[Previous entry: "Wofür steht Gerhard Schröder"] [Main Index] [Next entry: "Deutschland, 18. September 2005"]
09/05/2005 Entry: "Politische Korrektheit heißt Unfreiheit"
"Widerspruch der APPD von Mittwoch, 31.8, ca. 10:30 Uhr auf das Ablehnungsschreiben des ZDF. Dieser Text dient auch als Grundlage für gerade laufende gerichtliche Eilgerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten Köln(WDR) und Mainz (ZDF).
Guten Morgen, Frau Hirschhäuser,
?Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 30.8.2005 legen wir hiermit
WIDERSPRUCH
gegen die Ablehnung unseres Wahlwerbespots ein.
Die Ihrer Ablehnung zugrundeliegende Argumentation können wir nicht teilen. Die Zurückweisung des Wahlwerbespots der APPD ist mit dem grundrechtlich garantierten Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien im Wettbewerb um die Wählerstimmen nicht zu vereinbaren. Hiernach sind gerade die Rundfunkanstalten gehalten, jegliche unterschiedliche Behandlung der politischen Parteien zu unterlassen, durch die deren Chancengleichheit bei Wahlen verändert werden kann (BVerfGE 69, 257). Dementsprechend darf die Wahlwerbesendung einer Partei nur zurückgewiesen werden, wenn sie wahlfremde Zwecke verfolge oder evident und in schwer-wiegendem Maße gegen allgemeine Strafgesetze verstößt (BVerfGE a.a.O.).
Beides ist im Falle des von der APPD eingereichten Wahlwerbespots nicht der Fall.
Die APPD ist laut Eigendefinition „die Partei des Pöbels und der Sozialschmarotzer“. Sie versteht sich als Interessenvertreterin der untersten sozialen Schichten der Gesellschaft (Obdachlose, Langzeitarbeitslose, Rentner, Suchtabhängige, Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt) und prangert soziale Missstände, wie die Verelendung immer größerer Bevölkerungsteile und die zunehmende Umverteilung von „Unten“ nach „Oben“ an. Politisches Ziel ist die grundlegende Umgestaltung der Gesellschaft.
Strategie zur Erreichung dieses politischen Ziels ist es, sich selbst und weite Teile der Bevölkerung von jeder ideologischen Beeinflussung zu befreien („ultimative und totale Rückverdummung der Menschheit“) und den Dingen im persönlichen- und zwischenmenschlichen Bereich weitestgehend ihren Lauf zu lassen („Balkanisierung Deutschlands“). Auf diese Weise soll ein grundlegender Bewusstseinswandel herbeigeführt und die Gesellschaft im Sinne einer gerechteren Verteilung verändert werden. Durch Verwendung markiger Parolen („Nie wieder Arbeit“) und zum Teil drastischer Ausdrucksweisen („Maden der Welt“) bemüht sich die APPD darum, das Selbstbewusstsein derjenigen zu stärken, die am Rande oder bereits außerhalb der Gesellschaft stehen.
In der vom ZDF abgelehnten Wahlwerbesendung wird versucht, den besonderen Ansatz und die Kompromisslosigkeit, mit der die Anhänger der APPD ihre politischen Ziele verfolgen, durch eine provozierende Darstellungsweise zu verdeutlichen. Gleichzeitig soll in nachdrücklicher Form auf eine Reihe von Missständen in der Bundesrepublik hingewiesen werden.
Dazu nimmt der APPD-Kanzlerkandidat mit den Worten: „Schaut auf dieses Land“ zu Beginn des Wahlwerbespots ganz allgemein Bezug auf die aus Sicht der APPD katastrophalen sozialen und gesellschaftlichen Zustände in der Bundesrepublik. Diese werden künstlerisch versinnbildlicht in Form eines immer ausschweifender und hemmungsloser verlaufenden Zusammentreffens von Punks dargestellt. Die Beteiligten sind allesamt szenetypisch bekleidet, weswegen von vornherein keine Assoziationen zu irgendwelchen sado- bzw. masochistischen Praktiken aufkommen können. Derartige Praktiken betreffen bekanntlich einen vollkommen anderen Personenkreis und werden in wesentlich anderer Umgebung vollzogen. Dementsprechend kann es beim durchschnittlich informierten Zuschauer keinen Zweifel über den Hintergrund und die Zuordnung des Geschehens im Wahlwerbespot der APPD geben.
