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07/22/2005 Entry: "Besuch in der Parteizentrale"
Nun, die APPD ist zumindest eine Partei, die sich nicht so bierernst (c'est le cas de le dire) nimmt wie all die anderen und diese verdammt gut gekonnt auf den Arm nimmt. Wie es sich unter anständigen Leuten gehört!
Als Dank für den netten Empfang und die großzügige Versprühung von Witz und Intelligenz, will ich mal nicht so sein und auf diesen individualistischen Seiten Werbung für eine Partei machen und somit dem kollektivistischen Geist ein wenig fröhnen. Die Dummheit war mir ja schon mal passiert, und zwar mit der LP (Libertarian Party) der USA. Aber Ihr werdet zugeben müssen, daß ich nicht die langweiligsten auswähle... Und nicht die unehrlichsten! Nach diesem Relativismus, nun noch ein Statement:
Es ist meine demokratische Pflicht (wer räuspert sich da?!), hiermit allgemein bekannt zu geben, daß dieser kleinen Partei (auch wieder relativ), sowie auch den anderen kleinen "Splitter"parteien, die uns bekanntlich das Braunauer Schwein gebracht haben, dadurch, daß die großen Parteien ihn damals gewählt haben, ein typisch deutsches Unrecht geschieht (à la Fünfprozentklausel und so). Ihnen wird die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes (Heil!) erschwert, praktisch verwehrt. Dabei gibt es doch im Grundgesetz einen Artikel 21, Absatz 1! Aber im Unterschied zu den damaligen Opfern, wählen die jetzigen ihren Schlachter nicht selbst, sondern wehren sich mannhaft (soll ja auch deutsch sein...). Während es laut APPD in diversen Presse- und Agenturmeldungen heißt, verschiedene Abgeordnete und kleine Parteien "planten" eine Klage, hat die APPD sie längst eingereicht beim Bundesverfassungsgericht, und zwar bereits 15 Minuten nach Ende der Rede des Bundespräsidenten, die die vorgezogene Wahl verbindlich ankündigte! Hier findet Ihr den Wortlaut der Klage. Außerdem noch am Ende dieses Blogeintrags. Ich hasse nämlich Totschweigen allgemein. Sowie Boykottieren der schwächeren Medien, die meist Relevanteres zu bieten haben. Mir passiert es gerade im Moment selbst, wo die libertären Nachrichten-Auswahlen FND (Freedom News Daily) und RRND (Rational Review News Digest) den extrem wichtigen und hochkarätigen Essay zur Organspende von Prof. Schoolland auf meinen Webseiten boykottieren. Dasselbe ist mir vor kurzem bei einem anderen wichtigen Essay von Prof. Schoolland über den Mindestlohn passiert. Damals hat die Spezialagentur für Online-PR openPR.de meine folgende Pressemeldung abgelehnt, ohne Angabe von Gründen und ohne auf Anfragen zu reagieren:
Das war natürlich gerade in den Tagen, in denen im Staatsfunk und in den Print-Medien dieser Mindestlohn das Hauptthema war und dem von (Vertrags-)Freiheit und Marktwirtschaft nichts verstehenden (und sie nicht wirklich wollenden, da sie ach so pöstchenverhindernd sind und keinen Ruhestand à la Gabriel oder Lafontaine ermöglichen) rot(grün)en SPD-DGB-PDS-Klüngel (von der dezimierten, aber noch immer einsam aufrechten Mischpoke der Maoisten und Trotzkisten mal ganz abgesehen) solche Wahrheiten wahlpolitisch nicht genehm waren. Also unterdrücken diese Wahrheiten deren Handlanger. Somit hat sich der Inhaber Roland K. R. Becker wohl auch geoutet. Für Demokratie, Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit! Na immer doch!
Nun die Dokumentation des Wortlauts der Verfassungsklage und anschließend eine Schlußbemerkung:
Anrufung des BVG betreffs Klage gegen die Mindestanzahl von Unterstützungsunterschriften zu den vorgezogenen Neuwahlen zum 16. Bundestag
I
Wir stellen fest, daß die Ankündigung der Neuwahl des Deutschen Bundestages alle Parteien - so auch die APPD - völlig überrascht hat. Eine Not- oder Krisensituation war nicht offensichtlich, ebenso wie die Regierungsfähigkeit nicht durch einen Vertrauensverlust innerhalb der Regierungskoalition gefährdet schien. Bis zur erstmaligen Ankündigung von Neuwahlen durch den SPD-Parteivorsitzenden Müntefering gab es nicht die geringsten Indizien für Zerfallserscheinungen innerhalb der Regierung.
