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Einiges von diesen Briefen koennte vielleicht auch in “espero” oder “eigentuemlich frei” passen.

Ich besitze das copyrights und wuerde Abdruck und Kommentare willkommen heissen.

 

PIOT, John.

 

Ulrich von Beckerath                                                           23. 13. 1960

 

Herrn stud. Phil. Walter Meyer,

Berlin NW 21,

Bremer Strasse 76

 

            Sehr geehrter Herr Meyer,

 

die Idee der autonomen Rechtsgemeinschaft ist vielleicht die revolutionaerste, politisch-soziale Idee, die jemals Menschen gefasst haben.

“Idee” ist hier eigentlich kein passender Ausdruck, denn sehr viele Jahrtausende lang war die autonome Rechtsgemeinschaft die politisch-soziale Organisationsform der Menschheit. Das war, als die Menschheit noch in “Staemmen” organisiert war, also bevor der Staat die Rolle spielte, die er jetzt spielt.

 

            Dass die alte Organisationsform nicht etwa eine unvollkommene Vorstufe des Etatismus war, sondern im Gegenteil, die der menschlichen Natur am meisten angemessene Form, betont Friedrich Engels in seinem hoechst lesenswerten (aber kaum noch gelesenen) Buch: “Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates”.

(Von mir zu haben.) Am Schluss des Buches steht der Satz:

 

            “Die seit Anbruch der Zivilisation verflossene Zeit is nur ein kleiner Bruchteil der verflossenen Lebenszeit der Menschheit; nur ein kleiner Bruch der ihr noch bevorstehenden. Die Aufloesung der Gesellschaft steht drohend vor uns als Abschluss einer geschichtlichen Laufbahn, deren einziges Endziel der Reichtum ist, denn eine solche Laufbahn enthaelt die Elemente ihrer eignen Vernichtung. Demokratie in der Verwaltung, Bruederlichkeit in der Gesellschaft, Gleichheit der Recht, allgemeine Erziehung werden die naechste hoehere Stufe der Gesellschaft einweihen, zu der Erfahrung, Vernunft und Wissenschaft stetig hinarbeiten. Sie wird eine Wiederbelebung sein - - aber in hoeherer Form - - der Freiheit, Gleichheit und Bruederlichkeit der alten Gentes.” (Von Engels gesperrt.)

 

Fuer Engels und Marx war der Staat, nachdem das Proletariat ihn erobert hatte, nur ein Mittel, um binnen ganz kurzer Zeit die Productionsmittel in den Besitz der neu gebildeten Associationen ueberzuleiten. Das steht mit deutlichen Worten im Kommunistischen Manifest. (Von mir gleichfalls - - leihweise - - zu haben.)

 

            Noch im Mittelalter war die autonome Rechtsgemeinschaft keine Phantasiegebilde sondern eine jedermann bekannte Wirklichkeit. Die Kirche war mehrere Jahrhunderte lang maechtiger als der Staat, hatte ihre eigenen Gesetze (“Kanonisches Recht”), so dass z.B. die Priester nicht von den Gerichten des Landesherren verurteilt werden durften.

(Erst jetzt werden einige von ihnen wegen Sexualverbrechen gegen Kinder zur Rechenschaft gezogen! – J.Z., 10.9.03.)

Die Ritterorden waren autonome Rechtsgemeinschaften, und in Frankreich waren lange Zeit die Tempelherren maechtiger als der Koenig. Erst Philipp IV. Gewann Macht ueber den Orden. (I. J. 1310 verbrannte er 54 Ritter lebendig.)

            In Arabien sind heute noch viele Beduinenstaemme dem Koenig zwar tributpflichtig, seiner Gesetzgebung aber nicht unterworfen.

            Ich koennte noch viele Beispiele an fuehren.

 

            Missbraucht werden kann alles, sogar die autonome Rechtsgemeinschaft. Die Missbraeuche koennen sogar so weit gehen, dass der Staat als das kleinere Uebel erscheint. Bemerkenswert ist aber, dass gerade in Deutschland, als das Volk im Mittelalter das Vertrauen zur Kirche (als Rechtsgemeinschaft), zum Staat und - - nach den vielen Seuchen - - anscheinend auch zu den uebersinnlichen Maechten verloren hatte, von sich aus Gruppen von autonomen Rechtsgemeinschaften organisierte, die Vehmegerichte. Goethe’s Darstellung im “Goetz von Berlichingen” ist so sehr uebertrieben nicht. Fast gleichzeitig organisierten die Spanier die “Heilige Hermandad”. Die stellte in kurzer Zeit die Sicherheit auf den Landstrassen her, nachdem die koenigliche Polizei sich als unfaehig dazu erwiesen hatte.

(Ich vermute, dass sie von den Strassenraeubern Prozente kriegte, wie noch im 20-sten Jahrhundert oefters die kaiserliche chinesische Polizei.)

(Verbrecherische Taten einiger Polizisten und ihre Zusammenarbeit mit Berufsverbrechern kommen auch heute noch allzuoft vor, auch in Demokratien. – J.Z., 10.9.03.)

 

            In China war in der zweiten Haelfte des 19-ten Jahrhunderts und weiter bis zum ersten Weltkrieg die Unsicherheit auf den Wasserstrassen gross. Da kauften sich die westlichen Versicherungsgesellschaften von der chinesischen Regierung das Privileg, in ihrer eignen Rechts-Sphaere als Polizei fungieren zu duerfen. Die Gesellschaften schafften sich Schnellboote an, armierten sie und zahlten hohe Belohnungen fuer den Nachweis von Raub-Dschunken, Raeuber-Zentralen und Adressen von Beamten, die mit den Raeubern geteilt hatten. Das klappte! Die Schnellboote griffen die Raubdschunken an, fuerchteten sich nicht vor den “Stinktoepfen” der Piraten, hoben die Raeuberzentralen aus und verhafteten die bestochenen Beamten. Als z.B. die Schnellboote mit den auf dem Verdeck montierten Galgen ein paar mal den Yang-Tse-Kiang und den Hoang-Ho herauf und herunter gefahren waren, die Chinesen die Raeuber haengen sahen, die ihnen noch kurz zuvor Extrasteuern abgepresst hatten, da kriegte alles Respekt. An Haeuser, die durch die bekannten Blechschilder gekennzeichnet waren als “Versichert bei der und der Gesellschaft”, an solche Haeuser also traute sich keine Raeuberbande mehr heran. Die Praemien waren sehr hoch, wurden aber von den Versicherten gern gezahlt.

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            Die Aufgabe der Juristen, der Oekonomisten und anderer Theoretiker wird es sein, waehrend der naechsten Jahrzehnte Organisationsplaene der autonomen Rechtsgemeinschaften auszuarbeiten. Bis jetzt hat nur ein Jurist eine solche Arbeit geleistet und zwar schon vor dem ersten Weltkrieg: Internoscia, ein kanadischer, in Italien geborener Rechtsanwalt. Er veroeffentlichte ein sofort zu uebernehmendes BGB in drei Sprachen: Englisch, Franzoesisch, Italienisch. Es ist ein dicker Band in Grossfolio geworden. Zube besitzt noch ein Expl. Mir ist eines verbrannt.

(Ich habe es auf mehreren Mikrofiche verfilmt, bin aber noch nicht dazu gekommen, es auf viel weniger Mikrofiche noch einmal zu verfilmen. – J.Z., 10.9.03.)

Internoscia dachte anscheinened hauptsaechlich an den Fall, der jetzt in Afrika eingetreten ist: Eine Kolonie macht sich unabhaengig und braucht nun von heute auf morgen ein System guter Gesetze.

(Anderswo hat B. vorgeschlagen dass Abweichungen von diesem Gesetzwerk erlaubt sein sollten, vorausgesetzt, dass sie oeffentlich und ganz ausreichend begruendet wuerden. – J.Z., 10.9.03.)

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Die autonome Rechtsgemeinschaft ist die einzige Waffe gegen Kriegshetzerei, Imperialismus, und Aehnliches.

 

Angenommen, eine Gruppe in der Bundesrepublik fordert: Sollten totalitaere Staaten einen Krieg anfangen und werden besiegt, so muss eine Friedensbedingung sein:

Der besiegte Staat erlaubt den Austritt aus dem Staat, ohne dass die Ausgetretenen gezwungen werden, das Land zu verlassen.

Die Ausgetretenen aber organisieren sich zu autonomen Rechtsgemeinschaften.

Diese Gemeinschaften haben in erster Lienie den Zweck, die Menschenrechte aktiv zu schuetzen und die Regierungen, die etwa eine Mobilmachung zum Zweck eines Angriffskrieges vorbereiten, sofort mit geeigneten Mitteln unschaedlich zu machen.

Die Aechtung, ein uraltes, jetzt vergessenes, aber waehrend der Franzoesichen Revolution wieder aufgegriffenes Rechtsmittel, wird wieder angewendet werden.

(Am 27. Juli 1794 aechtete der Nationalkonvent den Robespierre und seinen Anhang. Tausende von Soldaten und Gendarmen, die bisher zu den Jakobinern gehalten hatten, gingen zum Konvent ueber, nur auf die Nachricht hin, dass Robespierre und sein Anhang geaechtet waren. Die Geaechteten wurden aus dem von Verteidigern verlassenen Rathaus herausgeholt und am naechsten Tage ohne Prozess guillotiniert.

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Man stelle sich vor, dass im November 1918 die Alliierten proklaemiert haettten: Die deutsche Regierung muss von heute an den Austritt aus dem Staat erlauben und die Organisierung von autonomen Rechtsgemeinschaften durch die Ausgetretenen. Die Rechtsgemeinschaften werden nicht mit Reparationen belasted. Die Alliierten sind auch bereit, mit solchen Rechtsgemeinschaften, die es wuenschen, Buendnisvertraege abzuschliessen. Sollten die Gemeinschaften von reaktionaeren Gruppen, z.B. Pan-Germanisten, angegriffen werden, oder sollten sie gar von der neuen Regierung angegriffen werden, so werden ihnen die Alliierten auf Wunsch zu Hilfe kommen.

Gewiss ist, weder die Moerderklubs, die z.B. Liebknecht und Rosa Luxemburg umgebracht haben, den Hauptmann Beerfelde, den Kapitaen Persius und so viele andere (z.B. Rathenau), haetten sich bilden koennen ohne gleich ausgerottet zu werden, noch haette ein Nazismus entstehen koennen.

 

Einwendung: Die damals bei den Alliierten massgebenden Leute waren in bezug auf wirklich konstruktives Voelkerrecht so dumm und so unwissend, dass sie ein Programm, wie es jetzt Zube vertritt, nicht verstanden haetten. Ohne voraufgegangene Aufklaerung kann das System auch nicht realisiert werden. Heute muss ess heissen: Die Aufklaerung ist sofort zu beginnen.

 

Die Aufklaerung muss ein detailliertes Friedensprogramm enthalten. (Siehe: www.butterbach.net/exterritorial.net - J.Z., 10.9.03.)

Was geschieht mit den Kolchosen? Mit den Sowchosen, mit den sich Produktionsgenossenschaften nennenden Zwangsarbeits-Organisationen?

Antwort: Alles das wird nach den Grundsaetzen des Genossenschafts-Sozialismus umgewandelt, die “Produktionsgenossenschaften” z.B. werden in wirkliche Produktionsgenossenschaften umgewandelt, bei denen also zunaechst mal  das Soll abgeschafft wird.

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            Einwand: Und wenn nun die Feinde ein gleiches Programm fuer Deutschland aufstellen?

            Antwort: Wenn die Feinde wirklich Deutschland besiegen sollten und dann das Programm anwenden, so werden sie nur erreichen, was die deutsche Regierung laengst versucht hat, zu erreichen, es aber wegen der bekannten Widerstaende nicht durchgesetzt hat. Wenn dann die Feinde eine neue (totalitaere) Regierung einsetzen und gleichzeitig die Bildung autonomer Rechtsgemeinschaften ermoeglichen: Nun - - so saegen sie den Ast ab, auf dem sie sitzen! Das braucht hier nicht dargelegt zu werden.

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            Was die Kriegfuehrung gegen totalitaere Staaten anlangt, so haben amerikanische Publizisten schon vor Jahren vorgeschlagen:

            Anstatt Bomben auf die Staedte des Feindes zu werfen, werden die Deutchen die Staedte aus der Luft mit Lebensmitteln versehen, mit Kleidern, Schuhen und Naegeln, und werden ausserdem eine Organisation vorbereiten die alles, was bisher auf die Waffenfabrikation verwendet wurde, auf den Wohnungsbau verwendet.

Flugblaetter mit Angaben ueber die zu bildenden Baugenossenschaften, werden ueberall verteilt.

Ob dann die feindliche Regierung noch viele Kaempfer finden wird?

Ferner:

            Deutschland proklamiert: Gefangene werden nicht gemacht!! Jeder Gefangene wird mit Reisegeld und Lebensmitteln etc. versehen, damit er zu seiner Familie zurueckkehren kann.

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            Von besonderer Wichtigkeit waere die Vereidigung der Armeen der freien Welt auf die Menschenrechte, bzw. Auf denjenigen Teil davon, der anzuwenden waere, wenn z.B. deutsche Truppen russisches Gebiet besetzten.

Es haette also der einzelne Soldat zu schwoeren, dass er keinen Befehl vollziehen werde, der gegen die Menschenrechte gerichtet ist. Er wird sich also weigern, Kriegsgefangene auf Befehl zu erschiessen, wie es durch Hitler und seine Helfer so oft befohlen worden ist.

Befehle, welchen das Prinzip der kollektiven, nationalen Verantwortung oder der “Sippenhaftung” oder aehnlicher Prinzipien zum Grunde liegt, wird der Soldat ebenfalls nicht vollziehen; er wird anstatt dessen den Vorgesetzten - - und wenn es der hoechste waere - - auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam machen, und wenn Kameraden anwesend sind, so werden sie ihn unterstuetzen. Besteht der Vorgesetzte trotzdem auf seinem Befehl, oder versucht er gar taetlich zu werden, so verliert er dadurch alle Rechte als deutscher Soldat und ist sofort von den anwesenden deutschen Soldaten zu verhaften.

            In den Instruktionsbuechern werden moeglichst viel solcher Faelle ausfuehrlichst dargestellt werden.

 

            Wenn ein Soldat die Menschenrechte der Einwohner besetzten Gebietes verletzt, etwa pluendert, Vergewaltigungen versucht oder  begeht, mutwillige oder ueberfluessige Zerstoerungen unternimmt, sich Schikanen erlaubt, so ist er durch Vorgesetzte und Kameraden ebenfalls unschaedlich zu machen.

(In den Felddienstordnungen aller Armeen der Welt sind seit Jahrhunderten solche Handlungen verboten; die Menschenrechte schaffen also in dieser Rechtssphaehre nichts Neues.)

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            An jedem ersten Mai ist eine militaerische Feier zu veranstalten, waehrend welcher die Soldaten und die Vorgesetzten an ihren Eid erinnert werden. Der im Rang hoechste der anwesenden Vorgesetzten erklaert den Anwesenden, dass die deutsche Armee die Menschenrechte sowohl schuetzt wie auch beansprucht.

Dieser Anspruch tritt an die Stelle des frueheren Anspruchs auf Eroberungen nach erklaerten Kriegen und das sogenannte Kriegsrecht gegenueber den Einwohnern besetzter Gebiete.

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            In ganz Deutschland werden Ortsgruppen des

Supranationalen Gemeinwesens

Gebildet, von denen jede auf die obigen Grundsaetze dieser Vereinigung in jeder ihrer woechentlichen, oeffentlichen Zusammenkuenfte hinweist.

 

            Ich behalte mir vor, eine Vervollstaendigung dieser Grundsaetze zur Diskussion zu stellen. Ich kann dabei an eine hoechst gruendliche und ausfuehrliche Arbeit des Ehepaars Zube anschliessen. Eine bessere Arbeit auf diesem Gebiet ist meines Wissens noch nie geliefert worden.

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            Ich will jetzt schliessen, sonst wird dieser Brief zu lang. Ich hoffe, ihn demnaechst fortsetzen zu koennen.

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            Meine Gesundheit hat sich zwar ein wenig gebessert, aber ich werde von haeufigen Muedigkeitsanfaellen geplagt, so dass ich waehrend einer Diskussion keine gute Rolle spielen wuerde. Ich moechte daher auch den kommenden Freitag (340. 12. 60) ganz meiner Wiederherstellung widmen. (Ich verbringe fast meine ganze freie Zeit entweder im Bett oder auf dem Liegestuhl.)

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            Einen Durchschlag dieses Briefes uebersende ich Herrn Elsoffer.

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                                                                            Mit bestem Gruss

                                                                            U. v. Beckerath.

                                                                             Gez. Bth.

 

                                                                                                                               

 

 

Ulrich von Beckerath                                                                                                      30. 12. 1960

                                                                                                                        Ihr Brief vom 28.12.60.

Herrn stud. phil. Walter Meyer,

Berlin NW 21,

Bremer StraBe 76.

 

Sehr geehrter Herr Meyer,

                                                      vielen Dank fuer die mir freundlichst uebersandten Broschueren von Lassalle. Ich hoffe, sie Ihnen am Dienstag, den 3. I. 61. zurueckgeben zu koennen.

 

Was Lassalle u.a. fehlte, war

1.)    die Einsicht, dass in einer Gesellschaft, in welcher der Absatz das primaere Problem ist, der Reformer nicht damit beginnen darf, neue Betriebe zu schaffen. Gelingt die Schaffung neuer Betriebe, so wird damit zunnaechst einmal die Abzatznot vergroessert;

2.)    die Einsicht, dass die Ausschaltung der Unternehmer-Herren-Klasse, die ihre Unfaehigkeit, die Produktion volkswirtschaftlich zu fuehren, bei jeder Wirtschaftskrise aufs neue beweist, nur durch Ankauf der Betriebe durch die Belegschaften geschehen kann;

     3.) die Einsicht, das Belegschaften als Zahlungsmittel kein Bargeld verwenden koennen, sondern sie verfahren 

           muessen, wie das Unternehmertum verfaehrt,  wenn as groessere Betriebe ankauft, es benutzt naemlich

           Obligationen als Zahlumgsmittel;

     4.) die Einsicht, das das “Einloesungsprinzip” (in Edelmetall, durch den Ausgeber! – J.Z.) ein durch und durch    

   falsches unmoralisches und zum wenigstens bei Wirtschaftkrisen unmoegliches Prinzip ist. Das Bargeld hat  

          naemlich die Tendenz sich aus dem Verkehr zurueckzuziehen und gehortet zu werden, wenn die allgemeine

   Lage droht, unsicher zu werden und erst recht, wenn sie wirklich unsicher geworden ist. Dann koennen  

       Banknoten night mehr in bar eingeloest werden, Zinsscheine und Obligationen koennen nicht mehr in bar   

           eingeloest werden und Wechsel und dergleichen Verpflichtungsscheine auch nicht.

           Das Einloesungsprinzip muss daher in einer kuenftigen Gesellschaft durch das "Gutschein-Prinzip” ersetzt 

           werden; (Einloesung in Gueter, Dienstleistungen oder durch Schuldzahlung oder Verrechnung. – J.Z.)

      5.) die allerdings erst durch Theodor Hertzka (nicht zu verwechseln mit Theodor Herzl) eroeffnete Einsicht,  

           dass kein Betrieb, ob Privatbetrieb oder Genossenschaft oder Staatsbetrieb, die Befugnis haben darf, sich

           gegen die Aufnahme von Arbeitskraeften zu straeuben, so lange noch eine technische Moeglichkeit besteht,

           sie zu beschaeftigen. (Spaeter schraenkte B. diesen Vorschlag auf Betriebe mit einem natuerlichen Monopol

           ein und solche Genossenschaften, die das Prinzip der “offenen Genossenschaft” freiwillig annehmen. – J.Z.)

           Louis Blanc, in seiner "Organisation du travail” hat allerdings schon i. J. 1840 darauf hingewiesen, dass ein  

           solcher Rechtszustand eigentlich das volkswirtschaftlich richtige waere, hat aber die volle Bedeutung des

           Prinzips nicht erkannt und ist daher nicht weiter darauf eingegangen. (Hertzka, "Freiland" und 'Eine Reise

           nach Freiland."). (An anderer Stelle wies B. darauf hin, dass P. Buchez, wahrscheinlich, die “offene

           Genossenschaft zuerst verlangt hatte. – J.Z.)

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Lassalle starb zur rechten Zeit.

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Das “Arbeiterlesebuch", 4.Aufl., gedruckt 1871, war noch nicht aufgeschnitten, war also seit 90 Jahren totes Kapital.

Die Seiten 42 bis 47 sind der Finanzierung der Genossenschafts-Ideen Lassalles’s gewidmet. Ich will keinen langen Kommentar dazu liefern, aber dass L., obwohl Sohn eines Grosshaendlers und das Wirtschaftsleben wahrscheinlich kennend, so unrichtige Ideen ueber die moegliche Finanzierung von Produktivgenossenschaften hatte, das glaubt man erst, wenn man's schwarz auf weiss vor sich hat.

Von der Arbeit einer Notenbank seiner Zeit verstand er nichts.

(Unter “Bank” verstand man damals immer eine Notenbank.) Er hielt es fuer ein volkswirtschaftliches “Gesetz”,                                 dass eine Notenbank mit 100 Millionen Talern Barkapital Noten im Betrage von 400 Mill. Talern ausgeben

 

2.

kann. L. wusste nicht, dass es eine willkuerliche Vorschrift der Regierungen war, zu bestimmen: Ein Viertel der des Betrages der ausstehenden Noten muss immer durch ein Bar-Kapital (was damals so viel wie “Edelmetall-Muenzen" besagte) gedeckt sein, damit jeder, der eine Note gegen Edelmetall umtauschen will, es sofort tun kann. Begruendung: Nur durch diese Moeglichkeit des sofortigen Umtausches gegen Metallgeld erhalten die Noten im Verkehr ilhren Wert.  Die "Erfahrung" beweist das; die “Erfahrung" beweist aber auch, dass “nie” mehr als 1/4 des umlaufenden Notenbetrages zur Einloesung" angefordert wird.

Die wirkliche Erfahrung bewies etwas ganz anderes, kam aber gegenueber den Vorurteilen von Ministern, Geheimraeten und - - ganz wie bei uns heute - - von Professoren nicht auf.

Dabei hatten amerikanische und franzoesische Autoren laengst gezeigt,  dass z.B. eine Ladengemeinschaft von 500 Laeden den Arbeitgebern Lohn-Vorschuesse in Noten der Ladengemeinschaft geben kann. Hat jeder Laden Gegenstaende taeglichen Bedarfs im Betrage von 1000 Talern da (Hier koennten einige Buchstaben fehlen! – J.Z.) liegen, so kann die Gemeinschaft Lohnvorschuesse bis zu 500 000 Talern geben. Die Arbeitnehmer muessen nur verpflichtet werden, alles in den Laeden der Gemeinschaft zu kaufen. Die Arbeitgeber muessen sich verpflichten die Noten gleichfalls zu pari bis zum Betrage des ungetilgten Vorschusses anzunehmen. Geschehen die Vorschuesse nur auf kurzeZeit, z.B. 6 Wochen, so sind alle an dieser Zahlungsgemeinschaft Beteiligten voellig unabhaengig davon, ob Bargeld umlaeuft oder nicht. Das System funktioniert auch in Wirtschaftskrisen und zwar um so besser, je toller die Krisis tobt.

 

Lassalle haette das alles wissen koennen, hat aber die betr. Literatur offenbar nicht gekannt.

In wie geringem Ausmass L. sozialreformatorisch dachte, das ergibt sich aus Seite 35, die letzten 5 Zeilen. Da will also L. die Arbeiter-Genossenschaften konkurrenzfaehig machen gegenueber den Betrieben der Bourgeoisie!! Ja er will, dass sie oekonomisch ueberlegen sind, d.h., das Geschaeft der Bourgeoisie an sich reissen. In der Praxis haette das bedeutet: Die Bourgeoisie muss ihre Arbeitnehmer entlassen!!! Arbeitslosigkeit!!                         

(Wenn die Genossenschaften wirklich konkurrenzfaehig waeren, dann waeren die Arbeiter auf sie uebergegangen. Unter voller Geld- und Finanzfreiheit waere keine Arbeitslosigkeit zu befuerchten gewesen. Aber L. wollte seinen Genossenschaften Staatsvorteile gewaehren. Die waeren, natuerlich, abzulehnen. – J.Z., 11.9.03.)

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Wann wollen Sie das Buch von Prof. Friedenthal zurueckhabeon? (“Die Sonderstellung des Menschen in der Natur.” 11)

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Kant's Kategorienlehre.

 

Ich bekam vor dem Kriege sehr viel Antiquariatokataloge zugesandt, darunter auch solche von ganz grossen Antiquariaten, die es heute nicht mehr gibt. Dicke Kataloge waren ausschliesslich der Philosophie gewidmet. Da war zu ersehen, dass die Literatur ueber die Kantischen Kategorien so umfangreich war, dass schwerlich jemals ein einzelner Mensch alles hat lesen koennen. Dazu kommt noch die Zeitschriften-Literatur, insbesondere die Publikationen der Kant-Gesellschaft, und die vielen Doktor-Dissertationen.

(Ich las, vor vielen Jahren, irgendwo, dass schon zu Lebzeiten von Kant ueber 5,000 Schriften ueber Kant und seine Philosophie erschienen sind. Mehr als 20,000 Buecher kann aber fast keiner lesen, in einem langen Leben, mit viel Zeit zum Lesen. – J.Z., 11.9.03.)

Ich halte es fuer sehr wahrscheinlich, dass mein Hinweis, Kant’s Urteilstafel muesse am Sprachgut z.B. asiatischer und afrikanischer Sprachen geprueft werden, schon von mehreren Autoren gemacht worden ist, die aber entweder vergessen sind, oder deren Schriften durch den Krieg vernichtet worder sind. Ich halte meinen "Tip" naemlich fuer naheliegend, so dass leicht mehrere unabhaengig voneinander darauf kommen koennen.