Im Film wird getrunken und man sieht Punks, die durch einen Raum wirbeln, sich raufen und anderen punküblichen Beschäftigungen nachgehen. Das ist aus den zuvor genannten Gründen beabsichtigt. Bei alledem handelt es sich jedoch ausnahmslos um Bilder, die weder den Alkoholmissbrauch, noch andere unschöne Dinge verherrlichen, sondern abstoßend wirken und die daher für den normalen TV-Konsumenten (und dessen Kinder) alles andere als anziehend sein dürften.
Erscheinen in dem Zusammenhang Kinder und Jugendliche im Bild, geschieht dies zum einen zu dem Zweck, die Verantwortungslosigkeit und Selbstbezogenheit der Erwachsenen und die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Umstände anzuprangern. Zum anderen soll beim Zuschauer Sensibilität für die hoffnungslose Lage geweckt werden, in die immer mehr Kinder und Jugendliche durch die zunehmende Verelendung immer größerer Bevölkerungskreise geraten. Anders als durch die unmittelbare Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in das Geschehen, besteht keine Möglichkeit, die erforderliche Aufmerksamkeit beim Zuschauer zu erzielen. Das ist vom ZDF nicht ausreichend berücksichtigt worden, obwohl es auf der Hand liegt, dass es den Verantwortlichen der APPD nicht darum geht, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden.
Ganz im Gegenteil. Bei sorgfältiger Durchsicht des Filmmaterials hätte dem ZDF auffallen müssen, dass die APPD bei der Darstellung von Kindern und Jugendlichen ganz besonders darauf geachtet hat, dass diese unmittelbar weder mit Alkohol oder Nikotin, noch in Gegenwart anderer schädlicher Einflüssen gezeigt werden. Ohnehin handelt es sich bei den vom ZDF in dem Zusammenhang beanstandeten Sequenzen des Films ausnahmslos um Zusammenschnitte. Die Aufnahmen der Kinder und Jugendlichen sind in Abwesenheit der übrigen Darsteller entstanden und am Ende lediglich als künstlerische Kontrastpunkte in den Film eingefügt worden. Das ist anhand der Darstellung und der Tatsache, dass es sich nicht um einen Unterhaltungsfilm oder ein Musikvideo, sondern einen Wahlwerbespot handelt, auch ohne weiteres zu erkennen. Um den Zuschauer für die Belange von Kindern und Jugendlichen einzunehmen, werden diese im Spot ausnahmslos positiv, mit freundlichem Gesichtsausdruck gezeigt, obwohl Kinder und Jugendliche im Alltag zum Teil ganz erheblichen Belastungen durch Kriminalität, häusliche- und sexuelle Gewalt, Alkohol und Drogen ausgesetzt sind. Diese Thematik hat jedoch ganz bewusst keinen Eingang in den Wahlwerbespot gefunden, weil die zwangsläufig erforderliche verkürzte Darstellung leicht zu Missverständnissen bei den Zuschauern führen könnte.
Entgegen der Interpretation der Verantwortlichen des ZDF, wird im Wahlwerbespot ausschließlich auf das Problem des Alkoholmissbrauchs, nicht jedoch auf anderen Drogenkonsum eingegangen. Eine Spritze ist lediglich im Zusammenhang mit einer Blutentnahme zu sehen, was unschwer an der Farbe des Spritzeninhalts und der Art und Weise des Gebrauchs zu erkennen ist.
Teilen die Beteiligten in einer weiteren Szene eine Dose Tierfutter untereinander auf, geht es der Antragstellerin darum, auf die erschütternde Tatsache hinzuweisen, dass es zunehmend Menschen gibt, die aufgrund ihres geringen Einkommens/Sozialhilfe/Rente etc. gezwungen sind, sich teilweise von Tierfutter zu ernähren. Um besondere Aufmerksamkeit für gerade diesen Misstand zu erregen, kommen wenig später zwei Haustiere (ein Hund und eine Ratte) ins Bild. Entgegen der Einschätzung der Verantwortlichen des ZDF, wird die Menschenwürde durch diese drastische Darstellung nicht verletzt. Vielmehr geht es darum, die Menschenwürde hochzuhalten und potentielle Wähler entsprechend zu sensibilisieren. Angesichts der Reizüberflutung in sämtlichen Medien, erscheint die ge-wählte Form der Darstellung legitim und einer breiten Bevölkerungsmehrheit zumutbar.
