NOCH EIN TSCHERNOBYL, WENN DAS VOLK ES WYHL!

Über das Scheitern der Demokratie am Staat
und
die Rolle der Ideologie in der demokratischen Gesellschaft

Eine anarchistische Kritik an der »grünen« Forderung nach Volksentscheid


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von Stefan Blankertz


Die Linke und die Demokratie

Es ist linke Tradition, an der sogenannten »bürgerlichen«, also parlamentarisch-repräsentativen Demokratie vornehmlich zu bemängeln, daß in ihr dem Wortsinne entgegen nicht das Volk herrsche. Dieser traditionelle linke Ansatz führt zur Suche nach einer Form politischer Entscheidungsfindung, durch die das Volk wirklich zur Herrschaft kommt. Bei der Suche nach demokratischen Formen stoßen die Linken auf zwei Typen politischer Entscheidungsfindung:

1. Der erste Typus von Entscheidungsfindung, den einige Linke für demokratischer als das gegenwärtige System halten, besteht in einer Veränderung der Regeln. Hier sind besonders zu nennen:

  • »imperatives Mandat«, d.h. Bindung des Abgeordneten an die Weisungen seiner Wähler; und
  • »Volksentscheid«, d.h. Abstimmungen über spezielle Fragen anstelle über Parteiprogramme.
  • 2. Der zweite Typus von Entscheidungsfindung, den andere Linke für demokratischer als das gegenwärtige System halten, besteht in einer Ersetzung formaler Regeln durch inhaltliche Festlegungen. In der Praxis heißt dies, daß von einer bestimmten Organisation – den Gewerkschaften, der kommunistischen Partei oder ähnlichem – unabhängig von formalen Abstimmungen oder Wahlen die Entscheidungen gefällt werden, die angeblich dem »Allgemeinwillen« entsprechen.

    Da »Volksentscheid« die Form der Entscheidungsfindung ist, die von den Grünen und anderen Organisationen im linken Spektrum aktuell angestrebt wird, nachdem die Versuche, ein »imperatives Mandat« bei den grünen Abgeordneten einzuführen, unrühmlich gescheitert sind, setzt meine kritische Analyse an dieser Stelle an. Die Analyse zeigt jedoch auch, wie die formale Forderung nach Einführung des Volksentscheids sich oft mit totalitär-inhaltlichen Festlegungen vermischt, ebenso wie die Analyse das demokratische Prinzip schlechthin hinterfragt.

    Was verändert der Volksentscheid an der Demokratie?

    Zwei Dinge: 1. In einer parlamentarischen Wahl geben die Bürger Politikern ein Mandat über eine gewisse Zeitdauer, bei uns über vier Jahre. Wenn sie ihre Wahlversprechen nicht halten, vermag der Wähler erst nach Ablauf der Legislaturperlode seinen Unmut auszudrücken. Dagegen können Bürger im Volksentscheid eine Korrektur der Politik zwischendurch erzwingen. Eine Partei, die mit dem Versprechen gewählt worden ist, sich dem Aufrüstungs-Druck zu widersetzen, kann durch Volksentscheid daran gebunden werden, falls sie z.B. nach zwei Jahren ihre Meinung ändert.

    2. In einer parlamentarischen Wahl stimmen die Bürger ab über Parteiprogramme oder einzelne Personen, die Aussagen zu einer Vielzahl von Fragen machen. Es ist nicht möglich, die Wirtschaftspolitik der CDU, die Außenpolitik der SPD, die Umweltpolitik der Grünen und die Schulpolitik der FDP zu wählen. Dagegen entscheiden die Bürger im Referendum über eine spezielle Frage. Ein konservativer Wähler, der im allgemeinen der CDU-Politik zustimmt, könnte gleichwohl in einem Volksentscheid über Rüstungspolitik sich gegen die Aufstellung von Pershing II Raketen aussprechen.

    Beide Veränderungen der Demokratie durch Volksentscheid tragen Sorge, daß die Durchsetzung des jeweiligen Mehrheitswillens effektiver als im parlamentarischen System gewährleistet ist. Die Veränderungen können jedoch nur dann als Verbesserungen bezeichnet werden, wenn man dafür hält, der Mehrheitswille solle durchgesetzt werden. Denn die unscharfe Aussage, das »Volk« dürfe entscheiden oder herrschen, verdeckt ja nur die Tatsache, daß es darum geht, die Entscheidung eines Teils des Volkes, nämlich der Mehrheit, über einen anderen Teil. nämlich die Minderheit des Volkes, obsiegen zu lassen.