 

Ihre, fuer unseere Zeit wahrscheinlich neue Auffassung ist vielleicht schon von einem heute vergessenen Autor vertreten worden. Versuchen koennten Sie ja immerhin darueber etwas festzustellen. Wenn eine solche Feststellung nicht moeglich ist, so sind Sie allerdings auch der Muehe enthoben, sich um die aeltere Literatur zu bekummern.

 

3.)

Recht haben Sie wohl darin, dass Kant selbst mit der Deduktion seiner 12 Kategorien nicht ganz zufrieden war. Es wird ihm nicht ergangen sein, wie so vielen Autoren, die wenn sie mit der Ausarbeitung des Ergebnisses ihres Nachdenkens beginnen, meinen alle Daten beisammen zu haben. Waehrend der Ausarbeitung aber entdecken sie Luecken, die sie vorher nicht bemerkt hatten.

Schopenhauer weist im Band I seines Hauptwerkes, Seite 598, unten, der Reclam’schen Ausgabe, auf Stellen in der Kr.d.r.V. hin, die wirklich nicht zueinander passen. Schopenhauer in seiner haemischen Manier beschuldigt daraufhin Kant der Windbeutelei (Seite 599, erste Zeile), aber meine vorstehend dargelegte Erklaerung ist gewiss        richtiger.

(Sch. beschuldigt Kant, den Satz "Koerper sind krafterfuellte Raeume” vom Priestley gestohlen ( so sagt er ) zu haben. Ebemso beschuldigt er Kant des literarischen Diebstahls an Maupertuis. (So drueckt er sich aus. Vgl. Seinen Briefwechsel.) Was wuerde Sch. erst geredet haben, wenn er die "Arithmetique morale" des Buffon gelesen haette, aus der uebrigens wahrscheinlich Maupertuis geschoepft hat. Raum, Zeit und Zahlen erklaert Buffon fuer Erkenntnisformen!!!!

(Auf B.’s wiederholte Empfehlung dieses Buches von Buffon habe ich es auch verfilmt, obwohl ich sein Franzoesisch nicht verstehe. – J.Z.)

Aber, wie Kant sagt, zu jeder neuen Lehre kann man Vorlaeufer finden, die das Neue ebenfalls erkannt hatten, es aber dann beiseite legten, die Bedeutung ihrer Entdeckung verkennend und nicht weiter verfolgend.)

Da Sie den Band I (Reclam) besitzen, so verzichte ich auf Zitate.

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Ich kann im Augenblick nicht auf alles eingehen, was Sie ueber die Kategorien bemerken, weil ich z.Zt. nicht die rechte Konzentration dazu habe. Ihre Bemerkung aber, dass man wenigstens versuchen sollte, die Kategorien auch     aus der Einbildungskraft und deren Funktionen abzuleiten, scheint mir recht beachtlich. Angenommen, es ergaebe sich, dass es nicht geht, uns (Hier hat B. zwei oder drei Buchstaben eingefuegt, die ich nicht entziffern kann. Wollte er meinen: “auch nicht”? – J.Z.) herauszufinden, weshalb es nicht geht, so waere das ein Fortschritt in der Erkenntnistheorie, der aber bei Kant nicht zu finden ist. Angenommen weiter, es gelaenge, die Kategorien (vielleicht nicht nur 12, sondern mehr) aus den Funktionen der Einbildungskraft ebenfalls abzuleiten, so waere auch dies ein wichtiger Fortschritt, der gleichfalls beil Kant nicht zu finden ist. (Betr. Seite 1 Ihres Briefes, Zeile 9 von unten.)

Ich behalte mir vor, spaeter auf Ihre Ausfuehrungen zurueckzukommen.

(Ich besitze die meisten der Briefe von W. Meyer an B. Aber, erstens besitze ich nicht das copyright fuer sie, zweitens sind sie meist handschriftlich und drittens finde ich sie nicht so interessant und so reich an Ideen und Reformvorschlaegen wie die Briefe von B. Ich ueberlasse es daher anderen sie zu veroeffentlichen. – J.Z., 11.9.03.)

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Die Ursache, weshalb ich im Auganblick nicht die rechte Konzentration fuer die Katogorienlehre habe, ist: ich habe einen Brief von Zube bekommen, worin er eine Tafel der Menschenrechte aufstellt, die - -meiner Meinung nach - - alles bisher auf diesem Gebiet Geleistete uebertrifft.

 

(Anm. von J.Z.: Die erste Zusammenstellung dieser Art geschah durch meine damalige Frau, Erika Zube, mit Hilfe der Briefe und Notizen, die wir damals von B. hatten, in denen ja viele solcher Anregungen stecken. Dieser erste Entwurf wurde dann viele Male von mir umgearbeitet, wobei meiner Frau damals darueber die Geduld ausging, insbesondere, weil sie mir schon am 10. 6. 60 meinen ersten Sohn gegeben hatte und viel mit ihm beschaeftigt war. Wer will schon seine eigenen Arbeiten von anderen immer wieder ueberarbeitet sehen? Darueber hinaus hat die “Natur” – die Praxis der Entwicklung der Menschen - dafuer gesorgt, dass Kleinkinder fuer die Muetter vor allem Vorrang haben, auf  Monate, wenn nicht sogar auf Jahre hinaus. Ich arbeitete viele Ueberstunden und sie hatte, allein, mit schliesslich 3 Kleinkindern, alles Jungen, ihre Haende voll. Kam noch dazu, dass ich in dieser Zeit mein erstes Buch schrieb, also ihr in meiner geringen Freizeit nicht so viel half als ich haette tun sollen. Die Schwangerschaften und die Kleinkinder fuehren zu einer Veraenderung der Interessen und vielleicht auch, wenigstens voruebergehend, des Charakters der Muetter, fuer laengere Zeit, auf die die Ehemaenner, so wie ich, oft nicht genuegend vorbereitet sind. Dann kamen noch zwei andere Soehne, 1961 und 1963 und unsere Hauptinteressen gingen weit auseinander. So kam es in 1964 zur Trennung kam, obwohl wir fuer Jahre unzertrennlich zu sein schienen. Wenn sie und ich vorgewarnt gewesen waeren, ueber diese natuerliche Entwicklung, dann waere unser Ehe vielleicht nicht zerbrochen. Andererseits, die Trennung gab mir Zeit, Energie und auch mehr Geld um mich B.’s Ideen mehr in meiner PEACE PLANS Serie widmen zu koennen. E.Z. heiratete wieder und hatte noch drei weitere Soehne. Wir blieben noch etwas befreundet aber sozialreformerisch hat sie sich meines Wissens nicht mehr betaetigt, auch nachdem sie endlich dazu kam, erst Musik, dann Psychologie und dann Erziehung zu studieren. Ihre  Karriere als Lehrer war kurz: Sie kam mit den Kindern sehr gut aus und voran – aber nicht mit dem Schulleiter und dem Schulsystem. – J.Z., 11.9.03.)

 

Zube bittet mich um Stellungnahme und das ist nun etwas, was mir ganz und gar liegt. (Woraus noch nicht folgt, dass vielleicht andere mich hier uebertreffen.) Erweiterung der Tafel der Menschenrechte, Auffindung der Mittel, sie durchzusetzen, Verfolgung der Menschenrechte in die Gebiete der Volkswirtschaft und der eigentlichen Jurisprudenz, Verbindung der Menschenrechte mit der Kantischen Metaphysik, das ist eigentlich meine Lebensarbeit. Zube soll und wird sie fortsetzen. Ich moechte den Rest meines Lebens vorwiegend der Korrespondenz mit dem Ehepaar Zube widmen, denn die Erika hat ihren Anteil an der herrlichen Ausarbeitung.

(Was daran gut und neu war waren hauptsaechlich die Beitraege von B. selbst, in seinen Briefen, Schriftsaetzen und Diskussionen mit uns und anderen! Er hatte immer die Gewohnheit anderen Kredit zu geben fuer seine eigenen Ideen und sah uns als seine Adoptivkinder an. Ueber die hat man natuerlich auch immer guenstige Vorurteile. – J.Z., 11.9.03.)

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                                                               Mit bestem Gruss

                                                               U. v. Beckerath.    Gez.: Bth.

 

Hanschriftliche Notiz von B.: “Brief nicht abgesandt.”

                                                                                                           10. II. 1961.   Ihr Brief vom 9. cr.

Herrn Walter Meyer ...

Sehr geehrter Herr Meyer,

ich bin immer noch Rekonvaleszent und kann daher nicht viel schreiben.

Das von Ihnen gesuchte Grundprinzip, das allen Menschenrechten zum Grunde liegen koennte, ist:

Der Unterdrueckung der Menschen entgegenwirken!

Das gleiche Grundprinzip waere dann allen Menschenpflichten zugrunde zu legen.

Der Satz ist sehr allgemein, und es laesst sich daher mit ihm, so wie er dasteht, nicht viel anfangen. Der Satz ladet aber gewissermassen von selbst ein, die einzelnen, in der Erfahrung vorkommenden Arten von Unterdrueckung klarzustellen, gleich den Weg anzugeben, wie der Unterdrueckung entgegengewirkt werden koennte und hinzuzufuegen:

So zu verfahren ist Menschen-Pflicht, es sei denn, es findet jemand etwas Besseres.

Bei der Ausarbeitung ist das Schema des Aphtonios anzuwenden. In meinem “Woerterbuch der philosophischen Grundbegriffe” von Kirchner-Michaelis ist das Schema unter "Topik" angegeben. (Vielleicht fragen Sie Herrn Elsoffer, ob das Schema auch in seinem Woerterbuch steht.)

A.     forderte, dass bei jedem Vorhaben folgendes beachtet werde:

 

1.)    Quis - - wer?

2.)    Quid - - was?

3.)    Ubi - - wo?

4.)    Quibus auziliis - - wodurch?

5.)    Cur - - warum?

6.)    Quomodo - - wie?

7.)    Quando - - wann?

 

In den Memoiren des Professors Eberty las ich, dass in den ersten Dezennien des 19-ten Jahrhunderts das Schema von den Philosophieprofessoren vorgetragen wurde.

Wenn man versucht, die Arten der Unterdrueckung festzustellen, so kommt man zunaechst und fast von selbst auf folgende Einteilung:

I.) Unterdrueckung der Person, z.B. durch Sklaverei, Leibeigenschaft, willkuerliches Verbringen in Gefaengnisse,                    Folterung, etc. (Ist schon von den 30 Artikeln der UNO vom 10. Dezember 1948 dargelegt.)

II.) Unterdrueckung im Produktionsprozess. Hier sind viele Unterscheidungen zu machen.

 

Schon, dass die Erlaubnis zu produzieren von dem Besitz von Kapital, von Genehmigungen, vom Wohlwollen eines Arbeigebers, etc. abhaengt, ist eine Unterdrueckung. Der Zugang zum Boden, zum Kapital, zur Moeglichkeit eigner Kapitelbildumg und zur Moeglichkeit, sich dem Arbeitgebertum durch Bildung von Produktivgenossenschaften zu entziehen, sollte so leicht sein, wie es technisch moeglich ist.

Zube verlangt auch (zum ersten Male in der Geschichte der Menschenrechte) (B. hatte das schon oft zuvor getan! – J.Z.), dass Personen, die mit dem Existenzminimum zufrieden sind und daher nicht so lange arbeiten wollen, wie es  der Normalarbeltstag vorsieht, die Moeglichkeit dazu erhalten sollen. Personen, denen ihre freie Zeit wertvoll ist, sind nicht selten sozial besonders wertvoll. Das koennte ein zusaetzliches Motiv sein, diesens Menschenrecht zu bewilligen.

 

III.) Unterdrueckung im Verteilungsprozess. Auch hier sind viele Unterteilungen zu machen. Monopolisierung des Umsatzmittels (“Geldmonopol”), Monopolisierung der Transportmittel (Staatsbahnen mit ausbeuterischen Tarifen)

u. dgl.

 

2.)

 

IV.) Unterdrueckung im Konsumprozess. HO- Laeden mit Monopolcharakter, “Konsumlenkung”, von der Regierung auferlegte “austerity", u. dgl., sind abzulehnen.

 

V.) Zwangsweise Fuersorge fuer alle Personen durch den Staat, waehrend durchaus nicht alle dieser Fuersorge beduerfen. Beispiel: Der Staat versorgt uns im Alter. Private Altersvorsorge ist durch die fortgesetzte Geldverschlechterung praktisch unmoeglich. Die Versorgung ist auch darnach! (Oestliche Rentnerversorgung!!!!)

 

VI.) Befugnis fuer jeden Muendigen, sich autonomen Rechtsgemeineschaften anzuschliessen oder selbst welche zu gruenden. (Fichte, Herbert Spencer, De Puydt.) Noch deutlicher ausgedrueckt: Das Recht aus dem Staate auszutreten, wie man aus der Kirche austreten kann, d.h.: ohne das Land deswegen verlassen zu muessen.

 

VII.) Das Recht, Milizen zur Verteidigung der Menschenrechte zu bilden. Zube fordert in seimem Entwurf, dass die Milizen keine solche Waffen fuehren, deren Anwendung unvermeidlich Unbeteiligte verletzt oder toetet, also z.B. schwere Artillerie, Kampfflugzeuge, Atomwaffeng u.dgl.

 

Ich begnuege mich mit dieser Andeutung.

 

Bei den Menschenpflichten sind diejenigen wegzulassen, die jedem von uns als Privatmensch obliegen, und die von den Moralpredigern taeglich dargelegt werden. Dabei verfahren einige so allgemein, dass  man protestieren muss. "Verletze niemand”, ist so eine allgemeine Moral-Regel. Aber, dass z.B. Rohheitsverbrecher, von denen ja die Zeitungen taeglich berichten, ganz gehoerig verletzt werden muessen, so dass sie unschaedlich sind, ist fuer mich klar.

Ich verteidige auch den Tyrannenmord. (Harmodius, Aristogeiton, Tell, Charlotte Corday, und viele unbekannt Gebliebene, die in neuerer Zeit bolschewistischen Machthabern gezeigt haben, dass ihre Macht eine Grenze hat.)

 

Kant sagt in der Tugendlehre: Werdet nicht der Menschen Knechte. - - Lasset euer Recht nicht ungahndet mit Fuessen treten.

 

Anspruechen gewisser Machthaber, unfehlbar zu sein, ist man als Mensch verpflichtet, entgegenzuwirken.

( Papst, Kommunistische Partelpaepste, und dergleichen Leute. )

 

Pflichten, die man als Mensch hat, sind von anderer Art als solche, die einem als Privatperson obliegen. Jeder ist z.B. verpflichtet, ein guter Familienvater zu sein, ein guter Kamerad, u. dgl. Aber, wenn die Regierung die Familie als Institut verbietet, wie es anscheinend die chinesische tut, und sie durch "Kommunen" ersetzt, so ist jeder als Mensch verpflichtet, dem entgegenzuwirken. Personen dagegen, die freiwillig in “Kommunen” leben wollen, die sollten nicht daran gehindert werden, auch daran nicht, Propaganda fuer ihre Kommunen zu machen.

 

Ein neuer Moralkodex muesste wohl geschaffen werden. Das ist leichter gesagt wie getan, weil keinerlei Vorarbeiten bestehen.

Da besteht z.B. in fast allen Laendern des oestlichen Afrika das Problem der Inder. In manchen Gegenden sind fast alle Laeden in der Haenden der Inder. Die Neger behaupten, dass sie von den Indern uebervorteilt werden. Die Inder sind noch verhasster als die Weissen. Bei Negerrevolten werden die Inder zuerst angegriffen und ihre Haeuser werden zuerst angezuendet. Niemand sagt den Negern: Leute - - das Abmurksen der Inder hat keinen Wert. Nicht einer von euch kriegt einen Radio-Apparat auch nur um eine Rupie billiger, wenn ihr die Indier umbringt. (Indier wurden gepluendert und herausgetrieben! – J.Z.) Ihr muesst Konsumvereine schaffen, die euch gehoeren. Die Mitglieder der Konsumvereine muessen taeglich Kontrollen in den Laeden ausueben, die Einkaufspreise mit dern Verkaufspreisen vergleichen, und bei Teilzahlungen die Bedingungen pruefen und ihre Durchfuehrung. Die Ergebnisse der Kontrollen sind wenigstens einmal woechentlich in einer von Negern gelesenen Zeitung zu veroeffentlichen.

 

3.)

Ihr Neger sagt: Aber wir koennen nicht lesen und  schreiben, verstehen nichts von Buchhaltung und kennen nicht einmal den Kalender! Sehr schlimm, aber diese auch fehlenden Kenntnisse erwerbt ihr nicht dadurch, dass ihr  Inder oder Weisse totschlagt! Aber, recht habt ihr darin, dass euch ein schweres Unrecht dadurch zugefuegt wird, dass man euch hindert oder gar offiziell verbietet, euch die Kenntnisse anzueignen. Hier liegt das euch zugefuegte Unrecht. Hoert auf, personal zu denken, da wo ausschliesslich kausal gedacht werden muss.

 

Laesst sich ein Satz wie der vorige, in irgend einer Negersprache ausdruecken? Ich weiss es nicht. Aber, dass die “personale” Denkweise die eigentliche Ursache ( causa occasionalis ) der an den Negern veruebten Unterdrueckung ist, das ist gewiss. In irgend einer Form muss der Satz in den neuen Moralkodex hinein.                                

 

Meiner Meinung nach waere es moeglich, den in Berlin studierenden Negern, soweit sie Deutsch koennen, die neue Moral ( die wirklich revolutionaere Moral ) durch einen Vortrag klar zu machen. Wer haelt den Vortrag? Ich  bin zu alt. Werde in diesem Jahr 79 Jahre alt.

 

Einem Bericht der Neuen Zuercher Zeitung aus Sued-Rhodesien entnehme ich, dass die Neger Bankkredite         fordern, um sich Eigenheime bauen zu koennen, wie die Weissen, und sich kleine Gemuesegaerten anlegen zu koennen. Es handelt sich hier offenbar um Tilgungehypotheken, wiesie die in ganz Suedafrika fuer die Weissen in grosser Anzahl vorhandenen "Building Societies” ( reine Finanzierungs-Institute ) liefern. Fuer die Neger gibt es keine. Was mich aber sehr ueberrascht hat, das ist: Die Neger habenn durchaus einen Begriff von Tilgungshypotheken, und diesen Begriff haben sie erst in den letzten Jahren gewonnen.

 

Zube fordert in seinem Entwurf fuer jede Gruppe von Menschen das Recht, Finanzierungs-Institute auf Gegenseitigkeit schaffen zu duerfen, als Menschenrecht. Noch nie ist diese Forderung als Menschenrecht erhoben werden. (B. anderswo, wie darauf hin, dass das “right of banking” wenigstens zeitweise in den USA anerkannt war und gab Bullock’s Geschichte als Referenz an. Daraufhin verfilmte ich auch dieses Werk in meiner Serie. – J.Z., 12.9.03.)

Zube hat recht! Die Kenntnisse unter Unwissenden zu verbreiten, damit sie die Forderung mit Bewusstsein stellen koennen, das ist eine Menschenpflicht, die zwar nur wenige ausueben koennen, die aber trotzdem besteht. Die Pflicht muss - -  passend formuliert - - in den neuen Moralkodex hinein.

(Vielleicht um mich nicht zu entmutigen, hatte B. mir gegenueber nur wenig Kritik an diesem Menschenrechtsentwurf gezeigt. Da ich wusste, dass er auch noch unvollstaendig war und selbst Fehler enthalten wuerde, die ich uebersehen hatte, habe ich spaeter etwa 100 private Menschenrechtsentwuerfe in PEACE PLANS 589/590 zusammengestellt und auf Mikrofiche angeboten. Aber bisher hat, wenn ich mich recht erinner, nicht ein Mensch an dieser Zusammenstellung Interesse gezeigt und mir noch mehr und bessere Entwuerfe geschickt. Was kann man mit Menschen machen, die bestens nur an Regierungsentwuerfen dieser Art interessiert sind??? – J.Z., 12.9.03.)

 

( Sued-Rhodesien: 200 000 Weisse, 2 1/2 Millionen Farbige. Behandlung der Farbigen ungefaehr wie in Kapland, aber doch etwas besser. Zu hungern braucht niemand.)

(Auch hier haetten das Austrittsrecht und exterritorial autonome Rechtsgemeinschaften aus Freiwilligen [verbunden mit dem Ankauf von Land durch wertbestaendige Obligationen und Sicherung des Absatzes von landwirtschaftlichen Produkten und Rueckzahlung der Obligationen und ihrer Zinsen durch das Gutscheinsystem der Geldfreiheit] zu einer besseren Loesung gefuehrt als die aufgezwungene territoriale, zentralisierte, “nationale” und “rassische” “Loesung”, die jetzt immer noch versucht wird und gewoehnlich nur zur Diktatur fuehrt und ihren Gewalttaten und Gewalttaten von Rebellen. Darueber war wenigstens ein kurzer Beitrag von mir in den fruehen PEACE PLANS Ausgaben. – J.Z., 12.9.03.)

 

In einem Kommentar zu den Menschenrechten der UNO ( den ich leider verlegt habe ) legt der Autor dar, dass die Zivilisierung der Neger und anderer unterentwickelter Voelker damit zu beginnen habe, dass man aufhoere sie auszubeuten. Wenn die betr. Voelker in Lebensbedingungen versetzt werden, unter denen sie ihren vollen Arbeitsertrag erhalten, dann werden sie zunaechst einmal untereinander darueber sprechen: was ist voller Arbeitsertrag? Erhalten wir ihn? Warum koennen wir nicht mehr erhalten? Vokabeln, um solche Besprechungen durchzufuehren, werden sich bilden. Interessen, deren Vorhandensein bei einer Hoeherentwicklung voraugesetzt werden muss, die werden entstehen.

 

Herr Elsoffor warf bei der letzten Besprechung die Frage auf:

Was ist gerechter Anteil am Produkt? Die Frago war gut gestellt; sie betraf zunaechst die Verhaeltnisse in einer Produktivgenossenschaft. Hoffentlich kommen wir darauf zurueck.

 

Ein von Ausbeutung freies Dasein koennen die Neger nur durch Mitgliedschaft bei einer Produktivgenossenschaft erreichen.  

                                                               Mit bestem Gruss  gez.: U. v. Beckerath.

 

“Die Relativitaetstheorie, widerlegt durch das Widerspruchsprinzip, etc.”, von Dr. E. Ruckhaber, 1928.

(Diese Besprechung von B. enthaelt auch, auf den Seiten 2 & 3 etwas ueber Panarchie. – J.Z.)

 

Nur wenige Kritiken der Relativitaetstheorie gehen aus von

 

I.)     der Tatsache, dass Einstein bei der Eroerterung des Begriffes Zeit diesen Begriff im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs genommen hat.

      (Microsoft ist auch despotisch und schreibt mir vor, wie ich zu schreiben und abzuschreiben habe – und   

      laesst sich nicht leicht darueber reden oder sich seine Einmischung ausreden. – J.Z., 12.9.03.)

 

Dieser Sprachgebrauch unterscheidet nicht zwischen

“Zeit im allgemeinen”,

“Zeitpunkt”,

“Zeitraum”

und anderen mit “Zeit” zusammenhaengenden Begriffen.

 

Wuerde Einstein seine “Relativierung der Zeit” philosophisch exakt ausgedrueckt haben, so wuerde vielleicht jeder gesagt haben: Nun - - darueber laesst sich reden. Ein exakte Formulierung waere z.B. gewesen:

 

Angenommen, es seien zwei Koerper relativ zueinander bewegt, und auf einen der beiden Koerper wird ein Zeitraum physikalisch gemessen, z.B. durch eine genau gehende Uhr, und die Messung wird von dem andern Koerper aus beobachtet, so haengt das Beobachtungsergebnis von der Richtung der Relativbewebung ab und von ihre Geschwindigkeit. Entfernen sich die beiden Koerper voneinander, so erscheint der beobachtete Zeitraum als laenger wie wenn beide Koerper sich einander naehern. Naehern sie sich einander, so erscheint der Zeitraum als verkuerzt. Das Ausmass der Verlaengerung bzw. Der Verkuerzung des Zeitraumes haengt von der Geschwindigkeit der Relativbewebung ab.

Es sprechen allerlei Gruende dafuer, dass dieser Satz richtig ist.

 

II.) Von der Erwaegung: Gibt es eine Grenzgeschwindigkeit?

 

M.a.W., darf man sagen, dass es im Weltall keine unendlich grossen Geschwindigkeiten gibt? Wenn ja: welches ist die Grenzgeschwindigkeit? Angenommen, es sei die Lichtgeschwindigkeit oder diese Geschwindigkeit mal der Quadratwurzel aus 2 (Wilhelm Weber) oder irgend eine andere Geschwindigkeit, addieren sich dann die beiden Geschwindigkeiten a und b zu der Summe (a + b) oder ist die Summe kleiner? Nimmt man z.B. 300 000 km/sec als Grenzgeschwindigkeit an, ist dann die Summe der beiden Geschwindigkeiten 100 000 und 250 000 gleich 300 000? Oder ist sie gar kleiner?

Wirkt sich der vorlaeufig unbekannte Einfluss, welcher die Ueberschreitung der Grenzgeschwindigkeit verhindert, vielleicht so aus, dass auch kleine Geschwindigkeiten sich nicht zum vollen Betrage (a + b) addieren?

(Der erste, welcher diese Frage aufwarf, war Kant und zwar in den “Metaphysischen Anfangsgruenden der Naturwissenschaft”, Abteilung “Phoronomie”, Anmerkung 2, Zeile 9, der Ausgabe der Phil. Bibl.)

- - - - - - - - -

Nun stimmen heute wohl alle Physiker darin ueberein, dass es im Komos keine unendlichen Gschwindigkeiten geben kann. Gibt es also eine Grenzgeschwindigkeit, so folgt daraus allerlei, was auch Einstein behauptet, wenn auch aus andern Gruenden. Sollte es gelingen, diese Gruende als zweifelhaft oder gar als unlogisch nachzuweisen,  so folgt daraus noch nicht, dass die Behauptung Einsteins zweifelhaft oder unlogisch ist. Aus der Widerlegung wuerde aber folgen, dass Einstein ein phaenomenaler Kopf war, der manche Wahrheiten intuitiv erkante, sie aber ungeschickt begruendete. Vielleicht koennte man deraus sogar schliessen, dass Einstein besser argumentiert haben wuerde, wenn er wenigstens die philosophische Terminologie beherrscht haette, z.B. diejenige, die zur philosophischen Eroerterung des Begriffes “Zeit” gehoert.