Die Regierung hatte das Vertrauen der sie stützenden Fraktionen, was sich sehr deutlich in der einträchtigen Verabschiedung einer ganzen Reihe von Gesetzen noch am Vortage der Vertrauensfrage widerspiegelt.
Wir stellen also weiterhin fest: Es war kein Mißtrauen da, folglich handelt es sich hier um einen vor der Regierung ohne Not herbeigeführte Situation, die keinefalls die Auflösung des Bundestages legitimieren kann.
II
Es gab daher für die APPD wie auch für alle anderen Parteien keinen Anlaß, sich auf eine vorgezogene Bundestagswahl vorzubereiten.
Während die nun angesetzte Neuwahl zwar für alle Parteien eine große Belastung darstellt, sehen sich die nicht im Bundestag oder in wenigstens einem Landesparlament vertretenen Parteien verschärften Problemen ausgesetzt: Um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden, müssen sie innerhalb von ca. zwei Monaten ca. 30.000 Unterstützungsunterschriften sammeln, während dafür bei einem regulären Wahltermin rund 13 Monate Zeit zur Verfügung ständen.
Erschwerend zur verkürzten Vorwahlzeit kommt die zweiwöchige Ladungsfrist für das Aufstellen der Landeslisten, deren Wahl überhaupt erst Voraussetzung für die Anforderung der Formblätter für Unterstützungsunterschriften bei den jeweiligen Landeswahlämtern ist.
Gerade kleine Parteien verfügen meistens nicht über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen, um die notwendige Anzahl von Unterschriften in dieser auf ein Sechstel enorm verkürzten Zeit zu sammeln, da besonders bei kleinen Parteien ein großer Teil der Parteiarbeit auf dem Engagement Ehrenamtlicher in deren Freizeit beruht. Viele dieser Parteimitglieder müssen sich darüber hinaus für den Wahlkampf frei nehmen.
Dadurch wird den großen, in Bundes- und Landtagen vertretenen, Parteien welche nach §§ 20 Abs. 2 und 27 Abs. 1 i.V.m. 18 Abs. 2 BWG nicht verpflichtet sind, Unterstützungsunterschriften zu sammeln, unbotmäßige Vorteile verschafft.
Obwohl sich schon jetzt abzeichnet, daß die APPD beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften erfolgreicher ist als im Vergleichszeitraum des Vorfeldes der Bundestagswahl 1998, wird durch den radikal verkürzten potentiellen Sammelzeitraum eine flächendeckende Teilnahme der APPD an der Bundestagswahl unmöglich gemacht.
Weil auch viele kleine Parteien die Wahlteilnahme aufgrund dieser also in der Praxis verschärften Bedingungen vermutlich nicht schaffen werden, wird es faktisch zu einem Ausschluß von Parteien kommen, die bei einer regulären Bundestagswahl sicher auf dem Wahlzettel gestanden hätten. Als Mittel zum Ausschluß ohne Verbot - die einzig legitime Möglichkeit eine Partei von der Wahl auszuschließen - wäre dem Mißbrauch durch die großen Parteien Tür und Tor geöffnet. Diese faktische Möglichkeit des Ausschlusses sieht der Gesetzgeber jedoch nicht vor.
Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber den Zeitraum von ca. einem Jahr für die kleineren Parteien für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften vorgesehen, welche diese zur Wahlteilnahme qualifizieren. Wie sollen jetzt zwei Monate reichen?
So können sich viele Parteien, welche Randmeinungen sowie Minderheiten vertreten, nicht für die Wahlteilnahme qualifizieren, was dem Wesenszug eines demokratischen Staates komplementär entgegensteht.
III
Wir verlangen daher eine Überprüfung dieses Sachverhaltes wie auch eine notwendige Senkung der benötigten Unterstützungsunterschriften, damit die Wahlgerechtigkeit wiederhergestellt wird und die Grundlagen unserer Demokratie im Sinne von Artikel 20 Abs. 1 und 2 GG erhalten bleiben.
i.A
Inzwischen haben anscheinend AP, dpa, Yahoo.de und Der Spiegel das Schweigen durchbrochen (aber ich kann ja nicht so schnell schreiben wie die, mit deren Riesenstab), wodurch nun Butterbach.de wieder in gut bürgerlicher Gesellschaft wäre. Fick heil! ;-)