    Stellen wir uns realistischerweise vor, eine Mehrheit der Bevölkerung beschließt per Volksentscheid, daß die Ausländer zu deportieren seien. Gegen solche Beispiele bringen die linken Verfechter des Volksentscheids vor, das formale Mittel des Referendums müsse eben mit »radikaldemokratischen« und »emanzipatorischen« Forderungen verknüpft werden; die Mehrheit dürfe nicht Beliebiges entscheiden, z.B. die Einführung der Todesstrafe.

    Die Rede davon, die Mehrheit dürfe nicht Beliebiges entscheiden, kann zwei völlig verschiedene Wege meinen. Der erste Weg, mit dem der demokratischen Beliebigkeit eine Grenze gezogen wird, ist die natur- und menschenrechtliche liberale Vorstellung, es gäbe für bestimmte Bereiche des Lebens prinzipiell kein Recht zum Eingreifen für den Staat, sei er nun mehrheitlich abgesichert oder nicht. Diese Vorstellung wird vom Anarchismus aufgegriffen und dahingehend radikalisiert, es gäbe für keinen Bereich des Lebens ein Recht zum staatlichen Eingreifen. Darauf komme ich noch zurück.

    In linken Argumentationen ist es allerdings üblich, einen anderen Weg zu gehen, um die demokratische Beliebigkeit einzudämmen, nämlich die Wähler auf bestimmte Inhalte festzulegen. Ein Eingriff z.B. ins Eigentumsrecht sei, so dieser Weg, nicht gerechtfertigt, wenn die Abholzung eines Waldes zugunsten von Autobahntrassen gegen den Willen des Waldbesitzers zur Diskussion stehe, aber sehr wohl, wenn ein Betrieb verstaatlicht werden solle. Die Frage lautet, wie die Festlegung auf solche sogenannte »radikaldemokratische« oder »emanzipatorische« Inhalte gewährleistet wird. Wenn die linke Argumentation nicht naiv darauf vertrauen will, daß die Menschen mehrheitlich sich selbst an die vorgegebenen Inhalte binden, muß es eine staatliche Institution geben, die autoritär und ohne demokratische Kontrolle darüber befindet, welche Alternativen bei Volksentscheiden vorgelegt werden dürfen und welche nicht.

    Ich fasse zusammen, was der Volksentscheid an der Demokratie ändert: Der Volksentscheid gewährleistet die Durchsetzung der Mehrheitsmeinung. Diese Veränderung kann durchaus negativ bewertet werden. Der Volksentscheid bewirkt nämlich, daß die Mehrheit rigoroser über die Minderheit hinweg geht als im Parlamentarismus. Im Volksentscheid setzen sich jeweils 50% derjenigen durch, die wählen. Bei einer Wahlbeteiligung von 80% sind das 40.8% der wahlberechtigten Bevölkerung; andersherum gesagt. 49% derjenigen, die wählen, bzw. 59.2% der Bevölkerung werden nicht nur überstimmt, es gibt auch keinen Kompromiß, keine Koalition, keine Bremse.

    Dagegen sind die großen Parteien in parlamentarischen Demokratien oft auf kleine Parteien (oder, im angelsächsischen Wahlsystem: auf kleine innerparteiliche Fraktionen) als Mehrheitsbeschaffer angewiesen. Außerdem finden in den Partelen Flügelkämpfe statt, so daß keine Ansicht völlig ungehemmt walten kann. Diese Hemmung der Mehrheit hat durchaus positive Seiten. (Achtung! Dies ist kein Argument zur Ehrenrettung der parlamentarischen Demokratie: cf. die Durchsetzung des faschistischen »Anti Porno«-Gesetzes in Frankreich.)

    Was läßt der Volksentscheid an der Demokratie unverändert?

    Den wesentlichen kritikwürdigen Mechanismus der Demokratie verändert der Volksentscheid nicht. Dieser Mechanismus liegt begründet in der staatlichen Möglichkeit, Kosten zu verteilen und Nutzen zu konzentrieren.