 

(Ich tippe, wie Bth. - - - - - -  oder, schneller: ------ und das verdammte MS Programm ersetzt es durch die folgende Linie, die sich nicht jetzt von mir ausstreichen laesst! Einmischung sogar ins private Briefschreiben. Und fuer solche “Hilfe” muss man immer noch viel blechen! – J.Z., 12.9.03.)2.)

 

 

Einstein behauptet, dass Schwere und Traegheit Ein-und-dasselbe seien. Gegen seine Begruendung waere einiges einzuwenden. Unbekannt war Einstein anscheinend, dass der Jesuit Ludwig Dressel in seinem sehr guten Werk “Elementares Lehrbuch der Physik", Kap. 28, die Gleichheit von Traegheit und Schwere glaubhaft gemacht hat. Dressel sagt:

“Die Menge des Schweren ist gleich der Menge des Traegen.”

Dieser Satz enthaelt ein sehr wichtiges und auffallendes Naturgesetz. Denn dass zwei scheinbar so wenig verwandte Dinge wie Traegheit und Anziehung, in allen Koerpern uebereinstimmen, also auf dieselbe Grundeigenschaft der Materie hinweisen, das konnte kein Mensch ahnen."

 

Ich entnehme diese Aeusserung der dritten Auflage, die i.J. 1905 erschien. Aber erst in diesem Jahre veroeffentlichte Einstein sein grundlegendes Werk “Zur Elektrodynamik bewegter Koerper". Die Prioritaet gebuehrt also Dressell, um so mehr, als er sich auf von ihm angestellte Experimente stuetzte.

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Nachstehend einige Bemerkungen zur Schrift von Ruckhaber.

 

Seite 2, Nr. 1.  Anatole France, obwohl kein Wissenchafter im eigentlichen Sinne, war doch ein scharfer und logischer Denke. Er hat hier nur darauf aufmerksam gemacht, das viele Tatsachen bestehen, und man sie zugeben muss, obwohl man sie nicht begreift. Dagagen ist doch nichts zu sagen. Es waere leicht beliebig viele Beispiele anzugeben.

 

Seite 3, Nr. 1.   Die klassische Mechanik operierte noch nicht mit dem Begriff der Grenzgeschwindigkeit. Daraus kann man ihr keinen Vorwurf machen. Leute wie Galilei, Newton, Laplace und Gauss wuerden die Einfuehrung dieses Begriffes als eine begrifflich wertvolle Erweiterung der klassischen Mechanik angesehen haben, nicht als  ihren Umsturz; sie wuerden darauf hingewiesen haben, dass die Erweiterung erst dann praktischen Wert haben wuerde, wenn die Genauigkeit der Instruments die doch sehr kleinen in Frage kommenden Unterschiede zu messen erlaubte.

     Nr. 2. Gut! Erinnert an die Bemerkung von Mark Twain in seinem "Geheimnisvollen Fremden". Die             schlimmsten Missstaende und der greulichste Despotismus koennen sich nicht halten, wenn die Menschen anfangen darueber zu lachen.

 

Seite 4, Nr. 1.  Es ist oft bemerkt worden: Irrtuemer grosser Geister (zu denen ich Einstein doch rechnen moechte) richten manchmal grosses Unheil an, nachdem der grosse Geist Autoritaet gewonnen hat. Von Schopenhauer hervorgehobenes Beispiel: Aristoteles lehnte das heliozentrische System ab und bewirkte dadurch, dass eine bereits gewonnene und in weiten Kreisen anerkannte, hoechst wichtige Wahrheit der Menschheit auf fast 2 000 Jahre wieder verloren ging.

 

Seite 4, Nr. 2.  In jedem Menschen steckt eine Anlage zum Fanatismus und damit zu aeusserster Intoleranz.

Eine neue Religions-philosophy, deren ethisches Zentrum die Toleranz ist, sollte versucht werden. Der philosophische Teil dieser Religion haette Darlegungen ueber die Grenze des Toleranzprinzips zu enthalten. Beispiele: Es waere darzulegen, dass in der Politik das zuerst von Fichte erklaerte Prinzip einer Moeglichkeit des Austritts aus dem Staate (wie man aus der Kirche austritt ), und der Zusammenfassung der Ausgetretenen zu autonomen Rechtsgemeinschaften, aber auch die Moeglichkeit des jederzeitigen Austritts aus diesen

Rechtsgemeinschaften, Toleranzmoeglichkeiten eroeffnet, die man frueher nicht einmal geahnt hatte. Die Erweiterung dieses Prinzips auf die Sphaere des Sozialen laesst erkennen, dass durch die Bildung von Produktivgenossenschaften mit Befugnissen autonomer Rechtsgemeinschaften das Bestehen voellig verschiedener

Wirtschaftssysteme auf einem und demselben Territorium moeglich ist.

Auch hier ergeben sich frueher

 

3.)

nicht geahnte Moeglichkeiten der Toleranz. Staatskapitalismus und Privatkapitalismus, beide auf Monopolen beruhend und damit auf einer besonders abscheulichen Art von Intoleranz, koennen sich gegenueber der neuen Religionsphilosophie nicht halten. Der verlogene Liberalismus, der aber z.B. das Geldmonopol bestehen laesst und  den unteren Volksklassen dessen Ersetzung durch eine Arwendung des Clearing auf  Arbeiterverhaeltnisse verbietet, erscheint nach dem Auftreten der neuen Religionsphilosophie als intolerant.

(Wo, ausser bei Kant und B., trat die neue Religionsphilosophie auf? – J.Z., 12.9.03.)

Erst recht erscheint - - selbstverstaendlich - - der Staatskapitalismus als intolerant und damit als unberechtigt und die Rechte des Menschen und Buergers verletzend.

 

Die Frage entsteht, ob die Duldung von Religionen stattfinden kann, welche lehren: Die von uns angebeteten Gottheiten und deren von uns geglaubten Offenbarungen verlangen, dass Ketzer von obrigkeitswegen, evtl. durch Volksaktionen, umzubringen sind.

Aus den Offerbarungen ergibt sich, das beim Ausbleiben von Aktionen gegen die Ketzer die passiv gebliebenen Obrigkeiten mitsamt ihren passiv gebliebenen Untertanen von den himmlischen Maechten mit Krieg, Seuchen, Misswachs und andern Uebeln nach dem Prinzip der kollektivenVerantwortung gestraft werden. Beispiel einer solchen Religion: Die mosaische, die ja auch ins Christentum uebergegangen ist, und z.B. von den Inquisitoren, van Calvin, vom roemischen Kaiser Theodosius, etc. gebilligt und betaetigt wurde.

 

Die Toleranz hat Grenzen, im Gegensatz zur Intoleranz, die keine Grenzen hat, ausser der Moeglichkeit, dass die von der Intoleranz Bedrohten sich zur Wehr setzen.

 

Zum Wesen der Toleranz-Religion gehoert, dass sie als das fundamentalste Recht des Menschen und Buergers das Recht ansieht: keine angemasste oder auch in gutem Glauben behauptete Unfehlbarkeit anzuerkennten, nicht die Unfehlbarkeit des Papstes, der kommunistischen Parteien (oder Parteihaeupter ), irgendwelcher heiliger Schriften  (Bibel, Koran, Upanishaden, etc.).

 

Seite 5, Nr. 1. Beispiele?????

             Nr. 2. Wir stellten schon frueher fest, dass die Kantische Formulierung verbesserungsfaehig ist.

 

Seite 6. Formulierung des Widerspruchs- Prinzips.

Das Wort "Zeit" waere zu ersetzen durch "Zeitpunkt".

Zur groesseren Deutlichkeit koennte hinzugefuegt werden: “unter denselben Umstaenden”.

Die Roemer, im Zeitalter der Republik, verabscheuten z.B. aufrichtig allen Despotismus. (Auch den ueber die Sklaven? – J.Z., 12.9.03.) Das hinderte sie aber nicht, unter gewissen Umstaenden auf 6 Monate einen Diktator zu ernennen. Nach roemischem Recht durfte der Diktator fuer keine Amtshandlung verantwortlich gemacht werden. Ein Moerder ist strafwuerdig. Ein Tyrannenmoerder (Toeter oder Exekutioner – waere hier besser. – J.Z., 12.9.03.) aber ist zu loben, sogar wenn er den Tyrannen aus privaten Motiven umgebracht hat. ( Wilhelm Tell.)

 

Seite 8, Nr. 1. “ ... nur durch den Tastsinn …”.

Bin nicht einverstanden. “… nur durch Mitwirkung des Tastsinnes wuerde mir besser gefallen haben. Bei historischen Wahrheiten kann der Tastsinn nichts helfen. Aber die richtigen Methoden zur Erkenntnis historischer Wahrheiten sind durch Mitwirkung des Tastsinnes zustande gekommen.

            Nr. 2. Richtig ! Einstein verwechselt eben "gemessene Zeitabstaende" (und von anderswo beobachtete! – J.Z., 12.9.03) mit dem allgemeinen Begriff der Zeit ( der “kantischen" Zeit.).

 

Seite 9, Nr. 1. Moszkowski haette sagen sollen: "Im Kampf gegen herrschende Vorurteile.”

 

4.)

             Nr. 2.  Ja.

Seite 10, Nr. 1. Immerhin ist Moszkowski so vorsichtig, keine Beispiele anzugeben.

 

Seite 15, Nr. 1. Es sollte heissen: Genuegend starre Koerper. Ganz starr ist kein Haus. Wenn z.B. an meinem Haus  ein schwer beladenes Auto mit einiger Geschwindigkeit vorbeifaehrt, dann faengt mein ( nicht gut aufgestellter ) Gasherd an zu vibrieren.

 

Seite 17, Nr. 1. Es gibt keine absolut ruhenden Bezugssysteme. Vgl. Kant, “Neuer Lehrbegriff der Bewegung und der Ruhe”, 1758.

 

Seite 17, Nr. 2. Mir scheint, dass R. hier das Wort “Urteil”in einem zu weiten Sinne gebraucht. Beim Eichmann-Prozess hatte der Vorsitzende wiederholt Gelegenheit (zu? – J.Z.) den Zeugen zu bemerken: Sie haben nur ihre Aussage zu machen; sie zu beurteilen ist Sache des Gerichts. Unthalten Sie sich gefaelligst aller Urteile.

(Anhaenger von autonomen Juries stimmen nicht mit dem Rechtsprechungsmonopol von Richtern und staatlichen oder auch internationalen Gerichtshoefen ueberein. Das Recht auf das eigene Urteil, besonders ueber  Menschenrechtsverletzungen, ist auch ein allgemeines Menschenrecht fuer alle Menschen die vernuenftig genug sind die Menschenrechte zu kennen und zu respektieren. – J.Z., 12.9.03.)

 

 

Seite 18, Nr. 1.  “Man soll auch den Teufel nicht verleumden.” Eine solche Behauptung stellt Einstein denn doch nicht auf. Dass die beiden System gleichberechtigt sind, wenn man alle Dynamik ausschaltet und von der Groesse der Himmelskoerper absieht, das kann man doch zugeben. (Aristarch kam sofort auf das heliozentrische System, als er berechnet hatte: Die Sonne ist  wenigstens 20 mal groesser als die Erde.)

          Nr. 2.    Nehmen wir an, der Punkt kreist sehr langsam um den andern, dann koennen die Bewohner des Punktes ( Koerpergroesse sind Differentiale zweiter Ordnung) sich sehr wohl darueber taeuschen, was sich da bewegt.

 

Seite 19, Nr. 1.  "Absolutum der Zeit".  Seitdem die Anatomen Nervenknoten entdeckt haben, in welchen der Zeitsinn lokalisiert ist, ist manchem denkenden Anatomen klar geworden, dass die Zeit irgend einen subjektiven Bestandteil enthaelt.

Dass die Zeit ganz und gar subjektiv sei, hat auch wohl Kant nicht gemeint. In der Kr.d. r.V., Ausgabe B, S. 160, Anmerkung ( Kehrbach-Reclam S. 678 ) hat Kant dargelegt, dass Raumgebilde nicht nur subjektive Erscheinungen sind. Das ist ein Zusatz zur 2-ten Auflage. Kant hat offenbar vergessen, beim Kapitel ueber die Zeit einen analogen Zusatz zu machen, wonach gemessene oder geschaetzte Zeitabstaende oder Zeitpunkte nichts rein subjektives sind.

 

Seite 21, Nr. 1.  Wenn ein Object, z.B. ein bewegtes Flugzeug, von 1000 Beobachtern in bezug auf seine Geschwindigkeit beobachtet wird und zwar mit sehr genauen Instrumenten, so kann es geschehen, dass sich 1000 verschiedene Beobachtungen ergeben. Man nimmt einfach das arithmetische Mittel, und in besonderen Faellen verwendet man die Methode der kleinsten Quadrate, die ja nur eine verfeinerte Methode ist, das richtige Mittel zu schaetzen. Kant war es wahrscheinlich schon bekannt, dass Zeitmessungen durch mehrere Beobachter meistens verschiedene Ergebnisse liefern. Es koennte sehr wohl sein, dass Kant hierdurch darauf gefuehrt wurde, dass die Zeit ein subjektives Element enthaelt.

 

Seite 22, Nr. 1.   Schopenhauer behauptet genau das Gegenteil.

 

Seite 25, Nr 1.  Richtig !

 

              Nr. 2.   Aber sogar Chinesen, doch Kulturmenschen, wenn sie zum ersten Male eine Photographie etwa einer Menschenmenge sehen oder ein Gemaelde, das perspektivisch richtig ist, und auf dem ein Haus im Hintergrund kleiner ist als ein Kind im Vordergrund, so lachen sie darueber und erklaeren: Alles falsch gezeichnet. Die aelteren, chine-

 

5.)

sischen Gemaelde sind alle ohne Perspektive gezeichnet und gerade dadurch erscheinen sie uns laecherlich, obwohl  wir die Kunst, alle Details abzubilden, bewundern.

 

Seite 26, Nr. 2. (Oder 1! Uebertippt! – J.Z.) Ein allzuhartes Urteil !

 

Seito 29, Nr. 1.  Von einem Punkt aus lassen sich allerdings unendlich viele Linien ziehen. Das sind aber keine Dimensionen! (Vgl. ein beliebiges Lehrbuch der Elementargeometrie zum Begriff “Dimensionen”.)

 

               Nr. 2.  Den Weltenraum fuer gekruemmt zu halten, ist ein Irrtum. Ein “Widersinn” ist es gerade nicht. Die geduldige Mathematik liefert auch gekruemmte Raeume, gewissermassen als Spielzeug. Die moderne Physik schreibt dem Raum Eigenschaften zu, welche der Materie zukommen

 

Seite 30.    Schon die Theorie Wilhelm Weber’s, dass die "Grenzgeschwindigkeit nicht be 300 000 km/sec liegt sondern bei 300 000 mal √2, erklaert den Michelson‘schen Versuch.

                                                                                                                      Bth. 8. 6. 61.

 

( In mancher Beziehung ist vielleicht die “moderne” und “wissenschaftliche” Physik immer noch in demselben Zustand wie die moderne und vorherrschende Politik und Volkswirtschaftslehren es sind, d.h., sie sind immer noch weit davon entfernt, eine wirkliche Wissenschaften zu sein. – Ich amuesiere mich immer wieder ueber die verschiedenen Spekulationen und Interpretationen der Atomphysiker und der Astronomen. Alle paar Monate eine neue “Theorie”. So sehr ueberlegen scheinen sie von den Metaphysikern doch nicht zu sein. – J.Z., 12.9.03.)

 

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“Die Umgestaltung der Welt als Zweck des Lebens”, von Dr. H. Janke, 1913.

 

Seite 9. “Optimismus" und “Pessimismus” sind veraltete und viel zu allgemeine Begriffe.

 

“Optimismus” ist vertretbar in bezug auf das relativ wenige aus dem Erbe der Vergangenheit, woran der Fortschritt anknuepfen kann, die moralischen, sozialen und politischen Missstaende aber mitsamt ihren offenbaren und ihren versteckten Ursachen sollten in keiner Weise beschoenigt werden; von Bierphilistern "Pessimist” beschimpft (zu? – J.Z.) werden ist eine Ehre.

 

Seite 18. Vgl. Kant, Kritik der Urteilskraft, § 83, Anmerkung am Schluss.

 

Seite 21. Ausnahmen gibt Schopenhauer an, z.B. in seiner Abhandlung “Ueber das Geistersehen etc.”

 

Seite 23, Nr. 1.  Die Mathematik ist auch heute noch keine abgeschlossene Wissenschaft. Auffallend, das Ostwald zu einer solchen Meinung kommen konnte. Die vielen der Mathematik gewidmeten  Zeitschriften koennen kaum den bestaendig erzielten Fortschritten folgen. Dringend notwendig und durchaus moeglich waeren Fortschritte in den Lehrmethoden.

 

              Nr. 2. Buffon lehrt, dass wenn in wissenschaftlichen Betrachtungen, scheinbar ganz logische unendliche Groessen auftreten, der Ausgangspunkt unrichtig gewaehlt ist. Dass Buffon recht hat, ergibt sich schon daraus, dass viele unendliche Groessen sich leicht in imaginaere Groessen transformieren lassen. Beispiel:

                                              2       3

log ( 1-x ) = - ( x + x    + x  + etc.)

                                     1    2       3

 

Setzt man fuer x eine Zahl, welche groesser ist als +1, so ergibt sich auf der rechten Seite eine unendliche negative Groesse. Auf der linken Seite aber ergibt sich eine imaginaere Groesse, denn

 

           log( -1)     = ( 2k+1 ) . 3,14159... mal 1.

 

Seite 26.   Die Atomtheorie ist von Dalton auf die Chemie angewendet worden, ist aber - - wie Schopenhauer dargelegt hat - - auch hier nur eine “Arbeitshypothese” geblieben, mit der man allerdinge weit kommen kann.

(Die “unteilbaren” Atome bestehen nach der jetzt herrschenden Theorie aus einer betraechlichen Anzahl von angeblich “unteilbaren” Elementarstuecken. Um wieviele werden die in den naechsten 100 Jahren noch “vermehrt” werden? – J.Z., 12.9.03.)

 

Seite 29.  Das Gesetz von der Erhaltung des Stoffes war schon den griechischen Philosophen bekannt. Vgl. Kr.d.r.V., Ausg. B., S. 224 & 228.

 

S. 29. Auch das Gesetz von der "Erhalturg der Kraft" war lange vor Robert Mayer bekannt, wie der sehr geschaetzte Mayer selbstverstaendlich wusste. Aber, von dieser im Allgemeinen verbleibenden Erkenntnis bis zum Nachweis einer konstanten, numerischen Beziehung zwischen Waerme und kinetischer Energie und der daran anschliessenden Theoric Mayer’s, dass jede Art von “Kraft" mit der andern durch eine konstante numerische Relation verbunden sei, ist ein sehr weiter Schritt. ( Die erste, genaue Formulierung des allgemeinen Gesetzes wird Daniel Bernoulli zugeschrieben. (Dan. B., 1700 – 1782)

Kant eroerterte das Gesetz bereits in seinem Erstlingswerk (1747) in par. 48 ff, par 150, wo Kant das Gesetz bzw. seine genaue Formulierung allerdings dem Leibniz zuschreibt.

 

S. 29. Die beiden Gesetze von der Erhaltung der Materie und der Erh. der “Kraft” beduerfen keines “Zusammenschweissens”. Kant verfuhr richtiger, indem er das Gesetz von der Erh. der "Kraft” dem Gesetz von

 

2.).

der Erh. der Substanz subsumierte. Kr.d.r.V., Ausg B., Seite 249.

 

S. 31. Die Formenenergie ist eine noch lange nicht abgeschlossene Erweiterung des Energiebegriffes. Paul Kammerer, "Das Gesetz der Serie”, 1919, hat den vielleicht zuerst von Ostwald formulierten Begriff weiter entwickelt. Seine Darlegungen stellen einen derartigen Fortschritt dar, dass es ihm ergehen musste, wie es allen

ergeht, die furdametale neue Wahrheiten verkuenden, aber vermoegenslos sind. Die “Fachwelt” machte Kammerer zunaechst arbeitslos. Dadurch zwang sie ihn dann zum Selbstmord.

(Zwang? Es ist nicht nur eine Frage des Vermoegens oder der Beschaeftigung sondern auch, und vielleicht hauptsaechlich, eine Frage des Marktes fuer neue Ideen und Talente. Ein solcher weltweiter Markt fuer diese groessten Werte fehlt immer noch und sein Fehlen wird immer noch nicht genuegend bemerkt. Siehe darueber insbesondere PEACE PLANS 20 & 183. – Eine solche Bemerkung von B. laesst mich vermuten, dass er vielleicht doch nicht meinen Vater zur Schaffung eines Ideen Archivs angeregt hatte. Aber B. selbst war ein grosser Ideen Sammler, wenn er auch nie dazu kam, sie alle gehoerig zusammenzustellen. Schon dadurch konnte er zu solchen Vorschlaegen anregen. - J.Z., 12.9.03.)

 

S. 32.  Wenn man die Lebenskraft als “Urkraft annimmt, so schafft man zunaechst mal die Grundlage zu einem neuen Monismus, der aber insofern besser begruendet ist als der vom Materialismus ausgehende, als er der Notwendigkeit ueberhoben ist, Empfindung und Bewusstsein aus andern Naturkraefen zu erklaeren. Von der

Dissipation kann der neue Monismus behaupten, dass ihr noch unerforschte Formen der Lebenskraft entgegenwirken. Eine Ahnung davon hat auch Jahnke. ( S. 33.)

 

S. 35. Auch F.A. Lange ( eine sehr gewichtige Autoritaet ) sympathisiert mit der Theorie, dass das Leben ebensowenig entstanden ist wie z.B. die Elektrizitaet. Fuer den neuen Monismus ist die Eternitaet der Lebenskraft eine Selbstverstaendlichkeit. Lamarckismus und Darwinismus zuammen mit der Mutationstheorie des Vries behalten innerhalb des neuen Monismus ihren Wert. Nur wird man kuenftig nicht versuchen, durch einen der vorgenannten Ismen, oder einen anderen, die Entstehung des Lebens zu erklaeren. Wird ja auch heute nicht mehr die Entstehung der Elektrizitaet aus der Reibung “erklaert”.

 

S. 38. Das Gesetz war schon im 18-ten Jahrhundert bekannt, wenn auch durchaus nicht allgemein anerkannt.

 

S. 49. Das ist eine zwar seltsame, auch nicht leicht zu erklaerende Erscheinung, die aber nicht mehr zu bezweifeln ist. Die Patentaemter wissen hierueber noch viel mehr. Dass "Gedanken" eine selbstaendige Existenz haben - - oder gewinnen, nachdem sie in einem Kopf zur Klarheit gebracht sind - - ist eine alte Theorie, die sogar in einem Volkslied zum Ausdruck kommt. ( “Gedanken sind frei!” etc.) Vielleicht ist Hegel durch solche Vorkommnisse zu seiner Theorie der sich selbst bewegenden Begriffe gefuehrt worden.

 

( J.Z.: Schrieb nicht schon Plato den Ideen eine Realitaet zu? –  Aber auch sie und besondere Talente brauchen, zu ihrer fast vollstaendigen Verwertung, nicht nur die allgemeine Geld- und Finanzfreiheit und Freiheit der Information und Meinungsaeusserung, sowie volle Experimentierfreiheit fuer Freiwillige, sondern auch ihre speziellen Maerkte, so wie wir sie z.B. fuer Waren, Dienstleistungen und Wertpapiere haben. Einige “venture capital” Gesellschaften genuegen nicht fuer sie, besonders wenn es sich um befreiende Ideen und Talente handelt. Die Technik der CD-ROMs und der DVDs offeriert sich fuer solche Zwecke und koennte bald alle positiven Ideen und Talente zusammenbringen, ebenso wie alle Buecher, aber man muss erst einmal genuegend Einsicht und Interesse fuer solche Freiheits- und Marktmoeglichkeiten zeigen. Die fehlen bisher noch sehr. Stattdessen wird alles von den Massenmedien oder dem Internet erwartet, genau so wie es die Frommen von einem Gott und die Etatisten von einem Staat erwarten. – Fuer die meiste Zeit seines Lebens stand Beckerath nicht einmal der beschraenkte Markt eines kleinen Magazins zur Verfuegung. Als ich in 1964 mit meiner Serie anfing, da ging das nur ganz langsam und beschraenkt, dort zusaetzliche Seiten unterzubringen, z.B. durch die Notwendigkeit erst einmal selbst Wachs-Schablonen herzustellen. Eine Neuauflage mit ihnen war auch nicht moeglich. Ueber das Ideen-Archiv und die Zentrale fuer Genies und Talente: Siehe PEACE PLANS 20 & 183. Die Libertaeren haben sich noch nicht einmal einen Markt in Form eines “Archivs” in Form einer libertaeren Encyclopaedia geschaffen und wenigstens einer vollstaendigen Freiheitsbibliothek in der Welt! - J.Z., 12. 9.03.)

 

S. 51.   Tolstoy ist vielleicht der erste, der behauptete, die Natur schafft im Individuum “Phagozyten” und in der menschlichen Gesellschaft Reformer. Beiden Erscheinunger liegt nur eine Naturkraft zum Grunde.

Ich halte Tolotoy’s Meinung fuer richtig. Der neue Monismus erfaehrt durch Konzeptionen wie die Tolstoy’s bestaendig neue Unterstuetzungen.

