müssen die Berkshares zwar immer zum Nennwert annehmen (d.h. zum Kurs von 100 %, also zum regionalen Holzpreis). Alle anderen Berkshare-Akzeptanten können die Verrechnungsnoten aber auch zu mehr oder weniger als dem Nennwert annehmen. Bei freiem, öffentlichen Kauf und Verkauf von Berkshares gegen Dollar kann dann jeden Tag ermittelt werden, ob man für x Berkshares auch die Menge Dollar bekommt, um damit die den x Berkshares entsprechende Menge Holz (x/100 Cords) kaufen zu können.

Erhält man auf diese Weise für x Berkshares x/100 Cords Holz, ist der freie Kurs paritätisch zum Sachwährungsgut, die Berkshares stehen auf pari, der Kurs ist 100 % des Nennwerts, Verrechnungsschein und Sachwährungsgut befinden sich auf einer Nennwertebene. Findet eine Überemission statt, kann man sicher davon ausgehen, daß der Kurs unter den Holzpreis sinkt.

Ein Steigen der in Berkshares ausgezeichneten Preise ist dann unmöglich, wenn die Noten freiwillig und zum freien Wechselkurs angenommen werden.

INFLATION ist erst dann möglich, wenn Zahlungsmittel staatlich verordneten allgemeinen Annahmezwang und Zwangswert haben, beide Eigenschaften zusammen nennt die Geldtheorie Zwangskurs.

Inflation ist die Vermehrung des Zwangskursgeldes über den Betrag hinaus, den der Verkehr ohne Zwangskurs noch zu pari (100 % des Nennwerts) angenommen hätte.

Preissteigerungen sind erst die Folge der Inflation.

Der heute übliche Ausdruck "gesetzliche Zahlungsmittel" beinhaltet sowohl Zwangskurs als auch den Rechtsanspruch der Zahlungsempfänger auf eben dieses gesetzliche Währungsgeld. Wenn es heißt: gesetzliche Zahlungsmittel müssen gegeben und genommen werden, so sind dies nur Umschreibungen von Währungsmonopol und Monopol des ausschließlichen Schuldtilgungs-mittels.

Monopolgeld bedeutet gesetzliche Zahlungsmittel und Notenmonopol (das Monopol auf die Benutzung eines technischen Hilfmittels zur Verrechnung, Standardisierungsmonopol). Spätestens seit Beginn des 1. Weltkrieges sind in allen Staaten die Zentralbanknoten auf diese Art mehrfach monopolisiert.

Da bei allen Zahlungsmittelbeispielen von A bis F kein Zwangskurs für das jeweilige Geld besteht, ist eine Inflation nicht möglich.

Umsatzmittelfunktion

Hauptsächliche Funktion des Verrechnungsgeldes in einer arbeitsteiligen Wirtschaft ist es, für einen möglichst sicheren und schnellen Umsatz der Produkte vom Produzenten zum Konsumenten zu sorgen. Zur Untersuchung der verschiedenen Geldformen auf dieses Kriterium hin ist die Vorstellung folgender, hypothetischer Extremsituation hilfreich: Das staatliche Zwangsgeldsystem kollabiert von heute auf morgen (z.B. aufgrund der int. Schuldenkrise), es gibt keine Zahlungsmittel mehr.

Mit direktem Barter allein wird man sich "an den Tagen nach dem Zusammenbruch" nicht mal sein Frühstück besorgen können. Wenn dem nicht so wäre, hätte es sicher noch nie eine Geldkrise gegeben.

Die Systeme A - C würden erst die Beschaffung von Edelmetallen erfordern, bevor Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt werden können (es besteht 100 % Deckung !). Das ist besonders bei Geldkrisen umständlich, wenn nicht gar unmöglich. Es kommt hinzu, daß Edelmetalle sowie entsprechende Zertifikate bereits bei "normaler" Wirtschaftslage gerne gehortet werden und sich so unkontrollierbar der Zirkulation entziehen. Deshalb ist Sachwährungsgeld (Sachwährungsgut, entsprechende 100% gedeckte Zertifikate sowie Depotguthaben) auch bei Verfügbarkeit ein höchst unzuverlässiges Umsatzmittel.