    Nehmen wir ein Beispiel: Eine Mehrheit von 51% der Gemeinde Crazyland beschließt den Bau einer Autobahn. Die Autobahn kostet 10 Mio. Crazies. Crazyland hat 100.000 Einwohner, so daß jeder 100 Crazies bezahlen muß. Da nur 51% der Crazyländer für das Projekt stimmten, haben diese 51% die 49%ige Minderheit gezwungen, ihnen 100 Crazies pro Person zu schenken. Hätten die 51% nämlich nicht die Möglichkeit, staatlich die Minderheit zur Steuerzahlung zu zwingen, müßten sie 200 Crazies pro Person aufbringen, um die Autobahn bauen zu können. Einigen der 51% wäre die Autobahn aber vielleicht gar nicht 200 Crazies wert. In diesem Falle hätten die verbliebenen Autobahn-Befürworter noch mehr zahlen oder das Projekt aufgeben müssen.

    Über den monetären Nutzen hinaus hat die Mehrheit in der Demokratie den Vorteil, daß sie einem etwaig verkaufsunwilligen Bauern das Land, welches sie zum Bau der Autobahn benötigt, eventuell enteignen kann. Diese Möglichkeit bestünde ohne den Staat überhaupt nicht.

    Gehen wir nun einen Schritt welter: Die Crazyland-Mehrheit beschließt nicht nur, daß die Autobahn gebaut wird, sondern auch, die 49%ige Minderheit möge die vollen Kosten, also 200 Crazies pro Person übernehmen. Auch hierzu bietet die staatliche Demokratie der Mehrheit die Möglichkeit.

    Daß die Mehrheit in der Demokratie die Minderheit derart übergehen und ausbeuten kann, dazu bedarf es über den demokratischen Mechanismus hinaus noch einer zusätzlichen Absicherung, einer Ideologie. Diese Ideologie ist nicht unmittelbarer Teil des demokratischen Staates, sondern sie wird scheinbar gesellschaftlich im Wahlkampf hervorgebracht. Die Ideologie besagt, daß es nicht um das Interesse der einen oder anderen Gruppe In der Gesellschaft, sondern um das »Allgemeinwohl« ginge. Die Bevölkerung wird nicht aufgerufen, ihre Interessen in der Wahl zu artikulieren, sondern zu entscheiden, welches Programm dem »Allgemeinwohl« diene, also auch der Minderheit. Zwar wird die Minderheit nicht unbedingt beglückt über die Mehrheitsentscheidung sein, aber die Mehrheit hat das ruhige Gewissen, nicht etwa dem eigenen Interesse, sondern dem »Allgemeinwohl« zuliebe Gewalt einzusetzen.

    Die waghalsige Behauptung mancher Befürworter des Volksentscheides, dieser sei fast schon eine außerstaatliche Form der sozialen Organisation, ist absurd: Der Volksentscheid beruht darauf, daß die von der Mehrheit getroffene Entscheidung der Minderheit notfalls mit Gewalt aufgezwungen wird. Eine solche organisierte Gewalt, die politische Entscheidungen vollstreckt, ist definitorische Kennzeichnung des modernen Staates.

    Der staatliche Mechanismus, Kosten zu verteilen und Nutzen zu konzentrieren, hat noch ein zweites Gesicht. In der Regel kommt es gar nicht dazu, daß eine 51%ige Mehrheit die 49%ige Minderheit ausbeutet, sondern daß es einer Minderheitengruppe gelingt, durch die Produktion von entsprechender Ideologie eine willfährige Mehrheit zur Entscheidung in ihrem Sinne zu bewegen. Gehen wir davon aus, daß die crazyländische Interessengruppe »Autobahn« nur 1.000 Personen umfaßt. Um die Autobahn aus eigenen Mitteln bezahlen zu können, müßte jede Person der Gruppe 10.000 Crazies aufbringen, anstelle von 100 Crazies, wenn alle Crazyländer zum Bezahlen gezwungen würden. Für jede Person der Interessengruppe wäre es vorteilhaft, bis zu 9.900 Crazies, zusammen also 9,9 Mio. Crazies aufzubringen, um eine demokratische Entscheidung zugunsten der Autobahn herbeizuführen.

    Dagegen ist es für diejenigen Crazyländer, die gegen die Autobahn sind, oder ihr indifferent gegenüber stehen, nur sinnvoll, pro Person, bis zu 100 Crazies in die Ablehnung zu investieren. Um ebensoviel Geld gegen die Interessengruppe »Autobahn« zu stellen, wie diese für die Autobahn einsetzt, bedürfte es für die Opposition einer viel größeren Organisation, die viel schwerer aufzubauen ist, weil jeder potentielle Ansprechpartner nur ein relativ kleines Interesse an der Verhinderung der Autobahn hat.