 

( J.Z.: Aber die Masse von Ideen und Talenten wird, wie die Schwerkraft, nur wirklich effektiv werden, wenn die wie Staub im Weltall verteilten oder verstaubten “Geister” zu einem Planeten oder einer Sonne zusammenkommen. Das koennte “organisiert” werden, wenn die Geister, angefangen mit den libertaeren, nur dafuer genuegend Interesse zeigen wurden. Hier muss endlich “Markt-Einheit” geschaffen werden, um diese Kraefte voll mobilisieren zu koennen, bzw. ihnen zu erlauben, all die mit ihnen sympatisierenden auf unserem Planeten zu erreichen mobilisieren zu koennen. Angebot und Nachfrage auf diesem Gebiet endlich fast vollstaendig zusammenzubringen sollte als einer unserer primaeren Aufgaben erkannt werden. – J.Z., 12. 9. 03.)

 

Er ist eine Philosophie a priori. - Waehrend unsere Wahrnehmung zu der Meinung fuehrt, dass die Welt pluralistisch sei, erklaert der neue Monismus, dass die pluralistische Welt der urspruenglichen Wahrnehmung einfach eine Aufgabe fuer den Intellekt sei, moeglichst viele Details der pluralistischen Welt “unter einen Hut"

zu bringen, und dadurch asymptotisch ein richtiges Weltbild in der Menschheit zu erzeugen. (Konkreter Vorschlag? – J.Z., 12. 9. 03.)

 

S. 52.   Jede Art von Theismus oder Deismus (vgl. Kant, Kr. d. r. V., A 633, B 661) ist abzulehnen, u.a. auch deshalb, weil diese ismen einer gruendlichen Sozialreform im Wege sind.

( J.Z.: Vergleiche jedoch mein Kapitel ueber die Schaffung eines kuenstlichen “computer Gottes”, durch intelligente Libertaere,  ein “Gott”, der viel hilfreicher fuer ihre Arbeiten sein koennte als das Internet, in dem die Freiheitsinformation immer noch allzu unvollstaendig und zersplittert angeboten wird – so wie auch in den groessten Bibliotheken. –  Ebenfalls meine Vorschlaege ueber die Benutzung von CD-ROMs durch Libertaere. -J.Z., 12.9.03.)

 

Auch der Agnostizismus ist abzulehnen. Der Monist bekennt sich ausdruecklich zur Meinung der vom Psalmisten (Psalm 14,1, Psalm 53, 2 ) angegriffenen Schule.

 

3.)

S. 56. Die Kantische Philosophie ist eine Entwicklung des philosophischen Idealismus, und wie im Kant nachzulesen ist, fuehrt sie zum Pazifismus, eigentlich auch zum Sozialismus ( wenn auch nicht zum Staats-Sozialismus ) und zum Kampf um eine auf Gerechtigkeit gegruendete Gesellschaftsordnung als Lebenszweck.  (Kant, Kr.d.U.)

 

S. 72. Wohl kein Augenarzt und kein Ohrenarzt bezweifelt, dass das Gesehene und das Gehoerte einen a priori vorhandenen subjektiven Bestandteil enthaelt, und richtet seine Therapie darnach ein.

 

S. 72. Woher weiss der Janke, dass z.B. die Fallgesetze auch auf entfernten Fixsternen gelten ??? Gewiss nicht aus der Erfahrung. Die Erfahrung lehrt ihn nicht einmal, dass auf dem Mond 2 mal 2 = 4 ist.

 

S. 77. Janke haette den Kant sorgfaeltiger studieren sollen. Der Satz, z. B., dass die gerade Linie die kuerzeste Verbindung zwischen 2 Punkten ist, wird gewiss nicht durch eine neue Wahrheit ersetzt werden.

 

S. 78.  Hat Kant nie behauptet.

 

S. 88, Nr. 2.   Jawohl, aber was fuer einen Glauben? Einen Vernunftglauben, u.a.

 

a.) dass das “Wissen” der Theologen angemasst ist,

b.) dass ein Vorsatz, das Leben nur zu geniessen, zu schweren Enttaeuschungen fuhren muss,

c.) dass in Erscheinungen wie dem Pazifismus die Natur selbst wirkt und dass daher mal der Pazifismus siegen 

     wird, (Aber auf diesem Planeten, und noch zu unserer Zeit? – J.Z., 12.9.03.)

d.) dass wenn eine Religionsgemeinschaft entartet ist, man eine neue gruenden sollte, und wenn auch die entartet,

     abermals eine neue! ( “Religion”, Kehrbach-Reclam, S. 110. unten.)

 

Zu beweisen ist das alles nicht.

 

Janke hat anscheinend nicht die Einleitung zur Kr.d. r.V., Ausgabe B, gelesen, insbesondere nicht Seite XXX.

 

S. 90, 91.   Janke glaubt zwar an das Nebeneinanderbestehen von Freiheit und Kausalitaet aber verdaut hat er den Gegensatz nicht.

 

S. 94. Janke hat offenbar nicht gelesen die ausfuehrlichen Eroerterungen in der Kr.d.r.V. ueber das Nichts.             Ausg. B., Seiten 347,348, 545.

 

S. 97.  Bereits Thomas Morus lehrte, dass schon das “Gefuehl da zu sein” ein hoechst angenehmes ist. Nietzsche, der den Morus schwerlich gelesen hat, bestreitet ebenfalls - - von ganz andern Voraussetzungen aus als Morus - - dass der Mensch von Natur nach Glueck strebt ( und fuegt boshaft hinzu: das tut nur der Englaender ).

Auch Schoperhauer lehrt, dass man vernuenftigerweise sich damit begnuegen sollte dem Leiden entgegenzuwirken.

Ein Bewusstsein, "dazusein" schreibt Schopenhauer den Pflanzen zu, wahrscheinlich mit Recht.

 

S. 102. Janke weiss nicht, was Kant unter "Vernuft-Ideen" versteht. Kant gibt als Beispiel die Idee des chemisch reinen Wassers. So was gibt’s nicht, hat es nie gegeben und wird es nie geben. Trotzdem ist derjenige, der einen Begriff davon hat, nicht verrueckt, hat keinen Sparren und muss den Begriff im Kopfe haben, wenn er Chemiker werden will. ( Kr.d. r.V., B 674.)

 

S. 105. Aber auch von genuegender Aufklaerung. So lange z.B. das Proletariat in Russland, in China und in Suedamerika sich einreden laesst, seine Not sei durch die Auslaender verschuldet,

 

4.)

so lange wird es in Not und Elend leben.

 

S. 106, 107.  vgl. S. 97.

 

109. "Wie ist  die Welt umzugestalten?” Die von J. gegebene Antwort ist nur eine Scheinantwort. Zu einer  brauchbaren Antwort gelangt man nur, wenn man mit eienem einzelnen Missstand beginnt und dann erwaegt, ob die angewendeten Methoden vielleicht einer Verallgemeinerung faehig sind.

Beispiel:

Die Not des italienischen Landproletariats. Heute voellig vergessen ist, was wenige Leute hier etwa um 1905 herum praktisch geleistet haben. Ein Sekretaer des Konsumvereins zu Florenz, ein Professor ebenfalls aus Florenz und eim katholischer Priester begaben sich in die Gegenden, die durch Aufstaende der Landarbeiter so gut

wie ruiniert waren; sie forderten die Arbeiter auf, sich zu Produktivgenossenschaften zu organisieren, den Latifundienbesitzern die Latifundien abzupachten umd mit den Konsumvereinen langfristige Lieferungsvertraege abzuschliessen. Das war ein Amfang. Mussolini erklaerte dann, es sei eine Verletzung der Staatsautoritaet, wenn Arbeiter durch eignes Vorgehen versuchten, ihre Lage zu verbessern. Er forderte die Latifundienbesitzer auf, die Pachtvertraege zum naechsten zulaessigen Termin zu kuendigen. Heute ist das alles voellig vergessen. Vielleicht sind Kortman,  Zube und ich die einzigen, die davon wissen und das Buch von Preyer ueber die italienischen Pachtgenossenschaften gelesen haben. (Ich habe es in meiner Serie verfilmt. – Ebenfalls eine Referenz, wonach Horden von Mussolini’s “Schwarzen Hemden” die Haeuser, Scheunen, Maschinen und kultivierten Felder, Gaerten und Obstbaeume dieser Genossenschaften zerstoerten, genau so, wie es im “totalen Krieg” zugeht, mit dem Praxis der “verbrannten Erde”. - J.Z.)

 

S. 110, 111.    Ich behaupte: Wenn man micht abwartet, sondern gleich anfaengt, vor allem mit der Gruendung von  Produktigenossenschaften, so kommt die Wissenschaft bald hinterher und schaltet sich ein. Uebrigens verdienen manche “Wissenschafter" nur Misstrauen, wie z.B. die gegenwaertig “wirkenden” Universitaets-Professoren, die den gegenwaertigen Zustand - - Trennung der Gesellschaft in Arbeitnehmer und Arbeitgeber - - verewigen moechten. Haben insofern recht, als Produktivgenossenschaften auf die Dienste solcher Wissenschafter verzichten koennen.

 

S. 112 bis 115.  Einer der beachtlichsten Anfaenge zu einer Reform der kapitalistischen Gesellschaft war die Gruendung des Kosumvereins von Rochdale ( 1844 ). Vor dem ersten Weltkrieg hatte der auf die Aktion von 28 armen Rochdale Webern zurueckgehende Verband der englischen Konsumvereine 6 eigne Dampfer, die andauernd zwischen Ostasien und England hin und herfuhren. Prof. Staudinger ( er war’s, wenn ich mich recht erinnere ) schrieb die Erfolge der 'Rochdaler wesentlich dem Umstand zu, dass sie weder durch Theater, noch durch Konzerte, noch durch Gemaeldeaustellungen von ihrer Sache abgelenkt wurden. In London waeren Erfolge wie die in Rochdale unwahrscheinlich gewesen.

 

S. 118. Vgl. S. 112.

 

S. 130 - 133. Veraltete Ideen.

 

S. 139. Vor dem 2-ten Weltkrieg war die relative Anzahl der Pazifisten unter den Juden wahrscheinlich groesser als unter irgend einem andern Volk. Das war einer der Gruende (Motive! – J.Z.), weshalb Leute wie die Ludendorfianer sie verfolgten.

 

S. 140, Nr. 1.  Schopenhauer wollte mit seinem “Uedeh” ( fuer Idee ) wahrscheinlich die Aussprache Hegels persiflieren.

S. 172. Wichtiger ware, dass die Proletarier aufhoerten, Alkohol, Kartenspielen, Sport u.dgl. als das Wichtigste anzusehen.

                                                                            Bth. 10.6.61.

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U. v. Beckerath                                             10. 8. 1961   Ihr Brief vom 9. d. M.

 

Herrn Walter Mayer …

 

Sehr geehrter Herr Meyer,

 

Ihrem Wunsche enteprechend gebe ich Ihnen Ihrem Brief zurueck. (Anlage.)

- - - - - -

 

Was die Diskussionsmethoden in einer Diskussionsgesellschaft anlangt, so ist es vielleicht nicht moeglich, alle Faelle in einer gedruckten Diskussionssordnung vorzusehen. Darin haben Sie recht: Aufrichtigkeit und Wahrheitsliebe muss man bei jedem Teilnehmer voraussetzen.

Andererseits: Die Faehigkeit, Sinn von Unsinn zu unterscheiden, muss man ebenfalls bei jedem Teilnehmer voraussetzen, wenigstens fuer den Fall, dass er, wo er beides nicht unterschieden hat, darauf hingewiesen wird.

Aber:

 

1.) Die feste Ueberzeugung, dass ein anderer Unsinn geredet hat, beweist noch nicht, dass er wirklich Unsinn                  geredet hat. In der Beziehung ist heute noch belehrend die Diskussion, die Columbus mit der wissenschaftlichen Kommission fuehrte, die sein Projekt pruefen sollte. Die Kommission fragte den C. hoehnisch, wie er es anfangen   wollte, wieder zurueck zu fahren, wenn er auf der nach der Columbus-Theorie gekruemmten Erdoberflaeche herunter gefahren waere. Zum Glueck war die Koenigin Isabella eine Fran von grossem Verstande; sie sagte dem C. in der Schluss-Audienz: Columbus – Ihr geltet als ein besonders erfahrener Seemann, und die Art, wie ihr nach  Spanien zurueckkommt, habt Ihr euch gewiss gruendlich ueberlegt. Ich glaube, dass Ich Euch drei von meinen  Schiffen anvertrauen kann. Die Gesichter der Kommissionsmitglieder, wenn Ihr zurueckkommt, die moechte ich allerdings sehen! ( Dumm waren die Argumente der Kommission keineswegs, und sie waren beim darmaligen Stande der Wissenschaft auch kein Unsinn. Der Inhalt der Unterredung ist in jeder besseren Biographie des C. zu

finden.)

 

2.) Lichtenberg sagte - - ueber Cartesius noch hinausgehend - -  man sollte an allem mal zweifeln, sogar daran,  dass 2 mal 2 =  4.  Wenn man das gelten laesst, so wird man es nicht gleich als Unsinn bezeichnen, wenn einer  andere Meinungen vortraegt, die nach eignem Dafuerhalten den aeltesten und plattesten Selbstverstaendlichkeiten widersprechen. In jedem Falle aber hat in einer Diskussionsgesellschaft jeder Teilnehmer, der sich ordnungsmaessig zum Worte gemeldet hat, die Befugnis die groebsten Irrtuemer innerhalb der geschaeftsordnungsmaessigen Redezeit, ohne unterbrochen zu werden, vorzutragen.                                                       

 

3.) Benjamin Franklin hatte in der von ihm entworfenen Geschaeftsordnung fuer die Philosophische Gesellschaft zu Philadelphia (vielleicht besteht die Gesellschaft noch) bestimmt, dass niemand abfaellige Werturteile ueber eine vorgetragene Meinung aeussern duerfe. Wenn einer der Meinung waere, dass der andere Unsinn geredet habe, so sollte er ihn widerlegen, nicht aber ihn beleidigen. Franklin ging sogar so weit, dass er das unmittelbare Widersprechen verbot. Der Gegner musste sich einer Form bedienen etwa wie:

Ich kann meinem Vorredner nicht beipflichten und zwar aus folgenden Gruenden. Naeheres in den Memoiren Franklins. Sie haben vielleicht schon bemerkt, dass ich mich bemuehe, die von Franklin aufgestellten Regeln zu befolgen. Allerdings bsitze ich nicht die Selbstbeherrschung Franklin's, so dass ich wider Willen oefters dagegen verstosse.

 

 

(J.Z.: Leider hatte auch dieses Verfahren B. nicht geholfen genuegend andere Leute von einigen seiner Wahrheiten zu ueberzeugen.  Das ist einer der Gruende die mich ueberzeugten, dass immer noch erforderlich sind:

1.)    ein Ideen Archiv,

2.)    ein Lexikon der besten Widerlegungen populaerer Irrtuemer,

3.)    ein Handbuch ueber die besten Redensarten die anzuwenden sind um die besten Erfolgschancen zu haben,

4.)    eine ausfuehrliche Sammlung wie die von mir angefangene unter dem Titel: “Slogans for Liberty”.

Aber ich habe auch davon bisher nur sehr wenige ueberzeugen koennen. Mit genuegender Hilfe von anderen koennten solche Hilfsmittel jetzt schnell und billig zusammengestellt werden. Fuer einen Einzelnen sind solche Aufgaben zu umfangreich. – J.Z., 13.9.03.)

 

2.) (Seite)

4. ) Entwurf zu einem Katalog der Rechte des Menschen und Buergers von Erika Zube.

 

A.) Die bisher angestellten Entwuerfe einschl. derjenigen aus dem 18-ten Jahrhundert unterscheiden meiner Meinung nach nicht genuegend zwischen Rechten, Anrechten, Rechtsanspruechen und Befugnissen.

Zube ist der gleichen Meinung. Wir durchforchten die uns zugaengige juristische Literatur, fanden aber nicht, was wir suchten. Das beste war noch eine Schrift von Felix Dahn, dem beruehmten Schriftsteller. Er war nebenbei ein scharfsinniger Jurist.

 

Beispiele:

"Recht auf Arbeit”. Die Bezeichnung erschien uns nicht als genau genu. Wenn man die u.a. auch von Kant aufgestellte Regel gelten laesst: “Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden”, so muss man auch zugeben, dass dieses Recht nicht zu verwirklichen ist, wenn im Volke sowohl wie bei den Regierungen eine solche Unwissenheit ueber die Ursachen der Arbeitslosigkeit ( als Massenerscheinung ) besteht, wie gegenwaertig. Wie haetten z.B. vor 10 Jahren die vielen Tausende von Arbeitslosen in Berlin das Recht auf Arbeit erzwingen koennen? Wie man das machen koennte, das wussten die Arbeitslosen ebenso wenig wie die Regierungen wussten, wie sie Arbeit beschaffen koennten.

Wir ersetzten daher das "Recht auf Arbeit” durch

            “die Befugnis der Arbeitslosen durch Zusammenschluss in geeigneten Organisationsformen arbeitsteilig ihren eignen Lebensunerhalt und den ihrer Angehoerigen sowie den Lebensunterhalt der Arbeitsunfaehigen zu produzieren. Die Arbeitslosen haben ebenso wie alle anderen Menchen ein Anrecht darauf, dass die Produktion nicht ausgebeutet wird; sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie nicht auf die Barmherzigkeit, Mildtaetigkeit, etc. ihrer Mitmenschen verwiesen werden.”

 

Im Augenblick habe ich die s.Zt. geschaffenen Formulierungen nicht vor mir; wahrscheinlich waren sie besser als die vorstehende, aber der Rechtsinhalt war der gleiche.

(Erika Zube legte ihrem Entwurf eine Zusammenstellung aus den Briefen, Entwuerfen und Diskussions-Protokollen von B. zugrunde. – J.Z., 13.9.03.)

 

B.) Der Professor Arnold Lien, i.J. 1947 Professor an der Washington-Universiltaet zu St. Louis, Staat Missouri,  erklaerte, dass der Katalog der Menschenrechte noch nie abgeschlossen war und sehr wahrscheinlich nie abgeschlossen sein wuerde.

Von Zeit zu Zeit werdem vorher unbeachtet gewesene Rechte bekannt und gefordert. Zube fiel es s. Zt. Auf, dass z.B. das Recht, sich seiner Muttersprache bedienen zu duerfen, weder im Text der UNO noch in einem andern uns zugaengigem Text enthalten war. Zube kam darauf, als in den Staaten Indiens jede machthabende Gruppe forderte, dass die Sprache ihrer Mitglieder Staatsprache sein muesse, d.h., dass die Gerichte nur in dieser Sprache verhandeln duerften, u. dgl. Die Anerkennung dieser Forderungen wuerde dazu gefuehrt haben, dass etwa ein  Drittel der Inder vom oeffentlichen Leben, ja von den Guetern der Zivilisation ausgeschlossen waere. Die Kaempfe sind noch in vollem Gange. Am heftigsten sind sie z.Zt. auf Ceylon. Die.Singhalesen sind in der Majoritaet und verlangen die Beschraenkung der Sprache der Tamilen auf die private Sphaere. Gefuehrt werden sie von buddhistischen Moenchen.

 

In Afrika geht es nicht anders zu als in Asien. In Europa werden die Deutschen Sued-Tirols im Gebrauch des Deutschen in menschenrechtswidriger Weise beschraenkt. Das berechtigt sie allerdings noch nicht, nun ihrerseits die Menschenrechte zu verletzen und z.B. italienische Eisenbahnzuege zum Entgleisen zu bringen, intalienische Schulen zu zerstoeren und auch sonst das Prinzip der kollektiven, politischen Verantwortung zu befolgen.

Zube war auch der Meinung, dass es ein bisher uebersehenes Menschenrecht sei, von der Anwendung diese abscheulichsten aller Moral-Prinzipien verschont zu bleiben. (Ich folgte auch darin nur der B. “Partei”- Linie! – J.Z., 13.9.03.) Bisher ist es nur durch die Haager

 

3.)

Landkriegsordnung verboten.

 

B.     ) Tierschutz.   Sie verlangen, dass der in die Menschenrechte eingebaut werde.

 

(Zwar sind die Menschen auch eine Art von Tieren – aber sind auch alle Tiere eine Art von Menschen? – J.Z., 14.9.03.)

 

Dazu moechte ich folgendes bemerken und weiss aus mehreren Gespraechen mit Zube and mit der Erika, dass beide mir hier Recht geben.

 

(J.Z.:Dass er uns hier als Authoritaeten zitierte gefaellt mir garnicht. Aber so etwas zu tun war fuer ihn schon Gewohnheitssache und diente ihm, in seinen Diskussionen, sozusagen als ein Blitzableiter gegen persoenliche Angriffe oder um nicht, mit seiner Meinung als ganz alleinstehend betrachtet zu werden. Er zog, sozusagen, andere, Abwesende, oft auch nur historische Personen und ihre Schriften, auf seine Seite, in einer Diskussion oder Korrespondenz zwischen nur zwei Personen hinein und kriegte mit der List die Mehrheit, in dieser Auseinandersetzung mit nur einem Anderen, auf seine Seite. – J.Z., 13.9.03.)

 

Die Menschenrechte sind Rechte, welche dem Menschen von keiner Regierung, von keiner Majoritaet, von keiner  Kirche und von keiner machthabenden Gruppe genommen werden koennen. Jeder Versuch, die Menschenrechte u  unterdruecken ( oder auch nur ein Menschenrecht zu unterdruecken ) berechtigt zum Widerstand und verpflichtet in ernstlichen Faellen zum Nachdenken ueber die Moeglichkeiten einer Revolution.

Beispiel: Nazismus.

 

Ein Katalog der Menschenrechte soll die Menschen darueber belehren, in welchen Faellen sie Widerstand zu leisten berechtigt sind und an die Hilfsbereitschaft aller Menschen appellieren koennen und sogar sollen.

 

Die von so vielen Regierungem proklamierte Thesis: Was wir mit unsern Untertanen anstellen is innere Angelegenheit des Staates und geht keinen Auslaender etwas an - - diese Thesis also erkannten die Zubes nicht an und behielten sich vor, sie in einem noch zu formulierenden Katalog der herrschenden Social-Unrechts-Theorien zu verweisen.

 

Verletzungen der Menschenpflichten gegenueber den Tieren ist eine schlimme Sache; ich stimme mit Ihnen darin ueberein, dass die bestehende Tierschutzgesetzgebung nicht weit genug geht. ( Ist auch Meinung der Zubes.)     Aber, berechtigt Tierquaelerei oder “Tiermord" die Tierfreunde zur Toetung der Tierquaeler oder zur Revolution gegen Regierungen welche die Tiere nur ungenuegend schuetzen?

Waere diese Frage mit Nein zu beantworten, so waere der Tierschutz kein Item fuer die Menschenrechte.

 

D.) Sie fordern Heranziehung der Moralgrundsaetze, der Ergebnisse der Philosophie und der philosophisch fundierten Jurisprudenz bei der Herstellung eines Kataloges der Menschenrechte. Sie forderm auch die Beruecksichtigung dessen, was fruehere Denker auf dem Gebiet geleistet haben.

Es waere sehr wuenschenswert, wenn ein Autor oder gar mehrere Autoren einen Kommentar zu den Menschenrechten schrieben; der das alles leistet. Ein fuer das Volk bestimmte Deklaration sollte aber nicht aufgeschoben werden, bis der Kommentar fertig ist. Auch darf die Verstaendlichkeit der Deklaration nicht dadurch beeintraechtight werden, dass darin Saetze vorkommen, die das Volk nicht versteht oder gar falsch versteht.

 

E.) Verhaeltnis der Menschenrechte zu den Menschenpflichten.  

Zubes behaupten, und ich gebe ihnen da recht, dass die oberste Menschenpflicht ist:

Die Menschenrechte zu verteidigen, ihre Kenntnis zu verbreiten und ueber Widerstands-Methoden nachzudenken, wenn sie verletzt werden. 

Wenn Sie sagen: "Das Verhaeltnis von Recht und Pflicht muss also aufgehellt werden”, so kann ich dazu nur bemerken: Waere sehr verdienstlich. Semper aude !

 

F.)) Sie sagen: “… dass eine ontologische Fundierung der Gerechtigkeit ( also eine "Erklaerung aus dem Sein heraus) moeglich ist und habe darueber bestimmte Vorstellungem …”

 

(J.Z.: Die beste und ganz praktische Ableitung der Menschenrechte aus dem “Sein”, aus unserer Menschennatur, die mir bekannt is, hat Patrick Brooks in einem Vortrag vor AIR Mitgliedern (Alliance for Individual Rights) in Sydney vor vielen Jahren gegeben, in dem er darstellte: Wir haben Ohren. Davon duerfen wir schliessen, dass wir, unserer Natur nach, das Recht haben, Informationen durch Hoeren einzuholen. Wir koennen sprechen: Daraus duerfen wir schliessen, dass wir das Recht haben, Informationen muendlich weiterzugeben. Wir haben die Faehigkeit zu schreiben, zu drucken und Meinungen zu senden. Daraus ist zu schliessen, dass wir das Recht haben, diese Faehigkeiten zu gebrauchen. Wir koennen uns vereinen und versammeln: Daraus ist zu schliessen, dass wir das Recht haben, uns zu vereinen und zu versammeln. Wir koennen uns bewegen, auch ueber nationale Grenzen hinweg. Daraus ist zu schliessen, dass wir das Recht haben, aus- und einzuwandern. Wir koennen Handel treiben, produzieren, auch Wertzeichen die nur uns verpflichten, anfertigen und als unser Geld anbieten. Und so fort. Alle diese Rechte koennen ausgeuebt werden – und muessen ausgeuebt werden ohne dadurch die gleichen Rechte anderer Leute zu verletzen oder zu beeintraechtigen. Wer hat das Recht, wer hat wem die Autoritaet gegeben, andere an der Ausuebung dieser Grundrechte zu hindern? – J.Z., 13.9.03.)

 

Kant sagt in der Kr.d. r.V., Ausgabe B, S. 759, Anmerkung (Kehrbach-Reclam’sche Ausgabe, S. 560, unten):

“Noch suchen die Juristen eine Definition zu ihrem Begriff von Recht.”