In der Form wie jetzt praktiziert, würden die Verrechnungssysteme LETS und WIR mit dem "Zusammenbruch" der Nationalwährung entsprechend entwertet, es sei denn die Teilnehmer einigen sich noch vorher auf eine Umrechnung in ein anderes Wertmaß. Sie könnten sich dabei auf einen Sachwert oder auch auf den Indexwert einer Nationalwährungseinheit an einem bestimmten Zeitpunkt vor dem "Zusammenbruch" einigen und in diesem "alten" Wertmaß weitermachen.

F, Berkshares: Jeder umsatzkreditwürdige Betrieb wäre sofort in der Lage, Geld herauszugeben, damit Rechnungen und Mitarbeiter zu bezahlen und es so sehr schnell in Umlauf zu bringen.

Verbessern könnte man das Berkshare-System noch, indem man die eigentlichen Verrechnungsgeldemittenten, die Produzenten, als Hauptkreditnehmer in den Mittelpunkt stellt und sie verpflichtet, das Verrechnungsgeld an ihren Kassen zu 100 % des Nennwerts (zu pari) anzunehmen. Sie sollen es als erste ausgeben und damit in Verkehr bringen sowie nach Annahme bei Verkauf der Produkte wieder zurückbringen zur Verrechnungsstelle, um so für einen geordneten Rückstrom zu sorgen.

Außerdem ist es überflüssig und gefährlich, die Einlösung in Währungsgut zu versprechen. Es genügt für die Aufrechterhaltung der Kursparität mit dem Währungsgut, wenn die emittierte Verrechnungsgeldmenge zu 100 % durch die von den Emittenten zu verkaufenden Produkte und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs "gedeckt" und in sie "einlösbar" ist.

Im Falle einer Überemission wäre der Notenbesitzer durch die Pari-Annahmeverpflichtung der Produzenten vor einem Wertverlust geschützt, und das wahrscheinlich besser als mit Einlösungsversprechen in Holz.

Positiv im Zusammenhang mit der Umsatzmittelfunktion ist die Laufzeitbegrenzung mit anschließendem Wertverfall zu beurteilen. Sie verhindert sehr wirksam das Horten und sorgt damit für die Zuverlässigkeit des Umsatzes vom Produzenten zum Konsumenten.

Trotz der Verbesserungsmöglichkeiten funktionieren alle hier beschriebenen Geldsysteme - in unterschiedlichem Ausmaß - schon heute (wie die tägliche Selbsthilfepraxis beweist). Es spricht nichts gegen eine parallele Anwendung von verschiedenen Systemen (auf der Basis strikter Freiwilligkeit und Gleichberechtigung) - nur so läßt sich neutral und empirisch feststellen, welche Arten von Währung und Verrechnung sich bewähren.

Angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit des staatlichen Monopolgeldsystems auf die Bedürfnisse aller am Wirtschaftsleben Beteiligten, besonders der kleinen Einheiten, ökologischen Projekte usw., einzugehen und zu reagieren, angesichts der Tatsache, daß es nicht einmal in der Lage ist, ein stabiles Wertmaß zu liefern, zeichnet sich die Notwendigkeit von Alternativen im Bereich Währung und Verrechnung immer deutlicher ab. Bei einem so elementar wichtigen Faktor wie dem Geld sollte im Zeitalter des Pluralismus und der Menschenrechte jedes Monopol überholt, ja verpönt sein. Interessant ist es, diesbezüglich festzustellen, daß sich die Geldsysteme in faschistischen, marxistischen und westlich-kapitalistischen Staaten in den wesentlichen Punkten:

(Währungsmonopol, Verrechnungsmonopol und Schuldtilgungsmittelmonopol) in NICHTS unterscheiden.

N.N., München, 1986


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