Gleiches gilt für die apokalyptische Vision zum Ende des Wahlwerbespots, in der im Müll lebende Menschen sich um das wenige und schlechte Essen prügeln, einen Müllsack aufreißen, um darin etwas Essbares zu finden und schließlich ein großes gekochtes Stück Fleisch mit den Zähnen zerreißen. Der Film geißelt an dieser Stelle eindrucksvoll und in einer für ein breites Fernsehpublikum vertretbaren Art und Weise den zunehmenden gesellschaftlichen Werteverfall und die zugrunde liegenden Ursachen im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik. Obwohl es sich im Film um eine künstlerisch abstrakte Darstellung handelt, kann man vergleichbare Auseinandersetzungen unter Obdachlosen, Suchtkranken oder Punks mittlerweile im Straßenbild nahezu jeder deutschen Großstadt erleben. Derartige Zustände durch Ausstrahlung im Fernsehen wiederzugeben und auf diese Weise anzuprangern, darf der APPD im Wahlkampf nicht versagt werden.
Auch die Sexualität des jeder Individualität beraubten Menschen – dargestellt durch die mit Plastiktüten verhüllten Köpfe – pervertiert letztendlich mehr und mehr zu einer ausschließlich triebhaften Lustbefriedigung. Über diese Symbolik gehen die Darstellungen des Körperlichen im Werbespot nicht hinaus. Die Verantwortlichen der APPD haben an dieser Stelle ganz besonders darauf geachtet, die Grenzen des Anstands und der Sittlichkeit nicht zu überschreiten. Bis auf eine Kussszene und ein paar unbekleidete Oberkörper ist für den Zuschauer letztlich nichts weiter zu sehen.
Nicht anders verhält es sich mit den Gewaltdarstellungen zum Ende des Wahlwerbespots. Da sich der Film mit den Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Gewalt in der Gesellschaft der Bundesrepublik beschäftigt, und die Zuschauer und potentielle Wähler entsprechend zu sensibilisieren versucht, bedarf es auch an dieser Stelle einer gewissen bildlichen Darstellung. Obwohl die Wiedergabe einer körperlichen Auseinandersetzung mit Sicherheit eine weitaus größere Aufmerksamkeit erregen würde, haben sich die Verantwortlichen der APPD mit Rücksicht auf eine mögliche Ausstrahlung des Spots im Nachmittagsprogramm ganz bewusst darauf beschränkt, die mutwillige Zerstörung eines ausgedienten Faxgerätes als Symbol der Wohlhabenden zu zeigen. Es wird davon ausgegangen, dass den Zuschauern auf diese Weise deutlich genug vor Augen geführt werden kann, welche Folgen es haben wird, wenn die Gesellschaft sozial immer weiter auseinander driftet. Ohne diese Darstellung ist das berechtigte Anliegen der APPD nicht ausreichend verständlich zu machen.
Zur beanstandeten Darstellung des Verbrennens von Stimmzetteln ist folgendes zu beachten: Die APPD wird durch die aus ihrer Sicht undemokratische Gesetzeslage von einer bundesweiten Wahlteilnahme abgehalten. Anstelle von 13 Monaten für die Beibringung der erforderlichen Unterstützerunterschriften, standen der APPD vor der Wahl am 18. September 2005 gerade einmal 2 Monate zur Verfügung, so daß die APPD nur in zwei Bundesländern, nämlich Berlin und Hamburg, antreten kann. Ein Überschreiten der 0,5%-, gar der 5%-Hürde erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt nahezu ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund soll der im Film gezeigte Umgang mit den Stimmzetteln einerseits die Aussichtslosigkeit der Wahl für eine kleine Partei wie die APPD, andererseits die Unzufriedenheit ihrer Anhänger über die bestehenden Ungleichbehandlungen und Beschränkungen durch das bestehende Wahlrecht darstellen. In dem Zusammenhang ist schließlich auch der Slogan „Meine Stimme für den Müll“ zu verstehen und zu akzeptieren.
Bei unvoreingenommener Interpretation des Wahlwerbespots der APPD und unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten Sachlage, liegt die Rechtswidrigkeit der Versagung der Ausstrahlung des Wahlwerbespots durch das ZDF auf der Hand.
Falls Sie diese Argumentation nicht teilen können und dem Wahlspot auch weitern eine Jugendgefährdung zuschreiben, schlagen wir Ihnen als Kompromiß vor, den Spot ins Abendprogramm zu verlegen.
Ungeachtet dessen haben wir heute morgen beim Verwaltungsgericht Mainz einen Antrag gemäß § 123 VwGO eingereicht. Der Ihnen heute per Kurier zugehende Ersatzspot darf ausschließlich im Falle des Unterliegens ausgestrahlt werden."
LETZTE MELDUNG: Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet heute, ob der
APPD-Wahlspot am heutigen Montag um 22:28 in der ARD gezeigt wird.