Die Sache ist also sehr schwierig. Ob die Erklaerung aus dem Sein heraus moeglich ist, kann ich im Augenblick night erkennen; mir scheint, dass sie sich eher aus dem Studiem zahlreicher Rechtsfaelle im Zivilrecht, im Strafrecht, im Voelkerrecht und im Verfassungs-

 

4.)

recht ergeben koennte.

 

( J.Z.: Beckerath, als Anhaenger von Kant, kannte natuerlich auch Kant’s Definition des Rechts and fand an ihr Nichts auszusetzen. Mir ist bis jetzt auch noch keine bessere bekannt geworden, obwohl ich bei jeder Gelegenheit solche Definitionen gesammelt habe. Nimmt man die Kantische Definition an, die auch gleiche Rechte, Pflichten und Freiheiten einschliesst, dann ist die Ableitung von speziellen Grundrechten, Menschenrechten oder Naturrechten daraus nicht sehr schwierig und es liegt mit dieser Definition auch ein guter Massstab vor, um angebliche Menschenrechte auf ihren wirklichen Rechtgehalt hin zu pruefen. Das wurde von B. und uns auch bei unseren Entwuerfen getan. Aber wir wuerden gerne noch bessere Entwuerfe gesehen haben, konnten sie aber, leider, nicht finden. – J.Z., 13. 9. 03.)

 

Z.B. hat das Bundesverfassungsgericht hier wertvolle Vorarbeit geleistet. Die Richter geben sich grosse Muehe, das wahre Recht aufzufinden und schrecken vor keiner Konsequenz zurueck, wenn sie es aufgefunden haben.

 

(Meine Erfahrung oder mein Lesen ueber Richter und Rechtsanwaelte war, leider, meistens, ganz anders: Sie bekuemmern sich sehr wenig um Menschenrechte, Naturrechte und Grundrechte und nehmen nur “positive” Gesetze ernst, sogar wenn diese ganz offensichtlich die Menschenrechte usw. verletzen. Es gibt einige, aber all zu wenige Ausnahmen. Die “Rechtmaessigkeit” der Gesetzesflut wird von ihnen meist ohne Zweifel anerkannt und wenn sie ins Parlament kommen, dann tun sie gewoehnlich nur “ihr Bestes” um diese noch schlimmer zu machen. Nur sehr selten haben sie ein Gesetz als ganz ungerecht verurteilt und sich geweigert, es anzuwenden. – J.Z., 13.9.03.)

 

Die deutsche Finanzverwaltung musste vor einigen Jahren Millionen von Steuerbescheiden berichtigen, nachdem das Bundesverfassungsgericht erklaert hatte: Bei der Veranlassung von Ehepaaren sind falsche Rechtsgrundsaetze zum Nachteil der Ehepaare angewandt worden. Auf den Einwand der Regierung: Aber, wer soll denn die Arbeit leisten??? erklaerte der Richter: Das interessiert uns nicht. Warum habt Ihr nicht selbst festgestellt, dass euere Veranlagungsmethoden unrechtmaessig waren?? Das haettet ihr sehr wohl gekonnt!

 

G.) Sie sagen: “Vor allem gehoert hierzu die Beantwortung der Frage: “Warum muss ein Verstandeswesen gerecht

Sein?” Wenn ich mich recht erinnere, so haben sich Plato und Aristoteles damit beschaeftigt, und ich wuerde mich  wundern, wenn sich nicht auch andere Philosophen oder gar auch Juristen damit beschaeftigt haetten.

 

H.) Benachbarte Probleme.    Da muss ich Ihnen recht geben. Es laesst sich nicht vermeiden, die aufzuloesen, wenn                          z.B. ein Gottglaeubiger einem Atheisten die Frage vorlegt: Wuerde das Recht unter den Menschen respektiert werden, wenn sie nicht fuerchteten, vom lieben Gott fuer Unrecht bestraft zu werden? Schopenhauer eroertert den Fall in gruendlicher und geistreicher Weise.

 

I. ) Wortlaut der Menschenrechte.  Soviel mir bekannt sind sie im Wortlaut bei der Liga fuer Menschenrechte zu haben.

 

J.) Sie sagen: “ … dass die Welt vor allem ein ethisches Problem birgt oder ist …” Da koennten Sie recht haben. Da aber der Mensch, wenn Kant recht hat, ein Naturprodukt ist, so scheint es nicht ganz abwegig, die Ethik als einen Teil der Naturwissenschaft aufzufassen. Sie besitzen, so viel ich weiss, Kant’s “Populaere Schriften”, Ausgabe der "Deutschen Bibliothek". In der Abhandlung: “Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht fuer die Praxis”, Seite 87 ( meiner Ausgabe), sagt Kant:

            “Fragen wir nun, durch welche Mittel dieser immerwaehrende Fortschritt zum Besseren duerfte erhalten und auch wohl beschleunigt werden, so sieht man bald, dass dieser ins unermesslich Weite gehende Erfolg nicht sowohl davon abhaengen werde, was wir tun, ( z. B. von der Erziehung, die wir der juengeren Welt geben) und nach welcher Methode wir verfahren sollen, um es zu bewirken; sondern von dem, was die menschliche Natur in und mit uns tun wird, um uns in ein Gleis zu noetigen, in welches wir uns von selbst nicht leicht fuegen wuerden. Etc."

 

Das ist eine voellig neue Auffassung der Ethik. Volney in seiner Schrift “Les Ruines etc.” (1791) und der  Ergaenzung dazu “La loi naturelle etc."(1794) hat fast die gleiche Ansichten geaeussert. Kant veroeffentlichte seine vorgenannte Abhandlung im Sept. 1793. Die “Ruines” hat all schwerlich gekannt, denn waehrend der Revolutionszeit gelangten franzoesische Buecher nur sehr ausnahmsweise nach Preussen, und gar Buecher philosophischen und staatswissenschaftlichen Inhalts nur auf Schleichwegen. Andererseits ist nicht anzunehmen, dass Volney i.J. 1794 die Abhandlung Kant’s aus dem Jahre 1793 gekannt hat. Es zeigt sich hier die in mancher Hinsicht troestliche Erscheinung, dass wichtige Gedanken oefters in mehreren Koepfen zugleich oder fast zugleich erstehen. Wenn also einer der hier in Frage  kommenden Reformer umgebracht oder eingesperrt wird, dann gelangt der Gedanke - - wie ein Naturprodukt - - doch in die Welt.

Nebenbei: Volney fasste den Plan zu seinen beiden Schriften auf den Ruinen von Palmyra.  Umgeben von den Truemmern eines mal sehr

 

5.)

maechtig und sehr kultiviert gewesenen Reiches fragt er sich: Wie konnte das untergehen?

(Volny’s saemtliche Werke schenkte mir Zube vor einigen Jahren. Ich lese auch jetzt noch oefters darin und immer mit einigem Nutzen fuer mich.) (Daran kann ich mich jetzt nicht mehr erinnern. Meist gingen die Buechergeschenke in der anderen Richtung. – J.Z., 13.9.03.)

 

K. ) Sie sagen: “… dass die Menschenrechte in erster Linie ein philosophisches Problem darstellen. …”. Wenn man den Begriff “philosophisch” nicht zu eng fasst, dann haben sie recht. Immerhin: Der Teil “Menschenrechte” in der Amerikanischen Verfassung ist von Jefferson, der von Franklin und von Thomas Paine beeinflusst war. Die Franzoesischen Menschenrechte von 1789 sind von Lafayette, der an die amerikanischen anschloss. Auch die spaeter veroeffentlichten “Grundrechte”, und wie sie alle genannt wurden, sind nicht von Philosophen im ueblichen Sinne des Wortes verfasst, sondern von Staatsmaennern, Militaers, Juristen und “Schriftstellern”.

 

L.) Sie sagen: “ Es liegt mir fern, Zubes mit diesen Ausfuehrungen etwa den Mut nehmen zu wollen.”

Was das anlangt, so habe ich kein Bedenken. Zube ist mit groesstem Mut an die schwierigsten und fuer ihn gefaehrlichsten Probleme herangegangen, und erst als sein Leben unmittelbar bedroht war, ist er ins Ausland gegangen. Ihre Ausfuehrungen werden Z. gewiss interessieren. (Aus Zeitmangel wird er Ihnen wohl nicht gleich antworten.) Aber den Mut, seine von allen anderen abweichenden Ideen an die Oeffentlichkeit zu bringen, sowie sich eine Gelegenheit bietet, wird ihm niemand nehmen. Seine Frau ist aus dem gleichen Holz geschnitzt. Dass sie nicht nur literarischen Mut besitzt ergibt sich schon daraus, dass sie Judo gelernt hat um sich auch vor Aggressoren anderer Art nicht fuerchten zu muessen. Z. ist ein Schuetze von Qualitaet. Training im Schiessen erhoeht bekanntlich den angeborenen Mut.

 

M.) Mitarbeit mehrerer Personen an der Verbreitung der Kenntnis der Menschenrechte und an der Erweckung des Interesses an ihnen.

Sie wissen, was Ihr Freund Ruckhaber ueber die Notwendigkeit geschrieben hat, einen dem wirklichen Fortschritt gewidmeten Verlag schaffen. (*)

Vielleicht koennen Sie in der Beziehung etwas tun.

 

(Mit den aufgezwungenen oder automatisch eingeschobenen Linien von Microsoft, siehe unten, kann man meist ebensowenig argumentieren wie mit der Parteilinie einer Einheitspartei. Ich gab es hier wieder auf. – J.Z., 14. 9.03.) - - - - - - -                     Mit bestem Gruss U. v. Beckerath.  Gez.: Bth.

 

(*) ( J.Z.: Jetzt koennte das jeder tun, der sich einen computer leisten kann, und, z.B., bis zu 3000 Freiheitswerke auf einer einzigen CD-ROM reproduzieren, die als Rohstoff nur etwa $ 1 kostet. Aber sie mit so vielen digitisierten Texten zu fuellen ist fuer den Einzelnen zu viel. Das braucht Arbeitsteilung und auch Arbeit der Liebe – fuer die am meisten geschaetze Freiheitsliteratur – unter verhaeltnismaessig vielen Lesern. Die fehlen immer noch, weil sie immer noch entweder am Papier oder den Webseiten steckengeblieben sind.

Selbst durch e-mail liessen sich ein bis zwei Buecher in einer bis zu 1 Mb Akte als Anlage uebersenden und auf einer billigen 1.44 Mbs Platte, abgekuerzt, sogar bis zu 6 Mbs durch “snailmail” senden. Aber, wer macht schon von solchen Freiheitsmoeglichkeiten Gebrauch, oder schaetzt sie auch nur genuegend??? – J.Z., 13.9.03.)

 

 

Ulrich von Beckerath                                                                          6. X. 1961

(1) Berlin-Friedenau                                                                            Ihr   Brief vom 3. cr.

 

Herrn stud. Phil. Walter Meyer

Berlin NW 21

Bremer Strasse 76.

 

Sehr geehrter Herr Meyer,

 

zum Absatz 3, Nr. 1 Ihres Briefes: Wenn Kant die Materie als “Ding an sich” aufgefasst haben wuerde, dann laege allerdings ein Widerspruch mit seiner Theorie des “Ding an sich” vor. Aber Kant hat diese Auffassung ausdruecklich abgelehnt. Sie finden die betr. Stellen in der K.d.r.V. leicht in Ihrer Vorlaender’schen Ausgabe an Hand des von Vorlaender beigefuegten, alphabetischen Inhaltsverzeichnisses.

 

Schopenhauer folgt hier Kant. Im Kap. 24 des 2-ten Bandes der W.a.W.u.V. legt Sch. Seine Meinung ueber die Materie dar und verweist auf einige Stellen, die nicht im 24-sten Kapitel enthalten sind.

 

Zu Nr. 2:  “Materie” und "Kraft” sind per analogiam ungefaehr in dem Sinne verschieden, wie Elektrizitaet und Magnetismus verschieden sind.

Aber, wie Maxwell und andere gezeigt haben, haben beide Naturkraefte doch so viel Gemeinsames, dass es nicht unlogish ist, beide als Modifikationen einer Naturkraft zu betrachten. Eine weitere Analogie: Diamant und Graphit sind in vielem sehr verschieden, und doch ist es richtig zu sagen: Beide sind Kohlenstoff.

 

Die Vorstellung, dass die den Raum erfuellende Kraft eines Koerpers dem Wesen nach Energie ist, findet man doch bei neueren Physikern haeufig.Im wesentlichen ist das die Vorstellung Kant’s, wenn auch in anderer und vollkommenerer Ausdrucksweise. Im Woerterbuch von Kirchner-Michaelis finde ich, dass Arthur  Young schon i. J. 1807 Wort und Begriff “Energie”gepraegt hatte; es dauerte aber Jahrzehnte bis seine Neuerung sich durchgesetzt hatte. Noch Robert Mayer verwendete den Ausdruck “Kraft”, und Helmholtz verwendete noch i. J. 1847 diesen Ausdruck. (“Ueber die Erhaltung der Kraft”)

- - - - - -

Ihrer Bemerkung, dass sogar grosse Geister wie Kant und Schopenhauer sich irren koennen pflichte ich nicht nur bei, sondern ergaenze sie durch die Feststellung, dass beide sich manchmal geirrt haben. Hat doch Kant in den “Prolegomena” ganz offen zugegeben, dass er zu einer richtigen Auffassung der Kausalitaet erst durch die Abhandlung des David Hume gekommen sei. Ueber Hume ist er dann allerdings weit hinausgegangen.

- - - - - -

Was den formalen Pflichtbegriff Kant's anlangt, so ist seine Ausdrucksweise allerdings nicht die beste.

Der Lehrsatz III im Par. 4 der “Kritik der praktischen Vernunft”, lautet:

"Wenn ein vernuenftiges Wesen sich seine Maximem als praktische, allgemeine Gesetze denken soll, so kann es    sich dieselben nur als solche Prinzipien denken, die nicht der Materie, sondern bloss der Form nach den Bestimmungsgrund des Willens enthalten. Etc."

Bei dieser Ausdrucksweise kommt man nicht darauf, das Kant den Widerstand des Thomas Morus gegen den auf ihn vom Koenig Heinrich VIII. ausgeuebten Druck unter diese Form bringen wollte. Was Kant unter der Form verstand, versteht man erst nach mehrmaligem Durchlesen des Par. 4 und anderer Stellen. Aber, was er eigentlich meinte, versteht man sofort, wenn man im zweiten Teil der Kr. d. pr. V., Seite 178 der Vorlaender’schen Ausgabe, Seite 277 der Ausgabe von 1787, nachliesst, was Thomas Morus moralisch geleistet hat.

 

2.)

Man  muss bedenken, dass Friedrich II. von Preussen, unter dessen Regierung Kant unbeschraenkte Freiheit der                                 Meinungsaesserung hatte, i. J. 1786 gestorben war. I. J. 1787, dem Druckjahr der ersten Auflage der Kr.d.prakt.  Ver. regierte schon der Minister Woellner. Der hatte gleich nach seinem Amtsantritt verkuendet, dass er Edikte vorbereite, nach denen jeder Autor mit schweren Unannehmlichkeiten rechnen muesse, der die “reine Lutherische Lehre” angriffe. Am 9.7.1788 erschien denn auch das Preussische Religionsedikt, und am 19.12. 1788 das Zensuredikt. Die Zensoren waren Hermes, Woltersdorf und der Ober-Konsistorialrat Hillmer. Vorlaender erklaert sie fuer “ebenso beschraenkt wie verfolgungssuechtig”. 

(Imerhin hatte Hillmer das Manuskript des Kapitels: “Ueber das radikale Boese in der menschlichen Natur” der “Religion …” mit seinem “Imprematur” versehen und hatte dazu geschrieben: “ … dass er die Schrift, wie die uebrigen Kantischen, nur nachdenkenden, untersuchungs- und unterscheidungsfaehigen Gelehrten, nicht aber allen Lesern ueberhaupt bestimmt und geniessbar finde.”

Hermes war ein Biest und bereitete Kant vielen Kummer.

 

Obwohl ich darueber in den Biographien Kant’s nichts finde, bin ich doch ueberzeugt, dass Kant sehr viele Stellen seiner Schriften absichtlich in einer schwer verstaendlichen Ausdrucksweise abfasste, um die Zensur irrezufuehren. Kant nahm dabei auch auf die auserpreussische Zensur Ruecksicht, z.B. auf die ganz ueberaus strenge, oesterreichische, allerdings ohne Erfolg. Die Jesuiten verboten die Schriften Kants.

 

Die wenigen Schriften, die Kant - - in hohem Alter - - nach dem Tode des Koenigs Friedrich Willhelm II. Herausgab, sind alle leichtverstaendlich geschrieben, vor allem die “Anthropologie” und der "Streit der Fakultaeten”. (Vielleicht hatte er die auch schon viel frueher geschrieben aber einfach nicht veroeffentlicht. – J.Z., 13.9.03.)

 

Dass die ethischen und die religioesen Schriften Kant’s, abgesehen von der Darstellung, nicht ueberholt sind, davon bin ich ueberzeugt. Die erkenntnistheoretischen Schriften, ausgenommen die aus der vor-kritischen Periode, sind nach meiner Ueberzeugung gleichfalls nicht ueberholt, koennten aber wohl ergaenzt werden.

Dass ich meine Meinung auf dem kurzen Raum, den ein Brief mir laesst, nicht eingehend begruende, werden Sie verstehen.

 

Dass  eine neue Philosophie im Entstehen ist, scheint mir auch. Dass sie an wertvollen Gedanken mehr bietet als Kant habe ich bis jetzt noch nicht finden koennen. Aber, Kant hat ja bei weitem nich alles gesagt, was er sagen wollte, und um die hier vorhandene Luecke koennten sich die Neueren sehr wohl mit Erfolg bemuehen.

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Menschenrechte. Der Text der UNO ist wohl durch eine der Berliner Organisationen erhaeltlich, z.B. durch die “Deutsche Liga fuer Menschenrechte”, Berlin-Halensee, Kurfuerstendamm 71, Tel.: 97 56 35.

 

Ich ziehe die Bezeichnung “Rechte” vor. Bei Verletzung eines Rechtes ist jeder rechtlich Gesinnte indirekt aufgefordert, den Betroffenen irgendwie zu helfen. Bei Verletzung einer Freiheit ist das nur dann der Fall, wenn der Betroffene auf die Freiheit einen rechtlichen  Anspruch hatte.

 

Nicht jede Freiheitsbeschraenkung ist zu verwerfen. Die Beschraenkung der Freiheit der Automobilisten, mit einer von ihnen selbst fuer zulaessig befundenen Geschwindigkeit die Strassen unsicher zu machen, hat sich sehr guenstig ausgewirkt und allein in Berlin Hunderten von Menschen Ihr Leben und ihre Gesundheit erhalten.

(J.Z.: Fussgaenger sind ja auch Verkehrsteilnehmer und haben ebenfalls Rechte, auf die andere Verkehrsteilnehmer Ruecksicht zu nehmen haben. Kommt hinzu, dass sie unter nicht-staatlichen Verhaeltnissen in einer oder anderer Form auch Miteigentuemer der Strassen sein wuerden und der Versicherungsgesellschaften, die mit Verkehrsunfaellen zu tun haben und daran interessiert sind die Versicherungsauszahlungen zu verringern. – J.Z., 13.9.03.)

 

3.)

Das “Rechtsmoment” ist also nicht auszuschalten, wie mir scheint.

Wenn man, wie Hobbes meint, der Staat ( genauer: die Regierung ) koenne keine Rechte verletzen, weil der Staat selbst der Gesetzgeber sei, so begeht man einen zweifachen Irrtum.

 

I.)     Rechte und Pflichten haben viele Jahrtausende hindurch bestanden, bevor der erste Staat gegruendet wurde. Bensonders gut von Herder dargelegt in seinen Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit, ferner gut auf Grund neuerer Forschungen von Friedrich Engels in seinem Werk ueber die Familie, den Staat, etc.

 

      II.) Gesetz und Recht decken sich oefters nicht. Gerade aus dieser Erkenntnis heraus sind die Menschenrechte    

            formuliert worden; sie sollen die Feststellung erleichtern, ob etwa ein Gesetz rechtswidrig ist, jeder  

            rechtlich Gesinnte also helfen sollte, es zu beseitigen.

 

Da die Kommunisten mehrere Freiheiten in rechtswidriger Weise verletzen, so verletzen sie damit auch das Recht.

Eine Zeit lang war in der russischen Armee jeglicher Alkohol verboten. Damit war offenbar eine alte Freiheit der russischen Soldaten verletzt. Ob aber auch ein Recht verletzt wurde, ist nicht leicht auszumachen.

Beispiel: In der Schlacht bei Belle Alliance da machten die damals beruehmten Milhaud’schen Kuerassiere in besoffenem Zustand und mit gezogenem Saebel einen Angriff auf preussische Infanterie. Der Angriff war durchaus erfolgreich, bis die Kuerassiere eiligst herangeholten preussischen Verstaerkungen weichen mussten. Ferner: Bismarck sagte mal bei einem Gespraech ueber die Abstinenz: "Ohne Alkohol haetten wir den Krieg von 1870/71 nicht gewonnen." Vielleicht hatte er recht.

Andererseits: Waehrend des letzten Krieges war ich oefters Luftschutzwart. Ein Mitglied der Wache kam oefters besof f en zum Dienst. Bei einem Luftangriff kann nun ein Besoffener leicht in die Lage kommen, dass er, anstatt zu helfen, selbst hilfsbeduerftig wird. An dem Verhalten eines Mannes kann sehr viel gelegen sein. Meine Pflicht waere es gewesen, den Kerl zu melden; ich habe es nicht getan, aber ein gutes Gewissen dabei habe ich heute noch nicht. Jedenfalls: Ein zum Wachdienst Kommandierter hat keinen Rechtsanspruch auf die Freiheit, sich zu besaufen, nicht einmal, wenn er Antimilitarist ist. Mag er meutern, aber saufen und dadurch die Kameraden gefaehrden darf er nicht.

 

Ergebnis: Der Soldat kann aus guten, militaerischon Gruenden die Erlaubnis bekommen oder sogar den Befehl erhalten, sich einen Rausch anzutrinken. Ein Recht darauf hat er nur in Ausnahmefaellen.

 

Sie sagen: "Gerechtigkeit setzt erst ein, wo ein staatliches Gesetz verletzt wurde.”

Darauf erwidere ich:

A.)   Es gibt schlechte Gesetze, die gerade ein rechtlich Gesinnter sich bemueht zu verletzen. Beispiel: Die Rassengesetze in Alabama, Mississippi, Arkansas, etc.

B.)   Strassenkreuzung; rotest Licht. Ein offenbar den “hoeheren Staenden” angehoerige Dame will trotzdem mit Kinderwagen and Baby ueber die Strasse. Ein Arbeiter reisst sie sehr unsanft zurueck und rettet dadurch ein vorbeistuermendes Polizeiauto, die Frau, das Kind und den Wagen. Dame schreit: Das ist eine taetliche Beleidigung! Sie sind kein Polizist und haben mir gar nichts zu sagen! Hier bleiben Sie stehen! Ich lasse Ihren Namen feststellen!

 

Das gerettete Polizeiauto hat hinter der Kreuzung gehalten und zwei Polizisten kommen auf die Gruppe zu. Beide  bedanken sich unter dem Beifall der Umstehenden bei dem Arbeiter fuer ihre Rettung. Dame schreit immer noch:               Ich verlange, dass Sie den Kerl aufschreiben! Den zeige ich wegen taetlicher Beleidigung an! Den Aermel an meinem Kleid

 

4.)

hat er mir zerrissen! Bitte - - sehen Sie!

Der Polizeileutnant (oder wie der Titel heute heisst) nimmt Buch und Bleistift zur Hand und bittet, sehr hoeflich, den Arbeiter um seine Adresse. Der Arbeiter teilt sie ohne weiteres mit. So - - sagt dann der Polizeier - - und jetzt schreibe ich Sie auf, meine Dame!! Ich werde Sie naemlich anzeigen!! Den Herrn habe ich nur als Zeugen notiert.

“Dame” schreit: Und auf Grund welches Gesetzes darf der Kerl mich beleidigen und mir den Aermel zerreissen ?

Polizeier: Mir ist kein Gesetz bekannt, das man hier anwenden koennte, aber das Recht war auf seiner Seite. Darueber wird Sie das Gericht belehren.                   1.

Beifall der Umstehenden. Dann noch ein bisschen Krach von der in solchen Faellen ueblichen Art.

 

Es ist also nicht so, dass Gerechtigkeit erst einsetzt, wo ein staatliches Gesetz verletzt wurde.

- - - - - - - - -

Informationsfreiheit.

 

Beispiel: Ein Lehrling holt den Boccaccio aus der Tasche und beginnt zu lesen. Sein Nachbar, ebenfalls Lehrling, 16 Jahre alt, sehr fromm erzogen und seiner Kirche aufrichtig ergeben, guckt neugierig, wie ja auch fromme  Jungens manchmal sind, in das Buch und ist entsetzt. Er tut das, was er fuer seine Christenpflicht haelt, reisst seinem Kollegen das Buch aus der Hand und erklaert, das er es per Post den Eltern des andern zusenden werde. Das tat er. Aber, der Vater des Boccaccio Freundes war kein Philister. Vor Gericht gab er zu, dass sein Sohn das Buch seiner Bibliothek entnommen habe, ohne ihn zu fragen. Das waere aber noch kein Grund, den Jungen anzuschnauzen oder gar zu pruegeln. ( Er hatte den frommen Christen wegen Raub angezeigt. ) Ausserdem machte er vor Gericht geltend, dass der Christ kein Recht hatte, ohne Erlaubnis in das Buch hineinzusehen. Die Entscheidung war schwierig. Der Richter wies die Beschuldigung des Verteidigers des Christen zurueck, wonach der B.-Leser “oeffentliches Aergernis” erregt habe. Der Richter gab dem Vater recht: Niemand (anders – J.Z.) hatte das Recht, in das Buch hineinzusehen. Den Christ aber sprach er frei, weil ihm ganz offenbar das Bewusstsein  fehlte, eine rechtswidrige Handlung begangen zu haben. Worauf allerdings der Vater fragte: So - - und wenn der Luemmel meinem Sohn brennendes Pech ueber’n Kopf gegossen haette? Auch dann wuerde er gemeint haben, als  frommer Christ dazu berechtigt zu sein. Der Richter antwortete - - weise - - die Verhandlung sei geschlossen,  ausserdem haette ein Richter keine Rechtsgutachten abzugeben.