    Auf diese Weise treibt jede staatliche Demokratie, wie auch immer sie verfaßt ist, über die Produktion von Ideologie durch Interessengruppen zu einer stetigen Verstaatlichung des Lebens. Der Volksentscheid rührt – so das Ergebnis der kritischen Analyse – so wenig wie das »imperative Mandat« oder andere Reformvorschläge an dem zentralen ideologischen Bestandteil des demokratischen Staates, durch den Ausbeutung und Unterdrückung verschleiert werden.

    Notiz zur anarchistischen Alternative

    Die anarchistische Demokratiekritik, die ich hier kurz skizzziert habe, zielt nicht darauf, die Demokratie durch eine andere, autoritäre, totalitäre und diktatorische Staatsform zu ersetzen. Vielmehr bestreitet der Anarchismus, daß es ein Recht und eine Notwendigkeit gäbe, überhaupt einem Menschen den Willen eines anderen Menschen oder den Willen einer Gruppe von Menschen aufzuzwingen, wie groß die Gruppe und wie isoliert der Einzelne auch sein mag. Der Anarchismus pocht darauf, daß es nur freiwillige Gruppen sind, die die Gesellschaft strukturieren.

    Die Amerikanerin Wendy McElroy faßt das Prinzip der Freiwilligkeit, das wir gegen die Demokratie wie gegen alle anderen Staatsformen stellen, so zusammen:

    »Wir Anarchisten bestehen darauf, daß die von den Individuen frei gewählten Handlungen respektiert werden. Diese Auffassung von Gerechtigkeit ist orientiert an Mitteln, d.h. wenn ein gegebener sozialer Zustand nur mit den Mitteln der freiwilligen Interaktion hergestellt wird, ist er gerecht. Gerechtigkeit bezieht sich also unserer Auffassung nach nicht auf einen inhaltlich definierten Zustand wie etwa Gleichheit, sondern auf die Mittel, die eingesetzt werden, um den Zustand zu erreichen. Wenn die Rechte von niemandem verletzt werden, resultiert Gerechtigkeit.«

    Dieser Gedanke bedarf, um ganz präzise zu sein, zweier Zusätze, die an dieser Stelle nicht vollständig hergeleitet werden können, aber genannt werden müssen: (l.) Die »frei gewählte Handlung« kann nur im Bereich des Möglichen stattfinden. »Respekt vor der frei gewählten Handlung« darf nicht dahingehend mißverstanden werden, der Einzelne habe Anspruch darauf, daß die Gesellschaft ihm es ermögliche seine Wünsche zu verwirklichen. Ein solcher Anspruch könnte praktisch nur mit Zwangsanwendung gegenüber anderen Menschen durchgesetzt werden. (2.) Da jedes Handeln die Verfügung über Ressourcen einschließt, bedeutet »Respekt vor der frei gewählten Handlung« zwingend Respekt vor Eigentum, das die soziale Grenze des Möglichen markiert; selbstredend nur vor legitimem Eigentum, d.h. Eigentum, das unter der Bedingung von Gerechtigkeit, wie Wendy McElroy sie definiert, entstanden ist. Anders entstehendes Eigentum ist auch dann illegitim, wenn es staatsrechtlich legal ist. - Die übliche Formel, die Grenze der Handlungsfreiheit sei die gleiche Freiheit der Mitmenschen, ist zwar nicht falsch, aber ungenau.

    Der Anarchismus behauptet nicht, daß das Prinzip der Freiwilligkeit und der Selbstbestimmung alle sozialen Problemen löse. Er behauptet jedoch, daß dieses Prinzip die gerechteste und funktionalste Form sei, soziale Probleme zu lösen.

    Copyright © 1986, 2004 Stefan Blankertz

    über den Autor Stefan Blankertz

    Dieser Essay ist der Text eines Vortrages, den der Autor am 19. November 1986 beim Open Mind Festival in Kerpen-Manheim bei Köln gehalten hat.


    »Wir müssen uns entscheiden zwischen Revolution und Demokratie.
    Wenn wir Wahlen veranstalten anstatt den Staat abzuschaffen,
    verraten wir die Revolution und ihr Ziel: Die Freiheit und den Wohlstand für
    alle Menschen.«
    Anne R. Cherie, karibische anarchistische Revolutionärin, 1963





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