Die Neue Zuercher Zeitung berrichtete vor 2 oder 3 Jahren einen Fall, wonach ein Feldwebel einem Soldaten eine sozialistische Zeitung einfach weggenommen hatte, weil die Zeitung sozialistisch war. Die NZZ berichtete leider nicht, wie die Sache ausgegangen war, denn dass die Redaktion der Zeitung sich so was nicht gefallen liess, ist klar. Der Feldwebel hatte die Informationsfreiheit des Soldaten verletzt.

 

Geschehen einige Jahre vor dem ersten Weltkrieg zu Koeln. Ein Kollege von mir sitzt an einem Sonntag Nachmittag am Fenster und liest in Haeckel’s "Weltraetseln". Nun sind in Koeln die meisten Haeuser unpraktischerweise so gebaut, dass man von der Strasse aus bequem in die Parterre-Wohnungen hineinsehen kann.  Kommt also ein katholischer Geistlicher daher, sieht sich von der Strasse aus dem ihm zugekehrten Einband des Buches an und bruellt gleich los: Ich verbiete Ihnen dieses Buch zu lesen. Oeffentliches Aergernis fuer alle vorbeigehenden Katholiken, etc. Mein Kollege legte dem Herren nahe, sich schleunigst wegzubegeben, da sonst vielleicht ein Anhaenger Haeckel’s sich ein vom Apostel Paulus bezeichnetes, gewisses Gefaess gerade dahin

 

5.) ausgiessen koennte, wo Hochwuerden sich aufgepflanzt und einen wirklich Aergernis erregenden Spektakel vollfuehrten.

( Nebenbei: Die Gefaesse sind erwaehnt: Roemer 9, 21 und Timotheus 2, 20.)

Der Pfaff schrie noch allerlei von “Schutzmann holen", kam dann aber nicht wieder. Heute waere eine solche Szene sogar im klerikalen Koeln unwahrscheinlich, in Berlin aber unmoeglich. In manchem ist Deutschland doch fortgeschritten. Informationsfreiheit vor dem ersten Weltkrieg in Koeln und in mancher anderen Stadt! und heute!!

 

Der Kampf fuer Informationsfreiheit galt bisher im Wesentlichen den Bemuehungen der Regierungen ihren Untertanen die Informationsfreiheit zu verkuemmern, oder den Bemuehungen mancher Vorgesetzter, dasselbe mit ihren Untergebenen zu tun. Mir scheint, dass man die Mitglieder einer Regierung, die z.B. verbietet, West-Berliner Sender zu hoeren, deswegen nur sehr ausnahmsweise ins Gefaengnis stecken kann. Ein §, wie Sie ihn  vorschlagen, waere daher wohl nur gegen Privatpersonen anwendbar und auch gegen die nicht immer.              -1                

 

Manche Menschenrechte werden von Regierungen immer nur unvollkommen oder gar nicht geschuetzt werden. Auch bin ich der Meinung, dass die Anhaenger der Menschenrechte ueberhaupt nicht immer gleich an ihre “zustaendige" Regierung denken sollten, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. Ich halte es fuer richtiger, hier altgermanische Traditionen fortzusetzen.

Die altgermanischen Traditionen enthielten Bestimmungen ueber die "Aechtung”, und noch die Vehmgerichte aechteten diejenigen, die sie nicht gleich belangen konnten. Goethe, im "Goetz von Berlichingen" stellt die Sache ganz richtig dar.

Wenn etwa eine der vielen Liguen fuer Menschenrechte die Hilde Benjamin aechteten, jedem, der sie unschaedlich macht, Schutz und Hilfe versprechen wuerden, das Weib ueberhaupt als ausserhalb des Gesellschaftsvertrages stehend erklaerten, dann wuerde das Eindruck machen, und zwar in der ganzen Welt.

Manche Vereinigung wuerde sich anschliessen, und der Hilde selbst wuerde zumute werden wie im Mittelalter einem Regenten, den die Kirche in den Bann getan hatte.

In die Verfassung aber koennte sehr wohl eine Bestimmung eingefuehrt werde, analog dem Artikel 27 de Franzoesischen Verfassung von 1793. Der Artikel wurde dem alt-roemischen Recht entnommen, auf Grund dessen z.B. Caesar nicht ermordet, sondern von 21 ihner Buergerpflicht bewwussten Buergern hingerichtet  wurde.

Naeheres bei Montesquieu, “Ueber die Groesse der Roemer etc."

Die Jahreszahl “1793” koennte zu dem Irrtum fuehren, dass die Verfassung die Grundsaetze der Schreckenszeit                        enthielt. Die Verfassung war aber entworfen von dem Girondisten Herault de Sechelles. Wenige Wochen nach ihrem Inkrafttreten wurde sie von den Schreckensleuten ausser Kraft gesetzt, und der Verfasser wurde am 5. 4. 1794 zusammen mit seinen Freunden Danton, Camille Demoulins und anderen guillotiniert.

(Mit meinem alten computer und Windows 98 E und “veralteten” “keyboard” konnte ich auch franzoesische Accente ohne viel Muehe anbringen. Mit dem “fortgeschrittenen” neuen, leider, nicht! – J.Z., 14.9.03.)

Bei der Kodifizierung der technischen Einzelheiten der Aechtung wird mancher Usus der alten Vehmgerichte verwertet werden koennen.

 

Ein bescheidener Anfang zur Verwirklichung der vorstehend angedeuteten Gedanken ist uebrigens schon gemacht worden in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Hierzu ist in diesem Jahre ein wertvolles Buch erschienen: Goldmans gelbe Taschenbuecher, Nr. 759/760, DM 4.-, "Europa-Gesetze” von Dieter Kakies. Die Hauptarbeit aber ist - - ich wiederhole es - - von Privatvereinigungen zu leisten. Die Moeglichkeiten von Regierungen; auch der besten, sind beschraenkt. Ich befuerchte, dass die Ursachen, welche vor dem ersten Weltkrieg die Haager Konventionen fast wirkungslos machten, dann nach der Gruendung des Voelkerbundes ihn laehmten und jetzt die UNO in eine Lage versetzt haben, dass sie kaum noch jemand ernst nimmt, dass diese Ursachen also auch die neuen

 

6.)

Konventionen hindern werden zu sein, was sie sein sollten.

- - - - - - -

Alle  Moeglichkeiten der Verletzung der Menschenrechte, z.B. auch der Einschraenkung der Informationsfreiheit,                                        in einem Kodex im voraus bestimmen zu wollen, halte ich fuer ein aussichtsloses Unternehmen.                        

Der Mangel an Rechtssinn der Regierungen, der Parteien und anderer Gruppen ( Geheimbuende innerhalb der bewaffneten Macht, wie nach 1918 in Deutschland und z.Zt. in Frankreich ) offenbart in kurzen Zeitabstaenden  neue Abscheulichkeiten, an die man frueher nicht gedacht hatte.

In Suedtirol z.B. erkennen weder die italienischen Terroristen noch die deutschen ( Nazi ) Terroristen das Recht der Buerger an, sich aus ihren ( der Terroristen ) Streitigkeiten herauszuhalten.  

 

Mein i.J. 1947 verstorbener Freund H.-L. Follin wuerde in dem Tiroler Falle die Grundsaetze der von ihm gegruendeten Republique Supranationale angewendet haben. Er wuerde fuer die Deutschen sowohl als fuer die Italiener Sued-Tirols das Recht gefordert haben, aus dem Staatsverband auszutreten ohne das Land verlassen zu muessen, und ueber den Kopf der Regierungen, der Parteien und der Terroristen hinweg miteinander Frieden zu schliessen.

Die Bedingungen eines solchen Friedens sollte mal ein Voelkerrechtsjurist, etwa vom Range Jellineks, ausarbeiten. Vielleicht macht sich aber auch eines Tages Zube daran, mit Assistenz der Erika.

Die Bedingungen, wenn sie mal erst da sind, liessen sich auch auf Afrika, auf Indien und andere Territorien anwenden.

 

In China gab es vor 1912 mehrere Geheimbuende, zum Teil ein paar Jahrhunderte alt. Der Geheimbund “Kuo Ming Tang"- brachte alle diese Buende, darunter sogar kommunistische, unter einen Hut, so dass sie ihre speziellen Ziele zurueckstellten und sich ausschliesslich der Vertreibung der Mandschu widmeten. Hierueber erhielt ich Informationen von dem Leiter der New-Yorker Gruppe der Kuo Ming Tang, einem ueberaus intelligenten Studenten namens Wang (aus einer sehr reichen Familie ).

Der Text der damals abgeschlossenen Konvention waere heute von Wert. Die Formosa-Regierung wird ihn wohl noch besitzen.

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Freiheit der Tiere.   “Kaefig-voegel" halte ich mit Schopenhauer fuer eine Grausamkeit. Als ich vor etwa 60 Jahren mal eien Kanarienvogel geschenkt kriegte, da war es mein erstes, das Tier im Zimmer frei herumfliegen zu lassen.

(Als ob das Zimmer nicht auch nur ein groesserer Kaefig gewesen waere! – J.Z., 14. 9. 03.) Zum Schlafen und zum Baden ging er freiwillig in seinen - - stets offenen - - Kaefig. Der Vogel hing sehr an mir, so wie man es bei Kaefigvoegeln nie beobachtet. Da er entschiedene Beweise von Vernunft von sich gab, so raeumte ich ihm die Rechte eines Vernuftwesens ein, brachte ihn auch dahin, dass er mit seinem Schnaebelchen biss, wenn ihm Unrecht geschah. Nunmehr konnte ich Kant’s Prinzip anwenden: Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingenr verbunden. Mittags setzte er sich unmittelber vor meinen Teller und wenn ein Familienmitglied ihn jagen wollte, so flog er nicht weg, sondern drehte sich um und biss zu, erkaempfte sich also sein Recht, z.B. bestaendig in meiner Naehe zu sein.

Die russische orthodoxe Kirche erklaert es fuer ein Gott wohlgefaelliges Werk, Kaefigvoegeln die Freiheit zu geben. Wenn auf den grossen Maerkten ein Budenbesitzer besonders gute Geschaefte gemacht hatte, so ging er zu den Vogelhaendlern, kaufte ein paar Nachtigallen oder sogar alle Nachtigallen und liess sie fliegen.

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Hat Epikur Menschenrechte proklamiert? Diogenes Laertius sagt nichts davon, Lucretius Carus auch nicht. Letzterer raet sogar, nie an Aufstaenden teilzunehmen, sondern lieber zu gehorchen. Das ist wohl auch die Meinung Epikurs gewesen.

Materialist war Epikur insofern, als er auch die “Seele” aus Atomen bestehen liess, aber diese Atome stattete er mit der Faehigkeit aus, zu empfinden.

 

7.)

Dass Kommunismus und Materialimus nicht immer beim selben Individuo beisammen sind, weiss ich auch.

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Der erste militaerische Schritt gegen den Kommunismus sollte sein, dass die Soldaten des Westens sich  versammeln und oeffentlich geloben, weder im Kriege noch im Frieden die Menschenrechte zu verletzen, auch nicht auf Befehl. Die Soldaten geloben ausdruecklich, keine Wohnorte auszumorden, die Gefangenen nach der Haager Landkriegsordnung zu behandeln, befohlene Grausamkeiten gegen Gefangene einfach nicht auszufuehren, ferner nicht zu pluendern, und nicht zu gehorchen, wenn sie etwa dazu missbraucht werden sollten Land zu erobern oder sonstige imperialistische Zwecke zu verfolgen. Die Soldaten geloben ferner, das in der Haager Landkriegsordnung verbotene Prinzip der kollektiven Verantwortung nie anzuwenden, auch nicht auf Befehl.

 

Dan wuerde sich in der Welt herumsprechen, alle Soldaten zur Nacheiferung ermuntern und zuletzt sogar Offiziere aller Grade, inkl. der Marschaelle, dazu bringen, den Eid zur Wahrung der Menschenrechte ebenfalls abzulegen.

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Das Ehepaar Zube ist hier meiner Meinung.

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                                                          Mit bestem Gruss gez.: U. v. Beckerath.

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U. von Beckerath …                                                    10. 3. 1963

                                                                                      Ihr Brief vom 7. 3. 63.

Herrn Walter Meyer, …

 

                        Sehr geehrter Herr Meyer,

 

der Rigorismus der Ethik Kant's ist dem Rigorismus derGeometrie vergleichbar. Noch nie hat es im Kosmos ein Dreieck von drei genau gleichen Seiten gegeben. Es wird auch nie eines geben. Aber, der Satz, dass solche Dreiecke drei genau gleiche Winkel haben, ist beweisbar an Zeichnungen, die schuelerhaft und ungenau sind.

Auch hat der Satz grosse, praktische Bedeutung.

 

Von seinen ethischen Saetzen sagt Kant, das sie ohne Einschraenkung gelten in bezug auf Wesen, welche 100 %-ige Vernunftwesen sind.

Solche Wesen wenden auch die ethischen Saetze ganz rigoros an.

Aber: derartige Wesen hat es nie gegeben, gibt es nicht und wird es nie geben. Der Mensch besteht aus Fleisch, Blut, Nerven und Knochen. Die Vernunft ist in ihm daher nie ganz wirksam und manchmal sogar nur in geringem Ausmass.

Daher - - sagt Kant - - ist vielleicht noch nie eine Handlung geschehen, die ganz ausschliesslich auf der Achtung vor den ethischen Grundsaetzen gegruendet war.

Und noch mehr: Die Moralitaet unserer eignen Handlungen koennen wir nicht mit voelliger Zuverlaessigkeit beurteilen, noch weniger die anderer Menschen.

 

Ich verweise hier nur auf die Anmerkung, Seite 471 der Vorlaenderischen Ausgabe der Kr.d.r.V. und im Uebrigen auf das ausfuehrliche Inhaltsverzeichnis Vorlaender’s.

 

Kant ist also mit seiner Ethik nicht nur Theoretiker sondern auch Realist, so dass kein "Praktiker" Bedenken zu haben braucht, die Ethik Kant’s anzunehmen. Wenn aber jemand einwendet, dass Kant z.B. in bezug auf das Luegen einen allzustrengen Standpunkt eingenommen hat, vgl. seine kleine Abhandlung aus dem Jahre 1797: "Ueber ein vermeintliches Recht aus Menschenliebe zu luegen”, so wuerde ich der gleichen Meinung sein.

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Dass jeder, wie Sie es auch tun, nach Freiheit streben sollte, jedem unberechtigten  physischen und geistigen Zwang entgegenwirken sollte, ist im Sinne der Kantischen Ethik. Hierzu waere aber noch viel zu sagen. Wie weit geht das Recht von Eltern, ihre Kinder schon in den ersten Lebensjahren in der elterlichen Religion zu unterrichten

und dabei die bekannten Methoden anzuwenden, die bei sehr vielen das Denkvermoegen laehmen? Ich bestreite den Eltern dieses Recht, weiss aber selbstverstaendlich, dass es unter den gegenwaertigen Verhaeltnissen unmoeglich ist, die Kinder davor zu schuetzen, dass die Eltern die Religionsfreiheit der Kinder so schwer beeintraechtigen, wie gegenwaertig in der ganzen Welt ueblich und fast allgemein als rechtmaessig angesehen wird.

Aus den geistig so verkrueppelten Kindern werden dann Untertanen, die Szenen auffuehren, wie die Belgier i. J. . 1790 ( oder war’s 1789 ?? ) vor den Palaesten ihrer Bischoefe. Kaiser Josef II. hatte einige vernuenftige Gesetze erlassen, welche die Befugnisse der Bischoefe gegenueber den Untertanen einschraenkten. Die Untertanen demonstrierten dagegen under fortwaehrendem Geschrei: “Nons ne voulons pas etre libres!” (Wir wollen nicht frei sein ! ) Der Kaiser hatte die Wahl, entweder-Belgien in einem Aufstand zu verlieren oder die Gesetze zurueckzunehmen. Er gab nach.

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Christliche Ethik. Ich teile die Meinung Rousseau’s, dass die christliche Ethik und ueberhaupt das ganze Christentum, wenn es ernst genom -

 

2.)

men wird, asozial wirkt.

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Zu der Pflichten-Theorie Kant’s hat Schiller  im Tell einen guten Kommentar geliefert.

Jeder am Freiheitskampf Beteiligte erfuellt seine Pflicht, aber bei jedem wirkt noch als Motiv - - manchmal als Hauptmotiv - - eine private Angelegenheit mit, in welcher die Freiheitskaempfer unterdrueckt oder beleidigt wurden. Das vermindert den moralischen Wert des Freiheitskampfes nicht.

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Dass man immer nur nach Geboten der Pflicht handeln soll, hat Kant nicht gefordert. In der Abhandlung: “Mutmasslicher Anfang der Menschengeschichte” (1786) sagt Kant:

“ … die Natur hat gewiss nicht Instinkte und Vermoegen in lebende Geschoepfe gelegt, damit sie solche bekaempfen und unterdruecken sollten.” ( "Populaere Schriften” in der Ausgabe der "Deutschen Bibliothek", gesammelt von Aster, Seite 117.)

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Diktatur  ein Friedenszustand ????? Diktatur ist Buergerkrieg in Permanenz. Kant nennt sogar eine noch nicht zur Diktatur ausgeartete, aber “patriarchalische” Regierung den “denkbar groessten Despotismus”. Aster, Seite 64.

 

Ameisenstaaten sind immer miteinander im Kriege.

Wenn die Behauptung Kant’s, die Mitarbeit am der Herbeifuehrung des Weltfriedens sei die erste aller Pflichten, widerlegt werden sollte, so muesste es mit anderen Gruenden geschehen. Ich glaube nicht, dass solche Gruende aufgefunden werden koennen.

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Kant's Ethik soll geeignet sein, die Untertanen zum ( sklavischen )Gehorsam gegen die Befehle der Regierung zu erziehen ? Ein Schriftsteller, dessen Namen ich im Augenblick nicht feststellen kann, ein Zeitgenosse Kant’s  behauptete, dass die Franzoesische Revolution eine Auswirkung der Schriften Kant's sei. Sieyes, einer der Vaeter der Franzoesischen Revolution, bat Kant, mit ihm in eine Korrespondenz ueber die Menschenrechte einzutreten. Kant lehnte ab, aber nur wegen hohen Alters und schlechter Gesundheit. Kant forderte diejenigen Regenten, welche ohne Verfassung regierten, auf, ihre Untertanen trotzdem republikanisch zu regieren, so dass z.B. das absolute Koenigtum auch von ihnen nur als ein Uebergang betrachtet werde.

 

Auch sonst macht es die Kantische Ethik jedem zur Pflicht, bestaendig am allgemeinen Fortschritt mitzuarbeiten und sich durch scheinbare oder sogar wirkliche Rueckschlaege nicht irre machen zu lassen. Kant konstruiert in bezug hierauf einan ganz neuen, philosophischen Begriff, der - - meines Wissens - - von den "Fachleuten” noch nicht eroertert worden ist, den Begriff der “angeborenen Pflicht". (Aster, Seitn 85, 86 und andern.)

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“Altruismus".   Der war Kant’s Sache nicht. Auch scheint mir, dass gerade in den letzten Jahrzehnten sich die Menschheit so verhalten hat, dass man unmoeglich ein aufrichtiger Altruist sein kann. Gerechtigkeit und Pflichtbewusstsein ist hier das einzig Moegliche.

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Die Mahnung Kant's an die Untertanen, ihr Recht nicht durch einenAufstand ( herkoemmlicher Art ) zu verteidigen, halte ich fuer eine “clausula salvatoria”. Dass z. B. die englische Miliz erheblich dazu beitrug, den Despotismus der Militaerkaste zu brechen ( Revolution von 1660 ) war Kant gewiss in allen Einzelheiten bekannt. Die Zensurverhaeltnisse seiner Zeit verhinderten ihne - - meiner Meinung nach - - aus den Vorgaengen in England i.J. 1660 eine Theorie der Revolutionen abzuleiten.

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                                                   Mit bestem Gruss

                                                   U. v. Beckerath.   Gez. Bth.

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Ulrich von Beckerath …                                                                                      19. 3. 1963.

                                                                                                                              Ihr Brief v. 18. cr.

Herrn  Walter Meyer, ...

 

Sehr geehrter Herr Meyer,

 

unter welchen Umstaenden eine Revolution gerechtfertigt ist, das ist ziemlich ausfuehrlich, wenn auch nicht erschoepfend dargelegt in der Unabhaengigkeitserklaerung der 13 United States of America vom 4. Juli 1776. Ich nehme an, dass Ihnen diese Erklaerung zugaengig ist und sehe daher davon ab, sie hier zu zitieren.

 

Eine Revolution braucht nicht immer mit einem bewaffneten Aufstand verbunden zu sein. Die

Weltgeschichte bietet einige Beispiele defuer, dass Voelker sich von einem ihnen von der Regierung auferlegten, aber untragbaren, schlechten Geldsystem dadurch befreiten, dass sie einfach das ihnen aufgezwungene Geld nicht mehr annahmen. Deutschland i. J. 1923, wenn auch nicht ueberall

 

China in den 70-er Jahren des 19-ten Jahrhunderts. Die einzige Nachricht darueber scheint in dem Reisebericht des Berliner Malers Hildebrand enthalten zu sein, der um diese Zeit eine Weltreise machte. In den Strassen von Peking sah er zahlreiche Muenzen aus schlechtem Eisen, die niemand beachtete. Als er eine davon aufnahm, um sie sich genauer anzusehen, da schlugen ihm die Chinesen die Muenze aus der Hand; sie erklaerten ihm, dass das Volk beschlossen habe, die Muenzen nicht in die Hand zu nehmen. Das muessten auch die Auslaender beachten.

 

Das weltgeschichtlich wichtigte Beispiel ist wohl das franzoesische aus der grossen Revolution. Das Volk nahm die Assignaten nicht mehr an. Die Regierung kriegte darueber einen solchen Schreck, dass sie die Assignatenpresse oeffentlich verbrannte.

 

Benjamin R. Tucker, ein reicher Ingenieur aus Boston (Reich war er gewiss nicht. War er wirklich ein Ingenieur? Ich wusste von ihm nur als einen Journalisten, Verleger und Uebersetzer. – J.Z., 14.9.03), "Sozial-Pazifist",  empfahl den Irlaendern keine Bomben mehr zu werfen, keinen Englischen Soldaten mehr zu ermorden und keine Haeuser mehr anzuzuenden, sondern sich noch weit revolutionaerer zu verhalten, indem sie allen Verboten zum Trotz eigne Zahlungsmittel schuefen. Diesen Rat veroeffentlichte Tucker in seiner Zeitschrif "Liberty", Nummer vom 18.6.1887.

Tucker nannte sich einen "individualistischen Anarchisten". Da sich aber die revolutionaeren Kommunisten der USA gleichfalls Anarchisten nannten, wurde er bestaendig mit diesen Leuten verwechselt und blieb unbeachtet. Haette er seiner Theorie einen passenderen Namen gegeben, so wuerde er wahrscheinlich grosse Reformen bewirkt haben und ebenso beruehmt geworden sein wie Karl Marx.

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In der Ethik gehen Sie von allgemeinen Begriffen aus, wie z.B. "Freiheit”,"Gleichheit”, “Bruederlichkeit".

Ich gehe von einzelnen Ereignissen und einzelnen Zustaenden aus, mit Vorliebe von Aufstaenden und den Motiven der Aufstaendischen. In dieser Weise sind kluegere Leute als ich lange vor mir verfahren, z.B. auch Kant. Dabei ergibt sich, dass die herkoemmliche Begriffsbildung zur Konstruktion einer praktisch brauchbaren Ethik nicht ausreicht. Ich stelle sogar fest, dass manche Sprachen so unvollkommen sind, dass sie nicht einmal derartig blutlose Begriffe wie "Freiheit", “Gleichheit”, "Bruederlichkeit" geschaffen haben, z.B. manche Negersprachen.  Die Sprache der herrschenden Klasse von Ghana besitzt nicht einmal ein Wort fuer “Praesident der Republik". Das Volk nennt den Herrscher einfach "Koenig" bzw. "Haeuptling”.

 

Die europaeischen Sprachen weisen ebenfalls grosse Maengel auf und enthalten keine passenden Woerter, um z.B. Bemuehungen zur Gewinnung der Unabhaengigkeit vom Vorhandensein geeigneter Zahllungsmittel und in

 

2.)

… genuegender Menge im Verkehr.

 

Meine Beispiele entnehme ich oefters dem Geldwesen und dem Zahlungswesen. Warum? Weil uns alle die Erfahrung darueber belehrt hat, dass es fuer jeden Einzelnen wichtiger ist, sich etwas zu angemessenem Preise kaufen zu koennen, als das Missstaende beseitigt werden, wie sie z.B. vor 1848 in Europa und anderswo bestanden.

 

Sie werden mich nicht dahin missverstehen, dass ich die Beseitigung fuer unwichtig halte. Aber ich bin ueberzeugt, dass ein Volk, welches keine Zahlungsmittelkrisen zu befuerchten hat, mit (anderen – J.Z.) Missstaenden jeder Art leicht fertig wird. Die Revolutionen von 1848 und 1918, eigentlich auch die von 1789, erreichten ihr eigentliches Ziel nicht, weil die nach der Revolution sich einstellende Massenarbeitslosigkeit das Interesse des Volkes auf das Hauptproblem lenkte: Wovon leben wir morgen?

 

Wie man jeder moeglichen Zahlungsmittelkrisis zuvorkommen kann und zwar so, dass niemanden ausser den Wucherern, daraus ein Schaden erwaechst, das hat sehr gut dargestellt John DeWitt Warner in seiner Arbeit: "The Currency Famine of 1893.” Ich habe viel Geld aufgewendet, um die Arbeit bekannt zu machen. Der einzige, der ihren Wert zu schaetzen wusste, war mein Freund Zube.

 

Sie haben die Stelle in der "Kritik der reinen Vernunft" gelesen, wo Kant die Notwendigkeit darlegt, sich die Begriffe klar und deutlich zu machen, dadurch dass man sie auf einzelne Faelle anwendet.

Kant drueckt das so aus: auf die den Begriffen zum Grunde liegenden Anschauungen zurueckgeht. (Kr.d. r.V., Ausgabe A, Seite19, Ausgabe B, Seite 75, Ihre Vorlaender'sche Ausgabe, Seite 99.)

 

Freiheit ist ein Begriff, den man nicht auf Anschauungen zuruckfuehren kann; daher bleibt der Begriff leer. Die vielen Gegensaetze von Freiheit aber, wie Sklaverei, Patronat ( Arbeitgebertum ), Abhaengigkeit, Einheitspartei, "exclusive currency" ( Ausdruck, gepraegt von William B. Greene ( 1797 – 1877 ) in seiner Schrift "Mutual Banking"), diese vielen Gegensaetze von Freiheit also, lassen sich leicht veranschaulichen. Von diesen Anschauungen aus lassen sich dann Begriffe formen, mit denen sich in der Praxis etwas anfangen laesst. Es sind Begriffe von Zustaenden, die zu bekaempfen sind; fuer politische “Freiheit” waren auch die Sklavenhalter in den Suedstaaten der USA, wer sich aber z.B. in Alabama zum Abolitionismus bekannte, d.h, ein Gegner der Sklaverei war, der kam ins Zuchthaus.

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In welchem meiner Briefe soll ich das "Prinzip der Naechstenliebe” als asozial bezeichnet haben ???????

Ich habe es als Grundlage einer Ethik abgelehnt, weil wir doch in der Praxis viele Menschen unmoeglich lieben koennen. (Hitler, Stalin, Dschingis Chan, Nero und Millionen anderer.) Sogar von denen, die wir persoenlich kennen, koennen wir manche unmoeglich lieben, gerade weil wir sie so gut kennen. Die Abneigung gegen manche nicht Liebenswerte koennte viel eher ein ethisches Grundprinzip sein, wie denn z.B. der Tyrannenmord (Tyrannen-Unschaedlichmachung waere ein allgemeinerer und besserer Begriff *) in eine praktisch brauchbare Ethik gut hineinpasst.

(*) ( Tyrannentoetung, wenn sie anders nicht unschaedlich gemacht werden koennten. Wenn man sie ausreichend und weitgehend und bestaendig genug laecherlich machen koennte, dann waere das noch besser. – J.Z., 14.9.03.)

 

Jesus hat einige seiner Gegner als "Otterngezuehte” ("Schlangenbrut" wuerden wir heute sagen) bezeichnet, hat sie also schwerlich geliebt und hat sie gewiss nicht der Liebe seiner Anhaenger empfohlen. Die Anhaenger des allgemeinen Altruismus koennen sich also nicht auf Jesus berufen.

 

Ich behaupte, dass die Anhaenger des allgemeinen Altruismus sich von diesem Prinzip abwenden, wenn sie es mal kritisch durchdenken. Das Prinzip ist also nicht ernst zu nehmen; deswegen ist es nicht gleich

 

3.)

… “asozial”.

 

Mir faellt eben ein, dass der heilige Franziskus von Assisi mal ein Weibsbild verfluchte, das ihm waehrend er predigte, fortwaehrend dazwischenquatschte. Das Weib hat er bestimmt nicht geliebt.

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Pazifisten koennen unmoeglich die zahlreichen Bellizisten in der Welt lieben, nicht einmal diejenigen Befuerworter des Krieges, welche darin ein von der Vorsehung gebrauchtes Mittel zukennen glauben, die sonst unvermeidliche Ueberbevoelkerung zu verhindern - - “sonst unvermeidlich" nach der Meinung dieser Leute.

 

Ich waere uebrigens dafuer, dass man diesen Leuten an jedem Ort ein Terrain einraeumte, auf dem sie einander

die Haelse abschneiden duerfen. Dann wuerde jeder erkennen, dass es ihnen mit ihrer Meinung ernst ist. In Wirklichkeit glaubt ja jeder dieser …., dass er zu schade ist, um sogar im Falle einer wirklichen Uebervoelkerung (die es noch nie gegeben hat ) umgebracht zu werden. Nur um die andern ist es nicht schade, meint er!

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Ich hoffe, dass Sie Ihre Meinung, der allgemeine Altruismus fuehre zum Pazifismus, nicht aufrecht erhalten werden.

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Vor einigen Jahren da begann ein scheinbar ganz vernuenftiger Mensch auf einem grossen Platz ( wo - - habe ich vergessen ) die Leute in seiner Naehe zu erschiessen. Es gelang, ihn zu verhaften, und was gab er als Grund an ? Er hielte sich fuer verpflichtet einenBeitrag zur Bekaempfung der Uebervoelkerung zu liefern. Sehr wahrscheinlich sprach er die Wahrheit, und wenn das zutraefe, so waere hier ein Fall festgestellt, wo der Altruismus nicht zum Pazifismus gefuehrt hat, sondern zu einem Gegentell des P.

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Sie sagen, dass Sie dem "Pflichtprinzip" fernstehen. Wenn Sie Arbeitgeber waeren und auf die Pflichtreue Ihrer Arbeitnehmer angewiesen waeren, etwa als Schiffseigentuemer, so wuerden Sie ihre Meinung voellig aendern.

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Ich bin nicht der Meinung, dass Ihre ethische Grundeinstellung ( im gegenwaertigen Stadium Ihrer Entwicklung ) und die Kantische nebeneinander bestehen koennen, vorausgesetzt, das beide zu Ende gedacht werden.

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Die Natur hat die Vernunftwesen in die Welt gesetzt, damit sie einen Beitrag liefern zur Verminderug des Leidens - - einer kosmischen Tatsache - - auf ein tragbares Ausmass. Die "vis medicatrix”, die in den vernunftlosen Wesen wirkt, reicht nicht aus. Kant ist wohl der erste Autor, welcher z.B. den Pazifismus als unmittelbares Werk der Natur ansah und daraus die richtigen Konsequenzen zog.

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                                                                                                  Mit bestem Gruss

                                                                                                  U.v. Beckerath.  Gez.: Bth.

 

 

U. v. Beckerath ….                                                                                                                    27. 3. l963.

                                                                            Ihr Brief vom 25. cr., eingegangen heute.

 

                             Sehr geehrter Herr Meyer,

 

das Christentum mitsamt seiner Ethik lehne ich ab. Das haben kluegere Leute als ich lange vor mir getan. Ich darf annehmen, dass Ihnen deren Gruende bekannt sind. Viele dieser Gruende sind auch die Meinigen.

 

Es sind bis jetzt viele Ethiken aufgestellt worden, darunter auch solche von nicht unbeachtlichen Leuten. Diese Ethiken stimmen mit der Ihrigen nicht ueberein. Sollten Sie ein Buch ueber Ihre Ethik schreiben, so werden Sie nicht umhin koennen, wenigstens einige der aelteren, ethischen Systeme mit Ihrer Ethik zu vergleichen und dann darzulegen, weshalb Ihre Ethik den Vorzug verdient.

 

Ich habe - - selbsverstaendlich - - nichts gegen Freiheit, Frieden, Gleichheit in dem Sinne, wie z.B. die Berliner Verfassung den Begriff definiert, ferner nicht gegen Freiheitswillen, Naechstenliebe, soweit nicht Leute wie Hitler, Eichmann, Stalin und Dsershinski eigeschlossen sein sollen, und Gerechtigkeit.

Ich finde aber, dass in unserer Zeit und in unserer Lage konkretere ethische Begriffe erforderlich sind, wenigstens fuer Leute, welche die bestehenden Misstaende aendern wollen.

 

Ueber die Moeglichkeit, Ihre Ethik und die Kantische unter einen Hut zu bringen, waere sehr viel zu sagen; es waere leicht, ein Buch darueber zu schreiben. Ein Brief, der alles enthielte, wuerde an die Geduld des Empfaengers unberechtigte Ansprueche stellen.

 

“Von allen Menschen beherzigt …”  Mao Tse Tung und seine Freunde werden sie nicht beherzigen, haben auch z.Zt. soviel Macht ueber die mehr als 400 Millionen Chinesen, dass die sich nach den Meinungen Mao's zu richten haben, gleichgueltig, was sie selbst meinen.

 

“Gleichheit der Buerger in Beziehung auf Wohltand." Wenn ein Schauspieler im Jahr mehr als eine Million DM einnimt - - wofuer es ja Beispiele gegeben hat und vielleicht noch gibt - - und seine Bewunderer sind bereit an den Kassen der Theater, der Kinos, durch Ankauf von Schallplatten, etc. ihm diese Million zu verschaffen, so hat niemand das Recht, sich hier einzumischen, auch keine Behoerde. Und wenn, wie in Indien, sehr viele Tausende mit einer kleinen Schuessel von Reis und einigen Bananen zufrieden sind, und wenn sie Menschen finden, die voellig freiwillig ihnen dieses Existenzminimum verschaffen, so geht das  ebenfalls niemanden etwas an. Viele tibetanische Kloester waren - -  rein oekonomisch betrachtet - - Produktivgenossenschaften, in denen die Genossen nicht mehr zu arbeiten brauchten, als das vorstehend bezeichnete, bescheidene Existenzminimum erforderte.  Tsonkapha, der grosse Reformator der tibetanischen Religion, hatte am Buddhismus auszusetzen, dass er die Moenche auf das Betteln verwies. Mit Recht erkaerte Ts., dass diese Art von Religion oekonomisch unmoeglich wird, wenn sehr viele sich dazu bekehren. Er forderte von den Moenchen Arbeit, jedoch nicht mehr, als zu ihrem Unterhalt erforderlich war.

 

Anzustreben ist die Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen - - eine der aeltesten, sozialistischen Forderungen. Heute muss man hinzufuegen: Beseitigung auch der Bevormundung in bezug auf Arbeitsmethoden, Arbeitszeit, u. dgl.

 

2.),

Erzwungene Gleichheit des Wohlstandes waere soziale Tyrannei.

 

In Russland versuchte man nach der Revolution die Gleichheit des Wohlstandes zu verwirklichen. Die Folgen waren derartig, dass Lenin jegliche Propaganda dafuer verbot.

Eine mit Hilfe der Paretoschen Formel durchgefuehrte Vergleichung der Einkommensunterschiede in Russland und in der Schweiz ergab einem mir bekannten Mathematiker fuer die Zeit vor dem zweiten Weltkrieg eine groessere Verschiedenheit in Russland als in der Schweiz.

 

Sie sagen: “Ihr Argument mit dem Bekaempfen der Ueervoekerung ist unsachlich.”

Da es in der Vergangenheit keine Uebervoelkerung gegeben hat, es gegenwaertig keine gibt, vielmehr der Absatz des Ueberflusses an Lebensmitteln das Problem ist, und da Ich beweisen koennte, dass es auch in Zukunft keine

Uebervvoelkerung geben kann so habe ich in keinem meiner Briefe einen Vorschlag zur Bekaempfung der Uebervoekerung gemacht, und einen unsachlichen schon gar nicht.

 

Mein Beispiel eines durch die Uebervoelkerungsliteratur wahnsinnig Gewordenen beweist oder widerlegt in bezug auf Ethik, Pflichtbegriff, und was dazu gehoert,  nichts.

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Mit bestem Gruss

U. v. Beckerath.   Gez.: Bth.

 

Etwa hier lag ein Umschlag bei, bei dem eine neuere Anschrift von W. Meyer angegeben war:

Berlin 21, Wilhelmshavener Str. 11.

 

Mich schreckte an ihm ab, dass er anscheinend meinte, dass Entwuerfe ueber Menschenrechte ein Monopol von Philosophen seien, die an Universitaeten lange studiert haetten.

 

Wie die Rechtsanwaelte, Buerokraten und Politiker, haben, anscheinend, die meisten von ihnen, wenn ueberhaupt, dann nur ein Interesse daran, sie zu leugnen oder zu zerreden. Fuer jeden praktischen privaten Menschenrechtsentwurf gibt es wahrscheinlich Dutzende, wenn nicht sogar hunderte von Buechern, die sich damit zufrieden geben, ueber undefinierte und nicht aufgezaehlte “Menschenrechte” nur im allgemeinen zu reden.

Damit sind wir noch nicht weiter gekommen. Im Gegenteil.

 

Andere haetten aus diesem Briefwechsel wahrscheinlich andere Beispiele gewaehlt. Falls ich noch dazu komme, werde ich den Rest dieser Korrespondenz auch noch digitisieren. Aber ich fand den Briefwechsel von B. mit anderen, z.B., mit Dr. Mann, noch interessanter and werde B.’s Briefen an andere Leute daher Prioritaet geben, auch wenn diese Schriftwechsel betraechtlich laenger sind.

Ich bin ja auch nicht verpflichtet, den ganzen mir vorliegenden Briefwechsel mit einem der Briefpartner von B. gleich vollstaendig anzubieten sondern kann das in “Teilzahlungen” tun, die eher fuer mich erschwinglich sind.

 

Kann man hoffen, dass die Philosophiestudenten von heute etwas aufgeklaerter sind?

Hilfe bei solchen Arbeiten waeren mir sehr willkommen. Gegenwaertig habe ich zwei arbeitende computer.

– J.Z., 14.9.03.

 

Bth 14 02 46 Human Rights

 

                                   EINIGE NOTWENDIGE ERGAENZUNGEN

      ZU DEN VOM WELTBUND DER GEWERKSCHAFTEN VERKUENDETEN,

                                   SIEBEN GRUNDRECHTE DER ARBEITER

 

 

            Die vom Weltbund der Gewerkschaften verkuendeten 7 Grundrechte der Arbeiter:

 

1.)    Das Recht des arbeitenden Volkes, sich frei in Gewerkschaften zu organisieren und sich frei an der Loesung aller Gewerkschaftsausgaben einschliesslich der Verhandlungen ueber Kollektivvertraege zu betaetigen;

 

2.)    das Recht des arbeitenden Volkes Genossenschaften und andere Organisationen gegenseitiger Hilfe zu bilden;

 

3.)    Rede-, Press-, Versammlungs- und Religionsfreiheit und die Freiheit politischer Organisationen;

 

4.)    die Ausmerzung  jeder politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Ungleichkheit aus Gruenden der Rasse, des Glaubens oder des Geschlechts; daher soll das Recht gleicher Bezahlung fuer gleiche Arbeit festgelegt warden;

 

5.)    das Recht gleicher Schulbildung und gleicher Berufswahl fuer alle;

 

6.)    das Recht auf geeignete Arbeit gegen hinreichenden Lohn;

 

7.)    das Recht auf hinreichenden Schutz gegen alle Wechselfaelle des Lebens, um die soziale and wirtschaftliche Sicherheit aller zu verbuergen;

 

beduerfen noch einiger sehr wesentlicher Ergaenzungen.

 

Gerade die Erfahrungen der deutschen Arbeiter zeigen, dass ohne die im folgenden dargestellten zusaetzlichen politischen und wirtschaftlichen Rechte Situationen entstehen koennen, in denen die anderen Rechte der Arbeiter wertlos warden.

 

 

I.                    Zu fordernde, zusaetzliche politische Rechte der Arbeiter.

 

A.)  In Nr. 4 ist hinter dem Wort “Rasse” offenbar noch einzusetzen: “der Staatsangehoerigkeit”.

      Dieser Zusatz bedarf keiner Begruendung.

 

B.)   Die oeffentliche Meinung aller Laender, besonders aber die Ueberzeugung der Arbeiter, spricht den Buergern und vor allem den Arbeitern eines Landes nicht nur gegenueber der eigenen Regierung unverlierbare, politische Rechte zu sondern auch gegenueber den Buergern und Arbeitern des Auslandes. Ein von Sozialisten von jeher vertretener Standpunkt wird jetzt sogar von den Regierungen eingenommen, wonach die demokratisch gesinnten Menschen aller Laender eine Gemeinschaft bilden, deren Mitglieder Anspruch auf Schutz und Hilfe seitens ihrer Gesinnungsgenossen haben, wenn sie von der eigenen Regierung verfolgt und unterdrueckt warden.

 

Der Weltbund rechnet mit Recht den politischen Boykott der gegenwaertig an der Macht befindlichen spanischen und der argentinischen Diktatur verlangt. Der Weltbund hat aber die von ihm dadurch ausgedrueckte Anerkennung des Rechtes der spanischen und der argentinischen Arbeiter auf Schutz und Hilfe durch die Arbeiter der ganzen Welt nicht in einem allgemeinen Grundsatz niedergelegt und ihn nicht den von ihm verkuendeten, sieben Grundsaetzen beigefuegt. Die deutschen Gewerkschaften werden den Weltbund darauf hinweisen und ihm Vorschlaege darueber unterbreiten.

 

Der Weltbund rechnet mit Recht mit der Moeglichkeit eines vom Ausland gegen Franco und Peron gefuehrten Krieges mit dem Ziel der Befreiung des spanischen und des argentinischen Volkes. Es ist aber klar, dass in einem solchen Falle die zu Befreienden waehrend des Krieges und nach dem Kriege nicht als Angehoerige einer feindlichen Macht behandelt warden duerfen. Insbesondere die spanischen und die argentinischen Arbeiter, ueber deren Gesinnung ja weder bei den Diktatoren noch im Ausland Zweifel bestehen, haben im Falle eines zu ihren Gunsten gefuehrten Krieges offenbar Rechte, die bei einem Kriege von der gewoehnlichen Art die Untertanen einer feindlichen Regierung allerdings nicht ohne weiteres haben. Diese Rechte muessen aber verkuendet warden, und da sie ja nicht nur fuer den Fall eines Krieges gegen Franco und Peron gelten, sondern in jedem Kriege, an dem die Arbeiter nur gezwungenermassen teilnehmen, und die daher von ganz allgemeiner Art sind, so ist es notwendig, auch sie als Grundrechte der Arbeiter festzustellen.

 

Es ergibt sich also als ein neues Grundrecht der Arbeiter:

 

Im Falle der Unterdrueckung der Grundrechte der Arbeiter oder der Allgemeinen Menschenrechte durch die Regierung irgend eines Landes haben die Arbeiter dieses Landes Anspruch auf Schutz und Hilfe seitens der Arbeiter der ganzen Welt und durch jede demokratische Regierung.

 

Fluechtlinge aus diktatorisch und tyrannisch regierten Laendern, sind in keinem Lande als unerwuenschte Einwanderer anzusehen, und etwa bestehende Einwanderungsbeschraenkungen finden auf sie keine Anwendung.

Wenn das Land, welches die Fluechtlinge zunaechst aufgenommen hat, sie nicht behalten kann, so muessen die Fluechtlinge mit ausreichenden Mitteln versehen warden, um ein anderes Land aufzusuchen, in welchem sie sich bis zur Befreiung ihres Heimatlandes aufhalten koennen.

 

Im Sinne dieses Grundsatzes ist im Falle eines Krieges zwischen den Diktaturen und dem zugunsten des unterdrueckten Volkes oder der unterdrueckten Volksgruppen intervenierenden Auslande zu verfahren.

 

Angehoerige der bewaffneten Macht der Diktatur, denen es gelingt to fluechten, den Machtbereich des intervenierenden Auslandes zu gewinnen (zu erreichen waehre vielleicht besser. – J.Z.), und die dort erklaeren, dass sie nur gezwungenermassen der bewaffneten Macht der Diktatur angehoert haben, sind nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern als befreite Bundesgenossen.

 

In keinem Falle duerfen Kriegsverbrechen der Diktatoren und ihrer Helfer, begangen an Buergern des intervenierenden Auslandes, an denen vergolten warden, die selbst von der Diktatur unterdrueckt sind. Es darf auch nach dem Kriege von den unterdrueckt Gewesenen keine Wiedergutmachung gefordert warden, sondern nur von den Diktatoren, ihrer Partei und ihren Helfern.

 

Sanktionsmassnahmen gegen Diktaturen, sei es in Kriegs-, sei es in Friedenszeiten, durch welche die unterdrueckten Arbeiter mehr betroffen wuerden als die Diktatoren selbst, z.B. die Verhinderung von fuer die Arbeiter bestimmten Lebensmittellieferungen, duerfen nicht vorgenommen warden.

 

Ferner darf ein Befreiungskrieg gegen die Diktaturen nicht in der Weise gefuehrt warden, dass die Hauptbetroffenen die zu befreienden Arbeiter sind, waehrend die Diktatoren und ihre Helfer entweder gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang betroffen warden.

Dies gilt z.B. von der Zerstoerung von Arbeiterwohnvierteln durch Luftangriffe. Es gilt dies um so mehr, als offenbar die auf solche Angriffe verwendete, militaerische Kraft, unmittelbar auf Ruestungsbetriebe oder auf Hochoefen des Landes gerichtet, eine baldige Beendigung des Krieges auch ohne unmittelbare Schaedigung der Arbeiterinteressen ermoeglicht.

 

II.                 Zu fordernde, zusaetzliche wirtschaftliche Rechte der Arbeiter

 

A.)   Einige wirtschaftliche Grundrechte der Arbeiter, die in der Zeit vor dem ersten Weltkriege nur sehr ausnahmsweise missachtet wurden, und deren Formulierung seitens der Arbeiter daher unterblieb, sind seitdem in einer damals fuer unmoeglich gehaltenen Weise verletzt worden. Ein solches Recht ist z.B. der ganz offenbar bestehende Rechtsanspruch der Arbeiter auf eine Waehrung, welche es ausschliesst, dass durch Inflationen den Arbeitern in kurzer Zeit alle Vorteile entzogen warden, die ihnen die Gewerkschaften durch Erkaempfung hoeherer Loehne verschafft haben.

(Hier ist zu bedenken, dass B. an Gewerkschaftsleute appellierte. – J.Z.)

 

Die Benachteiligung der Arbeiter geschieht durch den Missbrauch der Ausgabe von Papiergeld, insbesondere durch seine Ausstattung mit Zwangskurs unter gleichzeitiger Beseitigung des Umlaufs an Goldmuenzen.

 

Immer wieder haben es die Arbeiter erleben muessen, dass Regierungen, um sich die Mittel zum Regieren zu beschaffen, den fuer sie einfachsten Weg gingen, ihre Ausgaben mit neu gedrucktem Zwangskurs-Papiergeld bestritten, und wenn die natuerliche und nach den Erfahrungen von Jahrhunderten auch stets zu erwartende Wirkung eintrat, naemlich ein starker Druck zur Erhoehung des allgemeinen Preisniveaus entstand, entsprechend der Menge des neu ausgegebenen Zwangskurs-Papiergeldes, die Regierung den Arbeitern auch noch “Mangel and Preisdisziplin” vorwarf, Hoechstpreise festsetzte, die Inflation, die sie selbst verusacht hatte, als etwas erst zu Befuerchtendes hinstellte, das aber durch ihre Massnahmen noch abgewendet warden koennte und noch dazu allem richtigen Sprachgebrauch entgegen die Begriffe Teuerung und Inflation verwechselte.

Dadurch ging weiten Kreisen die wichtige Erkenntnis verloren, dass Inflation eine durch Vermehrung des Zwangskursgeldes ohne ausreichenden wirtschaftlichen Grund bewirkte Verschlechterung des Geldes ist, die allerdings unvermeidlich eine Tendenz zu einer allgemeinen (nominellen! – J.Z.) Teuerung schafft.

 

Bei jeder Inflation haben die Arbeiter die Wiederholung der seit Jahrhunderten bei jeder Geldverschlechterung gemachten Erfahrung erlebt, dass naemlich der Versuch, die natuerliche Auswirkung der Geldverschlechterung durch die Festsetzung von Hoechstpreisen zu verhindern, stets einen “schwarzen Markt” schafft. Die Preise dieses Marketes entsprechen im wesentlichen den Preisen vor der Geldverschlechterung und zwar so, dass fuer die Waren der Wert der gleichen Gewichtsmenge Edelmetall gegen werden muss wie vorher, zusaetzlich einer Risikopraemie, die mit der Gefahr, den “schwarzen Markt” zu benutzen, steigt.

 

Die Arbeiter haben es ferner bei jeder bisher vorgenommenen Geldverschlechterung erlebt, dass zuletzt der “schwarze Markt” zu einer Lebensnotwendigkeit wurde, weil erfahrungsgemaess die Waren, fuer welche Hoechstpreise festgesetzt waren, nicht mehr in genuegender Menge verfuegbar waren.

Die Rationierung mit all ihren Missstaenden wurde eingefuehrt, und oft genug geschah es und geschieht es noch gegenwaertig, dass auch die rationierten Warenmengen nicht geliefert warden konnten.

 

Dem Schaden der Arbeiter stand ein entsprechender Vorteil der allermeisten Arbeitgeber gegenueber und aller derer, die entweder Sachwerte oder Dienstleistungen im freien Verkehr oder am “schwarzen Markt” anzubieten hatten. Das Realeinkommen dieser Kreise erhoehte sich in dem Masse, wie das Realeinkommen der Arbeiter durch Teuerung und Mangel abnahm, und beides geschah erfahrungsgemaess im Durchschnitt ungefaehr in dem Verhaeltnis der Vermehrung des Zwangskursgeldes.

Alle diese Erscheinungen verschwanden sofort, sowie die Papierwaehrung durch eine keiner willkuerlichen Vermehrung der Geldzeichen faehige Sachwert-Waehrung, insbesondere der Goldwaehrung, wenn auch nur in der Form einer Gold-Rechen-Waehrung, ersetzt wurde.

 

Die Arbeiter lehnen es nach den gemachten Erfahrungen ab, irgend einer Regierung oder einer von einer Regierung bevollmaechtigten Stell, wie einer Zentralnotenbank, das Recht zuzugestehen, ihr Papiergeld mit Zwangskurs auszustatten, die Kaufkraft dieses Papiergeldes zu bestimmen, insbesondere auch in bezug auf die Ware Arbeitskraft, oder den Wert des Papiergeldes im Verhaeltnis zu auslaendischem Geld festzusetzen, die Menge des umlaufenden Papiergeldes zu bestimmen oder den Arbeitern Vorschriften ueber den Gebrauch oder den Nichtgebrauch von Papiergeld oder Metallgeld oder Bankgeld zu machen, moegen auch diejenigen, die bisher Bestimmungen ueber das Geldwesen zu treffen hatten, guten Glaubens und guten Willens gewesen sein.

 

Die Arbeiter erklaeren es nach den gemachten Erfahrungen als eines ihrer Grundrechte, dass jede Arbeitergruppe das Wertmass ihrer Arbeit und ihrer Arbeitsprodukte selbst festsetzen darf und befugt ist, dieses Wertmass mit jedem zu vereinbaren, der bereit ist, diese Festsetzung anzuerkennen, insbesondere auch mit andern, mit ihr im Austausch befindlichen Arbeitergruppen.

 

Die Arbeiter betrachten es insbesondere auch als ihr Recht, ihre Arbeit und ihre Arbeitsprodukte auf Grund einer Goldrechenwaehrung zu bewerten, wie sie sich die deutsche Volkswirtschaft waehrend der ersten deutschen Inflation u.a. durch die Ausgabe von wertbestaendigem, zwangskursfreiem Notgeld, ferner durch die Festsetzung von Goldloehnen und Goldpreisen, wenn auch entgegen den Anordnungen der damaligen deutschen Regierung, selbst geschaffen hatte, so dass zuletzt die Regierung, gezwungen war, auch ihrerseits zur Goldwaehrung ueberzugehen.

 

Die Arbeiter sind auch nicht geneigt, sich weiterhin mit der Tatsache abzufinden, dass die Regierungen und die Zentralnotenbanken es bis jetzt nicht verstanden haben, alle Teile der Volkswirtschaft bestaendig (und – J.Z.) ausreichend mit Zahlungsmitteln, insbesondere fuer Lohnzahlungen zu versorgen.

Dass die Regierungen und die Zentralnotenbanken diese Tatsache bestreiten oder sie im konkreten Falle durch Einfluesse der “Spekulation” zu erklaeren versuchen, kann nach so viel Erfahrungen die Arbeiter nicht hindern die Ursachen da zu suchen, wo sie zu finden sind.

Nachdem die Arbeiter so viel Geldkrisen erlebt haben, mit anschliessender Absatzstockung und Arbeitslosigkeit, muessen sie sich heute das Recht vorbehalten, Organisationen zur Versorgung der Volkswirtschaft mit Zahlungsmitteln, insbesondere mit Lohnzahlungsmitteln, zu schaffen und nehmen das Recht dazu auf Grund der anerkannten Rechte des arbeitenden Volkes in Anspruch, Genossenschaften und andere Organisationen zur gegenseitigen Hilfe zu bilden.

 

B.) Die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen zwingen die Arbeiter noch weitere, wirtschaftlichen Rechte zu fordern.

 

Es hat sich gezeigt, dass ein grosser Teil des Unternehmertums seiner Aufgabe nicht gewachsen war. Insbesondere hat das Unternehmertum die Natur der Wirtschaftskrisen nicht erkannt und hat daher nichts getan um sie abzuwenden und damit den Absatz der Produkte und die Weiterbeschaeftigung der Arbeiter zu sichern.

Anstatt seine eigentliche Aufgabe zu erfuellen hat ein grosser Teil des Unternehmertums den Faschismus und ihm verwandte, soziale Krankheitserscheinungen beguenstigt und ist dadurch selbst zu einer Gefahr fuer den Weltfrieden geworden.

Die Arbeiter mussen nach diesen Erfahrungen verlangen, dass ihnen die Moeglichkeit eroeffnet wird, die Betriebe selbst zu uebernehmen.

 

Eine solche Moeglichkeit bietet die sinngemaesse Anwendung des schon vor Jahrzehnten erlassenen, vor dem ersten Weltkrieg auch in grossem Umfange angewendeten italientischen Gesetzes ueber die Bewirtschaftung von Latifundien durch Pachtgenossenschaften.

Nach diesem Gesetz koennen die Arbeiter einer Latifundie unter gewissen Bedingungen sich als Produktionsgenossenschaft organisieren und die Latifundien pachten.

 

Die Anwendung dieses, von den italienischen Landarbeitern seiner Zeit erkaempften Gesetzes auf die Industrie ist naheliegend.

Wenn auch durch ein solches Gesetz noch keine Sozialisierung errreicht wird, so wuerde dadurch doch die Moeglichkeit gegeben, die Macht einer grossen Anzahl von Personen, die sich als wirtschaftlich unfaehig und als politisch gefaehrlich erwiesen haben, zu brechen.

 

                                 Gezeichnet: U. v. Beckerath.

 

 

U. v. Beckerath                                                                 14. II. 1946

(1) Berlin-Friedenau 1

Schmargendorfer Strasse 21, III

 

An den Vorstand des FDGB,

(1)   Berlin C 2,

Wallstrasse 61.

 

Zum Umlauf bei den Vorstandsmitgliedern

 


W. Ulbricht,

H. Jendretzky,

W. Albrecht,

G. Groh,

P. Gruner

F. Moericke,

R. Jaeger,

A. Voss,

H. Warnke,

E. Lemmer,

F. Rettmann,

G. Grothe,

R. Chwalek,

W. Gienger,

A. Kaufmann,

W. Ketscher,

F. Malter,

K. Fugger,

R. Meissel,

I. Claus,

K. Kuehn,


B. Mueller,      

P. Tirpitz,

M. Kiefer,

A. Kunze,

H. Pollock,

W. Maschke,

R. Magdanz,

B. Pahl,

O. Eichler,

O. Linke,

M. Mueller,

Th. Brylla,

F. Hensel,

P. Nowack.

K. Berholz,

B. Goering,

K. Poling,

H. Schlimme,

R. Horn,

F. Buchwalt,

A. Wolfram,

M. Buehrig,

K. Mann,

K, Meisner,


 


(Mein “Original” ist eine schlechter Durchschlag und deshalb koennte ich einige dieser Namen falsch gelesen haben. – J.Z.)

 

 

Die Ausfuehrungen des hier beigelegten Schriftstuecks bitte ich dem Weltgewerkschaftsbund zuzuleiten.

 

 

Dass der Inhalt des Schriftstuecks dem Standpunkt sehr vieler Arbeiter entspricht, insbesondere solcher, welche die Inflation von 1914 – 1923 mit erlebt haben, warden die Vorstandsmitglieder aus eigner Beobachtung wissen.

 


                                                             Mit sozialistischem Gruss

                                                                                                       U. v. Beckerath.

________________________________________________________________________

 

(B. arbeitete damals in von den Sowjets regierten Ostzone Deutschlands und hatte entsprechend zu schreiben.

Vergleiche auch seine anderen Menschenrechtsentwuerde. Einige davon sind in PEACE PLANS 589/590 mit anderen privaten Entwuerfen dieser Art zusammengestellt worden. Der Entwurf in PEACE PLANS Nr. 4, 61-63 und 399-401 war eine Zusammenstellung und weitere Ausarbeitung von Anregungen von U. v. Beckerath in seinen mir damals zugaengigen Briefen u. Aufsaetzen.

Vermutlich hat er keine oder nur eine Nichts-sagende Antwort erhalten. Mir ist keine bekannt oder zugaengig. Schriften an viele Leute zugleich gesandt werden oft ganz unbeachtet gelassen: “Geteilte Verantwortung ist keine!”  – J.Z., 9. 9. 03.)

 

 

From an e-mail to Uwe Timm, 8. 3. 03:

 

Three small segments from Ulrich von Beckerath’s writings

on Nietzsche, statism, panarchism, generalities, revolutionaries, Kant

 

Erst jetzt bin ich dazu gekommen die schon im Jahre 1991 kopierten Beckerath Briefe endlich zum grossen Teil zu lesen und mir auch davon schon einiges zum Eintippen oder scanning beiseite zu legen, z.B. einige kurze Beitraege, die Du vielleicht auch in espero gebrauchen koenntest. Z.B. wie die beigefuegten.

 

PIOT, John

 

Die folgenden kurzen Beitraege lagen bei B.'s Briefen an Georg Goldberg und an den Buchhaendler Lankewitz. G.G. wanderte nach Australien, Melbourne aus und B. stellte seinen Briefwechsel mit ihm ein, bald nachdem G.G. sich den Rosencrucians angeschlossen hatte.

 

Meine Sammlung zum Panarchismus, "On Panarchy" genannt, umfasst jetzt schon ueber 24 Baende, alle nur auf 24 Mikrofiche. Diese werden durch einige Mikrofiche Spezialausgaben ueber die Geschichte der Exterritorialitaet ergaenzt und die entsprechenden Werke von Fichte und Spencer und Kurt Zube's Manifest fuer Freiheit und Frieden (in Englisch und Deutsch).

Aber eine CD-ROM, so weit wie moeglich nur mit solchem Material gefuellt, ist jetzt auch geplant.

Es gibt bereits drei Webseiten fuer den Panarchismus:

 

Meine eigene: www.acenet.com.au/~jzube

Christian Butterbachs: www.panarchy.net  (Sie enthaelt meine beiden panarchistisch-libertaeren Friedensbuecher, das erste in Deutsch und in Englisch.)

Gian Piero de Bellis: www.panarchy.org

Die Webseite von "espero" enthaelt auch einige solche Beitrage und koennte als 4. Webseite dieser Art erwaehnt werden.

 

Die sehr panarchistischen ersten 20 PEACE PLANS ausgaben sind jetzt ebenfalls digitisiert aber z.Zt. nur von mir in e-mails erhaeltlich. (Bis sie auf einer Webseite oder CD-ROM erscheinen.) Das gleiche gilt fuer die sehr panarchistischen "Slogans for Liberty", bis jetzt nur digitisiert fuer die Buchstaben A - J.

Die vielen Schriften in der PEACE PLANS serie, die sich mit der Geldfreiheit beschaeftigen, stellen eine praktische Anwendung des Panarchismus dar, der die volle Toleranz fuer alle toleranten Handlungen oder volle Experimentierfreiheit verlangt, die natuerlich nur auf der Grundlage der Freiwilligkeit und vollen exterritorialen Autonomie fuer alle Gemeinschaften von Freiwilligen moeglich ist. Die Auswirkung wird in meinen beiden Friedensbuechern beschrieben.

Dass die Panarchy auch auf die Bodenfrage anwendbar ist hatte Kurt Zube nie eingesehen. Ich hatte das etwas in PEACE PLANS No. 5 behandelt.

Fuer Freihandel gegenueber dem Schutzzoellnern usw. ware das natuerlich noch viel leichter und ist sogar z. Teil schon realisiert.

Das gleiche gilt fuer die Organisationsformen von Betrieben.

 

 

NIETZSCHE UND DER STAAT

von Ulrich von Beckerath, 15. III. 1950

 

 

   Buddha rechnet Mangel and Deutlichkeit und Anschaulichkeit im Vortrag zu den Suenden. Es wird berichtet, dass er einmal eine Ansprache seiner Juenger an das Volk mit angehoert habe, die sehr allgemein gehalten war. Buddha tadelte das scharf und hielt nun eine Muster-Predigt, die in Neumann's Uebersetzung unter der Unterschrift: "Die Leidensverkettung" erscheint, worin Buddha mit deutlichen Worten das am Leben hervorheb, was es nicht lebenswert macht, und dessen negativer Wert durch die groessten Annehmlichkeiten, Erfolge und allen moeglichen Ruhm nicht aufgewogen wird.

 

   Dass Undeutlichkeit wirklich eine Suende sein kann, zeigt sich, wenn bedeutende Schriftsteller die Notwendigkeit zeigen, neue Wege zu gehen, auch wirklich den ersten Schritt tun, dann aber im Allgemeinen bleiben, so dass ihre Anhaenger ueber die naechsten Schritte im Unklaren bleiben.

 

   Im 19. Jahrhundert wurde der Staatsbegriff von vielen kritisiert. Es wurder eroertert, ob wirklich der Staat nicht eher ein Uebel ist als eine Wohltat. Es wurde, z.B. von Kirchmann, darauf hingewiesen, dass der Staat, wie alles in der Welt, entstanden sei und mal vergehen werde, und dass man Plaene aufstellen sollte, wie eine Gesellschaft sich evtl. ohne Staat behilft.

(Kirchmannschlug den Ausbau des Associationswesens vor, angefangen mit der Aktiengesellschaft, bis zu den Produktivegenossenschaften der Arbeiter.)

Die Kriege des 19. Jahrhunderts gaben Anlass die Frage zu eroertern, wieviel Menschen auf den Schlachtfeldern umgebracht und verkrueppelt werden muessten, und wieviele Staedte zerstoert werden muessten, damit auch Durchschnittsgeister erkennen:

Der Staat schafft mehr Uebles als Gutes. Proudhon, Marx, Engels und viele andere erklaerten, dass ihr Endziel die Ueberwindung des Staates sei.

 

   Besonderes Aufsehen erregte das Kapitel: "Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft" im Anti-Duehring des Engels. Es hatte zur Wirkung, dass die Staats-Sozialisten und besonders die Marxisten sich dem Standpunkt des Engels ganz anschlossen und erklaerten:

Der Staat, auch der sozialistische, den wir nach der Revolution aufrichten, der ist nur ein Uebergang, ein Provisorium, die staatlose Gesellschaft ist unser Endziel.

Das sagt ausdruecklich auch Lenin und, was mehr ins Gewicht faellt, auch Stalin in seiner Schrift: "Fragen des Leninismus".

 

   Der Anti-Etatismus wurde mehr als durch jeden andern durch Nietzsche gefoerdert.

(Dass Nietzsche in den letzten Jahren seines Lebens wieder zum Etatismus zurueckkehrte soll hier ausser Betracht bleiben.)

Was er schrieb wurde mehr beachtet als alles, was andere gegen den Staatsbegriff geschrieben hatten. Die besten Schriftsteller, z.B. Bahr, bekannten sich unter N.'s Einfluss zum Anti-Etatismus. Noch zur Nazi-Zeit war N.'s Einfluss in bezug auf den Anti-Etatismus stark. Gar nicht wenige Nazis gaben den Staatsbegriff ganz auf und ersetzten ihn durch den Begriff Volk.

Hier liegt uebrigens ein grosser, zu wenig beachteter Unterschied gegenueber dem italienischen Faschismus. Die Faschisten erneuerten einfach das roemische Staatsideal. Das war kein Fortschritt.

 

   Die russische Revolution von 1917 stellte ploetzlich Lening und sehr zahlreiche Anti-Etatisten for die praktische Frage:

Wie soll eine staatenlose Gesellschaft aussehen? Kein Programm war bekannt, an das man sich haette anlehen koennen.

Was Fichte i. J. 1794 in seinen "Betrachtungen zur Franzoesischen Revolution" vorgeschlagen hatte, waere wohl der Anfang einer Loesung gewesen. Fichte schlug vor, dass man aus dem Staate sollte austreten duerfen, wie man aus einem Verein und - - in unserer Zeit - - aus Kirchen austritt. Aber, Fichte hat schon i. J. 1800 alles das (indirekt) widerrufen, indem er seinen "Geschlossenen Handelsstaat" schrieb, und darin all oekonomischen Greuel des Etatismus glorifizierte.

 

   Auf ein paar andere zwar publizierte, aber unbekannt gebliebene Programme will ich nicht eingehen. Gustav Landauer in seinem "Sozialist" liess in dieser Zeitschrift eine Moeglichkeit der Diskussion dieses Programmes zu. Im Jahrgang 1909 findet sich ein wertvoller Beitrag von Max Nettlau. (B. schrieb hier versehentlich Nacht statt Nettlau. - J.Z.) Er blieb ganz unbeachtet.

 

   Was sollten die Revolutionaere von 1917 tun??? Sie taten, was under den gegebenen Umstaenden unvermeidlich war. Die Revolutionaere liessen den Staat bestehen, meinten aber, sie hatten den Staat selbst "abgeschafft", nachdem die Bourgeoisie enteignet war, und nachdem die frueher im Amt gewesenen Staatsbeamten (mit ein paar Ausnahmen) durch Parteimitglieder oder jedenfalls neue Maenner ersetzt waren. Das spricht Stalin mit klaren Worten aus in seinern "Fragen des Leninismus" und bemerkt dazu: Russland habe nunmehr die Forderung des Engels erfuellt, eine nicht nur klassenlose sondern auch staatenlose Gesellschaft zu errrichten.

 

   Waere das alles so gekommen, wenn ein von ganz Europa beachteter Schriftsteller wie Nietzsche, einer der  besten Koepfe seiner Zeit, etwas Positives, Klares, Deutliches und Anschauliches, mit Beispielen Belegtes dargelegt haette ueber die Moeglichkeit die Funktionen des Staates durch etwas Besseres zu ersetzen? Haette N. etwas Ausfuehrbares, einen wirklichen Fortschritt Darstellendes gezeichnet, es waere beachtet worden, vielleicht waere es sogar realisiert worden.

 

   So traegt die Unbestimmtheit des Anti-Etatismus N.'r Praegung einen Teil der Schuld an der Sklaverei, in die so viele Dutzend Millionen Menschen innerhalb weniger Jahrzehnte versunken sind.

(Uebrigens: Auch Stirner ist der Vorwurf zu machen, dass er nichts Positives ueber non-etatistische Organisationen geaeussert hat.)

 

   Die naechste Aufgabe der Kritik muss daher sein:

 

1.) Zu untersuchen, ob die staatlichen Greuel der letzten 35 Jahre mit zum Wesen des Staates gehoeren, oder ob man den Staat beibehalten kann, ohne dass diese Greuel geschehen,

 

2.) falls Frage 1.) mit nein zu beantworten ist, d.h., wenn sich ergibt, dass jene Greuel mit zum Wesen des Staates gehoeren, und dass, wenn sie eine Zeitland unterbleiben, sie eben nur aufgeschoben sind, zu untersuchen: was tun?

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                                                                       gez.: Bth.

                                                                           15. III. 50.

 

 

NIETZSCHE, "Von neuen Goetzen"

 

von Ulrich von Beckerath, 16. III. 1950

 

   "Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und hasst ihn als boesen Blick und Suende an Sitten und Rechten."

 

   Es gab Menschen, die den Zarathustra ganz ernst nahmen und sich nicht scheuten, alle Konsequenzen daraus zu ziehen. Die konsequentesten waren die russischen Revolutionaere zur Zeit der ersten, russischen Revolution. Ihr Standpunkt war:

 

   Gesetze und Verordnungen des Staates sind fuer uns nur verbindlich, wenn sie mit unserer Rechtsordnung uebereinstimmen, und auch dann ist es unsere Rechtsordnung, der wir uns unterwerfen, nicht diejenige des Staates.

 

   Zwischen uns und dem Staat von heute besteht sogar bis auf weiteres ein Kriegszustand.

 

   Ebenso wie der Staat von heute jede Gewalt gegen uns anwendet, so werden wir nunmehr unsere Gewalt gegen ihn anwenden. Wir werden Beute machen, wie der Staat sie bisher gemacht hat, moege er seine Beute auch "Steuern" und "Abgaben" genannt haben. Wir sind offener und erklaeren, dass wir weder vor Raub an Staatsglaeubigen noch vor irgend einer Kriegslist zurueckschrecken werden, moegen die Bourgeois auch von Betrug sprechen. So weit es an uns liegt, zahlt die Bourgeoisie die Kosten des Krieges, den sie gegen uns begonnen hat. Prominente Mitglieder der herrschenden Klassen sind vogelfrei, ihre Gueter gehoeren uns.

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   Das war nicht zum Spass proklamiert. Die Revolutionaere organisierten Schmugglerbanden und verdienten tatsaechlich Geld mit Schmuggel. Die Geheimdruckereien wurden zum Teil damit finanziert. Die Revolutionaere organisierten Ueberfaelle auf Banken. Am beruehmtesten ist der Ueberfall auf die Bank von Tiflis, vorbereitet von Drugaschwili, heute Stalin genannt. Er erbrachte mehrere 100 000 Rubel und war die erste Ursache, dass die Revolution nunmehr sogar eine Geldmacht wurde. Bei allen Revolutionaeren der Welt, von China bis nach Portugal, war die Begeisterung fuer D. grenzenlos. Die von ihm betaetigten Grundsaetze wurden in allen revolutionaeren Klubs eroertert. Uebrigens nach 1905 auch von zahlreichen russischen Fluechtlingen in diesen Klubs erlaeutert.

(Hier ist in Betracht zu ziehen, dass B. im Jahre 1950 mit der Besetzung von West Berlin durch die Kommunisten rechnen musste. - J.Z.)

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   Das damals so hell lodernde Feuer ist erloschen. Gerade auch die Nietzscheaner sehen ein, das der Staat nicht nur ein Ausbeutungsinstrument ist. Was er eigentlich ist, das scheint ueberhaupt noch festzustellen zu sein.

 

   Aber, dass Staatsbefehle nicht heilig sind, das glauben heute denn doch viele, und es sind nicht die schlechtesten. Dass diese Mentalitaet zum Teil auf Nietzsche zurueckgeht, das wissen sie nicht, ist ihnen uebrigens auch gleichgueltig woher sie stammt.

So ist denn die a priorische Einstellung vieler: Wenn der Staat uns Beschraenkungen auferlegt, so fragen wir zunaechst einmal, ob die auch berechtigt sind.

Warum wirtschaftliche Beschraenkungen? Zollgrenzen, Arbeitsbeschraenkungen, Preisvorschriften, Rationierungen? Ist das nicht alles Unsinn? Lehrt nicht die oekonomische Theorie, soweit sie als Wissenschaft ernst zu nehmen ist, dass die Beschraenkungen gerade das Uebel vergrossern, dass sie verhindern sollen? Hatten wir nicht schon i. J. 1945 mehr zu essen gehabt, gaebe es keine Rationierungen und keine Preisvorschriften? 

Und was soll das: Zuerst proklamieren: Nur Arbeit kann uns retten! und dann einen Teil der Arbeit zur "Schwarzarbeit" erklaeren und bestrafen? 

Werden wir von Dummkoepfen oder von Gaunern regiert?

Wir wissen es nicht aber jeder Vorteil soll gelten, den wir durch Taeuschung dieser Kerle gewinnen!

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   Ex geht zu weit - - gewiss, aber ist es nicht konsequent aus Nietzsche gefolgert?

 

                                                                                                    gez.: Bth. 12. 3. 50.

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Ulrich von Beckerath an Georg Goldberg, 16.III.1950:

 

Die beste Art, mit dem Studium K a n t s zu beginnen

 

   Scheinbar ist es ein Zeitverlust, wenn man zur Vorbereitung auf die "Kritik der reinen Vernunft" mal zunaechst die "Populaeren Schriften" Kants liest (sind gar nicht populaer), am bequemsten in der Ausgabe der Deuschen Bibliothek. Man erfaehrt dadurch, worauf es Kant eigentlich ankam, and ganz trockene und scheinbar sogar ueberfluessige Kapitel in der Kr. d. r. V. erscheinen auf einmal in fast magisch anmutender Beleuchtung.

(Beispiel: Die Paralogismen der reinen Vernunft. So wie sie dastehen, koennen sie langweilig scheinen. Als eine Anweisung, das was man frueher Seele nannte, nicht nur in dem kleinen Raum innerhalb der Epidermis zu suchen, und sich beim Suchen ein bisschen Muehe zu geben, sind die 5 Kapitel aber interessant, und nicht nur das.)

 

   Da liest etwa einer in der Kritik der reinen Vernunft die ersten Seiten, wo ueber Raum, Zeit und Kausalitaet gesprochen wird. Wer vorher nichts von Kant gelesen hat, der kann meinen: Nun - - das kann man wohl auch ueberschlagen! Liest er da, dass Raum, Zeit und Kausalitaet nicht Bestimmungen der Dinge an sich selbst sind, sondern subjectiver Art. "Na - - so'n Quatsch!" hat schon mancher dazu gesagt.

(Auch Nietzsche war den Kantischen Darlegungen nicht gewachsen. Mal gab er zu, dass das alles subjektiv sei, dann wieder meinte er, nur der Raum sei subjectiv, die Zeit aber nicht.)

Hat man aber die Altersproduktionen Kant's gelesen, wo er endlich mit dem, was er eigentlich wollte, herausrueckte, dann findet man:

 

1.) Wenn der Raum keine Bestimmung der Dinge an sich selbst ist, dann kann ja wohl gar eine unmittelbare Einwirkung von Mensch zu Mensch ueber Kontinente hinweg stattfinden!!!???!!!

 

2.) Ja - - und die Kausalitaet??? Dazu waere zu bemerken, dass wenn mal geistige Explosionen in der Menschenwelt stattfinden, dann erscheinen sie dem Intellekt allerdings als etwas kausal Bedingtes und als etwas dem (im Grunde langweiligen) Naturgeschehen Entsprechendes. Aber, sagt Kant (durch die Blume) verkennt die Sache nicht. Es koennte da etwas vorliegen, was die Religion in ihrer Sprache eine Theophanie nennt.

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   Wie weit die Grundgedanken Kants zurueckreichen, das ergibt sich aus seinen "Traeumen eines Geistersehers", einer vorkritischen Schrift, wo er noch an dem Begriff einer individuellen Seele festhaelt. Aber, auf S. 23 der Kehrbach-Reclam'schen Ausgabe fuehrt K. schon den Begriff des "Allgemeinen Willens" in seine Betrachtungen ein, und diesen Begriff hat er dann seit 1766 mehr herausgearbeitet.

(Die Kr. d. r. V. erschien in erster Auflage 1781, in verbesserter zweiter 1787.)

 

   Eigentlich solle man auch die "Traeume etc." vorher lesen. Anstatt in zwei Jahren ist man dann mit dem Studium der Kr. d. r. V. vielleicht schon in 1 3/4 Jahren fertig.

(Die Tr. enthalten nur 75 Reclamseiten, und es stehen ganz sensationelle Sachen darin.)

 

                                            gez.: Bth.

                                                16. III. 50.

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Diese scheinen nun auch nur allgemeine Betrachtungen zu sein. Aber ihre praktische Bedeutung koennte gross sein.

- J.Z., 8.3.03.